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巴利義註複註藏外典籍
1101 巴拉基咖(波羅夷)
1102 巴吉帝亞(波逸提)
1103 大品(律藏)
1104 小品
1105 附隨
1201 巴拉基咖(波羅夷)義註-1
1202 巴拉基咖(波羅夷)義註-2
1203 巴吉帝亞(波逸提)義註
1204 大品義註(律藏)
1205 小品義註
1206 附隨義註
1301 心義燈-1
1302 心義燈-2
1303 心義燈-3
1401 疑惑度脫
1402 律攝註釋
1403 金剛智疏
1404 疑難解除疏-1
1405 疑難解除疏-2
1406 律莊嚴疏-1
1407 律莊嚴疏-2
1408 古老解惑疏
1409 律抉擇-上抉擇
1410 律抉擇疏-1
1411 律抉擇疏-2
1412 巴吉帝亞等啟請經
1413 小戒學-根本戒學

8401 清淨道論-1
8402 清淨道論-2
8403 清淨道大複註-1
8404 清淨道大複註-2
8405 清淨道論導論

8406 長部問答
8407 中部問答
8408 相應部問答
8409 增支部問答
8410 律藏問答
8411 論藏問答
8412 義注問答
8413 語言學詮釋手冊
8414 勝義顯揚
8415 隨燈論誦
8416 發趣論燈論
8417 禮敬文
8418 大禮敬文
8419 依相讚佛偈
8420 經讚
8421 蓮花供
8422 勝者莊嚴
8423 語蜜
8424 佛德偈集
8425 小史
8427 佛教史
8426 大史
8429 目犍連文法
8428 迦旃延文法
8430 文法寶鑑(詞幹篇)
8431 文法寶鑑(詞根篇)
8432 詞形成論
8433 目犍連五章
8434 應用成就讀本
8435 音韻論讀本
8436 阿毗曇燈讀本
8437 阿毗曇燈疏
8438 妙莊嚴論讀本
8439 妙莊嚴論疏
8440 初學入門義抉擇精要
8446 詩王智論
8447 智論花鬘
8445 法智論
8444 大羅漢智論
8441 世間智論
8442 經典智論
8443 勇士百智論
8450 考底利耶智論
8448 人眼燈
8449 四護衛燈
8451 妙味之流
8452 界清淨
8453 韋桑達拉頌
8454 目犍連語釋五章
8455 塔史
8456 佛牙史
8457 詞根讀本注釋
8458 舍利史
8459 象頭山寺史
8460 勝者行傳
8461 勝者宗燈
8462 油鍋偈
8463 彌蘭王問疏
8464 詞花鬘
8465 詞成就論
8466 正理滴論
8467 迦旃延詞根注
8468 邊境山注釋
2101 戒蘊品
2102 大品(長部)
2103 波梨品
2201 戒蘊品註義註
2202 大品義註(長部)
2203 波梨品義註
2301 戒蘊品疏
2302 大品複註(長部)
2303 波梨品複註
2304 戒蘊品新複註-1
2305 戒蘊品新複註-2
3101 根本五十經
3102 中五十經
3103 後五十經
3201 根本五十義註-1
3202 根本五十義註-2
3203 中五十義註
3204 後五十義註
3301 根本五十經複註
3302 中五十經複註
3303 後五十經複註
4101 有偈品
4102 因緣品
4103 蘊品
4104 六處品
4105 大品(相應部)
4201 有偈品義注
4202 因緣品義注
4203 蘊品義注
4204 六處品義注
4205 大品義注(相應部)
4301 有偈品複註
4302 因緣品註
4303 蘊品複註
4304 六處品複註
4305 大品複註(相應部)
5101 一集經
5102 二集經
5103 三集經
5104 四集經
5105 五集經
5106 六集經
5107 七集經
5108 八集等經
5109 九集經
5110 十集經
5111 十一集經
5201 一集義註
5202 二、三、四集義註
5203 五、六、七集義註
5204 八、九、十、十一集義註
5301 一集複註
5302 二、三、四集複註
5303 五、六、七集複註
5304 八集等複註
6101 小誦
6102 法句經
6103 自說
6104 如是語
6105 經集
6106 天宮事
6107 餓鬼事
6108 長老偈
6109 長老尼偈
6110 譬喻-1
6111 譬喻-2
6112 諸佛史
6113 所行藏
6114 本生-1
6115 本生-2
6116 大義釋
6117 小義釋
6118 無礙解道
6119 導論
6120 彌蘭王問
6121 藏釋
6201 小誦義注
6202 法句義注-1
6203 法句義注-2
6204 自說義注
6205 如是語義註
6206 經集義注-1
6207 經集義注-2
6208 天宮事義注
6209 餓鬼事義注
6210 長老偈義注-1
6211 長老偈義注-2
6212 長老尼義注
6213 譬喻義注-1
6214 譬喻義注-2
6215 諸佛史義注
6216 所行藏義注
6217 本生義注-1
6218 本生義注-2
6219 本生義注-3
6220 本生義注-4
6221 本生義注-5
6222 本生義注-6
6223 本生義注-7
6224 大義釋義注
6225 小義釋義注
6226 無礙解道義注-1
6227 無礙解道義注-2
6228 導論義注
6301 導論複註
6302 導論明解
7101 法集論
7102 分別論
7103 界論
7104 人施設論
7105 論事
7106 雙論-1
7107 雙論-2
7108 雙論-3
7109 發趣論-1
7110 發趣論-2
7111 發趣論-3
7112 發趣論-4
7113 發趣論-5
7201 法集論義註
7202 分別論義註(迷惑冰消)
7203 五部論義註
7301 法集論根本複註
7302 分別論根本複註
7303 五論根本複註
7304 法集論複註
7305 五論複註
7306 阿毘達摩入門
7307 攝阿毘達磨義論
7308 阿毘達摩入門古複註
7309 阿毘達摩論母

မြန်မာ
ပဠိအဋ္ဌကထာဋီကာအည
1101 ပါရာဇိက ပါဠိ
1102 ပါစိတ္တိယ ပါဠိ
1103 မဟာဝဂ္ဂ ပါဠိ (ဝိနယ)
1104 စူဠဝဂ္ဂ ပါဠိ
1105 ပရိဝါရ ပါဠိ
1201 ပါရာဇိကကဏ္ဍ အဋ္ဌကထာ-၁
1202 ပါရာဇိကကဏ္ဍ အဋ္ဌကထာ-၂
1203 ပါစိတ္တိယ အဋ္ဌကထာ
1204 မဟာဝဂ္ဂ အဋ္ဌကထာ (ဝိနယ)
1205 စူဠဝဂ္ဂ အဋ္ဌကထာ
1206 ပရိဝါရ အဋ္ဌကထာ
1301 သာရတ္ထဒီပနီ ဋီကာ-၁
1302 သာရတ္ထဒီပနီ ဋီကာ-၂
1303 သာရတ္ထဒီပနီ ဋီကာ-၃
1401 ဒွေမာတိကာပါဠိ
1402 ဝိနယသင်္ဂဟ အဋ္ဌကထာ
1403 ဝဇိရဗုဒ္ဓိ ဋီကာ
1404 ဝိမတိဝိနောဒနီ ဋီကာ-၁
1405 ဝိမတိဝိနောဒနီ ဋီကာ-၂
1406 ဝိနယာလင်္ကာရ ဋီကာ-၁
1407 ဝိနယာလင်္ကာရ ဋီကာ-၂
1408 ကင်္ခာဝိတရဏီပုရာဏ ဋီကာ
1409 ဝိနယဝိနိစ္ဆယ-ဥတ္တရဝိနိစ္ဆယ
1410 ဝိနယဝိနိစ္ဆယ ဋီကာ-၁
1411 ဝိနယဝိနိစ္ဆယ ဋီကာ-၂
1412 ပါစိတျာဒိယောဇနာပါဠိ
1413 ခုဒ္ဒသိက္ခာ-မူလသိက္ခာ

8401 ဝိသုဒ္ဓိမဂ္ဂ-၁
8402 ဝိသုဒ္ဓိမဂ္ဂ-၂
8403 ဝိသုဒ္ဓိမဂ္ဂ-မဟာဋီကာ-၁
8404 ဝိသုဒ္ဓိမဂ္ဂ-မဟာဋီကာ-၂
8405 ဝိသုဒ္ဓိမဂ္ဂ နိဒါနကထာ

8406 ဒီဃနိကာယ (ပု-ဝိ)
8407 မဇ္ဈိမနိကာယ (ပု-ဝိ)
8408 သံယုတ္တနိကာယ (ပု-ဝိ)
8409 အင်္ဂုတ္တရနိကာယ (ပု-ဝိ)
8410 ဝိနယပိဋက (ပု-ဝိ)
8411 အဘိဓမ္မပိဋက (ပု-ဝိ)
8412 အဋ္ဌကထာ (ပု-ဝိ)
8413 နိရုတ္တိဒီပနီ
8414 ပရမတ္ထဒီပနီ သင်္ဂဟမဟာဋီကာပါဌ
8415 အနုဒီပနီပါဌ
8416 ပဋ္ဌာနုဒ္ဒေသ ဒီပနီပါဌ
8417 နမက္ကာရဋီကာ
8418 မဟာပဏာမပါဌ
8419 လက္ခဏာတော ဗုဒ္ဓထောမနာဂါထာ
8420 သုတဝန္ဒနာ
8421 ကမလာဉ္ဇလိ
8422 ဇိနာလင်္ကာရ
8423 ပဇ္ဇမဓု
8424 ဗုဒ္ဓဂုဏဂါထာဝလီ
8425 စူဠဂန္ထဝံသ
8427 သာသနဝံသ
8426 မဟာဝံသ
8429 မောဂ္ဂလ္လာနဗျာကရဏံ
8428 ကစ္စာယနဗျာကရဏံ
8430 သဒ္ဒနီတိပ္ပကရဏံ (ပဒမာလာ)
8431 သဒ္ဒနီတိပ္ပကရဏံ (ဓါတုမာလာ)
8432 ပဒရူပသိဒ္ဓိ
8433 မောဂလ္လာနပဉ္စိကာ
8434 ပယောဂသိဒ္ဓိပါဌ
8435 ဝုတ္တောဒယပါဌ
8436 အဘိဓါနပ္ပဒီပိကာပါဌ
8437 အဘိဓါနပ္ပဒီပိကာဋီကာ
8438 သုဗောဓါလင်္ကာရပါဌ
8439 သုဗောဓါလင်္ကာရဋီကာ
8440 ဗာလာဝတာရ ဂဏ္ဌိပဒတ္ထဝိနိစ္ဆယသာရ
8446 ကဝိဒပ္ပဏနီတိ
8447 နီတိမဉ္ဇရီ
8445 ဓမ္မနီတိ
8444 မဟာရဟနီတိ
8441 လောကနီတိ
8442 သုတ္တန္တနီတိ
8443 သူရဿတိနီတိ
8450 စာဏကျနီတိ
8448 နရဒက္ခဒီပနီ
8449 စတုရာရက္ခဒီပနီ
8451 ရသဝါဟိနီ
8452 သီမဝိသောဓနီပါဌ
8453 ဝေဿန္တရဂီတိ
8454 မောဂ္ဂလ္လာန ဝုတ္တိဝိဝရဏပဉ္စိကာ
8455 ထူပဝံသ
8456 ဒါဌာဝံသ
8457 ဓါတုပါဌဝိလာသိနိယာ
8458 ဓါတုဝံသ
8459 ဟတ္ထဝနဂလ္လဝိဟာရဝံသ
8460 ဇိနစရိတယ
8461 ဇိနဝံသဒီပံ
8462 တေလကဋာဟဂါထာ
8463 မိလိဒဋီကာ
8464 ပဒမဉ္ဇရီ
8465 ပဒသာဓနံ
8466 သဒ္ဒဗိန္ဒုပကရဏံ
8467 ကစ္စာယနဓါတုမဉ္ဇုသာ
8468 သာမန္တကူဋဝဏ္ဏနာ
2101 သီလက္ခန္ဓဝဂ္ဂ ပါဠိ
2102 မဟာဝဂ္ဂ ပါဠိ (ဒီဃ)
2103 ပါထိကဝဂ္ဂ ပါဠိ
2201 သီလက္ခန္ဓဝဂ္ဂ အဋ္ဌကထာ
2202 မဟာဝဂ္ဂ အဋ္ဌကထာ (ဒီဃ)
2203 ပါထိကဝဂ္ဂ အဋ္ဌကထာ
2301 သီလက္ခန္ဓဝဂ္ဂ ဋီကာ
2302 မဟာဝဂ္ဂ ဋီကာ (ဒီဃ)
2303 ပါထိကဝဂ္ဂ ဋီကာ
2304 သီလက္ခန္ဓဝဂ္ဂ-အဘိနဝဋီကာ-၁
2305 သီလက္ခန္ဓဝဂ္ဂ-အဘိနဝဋီကာ-၂
3101 မူလပဏ္ဏာသ ပါဠိ
3102 မဇ္ဈိမပဏ္ဏာသ ပါဠိ
3103 ဥပရိပဏ္ဏာသ ပါဠိ
3201 မူလပဏ္ဏာသ အဋ္ဌကထာ-၁
3202 မူလပဏ္ဏာသ အဋ္ဌကထာ-၂
3203 မဇ္ဈိမပဏ္ဏာသ အဋ္ဌကထာ
3204 ဥပရိပဏ္ဏာသ အဋ္ဌကထာ
3301 မူလပဏ္ဏာသ ဋီကာ
3302 မဇ္ဈိမပဏ္ဏာသ ဋီကာ
3303 ဥပရိပဏ္ဏာသ ဋီကာ
4101 သဂါထာဝဂ္ဂ ပါဠိ
4102 နိဒါနဝဂ္ဂ ပါဠိ
4103 ခန္ဓဝဂ္ဂ ပါဠိ
4104 သဠာယတနဝဂ္ဂ ပါဠိ
4105 မဟာဝဂ္ဂ ပါဠိ (သံယုတ္တ)
4201 သဂါထာဝဂ္ဂ အဋ္ဌကထာ
4202 နိဒါနဝဂ္ဂ အဋ္ဌကထာ
4203 ခန္ဓဝဂ္ဂ အဋ္ဌကထာ
4204 သဠာယတနဝဂ္ဂ အဋ္ဌကထာ
4205 မဟာဝဂ္ဂ အဋ္ဌကထာ (သံယုတ္တ)
4301 သဂါထာဝဂ္ဂ ဋီကာ
4302 နိဒါနဝဂ္ဂ ဋီကာ
4303 ခန္ဓဝဂ္ဂ ဋီကာ
4304 သဠာယတနဝဂ္ဂ ဋီကာ
4305 မဟာဝဂ္ဂ ဋီကာ (သံယုတ္တ)
5101 ဧကကနိပါတ ပါဠိ
5102 ဒုကနိပါတ ပါဠိ
5103 တိကနိပါတ ပါဠိ
5104 စတုက္ကနိပါတ ပါဠိ
5105 ပဉ္စကနိပါတ ပါဠိ
5106 ဆက္ကနိပါတ ပါဠိ
5107 သတ္တကနိပါတ ပါဠိ
5108 အဋ္ဌကာဒိနိပါတ ပါဠိ
5109 နဝကနိပါတ ပါဠိ
5110 ဒသကနိပါတ ပါဠိ
5111 ဧကာဒသကနိပါတ ပါဠိ
5201 ဧကကနိပါတ အဋ္ဌကထာ
5202 ဒုက-တိက-စတုက္ကနိပါတ အဋ္ဌကထာ
5203 ပဉ္စက-ဆက္က-သတ္တကနိပါတ အဋ္ဌကထာ
5204 အဋ္ဌကာဒိနိပါတ အဋ္ဌကထာ
5301 ဧကကနိပါတ ဋီကာ
5302 ဒုက-တိက-စတုက္ကနိပါတ ဋီကာ
5303 ပဉ္စက-ဆက္က-သတ္တကနိပါတ ဋီကာ
5304 အဋ္ဌကာဒိနိပါတ ဋီကာ
6101 ခုဒ္ဒကပါဌ ပါဠိ
6102 ဓမ္မပဒ ပါဠိ
6103 ဥဒါန ပါဠိ
6104 ဣတိဝုတ္တက ပါဠိ
6105 သုတ္တနိပါတ ပါဠိ
6106 ဝိမာနဝတ္ထု ပါဠိ
6107 ပေတဝတ္ထု ပါဠိ
6108 ထေရဂါထာ ပါဠိ
6109 ထေရီဂါထာ ပါဠိ
6110 အပဒါန ပါဠိ-၁
6111 အပဒါန ပါဠိ-၂
6112 ဗုဒ္ဓဝံသ ပါဠိ
6113 စရိယာပိဋက ပါဠိ
6114 ဇာတက ပါဠိ-၁
6115 ဇာတက ပါဠိ-၂
6116 မဟာနိဒ္ဒေသ ပါဠိ
6117 စူဠနိဒ္ဒေသ ပါဠိ
6118 ပဋိသမ္ဘိဒါမဂ္ဂ ပါဠိ
6119 နေတ္တိပ္ပကရဏ ပါဠိ
6120 မိလိန္ဒပဉှ ပါဠိ
6121 ပေဋကောပဒေသ ပါဠိ
6201 ခုဒ္ဒကပါဌ အဋ္ဌကထာ
6202 ဓမ္မပဒ အဋ္ဌကထာ-၁
6203 ဓမ္မပဒ အဋ္ဌကထာ-၂
6204 ဥဒါန အဋ္ဌကထာ
6205 ဣတိဝုတ္တက အဋ္ဌကထာ
6206 သုတ္တနိပါတ အဋ္ဌကထာ-၁
6207 သုတ္တနိပါတ အဋ္ဌကထာ-၂
6208 ဝိမာနဝတ္ထု အဋ္ဌကထာ
6209 ပေတဝတ္ထု အဋ္ဌကထာ
6210 ထေရဂါထာ အဋ္ဌကထာ-၁
6211 ထေရဂါထာ အဋ္ဌကထာ-၂
6212 ထေရီဂါထာ အဋ္ဌကထာ
6213 အပဒါန အဋ္ဌကထာ-၁
6214 အပဒါန အဋ္ဌကထာ-၂
6215 ဗုဒ္ဓဝံသ အဋ္ဌကထာ
6216 စရိယာပိဋက အဋ္ဌကထာ
6217 ဇာတက အဋ္ဌကထာ-၁
6218 ဇာတက အဋ္ဌကထာ-၂
6219 ဇာတက အဋ္ဌကထာ-၃
6220 ဇာတက အဋ္ဌကထာ-၄
6221 ဇာတက အဋ္ဌကထာ-၅
6222 ဇာတက အဋ္ဌကထာ-၆
6223 ဇာတက အဋ္ဌကထာ-၇
6224 မဟာနိဒ္ဒေသ အဋ္ဌကထာ
6225 စူဠနိဒ္ဒေသ အဋ္ဌကထာ
6226 ပဋိသမ္ဘိဒါမဂ္ဂ အဋ္ဌကထာ-၁
6227 ပဋိသမ္ဘိဒါမဂ္ဂ အဋ္ဌကထာ-၂
6228 နေတ္တိပ္ပကရဏ အဋ္ဌကထာ
6301 နေတ္တိပ္ပကရဏ ဋီကာ
6302 နေတ္တိဝိဘာဝိနီ
7101 ဓမ္မသင်္ဂဏီ ပါဠိ
7102 ဝိဘင်္ဂ ပါဠိ
7103 ဓါတုကထာ ပါဠိ
7104 ပုဂ္ဂလပညတ္တိ ပါဠိ
7105 ကထာဝတ္ထု ပါဠိ
7106 ယမက ပါဠိ-၁
7107 ယမက ပါဠိ-၂
7108 ယမက ပါဠိ-၃
7109 ပဋ္ဌာန ပါဠိ-၁
7110 ပဋ္ဌာန ပါဠိ-၂
7111 ပဋ္ဌာန ပါဠိ-၃
7112 ပဋ္ဌာန ပါဠိ-၄
7113 ပဋ္ဌာန ပါဠိ-၅
7201 ဓမ္မသင်္ဂဏိ အဋ္ဌကထာ
7202 သမ္မောဟဝိနောဒနီ အဋ္ဌကထာ
7203 ပဉ္စပကရဏ အဋ္ဌကထာ
7301 ဓမ္မသင်္ဂဏီ-မူလဋီကာ
7302 ဝိဘင်္ဂ-မူလဋီကာ
7303 ပဉ္စပကရဏ-မူလဋီကာ
7304 ဓမ္မသင်္ဂဏီ-အနုဋီကာ
7305 ပဉ္စပကရဏ-အနုဋီကာ
7306 အဘိဓမ္မာဝတာရော-နာမရူပပရိစ္ဆေဒေါ
7307 အဘိဓမ္မတ္ထသင်္ဂဟော
7308 အဘိဓမ္မာဝတာရ-ပုရာဏဋီကာ
7309 အဘိဓမ္မမာတိကာပါဠိ

English
Pali CanonCommentariesSub-commentariesOther
1101 Pārājika Pāḷi
1102 Pācittiya Pāḷi
1103 Mahāvagga Pāḷi (Vinaya)
1104 Cūḷavagga Pāḷi
1105 Parivāra Pāḷi
1201 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-1
1202 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-2
1203 Pācittiya Aṭṭhakathā
1204 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Vinaya)
1205 Cūḷavagga Aṭṭhakathā
1206 Parivāra Aṭṭhakathā
1301 Sāratthadīpanī Ṭīkā-1
1302 Sāratthadīpanī Ṭīkā-2
1303 Sāratthadīpanī Ṭīkā-3
1401 Dvemātikāpāḷi
1402 Vinayasaṅgaha Aṭṭhakathā
1403 Vajirabuddhi Ṭīkā
1404 Vimativinodanī Ṭīkā-1
1405 Vimativinodanī Ṭīkā-2
1406 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-1
1407 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-2
1408 Kaṅkhāvitaraṇīpurāṇa Ṭīkā
1409 Vinayavinicchaya-uttaravinicchaya
1410 Vinayavinicchaya Ṭīkā-1
1411 Vinayavinicchaya Ṭīkā-2
1412 Pācityādiyojanāpāḷi
1413 Khuddasikkhā-mūlasikkhā

8401 Visuddhimagga-1
8402 Visuddhimagga-2
8403 Visuddhimagga-mahāṭīkā-1
8404 Visuddhimagga-mahāṭīkā-2
8405 Visuddhimagga nidānakathā

8406 Dīghanikāya (pu-vi)
8407 Majjhimanikāya (pu-vi)
8408 Saṃyuttanikāya (pu-vi)
8409 Aṅguttaranikāya (pu-vi)
8410 Vinayapiṭaka (pu-vi)
8411 Abhidhammapiṭaka (pu-vi)
8412 Aṭṭhakathā (pu-vi)
8413 Niruttidīpanī
8414 Paramatthadīpanī Saṅgahamahāṭīkāpāṭha
8415 Anudīpanīpāṭha
8416 Paṭṭhānuddesa dīpanīpāṭha
8417 Namakkāraṭīkā
8418 Mahāpaṇāmapāṭha
8419 Lakkhaṇāto buddhathomanāgāthā
8420 Sutavandanā
8421 Kamalāñjali
8422 Jinālaṅkāra
8423 Pajjamadhu
8424 Buddhaguṇagāthāvalī
8425 Cūḷaganthavaṃsa
8427 Sāsanavaṃsa
8426 Mahāvaṃsa
8429 Moggallānabyākaraṇaṃ
8428 Kaccāyanabyākaraṇaṃ
8430 Saddanītippakaraṇaṃ (padamālā)
8431 Saddanītippakaraṇaṃ (dhātumālā)
8432 Padarūpasiddhi
8433 Mogallānapañcikā
8434 Payogasiddhipāṭha
8435 Vuttodayapāṭha
8436 Abhidhānappadīpikāpāṭha
8437 Abhidhānappadīpikāṭīkā
8438 Subodhālaṅkārapāṭha
8439 Subodhālaṅkāraṭīkā
8440 Bālāvatāra gaṇṭhipadatthavinicchayasāra
8446 Kavidappaṇanīti
8447 Nītimañjarī
8445 Dhammanīti
8444 Mahārahanīti
8441 Lokanīti
8442 Suttantanīti
8443 Sūrassatinīti
8450 Cāṇakyanīti
8448 Naradakkhadīpanī
8449 Caturārakkhadīpanī
8451 Rasavāhinī
8452 Sīmavisodhanīpāṭha
8453 Vessantaragīti
8454 Moggallāna vuttivivaraṇapañcikā
8455 Thūpavaṃsa
8456 Dāṭhāvaṃsa
8457 Dhātupāṭhavilāsiniyā
8458 Dhātuvaṃsa
8459 Hatthavanagallavihāravaṃsa
8460 Jinacaritaya
8461 Jinavaṃsadīpaṃ
8462 Telakaṭāhagāthā
8463 Milidaṭīkā
8464 Padamañjarī
8465 Padasādhanaṃ
8466 Saddabindupakaraṇaṃ
8467 Kaccāyanadhātumañjusā
8468 Sāmantakūṭavaṇṇanā
2101 Sīlakkhandhavagga Pāḷi
2102 Mahāvagga Pāḷi (Dīgha)
2103 Pāthikavagga Pāḷi
2201 Sīlakkhandhavagga Aṭṭhakathā
2202 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Dīgha)
2203 Pāthikavagga Aṭṭhakathā
2301 Sīlakkhandhavagga Ṭīkā
2302 Mahāvagga Ṭīkā (Dīgha)
2303 Pāthikavagga Ṭīkā
2304 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-1
2305 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-2
3101 Mūlapaṇṇāsa Pāḷi
3102 Majjhimapaṇṇāsa Pāḷi
3103 Uparipaṇṇāsa Pāḷi
3201 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-1
3202 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-2
3203 Majjhimapaṇṇāsa Aṭṭhakathā
3204 Uparipaṇṇāsa Aṭṭhakathā
3301 Mūlapaṇṇāsa Ṭīkā
3302 Majjhimapaṇṇāsa Ṭīkā
3303 Uparipaṇṇāsa Ṭīkā
4101 Sagāthāvagga Pāḷi
4102 Nidānavagga Pāḷi
4103 Khandhavagga Pāḷi
4104 Saḷāyatanavagga Pāḷi
4105 Mahāvagga Pāḷi (Saṃyutta)
4201 Sagāthāvagga Aṭṭhakathā
4202 Nidānavagga Aṭṭhakathā
4203 Khandhavagga Aṭṭhakathā
4204 Saḷāyatanavagga Aṭṭhakathā
4205 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Saṃyutta)
4301 Sagāthāvagga Ṭīkā
4302 Nidānavagga Ṭīkā
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4305 Mahāvagga Ṭīkā (Saṃyutta)
5101 Ekakanipāta Pāḷi
5102 Dukanipāta Pāḷi
5103 Tikanipāta Pāḷi
5104 Catukkanipāta Pāḷi
5105 Pañcakanipāta Pāḷi
5106 Chakkanipāta Pāḷi
5107 Sattakanipāta Pāḷi
5108 Aṭṭhakādinipāta Pāḷi
5109 Navakanipāta Pāḷi
5110 Dasakanipāta Pāḷi
5111 Ekādasakanipāta Pāḷi
5201 Ekakanipāta Aṭṭhakathā
5202 Duka-tika-catukkanipāta Aṭṭhakathā
5203 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Aṭṭhakathā
5204 Aṭṭhakādinipāta Aṭṭhakathā
5301 Ekakanipāta Ṭīkā
5302 Duka-tika-catukkanipāta Ṭīkā
5303 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Ṭīkā
5304 Aṭṭhakādinipāta Ṭīkā
6101 Khuddakapāṭha Pāḷi
6102 Dhammapada Pāḷi
6103 Udāna Pāḷi
6104 Itivuttaka Pāḷi
6105 Suttanipāta Pāḷi
6106 Vimānavatthu Pāḷi
6107 Petavatthu Pāḷi
6108 Theragāthā Pāḷi
6109 Therīgāthā Pāḷi
6110 Apadāna Pāḷi-1
6111 Apadāna Pāḷi-2
6112 Buddhavaṃsa Pāḷi
6113 Cariyāpiṭaka Pāḷi
6114 Jātaka Pāḷi-1
6115 Jātaka Pāḷi-2
6116 Mahāniddesa Pāḷi
6117 Cūḷaniddesa Pāḷi
6118 Paṭisambhidāmagga Pāḷi
6119 Nettippakaraṇa Pāḷi
6120 Milindapañha Pāḷi
6121 Peṭakopadesa Pāḷi
6201 Khuddakapāṭha Aṭṭhakathā
6202 Dhammapada Aṭṭhakathā-1
6203 Dhammapada Aṭṭhakathā-2
6204 Udāna Aṭṭhakathā
6205 Itivuttaka Aṭṭhakathā
6206 Suttanipāta Aṭṭhakathā-1
6207 Suttanipāta Aṭṭhakathā-2
6208 Vimānavatthu Aṭṭhakathā
6209 Petavatthu Aṭṭhakathā
6210 Theragāthā Aṭṭhakathā-1
6211 Theragāthā Aṭṭhakathā-2
6212 Therīgāthā Aṭṭhakathā
6213 Apadāna Aṭṭhakathā-1
6214 Apadāna Aṭṭhakathā-2
6215 Buddhavaṃsa Aṭṭhakathā
6216 Cariyāpiṭaka Aṭṭhakathā
6217 Jātaka Aṭṭhakathā-1
6218 Jātaka Aṭṭhakathā-2
6219 Jātaka Aṭṭhakathā-3
6220 Jātaka Aṭṭhakathā-4
6221 Jātaka Aṭṭhakathā-5
6222 Jātaka Aṭṭhakathā-6
6223 Jātaka Aṭṭhakathā-7
6224 Mahāniddesa Aṭṭhakathā
6225 Cūḷaniddesa Aṭṭhakathā
6226 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-1
6227 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-2
6228 Nettippakaraṇa Aṭṭhakathā
6301 Nettippakaraṇa Ṭīkā
6302 Nettivibhāvinī
7101 Dhammasaṅgaṇī Pāḷi
7102 Vibhaṅga Pāḷi
7103 Dhātukathā Pāḷi
7104 Puggalapaññatti Pāḷi
7105 Kathāvatthu Pāḷi
7106 Yamaka Pāḷi-1
7107 Yamaka Pāḷi-2
7108 Yamaka Pāḷi-3
7109 Paṭṭhāna Pāḷi-1
7110 Paṭṭhāna Pāḷi-2
7111 Paṭṭhāna Pāḷi-3
7112 Paṭṭhāna Pāḷi-4
7113 Paṭṭhāna Pāḷi-5
7201 Dhammasaṅgaṇi Aṭṭhakathā
7202 Sammohavinodanī Aṭṭhakathā
7203 Pañcapakaraṇa Aṭṭhakathā
7301 Dhammasaṅgaṇī-mūlaṭīkā
7302 Vibhaṅga-mūlaṭīkā
7303 Pañcapakaraṇa-mūlaṭīkā
7304 Dhammasaṅgaṇī-anuṭīkā
7305 Pañcapakaraṇa-anuṭīkā
7306 Abhidhammāvatāro-nāmarūpaparicchedo
7307 Abhidhammatthasaṅgaho
7308 Abhidhammāvatāra-purāṇaṭīkā
7309 Abhidhammamātikāpāḷi

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1101 Pārājika Pāḷi
1102 Pācittiya Pāḷi
1103 Mahāvagga Pāḷi (Vinaya)
1104 Cūḷavagga Pāḷi
1105 Parivāra Pāḷi
1201 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-1
1202 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-2
1203 Pācittiya Aṭṭhakathā
1204 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Vinaya)
1205 Cūḷavagga Aṭṭhakathā
1206 Parivāra Aṭṭhakathā
1301 Sāratthadīpanī Ṭīkā-1
1302 Sāratthadīpanī Ṭīkā-2
1303 Sāratthadīpanī Ṭīkā-3
1401 Dvemātikāpāḷi
1402 Vinayasaṅgaha Aṭṭhakathā
1403 Vajirabuddhi Ṭīkā
1404 Vimativinodanī Ṭīkā-1
1405 Vimativinodanī Ṭīkā-2
1406 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-1
1407 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-2
1408 Kaṅkhāvitaraṇīpurāṇa Ṭīkā
1409 Vinayavinicchaya-uttaravinicchaya
1410 Vinayavinicchaya Ṭīkā-1
1411 Vinayavinicchaya Ṭīkā-2
1412 Pācityādiyojanāpāḷi
1413 Khuddasikkhā-mūlasikkhā

8401 Visuddhimagga-1
8402 Visuddhimagga-2
8403 Visuddhimagga-mahāṭīkā-1
8404 Visuddhimagga-mahāṭīkā-2
8405 Visuddhimagga nidānakathā

8406 Dīghanikāya (pu-vi)
8407 Majjhimanikāya (pu-vi)
8408 Saṃyuttanikāya (pu-vi)
8409 Aṅguttaranikāya (pu-vi)
8410 Vinayapiṭaka (pu-vi)
8411 Abhidhammapiṭaka (pu-vi)
8412 Aṭṭhakathā (pu-vi)
8413 Niruttidīpanī
8414 Paramatthadīpanī Saṅgahamahāṭīkāpāṭha
8415 Anudīpanīpāṭha
8416 Paṭṭhānuddesa dīpanīpāṭha
8417 Namakkāraṭīkā
8418 Mahāpaṇāmapāṭha
8419 Lakkhaṇāto buddhathomanāgāthā
8420 Sutavandanā
8421 Kamalāñjali
8422 Jinālaṅkāra
8423 Pajjamadhu
8424 Buddhaguṇagāthāvalī
8425 Cūḷaganthavaṃsa
8427 Sāsanavaṃsa
8426 Mahāvaṃsa
8429 Moggallānabyākaraṇaṃ
8428 Kaccāyanabyākaraṇaṃ
8430 Saddanītippakaraṇaṃ (padamālā)
8431 Saddanītippakaraṇaṃ (dhātumālā)
8432 Padarūpasiddhi
8433 Mogallānapañcikā
8434 Payogasiddhipāṭha
8435 Vuttodayapāṭha
8436 Abhidhānappadīpikāpāṭha
8437 Abhidhānappadīpikāṭīkā
8438 Subodhālaṅkārapāṭha
8439 Subodhālaṅkāraṭīkā
8440 Bālāvatāra gaṇṭhipadatthavinicchayasāra
8446 Kavidappaṇanīti
8447 Nītimañjarī
8445 Dhammanīti
8444 Mahārahanīti
8441 Lokanīti
8442 Suttantanīti
8443 Sūrassatinīti
8450 Cāṇakyanīti
8448 Naradakkhadīpanī
8449 Caturārakkhadīpanī
8451 Rasavāhinī
8452 Sīmavisodhanīpāṭha
8453 Vessantaragīti
8454 Moggallāna vuttivivaraṇapañcikā
8455 Thūpavaṃsa
8456 Dāṭhāvaṃsa
8457 Dhātupāṭhavilāsiniyā
8458 Dhātuvaṃsa
8459 Hatthavanagallavihāravaṃsa
8460 Jinacaritaya
8461 Jinavaṃsadīpaṃ
8462 Telakaṭāhagāthā
8463 Milidaṭīkā
8464 Padamañjarī
8465 Padasādhanaṃ
8466 Saddabindupakaraṇaṃ
8467 Kaccāyanadhātumañjusā
8468 Sāmantakūṭavaṇṇanā
2101 Sīlakkhandhavagga Pāḷi
2102 Mahāvagga Pāḷi (Dīgha)
2103 Pāthikavagga Pāḷi
2201 Sīlakkhandhavagga Aṭṭhakathā
2202 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Dīgha)
2203 Pāthikavagga Aṭṭhakathā
2301 Sīlakkhandhavagga Ṭīkā
2302 Mahāvagga Ṭīkā (Dīgha)
2303 Pāthikavagga Ṭīkā
2304 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-1
2305 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-2
3101 Mūlapaṇṇāsa Pāḷi
3102 Majjhimapaṇṇāsa Pāḷi
3103 Uparipaṇṇāsa Pāḷi
3201 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-1
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3203 Majjhimapaṇṇāsa Aṭṭhakathā
3204 Uparipaṇṇāsa Aṭṭhakathā
3301 Mūlapaṇṇāsa Ṭīkā
3302 Majjhimapaṇṇāsa Ṭīkā
3303 Uparipaṇṇāsa Ṭīkā
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4102 Nidānavagga Pāḷi
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4203 Khandhavagga Aṭṭhakathā
4204 Saḷāyatanavagga Aṭṭhakathā
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5106 Chakkanipāta Pāḷi
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6102 Dhammapada Pāḷi
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6211 Theragāthā Aṭṭhakathā-2
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6221 Jātaka Aṭṭhakathā-5
6222 Jātaka Aṭṭhakathā-6
6223 Jātaka Aṭṭhakathā-7
6224 Mahāniddesa Aṭṭhakathā
6225 Cūḷaniddesa Aṭṭhakathā
6226 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-1
6227 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-2
6228 Nettippakaraṇa Aṭṭhakathā
6301 Nettippakaraṇa Ṭīkā
6302 Nettivibhāvinī
7101 Dhammasaṅgaṇī Pāḷi
7102 Vibhaṅga Pāḷi
7103 Dhātukathā Pāḷi
7104 Puggalapaññatti Pāḷi
7105 Kathāvatthu Pāḷi
7106 Yamaka Pāḷi-1
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7202 Sammohavinodanī Aṭṭhakathā
7203 Pañcapakaraṇa Aṭṭhakathā
7301 Dhammasaṅgaṇī-mūlaṭīkā
7302 Vibhaṅga-mūlaṭīkā
7303 Pañcapakaraṇa-mūlaṭīkā
7304 Dhammasaṅgaṇī-anuṭīkā
7305 Pañcapakaraṇa-anuṭīkā
7306 Abhidhammāvatāro-nāmarūpaparicchedo
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7308 Abhidhammāvatāra-purāṇaṭīkā
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1407 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-2
1408 Kaṅkhāvitaraṇīpurāṇa Ṭīkā
1409 Vinayavinicchaya-uttaravinicchaya
1410 Vinayavinicchaya Ṭīkā-1
1411 Vinayavinicchaya Ṭīkā-2
1412 Pācityādiyojanāpāḷi
1413 Khuddasikkhā-mūlasikkhā

8401 Visuddhimagga-1
8402 Visuddhimagga-2
8403 Visuddhimagga-mahāṭīkā-1
8404 Visuddhimagga-mahāṭīkā-2
8405 Visuddhimagga nidānakathā

8406 Dīghanikāya (pu-vi)
8407 Majjhimanikāya (pu-vi)
8408 Saṃyuttanikāya (pu-vi)
8409 Aṅguttaranikāya (pu-vi)
8410 Vinayapiṭaka (pu-vi)
8411 Abhidhammapiṭaka (pu-vi)
8412 Aṭṭhakathā (pu-vi)
8413 Niruttidīpanī
8414 Paramatthadīpanī Saṅgahamahāṭīkāpāṭha
8415 Anudīpanīpāṭha
8416 Paṭṭhānuddesa dīpanīpāṭha
8417 Namakkāraṭīkā
8418 Mahāpaṇāmapāṭha
8419 Lakkhaṇāto buddhathomanāgāthā
8420 Sutavandanā
8421 Kamalāñjali
8422 Jinālaṅkāra
8423 Pajjamadhu
8424 Buddhaguṇagāthāvalī
8425 Cūḷaganthavaṃsa
8427 Sāsanavaṃsa
8426 Mahāvaṃsa
8429 Moggallānabyākaraṇaṃ
8428 Kaccāyanabyākaraṇaṃ
8430 Saddanītippakaraṇaṃ (padamālā)
8431 Saddanītippakaraṇaṃ (dhātumālā)
8432 Padarūpasiddhi
8433 Mogallānapañcikā
8434 Payogasiddhipāṭha
8435 Vuttodayapāṭha
8436 Abhidhānappadīpikāpāṭha
8437 Abhidhānappadīpikāṭīkā
8438 Subodhālaṅkārapāṭha
8439 Subodhālaṅkāraṭīkā
8440 Bālāvatāra gaṇṭhipadatthavinicchayasāra
8446 Kavidappaṇanīti
8447 Nītimañjarī
8445 Dhammanīti
8444 Mahārahanīti
8441 Lokanīti
8442 Suttantanīti
8443 Sūrassatinīti
8450 Cāṇakyanīti
8448 Naradakkhadīpanī
8449 Caturārakkhadīpanī
8451 Rasavāhinī
8452 Sīmavisodhanīpāṭha
8453 Vessantaragīti
8454 Moggallāna vuttivivaraṇapañcikā
8455 Thūpavaṃsa
8456 Dāṭhāvaṃsa
8457 Dhātupāṭhavilāsiniyā
8458 Dhātuvaṃsa
8459 Hatthavanagallavihāravaṃsa
8460 Jinacaritaya
8461 Jinavaṃsadīpaṃ
8462 Telakaṭāhagāthā
8463 Milidaṭīkā
8464 Padamañjarī
8465 Padasādhanaṃ
8466 Saddabindupakaraṇaṃ
8467 Kaccāyanadhātumañjusā
8468 Sāmantakūṭavaṇṇanā
2101 Sīlakkhandhavagga Pāḷi
2102 Mahāvagga Pāḷi (Dīgha)
2103 Pāthikavagga Pāḷi
2201 Sīlakkhandhavagga Aṭṭhakathā
2202 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Dīgha)
2203 Pāthikavagga Aṭṭhakathā
2301 Sīlakkhandhavagga Ṭīkā
2302 Mahāvagga Ṭīkā (Dīgha)
2303 Pāthikavagga Ṭīkā
2304 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-1
2305 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-2
3101 Mūlapaṇṇāsa Pāḷi
3102 Majjhimapaṇṇāsa Pāḷi
3103 Uparipaṇṇāsa Pāḷi
3201 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-1
3202 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-2
3203 Majjhimapaṇṇāsa Aṭṭhakathā
3204 Uparipaṇṇāsa Aṭṭhakathā
3301 Mūlapaṇṇāsa Ṭīkā
3302 Majjhimapaṇṇāsa Ṭīkā
3303 Uparipaṇṇāsa Ṭīkā
4101 Sagāthāvagga Pāḷi
4102 Nidānavagga Pāḷi
4103 Khandhavagga Pāḷi
4104 Saḷāyatanavagga Pāḷi
4105 Mahāvagga Pāḷi (Saṃyutta)
4201 Sagāthāvagga Aṭṭhakathā
4202 Nidānavagga Aṭṭhakathā
4203 Khandhavagga Aṭṭhakathā
4204 Saḷāyatanavagga Aṭṭhakathā
4205 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Saṃyutta)
4301 Sagāthāvagga Ṭīkā
4302 Nidānavagga Ṭīkā
4303 Khandhavagga Ṭīkā
4304 Saḷāyatanavagga Ṭīkā
4305 Mahāvagga Ṭīkā (Saṃyutta)
5101 Ekakanipāta Pāḷi
5102 Dukanipāta Pāḷi
5103 Tikanipāta Pāḷi
5104 Catukkanipāta Pāḷi
5105 Pañcakanipāta Pāḷi
5106 Chakkanipāta Pāḷi
5107 Sattakanipāta Pāḷi
5108 Aṭṭhakādinipāta Pāḷi
5109 Navakanipāta Pāḷi
5110 Dasakanipāta Pāḷi
5111 Ekādasakanipāta Pāḷi
5201 Ekakanipāta Aṭṭhakathā
5202 Duka-tika-catukkanipāta Aṭṭhakathā
5203 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Aṭṭhakathā
5204 Aṭṭhakādinipāta Aṭṭhakathā
5301 Ekakanipāta Ṭīkā
5302 Duka-tika-catukkanipāta Ṭīkā
5303 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Ṭīkā
5304 Aṭṭhakādinipāta Ṭīkā
6101 Khuddakapāṭha Pāḷi
6102 Dhammapada Pāḷi
6103 Udāna Pāḷi
6104 Itivuttaka Pāḷi
6105 Suttanipāta Pāḷi
6106 Vimānavatthu Pāḷi
6107 Petavatthu Pāḷi
6108 Theragāthā Pāḷi
6109 Therīgāthā Pāḷi
6110 Apadāna Pāḷi-1
6111 Apadāna Pāḷi-2
6112 Buddhavaṃsa Pāḷi
6113 Cariyāpiṭaka Pāḷi
6114 Jātaka Pāḷi-1
6115 Jātaka Pāḷi-2
6116 Mahāniddesa Pāḷi
6117 Cūḷaniddesa Pāḷi
6118 Paṭisambhidāmagga Pāḷi
6119 Nettippakaraṇa Pāḷi
6120 Milindapañha Pāḷi
6121 Peṭakopadesa Pāḷi
6201 Khuddakapāṭha Aṭṭhakathā
6202 Dhammapada Aṭṭhakathā-1
6203 Dhammapada Aṭṭhakathā-2
6204 Udāna Aṭṭhakathā
6205 Itivuttaka Aṭṭhakathā
6206 Suttanipāta Aṭṭhakathā-1
6207 Suttanipāta Aṭṭhakathā-2
6208 Vimānavatthu Aṭṭhakathā
6209 Petavatthu Aṭṭhakathā
6210 Theragāthā Aṭṭhakathā-1
6211 Theragāthā Aṭṭhakathā-2
6212 Therīgāthā Aṭṭhakathā
6213 Apadāna Aṭṭhakathā-1
6214 Apadāna Aṭṭhakathā-2
6215 Buddhavaṃsa Aṭṭhakathā
6216 Cariyāpiṭaka Aṭṭhakathā
6217 Jātaka Aṭṭhakathā-1
6218 Jātaka Aṭṭhakathā-2
6219 Jātaka Aṭṭhakathā-3
6220 Jātaka Aṭṭhakathā-4
6221 Jātaka Aṭṭhakathā-5
6222 Jātaka Aṭṭhakathā-6
6223 Jātaka Aṭṭhakathā-7
6224 Mahāniddesa Aṭṭhakathā
6225 Cūḷaniddesa Aṭṭhakathā
6226 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-1
6227 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-2
6228 Nettippakaraṇa Aṭṭhakathā
6301 Nettippakaraṇa Ṭīkā
6302 Nettivibhāvinī
7101 Dhammasaṅgaṇī Pāḷi
7102 Vibhaṅga Pāḷi
7103 Dhātukathā Pāḷi
7104 Puggalapaññatti Pāḷi
7105 Kathāvatthu Pāḷi
7106 Yamaka Pāḷi-1
7107 Yamaka Pāḷi-2
7108 Yamaka Pāḷi-3
7109 Paṭṭhāna Pāḷi-1
7110 Paṭṭhāna Pāḷi-2
7111 Paṭṭhāna Pāḷi-3
7112 Paṭṭhāna Pāḷi-4
7113 Paṭṭhāna Pāḷi-5
7201 Dhammasaṅgaṇi Aṭṭhakathā
7202 Sammohavinodanī Aṭṭhakathā
7203 Pañcapakaraṇa Aṭṭhakathā
7301 Dhammasaṅgaṇī-mūlaṭīkā
7302 Vibhaṅga-mūlaṭīkā
7303 Pañcapakaraṇa-mūlaṭīkā
7304 Dhammasaṅgaṇī-anuṭīkā
7305 Pañcapakaraṇa-anuṭīkā
7306 Abhidhammāvatāro-nāmarūpaparicchedo
7307 Abhidhammatthasaṅgaho
7308 Abhidhammāvatāra-purāṇaṭīkā
7309 Abhidhammamātikāpāḷi


Namo tassa bhagavato arahato sammāsambuddhassa

Verehrung ihm, dem Erhabenen, dem Heiligen, dem vollkommen Erwachten.

Vinayapiṭake

Im Vinayapiṭaka

Vimativinodanī-ṭīkā (paṭhamo bhāgo)

Vimativinodanī-Tīkā (Erster Teil)

Ganthārambhakathā

Einleitende Worte des Werkes

Karuṇāpuṇṇahadayaṃ[Pg.1], sugataṃ hitadāyakaṃ;

Natvā dhammañca vimalaṃ, saṅghañca guṇasampadaṃ.

Nachdem ich den Sugata verehrt habe, dessen Herz von großem Mitgefühl erfüllt ist und der Segen spendet, sowie die makellose Lehre (Dhamma) und die Gemeinschaft (Saṅgha), die reich an Tugenden ist,

Vaṇṇanā nipuṇāhesuṃ, vinayaṭṭhakathāya yā;

Pubbakehi katā nekā, nānānayasamākulā.

obwohl es bereits viele feinsinnige Erläuterungen zur Vinaya-Aṭṭhakathā gibt, die von früheren Lehrern verfasst wurden und voll von verschiedenen Methoden sind,

Tattha kāci suvitthiṇṇā, dukkhogāhā ca ganthato;

Viraddhā atthato cāpi, saddato cāpi katthaci.

sind manche davon allzu weitläufig und aufgrund ihres Umfangs schwer zu durchdringen, und stellenweise weichen sie sowohl in der Bedeutung als auch im Wortlaut ab.

Kāci katthaci apuṇṇā, kāci sammohakārinī;

Tasmā tāhi samādāya, sāraṃ saṅkheparūpato.

Manche sind an einigen Stellen unvollständig, andere rufen Verwirrung hervor. Daher habe ich aus ihnen die Essenz in gekürzter Form wohl entnommen und

Līnatthañca pakāsento, viraddhañca visodhayaṃ;

Upaṭṭhitanayañcāpi, tattha tattha pakāsayaṃ.

werde ich die verborgene Bedeutung offenbaren, das Fehlerhafte berichtigen und an den entsprechenden Stellen auch die dargelegte Methode erläutern,

Vinaye vimatiṃ chetuṃ, bhikkhūnaṃ lahuvuttinaṃ;

Saṅkhepena likhissāmi, tassā līnatthavaṇṇanaṃ.

um den Zweifel bezüglich der Ordensregeln (Vinaya) bei den Mönchen von einfachem Lebensunterhalt zu beseitigen. Ich werde in Kürze die Erklärung der verborgenen Bedeutungen jener (Vinaya-Aṭṭhakathā) verfassen.

Ganthārambhakathāvaṇṇanā

Die Erläuterung der einleitenden Worte des Werkes

Vinayasaṃvaṇṇanārambhe ratanattayaṃ namassitukāmo tassa visiṭṭhaguṇayogasandassanatthaṃ yo kappakoṭīhipītiādimāha. Visiṭṭhaguṇayogena hi vandanārahabhāvo, vandanārahe ca katā vandanā yathādhippetamatthaṃ sādheti[Pg.2]. Ettha ca saṃvaṇṇanārambhe ratanattayapaṇāmakaraṇappayojanaṃ tattha tattha bahudhā papañcenti ācariyā, mayaṃ pana idhādhippetameva payojanaṃ dassayissāma. Tasmā saṃvaṇṇanārambhe ratanattayapaṇāmakaraṇaṃ yathāpaṭiññātasaṃvaṇṇanāya anantarāyena parisamāpanatthanti veditabbaṃ. Tathā hi vuttaṃ ‘‘tassānubhāvena hatantarāyo’’ti. Ratanattayapaṇāmakaraṇena hi rāgādidosavigamato paññādiguṇapāṭavato āyuādivaḍḍhanato puññātisayabhāvādito ca hoteva yathāpaṭiññātasaṃvaṇṇanāya anantarāyena parisamāpanaṃ.

Zu Beginn der Vinaya-Erläuterung sprach der Kommentator, der die Drei Juwelen zu verehren wünschte, die Verse beginnend mit „yo kappakoṭīhi pi...“, um die Verbindung der Drei Juwelen mit herausragenden Eigenschaften aufzuzeigen. Denn durch die Verbindung mit solch herausragenden Eigenschaften ist man der Verehrung würdig; und die einem Verehrungswürdigen dargebrachte Ehrerbietung bewirkt den gewünschten Nutzen. Und obwohl die Lehrer (andere Kommentatoren) an verschiedenen Stellen den Nutzen der Ehrerbietung gegenüber den Drei Juwelen zu Beginn eines Kommentars ausführlich darlegen, werden wir hier nur den eigentlich beabsichtigten Zweck aufzeigen. Daher ist zu verstehen, dass die Ehrerbietung gegenüber den Drei Juwelen zu Beginn der Erläuterung dazu dient, das versprochene Kommentarwerk ohne Hindernisse zu vollenden. So wurde es nämlich gesagt: „Durch dessen Macht sind die Hindernisse beseitigt.“ Denn durch das Erweisen der Ehrerbietung gegenüber den Drei Juwelen erfolgt wahrlich die hindernisfreie Vollendung des versprochenen Kommentars – und zwar aufgrund des Schwindens von Fehlern wie Gier (Rāga) und anderen, aufgrund der Schärfung von Eigenschaften wie Weisheit (Paññā) und anderen, aufgrund der Verlängerung des Lebens und anderer Vorzüge sowie aufgrund des Entstehens eines überragenden Verdienstes.

Tattha paṭhamaṃ tāva bhagavato vandanaṃ kattukāmo ‘‘yo kappakoṭīhipi…pe… tassā’’ti āha. Imissā pana vinayadesanāya karuṇāppadhānañāṇasamuṭṭhitatāya karuṇāppadhānameva thomanaṃ āraddhaṃ. Esā hi ācariyassa pakati, yadidaṃ ārambhānurūpathomanā. Karuṇāggahaṇena cettha aparimeyyappabhāvā sabbepi buddhaguṇā nayato saṅgahitāti daṭṭhabbā taṃmūlakattā sesabuddhaguṇānaṃ. Tattha yoti imassa aniyamavacanassa nāthoti iminā sambandho. Kappakoṭīhipi appameyyaṃ kālanti kappakoṭigaṇanāvasenapi ‘‘ettakā kappakoṭiyo’’ti pametuṃ asakkuṇeyyaṃ kālaṃ. Api-saddena pageva vassagaṇanāyāti dasseti. Appameyyaṃ kālanti ca accantasaṃyoge upayogavacanaṃ, tena kappakoṭigaṇanāvasena paricchinditumasakkuṇeyyamapi, asaṅkhyeyyavasena pana paricchinditabbato salakkhaṃ caturasaṅkhyeyyakappakālaṃ accantameva nirantaraṃ pañcamahāpaaccāgādiatidukkarāni karonto khedaṃ kāyikaṃ parissamaṃ pattoti dasseti.

Unter diesen (drei Versen) sprach er zuerst, da er dem Erhabenen (Bhagavat) Ehrerbietung erweisen wollte: „yo kappakoṭīhipi... pe... tassā“. Da diese Vinaya-Verkündigung jedoch durch ein Wissen hervorgerufen wurde, in dem das Mitgefühl (Karuṇā) dominiert, wurde ein Lobpreis begonnen, der eben dieses Mitgefühl in den Vordergrund stellt. Denn dies ist die Gewohnheit des Lehrers, nämlich einen dem jeweiligen Werk angemessenen Lobpreis darzubringen. Man muss zudem verstehen, dass durch die Nennung des Begriffs „Mitgefühl“ (Karuṇā) auch alle anderen Eigenschaften des Buddha von unermesslicher Macht logischerweise mit eingeschlossen sind, da alle übrigen Eigenschaften des Buddha in diesem Mitgefühl ihre Wurzel haben. In diesem Vers ist das unbestimmte Relativpronomen „yo“ mit dem Wort „nātho“ zu verbinden. Der Ausdruck „selbst über eine unermessliche Zeit von Jahrmillionen an Weltaltern“ (kappakoṭīhipi appameyyaṃ kālaṃ) bezeichnet eine Zeitspanne, die selbst durch das Zählen von Jahrmillionen an Weltaltern nicht mit der Angabe „so viele Jahrmillionen an Weltalter“ bemessen werden kann. Durch das Wort „api“ zeigt er, dass eine Zählung nach gewöhnlichen Jahren erst recht unmöglich ist. Der Ausdruck „appameyyaṃ kālaṃ“ steht im Akkusativ der zeitlichen Erstreckung; dadurch verdeutlicht er: Obwohl diese Zeitspanne durch das Zählen von Jahrmillionen an Weltaltern nicht präzise abzugrenzen ist, lässt sie sich nach unzählbaren Perioden (Asaṅkhyeyy) bestimmen; somit hat er (der Bodhisatta) über einen Zeitraum von vier unzählbaren Zeitaltern und einhunderttausend Weltaltern hinweg gänzlich und ununterbrochen äußerst schwierige Taten wie die fünf großen Opferungen und andere vollbracht und dabei körperliche Mühsal und Erschöpfung auf sich genommen.

Lokahitāyāti sattalokassa hitāya. Nāthatīti nātho, veneyyānaṃ hitasukhaṃ āsīsatīti attho. Atha vā nāthati veneyyagate kilese upatāpeti, nāthati vā yācati veneyye attano hitakaraṇe yācitvāpi niyojetīti nātho, lokapaṭisaraṇo lokasāmī lokanāyakoti vuttaṃ hoti. Mahākāruṇikassāti yo karuṇāya kampitahadayattā lokahitatthaṃ atidukkarakiriyāya anekappakāraṃ tādisaṃ dukkhaṃ anubhavitvā āgato, tassa mahākāruṇikassāti attho. Tattha kiratīti karuṇā, paradukkhaṃ vikkhipati apanetīti attho. Dukkhitesu vā kiriyati pasāriyatīti karuṇā. Atha vā kiṇātīti karuṇā, paradukkhe sati kāruṇikaṃ [Pg.3] hiṃsati vibādheti, vināseti vā parassa dukkhanti attho. Paradukkhe sati sādhūnaṃ kampanaṃ hadayakhedaṃ karotīti vā karuṇā. Atha vā kamiti sukhaṃ, taṃ rundhatīti karuṇā. Esā hi paradukkhāpanayanakāmatālakkhaṇā attasukhanirapekkhatāya kāruṇikānaṃ sukhaṃ rundhati vibādheti. Karuṇāya niyutto kāruṇiko, mahanto kāruṇiko mahākāruṇiko, tassa namo atthūti pāṭhaseso.

„Für das Wohl der Welt“ (lokahitāya) bedeutet zum Wohle der Welt der Lebewesen. Er strebt danach (nāthati), darum ist er der Schutzherr (nātho); das bedeutet, er wünscht das Wohl und Glück der zu bekehrenden Wesen (veneyya). Oder aber er quält und vernichtet (nāthati) die in den zu bekehrenden Wesen innewohnenden Befleckungen (kilesa). Oder aber er bittet (nāthati), das heißt, er leitet die zu bekehrenden Wesen an, indem er sie bittet, ihr eigenes Heil zu wirken; darum ist er der Schutzherr (nātho). Damit ist gesagt, dass er der Zufluchtsort der Welt, der Herr der Welt und der Führer der Welt ist. „Des überaus Mitfühlenden“ (mahākāruṇikassa) bedeutet: Er, der wegen seines von Mitleid bewegten Herzens zum Wohle der Welt durch das Vollbringen äußerst schwieriger Taten vielfältiges Leid dieser Art auf sich genommen hat und so herabgestiegen ist – für jenen mit großem Mitgefühl Ausgestatteten; dies ist die Bedeutung. Darin ist das, was das Leid anderer vertreibt (kirati), das Mitgefühl (karuṇā); das bedeutet, es zerstreut oder beseitigt das Leid anderer. Oder es wird über die Leidenden ausgegossen beziehungsweise verbreitet (kiriyati), daher heißt es Mitgefühl (karuṇā). Oder aber es quält (kiṇāti), daher heißt es Mitgefühl (karuṇā); das bedeutet: Wenn das Leid anderer vorhanden ist, quält oder bedrückt es den Mitleidigen, oder es vernichtet das Leid des anderen. Oder aber es bewirkt beim Vorhandensein des Leids anderer ein Erschüttern bzw. einen Herzensschmerz bei den Edlen, darum heißt es Mitgefühl (karuṇā). Oder aber „kaṃ“ bedeutet Glück, und das, was dieses (eigene) Glück einschränkt (rundhati), ist das Mitgefühl (karuṇā). Denn dieses Mitgefühl, welches das Merkmal des Wunsches hat, das Leid anderer zu beseitigen, schränkt das persönliche Glück der Mitleidigen ein und bedrückt sie aufgrund ihrer Gleichgültigkeit gegenüber dem eigenen Glück. Wer mit Mitgefühl verbunden ist, ist mitleidig (kāruṇiko); wer großes Mitgefühl besitzt, ist überaus mitfühlend (mahākāruṇiko). Die Textergänzung lautet demnach: „Ihm sei Ehrerbietung dargebracht!“

Evaṃ karuṇāmukhena saṅkhepato sakalasabbaññuguṇehi bhagavantaṃ thometvā idāni saddhammaṃ thometuṃ asambudhantiādimāha. Tattha buddhanisevitaṃ yaṃ asambudhaṃ jīvaloko bhavā bhavaṃ gacchati, tassa dhammavarassa namoti sambandho. Tattha asambudhanti asambujjhanto, yathāsabhāvaṃ appaṭivijjhanatoti vuttaṃ hoti. Hetuattho hettha antapaccayo. Yanti aniyamato sapariyattiko navalokuttaradhammo kammabhāvena niddiṭṭho. Buddhanisevitanti tasseva visesanaṃ, sammāsambuddhena, paccekabuddhasāvakabuddhehipi vā gocarāsevanabhāvanāsevanāhi yathārahaṃ nisevitaṃ, ajahitanti attho. Tattha pariyattiphalanibbānāni gocarāsevanavaseneva nisevitāni, maggo pana bhāvanāsevanavasenāpi paccavekkhaṇañāṇādivasena gocarāsevanavasenāpi nisevito. Bhavābhavanti bhavato bhavaṃ. Atha vā hīnapaṇītādivasena khuddakaṃ mahantañca bhavanti attho. Vuḍḍhatthopi hi a-kāro dissati asekkhā dhammātiādīsu (dha. sa. tikamātikā 11) viya. Atha vā bhavoti vuḍḍhi, abhavoti hāni. Bhavoti vā sassatadiṭṭhi, abhavoti ucchedadiṭṭhi. Vuttappakāro bhavo ca abhavo ca bhavābhavo, taṃ bhavābhavaṃ. Gacchatīti upagacchati. Jīvalokoti sattaloko. Avijjādikilesajālaviddhaṃsinoti dhammavisesanaṃ. Tattha na vidati dhammānaṃ yathāsabhāvaṃ na vijānātīti avijjā, aññāṇaṃ. Sā ādi yesaṃ taṇhādīnaṃ, teyeva kilissanti etehi sattāti kilesā, teyeva ca sattānaṃ vibādhanaṭṭhena jālasadisāti jālaṃ, taṃ viddhaṃseti sabbaso vināseti sīlenāti avijjādikilesajālaviddhaṃsī, tassa.

Nachdem er so den Erhabenen in Kürze durch das Tor des Mitgefühls mit allen Eigenschaften des Allwissenden gepriesen hat, sprach er nun, um das gute Dhamma (saddhamma) zu preisen, die Strophe beginnend mit „asambudhaṃ“ (nicht erkennend) und so weiter. Darin ist die syntaktische Verknüpfung wie folgt: „Verehrung sei diesem vorzüglichen Dhamma (tassa dhammavarassa namo), welches, vom Buddha gepflegt (buddhanisevitaṃ), die Welt der Lebewesen (jīvaloko), weil sie es nicht erkennt (asambudhaṃ), von Existenz zu Existenz wandern lässt (bhavā bhavaṃ gacchati).“ Hierbei bedeutet „asambudhaṃ“ „nicht erkennend“ (asambujjhanto), was so viel heißt wie „weil man es seiner Wirklichkeit nach nicht durchdringt“ (yathāsabhāvaṃ appaṭivijjhanato). Das Suffix -anta [im Wort asambujjhanto] hat hierbei eine kausale Bedeutung (hetu-attha). Mit dem Wort „yaṃ“ (welches) wird in unbestimmter Weise das neunfache überweltliche Dhamma samt der theoretischen Lehre (sapariyattiko navalokuttaradhammo) als Objekt (kammabhāva) aufgezeigt. „Buddhanisevitanti“ (vom Buddha gepflegt) ist das Attribut eben dieses [Wortes „yaṃ“] und bedeutet: vom vollkommen Erleuchteten (sammāsambuddha) oder auch von den Einzelbuddhas (paccekabuddha) und Hörer-Buddhas (sāvakabuddha) durch das Pflegen als Objekt (gocarāsevanā) und das Pflegen durch Entfaltung (bhāvanāsevanā) entsprechend gepflegt, also nicht aufgegeben (ajahita). Darunter werden die theoretische Lehre, die Früchte und das Nibbāna (pariyatti-phala-nibbāna) nur im Sinne des Pflegens als Objekt gepflegt; der Pfad (magga) hingegen wird sowohl im Sinne des Pflegens durch Entfaltung als auch im Sinne des Pflegens als Objekt mittels des Wissens der Rückschau (paccavekkhaṇa-ñāṇa) und so weiter gepflegt. „Bhavābhavaṃ“ bedeutet „von einer Existenz zur [anderen] Existenz“. Oder aber es bedeutet „die niedere und die erhabene Existenz“ (khuddakaṃ mahantañca bhavaṃ) durch die Unterscheidung von niedrig und edel und so weiter. Denn der Vokal „a“ [im Wort abhavo] hat auch die Bedeutung von Wachstum (vuḍḍhi), wie man es in Passagen wie „asekkhā dhammā“ (die überweltlichen Dhammas) und so weiter sieht. Oder bhava bedeutet Zunahme (vuḍḍhi) und abhava bedeutet Abnahme (hāni). Oder bhava bedeutet die Ewigkeitsansicht (sassatadiṭṭhi) und abhava bedeutet die Vernichtungsansicht (ucchedadiṭṭhi). Zunahme und Abnahme (oder Ewigkeits- und Vernichtungsansicht) der beschriebenen Art sind „bhavābhava“; zu diesem bhavābhava. „Gacchatīti“ (gacchati) bedeutet „gelangt zu“ (upagacchati). „Jīvalokoti“ (jīvaloka) bedeutet die Welt der Lebewesen (sattaloka). „Avijjādikilesajālaviddhaṃsinoti“ (der Zerstörer des Netzes der Befleckungen, angefangen mit dem Nichtwissen) ist ein Attribut des [Wortes] Dhamma. Darin wird die Wortanalyse dargelegt: Weil sie das Wesen der Phänomene nicht so kennt, wie sie wirklich sind (na vidati dhammānaṃ yathāsabhāvaṃ na vijānāti), ist sie „avijjā“ (Nichtwissen), das heißt Unwissen (aññāṇa). Dieses [Nichtwissen] steht am Anfang von jenen wie Begehren (taṇhā) und so weiter. Eben diese sind Befleckungen (kilesa), weil die Lebewesen durch sie befleckt werden. Und eben diese Befleckungen sind wegen ihrer Eigenschaft, die Lebewesen zu bedrängen, wie ein Netz (jālasadisa), daher nennt man sie „Netz“ (jāla). Wer dieses Netz der Befleckungen, angefangen mit dem Nichtwissen, gewohnheitsmäßig gänzlich zerstört, das heißt gänzlich vernichtet, ist der „Zerstörer des Netzes der Befleckungen, angefangen mit dem Nichtwissen“; dessen [Genitiv].

Nanu cettha sapariyattiko navalokuttaradhammo adhippeto, tattha ca maggoyeva kilese viddhaṃseti, netareti ce? Vuccate – maggassāpi nibbānamāgamma [Pg.4] kilesaviddhaṃsanato nibbānampi kilese viddhaṃseti nāma, maggassa kilesaviddhaṃsanakiccaṃ phalena niṭṭhitanti phalampi ‘‘kilesaviddhaṃsī’’ti vuccati, pariyattidhammopi kilesaviddhaṃsanassa upanissayapaccayattā ‘‘kilesaviddhaṃsī’’ti vattuṃ arahatīti na koci doso. Dhammavarassa tassāti pubbe aniyamitassa niyāmakavacanaṃ. Tattha yathānusiṭṭhaṃ paṭipajjamāne catūsu apāyesu saṃsāradukkhe ca apatamāne dhāretīti dhammo. Vuttappakāro dhammo eva attano uttaritarābhāvena varo pavaro anuttaroti dhammavaro, tassa dhammavarassa namo atthūti attho.

Wird hierbei nicht das neunfache überweltliche Dhamma samt der theoretischen Lehre beabsichtigt? Und darunter ist es doch nur der Pfad (magga), der die Befleckungen zerstört, nicht aber die anderen [Dhammas] – falls dies eingewendet wird? Es wird gesagt: Da auch für den Pfad die Zerstörung der Befleckungen dadurch geschieht, dass er sich auf das Nibbāna stützt (nibbānamāgamma), zerstört gewissermaßen auch das Nibbāna die Befleckungen. Da die Aufgabe der Zerstörung der Befleckungen durch den Pfad in der Frucht vollendet wird, wird auch die Frucht als „Zerstörer der Befleckungen“ (kilesaviddhaṃsī) bezeichnet. Auch das Pariyatti-Dhamma (die theoretische Lehre) darf als „Zerstörer der Befleckungen“ bezeichnet werden, weil es eine starke unterstützende Bedingung (upanissaya-paccaya) für die Zerstörung der Befleckungen ist. Daher liegt kein Fehler vor. „Dhammavarassa tassāti“ (diesem vorzüglichen Dhamma) ist die bestimmende Aussage für das zuvor unbestimmte [Wort „yaṃ“]. Darin ist „Dhamma“ das, was diejenigen, die der Lehre entsprechend praktizieren, stützt (dhāreti), indem es verhindert, dass sie in die vier niederen Welten und in das Leiden des Samsara fallen. Eben dieses Dhamma der beschriebenen Art ist mangels eines Höheren als es selbst edel, hervorragend, unübertrefflich (varo pavaro anuttaro), daher heißt es „vorzügliches Dhamma“ (dhammavaro). Die Bedeutung ist: „Diesem vorzüglichen Dhamma sei Verehrung dargebracht“ (tassa dhammavarassa namo atthu).

Evaṃ saṅkhepanayeneva sabbadhammaguṇehi saddhammaṃ thometvā idāni ariyasaṅghaṃ thometuṃ guṇehītiādimāha. Tattha guṇehi yo yutto, tamariyasaṅghaṃ namāmīti sambandho. Sīlādayo guṇā cettha lokiyalokuttarā adhippetā. ‘‘Vimuttivimuttiñāṇa’’nti vattabbe ekadesasarūpekasesanayena ‘‘vimuttiñāṇa’’nti vuttaṃ, ādisaddapariyāyena pabhutisaddena vā vimuttiggahaṇaṃ veditabbaṃ. Tattha vimuttīti phalaṃ. Vimuttiñāṇanti paccavekkhaṇañāṇaṃ. Pabhuti-saddena chaḷabhiññācatupaṭisambhidādayo guṇā saṅgahitāti daṭṭhabbā. Kusalatthikānaṃ janānaṃ puññātisayavuḍḍhiyā khettasadisattā khettanti āha ‘‘khettaṃ janānaṃ kusalatthikāna’’nti. Khittaṃ bījaṃ mahapphalabhāvakaraṇena tāyatīti hi khettaṃ. Ariyasaṅghanti ettha ārakattā kilesehi, anaye na iriyanato, aye ca iriyanato, sadevakena lokena ‘‘saraṇa’’nti araṇīyato upagantabbato, upagatānañca tadatthasiddhito ariyā, aṭṭha ariyapuggalā, ariyānaṃ saṅgho samūhoti ariyasaṅgho, taṃ ariyasaṅghaṃ.

Nachdem er so in eben dieser abgekürzten Weise das gute Dhamma mit allen Eigenschaften des Dhamma gepriesen hat, sprach er nun, um die edle Gemeinschaft (Ariya-Sangha) zu preisen, die Strophe beginnend mit „guṇehi“ (durch Eigenschaften) und so weiter. Darin ist die Verknüpfung wie folgt: „Ich verehre jene edle Gemeinschaft (tamariyasaṅghaṃ namāmi), die mit diesen Eigenschaften ausgestattet ist (guṇehi yo yutto).“ Unter Eigenschaften sind hier weltliche und überweltliche Eigenschaften wie sittliches Verhalten (sīla) und so weiter gemeint. Obwohl man „Befreiung und das Wissen um die Befreiung“ (vimutti-vimuttiñāṇa) hätte sagen müssen, wurde nach der Methode des Weglassens eines von zwei gleichartigen Gliedern (ekadesasarupekasesa-naya) nur „vimuttiñāṇa“ gesagt. Oder aber die Einbeziehung der Befreiung (vimutti) ist durch das Wort „pabhuti“ (und andere) zu verstehen, welches ein Synonym des Wortes „ādi“ (und so weiter) ist. Hierbei bedeutet „vimutti“ die Frucht (phala). „Vimuttiñāṇanti“ bedeutet das Wissen der Rückschau (paccavekkhaṇa-ñāṇa). Durch das Wort „pabhuti“ (und andere) sind Eigenschaften wie die sechs höheren Geisteskräfte (chalabhiññā), die vier analytischen Wissensarten (paṭisambhidā) und so weiter als mitumfasst anzusehen. Weil sie für die nach dem Heilsamen strebenden Menschen (kusalatthikānaṃ janānaṃ) wegen des Wachstums einer Fülle von Verdiensten einem fruchtbaren Feld gleicht (khettasadisatā), nannte er sie „Feld“ (khetta), indem er sagte: „das Feld für die nach dem Heilsamen strebenden Menschen“ (khettaṃ janānaṃ kusalatthikānaṃ). Denn ein Feld ist das, was den ausgestreuten Samen bewahrt (tāyati), indem es ihn reichlich Frucht tragen lässt. In dem Begriff „Ariyasaṅghanti“ (edle Gemeinschaft) sind sie „Edle“ (ariyā), weil sie von den Befleckungen weit entfernt sind, weil sie sich nicht auf unvorteilhaften Wegen bewegen (anaye na iriyanato) und sich auf vorteilhaften Wegen bewegen (aye ca iriyanato), weil sie von der Welt samt den Göttern als „Zuflucht“ aufgesucht und verehrt werden (saraṇanti araṇīyato upagantabbato) und weil sie für jene, die Zuflucht genommen haben, deren Wohl herbeiführen (tadatthasiddhito). Dies bezieht sich auf die acht edlen Personen (aṭṭha ariyapuggalā). Eine Gemeinschaft oder Schar (saṅgho samūho) dieser Edlen ist die „edle Gemeinschaft“ (Ariyasaṅgha); diese edle Gemeinschaft [Akkusativ].

Idāni ratanattayapaṇāmajanitaṃ kusalābhisandaṃ yathādhippete payojane niyojetvā attanā saṃvaṇṇiyamānassa vinayassa sakalasāsanamūlabhāvadassanamukhena saṃvaṇṇanākaraṇassāpi sāsanamūlataṃ dassetuṃ iccevamiccādigāthādvayamāha. Puññābhisandanti puññoghaṃ, puññappavāhaṃ puññarāsinti attho. Tassānubhāvenāti tassa yathāvuttassa puññappavāhassa ānubhāvena balena hatantarāyo vinayaṃ vaṇṇayissanti sambandho.

Nun hat er den durch die Verehrung des Dreijuwels erzeugten Strom des Heilsamen (kusalābhisanda) auf den jeweils beabsichtigten Zweck angewandt, um durch das Aufzeigen des Vinaya, den er selbst kommentiert, als Wurzel der gesamten Lehre (sakalasāsanamūlabhāva) auch den Status seines Kommentars als Wurzel der Lehre aufzuzeigen. Zu diesem Zweck sprach er die zwei Strophen beginnend mit „iccevaṃ“ (so) und so weiter. „Puññābhisandanti“ (puññābhisandaṃ) bedeutet eine Flut des Verdienstes (puññogha), einen Strom des Verdienstes (puññappavāha) oder eine Ansammlung von Verdiensten (puññarāsi), so ist die Bedeutung. „Tassānubhāvenāti“ (tassānubhāvena) bedeutet: Durch die Kraft, das heißt durch die Macht dieses oben genannten Verdienststroms, werde ich mit beseitigten Hindernissen den Vinaya kommentieren; so ist die syntaktische Verknüpfung.

Aṭṭhitassa susaṇṭhitassa bhagavato sāsanaṃ yasmiṃ ṭhite patiṭṭhitaṃ hotīti yojetabbaṃ. Tattha yasminti yasmiṃ vinayapiṭake. Ṭhiteti pāḷito ca atthato ca anūnaṃ hutvā lajjīpuggalesu pavattanaṭṭhena ṭhite. Sāsananti [Pg.5] sikkhattayasaṅgahitaṃ sāsanaṃ. Aṭṭhitassāti kāmasukhallikattakilamathānuyogasaṅkhāte antadvaye aṭṭhitassa, ‘‘parinibbutassapi bhagavato’’tipi vadanti. Susaṇṭhitassāti antadvayavirahitāya majjhimāya paṭipadāya suṭṭhu ṭhitassa. Amissanti bhāvanapuṃsakaniddeso, nikāyantaraladdhīhi asammissaṃ katvā anākulaṃ katvā vaṇṇayissanti vuttaṃ hoti. Nissāya pubbācariyānubhāvanti pubbācariyehi saṃvaṇṇitaṃ aṭṭhakathaṃ nissāya, na attano balenāti adhippāyo.

Es ist wie folgt zu verknüpfen: „Die Lehre (sāsanaṃ) des nicht [in Extremen] verweilenden, wohlgegründeten Erhabenen (aṭṭhitassa susaṇṭhitassa bhagavato) ist bei dessen Bestehen (yasmiṃ ṭhite) fest gegründet (patiṭṭhitaṃ hoti).“ Darin bedeutet „yasminti“: in welchem Vinaya-Pitaka. „Ṭhiteti“ bedeutet: wenn es sowohl dem Wortlaut als auch dem Sinn nach vollständig bewahrt ist und unter den gewissenhaften [schamhaften] Personen in Form der Praxis fortbesteht. „Sāsananti“ bedeutet: die in den drei Schulungen zusammengefasste Lehre. „Aṭṭhitassāti“ bedeutet: nicht verweilend in den beiden Extremen, die als das Streben nach Sinnenlust und Selbstkasteiung bekannt sind. Manche sagen auch: „des gänzlich erloschenen Erhabenen“. „Susaṇṭhitassāti“ bedeutet: im mittleren Pfad, der frei von den beiden Extremen ist, wohl gefestigt. „Amissaiti“ (unvermischt) ist eine adverbiale Neutrum-Form [Adverbialbestimmung]; die Bedeutung ist: „Ich werde [den Vinaya] kommentieren, indem ich ihn von den Ansichten anderer Schulen unvermischt und unverworren halte.“ „Nissāya pubbācariyānubhāvanti“ bedeutet: Er stützt sich auf den von den früheren Lehrern verfassten Kommentar (aṭṭhakathā), nicht aber kommentiert er aus eigener Kraft; das ist die Absicht.

Atha porāṇaṭṭhakathāsu vijjamānāsu puna vinayasaṃvaṇṇanā kiṃpayojanāti? Āha kāmañcātiādi. Tattha kāmanti ekantena, yathicchakaṃ vā, sabbasoti vuttaṃ hoti, tassa saṃvaṇṇitoyaṃ vinayoti iminā sambandho. Pubbācariyāsabhehīti mahākassapattherādayo pubbācariyā eva akampiyaṭṭhena uttamaṭṭhena ca āsabhā, tehi pubbācariyavarehīti vuttaṃ hoti. Kīdisā pana te pubbācariyāti? Āha ñāṇambūtiādi. Aggamaggañāṇasaṅkhātena ambunā salilena niddhotāni nissesato āyatiṃ anuppattidhammatāpādanena dhotāni visodhitāni rāgādīni tīṇi malāni kāmāsavādayo ca cattāro āsavā yehi te ñāṇambuniddhotamalāsavā, tehi khīṇāsavehīti attho. Khīṇāsavabhāvepi na ete sukkhavipassakāti āha ‘‘visuddhavijjāpaṭisambhidehī’’ti. Tattha vijjāti tisso vijjā, aṭṭha vijjā vā. Paṭisambhidāppattesupi mahākassapattherādīnaṃ uccinitvā gahitatāya tesaṃ saddhammasaṃvaṇṇane sāmatthiyaṃ sātisayanti dassento āha ‘‘saddhammasaṃvaṇṇanakovidehī’’ti.

Nun, welchen Nutzen hat eine erneute Erläuterung des Vinaya, wenn die alten Kommentare bereits existieren? Angesichts dieses Einwands sagte er: „Kāmañca“ usw. Darin bedeutet „kāmaṃ“: gewiss, oder nach Wunsch, oder gänzlich. Dessen syntaktische Verbindung besteht mit den Worten „saṃvaṇṇitoyaṃ vinayo“ (dieser Vinaya ist erläutert). „Pubbācariyāsabhehi“ (durch die Stiere unter den früheren Lehrern) bedeutet: Die früheren Lehrer wie der ältere Mahākassapa und andere sind aufgrund ihrer Unerschütterlichkeit und ihrer Vortrefflichkeit wie Stiere. „Durch diese hervorragenden früheren Lehrer“ ist damit gemeint. Wie beschaffen aber waren diese früheren Lehrer? Um dies zu zeigen, sagte er: „Ñāṇambū“ usw. Diejenigen, bei denen die drei Befleckungen wie Gier usw. und die vier Triebe wie der Sinnentrieb usw. durch das Wasser des Wissens – nämlich das Pfadwissen der höchsten Stufe – völlig reingewaschen, d. h. durch das Bewirken des Nicht-Wiederaufkommens in der Zukunft abgewaschen und gereinigt wurden, sind jene, deren Befleckungen und Triebe durch das Wasser des Wissens reingewaschen sind. Das bedeutet: „durch jene, die alle Triebe versiegen ließen“. Um zu zeigen, dass sie, obwohl sie den Zustand der Triebversiegung erreicht hatten, keine rein trocken-hellsichtigen Praktizierenden waren, sagte er: „visuddhavijjāpaṭisambhidehi“ (durch jene mit reinen höheren Wissensarten und analytischen Fähigkeiten). Dabei bedeutet „vijjā“ (Wissen) die drei klaren Wissensarten oder die acht klaren Wissensarten. Um zu zeigen, dass unter denjenigen, welche die analytischen Fähigkeiten erlangt hatten, die Älteren wie Mahākassapa und andere ausgewählt und angenommen wurden, und dass ihre Fähigkeit bei der Erläuterung der wahren Lehre ganz außerordentlich ist, sagte er: „saddhammasaṃvaṇṇanakovidehi“ (durch jene, die in der Erläuterung der wahren Lehre erfahren sind).

Kilesajātaṃ, parikkhārabāhullaṃ vā sallikhati tanuṃ karotīti sallekho, appicchatādiguṇasamūho, idha pana khīṇāsavādhikārattā parikkhārabāhullassa sallikhanavaseneva attho gahetabbo. Sallekhena nibbattaṃ sallekhiyaṃ, tasmiṃ sallekhiye, dhutaṅgapariharaṇādisallekhapaapattiyanti vuttaṃ hoti. Nosulabhūpamehīti sallekhapaṭipattiyā ‘‘asukasadisā’’ti natthi sulabhā upamā etesanti nosulabhūpamā, tehi. Mahāvihārassāti iminā nikāyantaraṃ paṭikkhipati. Vihārasīsena hettha tattha nivāsīnañceva tehi samaladdhikānañca sabbesaṃ bhikkhūnaṃ gahaṇaṃ daṭṭhabbaṃ. Tasmā tesaṃ mahāvihāravāsīnaṃ diṭṭhisīlavisuddhiyā pabhavattena saññāṇabhūtattā [Pg.6] dhammasaṅgāhakā mahākassapattherādayo ‘‘mahāvihārassa dhajūpamā’’ti vuttā, tehi ayaṃ vinayo saṃvaṇṇito sammā anūnaṃ katvā vaṇṇito. Kathanti āha ‘‘cittehi nayehī’’ti. Vicittehi nayehi sambuddhavaranvayehi sabbaññubuddhavaraṃ anugatehi, bhagavato adhippāyānugatehi nayehīti vuttaṃ hoti.

„Sallekha“ (Ausmerzung) ist das, was die Ansammlung von Befleckungen oder das Übermaß an Bedarfsgegenständen abfeilt, d. h. verringert; es bezeichnet die Gesamtheit von Tugenden wie Genügsamkeit usw. Hier jedoch, da es sich um den Bereich der Triebversiegten handelt, ist die Bedeutung allein im Sinne der Verringerung des Übermaßes an Bedarfsgegenständen zu verstehen. Was durch Ausmerzung hervorgebracht ist, ist „sallekhiya“ (zur Ausmerzung gehörig). „In jenem Sallekhiya“ bedeutet: in der Praxis der Ausmerzung wie dem Tragen der asketischen Übungen usw. „Nosulabhūpamehi“ bedeutet: Für sie gibt es bezüglich ihrer Praxis der Ausmerzung kein leicht zu findendes Gleichnis wie „sie sind diesem oder jenem ähnlich“. Daher sind sie „solche, für die kein leichtes Gleichnis existiert“; durch diese. Mit den Worten „des Mahāvihāra“ schließt er andere Denominationen aus. Denn hier ist unter dem Hauptbegriff des Klosters die Erfassung sowohl der dort ansässigen Mönche als auch aller Mönche derselben Ansicht mit ihnen zu verstehen. Daher wurden die Älteren wie Mahākassapa und andere, welche die Lehre rezitierten, weil sie aufgrund der Reinheit ihrer Ansicht und Sittenordnung als Quelle dienten und als Kennzeichen für jene Bewohner des Mahāvihāra fungierten, als „gleichsam die Banner des Mahāvihāra“ bezeichnet. Durch sie wurde dieser Vinaya vollständig, ohne Auslassung, wohl erläutert. Auf welche Weise wurde er erläutert? Darauf sagte er: „durch mannigfaltige Methoden“. Das bedeutet: durch kunstvolle Methoden, welche der Nachfolge des edlen, vollkommen Erleuchteten entsprechen, dem edlen, allwissenden Buddha folgen und der Absicht des Erhabenen entsprechen.

Evaṃ porāṇaṭṭhakathāya anūnabhāvaṃ dassetvā idāni attano saṃvaṇṇanāya payojanavisesaṃ ajjhesakañca dassetuṃ saṃvaṇṇanātiādimāha. Tattha saṅkhatattāti racitattā. Na kañci atthaṃ abhisambhuṇātīti na kañci atthaṃ sādheti.

Nachdem er so die Vollständigkeit des alten Kommentars aufgezeigt hat, sprach er nun die Strophe beginnend mit „saṃvaṇṇanā“ usw., um den besonderen Nutzen seines eigenen Kommentars und denjenigen, der ihn darum bat, darzulegen. Darin bedeutet „saṅkhatattā“: weil er verfasst wurde. „Na kañci atthaṃ abhisambhuṇāti“ bedeutet: er bringt keinen Nutzen hervor.

Saṃvaṇṇanaṃ tañcātiādinā attano saṃvaṇṇanāya karaṇappakāraṃ dasseti. Tattha tañca idāni vuccamānaṃ saṃvaṇṇanaṃ samārabhanto sakalāyapi mahāaṭṭhakathāya idha gahetabbato mahāaṭṭhakathaṃ tassā idāni vuccamānāya saṃvaṇṇanāya sarīraṃ katvā mahāpaccariyaṃ yo vinicchayo vutto, tatheva kurundīnāmādīsu vissutāsu aṭṭhakathāsu yo vinicchayo vutto, tatopi vinicchayato yuttamatthaṃ apariccajanto antogadhattheravādaṃ katvā saṃvaṇṇanaṃ sammā samārabhissanti padatthasambandho veditabbo. Ettha ca attho kathīyati etāyāti aṭṭhakathā ttha-kārassa ṭṭha-kāraṃ katvā. Mahāpaccariyanti mahāpaccarīnāmikaṃ. Ettha ca paccarīti uḷumpaṃ vuccati, tasmiṃ nisīditvā katattā tameva nāmaṃ jātaṃ. ‘‘Kurundīvallivihāro nāma atthi, tattha katattā ‘kurundī’ti nāmaṃ jāta’’nti vadanti. Ādisaddena andhakaṭṭhakathaṃ saṅkhepaṭṭhakathañca saṅgaṇhāti.

Mit der Strophe beginnend mit „saṃvaṇṇanaṃ tañca“ zeigt er die Art und Weise der Abfassung seines eigenen Kommentars. Darin ist die Verknüpfung der Wortbedeutungen wie folgt zu verstehen: „Indem ich diesen nun vorzutragenden Kommentar beginne, mache ich den großen Kommentar – da er vollständig in diesen neuen Kommentar zu übernehmen ist – zum Hauptkörper dieses nun dargelegten Kommentars. Und ohne die passende Bedeutung aus jener Auslegung, die im Mahāpaccarī-Kommentar dargelegt ist, sowie aus jener Auslegung, die in den berühmten Kommentaren wie dem Kurundī-Kommentar und anderen dargelegt ist, aufzugeben, und indem ich die Lehre der Älteren mit einschließe, werde ich die Erläuterung wohlgelangt beginnen.“ Und hierbei ist „aṭṭhakathā“ das, worin die Bedeutung dargelegt wird, wobei der Buchstabe „ttha“ durch den Buchstaben „ṭṭha“ ersetzt wird. „Mahāpaccarī“ bezieht sich auf den Kommentar namens Mahāpaccarī. Und hierbei wird ein Floß „paccarī“ genannt; weil dieser Kommentar auf einem solchen Floß sitzend verfasst wurde, entstand dieser Name. Sie sagen: „Es gibt ein Kloster namens Kurundīvalli; weil er dort verfasst wurde, entstand the Name ‚Kurundī‘.“ Mit dem Wort „und andere“ schließt er den Andhaka-Kommentar und den Saṅkhepa-Kommentar mit ein.

Yuttamatthanti mahāaṭṭhakathānayena, catubbidhavinayayuttiyā vā yuttamatthaṃ. ‘‘Aṭṭhakathaṃyeva gahetvā saṃvaṇṇanaṃ karissāmī’’ti vutte aṭṭhakathāsu vuttattheravādānaṃ bāhirabhāvo siyāti tepi antokattukāmo ‘‘antogadhatheravāda’’nti āha, theravādepi antokatvāti vuttaṃ hoti.

„Yuttamatthaṃ“ (die passende Bedeutung) bezeichnet die Bedeutung, die entweder mit der Methode des Großen Kommentars oder mit der vierfachen Vinaya-Logik übereinstimmt. Wenn man sagen würde: „Ich werde die Erläuterung verfassen, indem ich nur den Kommentar heranziehe“, könnte dies zum Ausschluss der in den Kommentaren dargelegten Lehrmeinungen der Älteren führen. Da er auch diese mit einbeziehen wollte, sagte er: „antogadhatheravādaṃ“ (die Lehrmeinungen der Älteren einschließend). Dies bedeutet, dass auch die Lehrmeinungen der Älteren darin aufgenommen sind.

Taṃ meti gāthāya sotūhi paṭipajjitabbavidhiṃ dasseti. Tattha dhammappadīpassāti dhammo eva mohandhakāraviddhaṃsanato padīpasadisattā padīpo assāti dhammappadīpo, bhagavā, tassa. Patimānayantāti pūjentā manasā garuṃ karontā nisāmentu suṇantu.

Mit der Strophe beginnend mit „taṃ me“ zeigt er die Verhaltensregel auf, die von den Zuhörern zu befolgen ist. Darin bedeutet „dhammappadīpassa“: Er, dessen Lampe die Lehre selbst ist, da sie wie eine Lampe die Finsternis der Verblendung vertreibt, ist der „Dhamma-Lampenträger“, der Erhabene; dessen. „Patimānayantā“ bedeutet: verehrend, im Geiste achtend, mögen sie aufmerksam zuhören.

Buddhenātiādinā [Pg.7] attano saṃvaṇṇanāya āgamanasuddhidassanamukhena pamāṇabhāvaṃ dassetvā anusikkhitabbataṃ dasseti. Tattha yatheva buddhena yo dhammo vinayo ca vutto, so tassa buddhassa yehi puttehi mahākassapattherādīhi tatheva ñāto, tesaṃ buddhaputtānaṃ matimaccajantā sīhaḷaṭṭhakathācariyā yasmā pure aṭṭhakathā akaṃsūti sambandho veditabbo. Tattha dhammoti suttābhidhamme saṅgaṇhāti. Vinayoti sakalaṃ vinayapiṭakaṃ. Vuttoti pāḷito ca atthato ca buddhena bhagavatā vutto. Na hi bhagavatā abyākataṃ nāma tantipadaṃ atthi, tattha tattha bhagavatā pavattitapakiṇṇakadesanāyeva hi aṭṭhakathā. Tatheva ñātoti yatheva buddhena vutto, tatheva ekapadampi ekakkharampi avināsetvā adhippāyañca avikopetvā ñāto viditoti attho. Tesaṃ matimaccajantāti tesaṃ buddhaputtānaṃ matisaṅkhātaṃ theraparamparāya uggahetvā ābhataṃ abbocchinnaṃ pāḷivaṇṇanāvasena ceva pāḷimuttakavasena ca pavattaṃ sabbaṃ aṭṭhakathāvinicchayaṃ apariccajantā. Aṭṭhakathā akaṃsūti mahāaṭṭhakathāmahāpaccariādikā sīhaḷaṭṭhakathāyo akaṃsu. ‘‘Aṭṭhakathāmakaṃsū’’tipi pāṭho, tatthāpi soyevattho.

Mit der Strophe beginnend mit „buddhena“ usw. zeigt er die maßgebliche Autorität seines eigenen Kommentars auf, indem er die Reinheit der Überlieferung der srilankischen Kommentare darlegt, und zeigt, dass man dem nacheifern sollte. Darin ist die syntaktische Verbindung wie folgt zu verstehen: Genau so, wie die Lehre und die Disziplin vom Buddha verkündet wurden, wurden sie von seinen Söhnen, den Älteren wie Mahākassapa und anderen, genau so verstanden; und da die Lehrer der srilankischen Kommentare in der Vergangenheit die Kommentare verfassten, ohne die Ansicht dieser Buddhasöhne aufzugeben, erfolgte dies so. Darin umfasst das Wort „dhamma“ die Suttas und das Abhidhamma. „Vinaya“ umfasst den gesamten Vinayapiṭaka. „Vuttoti“ (verkündet) bedeutet: sowohl dem Wortlaut als auch der Bedeutung nach vom erhabenen Buddha verkündet. Denn es gibt kein einziges Textwort, das vom Erhabenen unerklärt gelassen wurde; die an den verschiedenen Stellen vom Erhabenen dargelegte, verstreute Unterweisung selbst ist ja der Kommentar. „Tatheva ñāto“ (genau so verstanden) bedeutet: genau so, wie es vom Buddha verkündet wurde, ohne auch nur ein einziges Wort oder eine einzige Silbe zu vernichten und ohne die Absicht zu verfälschen, wurde es erkannt und verstanden. „Tesaṃ matimaccajantā“ (deren Ansicht nicht aufgebend) bedeutet: ohne die gesamte in den Kommentaren festgelegte Entscheidung aufzugeben – welche als die Ansicht jener Buddhasöhne gilt, durch die Nachfolge der Älteren erlernt und überliefert wurde, ununterbrochen sowohl in Form von Erläuterungen des kanonischen Textes als auch unabhängig vom kanonischen Text fortbestand. „Aṭṭhakathā akaṃsu“ (sie verfassten die Kommentare) bedeutet: sie verfassten die srilankischen Kommentare wie den Großen Kommentar, den Mahāpaccarī-Kommentar und andere. Es gibt auch die Lesart „aṭṭhakathāmakaṃsu“; auch bei dieser ist die Bedeutung genau dieselbe.

Tasmāti yasmā tesaṃ buddhaputtānaṃ adhippāyaṃ avikopetvā pure aṭṭhakathā akaṃsu, tasmā. Yaṃ aṭṭhakathāsu vuttaṃ, taṃ sabbampi pamāṇanti yojanā. ti nipātamattaṃ hetuatthassa tasmāti imināyeva pakāsitattā, avadhāraṇattho vā, pamāṇamevāti. Yadi aṭṭhakathāsu vuttaṃ sabbampi pamāṇaṃ, evaṃ sati tattha pamādalekhāpi pamāṇaṃ siyāti āha ‘‘vajjayitvāna pamādalekha’’nti, aparāparaṃ likhantehi pamādena satiṃ apaccupaṭṭhapetvā aññattha likhitabbaṃ aññattha likhanādivasena pavattitā pamādalekhā nāma, sā ca samantapāsādikāyaṃ tattha tattha sayameva āvibhavissati. Puna yasmāti padassa sambandhadassanavasena ayaṃ atthayojanā – yasmā aṭṭhakathāsu vuttaṃ idha imasmiṃ sāsane sikkhāsu sagāravānaṃ paṇḍitānaṃ pamāṇameva, yasmā ca ayaṃ vaṇṇanāpi bhāsantarapariccāgādimattavisiṭṭhatāya atthato abhinnā, tato eva pamāṇabhūtāva hessati, tasmā anusikkhitabbāti.

„Deshalb“ (tasmā) [bedeutet]: Weil (yasmā) sie, ohne die Absicht jener Buddhasöhne zu verletzen, in alten Zeiten die Kommentare verfassten, deshalb [sind sie maßgeblich]. Die syntaktische Verknüpfung (yojanā) lautet: Was in den Kommentaren gesagt ist, das alles ist maßgeblich (pamāṇa). Das Wort „hi“ ist eine bloße Partikel, da die Bedeutung des Grundes (hetu) bereits durch das Wort „tasmā“ dargelegt ist; oder es hat eine einschränkende Bedeutung (avadhāraṇa), im Sinne von „in der Tat maßgeblich“ (pamāṇam eva). Wenn alles, was in den Kommentaren gesagt ist, maßgeblich wäre, dann wären unter diesen Umständen auch Schreibfehler (pamādalekhā) maßgeblich; deshalb sagte er: „ausgenommen Schreibfehler“ (vajjayitvāna pamādalekhaṃ). Als Schreibfehler (pamādalekhā) bezeichnet man das, was durch wiederholtes Abschreiben aus Unachtsamkeit und ohne Vergegenwärtigung der Achtsamkeit dadurch entsteht, dass man das, was an einer Stelle geschrieben werden sollte, an einer anderen Stelle schreibt usw. Und diese [Schreibfehler] werden sich in der Samantapāsādikā hier und da von selbst offenbaren. Wiederum ist dies die Sinnverknüpfung (atthayojanā) im Hinblick auf das Aufzeigen der Verbindung des Wortes „yasmā“: Weil das, was in den Kommentaren gesagt ist, hier in dieser Lehre für die Weisen, die Ehrfurcht vor den Schulungsregeln (sikkhā) haben, in der Tat maßgeblich ist, und weil auch dieser Kommentar (vaṇṇanā), da er sich bloß durch das Ablegen der anderen Sprache (bhāsantara) usw. unterscheidet, dem Sinne nach nicht verschieden ist, wird er eben darum in der Tat maßgeblich sein; deshalb sollte er studiert werden (anusikkhitabbā).

Tatoti tāhi aṭṭhakathāhi. Bhāsantarameva hitvāti sīhaḷabhāsaṃyeva apanetvā. Vitthāramaggañca samāsayitvāti porāṇaṭṭhakathāsu yathāṭhāne [Pg.8] vattabbampi padatthavinicchayādikaṃ ativitthiṇṇena vacanakkamena ceva vuttameva atthanayaṃ appamattakavisesena punappunaṃ kathanena ca tattha tattha papañcitaṃ tādisaṃ vitthāramaggaṃ pahāya sallahukena atthaviññāpakena padakkamena ceva vuttanayasadisaṃ vattabbaṃ atidisitvā ca saṅkhepanayeneva vaṇṇayissāmāti adhippāyo. Sāratthadīpaniyaṃ pana vinayaṭīkāyaṃ ‘‘porāṇaṭṭhakathāsu upari vuccamānampi ānetvā tattha tattha papañcitaṃ ñatticatutthena kammena…pe… upasampannoti bhikkhūti ettha apalokanādīnaṃ catunnampi kammānaṃ vitthārakathā viya tādisaṃ vitthāramaggaṃ saṅkhipitvā’’ti vuttaṃ, taṃ tantikkamaṃ kañci avokkamitvāti ettheva vattuṃ yuttaṃ. Aññattha pāḷiyā vattabbaṃ aññattha kathanañhi tantikkamaṃ vokkamitvā kathanaṃ nāma. Tathā hi vuttaṃ ‘‘tatheva vaṇṇituṃ yuttarūpaṃ hutvā anukkamena āgataṃ pāḷiṃ pariccajitvā saṃvaṇṇanato sīhaḷaṭṭhakathāsu ayuttaṭṭhāne vaṇṇitaṃ yathāṭhāneyeva vaṇṇanato ca vuttaṃ ‘tantikkamaṃ kañci avokkamitvā’’’ti. Tasmā yathāvuttanayeneva attho gahetabbo. Kathaṃ pana vitthāramaggassa saṅkhipane vinicchayo na hīyatīti? Āha ‘‘vinicchayaṃ sabbamasesayitvā’’ti. Saṅkhipantopi punappunaṃ vacanādimeva saṅkhipanto, vinicchayaṃ pana aṭṭhakathāsu sabbāsupi vuttaṃ sabbampi asesayitvā, kiñcimattampi aparihāpetvāti vuttaṃ hoti. Tantikkamaṃ kañci avokkamitvāti kañci pāḷikkamaṃ anatikkamitvā, anukkameneva pāḷiṃ vaṇṇayissāmāti attho.

„Von jener“ (tato) bedeutet: von jenen Kommentaren. „Indem man bloß die andere Sprache ablegt“ (bhāsantarameva hitvā) bedeutet: indem man nur die singhalesische Sprache weglässt. „Und den ausführlichen Weg zusammenfassend“ (vitthāramaggañca samāsayitvā) bedeutet die Absicht: Wir werden unter Verzicht auf einen solchen ausführlichen Weg, der in den alten Kommentaren an der jeweiligen Stelle, obwohl er dort zu erklären war, durch eine allzu weitschweifige Redeweise der Wortbedeutungsbestimmung usw. sowie durch das wiederholte Darlegen derselben bereits erklärten Sinnmethode mit nur geringfügigen Unterschieden hier und da ausgebreitet wurde, den Erklärungsstoff in einer gekürzten Methode kommentieren, indem wir eine leicht verständliche, den Sinn aufzeigende Wortfolge verwenden und auf das zu Erklärende verweisen, das der bereits dargelegten Methode gleicht. In der Sāratthadīpanī, dem Vinaya-Unterkommentar (ṭīkā), heißt es jedoch: „indem man einen solchen ausführlichen Weg abkürzt, wie etwa die ausführliche Darlegung der vier Sangha-Handlungen (kamma), nämlich Apalokana usw., bei den Worten ‚upasampanno bhikkhu‘ (der ordinierte Mönch) ...pe... was im Folgenden in den alten Kommentaren zu sagen ist, herbeibringend und hier und da ausbreitend mit dem Verfahren mit einer Ankündigung und drei darauffolgenden Beschlüssen (ñatticatuttha kamma)“. Dies ist angemessen, genau bei den Worten „ohne in irgendeiner Weise von der Textordnung (tantikkama) abzuweichen“ zu sagen. Denn das, was an einer Stelle des kanonischen Textes (pāḷi) erklärt werden sollte, an einer anderen Stelle zu erklären, wird als „Erklärung unter Abweichung von der Textordnung (tantikkama)“ bezeichnet. Denn so ist dargelegt: „Ebenso wurde gesagt ‚ohne in irgendeiner Weise von der Textordnung abzuweichen‘, weil man den kanonischen Text (pāḷi), der in der richtigen Reihenfolge überliefert ist und sich so zur Erklärung eignet, erklärt, ohne ihn aufzugeben, und weil man das, was in den singhalesischen Kommentaren an einer unpassenden Stelle erklärt wurde, genau an der passenden Stelle erklärt.“ Deshalb sollte der Sinn genau in der zuvor dargelegten Weise verstanden werden. Wie aber geht bei der Abkürzung des ausführlichen Weges die Entscheidung (vinicchaya) nicht verloren? Daraufhin sagte er: „indem man die Entscheidung vollständig und ohne Rest [darlegt]“ (vinicchayaṃ sabbamasesayitvā). Selbst wenn man abkürzt, kürzt man nur die wiederholten Worte usw. ab; die Entscheidung jedoch, die in allen Kommentaren dargelegt ist, ist in ihrer Gesamtheit ohne einen Rest zu lassen und ohne auch nur das Geringste wegzulassen gemeint. „Ohne in irgendeiner Weise von der Textordnung abweichen“ bedeutet: ohne irgendeine kanonische Textordnung zu überschreiten, werden wir den kanonischen Text (pāḷi) genau in der richtigen Reihenfolge erklären.

Suttantikānaṃ vacanānamatthanti verañjakaṇḍādīsu āgatānaṃ jhānakathādīnaṃ suttantavacanānaṃ sīhaḷaṭṭhakathāsu ‘‘suttantikānaṃ bhāro’’ti vatvā avaṇṇitabbaṭṭhānaṃ atthaṃ taṃtaṃsuttānurūpaṃ sabbaso paridīpayissāmāti adhippāyo. Hessatīti bhavissati, karīyissatīti vā attho. Ettha ca paṭhamasmiṃ atthavikappe ‘‘bhāsantarapariccāgādikaṃ catubbidhaṃ kiccaṃ nipphādetvā suttantikānaṃ vacanānamatthaṃ paridīpayantī ayaṃ vaṇṇanā bhavissatī’’ti vaṇṇanāvasena samānakattukatā veditabbā. Pacchimasmiṃ atthavikappe pana ‘‘heṭṭhā vuttabhāsantarapariccāgādikaṃ katvā suttantikānaṃ vacanānamatthaṃ paridīpayantī ayaṃ vaṇṇanā amhehi karīyissatī’’ti evaṃ ācariyavasena samānakattukatā veditabbā.

„Den Sinn der Worte der Suttas“ (suttantikānaṃ vacanānam atthaṃ) bedeutet die Absicht: Wir werden den Sinn der in Abschnitten wie dem Verañja-Kapitel vorkommenden Worte der Suttas, wie den Erklärungen über die Vertiefungen (jhāna) usw., die in den singhalesischen Kommentaren mit den Worten „Das ist die Pflicht der Sutta-Kundigen“ (suttantikānaṃ bhāro) unkommentiert gelassen wurden, gemäß dem jeweiligen Sutta in jeder Hinsicht vollständig erklären. „Hessati“ bedeutet „es wird sein“, oder die Bedeutung ist „es wird verfasst werden“. Und hierbei ist beim ersten der beiden alternativen Erklärungsansätze (atthavikappe) die Identität des Subjekts (samānakattukatā) im Hinblick auf den Kommentar wie folgt zu verstehen: „Dieser Kommentar wird, nachdem er die vierfache Aufgabe wie das Ablegen der anderen Sprache usw. vollendet hat, den Sinn der Sutta-Worte erhellen.“ Beim letzten Erklärungsansatz hingegen ist die Identität des Subjekts im Hinblick auf den Lehrer wie folgt zu verstehen: „Dieser Kommentar, der den Sinn der Sutta-Worte aufzeigt, nachdem er das unten erwähnte Ablegen der anderen Sprache usw. vollzogen hat, wird von uns verfasst werden.“

Ganthārambhakathāvaṇṇanānayo niṭṭhito.

Die Methode der Erklärung der Einleitung des Buches (ganthārambhakathā) ist abgeschlossen.

Bāhiranidānakathā

Die Erklärung der äußeren Entstehungsgeschichte (bāhiranidāna).

Idāni [Pg.9] saṃvaravinayapahānavinayādīsu bahūsu vinayesu attanā ‘‘taṃ vaṇṇayissaṃ vinaya’’nti evaṃ saṃvaṇṇetabbabhāvena paṭiññātaṃ vinayaṃ dassento āha tatthātiādi. Tattha tatthāti yathāvuttāsu gāthāsu. Tāva-saddo paṭhamanti imasmiṃ atthe daṭṭhabbo, tena paṭhamaṃ vinayaṃ vavatthapetvā pacchā tassa vaṇṇanaṃ karissāmāti dīpeti. Vavatthapetabboti niyametabbo. Tenetaṃ vuccatīti yasmā vavatthapetabbo, tena hetunā etaṃ vinayo nāmātiādikaṃ niyāmakavacanaṃ vuccatīti attho. Assāti vinayassa. Mātikāti uddeso. So hi niddesapadānaṃ jananīṭhāne ṭhitattā mātā viyāti ‘‘mātikā’’ti vuccati.

Nun sprach er, um unter den vielen Disziplinen wie der Disziplin der Zügelung (saṃvara-vinaya), der Disziplin des Überwindens (pahāna-vinaya) usw. die Disziplin (vinaya) aufzuzeigen, die er selbst mit den Worten „Ich werde diese Disziplin erklären“ als das zu Erklärende versprochen hat, die Worte: „tattha“ usw. Darin bedeutet „tattha“: in den oben erwähnten Strophen (gāthā). Das Wort „tāva“ ist in der Bedeutung von „zuerst“ (paṭhamaṃ) anzusehen; dadurch zeigt er auf: „Zuerst werde ich die Disziplin bestimmen und danach deren Erklärung verfassen.“ „Vavatthapetabbo“ bedeutet: sie muss bestimmt werden. „Deshalb wird dies gesagt“ bedeutet: Weil sie bestimmt werden muss, wird aus diesem Grunde diese festlegende Aussage wie „vinayo nāma“ (Disziplin genannt) usw. gesagt. „Assa“ bedeutet: der Disziplin. „Mātikā“ bedeutet: eine Zusammenfassung/Gliederung (uddesa). Da diese nämlich für die ausführlichen Erläuterungen (niddesapada) an der Stelle einer Mutter steht, wird sie wie eine Mutter als „mātikā“ (Matrix/Mutter-Text) bezeichnet.

Idāni saṃvaṇṇetabbamatthaṃ mātikaṃ paṭṭhapetvā dassento āha vuttaṃ yenātiādi. Idaṃ vuttaṃ hoti – etaṃ tena samayena buddho bhagavā verañjāyaṃ viharatītiādinidānavacanapaṭimaṇḍitaṃ vinayapiṭakaṃ yena puggalena vuttaṃ, yasmiṃ kāle vuttaṃ, yasmā kāraṇā vuttaṃ, yena dhāritaṃ, yena ca ābhataṃ, yesu patiṭṭhitaṃ, etaṃ yathāvuttavidhānaṃ vatvā tato tena samayenātiādipāṭhassa atthaṃ anekappakārato dassento vinayassa atthavaṇṇanaṃ karissāmīti.

Nun sprach er, um den zu erklärenden Sinn durch das Aufstellen einer Gliederung (mātikā) aufzuzeigen, die Worte: „vuttaṃ yena“ usw. Dies bedeutet Folgendes: Nachdem ich diese zuvor genannte Aufteilung dargelegt habe, von welcher Person, zu welcher Zeit, aus welchem Grund dieser mit den einleitenden Worten wie „Zu jener Zeit weilte der Erhabene Buddha in Verañjā“ geschmückte Korb der Disziplin (vinayapiṭaka) gesprochen wurde, von wem er im Gedächtnis bewahrt wurde, von wem er [nach Sri Lanka] gebracht wurde und in wem er gefestigt ist, werde ich danach den Sinn des Textabschnitts beginnend mit „tena samayena“ auf vielfältige Weise aufzeigen und so die Sinnerklärung des Vinaya verfassen.

Ettha ca vuttaṃ yena yadā yasmāti idaṃ vacanaṃ tena samayena buddho bhagavātiādinidānavacanamattaṃ apekkhitvā vattukāmopi visuṃ avatvā ‘‘nidānena ādikalyāṇaṃ, idamavocāti nigamanena pariyosānakalyāṇa’’nti vacanato nidānanigamanānipi satthudesanāya anuvidhānattā tadantogadhānevāti nidānassāpi vinayapāḷiyaṃyeva antogadhattā vuttaṃ yena yadā yasmāti idampi vinayapiṭakasambandhaṃyeva katvā mātikaṃ ṭhapeti. Mātikāya hi etanti vuttaṃ vinayapiṭakaṃyeva sāmaññato sabbattha sambandhamupagacchati.

Und an dieser Stelle, obwohl man diese Worte „vuttaṃ yena yadā yasmā“ (von wem, wann, warum es gesprochen wurde) im Hinblick auf den bloßen Einleitungstext „tena samayena buddho bhagavā“ (zu jener Zeit der Erleuchtete, der Erhabene...) usw. darlegen wollte, hat man sie nicht gesondert aufgeführt. Denn aufgrund des Ausspruchs „Durch die Einleitung ist es am Anfang schön, durch das Schlusswort ‚idamavoca‘ (dies sprach er) ist es am Ende schön“ sind auch Einleitung und Schlusswort, da sie sich nach der Lehrverkündigung des Meisters richten, in dieser mit enthalten. Da somit auch die Einleitung im Vinaya-Pali selbst enthalten ist, stellt er die Matika (das Inhaltsverzeichnis) so auf, dass auch diese Worte „vuttaṃ yena yadā yasmā“ in direkter Verbindung mit dem Vinayapitaka stehen. Denn das in der Matika als „etaṃ“ (dieses) bezeichnete Vinayapitaka steht im Allgemeinen überall in Verbindung.

Idāni pana taṃ visuṃ nīharitvā dassento tattha vuttaṃ yenātiādimāha. Tatthāti tesu mātikāpadesu. Idanti tena samayenātiādinidānavacanaṃ. Hi-saddo yasmāti attho daṭṭhabbo, yasmā buddhassa bhagavato attapaccakkhavacanaṃ na hoti, tasmāti vuttaṃ hoti. Attapaccakkhavacanaṃ na hotīti attanā paccakkhaṃ katvā vuttavacanaṃ na hoti. Atha [Pg.10] vā attano paccakkhakāle dharamānakāle vuttavacanaṃ na hoti. Tadubhayenāpi bhagavato vuttavacanaṃ na hotīti attho.

Nun aber, um diese Einleitung gesondert herauszustellen und aufzuzeigen, sprach er: „tattha vuttaṃ yena“ (hierin wurde von wem gesprochen) usw. Hierbei bedeutet „tattha“: unter jenen Begriffen der Matika. „Idaṃ“ bezieht sich auf die einleitenden Worte wie „tena samayena“ (zu jener Zeit) usw. Das Wort „hi“ ist in der Bedeutung von „yasmā“ (weil/da) zu verstehen; da es sich nicht um die eigenen, unmittelbar selbst wahrgenommenen Worte des erleuchteten Erhabenen handelt, darum wurde dies so gesagt. „Es handelt sich nicht um unmittelbar selbst wahrgenommene Worte“ bedeutet: Es ist kein Wort, das von ihm selbst aus eigener unmittelbarer Anschauung gesprochen wurde. Oder aber: Es ist kein Wort, das zu seinen Lebzeiten, der Zeit seiner physischen Gegenwart, gesprochen wurde. In beiderlei Hinsicht bedeutet es, dass es kein vom Erhabenen selbst gesprochenes Wort ist.

Paṭhamamahāsaṅgītikathāvaṇṇanā

Erklärung der Abhandlung über das Erste Große Konzil

Paṭhamamahāsaṅgīti nāma cesāti ettha ca-saddo vattabbasampiṇḍanattho, upaññāsattho vā, upaññāsoti ca vākyārambho vuccati. Esā hi ganthakārānaṃ pakati, yadidaṃ kiñci vatvā puna aparaṃ vattumārabhantānaṃ ca-saddappayogo. Yathāpaccayaṃ tattha tattha desitattā vippakiṇṇānaṃ dhammavinayānaṃ sabhāgatthavasena saṅgahetvā gāyanaṃ kathanaṃ saṅgīti, mahāvisayattā pūjanīyattā ca mahatī saṅgīti mahāsaṅgīti. Dutiyādiṃ upādāya cesā ‘‘paṭhamamahāsaṅgītī’’ti vuttā. Nidadāti desanaṃ desakālādivasena aviditaṃ viditaṃ katvā nidassetīti nidānaṃ, tattha kosallatthaṃ.

Bei den Worten „paṭhamamahāsaṅgīti nāma cesā“ (dies wird das Erste Große Konzil genannt) hat das Wort „ca“ die Bedeutung, das noch zu Besprechende [das zweite Konzil] hinzuzufügen, oder die Bedeutung einer Einleitung (upaññāsa). Und unter „Einleitung“ versteht man den Beginn eines Satzes (vākyārambha). Dies ist nämlich die Gewohnheit von Buchautoren, dass sie, nachdem sie etwas gesagt haben und beginnen, etwas anderes zu sagen, das Wort „ca“ verwenden. Eine „Saṅgīti“ (Gemeinschaftsgesang/Konzil) ist das Rezitieren und Besprechen von Dhamma und Vinaya, die, da sie entsprechend den jeweiligen Umständen hier und da verkündet worden waren, verstreut vorlagen, indem man sie nach ihrer Gleichartigkeit zusammenfasst. Aufgrund ihres weiten Bereichs und ihrer Verehrungswürdigkeit ist sie ein großes Konzil, daher „Mahāsaṅgīti“ (Großes Konzil). In Bezug auf das zweite und die folgenden Konzilien wird dieses hier als „Erstes Großes Konzil“ bezeichnet. Eine Einleitung („nidāna“) legt dar (nidadāti) bzw. zeigt auf (nidasseti), indem sie die Lehrverkündigung bezüglich Ort, Zeit usw., was zuvor unbekannt war, bekannt macht. Um darin Geschicklichkeit zu erlangen [wird Folgendes gesagt]:

Veneyyānaṃ maggaphaluppattihetubhūtāva kiriyā nippariyāyena buddhakiccanti āha ‘‘dhammacakkappavattanañhi ādiṃ katvā’’ti. Tattha satipaṭṭhānādidhammo eva pavattanaṭṭhena cakkanti dhammacakkaṃ, cakkanti vā āṇā, taṃ dhammato anapetattā dhammacakkaṃ, dhammena ñāyena cakkantipi dhammacakkaṃ. Katabuddhakicceti niṭṭhitabuddhakicce bhagavati lokanātheti sambandho. Kusinārāyanti samīpatthe etaṃ bhummavacanaṃ. Upavattane mallānaṃ sālavaneti tassa nagarassa upavattanabhūtaṃ mallarājūnaṃ sālavanuyyānaṃ dasseti. Tattha nagaraṃ pavisantā uyyānato upecca vattanti gacchanti etenāti ‘‘upavattana’’nti uyyānassa ca nagarassa ca majjhe sālavanaṃ vuccati. Kusinārāya hi dakkhiṇapacchimadisāya taṃ uyyānaṃ hoti, tato uyyānato sālavanarājivirājito maggo pācīnābhimukho gantvā nagarassa dakkhiṇadvārābhimukho uttarena nivatto, tena maggena manussā nagaraṃ pavisanti, tasmā taṃ ‘‘upavattana’’nti vuccati. Tattha kira upavattane aññamaññasaṃsaṭṭhaviṭapānaṃ sampannachāyānaṃ sālapantīnamantare bhagavato parinibbānamañco paññatto, taṃ sandhāya vuttaṃ ‘‘yamakasālānamantare’’ti. Upādīyati kammakilesehīti upādi, vipākakkhandhā kaṭattā ca rūpaṃ. Tadeva kammakilesehi sammā appahīnatāya seso, natthi ettha upādisesoti anupādisesā, nibbānadhātu, tāya. Itthambhūtalakkhaṇe [Pg.11] cāyaṃ karaṇaniddeso. Parinibbāneti nimittatthe bhummaṃ, parinibbānahetu tasmiṃ ṭhāne sannipatitānanti attho. Saṅghassa thero jeṭṭho saṅghatthero. Ettha ca saṅghasaddassa bhikkhusatasahassasaddasāpekkhattepi gamakattā therasaddena samāso yathā devadattassa garukulanti. Āyasmā mahākassapo dhammavinayasaṅgāyanatthaṃ bhikkhūnaṃ ussāhaṃ janesīti sambandho.

Da die Tätigkeit, die die Ursache für das Entstehen von Pfad und Frucht bei den Erziehbaren (veneyya) ist, im eigentlichen Sinne (nippariyāyena) die Aufgabe des Buddha (buddhakicca) ist, sprach er: „In der Tat beginnend mit dem Ingangsetzen des Rades der Lehre...“ Hierbei ist die Lehre wie die Grundlagen der Achtsamkeit (satipaṭṭhāna) usw. selbst ein „Rad“ (cakka) im Sinne des Drehens (pavattana), daher „Lehrrad“ (dhammacakka). Oder „Rad“ bedeutet Autorität/Befehl (āṇā); da diese nicht von der Lehre (dhamma) abweicht, ist es ein „Lehrrad“; oder es ist eine Autorität, die in gerechter Weise (dhammena ñāyena) in Gang gesetzt wurde, daher ebenfalls „Lehrrad“. Die Worte „katabuddhakicce“ (nachdem er seine Aufgaben als Buddha erfüllt hatte) stehen in Verbindung mit „als der Erhabene, der Weltbeschützer (lokanātha), seine Aufgaben als Buddha vollendet hatte“. „Kusinārāyaṃ“ (in Kusinara) ist eine Lokativform in der Bedeutung von Nähe (samīpattha). Mit den Worten „upavattane mallānaṃ sālavane“ (im Upavattana, dem Sal-Hain der Mallas) zeigt er den Sal-Hain-Park der Malla-Könige, der das „Upavattana“ (die Biegung/Umgebung) jener Stadt bildet. Darin wird der Sal-Hain in der Mitte zwischen dem Park und der Stadt als „Upavattana“ bezeichnet, weil diejenigen, die in die Stadt eintreten wollen, vom Park heraustretend dort abbiegen (vattanti/gacchanti). Dieser Park liegt nämlich in südwestlicher Richtung von Kusinara; von diesem Park führt ein Weg, der durch Reihen von Sal-Bäumen verschönert ist, nach Osten und biegt im Norden in Richtung des Südtors der Stadt ab. Auf diesem Weg betreten die Menschen die Stadt, weshalb er „Upavattana“ (die Abbiegung) genannt wird. Dort im Upavattana, so heißt es, wurde das Sterbebett (parinibbānamañco) des Erhabenen zwischen Reihen von Sal-Bäumen aufgestellt, deren Äste ineinandergriffen und dichten Schatten spendeten; im Hinblick darauf wurde gesagt: „zwischen den paarweisen Sal-Bäumen“ (yamakasālānamantare). Das, was durch Karma und Trübungen (kilesa) ergriffen wird, ist „upādi“ (Substrat), d. h. die resultierenden Daseinsgruppen (vipākakkhandhā) und die karmageborene Materie (kaṭattārūpa). Eben dieses wird, da es durch Karma und Trübungen noch nicht völlig aufgegeben ist, als der „Rest“ (seso) bezeichnet. Wo ein solcher Rest an Substrat nicht mehr vorhanden ist, spricht man von „ohne Substratrest“ (anupādisesā), was das Nibbāna-Element (nibbānadhātu) bezeichnet — „durch dieses [Nibbāna-Element]“. Dies ist eine Angabe im Instrumental (karaṇa) im Sinne des Gekennzeichnetseins durch einen solchen Zustand (itthambhūtalakkhaṇa). Das Wort „parinibbāne“ steht im Lokativ (bhumma) im Sinne der Ursache/des Anlasses (nimittattha); es bedeutet „derer, die an diesem Ort anlässlich des Parinibbāna versammelt waren“. Der Älteste (thero), der der Vorsteher (jeṭṭho) des Ordens (saṅgha) ist, ist der Sangha-Älteste (saṅghatthero). Und hier bildet das Wort „saṅgha“, obwohl es sich auf das Wort „bhikkhusatasahassa“ (hunderttausend Mönche) bezieht, wegen der Deutlichkeit der Bedeutung eine Zusammensetzung mit dem Wort „thera“, so wie in dem Ausdruck „devadattassa garukulaṃ“ (Devadattas Lehrerfamilie). Die Satzverbindung lautet: „Der ehrwürdige Mahākassapa weckte in den Mönchen den Eifer, das Dhamma und Vinaya zu rezitieren.“

Tathā ussāhaṃ jananassa kāraṇamāha sattāhaparinibbutetiādi. Satta ahāni samāhaṭāni sattāhaṃ, sattāhaṃ parinibbutassa assāti sattāhaparinibbuto, sattāhaparinibbute subhaddena vuḍḍhapabbajitena vuttavacanamanussarantoti sambandho. Alaṃ, āvusotiādinā tena vuttavacanaṃ dasseti. Tattha alanti paṭikkhepavacanaṃ. Tena mahāsamaṇenāti nissakke karaṇavacanaṃ, tato mahāsamaṇato suṭṭhu muttā mayanti attho, upaddutā ca homa tadāti adhippāyo, homāti vā atītatthe vattamānavacanaṃ, ahumhāti attho. Ṭhānaṃ kho panetaṃ vijjatīti tiṭṭhati ettha phalaṃ tadāyattavuttitāyāti ṭhānaṃ, hetu. Khoti avadhāraṇe, etaṃ kāraṇaṃ vijjateva, no na vijjatīti attho. Kiṃ taṃ kāraṇanti? Āha yaṃ pāpabhikkhūtiādi. Ettha yanti nipātamattaṃ, kāraṇaniddeso vā, yena kāraṇena antaradhāpeyyuṃ, tadetaṃ kāraṇaṃ vijjatīti attho. Atīto atikkanto satthā ettha, etassāti vā atītasatthukaṃ, pāvacanaṃ. Padhānaṃ vacanaṃ pāvacanaṃ, dhammavinayanti vuttaṃ hoti. Pakkhaṃ labhitvāti alajjīpakkhaṃ labhitvā. Na cirassevāti na cireneva. Yāva ca dhammavinayo tiṭṭhatīti yattakaṃ kālaṃ dhammo ca vinayo ca lajjīpuggalesu tiṭṭhati.

Um den Grund für das Erwecken dieses Eifers aufzuzeigen, sprach er: „sattāhaparinibbute“ (sieben Tage nach dem vollkommenen Erlöschen) usw. Sieben Tage (satta ahāni) zusammengefasst nennt man eine Woche (sattāha). Für denjenigen, für den seit seinem Parinibbāna eine Woche vergangen ist, gilt er als „sattāhaparinibbuto“ (seit einer Woche vollkommen erloschen). Die Satzverbindung lautet: „...sich an die Worte erinnernd, die von Subhadda, dem im Alter Ausgetretenen, gesprochen wurden, als [der Erhabene] seit einer Woche im Parinibbāna war“. Mit den Worten „Es ist genug, Freunde...“ usw. zeigt er die von jenem gesprochenen Worte auf. Darin ist „alaṃ“ (genug) ein Wort der Zurückweisung. „Tena mahāsamaṇena“ (durch jenen großen Asketen) steht im Instrumental (karaṇa) im Sinne des Ablativs (nissakka), was bedeutet: „Wir sind von jenem großen Asketen gut befreit.“ Die Absicht dahinter ist: „Und wir waren zu jener Zeit bedrängt.“ Oder das Wort „homa“ (wir sind) steht als Präsensform für die Vergangenheitsbedeutung, mit der Bedeutung „wir waren“ (ahumha). „Nun besteht dieser Fall“ (ṭhānaṃ kho panetaṃ vijjati): „ṭhāna“ (Fall/Grund) ist das, worin das Ergebnis steht, da dessen Eintreten davon abhängt; es meint die Ursache (hetu). Das Wort „kho“ dient der Bekräftigung; es bedeutet: „Diese Ursache existiert gewiss, nicht existiert sie nicht.“ Auf die Frage „Was ist diese Ursache?“ sprach er: „yaṃ pāpabhikkhū“ (dass schändliche Mönche...) usw. Hierbei ist „yaṃ“ ein bloßes Partikel oder eine Anzeige der Ursache; es bedeutet: „Die Ursache, aus der sie [die Lehre] zum Verschwinden bringen würden, eben diese Ursache existiert.“ „Atītasatthukaṃ“ (dessen Meister vergangen ist) bezeichnet die Lehrverkündigung (pāvacana), bei der der Meister vergangen (atīto/atikkanto) ist. Das „pāvacana“ ist das vorzügliche Wort (padhānaṃ vacanaṃ), womit Dhamma und Vinaya gemeint sind. „Nachdem sie eine Anhängerschaft gewonnen haben“ (pakkhaṃ labhitvā) bedeutet, dass sie eine Anhängerschaft von schamlosen [Mönchen] (alajjīpakkha) gewonnen haben. „In nicht allzu langer Zeit“ (na cirasseva) bedeutet in Kürze (na cireneva). „Und solange Dhamma und Vinaya bestehen“ (yāva ca dhammavinayo tiṭṭhati) bedeutet: für so lange Zeit, wie Dhamma und Vinaya unter gewissenhaften Personen (lajjīpuggala) fortbestehen.

Vuttañhetaṃ bhagavatāti parinibbānamañce nipannena bhagavatā vuttanti attho. Desito paññattoti suttābhidhammapiṭakasaṅgahitassa dhammassa ceva vinayapiṭakasaṅgahitassa vinayassa ca atisajjanaṃ pabodhanaṃ desanā. Tasseva pakārato ñāpanaṃ asaṅkarato ṭhapanaṃ paññāpanaṃ. So vo mamaccayena satthāti so dhammavinayo tumhākaṃ mamaccayena satthā mayi parinibbute satthukiccaṃ sādhessati. Sāsananti pariyattipaṭipattipaṭivedhavasena tividhaṃ sāsanaṃ, nippariyāyato pana sattattiṃsa bodhipakkhiyadhammā. Addhaniyanti addhānakkhamaṃ, tadeva ciraṭṭhitikaṃ assa bhaveyyāti sambandho.

„Es wurde wahrlich vom Erhabenen gesagt“ (vuttañhetaṃ bhagavatā) bedeutet: Es wurde vom Erhabenen gesprochen, während er auf dem Sterbebett [des Parinibbāna] lag. „Verkündet und verordnet“ (desito paññatto): „Verkündung“ (desanā) ist das Erklären und Erhellen sowohl der Lehre (dhamma), die in den Körben der Suttas und des Abhidhamma enthalten ist, als auch der Disziplin (vinaya), die im Korb der Disziplin enthalten ist. Eben diese [Lehre und Disziplin] auf vielfältige Weise bekannt zu machen und ohne Vermischung festzulegen, ist die „Verordnung“ (paññāpana). „Er ist nach meinem Hinscheiden euer Lehrer“ (so vo mamaccayena satthā) bedeutet: Jene Lehre und Disziplin ist nach meinem Hinscheiden euer Lehrer; wenn ich erloschen bin, wird sie die Aufgabe des Lehrers erfüllen. „Die Lehre“ (sāsanaṃ) bezeichnet die dreifache Lehre gemäß dem Studium (pariyatti), der Praxis (paṭipatti) und der Verwirklichung (paṭivedha); im eigentlichen Sinne (nippariyāyato) jedoch sind es die siebenunddreißig dem Erwachen förderlichen Dinge (bodhipakkhiyadhammā). „Beständig“ (addhaniyanti) bedeutet: die Zeit überdauernd; der syntaktische Bezug ist, dass eben diese [Lehre] von langer Dauer sein möge.

Idāni [Pg.12] sammāsambuddhena attano kataṃ anuggahavisesaṃ vibhāvento āha yañcāhaṃ bhagavatātiādi. Tattha yañcāhanti etassa anuggahitoti etena sambandho. Tattha yanti yasmā, yena kāraṇenāti vuttaṃ hoti. Kiriyāparāmasanaṃ vā etaṃ, tena anuggahitoti ettha anuggahaṇaṃ parāmasati. Dhāressasītiādikaṃ bhagavatā mahākassapattherena saddhiṃ cīvaraparivattanaṃ kātukāmena vuttavacanaṃ. Dhāressasi pana me tvaṃ kassapāti ‘‘kassapa, tvaṃ imāni paribhogajiṇṇāni paṃsukūlāni pārupituṃ sakkhissasī’’ti vadati, tañca kho na kāyabalaṃ sandhāya, paṭipattipūraṇaṃ pana sandhāya evamāha. Sāṇāni paṃsukūlānīti matakaḷevaraṃ paliveṭhetvā chaḍḍitāni tumbamatte kimayo papphoṭetvā gahitāni sāṇavākamayāni paṃsukūlacīvarāni. Rathikādīnaṃ yattha katthaci paṃsūnaṃ upari ṭhitattā abbhuggataṭṭhena tesu kūlamivāti paṃsukūlaṃ. Atha vā paṃsu viya kucchitabhāvaṃ ulati gacchatīti paṃsukūlanti paṃsukūlasaddassa attho daṭṭhabbo. Nibbasanānīti niṭṭhitavasanakiccāni, paribhogajiṇṇānīti attho. Ekameva taṃ cīvaraṃ anekāvayavattā bahuvacanaṃ kataṃ. Sādhāraṇaparibhogenāti attanā samānaparibhogena, sādhāraṇaparibhogena ca samasamaṭṭhapanena ca anuggahitoti sambandho.

Um nun die besondere Begünstigung zu verdeutlichen, die ihm vom vollkommen Erwachten erwiesen wurde, sprach er die Worte: „Was ich aber von jenem Erhabenen...“ und so weiter. Dabei ist das Wort „yañcāhaṃ“ mit „anuggahito“ (begünstigt) zu verknüpfen. Hierbei bedeutet „yaṃ“ „weil“ beziehungsweise „aus welchem Grund“. Oder es ist ein auf eine Handlung verweisendes Wort (kriyāparāmasanaṃ), das sich im Ausdruck „anuggahito“ auf die Begünstigung bezieht. Die Worte „Du wirst tragen“ und so weiter wurden vom Erhabenen gesprochen, da er mit dem älteren Kassapa die Gewänder tauschen wollte. „Wirst du aber, Kassapa, [meine hanfenen Lumpengewänder] tragen?“ bedeutet: „Kassapa, wirst du imstande sein, diese durch Gebrauch abgetragenen Lumpengewänder überzuwerfen?“ Und dies sagte er wahrlich nicht im Hinblick auf die körperliche Kraft, sondern im Hinblick auf die Erfüllung der Praxis. „Hanfene Lumpengewänder“ (sāṇāni paṃsukūlāni) sind aus Hanffasern hergestellte Lumpengewänder, die um eine Leiche gewickelt und weggeworfen worden waren und die man an sich genommen hatte, nachdem man die Würmer von der Größe einer kalebassenähnlichen Frucht abgeschüttelt hatte. Weil sie irgendwo auf dem Staub von Straßen und anderen Orten lagen, ragen sie über diesen Staub gleichsam wie ein Ufer oder Hügel (kūla) empor, weshalb sie „Staubhügel-Gewand“ (paṃsukūla) genannt werden. Oder aber sie geraten in einen verabscheuungswürdigen Zustand wie Staub (paṃsu), weshalb sie „paṃsukūla“ heißen – so ist die Bedeutung des Wortes „paṃsukūla“ zu verstehen. „Abgelegte Gewänder“ (nibbasanāni) bedeutet: solche, deren Zweck als Kleidung abgeschlossen ist, das heißt, durch Gebrauch abgenutzt. Obwohl es sich um ein einziges Gewand handelte, wurde wegen der vielen Einzelteile die Pluralform verwendet. „Durch gemeinsamen Gebrauch“ (sādhāraṇaparibhogenā) bedeutet: Begünstigt durch den mit sich selbst gleichen Gebrauch, durch den gemeinschaftlichen Gebrauch und durch die Gleichstellung [mit dem Erhabenen] – so ist der Bezug herzustellen.

Idāni navānupubbavihārachaḷabhiññāppabhede uttarimanussadhamme attanā samasamaṭṭhapanatthāya bhagavatā vuttaṃ kassapasaṃyutte (saṃ. ni. 2.152) āgataṃ pāḷiṃ peyyālamukhena ādiggahaṇena ca saṅkhipitvā dassento āha ahaṃ, bhikkhavetiādi. Tattha yāvade ākaṅkhāmīti yāvadeva ākaṅkhāmi, yattakaṃ kālaṃ icchāmīti attho, ‘‘yāvadevā’’tipi pāṭho. Navānupubbavihārachaḷabhiññāppabhedeti ettha navānupubbavihāro nāma anupaṭipāṭiyā samāpajjitabbabhāvato evaṃsaññitā nirodhasamāpattiyā saha aṭṭha rūpārūpasamāpattiyo. Chaḷabhiññā nāma āsavakkhayañāṇena saddhiṃ pañcābhiññāyo. Attanā samasamaṭṭhapanenāti ‘‘ahaṃ yattakaṃ kālaṃ yattake samāpattivihāre abhiññāyo ca vaḷañjemi, tathā kassapopī’’ti evaṃ yathāvuttauttarimanussadhamme attanā samasamaṃ katvā ṭhapanena, idañca uttarimanussadhammasāmaññena therassa pasaṃsāmattena vuttaṃ, na [Pg.13] bhagavatā saddhiṃ sabbathā samatāya. Bhagavato hi guṇavisesaṃ upādāya sāvakā paccekabuddhā ca kalampi kalabhāgampi na upenti, tassa kimaññaṃ āṇaṇyaṃ bhavissati aññatra dhammavinayasaṅgāyanāti adhippāyo. Tattha tassāti tassa anuggahassa, tassa meti vā attho gahetabbo. Potthakesu hi kesuci ‘‘tassa me’’ti pāṭho dissati. Āṇaṇyaṃ aṇaṇabhāvo. Sakakavacaissariyānuppadānenāti ettha cīvarassa nidassanavasena kavacasseva gahaṇaṃ kataṃ, samāpattiyā nidassanavasena issariyaṃ gahitaṃ.

Nun spricht er die Worte: „Ich, ihr Mönche...“ und so weiter, um in gekürzter Form – unter Verwendung von Auslassungszeichen und dem Wort „und so weiter“ – die im Kassapa-Saṃyutta überlieferte Passage darzulegen, die vom Erhabenen gesprochen wurde, um ihn [Kassapa] bezüglich des übermenschlichen Zustands, der sich in die neun stufenweisen Verweilungen und die sechs höheren Geisteskräfte unterteilt, sich selbst völlig gleichzustellen. Dabei bedeutet „solange ich wünsche“ (yāvade ākaṅkhāmi): genau so lange, wie ich wünsche, beziehungsweise für welche Zeitspanne ich es begehre; es gibt auch die Lesart „yāvadeva“. In dieser Passage bezeichnet die „neun stufenweisen Verweilungen“ (navānupubbavihāro) die acht feinstofflichen und immateriellen Errungenschaften der Konzentration zusammen mit dem Erlöschen [von Wahrnehmung und Empfindung] (nirodhasamāpatti), da sie der Reihe nach zu betreten sind. Die „sechs höheren Geisteskräfte“ (chaḷabhiññā) sind die pfünf höheren Geisteskräfte zusammen mit dem Wissen um die Versiegung der Triebe. „Durch die Gleichstellung mit sich selbst“ (attanā samasamaṭṭhapanenā) bedeutet: das Versetzen in den gleichen Stand wie man selbst hinsichtlich des zuvor genannten übermenschlichen Zustands, gemäß der Überlegung: „So lange, wie ich in diesen Konzentrationszuständen und höheren Geisteskräften verweile, ebenso verweilt auch Kassapa.“ Und dies wurde vom Erhabenen lediglich als Lob für den Thera aufgrund des gemeinsamen Besitzes übermenschlicher Eigenschaften gesprochen, nicht aber als eine in jeder Hinsicht vollkommene Gleichheit mit dem Erhabenen. Denn im Vergleich zu den besonderen Vorzügen des Erhabenen kommen weder die Jünger noch die Paccekabuddhas auch nur an einen Bruchteil oder einen Bruchteil eines Bruchteils heran. Welches andere Abtragen der Schuld gegenüber jener Begünstigung könnte es also geben, außer dem Abhalten des Konzils über Dhamma und Vinaya? Das ist der tiefere Sinn. Dabei ist unter „tassa“ „für jene Begünstigung“ oder aber „für mich“ (tassa me) als Bedeutung zu verstehen. In einigen Handschriften findet sich nämlich die Lesart „tassa me“. Schuldenfreiheit (aṇaṇabhāvo) ist „āṇaṇyaṃ“. Im Ausdruck „durch das Nicht-Gewähren des eigenen Panzers und der Herrschaft“ wird der Panzer (kavaca) stellvertretend für das Gewand genommen, und die Herrschaft (issariya) wird stellvertretend für die Konzentrationszustände genommen.

Idāni yathāvuttamatthaṃ pāḷiyā vibhāvento āha yathāhātiādi. Tattha ekamidāhanti ettha idanti nipātamattaṃ. Ekaṃ samayanti ekasmiṃ samayeti attho. Pāvāyāti pāvānagarato. Addhānamaggappaṭipannoti dīghamaggappaṭipanno. Dīghapariyāyo hettha addhānasaddo. Sabbaṃ subhaddakaṇḍaṃ vitthārato veditabbanti pañcasatikakkhandhake āgataṃ subhaddakaṇḍaṃ idha ānetvā vitthāretabbaṃ.

Um nun den zuvor genannten Sinn anhand des kanonischen Textes (pāḷi) zu verdeutlichen, sprach er die Worte: „Wie gesagt wurde“ und so weiter. Darin ist im Wort „ekamidāhaṃ“ das „idaṃ“ bloß eine Partikel. „Zu einer Zeit“ (ekaṃ samayaṃ) bedeutet „bei einer Gelegenheit“. „Von Pāvā“ (pāvāya) bedeutet „von der Stadt Pāvā“. „Auf einer Fernstraße reisend“ (addhānamaggappaṭipanno) bedeutet „auf einem langen Weg reisend“. Denn hier ist das Wort „addhāna“ ein Synonym für „lang“ (dīgha). „Der gesamte Abschnitt über Subhadda ist im Detail zu verstehen“ bedeutet, dass der im Kapitel über die fünfhundert [Mönche] (pañcasatikakkhandhaka) überlieferte Abschnitt über Subhadda hierher übertragen und ausführlich dargelegt werden soll.

Tato paranti subhaddakaṇḍato paraṃ. Sabbaṃ subhaddakaṇḍaṃ vitthārato veditabbanti iminā ‘‘yaṃ na icchissāma, na taṃ karissāmā’’ti etaṃ pariyantaṃ subhaddakaṇḍapāḷiṃ dassetvā idāni avasesaṃ ussāhajananappakārappavattaṃ pāḷimeva dassento handa mayaṃ āvusotiādimāha. Tattha pure adhammo dippatīti ettha ‘‘adhammo nāma dasakusalakammapathapaṭipakkhabhūto adhammo’’ti sāratthadīpaniyaṃ (sārattha. ṭī. 1.paṭhamamahāsaṅgītikathāvaṇṇanā) vuttaṃ. Dhammasaṅgahaṇatthaṃ ussāhajananappasaṅgattā pana dhammavinayānaṃ asaṅgāyanahetudosagaṇo sambhavati, so eva ettha adhammo dippati tappaṭipakkho dhammo ca paṭibāhīyatīti vattabbaṃ. Api ca ‘‘adhammavādino balavanto honti dhammavādino dubbalā hontī’’ti vuccamānattā yena adhammena te subhaddavajjiputtakādayo adhammavādino, yena ca dhammena itare dhammavādinova honti. Teyeva idha ‘‘adhammo’’ ‘‘dhammo’’ti ca vattabbā. Tasmā sīlavipattiādihetuko pāpicchatādidosagaṇo adhammo, tappaṭipakkho sīlasampadādihetuko appicchatādiguṇasamūho dhammoti ca gahetabbaṃ. Pure dippatīti api nāma dippati. Atha vā yāva adhammo dhammaṃ paṭibāhituṃ samattho hoti, tato puretaramevāti [Pg.14] attho. Dippatīti dippissati. Puresaddayogena hi anāgatatthe ayaṃ vattamānappayogo, yathā purā vassati devoti. Avinayoti pahānavinayādīnaṃ paṭipakkhabhūto avinayo.

„Danach“ (tato paraṃ) bedeutet nach dem Subhadda-Abschnitt. Nachdem mit der Passage „Das ganze Subhadda-Kapitel ist ausführlich zu verstehen“ die Subhadda-Kapitel-Pāḷi dargelegt wurde, die mit „Was wir nicht wollen, das werden wir nicht tun“ endet, spricht er nun „Wohlan, ihr Ehrwürdigen...“ usw., um den verbleibenden Pāḷi-Text darzulegen, der zur Erzeugung von Tatkraft dient. Darin, im Satz „Zuvor glänzt der Nicht-Dhamma“ (pure adhammo dippati), bedeutet „Nicht-Dhamma“ (adhammo): „Nicht-Dhamma ist das Gegenteil des zehnfachen heilsamen Handlungspfades“ – so steht es in der Sāratthadīpanī geschrieben. Da es jedoch im Zusammenhang mit der Erzeugung von Tatkraft zum Zweck der Rezitation von Lehre und Disziplin (Dhammasaṅgāhana) steht, entsteht durch die Nicht-Rezitation von Dhamma und Vinaya eine Fülle von Fehlern. Eben diese Fülle ist hier als „Nicht-Dhamma glänzt“ zu verstehen, während dessen Gegenteil, der Dhamma, zurückgedrängt wird. Zudem, weil gesagt wird: „Die Verkünder des Nicht-Dhamma werden mächtig, die Verkünder des Dhamma werden schwach“, sind jene, durch welchen Nicht-Dhamma jene wie die Subhaddas, Vajjiputtakas usw. zu Verkündern des Nicht-Dhamma werden, und durch welchen Dhamma die anderen zu Verkündern des Dhamma werden, eben hier als „Nicht-Dhamma“ und „Dhamma“ zu bezeichnen. Daher ist die auf dem Verfall der Tugend (sīlavipatti) usw. beruhende Fehlerfülle wie schlechte Wünsche (pāpicchatā) usw. als Nicht-Dhamma zu verstehen, und dessen Gegenteil, die auf der Vollkommenheit der Tugend (sīlasampada) usw. beruhende Tugendfülle wie Genügsamkeit (appicchatā) usw. als Dhamma zu begreifen. „Glänzt im Voraus“ (pure dippati) bedeutet „es könnte wahrlich glänzen“. Oder aber: „Noch bevor der Nicht-Dhamma in der Lage ist, den Dhamma zurückzudrängen – noch früher als das“ ist der Sinn. „Glänzt“ (dippati) steht für „wird glänzen“ (dippissati). Denn in Verbindung mit dem Wort „pure“ (zuvor) wird diese Gegenwartsform für die Zukunft verwendet, wie im Ausdruck: „Zuvor regnet es, o Gott“ (purā vassati devo [= es wird regnen]). „Nicht-Disziplin“ (avinayo) ist das Gegenteil der Disziplin des Überwindens (pahānavinaya) usw.

Tena hīti uyyojanatthe nipāto. Sakalanavaṅgasatthusāsanapariyattidhareti sakalaṃ suttageyyādinavaṅgaṃ ettha, etassa vā atthīti sakalanavaṅgaṃ, satthusāsanaṃ. Atthakāmena pariyāpuṇitabbato diṭṭhadhammikādipurisatthapariyattibhāvato ca ‘‘pariyattī’’ti tīṇi piṭakāni vuccanti, taṃ sakalanavaṅgasatthusāsanasaṅkhātaṃ pariyattiṃ dhārentīti sakalanavaṅgasatthusāsanapaayattidharā, tādiseti attho. Samathabhāvanāsinehābhāvena sukkhā lūkhā asiniddhā vipassanā etesanti sukkhavipassakā. Tipiṭakasabbapariyattippabhedadhareti tiṇṇaṃ piṭakānaṃ samāhāro tipiṭakaṃ, tadeva navaṅgādivasena anekabhedabhinnaṃ sabbaṃ pariyattippabhedaṃ dhārentīti tipiṭakasabbapariyattippabhedadharā.

„Wohlan denn“ (tena hi) ist eine Partikel im Sinne der Aufforderung. „Bewahrer des Studiums der Lehre des Meisters mit all ihren neun Teilen“ (sakalanavaṅgasatthusāsanapariyattidhara): „Gesamte“ (sakala) bezieht sich auf die neun Teile wie Sutta, Geyya usw. hierin oder dazu gehörig, daher „die gesamte neunteilige“ (sakalanavaṅga) Lehre des Meisters. Weil sie von jenen, die das Heil ersehnen, studiert werden muss und weil sie ein Studium (pariyatti) ist, das zum weltlichen Wohl usw. führt, werden die drei Körbe (tīṇi piṭakāni) als „Studium“ (pariyatti) bezeichnet. Jene, die dieses Studium bewahren, das als die neunteilige Lehre des Meisters bekannt ist, sind „Bewahrer des Studiums der neunteiligen Lehre des Meisters“ – so lautet die Bedeutung bezüglich solcher Personen. Jene, deren Einsichtsmeditation (vipassanā) trocken, rauh und ohne Feuchtigkeit ist, da die Feuchtigkeit der Konzentrationsentfaltung (samathabhāvanā) fehlt, sind „Trocken-Einsichts-Praktizierende“ (sukkhavipassakā). „Bewahrer aller Unterteilungen des Studiums der drei Körbe“ (tipiṭakasabbapariyattippabhedadhara): Die Zusammenfassung der drei Körbe ist das Tipiṭaka. Genau dieses ist durch die Einteilung in neun Teile usw. vielfach unterteilt. Diejenigen, die all diese verschiedenen Unterteilungen der Lehre bewahren, sind „Bewahrer aller Unterteilungen des Studiums der drei Körbe“.

Kissa panāti kasmā pana. Sikkhatīti sekkho. Tamevāha ‘‘sakaraṇīyo’’ti. Uparimaggattayakiccassa apariyositattā sakiccoti attho. Assāti anena. Bahukārattāti bahupakārattā. Assāti bhaveyya. Ativiya vissatthoti ativiya vissāsiko. Nanti ānandattheraṃ ovadatīti sambandho. Ānandattherassa kadāci asaññatāya navakāya saddhivihārikaparisāya janapadacārikācaraṇaṃ, tesañca saddhivihārikānaṃ ekakkhaṇe uppabbajjanañca paṭicca mahākassapatthero taṃ niggaṇhanto evamāha ‘‘na vāyaṃ kumārako mattamaññāsī’’ti. Ettha ca -saddo padapūraṇo, ayaṃ kumāro attano pamāṇaṃ na paṭijānātīti theraṃ tajjento āha. Tatrāti evaṃ sati.

„Warum aber?“ (kissa pana) bedeutet „aus welchem Grund aber?“. „Wer übt“ (sikkhati), ist ein Übender (sekha). Eben diesen bezeichnet er als „einen, der noch etwas zu tun hat“ (sakaraṇīyo). Weil die Aufgabe für die drei höheren Pfade noch nicht vollendet ist, bedeutet es „einer, der noch eine eigene Aufgabe hat“ (sakicco). „Sein“ (assa) bedeutet „durch diesen“. „Weil er von großem Nutzen war“ (bahukārattā) bedeutet „wegen der großen Hilfe“. „Wäre“ (assa) bedeutet „sollte sein“ (bhaveyya). „Sehr vertraut“ (ativiya vissattho) bedeutet „äußerst vertrauensvoll“. „Ihn“ (naṃ) verbindet sich mit „er ermahnt den Älteren Ānanda“ (ānandattheraṃ ovadati). Weil der Ältere Ānanda einst mit einer unbeherrschten Gefolgschaft junger Mitschüler auf Wanderschaft ging und diese Mitschüler alle zur gleichen Zeit das Mönchsleben aufgaben, tadelte ihn der Ältere Mahākassapa mit den Worten: „Dieser Junge kennt wohl seine Maßen nicht.“ Und hierbei ist das Wort „vā“ ein Füllwort; „dieser Junge erkennt seine eigenen Grenzen nicht“, so sprach er, um den Älteren (Ānanda) zurechtzuweisen. „Dort“ (tatra) bedeutet „wenn es sich so verhält“.

Kiñcāpi sekkhoti idaṃ na sekkhānaṃ agatigamanasabbhāvena vuttaṃ, asekkhānaññeva pana uccinitvā gahitattāti daṭṭhabbaṃ. Tasmā ‘‘kiñcāpi sekkho, tathāpi thero āyasmantampi ānandaṃ uccinatū’’ti evamettha sambandho veditabbo, na pana kiñcāpi sekkho, tathāpi abhabbo agatiṃ gantunti yojetabbaṃ. Abhabbotiādi panassa sabhāvakathanaṃ. Tattha [Pg.15] chandāti chandena sinehena. Agatiṃ gantunti akattabbaṃ kātuṃ. Pariyattoti adhīto uggahito.

„Obwohl er ein Übender ist“ (kiñcāpi sekkho): Dies wurde nicht gesagt, weil Übende dazu neigen würden, den falschen Pfad (agati) zu beschreiten, sondern es ist so zu verstehen, dass es gesagt wurde, weil ausschließlich Nicht-mehr-Übende (asekha) ausgewählt und aufgenommen wurden. Deshalb ist die Satzverbindung hier so zu verstehen: „Obwohl er ein Übender ist, möge der Ältere dennoch auch den ehrwürdigen Ānanda auswählen.“ Es sollte jedoch nicht so verknüpft werden: „Obwohl er ein Übender ist, ist er dennoch unfähig, den falschen Pfad zu beschreiten.“ Die Aussage „Er ist unfähig“ (abhabbo) usw. ist vielmehr eine Beschreibung seiner wahren Natur. Darin bedeutet „aus Vorliebe“ (chandā): durch Vorliebe oder Zuneigung. „Auf Abwege geraten“ (agatiṃ gantuṃ) bedeutet: zu tun, was man nicht tun sollte. „Gelernt“ (pariyatto) bedeutet: studiert, erlernt.

Rājagahaṃ kho mahāgocaranti ettha gāvo caranti etthāti gocaro, gunnaṃ gocaraṭṭhānaṃ. Gocaro viyāti gocaro, bhikkhācaraṇaṭṭhānaṃ. So mahanto assāti mahāgocaraṃ, rājagahaṃ. Ukkoṭeyyāti nivāreyya.

„Rājagaha hat ein großes Weidegebiet“ (rājagahaṃ kho mahāgocaraṃ): Hierin bedeutet Weidegebiet (gocaro): „Hier grasen (caranti) Rinder (gāvo)“, also der Ort, an dem sich Rinder bewegen. Es wird „Weidegebiet“ genannt im Sinne von „wie ein Weidegebiet“, was den Ort des Almosengangs bezeichnet. Da dieses (Almosengebiet) für dieses (Rājagaha) groß ist, nennt man es „großes Weidegebiet“ (mahāgocaraṃ), womit Rājagaha gemeint ist. „Er könnte anfechten“ (ukkoṭeyya) bedeutet: „er könnte verhindern“.

Sattasu sādhukīḷanadivasesūti ettha saṃvegavatthuṃ kittetvā kittetvā sādhukaṃ eva pūjāvasena kīḷanato sādhukīḷanaṃ. Upakaṭṭhāti āsannā. Vassaṃ upaneti upagacchati etthāti vassūpanāyikā.

„Während der sieben Tage der feierlichen Festlichkeiten“ (sattasu sādhukīḷanadivasesu): Hierin bezeichnet „feierliche Festlichkeit“ (sādhukīḷanaṃ) das Feiern in Form von vorzüglicher Ehrung, indem man wiederholt Anlässe zur geistigen Erschütterung verkündet. „Herangekommen“ (upakaṭṭhā) bedeutet „nahe“. „Der Eintritt in die Regenzeit“ (vassūpanāyikā) bedeutet: „Hierin nähert sich die Regenzeit bzw. beginnt sie“.

Tatra sudanti tassaṃ sāvatthiyaṃ, sudanti nipātamattaṃ. Ussannadhātukanti upacitapittasemhādidhātukaṃ. Samassāsetunti santappetuṃ. Dutiyadivaseti jetavanavihāraṃ paviṭṭhadivasato dutiyadivaseti vadanti. Viriccati etenāti virecanaṃ. Osadhaparibhāvitaṃ khīrameva virecananti khīravirecanaṃ. Yaṃ sandhāyāti yaṃ bhesajjapānaṃ sandhāya vuttaṃ. Bhesajjamattāti appamattakaṃ bhesajjaṃ. Appattho hi ayaṃ mattā-saddo mattā sukhapariccāgātiādīsu (dha. pa. 290) viya.

„Dort wahrlich“ (tatra sudaṃ) bedeutet in jenem Sāvatthī; „sudaṃ“ ist bloß eine Partikel. „Mit überschüssigen Körpersäften“ (ussannadhātukaṃ) bedeutet einen Körper mit reichlich angesammelter Galle, Schleim usw. „Um zu erfrischen“ (samassāsetuṃ) bedeutet „um zu beleben“. „Am zweiten Tag“ (dutiyadivase) bedeutet – so sagen sie – am zweiten Tag nach dem Tag des Einzugs in das Jetavana-Kloster. „Abführmittel“ (virecanaṃ) bedeutet: dadurch wird man abgeführt. „Milch-Abführmittel“ (khīravirecanaṃ) bedeutet: eben die mit Medizin versetzte Milch ist das Abführmittel. „Im Hinblick worauf“ (yaṃ sandhāya) bedeutet: im Hinblick auf das Trinken jener Medizin gesprochen. „Ein wenig Medizin“ (bhesajjamattā) bedeutet eine geringe Menge an Medizin. Denn dieses Wort „mattā“ hat hier die Bedeutung von „wenig“, wie in den Passagen „Durch das Aufgeben eines geringen Glücks...“ (mattā sukhapariccāgā) usw.

Khaṇḍaphullappaṭisaṅkharaṇanti ettha khaṇḍanti chinnaṃ, phullanti bhinnaṃ, tesaṃ paṭisaṅkharaṇaṃ abhinavakaraṇaṃ.

„Ausbesserung von Brüchen und Rissen“ (khaṇḍaphullappaṭisaṅkharaṇam): Hierbei bedeutet „khaṇḍa“ zerbrochen und „phulla“ rissig. Deren Instandsetzung (paṭisaṅkharaṇaṃ) ist das Erneuern.

Paricchedavasena vediyati dissatīti pariveṇaṃ. Tatthāti tesu vihāresu khaṇḍaphullappaṭisaṅkharaṇanti sambandho. Paṭhamaṃ māsanti vassānassa paṭhamaṃ māsaṃ, accantasaṃyoge cetaṃ upayogavacanaṃ. Senāsanavattānaṃ bahūnaṃ paññattattā, senāsanakkhandhake (cūḷava. 294 ādayo) senāsanapaṭibaddhānaṃ bahūnaṃ kammānaṃ vihitattā ‘‘bhagavatā…pe… vaṇṇita’’nti vuttaṃ.

„Ein abgegrenzter Hof“ (pariveṇaṃ) wird so genannt, weil er durch eine Umgrenzung wahrgenommen bzw. gesehen wird. „Dort“ (tattha) verbindet sich mit: „die Ausbesserung von Brüchen und Rissen in jenen Klöstern“. „Den ersten Monat“ (paṭhamaṃ māsant) bedeutet den ersten Monat der Regenzeit; und dies ist ein Akkusativ im Sinne einer ununterbrochenen Zeitdauer. Weil viele Pflichten bezüglich der Unterkünfte erlassen wurden und weil im Senāsanakkhandhaka viele mit den Unterkünften verbundene Arbeiten vorgeschrieben wurden, heißt es: „Vom Erhabenen... [und so weiter]... gepriesen“.

Dutiyadivaseti ‘‘khaṇḍaphullappaṭisaṅkharaṇaṃ karomā’’ti cintitadivasato dutiyadivase. Vassūpanāyikadivaseyeva te evaṃ cintesuṃ. Siriyā niketanamivāti siriyā nivāsanaṭṭhānaṃ viya. Ekasmiṃ pānīyatitthe sannipatantā pakkhino viya sabbesaṃ janānaṃ cakkhūni maṇḍapeyeva nipatantīti vuttaṃ ‘ekanipātatitthamiva ca devamanussanayanavihaṅgāna’’nti. Lokarāmaṇeyyakanti loke ramaṇīyabhāvaṃ, ramaṇaṃ arahatīti vā lokarāmaṇeyyakaṃ[Pg.16]. Daṭṭhabbasāramaṇḍanti daṭṭhabbesu sāraṃ daṭṭhabbasāraṃ, tato vippasannanti daṭṭhabbasāramaṇḍaṃ. Atha vā daṭṭhabbo sārabhūto visiṭṭhataro maṇḍo maṇḍanaṃ alaṅkāro etassāti daṭṭhabbasāramaṇḍo, maṇḍapo. Maṇḍaṃ sūriyarasmiṃ pāti nivāretīti maṇḍapo. Vividhāni kusumadāmāni ceva muttolambakāni ca viniggalantaṃ vamentaṃ nikkhāmentamiva cāru sobhanaṃ vitānaṃ etthāti vividhakusumadāmolambakaviniggalantacāruvitāno. Nānāpupphūpahāravicittasupariniṭṭhitabhūmikammattā eva ‘‘ratanavicittamaṇikoṭṭimatalamivā’’ti vuttaṃ. Ettha ca maṇiyo koṭṭetvā katatalaṃ maṇikoṭṭimatalaṃ nāma, tamivāti vuttaṃ hoti. Āsanārahanti nisīdanārahaṃ. Dantakhacitanti dantehi khacitaṃ.

„Am zweiten Tag“ (dutiyadivase) bezeichnet den zweiten Tag ab dem Tag, an dem gedacht wurde: „Lasst uns die beschädigten und rissigen Stellen reparieren.“ Genau am Tag des Eintritts in die Regenzeitklausur dachten sie so. „Wie eine Wohnstätte des Glücks“ bedeutet wie ein Aufenthaltsort des Glanzes. Es heißt: Wie Vögel, die sich an einer einzigen Wasserstelle versammeln, so fallen die Augen aller Menschen nur auf die Halle. Daher wurde gesagt: „Und wie eine einzige Versammlungsstelle für die Vögel, welche die Augen von Göttern und Menschen sind.“ „Die Lieblichkeit der Welt“ bezeichnet den Zustand des Entzückens in der Welt, oder was Entzücken verdient, daher heißt es „Lieblichkeit der Welt“. „Das Beste unter den sehenswerten Objekten“ bedeutet: Das Essenzielle unter den sehenswerten Objekten ist die Essenz der sehenswerten Objekte; das, was daraus rein hervorgeht, wird „das Beste unter den sehenswerten Objekten“ genannt. Oder aber: Ein Pavillon, der eine vorzüglichere, essenzielle Verzierung besitzt, die sehenswert ist, ist „das Beste unter den sehenswerten Objekten“ (der Pavillon). Er schützt vor den heißen Sonnenstrahlen, daher wird er Pavillon (maṇḍapa) genannt. „Mit einem schönen Baldachin, von dem verschiedene Blumengirlanden und herabhängende Perlenstränge gleichsam herabfließen“ bedeutet, dass sich in diesem Pavillon ein herrlicher Baldachin befindet, der verschiedene Blumengirlanden und herabhängende Perlenstränge gleichsam ausspeit oder hervorquellen lässt. Wegen der Bodenarbeit, die durch verschiedene dargebrachte Blumen bunt verziert und hervorragend fertiggestellt ist, wurde gesagt: „wie ein mit Juwelen bunt verziertes Mosaikpflaster“. Und hierbei bezeichnet „Mosaikpflaster“ einen Boden, der durch das Behauen von Edelsteinen gefertigt wurde; „wie dieses“ ist damit gemeint. „Eines Sitzes würdig“ bedeutet zum Sitzen geeignet. „Mit Elfenbein eingelegt“ bedeutet mit Elfenbein verziert.

Āvajjesīti upanāmesi. Anupādāyāti taṇhādiṭṭhivasena kañci dhammaṃ aggahetvā. Kathādosoti kathāya asaccaṃ nāma natthi.

„Er lenkte hin“ (āvajjesi) bedeutet: Er wendete zu. „Ohne zu ergreifen“ (anupādāya) bedeutet: Ohne irgendein Phänomen durch die Kraft von Begehren und Ansichten zu ergreifen. „Fehler der Rede“ (kathādoso) bedeutet: In der Rede gibt es wahrlich keine Unwahrheit.

Yathāvuḍḍhanti vuḍḍhapaṭipāṭiṃ anatikkamitvā. Eketi majjhimabhāṇakānaṃyeva eke. Pubbe vuttampi hi sabbaṃ majjhimabhāṇakā vadantiyevāti veditabbaṃ. Dīghabhāṇakā pana ‘‘padasāva thero sannipātamāgato’’ti vadanti. Tesu keci ‘‘ākāsenā’’ti, ‘‘te sabbepi tathā tathā āgatadivasānampi atthitāya ekamekaṃ gahetvā tathā tathā vadiṃsū’’ti vadanti.

„Gemäß dem Alter“ (yathāvuḍḍhaṃ) bedeutet: Ohne die Reihenfolge des Alters zu überschreiten. „Einige“ (eke) bezieht sich auf einige der Rezitatoren der Mittleren Sammlung. Denn man muss wissen, dass die Rezitatoren der Mittleren Sammlung auch all das zuvor Gesagte vortragen. Die Rezitatoren der Langen Sammlung hingegen sagen: „Der Thera kam zu Fuß zur Versammlung.“ Unter ihnen sagen einige: „Durch die Luft“, und sie sagen: „Weil es verschiedene Tage des Kommens gab, wählten sie jeweils einen aus und sprachen dementsprechend.“

Kaṃ dhuraṃ katvāti kaṃ jeṭṭhakaṃ katvā. Bījaniṃ gahetvāti ettha bījanīgahaṇaṃ parisāya dhammakathikānaṃ hatthakukkuccavinodanamukhavikārapaṭicchādanatthaṃ dhammatāvasena āciṇṇanti veditabbaṃ. Teneva hi accantasaññatappattā buddhāpi sāvakāpi dhammakathikānaṃ dhammatādassanatthameva cittabījaniṃ gaṇhanti. Paṭhamaṃ, āvuso upāli, pārājikaṃ kattha paññattanti ettha kathaṃ saṅgītiyā pubbe paṭhamabhāvo siddhoti? Pātimokkhuddesānukkamādinā pubbe paṭhamabhāvassa siddhattā. Yebhuyyena hi tīṇi piṭakāni bhagavato dharamānakāleyeva iminā anukkamena sajjhāyitāni, teneva kamena pacchāpi saṅgītāni visesato vinayābhidhammapiṭakānīti daṭṭhabbaṃ. Kismiṃ vatthusminti nimittatthe bhummaṃ. Antarā ca, bhante, rājagahaṃ antarā ca nāḷandanti rājagahassa ca nāḷandāya ca antarā, vivare majjheti attho. Antarā-saddena pana yuttattā [Pg.17] upayogavacanaṃ kataṃ. Rājāgāraketi rañño kīḷanatthāya kate agārake. Ambalaṭṭhikāyanti rañño evaṃnāmakaṃ uyyānaṃ. Kena saddhinti idha kasmā vuttanti? Yasmā panetaṃ na bhagavatā eva vuttaṃ, raññāpi kiñci kiñci vuttamatthi, tasmā ‘‘kamārabbhā’’ti avatvā evaṃ vuttanti daṭṭhabbaṃ. Vedehiputtenāti ayaṃ kosalarañño dhītāya putto, na videharañño dhītāya. Yasmā mātā panassa paṇḍitā, tasmā sā vedena ñāṇena īhati ghaṭati vāyamatīti ‘‘vedehī’’ti pākaṭanāmā jātāti veditabbā.

„Wen zum Anführer machend“ (kaṃ dhuraṃ katvā) bedeutet: Wen zum Vorsteher machend. „Den Fächer nehmend“ (bījaniṃ gahetvā) – hierbei ist zu wissen, dass das Halten des Fächers eine Gewohnheit der Dhamma-Prediger inmitten der Versammlung ist, um unruhige Handbewegungen abzuwehren und Verformungen des Gesichtsausdrucks zu verbergen. Deswegen nehmen selbst die Buddhas und auch die Jünger der Buddhas, die die vollkommene Selbstbeherrschung erlangt haben, den verzierten Fächer zur Hand, bloß um die Gewohnheit der Dhamma-Prediger aufzuzeigen. „Wo, Freund Upāli, wurde das erste Pārājika erlassen?“ – Wie steht hierbei fest, dass es vor dem Konzil das Erste war? Weil der Zustand des Ersten bereits zuvor durch die Reihenfolge des Vortragens des Pātimokkha usw. feststand. Denn meistens wurden die drei Piṭakas bereits zu Lebzeiten des Erhabenen in dieser Reihenfolge rezitiert, und in genau dieser Reihenfolge wurden sie auch später vorgetragen, insbesondere das Vinaya- und das Abhidhamma-Piṭaka; so ist dies zu verstehen. „In Bezug auf welchen Gegenstand?“ – Hierbei steht der Lokativ im Sinne eines Anlasses. „Zwischen Rājagaha und Nāḷandā, Ehrwürdiger“ bedeutet zwischen Rājagaha und Nāḷandā, im Zwischenraum, in der Mitte. Wegen der Verbindung mit dem Wort „antarā“ wird jedoch der Akkusativ verwendet. „Im königlichen Pavillon“ bedeutet in einem kleinen Haus, das zum Vergnügen des Königs gebaut wurde. „In Ambalaṭṭhikā“ bedeutet im so benannten Garten des Königs. „Mit wem?“ – Warum wird hier so gefragt? Da diese Sutta nicht vom Erhabenen allein gesprochen wurde, sondern auch vom König einiges gesagt wurde, hat man nicht gefragt „Über wen handelnd?“, sondern fragte stattdessen so („Mit wem?“); so ist dies zu verstehen. „Vom Sohn der Vedehī“ – dieser war der Sohn der Tochter des Königs von Kosala, nicht der Sohn der Tochter des Königs von Videha. Da seine Mutter jedoch weise war, bemühte und strebte sie mit Wissen (veda); aufgrund dieser Worterklärung erlangte sie den bekannten Namen „Vedehī“. So ist dies zu verstehen.

Evaṃ nimittapayojanakāladesadesakakārakakaraṇappakārehi paṭhamamahāsaṅgītiṃ dassetvā idāni tattha vavatthāpitesu dhammavinayesu nānappakārakosallatthaṃ ekavidhādibhede dassetuṃ tadetaṃ sabbampītiādimāha. Tattha anuttaraṃ sammāsambodhinti ettha anāvaraṇañāṇapadaṭṭhānaṃ maggañāṇaṃ, maggañāṇapadaṭṭhānañca anāvaraṇañāṇaṃ ‘‘sammāsambodhī’’ti vuccati. Paccavekkhantena vāti udānādivasena pavattadhammaṃ sandhāyāha. Vimuttirasanti arahattaphalassādaṃ, vimuttisampattikaṃ vā aggaphalanipphādanato, vimuttikiccaṃ vā kilesānaṃ accantavimuttisampādanato. Avasesaṃ buddhavacanaṃ dhammoti ettha yadipi dhammo eva vinayopi pariyattiyādibhāvato, tathāpi vinayasaddasannidhānena bhinnādhikaraṇabhāvena payutto dhamma-saddo vinayatantivirahitaṃ tantiṃ dīpeti, yathā puññañāṇasambhāro gobalibaddantiādi.

Nachdem so das erste große Konzil nach Anlass, Zweck, Zeit, Ort, Verkünder, Ausführendem und der Art der Durchführung dargestellt wurde, sagt er nun „Tadetaṃ sabbampi“ und so weiter, um die Einteilungen wie die einfache Einteilung usw. zu zeigen, damit man in Bezug auf die dort festgelegten Lehren und Regeln (Dhamma-Vinaya) eine vielfältige Geschicklichkeit erlangt. Darin bedeutet „die unübertreffliche vollkommene Erleuchtung“ (anuttaraṃ sammāsambodhiṃ): das Pfad-Wissen, welches das hindernisfreie Wissen als unmittelbare Ursache hat, und das hindernisfreie Wissen, welches das Pfad-Wissen als unmittelbare Ursache hat; beide werden „vollkommene Erleuchtung“ genannt. „Oder reflektierend“ bezieht sich auf die Lehre, die in Form von feierlichen Aussprüchen (Udāna) usw. dargelegt wurde. „Geschmack der Befreiung“ (vimuttirasaṃ) bedeutet den Genuss der Frucht der Arhatschaft, oder „mit der Erlangung der Befreiung ausgestattet“ wegen des Hervorbringens der höchsten Frucht, oder „die Funktion der Befreiung habend“ wegen der endgültigen Befreiung von den Befleckungen. „Das übrige Buddha-Wort ist Dhamma“ – hierbei gilt: Obwohl auch die Disziplin (Vinaya) aufgrund ihres Charakters als Studium usw. wahrlich Dhamma ist, so zeigt das Wort „Dhamma“, da es neben dem Wort „Vinaya“ steht und somit einen getrennten Bereich darstellt, den Textbestand an, der frei vom Vinaya-Text ist, so wie in Ausdrücken wie „Verdienst und Wissensansammlung“, „Rind und Stier“ und so weiter.

Anekajātisaṃsāranti imissā gāthāya ayaṃ saṅkhepattho – ahaṃ imassa attabhāvagehassa kārakaṃ taṇhāvaḍḍhakiṃ gavesanto yena ñāṇena taṃ daṭṭhuṃ sakkā, taṃ bodhiñāṇaṃ anibbisaṃ alabhanto eva abhinīhārato pabhuti ettakaṃ kālaṃ anekajātisatasahassasaṅkhyaṃ imaṃ saṃsāravaṭṭaṃ sandhāvissaṃ saṃsariṃ, yasmā jarābyādhimaraṇamissatāya jāti nāmesā punappunaṃ upagantuṃ dukkhā, na ca sā tasmiṃ adiṭṭhe nivattati, tasmā taṃ gavesanto sandhāvissanti attho. Diṭṭhosīti idāni mayā sabbaññutaññāṇaṃ paṭivijjhantena diṭṭho asi. Puna gehanti puna imaṃ attabhāvasaṅkhātaṃ mama gehaṃ. Na kāhasīti na karissasi. Kāraṇamāha sabbā tetiādi. Tava sabbā avasesakilesaphāsukā mayā bhaggā. Imassa tayā katassa attabhāvagehassa avijjāsaṅkhātaṃ kūṭaṃ kaṇṇikamaṇḍalaṃ [Pg.18] visaṅkhataṃ viddhaṃsitaṃ. Visaṅkhāraṃ nibbānaṃ ārammaṇakaraṇavasena gataṃ mama cittaṃ. Ahañca taṇhānaṃ khayasaṅkhātaṃ arahattamaggaphalaṃ ajjhagā pattosmīti attho. Keci pana ‘‘visaṅkhāragataṃ cittameva taṇhānaṃ khayaṃ ajjhagā’’ti evampi atthaṃ vadanti.

„Anekajātisaṃsāraṃ“ („Durch den Kreislauf vieler Geburten“): In dieser Strophe ist dies die kurze Bedeutung: Ich, auf der Suche nach dem Erbauer dieses Hauses des Daseins, dem Zimmermann Begehren, und ohne jenes Erleuchtungswissen zu erlangen, durch welches man ihn sehen kann, bin seit meinem ursprünglichen Vorsatz so lange Zeit durch diesen Kreislauf der Wiedergeburten geirrt und gewandert, der unzählige hunderttausende Geburten zählt. Weil nämlich diese sogenannte Geburt, vermischt mit Altern, Krankheit und Tod, leidvoll ist, wenn man sie immer wieder erfährt, und weil sie nicht aufhört, solange jener [Erbauer] ungesehen bleibt, deshalb bin ich auf der Suche nach ihm umhergewandert – dies ist die Bedeutung. „Du bist gesehen!“ (Diṭṭhosi) bedeutet: Jetzt bist du von mir, der ich das Allwissenheitswissen durchdrungen habe, gesehen worden. „Wieder ein Haus“ (Puna gehaṃ) meint: wieder dieses mein als Dasein bezeichnetes Haus. „Du wirst es nicht bauen“ (Na kāhasi) bedeutet: du wirst es nicht mehr errichten. Den Grund dafür drückt er mit den Worten aus: „sabbā te“ („All deine [Sparren]“) usw. All deine übrigen Sparren der Befleckungen sind von mir zerbrochen worden. Der Dachfirst, das Kranzgesims dieses von dir erbauten Hauses des Daseins, das als die Unwissenheit bezeichnet wird, ist demontiert und zertrümmert worden. Mein Geist ist zum Gestaltlosen, dem Nibbāna, gelangt, indem er es zum Objekt genommen hat. Und ich habe die Frucht des Pfades der Arahatschaft erreicht, die als die Vernichtung der Begehren bezeichnet wird – dies ist die Bedeutung. Einige jedoch erklären die Bedeutung auch so: „Der zum Gestaltlosen gelangte Geist selbst erreichte die Vernichtung der Begehren.“

Kecīti khandhakabhāṇakā. Pāṭipadadivaseti idaṃ paccavekkhantassa uppannāti etena sambandhitabbaṃ, na sabbaññubhāvappattassāti etena. Somanassamayañāṇenāti somanassasampayuttañāṇena. Āmantayāmīti nivedayāmi, bodhemīti attho. Antareti antarāḷe, vemajjheti attho.

„Einige“ (Keci) bezieht sich auf die Rezitatoren der Khandhakas. „Am Tag nach dem Vollmond“ (Pāṭipadadivase) – dies ist zu verbinden mit „entstand dem Rückblickenden“, nicht mit „demjenigen, der den Zustand der Allwissenheit erlangt hat“. „Durch ein von Freude erfülltes Wissen“ (Somanassamayañāṇena) bedeutet: durch ein von Freude begleitetes Wissen. „Ich rufe an“ (Āmantayāmi) bedeutet: ich teile mit, ich lasse wissen. „Dazwischen“ (Antare) bedeutet: im Zwischenraum, in der Mitte.

Suttantapiṭakanti yathā kammameva kammantaṃ, evaṃ suttameva suttantanti veditabbaṃ. Asaṅgītanti saṅgītikkhandhaka (cūḷava. 437 ādayo) kathāvatthuppakaraṇādikaṃ. Soḷasahi vārehi upalakkhitattā ‘‘soḷasa parivārā’’ti vuttaṃ. Tathā hi parivārapāḷiyaṃ (pari. 1 ādayo) paṭhamaṃ pārājikaṃ kattha paññattantiādinā vuttaṃ. Paññattivāro kathāpattivāro vipattivāro saṅgahavāro samuṭṭhānavāro adhikaraṇavāro samathavāro samuccayavāroti ime aṭṭha vārā, tadanantaraṃ ‘‘methunaṃ dhammaṃ paṭisevanapaccayā pārājikaṃ kattha paññatta’’nti (pari. 188) evaṃ paccayamattavisesena puna vuttā teyeva aṭṭha vārā cāti imesaṃ soḷasannaṃ vārānaṃ vasena bhikkhuvibhaṅgassa ca bhikkhunīvibhaṅgassa ca pakāsitattā soḷasahi vārehi upalakkhito parivāro ‘‘soḷasaparivāro’’ti vuttoti veditabbo.

„Suttantapiṭaka“: Es ist zu verstehen, dass ebenso wie „kamma“ dasselbe wie „kammanta“ ist, so auch „sutta“ dasselbe wie „suttanta“ ist. „Nicht gemeinschaftlich rezitiert“ (Asaṅgīta) bezieht sich auf das Saṅgītikkhandhaka, das Buch Kathāvatthu und andere. Weil er durch sechzehn Abschnitte gekennzeichnet ist, wird er als „sechzehnfacher Parivāra“ (soḷasa parivārā) bezeichnet. Denn im Parivāra-Text heißt es: „Wo wurde das erste Pārājika verkündet?“ und so weiter. Der Abschnitt über die Verkündung, der Abschnitt über die Darstellung der Vergehen, der Abschnitt über das Scheitern, der Abschnitt über die Zusammenfassung, der Abschnitt über das Entstehen, der Abschnitt über die Streitsachen, der Abschnitt über die Beilegung und der Abschnitt über die Anhäufung – dies sind diese acht Abschnitte. Unmittelbar danach werden eben diese acht Abschnitte nochmals dargelegt, wobei der einzige Unterschied in der Angabe des Grundes liegt, wie: „Wo wurde das Pārājika aufgrund des Vollzugs des Beischlafs verkündet?“. Da durch diese sechzehn Abschnitte sowohl die Analyse der Regeln für Mönche als auch die für Nonnen dargelegt wird, ist zu verstehen, dass der durch diese sechzehn Abschnitte gekennzeichnete Parivāra als „der sechzehnfache Parivāra“ bezeichnet wird.

Daḷhīkammasithilakaraṇappayojanāti idaṃ lokavajjapaṇṇattivajjesu yathākkamaṃ yojetabbaṃ. Saññamavelaṃ abhibhavitvā pavatto ācāro ajjhācāro, vītikkamo. Tenāti vividhanayattādihetunā. Etanti vividhavisesanayattātiādigāthāvacanaṃ. Etassāti vinayassa.

„Mit dem Zweck der Festigung und Lockerung“ (Daḷhīkammasithilakaraṇappayojanā): Dies ist der Reihe nach auf das von Natur aus Tadelnswerte (lokavajja) und das durch Satzung Tadelnswerte (paṇṇattivajja) anzuwenden. Ein Verhalten, das unter Überschreitung der Grenzen der Selbstbeherrschung erfolgt, ist Fehlverhalten (ajjhācāro), also ein Verstoß (vītikkamo). „Durch dieses“ (Tena) bedeutet: aufgrund von Gründen wie dem Vorhandenseig vielfältiger Methoden und so weiter. „Dieses“ (Etaṃ) bezieht sich auf die Worte der Strophe „Weil es vielfältige und besondere Methoden besitzt...“ und so weiter. „Dieses“ (Etassa) bezieht sich auf die Disziplin (vinaya).

Itaraṃ panāti suttaṃ. Attatthaparatthādibhedeti ettha ādi-saddena diṭṭhadhammikasamparāyikatthe lokiyalokuttarādiatthe ca saṅgaṇhāti. Veneyajjhāsayānulomena vuttattāti vinayaṃ viya issarabhāvato āṇāpatiṭṭhāpanavasena adesetvā veneyyānaṃ ajjhāsayānulomena caritānurūpaṃ vuttattā. Anupubbasikkhādivasena adesetvā veneyyānaṃ [Pg.19] kālantare abhinibbattiṃ dassento āha ‘‘sassamiva phala’’nti. Upāyasamaṅgīnaṃyeva nippajjanabhāvaṃ dassento ‘‘dhenu viya khīra’’nti āha. Na hi dhenuṃ visāṇādīsu, akāle vā avijātaṃ vā dohanto khīraṃ paṭilabhati.

„Das andere jedoch“ (Itaraṃ pana) bezieht sich auf die Lehrrede (sutta). In der Formulierung „mit der Unterscheidung in den eigenen Nutzen, den Nutzen anderer usw.“ schließt das Wort „usw.“ den Nutzen im gegenwärtigen Leben und im zukünftigen Leben sowie den weltlichen und überweltlichen Nutzen und Ähnliches ein. „Weil sie in Übereinstimmung mit den Neigungen der zu Führenden verkündet wurde“ bedeutet: Sie wurde nicht wie die Disziplin aus einer herrschenden Position heraus in Form von Befehlen dargelegt, sondern in Übereinstimmung mit den Neigungen der zu Führenden und entsprechend ihrem Charakter verkündet. Ohne sie in Form einer schrittweisen Schulung und so weiter zu lehren, sagte er, um das spätere Hervorbringen von Früchten bei den zu Führenden zu zeigen: „wie die Frucht beim Getreide“. Um zu zeigen, dass das Ergebnis nur bei jenen eintritt, die über die richtigen Mittel verfügen, sagte er: „wie Milch von einer Kuh“. Denn wer eine Kuh an den Hörnern oder zu einer unpassenden Zeit oder eine Kuh melkt, die noch nicht gekalbt hat, erhält keine Milch.

Yanti yasmā. Etthāti abhidhamme. Abhidhammeti supinantena sukkavissaṭṭhiyā anāpattibhāvepi akusalacetanā upalabbhatītiādinā vinayapaññattiyā saṅkaravirahite dhamme, ‘‘pubbāparavirodhābhāvato saṅkaravirahite dhamme’’tipi vadanti. Ārammaṇādīhīti ārammaṇasampayuttakammadvārapaṭipadādīhi. Lakkhaṇīyattāti sañjānitabbattā. Yaṃ panettha avisiṭṭhanti ettha vinayapiṭakantiādīsu tīsu saddesu yaṃ avisiṭṭhaṃ samānaṃ, taṃ piṭakasaddanti attho. Mā piṭakasampadānenāti pāḷisampadānavasena mā gaṇhitthāti vuttaṃ hoti. Yathāvuttenāti evaṃ duvidhatthenātiādinā vuttappakārena.

„Welches“ (Yaṃ) bedeutet: weil. „Hierin“ (Ettha) bedeutet: im Abhidhamma. „Im Abhidhamma“: in der Lehre, die frei von Vermischung mit den Regeln der Disziplin ist, wie zum Beispiel durch die Aussage, dass selbst wenn bei einem Samenerguss im Traum kein Vergehen vorliegt, dennoch eine unheilsame Absicht vorzufinden ist, und so weiter. Manche sagen auch: „in der Lehre, die frei von Vermischung ist, weil kein Widerspruch zwischen Früherem und Späterem besteht“. „Durch Objekte und so weiter“ (Ārammaṇādīhi) meint: durch Objekte, verbundene Geistesfaktoren, Kamma, Tore, Pfade und so weiter. „Weil sie zu kennzeichnen sind“ (Lakkhaṇīyattā) bedeutet: weil sie zu erkennen sind. „Was jedoch hierin ununterschieden ist“: Unter den drei Begriffen wie Vinayapiṭaka und so weiter ist damit das Wort „Piṭaka“ gemeint, welches ununterschieden und gemeinsam ist. „Nicht durch die Überlieferung eines Piṭaka“ (Mā piṭakasampadānena) bedeutet: nehmt es nicht bloß aufgrund der Vollkommenheit des überlieferten Textes an. „In der bereits dargelegten Weise“ (Yathāvuttena) meint: in der beschriebenen Weise, wie durch die zweifache Bedeutung und so weiter.

Desanāsāsanakathābhedanti ettha desanābhedaṃ sāsanabhedaṃ kathābhedanti bhedasaddo paccekaṃ yojetabbo. Bhedanti ca nānattanti attho. Tesūti piṭakesu. Sikkhā ca pahānāni ca gambhīrabhāvo ca sikkhāpahānagambhīrabhāvo, tañca yathārahaṃ paridīpayeti attho. Pariyattibhedanti pariyāpuṇanabhedaṃ vibhāvayeti sambandho. Yahiṃ yasmiṃ vinayādike yaṃ sampattiñca vipattiñca yathā pāpuṇāti, tampi sabbaṃ vibhāvayeti sambandho. Atha vā yaṃ pariyattibhedaṃ sampattiṃ vipattiñca yahiṃ yathā pāpuṇāti, tampi sabbaṃ vibhāvayeti yojetabbaṃ. Paridīpanā vibhāvanā cāti heṭṭhā gāthāsu vuttassa anurūpato vuttaṃ, atthato pana ekameva.

In dem Ausdruck „die Verschiedenheit von Darlegung, Lehre und Rede“ (desanāsāsanakathābhedaṃ) ist das Wort „Verschiedenheit“ (bheda) einzeln mit jedem Begriff zu verbinden: als Verschiedenheit der Darlegung, Verschiedenheit der Lehre und Verschiedenheit der Rede. Und „Verschiedenheit“ (bheda) bedeutet Vielfalt. „In diesen“ (Tesu) bezieht sich auf die Piṭakas. Schulung, Überwindung und Tiefgründigkeit bilden die „Schulung, Überwindung und Tiefgründigkeit“, und „man möge dies in angemessener Weise aufzeigen“ ist die Bedeutung. „Die Verschiedenheit des Studiums“ (Pariyattibheda) meint die Verschiedenheit des Erlernens; die syntaktische Verbindung lautet: „man möge sie darlegen“. „In welchem Bereich, wie der Disziplin und so weiter, man zu welchem Erfolg und welchem Misserfolg in welcher Weise gelangt, auch all das möge man darlegen“ ist die syntaktische Verbindung. Oder aber: „Welche Verschiedenheit des Studiums, welchen Erfolg und welchen Misserfolg man in welchem Piṭaka auf welche Weise erlangt, auch all das möge man darlegen“ – so ist es zu verbinden. Die Ausdrücke „Aufzeigen“ (paridīpanā) und „Darlegen“ (vibhāvanā) sind in Übereinstimmung mit den in den obigen Strophen verwendeten Begriffen gewählt worden, bedeuten im Grunde jedoch dasselbe.

Āṇārahenāti āṇaṃ paṇetuṃ arahatīti āṇāraho, bhagavā sammāsambuddhattā. So hi mahākāruṇikatāya ca aviparītato desakabhāvena pamāṇavacanattā ca āṇaṃ paṇetuṃ arahati. Vohāraparamatthānampi sambhavato āha ‘‘āṇābāhullato’’ti. Ito paresupi eseva nayo. Paṭhamanti vinayapiṭakaṃ. Pacurāparādhā seyyasakattherādayo. Te hi dosabāhullato ‘‘pacurāparādhā’’ti vuttā[Pg.20]. Pacuro bahuko bahulo aparādho doso vītikkamo yesante pacurāparādhā. Anekajjhāsayātiādīsu āsayova ajjhāsayo, so ca atthato diṭṭhi ñāṇañca. Cariyāti rāgacariyādikā cha mūlacariyā. Atha vā cariyāti caritaṃ, taṃ sucaritaduccaritavasena duvidhaṃ. Adhimutti nāma sattānaṃ pubbaparicayavasena abhiruci, sā duvidhā hīnapaṇītabhedena. Yathānulomanti ajjhāsayādīnaṃ anurūpaṃ. Yathādhammanti dhammasabhāvānurūpaṃ.

Mit „āṇārahena“ (dem Gebot-Würdigen): Wer es verdient, ein Gebot (āṇa) zu erlassen, ist „āṇāraho“ (gebot-würdig); dies bezeichnet den Erhabenen wegen seiner vollkommenen Selbst-Erleuchtung. Er verdient es nämlich, ein Gebot zu erlassen, aufgrund seines großen Mitgefühls, seines fehlerfreien Charakters als Verkünder und der Maßgeblichkeit seiner Worte. Da sowohl konventionelle Begriffe als auch absolute Realitäten vorkommen, sagte er: „wegen der Fülle an Geboten“ (āṇābāhullato). Auch bei den darauf folgenden Textstellen gilt genau dieselbe Methode. „Das Erste“ (paṭhama) bezeichnet den Vinayapiṭaka. „Diejenigen mit zahlreichen Verfehlungen“ (pacurāparādhā) sind Theras wie Seyyasaka und andere. Sie werden nämlich wegen der Fülle ihrer Fehler als „diejenigen mit zahlreichen Verfehlungen“ bezeichnet. „Pacura“ bedeutet reichlich, viel, zahlreich; „aparādha“ bedeutet Fehler, Vergehen, Überschreitung; diejenigen, bei denen diese vorliegen, sind „pacurāparādhā“. In Begriffen wie „anekajjhāsaya“ (mit vielfältigen Absichten) ist „ajjhāsaya“ (Absicht bzw. Neigung) dasselbe wie „āsaya“, und dies bedeutet der Sache nach Ansicht (diṭṭhi) und Wissen (ñāṇa). Unter „cariyā“ (Verhalten) versteht man die sechs grundlegenden Verhaltensweisen (mūlacariyā) wie das von Gier geprägte Verhalten (rāgacariyā) usw. Oder aber: „cariyā“ bedeutet Charakter (carita), und dieser ist zweifach, unterteilt nach heilsamem und unheilsamem Verhalten. Als „adhimutti“ (Neigung bzw. Entschlossenheit) bezeichnet man die Vorliebe der Wesen aufgrund früherer Gewohnheit; diese ist zweifach, unterteilt in niedrig und edel. „Yathānuloma“ (demgemäß) bedeutet in Übereinstimmung mit den Absichten usw. „Yathādhamma“ (der Natur entsprechend) bedeutet in Übereinstimmung mit der Eigennatur der Phänomene.

Saṃvarāsaṃvaroti ettha khuddako mahanto ca saṃvaroti attho. Vuḍḍhiattho hettha a-kāro. Diṭṭhiviniveṭhanāti diṭṭhiyā vimocanaṃ. Suttantapāḷiyaṃ vivicceva kāmehītiādinā (dī. ni. 1.226; saṃ. ni. 2.152) samādhidesanābāhullato suttantapiṭake ‘‘adhicittasikkhā’’ti vuttaṃ. Vītikkamappahānaṃ kilesānanti saṃkilesadhammānaṃ, kammakilesānaṃ vā yo kāyavacīdvārehi vītikkamo, tassa pahānaṃ. Anusayavasena santānamanuvattantā kilesā pariyuṭṭhitāpi sīlabhedavasena vītikkamituṃ na labhantīti āha ‘‘vītikkamapaṭipakkhattā sīlassā’’ti. Pariyuṭṭhānappahānanti okāsadānavasena citte kusalappavattiṃ pariyādiyitvā samuppattivasena ṭhānaṃ pariyuṭṭhānaṃ, tassa pahānaṃ. Anusayappahānanti ariyamaggena appahīnabhāvena santāne kāraṇalābhe uppajjanārahā thāmagatā kāmarāgādayo satta kilesā santāne anu anu sayanato anusayā nāma, tesaṃ pahānaṃ.

Mit „saṃvarāsaṃvaro“ (die Zügelung der Zügelung) ist hier die kleine und die große Zügelung gemeint. Das „a“-Präfix hat hierbei die Bedeutung von Zunahme (vuḍḍhi). „Diṭṭhiviniveṭhanā“ (das Entwirren von Ansichten) bedeutet das Befreien von falschen Ansichten. Da im Suttanta-Kanon durch Textstellen wie „Abgeschieden von den Sinnengütern...“ vorwiegend die Konzentration gelehrt wird, wird es im Suttantapiṭaka als „Schulung im höheren Geist“ (adhicittasikkhā) bezeichnet. „Das Aufgeben des Überschreitens der Trübungen“ (vītikkamappahānaṃ kilesānaṃ) bezieht sich auf das Aufgeben jener Überschreitungen durch die Tore von Körper und Rede, die von den Befleckungszuständen oder den Handlungstrübungen ausgehen. Weil die Trübungen, die dem geistigen Kontinuum in Form latenter Neigungen folgen, selbst wenn sie aktiv aufsteigen, durch den Einfluss der Tugendzucht keine Gelegenheit erhalten, die Regeln zu brechen, wurde gesagt: „weil die Tugend das Gegenmittel zum Vergehen ist“ (vītikkamapaṭipakkhattā sīlassa). „Das Aufgeben des aktiven Aufsteigens“ (pariyuṭṭhānappahāna) bezeichnet das Aufgeben des Aufsteigens (pariyuṭṭhāna), welches dadurch geschieht, dass der heilsame Fluss im Geist blockiert wird und die Trübungen sich manifestieren. „Das Aufgeben der latenten Neigungen“ (anusayappahāna) bezieht sich auf die sieben latenten Neigungen wie Sinnenbegierde usw., die, weil sie durch den edlen Pfad noch nicht aufgegeben wurden, im Kontinuum verbleiben, bei Erlangung einer Ursache aufzusteigen fähig sind, Stärke erlangt haben und immer wieder im Kontinuum schlummern (anu anu sayanato); deren Aufgeben.

Tadaṅgappahānanti tena tena dānasīlādikusalaṅgena tassa tassa akusalaṅgassa pahānaṃ tadaṅgappahānaṃ. Duccaritasaṃkilesassa pahānanti kāyavacīduccaritameva yattha uppajjati, taṃ santānaṃ sammā kileseti upatāpetīti saṃkileso, tassa tadaṅgavasena pahānaṃ. Samādhissa kāmacchandapaṭipakkhattā suttantapiṭake taṇhāsaṃkilesassa pahānaṃ vuttaṃ. Attādisuññasabhāvadhammappakāsanato abhidhammapiṭake diṭṭhisaṃkilesassa pahānaṃ vuttaṃ.

„Das gliedweise Aufgeben“ (tadaṅgappahāna) ist das Aufgeben des jeweiligen unheilsamen Gliedes durch das jeweilige heilsame Glied wie Spenden, Tugend usw. „Das Aufgeben der Befleckung durch schlechtes Verhalten“ (duccaritasaṃkilesassa pahānaṃ) bedeutet: Schlechtes Verhalten mit Körper und Rede ist eine Befleckung (saṃkileso), weil es das geistige Kontinuum, in dem es entsteht, völlig quält bzw. befleckt; deren Aufgeben durch die Methode der gliedweisen Überwindung (tadaṅgavasena). Da die Konzentration das Gegenmittel zur Sinnenlust (kāmacchanda) ist, wird im Suttantapiṭaka das Aufgeben der Befleckung durch Begehren (taṇhāsaṃkilesa) gelehrt. Da im Abhidhammapiṭaka die Natur der Phänomene als leer von einem Selbst usw. dargelegt wird, wird dort das Aufgeben der Befleckung durch falsche Ansichten (diṭṭhisaṃkilesa) gelehrt.

Ekamekasmiñcetthāti ettha etesu tīsu piṭakesu ekekasmiṃ piṭaketi attho. Dhammoti pāḷīti ettha dhammassa sīlādivisiṭṭhatthayogato, buddhānaṃ sabhāvaniruttibhāvato ca pakaṭṭhānaṃ ukkaṭṭhānaṃ vacanappabandhānaṃ [Pg.21] āḷi pantīti pāḷi, pariyattidhammo. Sammutiparamatthabhedassa atthassa anurūpavācakabhāvena paramatthasaddesu ekantena bhagavatā manasā vavatthāpito nāmapaññattippabandho pāḷidhammo nāma. Desanāya dhammassa ca ko visesoti ce? Yathāvuttanayena manasā vavatthāpitadhammassa paresaṃ bodhanabhāvena atisajjanā vācāya pakāsanā ‘‘desanā’’ti veditabbā. Tenāha – ‘‘desanāti tassā manasā vavatthāpitāya pāḷiyā desanā’’ti. Tadubhayampi pana paramatthato saddo eva paramatthavinimuttāya sammutiyā abhāvā. Imameva nayaṃ gahetvā keci ācariyā ‘‘dhammo ca desanā ca paramatthato saddo evā’’ti voharanti, tepi anupavajjāyeva. Yathā ‘‘kāmāvacarapaṭisandhivipākā parittārammaṇā’’ti vuccanti, evaṃsampadamidaṃ daṭṭhabbaṃ. Na hi ‘‘kāmāvacarapaṭisandhivipākā nibbattitaparamatthavisayāyevā’’ti sakkā vattuṃ itthipurisādiākāraparivitakkapubbakānaṃ rāgādiakusalānaṃ mettādikusalānañca ārammaṇaṃ gahetvāpi samuppajjanato. Paramatthadhammamūlakattā panassa parikappassa paramatthavisayatā sakkā paññapetuṃ, evamidhāpīti daṭṭhabbaṃ. Tīsupi cetesu ete dhammatthadesanāpaṭivedhā gambhīrāti sambandho. Ettha ca piṭakāvayavānaṃ dhammādīnaṃ vuccamāno gambhīrabhāvo taṃsamudāyassa piṭakassāpi vutto yevāti daṭṭhabbo. Dukkhena ogayhanti, dukkho vā ogāho ogāhanaṃ antopavisanametesūti dukkhogāhā. Etthāti etesu piṭakesu, niddhāraṇe cetaṃ bhummavacanaṃ.

Mit „ekamekasmiñcetthā“ (und in jedem einzelnen hier) ist gemeint: in jedem einzelnen dieser drei Piṭakas. Bei „dhammo ti pāḷi ti“ (Dhamma ist die Pāḷi) bezeichnet Pāḷi die Reihe bzw. Linie von hervorragenden Wortverbindungen, da sie mit der vorzüglichen Bedeutung von Tugend (sīla) usw. des Dhamma verbunden ist und weil sie der natürlichen Ausdrucksweise der Buddhas entspricht; dies ist der pariyattidhamma (der Lehrstoff). Das Gefüge von Namensbegriffen (nāmapaññattippabandho), das vom Erhabenen im Geist präzise bestimmt wurde als angemessener sprachlicher Ausdruck für die in konventionelle und absolute Wahrheiten unterteilte Bedeutung in Begriffen der höchsten Realität, wird „Pāḷi-Dhamma“ genannt. Wenn man fragt: „Was ist der Unterschied zwischen der Verkündigung (desanā) und dem Dhamma?“: Es ist zu verstehen, dass „Verkündigung“ das Darlegen durch die Stimme, das Offenbaren mit dem Ziel des Verstehens für andere, des im Geist auf die besagte Weise bestimmten Dhamma ist. Daher sagte er: „Verkündigung ist die Verkündigung jener im Geist bestimmten Pāḷi.“ Beides jedoch ist im absoluten Sinne (paramatthato) nur Klang, da es keine konventionelle Bezeichnung gibt, die gänzlich frei von der absoluten Realität wäre. Einige Lehrer, die sich auf diese Methode stützen, erklären: „Sowohl der Dhamma als auch die Verkündigung sind im absoluten Sinne nur Klang“, und auch sie sind tadellos. Wie gesagt wird: „Die Wiedergeburts-Resultate des Sinnensphäre-Bewusstseins haben ein begrenztes Objekt“, so sollte dieses Beispiel hier verstanden werden. Man kann nämlich nicht sagen: „Die Wiedergeburts-Resultate des Sinnensphäre-Bewusstseins haben ausschließlich die absolute Realität als Objekt“, da sie auch entstehen, indem sie das Objekt unheilsamer Zustände wie Gier usw. oder heilsamer Zustände wie Liebende Güte usw. erfassen, denen Überlegungen über Formen wie Mann, Frau usw. vorausgehen. Da jedoch diese Vorstellung ihre Grundlage in absoluten Phänomenen hat, kann man ihr einen Bezug zur absoluten Realität zuschreiben; ebenso verhält es sich auch hier, so ist es zu betrachten. In allen drei Piṭakas sind diese Dhamma, Attha, Desanā und Paṭivedha tiefgründig – so ist die Verknüpfung. Wenn hierbei die Tiefgründigkeit der einzelnen Glieder wie Dhamma usw. dargelegt wird, versteht es sich von selbst, dass damit auch die Tiefgründigkeit der Gesamtheit, nämlich des jeweiligen Piṭaka selbst, ausgesagt ist. Sie werden nur mit Mühe durchdrungen, oder in ihnen ist das Eindringen bzw. Hineingehen mühsam; daher heißen sie schwer zu durchdringen (dukkhogāhā). „Ettha“ (hier) bezieht sich auf diese Piṭakas, und dies ist ein Lokativ des Ausschlusses.

Hetuno phalaṃ hetuphalaṃ. Dhammābhilāpoti atthabyañjanako aviparītābhilāpo. Visayato asammohato cāti lokiyalokuttarānaṃ yathākkamaṃ avabodhappakāradassanaṃ, etassa avabodhoti iminā sambandho. Lokiyo hi dhammatthādiṃ ālambitvāva pavattanato visayato avabodhoti vuccati. Lokuttaro pana nibbānārammaṇatāya taṃ anālambamānopi tabbisayamohaviddhaṃsanena dhammādīsu pavattanato asammohato avabodhoti vuccati. Atthānurūpaṃ dhammesūti kāriyānurūpaṃ kāraṇesūti attho. Paññattipathānurūpaṃ paññattīsūti chabbidhanāmapaññattiyā patho paññattipatho, tassa anurūpaṃ paññattīsūti attho.

Die Wirkung der Ursache ist die Ursachenwirkung (hetuphala). „Dhammābhilāpa“ (Ausdruck des Dhamma) ist der die Bedeutung aufzeigende, fehlerfreie Ausdruck. „Hinsichtlich des Objekts und der Unverwirrtheit“ (visayato asammohato ca) zeigt jeweils der Reihe nach die Art des Verstehens der weltlichen und überweltlichen Durchdringungen auf; dieser Ausdruck verknüpft sich mit dem Wort „Verstehen“ (avabodho). Das weltliche Verstehen wird nämlich als „Verstehen hinsichtlich des Objekts“ bezeichnet, da es sich so verhält, dass es Dhamma, Attha usw. als Objekt nimmt. Das überweltliche Verstehen hingegen, obwohl es diese nicht als Objekt nimmt, da es das Nibbāna als Objekt hat, wird als „Verstehen durch Unverwirrtheit“ bezeichnet, weil es in Bezug auf Dhamma usw. wirkt, indem es die Verblendung bezüglich dieser Objekte vernichtet. „In Übereinstimmung mit der Bedeutung in den Phänomenen“ (atthānurūpaṃ dhammesu) bedeutet in Übereinstimmung mit der Wirkung in den Ursachen. „In Übereinstimmung mit dem Pfad der Begriffe in den Begriffen“ (paññattipathānurūpaṃ paññattīsu) bedeutet: Der Pfad der Begriffe ist der Weg der sechsfachen Namensbegriffe; in Übereinstimmung damit in den Begriffen, so die Bedeutung.

Dhammajātanti [Pg.22] kāraṇappabhedo kāraṇameva vā. Atthajātanti kāriyappabhedo, kāriyameva vā. Yā cāyaṃ desanāti sambandho. Yo cetthāti etāsu dhammatthadesanāsu yo paṭivedhoti attho. Etthāti etesu tīsu piṭakesu.

„Dhammajāta“ (die Kategorie der Ursachen) bezeichnet die Vielfalt der Ursachen oder einfach die Ursache selbst. „Atthajāta“ (die Kategorie der Wirkungen) bezeichnet die Vielfalt der Wirkungen oder einfach die Wirkung selbst. „Und welche diese Verkündigung ist“ – so ist die Verknüpfung. „Und was hier“ (yo cettha) bedeutet die Durchdringung, die in diesen Verkündigungen von Dhamma und Attha liegt. „Hier“ (ettha) bedeutet in diesen drei Piṭakas.

Alagaddūpamāti ettha alagaddasaddena alagaddaggahaṇaṃ vuccati vīṇāvādanaṃ vīṇātiādīsu viya, gahaṇañcettha yathā ḍaṃsati, tathā duggahaṇaṃ daṭṭhabbaṃ, itaraggahaṇe virodhābhāvā. Tasmā alagaddassa gahaṇaṃ upamā etissāti alagaddūpamā. Alagaddoti cettha āsiviso vuccati. So hi alaṃ pariyatto, jīvitaharaṇasamattho vā visasaṅkhāto gado assāti ‘‘alaṃgado’’ti vattabbe ‘‘alagaddo’’ti vuccati.

In dem Wort „alagaddūpamā“ (Gleichnis von der Schlange) bezeichnet das Wort „alagadda“ das Ergreifen einer Schlange, wie in Ausdrücken wie „das Spielen der Laute wird einfach Laute genannt“ usw. Und das Ergreifen ist hierbei als ein schlechtes Ergreifen zu verstehen, durch welches sie einen beißt; da bei der anderen Art des Ergreifens [dem richtigen Ergreifen] kein solcher Schaden besteht. Daher wird diese [Lehre] als „alagaddūpamā“ bezeichnet, weil das Ergreifen einer Giftschlange ihr Gleichnis ist. Und mit „alagadda“ wird hier eine Giftschlange bezeichnet. Weil sie nämlich ein als Gift (gada) bezeichnetes Gada besitzt, das vollkommen fähig oder mächtig genug ist, das Leben zu rauben, sollte sie eigentlich „alaṃgado“ genannt werden, wird aber als „alagaddo“ bezeichnet.

Vaṭṭato nissaraṇaṃ attho payojanaṃ etissāti nissaraṇatthā. Bhaṇḍāgāriko viyāti bhaṇḍāgāriko, dhammaratanānupālako, tassa atthanirapekkhassa pariyatti bhaṇḍāgārikapariyatti. Duggahitānīti duṭṭhu gahitāni. Tenāha ‘‘upārambhādihetu pariyāpuṭā’’ti. Ettha ca upārambho nāma pariyattiṃ nissāya paravambhanaṃ. Ādi-saddena itivādappamokkhalābhasakkārādiṃ saṅgaṇhāti. Yaṃ sandhāyāti yaṃ pariyattiduggahaṇaṃ sandhāya. Vuttanti alagaddūpamasutte (ma. ni. 1.238) vuttaṃ. Tañcassa atthaṃ nānubhontīti tañca assa dhammassa sīlaparipūraṇādisaṅkhātaṃ atthaṃ ete duggahitagāhino nānubhonti na vindanti. Paṭividdhākuppoti paṭividdhaarahattaphalo.

„Sie hat das Entkommen aus dem Daseinskreislauf als Ziel und Nutzen“, daher wird sie „nissaraṇatthā“ genannt. „Wie ein Schatzmeister“ bezeichnet den Schatzmeister, den Hüter des kostbaren Juwels der Lehre. Das Studium eines solchen, der frei von Selbstsucht ist, wird „bhaṇḍāgārika-pariyatti“ (Schatzmeister-Studium) genannt. „Schlecht ergriffen“ bedeutet schlecht gelernt. Deshalb heißt es: „Sie werden studiert um des Kritisierens willen und so weiter.“ Und hierbei bedeutet „Kritisieren“ das Herabsetzen anderer, indem man sich auf das Gelernte stützt. Mit dem Wort „und so weiter“ sind das Gewinnen von Debatten, Gewinn, Ehrerbietung usw. gemeint. „Bezugnehmend worauf“ bedeutet: bezugnehmend auf welches schlechte Ergreifen der Lehre. „Gesagt“ bedeutet: im Alagaddūpama-Sutta gesagt. „Und sie erfahren dessen Nutzen nicht“ bedeutet: Diese, die die Lehre schlecht ergreifen, erfahren nicht, erlangen nicht jenen Nutzen dieser Lehre, der in der Vollendung der Tugend und so weiter besteht. „Dessen unerschütterlicher Zustand durchdrungen ist“ bezeichnet einen, der die Frucht der Arhatschaft durchdrungen hat.

Idāni tīsu piṭakesu yathārahaṃ sampattivipattiyo niddhāretvā dassento āha vinaye panātiādi. Tattha tāsaṃyevāti avadhāraṇaṃ chaḷabhiññācatupaṭisambhidānaṃ vinaye pabhedavacanābhāvaṃ sandhāya vuttaṃ. Verañjakaṇḍe (pārā. 12) hi tisso vijjāva vibhattā. Dutiye tāsaṃyevāti avadhāraṇaṃ catasso paṭisambhidā apekkhitvā kataṃ tissannampi vijjānaṃ chasu abhiññāsu antopaviṭṭhattā. Tāsañcāti ettha ca-saddena sesānampi tattha atthibhāvaṃ dīpeti. Abhidhammapiṭake hi tisso vijjā cha abhiññā catasso paṭisambhidā ca vuttā eva. Paṭisambhidānaṃ tattheva sammā vibhattabhāvaṃ dīpetuṃ tatthevāti avadhāraṇaṃ kataṃ. Upādinnaphassoti maggena maggapaṭipādanaphasso. Tesanti tesaṃ piṭakānaṃ. Etanti etaṃ buddhavacanaṃ.

Nun, um die jeweiligen Errungenschaften und Misserfolge in den drei Körben aufzuzeigen, indem er sie im Einzelnen darlegt, sagte er: „Im Vinaya aber...“ und so weiter. Darin bezieht sich die Einschränkung „nur dieser“ auf das Fehlen einer detaillierten Einteilung der sechs höheren Geisteskräfte und der vier analytischen Wissensarten im Vinaya. Denn im Verañja-Kapitel werden nur die drei klaren Wissensarten unterschieden. Im zweiten [Korb, dem Suttanta-Piṭaka] wurde die Einschränkung „nur dieser“ im Hinblick auf die vier analytischen Wissensarten vorgenommen, weil auch die drei klaren Wissensarten in den sechs höheren Geisteskräften mitenthalten sind. Und im Wort „und dieser“ zeigt das Wort „und“ das Vorhandensein auch der übrigen im Abhidhamma-Piṭaka an. Denn im Abhidhamma-Piṭaka sind die drei klaren Wissensarten, die sechs höheren Geisteskräfte und die vier analytischen Wissensarten tatsächlich dargelegt. Um zu zeigen, dass die analytischen Wissensarten genau dort vollständig klassifiziert sind, wurde die Einschränkung „genau dort“ vorgenommen. „Der durch den Pfad erlangte Kontakt“ bezeichnet den Kontakt, der zum Pfad führt, vermittels des Pfades. „Dieser“ bedeutet: dieser Körbe. „Dies“ bedeutet: dieses Wort des Buddha.

Catuttiṃseva [Pg.23] suttantāti gāthāya ayamatthayojanā – yassa nikāyassa suttagaṇanato catuttiṃseva suttantā vaggasaṅgahavasena tayo vaggā yassa saṅgahassāti tivaggo saṅgaho, esa paṭhamo nikāyo idha dīghanikāyoti. Anulomikoti apaccanīko, atthānulomanato anvatthanāmoti vuttaṃ hoti. Ekanikāyampīti ekasamūhampi. Evaṃ cittanti evaṃ vicittaṃ. Yathayidanti yathā ime. Poṇikacikkhallikā khattiyā, tesaṃ nivāso ‘‘poṇikanikāyo cikkhallikanikāyo’’ti vuccati. Pañcadasavaggapariggahoti pañcadasahi vaggehi pariggahito. Suttantānaṃ sahassāni satta suttasatāni cāti pāṭhe suttantānaṃ sattasahassāni satta suttasatāni cāti yojetabbaṃ. Katthaci pana ‘‘satta suttasahassāni, satta suttasatāni cā’’ti pāṭho. Pubbe nidassitāti suttantapiṭakaniddese nidassitā.

In der Strophe „Catuttiṃseva suttantā“ ist die grammatische Verbindung der Bedeutung wie folgt: „Die Sammlung, die nach der Anzahl der Suttas genau vierunddreißig Suttas hat, und welche Sammlung durch die Einteilung in Abschnitte drei Abschnitte besitzt, ist die dreiteilige Sammlung. Diese erste Sammlung wird hier Dīgha-Nikāya genannt.“ „Anulomiko“ bedeutet nicht gegensätzlich; wegen der Übereinstimmung mit der Bedeutung ist es ein Name von zutreffender Bedeutung – so ist es gemeint. „Auch eine einzige Sammlung“ bedeutet auch eine einzige Gruppe. „So mannigfaltig“ bedeutet so vielfältig. „Wie etwa diese“ bedeutet wie diese. „Poṇika und Cikkhallika“ sind Namen von Kṣatriyas; deren Wohnort wird „Poṇika-Nikāya“ bzw. „Cikkhallika-Nikāya“ genannt. „Umfassend fünfzehn Abschnitte“ bedeutet von fünfzehn Abschnitten umfasst. In der Lesart „suttantānaṃ sahassāni satta suttasatāni ca“ ist dies als „siebentausendsiebenhundert Suttas“ zu verbinden. In einigen Textausgaben lautet die Lesart jedoch „satta suttasahassāni, satta suttasatāni ca“. „Zuvor aufgezeigt“ bedeutet in der Darlegung des Suttanta-Piṭaka aufgezeigt.

Vedanti ñāṇaṃ. Tuṭṭhinti pītiṃ. Dhammakkhandhavasenāti dhammarāsivasena. Dvāsītisahassāni buddhato gaṇhinti sambandho. Dve sahassāni bhikkhutoti dhammasenāpatiādīnaṃ bhikkhūnaṃ santikā tehiyeva desitāni dve sahassāni gaṇhiṃ. Meti mama hadaye, iti ānandatthero attānaṃ niddisati. Ye dhammā mama hadaye pavattino, te caturāsītisahassānīti yojanā. Idañca bhagavato dharamānakāle uggahitadhammakkhandhavasena vuttaṃ, parinibbute pana bhagavati ānandattherena desitānaṃ subhasutta(daī. ni. 1.444 ādayo) gopakamoggallānasuttānaṃ (ma. ni. 3.79 ādayo), tatiyasaṅgītiyaṃ moggaliputtatissattherena kathitakathāvatthuppakaraṇassa ca vasena dhammakkhandhānaṃ caturāsītisahassatopi adhikatā veditabbā.

„Veda“ bedeutet Wissen. „Tuṭṭhi“ bedeutet Entzücken. „Nach der Einteilung der Dhamma-Gruppen“ bedeutet nach der Einteilung der Lehr-Zusammenstellungen. „Zweiundachtzigtausend habe ich vom Buddha empfangen“ – dies ist die grammatische Verknüpfung. „Zweitausend von den Mönchen“ bedeutet: Aus der Gegenwart von Mönchen wie dem General der Lehre und anderen habe ich zweitausend Lehr-Gruppen empfangen, die von eben diesen verkündet wurden. „Mir“ bedeutet in meinem Herzen; so bezieht sich der ältere Ehrwürdige Ānanda auf sich selbst. „Die Lehren, die in meinem Herzen lebendig sind, diese belaufen sich auf vierundachtzigtausend“ – so ist die Satzkonstruktion. Und dies wurde im Hinblick auf die Lehr-Gruppen gesagt, die zu Lebzeiten des Erhabenen gelernt wurden. Nach dem Verlöschen des Erhabenen jedoch ist aufgrund der vom älteren Ehrwürdigen Ānanda verkündeten Lehrreden wie dem Subha-Sutta, dem Gopakamoggallāna-Sutta usw. sowie der vom älteren Ehrwürdigen Moggaliputtatissa-Thera auf dem Dritten Konzil dargelegten Abhandlung Kathāvatthu zu wissen, dass die Anzahl der Lehr-Gruppen sogar mehr als vierundachtzigtausend beträgt.

Ekānusandhikaṃ suttanti satipaṭṭhānādi (dī. ni. 2.372 ādayo; ma. ni. 1.105 ādayo). Anekānusandhikanti parinibbānasuttādi (dī. ni. 2.134 ādayo). Tañhi nānāṭhānesu nānādhammadesanānaṃ vasena pavattaṃ. Tikadukabhājanaṃ dhammasaṅgaṇiyaṃ nikkhepakaṇḍa(dha. sa. 985 ādayo) aṭṭhakathākaṇḍavasena (dha. sa. 1384 ādayo) gahetabbaṃ. Cittavārabhājananti idaṃ cittuppādakaṇḍavasena (dha. sa. 1 ādayo) vuttaṃ. Atthi vatthūtiādīsu vatthu nāma sudinnakaṇḍādi (pārā. 24 ādayo). Mātikāti sikkhāpadaṃ. Antarāpattīti sikkhāpadantaresu aññasmiṃ vatthusmiṃ paññattā āpatti. Tikacchedoti tikapācittiyāditikaparicchedo[Pg.24]. Buddhavacanaṃ saṅgahitanti sambandho. Assāti buddhavacanassa. Saṅgītipariyosāne sādhukāraṃ dadamānā viyāti sambandho. Accharaṃ paharituṃ yuttāni acchariyāni, pupphavassacelukkhepādīni. Yā ‘‘pañcasatā’’ti ca ‘‘therikā’’ti ca pavuccati, ayaṃ paṭhamamahāsaṅgīti nāmāti sambandho.

Eine Lehrrede mit einer einzigen Gedankenverbindung ist das Satipaṭṭhāna-Sutta und so weiter. Eine Lehrrede mit mehreren Gedankenverbindungen ist das Parinibbāna-Sutta und so weiter. Denn dieses wurde an verschiedenen Orten durch verschiedene Lehrdarlegungen dargelegt. Die Aufteilung nach Dreiergruppen und Zweiergruppen im Dhammasaṅgaṇī ist gemäß dem Nikkhepa-Kapitel und dem Aṭṭhakathā-Kapitel zu verstehen. Der Ausdruck „Aufteilung der Geisteszustände“ wurde im Hinblick auf das Cittuppāda-Kapitel gesagt. In Sätzen wie „Es gibt einen Fall...“ bezeichnet „Fall“ das Sudinna-Kapitel und so weiter. Die „Mātika“ (Leitfaden) ist die Ordensregel. „Dazwischenliegende Verfehlung“ ist eine Verfehlung, die inmitten anderer Ordensregeln bezüglich eines anderen Falls erlassen wurde. „Dreifache Entscheidung“ ist die dreifache Abgrenzung wie bei den Tika-Pācittiyas. „Das Wort des Buddha ist gesammelt worden“ – dies ist die grammatische Verknüpfung. „Dessen“ bezieht sich auf das Wort des Buddha. „Gleichsam Beifall spendend am Ende des Konzils“ – dies ist die Verknüpfung. Wunderbar sind Ereignisse, die ein Schnippen mit den Fingern rechtfertigen, wie etwa Blumenregen, das Emporwerfen von Gewändern usw. Das Konzil, welches als „das der fünfhundert“ und „das der Älteren“ bezeichnet wird, ist das Erste Große Konzil – dies ist die grammatische Verknüpfung.

Iti samantapāsādikāya vinayaṭṭhakathāya vimativinodaniyaṃ

So schließt im Vimativinodanī-Kommentar [die Erklärung] zum Samantapāsādikā-Vinaya-Kommentar.

Paṭhamamahāsaṅgītikathāvaṇṇanānayo niṭṭhito.

Die Methode der Erklärung der Abhandlung über das Erste Große Konzil ist abgeschlossen.

Dutiyasaṅgītikathāvaṇṇanā

Erklärung der Abhandlung über das Zweite Konzil.

Evaṃ paṭhamamahāsaṅgītiṃ dassetvā yadatthaṃ sā idha dassitā, taṃ nigamanavasena dassento imissātiādimāha. Tatrāyaṃ ācariyaparamparāti tasmiṃ jambudīpe ayaṃ ācariyānaṃ paveṇī paṭipāṭi. Vijitāvinoti vijitasabbakilesapaṭipakkhattā vijitavanto. Jambusirivhayeti jambusadiso sirimanto avhayo nāmaṃ yassa dīpassa, tasmiṃ jambudīpeti vuttaṃ hoti. Mahantena hi jamburukkhena abhilakkhitattā dīpopi ‘‘jambū’’ti vuccati. Acchijjamānaṃ avinassamānaṃ katvā. Vinayavaṃsantiādīhi tīhi vinayapāḷiyeva kathitā pariyāyavacanattā tesaṃ. Pakataññutanti veyyattiyaṃ, paṭubhāvanti vuttaṃ hoti. Dhuraggāhoti padhānaggāhī, sabbesaṃ pāmokkho hutvā gaṇhīti vuttaṃ hoti. Bhikkhūnaṃ samudāyo samūho bhikkhusamudāyo.

Nachdem er so das erste große Konzil aufgezeigt hat, sprach er die Worte beginnend mit „imissā“ (dieser [Lehrerlinie]), um dessen Zweck, zu dem es hier dargestellt wurde, im Wege des Schlusswortes darzulegen. Darin bedeutet „tatrāyaṃ ācariyaparamparā“ (hier ist diese Lehrerlinie): Auf jenem Jambudīpa ist dies die Tradition und Nachfolge der Lehrer. „Vijitāvino“ (die Siegreichen) bedeutet: Diejenigen, die den Sieg errungen haben, weil sie alle dem Kilesa (den geistigen Befleckungen) entgegengesetzten Kräfte besiegt haben. „Jambusirivhaye“ bedeutet: auf jener Insel Jambudīpa, deren herrlicher Name dem Jambu-Baum (Rose-Apple-Baum) gleicht; so ist es gesagt. Denn weil sie durch einen großen Jambu-Baum gekennzeichnet ist, wird auch die Insel selbst „Jambū“ genannt. „Acchijjamānaṃ“ bedeutet „unzerstört machend“. Mit den drei Begriffen wie „Vinayavaṃsa“ (Vinaya-Linie) usw. wird nur der Vinaya-Kanon selbst bezeichnet, da diese synonyme Bezeichnungen dafür sind. „Pakataññutaṃ“ bedeutet Klugheit, Geschicklichkeit; so ist es gesagt. „Dhuraggāho“ bedeutet: die Hauptlast tragend; indem er das Oberhaupt aller wurde, übernahm er die Führung; so ist es gesagt. Eine Ansammlung oder Gemeinschaft von Mönchen ist die Mönchsgemeinschaft.

Yadāti nibbāyiṃsūti sambandho. Jotayitvā ca sabbadhīti tameva saddhammaṃ sabbattha pakāsayitvā. Jutimantoti paññājutiyā yuttā, tejavanto vā, mahānubhāvāti attho. Nibbāyiṃsūti anupādisesāya nibbānadhātuyā nibbāyiṃsu. Anālayāti asaṅgā.

„Yadā“ (Als) ist syntaktisch mit „nibbāyiṃsu“ (sie erloschen) verbunden. „Jotayitvā ca sabbadhī“ bedeutet: ebendiese wahre Lehre überall verkündend. „Jutimanto“ (glanzvoll) bedeutet: ausgestattet mit dem Glanz der Weisheit, oder von großer Willenskraft und Macht; das ist die Bedeutung. „Nibbāyiṃsu“ bedeutet: Sie erloschen durch das Element des Erlöschens ohne verbleibende Existenzgrundlagen (anupādisesa-nibbānadhātu). „Anālayā“ (ohne Anhaftung) bedeutet ungebunden.

Athāti pacchā, yadā parinibbāyiṃsu, tato paranti attho. Kappati siṅgīloṇakappoti ettha kappa-saddo vikappattho, tena siṅgīloṇavikappopi kappati. Idampi pakkhantaraṃ kappatīti attho, evaṃ sabbattha. Tattha siṅgena loṇaṃ pariharitvā aloṇakapiṇḍapātena saddhiṃ bhuñjituṃ kappati[Pg.25], sannidhiṃ na karotīti adhippāyo. Kappati dvaṅgulakappoti dvaṅgulaṃ atikkantāya chāyāya vikāle bhojanaṃ bhuñjituṃ kappatīti attho. Kappati gāmantarakappoti ‘‘gāmantaraṃ gamissāmī’’ti pavāritena anatirittabhojanaṃ bhuñjituṃ kappatīti attho. Kappati āvāsakappoti ekasīmāya nānāsenāsanesu visuṃ visuṃ uposathādīni saṅghakammāni kātuṃ vaṭṭatīti attho. Kappati anumatikappoti ‘‘anāgatānaṃ āgatakāle anumatiṃ gahessāmā’’ti tesu anāgatesuyeva vaggena saṅghena kammaṃ katvā pacchā anumatiṃ gahetuṃ kappati, vaggakammaṃ na hotīti adhippāyo. Kappati āciṇṇakappoti ācariyupajjhāyehi āciṇṇo kappatīti attho. So pana ekacco kappati dhammiko, ekacco na kappati adhammikoti veditabbo. Kappati amathitakappoti yaṃ khīraṃ khīrabhāvaṃ vijahitaṃ dadhibhāvaṃ asampattaṃ, taṃ bhuttāvinā pavāritena anatirittaṃ bhuñjituṃ kappatīti attho. Kappati jaḷogiṃ pātunti ettha jaḷogīti taruṇasurā, yaṃ majjasambhāraṃ ekato kataṃ majjabhāvamasampattaṃ, taṃ pātuṃ vaṭṭatīti adhippāyo. Jātarūparajatanti ettha sarasato vikāraṃ anāpajjitvā sabbadā jātarūpameva hotīti jātaṃ rūpaṃ etassāti jātarūpaṃ, suvaṇṇaṃ. Dhavalasabhāvatāya rājatīti rajataṃ, rūpiyaṃ. Susunāgaputtoti susunāgassa putto. Kākaṇḍakaputtoti kākaṇḍakassa brāhmaṇassa putto. Vajjīsūti janapadanāmattā bahuvacanaṃ kataṃ.

„Atha“ (Danach) bedeutet: später, nach ihrem Eingang ins Parinibbāna. Bei „kappati siṅgīloṇakappo“ (Es ist zulässig, Salz in einem Horn aufzubewahren) hat das Wort „kappa“ die Bedeutung einer Option; daher ist auch diese Option des Salzes in einem Horn zulässig. „Auch diese alternative Sichtweise ist zulässig“ ist die Bedeutung; so verhält es sich überall. Darin ist die Absicht: Es ist zulässig, Salz in einem Horn mitzuführen und es zusammen mit einer ungesalzenen Almosenspeise zu verzehren, ohne eine Vorratshaltung zu betreiben. „Kappati dvaṅgulakappo“ (Die Zwei-Finger-Breit-Regel ist zulässig) bedeutet, dass es zulässig ist, Nahrung zur unzeiten Stunde zu verzehren, wenn der Schatten die Breite von zwei Fingern überschritten hat. „Kappati gāmantarakappo“ (Das Gehen in ein anderes Dorf ist zulässig) bedeutet, dass es für einen Mönch, der bereits die Mahlzeit beendet hat, zulässig ist, eine nicht übrig gelassene Speise zu verzehren, mit dem Gedanken: „Ich werde in ein anderes Dorf gehen.“ „Kappati āvāsakappo“ (Die Residenz-Zulässigkeit) bedeutet, dass es erlaubt ist, Uposatha und andere Ordenshandlungen getrennt in verschiedenen Wohnstätten innerhalb derselben Grenze durchzuführen. „Kappati anumatikappo“ (Die Zulässigkeit der nachträglichen Zustimmung) bedeutet die Absicht: Es ist zulässig, eine Ordenshandlung durch eine unvollständige Gruppe durchzuführen, während einige Mönche noch nicht anwesend sind, mit dem Gedanken: „Wir werden die Zustimmung der Abwesenden einholen, wenn sie eintreffen“, und die Zustimmung später einzuholen; es gilt dann nicht als unrechtmäßige Gruppenhandlung. „Kappati āciṇṇakappo“ (Die Zulässigkeit des Gewohnten) bedeutet, dass das, was von den Lehrern und Lehrernachfolgern praktiziert wurde, zulässig ist. Dies ist jedoch so zu verstehen: Einiges, das dem Dhamma entspricht, ist zulässig; anderes, das dem Dhamma widerspricht, ist nicht zulässig. „Kappati amathitakappo“ (Die Zulässigkeit von ungeschlagener Milch) bedeutet, dass es für einen Mönch, der die Mahlzeit beendet hat, zulässig ist, Milch zu trinken, die ihren Zustand als reine Milch verloren hat, aber noch nicht zu Sauermilch geworden ist, selbst wenn sie nicht übrig gelassen wurde. Bei „kappati jaḷogiṃ pātuṃ“ (Es ist zulässig, vergorenen Palmsaft zu trinken) ist „jaḷogī“ junger Wein. Die Absicht ist: Es ist erlaubt, ein alkoholisches Gebräu zu trinken, das zwar zusammengestellt, aber noch nicht vollends zu berauschendem Alkohol geworden ist. Bei „jātarūparajataṃ“ (Gold und Silber): Was von Natur aus keine Veränderung erfährt, sondern immer dieselbe natürliche Form behält, das hat eine angeborene Gestalt, daher wird es „jātarūpa“ (Gold) genannt. Was wegen seiner weißen Natur glänzt, ist „rajata“ (Silber). „Susunāgaputto“ bedeutet der Sohn des Königs Susunāga. „Kākaṇḍakaputto“ bedeutet der Sohn des Brahmanen Kākaṇḍaka. Bei „vajjīsū“ (unter den Vajjiern) wurde die Pluralform gewählt, da es der Name eines Landes ist.

Tadahuposatheti ettha tadahūti tasmiṃ ahani. Upavasanti etthāti uposatho, upavasantīti ca sīlasamādānena vā anasanādinā vā upetā hutvā vasantīti attho. Kaṃsapātinti suvaṇṇapātiṃ. Māsakarūpanti māsako eva. Sabbaṃ tāva vattabbanti iminā sattasatikakkhandhake (cūḷava. 446 ādayo) āgatā sabbāpi pāḷi idha ānetvā vattabbāti dasseti. Saṅgāyitasadisameva saṅgāyiṃsūti sambandho.

Bei „tadahuposathe“ bedeutet „tadahū“: an jenem Tag. „Uposatho“ bedeutet: an diesem Tag verweilen sie praktizierend (fastend); und „upavasanti“ bedeutet: Sie verweilen, indem sie die Tugendregeln aufnehmen oder fasten. „Kaṃsapāti“ (eine Bronzeschale) bedeutet eine goldene Schale. „Māsakarūpaṃ“ bedeutet schlicht ein Māsaka (Münze). Mit der Phrase „Sabbaṃ tāva vattabbaṃ“ (Es sollte zunächst alles gesagt werden) zeigt er auf, dass der gesamte im Sattasatikakkhandhaka überlieferte Text hierher übertragen und vorgetragen werden soll. „Sie hielten das Konzil in genau derselben Weise ab, wie es zuvor abgehalten worden war“ ist die syntaktische Verbindung.

Sā panāyaṃ saṅgītīti sambandho. Tesūti tesu saṅgītikārakesu theresu. Vissutā ete saddhivihārikā ñeyyāti sambandho. Sāṇasambhūtoti sāṇadesavāsī sambhūtatthero. Dutiyo saṅgahoti sambandhitabbaṃ. Pannabhārāti patitakkhandhabhārā.

„Sā panāyaṃ saṅgīti“ (Dieses Konzil aber) ist die Verbindung. „Tesū“ bedeutet: unter jenen Theras, die das Konzil durchführten. „Es ist zu verstehen, dass diese bekannten Schüler mit ihnen lebten“ ist die Verbindung. „Sāṇasambhūto“ bezeichnet den Thera Sambhūta, der im Lande Sāṇa lebte. Es ist mit „dutiyo saṅgaho“ (das zweite Konzil) zu verbinden. „Pannabhārā“ (die ihre Last abgelegt haben) bedeutet: diejenigen, deren Last der Daseinsgruppen abgelegt ist.

Abbudanti [Pg.26] upaddavaṃ vadanti. ‘‘Bhagavato vacanaṃ thenetvā attano vacanassa dīpanato abbudanti corakamma’’nti eke. Idanti vakkhamānanidassanaṃ. Sandissamānā mukhā sammukhā. Bhāvitamagganti uppāditajjhānaṃ. Sādhu sappurisāti ettha sādhūti āyācanatthe nipāto, taṃ yācāmīti attho. Haṭṭhapahaṭṭhoti punappunaṃ santuṭṭho. Udaggudaggoti sarīravikāruppādanapītivasena udaggudaggo, pītimā hi puggalo kāyacittānaṃ uggatattā ‘‘udaggudaggo’’ti vuccati.

„Abbuda“ (Unglück) bezeichnen einige als Heimsuchung. Einige sagen: „Weil man die Worte des Erhabenen stiehlt und seine eigenen Worte darlegt, ist ‚abbuda‘ eine Tat des Diebstahls.“ „Idaṃ“ (Dies) weist auf das hin, was im Folgenden gesagt wird. „Sammukhā“ (persönlich/von Angesicht zu Angesicht) bedeutet: ein sichtbares Angesicht. „Bhāvitamagga“ (der den Pfad entfaltet hat) bedeutet: einer, der die Vertiefung (Jhāna) erzeugt hat. Bei „sādhu sappurisā“ (Wohlan, ihr guten Menschen!) ist das Wort „sādhu“ eine Partikel im Sinne einer Bitte, mit der Bedeutung: „Ich bitte dich/euch“. „Haṭṭhapahaṭṭho“ (hocherfreut) bedeutet: wiederholt zutiefst zufrieden. „Udaggudaggo“ (überaus beschwingt) bedeutet: überaus beschwingt aufgrund der Verzückung, die körperliche Erregung hervorruft. Denn eine von Verzückung erfüllte Person wird wegen des Aufschwingens von Körper und Geist als „udaggudaggo“ bezeichnet.

Tena kho pana samayenāti yasmiṃ samaye dutiyaṃ saṅgītiṃ akariṃsu, tasmiṃ samayeti attho. Taṃ adhikaraṇaṃ na sampāpuṇiṃsūti taṃ vajjiputtakehi uppāditaṃ adhikaraṇaṃ vinicchinituṃ na sampāpuṇiṃsu nāgamiṃsu. No ahuvatthāti sambandho. Yāvatāyukaṃ ṭhatvā parinibbutāti sambandho. Kiṃ pana katvā therā parinibbutāti? Āha dutiyaṃ saṅgahaṃ katvātiādi. Aniccatāvasanti aniccatādhīnataṃ. Jamminti lāmakaṃ. Durabhisambhavaṃ anabhibhavanīyaṃ atikkamituṃ asakkuṇeyyaṃ aniccataṃ evaṃ ñatvāti sambandho.

„Zu jener Zeit nun“ bedeutet: zu der Zeit, als sie das zweite Konzil abhielten. „Sie erreichten jenen Streitfall nicht“ bedeutet: Sie kamen nicht rechtzeitig an, um diesen von den Vajjiputtakas hervorgerufenen Streitfall zu entscheiden. „Es geschah nicht“ (no ahuvattha) ist die Verbindung. „Nachdem sie bis zum Ende ihrer Lebensspanne verweilt hatten, gingen sie ins Parinibbāna ein“ ist die Verbindung. Auf die Frage: „Was aber hatten die Theras getan, bevor sie ins Parinibbāna eingingen?“, sprach er die Worte beginnend mit: „Nachdem sie das zweite Konzil abgehalten hatten...“. „Unter der Macht der Vergänglichkeit“ bedeutet: die Abhängigkeit von der Vergänglichkeit. „Jammi“ bedeutet minderwertig und jämmerlich. Nachdem man die Vergänglichkeit als schwer zu bewältigen, unüberwindbar und unmöglich zu überschreiten erkannt hat; so ist die Verbindung.

Dutiyasaṅgītikathāvaṇṇanānayo niṭṭhito.

Die Methode der Erklärung der Erzählung vom zweiten Konzil ist abgeschlossen.

Tatiyasaṅgītikathāvaṇṇanā

Die Erklärung der Erzählung vom dritten Konzil.

Satta vassānīti accantasaṃyoge upayogavacanaṃ. Aticchathāti atikkamitvā icchatha, ito aññattha gantvā bhikkhaṃ pariyesathāti attho. Bhattavissaggakaraṇatthāyāti bhattassa ajjhoharaṇakiccatthāya, bhuñjanatthāyāti attho. ‘‘Soḷasavasso’’ti uddeso kathanaṃ assa atthīti soḷasavassuddesiko, ‘‘soḷasavassiko’’ti attho.

„Sieben Jahre lang“ ist der Akkusativ im Sinne einer ununterbrochenen Zeitdauer. „Geht weiter!“ bedeutet: Geht vorbei und sucht [nach Speise]; geht von hier an einen anderen Ort und sucht nach Almosenspeise; so ist die Bedeutung. „Um die Mahlzeit zu beenden“ bedeutet: zum Zweck des Herunterschluckens der Nahrung, zum Zweck des Essens. „Ein Sechzehnjähriger“ bedeutet: einer, auf den die Bezeichnung „sechzehn Jahre alt“ zutrifft; „sechzehn Jahre alt“ ist die Bedeutung.

Tīsu vedesūtiādīsu iruvedayajuvedasāmavedasaṅkhātesu tīsu vedesu. Tayo eva kira vedā aṭṭhakādīhi dhammikehi isīhi lokassa saggamaggavibhāvanatthāya katā. Teneva hi te tehi vuccanti. Āthabbaṇavedo pana pacchā adhammikehi brāhmaṇehi pāṇavadhādiatthāya kato. Purimesu ca tīsu vedesu teheva dhammikasākhāyo apanetvā yāgavadhādidīpikā adhammikasākhā pakkhittāti veditabbā. Nighaṇḍūti rukkhādīnaṃ vevacanappakāsakaṃ pariyāyanāmānurūpaṃ satthaṃ. Tañhi loke ‘‘nighaṇḍū’’ti [Pg.27] vuccati. Keṭubhanti kiṭati gameti kiriyādivibhāganti keṭubhaṃ, kiriyākappavikappo kavīnaṃ upakārasatthaṃ. Ettha ca kiriyākappavikappoti vacībhedādilakkhaṇā kiriyā kappīyati vikappīyati etenāti kiriyākappo, so pana vaṇṇapadabandhapadatthādivibhāgato bahuvikappoti ‘‘kiriyākappavikappo’’ti vuccati. Idañca mūlakiriyākappaganthaṃ sandhāya vuttaṃ. Saha nighaṇḍunā keṭubhena ca sanighaṇḍukeṭubhā, tayo vedā, tesu sanighaṇḍukeṭubhesu. Ṭhānakaraṇādivibhāgato ca nibbacanavibhāgato ca akkharā pabhedīyanti etenāti akkharappabhedo, sikkhā ca nirutti ca. Saha akkharappabhedenāti sākkharappabhedā, tesu sākkharappabhedesu. Āthabbaṇavedaṃ catutthaṃ katvā ‘‘itiha āsa itiha āsā’’ti īdisavacanapaṭisaṃyutto porāṇakathāsaṅkhāto itihāso pañcamo etesanti itihāsapañcamā, tayo vedā, tesu itihāsapañcamesu.

In den Textpassagen, die mit „In den drei Veden“ und so weiter beginnen, bezieht sich dies auf die drei Veden, die als Rigveda, Yajurveda und Samaveda bekannt sind. Nur diese drei Veden wurden angeblich von rechtschaffenen Sehern wie Aṭṭhaka und anderen verfasst, um der Welt den Weg zum Himmelreich aufzuzeigen. Genau aus diesem Grund werden sie von ihnen als „die Veden“ bezeichnet. Der Atharvaveda hingegen wurde später von unredlichen Brahmanen zum Zwecke des Tötens von Lebewesen und Ähnlichem verfasst. Und es ist zu verstehen, dass eben diese Brahmanen aus den vorherigen drei Veden die gesetzmäßigen Teile entfernt und ungesetzmäßige Abschnitte eingefügt haben, die Opferdarbringungen, das Töten und Ähnliches darlegen. „Nighaṇḍu“ bezeichnet ein Lehrwerk, das Synonyme für Bäume und anderes aufzeigt und den entsprechenden Bezeichnungen entspricht; dieses wird nämlich in der Welt als „Nighaṇḍu“ bezeichnet. „Keṭubha“ ist das, was die Einteilung von rituellen Handlungen und Ähnlichem verständlich macht; es ist das Lehrwerk über rituell-dichterische Gestaltungsvarianten, ein sehr nützliches Hilfswerk für Dichter. Und hierbei bedeutet „rituell-dichterische Gestaltungsvariante“: Das durch Redeweisen und Ähnliches gekennzeichnete rituelle Handeln wird durch dieses Werk entworfen und differenziert, daher heißt es „Handlungsgestaltung“; dieses weist jedoch aufgrund der Einteilung in Silben, Wortverbindungen, Wortbedeutungen usw. viele Variationen auf, weshalb es „rituell-dichterische Gestaltungsvariante“ genannt wird. Und dies wurde im Hinblick auf das grundlegende Werk der rituellen Handlungsgestaltung gesagt. Zusammen mit dem Nighaṇḍu und dem Keṭubha sind sie „mit Nighaṇḍu und Keṭubha versehen“, nämlich die drei Veden; unter diesen mit Nighaṇḍu und Keṭubha versehenen Veden. Das, wodurch die Laute nach Artikulationsstelle, Artikulationsorgan usw. sowie nach ihrer etymologischen Analyse unterschieden werden, ist die „Lautanalyse“, welche die Phonetik und die Grammatik umfasst. Zusammen mit der Lautanalyse sind sie „mit der Lautanalyse versehen“; unter diesen mit der Lautanalyse versehenen Veden. Wenn man den Atharvaveda als vierten hinzunimmt, ist jene als alte Legende bekannte Überlieferung, die mit solchen Worten wie „So war es in der Tat, so war es in der Tat“ verbunden ist, das fünfte Werk dieser Veden; daher heißen sie „diejenigen, deren fünftes die Legende (Itihāsa) ist“, nämlich die drei Veden; unter diesen, deren fünftes die Legende ist.

Yassa cittantiādi pañhadvayaṃ khīṇāsavānaṃ cuticittassa uppādakkhaṇaṃ sandhāya vuttaṃ. Tattha paṭhamapañhe uppajjatīti uppādakkhaṇasamaṅgitāya uppajjati. Na nirujjhatīti nirodhakkhaṇaṃ appattatāya na nirujjhati. Tassa cittanti tassa puggalassa taṃ cittaṃ kiṃ nirujjhissati āyatiñca nuppajjissatīti pucchā, tassā ca vibhajjabyākaraṇīyatāya evamettha vissajjanaṃ veditabbaṃ. Arahato pacchimacittassa uppādakkhaṇe tassa cittaṃ uppajjati, na nirujjhati, āyatiñca nuppajjissati, avassameva nirodhakkhaṇaṃ patvā nirujjhissati, tato appaṭisandhikattā aññaṃ nuppajjissati. Ṭhapetvā pana pacchimacittasamaṅgiṃ khīṇāsavaṃ itaresaṃ uppādakkhaṇasamaṅgicittaṃ uppādakkhaṇasamaṅgitāya uppajjati bhaṅgaṃ appattatāya na nirujjhati, bhaṅgaṃ pana patvā nirujjhissateva, aññaṃ pana tasmiṃ vā aññasmiṃ vā attabhāve uppajjissati ceva nirujjhissati cāti. Yassa vā panātiādi dutiyapañhe pana nirujjhissati nuppajjissatīti yassa cittaṃ uppādakkhaṇasamaṅgitāya bhaṅgakkhaṇaṃ patvā nirujjhissati appaṭisandhikatāya nuppajjissati, tassa khīṇāsavassa taṃ cittaṃ kiṃ uppajjati na nirujjhatīti pucchā, tassā ekaṃsabyākaraṇīyatāya ‘‘āmantā’’ti vissajjanaṃ veditabbaṃ. Uddhaṃ vā adho vā harituṃ asakkontoti uparimapade vā heṭṭhimapadaṃ heṭṭhimapade vā uparimapadaṃ atthato samannāharituṃ ghaṭetuṃ pubbenāparaṃ yojetvā atthaṃ paricchindituṃ asakkontoti attho.

Das Paar von Fragen, beginnend mit „Dessen Geist...“, wurde in Bezug auf den Moment des Entstehens des Todesbewusstseins derjenigen, deren Triebe versiegt sind, gesprochen. Darin, bezüglich der ersten Frage, bedeutet „es entsteht“: Aufgrund des Ausgestattetseins mit dem Moment des Entstehens entsteht es. „Es vergeht nicht“ bedeutet: Weil es den Moment des Vergehens noch nicht erreicht hat, vergeht es nicht. „Sein Geist“ bedeutet: Die Frage lautet: „Wird der Geist dieser Person vergehen und in Zukunft nicht wieder entstehen?“ Da diese Frage durch eine differenzierte Beantwortung zu lösen ist, ist die Antwort hierzu wie folgt zu verstehen: Im Moment des Entstehens des letzten Geistesmoments eines Arahants entsteht sein Geist, vergeht nicht und wird in Zukunft nicht wieder entstehen; er wird unweigerlich, nachdem er den Moment des Vergehens erreicht hat, vergehen, und danach wird mangels Wiedergeburt kein anderer Geist mehr entstehen. Ausgenommen jedoch den Arahant, der mit dem letzten Geistesmoment ausgestattet ist, entsteht der im Moment des Entstehens befindliche Geist aller anderen Personen aufgrund des Vorhandenseins des Entstehungsmoments, vergeht jedoch nicht, weil er das Vergehen noch nicht erreicht hat. Nach dem Erreichen des Vergehens aber wird er gewiss vergehen; ein anderer Geist jedoch wird entweder in dieser oder in einer anderen Existenzform sowohl entstehen als auch vergehen. Dies ist die Antwort. In der zweiten Frage wiederum, beginnend mit „Oder aber dessen...“, lautet die Frage bezüglich „wird vergehen, wird nicht entstehen“: „Dessen Geist aufgrund des Vorhandenseins des Entstehungsmoments nach Erreichen des Vergehens-Moments vergehen wird und mangels Wiedergeburt nicht mehr entstehen wird – entsteht jener Geist dieses Arahants und vergeht nicht?“ Da diese Frage mit einer eindeutigen Antwort zu lösen ist, ist die Antwort als „Ja“ zu verstehen. „Nicht in der Lage, es nach oben oder unten zu bringen“ bedeutet: Unfähig zu sein, das nachfolgende Wort mit dem vorhergehenden Wort, oder das vorhergehende Wort mit dem nachfolgenden Wort dem Sinne nach zusammenzuführen, zu verbinden, das Vorhergehende mit dem Nachfolgenden zu verknüpfen und so die Bedeutung abzugrenzen.

Sotāpannānaṃ [Pg.28] sīlesu paripūrakāritāya samādinnasīlato natthi parihānīti āha ‘‘abhabbo dāni sāsanato nivattitu’’nti. Vaḍḍhetvāti uparimaggatthāya kammaṭṭhānaṃ vaḍḍhetvā. Dante punanti visodhenti etenāti dantaponaṃ vuccati dantakaṭṭhaṃ. Abhinavānaṃ āgantukānaṃ lajjīsabhāvaṃ khantimettādiguṇasamaṅgitañca katipāhaṃ suṭṭhu vīmaṃsitvāva hatthakammādisampaṭicchanaṃ saṅgahakaraṇañca yuttanti sāmaṇerassa ceva aññesañca bhikkhūnaṃ diṭṭhānugatiṃ āpajjantānaṃ ñāpanatthaṃ thero tassa bhabbarūpataṃ abhiññāya ñatvāpi puna sammajjanādiṃ akāsi. ‘‘Tassa cittadamanattha’’ntipi vadanti. Buddhavacanaṃ paṭṭhapesīti buddhavacanaṃ uggaṇhāpetuṃ ārabhi. Sakalavinayācārapaṭipatti upasampannānameva vihitāti tappariyāpuṇanamapi tesaññeva anurūpanti āha ‘‘ṭhapetvā vinayapiṭaka’’nti. Tassa citte ṭhapitampi buddhavacanaṃ saṅgopanatthāya niyyātitabhāvaṃ dassetuṃ ‘‘hatthe patiṭṭhāpetvā’’ti vuttaṃ.

Weil die Stromeingetretenen ihre Tugendregeln vollkommen erfüllen, gibt es für sie kein Abweichen von den auf sich genommenen Sittenregeln. Daher heißt es: „Er ist nun unfähig, von der Lehre abzuweichen.“ „Nachdem er vermehrt hat“ bedeutet: nachdem er das Meditationsobjekt für die höheren Pfade entfaltet hat. Das, womit sie die Zähne reinigen bzw. säubern, wird Zahnreinigungsmittel genannt, nämlich das Zahnholz. Um dem Novizen sowie anderen Mönchen, die seinem Vorbild folgen würden, zu zeigen, dass es angemessen ist, die Gewissensscheu und das Ausgestattetsein mit Tugenden wie Geduld und Güte bei neu angekommenen Gästen einige Tage lang gründlich zu prüfen, bevor man deren Dienstleistungen annimmt und sie unterstützt, tat der ältere Mönch, obwohl er durch seine höhere Geisteskraft die spirituelle Eignung des Novizen bereits erkannt hatte, dennoch weiterhin Arbeiten wie das Fegen und Ähnliches. „Um seinen Geist zu zähmen“, sagen sie auch. „Er etablierte das Buddha-Wort“ bedeutet: Er begann, das Wort des Buddha lehren zu lassen. Da die gesamte Praxis des Vinaya-Verhaltens nur für vollordinierte Mönche vorgeschrieben ist, ist auch das Erlernen desselben nur für diese angemessen. Daher heißt es: „Ausgenommen das Vinayapiṭaka.“ Um zu zeigen, dass das Wort des Buddha, obwohl es bereits in seinem Geist verankert war, zum Schutze an den Schüler übergeben wurde, wurde gesagt: „In die Hand legend“.

Ekarajjābhisekanti sakalajambudīpe ekādhipaccavasena kariyamānaṃ abhisekaṃ. Rājiddhiyoti rājānubhāvānugatappabhāvā. Yatoti yato soḷasaghaṭato. Devatā eva divase divase āharantīti sambandho. Devasikanti divase divase. Agadāmalakanti appakeneva sarīrasodhanādisamatthaṃ sabbadosaharaṃ osadhāmalakaṃ. Chaddantadahatoti chaddantadahasamīpe ṭhitadevavimānato, kapparukkhato vā, tattha tādisā kapparukkhavisesā santi, tato vā āharantīti attho. Asuttamayikanti suttehi abaddhaṃ dibbasumanapuppheheva kataṃ sumanapupphapaṭaṃ. Uṭṭhitassa sālinoti sayaṃjātasālino, samudāyāpekkhañcettha ekavacanaṃ, sālīnanti attho. Nava vāhasahassānīti ettha catasso muṭṭhiyo eko kuḍuvo, cattāro kuḍuvā eko pattho, cattāro patthā eko āḷhako, cattāro āḷhakā ekaṃ doṇaṃ, cattāri doṇāni ekā mānikā, catasso mānikā ekā khārī, vīsati khārikā eko vāho, tadeva ‘‘ekaṃ sakaṭa’’nti suttanipātaṭṭhakathādīsu (su. ni. aṭṭha. 2.kokālikasuttavaṇṇanā) vuttaṃ. Nitthusakaṇe karontīti thusakuṇḍakarahite karonti. Tena nimmitaṃ buddharūpaṃ passantoti sambandho. Puññappabhāvanibbattaggahaṇaṃ nāgarājanimmitānaṃ puññappabhāvanibbattehi sadisatāya kataṃ. Vimalaketumālāti ettha ketumālā nāma sīsato nikkhamitvā uparimuddhani puñjo hutvā dissamānarasmirāsīti vadanti.

„Die Weihe zur Alleinherrschaft“ (ekarajjābhisekaṃ) bedeutet eine Weihe, die kraft der Alleinherrschaft über ganz Jambudīpa vollzogen wird. „Königliche Pracht“ (rājiddhi) bezeichnet die Ausstrahlungen, die mit der königlichen Macht einhergehen. „Woraus“ (yato) bedeutet „aus jenen sechzehn Gefäßen“; die syntaktische Verknüpfung lautet: „Die Gottheiten selbst brachten sie Tag für Tag.“ „Täglich“ (devasikaṃ) bedeutet Tag für Tag. „Die heilende Myrobalane“ (agadāmalakaṃ) ist die als Medizin dienende Myrobalanenfrucht, die mit nur sehr wenig Aufwand den Körper reinigen kann und alle Fehler (Krankheiten) beseitigt. „Vom Chaddanta-See“ (chaddantadahato) bedeutet aus dem dort nahe dem Chaddanta-See gelegenen Götterpalast oder von einem Wunschbaum (kapparukkha); die Bedeutung ist, dass es dort solche besonderen Wunschbäume gibt und sie es von dort bringen. „Nicht aus Fäden gemacht“ (asuttamayikaṃ) ist ein Jasminblütentuch, das nicht mit Fäden gewoben, sondern allein aus himmlischen Jasminblüten hergestellt ist. „Des wild gewachsenen Reises“ (uṭṭhitassa sālino) meint des von selbst entstandenen Reises; der Singular steht hier im Hinblick auf die Gesamtheit, was die Bedeutung von „des Reises“ (sālīnaṃ) hat. Zu „neuntausend Wagenladungen“ (nava vāhasahassāni): Hierbei sind vier Handvoll (muṭṭhi) ein Kuḍuva; vier Kuḍuvas sind ein Pattha; vier Patthas sind ein Āḷhako; vier Āḷhakas sind ein Doṇa; vier Doṇas sind eine Mānikā; vier Mānikās sind eine Khārī; zwanzig Khārīs sind ein Vāho; eben dies wird im Suttanipāta-Kommentar und anderen Werken als „eine Wagenladung“ (sakaṭa) bezeichnet. „Sie machen sie frei von Spelzen und Kleie“ (nitthusakaṇe karonti) bedeutet, sie machen sie frei von Hülsen und rotem Mehl. „Dessen erschaffene Buddha-Gestalt erblickend“ ist die syntaktische Verbindung. Die Verwendung des Ausdrucks „durch die Kraft des Verdienstes entstanden“ erfolgt aufgrund der Ähnlichkeit der vom Schlangenkönig erschaffenen Merkmale mit jenen Merkmalen, die tatsächlich durch die Kraft des Verdienstes entstanden sind. „Ein makelloser Strahlenkranz“ (vimalaketumālā): Hierbei nennt man „Strahlenkranz“ (ketumālā) eine Schar von Lichtstrahlen, die aus dem Kopf austritt, sich über dem Scheitel ansammelt und sichtbar wird; so sagen sie.

Bāhirakapāsaṇḍanti [Pg.29] bāhirakappaveditaṃ samayavādaṃ. Pariggaṇhīti vīmaṃsamāno pariggahesi. Bhaddapīṭhakesūti vettamayapīṭhesu. Sāroti guṇasāro. Sīhapañjareti mahāvātapānasamīpe. Kilesavipphandarahitacittatāya dantaṃ. Niccaṃ paccupaṭṭhitasatārakkhatāya guttaṃ. Khuraggeyevāti kesoropanāvasāne. Ativiya sobhatīti sambandho. Vāṇijako ahosīti madhuvāṇijako ahosi.

„Die äußeren Sekten“ (bāhirakapāsaṇḍaṃ) bezeichnet die von Außenstehenden verkündete Irrlehre. „Er nahm an“ (pariggaṇhi) bedeutet, er untersuchte und nahm an. „Auf Prachtstühlen“ (bhaddapīṭhakesu) bedeutet auf aus Rohr geflochtenen Sesseln. „Der Kern“ (sāro) meint den Kern der Tugenden. „Im Löwenfenster“ (sīhapañjare) bedeutet nahe dem großen Fenster. „Gezähmt“ (dantaṃ) ist er, weil sein Geist frei von den Regungen der Befleckungen (kilesa) ist. „Behütet“ (guttaṃ) ist er, weil er stets durch die gegenwärtige Achtsamkeit geschützt ist. „Gerade an der Scherspitze“ (khuragge yeva) bedeutet am Ende des Haarscherens. „Er glänzt überaus“ ist die syntaktische Verbindung. „Er war ein Händler“ (vāṇijako ahosi) bedeutet, er war ein Honighändler.

Pubbe va sannivāsenāti pubbe vā pubbajātiyaṃ vā sahavāsenāti attho. Paccuppannahitena vāti vattamānabhave hitacaraṇena vā. Evaṃ imehi dvīhi kāraṇehi taṃ sinehasaṅkhātaṃ pemaṃ jāyate. Kiṃ viyāti? Āha ‘‘uppalaṃ va yathodake’’ti. Uppalaṃ vāti rassakato -saddo avuttasampiṇḍanattho. Yathā-saddo upamāyaṃ. Idaṃ vuttaṃ hoti – yathā uppalañca sesañca padumādi udake jāyamānaṃ dve kāraṇāni nissāya jāyati udakañceva kalalañca, evaṃ pemampīti (jā. aṭṭha. 2.2.174).

„Durch das Zusammenleben in der Vergangenheit“ (pubbe va sannivāsena) bedeutet durch das Zusammenleben in einer früheren Existenz oder in einem früheren Leben. „Oder durch gegenwärtiges Wohl“ (paccuppannahitena vā) bedeutet durch das Wirken zum Wohle im gegenwärtigen Leben. Auf diese Weise entsteht aus diesen zwei Gründen jene Liebe, die man als Zuneigung bezeichnet. „Wie was?“ Aufgrund dieser Frage sprach er: „Wie ein Lotus im Wasser“ (uppalaṃ va yathodake). Zum Wort „uppalaṃ vā“: Das verkürzte Wort „vā“ dient der Miteinbeziehung des nicht ausdrücklich Genannten wie des roten Lotus (paduma) usw. Das Wort „yathā“ steht im Sinne eines Vergleichs. Dies ist damit gemeint: So wie der blaue Lotus und die übrigen wie der rote Lotus usw., wenn sie im Wasser entstehen, sich auf zwei Bedingungen stützend wachsen – nämlich auf das Wasser und den Schlamm –, ebenso verhält es sich auch mit der Liebe.

Dhuvabhattānīti niccabhattāni. Vajjāvajjanti khuddakaṃ mahantañca vajjaṃ. Moggaliputtatissattherassa bhāramakāsīti therassa mahānubhāvataṃ, tadā sāsanakiccassa nāyakabhāvena saṅghapariṇāyakatañca rañño ñāpetuṃ saṅgho tassa bhāramakāsīti veditabbaṃ, na aññesaṃ ajānanatāya. Sāsanassa dāyādoti sāsanassa abbhantaro ñātako homi na homīti attho. Ye sāsane pabbajituṃ puttadhītaro pariccajanti, te buddhasāsane sālohitañātakā nāma honti, sakalasāsanadhāraṇe samatthānaṃ attano orasaputtānaṃ pariccattattā na paccayamattadāyakāti imamatthaṃ sandhāya thero ‘‘na kho, mahārāja, ettāvatā sāsanassa dāyādo hotī’’ti āha. Kathañcarahīti ettha carahīti nipāto akkhantiṃ dīpeti. Tissakumārassāti rañño ekamātukassa kaniṭṭhassa. Sakkhasīti sakkhissasi. Sikkhāya patiṭṭhāpesunti pāṇātipātā veramaṇiādīsu vikālabhojanā veramaṇipariyosānāsu chasu sikkhāsu pāṇātipātā veramaṇiṃ dve vassāni avītikkamma samādānaṃ samādiyāmītiādinā (pāci. 1079) samādānavasena sikkhāsammutidānānantaraṃ sikkhāya patiṭṭhāpesuṃ. Cha vassāni abhisekassa assāti chavassābhiseko.

„Ständige Speisen“ (dhuvabhattāni) meint regelmäßige Almosenspeisen. „Fehltritt und Nicht-Fehltritt“ (vajjāvajjaṃ) bezeichnet kleine und große Fehler. Zu „Er übertrug dem Älteren Moggaliputtatissa die Last“ (moggaliputtatissattherassa bhāramakāsi): Dies ist so zu verstehen, dass der Sangha ihm diese Aufgabe übertrug, um dem König die große Macht des Älteren sowie dessen Führung der Gemeinde (Sangha) als Leiter der Angelegenheiten der Lehre zu jener Zeit kundzutun, und nicht etwa wegen der Unwissenheit der anderen Mönche. „Erbe der Lehre“ (sāsanassa dāyādo) bedeutet: „Werde ich ein innerer Verwandter der Lehre sein oder nicht?“. Diejenigen, die ihre Söhne und Töchter hingeben, damit sie in der Lehre ordinieren, werden im Buddhasāsana als Blutsverwandte bezeichnet, da sie ihre eigenen leiblichen Söhne, die zum Erhalt der gesamten Lehre fähig sind, hingegeben haben, und nicht bloß Geber von bloßen Requisiten (paccaya) sind; im Hinblick auf diese Bedeutung sprach der Ältere: „Nicht wahrlich, o großer König, wird man dadurch zum Erben der Lehre.“ Bei „Wie aber dann?“ (kathañcarahi) drückt das Partikel „carahi“ Unwillen (Unzufriedenheit) aus. „Des Prinzen Tissa“ (tissakumārassa) bezieht sich auf den jüngeren Bruder des Königs von derselben Mutter. „Wirst du es können?“ (sakkhasi) bedeutet „wirst du fähig sein?“. „Sie gründeten sie in der Übung“ (sikkhāya patiṭṭhāpesuṃ) bedeutet, dass sie sie unmittelbar nach der formellen Erteilung der Übungsregeln in den sechs Übungsregeln festigten, beginnend mit der Enthaltung vom Töten lebender Wesen bis hin zur Enthaltung von Nahrung zur Unzeit, indem sie diese förmlich auf sich nahmen, etwa mit den Worten: „Ich gelobe, zwei Jahre lang ohne Übertretung die Übungsregel der Enthaltung vom Töten lebender Wesen einzuhalten“ usw. „Sechs Jahre seiner Weihe“ (cha vassāni abhisekassa assā) bezeichnet das sechsjährige Jubiläum seiner Weihe.

Sabbaṃ [Pg.30] theravādanti dve saṅgītiyo āruḷhā pāḷi. Sā hi mahāsaṅghikādibhinnaladdhikāhi vivecetuṃ ‘‘theravādo’’ti vuttā. Ayañhi vibhajjavādo mahākassapattherādīhi asaṅkarato rakkhito ānīto cāti ‘‘theravādo’’ti vuccati, ‘‘satheravāda’’ntipi likhanti. Tattha ‘‘aṭṭhakathāsu āgatatheravādasahitaṃ sāṭṭhakathaṃ tipiṭakasaṅgahitaṃ buddhavacana’’nti ānetvā yojetabbaṃ. Tejodhātuṃ samāpajjitvāti tejokasiṇārammaṇaṃ jhānaṃ samāpajjitvā.

„Die gesamte Lehre der Älteren“ (sabbaṃ theravādaṃ) bezeichnet den Pāli-Kanon, der auf den zwei Konzilen rezitiert wurde. Dieser wird nämlich „Theravāda“ genannt, um ihn von den abweichenden Lehrmeinungen der Mahāsaṅghikas und anderer abzugrenzen. Denn diese analytische Lehre (Vibhajjavāda) wurde von dem Älteren Mahākassapa und anderen ohne Vermischung bewahrt und überliefert, weshalb sie „Theravāda“ genannt wird. Man schreibt auch „satheravādaṃ“; darin ist der Sinn so zu verbinden: „das im Tipiṭaka gesammelte Buddha-Wort mitsamt dem Kommentar und mitsamt der in den Kommentaren überlieferten Lehre der Älteren“. „Nachdem er in das Feuerelement eingetreten war“ (tejodhātuṃ samāpajjitvā) bedeutet, nachdem er in die meditative Vertiefung (Jhāna) eingetreten war, die das Feuer-Kasiṇa zum Meditationsobjekt hat.

Sabhāyanti nagaramajjhe vinicchayasālāyaṃ. Diṭṭhigatānīti diṭṭhiyova. Na kho panetaṃ sakkā imesaṃ majjhe vasantena vūpasametunti tesañhi majjhe vasanto tesuyeva antogadhattā ādeyyavacano na hoti, tasmā evaṃ cintesi. Ahogaṅgapabbatanti evaṃnāmakaṃ pabbataṃ. ‘‘Adhogaṅgāpabbata’’ntipi likhanti, taṃ na sundaraṃ. Pañcātapena tappentīti catūsu ṭhānesu aggiṃ jāletvā majjhe ṭhatvā sūriyamaṇḍalaṃ ullokentā sūriyātapena tappenti. Ādiccaṃ anuparivattantīti udayakālato pabhuti sūriyaṃ olokayamānā yāva atthaṅgamanā sūriyābhimukhāva parivattanti. Vobhindissāmāti paggaṇhiṃsūti vināsessāmāti ussāhamakaṃsu.

„In der Versammlung“ (sabhāyaṃ) bedeutet in der Gerichtshalle mitten in der Stadt. „Ansichten“ (diṭṭhigatāni) bezeichnet bloße spekulative Ansichten (diṭṭhi). „Es ist jedoch unmöglich, dies zu schlichten, während man mitten unter ihnen lebt“ bedeutet: Wenn man mitten unter ihnen lebt, gehört man zu ihnen, und daher finden die eigenen Worte kein Gehör; deshalb dachte er so. „Zum Ahogaṅgā-Berg“ (ahogaṅgapabbataṃ) bezeichnet einen Berg dieses Namens. Man schreibt auch „Adhogaṅgāpabbataṃ“, doch das ist nicht korrekt. „Sie kasteien sich mit der fünffachen Glut“ (pañcātapena tappenti) bedeutet, dass sie an vier Ecken Feuer entzünden, sich in die Mitte stellen, zur Sonnenscheibe emporblicken und sich in der Sonnenhitze kasteien. „Sie folgen dem Lauf der Sonne“ (ādiccaṃ anuparivattanti) bedeutet, dass sie von Sonnenaufgang an auf die Sonne blicken und sich bis zum Sonnenuntergang stets der Sonne zugewandt mitdrehen. „Wir werden euch spalten – so erhoben sie Anspruch“ (vo bhindissāmāti paggaṇhiṃsu) bedeutet: „Wir werden euch vernichten“ – so machten sie eine große Anstrengung.

Vissaṭṭhoti maraṇasaṅkārahito, nibbhayoti attho. Migavaṃ nikkhamitvāti araññe vicaritvā migamāraṇakīḷā migavaṃ, taṃ uddissa nikkhamitvā migavadhatthaṃ nikkhamitvāti attho. Ahināgādito visesanatthaṃ ‘‘hatthināgenā’’ti vuttaṃ. Tassa passantassevāti anādare sāmivacanaṃ, tasmiṃ passanteyevāti attho. Ākāse uppatitvāti ettha ayaṃ vikubbaniddhi na hotīti gihissāpi imaṃ iddhiṃ dassesi adhiṭṭhāniddhiyā appaṭikkhittattā. Pakativaṇṇañhi vijahitvā nāgavaṇṇādidassanaṃ vikubbaniddhi. Chaṇavesanti ussavavesaṃ. Padhānagharanti bhāvanānuyogavasena vīriyārambhassa anurūpaṃ vivittasenāsanaṃ. Sopīti rañño bhāgineyyaṃ sandhāya vuttaṃ.

„Vissaṭṭho“ (furchtlos/unbesorgt) bedeutet frei von Todesangst, furchtlos. „Migavaṃ nikkhamitvā“ (zur Jagd ausgezogen) bedeutet: Das Umherstreifen im Wald und das Spiel des Tötens von Wild wird „migavaṃ“ (Jagd) genannt; im Hinblick darauf ausgezogen zu sein, also ausgezogen zu sein, um Wild zu töten, ist die Bedeutung. „Hatthināgena“ (durch den Elefanten-Nāga) wird gesagt, um sich von Schlangen-Nāgas und Ähnlichem zu unterscheiden. „Tassa passantasseva“ (während er zusah) ist ein Genitiv der Nichtbeachtung (anādara-ṣaṣṭhī); „während er genau zusah“ ist die Bedeutung. Zu „ākāse uppatitvā“ (in die Luft aufgestiegen): Hierbei handelt es sich nicht um die Verwandlungsmacht (vikubbana-iddhi); er zeigte diese übernatürliche Macht (iddhi) selbst einem Laien, da die Entschlossenheitsmacht (adhiṭṭhāna-iddhi) nicht ausgeschlossen ist. Denn das Aufgeben der natürlichen Gestalt und das Zeigen einer Schlangengestalt und so weiter ist die Verwandlungsmacht (vikubbana-iddhi). „Chaṇavesaṃ“ bedeutet Festgewand. „Padhānagharaṃ“ bedeutet eine einsame Wohnstätte, die dem Aufbieten von Tatkraft durch die Hingabe an die Meditation angemessen ist. „Sopī“ (auch er) wird in Bezug auf den Neffen (Schwestersohn) des Königs gesagt.

Kusalādhippāyoti manāpajjhāsayo. Dveḷhakajātoti saṃsayamāpanno. Ekekaṃ bhikkhusahassaparivāranti ettha ‘‘gaṇhitvā āgacchathā’’ti āṇākārena vuttepi therā bhikkhū sāsanahitattā gatā. Kappiyasāsanañhetaṃ, na gihīnaṃ gihikammapaṭisaṃyuttaṃ. Thero nāgacchīti kiñcāpi ‘‘rājā [Pg.31] pakkosatī’’ti vuttepi dhammakammatthāya āgantuṃ vaṭṭati, dvikkhattuṃ pana pesitepi ‘‘ananurūpā yācanā’’ti nāgato, ‘‘mahānubhāvo thero yathānusiṭṭhaṃ paṭipattiko pamāṇabhūto’’ti rañño ceva ubhayapakkhikānañca attani bahumānuppādanavasena uddhaṃ kattabbakammasiddhiṃ ākaṅkhanto asāruppavacanalesena nāgacchi. Ekato saṅghaṭitā nāvā nāvāsaṅghāṭaṃ. Sāsanapaccatthikānaṃ bahubhāvato āha ‘‘ārakkhaṃ saṃvidhāyā’’ti. Yanti yasmā. Abbāhiṃsūti ākaḍḍhiṃsu. Bāhiratoti uyyānassa bāhirato. Passantānaṃ atidukkarabhāvena upaṭṭhānaṃ sandhāya ‘‘padesapathavīkampanaṃ dukkara’’nti āha. Adhiṭṭhāne panettha visuṃ dukkaratā nāma natthi.

„Kusalādhippāyo“ bedeutet von heilsamer Absicht (mit angenehmer Gesinnung). „Dveḷhakajāto“ bedeutet in Zweifel geraten. Zu „ekekaṃ bhikkhusahassaparivāraṃ“ (jeweils von tausend Mönchen begleitet): Obwohl im Ton eines Befehls gesagt wurde: „Nehmt sie und kommt!“, gingen die Theras (älteren Mönche) um des Wohls der Lehre willen dorthin. Denn dies ist eine den Regeln entsprechende Botschaft (kappiyasāsana), nicht eine, die sich auf weltliche Angelegenheiten der Laien bezieht. „Thero nāgacchi“ (Der Thera kam nicht): Obwohl es für eine rechtmäßige Handlung der Lehre (dhammakamma) angemessen gewesen wäre zu kommen, selbst wenn gesagt wurde: „Der König ruft“, kam er nicht, selbst als zweimal Botschaft gesandt wurde, da er dachte: „Die Bitte ist ungeeignet.“ Er wünschte das Gelingen der später auszuführenden Handlung, indem er durch die Vorstellung „Der Thera ist von großer Macht, praktiziert gemäß der Unterweisung und ist eine verlässliche Autorität“ große Ehrfurcht gegenüber sich selbst sowohl beim König als auch bei beiden Parteien erzeugte; daher kam er unter dem Vorwand ungeeigneter Worte nicht. „Nāvāsaṅghāṭaṃ“ bezeichnet zusammengebundene Boote. Wegen der großen Anzahl von Feinden der Lehre sagte er: „Nachdem er für Schutz gesorgt hatte“ (ārakkhaṃ saṃvidhāya). „Yaṃ“ bedeutet „weil“. „Abbāhiṃsu“ bedeutet „sie zogen heraus“. „Bāhirato“ bedeutet von außerhalb des Parks. Mit Bezug auf das Erscheinen als etwas äußerst Schwieriges für die Zuschauer sagte er: „Das Bebenlassen eines Teils der Erde ist schwierig.“ Bei der bloßen Entschlossenheit (adhiṭṭhāna) jedoch gibt es hierbei keine besondere Schwierigkeit.

Dīpakatittiroti sākuṇikehi samajātikānaṃ gahaṇatthāya posetvā sikkhetvā pāsaṭṭhāne ṭhapanakatittiro. Na paṭicca kammaṃ phusatīti gāthāya yadi tava pāpakiriyāya mano nappadussati, luddena taṃ nissāya katampi pāpakammaṃ taṃ na phusati. Pāpakiriyāya hi appossukkassa nirālayassa bhadrassa sato tava taṃ pāpaṃ na upalimpati, tava cittaṃ na allīyatīti attho.

„Dīpakatittiro“ (Lock-Wachtel) ist eine Wachtel (Rebhuhn), die von Vogelfängern aufgezogen, abgerichtet und am Ort der Schlingen aufgestellt wird, um ihre Artgenossen zu fangen. In der Strophe „Na paṭicca kammaṃ phusati“ (Das Karma trifft einen nicht in Abhängigkeit [davon]) lautet die Bedeutung: Wenn dein Geist durch böses Tun nicht verdorben wird, dann trifft dich das böse Karma nicht, selbst wenn es vom Jäger in Abhängigkeit von dir begangen wurde. Denn da du an bösem Tun uninteressiert, frei von Anhaftung und gut bist, befleckt dich dieses Böse nicht, dein Geist haftet nicht daran.

Kiṃ vadati sīlenāti kiṃvādī. Atha vā ko katamo vādo kiṃvādo, so etassa atthīti kiṃvādī. Attānañca lokañca sassatoti vādo etesanti sassatavādino. Sattesu saṅkhāresu vā ekaccaṃ sassatanti pavatto vādo ekaccasassato, tasmiṃ niyuttā ekaccasassatikā. ‘‘Anto, ananto, antānanto, nevanto nānanto’’ti evaṃ antānantaṃ ārabbha pavattā cattāro vādā antānantā, tesu niyuttā antānantikā. Na marati na upacchijjatīti amarā, evantipi me no, tathātipi me notiādinā (dī. ni. 1.62) pavattā diṭṭhi ceva vācā ca, tassā vikkhepo etesanti amarāvikkhepikā. Atha vā amarā nāma macchajāti duggahā hoti, tassā amarāya viya vikkhepo etesanti amarāvikkhepikā. Adhicca yadicchakaṃ yaṃ kiñci kāraṇaṃ anapekkhitvā samuppanno attā ca loko cāti vāde niyuttā adhiccasamuppannikā. Saññī attāti vādo yesante saññīvādā. Evaṃ asaññīvādā nevasaññīnāsaññīvādāti etthāpi. ‘‘Kāyassa bhedā satto ucchijjatī’’ti (dī. ni. 1.85-86) evaṃ [Pg.32] ucchedaṃ vadantīti ucchedavādā. Diṭṭhadhammoti paccakkho yathāsakaṃ attabhāvo, tasmiṃyeva yathākāmaṃ pañcakāmaguṇaparibhogena nibbānaṃ dukkhūpasamaṃ vadantīti diṭṭhadhammanibbānavādā. Vibhajitvā vādo etassāti vibhajjavādī, bhagavā. Sabbaṃ ekarūpena avatvā yathādhammaṃ vibhajitvā nijjaṭaṃ nigumbaṃ katvā yathā diṭṭhisandehādayo vigacchanti, sammutiparamatthā ca dhammā asaṅkarā paṭibhanti, evaṃ ekantavibhajanasīloti vuttaṃ hoti. Parappavādaṃ maddamānoti tasmiṃ kāle uppannaṃ, āyatiṃ uppajjanakañca sabbaṃ paravādaṃ kathāvatthumātikāvivaraṇamukhena nimmaddanaṃ karontoti attho.

Wer gewohnheitsmäßig verkündet „Was?“ [welche Lehre], ist ein „Kiṃvādī“ (Verkünder von welcher Lehre). Oder aber: Welche oder was für eine Lehre ist eine „kiṃvāda“ (Welche-Lehre)? Wer diese hat, ist ein „kiṃvādī“. Diejenigen, deren Ansicht lautet, das Selbst und die Welt seien ewig, sind „Sassatavādino“ (Ewigkeitslehrer). Die Lehre, die besagt, dass unter den Wesen oder den Gestaltungen (saṅkhāra) ein Teil ewig sei, ist die „Ekaccasassata“-Lehre (Teilewigkeitslehre); diejenigen, die ihr anhängen, sind „Ekaccasassatikā“. Die vier Lehren, die sich auf das Endliche und Unendliche beziehen in der Weise: „Endlich, unendlich, endlich-unendlich, weder endlich noch unendlich“, sind die „Antānantā“-Lehren; diejenigen, die ihnen anhängen, sind „Antānantikā“. „Amarā“ (unsterblich/unvergänglich) bedeutet: es stirbt nicht, es vergeht nicht; die Ansicht und die Rede, die in der Weise auftreten wie: „So ist meine Ansicht nicht, jene Ansicht habe ich nicht“ und so weiter, und deren Ausweichen (vikkhepa) diese Leute praktizieren, macht sie zu „Amarāvikkhepikā“ (Aal-Ausweichenden / Unsterblichkeits-Verwirrten). Oder aber: „Amarā“ ist der Name einer Fischart (Aal), die schwer zu fangen ist; ein Ausweichen, das dem dieser Amarā-Fische gleicht, besitzen sie, daher sind sie „Amarāvikkhepikā“. Diejenigen, die der Lehre anhängen, dass das Selbst und die Welt zufällig (adhicca), nach Wunsch und ohne Rücksicht auf irgendeine Ursache entstanden sind, sind „Adhiccasamuppannikā“. Diejenigen, deren Lehre lautet: „Das Selbst besitzt Wahrnehmung (saññā)“, sind „Saññīvādā“. Ebenso verhält es sich bei „Asaññīvādā“ (Verkünder der Wahrnehmungslosigkeit) und „Nevasaññīnāsaññīvādā“ (Verkünder der Weder-Wahrnehmung-noch-Nichtwahrnehmung). Diejenigen, die die Vernichtung verkünden in der Weise: „Mit dem Zerfall des Körpers wird das Wesen vernichtet“, sind „Ucchedavādā“ (Vernichtungslehrer). „Diṭṭhadhamma“ (gegenwärtiges Dasein) bezeichnet die eigene unmittelbare Existenz; diejenigen, die genau in dieser Existenz durch den Genuss der fünf Sinnenfreuden nach Wunsch das Erlöschen (Nibbāna) als das Zurruhekommen des Leidens verkünden, sind „Diṭṭhadhammanibbānavādā“. Derjenige, dessen Lehre eine differenzierende (analytische) ist, ist ein „Vibhajjavādī“; dies bezeichnet den Erhabenen. Ohne alles über einen Kamm zu scheren, sondern der Wirklichkeit entsprechend differenzierend, entwirrend und klärend zu lehren, sodass Zweifel bezüglich der Ansichten usw. schwinden und die konventionellen sowie die absoluten Wahrheiten unvermischt erscheinen – so zu lehren ist seine feste Gewohnheit; dies ist damit gesagt. „Parappavādaṃ maddamāno“ bedeutet: derjenige, der alle zu jener Zeit entstandenen sowie in Zukunft entstehenden gegnerischen Lehren durch die Darlegung der Matikā des Kathāvatthu niederschlägt.

Tatiyasaṅgītikathāvaṇṇanānayo niṭṭhito.

Die Methode der Erklärung der Erzählung über das Dritte Konzil ist abgeschlossen.

Ācariyaparamparakathāvaṇṇanā

Die Erklärung der Erzählung über die Nachfolge der Lehrer (Lehrerlinie).

Kenābhatanti imaṃ pañhaṃ vissajjentena jambudīpe tāva yāva tatiyasaṅgīti, tāva dassetvā idāni sīhaḷadīpe ācariyaparamparaṃ dassetuṃ tatiyasaṅgahato pana uddhantiādi āraddhaṃ. Imaṃ dīpanti tambapaṇṇidīpaṃ. Tasmiṃ dīpe nisīditvā ācariyena aṭṭhakathāya katattā ‘‘imaṃ dīpa’’nti vuttaṃ. Kañci kālanti accantasaṃyoge upayogavacanaṃ, kismiñci kāleti attho. Porāṇāti sīhaḷadīpe sīhaḷaṭṭhakathākārakā. Bhaddanāmoti bhaddasālatthero. Āguṃ pāpaṃ na karontīti nāgā. Vinayapiṭakaṃ vācayiṃsūti sambandho. Tambapaṇṇiyāti bhummavacanaṃ. Nikāye pañcāti vinayābhidhammānaṃ visuṃ gahitattā tabbinimuttā pañca nikāyā gahetabbā. Pakaraṇeti abhidhammapakaraṇe vācesunti yojanā. Tīṇi piṭakāni svāgatāni assāti ‘‘tepiṭako’’ti vattabbe ‘‘tipeṭako’’ti chandānurakkhaṇatthaṃ vuttaṃ. Tārakarājāti candimā. Pupphanāmoti ettha mahāpadumatthero sumanatthero ca ñātabboti dvikkhattuṃ ‘‘pupphanāmo’’ti vuttaṃ.

Um diese Frage „Von wem wurde es herbeigebracht?“ zu beantworten, zeigte [der Kommentator] zuerst die Lehrerlinie in Jambudīpa bis hin zum Dritten Konzil auf. Um nun die Lehrerlinie auf der Insel Sīhaḷa (Sri Lanka) aufzuzeigen, begann er mit den Worten: „Nach der Dritten Sammlung jedoch...“ (tatiyasaṅgahato pana uddhaṃ) und so weiter. „Imaṃ dīpaṃ“ (diese Insel) meint die Insel Tambapaṇṇi. Weil der Lehrer auf dieser Insel weilte und den Kommentar verfasste, wurde gesagt: „diese Insel“. „Kañci kālaṃ“ (eine gewisse Zeit lang) ist ein Akkusativ der zeitlichen Erstreckung (accantasaṃyoga); „für eine gewisse Zeit“ ist die Bedeutung. „Porāṇā“ (die Alten) sind die Verfasser der srilankischen Kommentare (Sīhaḷa-Aṭṭhakathā) auf der Insel Sīhaḷa. „Bhaddanāmo“ bezeichnet den Thera Bhaddasāla. „Nāgā“ (Nāgas) werden sie genannt, weil sie kein Böses (āgu / pāpa) tun. „Sie lehrten das Vinayapiṭaka“ (vinayapiṭakaṃ vācayiṃsu) ist die syntaktische Verknüpfung. „Tambapaṇṇiyā“ steht im Lokativ (bhummavacana). Zu „nikāye pañca“ (die fünf Nikāyas): Da Vinaya und Abhidhamma separat erfasst wurden, sind die davon ausgenommenen fünf Nikāyas zu verstehen. Zu „pakaraṇe“: „Sie lehrten die Abhidhamma-Abhandlungen (Abhidhamma-Pakaraṇa)“ ist die syntaktische Konstruktion. Während man eigentlich sagen müsste „tepiṭako“ (Kenner der drei Körbe), weil ihm die drei Körbe wohlvertraut waren, wurde um des Metrums willen (chandānurakkhaṇattha) „tipeṭako“ gesagt. „Tārakarājā“ (König der Sterne) bezeichnet den Mond. Zu „pupphanāmo“: Hierunter sind der Thera Mahāpaduma und der Thera Sumana zu verstehen; daher wurde zweimal „pupphanāmo“ (der mit dem Namen einer Blume) gesagt.

Vanavāsinti vanavāsīraṭṭhaṃ. Karakavassanti himapātanakavassaṃ, karakadhārāsadisaṃ vā vassaṃ. Harāpetvāti udakoghena harāpetvā. Chinnabhinnapaṭadharoti satthakena chinnaṃ raṅgena bhinnaṃ paṭaṃ dhāraṇako. Bhaṇḍūti muṇḍako. Makkhaṃ asahamānoti therassa ānubhāvaṃ paṭicca attano [Pg.33] uppannaṃ paresaṃ guṇamakkhanalakkhaṇaṃ makkhaṃ tathā pavattaṃ kodhaṃ asahamāno. Asaniyo phalantīti gajjantā patanti. Me mama bhayabheravaṃ janetuṃ paṭibalo na assa na bhaveyyāti yojanā. Aññadatthūti ekaṃsena. Kasmīragandhārāti kasmīragandhāraraṭṭhavāsino. Isivātapaṭivātāti bhikkhūnaṃ cīvaracalanakāyacalanehi sañjanitavātehi parito samantato bījayamānā ahesuṃ. Dhammacakkhunti heṭṭhāmaggattaye ñāṇaṃ. Anamataggiyanti anamataggasaṃyuttaṃ (saṃ. ni. 2.124 ādayo). Samadhikānīti sādhikāni. Pañca raṭṭhānīti pañca cinaraṭṭhāni. Vegasāti vegena. Samantato rakkhaṃ ṭhapesīti tesaṃ appavesanatthāya adhiṭṭhānavasena rakkhaṃ ṭhapesi. Aḍḍhuḍḍhāni sahassānīti aḍḍhena catutthāni aḍḍhuḍḍhāni, atirekapañcasatāni tīṇi sahassānīti attho. Diyaḍḍhasahassanti aḍḍhena dutiyaṃ diyaḍḍhaṃ, atirekapañcasatikaṃ sahassanti attho. Niddhametvānāti palāpetvā.

„Vanavāsiṃ“ bedeutet das Land Vanavāsī. „Karakavassaṃ“ bezeichnet einen Schneefall oder einen Regen, der einem Hagelschauer gleicht. „Harāpetvā“ bedeutet durch eine Wasserflut weggespült habend. „Chinnabhinnapaṭadharo“ beschreibt jemanden, der ein Gewand trägt, das mit einem Messer zerschnitten und durch Färben beschädigt ist. „Bhaṇḍu“ bedeutet Kahlkopf. „Makkhaṃ asahamāno“ beschreibt jemanden, der den herabwürdigenden Zorn nicht erträgt, welcher in ihm selbst gegenüber anderen aufgrund der Macht des Theras entstand und das Merkmal des Verkleinerns der Tugenden anderer aufweist. „Asaniyo phalanti“ bedeutet donnernd herabstürzen. Die Satzverknüpfung von „Me mama bhayabheravaṃ janetuṃ paṭibalo na assa“ lautet: „Er wäre nicht imstande, mir Furcht und Schrecken einzujagen.“ „Aññadatthu“ bedeutet sicherlich. „Kasmīragandhārā“ bezeichnet die Bewohner der Länder Kasmīra und Gandhāra. „Isivātapaṭivātā“ bedeutet, dass sie von allen Seiten durch die Winde umfächelt wurden, die durch die Bewegungen der Gewänder und Körper der Mönche erzeugt wurden. „Dhammacakkhu“ bezeichnet das Wissen auf den drei niederen Pfaden. „Anamataggiyaṃ“ bezieht sich auf das Anamatagga-Saṃyutta. „Samadhikāni“ bedeutet überschreitend. „Pañca raṭṭhāni“ bezeichnet fünf Provinzen Chinas. „Vegasā“ bedeutet mit großer Eile. „Samantato rakkhaṃ ṭhapesi“ bedeutet, dass er kraft Entschlossenheit einen Schutz errichtete, um deren Eindringen zu verhindern. „Aḍḍhuḍḍhāni sahassāni“ bedeutet dreieinhalbtausend; die Bedeutung ist: dreitausend und fünfhundert im Überschuss. „Diyaḍḍhasahassaṃ“ bedeutet eineinhalbtausend; die Bedeutung ist: eintausend und fūnfhundert im Überschuss. „Niddhametvāna“ bedeutet vertrieben habend.

Rājagahanagaraparivattakenāti rājagahanagaraṃ parivattetvā tato bahi taṃ padakkhiṇaṃ katvā gatamaggena, gamanena vā. Āropesīti paṭipādesi. Paḷināti ākāsaṃ pakkhandiṃsu. Naguttameti cetiyagirimāha. Puratoti pācīnadisābhāge. Puraseṭṭhassāti seṭṭhassa anurādhapurassa. Silakūṭamhīti evaṃnāmake pabbatakūṭe. Sīhakumārassa puttoti ettha ‘‘kaliṅgarājadhītu kucchismiṃ sīhassa jāto sīhakumāro’’ti vadanti. Jeṭṭhamāsassa puṇṇamiyaṃ jeṭṭhanakkhattaṃ vā mūlanakkhattaṃ vā hotīti āha ‘‘jeṭṭhamūlanakkhattaṃ nāma hotī’’ti. Migānaṃ vānato hiṃsanato bādhanato migavaṃ, migavijjhanakīḷā. Rohitamigarūpanti gokaṇṇamigavesaṃ. Rathayaṭṭhippamāṇāti rathapatodappamāṇā. Ekā latāyaṭṭhi nāmāti ekā rajatamayā kañcanalatāya paṭimaṇḍitattā evaṃ laddhanāmā. Pupphayaṭṭhiyaṃ nīlādīni pupphāni, sakuṇayaṭṭhiyaṃ nānappakārā migapakkhino vicittakammakatā viya khāyantīti daṭṭhabbaṃ. Rājakakudhabhaṇḍānīti rājārahauttamabhaṇḍāni. Saṅkhanti dakkhiṇāvaṭṭaṃ abhisekasaṅkhaṃ. Vaḍḍhamānanti alaṅkāracuṇṇaṃ, ‘‘nahānacuṇṇa’’nti keci. Vaṭaṃsakanti kaṇṇapiḷandhanaṃ vaṭaṃsakanti vuttaṃ hoti. Nandiyāvaṭṭanti nandiyāvaṭṭapupphākārena maṅgalatthaṃ suvaṇṇena kataṃ. Kaññanti khattiyakumāriṃ. Hatthapuñchananti pītavaṇṇaṃ mahagghahatthapuñchanavatthaṃ. Aruṇavaṇṇamattikanti nāgabhavanasambhavaṃ. Vatthakoṭikanti vatthayugameva. Nāgamāhaṭanti nāgehi [Pg.34] āhaṭaṃ. Amatosadhanti evaṃnāmikā guḷikajāti. Amatasadisakiccattā evaṃ vuccati. Bhūmattharaṇasaṅkhepenāti bhūmattharaṇākārena. Uppātapāṭhakāti nimittapāṭhakā. Alaṃ gacchāmāti ‘‘purassa accāsannattā sāruppaṃ na hotī’’ti paṭikkhipanto āha. Aḍḍhanavamānaṃ pāṇasahassānanti (a. ni. 6.53) pañcasatādhikānaṃ aṭṭhannaṃ pāṇasahassānaṃ. Appamādasuttanti aṅguttaranikāye mahāappamādasuttaṃ, rājovādasuttanti vuttaṃ hoti.

„Rājagahanagaraparivattakena“ bedeutet, indem man die Stadt Rājagaha umrundete, außerhalb von ihr eine Rechtsumwandlung vollzog, auf dem gegangenen Weg oder durch das Gehen. „Āropesi“ bedeutet er setzte in Bewegung. „Paḷina“ bedeutet sie flogen in den Himmel empor. Mit „naguttame“ ist der Berg Cetiyagiri gemeint. „Purato“ bedeutet im östlichen Teil. „Puraseṭṭhassa“ bedeutet der hervorragenden Stadt Anurādhapura. „Silakūṭamhi“ bedeutet auf dem gleichnamigen Berggipfel. Zu „sīhakumārassa putto“ sagen sie: „Der Löwenprinz wurde im Schoße der Prinzessin von Kaliṅga durch einen Löwen gezeugt.“ Am Vollmondtag des Monats Jeṭṭha steht entweder das Jeṭṭha- oder das Mūla-Mondhaus; daher sagte er: „Es herrscht das sogenannte Jeṭṭhamūla-Mondhaus.“ „Migavaṃ“ bezeichnet das Jagen von Wild aufgrund des Verletzens und Bedrängens der Tiere, also das Spiel des Erlegens von Wild. „Rohitamigarūpaṃ“ bedeutet die Gestalt einer Elchantilope. „Rathayaṭṭhippamāṇā“ bedeutet von der Größe einer Wagendeichsel. „Ekā latāyaṭṭhi nāma“ bezeichnet eine silberne Rute, die diesen Namen erhielt, weil sie mit einer goldenen Ranke verziert ist. Es ist zu verstehen, dass an der Blumenrute blaue und andere Blumen und an der Vogelrute verschiedene Wildtiere und Vögel wie kunstvoll gemalte Werke erscheinen. „Rājakakudhabhaṇḍāni“ sind die königlichen Insignien, die für einen König angemessen und edel sind. „Saṅkha“ ist das rechtsgewundene Einweihungsmuschelhorn. „Vaḍḍhamāna“ bedeutet kosmetisches Puder; einige sagen „Badepuder“. „Vaṭaṃsaka“ bedeutet Ohrschmuck, so wird es genannt. „Nandiyāvaṭṭa“ bezeichnet einen zu glückbringenden Zwecken aus Gold gefertigten Schmuck in Form einer Nandiyāvaṭṭa-Blüte. „Kañña“ bedeutet eine königliche Prinzessin. „Hatthapuñchana“ bezeichnet ein gelbgefärbtes, kostbares Handtuch. „Aruṇavaṇṇamattika“ bedeutet rötliche Erde aus dem Reich der Nāgas. „Vatthakoṭika“ bedeutet einfach ein Paar Gewänder. „Nāgamāhaṭa“ bedeutet von den Nāgas herbeigebracht. „Amatosadha“ ist eine so benannte Art von Pille; sie wird so genannt, weil ihre Wirkung dem Nektar der Unsterblichkeit gleicht. „Bhūmattharaṇasaṅkhepena“ bedeutet in Form eines Bodenteppichs. „Uppātapāṭhakā“ bezeichnet Deuter von Vorzeichen. Die Worte „Genug, wir gehen“ sprach er ablehnend, da es heißt: „Wegen der zu großen Nähe zur Stadt ist es nicht angemessen.“ „Aḍḍhanavamānaṃ pāṇasahassānaṃ“ bedeutet für achttausendfünfhundert Lebewesen. „Appamādasutta“ bezeichnet das Mahā-appamāda-Sutta im Aṅguttara-Nikāya; damit ist das Rājovāda-Sutta gemeint.

Mahaccāti mahatā. Upasaṅkamantoti ativiya kilantarūpo hutvā upasaṅkamīti attho. Tumhe jānanatthanti sambandho. Pañcapaṇṇāsāyāti ettha ‘‘catupaññāsāyāti vattabbaṃ. Evañhi sati upari vuccamānaṃ dvāsaṭṭhi arahantoti vacanaṃ sametī’’ti sāratthadīpaniyaṃ (sārattha. ṭī. 1.ācariyaparamparakathāvaṇṇanā) vuttaṃ. Dasabhātikasamākulanti muṭasivassa puttehi devānaṃpiyatissādīhi dasahi bhātikehi samākiṇṇaṃ. Ciradiṭṭho sammāsambuddhoti dhātuyo sandhāyāha. Sabbatāḷāvacareti sabbāni turiyabhaṇḍāni, taṃsahacarite vā vādake. Upaṭṭhāpetvāti upahārakārāpanavasena sannipātetvā. Vaḍḍhamānakacchāyāyāti pacchābhattaṃ. Pokkharavassanti pokkharapatte viya atemitukāmānaṃ upari atemetvā pavattanakavassaṃ. Mahāvīroti satthuvohārena dhātu eva vuttā. Pacchimadisābhimukhova hutvā apasakkantoti ettha puratthābhimukho ṭhitova piṭṭhito apasakkanena pacchimadisāya gacchanto tādisopasaṅkamanaṃ sandhāya ‘‘pacchimadisābhimukho’’ti vutto. ‘‘Mahejavatthu nāma evaṃnāmakaṃ devaṭṭhāna’’nti vadanti.

„Mahaccā“ bedeutet mit einer großen. „Upasaṅkamanto“ bedeutet, dass er sich näherte, während er äußerst erschöpft erschien. „Tumhe jānanatthaṃ“ bildet die syntaktische Verbindung [„damit ihr es wisst“]. Zu „pañcapaṇṇāsāya“ heißt es im Sāratthadīpanī: „Man sollte 'vierundfünfzig' sagen. Denn wenn es so gesagt wird, stimmt es mit der im Folgenden erwähnten Aussage 'zweiundsechzig Arahants' überein.“ „Dasabhātikasamākulaṃ“ bedeutet angefüllt mit den zehn Brüdern, den Söhnen von Muṭasiva, angeführt von Devānaṃpiyatissa. Die Worte „Der langanhaltend geschaute vollkommen Erwachte“ wurden in Bezug auf die Reliquien gesagt. „Sabbatāḷāvacare“ bezeichnet alle Musikinstrumente oder die dazugehörigen Musiker. „Upaṭṭhāpetvā“ bedeutet sie versammeln lassend, um eine Opfergabe darbringen zu lassen. „Vaḍḍhamānakacchāyāya“ bedeutet am Nachmittag. „Pokkharavassa“ bezeichnet einen Regen, der wie auf Lotusblättern über jene hinwegfließt, die nicht nass werden wollen, ohne sie nass zu machen. Mit der Bezeichnung für den Meister, „Mahāvīra“, sind die Reliquien selbst gemeint. Zu „pacchimadisābhimukhova hutvā apasakkanto“: Während er nach Osten blickte, ging er rückwärts weichend nach Westen; in Bezug auf dieses sich Annähern wurde gesagt: „nach Westen gewandt“. Sie sagen: „Mahejavatthu ist ein so benannter Ort der Götter.“

Pajjarakenāti amanussasamuṭṭhāpitena pajjarakarogena. Devoti megho. Anuppavecchīti vimucci. Vivādo hotīti ettha kiriyākālamapekkhitvā vattamānappayogo daṭṭhabbo. Evaṃ īdisesu sabbattha. Tadetanti ṭhānaṃ tiṭṭhatīti sambandho. ‘‘Channaṃ vaṇṇānaṃ sambandhabhūtānaṃ raṃsiyo cā’’ti ajjhāharitabbaṃ, ‘‘channaṃ vaṇṇānaṃ udakadhārā cā’’ti evampettha sambandhaṃ vadanti. Parinibbutepi bhagavati tassānubhāvena evarūpaṃ pāṭihāriyaṃ ahosi evāti dassetuṃ evaṃ acintiyātiādigāthamāha. Rakkhaṃ karontoti attanā upāyena palāpitānaṃ yakkhānaṃ puna appavisanatthāya parittānaṃ karonto. Āvijjīti pariyāyi.

„Pajjarakena“ bedeutet durch die von Dämonen verursachte Fieberpest. „Devo“ bedeutet die Regenwolke. „Anuppavecchī“ bedeutet ließ Regen herabströmen. Zu „vivādo hoti“ ist der Gebrauch des Präsens ohne Berücksichtigung der Zeit der Handlung zu verstehen. Ebenso verhält es sich an allen solchen Stellen. „Tadetam“ ist mit dem Satz „der Ort bleibt bestehen“ zu verbinden. Es ist hinzuzufügen: „und die Strahlen der sechs Farben, die miteinander verbunden sind“. Einige erklären die Verbindung hierbei auch als: „und die Wasserströme der sechs Farben“. Um zu zeigen, dass selbst nach dem Verlöschen des Erhabenen durch dessen Macht ein solches Wunder geschah, sprach er die Strophe beginnend mit „So unvorstellbar...“. „Rakkhaṃ karonto“ bedeutet, dass er, während er den Schutzgesang vollzog, verhinderte, dass die von ihm durch ein Mittel vertriebenen Yakkhas wieder eintreten. „Āvijji“ bedeutet er umkreiste.

Rañño [Pg.35] bhātāti rañño kaniṭṭhabhātā. Anuḷādevī nāma rañño jeṭṭhabhātu jāyā. Sarasaraṃsijālavissajjanakenāti siniddhatāya rasavantaṃ ojavantaṃ raṃsijālaṃ vissajjentena. Ekadivasena agamāsīti sambandho. Appesīti lekhasāsanaṃ patiṭṭhāpesi. Udikkhatīti apekkhati pattheti. Bhāriyanti garukaṃ, anatikkamanīyanti attho. Maṃ paṭimānetīti maṃ udikkhati. Kammāravaṇṇanti rañño pakatisuvaṇṇakāravaṇṇaṃ. Tihatthavikkhambhanti tihatthavitthāraṃ. Sakalajambudīparajjenāti ettha rañño idanti rajjaṃ, sakalajambudīpato uppajjanakaāyo ceva āṇādayo ca, tena pūjemīti attho, na sakalapathavīpāsādādivatthunā tassa sattāhaṃ demītiādinā kālaparicchedaṃ katvā dātuṃ ayuttattā. Evañhi dento tāvakālikaṃ deti nāma vatthupariccāgalakkhaṇattā dānassa, pathavādivatthupariccāgena ca puna gahaṇassa ayuttattā. Niyamitakāle pana āyādayo pariccattā evāti tato paraṃ apariccattattā gahetuṃ vaṭṭati. Tasmā vuttanayenettha ito parampi āyādidānavaseneva rajjadānaṃ veditabbaṃ. Pupphuḷakā hutvāti ketakīpārohaṅkurā viya udakapupphuḷakākārā hutvā. Gavakkhajālasadisanti bhāvanapuṃsakaṃ, vātapānesu jālākārena ṭhapitadārupaṭasadisanti attho, gavakkhena ca suttādimayajālena ca sadisanti vā attho.

„Der Bruder des Königs“ (rañño bhātā) bedeutet der jüngere Bruder des Königs. „Die Königin Anulā“ (Anuḷādevī) ist die Ehefrau des älteren Bruders des Königs. „Durch das Aussenden eines Netzes von glänzenden Strahlen“ (sarasaraṃsijālavissajjanakena) bedeutet durch das Aussenden eines geschmeidigen, kraftvollen und nahrhaften Strahlennetzes. „Er reiste an einem einzigen Tag“ (ekadivasena agamāsi) ist die syntaktische Verknüpfung. „Er überbrachte“ (appesi) bedeutet, er sandte eine schriftliche Botschaft. „Er schaut aus nach“ (udikkhati) bedeutet er erwartet, er ersehnt. „Schwerwiegend“ (bhāriyaṃ) bedeutet schwer, unüberwindbar. „Er wartet auf mich“ (maṃ paṭimāneti) bedeutet er blickt nach mir aus. „In der Gestalt eines Schmieds“ (kammāravaṇṇaṃ) bedeutet in der gewöhnlichen Gestalt eines Goldschmieds des Königs. „Drei Ellen breit“ (tihatthavikkhambhaṃ) bedeutet drei Ellen in der Breite. „Mit der Herrschaft über ganz Jambudīpa“ (sakalajambudīparajjena): Hierbei bezeichnet „Königreich“ (rajjaṃ) das, was dem König gehört. Es bedeutet: „Ich verehre [ihn] mit den Steuereinnahmen und der Befehlsgewalt usw., die aus ganz Jambudīpa entstehen“; es bedeutet nicht [die Verehrung] mittels des eigentlichen Bodens, der Paläste usw., da es unangebracht ist, diese unter Festlegung einer Frist wie „ich gebe es für sieben Tage“ zu übergeben. Denn wer auf diese Weise gibt, gibt nur etwas Vorübergehendes, da das Wesen des Gebens im völligen Verzicht auf das Objekt liegt und da es ungebührlich ist, nach dem Verzicht auf das Land usw. dieses wieder in Besitz zu nehmen. Zur festgelegten Zeit jedoch sind die Abgaben usw. tatsächlich aufgegeben, und danach ist es rechtmäßig, sie wieder in Besitz zu nehmen, da sie danach nicht dauerhaft aufgegeben sind. Daher ist auch hier und im Folgenden die Schenkung des Königreichs gemäß der erklärten Weise als Schenkung der Abgaben usw. zu verstehen. „Zu Blasen geworden“ (pupphuḷakā hutvā) bedeutet die Form von Wasserblasen annehmend wie die Knospen der Ketakī-Pflanze. „Wie ein Gitterfenster“ (gavakkhajālasadisaṃ) ist ein adverbiales Neutrum; es bedeutet: ähnlich einer hölzernen Platte, die gitterartig in den Fenstern angebracht ist, oder alternativ: ähnlich einem Gitter, das aus Fäden u. dgl. hergestellt ist.

Devadundubhiyoti ettha devoti megho, tassa acchasukkhatāya ākāsamiva khāyamānassa animittagajjitaṃ devadundubhi nāma, yaṃ ‘‘ākāsadundubhī’’tipi vadanti. Phaliṃsūti thaniṃsu. Pabbatānaṃ naccehīti pathavīkampena ito cito ca bhamantānaṃ pabbatānaṃ naccehi. Vimhayajātā yakkhā ‘‘hi’’ntisaddaṃ nicchārentīti āha ‘‘yakkhānaṃ hiṅkārehī’’ti. Sakasakapaṭibhānehīti attano attano sippakosallehi. Abhisekaṃ datvāti anotattadahodakena abhisekaṃ datvā.

Bezüglich „Göttertrommeln“ (devadundubhiyo): Hierbei bedeutet „Gott“ (devo) Wolke; das grundlose Donnern dieser Wolke, die wegen ihrer klaren Weiße wie der Himmel erscheint, wird „Göttertrommel“ (devadundubhi) genannt, was man auch als „Himmelstrommel“ (ākāsadundubhī) bezeichnet. „Sie ertönten“ (phaliṃsu) bedeutet sie donnerten. „Durch das Tanzen der Berge“ (pabbatānaṃ naccehi) bedeutet durch das Tanzen der Berge, die sich infolge eines Erdbebens hierhin und dorthin bewegen. Mit den Worten „durch das Brüllen der Yakkhas“ (yakkhānaṃ hiṅkārehi) meint er, dass die von Staunen ergriffenen Yakkhas den Laut „Hiṃ“ ausstießen. „Mit ihren jeweiligen Geistesblitzen“ (sakasakapaṭibhānehi) bedeutet mit ihren jeweiligen handwerklichen Fertigkeiten. „Die Weihe vollziehend“ (abhisekaṃ datvā) bedeutet die Weihe mit dem Wasser des Anotatta-Sees vollziehend.

Devatākulānīti mahābodhiṃ parivāretvā ṭhitanāgayakkhādidevatākulāni datvāti sambandho. Gopakarājakammino tathā ‘‘taracchā’’ti vadanti. Iminā parivārenāti sahatthe karaṇavacanaṃ, iminā parivārena sahāti attho. Tāmalittinti evaṃnāmakaṃ samuddatīre paṭṭanaṃ. Idamassa tatiyanti suvaṇṇakaṭāhe patiṭṭhitasākhābodhiyā rajjasampadānaṃ sandhāya vuttaṃ. Tato pana pubbe ekavāraṃ rajjasampadānaṃ acchinnāya sākhāya mahābodhiyā eva kataṃ, tena [Pg.36] saddhiṃ catukkhattuṃ rājā rajjena pūjesi. Rajjena pūjitadivasesu kira sakaladīpato uppannaṃ āyaṃ gahetvā mahābodhimeva pūjesi.

„Die Göttergeschlechter“ (devatākulāni): Die syntaktische Verknüpfung lautet: er übergab die Göttergeschlechter der Nāgas, Yakkhas usw., die den Großen Bodhi-Baum umgaben. Die Hüter und königlichen Arbeiter nennen sie ebenso „Taracchas“ (Hyänen). „Mit diesem Gefolge“ (iminā parivārena): Dies ist ein Instrumentalis im Sinne von „zusammen mit“, was bedeutet: zusammen mit diesem Gefolge. „Nach Tāmalitti“ (tāmalittiṃ) bezeichnet einen so benannten Hafen am Meeresufer. „Dies ist sein drittes“ (idamassa tatiyaṃ) wurde im Hinblick auf die Übergabe des Königreichs an den im goldenen Kessel befindlichen Bodhi-Zweig gesagt. Zuvor jedoch wurde die Übergabe des Königreichs ein einziges Mal an den Großen Bodhi-Baum selbst vollzogen, als der Zweig noch nicht abgetrennt war; zusammen mit diesem [Ereignis] verehrte der König den Baum viermal mit dem Königreich. Es heißt, an den Tagen, an denen er ihn mit dem Königreich verehrte, nahm er die Steuereinnahmen der gesamten Insel und verehrte damit ausschließlich den Großen Bodhi-Baum.

Paṭhamapāṭipadadivaseti sukkapakkhapāṭipadadivase. Tañhi kaṇhapakkhapāṭipadadivasaṃ apekkhitvā ‘‘paṭhamapāṭipadadivasa’’nti vuttaṃ, idañca tasmiṃ tambapaṇṇidīpe vohāraṃ gahetvā vuttaṃ, idha pana puṇṇamito paṭṭhāya yāva aparā puṇṇamī, tāva eko māsoti vohāro. Tasmā iminā vohārena ‘‘dutiyapāṭipadadivase’’ti vattabbaṃ siyā kaṇhapakkhapāṭipadassa idha paṭhamapāṭipadattā. Gacchati vatareti ettha areti khede. Samantāyojananti accantasaṃyoge upayogavacanaṃ, yojanappamāṇe padese sabbatthāti attho. Supaṇṇarūpenāti mahābodhiṃ balakkārena gahetvā nāgabhavanaṃ netukāmāni nāgarājakulāni iddhiyā gahitena garuḷarūpena santāseti. Taṃ vibhūtiṃ passitvāti devatādīhi karīyamānaṃ pūjāmahattaṃ, mahābodhiyā ca ānubhāvamahattaṃ disvā sayampi tathā pūjetukāmā theriṃ yācitvāti yojanā. Samuddasālavatthusminti yasmiṃ padese ṭhatvā rājā samudde āgacchantaṃ bodhiṃ therānubhāvena addasa, yattha ca pacchā samuddassa diṭṭhaṭṭhānanti pakāsetuṃ samuddasālaṃ nāma sālaṃ akaṃsu, tasmiṃ samuddasālāya vatthubhūte padese. Therassāti mahāmahindattherassa. Pupphaagghiyānīti kūṭāgārasadisāni pupphacetiyāni. Āgato vatareti ettha areti pamode. Aṭṭhahi amaccakulehi aṭṭhahi brāhmaṇakulehi cāti soḷasahi jātisampannakulehi. Rajjaṃ vicāresīti rajjaṃ vicāretuṃ vissajjesi. Rājavatthudvārakoṭṭhakaṭṭhāneti rājuyyānassa dvārakoṭṭhakaṭṭhāne. Anupubbavipassananti udayabbayādianupubbavipassanaṃ. ‘‘Saha bodhipatiṭṭhānenā’’ti karaṇavacanena vattabbe vibhattipariṇāmena ‘‘saha bodhipatiṭṭhānā’’ti nissakkavacanaṃ kataṃ. Sati hi sahasaddappayoge karaṇavacaneneva bhavitabbaṃ. Dassiṃsūti paññāyiṃsu. Mahāāsanaṭṭhāneti pubbapasse mahāsilāsanena patiṭṭhitaṭṭhāne. Pūjetvā vandīti āgāminaṃ mahācetiyaṃ vandi. Purime pana mahāvihāraṭṭhāne pūjāmattasseva katattā anāgate saṅghassapi navakatā avanditabbatā ca pakāsitāti veditabbā. Anāgate pana metteyyādibuddhā paccekabuddhā ca buddhabhāvakkhaṇaṃ uddissa vanditabbāva sabhāvena visiṭṭhapuggalattāti gahetabbaṃ.

„Am ersten Tag des zunehmenden Mondes“ (paṭhamapāṭipadadivase) bedeutet am ersten Tag der lichten Hälfte des Monats. Denn dieser wurde im Hinblick auf den ersten Tag der dunklen Monatshälfte als „erster pāṭipada-Tag“ bezeichnet; und dies wurde gemäß dem Sprachgebrauch auf jener Insel Tambapaṇṇi gesagt. Hier jedoch [in Jambudīpa] gilt der zeitliche Rahmen vom Vollmond bis zum nächsten Vollmond als ein Monat. Daher müsste nach diesem Sprachgebrauch „am zweiten pāṭipada-Tag“ gesagt werden, da der erste Tag der dunklen Hälfte hier der erste pāṭipada-Tag ist. In „gacchati vata re“ drückt das Wort „re“ Erschöpfung aus. „Ein Yojana ringsum“ (samantāyojanaṃ) ist ein Akkusativ der räumlichen Erstreckung, was bedeutet: überall in einem Gebiet im Ausmaß von einem Yojana. „In der Gestalt eines Supaṇṇa“ (supaṇṇarūpena) bedeutet: Er schreckt die Nāga-Königsfamilien, die den Großen Bodhi-Baum mit Gewalt ergreifen und in das Reich der Nāgas entführen wollen, mit einer durch übernatürliche Macht angenommenen Garuda-Gestalt ab. „Nachdem sie diese Pracht gesehen hatten“ (taṃ vibhūtiṃ passitvā) bedeutet: Da sie die Großartigkeit der von den Gottheiten usw. dargebrachten Verehrung sowie die Großartigkeit der übernatürlichen Macht des Großen Bodhi-Baums sahen, wollten sie selbst ihn auf dieselbe Weise verehren und baten die Therī darum – so lautet die syntaktische Konstruktion. „Auf der Stätte der Meeres-Sāla-Halle“ (samuddasālavatthusmiṃ) bedeutet: An dem Ort, an dem der König stand, als er den auf dem Meer herannahenden Bodhi-Baum durch die übernatürliche Macht des Thera erblickte, und wo man später eine Halle namens Samuddasāla errichtete, um die Stelle zu kennzeichnen, von der aus das Meer erblickt wurde – an jenem Ort, der als Baugrund für die Samuddasāla diente. „Des Thera“ (therassa) bedeutet: des Thera Mahāmahinda. „Blumen-Opfergaben“ (pupphaagghiyāni) bedeutet: Blumen-Schreine, die wie spitze Türme geformt sind. In „āgato vata re“ drückt das Wort „re“ Freude aus. „Durch acht Ministerfamilien und acht Brahmanenfamilien“ (aṭṭhahi amaccakulehi aṭṭhahi brāhmaṇakulehi ca) bedeutet: durch sechzehn edelgeborene Familien. „Er verwaltete das Königreich“ (rajjaṃ vicāresi) bedeutet: er gab das Königreich auf, um es verwalten zu lassen. „Am Ort des Torwegs des königlichen Geländes“ (rājavatthudvārakoṭṭhakaṭṭhāne) bedeutet: am Ort des Torwegs des königlichen Gartens. „Stufenweise Einsicht“ (anupubbavipassanaṃ) bedeutet: die stufenweise Einsicht, beginnend mit dem Entstehen und Vergehen usw. Während „zusammen mit der Aufstellung des Bodhi-Baums“ im Instrumentalis (saha bodhipatiṭṭhānenā) ausgedrückt werden sollte, wurde durch Kasusveränderung der Ablativ (nissakkavacanaṃ) „saha bodhipatiṭṭhānā“ verwendet. Denn bei der Verwendung des Wortes „saha“ muss der Instrumentalis stehen. „Sie zeigten sich“ (dassiṃsu) bedeutet: sie wurden sichtbar. „Am Ort des Großen Sitzes“ (mahāāsanaṭṭhāne) bedeutet: an dem Ort an der Ostseite, der mit dem großen Steinthron versehen war. „Nachdem er verehrt hatte, erwies er Ehrerbietung“ (pūjetvā vandi) bedeutet: Er erwies der zukünftigen Großen Cetiya Ehrerbietung. Es ist jedoch zu verstehen, dass an der früheren Stätte des Mahāvihāra, da dort lediglich eine Verehrung dargebracht wurde, die Zukünftigkeit des Ordens sowie die Unzulässigkeit, ihm Ehrerbietung zu erweisen, dargetan wurde. In der Zukunft jedoch sind Buddhas wie Metteyya usw. sowie Paccekabuddhas im Hinblick auf den Moment ihrer Erleuchtung durchaus zu verehren, da sie von Natur aus herausragende Personen sind – so ist es zu verstehen.

Mahāariṭṭhoti [Pg.37] pañcapaññāsāya bhātukehi saddhiṃ cetiyagirimhi pabbajitaṃ sandhāya vuttaṃ. Meghavaṇṇābhayaamaccassa pariveṇaṭṭhāneti meghavaṇṇaabhayassa rañño amaccena kattabbassa pariveṇassa vatthubhūte ṭhāne. Maṅgalanimittabhāvena ākāse samuppanno manoharasaddo ākāsassa ravo viya hotīti vuttaṃ ‘‘ākāsaṃ mahāviravaṃ ravī’’ti. Na hi ākāso nāma koci dhammo atthi, yo saddaṃ samuṭṭhāpeyya, ākāsagatautuvisesasamuṭṭhitova so saddoti gahetabbo. Paṭhamakattikapavāraṇadivase…pe… vinayapiṭakaṃ pakāsesīti idaṃ vinayaṃ vācetuṃ āraddhadivasaṃ sandhāya vuttaṃ. Anusiṭṭhikarānanti anusāsanīkarānaṃ. Rājinoti upayogatthe sāmivacanaṃ, devānaṃpiyatissarājānanti attho. Aññepīti mahindādīhi aṭṭhasaṭṭhimahātherehi aññepi, tesaṃ sarūpaṃ dassento āha tesaṃ therānantiādi. Tattha tesaṃ therānaṃ antevāsikāti mahindattherādīnaṃ aṭṭhasaṭṭhimahātherānaṃ ariṭṭhādayo antevāsikā ca mahāariṭṭhattherassa antevāsikā tissadattakāḷasumanādayo cāti yojetabbaṃ. Antevāsikānaṃ antevāsikāti ubhayattha vuttaantevāsikānaṃ antevāsikaparamparā cāti attho. Pubbe vuttappakārāti mahindo iṭṭiyo uttiyotiādigāthāhi (pārā. aṭṭha. 1.tatiyasaṅgītikathā) pakāsitā ācariyaparamparā.

„Mahāariṭṭho“ („Der große Ariṭṭha“) bezieht sich auf denjenigen, der zusammen mit seinen fünfundfünfzig Brüdern auf dem Berg Cetiyagiri ordiniert wurde. „Meghavaṇṇābhayaamaccassa pariveṇaṭṭhāne“ bedeutet: an der Stelle, die als Baugrund für das Kloster (Pariveṇa) diente, das vom Minister des Königs Meghavaṇṇābhaya zu errichten war. Der Satz „der Himmel stieß ein großes Gebrüll aus“ wurde gesagt, weil ein lieblicher Ton, der als glückbringendes Zeichen am Himmel entstand, wie das Rufen des Himmels selbst war. Denn es gibt kein Ding namens „Himmel“, das einen Ton erzeugen könnte; jener Ton ist vielmehr als ein durch die besonderen atmosphärischen Bedingungen am Himmel entstandener Ton zu verstehen. „Am ersten Tag der ersten Kattika-Pavāraṇā … legte er den Vinayapiṭaka dar“ bezieht sich auf den Tag, an dem mit dem Lehren des Vinaya begonnen wurde. „Anusiṭṭhikarānaṃ“ bedeutet: derjenigen, die die Unterweisung befolgen. Das Wort „Rājinoti“ steht im Genitiv mit Akkusativbedeutung; die Bedeutung ist: „den König Devānaṃpiyatissa“. „Aññepīti“ („auch andere“) meint: andere als die achtundsechzig großen Theras wie Mahinda und andere; um deren Identität aufzuzeigen, sagte er: „jener Theras“ usw. Darin ist die Verbindung wie folgt herzustellen: „Schüler jener Theras“ bezeichnet die Schüler der achtundsechzig großen Theras wie Mahindatthera, nämlich Ariṭṭha und andere, sowie die Schüler des Mahāariṭṭhatthera, nämlich Tissadatta, Kāḷasumana und andere. „Schüler der Schüler“ bedeutet die Nachfolge der Schüler der an beiden Stellen genannten Schüler. „In der zuvor beschriebenen Weise“ meint die Lehrer-Nachfolge, wie sie durch die Verse beginnend mit „Mahindo iṭṭiyo uttiyo“ dargelegt wurde.

Na paggharatīti na gaḷati, na pamussatīti attho. Satigatidhitimantesūti ettha satīti uggahadhāraṇe sati. Gatīti saddatthavibhāgaggahaṇe ñāṇaṃ. Dhitīti uggahapariharaṇādīsu vīriyaṃ. Kukkuccakesūti ‘‘kappati na kappatī’’ti vīmaṃsakukkuccakārīsu. Mātāpituṭṭhāniyoti vatvā tamevatthaṃ samatthetuṃ āha tadāyattāhītiādi. Vinayapariyattiṃ nissāyāti vinayapiṭakapariyāpuṇanaṃ nissāya. Attano sīlakkhandho suguttoti lajjino vinayadhāraṇassa alajjiaññāṇatādīhi chahi ākārehi āpattiyā anāpajjanato attano sīlakkhandho khaṇḍādidosavirahito sugutto surakkhito hoti. Kukkuccapakatānanti kappiyākappiyaṃ nissāya uppannena kukkuccena pakatānaṃ upaddutānaṃ abhibhūtānaṃ yathāvinayaṃ kukkuccaṃ vinodetvā suddhante patiṭṭhāpanena paṭisaraṇaṃ hoti. Vigato sārado bhayametassāti visārado. ‘‘Evaṃ kathentassa doso evaṃ na doso’’ti ñatvāva kathanato nibbhayova saṅghamajjhe voharati [Pg.38]. Paccatthiketi attapaccatthike ceva vajjiputtakādisāsanapaccatthike ca. Sahadhammenāti sakāraṇena vacanena sikkhāpadaṃ dassetvā yathā te asaddhammaṃ patiṭṭhāpetuṃ na sakkonti, evaṃ suniggahitaṃ katvā niggaṇhāti. Saddhammaṭṭhitiyāti pariyattipaṭipattipaṭivedhasaṅkhātassa tividhassāpi saddhammassa ṭhitiyā, pavattiyāti attho.

„Na paggharati“ („rinnt nicht aus“) bedeutet „geht nicht verloren“, „wird nicht vergessen“. In dem Wort „satigatidhitimantesu“ ist „satī“ das Wissen beim Aufnehmen und Einprägen; „gatī“ ist das Wissen bezüglich des Erfassens der Unterscheidung von Wort und Bedeutung; „dhitī“ ist die Tatkraft beim Aufnehmen, Bewahren usw. „Kukkuccakesu“ bezieht sich auf jene, die Gewissenszweifel hegen und untersuchen: „Ist das erlaubt oder nicht erlaubt?“. Nachdem er gesagt hat: „sie nehmen die Stelle von Mutter und Vater ein“, fügte er hinzu: „tadāyattā hi“ („denn von ihnen hängt ab“) usw., um genau diese Bedeutung zu bekräftigen. „Vinayapariyattiṃ nissāya“ bedeutet: gestützt auf das Erlernen des Vinayapiṭaka. „Attano sīlakkhandho sugutto“ („die eigene Tugendgruppe ist gut geschützt“) bedeutet: Da ein gewissenhafter Hüter des Vinaya nicht aufgrund der sechs Ursachen wie Schamlosigkeit, Unwissenheit usw. in eine Verfehlung gerät, ist seine eigene Sittenreinheit frei von Mängeln wie Brüchen, gut behütet und wohlbehütet. „Kukkuccapakatānaṃ“ bedeutet: Für diejenigen, die von Gewissensbissen geplagt, bedrängt und überwältigt sind, welche bezüglich des Erlaubten und Unerlaubten entstanden sind, wird er zur Zuflucht, indem er die Gewissensbisse gemäß dem Vinaya vertreibt und sie in vollkommener Reinheit festigt. Wer frei von Schüchternheit und Furcht ist, ist „visārada“ (zuversichtlich). Da er spricht, während er genau weiß: „Wenn man so spricht, liegt ein Fehler vor; wenn so, liegt kein Fehler vor“, entscheidet er völlig furchtlos inmitten der Sangha. „Paccatthike“ meint sowohl die eigenen Widersacher als auch die Widersacher der Lehre wie die Vajjiputtakas. „Sahadhammena“ bedeutet: mit wohlbegründeten Worten legt er die Übungsregel dar und weist sie so gründlich zurecht, dass jene Widersacher die falsche Lehre nicht etablieren können. „Saddhammaṭṭhitiyā“ bedeutet: für das Fortbestehen, das heißt für die Fortdauer der dreifachen wahren Lehre, die aus Studium, Praxis und Verwirklichung besteht.

Vinayo saṃvaratthāyātiādīsu vinayapariyāpuṇanaṃ vinayo, vinayapaññatti vā kāyavacīdvārasaṃvaratthāya. Avippaṭisāroti katākataṃ nissāya vippaṭisārābhāvo santāpābhāvo. Pāmojjaṃ taruṇapīti. Pīti nāma balavapīti. Passaddhīti kāyacittapassaddhi. Yathābhūtañāṇadassananti sappaccayanāmarūpapariggaho. Nibbidāti vipassanā. Virāgoti ariyamaggo. Vimuttīti aggaphalaṃ. Vimuttiñāṇadassananti paccavekkhaṇañāṇaṃ. Anupādāti kañci dhammaṃ anupādiyitvā pariccajitvā. Parinibbānatthāyāti paccavekkhaṇañāṇe anuppanne antarā parinibbānābhāvena taṃparinibbānatthāyāti paccayattena vuttaṃ anantarādipaccayattā. Etadatthā kathāti ayaṃ vinayakathā nāma etassa anupādāparinibbānassa atthāyāti attho. Mantanāti vinayamantanāyeva, bhikkhūnaṃ ‘‘evaṃ karissāma, evaṃ na karissāmā’’ti vinayapaṭibaddhamantanā. Upanisāti upanisīdati ettha phalanti upanisā, kāraṇaṃ. Vinayo saṃvaratthāyātiādikāraṇaparamparāpi etadatthāti attho. Sotāvadhānanti imissā paramparapaccayakathāya attānaṃ samanatthāya sotāvadhānaṃ, tampi etamatthaṃ. Yadidanti nipāto. Yo ayaṃ catūhi upādānehi anupādiyitvā cittassa arahattamaggasaṅkhāto, tapphalasaṅkhāto vā vimokkho, sopi etadatthāya anupādāparinibbānatthāya. Atha vā yo ayaṃ kañci dhammaṃ anupādācittassa vimokkho vimuccanaṃ vigamo parinibbānaṃ etadatthā kathāti evaṃ upasaṃharaṇavasena yojetumpi vaṭṭati maggaphalavimokkhassa pubbe vuttattā. Āyogoti uggahaṇādivasena punappunaṃ abhiyogo.

In Sätzen wie „Vinayo saṃvaratthāya“ („Der Vinaya dient der Beherrschung“) bedeutet „Vinaya“ das Erlernen des Vinaya oder die Vinaya-Regelungen, welche der Beherrschung der Tore von Körper und Rede dienen. „Avippaṭisāro“ („Reuelosigkeit“) ist das Fehlen von Gewissensbissen und das Fehlen von Kummer bezüglich dessen, was getan oder ungetan blieb. „Pāmojjaṃ“ („Heiterkeit“) ist eine anfängliche, zarte Verzückung. „Pīti“ („Verzückung“) ist eine starke Verzückung. „Passaddhi“ („Beruhigung“) ist die Beruhigung von Körper und Geist. „Yathābhūtañāṇadassana“ („Wissen und Schauen der Dinge, wie sie wirklich sind“) ist das Erfassen von Geist und Materie samt ihren Bedingungen. „Nibbidā“ („Ernüchterung“) ist Einsichtsmeditation (Vipassanā). „Virāgo“ („Begehrenslosigkeit“) ist der edle Pfad. „Vimutti“ („Befreiung“) ist die höchste Frucht. „Vimuttiñāṇadassana“ („Wissen und Schauen der Befreiung“) ist das rückblickende Wissen (Paccavekkhaṇañāṇa). „Anupādā“ („ohne Ergreifen“) bedeutet: ohne an irgendeinem Ding anzuhaften, es loslassend. „Parinibbānatthāya“ („zum Zweck des Erlöschens“): Da vor dem Entstehen des rückblickenden Wissens kein Erlöschen eintreten kann, wird jenes Wissen als Ursache dafür bezeichnet, da es als unmittelbare Bedingung usw. dient. „Etadatthā kathā“ („Dieses Gespräch dient diesem Zweck“) bedeutet: Dieses Gespräch über den Vinaya dient dem Zweck dieses anhaftungsfreien Erlöschens. „Mantanā“ („Beratung“) ist die Beratung über den Vinaya selbst, nämlich die auf den Vinaya bezogene Beratung der Mönche: „Dies wollen wir tun, das wollen wir nicht tun“. „Upanisā“ („Grundlage“): Darin beruht die Frucht, daher heißt es „Upanisā“; es bezeichnet die Ursache. Auch die Kette der Ursachen, beginnend mit „Der Vinaya dient der Beherrschung“ usw., hat diesen Zweck zur Folge. „Sotāvadhāna“ („Zuhören“) ist das Neigen des Ohrs (Zuhören), um sich selbst durch diese Erklärung der Ursachenkette zu verstehen; auch dieses dient jenem Zweck. „Yadidaṃ“ ist eine Partikel. Jene Befreiung des Geistes, die ohne Anhaften an die vier Arten des Ergreifens als der Pfad der Arahatschaft oder als dessen Frucht bezeichnet wird, dient ebenfalls diesem Zweck des anhaftungsfreien Erlöschens. Oder aber es ist auch angemessen, dies im Sinne einer Zusammenfassung so zu verknüpfen: „Jene Befreiung, das Befreitwerden, das Schwinden, das Erlöschen des Geistes, ohne an irgendeinem Ding anzuhaften – diesem Zweck dient das Gespräch“, da die Befreiung durch Pfad und Frucht zuvor bereits erwähnt wurde. „Āyogoti“ ist die wiederholte Anstrengung durch Lernen usw.

Ācariyaparamparakathāvaṇṇanānayo niṭṭhito.

Die Methode der Erklärung der Darstellung der Lehrer-Nachfolge ist abgeschlossen.

Iti samantapāsādikāya vinayaṭṭhakathāya vimativinodaniyaṃ

So endet in der Vimativinodanī, dem Kommentar zum Vinaya-Kommentar Samantapāsādikā,

Bāhiranidānakathāvaṇṇanānayo niṭṭhito.

die Methode der Erklärung der Darstellung der äußeren Einleitung.

Verañjakaṇḍavaṇṇanā

Die Erklärung des Verañja-Abschnitts

Seyyathidanti [Pg.39] taṃ katamaṃ, taṃ kathanti vā attho. Aniyamaniddesavacananti attano atthaṃ sarūpena niyametvā niddisatīti niyamaniddeso, na niyamaniddeso aniyamaniddeso. Sova vuccate anenāti vacananti aniyamaniddesavacanaṃ. Tassāti tenātipadassa. Parivitakkoti ‘‘katamesānaṃ kho buddhānaṃ bhagavantānaṃ brahmacariyaṃ na ciraṭṭhitikaṃ ahosī’’tiādinā (pārā. 18) pavatto. Pubbe vā pacchā vāti tenātipadato heṭṭhā vuttapāṭhe vā upari vakkhamānapāṭhe vāti attho. Atthato siddhenāti sāmatthiyato siddhena. Tatridaṃ mukhamattanidassananti tassā yathāvuttayuttiyā paridīpane idaṃ upāyamattanidassanaṃ. Mukhaṃ dvāraṃ upāyoti hi atthato ekaṃ.

„Seyyathidaṃ“ („wie folgt“, „nämlich“) bedeutet „welches ist dieses?“ oder „wie ist dieses?“. „Aniyamaniddesavacanaṃ“ („unbestimmter Darlegungsausdruck“) erklärt sich so: „Niyamaniddesa“ („bestimmende Darlegung“) bedeutet, dass man seine eigene Bedeutung in ihrer spezifischen Form bestimmt darlegt. Was keine bestimmende Darlegung ist, ist eine unbestimmte Darlegung. Das Wort, durch das dies ausgedrückt wird, ist ein Ausdruck („vacana“); daher heißt es „unbestimmter Darlegungsausdruck“. „Tassa“ bezieht sich auf das Wort „tena“ („durch diesen“). „Parivitakko“ („Gedanke“) ist der Gedanke, der in der Weise entstand: „Bei welchen Erhabenen Buddhas dauerte das heilige Leben nicht lange?“ usw. „Pubbe vā pacchā vā“ („vorher oder nachher“) bedeutet: im Text, der entweder unterhalb (zuvor) oder oberhalb (nachfolgend) des Wortes „tena“ steht. „Atthato siddhena“ bedeutet: durch das, was sich aus der Tragweite (oder Kraft der Bedeutung) ergibt. „Tatridaṃ mukhamattanidassanaṃ“ meint: Um jene zuvor genannte Argumentation aufzuzeigen, dient dies als Aufzeigen eines bloßen Mittels. Denn die Wörter „mukha“ (Eingang/Mund), „dvāra“ (Tor) und „upāya“ (Mittel) sind der Bedeutung nach ein und dasselbe.

Samayasaddo dissatīti sambandho. Assāti samayasaddassa samavāyo atthoti sambandho. Kālañca samayañca upādāyāti ettha kālo nāma upasaṅkamanassa yuttakālo, samayo nāma sarīrabalādikāraṇasamavāyo, te upādāya paṭiccāti attho. Khaṇoti okāso. Buddhuppādādayo hi maggabrahmacariyassa okāso. So eva samayo. Teneva ‘‘ekovā’’ti vuttaṃ. Mahāsamayoti mahāsamūho. Pavanasminti vanasaṇḍe. Samayopi kho te bhaddālīti ettha samayoti sikkhāpadāvilaṅghanassa hetu, ko so? Attano vippaṭipattiyā bhagavato jānanaṃ, so samayasaṅkhāto hetu tassā appaṭividdhoti attho. Bhagavātiādi tassa paṭivijjhanākāradassanaṃ. Uggahamānoti kiñci kiñci uggahetuṃ samatthatāya uggahamāno, sumanaparibbājakassevetaṃ nāmaṃ. Samayaṃ diṭṭhiṃ pavadanti etthāti samayappavādako, mallikāya ārāmo. Sveva tindukācīrasaṅkhātāya timbarurukkhapantiyā parikkhittattā ‘‘tindukācīra’’nti ca, ekāva nivāsā sālā etthāti ‘‘ekasālako’’ti ca vuccati. Atthābhisamayāti yathāvuttassa diṭṭhadhammikasamparāyikassa atthassa hitassa paṭilābhato. Mānābhisamayāti mānappahānā. Pīḷanaṭṭhoti pīḷanaṃ taṃsamaṅgino hiṃsanaṃ, avipphārikatākaraṇaṃ, pīḷanameva attho pīḷanaṭṭho[Pg.40]. Santāpoti dukkhadukkhatādivasena santāpanaṃ. Vipariṇāmoti jarāya maraṇena cāti dvidhā vipariṇāmetabbatā abhisametabbo paṭivijjhitabboti abhisamayo, sova abhisamayaṭṭho, pīḷanādīni.

Der Satz 'Das Wort samaya wird gesehen' stellt die syntaktische Verknüpfung her. 'Für ihn' (assa) bedeutet, dass 'die Bedeutung des Wortes samaya Zusammentreffen (samavāya) ist' – so ist die Verknüpfung. In der Passage 'abhängig von der Zeit und dem Umstand' (kālañca samayañca upādāya) bezeichnet 'Zeit' (kāla) die für einen Besuch angemessene Zeit; 'Umstand' (samaya) bezeichnet das Zusammentreffen von Ursachen wie körperlicher Kraft usw. 'Abhängig von' (upādāya) hat die Bedeutung von 'in Abhängigkeit von' (paṭicca). 'Moment' (khaṇa) bedeutet Gelegenheit (okāsa). Denn das Erscheinen eines Buddha usw. ist die Gelegenheit für das heilige Leben des Pfades. Eben dies ist der 'Umstand' (samaya). Deshalb wurde gesagt: 'nur einer'. 'Große Versammlung' (mahāsamaya) bedeutet eine große Ansammlung (von Devas). 'Im Wald' (pavanasmim) bedeutet im Walddickicht. In der Passage 'Auch für dich, Bhaddāli, gibt es einen Umstand...' bedeutet 'Umstand' (samaya) den Grund für das Nicht-Überschreiten der Trainingsregel. Welcher ist das? Das Wissen des Erhabenen um das eigene Fehlverhalten. Dieser als 'Umstand' bezeichnete Grund ist von ihm nicht durchdrungen worden – das ist die Bedeutung. Die Passage 'Der Erhabene...' usw. zeigt die Art und Weise seines Nicht-Durchdringens auf. 'Uggahamāna' wird er genannt, weil er fähig ist, dieses und jenes zu lernen; dies ist der Name des Wanderers Sumana. 'Der Ort, an dem sie Ansichten (samaya, d.h. diṭṭhi) verkünden' ist der 'Ort der Verkündung von Lehren' (samayappavādako), nämlich der Park von Mallikā. Eben dieser Park wird, weil er von einer Reihe von Tinduka-Bäumen (auch Tindukācīra genannt) umgeben ist, 'Tindukācīra' genannt, und weil es dort nur eine einzige Wohnhalle gibt, wird er 'Ekasālaka' ('Halle mit nur einer Halle') genannt. 'Durchdringung des Nutzens' (atthābhisamaya) bedeutet das Erlangen des zuvor erwähnten Nutzens und Heils für das gegenwärtige Leben und das Jenseits. 'Durchdringung des Dünkels' (mānābhisamaya) bedeutet das Aufgeben des Dünkels. 'Die Bedeutung des Quälens' (pīḷanaṭṭha) meint das Quälen bzw. Schädigen dessen, der damit verbunden ist, das Bewirken von Handlungsunfähigkeit; Quälen selbst ist die Bedeutung (pīḷanaṭṭha). 'Brennen' (santāpa) bedeutet das Brennen durch die Natur des Leidens am Leiden usw. 'Veränderung' (vipariṇāma) bedeutet die Fähigkeit, sich auf zweifache Weise zu verändern, nämlich durch Altern und Tod. Was zu durchdringen, zu verstehen ist, ist 'Durchdringung' (abhisamaya); eben dies ist die Bedeutung von Durchdringung (abhisamayaṭṭha), nämlich das Quälen usw.

Ettha ca upasaggānaṃ jotakamattattā samayasaddassa atthuddhārepi saupasaggo abhisamayasaddo uddhaṭo. Tattha saṅgamavasena paccayānaṃ phaluppādanaṃ paṭi ayanaṃ ekato pavatti etthāti samayo, samavāyo. Vivaṭṭūpanissayasaṅgame sati enti ettha sattā pavattantīti samayo, khaṇo. Sameti ettha saṅkhatadhammo, sayaṃ vā eti āgacchati vigacchati cāti samayo, kālo. Samenti avayavā etasmiṃ, sayaṃ vā tesūti samayo, samūho. Paccayantarasaṅgame eti āgacchati etasmā phalanti samayo, hetu. Saññāvasena vipallāsato dhammesu eti abhinivisatīti samayo, diṭṭhi. Samīpaṃ ayanaṃ upagamanaṃ samayo, paṭilābho. Sammadeva sahitānaṃ vācānaṃ ayanaṃ vigamoti samayo, pahānaṃ. Sammadeva, sahitānaṃ vā saccānaṃ ayanaṃ jānananti samayo, paṭivedho. Evaṃ tasmiṃ tasmiṃ atthe samayasaddassa pavatti veditabbā.

Und hier wurde bei der Bedeutungsanalyse des Wortes 'samaya', da die Vorsilben nur andeutend sind, auch das Wort 'abhisamaya' samt Vorsilbe angeführt. Darunter gilt: Das Zusammentreffen, worin die Ursachen sich vereinen, um eine Wirkung hervorzubringen, d. h. ihr gemeinsames Auftreten, ist 'samaya', also das Zusammentreffen (samavāya). Wenn das Zusammenkommen der unterstützenden Bedingungen für das Erlöschen (vivaṭṭa) vorliegt, treten die Wesen hier ein, d. h. sie schreiten fort; daher ist es 'samaya', der rechte Moment (khaṇa). Darin kommen die gestalteten Dinge zusammen, oder es kommt selbst, vergeht und bricht an: das ist 'samaya', die Zeit (kāla). Darin kommen die Teile zusammen, oder es ist selbst in ihnen vorhanden: das ist 'samaya', die Menge (samūha). Wenn andere Bedingungen zusammentreffen, entsteht die Wirkung daraus: das ist 'samaya', die Ursache (hetu). Durch die Wahrnehmung dringt es in verkehrter Weise in die Phänomene ein: das ist 'samaya', die Ansicht (diṭṭhi). Das Hingehen in die Nähe, das Herantreten, ist 'samaya', das Erlangen (paṭilābha). Das vollständige Dahingehen der begleitenden Worte ist 'samaya', das Aufgeben (pahāna). Das vollständige Erkennen der zusammengehörigen Wahrheiten ist 'samaya', die Durchdringung (paṭivedha). Auf diese Weise ist die Verwendung des Wortes 'samaya' in diesen jeweiligen Bedeutungen zu verstehen.

Ettha ca samayasaddassa sāmaññena anekatthatā vuttā. Na hi ekasmiṃ atthavisese vattamāno saddo tadaññepi vattati. Tasmā atthā viya taṃtaṃvācakā samayasaddāpi bhinnā evāti gahetabbā. Evaṃ sabbattha atthuddhāresu.

Und hier wird im Allgemeinen die Vieldeutigkeit des Wortes 'samaya' dargelegt. Denn ein Wort, das in einer bestimmten Bedeutung verwendet wird, bezeichnet nicht auch eine andere Bedeutung. Deshalb sind, so wie die Bedeutungen verschieden sind, auch die jeweiligen Wörter 'samaya', die diese ausdrücken, als verschieden zu betrachten. Ebenso verhält es sich überall bei den Bedeutungsanalysen.

Tattha tathāti tesu suttābhidhammesu upayogabhummavacanehi. Idhāti vinaye, aññathāti karaṇavacanena. Accantamevāti nirantarameva. Bhāvo nāma kiriyā, kiriyāya kiriyantarūpalakkhaṇaṃ bhāvenabhāvalakkhaṇaṃ, yathā udaye sati cande jāto rājaputtoti. Adhikaraṇañhītiādi abhidhamme samayasaddo kālasamūhakhaṇasamavāyahetusaṅkhātesu pañcasu atthesu vattati, na vinaye viya kāle eva, tesu ca kālasamūhatthā dve tattha vuttānaṃ phassādidhammānaṃ adhikaraṇabhāvena niddisituṃ yuttā. Khaṇasamavāyahetuatthā pana tayopi attano bhāvena phassādīnaṃ bhāvassa upalakkhaṇabhāvena [Pg.41] niddisituṃ yuttāti vibhāvanamukhena yathāvuttamatthaṃ samatthetuṃ vuttaṃ. Tattha yasmiñhi kāle, dhammasamūhe vā samaye adhikaraṇabhūte kusalaṃ uppannaṃ, tasmiññeva kāle, dhammasamūhe vā samaye phassādayo hontīti evaṃ adhikaraṇatthayojanā, yasmiṃ pana khaṇe, samavāye hetumhi vā samaye sati vijjamāne kusalaṃ uppannaṃ, tasmiññeva khaṇādimhi samayepi vijjamāne phassādayo hontīti bhāvenabhāvalakkhaṇatthayojanā ca veditabbā.

Darunter bezieht sich 'ebenso' (tathā) auf jene in Sutta und Abhidhamma mittels Akkusativ- und Lokativendungen. 'Hier' (idha) bedeutet im Vinaya; 'anders' (aññathā) bedeutet durch die Instrumentalisendung. 'Völlig' (accantam) bedeutet ununterbrochen. 'Zustand' (bhāva) bezeichnet eine Handlung; das Kennzeichnen einer anderen Handlung durch eine Handlung ist die 'Kennzeichnung eines Zustands durch einen Zustand' (bhāvena bhāvalakkhaṇa), wie in: 'Als der Mond aufging, wurde der Königssohn geboren'. Die Passage beginnend mit 'Denn als Lokativ...' zeigt auf: Im Abhidhamma bezieht sich das Wort 'samaya' auf fünf Bedeutungen, nämlich Zeit, Menge, Moment, Zusammentreffen und Ursache, nicht nur auf die Zeit allein wie im Vinaya. Unter diesen sind die beiden Bedeutungen 'Zeit' und 'Menge' geeignet, als der Träger (adhikaraṇa) der dort gelehrten Phänomene wie Kontakt usw. angegeben zu werden. Die drei Bedeutungen 'Moment', 'Zusammentreffen' und 'Ursache' hingegen sind geeignet, durch ihr Vorhandensein als Kennzeichen für das Vorhandensein von Kontakt usw. angegeben zu werden; dies wurde gesagt, um den zuvor erwähnten Sinn durch das Aufzeigen des Unterschieds zu begründen. Dabei gilt: In welcher Zeit oder in welcher Phänomengruppe als 'samaya', der als Träger dient, das Heilsame entstanden ist, genau in dieser Zeit oder in dieser Phänomengruppe als 'samaya' existieren Kontakt usw. – so ist die Anwendung der Lokativ-Bedeutung zu verstehen. Wenn hingegen in jenem Moment, Zusammentreffen oder jener Ursache als 'samaya', während diese vorhanden sind, das Heilsame entstanden ist, existieren auch Kontakt usw., während eben dieser Moment usw. als 'samaya' vorhanden ist – so ist auch die Anwendung der Kennzeichnung eines Zustands durch einen Zustand zu verstehen.

Hoti cetthāti ettha yathāvuttaatthavisaye saṅgahagāthā hoti. Aññatrāti suttābhidhammesu. Abhilāpamattabhedoti desanāvilāsato saddamatteneva bhedo, na atthato.

Die Passage 'Und hier gibt es' (hoti cettha) bedeutet: In diesem Bereich des zuvor besprochenen Sinns gibt es eine zusammenfassende Strophe. 'Anderswo' (aññatra) bedeutet in Suttas und Abhidhamma. 'Unterschied nur im Ausdruck' (abhilāpamattabheda) bedeutet aufgrund der Vielfalt der Lehrverkündigung ein Unterschied bloß im Wortlaut, nicht in der Bedeutung.

Avisesenāti sāmaññena. Iriyāpathotiādīsu iriyāya sabbadvārikakiriyāya patho pavattanaṭṭhānaṃ tabbinimuttakammassa abhāvāti ṭhānādayo iriyāpatho, sova vihāro. Brahmabhūtā seṭṭhabhūtā parahitacittādivasappavattito mettādayo brahmavihāro nāma. Tadavasesā pana mahaggatā sabbanīvaraṇavigamanādisiddhena jotanādiatthena dibbavihāro nāma. Brahmavihārabhāvena visuṃ gahitattā mettādayo idha asaṅgahitā. Ariyānameva vihāroti phalasamāpattiyo ariyavihāro nāma.

'Ohne Unterschied' (avisesena) bedeutet im Allgemeinen. In Passagen wie 'Körperhaltung' (iriyāpatha) usw. gilt: Da es kein von den durch alle Tore erfolgenden Handlungen freies Handeln gibt, sind Stehen usw., als Ort des Ablaufs der Bewegungen, die Körperhaltung (iriyāpatha); eben dies ist das Verweilen (vihāra). Die erhaben gewordenen, vortrefflich gewordenen Zustände wie Güte usw., die unter dem Einfluss des Geistes des Wohlergehens anderer usw. ablaufen, werden 'göttliche Verweilungszustände' (brahmavihāra) genannt. Die übrigen erhabenen Geisteszustände hingegen werden aufgrund des durch das Schwinden aller Hemmnisse usw. bewirkten Leuchtens usw. 'himmlische Verweilungszustände' (dibbavihāra) genannt. Da Güte usw. wegen ihrer Eigenschaft als göttliche Verweilungszustände gesondert erfasst wurden, sind sie hier nicht mitbegriffen. 'Das Verweilen nur der Edlen' (ariyānam eva vihāro) bezeichnet die Frucht-Erreichungen, welche 'edle Verweilungszustände' (ariyavihāra) genannt werden.

Rukkhādimūleyeva mūlasaddassa niruḷhabhāvaṃ dassetuṃ aparena mūlasaddena visesetvā ‘‘mūlamūle’’ti vuttaṃ, yathā dukkhadukkhanti (vibha. aṭṭha. 190). Lobhādīnaṃ dosamūlādicittāsādhāraṇattā ‘‘asādhāraṇahetumhī’’ti vuttaṃ.

Um die etablierte Verwendung des Wortes 'Wurzel' (mūla) nur für die Wurzeln von Bäumen usw. zu zeigen, hat man es durch ein weiteres Wort 'Wurzel' näher bestimmt und 'die Wurzel der Wurzel' (mūlamūla) gesagt, so wie man 'Leiden am Leiden' (dukkhadukkha) sagt. Weil Gier usw. nicht mit Geisteszuständen wie der Hasswurzel usw. geteilt werden, wurde gesagt: 'bei einer nicht-gemeinsamen Ursache' (asādhāraṇahetumhi).

Tattha siyāti tattha verañjāyantiādīsu padesu kassaci codanā siyāti attho. Ubhayathā nidānakittanassa pana kiṃ payojananti? Āha gocaragāmanidassanatthantiādi. Tattha assāti bhagavato.

'Darüber könnte es sein' (tattha siyā) bedeutet: In jenen Begriffen wie 'in Verañjā' usw. könnte für jemanden ein Einwand entstehen. Was aber ist der Nutzen der Erwähnung des Anlasses auf zweifache Weise? Er sagte: 'um das Almosendorf aufzuzeigen' usw. Darin bezieht sich 'für ihn' (assa) auf den Erhabenen.

Kilamova kilamatho, attano attabhāvassa kilamatho attakilamatho, tassa anu anu yogo punappunaṃ pavattanaṃ attakilamathānuyogo. Vatthukāmārammaṇe sukhe sampayogavasena līnā yuttā, kāmataṇhā[Pg.42], taṃsahacarite kāme sukhe vā ārammaṇabhūte allīnā pavattatīti kāmasukhallikā taṇhā, tassā kāmasukhallikāya anu anu yogo kāmasukhallikānuyogo. Loke saṃvaḍḍhabhāvanti āmisopabhogena saṃvaḍḍhitabhāvaṃ. Uppajjamāno bahujanahitādiatthāyeva uppajjatīti yojanā.

Mühe (kilama) ist Erschöpfung (kilamatha). Die Erschöpfung des eigenen Körpers (attabhāva) ist Selbstgeißelung (attakilamatha). Die wiederholte Ausübung (anuyogo) derselben, das fortwährende Bestehen darauf, ist die Hingabe zur Selbstgeißelung (attakilamathānuyogo). Das Begehren nach Sinnesfreuden (kāmataṇhā), das durch die Verbindung an das Glück haftet, das seine Grundlage in den materiellen Sinnesobjekten (vatthukāma) hat, oder welches an dem mit ihm einhergehenden, als Objekt dienenden sinnlichen Vergnügen (kāmasukha) haftend fortbesteht, wird als ‚dem Sinnenkitzel verhaftetes‘ Begehren (kāmasukhallikā taṇhā) bezeichnet. Die wiederholte Ausübung dieses dem Sinnenkitzel verhafteten Begehrens ist die Hingabe zum Sinnenkitzel (kāmasukhallikānuyogo). ‚Loke saṃvaḍḍhabhāvaṃ‘ bedeutet den Zustand des Aufgewachsen-Seins in der Welt durch den Genuss materieller Dinge (āmisa). Die Satzverknüpfung (yojanā) lautet: ‚Wenn er entsteht, entsteht er wahrlich zum Nutzen und Wohl der vielen Menschen (und so weiter)‘.

Diṭṭhisīlasāmaññena saṃhatattā saṅghoti imamatthaṃ vibhāvento āha diṭṭhītiādi. Ettha ca ‘‘yāyaṃ diṭṭhi ariyā niyyānikā niyyāti takkarassa sammā dukkhakkhayāya, tathārūpāya diṭṭhiyā diṭṭhisāmaññagato viharatī’’ti (dī. ni. 3.324, 356; ma. ni. 1.492; 3.54; a. ni. 6.12; pari. 274) evaṃ vuttāya diṭṭhiyā. ‘‘Yāni tāni sīlāni akhaṇḍāni…pe… samādhisaṃvattanikāni, tathārūpesu sīlesu sīlasāmaññagato viharatī’’ti (dī. ni. 3.324, 356; ma. ni. 1.492; 3.54; a. ni. 6.12; pari. 274) evaṃ vuttānañca sīlānaṃ sāmaññasaṅkhātena saṅghāto saṅghaṭito samaṇagaṇo, tenāti attho. ‘‘Diṭṭhisīlasāmaññasaṅghātasaṅghātenā’’ti vā pāṭhenettha bhavitabbaṃ, tassa diṭṭhisīlasāmaññabhūtena saṃhananena saṅghāto samaṇagaṇo, tenāti attho. Evañhi pāṭhe saddato attho yuttataro hoti. Assāti mahato bhikkhusaṅghassa.

Um diese Bedeutung zu erklären: „Der Orden (saṅgha) ist durch die Gleichheit in Ansicht und Tugend (diṭṭhisīlasāmaññena) fest vereint (saṃhatattā)“, sprach er die Worte beginnend mit „Ansicht“ (diṭṭhi). Hierbei bezieht sich „mit dieser so beschriebenen Ansicht“ auf: „Welche Ansicht auch immer edel (ariyā) und erlösend (niyyānikā) ist und für den, der danach handelt, recht zur Beendigung des Leidens führt – mit einer solchen Ansicht verweilt er, indem er zur Gleichheit der Ansicht (diṭṭhisāmaññagato) gelangt ist“. Und bezüglich der so beschriebenen Tugendregeln: „Welche Tugendregeln unversehrt (akhaṇḍāni) ... zur Konzentration führend sind – mit solchen Tugendregeln verweilt er, indem er zur Gleichheit der Tugend (sīlasāmaññagato) gelangt ist“. Dies bezeichnet die Schar der Mönche (samaṇagaṇo), die durch die Vereinigung der Gleichheit [in Ansicht und Tugend] zusammengeschlossen (saṅghaṭito) ist; das ist die Bedeutung von „mit jenem“. Oder aber es sollte an dieser Stelle die Lesart „diṭṭhisīlasāmaññasaṅghātasaṅghātena“ heißen. Deren Bedeutung ist: Die Schar der Mönche, die durch die Verbindung der Gleichheit von Ansicht und Tugend zusammengeschlossen ist. Bei einer solchen Lesart ist die Bedeutung aus Sicht des Wortlauts stimmiger. Das Wort „assa“ bezieht sich auf die große Mönchsgemeinschaft (bhikkhusaṅgha).

Brahmaṃ aṇatīti ettha brahma-saddena vedo vuccati, so mantabrahmakappavasena tividho. Tattha iruvedādayo tayo vedā mantā, te ca padhānā, itare pana sannissitā, tena padhānasseva gahaṇaṃ. Mante sajjhāyatīti iruvedādike mantasatthe sajjhāyatīti attho. Iruvedādayo hi guttabhāsitabbatāya ‘‘mantā’’ti vuccanti. ‘‘Bāhitapāpattā brāhmaṇo, samitapāpattā samaṇo’’ti yathāvuttamatthadvayaṃ udāharaṇadvayena vibhāvetuṃ vuttañhetantiādi vuttaṃ. ‘‘Samitattā hi pāpānaṃ ‘samaṇo’ti pavuccatī’’ti hi idaṃ vacanaṃ gahetvā ‘‘samitapāpattā ‘samaṇo’ti vuccatī’’ti vuttaṃ, bāhitapāpoti idaṃ pana aññasmiṃ gāthābandhe vuttavacanaṃ. Yathābhuccaguṇādhigatanti yathābhūtaguṇādhigataṃ. Sakiñcanoti sadoso.

In der Formulierung „brahmaṃ aṇati“ (er rezitiert das Heilige) wird mit dem Wort „brahma“ der Veda bezeichnet; dieser ist dreifach eingeteilt: in Manta (Sprüche), Brāhmaṇa (Ritualtexte) und Kappa (Zeremonialregeln). Darunter sind die drei Vedas, beginnend mit dem Rigveda (iruveda), die Mantas (Mantra-Texte), und diese sind die hauptsächlichen, während die anderen von ihnen abhängig sind; daher wird hier nur das Hauptsächliche erfasst. „Mante sajjhāyati“ bedeutet: er rezitiert die Mantra-Schriften, beginnend mit dem Rigveda. Denn weil sie im Verborgenen gesprochen werden müssen, werden sie „Mantras“ genannt. Um die beiden zuvor genannten Bedeutungen – „Ein Brāhmaṇa ist einer, der das Böse abgewehrt hat (bāhitapāpa), ein Samaṇa ist einer, der das Böse besänftigt hat (samitapāpa)“ – durch zwei Beispiele zu verdeutlichen, wurden die Worte beginnend mit „vuttaṃ hetaṃ“ („Denn dies wurde gesagt“) gesprochen. Denn unter Bezugnahme auf diese Aussage: „Weil er die Sünden besänftigt hat, wird er Samaṇa genannt“, wurde gesagt: „Wegen des Besänftigens der Sünden wird er Samaṇa genannt“. Der Ausdruck „bāhitapāpo“ hingegen ist eine Aussage, die in einer anderen Versdichtung (gāthābandha) vorkommt. „Yathābhuccaguṇādhigataṃ“ bedeutet: entsprechend den tatsächlichen Eigenschaften (yathābhūtaguṇa) erlangt. „Sakiñcano“ bedeutet: mit Fehlern behaftet (sadoso).

Gottavasenāti ettha gaṃ tāyatīti gottaṃ, go-saddena cettha abhidhānaṃ buddhi ca vuccati. Kenaci pārijuññenāti ñātipārijuññādinā kenaci pārijuññena[Pg.43], parihāniyāti attho. Tato paranti verañjāyantiādivacanaṃ. Itthambhūtākhyānatthe upayogavacananti itthaṃ imaṃ pakāraṃ bhūto āpannoti itthambhūto, tassa ākhyānaṃ itthambhūtākhyānaṃ, soyevattho itthambhūtākhyānattho. Atha vā ‘‘itthaṃ evaṃpakāro bhūto jāto’’ti evaṃ kathanattho itthambhūtākhyānattho, tasmiṃ upayogavacananti attho. Ettha ca abbhuggatoti ettha abhi-saddo itthambhūtākhyānatthajotako abhibhavitvā uggamanappakārassa dīpanato, tena yogato taṃ kho pana bhavantaṃ gotamanti idaṃ upayogavacanaṃ sāmiatthepi samāne itthambhūtākhyānadīpanato ‘‘itthambhūtākhyānatthe’’ti vuttaṃ, tenevāha ‘‘tassa kho pana bhoto gotamassāti attho’’ti.

Bezüglich des Wortes „gottavasena“ (nach der Sippe): „gotta“ ist das, was das Wort oder die Erkenntnis schützt (gaṃ tāyati); mit dem Wort „go“ wird hier sowohl die Bezeichnung (abhidhāna) als auch die Erkenntnis (buddhi) gemeint. „Kenaci pārijuññena“ bedeutet: durch irgendeinen Verlust wie den Verlust von Verwandten (ñātipārijuñña) und so weiter, sprich: durch Minderung (parihāni). „Tato paraṃ“ (darüber hinaus) bezieht sich auf die Passage beginnend mit „verañjāyaṃ“. Was den „Akkusativ im Sinne von itthambhūtākhyāna“ (Beschreibung eines in diesen Zustand Geratenen) betrifft: „itthambhūto“ bedeutet: so, in diese Weise geraten (āpanno); die Beschreibung dessen ist „itthambhūtākhyāna“, und eben diese Bedeutung ist „itthambhūtākhyānattha“. Oder aber: Die Bedeutung des Sagens „so, auf diese Weise geworden (jāto)“ ist „itthambhūtākhyānattha“; darin steht die Akkusativ-Endung (upayogavacana), das ist die Bedeutung. Und hier, in dem Wort „abbhuggato“, verdeutlicht das Präfix „abhi“ die Bedeutung des „itthambhūtākhyāna“, weil es die Art des Aufsteigens durch Überwinden (abhibhavitvā) anzeigt. Aufgrund der Verbindung damit wird die Phrase „taṃ kho pana bhavantaṃ gotamaṃ“, obwohl sie im Genitiv-Sinne (sāmiattha) steht, wegen der Anzeige des „itthambhūtākhyāna“ als „im Sinne des itthambhūtākhyāna“ bezeichnet. Deshalb sagte er: „Die Bedeutung ist: des ehrwürdigen Gotama (tassa kho pana bhoto gotamassa)“.

Idaṃ vuttaṃ hoti – yathā sādhu devadatto mātaramabhīti ettha abhisaddayogato itthambhūtākhyāne upayogavacanaṃ kataṃ, evamidhāpi taṃ kho pana bhavantaṃ gotamaṃ abhi evaṃ kalyāṇo kittisaddo uggatoti abhisaddayogato itthambhūtākhyāne upayogavacananti. Sādhu devadatto mātaramabhīti ettha hi ‘‘devadatto mātaramabhi mātari visaye mātuyā vā sādhū’’ti evaṃ adhikaraṇatthe vā sāmiatthe vā bhummavacanassa sāmivacanassa vā pasaṅge itthambhūtākhyānatthajotakena abhisaddena yoge upayogavacanaṃ kataṃ, yathā cettha devadatto mātuvisaye mātusambandhī vā so vuttappakārappattoti ayamattho viññāyati, evamidhāpi bhoto gotamassa sambandhī kittisaddo abbhuggato abhibhavitvā uggamanapakārappattoti ayamattho viññāyati. Tattha hi devadattaggahaṇaṃ viya idha kittisaddaggahaṇaṃ, tattha mātaranti vacanaṃ viya idha taṃ kho pana bhavantaṃ gotamanti vacanaṃ, tattha sādhusaddaggahaṇaṃ viya idha uggatasaddaggahaṇaṃ veditabbaṃ. Kittisaddoti kittibhūto saddo, na kevaloti dassanatthaṃ visesitanti āha ‘‘kitti evā’’ti. Tato kittīti thuti, tassā pakāsako saddo kittisaddoti dassetuṃ ‘‘thutighoso vā’’ti vuttaṃ.

Dies soll damit gesagt werden: Ebenso wie in dem Satz „sādhu devadatto mātaramabhī“ (Gut verhält sich Devadatta gegenüber seiner Mutter) aufgrund der Verbindung mit dem Wort „abhi“ der Akkusativ im Sinne des „itthambhūtākhyāna“ gebraucht wird, so wird auch hier in „taṃ kho pana bhavantaṃ gotamaṃ [abhi] evaṃ kalyāṇo kittisaddo uggato“ aufgrund der Verbindung mit dem Wort „abhi“ der Akkusativ im Sinne des „itthambhūtākhyāna“ verwendet. Denn in dem Satz „sādhu devadatto mātaramabhī“ wird, während eigentlich der Lokativ oder Genitiv angebracht wäre im Sinne von „Devadatta ist gut in Bezug auf die Mutter oder für die Mutter“, durch die Verbindung mit dem Wort „abhi“, welches die Bedeutung des „itthambhūtākhyāna“ anzeigt, der Akkusativ gesetzt. Und wie man hierunter versteht: „Devadatta ist im Bereich der Mutter bzw. in Beziehung zur Mutter in den genannten Zustand gelangt“, so versteht man auch hier: „Der mit dem ehrwürdigen Gotama verbundene Ruf (kittisadda) hat sich weithin verbreitet (abbhuggato), das heißt, er ist in die Weise des Aufsteigens durch Überwindung gelangt“. Dabei ist der Gebrauch des Wortes „kittisadda“ hier wie der Gebrauch des Wortes „devadatta“ dort zu verstehen; der Gebrauch der Worte „taṃ kho pana bhavantaṃ gotamaṃ“ hier wie das Wort „mātaraṃ“ dort; und der Gebrauch des Wortes „uggata“ hier wie das Wort „sādhu“ dort. „Kittisaddo“ bezeichnet einen Ruf, der aus Lobpreisung besteht, kein bloßes Geräusch; um dies aufzuzeigen, wurde es spezifiziert mit den Worten: „Es ist eben der Ruf (kitti eva)“. Danach wurde gesagt: „Oder der Schall des Lobes (thutighoso vā)“, um zu zeigen, dass „kitti“ Lobpreisung (thuti) bedeutet und der diese verkündende Ton „kittisadda“ genannt wird.

So bhagavāti ettha soti pasiddhiyaṃ, yo so samattiṃsa pāramiyo pūretvā sabbakilese bhañjitvā dasasahassilokadhātuṃ kampento anuttaraṃ [Pg.44] sammāsambodhiṃ abhisambuddho, so loke atipākaṭoti ‘‘so bhagavā’’ti vuttaṃ. Bhagavāti ca idaṃ satthu nāmakittanaṃ, na guṇakittanaṃ. Parato pana bhagavāti guṇakittanameva. Iminā ca iminā cāti etena arahantiādipadānaṃ paccekaṃ anekaguṇagaṇaṃ paṭicca pavattabhāvaṃ dasseti.

In dem Ausdruck „so bhagavā“ (jener Erhabene) steht das Wort „so“ im Sinne von Bekanntheit. Welcher Erhabene die dreißig Vollkommenheiten (pāramī) erfüllt, alle Speichen [des Rades] (oder alle Befleckungen, kilese) zerbrochen hat, das zehntausendfache Weltsystem erschüttert hat und die unübertreffliche vollkommene Erleuchtung (sammāsambodhi) erlangte – jener Erhabene ist in der Welt überaus bekannt; darum wurde gesagt: „so bhagavā“. Das Wort „bhagavā“ ist hierbei die Nennung des Namens des Meisters, nicht die Lobpreisung seiner Eigenschaften. Später jedoch ist das Wort „bhagavā“ in der Tat eine Lobpreisung seiner Eigenschaften. Mit den Worten „iminā ca iminā ca“ (aus diesem und jenem Grund) zeigt er auf, dass die Begriffe wie „arahaṃ“ und so weiter jeweils in Abhängigkeit von einer Vielzahl von Eigenschaften zur Anwendung kommen.

Suvidūravidūreti dvīhi saddehi ativiya dūreti dasseti, suvidūratā eva hi vidūratā. Savāsanānaṃ kilesānaṃ viddhaṃsitattāti iminā paccekabuddhādīhi asādhāraṇaṃ bhagavato arahattanti dasseti tesaṃ vāsanāya appahīnattā, vāsanā ca nāma nikkilesassāpi sakalañeyyānavabodhādidvārattayappayogaviguṇatāhetubhūto kilesanihito ākāro ciranigaḷitapādānaṃ nigaḷamokkhepi saṅkucitatāgamanahetuko nigaḷanihito ākāro viya. Yāya pilindavacchādīnaṃ vasalavohārādiviguṇatā hoti, ayaṃ vāsanāti gahetabbā. Ārakāti ettha ākārassa rassattaṃ ka-kārassa ca ha-kāraṃ sānussaraṃ katvā niruttinayena ‘‘araha’’nti padasiddhi veditabbā. Evaṃ uparipi yathārahaṃ niruttinayena padasiddhi veditabbā. Yañcetaṃ saṃsāracakkanti sambandho. Puññādīti ādi-saddena apuññābhisaṅkhāraāneñjābhisaṅkhāre saṅgaṇhāti. Āsavā eva avijjādīnaṃ kāraṇattā samudayoti āha ‘‘āsavasamudayamayenā’’ti. ‘‘Āsavasamudayā avijjāsamudayo’’ti (ma. ni. 1.103) hi vuttaṃ. Vipākakaṭattārūpappabhedo tibhavo eva ratho, tasmiṃ tibhavarathe. Saṃsāracakkanti yathāvuttakilesakammavipākasamudayo.

Mit den beiden Wörtern "suvidūra" (sehr weit entfernt) und "vidūra" (weit entfernt) zeigt er eine überaus große Entfernung an; denn "suvidūratā" (sehr weite Entfernung) ist in der Tat "vidūratā" (Entfernung). Mit dem Ausdruck "Weil die Verunreinigungen samt den feinen Neigungen vernichtet sind" zeigt er, dass die Arahatschaft des Erhabenen nicht mit den Einzelbuddhas (Paccekabuddhas) usw. geteilt wird, da jene die feinen Neigungen (vāsanā) nicht aufgegeben haben. Und unter "feiner Neigung" (vāsanā) versteht man einen durch Verunreinigungen hinterlassenen Zustand selbst bei einem von Verunreinigungen Freien, der die Ursache für Mängel in der Betätigung des dreifachen Tores (Körper, Rede, Geist) ist, wie das Nicht-Verstehen des gesamten Erkennbaren usw. – vergleichbar mit dem durch Fußfesseln hinterlassenen Zustand bei Personen, deren Füße lange Zeit gefesselt waren, was selbst nach der Befreiung von den Fesseln die Ursache für einen verkrampften Gang ist. Durch diese feine Neigung tritt bei Älteren wie Pilindavaccha ein Mangel wie der Gebrauch der herabsetzenden Anrede "Vasala" (Verwerflicher) usw. auf; dies ist als "feine Neigung" (vāsanā) zu verstehen. Bei dem Wort "ārakā" ist die Wortbildung zu "arahaṃ" nach der Methode der Wortableitung (niruttinaya) zu verstehen, indem man das lange "ā" verkürzt, das "ka" zu "ha" macht und ein Anusvāra hinzufügt. Ebenso ist auch im Folgenden die Wortbildung entsprechend nach der Methode der Wortableitung zu verstehen. "Und dieses Rad des Daseinskreislaufs (saṃsāracakka)" – so lautet der syntaktische Zusammenhang. Mit dem Wort "und so weiter" (ādi) im Begriff "puññā-ādi" schließt er die gestaltenden Kräfte des Unverdienstvollen (apuññābhisaṅkhāra) und die unerschütterlichen gestaltenden Kräfte (āneñjābhisaṅkhāra) ein. Weil die Triebe (āsava) selbst die Ursache für die Unwissenheit (avijjā) usw. und somit deren Entstehung (samudaya) sind, sagte er: "durch das, was aus der Entstehung der Triebe besteht" (āsavasamudayamayena). Denn es heißt: "Aus der Entstehung der Triebe folgt die Entstehung der Unwissenheit." Der Wagen ist das dreifache Dasein selbst, das sich in Reifung (vipāka) und das durch Karma bedingte Formhafte (kaṭattārūpa) unterteilt; in diesem Wagen des dreifachen Daseins. Das "Rad des Daseinskreislaufs" (saṃsāracakka) ist die Anhäufung der bereits erwähnten Verunreinigungen, des Karmas und der Reifung.

‘‘Khandhānañca paṭipāṭi, dhātuāyatanāna ca;

Abbocchinnaṃ vattamānā, ‘saṃsāro’ti pavuccatī’’ti. (visuddhi. 2.618;

dī. ni. aṭṭha. 2.95 apasādanāvaṇṇanā;

saṃ. ni. aṭṭha. 2.2.60;

a. ni. aṭṭha. 2.4.199;

dha. sa. aṭṭha. nidānakathā;

vibha. aṭṭha. 226 saṅkhārapadaniddesa;

su. ni. aṭṭha. 2.523;

udā. aṭṭha. 39;

itivu. aṭṭha. 14, 58;

theragā. aṭṭha. 1.67, 99;

bu. vaṃ. aṭṭha. 58;

paṭi. ma. aṭṭha. 2.1.117;

cūḷani. aṭṭha. 6) –

„Die ununterbrochene Aufeinanderfolge der Daseinsgruppen (khandha), der Elemente (dhātu) und der Sinnesgrundlagen (āyatana), die sich fortsetzt, wird 'Daseinskreislauf' (saṃsāra) genannt.“

Evaṃ vutto saṃsārova cakkaṃ viya paribbhamanato cakkaṃ, tassa cakkassa sabbe arā hatāti sambandho. Anenāti bhagavatā. Bodhīti ñāṇaṃ, taṃ [Pg.45] ettha maṇḍaṃ pasannaṃ jātanti bodhimaṇḍo. Kammakkhayakaraṃ ñāṇapharasunti arahattamaggañāṇaṃ vuttaṃ, taṃ chinditabbaṃ abhisaṅkhārasaṅkhātaṃ kammaṃ paricchindatīti dassetuṃ kammakkhayakaravisesanavisiṭṭhaṃ vuttanti veditabbaṃ.

Der so beschriebene Daseinskreislauf selbst wird, weil er sich wie ein Rad dreht, als 'Rad' (cakka) bezeichnet. 'Alle Speichen dieses Rades sind vernichtet' – so lautet die Verknüpfung. 'Durch diesen' bedeutet durch den Erhabenen. 'Bodhi' bedeutet Erkenntnis (ñāṇa); da diese Erkenntnis hier rein (maṇḍa) und geläutert (pasanna) geworden ist, nennt man es 'Bodhimanda' (den Erleuchtungsplatz). Mit 'der Axt des Wissens, die das Karma vernichtet' (kammakkhayakaraṃ ñāṇapharasuṃ) ist das Pfadwissen der Arahatschaft (arahattamaggañāṇa) gemeint. Es ist zu verstehen, dass dies mit dem qualifizierenden Attribut 'Karma-vernichtend' (kammakkhayakara) versehen wurde, um zu zeigen, dass dieses Pfadwissen das zu vernichtende Karma, welches als gestaltende Kraft (abhisaṅkhāra) bezeichnet wird, gänzlich abschneidet.

Evaṃ katipayaṅgehi saṃsāracakkaṃ tadavasesaṅgehi phalabhūtanāmarūpadhammehi tibhavarathañca tasmiṃ rathe yojitasaṃsāracakkārānaṃ hananappakārañca dassetvā idāni sabbehipi dvādasahi paṭiccasamuppādaṅgehi rathavirahitameva kevalaṃ saṃsāracakkaṃ, tassa araghātanappakārabhedañca dassetuṃ athavātiādi vuttaṃ. Tattha anamatagganti anu anu amataggaṃ, sabbathā anugacchantehipi aviññātakoṭikanti attho. Avijjāmūlakattā jarāmaraṇapariyosānattāti idaṃ saṅkhārādīnaṃ dasannaṃ arabhāvena ekattaṃ samāropetvāti vuttaṃ. Na hi tesaṃ paccekaṃ avijjāmūlakatā jarāmaraṇapariyosānatā ca atthi tathā paṭiccasamuppādapāḷiyaṃ avuttattā. Atha vā tesampi yathārahaṃ atthato avijjāmūlakattaṃ, attano attano lakkhaṇabhūtakhaṇikajarāmaraṇavasena tappariyosānatañca sandhāyetaṃ vuttanti veditabbaṃ. Evañca tesaṃ paccekaṃ arabhāvo siddho hoti.

Nachdem er so das Rad des Daseinskreislaufs anhand einiger Glieder und den Wagen des dreifachen Daseins anhand der verbleibenden Glieder, d.h. der geistigen und physischen Phänomene als Früchte (phalabhūta-nāmarūpa-dhamma), sowie die Art und Weise der Zerstörung der Speichen des Rades des Daseinskreislaufs, die an diesem Wagen angebracht sind, aufgezeigt hat, wurde nun die Passage beginnend mit 'oder aber' (athavā) dargelegt, um das bloße Rad des Daseinskreislaufs ganz ohne Wagen anhand aller zwölf Glieder des bedingten Entstehens (paṭiccasamuppāda-aṅga) sowie die verschiedenen Arten der Zerstörung seiner Speichen aufzuzeigen. Dabei bedeutet 'anamatagga' (ohne erkennbaren Anfang): wiederholt nicht erkannt; die Bedeutung ist, dass sein Ende selbst von denjenigen, die ihm in jeder Hinsicht mit Erkenntnis nachgehen, nicht erkannt wird. Die Aussage 'weil es in der Unwissenheit wurzelt und im Altern und Tod endet' wurde formuliert, indem man die zehn Glieder wie die gestaltenden Kräfte (saṅkhāra) usw. in ihrer Eigenschaft als Speichen zu einer Einheit zusammenfasste. Denn für sie einzeln gibt es kein Verwurzeltsein in der Unwissenheit und kein Enden im Altern und Tod, da dies im Kanon des Bedingten Entstehens (paṭiccasamuppāda-pāḷi) nicht so gelehrt wird. Oder aber, man soll verstehen, dass dies im Hinblick darauf gesagt wurde, dass auch sie entsprechend in ihrer eigentlichen Bedeutung (atthato) in der Unwissenheit wurzeln und durch das ihnen jeweils eigene, als ihr Merkmal fungierende augenblickliche Altern und Sterben (khaṇika-jarā-maraṇa) darin enden. Und auf diese Weise ist für sie einzeln die Eigenschaft, Speichen zu sein, erwiesen.

Evaṃ sabbākāraṃ saṃsāracakkameva dassetvā idāni yena ñāṇena imassa saṃsāracakkassa arānaṃ chedo bhagavato siddho, tassa dhammaṭṭhitiñāṇassa ‘‘paccayapariggahe paññā dhammaṭṭhitiñāṇa’’nti (paṭi. ma. 4; 1.45) mātikā vuttattā bhavacakkāvayavesu avijjādīsu paccayapaccayuppannattā pariggahavasena pavattiākāraṃ dassetvā parato tassa atthassa nigamanavasena vuttena evamayaṃ avijjāhetūtiādikena paṭisambhidāpāḷisahitena (paṭi. ma. 1.45) pāṭhena sarūpato dhammaṭṭhitiñāṇaṃ, tassa ca tesuyeva avijjādīsu catusaṅkhepādivasena pavattivibhāgañca dassetvā tato paraṃ iti bhagavātiādipāṭhena bhagavato tena dhammaṭṭhitiñāṇena paṭiccasamuppādassa sabbākārato paṭividdhabhāvaṃ dassetvā puna iminā dhammaṭṭhitiñāṇenātiādinā bhagavato tena ñāṇena saṃsāracakkārānaṃ viddhaṃsitabhāvaṃ dassetuṃ tattha dukkhādīsu aññāṇaṃ avijjātiādi vuttaṃ. Tattha tiṇṇaṃ āyatanānanti cakkhusotamanāyatanānaṃ tiṇṇaṃ. Esa nayo tiṇṇaṃ phassānantiādīsupi. Rūpataṇhādivasena cha taṇhākāyā eva veditabbā.

Nachdem er so das Rad des Daseinskreislaufs in all seinen Aspekten aufgezeigt hat, zeigt er nun das Folgende: Da die These (mātikā) bezüglich dieses Wissens um die Gesetzmäßigkeit der Dinge (dhammaṭṭhitiñāṇa) lautet: 'Das Wissen um das Erfassen der Bedingungen ist das Wissen um die Gesetzmäßigkeit der Dinge', zeigt er die Art und Weise des Verlaufs in den Teilen des Rades des Daseins wie Unwissenheit usw. durch das Erfassen von Bedingung und Bedingtem (paccaya-paccayuppannatā-pariggaha-vasena). Danach zeigt er das Wissen um die Gesetzmäßigkeit der Dinge in seiner eigentlichen Form (sarūpato) anhand des Textes einschließlich der Paṭisambhidā-Passage beginnend mit 'So ist dies durch die Unwissenheit bedingt' usw., welcher als Schlussfolgerung (nigamana) dieser Bedeutung dargelegt wurde, sowie die Analyse des Verlaufs ebendieses Wissens in Bezug auf Unwissenheit usw. mittels der vier Zusammenfassungen (catusaṅkhepa) usw. Danach zeigt er anhand der Passage beginnend mit 'So ist der Erhabene...' die vollkommene Durchdringung des bedingten Entstehens in all seinen Aspekten durch den Erhabenen mittels jenes Wissens um die Gesetzmäßigkeit der Dinge. Um wiederum durch die Passage beginnend mit 'Durch dieses Wissen um die Gesetzmäßigkeit der Dinge...' zu zeigen, wie die Speichen des Rades des Daseinskreislaufs durch dieses Wissen des Erhabenen vernichtet wurden, wurde die Aussage 'Darin ist das Nicht-Wissen bezüglich des Leidens usw. die Unwissenheit' usw. formuliert. Darin bezieht sich 'von drei Sinnesgrundlagen' (tiṇṇaṃ āyatanānaṃ) auf die drei: Seh-, Hör- und Geistsinnesgrundlage. Ebenso verhält es sich bei 'von drei Berührungen' (tiṇṇaṃ phassānaṃ) usw. Man soll darunter nur die sechs Gruppen des Begehrens (taṇhākāya) durch Formbegehren usw. verstehen.

Saggasampattinti [Pg.46] kāmasugatīsu sampattiṃ. Tathevāti kāmupādānapaccayā eva. Brahmalokasampattinti rūpībrahmalokasampattiṃ. Tebhūmakadhammavisayassa sabbassāpi rāgassa kilesakāmabhāvato bhavarāgopi kāmupādānamevāti āha ‘‘kāmupādānapaccayāyeva mettaṃ bhāvetī’’ti. Sesupādānamūlikāsupīti diṭṭhupādānasīlabbatupādānaattavādupādānamūlikāsupi yojanāsu. Tatrāyaṃ yojanānayo – idhekacco ‘‘natthi paraloko ucchijjati attā’’ti (dī. ni. 1.85-86 atthato samānaṃ) diṭṭhiṃ gaṇhāti, so diṭṭhupādānapaccayā kāyena duccaritaṃ caratītiādinā, aparo ‘‘asukasmiṃ bhave attā ucchijjatī’’ti diṭṭhiṃ gahetvā kāmarūpārūpabhavūpapattiyā taṃ taṃ kusalaṃ karotītiādinā ca diṭṭhupādānamūlikā yojanā, imināva nayena attavādupādānamūlikā yojanā veditabbā. Aparo ‘‘sīlena suddhi vatena suddhī’’ti asuddhimaggaṃ ‘‘suddhimaggo’’ti parāmasanto sīlabbatupādānapaccayā kāyena duccaritaṃ caratītiādinā sabbabhavesu sīlabbatupādānamūlikā yojanā veditabbā.

„Die Erlangung des Himmels“ (saggasampatti) bedeutet das Wohlergehen in den glücklichen Welten der Sinnesphäre (kāmasugati). „Ebenso“ bedeutet „nur durch die Bedingung des Ergreifens der Sinnlichkeit“ (kāmupādāna-paccaya). „Die Erlangung der Brahma-Welt“ (brahmalokasampatti) bedeutet das Wohlergehen in der feinkörperlichen Brahma-Welt (rūpībrahmaloka). Weil jegliche Begierde (rāga), die sich auf die Phänomene der drei Daseinsebenen (tebhūmaka-dhamma) bezieht, eine Form von verunreinigtem Begehren (kilesakāma) ist, stellt auch die Daseinsbegierde (bhavarāga) eben ein Ergreifen der Sinnlichkeit (kāmupādāna) dar; deshalb sagte er: „Nur bedingt durch das Ergreifen der Sinnlichkeit entfaltet er liebende Güte.“ „Auch bei den auf den übrigen Formen des Ergreifens basierenden [Verknüpfungen]“ (sesupādāna-mūlikāsu api) bezieht sich auf die Verknüpfungen, die auf dem Ergreifen von Ansichten (diṭṭhupādāna), dem Ergreifen von Regeln und Riten (sīlabbatupādāna) und dem Ergreifen des Glaubens an ein Selbst (attavādupādāna) basieren. Dabei ist die Art und Weise der Verknüpfung wie folgt: Hier nimmt jemand die Ansicht an: „Es gibt keine jenseitige Welt, das Selbst wird vernichtet“; bedingt durch dieses Ergreifen von Ansichten begeht er körperlich schlechtes Verhalten usw. Ein anderer nimmt die Ansicht an: „In jener Existenz wird das Selbst vernichtet“, und tut, um in der sinnlichen, feinkörperlichen oder immateriellen Welt wiedergeboren zu werden, diese oder jene heilsame Handlung usw. Dies ist die auf dem Ergreifen von Ansichten basierende Verknüpfung. Auf dieselbe Weise ist die auf dem Ergreifen des Glaubens an ein Selbst basierende Verknüpfung zu verstehen. Ein anderer haftet an dem Pfad, der nicht zur Reinheit führt, als sei er der „Pfad zur Reinheit“, indem er denkt: „Durch Regeln erlangt man Reinheit, durch Riten erlangt man Reinheit“, und begeht bedingt durch das Ergreifen von Regeln und Riten körperlich schlechtes Verhalten usw. So ist die auf dem Ergreifen von Regeln und Riten basierende Verknüpfung in allen Daseinsbereichen zu verstehen.

Idāni yassa saṃsāracakkārānaṃ ghātanasamatthassa dhammaṭṭhitiñāṇassa avijjādipaccayapaaggahākāraṃ dassetuṃ kāmabhave ca avijjā kāmabhave saṅkhārānaṃ paccayo hotītiādinā avijjādīnaṃ paccayapaccayuppannabhāvo dassito, tameva ñāṇaṃ avijjādīsu pavattiākārena saddhiṃ paṭisambhidāmaggapāḷiṃ ānetvā nigamanavasena dassento evamayantiādimāha. Visuddhimaggaṭīkāyaṃ pana ‘‘idāni yvāyaṃ saṃsāracakkaṃ dassentena kāmabhave avijjā kāmabhave saṅkhārānaṃ paccayo hotītiādinā avijjādīnaṃ paccayabhāvo saṅkhārādīnaṃ paccayuppannabhāvo dassito, tameva paṭisambhidāmaggapāḷiṃ ānetvā nigamanavasena dassento evamayantiādimāhā’’ti vuttaṃ. Sāratthadīpaniyā vinayaṭīkāyapi ayameva pāṭho likhito. Tattha ca kāmabhave ca avijjātiādinā avijjādīnaṃ paccayapaccayuppannabhāvo saṃsāracakkaṃ dassentena vutto na hoti tassa ca avijjā nābhi, mūlattātiādinā pubbeva dassitattā upari cakkarūpato payogattena upasaṃhārābhāvā ca. ‘‘Api ca tameva paccayapaccayuppannabhāvaṃ nigamanavasena dassento’’ti ca vuttaṃ, na cettha paccayapaccayuppannabhāvo nigamanavasena padhānattena dassito, atha kho paccayapariggahavasappavattaṃ dhammaṭṭhitiñāṇameva [Pg.47] yathāvuttapaccayapariggahākārassa nigamanavasena dassitaṃ. Tathā hi ‘‘evamayaṃ avijjā hetu, saṅkhārā hetusamuppannā, ubhopete dhammā hetusamuppannāti paccayapariggahe paññā dhammaṭṭhitiñāṇaṃ. Atītampi addhānaṃ. Anāgatampi addhānaṃ avijjā hetu…pe… dhammaṭṭhitiñāṇa’’nti (paṭi. ma. 1.46) dhammaṭṭhitiñāṇameva padhānattena dassitaṃ. ‘‘Avijjā hetu, saṅkhārā hetusamuppannā’’tiādi pana paccayapariggahe paññā dhammaṭṭhitiñāṇanti (paṭi. ma. mātikā 4; 1.45) vuccamānattā tassa paccayapariggahākāraparidīpanatthaṃ visayattena vuttaṃ, na padhānattena.

Um nun die Weise des Erfassens der Bedingungen wie Unwissenheit usw. für jenes Wissen um die Beständigkeit der Phänomene (dhammaṭṭhitiñāṇa) aufzuzeigen, welches fähig ist, die Speichen des Rades des Samsara zu zerschlagen, wurde mit den Worten „Im Bereich der Sinnesbegehren ist Unwissenheit die Bedingung für Gestaltungen im Bereich der Sinnesbegehren“ usw. das Verhältnis von Bedingung und Bedingtem von Unwissenheit usw. dargelegt. Genau dieses Wissen zusammen mit der Weise des Auftretens in Bezug auf Unwissenheit usw. darlegend, indem er den Pali-Text des Paṭisambhidāmagga heranzieht, sprach der Kommentator im Wege einer Schlussfolgerung die Worte „evamayaṃ“ usw. In der Visuddhimagga-Ṭīkā jedoch wurde gesagt: „Um nun das Rad des Samsara aufzuzeigen, wurde mit den Worten ‚Im Bereich der Sinnesbegehren ist Unwissenheit die Bedingung für Gestaltungen im Bereich der Sinnesbegehren‘ usw. der Bedingungscharakter von Unwissenheit usw. und das Bedingtsein von Gestaltungen usw. dargelegt; genau dieses aufzeigend, indem er den Pali-Text des Paṭisambhidāmagga heranzieht und als Schlussfolgerung darlegt, sprach er die Worte ‚evamayaṃ‘ usw.“ Auch in der Sāratthadīpanī, der Vinaya-Ṭīkā, ist genau dieser Wortlaut niedergeschrieben. Und dabei ist das Verhältnis von Bedingung und Bedingtem von Unwissenheit usw. mit den Worten „Im Bereich der Sinnesbegehren ist Unwissenheit...“ usw. nicht von demjenigen erklärt worden, der das Rad des Samsara aufzeigt; denn dieses wurde bereits zuvor mit den Worten „Unwissenheit ist die Nabe, die Wurzel“ usw. dargelegt, und weiter oben gibt es keine Anwendung in Form eines Rades. Zudem wurde gesagt: „Außerdem legt er genau dieses Verhältnis von Bedingung und Bedingtem als Schlussfolgerung dar.“ Hierbei jedoch wird das Verhältnis von Bedingung und Bedingtem nicht als das Hauptthema im Wege einer Schlussfolgerung aufgezeigt. Vielmehr wird das Wissen um die Beständigkeit der Phänomene selbst, das in Form des Erfassens der Bedingungen auftritt, als Schlussfolgerung für die besagte Art und Weise des Erfassens der Bedingungen aufgezeigt. Denn so wird mit den Worten: „Auf diese Weise ist Unwissenheit die Ursache, Gestaltungen sind aus der Ursache entstanden; beide Phänomene sind aus einer Ursache entstanden – diese Weisheit beim Erfassen der Bedingungen ist das Wissen um die Beständigkeit der Phänomene. Auch in der vergangenen Zeit, auch in der zukünftigen Zeit ist Unwissenheit die Ursache... [usw.] ... ist das Wissen um die Beständigkeit der Phänomene“ (Paṭis. I 46) eben das Wissen um die Beständigkeit der Phänomene als das Hauptthema aufgezeigt. Die Formulierung „Unwissenheit ist die Ursache, Gestaltungen sind aus der Ursache entstanden“ usw. ist jedoch, da im Folgenden gesagt wird: „Die Weisheit beim Erfassen der Bedingungen ist das Wissen um die Beständigkeit der Phänomene“ (Paṭis. Mātikā 4; I 45), als deren Objekt dargelegt worden, um die Art und Weise des Erfassens der Bedingungen dieses Wissens zu verdeutlichen, und nicht als das Hauptthema.

Ayañhettha attho – evanti anantare vuttanayena ayaṃ avijjā saṅkhārānaṃ hetu, saṅkhārā ca tena hetunā samuppannā. Ubhopeteti yasmā ayaṃ avijjā paraparikappitapakatiissarādi viya ahetukā niccā dhuvā na hoti, atha kho ‘‘āsavasamudayā avijjāsamudayo’’ti (ma. ni. 1.103) vacanato sayampi sahetukā saṅkhatā aniccāyeva hoti, tasmā ubhopete avijjāsaṅkhārā hetusamuppannāyeva. Itīti evaṃ yathāvuttanayena paccayapariggaṇhane yā paññā, taṃ dhammānaṃ ṭhitisaṅkhāte kāraṇe yāthāvato pavattattā dhammaṭṭhitiñāṇaṃ nāmāti.

Dies ist hier die Bedeutung: „Evaṃ“ (auf diese Weise) bedeutet: in der unmittelbar zuvor beschriebenen Weise ist diese Unwissenheit die Ursache für die Gestaltungen, und die Gestaltungen sind aus dieser Ursache entstanden. „Ubho pi ete“ (diese beiden aber) bedeutet: Weil diese Unwissenheit nicht wie die von anderen eingebildete Urnatur (Prakriti), ein Weltschöpfer (Isvara) oder Ähnliches ursachenlos, ewig und dauerhaft ist, sondern vielmehr aufgrund der Aussage „Mit dem Entstehen der Triebe entsteht Unwissenheit“ (M. I 103) selbst eine Ursache hat, bedingt und unbeständig ist, darum sind diese beiden, Unwissenheit und Gestaltungen, wahrlich aus einer Ursache entstanden. „Iti“ (so) bedeutet: Jene Weisheit, die beim Erfassen der Bedingungen in der oben genannten Weise vorhanden ist, wird „Wissen um die Beständigkeit der Phänomene“ (dhammaṭṭhitiñāṇa) genannt, weil sie in Bezug auf die Ursache, welche als die Beständigkeit (ṭhiti) der Phänomene bezeichnet wird, der Wirklichkeit entsprechend auftritt.

Ettha hi ñāṇassa visayavibhāvanavaseneva avijjādīnaṃ paccayādibhāvo vutto, na padhānattena, ñāṇameva panettha padhānato vuttaṃ, tasmā etassa ñāṇassa paccayapariggahākāradassanatthameva heṭṭhāpi kāmabhave ca avijjātiādinā avijjādīnaṃ paccayādibhāvo vutto, idhāpi nigamanavasena upasaṃhaṭo, na bhavacakkadassanatthanti ayamettha attano mati.

Denn hier wurde der Zustand der Bedingung usw. von Unwissenheit usw. nur im Wege der Erläuterung des Objekts des Wissens dargelegt, nicht als das Hauptthema; vielmehr wird hier das Wissen selbst als das Hauptthema dargelegt. Darum wurde auch weiter oben mit den Worten „Im Bereich der Sinnesbegehren ist Unwissenheit...“ usw. der Zustand der Bedingung usw. von Unwissenheit usw. nur deshalb dargelegt, um die Weise des Erfassens der Bedingungen dieses Wissens aufzuzeigen, und er wird auch hier als Schlussfolgerung herangezogen, nicht um das Rad des Daseins (bhavacakka) darzustellen. Dies ist hier meine eigene Ansicht.

Tattha ca paccayuppannadhammesu adiṭṭhesu hetūnaṃ paccayabhāvopi na sakkā daṭṭhunti ‘‘saṅkhārā hetusamuppannā’’ti paccayapariggahañāṇaniddese (paṭi. ma. 1.45) paccayuppannadhammānampi gahaṇaṃ katanti veditabbaṃ. Etena nayenāti avijjāyaṃ vuttanayena saṅkhārā hetu, viññāṇaṃ hetusamuppannantiādinā sabbāni jātipariyosānāni padāni vitthāretabbāni.

Und dabei gilt: Wenn die bedingten Phänomene nicht gesehen werden, kann auch der Zustand der Ursachen als Bedingungen nicht gesehen werden. Daher ist zu wissen, dass in der Erläuterung des Wissens um das Erfassen der Bedingungen (Paṭis. I 45) mit den Worten „Gestaltungen sind aus der Ursache entstanden“ auch das Erfassen der bedingten Phänomene selbst vorgenommen wurde. „Nach dieser Methode“ bedeutet: Gemäß der für die Unwissenheit beschriebenen Methode sind alle Abschnitte bis hin zur Geburt im Einzelnen auszuführen, wie etwa: „Gestaltungen sind die Ursache, das Bewusstsein ist aus der Ursache entstanden“ usw.

Evaṃ paṭisambhidāmaggapāḷiyā dhammaṭṭhitiñāṇassa avijjādīsu pavattiākāraṃ dassetvā idāni tassa tesu paccayesu aññehipi ākārehi pavattiākāraṃ [Pg.48] dassetuṃ tatthātiādi vuttaṃ. Tattha tatthāti tesu paṭiccasamuppādaṅgesu. Saṅkhippanti ettha avijjādayo hetusāmaññena phalasāmaññena vāti saṅkhepo, saṅgaho, koṭṭhāso rāsīti attho. So pana jātito duvidhopi kālabhedavasena catubbidho jāto. Paccuppanno addhāti anuvattati. Taṇhupādānabhavā gahitā kilesakammasāmaññato tadavinābhāvato ca. Avijjādikilesavaṭṭampi vipākadhammadhammatāsarikkhatāya idha kammavaṭṭamevāti āha ime pañca dhammātiādi. Vipākā dhammātiādīsu kammajaarūpakkhandhānameva vipākasaddavacanīyattepi nāmarūpādipadesu rūpamissampi phalapañcakaṃ arūpappadhānatāya ca tabbahulatāya ca ‘‘vipākavaṭṭa’’nti vuttaṃ. Vipākappadhānaṃ vaṭṭaṃ, vipākabahulaṃ vā vaṭṭanti attho. Kammajapariyāyo vā ettha vipāka-saddo daṭṭhabbo. Jātijarāmaraṇāpadesenāti paramatthadhammavinimuttajātijarāmaraṇaṃ nāma natthīti tadapadesena tesaṃ kathanena taṃmukhenāti attho. Ākirīyanti pakāsīyantīti ākārā, avijjādisarūpā, tato paccayākāratoti attho. Eko sandhīti avicchedappavattihetubhūto hetuphalasandhi, dutiyo phalahetusandhi, tatiyo hetuphalasandhīti daṭṭhabbaṃ.

Nachdem so die Weise des Auftretens des Wissens um die Beständigkeit der Phänomene in Bezug auf Unwissenheit usw. mittels des Paṭisambhidāmagga-Pali-Textes dargelegt wurde, wurden nun die Worte „tattha“ usw. gesprochen, um die Weise des Auftretens dieses Wissens in Bezug auf jene Bedingungen auch in anderen Aspekten aufzuzeigen. Dabei bedeutet „tattha“: unter diesen Gliedern des bedingten Entstehens (paṭiccasamuppādaṅga). „Sie werden zusammengefasst“ bedeutet: Hier werden Unwissenheit usw. aufgrund der Gemeinsamkeit der Ursache oder der Gemeinsamkeit der Wirkung zusammengefasst; „saṅkhepa“ (Zusammenfassung) hat die Bedeutung von Einbeziehung (saṅgaha), Abschnitt (koṭṭhāsa) oder Gruppe (rāsi). Diese ist zwar ihrer Art nach zweifach, wird aber durch die Einteilung der Zeit vierfach. Der Ausdruck „paccuppanno addhā“ (die gegenwärtige Zeitstrecke) schließt sich an. Begehren, Anhaften und Werden (taṇhā, upādāna, bhava) werden wegen ihrer Gemeinsamkeit mit Verunreinigung und Kamma sowie wegen ihrer Unzertrennlichkeit davon miterfasst. Obwohl der Kreislauf der Verunreinigungen beginnend mit Unwissenheit existiert, wird er hier wegen der Ähnlichkeit mit der Natur der Reifung (vipāka) als der Kreislauf des Kamma (kammavaṭṭa) bezeichnet; daher wurden die Worte „diese Phänomene...“ usw. gesprochen. Bei Ausdrücken wie „gereifte Phänomene“ (vipākā dhammā) usw. wird, obwohl eigentlich nur die kamma-erzeugten geistigen Aggregate (arūpa-kkhandha) mit dem Wort „Reifung“ (vipāka) zu bezeichnen sind, in Bezeichnungen wie „Geist-und-Körper“ (nāmarūpa) usw. die aus fünf Gliedern bestehende Gruppe der Wirkungen, obwohl sie mit Materie (rūpa) vermischt ist, aufgrund der Vorherrschaft des Geistigen und dessen Überwiegen als „Kreislauf der Reifung“ (vipākavaṭṭa) bezeichnet. Es bedeutet ein Kreislauf, in dem die Reifung vorherrscht, oder ein Kreislauf, der reich an Reifung ist. Oder das Wort „vipāka“ (Reifung) ist hier als ein Synonym für das Kamma-Erzeugte (kammaja) anzusehen. „Unter der Bezeichnung von Geburt, Altern und Tod“ bedeutet: Da es kein von den Phänomenen im absoluten Sinne (paramatthadhamma) getrenntes sogenanntes „Geburt, Altern und Tod“ gibt, ist dies so zu verstehen: durch deren Bezeichnung, durch deren Erwähnung, durch deren Vermittlung. „Sie werden dargelegt, offenbart“ bedeutet: Es sind die Aspekte (ākāra), die das eigentliche Wesen von Unwissenheit usw. ausmachen, nämlich im Sinne der Art und Weise der Bedingungen (paccayākāra). „Eine Verbindung“ ist als die Verbindung von Ursache und Wirkung (hetuphalasandhi) zu verstehen, welche die Ursache für den ununterbrochenen Fortlauf ist; die zweite ist die Verbindung von Wirkung und Ursache (phalahetusandhi); die dritte ist die Verbindung von Ursache und Wirkung (hetuphalasandhi).

Evaṃ dhammaṭṭhitiñāṇassa avijjādīsu anekehi pakārehi pavattiākāraṃ dassetvā idāni tehi, avuttehi ca sabbehi ākārehi bhagavato paṭiccasamuppādassa paṭividdhabhāvaṃ, tassa ca ñāṇassa dhammaṭṭhitiñāṇasaddappavattinimittataṃ paṭisambhidāpāḷinayena dassetuṃ upasaṃhāravasena iti bhagavātiādi vuttaṃ. Tattha itīti vuttappakāraparāmasanaṃ, tenāha catusaṅkhepantiādi. Sabbākāratoti idha kāmabhave ca avijjā kāmabhave saṅkhārānaṃ paccayotiādinā idha vuttehi ca avuttehi ca paṭiccasamuppādavibhaṅgādīsu (vibha. 225 ādayo) āgatehi sabbehi pakārehi paṭivijjhati. Tanti yena ñāṇena bhagavā evaṃ jānāti, taṃ ñāṇaṃ. Ñātaṭṭhenāti jānanaṭṭhena. Pajānanaṭṭhenāti paṭivijjhanaṭṭhena.

Nachdem so die Weise des Entstehens des Wissens um die Stabilität der Phänomene (dhammaṭṭhitiñāṇa) in Bezug auf Unwissenheit usw. auf vielfältige Weise dargelegt wurde, wird nun – um das Durchdrungensein des abhängigen Entstehens (paṭiccasamuppāda) durch den Erhabenen in all diesen genannten und ungenannten Aspekten sowie den Grund für die Anwendung des Ausdrucks 'Wissen um die Stabilität der Phänomene' für jenes Wissen nach der Methode der Paṭisambhidāmagga-Pali-Passage mittels Zusammenfassung aufzuzeigen – gesagt: "iti bhagavā" usw. Darin ist "iti" eine Bezugnahme auf die zuvor erwähnte Weise; deshalb sagte er: "catusaṅkhepaṃ" (die vier Zusammenfassungen) usw. "Sabbākārato" (in jeder Hinsicht) bedeutet: Er durchdringt [es] auf jede Weise, sowohl durch jene Aspekte, die hier mit 'im Sinnenbereich ist Unwissenheit eine Bedingung für die Gestaltungen im Sinnenbereich' usw. erwähnt werden, als auch durch jene, die hier nicht genannt werden, aber im Paṭiccasamuppādavibhaṅga usw. überliefert sind. "Taṃ" (das) bezeichnet jenes Wissen, durch welches der Erhabene dies so weiß. "Ñātaṭṭhena" bedeutet im Sinne des Erkennens. "Pajānanaṭṭhena" bedeutet im Sinne des Durchdringens.

Idāni yamidaṃ dhammaṭṭhitiñāṇaṃ paccayapariggahākārabhedehi saddhiṃ papañcato dassitaṃ, tasmiṃ araghāte etassa upayogitaṃ dassetuṃ iminā dhammaṭṭhitiñāṇenātiādi vuttaṃ. Tattha dhammaṭṭhitiñāṇena are hanīti sambandho. Kathanti? Āha ‘‘te dhamme’’tiādi. Te avijjādike dhamme mahāvajirañāṇāvudhena [Pg.49] tena dhammaṭṭhitiñāṇena yathābhūtaṃ ñatvā tena balavavipassanāvudhena nibbindanto ariyamaggāvudhena virajjanto vimuccanto are hanīti yojanā. Ariyamaggañāṇampi hi kiccato samudayasaccādibodhato ‘‘dhammaṭṭhitiñāṇa’’nti vuccati.

Nun, da dieses Wissen um die Stabilität der Phänomene (dhammaṭṭhitiñāṇa) zusammen mit den verschiedenen Arten des Erfassens der Bedingungen ausführlich dargelegt wurde, wird, um dessen Nützlichkeit bei der Zerstörung der Speichen [des Daseinsrades] aufzuzeigen, gesagt: "iminā dhammaṭṭhitiñāṇena" (durch dieses Wissen um die Stabilität der Phänomene) usw. Darin ist die Verknüpfung: 'Er zerstörte die Speichen durch das Wissen um die Stabilität der Phänomene'. Wie zerstörte er sie? [Als Antwort] sagte er: "te dhamme" (jene Phänomene) usw. Die Erklärung lautet: Nachdem er jene Phänomene wie Unwissenheit usw. durch dieses Wissen um die Stabilität der Phänomene als der Waffe des großen diamantenen Wissens (mahāvajirañāṇa) der Wirklichkeit entsprechend erkannt hatte, wandte er sich durch dieses Wissen als der Waffe starker Einsicht (vipassanā) von ihnen ab, entleidete sich ihrer und befreite sich durch dieses Wissen als der Waffe des edlen Pfades, und zerstörte so die Speichen. Denn auch das Wissen des edlen Pfades wird aufgrund seiner Funktion, nämlich dem Erkennen der Wahrheit vom Ursprung usw., als "Wissen um die Stabilität der Phänomene" bezeichnet.

Ekekaṃ dhammakkhandhaṃ ekekavihārena pūjemīti dhammakkhandhaṃ ārabbha pavattāpi vihārakaraṇapūjā bhagavati pemeneva pavattattā sadhātukādicetiyapaṭimaṇḍitattā ca bhagavatova pūjāti āha bhagavantaṃ uddissātiādi. Kilesārīna so munīti ettha niggahītalopo, kilesārīnaṃ hatattāti attho. Paccayādīna cārahoti etthāpi niggahītalopo daṭṭhabbo.

Obwohl die Verehrung durch den Bau von Klöstern unter dem Gedanken 'Ich will jede einzelne Lehrgruppe (dhammakkhandha) mit je einem Kloster verehren' in Bezug auf die Lehrgruppen ausgeführt wird, gilt sie – da sie aus reiner Liebe zum Erhabenen geschieht und weil [diese Klöster] mit Reliquien-Schreinen usw. geschmückt sind – dem Erhabenen selbst. Deshalb sagte er: "bhagavantaṃ uddissa" (dem Erhabenen gewidmet) usw. In dem Ausdruck "kilesārīna so munī" liegt ein Wegfall des Niggahīta vor; die Bedeutung ist: 'weil er die Feinde, die Befleckungen (kilesa), erschlagen hat'. Auch in "paccayādīna cāraho" ist ein Wegfall des Niggahīta anzunehmen.

Sammāsambuddhoti ettha saṃ-saddo sayanti atthe pavattatīti āha ‘‘sāma’’nti, aparaneyyo hutvāti attho. Sabbadhammānanti idaṃ kassaci visayavisesassa aggahitattā siddhaṃ. Padesaggahaṇe hi asati gahetabbassa nippadesatāva viññāyati, yathā dikkhito na dadātīti. Evañca katvā atthavisesānapekkhā kattariyeva buddha-saddasiddhi veditabbā kammavacanicchāya abhāvato. ‘‘Sammā sāmaṃ buddhattā sammāsambuddho’’ti ettakameva hi idha saddato labbhati. Sabbadhammānanti idaṃ pana atthato labbhamānaṃ gahetvā vuttaṃ, na hi bujjhanakiriyā avisayā yujjati. Abhiññeyyeti lakkhaṇādito aniccādito ca abhivisiṭṭhena lokiyalokuttarañāṇena jānitabbe catusaccadhamme. Pariññeyyeti aniccādivasena paricchinditvā jānitabbaṃ dukkhaṃ ariyasaccamāha. Pahātabbeti samudayasaccaṃ. Sacchikātabbeti nirodhasaccaṃ. Bahuvacananiddeso panettha sopādisesādikaṃ pariyāyasiddhaṃ bhedaṃ apekkhitvā kato.

In dem Begriff "sammāsambuddha" steht die Vorsilbe "saṃ-" für 'von selbst' (sayambhu); deshalb sagt er: "sāmaṃ" (selbstständig), was bedeutet: 'ohne von anderen angeleitet zu werden'. Der Ausdruck "sabbadhammānaṃ" (aller Dinge) ergibt sich daraus, dass kein bestimmter Objektbereich ausgeschlossen wurde. Denn wenn keine Einschränkung vorgenommen wird, versteht man das zu Erfassende als uneingeschränkt, wie in dem Satz: 'Der Eingeweihte gibt nicht'. Demnach ist die Ableitung des Wortes "buddha" im Aktiv (als Täter) ohne Rücksicht auf eine spezielle Objektdifferenzierung zu verstehen, da keine Absicht besteht, ein Akkusativ-Objekt auszudrücken. Denn aus dem Wortlaut selbst ergibt sich hier lediglich: 'weil er richtig und selbst erwacht ist, ist er der vollkommen Erleuchtete (sammāsambuddha)'. Der Zusatz "sabbadhammānaṃ" wird jedoch hinzugefügt, indem man die sich aus dem Sinn ergebende Bedeutung erfasst, da ein Akt des Erkennens ohne ein Objekt nicht möglich ist. Unter "abhiññeyya" (was direkt zu erkennen ist) sind die Phänomene der vier Wahrheiten gemeint, die durch ein hervorragendes weltliches und überweltliches Wissen hinsichtlich ihrer Merkmale, ihrer Vergänglichkeit usw. erkannt werden müssen. Mit "pariññeyya" (was vollkommen zu durchschauen ist) meint er die edle Wahrheit vom Leiden, die durch Bestimmung im Sinne von Vergänglichkeit usw. vollkommen zu erkennen ist. Mit "pahātabbe" (was aufzugeben ist) meint er die Wahrheit vom Ursprung. Mit "sacchikātabbe" (was zu verwirklichen ist) meint er die Wahrheit vom Erlöschen. Die Verwendung der Pluralform an dieser Stelle erfolgte im Hinblick auf die im übertragenen Sinne (pariyāya) begründeten Differenzierungen, wie [das Erlöschen] mit verbleibender Grundlage (sopādisesa) usw.

Abhiññeyyanti gāthāya pahātabbabhāvetabbānaṃ samudayamaggasaccānaṃ hetudhammānaṃ gahaṇeneva tapphalānaṃ dukkhasaccanirodhasaccānampi siddhito pariññātabbañca pariññātaṃ sacchikātabbañca sacchikatanti idampettha saṅgahitamevāti daṭṭhabbaṃ, tenāha ‘‘tasmā buddhosmī’’ti. Yasmā cattāripi saccāni mayā buddhāni, tasmā sabbampi ñeyyaṃ buddhosmi, abbhaññāsinti attho.

In dem mit "abhiññeyya" beginnenden Vers ist anzusehen, dass allein durch die Erfassung der zu überwindenden und zu entfaltenden Ursachen-Phänomene – nämlich der Wahrheit vom Ursprung und der Wahrheit vom Pfad – auch deren Wirkungen, nämlich die Wahrheit vom Leiden und die Wahrheit vom Erlöschen, etabliert sind; somit ist auch das vollkommen zu Durchschauende vollkommen durchschaut worden und das zu Verwirklichende verwirklicht worden, was hierin mit eingeschlossen ist. Deshalb sagte er: "tasmā buddhosmī" (Darum bin ich der Erwachte). Die Bedeutung ist: Weil alle vier Wahrheiten von mir erkannt worden sind, bin ich der Erwachte in Bezug auf alles zu Erkennende; ich habe es direkt erkannt.

Vicittavisayapatthanākārappavattiyā taṇhā dukkhavicittatāya padhānakāraṇanti āha ‘‘mūlakāraṇabhāvenā’’ti. Ubhinnanti cakkhussa taṃsamudayassa ca. Appavattīti appavattinimittaṃ, na abhāvamattaṃ. Tassa avatthuttā [Pg.50] sappaccayattādianekabhedā sabbasaṅgahitā. Nirodhappajānanāti sacchikiriyābhisamayavasena nirodhassa paṭivijjhanā. Ekekapaduddhārenāpīti cakkhu cakkhusamudayotiādinā ekekakoṭṭhāsaniddhāraṇenāpi, na dukkhasaccādisāmaññato evāti adhippāyo. Taṇhāyapi saṅkhāradukkhapariyāpannatāya pariññeyyattā dukkhasaccabhāvaṃ dassetuṃ ‘‘cha taṇhākāyā’’ti vuttaṃ. Yasmiṃ pana attabhāve sā uppajjati, tassa mūlakāraṇabhāvena samuṭṭhāpikā purimabhavasiddhā taṇhā samudayasaccanti gahetabbā. Kasiṇānīti kasiṇārammaṇāni jhānāni. Dvattiṃsākārāti kesādayo tadārammaṇajjhānāni ca. Nava bhavāti kāmabhavādayo tayo saññībhavādayo tayo ekavokārabhavādayo tayo cāti nava bhavā. Cattāri jhānānīti ārammaṇavisesaṃ anapekkhitvā sāmaññato cattāri jhānāni vuttāni. Vipākakiriyānampi yathārahaṃ sabbattha saṅgaho daṭṭhabbo. Ettha ca kusaladhammānaṃ upanissayabhūtā taṇhāsamuṭṭhāpikāti veditabbā, kiriyadhammānaṃ pana tassa attabhāvassa kāraṇabhūtā taṇhā. Anulomatoti ettha avijjā dukkhasaccaṃ, taṃsamuṭṭhāpikā purimataṇhā āsavā samudayasaccanti yojetabbaṃ. Saṅkhārādīsu pana avijjādayova samudayasaccabhāvena yojetabbā. Tenāti tasmā.

Da das Begehren (taṇhā) aufgrund seines Auftretens in Form des Sehnens nach vielfältigen Objekten die Hauptursache für die Vielfalt des Leidens ist, sagte er: "mūlakāraṇabhāvena" (als die Grundursache). "Ubhinnanṃ" (beider) bezieht sich auf das Auge und dessen Entstehen. "Appavatti" (Nicht-Entstehen) meint die Ursache für das Nicht-Entstehen, nicht das bloße Nichtvorhandensein. Denn ein bloßes Nichtvorhandensein ist kein reales Ding und würde zu vielfältigen Mängeln wie dem Vorhandensein einer Ursache [für ein bloßes Nichts] usw. führen. "Nirodhappajānana" (Erkenntnis des Erlöschens) bedeutet das Durchdringen des Erlöschens (Nibbāna) durch den Durchbruch der Verwirklichung. "Ekekapaduddhārenāpi" (selbst durch das Herausgreifen einzelner Glieder) meint das Herausgreifen jeder einzelnen Gruppe wie 'Auge, Auge-Entstehen' usw., und nicht bloß in der Allgemeinheit der Wahrheiten wie der Wahrheit vom Leiden; das ist die Absicht. Da auch das Begehren – da es im Leiden der Gestaltungen (saṅkhāradukkha) inbegriffen ist – vollkommen zu durchschauen ist, wurde gesagt: "cha taṇhākāyā" (die sechs Klassen des Begehrens), um dessen Eigenschaft als Wahrheit vom Leiden aufzuzeigen. Jenes Begehren jedoch, das im vorherigen Leben wirksam war und das dieses gegenwärtige Dasein (attabhāva), in welchem es entsteht, als Hauptursache hervorgebracht hat, ist als die Wahrheit vom Ursprung zu verstehen. "Kasiṇāni" meint die Absorptionen mit Kasiṇa-Objekten. "Dvattiṃsākārā" (die zweiunddreißig Aspekte) meint Haare usw. sowie die Absorptionen, die diese als Objekt haben. "Nava bhavā" (neun Daseinsformen) sind die neun Daseinsbereiche: die drei wie der Sinnenbereich (kāmabhava) usw., die drei wie der wahrnehmende Bereich (saññībhava) usw. und die drei wie der Ein-Gruppen-Bereich (ekavokārabhava) usw. "Cattāri jhānāni" (die vier Absorptionen) bezeichnet die vier Absorptionen im Allgemeinen, ohne Rücksicht auf ein spezielles Objekt. Die Einbeziehung von Ergebnis- und funktionalen Geisteszuständen (vipāka-kiriyā) ist ebenfalls überall entsprechend als eingeschlossen anzusehen. Und hierbei ist zu verstehen, dass das Begehren, welches als eine starke Stütze (upanissaya) für heilsame Phänomene dient, deren Hervorbringer ist; bei den funktionalen Phänomenen hingegen bringt das Begehren, welches die Ursache für jenes Dasein ist, diese hervor. In der Passage "anulomato" (in Vorwärtsreihenfolge) ist Unwissenheit die Wahrheit vom Leiden; das sie hervorbringende frühere Begehren oder die Triebe (āsava) sind als die Wahrheit vom Ursprung zuzuordnen. Bei den Gestaltungen (saṅkhāra) usw. hingegen sind Unwissenheit usw. als die Wahrheit vom Ursprung zuzuordnen. "Tena" bedeutet 'deshalb'.

Vijjāti attano visayaṃ viditaṃ karotīti vijjā. Sampannattāti samannāgatattā, sampuṇṇattā vā. Tatrāti ambaṭṭhasutte. Manomayiddhiyāti ettha ‘‘idha bhikkhu imamhā kāyā aññaṃ kāyaṃ abhinimminātī’’ti (dī. ni. 1.236) vuttattā sarīrabbhantarajhānamanena aññassa sarīrassa nibbattivasena pavattā manomayiddhi nāma, sā atthato jhānasampayuttā paññāyeva. Satta saddhammā nāma saddhā hirī ottappaṃ bāhusaccaṃ vīriyaṃ sati paññā ca. Gacchati amataṃ disanti dukkhanittharaṇatthikehi daṭṭhabbato amataṃ nibbānameva disaṃ gacchati, iminā ca caraṇānaṃ sikkhattayasaṅgahitaariyamaggabhāvato nibbānatthikehi ekaṃsena icchitabbataṃ dasseti. Idānissā vijjācaraṇasampadāya sāvakādiasādhāraṇataṃ dassetuṃ tattha vijjāsampadātiādi vuttaṃ. Tattha āsavakkhayavijjāvasena sabbaññutā sijjhati, caraṇadhammabhūtesu jhānesu [Pg.51] antogadhāya mahākaruṇāsamāpattiyā vasena mahākāruṇikatā sijjhatīti āha ‘‘vijjā…pe… mahākāruṇikata’’nti. Yathā tanti ettha tanti nipātamattaṃ, yathā aññopi vijjācaraṇasampanno buddho niyojeti, tathā ayampīti attho. Tenāti anatthaparivajjanaatthaniyojanena. Attantapādayoti ādi-saddena parantapaubhayantapā gahitā. Asajjamāno bhavesu apaccāgacchantoti pahīnānaṃ punānuppattito na puna upagacchanto.

„Vijjā“ (klares Wissen) bedeutet: Es macht sein eigenes Objekt (visayaṃ) bekannt (viditaṃ karoti), daher heißt es „vijjā“. „Sampannattā“ (Ausgestattet-Sein) bedeutet im Besitz (samannāgatattā) oder in Fülle (sampuṇṇattā). „Tatra“ (Dort) bezieht sich auf das Ambaṭṭha-Sutta. In der Formulierung „manomayiddhiyā“ (durch geistgeschaffene übernatürliche Macht) bezieht sich dies, weil gesagt wurde: „Hier erschafft ein Mönch aus diesem Körper einen anderen Körper“, auf die sogenannte geistgeschaffene Macht (manomayiddhi), die sich aus dem Inneren des Körpers mittels des Geistes der Vertiefung (jhānamana) durch das Hervorbringen eines anderen Körpers entfaltet. Dem Sinne nach (atthato) ist sie nichts anderes als mit Vertiefung verbundene Weisheit (paññā). Die „sieben guten Lehren“ (satta saddhammā) sind: Vertrauen (saddhā), Schamgefühl (hirī), moralische Scheu (ottappa), viel Wissendes (bāhusacca), Tatkraft (vīriya), Achtsamkeit (sati) und Weisheit (paññā). „Ggacchati amataṃ disaṃ“ (Er geht in das todlose Land) bedeutet: Weil das Todlose – welches eben das Nibbāna ist – von jenen, die dem Leiden entkommen wollen, als Richtungsziel (disā) anzusehen ist, geht er dorthin. Und hiermit zeigt er, dass das Verhalten (caraṇa), da es sich um den edlen Pfad handelt, der in der dreifachen Schulung (sikkhā-ttaya) inbegriffen ist, von den nach Nibbāna Strebenden unweigerlich (ekaṃsena) gewünscht werden muss. Um nun die Unteilbarkeit (Nicht-Gemeinsamkeit mit Jüngern usw.) dieser Vollendung in Wissen und Wandel (vijjācaraṇasampadā) aufzuzeigen, wurde gesagt: „Tattha vijjāsampadā“ (Dort die Vollendung im Wissen) usw. Darin wird durch die Kraft des Wissens von der Zerstörung der Triebe (āsavakkhayavijjā) die Allwissenheit (sabbaññutā) verwirklicht; und durch die Kraft der Erreichung des großen Mitleids (mahākaruṇāsamāpatti), das in den Vertiefungen (jhāna) enthalten ist, welche die Elemente des Wandels (caraṇadhamma) bilden, wird die Eigenschaft des großen Mitgefühls (mahākāruṇikatā) verwirklicht. Daher wurde gesagt: „Wissen ... pe ... großes Mitgefühl“. Im Ausdruck „yathā taṃ“ ist „taṃ“ bloß eine Partikel (nipātamatta). Der Sinn ist: Wie auch ein anderer mit Wissen und Wandel ausgestatteter Buddha anleitet, so leitet auch dieser an. „Tena“ (Dadurch) bedeutet durch das Vermeiden des Unheilsamen und das Anleiten zum Heilsamen. Mit dem Wort „attantapādayo“ (und so weiter) sind auch jene erfasst, die andere quälen (parantapa), und jene, die beide quälen (ubhayantapa). „Asajjamāno bhavesu apaccāgacchanto“ (Nicht an den Daseinsformen haftend, kehrt er nicht zurück) bedeutet, dass er wegen des Nicht-Wiederauftretens der überwundenen Befleckungen (kilesa) nicht wieder dorthin zurückkehrt.

Tatrāti yuttavācābhāsane sādhetabbe cetaṃ bhummaṃ. Abhūtanti abhūtatthaṃ. Atacchanti tasseva vevacanaṃ. Anatthasaṃhitanti pisuṇādidosayuttaṃ. Sammāgadattāti sundaravacanattā, gadanaṃ gado, kathananti attho. Sundaro gado vacanamassāti ‘‘sugado’’ti vattabbe niruttinayena da-kārassa ta-kāraṃ katvā ‘‘sugato’’ti vuttaṃ.

„Tatra“ (Dort) bezieht sich auf das Sprechen angemessener Worte; dieses Wort steht im Lokativ (bhumma) bezüglich des zu Erreichenden. „Abhūtaṃ“ bedeutet „nicht den Tatsachen entsprechend“ (abhūtattha). „Atacchaṃ“ (unwahr) ist ein Synonym für ebendieses. „Anatthasaṃhitaṃ“ bedeutet mit Fehlern wie Verleumdung (pisuṇa) usw. verbunden. „Sammāgadattā“ bedeutet, weil er eine schöne Rede hat (sundaravacana). Das Reden (gadana) ist „gada“, d.h. Sprechen (kathana). Weil dieser Erhabene eine schöne Rede (sundaro gado) hat, sollte es eigentlich „Sugado“ heißen. Doch nach den Regeln der Grammatik (niruttinaya) wurde das „d“ (da-kāra) in ein „t“ (ta-kāra) umgewandelt und „Sugato“ gesagt.

Sabhāvatoti dukkhasabhāvato. Lokanti khandhādilokaṃ. Yathāvuttamatthaṃ suttato āha yatthātiādi. Tattha yatthāti yasmiṃ lokantasaṅkhāte nibbāne. Tanti lokassantaṃ, okāsaloke kāyagamanena ñātabbaṃ pattabbanti nāhaṃ vadāmīti yojanā. Idañca rohitadevaputtena lokassa kāyagativasena antagamanassa pucchitattā vuttaṃ. Appatvā lokassantanti khandhādilokaṃ sandhāya vuttaṃ.

„Sabhāvato“ bedeutet seiner Natur nach, d.h. gemäß der Natur des Leidens (dukkhasabhāvo). „Loka“ bedeutet die Welt der Daseinsgruppen (khandhā) usw. Um den oben erwähnten Sinn anhand des Sutta zu zeigen, wurde gesagt: „Yattha“ (Wo) usw. Darin bedeutet „yattha“ (wo) in jenem Nibbāna, das als das Ende der Welt bezeichnet wird. „Taṃ“ (Das) bedeutet das Ende der Welt. Die syntaktische Verknüpfung (yojanā) lautet: „Ich sage nicht, dass man das Ende der Welt in der Welt des Raumes (okāsaloke) durch physisches Gehen (kāyagamana) erkennen oder erreichen kann.“ Und dies wurde verkündet, weil der Göttersohn Rohitadeva nach dem Erreichen des Endes der Welt durch körperliche Fortbewegung gefragt hatte. „Appatvā lokassantaṃ“ (Ohne das Ende der Welt erreicht zu haben) ist im Hinblick auf die Welt der Daseinsgruppen (khandhā) usw. gesagt worden.

Kinte padasā okāsalokaparibbhamanena, parimitaṭṭhāne eva taṃ ñāṇagamanena gacchantānaṃ dassemīti dassento api cātiādimāha. Tattha byāmamatte kaḷevareti sarīre. Tena rūpakkhandhaṃ dasseti. Sasaññimhīti saññāsīsena vedanādayo tayo khandhe. Samanaketi viññāṇakkhandhaṃ. Lokanti khandhādilokaṃ, dukkhanti attho. Lokanirodhanti nibbānena lokassa nirujjhanaṃ, nibbānameva vā. Adesampi hi nibbānaṃ yesaṃ nirodhāya hoti, upacārato tannissitaṃ viya hotīti ‘‘byāmamatte kaḷevare lokanirodhampi paññapemī’’ti vuttaṃ, cakkhu loke piyarūpaṃ, sātarūpaṃ, etthesā taṇhā nirujjhamānā nirujjhatītiādīsu (dī. ni. 2.401; vibha. 204) viya. Kudācananti kadācipi. Appatvāti aggamaggena anadhigantvā. Tasmāti yasmā taṃ gamanena pattuṃ na sakkā, tasmā. Haveti nipātamattaṃ, ekaṃsatthe vā[Pg.52]. Lokavidūti sabhāvādito khandhādijānanako. Catusaccadhammānaṃ abhisamitattā samitāvī, samitakilesoti vā attho. Nāsīsati na pattheti appaṭisandhikattā.

„Was nützt dir das Wandern zu Fuß durch die Welt des Raumes? Ich werde es (das Ende) jenen zeigen, die dorthin durch das Gehen der Erkenntnis (ñāṇagamana) an eben diesem begrenzten Ort gelangen.“ Um dies zu zeigen, sprach er: „Api ca“ (Und ferner) usw. Darin bedeutet „byāmamatte kaḷevare“ „in diesem klaftergroßen Körper“. Damit zeigt er die Körperformen-Gruppe (rūpakkhandha). Mit „sasaññimhi“ (mit Wahrnehmung ausgestattet) zeigt er unter der Führung der Wahrnehmung die drei Daseinsgruppen wie Gefühl (vedanā) usw. Mit „samanake“ (mit Geist versehen) zeigt er die Bewusstseins-Gruppe (viññāṇakkhandha). „Loka“ bedeutet die Welt der Daseinsgruppen usw., d.h. das Leiden (dukkha). „Lokanirodha“ bedeutet das Erlöschen der Welt durch das Nibbāna, oder das Nibbāna selbst. Denn obwohl Nibbāna kein Ort (adesa) ist, ist es doch so, dass das Erlöschen jener Daseinsgruppen darin stattfindet, und somit ist es im übertragenen Sinne (upacārato) gleichsam von ihnen abhängig. Daher wurde gesagt: „In diesem klaftergroßen Körper erkläre ich auch das Erlöschen der Welt“, ähnlich wie in den Passagen: „Das Auge in der Welt ist angenehm, lieblich ... hier erlischt dieses Begehren, wenn es erlischt“ usw. „Kudācana“ bedeutet zu irgendeiner Zeit. „Appatvā“ bedeutet ohne durch den höchsten Pfad (aggamagga) erkannt zu haben. „Tasmā“ (Darum) bedeutet, weil es unmöglich ist, dorthin durch physisches Gehen zu gelangen, darum. „Have“ ist bloß eine Partikel (nipātamatta) oder steht im Sinne von Gewissheit (ekaṃsatthe). „Lokavidū“ ist derjenige, der die Daseinsgruppen usw. ihrer wahren Natur nach kennt. Weil er die Lehren der vier edlen Wahrheiten durchdrungen hat, heißt er „samitāvī“ (Beruhigter), oder der Sinn ist „einer, der die Befleckungen beruhigt hat“ (samitakileso). Er verlangt und wünscht nicht mehr, weil er keine Wiedergeburt mehr erfährt (appaṭisandhikattā).

Evaṃ saṅkhepato lokaṃ dassetvā idāni vitthārato taṃ dassetuṃ api ca tayo lokātiādi vuttaṃ. Tattha indriyabaddhānaṃ khandhānaṃ samūhasantānabhūto sattaloko. So hi rūpādīsu sattavisattatāya ‘‘satto’’ti ca, lokiyanti ettha kammakilesā tabbipākā cāti ‘‘loko’’ti ca vuccati. Anindriyabaddhānaṃ utujarūpānaṃ samūhasantānabhūto okāsaloko. So hi sattasaṅkhārānaṃ ādhārato ‘‘okāso’’ti ca, lokiyanti ettha tassādhārā ca ādheyyabhūtāti ‘‘loko’’ti ca pavuccati. Indriyānindriyabaddhā pana sabbeva upādānakkhandhā paccayehi saṅkhataṭṭhena lujjanapalujjanaṭṭhena ca ‘‘saṅkhāraloko’’ti ca vuccati. Āharati attano phalanti āhāro, paccayo. Tena tiṭṭhanasīlā uppajjitvā yāva bhaṅgā pavattanasīlāti āhāraṭṭhitikā, sabbe saṅkhatadhammā. Sabbe sattāti ca imināpi veneyyānurūpato puggalādhiṭṭhānattā desanāya saṅkhārāva gahitā.

Nachdem er so die Welt in Kürze gezeigt hat, wurde nun, um sie ausführlich darzustellen, gesagt: „Api ca tayo lokā“ (Zudem gibt es drei Welten) usw. Darin ist die Welt der Lebewesen (sattaloka) das Aggregat- und Kontinuumsgebilde der an die Sinnesorgane gebundenen Daseinsgruppen (indriyabaddhānaṃ khandhānaṃ). Diese Gruppe wird nämlich wegen des extremen Haftens (sattavisattatā) an Formen usw. „satta“ (Wesen) genannt, und weil darin Karma, Befleckungen und deren Reifung erfahren (lokiyanti) werden, wird sie „loka“ (Welt) genannt. Die Welt des Raumes (okāsaloka) ist das Aggregat- und Kontinuumsgebilde der nicht an Sinnesorgane gebundenen temperaturerzeugten Materie (utujarūpa). Denn sie wird, da sie die Basis für Wesen und Gestaltungen (sattasaṅkhārānaṃ) ist, „okāsa“ (Raum) genannt, und weil darauf die Bewohner und die unbelebte Natur erfahren werden (lokiyanti), wird sie „loka“ (Welt) genannt. Alle Gruppen des Anhaftens (upādānakkhandhā), ob an Sinnesorgane gebunden oder ungebunden, werden jedoch „Welt der Gestaltungen“ (saṅkhāraloka) genannt, weil sie durch Bedingungen bedingt sind (saṅkhataṭṭhena) und weil sie zerfallen und vergehen (lujjanapalujjanaṭṭhena). „Nahrung“ (āhāra) ist das, was seine eigene Frucht bringt, d.h. eine Bedingung (paccaya). Aufgrund dieser Bedingung haben sie die Natur zu bestehen; sie entstehen und bestehen bis zu ihrer Auflösung (yāva bhaṅgā). Daher werden sie „durch Nahrung bestehend“ (āhāraṭṭhitikā) genannt – dies betrifft alle gestalteten Phänomene (sabbe saṅkhatadhammā). Auch mit diesem Ausdruck „alle Wesen“ (sabbe sattā) sind gemäß der den zu Lehrenden angepassten (veneyyānurūpa) personenbezogenen Lehrweise (puggalādhiṭṭhāna) in Wahrheit nur die Gestaltungen (saṅkhārā) gemeint.

Yāvatā candimasūriyā pariharantīti yattake ṭhāne candimasūriyā parivattanti pavattanti. Virocanāti tesaṃ virocanahetu obhāsanahetūti hetumhi nissakkavacanaṃ. Disā bhantīti sabbā disā yāvatā vigatandhakārā paññāyanti. Atha vā disāti upayogabahuvacanaṃ. Tasmā virocamānā candimasūriyā yattakā disā bhanti obhāsentīti attho. Tāva sahassadhā lokoti tattakena pamāṇena sahassappakāro okāsaloko, sahassacakkavāḷānīti attho. Etthāti sahassacakkavāḷe. Vasoti iddhisaṅkhāto vaso vattatīti attho.

„Yāvatā candimasūriyā pariharanti“ (Soweit Mond und Sonne kreisen) bedeutet an jenem Ort, an dem Mond und Sonne sich drehen und bewegen. „Virocanā“ (Glänzend) steht hier im Ablativ (nissakkavacana) im Sinne von Ursache (hetu), d.h. wegen ihres Glanzes, wegen ihres Strahlens. „Disā bhanti“ (Die Himmelsrichtungen leuchten) bedeutet, dass alle Himmelsrichtungen so weit sichtbar werden, wie die Dunkelheit vertrieben ist. Alternativ ist „disā“ ein Akkusativ Plural (upayogabahuvacana). Daher ist der Sinn: Die glänzenden Monde und Sonnen erleuchten (obhāsenti) so viele Himmelsrichtungen, wie sie erhellen (bhanti). „Tāva sahassadhā loko“ (In diesem Ausmaß ist die tausendfache Welt) bedeutet die tausendfache Welt des Raumes (okāsaloka) in eben diesem Umfang, d.h. tausend Weltsysteme (sahassacakkavāḷāni). „Ettha“ (Hier) bedeutet in den tausend Weltsystemen. „Vaso“ (Macht/Einfluss) bedeutet, dass Macht, die als übernatürliche Kraft (iddhi) bezeichnet wird, darin wirksam ist.

Tampīti tividhampi lokaṃ. Assāti anena bhagavatā saṅkhāralokopi sabbathā viditoti sambandho. Eko lokoti yvāyaṃ heṭṭhā vuttanayena sabbasaṅkhatānaṃ paccayāyattavuttito tena sāmaññena saṅkhāraloko eko ekavidho, esa nayo sesesupi. Sabbatthāpi lokiyadhammāva lokoti adhippetā lokuttarānaṃ pariññeyyattābhāvā. Upādānānaṃ ārammaṇabhūtā khandhā upādānakkhandhā. Satta viññāṇaṭṭhitiyoti [Pg.53] tathā tathā samuppannā pajāyeva vuccanti. Nānattakāyā nānattasaññino, nānattakāyā ekattasaññino, ekattakāyā nānattasaññino, ekattakāyā ekattasaññino, heṭṭhimā ca tayo āruppāti imā sattavidhā pajāyeva viññāṇaṃ tiṭṭhati etthāti viññāṇaṭṭhitiyo nāma. Tattha nānattaṃ kāyo etesamatthīti nānattakāyā. Nānattaṃ saññā etesanti nānattasaññino. Saññāsīsenettha paṭisandhiviññāṇaṃ gahitaṃ, esa nayo sesesupi.

„Auch jene“ (tampī) bezieht sich auf die dreifache Welt. Die Verbindung zu „ihm“ (assā) lautet: „Durch diesen Erhabenen ist auch die Welt der Gestaltungen in jeder Weise erkannt worden.“ „Eine Welt“ (eko loko) bedeutet: Gemäß der unten dargelegten Weise ist die Welt der Gestaltungen aufgrund des allgemeinen Merkmals, dass alle gestalteten Dinge von Bedingungen abhängen, von einer einzigen Art; dieselbe Methode gilt auch für die übrigen (Kategorien). Überall sind mit „Welt“ (loko) nur die weltlichen Phänomene gemeint, da für die überweltlichen Phänomene die Eigenschaft, vollkommen durchschaut werden zu müssen (pariññeyyattā), nicht zutrifft. Die Aggregate, die als Objekte des Ergreifens dienen, sind die Ergreifungsaggregate. Mit „sieben Stationen des Bewusstseins“ werden die jeweils auf diese oder jene Weise entstandenen Wesen bezeichnet. Wesen mit verschiedenartigen Körpern und verschiedenartigen Wahrnehmungen, Wesen mit verschiedenartigen Körpern und einheitlichen Wahrnehmungen, Wesen mit einheitlichen Körpern und verschiedenartigen Wahrnehmungen, Wesen mit einheitlichen Körpern und einheitlichen Wahrnehmungen sowie die drei unteren formlosen Daseinsbereiche – diese sieben Arten von Wesen werden als „Stationen des Bewusstseins“ bezeichnet, weil hier das Bewusstsein verweilt. Dabei gilt: Diejenigen, deren Körper verschiedenartig ist, heißen „Wesen mit verschiedenartigen Körpern“. Diejenigen, deren Wahrnehmung verschiedenartig ist, heißen „Wesen mit verschiedenartigen Wahrnehmungen“. Hierbei wird unter der Federführung der Wahrnehmung das Wiedergeburtsbewusstsein erfasst; diese Methode gilt auch für die übrigen.

Tattha sabbamanussā ca cha kāmāvacaradevā ca nānattakāyā nānattasaññino nāma. Tesañhi aññamaññaṃ visadisatāya nānā kāyo, paṭisandhisaññā ca navavidhatāya nānā. Tīsu paṭhamajjhānabhūmīsu brahmakāyikā ceva catūsu apāyesu sattā ca nānattakāyā ekattasaññino nāma. Tesu hi brahmapārisajjādīnaṃ tiṇṇampi sarīraṃ aññamaññaṃ visadisaṃ, paṭisandhisaññā pana paṭhamajjhānavipākavasena ekāva, tathā āpāyikānampi, tesaṃ pana sabbesaṃ akusalavipākāhetukāva paṭisandhisaññā. Dutiyajjhānabhūmikā ca parittābha appamāṇābha ābhassarā ekattakāyā nānattasaññino nāma. Tesañhi sabbesaṃ ekappamāṇova kāyo, paṭisandhisaññā pana dutiyatatiyajjhānavipākavasena nānā hoti. Tatiyajjhānabhūmiyaṃ parittasubhādayo tayo, catutthajjhānabhūmiyaṃ asaññasattavajjitā vehapphalā, pañca ca suddhāvāsāti navasu bhūmīsu sattā ekattakāyā ekattasaññino nāma. Ābhānānattena pana sabbattha kāyanānattaṃ na gayhati, saṇṭhānanānatteneva gayhatīti. Asaññasattā viññāṇābhāvena viññāṇaṭṭhitisaṅkhyaṃ na gacchanti. Nevasaññā nāsaññāyatanaṃ pana yathā saññāya, evaṃ viññāṇassāpi sukhumattā nevaviññāṇaṃ nāviññāṇaṃ, tasmā paribyattaviññāṇakiccavantesu viññāṇaṭṭhitīsu na gayhati. Tasmā sesāni ākāsānañcāyatanādīni tīṇiyeva gahitāni, tehi saddhiṃ imā satta viññāṇaṭṭhitiyoti veditabbā.

Darunter sind alle Menschen und die sechs Devas der Sinnensphäre als „Wesen mit verschiedenartigen Körpern und verschiedenartigen Wahrnehmungen“ bekannt. Denn aufgrund ihrer gegenseitigen Unähnlichkeit sind ihre Körper verschiedenartig, und auch die Wiedergeburtshahrnehmung ist wegen ihrer Neunfältigkeit verschieden. Auf den drei Ebenen der ersten Vertiefung sind die Wesen des Brahma-Gefolges sowie die Wesen in den vier Leidenswelten als „Wesen mit verschiedenartigen Körpern und einheitlicher Wahrnehmung“ bekannt. Denn unter diesen ist der Körper der drei Gruppen, wie der Brahma-Gefährten usw., untereinander verschiedenartig, die Wiedergeburtshahrnehmung jedoch ist aufgrund der Reifung der ersten Vertiefung ein und dieselbe; ebenso verhält es sich bei den Wesen der Leidenswelten, denn bei ihnen allen ist die Wiedergeburtshahrnehmung die unheilsam-gereifte, ursachenlose. Die Bewohner der Ebenen der zweiten Vertiefung, nämlich die von geringem Glanz (parittābha), unermesslichem Glanz (appamāṇābha) und die Strahlenden (ābhassarā), sind als „Wesen mit einheitlichem Körper und verschiedenartigen Wahrnehmungen“ bekannt. Denn der Körper von ihnen allen hat das gleiche Maß, die Wiedergeburtshahrnehmung jedoch ist aufgrund der Reifung der zweiten und dritten Vertiefung verschiedenartig. Auf der Ebene der dritten Vertiefung die drei Bereiche von geringer Schönheit (parittasubhā) usw., und auf der Ebene der vierten Vertiefung die Wesen von großer Frucht (vehapphalā), unter Ausschluss der wahrnehmungslosen Wesen, sowie die fūnf Reinen Stätten (suddhāvāsā) – die Wesen auf diesen neun Ebenen sind als „Wesen mit einheitlichem Körper und einheitlicher Wahrnehmung“ bekannt. Eine Verschiedenartigkeit des Körpers wird jedoch überall nicht aufgrund der Verschiedenheit des Glanzes angenommen, sondern sie wird nur aufgrund der Verschiedenheit der Gestalt angenommen. Die wahrnehmungslosen Wesen fallen wegen des Fehlens von Bewusstsein nicht unter die Zählung der Bewusstseinsstationen. Bei der Sphäre der Weder-Wahrnehmung-noch-Nichtwahrnehmung verhält es sich jedoch so, dass ebenso wie wegen der Subtilheit der Wahrnehmung auch wegen der Subtilheit des Bewusstseins weder Bewusstsein noch Nicht-Bewusstsein vorliegt; daher wird sie nicht unter den Bewusstseinsstationen erfasst, die eine deutlich ausgeprägte Bewusstseinsfunktion besitzen. Deshalb sind nur die übrigen drei, beginnend mit der Sphäre des unendlichen Raumes, erfasst worden; zusammen mit diesen sind sie als die „sieben Stationen des Bewusstseins“ zu verstehen.

Aṭṭha lokadhammāti lābho alābho yaso ayaso nindā pasaṃsā sukhaṃ dukkhanti ime aṭṭha lokassa sabhāvattā lokadhammā. Lābhālābhādipaccayā uppajjanakā panettha anurodhavirodhā vā lābhādisaddehi vuttāti veditabbā. Nava sattāvāsāti heṭṭhā vuttā satta viññāṇaṭṭhitiyo [Pg.54] eva asaññasattacatutthāruppehi saddhiṃ ‘‘nava sattāvāsā’’ti vuccanti. Sattā āvasanti etthāti sattāvāsā, sattanikāyo, atthato tathā pavattā pajā eva idha saṅkhāralokabhāvena gayhantīti veditabbā. Dasāyatanānīti dhammāyatanamanāyatanavajjitāni dasa.

„Acht weltliche Gegebenheiten“ (lokadhammā): Gewinn, Verlust, Ruhm, Unruhm, Tadel, Lob, Glück und Leid – diese acht sind weltliche Gegebenheiten, weil sie die Natur der Welt ausmachen. Es ist zu verstehen, dass hierbei mit den Begriffen „Gewinn“ usw. jene Zustände von Zuneigung und Abneigung gemeint sind, die durch Bedingungen wie Gewinn und Verlust entstehen. „Neun Wohnstätten der Wesen“: Genau die oben erwähnten sieben Stationen des Bewusstseins werden zusammen mit den wahrnehmungslosen Wesen und der vierten formlosen Sphäre als „neun Wohnstätten der Wesen“ bezeichnet. Weil die Wesen darin wohnen, heißen sie Wohnstätten der Wesen, d. h. Klassen von Wesen; in ihrer tatsächlichen Bedeutung sind hierbei eben jene auf diese Weise existierenden Wesen im Sinne der Welt der Gestaltungen zu verstehen. „Zehn Sinnesbereiche“ (dasāyatanāni) sind die zehn Bereiche unter Ausschluss des Geistesobjekt-Bereichs und des Geistes-Bereichs.

Ettha ca tīsu bhavesu assādadassanavasena tisso vedanāva lokabhāvena vuttā, tathā paccayadassanavasena cattārova āhārā. Attaggāhanimittadassanavasena cha ajjhattikāneva āyatanāni. Thūlasaññībhavadassanavasena satta viññāṇaṭṭhitiyova, anurodhavirodhadassanavasena aṭṭha lokadhammā vā, thūlāyatanadassanavasena dasāyatanāneva lokabhāvena vuttāni. Tesaṃ gahaṇeneva tannissayatappaṭibaddhā tadārammaṇā sabbe tebhūmakā nāmarūpadhammā atthato gahitā eva honti. Sesehi pana ekavidhādikoṭṭhāsehi sarūpeneva te gahitāti veditabbaṃ.

Und hierbei werden zum Aufzeigen des Genusses in den drei Daseinsformen nur die drei Gefühle als Welt dargelegt; ebenso werden zum Aufzeigen der Bedingung nur die vier Nahrungsarten dargelegt. Zum Aufzeigen des Anlasses für das Ergreifen eines Selbst werden nur die sechs inneren Sinnesbereiche dargelegt. Zum Aufzeigen des Daseins mit grober Wahrnehmung werden nur die sieben Stationen des Bewusstseins dargelegt, zum Aufzeigen von Zuneigung und Abneigung die acht weltlichen Gegebenheiten, und zum Aufzeigen der groben Sinnesbereiche werden die zehn Sinnesbereiche als Welt dargelegt. Allein durch deren Erfassung sind in ihrer tatsächlichen Bedeutung auch all jene geistigen und körperlichen Phänomene der drei Daseinsebenen mit erfasst, die auf ihnen beruhen, mit ihnen verbunden sind oder sie zum Objekt haben. Bei den übrigen Einteilungen, wie der einteiligen Kategorie usw., ist jedoch zu verstehen, dass sie in ihrer eigenen Gestalt erfasst sind.

Āsayaṃ jānātītiādīsu āhacca cittaṃ ettha setīti āsayo, aññasmiṃ visaye pavattitvāpi cittaṃ yattha sarasena pavisitvā tiṭṭhati, so vaṭṭāsayo vivaṭṭāsayoti duvidho. Tattha vaṭṭāsayopi sassatucchedadiṭṭhivasena duvidho. Vivaṭṭāsayo pana vipassanāsaṅkhātā anulomikā khanti, maggasaṅkhātaṃ yathābhūtañāṇañcāti duvidho. Yathāha –

In den Sätzen wie „Er kennt die Neigung“ (āsayaṃ jānāti) bedeutet „Neigung“ (āsayo) jenen Ort, an den der Geist gelangt und in dem er ruht. Auch wenn der Geist in einem anderen Objektbereich aktiv war, ist das, worin er gemäß seiner eigenen Natur eintritt und verweilt, die Neigung; diese ist zweifach: die an den Daseinskreislauf gebundene Neigung (vaṭṭāsayo) und die aus dem Daseinskreislauf herausführende Neigung (vivaṭṭāsayo). Darunter ist die an den Daseinskreislauf gebundene Neigung ebenfalls zweifach, und zwar gemäß der Ewigkeits- und Vernichtungsansicht. Die aus dem Daseinskreislauf herausführende Neigung hingegen ist zweifach, nämlich die als Einsicht bezeichnete anpassungsfähige Geduld und das als Pfad bezeichnete Wissen um die Wirklichkeit. Wie gesagt wurde:

‘‘Sassatucchedadiṭṭhi ca, khanti cevānulomikaṃ;

Yathābhūtañca yaṃ ñāṇaṃ, etaṃ āsayasaddita’’nti. (sārattha. ṭī. 1.verañjakaṇḍavaṇṇanā);

„Sowohl die Ewigkeits- und Vernichtungsansicht als auch die anpassungsfähige Geduld sowie jenes Wissen um die Wirklichkeit – dies wird als ‚Neigung‘ bezeichnet.“

Etaṃ duvidhampi āsayaṃ sattānaṃ appavattikkhaṇeyeva bhagavā sabbathā jānāti. Anusayanti kāmarāgānusayādivasena sattavidhaṃ anusayaṃ. Caritanti ‘‘sucaritaduccarita’’nti niddese vuttaṃ. Atha vā caritanti cariyā, te rāgādayo cha mūlacariyā, saṃsaggasannipātavasena anekavidhā honti. Adhimuttinti ajjhāsayadhātuṃ, tattha tattha cittassa abhirucivasena ninnatā, sā duvidhā hīnādhimutti paṇītādhimuttīti. Yāya dussīlādike hīnādhimuttike [Pg.55] sevanti, sā hīnādhimutti. Yāya paṇītādhimuttike sevanti, sā paṇītādhimutti. Taṃ duvidhampi adhimuttiṃ bhagavā sabbākārato jānāti. Appaṃ rāgādirajaṃ etesanti apparajakkhā, anussadarāgādidosā. Ussadarāgādidosā mahārajakkhā. Upanissayabhūtehi tikkhehi saddhādiindriyehi mudukehi ca samannāgatā tikkhindriyā mudindriyā ca. Heṭṭhā vuttehi āsayādīhi sundarehi asundarehi ca samannāgatā svākārā dvākārā ca veditabbā. Sammattaniyāmaṃ viññāpetuṃ sukarā suviññāpayā, viparītā duviññāpayā. Maggaphalapaṭivedhāya upanissayasampannā bhabbā, viparītā abhabbā. Evaṃ sattasantānagatadhammavisesajānaneneva sattalokopi vidito dhammavinimuttassa sattassa abhāvāti veditabbaṃ.

Diese zweifache Neigung der Wesen erkennt der Erhabene in jeder Hinsicht, selbst im Moment ihres Nicht-Entstehens (appavattikkhaṇe). Sie schlummern latent (anusayanti) als die siebenfache latente Tendenz aufgrund von Sinnenlust usw. 'Verhalten' (carita) wird in der Auslegung als 'gutes und schlechtes Verhalten' (sucarita-duccarita) erklärt. Oder aber 'Verhalten' (carita) meint die Charakterzüge (cariyā); dies sind jene sechs grundlegenden Charakterzüge wie Begehren (rāga) usw., welche durch Vermischung und Kombination vielfältig sind. 'Neigung' (adhimutti) bezeichnet das Element der Gesinnung (ajjhāsayadhātu), d. h. die Hinneigung des Geistes aufgrund von Vorlieben für dieses oder jenes; diese ist zweifach: die niedere Neigung (hīnādhimutti) und die edle Neigung (paṇītādhimutti). Diejenige Neigung, durch die man mit Menschen von niederer Gesinnung, wie etwa Sittenlosen, verkehrt, ist die niedere Neigung. Diejenige Neigung, durch die man mit Menschen von edler Gesinnung verkehrt, ist die edle Neigung. Diese zweifache Neigung erkennt der Erhabene in all ihren Aspekten. 'Solche mit wenig Staub an den Augen' (apparajakkhā) sind jene, bei denen der Staub von Begehren usw. gering ist, also jene, bei denen Fehler wie Begehren usw. nicht stark ausgeprägt sind. Solche mit stark ausgeprägten Fehlern wie Begehren usw. sind 'jene mit viel Staub an den Augen' (mahārajakkhā). Diejenigen, die mit scharfen oder zarten Fähigkeiten wie Vertrauen (saddhā) usw. ausgestattet sind, welche als starke Voraussetzungen (upanissaya) dienen, werden als 'mit scharfen Fähigkeiten' (tikkhindriyā) bzw. 'mit zarten Fähigkeiten' (mudindriyā) bezeichnet. Diejenigen, die mit den oben genannten edlen oder unedlen Neigungen usw. ausgestattet sind, sind als 'von gutem Charakter' (svākārā) bzw. 'von schlechtem Charakter' (dvākārā) zu verstehen. Diejenigen, die leicht zu belehren sind, um sie in die feste Ordnung der Richtigkeit (sammattaniyāma) einzuführen, heißen 'leicht zu belehrende' (suviññāpayā); das Gegenteil sind die 'schwer zu belehrenden' (duviññāpayā). Diejenigen, die mit den starken Voraussetzungen für die Durchdringung von Pfad und Frucht ausgestattet sind, heißen 'fähig' (bhabbā); das Gegenteil sind die 'unfähigen' (abhabbā). So ist allein durch das Erkennen der besonderen Qualitäten der Daseinsfaktoren im Bewusstseinsstrom der Wesen auch die Welt der Wesen (sattaloka) erkannt worden, da es kein Wesen gibt, das unabhängig von den Daseinsfaktoren existiert. Dies ist so zu verstehen.

Ekaṃ cakkavāḷaṃ…pe… paññāsañca yojanānīti ettha hotīti seso. Parikkhepato pamāṇaṃ vuccatīti seso. Cakkavāḷassa sabbaṃ parimaṇḍalaṃ chattiṃsa satasahassāni…pe… satāni ca hontīti yojetabbaṃ. Tatthāti cakkavāḷe, dve satasahassāni cattāri nahutāni ca yojanāni yāni ettakaṃ ettakappamāṇaṃ bahalattena ayaṃ vasundharā saṅkhātāti yojanā. Tattha ettakanti kiriyāvisesanaṃ daṭṭhabbaṃ. Sandhārakaṃ jalaṃ ettakaṃ ettakappamāṇaṃ hutvā patiṭṭhitanti yojanā. Etthāti cakkavāḷe. Ajjhogāḷhuggatāti ajjhogāḷhā ca uggatā ca. Brahāti mahantā. Yojanānaṃ satānucco, himavā pañcāti yojanānaṃ pañcasatāni ucco ubbedho. Tipañcayojanakkhandhaparikkhepāti pannarasayojanappamāṇakkhandhapariṇāhā. Nagavhayāti rukkhābhidhānā jambūti yojanā. Samantatoti sabbasobhāgena, āyāmato ca vitthārato ca satayojanavitthārāti attho. Yassānubhāvenāti yassā mahantatākappaṭṭhāyikādippakārena pabhāvena. Parikkhipitvā taṃ sabbaṃ, lokadhātumayaṃ ṭhitoti heṭṭhā vuttaṃ sabbampi taṃ parikkhipitvā cakkavāḷasiluccayo ṭhito, ayaṃ ekā lokadhātu nāmāti attho, ma-kāro padasandhivasena vutto. Atha vā taṃ sabbaṃ lokadhātuṃ parikkhipitvā ayaṃ cakkavāḷasiluccayo ṭhitoti yojetabbaṃ.

In der Passage 'Ein einzelnes Weltsystem ... und fünfzig Yojanas' ist das Wort 'ist/gibt es' (hoti) der zu ergänzende Rest. Als Rest ist zu ergänzen: 'Es wird das Maß bezüglich des Umfangs angegeben.' Der gesamte Umfang des Weltsystems beträgt 3.600.000 ... und ... hundert (Yojanas); so ist die Verbindung herzustellen. 'Darin' (tattha) bedeutet im Weltsystem. 'Zwei Hunderttausend und vier Zehntausend Yojanas' ist das Maß, mit dem diese Erde in ihrer Dicke berechnet wird; so lautet die Verknüpfung. Hierbei ist 'so viel' (ettakaṃ) als Adverb anzusehen. 'Das stützende Wasser steht, indem es ein solches Ausmaß hat'; so lautet die Verknüpfung. 'Hier' (ettha) bedeutet im Weltsystem. 'Eingetaucht und emporragend' (ajjhogāḷhuggatā) bedeutet sowohl eingetaucht als auch emporragend. 'Brahā' bedeutet groß. 'Hundert Yojanas hoch, der Himavā fünf' bedeutet, dass er eine Höhe bzw. vertikale Ausdehnung von fünfhundert Yojanas hat. 'Mit einem Umfang des Stammes von dreimal fünf Yojanas' bedeutet, dass der Stamm einen Umfang von fünfzehn Yojanas hat. 'Die einen Baumnamen tragende' (nagavhayā) bezieht sich auf den Rosenapfelbaum (jambū); so lautet die Verknüpfung. 'Ringsum' (samantato) bedeutet in jeder Hinsicht; der Sinn ist: in Länge und Breite einhundert Yojanas breit. 'Durch dessen Macht' (yassānubhāvena) bedeutet durch die Kraft dieses Baumes, wie etwa seine Größe, sein Fortbestehen für ein ganzes Weltalter usw. 'Indem er all dies umschließt, steht der aus der Weltenbahn bestehende [Felsen]' bedeutet: Das oben erwähnte Ganze umschließend steht das Weltsystem-Gebirge (cakkavāḷasiluccaya); dies ist eine einzige Weltgegend (lokadhātu). Das 'm' wurde aufgrund der Wortverbindung (padasandhi) eingefügt. Oder die Verknüpfung ist so zu verstehen: Dieses Weltsystem-Gebirge steht, indem es die gesamte Weltgegend umschließt.

Tatthāti [Pg.56] tassaṃ lokadhātuyaṃ. Tāvatiṃsabhavananti tidasapuraṃ. Asurabhavananti asurapuraṃ. Avīcimahānirayo ca tathā dasasahassayojano, so pana catunnaṃ lohabhittīnamantarā yojanasatāyāmavitthāropi samantā soḷasahi ussadanirayehi saddhiṃ dasasahassayojano vuttoti veditabbo. Tadanantaresūti tesaṃ cakkavāḷānaṃ antaresu. Lokānaṃ cakkavāḷānaṃ antare vivare bhavattā lokantarikā. Tiṇṇañhi sakaṭacakkānaṃ pattānaṃ vā āsannaṭṭhapitānaṃ antarasadise tiṇṇaṃ tiṇṇaṃ cakkavāḷānaṃ antaresu ekeko lokantarikanirayo aṭṭhayojanasahassappamāṇo sītanarako sattānaṃ akusalavipākena nibbattati. Anantānīti tiriyaṃ aṭṭhasu disāsu cakkavāḷāni ākāso viya anantāni. Uddhaṃ pana adho ca antāneva. Anantena buddhañāṇenāti ettha anantañeyyapaṭivedhasāmatthiyayogatova ñāṇaṃ ‘‘ananta’’nti veditabbaṃ.

'Darin' (tattha) bedeutet in jener Weltgegend. 'Die Stätte der Dreiunddreißig' (tāvatiṃsabhavanaṃ) bezeichnet die Stadt der Dreiunddreißig Götter. 'Die Stätte der Asuras' (asurabhavanaṃ) bezeichnet das Asura-Reich. Und ebenso misst die große Hölle Avīci zehntausend Yojanas; obwohl sie zwischen den vier eisernen Wänden eine Länge und Breite von einhundert Yojanas hat, wird sie zusammen mit den sechzehn sie umgebenden Ussada-Höllen ringsum als zehntausend Yojanas groß bezeichnet; so ist es zu verstehen. 'In deren Zwischenräumen' (tadanantaresu) bedeutet in den Zwischenräumen jener Weltsysteme. Weil sie sich im Zwischenraum, der Kluft zwischen den Weltsystemen befindet, wird sie 'Lokantarika' (die Hölle zwischen den Welten) genannt. Denn im Zwischenraum von jeweils drei Weltsystemen – ähnlich dem Zwischenraum zwischen drei dicht beieinander aufgestellten Wagenrädern oder Almosenschalen – entsteht durch das unheilsame Karma der Wesen je eine eisige Hölle namens Lokantarika von achttausend Yojanas Ausmaß. 'Unendlich' (anantāni) bedeutet, dass die Weltsysteme in der Horizontalen in den acht Himmelsrichtungen wie der leere Raum unendlich sind. Nach oben und unten jedoch sind sie begrenzt. In der Formulierung 'durch das unendliche Buddha-Wissen' ist das Wissen deshalb als 'unendlich' (ananta) zu verstehen, weil es mit der Fähigkeit verbunden ist, das unendliche Erkennbare vollkommen zu durchdringen.

Attanoti nissakke sāmivacanametaṃ, attatoti attho. Guṇehi attano visiṭṭhatarassāti sambandho, taraggahaṇañcettha anuttaroti padassa atthaniddesavasena kataṃ, na visiṭṭhassa kassaci atthitāya. Sadevake hi loke sadisakappopi nāma koci tathāgatassa natthi, kuto sadiso, tenāha sīlaguṇenāpi asamotiādi. Tattha asamehi sammāsambuddhehi samo asamasamo. Natthi paṭimā etassāti appaṭimo. Esa nayo sesesupi. Tattha upamāmattaṃ paṭimā, sadisūpamā paṭibhāgo. Yugaggāhavasena ṭhito paṭimo puggaloti veditabbo. Attanāti attato. Purisadammetiādīsu damitabbā dammā, ‘‘dammapurisā’’ti vattabbe visesanassa paranipātaṃ katvā ‘‘purisadammā’’ti vuttaṃ, purisaggahaṇañcettha ukkaṭṭhavasena itthīnampi dametabbato. Nibbisā katā dosavisassa vinodanena. Atthapadanti atthābhibyañjanakaṃ padaṃ, vākyanti attho. Ekapadabhāvena ca anaññasādhāraṇo satthu purisadammasārathibhāvo dassito hoti, tenāha bhagavā hītiādi. Aṭṭha disāti aṭṭha samāpattiyo. Asajjamānāti vasībhāvappattiyā nissaṅgacārā.

'Attano' (seiner selbst) ist hier ein Genitiv mit der Funktion eines Ablativs; die Bedeutung ist 'von sich selbst her' (attato). Die syntaktische Verbindung lautet: 'eines solchen, der sich durch Tugenden von einem selbst unterscheidet (höher steht)'. Die Verwendung des Komparativs (-tara) erfolgt hier, um die Bedeutung des Wortes 'anuttaro' (unübertrefflich) zu erklären, und nicht, weil es tatsächlich jemanden gäbe, der hervorragender wäre. Denn in der Welt samt den Götterwelten gibt es niemanden, der dem Tathāgata auch nur annähernd gleicht, wie sollte es da einen ihm Gleichen geben? Daher heißt es: 'Selbst an sittlicher Tugend unvergleichlich' usw. Darin bedeutet 'asamasama': gleich (sama) den Unvergleichlichen (asamehi), d. h. den vollkommen Erwachten. 'Der kein Gegenbild hat' (appaṭimo) bedeutet, dass es kein Ebenbild für ihn gibt. Diese Methode gilt auch für die übrigen Ausdrücke. Dabei bezeichnet 'paṭimā' ein bloßes Gleichnis, 'paṭibhāgo' ein sehr treffendes Ebenbild, und 'paṭima' ist als eine Person zu verstehen, die als ebenbürtiger Rivale dasteht. 'Attanā' bedeutet von sich selbst her. In Verbindungen wie 'purisadamme' bezeichnet 'damma' jene, die zu bezähmen sind. Anstelle von 'dammapurisā' (zu bezähmende Personen) wurde das Adjektiv nachgestellt und 'purisadammā' gebildet. Die Erwähnung von 'Mann' (purisa) geschieht hier im Sinne einer Verallgemeinerung des Besten, da auch Frauen zu bezähmen sind. Sie wurden 'giftfrei' (nibbisā) gemacht, indem das Gift des Hasses vertrieben wurde. 'Atthapada' bedeutet ein Wort, das eine Bedeutung ausdrückt; der Sinn ist 'Satz/Aussage'. Und durch die Zusammenfassung in einem einzigen Begriff wird die dem Meister eigene, unvergleichliche Eigenschaft, der Führer zu bezähmender Menschen zu sein, aufgezeigt. Daher heißt es: 'Der Erhabene nämlich...' usw. 'Die acht Richtungen' (aṭṭha disā) bezeichnet die acht Errungenschaften (samāpatti). 'Nicht anhaftend' (asajjamānā) bedeutet, dass sie sich aufgrund der Erlangung der Beherrschung (vasībhāva) ohne Bindung bewegen.

Diṭṭhadhammo vuccati paccakkho attabhāvo, tattha niyuttoti diṭṭhadhammiko, idhalokattho. Kammakilesavasena samparetabbato samāgantabbato samparāyo[Pg.57], paraloko, tattha niyuttoti samparāyiko, paralokattho. Paramo uttamo attho paramattho, nibbānaṃ. Saha atthena vattatīti sattho, bhaṇḍamūlena vāṇijjāya desantaraṃ gacchanto janasamūho. So assa atthīti satthā, satthavāhoti niruttinayena. So viya bhagavāti āha ‘‘satthā, bhagavā satthavāho’’ti. Idāni tamatthaṃ niddesapāḷinayena dassetuṃ yathā satthavāhotiādi vuttaṃ. Tattha sattheti satthike jane. Kaṃ udakaṃ tārenti etthāti kantāro, nirudako araññappadeso. Corādīhi adhiṭṭhitaaraññappadesāpi duggamanaṭṭhena taṃsadisatāya kantārātveva niruḷhāti sāmaññato ‘‘kantāraṃ tāretī’’ti vatvā taṃ vivaranto corakantārantiādimāha.

Als „sichtbares Dasein“ (diṭṭhadhammo) wird die unmittelbar gegenwärtige individuelle Existenz (attabhāvo) bezeichnet; wer darauf bezogen (niyutto) ist, wird als „auf das gegenwärtige Leben bezogen“ (diṭṭhadhammiko) bezeichnet, was den Nutzen in dieser Welt (idhalokattho) meint. Aufgrund der Kraft von Kamma und Befleckungen (kammakilesavasena) ist das, wohin man gehen bzw. gelangen muss, das Jenseits (samparāyo), die zukünftige Welt (paraloko); wer darauf bezogen ist, wird als „auf das jenseitige Leben bezogen“ (samparāyiko) bezeichnet, was den Nutzen in der jenseitigen Welt (paralokattho) meint. Das höchste, edelste Wohl (paramo uttamo attho) ist das höchste Wohl (paramattho), das Nibbāna. Was zusammen mit Nutzen einhergeht, nennt man eine Karawane (sattho) – eine Gruppe von Menschen, die mit Kapital zum Zweck des Handels in ein anderes Land zieht. Wer diese (Karawane) besitzt, ist ein Karawanenführer (satthā oder satthavāho), gemäß der etymologischen Methode (niruttinayena). Wie jener (Karawanenführer) ist der Erhabene; deshalb sagte er: „Der Lehrer, der Erhabene, ist ein Karawanenführer“ (satthā, bhagavā satthavāho). Um nun diese Bedeutung nach der Methode der Niddesa-Pali darzulegen, wurde der Text beginnend mit „wie ein Karawanenführer“ (yathā satthavāho) gesprochen. Darin bedeutet „in der Karawane“ (satthe): unter den Kaufleuten. Ein Ort, an dem sie das Wasser (kaṃ / udakaṃ) überqueren, ist eine Wildnis (kantāro), ein wasserloses Waldgebiet. Auch von Räubern usw. besetzte Waldgebiete werden wegen der Mühsal des Durchquerens und aufgrund der Ähnlichkeit mit jener (wasserlosen Wildnis) im allgemeinen Sprachgebrauch einfach als „Wildnis“ (kantāra) bezeichnet. Nachdem er allgemein sagte: „Er führt über die Wildnis hinweg“, sagte er, um dies näher zu erläutern, „Räuberwildnis“ (corakantāra) und so weiter.

Bhagavatoti nissakke sāmivacanaṃ, bhagavantato dhammassavanenāti attho. Yathā ‘‘upajjhāyato ajjhetī’’ti, bhagavato santiketi vā attho. Sare nimittaṃ aggahesīti pubbabuddhuppādesu saddhammassavanaparicayena ‘‘dhammo eso vuccatī’’ti sare ākāraṃ gaṇhi. Pubbābhiyogavaseneva hi īdisānaṃ tiracchānānaṃ dhammassavanādīsu pasādo uppajjati vagguliādīnaṃ viya. Itarathā sabbatiracchānānampi tathā pasāduppattippasaṅgato. Yadi hi uppajjeyya, bhagavā anantacakkavāḷesu sabbasattānampi ekakkhaṇe sappāṭihāriyadhammaṃ sāvetuṃ sakkotīti sabbasattānampi ito pubbeva vimuttippasaṅgo siyā. Ye pana devamanussanāgasupaṇṇādayo pakatiyāva kammassakataññāṇādiyuttā honti, teyeva pubbe anupanissayāpi bhagavato saddhammassavanādinā paṭhamaṃ vivaṭṭūpanissayaṃ pasādaṃ uppādetuṃ sakkonti, na itareti gahetabbaṃ. Are ahampi nāmāti ettha ‘‘kutohaṃ idha nibbattoti oloketvā maṇḍūkabhāvatoti ñatvā’’ti idaṃ ettakampi are ahampi nāmāti vimhayavacaneneva sijjhatīti avuttanti veditabbaṃ. Jalanti jalanto vijjotamāno. Maṇḍūkohanti gāthāya udaketi sañjātaṭṭhānadassanaṃ, tena thalamaṇḍūkatā nivattanaṃ kataṃ hoti. Udake jātānampi kacchapādīnaṃ thalagocaratāpi atthīti taṃ nivattanatthaṃ ‘‘vārigocaro’’ti vuttaṃ, udakasañcārīti attho.

„Bhagavato“ („vom Erhabenen“) ist ein Genitiv im Sinne eines Ablativs (nissakka); die Bedeutung ist: „durch das Hören der Lehre von dem Erhabenen“. Wie in der Redewendung: „Er lernt vom Lehrer“ (upajjhāyato ajjheti), oder es bedeutet „in der Gegenwart des Erhabenen“ (bhagavato santike). „Er erfasste das Zeichen im Klang“ (sare nimittaṃ aggahesī) bedeutet, dass er durch die Vertrautheit mit dem Hören der wahren Lehre unter früheren Buddhas das Merkmal im Klang erfasste, indem er dachte: „Dies wird Lehre genannt“. Denn nur durch die Kraft früherer Bemühungen (pubbābhiyogavaseneva) entsteht bei solchen Tieren Vertrauen beim Hören der Lehre usw., wie im Fall der Fledermäuse (vagguliādīnaṃ) und anderer. Andernfalls müsste sich die Konsequenz ergeben, dass bei allen Tieren gleichermaßen solches Vertrauen entsteht. Wenn es nämlich so entstehen würde, könnte der Erhabene allen Wesen in unzähligen Weltensystemen gleichzeitig die Lehre mit übernatürlichen Wundern verkünden, und so gäbe es die Konsequenz, dass alle Wesen schon vor dieser Zeit die Befreiung erlangt hätten. Diejenigen jedoch wie Götter, Menschen, Nagas, Garudas usw., die von Natur aus mit dem Wissen um die Eigenverantwortung für das eigene Kamma (kammassakatā-ñāṇa) usw. ausgestattet sind, können – selbst wenn sie zuvor keine unterstützende Bedingung (upanissaya) hatten – durch das Hören der wahren Lehre des Erhabenen usw. zuerst ein Vertrauen erzeugen, das eine unterstützende Bedingung für das Entkommen aus dem Daseinskreislauf (vivaṭṭūpanissaya) darstellt; andere können dies nicht. So ist es zu verstehen. Bei den Worten „O weh, auch ich ...“ (are ahampi nāma) ist zu wissen: Dass er dachte: „Nachdem ich nachgeschaut habe, wo ich hier wiedergeboren wurde, und erkannt habe, dass ich ein Frosch war ...“ – all dies wird bereits durch den bloßen Ausruf des Staunens „O weh, auch ich ...“ ausgedrückt und wurde daher nicht extra formuliert. „Jalaṃ“ bedeutet glänzend, strahlend (jalanto vijjotamāno). In der Strophe „Ich bin ein Frosch“ (maṇḍūko ahaṃ) zeigt das Wort „im Wasser“ (udake) den Geburtsort an; damit wird ausgeschlossen, dass es sich um einen Landfrosch handelt. Da aber auch im Wasser geborene Lebewesen wie Schildkröten usw. sich an Land bewegen, wurde zur Ausschließung dieser Möglichkeit „im Wasser lebend“ (vārigocaro) gesagt, was bedeutet: im Wasser umherwandernd (udakasañcārī).

Vimokkhantikañāṇavasenāti ettha sabbaso kilesehi vimuccatīti vimokkho, aggamaggo, tassa anto, aggaphalaṃ, tattha bhavaṃ vimokkhantikaṃ, sabbaññutaññāṇena saddhiṃ sabbampi buddhañāṇaṃ. Idāni sammāsambuddhapadato buddhapadassa [Pg.58] visesaṃ dassetuṃ yasmā vātiādi vuttaṃ. Sammāsambuddhapadena hi satthu paṭivedhañāṇānubhāvo vutto, iminā pana buddhapadena desanāñāṇānubhāvopi, tenāha aññepi satte bodhesītiādi.

In Bezug auf den Ausdruck „durch die Kraft des Wissens am Ende der Befreiung“ (vimokkhantikañāṇavasena): „Befreiung“ (vimokkho) bezeichnet den höchsten Pfad (aggamaggo), da man dadurch gänzlich von den Befleckungen befreit wird. Dessen Ende (anto) ist die höchste Frucht (aggaphala). Was an diesem Ende existiert, ist das am Ende der Befreiung Stehende (vimokkhantikaṃ), welches das gesamte Buddha-Wissen zusammen mit dem Allwissenheitswissen (sabbaññutaññāṇa) umfasst. Um nun den Unterschied des Wortes „Buddha“ gegenüber dem Wort „Sammāsambuddha“ aufzuzeigen, wurde der Satz beginnend mit „oder weil...“ (yasmā vā) gesprochen. Denn durch das Wort „Sammāsambuddha“ wird die Macht des Durchdringungswissens (paṭivedhañāṇa) des Lehrers ausgedrückt; durch dieses Wort „Buddha“ jedoch wird auch die Macht seines Verkündigungswissens (desanāñāṇa) ausgedrückt. Deshalb sagte er: „Er ließ auch andere Wesen erwachen“ (aññepi satte bodhesī) und so weiter.

Guṇavisiṭṭhasattuttamagarugāravādhivacananti sabbehi sīlādiguṇehi visiṭṭhassa tato eva sabbasattehi uttamassa garuno gāravavasena vuccamānavacanamidaṃ bhagavāti. Seṭṭhanti seṭṭhavācakaṃ vacanaṃ seṭṭhaguṇasahacaraṇato. Atha vā vuccatīti vacanaṃ, attho, so seṭṭhoti attho. Uttamanti etthāpi eseva nayo. Garugāravayuttoti ettha garubhāvo gāravaṃ, garuguṇayogato garukaraṇaṃ vā gāravaṃ, tena sāvakādīnaṃ asādhāraṇatāya garubhūtena mahantena gāravena yuttoti garugāravayutto. Atha vā garu ca sabbalokassa sikkhakattā teneva gāravayutto cātipi yojetabbaṃ.

„Bezeichnung der Ehrfurcht gegenüber dem durch Tugenden herausragenden edelsten aller Wesen“ (guṇavisiṭṭhasattuttamagarugāravādhivacana): Dieses Wort „Bhagavā“ („der Erhabene“) wird aus Ehrfurcht gegenüber dem Lehrer gesprochen, der sich durch alle Qualitäten wie Tugend usw. auszeichnet und genau deshalb das höchste aller Wesen ist. „Vortrefflich“ (seṭṭha) ist ein das Vortreffliche ausdrückendes Wort, weil es mit vortrefflichen Eigenschaften einhergeht. Oder aber: Was ausgedrückt wird (vuccatī), ist das Wort (vacana), d. h. die Bedeutung (attho), und diese Bedeutung ist vortrefflich (seṭṭho). Auch bei „höchste“ (uttama) gilt die gleiche Methode. Bei „mit gewichtiger Ehrfurcht ausgestattet“ (garugāravayutto) bedeutet Ehrfurcht (gārava) der Zustand des Respektiertwerdens (garubhāvo), oder Ehrfurcht ist das Erweisen von Respekt (garukaraṇa) aufgrund der Verbindung mit gewichtigen Eigenschaften (garuguṇa); wer mit dieser großen Ehrfurcht verbunden ist, die gewichtig ist, weil sie den Jüngern und anderen nicht gemein ist, ist „mit gewichtiger Ehrfurcht ausgestattet“. Oder aber: Er ist sowohl der Lehrer (garu) der ganzen Welt, weil er ihr Unterweiser ist, als auch eben deshalb mit Ehrfurcht ausgestattet (gāravayutto) – so sollte die Verbindung ebenfalls hergestellt werden.

Avatthāya viditaṃ āvatthikaṃ. Evaṃ liṅgikaṃ. Nimittato āgataṃ nemittikaṃ. Adhicca yaṃkiñci nimittaṃ adhivacanavasena anapekkhitvā pavattaṃ adhiccasamuppannaṃ, tenāha ‘‘vacanatthamanapekkhitvā’’ti. Yadicchāya āgataṃ yādicchakaṃ. Ettha ca bāhiraṃ daṇḍādi liṅgaṃ, abbhantaraṃ tevijjādi nimittaṃ. Pacurajanavisayaṃ vā dissamānaṃ liṅgaṃ, tabbiparītaṃ nimittanti veditabbaṃ. Sacchikāpaññattīti sabbadhammānaṃ sacchikiriyānimittā paññatti. Atha vā sacchikāpaññattīti paccakkhasiddhā paññatti. Yaṃguṇanimittā hi sā, te guṇā satthu paccakkhabhūtāti guṇā viya sāpi sacchikatā eva nāma hoti, na paresaṃ, vohāramattenāti adhippāyo. Yaṃguṇanemittikanti yehi guṇehi nimittabhūtehi etaṃ nāmaṃ nemittikañca jātaṃ. Vadantīti dhammasenāpatissa garubhāvato bahuvacanenāha, saṅgītikārehi vā katamanuvādaṃ sandhāya.

Was gemäß dem Lebensabschnitt (avatthā) bekannt ist, nennt man „lebensabschnittsbedingt“ (āvatthika). Ebenso verhält es sich mit dem auf Merkmalen Beruhenden (liṅgika). Was aufgrund einer Ursache bzw. Qualität (nimitta) zustande kommt, nennt man „ursächlich bedingt“ (nemittika). Was zufällig, ohne Rücksicht auf irgendeine Ursache, durch bloße Benennung entsteht, nennt man „zufällig entstanden“ (adhiccasamuppanna); deshalb sagte er: „ohne Rücksicht auf die Wortbedeutung“ (vacanatthamanapekkhitvā). Was nach Belieben zustande kommt, nennt man „willkürlich“ (yādicchaka). Hierbei ist ein äußeres Zeichen wie ein Stab usw. das Merkmal (liṅga), und ein inneres Zeichen wie das dreifache Wissen (tevijjā) usw. ist die Ursache (nimitta). Oder: Was im Bereich der Allgemeinheit sichtbar ist, ist das Merkmal (liṅga); das Gegenteil davon ist die Ursache (nimitta). So ist es zu verstehen. „Eine durch Verwirklichung begründete Bezeichnung“ (sacchikāpaññattī) ist eine Bezeichnung, die auf der Verwirklichung aller Phänomene beruht. Oder aber: Es ist eine durch unmittelbare Erfahrung erwiesene Bezeichnung. Denn jene Qualitäten, auf denen diese Bezeichnung beruht, sind dem Lehrer unmittelbar gegenwärtig; daher ist auch dieser Name, ebenso wie die Qualitäten selbst, wahrlich verwirklicht und nicht bloß ein herkömmlicher Sprachgebrauch anderer. Dies ist die Absicht. „Auf welchen Qualitäten es beruht“ (yaṃguṇanemittikaṃ) meint: durch welche Qualitäten als Ursache dieser Name ursächlich entstanden ist. Dass er „sie sagen“ (vadanti) im Plural gebraucht, geschieht aus Ehrfurcht gegenüber dem Feldherrn des Dhamma (Sāriputta), oder in Bezug auf die von den Konzilsvätern (saṅgītikāra) vorgenommene Bestätigung.

Issariyādibhedo bhago assa atthīti bhagī. Maggaphalādiariyaguṇaṃ araññādivivekaṭṭhānañca bhaji sevi sīlenāti bhajī. Cīvarādipaccayānaṃ attharasādīnañca sīlādiguṇānañca bhāgī, dāyādoti attho. Vibhaji uddesaniddesādippakārehi dhammaratanaṃ pavibhajīti vibhattavā. Rāgādipāpadhammaṃ bhaggaṃ akāsīti bhagavāti vuccatīti sabbattha sambandho. Garupi loke bhagavāti vuccatīti āha ‘‘garū’’ti, yasmā garu, tasmāpi bhagavāti attho. Pāramitāsaṅkhātaṃ [Pg.59] bhagyamassa atthīti bhagyavā. Bahūhi ñāyehīti kāyabhāvanādikehi anekehi bhāvanākkamehi. Subhāvitattanoti paccatte etaṃ sāmivacanaṃ, tena subhāvitasabhāvoti attho. Bhavānaṃ antaṃ nibbānaṃ gatoti bhavantago. Tattha tattha bhagavāti saddasiddhi niruttinayeneva veditabbā.

Er besitzt Herrlichkeit (bhago), die sich in Macht usw. unterteilt; daher ist er „Besitzer von Herrlichkeit“ (bhagī). Er pflegte gewohnheitsmäßig edle Qualitäten wie die Pfade und Früchte sowie Orte der Abgeschiedenheit wie den Wald usw. aufzusuchen und zu pflegen (bhaji sevi); daher ist er „Pflegender“ (bhajī). Er teilt die Requisiten wie Gewänder usw., die Bedeutungen und Geschmäcker usw. sowie die Tugendqualitäten auf; er ist ein Austeilender (bhāgī), was bedeutet, dass er ein Erbe (dāyādo) ist. Er gliederte und teilte das Juwel des Dhamma durch Zusammenfassung, Erläuterung usw. auf; daher ist er „Aufteilender“ (vibhattavā). Weil er die unheilsamen Zustände wie Gier usw. zerbrach (bhaggaṃ akāsi), wird er „Bhagavā“ genannt – so ist die grammatische Verbindung überall herzustellen. Auch ein Lehrer wird in der Welt als „Bhagavā“ bezeichnet, weshalb er „Lehrer“ (garu) sagte; weil er ein Lehrer ist, wird er also auch „Bhagavā“ genannt. Er besitzt das als Vollkommenheiten (pāramitā) bezeichnete Glück bzw. Verdienst (bhagya); daher ist er „vom Glück Begünstigter“ (bhagyavā). „Durch viele Methoden“ (bahūhi ñāyehi) meint: durch zahlreiche Meditationsprozesse wie die Entfaltung des Körpers usw. „Dessen Geist wohlentfaltet ist“ (subhāvitattano): Dies ist ein Genitiv im Sinne eines Nominativs (paccatte); die Bedeutung ist somit „einen wohlentfalteten Charakter habend“ (subhāvitasabhāvoti). Weil er zum Ende der Existenzen, dem Nibbāna, gegangen ist, ist er „am Ende der Existenzen Angelangter“ (bhavantago). An den jeweiligen Stellen ist die Wortbildung von „Bhagavā“ nach der etymologischen Methode (niruttinaya) zu verstehen.

Idāni bhagī bhajīti niddesagāthāya navahi padehi dassitamatthaṃ bhagyavāti gāthāya chahi padehi saṅgahetvā padasiddhiṃ atthayojanānayabhedehi saddhiṃ dassetuṃ ayaṃ pana aparo nayotiādi vuttaṃ. Tattha vaṇṇavipariyayoti ettha iti-saddo ādiattho, teneva vaṇṇavikāro vaṇṇalopo dhātuatthena niyojanañcāti imaṃ tividhaṃ lakkhaṇaṃ saṅgaṇhāti. Saddanayenāti saddalakkhaṇanayena. Pisodarādīnaṃ saddānaṃ ākatigaṇabhāvato vuttaṃ ‘‘pisodarādipakkhepalakkhaṇaṃ gahetvā’’ti. Pakkhipanameva lakkhaṇaṃ. Tappariyāpannatākaraṇañhi pakkhipanaṃ. Bhagyanti kusalaṃ.

Nun wird die Aussage „Dies ist jedoch eine weitere Methode“ (ayaṃ pana aparo nayo) und so weiter gesagt, um die Bedeutung, die in der Niddesa-Strophe „bhagī bhajī“ durch neun Wörter dargestellt wird, in der Strophe „bhagyavā“ in sechs Wörtern zusammenzufassen und zusammen mit den verschiedenen Methoden der Wortbildung (padasiddhi) und der Bedeutungsverbindung (atthayojana) darzulegen. Darin hat das Wort „iti“ im Ausdruck „vaṇṇavipariyayo“ (Lautvertauschung) die Bedeutung von „und so weiter“ (ādi). Dadurch umfasst es diese dreifache Charakteristik: Lautveränderung (vaṇṇavikāra), Lautausfall (vaṇṇalopa) und die Verbindung mit der Bedeutung der Wurzel (dhātupada). „Saddanayena“ bedeutet nach der Methode der grammatikalischen Regeln (saddalakkhaṇa). Weil Wörter wie „pisodara“ und andere zu einer unregelmäßigen Klasse (āgatigaṇa) gehören, wurde gesagt: „unter Annahme des Merkmals der Einfügung von pisodara usw.“ (pisodarādipakkhepalakkhaṇaṃ gahetvā). Denn das Einfügen selbst ist das Merkmal; „Einfügen“ bedeutet nämlich, die Zugehörigkeit zu jener Klasse zu bewirken. „Bhagya“ bedeutet heilsames Verdienst (kusala).

Lobhādayo cattāro dosā ekakavasena gahitā. Ahirikādayo dukavasena. Akkocchimantiādinā (dha. pa. 3-4) punappunaṃ kujjhanavasena cittapariyonandhano kodhova upanāho. Paresaṃ pubbakāritālakkhaṇassa guṇassa nipuñchano makkho nāma. Bahussutādīhi saddhiṃ yugaggāho attano samakaraṇaṃ palāso. Attano vijjamānadosapaṭicchādanā māyā. Avijjamānaguṇappakāsanaṃ sāṭheyyaṃ. Garūsupi thaddhatā anonatatā thambho. Taduttarikaraṇalakkhaṇo sārambho. Jātiādiṃ nissāya unnatilakkhaṇo māno. Abbhunnatilakkhaṇo atimāno. Jātiādiṃ nissāya majjanākārappatto mānova mado nāma. So sattavīsatividho. Kāmaguṇesu cittassa vossaggo pamādo. Kāyaduccaritādīni tividhaduccaritāni. Taṇhādiṭṭhiduccaritavasena tividhasaṃkilesā. Rāgadosamohāva malāni. Teyeva kāyaduccaritādayo ca tividhavisamāni. Kāmabyāpādavihiṃsāsaññā tividhasaññā nāma. Teyeva vitakkā. Taṇhādiṭṭhimānā papañcā. Subhasukhaniccaattavipariyesā catubbidhavipariyesā. Chandādayo agati. Cīvarādīsu paccayesu lobhā cattāro taṇhupādā. Buddhadhammasaṅghasikkhāsu kaṅkhā, sabrahmacārīsu kopo ca [Pg.60] pañca cetokhīlā. Kāme kāye rūpe ca avītarāgatā, yāvadatthaṃ bhuñjitvā seyyasukhādianuyogo, aññataraṃ devanikāyaṃ paṇidhāya brahmacariyacaraṇañca pañca cetovinibandhā. Rūpābhinandanādayo pañca abhinandanā. Kodhamakkhaissāsāṭheyyapāpicchatāsandiṭṭhiparāmāsā cha vivādamūlāni. Rūpataṇhādayo cha taṇhākāyā. Micchādiṭṭhiādayo aṭṭhamaggaṅgapaṭipakkhā micchattā. Taṇhaṃ paṭicca pariyesanā, pariyesanaṃ paṭicca lābho, lābhaṃ paṭicca vinicchayo, taṃ paṭicca chandarāgo, taṃ paṭicca ajjhosānaṃ, taṃ paṭicca pariggaho, taṃ paṭicca macchariyaṃ, taṃ paṭicca ārakkhā, ārakkhādhikaraṇaṃ daṇḍādānādianekākusalarāsīti nava taṇhāmūlakā dhammā. Pāṇātipātādayo dasa akusalakammapathā. Cattāro sassatavādā tathā ekaccasassatavādā antānantikā amarāvikkhepikā dve adhiccasamuppannikā soḷasa saññīvādā aṭṭha asaññīvādā aṭṭha nevasaññīnāsaññīvādā satta ucchedavādā pañca diṭṭhadhammanibbānavādāti etāni dvāsaṭṭhi diṭṭhigatāni. Rūpataṇhādichataṇhā eva paccekaṃ kāmataṇhābhavataṇhāvibhavataṇhāvasena aṭṭhārasa honti, tā ajjhattabahiddharūpādīsu pavattivasena chattiṃsa, puna kālattayavasena aṭṭhasatataṇhāvicaritāni honti. Pabheda-saddaṃ paccekaṃ sambandhitvā lobhappabhedotiādinā yojetabbaṃ. Sabbadarathapariḷāhakilesasatasahassānīti sabbāni sattānaṃ darathasaṅkhātapariḷāhakarāni kilesānaṃ anekāni satasahassāni, ārammaṇādivibhāgato pavattiākāravibhāgato ca nesaṃ evaṃ pabhedo veditabbo. Pañca māre abhañjīti sambandho. Parissayānanti upaddavānaṃ.

Gier (lobha) und die anderen der vier Mängel werden einzeln erfasst. Schamlosigkeit (ahirika) und so weiter werden paarweise erfasst. Groll (upanāha) ist eben jener Zorn (kodha), der durch wiederholtes Zornigwerden mit den Worten „Er hat mich beschimpft“ (akkocchi maṃ) usw. den Geist umhüllt. Das Herabsetzen (makkha) ist das Auslöschen der Verdienste anderer, deren Charakteristikum das Zuvorkommen (pubbakāritā) ist. Rivalität (palāsa) ist der Versuch, sich selbst durch Wetteifern (yugaggāha) mit Gelehrten (bahussuta) und anderen gleichzustellen. Täuschung (māyā) ist das Verbergen der eigenen tatsächlich vorhandenen Fehler. Heuchelei (sāṭheyya) ist das Zurschaustellen von Tugenden, die man gar nicht besitzt. Starrsinn (thambha) ist die Unbeugsamkeit und Unnachgiebigkeit selbst gegenüber Respektspersonen (garūsu). Überheblichkeit (sārambha) ist gekennzeichnet durch das Bestreben, andere zu übertreffen. Dünkel (māna) ist gekennzeichnet durch Hochmut, basierend auf Geburt (jāti) usw. Stolz (atimāno) ist gekennzeichnet durch extremen Hochmut. Berauschtheit (mado) ist eben jener Dünkel (māna), der aufgrund von Geburt usw. den Zustand des Berauschtseins (majjanākāra) erreicht hat. Dieser ist von siebenundzwanzigfacher Art. Nachlässigkeit (pamāda) ist das Loslassen des Geistes bei den Sinnesobjekten (kāmaguṇa). Körperliches Fehlverhalten usw. sind die drei Arten von Fehlverhalten (tividhaduccaritāni). Die drei Trübungen (saṃkilesa) entstehen durch Begehren, falsche Ansicht und Fehlverhalten. Gier, Hass und Verblendung sind die Befleckungen (malāni). Ebendiese und das körperliche Fehlverhalten usw. sind die drei Arten von Unstimmigkeiten (tividhavisamāni). Die Wahrnehmung von Sinnenlust, Bosheit und Grausamkeit sind die drei Arten von Wahrnehmungen (tividhasaññā). Ebendiese sind die drei Arten von Gedankengängen (vitakkā). Begehren, falsche Ansicht und Dünkel sind die Vielheitskonzepte (papañcā). Die verkehrten Wahrnehmungen von Schönheit, Glück, Beständigkeit und Selbst sind die vier verkehrten Auffassungen (vipariyesā). Parteilichkeit und so weiter sind die vier Abwege (agatī). Die Begehrlichkeiten bezüglich der Lebensbedürfnisse wie Roben usw. sind die vier Grundlagen des Begehrens (taṇhupādā). Zweifel an Buddha, Dhamma, Sangha und den Schulungsregeln sowie Ärger gegenüber den Gefährten im heiligen Leben sind die fūnf geistigen Brachländer (cetokhīla). Mangelnde Leidenschaftslosigkeit gegenüber Sinneslust, dem Körper und sichtbaren Formen, das Hingeben an das Vergnügen des Liegens und Schlafens nach reichlichem Essen sowie das Führen des heiligen Lebens mit dem Wunsch, in einer bestimmten Götterwelt wiedergeboren zu werden, sind die fünf geistigen Fesseln (cetovinibandhā). Das Entzücken über Formen usw. sind die fünf Arten des Entzückens (abhinandana). Zorn, Herabsetzung, Neid, Heuchelei, böse Wünsche und das dogmatische Festhalten an den eigenen Ansichten sind die sechs Wurzeln des Streits (vivādamūlāni). Begehren nach Formen usw. sind die sechs Klassen des Begehrens (taṇhākāya). Falsche Ansicht und so weiter, welche die Gegenspieler der Glieder des edlen achtfachen Pfades sind, sind die acht verkehrten Geisteszustände (micchattā). In Abhängigkeit von Begehren entsteht Suchen; in Abhängigkeit von Suchen entsteht Gewinn; in Abhängigkeit von Gewinn entsteht Entscheidung; in Abhängigkeit davon entsteht leidenschaftliches Begehren; in Abhängigkeit davon entsteht Aneignung; in Abhängigkeit davon entsteht Besitznahme; in Abhängigkeit davon entsteht Geiz; in Abhängigkeit davon entsteht Bewachung; aufgrund der Bewachung entstehen das Ergreifen von Stöcken und Waffen sowie viele andere unheilsame Geisteszustände – dies sind die neun auf Begehren beruhenden Dinge (taṇhāmūlakā dhammā). Das Töten von Lebewesen und so weiter sind die zehn unheilsamen Handlungswege (akusalakammapathā). Vier Thesen über den Ewigkeitsglauben, ebenso vier Thesen über den teilweisen Ewigkeitsglauben, vier Thesen über die Endlichkeit und Unendlichkeit, vier Thesen der sich windenden Aale, zwei Thesen über das zufällige Entstehen, sechzehn Thesen über das Vorhandensein einer Wahrnehmung nach dem Tod, acht Thesen über das Fehlen einer Wahrnehmung, acht Thesen über weder Wahrnehmung noch Nicht-Wahrnehmung, sieben Thesen über die Vernichtung und fūnf Thesen über das Nibbāna im gegenwärtigen Leben – dies sind die zweiundsechzig falschen Ansichten (diṭṭhigatāni). Ebendiese sechs Arten von Begehren, wie das Begehren nach Formen usw., werden jeweils nach Sinnenbegehren, Daseinsbegehren und Nichtdaseinsbegehren zu achtzehn Arten. Diese werden durch das Auftreten in Bezug auf innere und äußere Formen usw. zu sechsunddreißig Arten. Und wiederum werden sie durch die drei Zeiten zu den einhundertacht Regungen des Begehrens (taṇhāvicarita). Das Wort „pabheda“ (Unterteilung) sollte jeweils verbunden und angewendet werden wie in „Unterteilung der Gier“ (lobhappabheda) und so weiter. Der Ausdruck „Hunderttausende von Befleckungen, die allen Kummer und Fieber verursachen“ (sabbadarathapariḷāhakilesasatasahassāni) bezieht sich auf all die vielen Hunderttausende von Befleckungen der Wesen, die Kummer und Fieber erzeugen; ihre Vielfalt (pabheda) ist auf diese Weise durch die Unterscheidung von Objekten usw. und durch die Unterscheidung der Art und Weise ihres Auftretens zu verstehen. „Er bezwang die fūnf Māras“ (pañca māre abhañji) ist die syntaktische Verbindung. „Der Gefahren“ (parissayānaṃ) bedeutet „der Bedrängnisse“ (upaddavānaṃ).

Evaṃ bhagyavā bhaggavāti dvinnaṃ padānaṃ atthaṃ vibhajitvā idāni tehi dvīhi gahitamatthaṃ dassetuṃ bhagyavantatāya cassātiādi vuttaṃ. Tattha satapuññajalakkhaṇadharassāti anekasatapuññanibbattamahāpurisalakkhaṇadharassa bhagavato. Sakacitte issariyaṃ nāma paṭikkūlādīsu appaṭikkūlasaññitādivasappavattiyā ceva cetosamādhivasena ca attano cittassa vasībhāvāpādanameva. Aṇimā laghimādikanti ādi-saddena mahimā patti pākammaṃ īsitā vasitā yatthakāmāvasāyitāti ime chapi saṅgahitā. Tattha kāyassa aṇubhāvakaraṇaṃ aṇimā. Ākāse padasā [Pg.61] gamanādiarahabhāvena lahubhāvo laghimā. Kāyassa mahantatāpādanaṃ mahimā. Iṭṭhadesassa pāpuṇanaṃ patti. Adhiṭṭhānādivasena icchitatthanipphādanaṃ pākammaṃ. Sayaṃvasitā issarabhāvo īsitā. Iddhividhe vasībhāvo vasitā. Ākāsena vā gacchato, aññaṃ vā kiñci karoto yattha katthaci vosānappatti yatthakāmāvasāyitā, ‘‘kumārakarūpādidassana’’ntipi vadanti. Sabbaṅgapaccaṅgasirīti sabbesaṃ aṅgapaccaṅgānaṃ sobhā. Atthīti anuvattati. Lahusādhanaṃ taṃ taṃ kālikaṃ icchitaṃ, garusādhanaṃ cirakālikaṃ buddhattādipatthitaṃ. Bhagā assa santīti bhagavāti idaṃ saddasatthanayena siddhaṃ, sesaṃ sabbaṃ niruttinayena siddhanti veditabbaṃ.

Nachdem die Bedeutung der beiden Wörter „bhagyavā“ und „bhaggavā“ auf diese Weise analysiert wurde, wird nun der Satz „Und aufgrund Seines Besitzes von Glück“ (bhagyavantatāya cassā) usw. gesagt, um die durch diese beiden Wörter erfasste Bedeutung darzulegen. Darin bedeutet der Ausdruck „des Trägers der aus hundert Verdiensten geborenen Merkmale“ (satapuññajalakkhaṇadharassa): des Erhabenen (bhagavato), der die durch viele hundert Verdienste hervorgebrachten Merkmale des großen Mannes (mahāpurisa) trägt. Die sogenannte Herrschaft über das eigene Herz (sakacitte issariya) ist nichts anderes als die Erlangung der Meisterschaft über den eigenen Geist, sowohl durch das Auftreten der Wahrnehmung des Unwiderlichen im Widerlichen usw., als auch durch die geistige Konzentration (cetosamādhi). In dem Begriff „Aṇimā, Laghimā usw.“ (aṇimā laghimādika) sind durch das Wort „usw.“ (ādi) auch diese sechs einbezogen: Mahimā (Größe), Patti (Erreichung), Pākamma (Willenskraft), Īsitā (Herrschaft), Vasitā (Meisterschaft) und Yatthakāmāvasāyitā (freie Willensbestimmung). Darunter ist das Winzigmachen des Körpers „Aṇimā“. Die Leichtigkeit aufgrund der Fähigkeit, zu Fuß durch die Luft zu gehen usw., ist „Laghimā“. Das Großmachen des Körpers ist „Mahimā“. Das Erreichen des gewünschten Ortes ist „Patti“. Das Hervorbringen des gewünschten Nutzens durch Entschlusskraft (adhiṭṭhāna) usw. ist „Pākamma“. Die Selbstbestimmung und Herrscherkraft ist „Īsitā“. Die Meisterschaft in den übernatürlichen Kräften (iddhividha) ist „Vasitā“. Wenn man durch die Luft geht oder irgendetwas anderes tut, das Vollenden an jedem beliebigen Ort, ist „Yatthakāmāvasāyitā“ (freie Willensbestimmung); einige sagen auch, dies sei „das Zeigen der Gestalt eines Knaben usw.“. „Die Pracht aller Glieder und Gliedmaßen“ (sabbaṅgapaccaṅgasirī) bedeutet die Schönheit aller großen und kleinen Körperteile. Das Wort „es ist vorhanden“ (atthi) wird hierher übertragen (anuvattati). Das schnell zu Erreichende, das an die jeweilige Zeit gebunden ist, wird als das „Gewünschte“ (icchita) bezeichnet; das schwer zu Erreichende, das eine lange Zeit erfordert, wie die Buddhaschaft usw., wird als das „Erbeteene“ (patthita) bezeichnet. Es ist zu verstehen: Die Formulierung „Er hat Glücksgüter (bhagā), daher ist er der Erhabene (bhagavā)“ (bhagā assa santīti bhagavā) ist nach den Regeln der Grammatik (saddasatthana) etabliert; alles Übrige ist nach der Methode der sprachlichen Auslegung (niruttinaya) etabliert.

Pīḷanasaṅkhatasantāpavipariṇāmaṭṭhenātiādīsu pīḷanaṭṭho saṅkhataṭṭhotiādinā attha-saddo paccekaṃ yojetabbo. Tattha attano sabhāvena pīḷanalakkhaṇaṃ dukkhaṃ. Tassa yo pīḷanameva attho ‘‘pīḷanaṭṭho’’ti vuccati, so sabhāvo. Yasmā pana taṃsamudayena saṅkhataṃ, tasmā saṅkhataṭṭho samudayadassanena āvibhūto. Yasmā ca maggo kilesasantāpaharattā susītalo, tasmāssa maggadassanena santāpaṭṭho āvibhūto tappaṭiyogattā. Avipariṇāmadhammassa pana nirodhassa dassanena vipariṇāmaṭṭho āvibhūtoti. Ekasseva sabhāvadhammassa sakabhāvato itarasaccattayanivattito ca parikappetabbattā cattāro atthā vuttā. Samudayassa pana rāsikaraṇato āyūhanaṭṭho sabhāvo, tasseva dukkhadassanena nidānaṭṭho āvibhūto. Visaṃyogabhūtassa nirodhassa dassanena saṃyogaṭṭho. Niyyānabhūtassa maggassa dassanena palibodhaṭṭho āvibhūto.

In Passagen wie „in der Bedeutung des Bedrückens, des Bedingtseins, des Brennens und des Sich-Veränderns“ ist das Wort „Bedeutung“ (attha) jeweils einzeln zu verbinden, wie in „die Bedeutung des Bedrückens“, „die Bedeutung des Bedingtseins“ und so weiter. Darin hat das Leiden (dukkha) durch seine eigene Natur das Merkmal des Bedrückens. Dessen Bedeutung, die gemäß der Worterklärung eben „Bedrücken ist die Bedeutung“ lautet, wird als „Bedeutung des Bedrückens“ (pīḷanaṭṭha) bezeichnet; dies ist seine eigene Natur. Weil es jedoch durch die Entstehung (samudaya) bedingt (saṅkhata) ist, wird seine „Bedeutung des Bedingtseins“ (saṅkhataṭṭha) durch das Sehen der Entstehung offenbar. Und weil der Pfad (magga) überaus kühl ist, da er das Brennen der Befleckungen (kilesa) beseitigt, wird durch das Sehen des Pfades seine „Bedeutung des Brennens“ (santāpaṭṭha) offenbar, da es das Gegenteil davon ist. Durch das Sehen des Erlöschens (nirodha), das von unveränderlicher Natur ist, wird die „Bedeutung des Sich-Veränderns“ (vipariṇāmaṭṭha) offenbar. Für ein und dieselbe Wirklichkeit (sabhāvadhamma) werden vier Bedeutungen genannt, da sie sowohl aus ihrer eigenen Natur als auch aus der Abgrenzung von den anderen drei Wahrheiten zu erfassen sind. Für die Entstehung (samudaya) jedoch ist die „Bedeutung des Anhäufens“ (āyūhanaṭṭha) aufgrund des Zusammenbringens ihre eigene Natur; für eben diese wird die „Bedeutung der Quelle“ (nidānaṭṭha) durch das Sehen des Leidens offenbar. Durch das Sehen des Erlöschens, welches von Bindungen frei (visaṃyoga) ist, wird die „Bedeutung der Verbindung“ (saṃyogaṭṭha) offenbar. Durch das Sehen des Pfades, welcher das Entkommen (niyyāna) darstellt, wird die „Bedeutung des Hindernisses“ (palibodhaṭṭha) offenbar.

Nirodhassa pana nissaraṇaṭṭho sabhāvo, tasseva samudayadassanena vivekaṭṭho āvibhūto. Saṅkhatassa maggassa dassanena asaṅkhataṭṭho, visayabhūtassa maraṇadhammassa vā dukkhassa dassanena amataṭṭho. Maggassa pana niyyānaṭṭho sabhāvo, tasseva samudayadassanena dukkhassevāyaṃ hetu, nibbānappattiyā pana ayameva hetūti hetvaṭṭho, atisukhumanirodhadassanena idhameva dassananti dassanaṭṭho, adhikapaṇassa dukkhassa dassanena adhipateyyaṭṭho āvibhūto. Ete eva ca pīḷanādayo soḷasa ākārāti vuccanti.

Für das Erlöschen (nirodha) jedoch ist die „Bedeutung des Entkommens“ (nissaraṇaṭṭha) seine eigene Natur; für eben dieses wird die „Bedeutung der Abgeschiedenheit“ (vivekaṭṭha) durch das Sehen der Entstehung offenbar. Durch das Sehen des bedingten Pfades wird die „Bedeutung des Unbedingten“ (asaṅkhataṭṭha) offenbar; und durch das Aufzeigen des dem Tode verfallenen Leidens, welches das Objekt bildet, wird die „Bedeutung des Todeslosen“ (amataṭṭha) offenbar. Für den Pfad jedoch ist die „Bedeutung des Hinausführens“ (niyyānaṭṭha) seine eigene Natur; für eben diesen wird durch das Sehen der Entstehung – mit der Erkenntnis: „Dies ist allein die Ursache des Leidens, dieser Pfad aber ist allein die Ursache für das Erreichen des Nibbāna“ – die „Bedeutung als Ursache“ (hetvaṭṭha) offenbar. Durch das Sehen des überaus feinen Erlöschens – mit der Erkenntnis: „Dies allein ist das Sehen“ – wird die „Bedeutung des Sehens“ (dassanaṭṭha) offenbar. Durch das Aufzeigen des überaus elenden Leidens wird die „Bedeutung der Vorherrschaft“ (adhipateyyaṭṭha) offenbar. Eben diese Bedeutungen, beginnend mit dem Bedrücken, werden als die „sechzehn Aspekte“ (soḷasākāra) bezeichnet.

Kāmehi [Pg.62] vivekaṭṭhakāyatā kāyaviveko. Nīvaraṇādīhi vivittā aṭṭha samāpattiyo cittaviveko. Upadhīyanti ettha yathāsakaṃ phalānīti upadhayo, pañcakāmaguṇasaṅkhātakāmakhandhakilesaabhisaṅkhārā, tehi catūhi vivittaṃ nibbānaṃ upadhiviveko nāma.

Die körperliche Abgeschiedenheit (kāyaviveka) ist der Zustand des Körpers, der von den Sinnengenüssen (kāma) abgesondert ist. Die geistige Abgeschiedenheit (cittaviveka) sind die acht Sammlungszustände (samāpatti), die von den Hemmnissen (nīvaraṇa) und dergleichen frei sind. Als „Grundlagen“ (upadhayo) bezeichnet man das, worin die jeweiligen Früchte abgelegt werden; dies sind die als die fünf Sinnenlüste bezeichneten Sinnenobjekte (kāmupadhi), die Aggregate (khandhupadhi), die Befleckungen (kilesupadhi) und die Willensgestaltungen (abhisaṅkhārupadhi). Das Nibbāna, das von diesen vieren frei ist, wird „Abgeschiedenheit von den Grundlagen“ (upadhiviveka) genannt.

Anattānupassanāya paṭiladdho dukkhāniccānupassanāhi ca paṭiladdho ariyamaggo āgamanavasena yathākkamaṃ suññataappaṇihitaanimittavimokkhasaññaṃ paṭilabhati, kilesehi vimuttattā hi esa vimokkhoti.

Der edle Pfad (ariyamagga), der durch die Betrachtung der Selbstlosigkeit (anattānupassanā) sowie durch die Betrachtungen des Leidens (dukkhānupassanā) und der Vergänglichkeit (aniccānupassanā) erlangt wird, erhält entsprechend dem Weg des Zugangs der Reihe nach die Bezeichnung der leeren (suññata), der begehrenslosen (appaṇihita) und der merkmallosen (animitta) Befreiung; denn aufgrund der Befreiung von den Verunreinigungen wird dies als „Befreiung“ (vimokkha) bezeichnet.

Yathā loke ekekapadato ekekamakkharaṃ gahetvā ‘‘mekhalā’’ti vuttaṃ, evamidhāpīti attho. Mehanassāti guyhappadesassa. Khassāti okāsassa.

Wie in der Welt, indem man aus jedem einzelnen Wort je einen Buchstaben nimmt, das Wort „Mekhalā“ gebildet wird, so verhält es sich auch hier; dies ist die Bedeutung. „Mehanassa“ bedeutet „des verborgenen Körperteils/der Genitalien“. „Khassa“ bedeutet „des Raumes/Ortes“.

Saha devehītiādīsu saha devehi vattatīti sadevako loko. Taṃ sadevakantiādinā yojanā veditabbā. Sadevakavacanenāti sadevaka-sadde visesanabhāvena ṭhitadevavacanena. Tassāpi sadevakapade antobhūtattā avayave samudāyopacāravasena vohāro kato. Itarathā tena devavisiṭṭhalokasseva gahaṇato pañcakāmāvacaradevaggahaṇaṃ na siyā, evaṃ uparipi. Samārakavacanena mārasaddena tena sahacaritā sabbe vasavattidevā ca gahitāti āha ‘‘chaṭṭhakāmāvacaradevaggahaṇa’’nti. Brahmakāyikā nāma paṭhamajjhānabhūmikā. Te ādi yesaṃ āruppapariyantānaṃ brahmānaṃ tesaṃ brahmānaṃ gahaṇaṃ brahmakāyikādibrahmaggahaṇaṃ. Loka-saddassa okāsalokādīnampi sādhāraṇattā sattalokāveṇikameva pajāgahaṇaṃ katanti āha ‘‘pajāvacanena sattalokaggahaṇa’’nti. Sadevakādivacanena upapattidevānaṃ, sassamaṇavacanena visuddhidevānañca gahitattā āha ‘‘sadevamanussavacanena sammutidevaavasesamanussaggahaṇa’’nti. Tattha sammutidevā rājāno, avasesamanussā sammutidevasamaṇabrāhmaṇehi avasiṭṭhā. Sattalokāveṇikassa pajāsaddassa visuṃ gahitattā sadevakaṃ lokanti ettha lokasaddaggahaṇaṃ okāsalokameva niyametīti āha ‘‘tīhi padehi okāsaloko’’ti. Idañca sadevakādipadattayavacanīyassa padhānatthassa vasena vuttaṃ. Okāsalokavisesanassa panettha devamārādisattalokassāpi gahaṇaṃ veditabbaṃ [Pg.63] sāmatthiyato gamyamānattā saputto āgatotiādīsu puttādīnaṃ viya. Imasmiñca naye sadevakaṃ samārakaṃ sabrahmakaṃ okāsalokaṃ sassamaṇabrāhmaṇiṃ sadevamanussaṃ pajañcāti ca-kāraṃ ānetvā yojetabbaṃ, okāsasattalokānaṃ gahaṇena cettha tadubhayasammutinimittabhūto saṅkhāralokopi tadavinābhāvato gahito evāti daṭṭhabbo. Apare pana ‘‘sadevakantiādīhi pañcahi padehi sattalokova attano avayavabhūtadevādivisesanehi visesetvā gahito, taggahaṇena tadādhāro okāsaloko, tadubhayapaññattivisayo saṅkhāraloko ca gahitā eva hontī’’ti vadanti. Tesañca pajanti idaṃ lokasaddassa visesanaṃ katvā sadevakaṃ pajaṃ lokaṃ…pe… sadevamanussaṃ pajaṃ lokanti yojetabbaṃ.

In Passagen wie „zusammen mit den Devas“ bedeutet „mit den Devas existiert sie“, dass es sich um die „Welt mit den Devas“ (sadevako loko) handelt. Die Verbindung von „jene Welt mit den Devas“ und so weiter ist entsprechend zu verstehen. Mit dem Ausdruck „mit den Devas“ (sadevakavacana) ist das Wort „Deva“ gemeint, das als qualifizierendes Attribut (visesana) im Wort „sadevaka“ steht. Weil dieses Wort Deva auch im Wort „sadevaka“ enthalten ist, wird diese Bezeichnung nach der Methode der Übertragung des Ganzen auf den Teil (Metonymie) verwendet. Andernfalls, wenn man damit nur die durch Devas ausgezeichnete Welt erfassen würde, wäre die Erfassung der Devas der fünf Sinnensphären-Himmel nicht gegeben; ebenso verhält es sich im Folgenden. Durch das Wort „Māra“ im Ausdruck „mit Māra“ (samāraka) sind alle Vasavatti-Devas, die ihn begleiten, mitgemeint; daher heißt es: „die Erfassung der Devas des sechsten Sinnensphären-Himmels“ (chaṭṭhakāmāvacaradevaggahaṇa). Die „Brahmakāyika“ genannten sind jene auf der Ebene der ersten Vertiefung (jhāna). Die Erfassung jener Brahmas, angefangen bei diesen bis hin zu den formlosen (āruppa) Welten, ist die „Erfassung der Brahmas, beginnend mit den Brahmakāyika“. Weil das Wort „loka“ (Welt) auch für die Raumwelt (okāsaloka) und so weiter gilt, wird der Begriff „pajā“ (Wesen/Geschöpfe) verwendet, der ausschließlich für die Welt der Lebewesen (sattaloka) gilt; daher heißt es: „durch das Wort 'pajā' wird die Welt der Lebewesen erfasst“. Da mit dem Wort „sadevaka“ und so weiter die Devas durch Geburt (upapattideva) und mit dem Ausdruck „mit den Asketen“ (sassamaṇa) die Devas durch Reinheit (visuddhideva) erfasst sind, heißt es: „durch das Wort 'sadevamanussa' werden die Devas durch Übereinkunft (sammutideva) und die übrigen Menschen erfasst“. Darin sind die „Devas durch Übereinkunft“ die Könige, und die „übrigen Menschen“ sind jene, die nach Abzug der Devas durch Übereinkunft, der Asketen und der Brahmanen verbleiben. Da das Wort „pajā“, welches exklusiv für die Welt der Lebewesen gilt, gesondert erfasst wird, bestimmt das Wort „loka“ in „sadevakaṃ lokaṃ“ ausschließlich die Raumwelt (okāsaloka); daher heißt es: „durch die drei Wörter wird die Raumwelt bezeichnet“. Und dies wird im Hinblick auf die primäre Bedeutung gesagt, die durch die drei Wörter, beginnend mit „sadevaka“, ausgedrückt wird. Doch ist hierbei zu verstehen, dass auch die Welt der Lebewesen (wie Devas, Māras usw.) als nähere Bestimmung der Raumwelt erfasst wird, da dies aus dem Zusammenhang hervorgeht, so wie bei „er kam mit seinem Sohn“ der Sohn und so weiter mitgemeint sind. Und bei dieser Methode ist das Bindeglied „und“ (ca) einzufügen und wie folgt zu verbinden: „die Raumwelt mit den Devas, mit den Māras, mit den Brahmas, und die Welt der Wesen (pajā) mit den Asketen und Brahmanen, mit den Devas und Menschen“. Durch die Erfassung der Raum- und der Lebewesenwelt ist hierbei auch die Welt der Gestaltungen (saṅkhāraloka) – die als Bedingung für die Benennung beider dient – als mitgeliefert anzusehen, da sie von diesen untrennbar ist. Andere Lehrer hingegen sagen: „Durch die fünf Wörter, beginnend mit 'sadevaka', wird nur die Welt der Lebewesen erfasst, indem sie durch ihre eigenen Bestandteile wie Devas usw. als Attribute näher bestimmt wird. Durch deren Erfassung sind auch die Raumwelt, die ihre Basis ist, und die Welt der Gestaltungen, die der Bereich der Benennung beider ist, mit erfasst.“ Und nach deren Ansicht ist das Wort „pajaṃ“ als Attribut des Wortes „loka“ zu nehmen und wie folgt zu verbinden: „die Welt der Wesen zusammen mit den Devas ... die Welt der Wesen zusammen mit Devas und Menschen“.

Arūpāvacaraloko gahito pārisesañāyena itaresaṃ padantarehi gahitattā. Māraggahaṇena tappadhānā taṃsadisā ca upapattidevā saṅgayhantīti āha ‘‘chakāmāvacaradevaloko’’ti. Khattiyaparisā brāhmaṇagahapatisamaṇacātumahārājikatāvatiṃsamārabrahmaparisāti imāsu aṭṭhasu parisāsu cātumahārājikādīnaṃ catunnaṃ parisānaṃ sadevakādipadehi saṅgahitattā idha sassamaṇabrāhmaṇinti iminā samaṇaparisā brāhmaṇaparisā ca, sadevamanussanti iminā khattiyaparisā gahapatiparisā ca vuttāti āha ‘‘catuparisavasenā’’ti. Tassa manussaloko gahitoti iminā sambandho. Tattha manussalokoti manussasamūho, tenāha ‘‘avasesasabbasattaloko vā’’ti.

Die formlose Welt (arūpāvacaraloka) ist nach der Methode des Ausschlusses/Rests (pārisesañāya) erfasst, da die übrigen Welten bereits durch andere Wörter erfasst sind. Durch die Erfassung von Māra sind jene, die ihn als Anführer haben, sowie die ihnen gleichenden Devas durch Geburt mitgemeint; daher heißt es: „die sechs Sinnensphären-Götterwelten“ (chakāmāvacaradevaloko). Unter diesen acht Versammlungen – nämlich der Versammlung der Adligen (khattiya), der Brahmanen, der Hausväter (gahapati), der Asketen (samaṇa), der Devas der Vier Großen Könige, der Tāvatiṃsa-Devas, der Māra-Devas und der Brahma-Devas – sind die vier Versammlungen, beginnend mit den Vier Großen Königen, bereits durch die Wörter „mit den Devas“ und so weiter erfasst. Daher sind hier mit dem Wort „sassamaṇabrāhmaṇa“ (mit Asketen und Brahmanen) die Versammlung der Asketen und die der Brahmanen gemeint, und mit dem Wort „sadevamanussa“ (mit Devas und Menschen) die Versammlung der Adligen und die der Hausväter; deshalb heißt es: „nach Maßgabe der vier Versammlungen“ (catuparisavasena). Dies steht in Verbindung mit dem Satz: „die Menschenwelt ist erfasst“. Darin bedeutet „Menschenwelt“ (manussaloka) die Gemeinschaft der Menschen; deshalb heißt es: „oder die verbleibende gesamte Welt der Lebewesen“.

Vikappantaraṃ dassento āha ‘‘sammutidevehi vā saha manussaloko’’ti. Devapadena sammutidevā, samaṇabrāhmaṇamanussapadehi sesamanussā ca gahitāti evaṃ vikappadvayepi manussaṃ pajaṃ manussiṃ pajanti pajā-saddaṃ manussa-saddena visesetvā taṃ puna saha devehi vattatīti sadevā, pajā. Sadevā ca sā manussā cāti sadevamanussā, taṃ sadevamanussaṃ pajaṃ. Puna kiṃ bhūtaṃ sassamaṇabrāhmaṇinti evaṃ yathā pajāsaddena manussānaññeva gahaṇaṃ siyā, tathā nibbacanaṃ kātabbaṃ, itarathā manussānaññeva gahaṇaṃ na sampajjati sabbamanussānaṃ visesanabhāvena gahitattā aññapadatthabhūtassa kassaci manussassa abhāvā. Idāni pajanti iminā [Pg.64] avasesanāgādisattepi saṅgahetvā dassetukāmo āha ‘‘avasesasabbasattaloko vā’’ti. Etthāpi catuparisavasena avasesasabbasattaloko sammutidevamanussehi vā saha avasesasabbasattalokoti yojetabbaṃ.

Um eine andere Alternative aufzuzeigen, sagte er: „Oder die Menschenwelt zusammen mit den konventionellen Göttern [Königen]“. Mit dem Wort 'deva' sind konventionelle Götter [Könige] gemeint, und mit den Wörtern 'samaṇa', 'brāhmaṇa' und 'manussa' sind die übrigen Menschen erfasst. Wenn man somit in beiden Alternativen das Wort 'pajā' (Schar) durch das Wort 'manussa' (Mensch) im Sinne von „menschliche Schar, menschliche Nachkommenschaft“ näher bestimmt, so existiert diese [Schar] wiederum zusammen mit den Göttern, daher heißt sie 'sadevā' (mit Göttern versehene) Schar (pajā). Und sie ist sowohl 'sadevā' als auch menschlich (manussā), daher heißt sie 'sadevamanussā' (mit Göttern und Menschen versehen) – jene mit Göttern und Menschen versehene Schar. Wiederum, welcher Art ist sie? „Samt den Asketen und Brahmanen“ (sassamaṇabrāhmaṇa) – so muss die Herleitung derart vorgenommen werden, dass durch das Wort 'pajā' nur die Menschen erfasst werden. Andernfalls wird das Erfassen von ausschließlich Menschen nicht richtig vollzogen, da alle Menschen bereits als Spezifikation erfasst sind und es somit an einem anderen menschlichen Wesen mangelt, das als das durch ein anderes Wort bezeichnete Objekt (aññapadattha) existieren könnte. Nun, um zu zeigen, dass mit dem Begriff 'pajā' auch die übrigen Wesen wie die Nāgas usw. eingeschlossen werden sollen, sagte er: „oder die verbleibende gesamte Welt der Lebewesen“. Auch in dieser Alternative ist die Verknüpfung so vorzunehmen: „die verbleibende gesamte Welt der Lebewesen gemäß den vier Versammlungen“ oder „die verbleibende gesamte Welt der Lebewesen zusammen mit den konventionellen Göttern und Menschen“.

Ettāvatā bhāgaso lokaṃ gahetvā yojanaṃ dassetvā idāni ekekapadena abhāgaso sabbalokānaṃ gahaṇapakkhepi tassa tassa visesanassa sapphalataṃ dassetuṃ api cetthātiādi vuttaṃ. Ukkaṭṭhaparicchedatoti ukkaṭṭhānaṃ devagatipariyāpannānaṃ paricchinnavasena jānanavasena kittisaddo sayaṃ attano avayavabhūtena sadevakavacanena taṃ suṇantānaṃ sāvento abbhuggatoti yojanā. Anusandhikkamoti atthānañceva padānañca anusandhānakkamo, jānanakkamoti attho.

Nachdem bis hierher die Verknüpfung gezeigt wurde, indem die Welt analytisch erfasst wurde, wurde nun „Zudem hierbei...“ usw. gesagt, um auch im Falle der Erfassung aller Welten als Ganzes (ohne Aufteilung) durch jedes einzelne Wort die Nützlichkeit der jeweiligen Spezifikation aufzuzeigen. „Gemäß der höchsten Abgrenzung“ (ukkaṭṭhaparicchedato) bedeutet: Durch die Abgrenzung bzw. das Erkennen der höchsten Wesen, die in die göttliche Daseinsform (devagati) eingehen, hat sich der Ruf (kittisadda), indem er sich den Zuhörern durch das Wort 'sadevaka' (mit Göttern), das sein eigener Bestandteil ist, vernehmbar macht, emporgehoben (abbhuggata) – dies ist die Verknüpfung. „Die Abfolge der Zusammenhänge“ (anusandhikkamo) bezeichnet die fortlaufende Verknüpfung der Bedeutungen und der Wörter bzw. die Abfolge des Erkennens; dies ist die Bedeutung.

Abhiññāti ya-kāralopena niddesoti āha ‘‘abhiññāyā’’ti. Samantabhadrakattāti sabbabhāgehi sundarattā. Sāsanadhammoti paṭipattipaṭivedhasāsanassa pakāsako pariyattidhammo. Buddhasubodhitatāyāti idaṃ tikaṃ dhammassa hetusarūpaphalavasena vuttaṃ, tathā nāthapabhavattikampi. Majjhe tikadvayaṃ phalavaseneva vuttanti veditabbaṃ. Kiccasuddhiyāti dhammaṃ sutvā yathāsutavasena paṭipajjantānaṃ suppaṭipattisaṅkhātakiccasuddhiyā.

Das Wort 'abhiññā' ist eine Bezeichnung unter Auslassung des Buchstabens 'ya', daher sagt er: „abhiññāya“ (durch direktes Wissen). „Wegen der vollkommenen Vortrefflichkeit“ (samantabhadrakattā) bedeutet: weil sie in allen Aspekten gut ist. „Die Lehre der Verkündigung“ (sāsanadhamma) ist die Lehre des Studiums (pariyattidhamma), welche die Verkündigung der Praxis (paṭipatti) und der Durchdringung (paṭivedha) offenbart. „Wegen des Erwachtseins und des Wohl-Erwachtseins“ (buddhasubodhitatāya) – diese Triade wurde in Bezug auf die Lehre nach Ursache, Wesenheit und Frucht dargelegt; ebenso verhält es sich mit der Triade beginnend mit 'nāthapabhava'. Es ist zu wissen, dass die beiden Triaden in der Mitte allein durch die Kraft der besonderen Frucht dargelegt wurden. „Wegen der Reinheit des Werkes“ (kiccasuddhiyā) bedeutet: durch die Reinheit der Praxis, die als rechte Praxis derer bezeichnet wird, die nach dem Hören der Lehre gemäß dem Gehörten praktizieren.

Idāni ādikalyāṇādippakārameva dhammaṃ desento bhagavā sotūnaṃ yaṃ sāsanabrahmacariyaṃ maggabrahmacariyañca pakāseti, tappakāsakassa brahmacariyapadassa sātthantiādīni padāni visesanabhāvena vuttāni, na dhammapadassāti dassanamukhena nānappakārato atthaṃ vivaritukāmo sātthaṃ sabyañjananti evamādīsu panātiādimāha. Tattha tisso sikkhā sakalo ca tantidhammo sāsanabrahmacariyaṃ nāma. Bhagavā hi dhammaṃ desento sīlādike viya tappakāsakaṃ tantidhammampi pakāseti eva saddatthasamudāyattā pariyattidhammassa. Yathānurūpanti yathārahaṃ. Sikkhattayasaṅgahitañhi sāsanabrahmacariyaṃ maggabrahmacariyañca atthasampattiyā sampannatthatāya, uparūpari adhigantabbavisesasaṅkhātaatthasampattiyā ca saha atthena payojanena vattatīti sātthameva, na tu sabyañjanaṃ, tantidhammasaṅkhātaṃ sāsanabrahmacariyaṃ yathāvuttena atthena sātthaṃ sabyañjanañca. Kirātādimilakkhavacanānampi sātthasabyañjanatte samānepi visiṭṭhatthabyañjanayogaṃ sandhāya sahattho [Pg.65] devadatto savittotiādi viya ‘‘sātthaṃ sabyañjana’’nti vuttanti āha ‘‘atthasampattiyā sātthaṃ, byañjanasampattiyā sabyañjana’’nti. Tattha yaṃ atthaṃ sutvā tathā paṭipajjantā sabbadukkhakkhayaṃ pāpuṇanti, tassa tādisasampatti atthasampatti nāma, sampannatthatāti attho. Byañjanasampatti nāma sithiladhanitādibyañjanaparipuṇṇāya māgadhikāya sabhāvaniruttiyā gambhīrampi atthaṃ uttānaṃ katvā dassanasamatthatā sampannabyañjanatāti attho.

Nun, während der Erhabene die Lehre verkündet, die am Anfang vortrefflich usw. ist, offenbart er den Zuhörern das heilige Leben der Verkündigung (sāsanabrahmacariya) und das heilige Leben des Pfades (maggabrahmacariya). Um aufzuzeigen, dass die Wörter „mit Sinn“ (sāttha) usw. als Spezifikationen für das Wort 'brahmacariya' dargelegt wurden, das dieses offenbart, und nicht für das Wort 'dhamma', und um die Bedeutung auf verschiedene Weisen zu erklären, sprach er: „In Sätzen wie 'mit Sinn und rechtem Wortlaut'...“ usw. Darin bezeichnet „das heilige Leben der Verkündigung“ die drei Schulungen und die gesamte Lehre der Texte (tantidhamma). Denn wenn der Erhabene die Lehre verkündet, offenbart er, so wie er die Sittlichkeit (sīla) usw. offenbart, gewiss auch die Lehre der Texte, die diese aufzeigt; dies liegt daran, dass die Lehre des Studiums (pariyattidhamma) eine Ansammlung von Wörtern und Bedeutungen ist. „Gemäß der Angemessenheit“ (yathānurūpaṃ) bedeutet: wie es angemessen ist. Denn das in den drei Schulungen enthaltene heilige Leben der Verkündigung und das heilige Leben des Pfades gehen aufgrund ihrer vollkommenen Bedeutung sowohl mit der Fülle der Bedeutung als auch mit der Fülle des Nutzens einher, welcher als die zu erlangende besondere Errungenschaft bezeichnet wird – daher sind sie wahrlich „mit Sinn“ (sāttha), aber nicht „mit rechtem Wortlaut“ (sabyañjana). Das als Lehre der Texte bezeichnete heilige Leben der Verkündigung hingegen ist mit der zuvor erwähnten Bedeutung sowohl „mit Sinn“ als auch „mit rechtem Wortlaut“. Obwohl auch bei den Sprachen der Barbaren, wie den Kirātas usw., Sinn und Wortlaut vorhanden sind, wurde im Hinblick auf die Verbindung von erhabener Bedeutung und erhabenem Wortlaut – ähnlich wie in den Sätzen „Devadatta hat Hände, er hat einen Geist“ usw. – gesagt: „mit Sinn und rechtem Wortlaut“ (sātthaṃ sabyañjanaṃ). Daher sagte er: „'sāttha' durch die Fülle der Bedeutung, 'sabyañjana' durch die Fülle des Wortlauts“. Darin ist „Fülle der Bedeutung“ (atthasampatti) jene Beschaffenheit einer solchen Bedeutung, nach deren Hören die Praktizierenden zum Aufhören allen Leidens gelangen; dies bezeichnet die Eigenschaft, von vollkommener Bedeutung zu sein. „Fülle des Wortlauts“ (byañjanasampatti) bezeichnet die Fähigkeit, selbst eine tiefgründige Bedeutung durch die natürliche Sprache von Magadha (māgadhī), die vollkommen in allen Lauten wie weichen und harten Konsonanten ist, klar und offenbar aufzuzeigen; dies ist die Bedeutung.

Idāni nettippakaraṇanayenāpi (netti 4 dvādasapada) atthaṃ dassetuṃ saṅkāsanātiādi vuttaṃ. Tattha saṅkhepato kāsīyati dīpīyatīti saṅkāsananti kammasādhanavasena attho daṭṭhabbo, evaṃ sesesupi. Paṭhamaṃ kāsanaṃ pakāsanaṃ. Ubhayampetaṃ uddesatthavacanasaṅkhātassa vitthāravacanaṃ. Sakiṃ vuttassa puna vacanañca vivaraṇavibhajanāni. Ubhayampetaṃ niddesatthavacanaṃ. Vivaṭassa vitthāratarābhidhānaṃ vibhattassa ca pakārehi ñāpanaṃ uttānīkaraṇapaññattiyo. Ubhayampetaṃ paṭiniddesatthavacanasaṅkhātassa vitthāravacanaṃ. Atthapadasamāyogatoti yathāvuttāni eva cha padāni pariyattiyā atthavibhāgattā atthapadāni, tehi sahitatāya atthakoṭṭhāsayuttattāti attho. Apariyosite pade ādimajjhagatavaṇṇo akkharaṃ, ekakkharaṃ, padaṃ vā akkharaṃ. Vibhattiyantaṃ padaṃ. Padābhihitaṃ atthaṃ byañjetīti byañjanaṃ, vākyaṃ. Kathitassevatthassa anekavidhena vibhāgakaraṇaṃ ākāro nāma. Ākārābhihitassa nibbacanaṃ nirutti. Nibbacanatthavitthāro niddeso. Atha vā ‘‘akkharehi saṅkāseti, padehi pakāseti, byañjanehi vivarati, ākārehi vibhajati, niruttīhi uttāniṃ karoti, niddesehi paññapetī’’ti vacanato saṅkāsanapakāsanasaṅkhaātauddesatthavācakāni vacanāni akkharapadāni nāma. Vivaraṇavibhajanasaṅkhātaniddesatthavācakāni vacanāni byañjanākārā nāma. Uttānīkaraṇapaññattisaṅkhātapaṭiniddesatthavācakāni vacanāni niruttiniddesā nāma, tesaṃ sampattiyā sabyañjananti attho.

Nun wurde, um die Bedeutung auch nach der Methode des Netti-Pakaraṇa aufzuzeigen, „saṅkāsanā“ (Erklärung) usw. gesagt. Darin ist die Bedeutung gemäß der grammatikalischen Funktion des Objekts (kammasādhana) so zu verstehen: „Es wird zusammenfassend aufgezeigt bzw. erklärt, daher heißt es Erklärung (saṅkāsana)“; ebenso ist es bei den übrigen zu verstehen. Das erste Aufzeigen ist „pakāsana“ (Deutlich-Aufzeigen). Beide zusammen bezeichnen die zusammenfassende Darlegung der Bedeutung (uddesa). Die ausführliche Auslegung des Zusammengefassten und die wiederholte Darlegung des bereits Gesagten sind „vivaraṇa“ (Enthüllen) und „vibhajana“ (Aufteilen). Beide zusammen bezeichnen die ausführliche Darlegung der Bedeutung (niddesa). Die noch ausführlichere Darlegung des bereits Enthüllten und das Erkennenlassen des bereits Aufgeteilten auf verschiedene Weisen sind „uttānīkaraṇa“ (Klar-Machen) und „paññatti“ (Bekanntmachen/Konzepte). Beide zusammen bezeichnen die detaillierte Darlegung der Bedeutung (paṭiniddesa). „Wegen der Verbindung der Bedeutungsglieder“ (atthapadasamāyogato) bedeutet: Die zuvor erwähnten sechs Glieder sind die Bedeutungsglieder (atthapada) der gelernten Texte (pariyatti), da sie die Aufteilung der Bedeutung darstellen; weil sie damit verbunden sind, sind sie mit den Bedeutungsgruppen verknüpft; dies ist die Bedeutung. In einem noch nicht abgeschlossenen Wort ist ein am Anfang oder in der Mitte stehender Buchstabe ein „akkhara“ (Silbe/Buchstabe); oder ein einsilbiges Wort heißt „akkhara“. Ein Wort, das mit einer Flexionsendung (vibhatti) abschließt, ist ein „pada“ (Wort). Weil es die durch das Wort ausgedrückte Bedeutung offenbart, heißt es „byañjana“ (Ausdruck/Satz). Das Vornehmen einer Aufteilung der bereits dargelegten Bedeutung auf vielfältige Weise heißt „ākāra“ (Art/Weise). Die grammatikalische Herleitung der durch die Art und Weise ausgedrückten Worte ist „nirutti“ (Interpretation/Sprache). Die ausführliche Erklärung der Herleitung ist „niddesa“ (Ausführung). Oder aber, wegen der Aussage: „Durch Silben/Buchstaben erklärt er kurz (saṅkāseti), durch Wörter zeigt er auf (pakāseti), durch Wortlaute/Sätze enthüllt er (vivarati), durch Arten/Weisen teilt er auf (vibhajati), durch Herleitungen macht er klar (uttāniṃ karoti), durch Ausführungen macht er bekannt (paññapeti)“, bezeichnet man jene Sätze, welche die als 'saṅkāsana' und 'pakāsana' bekannte zusammenfassende Bedeutung ausdrücken, als „Silben-Wörter“ (akkharapada). Jene Sätze, welche die als 'vivaraṇa' und 'vibhajana' bekannte ausführliche Bedeutung ausdrücken, nennt man „Wortlaut-Weisen“ (byañjanākāra). Und jene Sätze, welche die als 'uttānīkaraṇa' und 'paññatti' bekannte detaillierte Bedeutung ausdrücken, nennt man „Interpretation-Ausführungen“ (niruttiniddesa); aufgrund deren Fülle heißt es „mit rechtem Wortlaut“ (sabyañjana); dies ist die Bedeutung.

Atthagambhīratātiādīsu attho nāma tantiattho, hetuphalaṃ vā. Dhammo nāma tanti, hetu vā. Desanā nāma yathādhammaṃ dhammābhilāpo. Paṭivedho nāma yathāvuttaatthādīnaṃ aviparītāvabodho. Te panete atthādayo yasmā sasādīhi viya mahāsamuddo mandabuddhīhi dukkhogāhā alabbhaneyyapatiṭṭhā ca, tasmā gambhīrā. Tesu paṭivedhassāpi atthasannissitattā [Pg.66] atthasabhāgattā ca vuttaṃ ‘‘atthagambhīratāpaṭivedhagambhīratāhi sāttha’’nti. Dhammadesanānaṃ atthasannissitattepi sayaṃ byañjanarūpattā vuttaṃ ‘‘dhammagambhīratādesanāgambhīratāhi sabyañjana’’nti. Yathāvuttaatthādīsu pabhedagatāni ñāṇāni atthapaṭisambhidādayo. Tattha niruttīti tantipadānaṃ niddhāretvā vacanaṃ, nibbacananti attho. Tīsu paṭisambhidāsu ñāṇaṃ paṭibhānapaṭisambhidā. Lokiyā saddheyyavacanamukheneva atthesu pasīdanti, na atthamukhenāti āha saddheyyatotiādi. Kevalasaddo sakalādhivacananti āha ‘‘sakalaparipuṇṇabhāvenā’’ti. Brahmacariya-saddo idha sikkhattayasaṅgahaṃ sakalaṃ sāsanaṃ dīpetīti āha sikkhattayapariggahitattātiādi.

In Passagen wie „Tiefgründigkeit des Sinnes“ (attagambhīratā) usw. bezeichnet „Sinn“ (attha) die Bedeutung des kanonischen Textes (tanti-attha) oder die Wirkung einer Ursache (hetu-phala). „Lehre“ (dhamma) bezeichnet den kanonischen Text (tanti) oder die Ursache (hetu). „Verkündigung“ (desanā) ist das Erklären der Lehre gemäß ihrer wahren Natur (yathādhammaṃ). „Durchdringung“ (paṭivedha) ist das fehlerfreie Erfassen der oben genannten Bedeutungen usw. Da diese Bedeutungen usw. jedoch von Menschen mit geringer Weisheit ebenso schwer zu ergründen sind und keinen festen Halt bieten wie der Ozean für Hasen und andere kleine Tiere, werden sie als „tiefgründig“ (gambhīra) bezeichnet. Unter diesen wird, weil auch die Durchdringung auf der Bedeutung beruht und dieselbe Natur wie die Bedeutung hat, gesagt: „Mit Sinn (sāttha) [versehen] aufgrund der Tiefgründigkeit des Sinnes und der Tiefgründigkeit der Durchdringung.“ Obwohl die Verkündigung der Lehre ebenfalls auf der Bedeutung beruht, besitzt sie selbst die Form des Wortlauts; daher wird gesagt: „Mit dem Wortlaut (sabyañjana) [versehen] aufgrund der Tiefgründigkeit der Lehre und der Tiefgründigkeit der Verkündigung.“ Die Erkenntnisse, die sich differenzierend auf die oben genannten Bedeutungen usw. beziehen, sind die analytischen Erkenntnisse (paṭisambhidā), beginnend mit der analytischen Erkenntnis des Sinnes (attha-paṭisambhidā). Darunter bedeutet „Sprache“ (nirutti) die Begriffsdefinition (nibbacana), nachdem man die einzelnen Worte des kanonischen Textes herausgearbeitet hat. Das Wissen bezüglich der anderen drei analytischen Erkenntnisse ist die analytische Erkenntnis des Scharfsinns (paṭibhāna-paṭisambhidā). Weltliche Menschen gewinnen Vertrauen in die Bedeutungen primär durch glaubwürdige Worte, nicht durch die Bedeutung selbst; daher heißt es „aufgrund der Glaubwürdigkeit“ usw. Das Wort „vollständig“ (kevala) bezeichnet die Gesamtheit, weshalb gesagt wird: „in ihrer vollkommenen Ganzheit“. Das Wort „heiliges Leben“ (brahmacariya) verdeutlicht hier die gesamte Lehre, die in den drei Schulungen zusammengefasst ist; daher heißt es: „weil es die drei Schulungen umfasst“ usw.

Yathāvuttamevatthaṃ aparenāpi pariyāyena dassetuṃ api cātiādi vuttaṃ. Tattha sanidānanti desakālādidīpakena nidānavacanena sanidānaṃ. Sauppattikanti aṭṭhuppattiādiyuttiyuttaṃ. Tatrāyaṃ pāḷiyojanākkamo – ‘‘verañjo brāhmaṇo samaṇo khalu bho…pe… viharatī’’ti ca, ‘‘taṃ kho pana bhavantaṃ gotamaṃ ‘itipi so…pe… pavedetī’ti evaṃ kalyāṇo kittisaddo abbhuggato’’ti ca, ‘‘so dhammaṃ deseti…pe… pariyosānakalyāṇaṃ, desento ca sātthasabyañjanādiguṇasaṃyuttaṃ brahmacariyaṃ pakāsetī’’ti ca, ‘‘sādhu kho pana tathārūpānaṃ arahataṃ dassanaṃ hotī’’ti ca assosi, sutvā ca atha kho verañjo brāhmaṇo yena bhagavā tenupasaṅkamīti.

Um eben diese zuvor dargelegte Bedeutung auf eine andere Weise aufzuzeigen, wird gesagt: „Überdies“ usw. Darunter bedeutet „mit einer Einleitung“ (sanidāna): versehen mit einer einleitenden Erklärung, die Ort, Zeit usw. aufzeigt. „Mit einem Anlass“ (sauppattika) bedeutet: verbunden mit den entsprechenden Umständen und logischen Begründungen eines bestimmten Anlasses. Hierbei ist die syntaktische Verknüpfung des Pāli-Textes wie folgt: Der Brahmane aus Verañjā hörte: „Der ehrwürdige Gotama, o Herr... weilt...“, und „Über jenen erhabenen Gotama ist ein solch herrlicher Ruf erschallt: ‚So ist er... verkündet...‘“, und „Er lehrt die Lehre... am Ende gut, und während er lehrt, offenbart er das heilige Leben, das mit Eigenschaften wie Sinn und Wortlaut versehen ist“, und „Es ist wahrlich gut, solche Heiligen (Arahants) zu sehen“. Nach dem Hören begab sich der Brahmane aus Verañjā dorthin, wo der Erhabene war.

Aṭṭhakathāyaṃ pana kiñcāpi ‘‘dassanamattampi sādhu hotīti evaṃ ajjhāsayaṃ katvā atha kho verañjo…pe… upasaṅkamī’’ti evaṃ sādhu kho panātiādipāṭhassa brāhmaṇassa parivitakkanabhāvena vuttattā brahmacariyaṃ pakāsetīti padānantarameva assosīti padaṃ sambandhitabbaṃ viya paññāyati, tathāpi ‘‘sādhu kho pana tathārūpānaṃ arahataṃ dassanaṃ hotī’’ti evaṃ yathāvuttanidassanatthena iti-saddena paricchinditvā vuttattā pana aññattha iti-saddassa adassanato ca atha kho verañjotiādinā kattabbantaradassanamukhena pāḷiyā pakārantare pavattito ca yathāvuttavaseneva ‘‘sādhu kho pana tathārūpānaṃ arahataṃ dassanaṃ hotī’’ti vacanānantarameva assosīti padaṃ ānetvā sambandhanaṃ yuttaṃ. Aṭṭhakathācariyena hi brāhmaṇassa attanā sutavaseneva ajjhāsayo uppajjatīti [Pg.67] upasaṅkamanahetudassanamukhena dassanamattampi sādhu hotīti evaṃ ajjhāsayaṃ katvātiādi vuttanti gahetabbaṃ.

Im Kommentar wird zwar gesagt: „Er fasste die Absicht: ‚Sogar das bloße Sehen ist heilsam‘, und daraufhin begab sich Verañjā... dorthin...“ Weil somit die Passage, die mit „Es ist wahrlich gut...“ beginnt, als Gedanke des Brahmanen dargestellt wird, mag es scheinen, als müsse das Wort „er hörte“ (assosi) unmittelbar nach den Worten „er offenbart das heilige Leben“ (brahmacariyaṃ pakāseti) verbunden werden. Dennoch ist es angemessen, das Wort „er hörte“ (assosi) direkt nach dem Satz „Es ist wahrlich gut, solche Heiligen zu sehen“ einzufügen und zu verknüpfen. Dies liegt daran, dass der Satz durch das Wort „iti“ (das die zuvor erwähnte Veranschaulichung abschließt) abgegrenzt ist und an anderer Stelle kein weiteres „iti“ zu finden ist, und weil in der Pāli-Version durch Passagen wie „Daraufhin begab sich Verañjā...“ auf eine andere Weise eine neue Handlung eingeleitet wird. Es ist nämlich zu verstehen, dass der Kommentator die Formulierung „Er fasste die Absicht: ‚Sogar das bloße Sehen ist heilsam‘...“ wählte, um den Grund für das Hinzutreten aufzuzeigen, da die Absicht des Brahmanen allein durch das von ihm Gehörte entstand.

2. Sītodakaṃ viya uṇhodakenāti idaṃ ukkamena mukhāruḷhavasena vuttaṃ, anupasantasabhāvatāya brāhmaṇasseva uṇhodakaṃ viya sītodakenāti attho gahetabbo, ñāṇatejayuttatāya vā bhagavā uṇhodakopamoti katvā tabbirahitaṃ brāhmaṇaṃ sītodakaṃ viya katvā tathā vuttanti gahetabbaṃ. Ekībhāvanti sammodanakiriyāya ekarūpataṃ. Yāyātiādīsu yāya kathāya sammodi brāhmaṇo, taṃ sammodanīyaṃ kathanti yojanā. Tattha khamanīyanti dukkhabahulaṃ idaṃ sarīraṃ, kacci khamituṃ sakkuṇeyyaṃ. Yāpanīyanti cirappabandhasaṅkhātāya yāpanāya yāpetuṃ sakkuṇeyyaṃ. Rogābhāvena appābādhaṃ. Dukkhajīvitābhāvena appātaṅkaṃ. Taṃtaṃkiccakaraṇatthāya lahuṃ akicchena uṭṭhātuṃ yoggatāya lahuṭṭhānaṃ. Balanti sarīrassa sabbakiccakkhamaṃ balaṃ kacci atthīti pucchati. Phāsuvihāroti sukhavihāro. Saraṇīyameva dīghaṃ katvā ‘‘sāraṇīya’’nti vuttanti āha ‘‘saritabbabhāvato ca sāraṇīya’’nti. Pariyāyehīti kāraṇehi.

2. Der Ausdruck „wie kaltes Wasser mit heißem Wasser“ wurde in umgekehrter Reihenfolge aus Gewohnheit des mündlichen Vortrags so formuliert. Da der Brahmane von unruhiger Natur ist, ist es für ihn passender, mit heißem Wasser verglichen zu werden; daher ist die Bedeutung als „wie heißes Wasser mit kaltem Wasser“ zu verstehen. Alternativ ist es so zu verstehen: Weil der Erhabene mit der Glut des Wissens ausgestattet ist, gleicht er heißem Wasser; der Brahmane, dem dies fehlt, wird dagegen mit kaltem Wasser verglichen, und so wurde es in dieser Weise ausgedrückt. „Einswerden“ (ekībhāva) bedeutet Gleichartigkeit durch die Geste des gegenseitigen Erfreuens. Die Verknüpfung bei Worten wie „mit welcher“ (yāya) usw. lautet: „Das Gespräch, durch welches sich der Brahmane erfreute, wird als das erfreuliche Gespräch bezeichnet.“ Darunter bedeutet „erträglich“ (khamanīya): „Ist dieser Körper, der reich an Schmerz ist, leidlich erträglich?“ „Erhaltenswert“ (yāpanīya) bedeutet: „Kann er für ein langes Fortbestehen aufrechterhalten werden?“ „Frei von Krankheit“ (appābādha) bedeutet die Abwesenheit von Leiden. „Frei von Plagen“ (appātaṅka) bedeutet das Fehlen eines mühseligen Lebens. „Leichtigkeit beim Aufstehen“ (lahuṭṭhāna) bedeutet die Eignung, mühelos und rasch aufzustehen, um die verschiedenen Pflichten zu erfüllen. Mit „Kraft“ (bala) fragt er: „Gibt es eine Kraft des Körpers, die allen Aufgaben gewachsen ist?“ „Angenehmes Verweilen“ (phāsuvihāra) bedeutet ein glückliches Verweilen. Es wird gesagt, dass das Wort „saraṇīya“ gelängt wurde, um „sāraṇīya“ (gedenkenswert) zu bilden; daher heißt es: „und ‚sāraṇīya‘ wegen der Eigenschaft, erinnerungswürdig zu sein“. „Auf verschiedenen Wegen“ (pariyāyehi) bedeutet „aus verschiedenen Gründen“ (kāraṇehi).

Bhāvoti kiriyā, tasmiṃ vattamāno napuṃsaka-saddo bhāvanapuṃsakaniddeso nāma, kiriyāvisesanasaddoti attho. Ekamante ekasmiṃ ante yuttappadeseti attho. Khaṇḍiccādibhāvanti khaṇḍitadantapalitakesādibhāvaṃ. Rājaparivaṭṭeti rājūnaṃ parivattanaṃ, paṭipāṭiyoti attho. Purātanuccakulappasutatāya jiṇṇatā, na vayasāti āha ‘‘cirakālappavattakulanvaye’’ti. Vibhavānaṃ mahantattaṃ lāti gaṇhātīti mahallakoti āha ‘‘vibhavamahattatāya samannāgate’’ti. Vibhāvane nāma attheti pakativibhāvanasaṅkhāte atthe. Na abhivādeti vāti abhivādetabbanti na sallakkheti, evaṃ asallakkhaṇapakatikoti vuttaṃ hoti. Rūpaṃ niccaṃ vā aniccaṃ vāti etthāpi niccapakatikaṃ aniccapakatikaṃ vāti attho. Aniccaṃ vāti ettha -saddo avadhāraṇattho.

„Zustand“ (bhāva) bedeutet Handlung; das in diesem Sinne verwendete Neutrum wird als sächliches Abstraktum (bhāvanapuṃsaka-niddesa) bezeichnet, was ein Adverb (kiriyāvisesana) bedeutet. „Auf einer Seite“ (ekamante) bedeutet an einem angemessenen Ort auf einer Seite. „Zustand des Zahnverfalls usw.“ (khaṇḍicca-ādi-bhāva) bedeutet den Zustand von abgebrochenen Zähnen, ergrautem Haar usw. „In der Thronfolge“ (rājaparivaṭṭa) bedeutet der Wechsel der Könige, also ihre Abfolge. Das „Altsein“ (jiṇṇatā) rührt von der Abstammung aus einer alten, hohen Familie her, nicht vom Lebensalter; daher heißt es: „in einer seit langer Zeit bestehenden Linie von edler Abstammung“. Wer die Größe des Reichtums ergreift (lāti), wird als „mahallaka“ bezeichnet; daher heißt es: „ausgestattet mit großem Wohlstand“. „In der Bedeutung von Erklärung“ (vibhāvana) bedeutet in der Bedeutung des Aufzeigens der wahren Natur. „Er grüßt nicht ehrerbietig“ bedeutet: Er erkennt nicht, dass Ehrerbietung erwiesen werden sollte; so wird gesagt, dass er von Natur aus unehrerbietig ist. Auch bei der Formulierung „Ist die Form beständig oder unbeständig?“ ist die Bedeutung: „Ist sie von beständiger Natur oder von unbeständiger Natur?“ Bei „unbeständig oder...“ (aniccaṃ vā) hat das Wort „vā“ eine ausschließende Bedeutung.

Sampatijātoti muhuttajāto, jātasamanantaramevāti attho. Sattapadavītihārena gantvā…pe… olokesīti ettha dvāraṃ pidhāya nikkhantotiādīsu viya gamanato pure katampi olokanaṃ pacchā kataṃ [Pg.68] viya vuttanti daṭṭhabbaṃ. Olokesinti ca lokavivaraṇapāṭihāriye jāte maṃsacakkhunā volokesīti attho. Seṭṭhoti pasatthataro. Patimānesīti pūjesi. Āsabhinti uttamaṃ.

„Gerade geboren“ (sampatijāta) bedeutet vor einem kurzen Moment geboren, also unmittelbar nach der Geburt. Bei der Passage „nachdem er sieben Schritte gegangen war ... blickte er umher“ ist es wie bei Ausdrücken wie „er schloss die Tür und ging hinaus“ zu verstehen: Obwohl das Blicken bereits vor dem Gehen stattfand, wird es so dargestellt, als ob es danach geschehen wäre. „Er blickte umher“ (olokesi) bedeutet: Als das Wunder der Weltenöffnung geschah, blickte er mit dem physischen Auge (maṃsacakkhu) umher. „Das Beste“ (seṭṭha) bedeutet das Vorzüglichste. „Er erwiderte die Ehrung“ (patimānesi) bedeutet, dass er verehrte. „Stiergleich“ (āsabha) bedeutet das Höchste.

3. Taṃ vacananti nāhaṃ taṃ brāhmaṇātiādivacanaṃ. Aññāya saṇṭhaheyyāti arahatte patiṭṭhaheyya. Jātivasenāti khattiyādijātivasena. Upapattivasenāti devesu upapattivasena. Āviñchantīti ākaḍḍhanti. Yassa abhivādādikaraṇasaṅkhātassa sāmaggirasassa bhagavati abhāvaṃ maññamāno brāhmaṇo ‘‘arasarūpo’’ti āha, tabbidhurassa rūpataṇhādikasseva sāmaggirasassa abhāvena bhagavā ‘‘arasarūpo’’ti dassetuṃ sāmaggirasasaddassa rūparasādīsu vattanappakāraṃ dassento āha vatthārammaṇādītiādi.

3. "Dieses Wort" (taṃ vacanaṃ) bezieht sich auf die Worte beginnend mit: "Ich bin nicht jener Brahmane..." (nāhaṃ taṃ brāhmaṇa...). "Nachdem er erkannt hat, möge er feststehen" (aññāya saṇṭhaheyya) bedeutet: er möge in der Arahatschaft gefestigt sein. "Kraft der Geburt" (jātivasena) bedeutet: kraft der Geburt als Khattiya (Kriegeradel) usw. "Kraft der Wiedergeburt" (upapattivasena) bedeutet: kraft der Wiedergeburt unter den Göttern. "Sie ziehen an" (āviñchanti) bedeutet: sie ziehen herbei. Da der Brahmane meinte, dass dem Erhabenen die Essenz der Harmonie (sāmaggirasa), bestehend aus dem Erweisen von Ehrerbietung usw., fehle, sagte er: "geschmacklos" (arasarūpo). Um zu zeigen, dass der Erhabene in Wahrheit "geschmacklos" ist, weil ihm jene gegenteilige Essenz der Harmonie fehlt, die aus Formbegehren (rūpataṇhā) usw. besteht, erklärte er die Verwendungsweise des Wortes "sāmaggirasa" auch in Bezug auf sichtbare Formen, Geschmäcker usw. und sagte: "Grundlage, Objekt..." (vatthārammaṇādī) usw.

Tālāvatthukatāti ucchinnamūlānaṃ tālānaṃ vatthu viya nesaṃ rūparasādīnaṃ vatthu cittasantānaṃ katanti imasmiṃ atthe majjhepadalopaṃ dīghañca katvā niddesoti āha tālavatthu viyātiādi. Tālavatthu viya yesaṃ vatthu kataṃ te tālāvatthukatāti visesanassa paranipāto daṭṭhabbo, katatālavatthukāti attho. Matthakacchinnatāloyeva pattaphalādīnaṃ akāraṇatāya avatthūti tālāvatthu, taṃ viya yesaṃ vatthu kataṃ te rūparasādayo tālāvatthukatā, ayaṃ aññapadatthavasena atthaggāho heṭṭhā vuttanayena sugamoti visesamatthaṃ dassento āha ‘‘matthakacchinnatālo viya katā’’ti. Evañca matthakasadisesu rūparasādīsu rāgesu chinnesupi tabbatthubhūtassa tālāvatthusadisassa cittasantānassa yāva parinibbānaṭṭhānaṃ upapannameva hoti. Yathārutato pana visesanasamāsavasena atthe gayhamāne rūparasādīnaṃ tālāvatthusadisatāya ṭhānaṃ āpajjati. Yaṃ pana sāratthadīpaniyaṃ (sārattha. ṭī. 1.3) etaṃ dosaṃ pariharituṃ rūparasādīnaṃ kusalākusalattaṃ vuttaṃ, taṃ te tathāgatassa pahīnātiādipāḷiyā, kāmasukhassādasaṅkhātā rūparasātiādiaṭṭhakathāya ca na sameti, khīṇāsavānampi yāva parinibbānā kusalākusalānaṃ phaluppattito tesaṃ matthakacchinnatālasadisatāpi na yuttāti gahetabbaṃ. Atha vā matthakacchinnatālassa ṭhitaṃ aṭṭhitañca amanasikatvā puna anuppattidhammatāsadisamattaṃ upametvā tālāvatthu viya katāti visesanasamāsavasena [Pg.69] atthaggahaṇepi na koci doso. Anu-saddo pacchāti atthe vattatīti āha pacchābhāvo na hotītiādi. Anu abhāvaṃ gatāti pacchā anuppattidhammatāvasena abhāvaṃ gatā. Anacchariyāti anu anu uparūpari vimhayakatāti attho. Yañca kho tvaṃ vadesīti yaṃ vandanādisāmaggīrasābhāvasaṅkhātaṃ kāraṇaṃ arasarūpatāya vadesi, taṃ kāraṇaṃ na vijjatīti attho.

"Zu Palmenstümpfen gemacht" (tālāvatthukatā) bedeutet: Wie der Standort (vatthu) von an den Wurzeln abgeschnittenen Palmen, so wurde die Grundlage (vatthu) dieser Formen, Geschmäcker usw. im Geiststrom (cittasantāna) gemacht. In dieser Bedeutung liegt eine Wortbildung durch Auslassung des mittleren Wortes (majjhepadalopa) und Dehnung (dīgha) vor, weshalb es heißt: "wie ein Palmenstumpf" (tālavatthu viya) usw. Diejenigen, deren Grundlage wie ein Palmenstumpf gemacht wurde, sind "tālāvatthukatā"; hierbei ist die Nachstellung des Attributs (paranipāta) zu beachten; die Bedeutung ist: "deren Palmenstumpf-Zustand herbeigeführt wurde" (katatālavatthukā). Nur eine an der Krone abgeschnittene Palme ist, weil sie keine Blätter, Früchte usw. mehr hervorbringen kann, ohne Grundlage (avatthu), also ein "tālāvatthu"; diejenigen Formen, Geschmäcker usw., deren Grundlage in ebensolcher Weise wirkungslos gemacht wurde, heißen "tālāvatthukatā". Dieses Erfassen der Bedeutung durch die Kraft eines Bahubbīhi-Kompositums (aññapadattha) ist nach der oben genannten Methode leicht verständlich. Um die Besonderheit aufzuzeigen, sagte er: "wie eine an der Krone abgeschnittene Palme gemacht" (matthakacchinnatālo viya katā). Und so existiert der dem Palmenstumpf gleichende Geiststrom, der als deren Grundlage dient, bis zum Eintreten in das Parinibbāna fort, selbst wenn die den Kronen vergleichbaren Leidenschaften (raga) bezüglich Formen, Geschmäcker usw. abgeschnitten sind. Nimmt man jedoch die Bedeutung wörtlich gemäß einem Appositionalkompositum (visesanasamāsa), so würde sich ergeben, dass die Formen, Geschmäcker usw. selbst den Zustand eines Palmenstumpfes annehmen. Um diesen Fehler zu vermeiden, wurde in der Sāratthadīpanī die Heilsamkeit und Unheilsamkeit von Formen, Geschmäckern usw. besprochen; dies stimmt jedoch weder mit dem Pali-Text "Diese sind dem Tathāgata überwunden..." (te tathāgatassa pahīnā) noch mit dem Kommentar "Sichtbare Formen und Geschmäcker, bekannt als Genuss des Sinnenklimas..." (kāmasukhassādasaṅkhātā rūparasā...) überein. Da auch bei den Triebfreien (khīṇāsava) bis zum Parinibbāna die Frucht von heilsamem und unheilsamem Karma reifen kann, ist es nicht angemessen, dass diese einer an der Krone abgeschnittene Palme gleichen; so ist es zu verstehen. Oder aber, wenn man ohne Rücksicht darauf, ob die an der Krone abgeschnittene Palme steht oder nicht steht, lediglich die Ähnlichkeit bezüglich der Eigenschaft, nicht wieder zu entstehen (puna anuppattidhammatā), vergleicht und die Bedeutung gemäß einem Appositionalkompositum als "wie ein Palmenstumpf gemacht" auffasst, liegt kein Fehler vor. Das Präfix "anu-" wird in der Bedeutung von "danach" (pacchā) verwendet; daher heißt es: "es gibt kein nachträgliches Bestehen" (pacchābhāvo na hoti) usw. "In das Nichtsein nachgegangen" (anu abhāvaṃ gatā) bedeutet: danach durch die Eigenschaft des Nicht-wieder-Entstehens in das Nichtsein übergegangen. "Nicht erstaunlich" (anacchariyā) bedeutet: nacheinander immer wieder erstaunlich (anu anu uparūpari vimhayakarā). "Und was du sagst" (yañca kho tvaṃ vadesi) bedeutet: jener Grund, den du als "Geschmacklosigkeit" bezeichnest – nämlich das Fehlen der Essenz der Harmonie wie Ehrerbietung usw. –, dieser Grund existiert nicht.

4. Sandhāya bhāsitamatthanti yaṃ atthaṃ sandhāya brāhmaṇo nibbhogo bhavaṃ gotamotiādimāha, bhagavā ca yaṃ sandhāya nibbhogatādiṃ attani anujānāti, taṃ sandhāya bhāsitamatthaṃ.

4. "Die mit einer Absicht gesprochene Bedeutung" (sandhāya bhāsitamatthaṃ) bezieht sich auf die Bedeutung, im Hinblick auf die der Brahmane sagte: "Der ehrwürdige Gotama ist ohne Genuss" (nibbhogo bhavaṃ gotamo) usw., und im Hinblick auf die der Erhabene diesen Zustand des Genusslosen usw. in Bezug auf sich selbst einräumt; dies ist die mit einer Absicht gesprochene Bedeutung.

5. Kulasamudācārakammanti kulācārakammaṃ. Kāyato kāyadvārato pavattaṃ duccaritaṃ kāyaduccaritaṃ. Anekavihitāti anekappakārā.

5. "Verhalten gemäß der Familie" (kulasamudācārakamma) bedeutet die Sitte der Familie (kulācārakamma). Das schlechte Verhalten, das durch den Körper, d.h. durch das körperliche Tor (kāyadvāra) auftritt, ist körperliches Fehlverhalten (kāyaduccarita). "Vielfältig" (anekavihitā) bedeutet von mancherlei Art (anekappakārā).

6. Pañcakāmaguṇikarāgassāti rūpādīsu pañcasu kāmakoṭṭhāsesu ativiya saṅgavasena niyuttassa kāmarāgassa, etena anāgāmīnaṃ vatthābharaṇādīsu saṅganikantivasena uppajjanakāmarāgassa kāmarāgatābhāvaṃ dasseti tassa rūparāgādīsu saṅgahato. Avasesānanti ettha sakkāyadiṭṭhivicikicchānaṃ paṭhamena maggena, sesānaṃ catūhipi ucchedaṃ vadati, tenāha ‘‘yathānurūpa’’nti.

6. "Der Leidenschaft für die pfünf sinnlichen Genüsse" (pañcakāmaguṇikarāgassa) bezieht sich auf die Sinnlichkeit (kāmarāga), die durch übermäßige Anhaftung an die fünf Bereiche der Sinnlichkeit wie Formen usw. gebunden ist. Damit zeigt er, dass bei den Nie-Wiederkehrenden (anāgāmī) die Sinnlichkeit, die durch das Anhaften und die Sehnsucht nach Kleidung, Schmuck usw. entsteht, keine eigentliche Sinnlichkeit (kāmarāgata) mehr ist, da sie unter der Gier nach feinstofflichen Formen (rūparāga) usw. zusammengefasst wird. In Bezug auf "der Übrigen" (avasesānaṃ) drückt er die Vernichtung von Persönlichkeitsansicht (sakkāyadiṭṭhi) und Zweifel (vicikicchā) durch den ersten Pfad (Sotāpatti-Magga) aus, und die der übrigen Fesseln durch alle vier Pfade. Deshalb sagte er: "entsprechend" (yathānurūpaṃ).

7. Jigucchati maññeti jigucchati viya, ‘‘jigucchatī’’ti vā sallakkhemi. Akosallasambhūtaṭṭhenāti aññāṇasambhūtaṭṭhena.

7. "Er verabscheut, so meine ich" (jigucchati maññe) bedeutet: gleichsam als ob er verabscheut; oder: "ich nehme wahr, dass er verabscheut". "Aufgrund des Entstehens aus Unbeholfenheit" (akosallasambhūtaṭṭhena) bedeutet: aufgrund des Entstehens aus Unwissenheit (aññāṇasambhūtaṭṭhena).

8-10. Tatrāti yathāvuttesu dvīsu atthavikappesu. Paṭisandhipariyāyopi idha gabbhasaddoti āha ‘‘devalokapaṭisandhipaṭilābhāyā’’ti. Apunabbhavabhūtāti khaṇe khaṇe uppajjamānānaṃ dhammānaṃ abhinibbatti.

8-10. "Darin" (tatra) bedeutet: unter den beiden oben genannten Bedeutungsalternativen. Hier ist das Wort "Schoß" (gabbha) auch ein Synonym für "Wiedergeburt" (paṭisandhi); deshalb sagte er: "für das Erlangen einer Wiedergeburt in der Götterwelt" (devalokapaṭisandhipaṭilābhāya). "Nicht wieder zur Existenz werdend" (apunabbhavabhūtā) bezieht sich auf das Entstehen (abhinibbatti) von Phänomenen (dhamma), die von Moment zu Moment entstehen.

11. Dhammadhātunti sabbaññutaññāṇaṃ. Tañhi dhamme yāthāvato dhāreti upadhāretīti ‘‘dhammadhātū’’ti vuccati. Desanāvilāsappattoti abhirucivasena parivattetvā desetuṃ samatthatā desanāvilāso, taṃ patto. Karuṇāvipphāranti sabbasattesu mahākaruṇāya pharaṇaṃ. Tādiguṇalakkhaṇameva upamāya vibhāvento āha ‘‘pathavīsamacittata’’nti. Tatoyeva [Pg.70] akujjhanasabhāvato akuppadhammatā. Jātiyā anugatanti jātiyā anubaddhaṃ. Jarāya anusaṭanti jarāya paliveṭhitaṃ. Vaṭṭakhāṇubhūtanti vaṭṭato uddharituṃ asakkuṇeyyatāya vaṭṭe niccalabhāvena ṭhitaṃ khāṇu viya bhūtaṃ. Jātānaṃ maccānaṃ niccaṃ maraṇato bhayanti āha ajja maritvātiādi. Appaṭisamaṃ purejātabhāvanti asadisaṃ ariyāya jātiyā paṭhamajātabhāvaṃ, sabbajeṭṭhabhāvanti attho.

11. "Das Element der Lehre" (dhammadhātu) meint das Allwissenheitswissen (sabbaññutaññāṇa). Denn dieses erfasst und trägt die Dinge (dhamma) der Wirklichkeit entsprechend; daher wird es als "dhammadhātu" bezeichnet. "Der die Meisterschaft in der Lehrverkündigung erlangt hat" (desanāvilāsappatto): Die Fähigkeit, die Lehre nach Belieben anzupassen und zu verkünden, ist die Meisterschaft in der Lehrverkündigung (desanāvilāso); diese hat er erlangt. "Die Ausbreitung des Mitgefühls" (karuṇāvipphāra) meint das Durchdringen aller Wesen mit dem großen Mitgefühl (mahākaruṇā). Um eben diese Qualität (tādiguṇa) durch ein Gleichnis zu verdeutlichen, sagte er: "einen der Erde gleichen Geist" (pathavīsamacittataṃ). Eben daraus, weil er von Natur aus nicht zornig wird, ergibt sich die Unerschütterlichkeit (akuppadhammatā). "Dem die Geburt folgt" (jātiyā anugataṃ) bedeutet: an die Geburt gekettet. "Vom Altern durchdrungen" (jarāya anusaṭaṃ) bedeutet: vom Altern umhüllt. "Zu einem Pfahl im Daseinskreislauf geworden" (vaṭṭakhāṇubhūtaṃ) bedeutet: weil er sich nicht aus dem Kreislauf herausziehen lässt, gleicht er einem im Daseinskreislauf unbeweglich feststehenden Baumstumpf (khāṇu). Da für die geborenen Sterblichen aufgrund des Todes stets Furcht herrscht, sagte er: "Heute sterbend..." (ajja maritvā...) usw. "Den unvergleichlichen Zustand des Erstgeborenen" (appaṭisamaṃ purejātabhāvaṃ) bedeutet: den unübertroffenen Zustand des Zuerst-Geborenseins durch die edle Geburt; die Bedeutung ist: der Zustand des Erstgeborenen von allen (sabbajeṭṭhabhāva).

‘‘Apī’’ti avatvā ‘‘pī’’ti vadanto pi-saddo visuṃ atthi nipātoti dasseti. Sammā adhisayitānīti pādādīhi upaghātaṃ akarontiyā sammadeva upari sayitāni, akammakassāpi sayatidhātuno adhipubbatāya sakammakatā daṭṭhabbā. Nakhasikhāti nakhaggāni. Sakuṇānaṃ pakkhā hatthapādaṭṭhāniyāti āha ‘‘saṅkuṭitahatthapādā’’ti. Etthāti ālokaṭṭhāne. Nikkhamantānanti nikkhamantesu, niddhāraṇe hetaṃ sāmivacanaṃ. Aṇḍakosanti aṇḍakapālaṃ.

Indem der Kommentator nicht "api", sondern "pi" sagt, zeigt er, dass das Wort "pi" auch als eigenständige Partikel (nipāta) existiert. "Vollkommen bebrütet" (sammā adhisayitāni) bedeutet: ohne mit den Füßen usw. Schaden anzurichten, wurde vollkommen auf ihnen gesessen (gebrütet). Obwohl die Wurzel "Sī" (liegen/sitzen) intransitiv (akammaka) ist, ist sie wegen des Präfixes "adhi" als transitiv (sakammaka) zu betrachten. "Krallenspitzen" (nakhasikhā) bedeutet die Spitzen der Krallen (nakhaggāni). Da die Flügel der Vögel die Stelle von Händen und Füßen einnehmen, sagte er: "mit zusammengezogenen Händen und Füßen" (saṅkuṭitahatthapādā). "Darin" (ettha) bedeutet: am Ort des Lichts (ālokaṭṭhāne). "Der herausschlüpfenden" (nikkhamantānaṃ) bedeutet: unter den schlüpfenden [Küken]; dieser Genitiv steht hier nämlich im Sinne der Aussonderung (niddhāraṇa). "Eischale" (aṇḍakosaṃ) bedeutet die Eierschale (aṇḍakapālaṃ).

Lokoyeva lokasannivāso. Abujjhi etthāti rukkho bodhi, sayaṃ bujjhati, bujjhanti vā tenāti maggopi sabbaññutaññāṇampi bodhi. Bujjhīyatīti nibbānaṃ bodhi. Antarā ca bodhinti dutiyamudāharaṇaṃ vināpi rukkha-saddena bodhi-saddassa rukkhappavattidassanatthaṃ. Varabhūrimedhasoti mahāpathavī viya patthaṭapaññoti attho. Tisso vijjāti arahattamaggo attanā saha vattamānaṃ sammādiṭṭhisaṅkhātaṃ āsavakkhayañāṇañceva itarā dve mahaggatavijjā ca tabbinibandhakakilesaviddhaṃsanavasena uppādanato ‘‘tisso vijjā’’ti vuccati. Cha abhiññāti etthāpi eseva nayo. Sāvakapāramīñāṇanti aggasāvakehi paṭilabhitabbaṃ sabbameva lokiyalokuttarañāṇaṃ. Paccekabodhiñāṇanti etthāpi eseva nayo.

Nur die Welt selbst ist die Weltbewohnerschaft (lokasannivāsa). Weil der Buddha an diesem Baum erwachte, wird der Baum 'Bodhi' genannt. Er selbst erwacht, oder man erwacht dadurch – daher werden sowohl der Pfad als auch das Allwissenheitswissen 'Bodhi' genannt. Da es erkannt wird, wird Nibbāna 'Bodhi' genannt. Das zweite Beispiel 'antarā ca bodhiṃ' (und auf dem Weg zum Bodhi-Baum) dient dazu, das Vorkommen des Wortes 'Bodhi' im Sinne eines Baumes aufzuzeigen, selbst ohne das Wort 'Baum' (rukkha-sadda). Die Formulierung 'varabhūrimedhaso' bedeutet, dass jemand eine weithin ausgebreitete Weisheit wie die große Erde besitzt. Mit 'die drei klaren Wissen' (tisso vijjā) ist gemeint: Der Pfad der Arhatschaft (arahattamagga) wird so genannt, weil er das mit sich selbst bestehende, als rechte Anschauung bezeichnete Wissen von der Versiegung der Triebe (āsavakkhayañāṇa) sowie die anderen beiden erhabenen klaren Wissen durch das Zerstören der diese behindernden Befleckungen (kilesa) hervorbringt. Auch bei 'den sechs höheren Geisteskräften' (cha abhiññā) gilt dieselbe Methode. 'Das Wissen der Jüngervollkommenheit' (sāvakapāramīñāṇa) ist das gesamte weltliche und überweltliche Wissen, das von den Hauptjüngern zu erlangen ist. Auch bei 'dem Wissen der Einzelerleuchtung' (paccekabodhiñāṇa) gilt genau dieselbe Methode.

Opammasampaṭipādananti opammatthassa upameyyena samaṃ paṭipādanaṃ. Atthenāti upameyyatthena. Tikkhakharavippasannasūrabhāvoti iminā saṅkhārupekkhāpattataṃ vipassanāya dasseti. Pariṇāmakāloti iminā vuṭṭhānagāminibhāvāpattiṃ. Tadā ca sā maggañāṇagabbhaṃ dhārentī viya hotīti āha ‘‘gabbhaggahaṇakālo’’ti. Anupubbādhigatenāti paṭhamamaggādipaṭipāṭiyā adhigatena. Caturaṅgasamannāgatanti ‘‘kāmaṃ taco ca nhāru ca aṭṭhi ca avasissatu [Pg.71] (ma. ni. 2.184; saṃ. ni. 2.22; a. ni. 2.5; mahāni. 196), sarīre upasussatu maṃsalohita’’nti evaṃ vuttacaturaṅgasamannāgataṃ vīriyaṃ.

Das Herbeiführen des Gleichnisses (opammasampaṭipādana) bedeutet das in Übereinstimmung Bringen der Bedeutung des Gleichnisses mit dem zu Vergleichenden (upameyya). Mit 'durch die Bedeutung' (atthena) ist die Bedeutung des zu Vergleichenden gemeint. Durch die Worte 'scharf, rau, klar und kühn sein' zeigt er, dass die Einsicht (vipassanā) den Zustand des Gleichmutes gegenüber den Gestaltungen (saṅkhārupekkhā) erreicht hat. Mit dem Begriff 'Reifezeit' (pariṇāmakāla) zeigt er das Erreichen des zum Austritt führenden Zustands (vuṭṭhānagāminībhāva). Und zu jener Zeit ist diese Einsicht gleichsam so, als ob sie die Frucht des Pfadwissens (maggañāṇagabbha) in sich trüge; deshalb sagte er: 'die Zeit des Empfangens' (gabbhaggahaṇakāla). Mit 'durch das schrittweise Erlangte' (anupubbādhigatena) ist das in der Reihenfolge ab dem ersten Pfad usw. Erlangte gemeint. 'Mit vier Faktoren ausgestattet' (caturaṅgasamannāgata) bezieht sich auf die Tatkraft (vīriya), die mit den vier Faktoren ausgestattet ist, wie es heißt: 'Mögen von mir aus Haut, Sehnen und Knochen übrig bleiben, und das Fleisch und Blut im Körper vertrocknen'.

Chando kāmotiādīsu patthanākārena pavatto dubbalo lobho icchanaṭṭhena chando. Tato balavā rañjanaṭṭhena rāgo. Tatopi balavataro chandarāgo. Nimittānubyañjanasaṅkappavasena pavatto saṅkappo. Tatopi balavasaṅkappavaseneva pavatto rāgo. Tatopi balavataro saṅkapparāgo. Svāyaṃ pabhedo ekasseva lobhassa pavattiākārabhedena avatthābhedena ca vutto.

In Passagen wie 'Wollen ist Begehren' (chando kāmo) bezeichnet die schwache Gier (lobha), die in Form des Begehrens auftritt, wegen der Bedeutung des Wünschens 'Wollen' (chando). Die im Vergleich dazu starke Gier wird wegen der Bedeutung des Anhaftens 'Leidenschaft' (rāga) genannt. Die noch stärkere wird 'leidenschaftliches Wollen' (chandarāga) genannt. Die Gier, die durch das Sinnen nach den Merkmalen und Einzelheiten (nimittānubyañjana) auftritt, wird 'Sinnen' (saṅkappa) genannt. Die noch stärkere Gier, die eben durch dieses Sinnen auftritt, wird 'Leidenschaft' (rāga) genannt. Die noch stärkere wird 'leidenschaftliches Sinnen' (saṅkapparāga) genannt. Diese Aufteilung ein und derselben Gier (lobha) wird entsprechend den unterschiedlichen Ausdrucksformen (pavattiākāra) und den unterschiedlichen Zuständen (avatthā) dargelegt.

Paṭhamajjhānakathāvaṇṇanā

Erklärung der Abhandlung über die erste Vertiefung

Seyyathidanti taṃ kathanti attho. Etanti pubbapadeyeva avadhāraṇakaraṇaṃ, etaṃ atthajātaṃ vā. Tannissaraṇatoti tesaṃ kāmānaṃ nissaraṇattā. Esāti eva-kāro. Kāmadhātu nāma kāmabhavo, nekkhammanti paṭhamajjhānaṃ. Esāti niyamo. Tadaṅgavikkhambhanasamucchedapaṭippassaddhinissaraṇavivekā tadaṅgavivekādayo. Kāyacittaupadhivivekā kāyavivekādayo, tayo eva idha jhānakathāya, samucchedavivekādīnaṃ asambhavā. Niddeseti mahāniddese. Tatthevāti mahāniddese eva. Vibhaṅgeti jhānavibhaṅge. Evañhi satīti ubhayesampi kāmānaṃ saṅgahe sati.

'Wie folgt' (seyyathidaṃ) bedeutet: Wie ist das? Mit 'dieses' (etaṃ) wird eine Hervorhebung im vorhergehenden Wort ausgedrückt, oder es bezieht sich auf jenen Sachverhalt. 'Wegen des Entkommens daraus' (tannissaraṇato) bedeutet wegen des Entkommens aus jenen Sinnengütern. Das Wort 'esa' steht für das Partikel 'eva' (eben/nur). Das 'Sinnenbereich-Element' (kāmadhātu) bezeichnet das Sinnen-Dasein (kāmabhava). 'Entsagung' (nekkhamma) bezeichnet die erste Vertiefung (paṭhamajjhāna). 'Esa' bedeutet eine Festlegung (niyama). Die Absonderungen durch einzelne Glieder, durch Unterdrückung, durch Vernichtung, durch Beruhigung und durch Entkommen sind die Absonderungsarten wie die gliedweise Absonderung (tadaṅgaviveka) usw. Die Absonderungen des Körpers, des Geistes und von den Grundlagen des Daseins sind die Absonderungsarten wie die körperliche Absonderung (kāyaviveka) usw. In dieser Abhandlung über die Vertiefung sind nur diese drei zu betrachten, da die Absonderung durch Vernichtung (samucchedaviveka) usw. hier nicht möglich sind. Mit 'in der Erklärung' (niddese) ist 'im Mahāniddesa' gemeint. 'Genau dort' (tattheva) bedeutet 'eben im Mahāniddesa'. 'Im Vibhaṅga' (vibhaṅge) bedeutet 'im Jhānavibhaṅga'. 'Wenn es sich so verhält' (evañhi sati) bedeutet, wenn beide Arten von Sinnlichkeit (kāma) mit einbezogen sind.

Purimenāti kāyavivekena. Etthāti etasmiṃ kāyacittavivekadvaye. Dutiyenāti cittavivekena. Etesanti yathāvuttanayena vatthukāmakilesakāmavivekadvayassa vācakabhūtānaṃ vivicceva kāmehi vivicca akusalehīti imesaṃ padānaṃ, niddhāraṇe cetaṃ sāmivacanaṃ. Bālabhāvassa hetupariccāgoti anuvattati. Akusaladhammo hi bālabhāvassa hetu. Āsayaposananti āsayassa visodhanaṃ vaḍḍhanañca. Vibhaṅge nīvaraṇāneva vuttānīti sambandho. Tattha kāraṇamāha ‘‘uparijhānaṅgapaccanīkapaṭipakkhabhāvadassanato’’ti. Tattha upari savitakkantiādinā vuccamānāni jhānaṅgāni, tesaṃ attano paccanīkānaṃ paṭipakkhabhāvadassanatoti attho. Uparijhānaṅgānaṃ paccanīkapaṭipakkhabhāvassa dassanatotipi pāṭho. Tattha ‘‘upari vuccamānajhānaṅgānaṃ ujuvipaccanīkavasena paṭipakkhabhāvadassanato’’ti ‘‘nīvaraṇānaṃ tāneva vibhaṅge vuttānī’’tipi atthaṃ vadanti[Pg.72]. Peṭaketi mahākaccāyanattherena kataṃ nettippakaraṇanayānusāripakaraṇaṃ, taṃ pana piṭakānaṃ vaṇṇanābhūtattā ‘‘peṭaka’’nti vuttaṃ, tasminti attho.

Mit 'durch das Erstere' (purimena) ist die körperliche Absonderung (kāyaviveka) gemeint. 'Hierin' (ettha) bezieht sich auf dieses Paar von körperlicher und geistiger Absonderung. Mit 'durch das Zweite' (dutiyena) ist die geistige Absonderung (cittaviveka) gemeint. Das Wort 'von diesen' (etesaṃ) bezieht sich auf die Wörter 'gesondert von Sinnlichkeit... gesondert von unheilsamen Dingen', welche die Absonderung von den Sinnengütern (vatthukāma) und den Befleckungen der Sinnlichkeit (kilesakāma) gemäß der erwähnten Methode ausdrücken; diese Genitivendung steht im Sinne einer Aussonderung (niddhāraṇa). 'Das Aufgeben der Ursache der Torheit' (bālabhāva) ist als Ergänzung hinzuzufügen. Denn ein unheilsamer Zustand (akusaladhamma) ist die Ursache der Torheit. 'Das Pflegen des Strebens' (āsayaposana) bedeutet das Reinigen und das Vermehren des Strebens. Die Verknüpfung lautet: 'Im Vibhaṅga sind eben die Hemmnisse (nīvaraṇa) genannt.' Als Grund dafür nennt er: 'Weil man sieht, dass sie die Gegner und Widersacher der höheren Vertiefungsglieder sind' (uparijhānaṅgapaccanīkapaṭipakkhabhāvadsonaro). Hierbei sind die höheren Vertiefungsglieder jene, die weiter unten mit 'mit Erwägung' (savitakka) usw. genannt werden; die Bedeutung ist: weil man sieht, dass sie die Widersacher ihrer eigenen Gegner sind. Es gibt auch die Lesart 'uparijhānaṅgānaṃ paccanīkapaṭipakkhabhāvassa dassnato'. Dazu erklären sie die Bedeutung: 'Weil man sieht, dass sie direkte Widersacher der weiter unten genannten Vertiefungsglieder sind, wurden im Vibhaṅga eben diese Hemmnisse dargelegt'. 'Im Peṭaka' (peṭake) bezieht sich auf das vom älteren ehrwürdigen Mahākaccāyana verfasste Werk, das den Methoden des Netti-Pakaraṇa folgt; da es jedoch eine Erklärung der Körbe (piṭaka) darstellt, wird es 'Peṭaka' genannt; dies ist die Bedeutung von 'in diesem'.

Vitakkanaṃ nāma ārammaṇaparikappananti āha ‘‘ūhana’’nti. Rūpaṃ rūpantiādinā visaye ākoṭentassa visayappavattiāhananaṃ upari āhanananti veditabbaṃ. Ārammaṇe cittassa ānayanaṃ nāma ārammaṇābhimukhakaraṇaṃ. Anusañcaraṇanti anuparibbhamanaṃ, tañca khaṇantarassa tathākārena uppādanameva, na hi paramatthato ekassa sañcaraṇamatthi, evamaññatthāpi īdisesu. Anumajjananti parimajjanaṃ. Tatthāti ārammaṇe. Sahajātānuyojanaṃ sakiccānuvattitākaraṇena. Katthacīti dutiyajjhānavirahitesu savicāracittesu sabbatthāti attho. Vicārena saha uppajjamānopi vitakko ārammaṇe abhiniropanākārena pavattiṃ sandhāya ‘‘paṭhamābhinipāto’’ti vutto. Vipphāravāti avūpasantasabhāvatāya vegavā, tenevesa dutiyajjhāne pahānaṅgaṃ jātaṃ. Paṭhamadutiyajjhānesūti pañcakanayaṃ sandhāya vuttaṃ. Aṅgavinimuttassa jhānassa abhāvaṃ dassento rukkho viyātiādimāha.

Da das Denken (vitakkana) ein Entwerfen des Objekts (ārammaṇaparikappana) ist, nennt er es 'Erfassen' (ūhana). Wenn man mit Gedanken wie 'Form, Form' usw. auf das Objekt einhämmert, ist das Auftreten dieses Objekts als Anschlagen (āhanana) und das darauffolgende als fortgesetztes Anschlagen (upari āhanana) zu verstehen. Das Hinführen des Geistes zum Objekt bedeutet das Ausrichten auf das Objekt (ārammaṇābhimukhakaraṇa). 'Umherschweifen' (anusañcaraṇa) bedeutet das Umherwandern (anuparibbhamana); und dieses ist nichts anderes als das Entstehen aufeinanderfolgender Momente in jener Weise, denn im absoluten Sinne (paramatthato) gibt es kein Wandern eines einzelnen Zustandes; ebenso verhält es sich auch an anderen solchen Stellen. 'Überstreichen' (anumajjana) bedeutet das Berühren (parimajjana). 'Darin' (tattha) bedeutet im Objekt. Das Verbinden der mitgeborenen Zustände (sahajātānuyojana) geschieht dadurch, dass man sie ihrer eigenen Funktion folgen lässt. 'Irgendwo' (katthaci) bedeutet in allen mit Untersuchung (vicāra) verbundenen Geisteszuständen, außer in der zweiten Vertiefung (des Fünfer-Systems). Obwohl die Gedankeneinprägung (vitakka) zusammen mit der Untersuchung (vicāra) entsteht, wird sie im Hinblick auf ihr Auftreten in Form des Richtens auf das Objekt als 'erstes Auftreffen' (paṭhamābhinipāta) bezeichnet. 'Schwingend' (vipphāravā) bedeutet wegen seiner unberuhigten Natur ungestüm (vegavā); aus eben diesem Grund wurde sie in der zweiten Vertiefung zu einem aufzugebenden Glied (pahānaṅgajāta). Der Ausdruck 'in der ersten und zweiten Vertiefung' bezieht sich auf die Methode des Fünfer-Systems (pañcakanaya). Um das Nichtvorhandensein einer von ihren Gliedern losgelösten Vertiefung (aṅgavinimutta) aufzuzeigen, sprach er die Worte wie 'gleich einem Baum'.

Viveka-saddassa bhāvasādhanapakkhe ‘‘tasmā vivekā’’ti vuttaṃ, itarapakkhe ‘‘tasmiṃ viveke’’ti. Pinayatīti tappeti, vaḍḍheti vā. Pharaṇarasāti paṇītarūpehi kāye byāpanarasā. Sātalakkhaṇanti iṭṭhasabhāvaṃ, madhuranti attho. Sampayuttānaṃ pīḷanajjhupekkhanaṃ akatvā anu anu gaṇhanaṃ upakāritā vā anuggaho. Vanameva vanantaṃ. Udakameva udakantaṃ. Tasmiṃ tasmiṃ samaye pākaṭabhāvatoti iminā iṭṭhārammaṇādipaṭilābhasamayepi sukhaṃ vijjamānampi apākaṭaṃ, pītiyeva tattha pākaṭā, paṭiladdharasānubhavanasamaye ca vijjamānapītitopi sukhameva pākaṭataranti dasseti. Ettha ca cetasikasukhavaseneva paṭiladdharasānubhavanaṃ veditabbaṃ, na kāyikasukhavasena tassa pītisampayogasseva abhāvena idhānadhippetattā. Ayañca pītītiādi aññapadatthasamaāsadassanaṃ, assatthipakkhe taddhitapaccayadassanaṃ vā. Dutiyavikappena aññapadatthasamāsavaseneva ‘‘vivekajaṃ pītisukha’’nti idaṃ ekaṃ padanti dasseti, vibhattiyā ca alopaṃ.

In Bezug auf das Wort "viveka" wird auf der Seite des Abstraktums (bhāvasādhana) gesagt: "aus dieser Abgeschiedenheit" (tasmā vivekā); auf der anderen Seite wird gesagt: "in jener Abgeschiedenheit" (tasmiṃ viveke). "Pinayati" bedeutet "erfreut" oder "mehrt". "Dessen Funktion das Durchdringen ist" (pharaṇarasā) bezeichnet die Funktion, den Körper mit erhabenen feinstofflichen Formen (paṇītarūpehi) zu durchdringen. "Die Eigenschaft des Angenehmen habend" (sātalakkhaṇa) bedeutet von erwünschter Natur (iṭṭhasabhāva) zu sein; "süß" (madhura) ist die Bedeutung. "Begünstigung" (anuggaho) ist das wiederholte Ergreifen der assoziierten Geistfaktoren (sampayuttānaṃ), ohne sie zu bedrängen oder zu vernachlässigen (pīḷanajjhupekkhanaṃ akatvā), oder das Gewähren von Beistand. Der Wald selbst ist das Waldgebiet (vananta). Das Wasser selbst ist die Wasserfläche (udakanta). Mit den Worten "wegen des Offenbarseins zu jener und jener Zeit" zeigt er, dass selbst zur Zeit des Erlangens eines erwünschten Objekts das Glück (sukha), obwohl es vorhanden ist, nicht offenbar ist – nur die Verzückung (pīti) ist dort offenbar – und dass zur Zeit des Erlebens des erlangten Geschmacks das Glück selbst noch offenbarer ist als die vorhandene Verzückung. Und hierbei ist das Erleben des erlangten Geschmacks nur durch das mentale Glück (cetasikasukha) zu verstehen, nicht durch das körperliche Glück (kāyikasukha), weil dieses nicht mit Verzückung verbunden ist und hier nicht beabsichtigt ist. Die Passage "Und diese Verzückung..." (ayañca pīti) zeigt ein Kompositum mit externem Bezug (aññapadatthasamāsa, d. h. Bahubbīhi) oder, auf der Seite des Besitzes (assatthipakkhe), ein Taddhita-Suffix. Durch die zweite Alternative zeigt er, dass "vivekajaṃ pītisukhaṃ" aufgrund des Bahubbīhi-Kompositums ein einziges Wort ist, und er zeigt auch das Nicht-Wegfallen der Kasusendung (vibhatti).

Gaṇanānupubbatāti [Pg.73] desanākkamaṃ sandhāya vuttaṃ. Paṭhamaṃ samāpajjatīti idaṃ ādikammikavasena vuttaṃ, ciṇṇavasīnaṃ pana yogīnaṃ uppaṭipāṭiyāpi jhānaṃ uppajjateva. Jhāpetīti dahati. Aniccādilakkhaṇavisayāya vipassanāya upanijjhāyanaṃ kathaṃ nibbānālambanassa maggassa hotīti āha vipassanāyātiādi. Tattha maggena sijjhatīti niccādivipallāsappahāyakena saha maggeneva taṃ lakkhaṇūpanijjhānaṃ asammohato attano sijjhati. Atha vā maggenāti maggakiccena, vipallāsappahānenāti attho.

"Reihenfolge der Zählung" (gaṇanānupubbatā) wird im Hinblick auf die Reihenfolge der Lehrdarlegung (desanākkama) gesagt. "Tritt zuerst ein" (paṭhamaṃ samāpajjati) wird in Bezug auf den Anfänger (ādikammika) gesagt; bei Yogis jedoch, die Meisterschaft (vasī) erlangt haben, entsteht die Vertiefung (jhāna) durchaus auch außerhalb der regulären Reihenfolge. "Jhāpeti" (er verbrennt) bedeutet "er versengt" (dahati). Um die Frage zu beantworten: "Wie kann das meditative Betrachten (upanijjhāyana) der Einsicht (vipassanā), die Merkmale wie Unbeständigkeit usw. zum Objekt hat, für den Pfad (magga) gelten, der Nibbāna zum Objekt hat?", sprach er die Worte "vipassanāya" usw. Darin bedeutet "wird durch den Pfad vollbracht" (maggena sijjhati): Durch den Pfad selbst, welcher die Verkehrtheiten (vipallāsa) von Beständigkeit usw. beseitigt, wird jenes Betrachten der Merkmale ohne Verwirrung für sich selbst vollbracht. Oder aber: "durch den Pfad" (maggena) bedeutet "durch die Pfad-Funktion" (maggakicca), d. h. durch die Beseitigung der Verkehrtheiten; dies ist die Bedeutung.

Aññoti satto. Avuttattāti ‘‘sacittekaggata’’nti jhānapāḷiyaṃ (vibha. 508 ādayo) avuttattā. Vuttattāti tassā jhānapāḷiyā vibhaṅge vuttattā.

"Ein anderer" (añño) bedeutet ein Lebewesen (satta). "Weil es nicht gesagt wurde" (avuttattā) bedeutet, weil "Einspitzigkeit des eigenen Geistes" (sacittekaggatā) im Jhāna-Text des Kanons (jhānapāḷi) nicht erwähnt wird. "Weil es gesagt wurde" (vuttattā) bedeutet, weil es in der Analyse (Vibhaṅga) jenes Jhāna-Textes erwähnt wird.

Dutiyajjhānakathāvaṇṇanā

Die Erläuterung der Abhandlung über die zweite Vertiefung (dutiyajjhāna).

Ajjhattanti jhānavisesanattā vuttaṃ ‘‘idha niyakajjhattamadhippeta’’nti. Jhānañhi ajjhattajjhattaṃ na hoti chaḷindriyānameva tabbhāvato. Khuddakā ūmiyo vīciyo. Mahatiyo taraṅgā. Santā honti samitātiādīni aññamaññavevacanāni, jhānabalena samatikkantāti adhippāyo. Appitāti gamitā vināsaṃ pāpitā. Pariyāyoti jhānaparikkhāre jhānavohārattā aparamatthato.

"Innerlich" (ajjhatta) wird als Spezifizierung der Vertiefung (jhānavisesana) gesagt: "Hier ist das eigene Innerliche gemeint". Denn die Vertiefung ist nicht das absolut Innere (ajjhattajjhatta), da dies nur den sechs Sinnesorganen (chaḷindriya) zukommt. Kleine Wellen sind "vīci". Große Wellen sind "taraṅga". "Sie sind gestillt, sie sind zur Ruhe gekommen" usw. sind gegenseitige Synonyme; die Absicht ist, dass sie durch die Kraft der Vertiefung überwunden wurden. "Appitā" bedeutet "dahingegangen", "zur Vernichtung geführt". "Metaphorisch" (pariyāya) wird es genannt, weil der Begriff "Vertiefung" für das Zubehör der Vertiefung (jhānaparikkhāra) verwendet wird, nicht im letztendlichen Sinn (aparamatthato).

Tatiyajjhānakathāvaṇṇanā

Die Erläuterung der Abhandlung über die dritte Vertiefung (tatiyajjhāna).

Tadadhigamāyāti tatiyamaggādhigamāya. Upapattito ikkhatīti paññāya sahacaraṇaparicayena yathā samavāhibhāvo hoti, evaṃ yuttito passati. Vipulāyāti mahaggatabhāvappattāya. Thāmagatāyāti vitakkavicārapītivigamena thirabhāvappattiyā, teneva vakkhati ‘‘vitakkavicārapītīhi anabhibhūtattā’’tiādi. (Pārā. aṭṭha. 1.11 tatiyajjhānakathā). Upekkhābhedaṃ dassetvā idhādhippetaṃ upekkhaṃ pakāsetuṃ upekkhā panātiādi vuttaṃ. Tattha tatramajjhattatāva khīṇāsavānaṃ iṭṭhāniṭṭhachaḷārammaṇāpāthe parisuddhapakatibhāvāvijahanākārena ajjhupekkhanato ‘‘chaḷaṅgupekkhā’’ti ca, sattesu majjhattākārappavattattā ‘‘brahmavihārupekkhā’’ti ca, sahajātadhammānaṃ majjhattākārabhūtā ‘‘bojjhaṅgupekkhā’’ti ca, kevalā ‘‘tatramajjhattupekkhā’’ti [Pg.74] ca, tatiyajjhānasahagatā aggasukhepi tasmiṃ apakkhapātabhūtā ‘‘jhānupekkhā’’ti ca, catutthajjhānasahagatā sabbapaccanīkaparisuddhitāya ‘‘pārisuddhupekkhā’’ti ca tena tena avatthābhedena chadhā vuttā.

"Um dieses zu erlangen" (tadadhigamāya) bedeutet zur Erlangung des dritten Pfades (tatiyamaggādhigamāya). "Er sieht es aus Angemessenheit" (upapattito ikkhati) bedeutet: Er sieht es folgerichtig (yuttito), wie es sich durch die Vertrautheit des Zusammengehens mit Weisheit (paññā) als ein Zustand des ausgewogenen Tragens (samavāhibhāva) darstellt. "Mit der weiten" (vipulāya) bedeutet mit derjenigen, die den erhabenen Zustand (mahaggatabhāva) erreicht hat. "Mit der gefestigten" (thāmagatāya) bedeutet mit der Erlangung der Stabilität durch das Schwinden von Denken, Überlegen und Verzückung; eben deshalb wird er sagen: "wegen des Nicht-Überwältigtseins von Denken, Überlegen und Verzückung" usw. Nachdem die verschiedenen Arten des Gleichmuts (upekkhā) aufgezeigt wurden, wird die Passage "Der Gleichmut aber..." usw. angeführt, um den hier beabsichtigten Gleichmut zu verdeutlichen. Darin wird die Ausgewogenheit an Ort und Stelle (tatramajjhattatā) selbst auf sechsfache Weise gemäss den jeweiligen unterschiedlichen Zuständen dargelegt: als "sechsgliedriger Gleichmut" (chaḷaṅgupekkhā), weil die Triebversiegten (khīṇāsava) beim Auftreffen der sechs erwünschten und unerwünschten Objekte diese betrachten, ohne ihren reinen natürlichen Zustand aufzugeben; als "Gleichmut der göttlichen Verweilungen" (brahmavihārupekkhā), weil sie in Form von Ausgewogenheit gegenüber den Lebewesen ausgeübt wird; als "Gleichmut der Erleuchtungsglieder" (bojjhaṅgupekkhā), weil sie als Ausgewogenheit der mitentstandenen Geistesfaktoren (sahajātadhamma) fungiert; als bloße "Ausgewogenheit an Ort und Stelle" (tatramajjhattupekkhā); als "Gleichmut der Vertiefung" (jhānupekkhā), da sie selbst gegenüber dem mit der dritten Vertiefung verbundenen höchsten Glück unparteiisch bleibt; und als "Gleichmut der vollkommenen Reinheit" (pārisuddhupekkhā) bei der vierten Vertiefung wegen der Reinheit von allen gegnerischen Zuständen.

Vīriyameva pana anaccāraddhaanatisithilesu sahajātesu saṅkhāresu upekkhanākārena pavattaṃ ‘‘vīriyupekkhā’’ti vuttaṃ. Aṭṭhannaṃ rūpārūpajjhānānaṃ paṭilābhato pubbabhāge eva nīvaraṇavitakkavicārādīnaṃ pahānābhimukhībhūtattā tesaṃ pahānepi abyāpārabhāvūpagamanena majjhattākārappavattā samādhivasena uppannā aṭṭha paññā ceva upādānakkhandhabhūtesu saṅkhāresu ajjhupekkhanākārappavattā vipassanāvasena uppannā catunnaṃ maggānaṃ pubbabhāge tassa tassa adhigamāya catasso catunnaṃ phalasamāpattīnaṃ pubbabhāge tassa tassa adhigamāya appaṇihitavimokkhavasena pavattā catasso suññataanimittavimokkhavasena dveti dasa paññā cāti ime aṭṭhārasa paññā saṅkhārupekkhā nāma. Yathāvuttavipassanāpaññāva lakkhaṇavicinanepi majjhattabhūtā vipassanupekkhā nāma. Adukkhamasukhavedanā vedanupekkhā nāma. Imāsaṃ pana dasannampi upekkhānaṃ ‘‘tattha tattha āgatanayato vibhāgo dhammasaṅgahaṭṭhakathāyaṃ vuttanayena veditabbo’’ti dassento āha evamayaṃ dasavidhāpītiādi. Tattha tattha āgatanayatoti idampi hi tāsaṃ vibhāgadassanassa bhūmipuggalādipadaṃ viya visuṃ mātikāpadavasena vuttaṃ, na pana bhūmipuggalādivasena vibhāgadassanassa āgataṭṭhānaparāmasanaṃ āgataṭṭhānassa aṭṭhasāliniyātiādinā vuttattā, tasmā sāratthadīpaniyaṃ (sārattha. ṭī. 1.11 tatiyajjhānakathā) yaṃ vuttaṃ ‘‘imāsaṃ pana dasannampi upekkhānaṃ bhūmipuggalādivasena vibhāgo tattha tattha vuttanayeneva veditabboti dassento āha evamayaṃ dasavidhātiādī’’ti, taṃ amanasikatvā vuttanti gahetabbaṃ. Tattha tattha āgatanayatoti ‘‘idha (khīṇāsavo) bhikkhu cakkhunā rūpaṃ disvā neva sumano hoti, na dummano, upekkhako viharati sato sampajāno’’tiādinā (dī. ni. 3.348; a. ni. 6.1) chaḷaṅgupekkhā āgatā, ‘‘upekkhāsahagatena cetasā ekaṃ disaṃ pharitvā viharatī’’ti (dī. ni. 3.308; ma. ni. 1.77; 2.309; 3.230) evaṃ brahmavihārupekkhā āgatāti iminā nayena [Pg.75] dasannampi upekkhānaṃ tattha tattha vuttapadesesu āgatanayadassanato ca ayaṃ dasavidhāpi upekkhā dhammasaṅgahaṭṭhakathāyaṃ vuttanayeneva veditabbāti sambandho.

Die Tatkraft (vīriya) jedoch, die sich in Bezug auf die mitgeborenen Geistesformationen (sahajāta-saṅkhāra), welche weder zu angespannt noch zu schlaff sind, in der Weise des Gleichmuts entfaltet, wird als „Gleichmut der Tatkraft“ (vīriyupekkhā) bezeichnet. Die acht Arten von Weisheit (paññā), die durch die Kraft der Konzentration (samādhi) entstehen und in der Weise der Unvoreingenommenheit (majjhattākāra) auftreten — weil sie in der Vorbereitungsphase vor dem Erlangen der acht feinstofflichen und immateriellen Vertiefungen (rūpārūpajjhāna) auf das Aufgeben der Hemmnisse, des angewandten und diskursiven Denkens usw. (nīvaraṇa-vitakka-vicāra) ausgerichtet sind und selbst bei deren Aufgeben durch das Erlangen eines Zustands der Anstrengungslosigkeit (abyāpārabhāva) wirken —, sowie die zehn Arten von Weisheit — nämlich die vier Arten, die in der Vorbereitungsphase der vier Pfade (magga) zum Erlangen des jeweiligen Pfades durch die Kraft der Einsicht (vipassanā) entstehen, welche in der Weise des genauen Zuschauens (ajjhupekkhanākāra) in Bezug auf die als Daseinsgruppen des Ergreifens existierenden Gestaltungen (upādānakkhandha-saṅkhāra) auftritt; die vier Arten, die in der Vorbereitungsphase der vier Fruchtbetretungen (phalasamāpatti) zum Erlangen des jeweiligen Frucht in der Weise der begehrenslosen Befreiung (appaṇihitavimokkha) auftreten; und die zwei Arten, die in der Weise der leeren und zeichenlosen Befreiung (suññata-animittavimokkha) auftreten —, diese achtzehn Arten von Weisheit werden als „Gleichmut gegenüber den Gestaltungen“ (saṅkhārupekkhā) bezeichnet. Eben diese wie oben beschriebene Einsichtserkenntnis (vipassanā-paññā) selbst, die auch bei der Untersuchung der Merkmale (lakkhaṇavicina) unvoreingenommen bleibt, wird als „Gleichmut der Einsicht“ (vipassanupekkhā) bezeichnet. Das weder-schmerzhafte-noch-angenehme Gefühl (adukkhamasukhavedanā) wird als „Gleichmut des Gefühls“ (vedanupekkhā) bezeichnet. Um nun zu zeigen, dass „die Klassifizierung dieser zehn Arten von Gleichmut nach der Methode, wie sie an den verschiedenen Stellen überliefert ist, gemäß der in den Kommentaren zum Dhammasaṅgaha dargelegten Weise zu verstehen ist“, sagte er: „So ist diese zehnfache...“ usw. Denn auch dieser Ausdruck „gemäß der an den verschiedenen Stellen überlieferten Methode“ ist im Hinblick auf die Darlegung ihrer Klassifizierung wie die Begriffe „Dasebene“ (bhūmi), „Person“ (puggala) usw. als ein separater Leitfaden-Begriff (mātikāpada) formuliert; er ist jedoch kein Verweis auf den Ursprungsort der Klassifizierung nach Dasebene, Person usw., da der Ursprungsort bereits mit Worten wie „in der Aṭṭhasālinī“ usw. angegeben ist. Daher ist das, was in der Sāratthadīpanī gesagt wurde: „Um zu zeigen: ‚Die Klassifizierung dieser zehn Arten von Gleichmut nach Dasebene, Person usw. ist genau gemäß der an den verschiedenen Stellen dargelegten Methode zu verstehen‘, sagte er: ‚So ist diese zehnfache...‘ usw.“, als eine unbedachte Aussage zu betrachten. Was „gemäß der an den verschiedenen Stellen überlieferten Methode“ betrifft, so ist der syntaktische Zusammenhang wie folgt zu verstehen: „Da durch Textstellen wie: ‚Hier ist ein (von Trieben befreiter) Mönch, der, wenn er mit dem Auge eine Form sieht, weder erfreut noch betrübt ist, sondern gleichmütig, achtsam und klar bewusst verweilt‘ der sechsgliedrige Gleichmut (chaḷaṅgupekkhā) überliefert ist, und durch Stellen wie: ‚Er verweilt, indem er mit einem von Gleichmut begleiteten Geist eine Himmelsrichtung durchdringt...‘ der Gleichmut der göttlichen Verweilungszustände (brahmavihārupekkhā) überliefert ist, so ist nach dieser Methode auch der Gleichmut aller zehn Arten, da man die an den verschiedenen Textstellen überlieferte Methode sieht, als diese zehnfache Art von Gleichmut genau nach der im Kommentar zum Dhammasaṅgaha dargelegten Weise zu verstehen.“

Bhūmītiādīsu pana chaḷaṅgupekkhā kāmāvacarā, brahmavihārupekkhā rūpāvacarātiādinā bhūmito ca, chaḷaṅgupekkhā asekkhānameva, brahmavihārupekkhā puthujjanādīnaṃ tiṇṇampi puggalānantiādinā puggalato ca, chaḷaṅgupekkhā somanassupekkhāsahagatacittasampayuttātiādinā cittato ca, chaḷaṅgupekkhā chaḷārammaṇātiādinā ārammaṇato ca, ‘‘vedanupekkhā vedanākkhandhena saṅgahitā, itarā nava saṅkhārakkhandhenā’’ti khandhasaṅgahavasena ca, ‘‘chaḷaṅgupekkhā brahmavihārabojjhaṅgajhāna pārisuddhitatramajjhattupekkhā ca atthato ekā. Tasmā ekakkhaṇe ca tāsu ekāya sati itarā na uppajjanti, tathā saṅkhārupekkhā vipassanupekkhāpi veditabbā. Vedanāvīriyupekkhānamekakkhaṇe siyā uppattī’’ti ekakkhaṇavasena ca, ‘‘chaḷaṅgupekkhā abyākatā brahmavihārupekkhā kusalābyākatā, tathā sesā. Vedanupekkhā pana siyā akusalāpī’’ti evaṃ kusalattikavasena ca, ‘‘saṅkhepato cattāro ca dhammā vīriyavedanātatramajjhattatāñāṇavasenā’’ti evaṃ saṅkhepavasena ca ayaṃ dasavidhāpi upekkhā dhammasaṅgahaṭṭhakathāyaṃ vuttanayeneva veditabbāti yojanā.

Was nun die Einteilungen wie „Dasebene“ (bhūmi) usw. betrifft: Durch Aussagen wie „Der sechsgliedrige Gleichmut gehört zur sinnlichen Sphäre (kāmāvacara), der Gleichmut der göttlichen Verweilungszustände gehört zur feinstofflichen Sphäre (rūpāvacara)“ usw. wird die Einteilung nach Dasebenen (bhūmito) dargelegt; durch Aussagen wie „Der sechsgliedrige Gleichmut entsteht nur bei den Unerschütterlichen (asekha), während der Gleichmut der göttlichen Verweilungszustände bei den drei Arten von Personen, angefangen von den Weltlingen (puthujjana), entsteht“ usw. wird die Einteilung nach Personen (puggalato) dargelegt; durch Aussagen wie „Der sechsgliedrige Gleichmut ist mit dem Geist verbunden, der von Freude oder Gleichmut begleitet ist“ usw. wird die Einteilung nach dem Geist (cittato) dargelegt; durch Aussagen wie „Der sechsgliedrige Gleichmut hat sechs Objekte“ usw. wird die Einteilung nach den Objekten (ārammaṇato) dargelegt; durch die Aussage „Der Gleichmut des Gefühls ist in der Daseinsgruppe des Gefühls (vedanākkhandha) inbegriffen, die anderen neun sind in der Daseinsgruppe der Gestaltungen (saṅkhārakkhandha) inbegriffen“ wird die Einteilung nach der Zusammenfassung der Daseinsgruppen (khandhasaṅgahavasena) dargelegt; durch die Aussage „Der sechsgliedrige Gleichmut, der Gleichmut der göttlichen Verweilungszustände, das Erleuchtungsglied des Gleichmuts, der Gleichmut der Vertiefung, der Gleichmut der vollkommenen Reinheit und der spezifische Gleichmut (tatramajjhattupekkhā) sind dem Wesen nach identisch. Daher entsteht in einem einzigen Moment (ekakkhaṇe), wenn einer von ihnen vorhanden ist, keiner der anderen. Ebenso verhält es sich mit dem Gleichmut gegenüber den Gestaltungen und dem Gleichmut der Einsicht. Das Entstehen von Gleichmut des Gefühls und Gleichmut der Tatkraft in demselben Moment ist jedoch möglich“ wird die Einteilung nach dem gleichzeitigen Moment (ekakkhaṇavasena) dargelegt; durch Aussagen wie „Der sechsgliedrige Gleichmut ist unbestimmt (abyākata), der Gleichmut der göttlichen Verweilungszustände ist heilsam oder unbestimmt (kusalābyākata), und ebenso verhält es sich mit den übrigen. Der Gleichmut des Gefühls kann jedoch auch unheilsam (akusala) sein“ wird die Einteilung nach der Dreiergruppe des Heilsamen (kusalattikavasena) dargelegt; durch die Aussage „Zusammenfassend handelt es sich nur um vier Phänomene (dhammā), nämlich aufgrund von Tatkraft (vīriya), Gefühl (vedanā), spezifischem Gleichmut (tatramajjhattatā) und Erkenntnis (ñāṇa)“ wird die Einteilung in der Zusammenfassung (saṅkhepavasena) dargelegt — so lautet die syntaktische Konstruktion (yojanā): „Diese in zehn Arten unterteilte Form des Gleichmuts ist genau nach der im Kommentar zum Dhammasaṅgaha dargelegten Weise zu verstehen.“

Ettha cetā kiñcāpi aṭṭhasāliniyaṃ bhūmipuggalādivasena sarūpato uddharitvā na vuttā, tathāpi tattha vuttappakāreheva tāsaṃ bhūmipuggalādivibhāgo nayato uddharitvā sakkā ñātunti tattha sarūpato vuttañca avuttañca ekato saṅgahetvā tattha tattha āgatanayatotiādīhi navahi pakārehi atideso kato, teneva ‘‘dhammasaṅgahaṭṭhakathāyaṃ vuttavasenā’’ti avatvā ‘‘vuttanayenevā’’ti vuttaṃ. Tathāhi khīṇāsavo bhikkhu cakkhunā rūpaṃ disvāti ādimhi vutte chaḷaṅgupekkhā rūpādiārammaṇatāya bhūmito kāmāvacarā ca puggalato asekkhānameva ca uppajjati, cittato somanassupekkhācittasampayuttā, ārammaṇato chaḷārammaṇā, kusalattikato abyākatā cāti paṇḍitehi sakkā [Pg.76] ñātuṃ, tathā chaḷaṅgupekkhā ca brahmavihārupekkhā ca tatramajjhattupekkhā ca jhānupekkhā ca pārisuddhupekkhā ca atthato ekātiādimhi vutte panassa saṅkhārakkhandhasaṅgahitattā brahmavihārupekkhādīhi saha ekakkhaṇe anuppattiādayo ca sakkā ñātuṃ, yathā ca chaḷaṅgupekkhā, evaṃ sesānampi yathārahaṃ aṭṭhasāliniyaṃ vuttanayato bhūmiādivibhāguddhāranayo ñātabbo. Anābhogarasāti paṇītasukhepi tasmiṃ avanatipaṭipakkhakiccāti attho.

Obgleich hierbei diese Arten von Gleichmut in der Aṭṭhasālinī nicht explizit in ihrer eigenen Gestalt (sarūpato) nach Dasebene, Person usw. herausgearbeitet und dargelegt wurden, so ist es dennoch möglich, ihre Einteilung nach Dasebene, Person usw. nach der dort dargelegten Methode anhand der beschriebenen Aspekte zu erkennen. Daher wurden die Dinge, die dort explizit dargelegt wurden, und diejenigen, die nicht explizit dargelegt wurden, zusammengefasst, und es wurde ein Verweis (atidesa) in neunfacher Weise gegeben, beginnend mit „gemäß der an den verschiedenen Stellen überlieferten Methode“ usw. Aus eben diesem Grund wurde nicht gesagt: „gemäß der im Kommentar zum Dhammasaṅgaha dargelegten Ausführung“, sondern es wurde gesagt: „genau nach der dargelegten Methode“. Um dies im Detail auszuführen: Wenn es heißt: „Ein von Trieben befreiter Mönch, der mit dem Auge eine Form sieht...“ usw., so können Weise erkennen: „Der sechsgliedrige Gleichmut gehört aufgrund seines Objekts wie Formen usw. bezüglich der Dasebene zur sinnlichen Sphäre (kāmāvacara), bezüglich der Person entsteht er nur bei den Unerschütterlichen (asekha), bezüglich des Geistes ist er mit einem von Freude oder Gleichmut begleiteten Geist verbunden, bezüglich der Objekte hat er sechs Objekte, und bezüglich der Dreiergruppe des Heilsamen is er rein unbestimmt (abyākata).“ Ebenso verhält es sich, wenn gesagt wird: „Der sechsgliedrige Gleichmut, der Gleichmut der göttlichen Verweilungszustände, der spezifische Gleichmut, der Gleichmut der Vertiefung und der Gleichmut der vollkommenen Reinheit sind dem Wesen nach identisch.“ Da dieser in der Daseinsgruppe der Gestaltungen (saṅkhārakkhandha) inbegriffen ist, kann man auch erkennen, dass er nicht in einem einzigen Moment zusammen mit dem Gleichmut der göttlichen Verweilungszustände usw. entstehen kann. Und wie es sich mit dem sechsgliedrigen Gleichmut verhält, so ist auch für die übrigen Arten von Gleichmut die Methode der Herausarbeitung der Einteilung nach Dasebene usw. entsprechend der in der Aṭṭhasālinī dargelegten Weise wie jeweils angemessen zu verstehen. Der Ausdruck „ihre Funktion ist die Mühelosigkeit“ (anābhogarasa) bedeutet, dass ihre Aufgabe darin besteht, dem Neigen (hin zum Begehren) selbst in jener erhabenen Glückseligkeit (des dritten Jhāna) entgegenzuwirken.

Puggalenāti puggalādhiṭṭhānena. Kilesehi sampayuttānaṃ ārakkhā. Tīraṇaṃ kiccassa pāragamanaṃ. Pavicayo vīmaṃsā. Idanti satisampajaññaṃ. Yasmā tassa nāmakāyena sampayuttaṃ sukhanti imassa tasmā etamatthantiādinā sambandho. Tassāti jhānasamaṅgino. Taṃsamuṭṭhānenāti taṃ yathāvuttanāmakāyasampayuttaṃ sukhaṃ samuṭṭhānaṃ kāraṇaṃ yassa rūpassa tena taṃsamuṭṭhānena rūpena. Assāti yogino. Yassāti rūpakāyassa. Phuṭattāti atipaṇītena rūpena phuṭattā. Etamatthaṃ dassentoti kāyikasukhahetubhūtarūpasamuṭṭhāpakanāmakāyasukhaṃ paṭisaṃvediyamāno eva jhānasamaṅgitākaraṇe kāriyopacārato ‘‘sukhañca kāyena paṭisaṃvedetī’’ti vuccatīti imamatthaṃ dassentoti attho. Yanti hetuatthe nipātoti āha ‘‘yaṃjhānahetū’’ti. Sukhapāramippatteti sukhassa ukkaṃsapariyantaṃ patte. Evametesaṃ pahānaṃ veditabbanti sambandho. Atha kasmā jhānesveva nirodho vuttoti sambandho.

„Durch die Person“ (puggalena) bedeutet: durch personelle Darstellung (puggalādhiṭṭhāna). Der Schutz der mit den Befleckungen (kilesa) verbundenen [Geisteszustände] ist Achtsamkeit (ārakkhā). „Entscheidung“ (tīraṇa) ist das Gelangen an das Ende einer Aufgabe. „Erforschung“ (pavicayo) ist Untersuchung (vīmaṃsā). „Dies“ (idaṃ) meint Achtsamkeit und Wissensklarheit (sati-sampajañña). Der Satz „Da das mit seinem Namenskörper (nāmakāya) verbundene Glück...“ steht im syntaktischen Zusammenhang mit „darum diese Bedeutung“ und so weiter. „Sein“ (tassa) bezieht sich auf denjenigen, der mit der Vertiefung ausgestattet ist (jhānasamaṅgī). „Durch dieses hervorgerufen“ (taṃsamuṭṭhānena) meint: durch jene materielle Form (rūpa), die das zuvor erwähnte, mit dem Namenskörper verbundene Glück als Entstehungsursache (samuṭṭhāna) hat. „Sein“ (assa) bezieht sich auf den Übenden (Yogi). „Dessen“ (yassa) bezieht sich auf den materiellen Körper (rūpakāya). „Aufgrund des Berührtseins“ (phuṭṭhattā) bedeutet: weil er von einer erhabenen materiellen Form berührt ist. „Indem er diese Bedeutung zeigt“ (etamatthaṃ dassento) meint: Um die Bedeutung zu zeigen, dass derjenige, welcher das mit dem Namenskörper verbundene Glück erfährt – welches die materielle Form erzeugt, die die Ursache für das körperliche Glück darstellt –, eben als mit der Vertiefung Ausgestatteter im Sinne einer übertragenen Anwendung der Wirkung auf die Ursache als „er erfährt Glück mit dem Körper“ bezeichnet wird. Das Wort „yaṃ“ ist eine Partikel im kausalen Sinne; deshalb sagt er: „aufgrund welches Jhāna“ (yaṃjhānahetu). „Das die Vollendung des Glücks erreicht hat“ (sukhapāramippatte) bedeutet: das die äußerste Grenze des Glücks erreicht hat. Die syntaktische Verknüpfung lautet: „So ist das Aufgeben dieser [Faktoren] zu verstehen.“ Die Verknüpfung lautet weiter: „Warum aber wird das Aufhören (nirodha) gerade in den Vertiefungen gelehrt?“

Catutthajjhānakathāvaṇṇanā

Die Erläuterung der Abhandlung über die vierte Vertiefung (catutthajjhāna).

Kattha cuppannanti ettha katthāti hetumhi bhummaṃ, kasmiṃ hetumhi satīti attho. Nānāvajjaneti appanāvīthiāvajjanato nānā bhinnaṃ purimavīthīsu āvajjanaṃ yassa upacārassa, tasmiṃ nānāvajjane. Visamanisajjāya uppannakilamatho visamāsanupatāpo. Upacāre vātiādi pakkhantaradassanaṃ ekāvajjanūpacārepi vāti attho. Pītipharaṇenāti iminā appanāvīthiyā viya ekavīthiyampi kāmāvacarapītiyā pharaṇamattassa abhāvaṃ dasseti. Domanassindriyassa assa siyā uppattīti sambandho. Etanti domanassindriyaṃ uppajjatīti sambandho. Vitakkavicārappaccayepīti pi-saddo aṭṭhānappayutto. So ‘‘pahīnassā’’ti heṭṭhā vuttapadānantaraṃ yojetabbo [Pg.77] ‘‘pahīnassāpi domanassindriyassā’’ti. Vitakkavicārabhāveti ettha ‘‘uppajjati domanassindriya’’nti ānetvā sambandhitabbaṃ. Nimittatthe cetaṃ bhummaṃ, vitakkavicārabhāvahetūti attho. Vitakkavicārāti ettha iti-saddo tasmāti etasmiṃ atthe daṭṭhabbo, tena yasmā etaṃ domanassindriyaṃ vitakkavicārapaccaye…pe… neva uppajjati, yattha pana uppajjati, tattha vitakkavicārabhāveyeva uppajjati. Yasmā ca appahīnāyeva dutiyajjhānūpacāre vitakkavicārā, tasmā tatthassa siyā uppattīti evamettha yojanā veditabbā.

Bezüglich „Wo ist es entstanden?“ (kattha cuppannaṃ): Hierbei ist „wo“ (kattha) ein Lokativ im kausalen Sinne; die Bedeutung ist: „beim Vorliegen welcher Ursache?“. „Bei verschiedenen Zuwendungen“ (nānāvajjane) meint: in jener Annäherungsphase (upacāra), deren kognitive Zuwendung (āvajjana) in den vorhergehenden Prozessen verschieden bzw. getrennt von der Zuwendung des Ekstase-Prozesses (appanāvīthi) ist. Die durch unebenes Sitzen entstandene Erschöpfung wird als „Qual durch unebenes Sitzen“ (visamāsanupatāpa) bezeichnet. Die Formulierung „Oder in der Annäherung“ und so weiter zeigt eine alternative Ansicht auf; die Bedeutung ist: „oder auch in der Annäherungsphase mit einer einzigen Zuwendung“. Mit den Worten „durch das Durchdringen mit Entzücken“ (pītipharaṇenā) zeigt er das Fehlen des bloßen Durchdringens mit dem Entzücken der Sinnensphäre (kāmāvacarapīti) in einem einzigen Prozess auf, ähnlich wie im Ekstase-Prozess. Die syntaktische Verknüpfung lautet: „Es könnte für ihn die Entstehung des Unmuts-Organs (domanassindriya) stattfinden.“ „Dieses“ (etaṃ) bezieht sich auf das Unmuts-Organ; die Verknüpfung lautet „es entsteht“. In der Formulierung „auch unter der Bedingung von Gedankenerfassung und Diskursivität“ (vitakkavicārapaccayepi) ist das Wort „pi“ (auch) an einer unpassenden Stelle verwendet. Es sollte direkt nach dem unten genannten Wort „des Aufgegebenen“ (pahīnassa) eingefügt werden, nämlich als: „auch des bereits aufgegebenen Unmuts-Organs“. Zu der Formulierung „beim Vorhandensein von Gedankenerfassung und Diskursivität“ (vitakkavicārabhāve) muss man „es entsteht das Unmuts-Organ“ hinzufügen und damit verknüpfen. Dieser Lokativ steht im Sinne eines Anlasses (nimittattha); die Bedeutung ist: „aufgrund des Vorhandenseins von Gedankenerfassung und Diskursivität“. Das Wort „iti“ in „vitakkavicārā“ ist hier in der Bedeutung von „deshalb“ (tasmā) zu verstehen. Daher ist die Auslegung wie folgt zu verstehen: Weil dieses Unmuts-Organ unter der Bedingung von Gedankenerfassung und Diskursivität ... [usw.] keineswegs entsteht; wo es jedoch entsteht, da entsteht es nur beim tatsächlichen Vorhandensein von Gedankenerfassung und Diskursivität. Und da in der Annäherung an die zweite Vertiefung Gedankenerfassung und Diskursivität noch nicht aufgegeben sind, deshalb könnte dort dessen Entstehung stattfinden.

Tatthāti dutiyajjhānūpacāre. Assāti domanassindriyassa. Siyā uppattīti idañca paccayamattadassanena sambhāvanamattato vuttaṃ. Domanassuppattisambhāvanāpi hi upacārakkhaṇeyeva kātuṃ yuttā, vitakkavicārarahite pana dutiyajjhānakkhaṇe taduppattisambhāvanāpi na yuttā kātunti. Itarathā kusalacittakkhaṇe akusaladomanassuppattiyā asambhavato ‘‘tatthassa siyā uppattī’’ti na vattabbaṃ siyā. Samīpatthe vā etaṃ bhummaṃ, upacārajjhānānantaravīthīsūti attho. Dutiyajjhāneti etthāpi anantaravīthīsupi na tveva uppajjatīti attho, evaṃ upari sukhindriyepi. Somanassindriyassa uppattīti sambandho. Pahīnāti vuttāti idaṃ ‘‘pañcannaṃ orambhāgiyānaṃ saṃyojanānaṃ parikkhayā’’ti vuttattā vuttaṃ. Dukkhābhāvenāti dukkhatābhāvena. Evaṃ sukhābhāvenāti etthāpi. Etenāti dukkhasukhapaṭikkhepavacanena. Iṭṭhāniṭṭhaviparītānubhavanalakkhaṇāti atiiṭṭhaatianiṭṭhānaṃ viparītassa majjhattārammaṇassa anubhavanalakkhaṇā, majjhattārammaṇampi hi iṭṭhāniṭṭhesu eva paviṭṭhaṃ tabbinimuttassa abhāvā.

„Dort“ (tattha) bezieht sich auf die Annäherung an die zweite Vertiefung. „Dessen“ (assa) bezieht sich auf das Unmuts-Organ. Die Aussage „Es könnte die Entstehung stattfinden“ (siyā uppatti) wird im Sinne einer bloßen Annahme durch das Aufzeigen einer bloßen Bedingung gesagt. Denn die Annahme der Entstehung von Unmut ist nur im Moment der Annäherung (upacārakkhaṇa) angemessen; im Moment der zweiten Vertiefung selbst jedoch, der frei von Gedankenerfassung und Diskursivität ist, ist selbst die Annahme einer solchen Entstehung unangebracht. Andernfalls, da im Moment eines heilsamen Geistes (kusalacittakkhaṇa) das Entstehen von unheilsamem Unmut unmöglich ist, dürfte man nicht sagen: „Dort könnte seine Entstehung stattfinden“. Oder dieser Lokativ steht im Sinne der räumlichen oder zeitlichen Nähe (samīpattha); die Bedeutung ist: „in den kognitiven Prozessen unmittelbar im Anschluss an die Annäherung der Vertiefung“. Auch bei „in der zweiten Vertiefung“ (dutiyajjhāne) ist die Bedeutung: „auch in den unmittelbar darauffolgenden Prozessen entsteht es keineswegs“; ebenso verhält es sich weiter unten mit dem Glücks-Organ (sukhindriya). Die Verknüpfung lautet: „die Entstehung des Freud-Organs (somanassindriya)“. Die Aussage „sie sind aufgegeben“ (pahīnā) wird deshalb getroffen, weil gesagt wurde: „durch die Vernichtung der fünf niederen Fesseln (saṃyojana)“. „Durch das Nichtvorhandensein von Schmerz“ (dukkhābhāvena) bedeutet: durch das Fehlen des Schmerzzustandes (dukkhatābhāva). Ebenso verhält es sich hier bei „durch das Nichtvorhandensein von Glück“ (sukhābhāvena). „Dadurch“ (etena) meint: durch die Worte der Zurückweisung von Schmerz und Glück. „Gekennzeichnet durch das Erfahren des Gegenteils von Erwünschtem und Unerwünschtem“ bedeutet: gekennzeichnet durch das Erfahren des neutralen Objekts, welches das Gegenteil von überaus Erwünschtem und überaus Unerwünschtem ist. Denn auch ein neutrales Objekt ist letztlich in die Kategorien von Erwünschtem und Unerwünschtem eingeschlossen, da es nichts gibt, was davon völlig verschieden wäre.

Jhānacatukkakathāvaṇṇanānayo niṭṭhito.

Die Methode der Erläuterung der Abhandlung über die vier Vertiefungen (jhāna) ist abgeschlossen.

Pubbenivāsakathāvaṇṇanā

Die Erläuterung der Abhandlung über die Erinnerung an frühere Daseinsformen (pubbenivāsa).

12. Arūpajjhānānampi aṅgasamatāya catutthajjhāne saṅgahoti āha kesañci abhiññāpādakānītiādi, teneva vakkhati ‘‘aṭṭha samāpattiyo nibbattetvā’’tiādi (pārā. aṭṭha. 1.12). Tesu ca catutthajjhānameva abhiññāpādakaṃ nirodhapādakaṃ [Pg.78] hoti, na itarāni. Dūrakāraṇataṃ pana sandhāya ‘‘cattāri jhānānī’’ti nesampi ekato gahaṇaṃ katanti daṭṭhabbaṃ. Cittekaggatatthānīti idaṃ diṭṭhadhammasukhavihāraṃ sandhāya vuttanti āha khīṇāsavānantiādi. Sabbakiccasādhakanti dibbavihārādisabbabuddhakiccasādhakaṃ. Sabbalokiyalokuttaraguṇadāyakanti iminā yathāvuttaṃ vipassanāpādakattādisabbaṃ sampiṇḍeti. Idañhi jhānaṃ bhagavato sabbabuddhaguṇadāyakassa maggañāṇassa padaṭṭhānattā evaṃ vuttanti daṭṭhabbaṃ. Yathayidanti yathā idaṃ. Abhinīhārakkhamanti iddhividhādiatthaṃ tadabhimukhaṃ nīharaṇayoggaṃ.

12. Da auch die formlosen Vertiefungen (arūpajjhāna) aufgrund der Gleichartigkeit ihrer Glieder (aṅgasamatā) in der vierten Vertiefung mitbegriffen sind, sagt er: „für einige die Grundlage für das höhere Wissen“ (abhiññāpādaka) und so weiter. Eben darum wird er später sagen: „nachdem er die acht Errungenschaften (samāpatti) hervorgebracht hat“ und so weiter. Und unter diesen ist nur die vierte Vertiefung die unmittelbare Grundlage für das höhere Wissen und die Grundlage für das Aufhören (nirodhapādaka), nicht aber die anderen. Im Hinblick auf eine entferntere Ursache (dūrakāraṇatā) jedoch ist zu verstehen, dass sie alle gemeinsam unter der Bezeichnung „die vier Vertiefungen“ zusammengefasst wurden. Der Ausdruck „die Einspitzigkeiten des Geistes“ (cittekaggatāni) wurde im Hinblick auf das glückliche Verweilen im gegenwärtigen Leben (diṭṭhadhammasukhavihāra) gesagt; daher sagt er: „für die Triebfreien (khīṇāsava)“ und so weiter. „Alles bewirkend“ (sabbakiccasādhaka) meint: es bewirkt alle Aufgaben eines Buddha, wie das göttliche Verweilen (dibbavihāra) und so weiter. Mit der Formulierung „alle weltlichen und überweltlichen Tugenden verleihend“ (sabbalokiyalokuttaraguṇadāyaka) fasst er all das zuvor Erwähnte zusammen, wie etwa das Dienen als Grundlage für die Einsicht (vipassanāpādakatta) und so weiter. Es ist nämlich zu verstehen, dass diese Vertiefung für den Erhabenen deshalb so bezeichnet wurde, weil sie die unmittelbare Ursache (padaṭṭhāna) für das Pfad-Wissen (maggañāṇa) darstellt, welches alle Qualitäten eines Buddha verleiht. „Wie dieses“ (yathayidaṃ) bedeutet: so wie dieses. „Empfänglich für die Ausrichtung“ (abhinīhārakkhama) bedeutet: geeignet, sich direkt darauf auszurichten, um den Nutzen von übernatürlichen Kräften (iddhividha) und so weiter zu erlangen.

Jhānappaṭilābhapaccayānanti jhānappaṭilābhahetukānaṃ jhānappaṭilābhaṃ nissāya uppajjanakānaṃ. Pāpakānanti lāmakānaṃ. Icchāvacarānanti icchāya vasena otiṇṇānaṃ nīvaraṇabhāvaṃ tadekaṭṭhatañca appattānaṃ attukkaṃsanādivasappavattānaṃ aho vata mameva satthā paṭipucchitvā bhikkhūnaṃ evarūpaṃ dhammaṃ deseyyātiādinayappavattānaṃ mānādīnaṃ. Potthakesu pana ‘‘jhānappaṭilābhapaccanīkāna’’ntipi pāṭhaṃ likhanti, so pamādapāṭhoti gahetabbo ‘‘jhānappaṭilābhapaccanīkānaṃ nīvaraṇānaṃ abhāvassa nīvaraṇadūrībhāvena parisuddho’’ti evaṃ pubbe parisuddhapadeyeva vuttattā. Sāratthadīpaniyaṃ (sārattha. ṭī. 1.12) pana ‘‘icchāvacarānanti icchāya avacarānaṃ icchāvasena otiṇṇānaṃ pavattānaṃ nānappakārānaṃ kopaappaccayānanti atthoti ayampi pāṭho ayutto evāti gahetabbaṃ. Tato eva ca visuddhimagge ayaṃ pāṭho sabbena sabbaṃ na dassito’’ti vuttaṃ. Tattha ca nānappakārānaṃ kopaappaccayānanti evaṃ nīvaraṇabhāvappattadosānaṃ parāmaṭṭhattā ayaṃ pāṭho paṭikkhittoti veditabbo.

„Jhānappaṭilābhapaccayānaṃ“ (mit der Erlangung der Vertiefung als Bedingung) bedeutet: solche, die die Erlangung der Vertiefung zur Ursache haben, die in Abhängigkeit von der Erlangung der Vertiefung entstehen. „Pāpakānaṃ“ (böse) bedeutet: minderwertige. „Icchāvacarānaṃ“ (im Bereich des Begehrens wandelnd) bedeutet: solche, die unter den Einfluss des Begehrens geraten sind, die jedoch weder den Zustand der Hemmnisse (Nīvaraṇa) noch die Verbundenheit damit erreicht haben, und die durch Selbstüberhebung und Ähnliches wirken, wie etwa in der Weise: „O möge der Meister doch nur mich fragen und fragen und den Mönchen eine solche Lehre verkünden!“ Dies bezieht sich auf Dünkel (Māna) und andere Geisteszustände. In den Büchern schreibt man jedoch auch die Lesart „jhānappaṭilābhapaccanīkānaṃ“; dies ist als ein Schreibfehler (Kopierfehler) zu betrachten, weil zuvor bereits beim Begriff „parisuddha“ (völlig gereinigt) gesagt wurde: „gereinigt durch das Fernhalten der Hemmnisse, wegen der Abwesenheit der Hemmnisse, welche Hindernisse für die Erlangung der Vertiefung sind“. In der Sāratthadīpanī wiederum wird gesagt: „‚Icchāvacarānaṃ‘ bedeutet: durch Begehren wandelnd, unter dem Einfluss des Begehrens eingetreten, wirksam als vielfältige Arten von Zorn und Unzufriedenheit (kopa-appaccaya). Auch diese Lesart ist als ungeeignet zu betrachten. Eben darum wird diese Lesart im Visuddhimagga überhaupt nicht angeführt.“ Und dort ist zu verstehen, dass diese Lesart deshalb zurückgewiesen wurde, weil sie sich auf Fehler bezieht, die den Zustand von Hemmnissen erreicht haben, wie eben „vielfältige Arten von Zorn und Unzufriedenheit“.

Abhijjhādīnanti ettha abhijjhā-saddena ca anīvaraṇasabhāvasseva lobhassa mānādīnañca gahaṇaṃ jhānappaṭilābhapaccayānanti anuvattamānattā. Ubhayampīti anaṅgaṇattaṃ vigatūpakkilesattañcāti etaṃ ubhayampi yathākkamaṃ anaṅgaṇasuttavatthasuttānusāreneva veditabbaṃ. Tesu ca suttesu kiñcāpi nīvaraṇasabhāvappattā thūladosāpi vuttā, tathāpi adhigatacatautthajjhānassa vasena vuttattā idha sukhumā eva te gahitā. Aṅgaṇupakkilesasāmaññena panettha suttānaṃ apadisanaṃ. Tathā hi ‘‘suttānusārenā’’ti vuttaṃ, na pana suttavasenāti.

Unter „abhijjhādīnaṃ“ (von Begehrlichkeiten usw.) ist hier durch das Wort „abhijjhā“ das Erfassen von Gier, die keinen Hemmnis-Charakter besitzt, sowie von Dünkel und anderem zu verstehen, da der Ausdruck „jhānappaṭilābhapaccayānaṃ“ (die die Erlangung der Vertiefung zur Bedingung haben) fortwirkt. „Ubhayampi“ (beides) – nämlich die Fleckenlosigkeit (anaṅgaṇatta) und die Unbeflecktheit (vigatūpakkilesatta) – dieses Beides ist entsprechend der Reihenfolge gemäß dem Anaṅgaṇa-Sutta und dem Vattha-Sutta zu verstehen. Obwohl in jenen Suttas auch grobe Fehler genannt werden, die den Charakter von Hemmnissen angenommen haben, sind hier dennoch, da es im Hinblick auf jemanden gesagt wird, der die vierte Vertiefung erlangt hat, nur die feinen Fehler gemeint. Der Verweis auf die Suttas erfolgt hier aufgrund der allgemeinen Ähnlichkeit von Flecken (aṅgaṇa) und Unreinheiten (upakkilesa). Deshalb wurde nämlich gesagt: „in Übereinstimmung mit den Suttas“ (suttānusārena) und nicht „gemäß den Suttas“ (suttavasena).

Pubbenivāsānussatiyaṃ [Pg.79] ñāṇaṃ pubbenivāsānussatiñāṇanti nibbacanaṃ dassento āha pubbenivāsānussatimhītiādi. Idāni pubbenivāsaṃ pubbenivāsānussatiṃ tattha ñāṇañca vibhāgato dassetuṃ tatthātiādi vuttaṃ. Pubba-saddo atītabhavavisayo, nivāsa-saddo ca kammasādhanoti āha ‘‘pubbe atītajātīsu nivutthakkhandhā’’ti. Nivutthatā cettha sakasantāne pavattatā, tenāha anubhūtātiādi. Idāni saparasantānasādhanavasena nivāsa-saddassa atthaṃ dassetuṃ ‘‘nivutthadhammā vā nivutthā’’ti vatvā taṃ vivarituṃ gocaranivāsenātiādi vuttaṃ. Gocarabhūtāpi hi dhammā ñāṇena nivutthā nāma honti, te pana saparaviññāṇagocaratāya duvidhāti dassetuṃ attanotiādi vuttaṃ. Paraviññāṇaviññātāpi vā nivutthāti sambandho. Idhāpi paricchinnāti padaṃ ānetvā sambandhitabbaṃ. Anamataggepi hi saṃsāre attanā aviññātapubbānaṃ sattānaṃ khandhā pareheva kehici viññātattā paraviññāṇaviññātā nāma vuttā, tesaṃ anussaraṇaṃ purimato dukkaraṃ yehi parehi viññātatāya te paraviññāṇaviññātā nāma jātā, tesaṃ vattamānasantānānusārena viññātabbato. Te ca paraviññāṇaviññātā duvidhā parinibbutā aparinibbutāti. Tesu ca parinibbutānussaraṇaṃ dukkaraṃ sabbaso susamucchinnasantānattā. Taṃ pana sikhāppattaparaviññātaṃ pubbenivāsaṃ dassetuṃ ‘‘chinnavaṭumakānussaraṇādīsū’’ti vuttaṃ. Tattha chinnavaṭumakā atīte parinibbutā khīṇāsavā chinnasaṃsāramaggattā. Ādi-saddena aparinibbutānaṃ paraviññāṇaviññātānampi sīhokkantikavasaena anussaraṇaṃ gahitaṃ. Yāya satiyā pubbenivāsaṃ anussarati, sā pubbenivāsānussatīti ānetvā sambandhitabbaṃ.

Um die Worterklärung (Etymologie) aufzuzeigen: „Das Wissen bezüglich der Vergegenwärtigung früherer Daseinsstätten ist das Wissen der Vergegenwärtigung früherer Daseinsstätten“, sagte er: „in der Vergegenwärtigung früherer Daseinsstätten usw.“ Nun sagte er „darin usw.“, um die frühere Daseinsstätte (pubbenivāsa), die Vergegenwärtigung der früheren Daseinsstätte (pubbenivāsānussati) und das Wissen darin analytisch darzustellen. Das Wort „pubba“ bezieht sich auf vergangene Existenzen; und das Wort „nivāsa“ hat eine passive Bedeutung (kammasādhana, d. h. das Bewohnte), weshalb er sagte: „die in früheren, vergangenen Geburten bewohnten Daseinsgruppen (Khandha)“. „Bewohnt-Haben“ (nivuṭṭhatā) bedeutet hierbei das Stattfinden im eigenen Kontinuum; deshalb sagte er „erfahren usw.“ Um nun die Bedeutung des Wortes „nivāsa“ im Sinne von sowohl dem eigenen als auch dem fremden Kontinuum zu zeigen, sagte er: „oder die bewohnten Gegebenheiten sind die bewohnten“, und um dies zu erklären, sagte er „durch die Weise des Bereichs (gocara) usw.“ Denn auch Gegebenheiten, die als Objekte dienen, werden durch das Wissen als „bewohnt“ bezeichnet. Um zu zeigen, dass diese aufgrund der Objekte des eigenen und fremden Bewusstseins zweifach sind, sagte er „des eigenen usw.“ „Oder jene, die durch fremdes Bewusstsein erkannt wurden, sind bewohnt“ ist der syntaktische Zusammenhang. Auch hier ist das Wort „begrenzt“ (paricchinna) hinzuzufügen und zu verbinden. Denn selbst im anfangslosen Kreislauf der Wiedergeburten (Saṃsāra) werden die Daseinsgruppen von Wesen, die man zuvor selbst nicht kannte, als „durch fremdes Bewusstsein erkannt“ bezeichnet, weil sie von einigen anderen erkannt wurden. Deren Vergegenwärtigung ist schwieriger als die zuvor erwähnte (der durch das eigene Bewusstsein erkannten Gruppen), da sie in Übereinstimmung mit dem gegenwärtigen Kontinuum jener anderen Personen erkannt werden müssen, von denen sie erkannt wurden. Und diese „durch fremdes Bewusstsein erkannten“ sind zweifach: jene, die völlig erloschen sind (parinibbutā), und jene, die nicht völlig erloschen sind (aparinibbutā). Unter diesen ist die Vergegenwärtigung der völlig Erloschenen am schwierigsten, weil ihr Kontinuum in jeder Hinsicht gänzlich abgeschnitten ist. Um jene die Spitze der Schwierigkeit erreichende, durch fremdes Bewusstsein erkannte frühere Existenz zu zeigen, sagte er: „bei der Vergegenwärtigung derer, deren Spuren abgeschnitten sind, usw.“ Darin bedeutet „die, deren Spuren abgeschnitten sind“ (chinnavaṭumakā) jene, die in der Vergangenheit vollkommen erloschen sind, die Triebversiegten (Arahants), weil ihr Pfad des Saṃsāra abgeschnitten ist. Mit dem Wort „usw.“ wird auch die Vergegenwärtigung jener durch fremdes Bewusstsein erkannten Personen, die noch nicht erloschen sind, im Wege des „Löwensprungs“ (sīhokkantikavasaena) erfasst. Es ist folgendermaßen zu verbinden: „Diejenige Achtsamkeit, mit der man sich an frühere Existenzen erinnert, ist die Vergegenwärtigung früherer Existenzen“.

Vihita-saddo vidha-saddapariyāyoti āha ‘‘anekavidha’’nti, bhavayoniādivasena bahuvidhanti attho. Vihitanti vā payuttaṃ vaṇṇitanti atthaṃ gahetvā ‘‘anekehi pakārehi vihita’’nti vattabbe majjhepadalopaṃ katvā niddiṭṭhanti āha ‘‘anekehi…pe… saṃvaṇṇita’’nti. Pakārehīti nāmagottādipakārehi. Saṃvaṇṇitanti buddhādīhi kathitaṃ. Anu-saddo anantaratthadīpakoti āha ‘‘abhininnāmitamatte evā’’ti, etena ca parikammassa āraddhataṃ dasseti. Pūritapāramīnañhītiādinā parikammaṃ vināpi siddhiṃ dasseti.

Das Wort „vihita“ ist ein Synonym des Wortes „vidha“ (Art/Weise), weshalb er sagte: „vielfältig“ (anekavidha), was bedeutet: von mancherlei Art nach Daseinsform, Schoßgeburt usw. Oder man nimmt für „vihita“ die Bedeutung „angewandt, beschrieben“ (payutta, vaṇṇita); wo man eigentlich sagen müsste „auf vielerlei Weisen eingerichtet“ (anekehi pakārehi vihitaṃ), wird dies unter Auslassung des mittleren Wortes (majjhepadalopa) dargelegt, weshalb er sagte: „auf vielerlei ... [pe] ... ausführlich beschriebene“. „Auf Weisen“ bedeutet: durch Weisen wie Name, Sippe (Gotta) usw. „Ausführlich beschrieben“ bedeutet: von den Buddhas und anderen dargelegt. Die Vorsilbe „anu“ drückt die Bedeutung von „unmittelbar danach“ aus, weshalb er sagte: „allein schon im bloßen Moment des Ausrichtens“; und damit zeigt er die Unmittelbarkeit der Vorbereitungsübung (parikamma) auf. Mit der Passage „Denn bei jenen, die die Vollkommenheiten erfüllt haben, ...“ usw. zeigt er das Gelingen selbst ohne Vorbereitungsübung.

Āraddhappakāradassanattheti [Pg.80] anussarituṃ āraddhānaṃ pubbe nivutthakkhandhānaṃ dassanatthe. Jāyatīti jāti, bhavo. So ekakammamūlako ādānanikkhepaparicchinno khandhappabandho idha ‘‘jātī’’ti adhippetoti āha ekampītiādi. Kappoti asaṅkhyeyyakappo, so pana atthato kālo tathāpavattadhammamupādāya paññatto, tesaṃ vasenassa parihāni ca vaḍḍhi ca veditabbā. Saṃvaṭṭo saṃvaṭṭanaṃ vināso assa atthīti saṃvaṭṭo, asaṅkhyeyyakappo. Saṃvaṭṭena vināsena saha tiṭṭhati sīlenāti saṃvaṭṭaṭṭhāyī. Evaṃ vivaṭṭotiādīsupi. Tattha vivaṭṭanaṃ vivaṭṭo, uppatti, vaḍḍhi vā. Tejena vināso tejosaṃvaṭṭo. Vitthārato panāti puthulato pana saṃvaṭṭasīmābhedo natthi, tenāha ‘‘sadāpī’’ti. Ekanagariyā viya assa jātakkhaṇe vikārāpajjanato jātikkhettavohāroti dassetuṃ ‘‘paṭisandhiādīsu kampatī’’ti vuttaṃ. Ānubhāvo pavattatīti tadantogadhānaṃ sabbesaṃ sattānaṃ rogādiupaddavo vūpasammatīti adhippāyo. Yaṃ yāvatā vā pana ākaṅkheyyāti vuttanti yaṃ visayakkhettaṃ sandhāya ekasmiṃ eva khaṇe sabbattha sarena abhiviññāpanaṃ, attano rūpakāyadassanañca paṭijānantena bhagavatā ‘‘yāvatā vā pana ākaṅkheyyā’’ti vuttaṃ.

„Āraddhappakāradassanattheti“ bedeutet: zum Zweck des Aufzeigens der Arten [von Existenzformen] der früher bewohnten Aggregate (khandha), an die man sich zu erinnern begonnen hat. „Jāyatīti jāti“ (Es entsteht, daher ist es Geburt): das Werden (bhava). Jener kontinuierliche Fluss der Aggregate (khandhappabandho), der eine einzige karmische Ursache hat (ekakammamūlako) und durch das Ergreifen und Ablegen [der Aggregate] begrenzt ist (ādānanikkhepaparicchinno), ist hier mit „jāti“ (Geburt) gemeint; deshalb wird „ekampī“ti ādi (selbst ein [Dasein] usw.) gesagt. „Kappo“ (Weltalter) bedeutet ein unzähliges Weltalter (asaṅkhyeyyakappo); dieses ist jedoch der Sache nach (atthato) eine Zeitspanne (kālo), die in Abhängigkeit von den in dieser Weise ablaufenden Phänomenen begrifflich festgelegt ist (tathāpavattadhammamupādāya paññatto). Durch deren Einfluss ist seine Abnahme (parihāni) und Zunahme (vaḍḍhi) zu verstehen. „Saṃvaṭṭo“: Die Auflösung bzw. Zerstörung (saṃvaṭṭanaṃ vināso) wohnt ihm inne, daher ist es ein auflösendes Weltalter (saṃvaṭṭo, ein unzähliges Weltalter). „Saṃvaṭṭaṭṭhāyī“ bedeutet: Es verweilt (tiṭṭhati) gewohnheitsmäßig (sīlena) zusammen mit der Auflösung bzw. Zerstörung. Ebenso verhält es sich bei „vivaṭṭo“tiādīsu (beim Entfalten usw.). Darin ist „vivaṭṭanaṃ“ das Entfalten (vivaṭṭo), das Entstehen (uppatti) oder das Anwachsen (vaḍḍhi). Zerstörung durch Feuer ist die Feuer-Auflösung (tejosaṃvaṭṭo). „Vitthārato panā“ (Im Detail aber) bedeutet: in der Breite gibt es jedoch keine Grenze der Auflösung (saṃvaṭṭasīmābhedo natthi), deshalb wird gesagt: „sadāpī“ti. Wie bei den Bewohnern einer einzigen Stadt (ekanāgariyā viya) entsteht aufgrund des Eintretens einer Veränderung (vikārāpajjanato) im Moment der Geburt (jātakkhaṇe) dieses [Bodhisatta] die Bezeichnung „Geburtsfeld“ (jātikkhettavohāro). Um dies zu zeigen, wird gesagt: „paṭisandhiādīsu kampatīti“ (es bebt bei der Wiedergeburt usw.). „Ānubhāvo pavattatīti“ (Die Macht entfaltet sich) bedeutet: Jede Plage wie Krankheiten usw. (rogādiupaddavo) aller darin eingeschlossenen Lebewesen kommt zur Ruhe (vūpasammati) – dies ist der Sinn. „Yaṃ yāvatā vā pana ākaṅkheyyāti vuttanti“ (Was immer er auch wünschen mag, so weit) wurde vom Erhabenen in Bezug auf das jeweilige Sehfeld (yaṃ visayakkhettaṃ sandhāya) gesagt, indem er erklärte, dass er im selben Augenblick überall durch seine Stimme Gehör verschaffen und seinen eigenen physischen Körper zeigen könne.

Etesūti niddhāraṇe bhummaṃ. Pavattaphalabhojanoti sayaṃpatitaphalāhāro, idañca tāpasakālaṃ sandhāya vuttaṃ. Idhūpapattiyāti idha carimabhave upapattiyā. Ekagottoti tusitagottena ekagotto. Itareti vaṇṇādayo. Titthiyāti kammaphalavādino. Abhinīhāroti abhinīhāropalakkhito puññañāṇasambharaṇakālo vutto. Cutipaṭisandhivasenāti attano parassa vā tasmiṃ tasmiṃ attabhāve cutiṃ disvā antarā kiñci anāmasitvā paṭisandhiyā eva gahaṇavasena evaṃ jānanaṃ icchitappadesokkamananti āha tesañhītiādi. Ubhayathāpīti khandhapaṭipāṭiyāpi cutipaṭisandhivasenapi. Sīhokkantavasenapīti sīhanipātavasenapi. Kilesānaṃ ātāpanaparitāpanaṭṭhena vīriyaṃ ātāpoti āha ‘‘vīriyātāpenā’’ti.

„Etesūti“ ist ein Lokativ (bhummaṃ) im Sinne einer Ausgrenzung (niddhāraṇe). „Pavattaphalabhojanoti“ bedeutet: sich von selbst herabgefallenen Früchten ernährend (sayaṃpatitaphalāhāro); und dies wurde in Bezug auf seine Zeit als Asket (tāpasakālaṃ sandhāya) gesagt. „Idhūpapattiyāti“ bedeutet: durch die Geburt hier in diesem letzten Dasein (idha carimabhave upapattiyā). „Ekagottoti“ bedeutet: von derselben Abstammung (ekagotto) wie die Tusita-Abstammung (tusitagottena). „Itareti“ bedeutet die anderen wie Hautfarbe (vaṇṇādayo) usw. „Titthiyā“ sind jene, die die Lehre von Kamma und dessen Frucht vertreten (kammaphalavādino). „Abhinīhāro“ bezeichnet die Zeit des Ansammelns von Verdiensten und Weisheit (puññañāṇasambharaṇakālo), die durch den festen Entschluss gekennzeichnet ist (abhinīhāropalakkhito). „Cutipaṭisandhivasenāti“ (durch Vergehen und Wiedergeburt): Wenn man das Vergehen (cutiṃ) seiner selbst oder eines anderen in der jeweiligen individuellen Existenz (tasmiṃ tasmiṃ attabhāve) sieht, ohne dazwischen etwas anderes zu berühren (antarā kiñci anāmasitvā), sondern allein durch das Erfassen der Wiedergeburt (paṭisandhiyā eva gahaṇavasena), ist dieses Erkennen ein Eingehen in den gewünschten Bereich (icchitappadesokkamanam). Deshalb wurde „tesañhī“ti ādi (Denn für sie usw.) gesagt. „Ubhayathāpī“ (auf beide Weisen) bedeutet sowohl in Bezug auf die Nachfolge der Aggregate (khandhapaṭipāṭiyāpi) als auch im Hinblick auf Vergehen und Wiedergeburt. „Sīhokkantavasenapī“ bedeutet auch nach der Art des Herabspringens eines Löwen (sīhanipātavasenapi). Da Energie die Befleckungen erhitzt und quält (kilesānaṃ ātāpanaparitāpanaṭṭhena), wird Energie als Glut (ātāpo) bezeichnet; deshalb wurde „vīriyātāpenā“ti (durch die Glut der Tatkraft) gesagt.

Dibbacakkhuñāṇakathāvaṇṇanā

Die Erklärung der Abhandlung über das Wissen des himmlischen Auges (dibbacakkhuñāṇa).

13. Divi [Pg.81] bhavattā dibbanti devānaṃ pasādacakkhu vuccatīti āha ‘‘dibbasadisattā’’ti. Dūrepīti pi-saddena sukhumassāpi ārammaṇassa gahaṇaṃ. Vīriyārambhavasena ijjhanato sabbāpi bhāvanā, padhānasaṅkhārasamannāgato vā iddhipādabhāvanāvisesato vīriyabhāvanāti āha ‘‘vīriyabhāvanābalanibbatta’’nti. Dibbavihāravasenāti kasiṇādijjhānacataukkavasena. Iminā dūrakāraṇatthe assa dibbabhāvamāha. Dibbavihārasannissitattāti iminā āsannakāraṇabhūtapādakajjhānato nibbattanti dibbavihārasannissitattāti imassa dibbavihārapaayāpannaṃ attanā sampayuttaṃ rūpāvacaracatutthajjhānaṃ nissayapaccayabhūtaṃ nissāya dibbacakkhuñāṇassa pavattattātipi attho. Divudhātussa jutigatiyogaṃ sandhāya ālokapaaggahenātiādi vuttaṃ. Tattha ālokapariggahenāti kasiṇālokapariggahavasena. Dassanaṭṭhenāti rūpadassanabhāvena, iminā ‘‘cakkhati rūpaṃ vibhāvetī’’ti nibbacanato cakkhuttaṃ dasseti. Cakkhukiccakaraṇenāti idaṃ cakkhumiva cakkhūti upamāya sadisanimittadassanaṃ, samavisamādidassanasaṅkhātassa cakkhukiccassa karaṇatoti attho.

13. Da es sich im Himmel (divi) befindet, wird das Klarsicht-Auge (pasādacakkhu) der Götter (devānaṃ) als „himmlisch“ (dibbaṃ) bezeichnet; daher wird gesagt: „dibbasadisattā“ti (weil es dem Himmlischen gleicht). „Dūrepī“ (auch in der Ferne): Durch das Wort „pī“ (auch) wird das Erfassen eines feinen Objekts (sukhumassāpi ārammaṇassa gahaṇaṃ) angezeigt. Weil jede Entfaltung (bhāvanā) durch das Aufbringen von Tatkraft (vīriyārambhavasena) erfolgreich ist (ijjhanato), oder im Besonderen die mit den Anstrengungs-Formationen verbundene Entfaltung der Grundlagen der magischen Macht (padhānasaṅkhārasamannāgata-iddhipādabhāvanā) eine Tatkraft-Entfaltung (vīriyabhāvanā) ist, wird gesagt: „vīriyabhāvanābalanibbatta“nti (hervorgegangen aus der Kraft der Tatkraft-Entfaltung). „Dibbavihāravasenāti“ bedeutet: durch die vier auf Kasiṇa beruhenden Vertiefungen (kasiṇādijjhānacatukkavasena). Dadurch wird dessen himmlischer Charakter im Sinne einer entfernten Ursache (dūrakāraṇatthe) ausgedrückt. „Dibbavihārasannissitattā“ (aufgrund des Gestütztseins auf das himmlische Verweilen): Dadurch wird ausgedrückt, dass es aus der als unmittelbare Ursache dienenden Basis-Vertiefung (āsannakāraṇabhūtapādakajjhānato) hervorgegangen ist. Der Ausdruck „dibbavihārasannissitattā“ hat auch die Bedeutung, dass das Wissen des himmlischen Auges (dibbacakkhuñāṇassa) in Abhängigkeit von der zum himmlischen Verweilen gehörenden, mit ihm verbundenen und als Stützbedingung dienenden vierten feinstofflichen Vertiefung (rūpāvacaracatutthajjhānaṃ nissayapaccayabhūtaṃ nissāya) entsteht. Unter Bezugnahme auf die Verbindung der Wurzel „divu“ mit Glanz und Bewegung (jutigatiyogaṃ sandhāya) wurde „ālokapariggahenā“ti ādi (durch das Ergreifen des Lichts usw.) gesagt. Darin bedeutet „ālokapariggahenāti“: durch das Erfassen des Lichts eines Kasiṇa (kasiṇālokapariggahavasena). „Dassanaṭṭhenāti“ bedeutet: durch das Sehen von Formen (rūpadassanabhāvena). Dies zeigt gemäß der Worterklärung „Es sieht, es macht die Form deutlich“ (cakkhati rūpaṃ vibhāvetīti) die Eigenschaft eines Auges (cakkhuttaṃ) auf. „Cakkhukiccakaraṇenāti“ (durch das Ausführen der Funktion des Auges): Dies zeigt ein ähnliches Merkmal (sadisanimittadassanaṃ) im Vergleich wie „wie ein Auge so das Auge“ (cakkhumiva cakkhūti). Es bedeutet: wegen des Ausführens der Augenfunktion (cakkhukiccassa karaṇato), die im Sehen von Ebenem, Unebenem usw. (samavisamādidassanasaṅkhātassa) besteht.

Yathāhāti upakkilesasuttappadesaṃ (ma. ni. 3.242) nidasseti. Tattha vicikicchātiādīsu bhagavato bodhimūle anabhisambuddhasseva dibbacakkhunā nānāvidhāni rūpāni passantassa ‘‘idaṃ nu kho kiṃ, idaṃ nu kho ki’’nti vicikicchā uppannā, tato pana vicikicchānivattanatthaṃ tāni rūpāni amanasikaroto amanasikarontassa thinamiddhaṃ uppannaṃ, tato nivattanatthaṃ puna sabbarūpāni manasikaroto rakkhasādīsu chambhitattaṃ uppannaṃ, ‘‘kimettha bhāyitabba’’nti bhayavinodanavasena manasikaroto attano manasikārakosallaṃ paṭicca uppilasaṅkhātā samādhidūsikā gehasitapīti uppannā, tannisedhāya manasikāravīriyaṃ sithilaṃ karontassa kāyālasiyasaṅkhātaṃ duṭṭhullaṃ, tannisedhāya puna vīriyaṃ paggaṇhato accāraddhavīriyaṃ, puna tannisedhāya vīriyaṃ sithilayato atilīnavīriyaṃ uppannaṃ, tannisedhetvā dibbarūpāni passato abhijappāsaṅkhātā taṇhā uppannā, tannisedhāya hīnādinānārūpāni manasikaroto nānārammaṇavikkhepasaṅkhātā nānattasaññā uppannā. Puna taṃ vihāya ekameva manasikaroto atinijjhāyitattaṃ rūpānaṃ ativiya [Pg.82] cintanaṃ uppannaṃ. Obhāsanti parikammasamuṭṭhitaṃ obhāsaṃ. Na ca rūpāni passāmīti ‘‘parikammobhāsamanasikārapasutatāya dibbacakkhunā rūpāni na passāmī’’ti evaṃ uppattikkamasahito attho veditabbo, manussānaṃ idanti mānusakaṃ mānusakacakkhugocaraṃ thūlarūpaṃ vuccati. Tadeva manussānaṃ dassanūpacārattā manussūpacāroti āha ‘‘manussūpacāraṃ atikkamitvā’’ti. Rūpadassanenāti dūrasukhumādirūpadassanena.

„Yathāhā“ (wie er sagte) verweist auf eine Stelle aus dem Upakkilesa-Sutta (Majjhima Nikāya 3.242). Darin ist bei „vicikicchā“tiādīsu (Zweifel usw.) Folgendes zu verstehen: Als der Erhabene, der am Fuße des Bodhi-Baumes noch nicht vollkommen erwacht war (bodhimūle anabhisambuddhasseva), mit dem himmlischen Auge verschiedene Formen sah (dibbacakkhunā nānāvidhāni rūpāni passantassa), entstand der Zweifel: „Was ist das wohl? Was ist das wohl?“ (idaṃ nu kho kiṃ, idaṃ nu kho kinti vicikicchā uppannā). Danach entstand bei ihm, der diese Formen nicht beachtete (tāni rūpāni amanasikarontassa), um den Zweifel zu beseitigen (vicikicchānivattanatthaṃ), Starrheit und Trägheit (thinamiddhaṃ). Um diese zu beseitigen, entstand bei ihm, der wieder alle Formen beachtete (puna sabbarūpāni manasikaroto), Erstarrung angesichts von Dämonen (rakkhasādīsu chambhitattaṃ) usw. Als er aufmerksam war, um die Furcht zu vertreiben (bhayavinodanavasena manasikaroto), indem er dachte: „Warum sollte man sich hier fürchten?“ (kimettha bhāyitabbanti), entstand aufgrund seiner Geschicklichkeit in der Aufmerksamkeit (attano manasikārakosallaṃ paṭicca) die als Aufwallung bezeichnete (uppilasaṅkhātā), die Konzentration beeinträchtigende (samādhidūsikā) weltliche Freude (gehasitapīti). Als er zur Abwehr derselben (tannisedhāya) die Tatkraft der Aufmerksamkeit lockerte (manasikāravīriyaṃ sithilaṃ karontassa), entstand die als Trägheit des Körpers bezeichnete Schwere (kāyālasiyasaṅkhātaṃ duṭṭhullaṃ). Als er zur Abwehr derselben die Tatkraft wieder anspannte (puna vīriyaṃ paggaṇhato), entstand eine übermäßige Tatkraft (accāraddhavīriyaṃ). Als er zur Abwehr derselben die Tatkraft lockerte (vīriyaṃ sithilayato), entstand eine allzu schlaffe Tatkraft (atilīnavīriyaṃ). Als er diese abwehrte und himmlische Formen betrachtete (tannisedhetvā dibbarūpāni passato), entstand das als Gier bezeichnete Verlangen (abhijappāsaṅkhātā taṇhā). Als er zur Abwehr desselben verschiedene niedrige und andere Formen beachtete (tannisedhāya hīnādinānārūpāni manasikaroto), entstand die als Ablenkung durch verschiedene Objekte bezeichnete Vielfältigkeits-Wahrnehmung (nānārammaṇavikkhepasaṅkhātā nānattasaññā). Als er diese wieder aufgab und sich nur auf ein einziges [Objekt] konzentrierte (puna taṃ vihāya ekameva manasikaroto), entstand ein extremes Starren auf Formen (atinijjhāyitattaṃ), ein übermäßiges Nachsinnen über Formen (rūpānaṃ ativiya cintanaṃ). „Obhāsanti“ (sie leuchten) meint das durch die vorbereitende Übung entstandene Licht (parikammasamuṭṭhitaṃ obhāsaṃ). „Na ca rūpāni passāmīti“ (und ich sehe keine Formen): Der Sinn ist mit der Entstehungsreihenfolge wie folgt zu verstehen: „Weil ich mit der Aufmerksamkeit auf das Licht der vorbereitenden Übung beschäftigt war, sah ich mit dem himmlischen Auge keine Formen.“ (parikammobhāsamanasikārapasutatāya dibbacakkhunā rūpāni na passāmīti). „Manussānaṃ idaṃ“ (dieses der Menschen) bezeichnet als menschlich (mānusakaṃ) die groben Formen (thūlarūpaṃ), die im Bereich des menschlichen Auges liegen (mānusakacakkhugocaraṃ). Weil eben diese im Bereich des Sehens von Menschen liegen, werden sie als menschlicher Bereich (manussūpacāro) bezeichnet; deshalb wurde gesagt: „manussūpacāraṃ atikkamitvā“ti (den menschlichen Bereich überschreitend). „Rūpadassanenāti“ bedeutet: durch das Sehen von fernen, feinen und anderen Formen (dūrasukhumādirūpadassanena).

Yasmā niyamena purejātaṭṭhitarūpārammaṇaṃ dibbacakkhuñāṇaṃ āvajjanaparikammehi vinā na uppajjati, na ca uppajjamānaṃ bhijjamānaṃ rūpamassa ārammaṇaṃ hoti dubbalattā, cuticittañca kammajarūpassa bhaṅgakkhaṇe eva uppajjati, paṭisandhicittañca upapattikkhaṇe, tasmā āha cutikkhaṇetiādi. Rūpadassanamevettha sattadassananti cavamānetiādinā puggalādhiṭṭhānena vuttaṃ. Abhirūpe virūpetipīti idaṃ vaṇṇa-saddassa saṇṭhānavācakataṃ sandhāya vuttaṃ mahantaṃ hatthirājavaṇṇaṃ abhinimminitvātiādīsu (saṃ. ni. 1.138) viya. Sundaraṃ gatiṃ gatā sugatāti āha ‘‘sugatigate’’ti. Iminā pana padenāti yathākammupageti iminā padena.

Weil das Wissen des himmlischen Auges (dibbacakkhu-ñāṇa), dessen Objekt notwendigerweise eine zuvor entstandene und fortbestehende materielle Form ist, nicht ohne die vorbereitende Zuwendung (āvajjanaparikamma) entsteht, und weil aufgrund von Schwäche weder eine im Entstehen begriffene noch eine im Vergehen begriffene Form (rūpa) sein Objekt sein kann, und weil das Sterbebewusstsein (cuticitta) nur im Moment des Vergehens (bhaṅgakkhaṇe) der karmaerzeugten Materie entsteht, das Wiederverknüpfungsbewusstsein (paṭisandhicitta) hingegen im Moment des Entstehens (uppattikkhaṇe), deshalb sagte der Kommentator: 'im Moment des Sterbens' (cutikkhaṇe) usw. Hierbei ist das Sehen von materiellen Formen eben das Sehen von Wesen; deshalb wurde es mit den Worten 'die Scheidenden' (cavamāne) usw. in einer auf Personen bezogenen Weise (puggalādhiṭṭhāna) ausgedrückt. Der Ausdruck 'schöne und hässliche' (abhirūpe virūpepi) wurde im Hinblick darauf gesagt, dass das Wort 'Aussehen' (vaṇṇa) die äußere Gestalt (saṇṭhāna) bezeichnet, so wie in Passagen wie: 'nachdem er die Gestalt (vaṇṇa) eines großen Elefantenkönigs erschaffen hatte' usw. Da diejenigen, die zu einem guten Bestimmungsort gelangt sind, 'die Wohlgegangenen' (sugatā) genannt werden, sagte er: 'die zu einer glücklichen Existenz Gelangten' (sugatigate). Mit dem Ausdruck 'mit diesem Wort aber' meint er das Wort 'entsprechend ihren Taten gehend' (yathākammupage).

Nerayikānaṃ aggijālasatthanipātādīhi vibhinnasarīravaṇṇaṃ disvā tadanantarehi kāmāvacarajavaneheva ñātaṃ tesaṃ dukkhānubhavanampi dassanaphalāyattatāya ‘‘dibbacakkhukiccamevā’’ti vuttaṃ. Evaṃ manasikarotīti tesaṃ kammassa ñātukāmatāvasena pādakajjhānaṃ samāpajjitvā vuṭṭhāya parikammavasena kinnu khotiādinā manasikaroti. Athassa taṃ kammaṃ ārammaṇaṃ katvā āvajjanaparikammādīnaṃ upari uppannena rūpāvacaracatutthajjhānena sampayuttaṃ yaṃ ñāṇaṃ uppajjati, idaṃ yathākammupagañāṇaṃ nāmāti yojanā. Devānaṃ dassanepi eseva nayo. Visuṃ parikammanti pubbenivāsādīnaṃ viya dibbacakkhuñāṇaparikammaṃ vinā visuṃ parikammaṃ natthi. Keci panettha ‘‘pādakajjhānasamāpajjanaparikammehi kiccaṃ natthi, kinnu kho kammantiādimanasikārānantarameva kammaṃ. Kammasīsena taṃsampayutte ca dhamme ārammaṇaṃ katvā appanāvīthi uppajjati. Evamanāgataṃsañāṇepi, teneva visuṃ parikammaṃ nāma natthi…pe… dibbacakkhunā saheva ijjhantīti vutta’’nti vadanti. Taṃ na gahetabbaṃ vasībhūtānampi abhiññānaṃ pādakajjhānādiparikammaṃ vinā anuppattito. Pādakajjhānādimattena ca visuṃ parikammaṃ nāma na hotīti dibbacakkhunāva etāni ñāṇāni [Pg.83] siddhānīti gahetabbaṃ. Evaṃ anāgataṃsañāṇassāpīti dibbacakkhunā diṭṭhassa sattassa anāgate pavattiṃ ñātukāmatāya pādakajjhānādīnamanantaraṃ ñāṇabalānurūpaṃ anāgatesu anekakappesu uppajjanārahe pubbe attabhāvapariyāpanne pañcakkhandhe tappaṭibaddhe tadārammaṇe ca sabbe lokiyalokuttaradhamme sammutiñca ekakkhaṇe ālambitvā uppajjanakassa catutthajjhānasampayuttassa anāgataṃsañaāṇassāpi visuṃ parikammaṃ nāma natthīti yojanā.

Indem man das durch Flammen, Waffenhiebe usw. zerrissene Aussehen des Körpers der Höllenbewohner sieht, wird auch deren Erleiden von Schmerz durch die unmittelbar danach auftretenden sinnensphärischen Impulsbewusstseine (kāmāvacara-javana) erkannt. Da dies vom Resultat des Sehens abhängt, wird gesagt, dass es 'eben die Funktion des himmlischen Auges' (dibbacakkhu-kicca) ist. 'So lenkt er die Aufmerksamkeit darauf' (evaṃ manasikaroti) bedeutet: Aus dem Wunsch heraus, ihr Karma zu erfahren, tritt er in das Grundlagen-Jhāna (pādaka-jhāna) ein, erhebt sich daraus und richtet die Aufmerksamkeit im Zuge der Vorbereitung (parikamma) mit den Gedanken 'Was ist es wohl?' usw. darauf. Wenn ihm danach dieses Karma als Objekt dient, entsteht ein mit dem vierten Jhāna der feinstofflichen Sphäre (rūpāvacara-catutthajjhānena) verbundenes Wissen, das oberhalb der Zuwendung und Vorbereitung (āvajjanaparikamma) auftritt. Die Erklärung (yojanā) lautet: Dieses Wissen wird 'Wissen über das Eingehen [der Wesen] gemäß ihren Taten' (yathākammupaga-ñāṇa) genannt. Beim Sehen von Göttern (deva) gilt dieselbe Methode. 'Eine separate Vorbereitung' (visuṃ parikammaṃ) bedeutet: Es gibt keine separate Vorbereitung ohne die Vorbereitung für das Wissen des himmlischen Auges, ähnlich wie bei der Erinnerung an frühere Leben (pubbenivāsa) usw. Einige Lehrer sagen jedoch hierzu: 'Es bedarf keiner Vorbereitung durch das Eintreten in das Grundlagen-Jhāna. Unmittelbar nach der Aufmerksamkeit wie „Was ist wohl das Karma?“ entsteht der Absorptionsprozess (appanā-vīthi), indem das Karma und die damit verbundenen Phänomene – mit dem Karma als Hauptobjekt – zum Objekt gemacht werden. Ebenso verhält es sich beim Wissen über die Zukunft (anāgataṃsa-ñāṇa). Daher gibt es keine separate Vorbereitung ... sie werden zusammen mit dem himmlischen Auge verwirklicht.' Das sollte nicht akzeptiert werden. Denn selbst für jene, die Meisterschaft (vasībhūta) erlangt haben, entstehen die höheren Geisteskräfte (abhiññā) nicht ohne die Vorbereitung des Grundlagen-Jhānas usw. Und durch das bloße Grundlagen-Jhāna allein gibt es keine sogenannte separate Vorbereitung. Daher ist anzunehmen, dass diese beiden Wissen allein durch das himmlische Auge vollendet werden. 'Ebenso verhält es sich beim Wissen über die Zukunft' (anāgataṃsañāṇassa api) bedeutet: Aus dem Wunsch heraus, den zukünftigen Verlauf eines durch das himmlische Auge gesehenen Wesens zu erfahren, richtet man unmittelbar nach dem Grundlagen-Jhāna usw., entsprechend der Stärke des Wissens, das Augenmerk in einem einzigen Moment auf alle fünf Aggregate, die in unzähligen zukünftigen Weltaltern in einer individuellen Existenzform entstehen können, sowie auf alle damit verbundenen weltlichen und überweltlichen Phänomene, die diese zum Objekt haben, und auf die Begriffe (sammuti). Für dieses mit dem vierten Jhāna verbundene Wissen über die Zukunft gibt es ebenfalls keine separate Vorbereitung; dies ist die syntaktische Verbindung (yojanā).

Keci panettha ‘‘pubbenivāsānussatiyaṃ viya nāmagottādigahaṇampi attheva, tañca na abhiññākkhaṇe, atha kho tadanantaresu kāmāvacarajavanakkhaṇesu eva hoti nāmaparikappakāle itaraparikappāsambhavā kammenuppattiyañca pariyantābhāvā. Sabbaparikammanimittesu pana dhammesu atthesupi ekakkhaṇe abhiññāya diṭṭhesu yathārucivasena pacchā evaṃnāmotiādinā kāmāvacaracittena vikappo uppajjati cakkhunā diṭṭhesu bahūsu rūpesu thambhakumbhādivikappo viya. Yañca kattha avikappitaṃ, tampi vikappanārahanti sabbaṃ nāmagottādito vikappitameva hoti. Yathā cettha, evaṃ pubbenivāsānussatiyampi parikappārahatampi sandhāya pāḷiyaṃ evaṃnāmotiādinā apadesasahitameva vutta’’nti vadanti. Aññe pana ‘‘nāmagottādikaṃ sabbampi ekakkhaṇe paññāyati, abhirucitaṃ pana vacasā voharantī’’ti vadanti, tepi atthato purimehi sadisā eva, pubbe diṭṭhassa puna vohārakālepi parikappetabbato parikappārahadhammadassanameva tehipi atthato upagataṃ. Eke pana ‘‘so tato cuto amutra udapādintiādivacanato kameneva atītānāgatadhammajānanena nāmagottādīhi saddhiṃ gahaṇaṃ sukara’’nti vadanti, taṃ ayuttameva buddhānampi sabbaṃ ñātuṃ asakkuṇeyyatāya sabbaññutāhānippasaṅgato. Pāḷiyaṃ ime vata bhontotiādi yathākammupagañāṇassa pavattiākāradassanaṃ. Kāyavācādi cettha kāyavacīviññattiyo.

Einige Lehrer sagen hierzu: 'Wie bei der Erinnerung an frühere Daseine (pubbenivāsa-anussati) gibt es auch das Erfassen von Name, Clan (gotta) usw. Dieses geschieht jedoch nicht im Moment der höheren Geisteskraft (abhiññā), sondern vielmehr in den unmittelbar darauf folgenden Momenten des sinnensphärischen Impulsbewusstseins (kāmāvacara-javana); denn während man sich den Namen vorstellt, ist die Vorstellung anderer Dinge [wie des Clans] unmöglich, und wenn sie nacheinander entstehen würden, gäbe es kein Ende. Wenn jedoch alle Phänomene, die Anlass zur Vorstellung geben, obwohl sie unendlich sind, in einem einzigen Moment durch die höhere Geisteskraft gesehen werden, entsteht danach je nach Wunsch durch das sinnensphärische Bewusstsein die begriffliche Unterscheidung (vikappa) wie „Er hat jenen Namen“ usw., ähnlich wie man mit dem Auge viele visuelle Formen sieht und danach begrifflich zwischen Säulen, Töpfen usw. unterscheidet. Und was auch immer an irgendeiner Stelle nicht begrifflich unterschieden wurde, ist dennoch der begrifflichen Unterscheidung zugänglich; daher wird alles in Bezug auf Name, Clan usw. als begrifflich unterschieden angesehen. Wie hier, so wird es auch bei der Erinnerung an frühere Daseine im Hinblick auf die Eignung zur begrifflichen Vorstellung im kanonischen Text (pāḷi) zusammen mit Bezeichnungen wie „so dem Namen nach“ usw. ausgedrückt.' Andere hingegen sagen: 'Alles wie Name, Clan usw. erscheint in einem einzigen Moment; das Gewünschte aber drückt man sprachlich aus.' Auch sie stimmen in der Bedeutung mit den ersteren überein, da das zuvor Gesehene auch zur Zeit des späteren sprachlichen Ausdrucks gedanklich zu fassen ist; somit wird auch von ihnen in der Bedeutung nur das Sehen von Phänomenen, die der gedanklichen Vorstellung zugänglich sind, akzeptiert. Einige wiederum sagen: 'Aufgrund von kanonischen Aussagen wie „Er schied von dort und wurde dort wiedergeboren“ erfolgt das Erkennen der vergangenen und zukünftigen Phänomene ausschließlich nacheinander; daher ist das Erfassen zusammen mit Name, Clan usw. leicht.' Das ist jedoch unhaltbar, da selbst für die Buddhas ein Wissen aller Dinge [auf diese Weise] unmöglich wäre, was den Verlust ihrer Allwissenheit (sabbaññutā) zur Folge hätte. Die kanonische Passage 'Diese ehrenwerten Wesen wahrlich' usw. zeigt die Art und Weise des Funktionierens des Wissens über das Eingehen gemäß ihren Taten (yathākammupaga-ñāṇa). Unter 'Körper und Rede' (kāyavācā) sind hier die körperliche und die sprachliche Bekundung (kāya-viññatti, vacī-viññatti) zu verstehen.

Bhāriyanti ānantariyasadisattā vuttaṃ. Khamāpane hi asati ānantariyameva. Tassāti bhāriyasabhāvassa upavādassa. Mahallakoti kevalaṃ vayasāva mahallako, na ñāṇena, ‘‘nāyaṃ kiñci lokavohāramattampi jānāti, parisadūsako eva amhākaṃ lajjitabbassa karaṇato’’ti adhippāyena hīḷetvā vuttattā guṇaparidhaṃsanena upavadatīti veditabbaṃ. Āvusotiādinā [Pg.84] thero uparimagguppattimassa ākaṅkhanto karuṇāya attānamāvikāsi. Pākatikaṃ ahosīti maggāvaraṇaṃ nāhosīti adhippāyo. Attanā vuḍḍhataroti sayampi vuḍḍho. Etthāpi ‘‘ukkuṭikaṃ nisīditvā’’ti visuddhimagge vuttaṃ. Anāgāmī arahā ca āyatiṃ saṃvaratthāya na khameyyuṃ, sesā dosenapīti āha ‘‘sace so na khamatī’’ti.

Als 'schwerwiegend' (bhāriya) wurde es bezeichnet, weil es einer Tat mit unmittelbarer Wirkung (ānantariya) gleicht. Denn wenn keine Abbitte geleistet wird, ist es tatsächlich wie eine Tat mit unmittelbarer Wirkung. Der Ausdruck 'dessen' (tassa) bezieht sich auf die schwerwiegende Natur dieser Anschuldigung [gegenüber einem Edlen]. 'Ein Ältester' (mahallaka) bedeutet, dass er lediglich an Lebensjahren älter ist, nicht jedoch an Weisheit. Da dies verächtlich in der Absicht gesagt wurde: 'Dieser hier versteht nicht einmal das Geringste von weltlichen Gepflogenheiten; er bringt bloß Schande über unsere Gemeinschaft, indem er uns beschämt', ist zu verstehen, dass er ihn herabsetzt, indem er dessen Tugenden schmälert (guṇaparidhaṃsena). Mit den Worten 'Freund' (āvuso) usw. gab sich der ältere Mönch (thera) aus Mitgefühl zu erkennen, da er für jenen [jüngeren Mönch] das Entstehen des höheren Pfades herbeiwünschte. 'Er wurde wieder normal' (pākatikaṃ ahosī) bedeutet, dass es kein Hindernis für den Pfad (maggāvaraṇa) mehr gab; dies ist die Absicht. 'Älter als er selbst' (attanā vuḍḍhataro) bedeutet, dass er selbst der Ältere war. Auch hierzu heißt es im Visuddhimagga: 'nachdem er sich in die Hocke niedergelassen hatte' (ukkuṭikaṃ nisīditvā). Ein Nie-Wiederkehrender (anāgāmī) und ein Arahant würden [ein solches Verhalten] zum Zweck der zukünftigen Zügelung nicht dulden; die übrigen [Edlen] würden es vielleicht auch aus Ärger (dosa) nicht dulden. Deshalb sagte er: 'Wenn er nicht vergibt' (sace so na khamati).

Ye ca…pe… samādapenti, tepi micchādiṭṭhikammasamādānāti yojetabbaṃ. Sīlasampannotiādīsu nippariyāyato aggamaggaṭṭho adhippeto tasseva aññārādhanā niyamato, sesāpi vā pacchimabhavikā sīlādīsu ṭhitā tesampi aññuppattiniyamato. Aññanti arahattaphalaṃ. Evaṃ sampadanti evaṃ nibbattikaṃ. Yathā taṃ avirajjhanakanibbattikaṃ, evamidampi etassa niraye nibbattananti attho. Yaṃ sandhāya ‘‘evaṃsampadamida’’nti niddiṭṭhaṃ, taṃ dassetuṃ taṃ vācantiādi vuttaṃ. Taṃ vācanti ariyūpavādaṃ. Cittanti ariyūpavādakacittaṃ. Diṭṭhinti ariyūpavāde dosābhāvadassanadiṭṭhiṃ. ‘‘Sabbametaṃ pajahissāmī’’ti cittena accayaṃ desetvā khamāpanavasena appahāya appaṭinissajjitvā. Yathābhataṃ nikkhitto evaṃ nirayeti yathā nirayapālehi āharitvā niraye ṭhapito, evaṃ niraye ṭhapito eva, ariyūpavādenevassa idaṃ niyamena niraye nibbattanaṃ yathā maggena phalaṃ sampajjati, evaṃ sampajjanakanti adhippāyo.

„Und jene, die [andere] anspornen... pe...“ – auch diese sind als „solche, die Handlungen aus falscher Ansicht annehmen“ zu betrachten. Bei den Ausdrücken wie „der an Tugend Reiche“ ist im eigentlichen Sinne der auf dem höchsten Pfad Verweilende gemeint, weil genau für diesen das Erreichen der höchsten Erkenntnis (d.h. der Arhatschaft) gewiss ist; oder aber es sind auch die übrigen in ihrer letzten Existenz Befindlichen gemeint, die in Tugend usw. gefestigt sind, da auch für sie das Erlangen der höchsten Erkenntnis gewiss ist. „Aññā“ bedeutet die Frucht der Arhatschaft. „So zustande kommend“ bedeutet „so entstehend“. So wie jenes unfehlbar entsteht, so ist auch dieses Entstehen in der Hölle für ihn gewiss – das ist die Bedeutung. Worauf sich der Ausdruck „so zustande kommend ist dies“ bezieht, um das aufzuzeigen, wurde „jene Rede“ usw. gesagt. „Jene Rede“ bezieht sich auf die Schmähung der Edlen. „Der Geist“ bedeutet der Geist, der die Edlen schmäht. „Die Ansicht“ bedeutet die Ansicht, die in der Schmähung der Edlen keinen Fehler sieht. „Ohne all dies aufgegeben und abgelegt zu haben“, obwohl man mit dem Gedanken „Ich will all dies aufgeben“ die Verfehlung gesteht und um Vergebung bittet. „Wie dorthin gebracht, so in der Hölle abgelegt“ bedeutet: wie von den Höllenwärtern herbeigeholt und in der Hölle platziert, genau so ist er in der Hölle platziert. Allein durch die Schmähung der Edlen erfolgt seine Geburt in der Hölle mit Gewissheit, so wie durch den Pfad die Frucht erlangt wird. Das ist die Absicht.

Micchādiṭṭhi sabbapāpamūlattā paramā padhānā yesaṃ vajjānaṃ tāni micchādiṭṭhiparamāni vajjāni, sabbavajjehi micchādiṭṭhiyeva paramaṃ vajjanti attho. Avītarāgassa maraṇato paraṃ nāma bhavantarupādānamevāti āha ‘‘paraṃ maraṇāti tadanantaraṃ abhinibbattakkhandhaggahaṇe’’ti. Yena tiṭṭhati, tassa upacchedeneva kāyo bhijjatīti āha ‘‘kāyassa bhedāti jīvitindriyassupacchedā’’ti. Eti etasmā sukhanti ayo, puññaṃ. Āyassāti āgamanassa, hetussa vā. Ayati iṭṭhārammaṇādīhi pavattatīti āyo, assādo. Asurasadisanti petāsurasadisaṃ.

Diejenigen Verfehlungen, bei denen die falsche Ansicht als die Wurzel allen Übels das Höchste und Vorrangigste ist, werden „Verfehlungen mit falscher Ansicht als Höchstem“ genannt. Die Bedeutung ist, dass unter allen Verfehlungen die falsche Ansicht das schlimmste Vergehen ist. „Nach dem Tode“ bedeutet für jemanden, dessen Begehren nicht erloschen ist, eben das Ergreifen einer neuen Existenz; daher heißt es: „nach dem Tode“ bezieht sich auf das Ergreifen der Aggregate, die unmittelbar im Anschluss daran entstehen. „Mit dem Zerfall des Körpers“: Da der Körper durch das Abschneiden dessen, wodurch er besteht [nämlich des Lebensorgans], zerfällt, heißt es: „mit dem Zerfall des Körpers“ bedeutet das Abschneiden des Lebensorgans. „Ayo“ bedeutet das Verdienst, weil daraus Glück entsteht. „Āyassa“ bedeutet „des Kommens“ oder „der Ursache“. „Āyo“ bedeutet Genuss, da es durch erwünschte Objekte usw. entsteht. „Asura-ähnlich“ bedeutet wie ein Peta-Asura.

Āsavakkhayañāṇakathāvaṇṇanā

Erklärung der Abhandlung über das Wissen von der Vernichtung der Triebe

14. Sarasalakkhaṇapaṭivedhenāti [Pg.85] sabhāvasaṅkhātassa lakkhaṇassa asammohato paṭivijjhanena. Nibbattikanti nipphādanaṃ. Yaṃ ṭhānaṃ patvāti yaṃ nibbānaṃ maggassa ārammaṇapaccayaṭṭhena ṭhānaṃ kāraṇabhūtaṃ āgamma. Appavattinti appavattihetuṃ. Kilesavasenāti yesaṃ āsavānaṃ khepanena idaṃ ñāṇaṃ āsavakkhayañāṇaṃ jātaṃ, tesaṃ kilesānaṃ vasena, tesaṃ āsavānaṃ vasena sabbakilesānaṃ saṅgahaṇato pariyāyato pakārantaratoti attho. Pāḷiyaṃ atītakālavasena ‘‘abbhaññāsi’’nti vatvāpi abhisamayakāle tassa tassa jānanassa paccuppannataṃ upādāya ‘‘evaṃ jānato evaṃ passato’’ti vattamānakālena niddeso kato. Kāmāsavādīnaṃ vimuccaneneva tadavinābhāvato diṭṭhāsavassāpi vimutti veditabbā.

14. „Durch das Durchdringen des eigenen Merkmals“ bedeutet: durch das unverwirrte Durchdringen des Merkmals, welches das eigene Wesen genannt wird. „Nibbattika“ bedeutet das Hervorbringen. „Nachdem man den Ort erreicht hat“ bedeutet: nachdem man jenes Nibbāna erreicht hat, das als Grundlage für den Pfad im Sinne einer Objekt-Bedingung dient. „Das Nicht-Fortbestehen“ bedeutet die Ursache für das Nicht-Fortbestehen. „Durch die Befleckungen“: Da dieses Wissen durch das Versiegen jener Triebe als das „Wissen von der Vernichtung der Triebe“ entstanden ist, bezieht sich dies auf jene Befleckungen; „durch jene Triebe“ bedeutet im übertragenen Sinne oder auf andere Weise, weil alle Befleckungen darin eingeschlossen sind. Obwohl im Pali-Text unter Verwendung der Vergangenheitsform „ich erkannte“ gesprochen wird, wird im Moment des Durchbruchs, bezugnehmend auf die Gegenwärtigkeit dieses jeweiligen Erkennens, die Beschreibung im Präsens gegeben: „wer so weiß, wer so sieht“. Allein durch die Befreiung von den Sinnestrieben usw. ist auch die Befreiung vom Trieb der falschen Ansichten zu verstehen, da diese untrennbar damit verbunden ist.

‘‘Khīṇā jātī’’ti jānanaṃ kilesakkhayapaccavekkhaṇavasena, vusitaṃ brahmacariyantiādijānanaṃ maggaphalanibbānapaccavekkhaṇavasena hotīti āha ‘‘khīṇā jātītiādīhi tassa bhūmi’’nti. Tattha bhūminti visayaṃ, tīsu kālesupi jātikkhayaṃ pati ujukameva vāyāmāsambhavepi taṃ pati vāyāmakaraṇassa sātthakataṃ, tassa anāgatakkhandhānuppattiphalatañca dassetuṃ yā panātiādi vuttaṃ. Yā pana maggassa abhāvitattātiādinā hi maggenāvihatakileseheva āyatiṃ khandhānaṃ jāti hessati, tesañca kilesānaṃ maggena vināse sati khandhā na jāyissanti, kilesānañca tekālikatāya jātiyaṃ vuttanayena kenaci paccayena vināsayogepi cittasantāne kilesaviruddhaariyamaggakkhaṇuppādanameva tabbināso viruddhapaccayopanipātena āyatiṃ anuppajjanato bījasantāne aggikkhandhopanipātena āyatiṃ bījattānuppatti viya, iti maggakkhaṇuppattisaṅkhātakilesābhāvena kilesaphalānaṃ khandhānaṃ āyatiṃ anuppattiyeva jātikkhayoti ayamattho vibhāvīyati, tenāha ‘‘maggassa bhāvitattā anuppādadhammataṃ āpajjanena khīṇā’’ti. Ettha cāyamattho kilesābhāvasaṅkhātassa maggassa bhāvitattā uppāditattā paccayābhāvena anuppajjantī khandhānaṃ jāti tena āyatiṃ anuppajjanasaṅkhātena anuppādadhammataṃ āpajjanena vohārato khīṇā me jātīti. Na hi saṅkhatadhammānaṃ paccayantarena vināso sambhavati, sambhave ca [Pg.86] tassa paccayantaratādippasaṅgato. Tabbiruddhakkhaṇuppādanameva tabbināsuppādanaṃ. Tanti khīṇajātiṃ abbhaññāsinti sambandho. Itthattāyāti ime pakārā itthaṃ, tabbhāvo itthattaṃ, tadatthāya. Dassentoti nigamanavasena dassentoti.

Das Wissen „Versiegt ist die Geburt“ erfolgt durch das Reflektieren über die Vernichtung der Befleckungen; das Wissen „Gelebt ist das heilige Leben“ usw. erfolgt durch das Reflektieren über Pfad, Frucht und Nibbāna. Daher heißt es: „mit ‚Versiegt ist die Geburt‘ usw. wird sein Bereich bezeichnet“. Dabei bedeutet „Bereich“ das Objekt. Um zu zeigen, dass, obwohl in bezug auf das Versiegen der Geburt in allen drei Zeiten ein direktes Bemühen unmöglich ist, das Bemühen in dieser Hinsicht dennoch sinnvoll ist, und dass sein Resultat das Nicht-Entstehen der zukünftigen Aggregate ist, wurde der Satz „yā pana...“ („Was aber...“) usw. gesagt. Denn mit den Worten „was aber wegen der Unentfaltetheit des Pfades...“ usw. wird dargelegt: Nur durch die vom Pfad unzerstörten Befleckungen wird es in der Zukunft eine Geburt der Aggregate geben. Wenn diese Befleckungen durch den Pfad vernichtet werden, werden die Aggregate nicht entstehen. Und obwohl die Befleckungen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu den drei Zeiten bei einer tatsächlichen Geburt nicht durch irgendeine äußere Ursache vernichtet werden können, ist das Erzeugen des edlen Pfadmoments, der den Befleckungen im Geiststrom entgegengesetzt ist, eben deren Vernichtung; denn durch das Zusammentreffen mit dieser entgegengesetzten Bedingung entstehen sie in der Zukunft nicht mehr – so wie im Strom der Samen durch das Hineinfallen einer Feuersglut das zukünftige Entstehen von Samen unmöglich gemacht wird. So wird dieser Sinn verdeutlicht: Das Nicht-Entstehen der Aggregate, welche die Früchte der Befleckungen sind, in der Zukunft aufgrund des Fehlens von Befleckungen (was als das Entstehen des Pfadmoments bezeichnet wird), ist wahrlich das Versiegen der Geburt. Deshalb heißt es: „Weil der Pfad entfaltet wurde, ist sie durch den Eintritt in den Zustand des Nicht-mehr-Entstehens versiegt.“ Und hierbei ist die Bedeutung wie folgt: Weil der Pfad, der durch das Nichtvorhandensein von Befleckungen charakterisiert ist, entfaltet, d. h. hervorgebracht wurde, entsteht die Geburt der Aggregate mangels Bedingungen nicht mehr; durch diesen Eintritt in den Zustand des Nicht-mehr-Entstehens, der als zukünftiges Nicht-Entstehen bezeichnet wird, sagt man im übertragenen Sinne: „Meine Geburt ist versiegt.“ Denn für bedingte Dinge ist eine Vernichtung durch eine andere Ursache nicht möglich; gäbe es eine solche, würde dies zu dem Fehlschluss führen, dass sie eine andere Ursache hätten. Allein das Erzeugen des ihnen entgegengesetzten Moments ist das Bewirken ihrer Vernichtung. „Das“ bezieht sich auf „die versiegte Geburt“, verknüpft mit „ich habe erkannt“. „Itthattāya“ bedeutet: diese Arten sind „so“; dieser Zustand davon ist „so-Sein“; für diesen Zweck. „Zeigend“ bedeutet: als Schlussfolgerung zeigend.

Vijjāttayakathāvaṇṇanānayo niṭṭhito.

Die Methode der Erklärung der Abhandlung über das dreifache Wissen ist abgeschlossen.

Upāsakattapaṭivedanākathāvaṇṇanā

Erklärung der Abhandlung über das Bekanntgeben des Status als Laienanhänger

15. Aññāṇanti dhi-saddayogena sāmiatthe upayogavacanaṃ. Pādānīti pāde. Yasasāti parivārena. Kotūhalacchareti kotūhale acchare ca. Ayanti amikkanta-saddo. Nayidaṃ āmeḍitavasena dvikkhattuṃ, atha kho atthadvayavasenāti dassento atha vātiādimāha. Avisesena atthasāmaññena nipphanno abhikkantanti bhāvanapuṃsakaniddeso, desanāpasādādivisesāpekkhāyapi tatheva tiṭṭhati pubbe nipphannattāti āha ‘‘abhikkantaṃ…pe… pasādo’’ti. Adhomukhaṭhapitaṃ kenaci. Heṭṭhāmukhajātaṃ sayameva. Pariyāyehīti pakārehi, arasarūpattādipaṭipādakakāraṇehi vā.

15. „Aññāṇaṃ“ (das Nichtwissen) ist eine Akkusativform im Sinne des Genitivs, bedingt durch die Verbindung mit dem Ausrufewort „dhī“ („Pfui über...“). „Pādāni“ bedeutet die Füße. „Yasasā“ bedeutet mit Gefolge. „Kotūhalacchare“ bedeutet in der Aufregung und im Staunen. „Ayaṃ“ bezieht sich auf das Wort „abhikkanta“. Um zu zeigen, dass dies nicht als bloße Wiederholung zweimal gesprochen wurde, sondern vielmehr aufgrund zweier verschiedener Bedeutungen, wurde „oder auch“ usw. gesagt. Das Wort „abhikkantaṃ“ ist eine im allgemeinen, unbestimmten Sinne gebildete sächliche Form; selbst wenn man die Besonderheit der Freude an der Lehrverkündigung usw. berücksichtigt, bleibt es genau in dieser sächlichen Form, da es zuvor so gebildet wurde. Daher heißt es: „vortrefflich... pe... Freude“. „Mit dem Gesicht nach unten aufgestellt“ bedeutet: von jemandem nach unten gekehrt abgestellt. „Nach unten gerichtet“ bedeutet: von selbst nach unten gerichtet. „Pariyāyehi“ bedeutet durch verschiedene Weisen oder durch Gründe, die die Unattraktivität usw. aufzeigen.

Gamudhātussa dvikammakattābhāvā gotamaṃ saraṇanti idaṃ padadvayampi na upayogavacanaṃ. Api ca kho purimameva, pacchimaṃ pana paccattavacananti dassetuṃ ‘‘gotamaṃ saraṇanti gacchāmī’’ti vuttaṃ. Tena ca iti-saddo luttaniddiṭṭhoti dasseti. Aghassāti aghato pāpato. Tātāti hi padaṃ apekkhitvā nissakkasseva yuttattā. Adhigatamagge sacchikatanirodheti padadvayenāpi phalaṭṭhā eva dassitā, na maggaṭṭhāti dassento ‘‘yathānusiṭṭhaṃ paṭipajjamāne cā’’ti āha. Vitthāroti iminā ‘‘yāvatā, bhikkhave, dhammā saṅkhatā vā asaṅkhatā vā, virāgo tesaṃ aggamakkhāyatī’’ti (itivu. 90; a. ni. 4.34) vuttapadaṃ saṅgaṇhāti. Anejanti nittaṇhaṃ. Appaṭikūlanti avirodhatthadīpanato aviruddhasuciṃ paṇītaṃ vā. Vācāya paguṇīkattabbato, pakaṭṭhehi saddatthaguṇehi yogato vā paguṇaṃ. Saṃhatoti ghaṭito sameto[Pg.87]. Yatthāti yesu purisayugesūti sambandho. Aṭṭha ca puggaladhammadasā teti te aṭṭha puggalā ariyadhammassa diṭṭhattā dhammadasā.

Da die Verbalwurzel gam nicht doppeltransitiv ist, stehen die beiden Wörter „gotamaṃ“ und „saraṇaṃ“ nicht beide im Akkusativ. Vielmehr wurde gesagt: „Ich gehe zu Gotama als Zuflucht“ (gotamaṃ saraṇanti gacchāmi), um zu zeigen, dass nur das erstere [Wort] im Akkusativ steht, das letztere hingegen im Nominativ. Und dadurch zeigt es, dass das Wort iti ausgelassen und impliziert ist. „Aghassa“ bedeutet „vom Übel, von der Sünde“. Denn in Bezug auf das Wort „tāta“ ist es angemessen, dass es im Ablativ steht. Um zu zeigen, dass auch durch die beiden Ausdrücke „die den Pfad erlangt haben“ und „die das Erlöschen verwirklicht haben“ nur jene aufgezeigt werden, die in der Frucht verweilen, nicht aber jene, die auf dem Pfad stehen, sagte er: „und diejenigen, die der Unterweisung gemäß praktizieren“. Mit dem Wort „vitthāro“ (Ausführlichkeit) umfasst er die Aussage: „Ihr Mönche, soweit es gestaltete oder ungestaltete Dinge gibt, gilt die Leidenschaftslosigkeit als die Höchste unter ihnen.“ „Anejaṃ“ bedeutet frei von Begehren. „Appaṭikūlaṃ“ bedeutet widerspruchsfrei, rein oder erhaben, da es die Bedeutung der Nicht-Widersprüchlichkeit verdeutlicht. „Paguṇaṃ“ (geläufig/vorzüglich) bedeutet, dass es mit dem Mund (durch Sprache) einzuüben ist, oder weil es mit hervorragenden Eigenschaften von Wortlaut und Bedeutung verbunden ist. „Saṃhato“ bedeutet verbunden, vereint. „Yattha“ (wo/in denen) bezieht sich auf „in welchen Menschenpaaren“ – dies ist die Verknüpfung. „Und die acht Personen sind Seher des Dhamma“ bedeutet: Diese acht Personen sind Seher des Dhamma, weil sie die edle Lehre (ariyadhamma) geschaut haben.

Saraṇantiādīsu ayaṃ saṅkhepattho – bhayahiṃsanādiatthena ratanattayaṃ saraṇaṃ nāma, tadeva me ratanattayaṃ tāṇaṃ leṇaṃ parāyaṇanti buddhasubuddhatādiguṇavasena tapparāyaṇatākārappavatto cittuppādo saraṇagamanaṃ nāma. Yathāvuttena iminā cittuppādena samannāgato saraṇaṃ gacchati nāma. Etassa ca saraṇagamanassa lokiyalokuttaravasena duvidho pabhedo. Tattha lokuttaraṃ saraṇagamanūpakkilesasamucchedena maggakkhaṇeyeva sijjhati. Lokiyasaraṇagamanaṃ catudhā pavattati ahaṃ attānaṃ buddhassa pariccajāmītiādinā attaniyyātanena, yathāvuttatapparāyaṇatāya, sissabhāvūpagamanena, paṇipātena cāti. Sabbatthāpi cettha seṭṭhadakkhiṇeyyabhāvavaseneva saraṇagamanaṃ hoti, na ñātibhayācariyādivasenāti veditabbaṃ. Evaṃ ñātiādivasena titthiyaṃ vandato saraṇaṃ na bhijjati, dakkhiṇeyyabhāvena aññaṃ vandato saraṇaṃ bhijjati. Lokiyassa saraṇagamanassa nibbānappattiniyamaṃ sadisaphalaṃ saraṇagatassa anāgate nibbānappattiniyamato. Sabbalokiyasampattisamadhigamo pana apāyadukkhādisamatikkamo ca ānisaṃsaphalaṃ. Tīsu vatthūsu cassa saṃsayamicchāñāṇādi saṃkileso. Bhedopissa sāvajjānavajjavasena duvidho. Tattha paṭhamo micchādiṭṭhipubbakehi titthiyapaṇipātādīhi hoti, so ca aniṭṭhaphalattā sāvajjo. Anavajjo pana kālakiriyāya hoti. Lokuttarasaraṇagamanassa sabbathā saṃkileso vā bhedo vā natthīti veditabbaṃ.

Bei den Worten, die mit „saraṇaṃ“ beginnen, ist dies die kurze Erklärung: Aufgrund der Bedeutung des Abwendens von Furcht, Schädigung usw. wird das Dreifache Juwel „Zuflucht“ genannt. Eben dieses Dreifache Juwel ist mein Schutz, mein Hort, meine letzte Zuflucht – das Entstehen des Geistes, das in dieser Weise der Hingabe an sie aufgrund der Eigenschaften des Buddha wie seiner vollkommenen Erleuchtung auftritt, wird „Zufluchtnehmen“ genannt. Wer mit diesem besagten Entstehen des Geistes ausgestattet ist, wird als jemand bezeichnet, der zur Zuflucht geht. Dieses Zufluchtnehmen hat eine zweifache Einteilung in das weltliche und das überweltliche. Darunter verwirklicht sich das überweltliche Zufluchtnehmen im Moment des Pfades selbst durch die völlige Vernichtung der Verunreinigungen des Zufluchtnehmens. Das weltliche Zufluchtnehmen drückt sich auf vierfache Weise aus: durch Selbsthingabe („Ich übergebe mich dem Buddha“ usw.), durch die besagte Hingabe an sie, durch das Eintreten in ein Schülerverhältnis und durch ehrerbietigen Gruß. Hierbei ist zu wissen, dass das Zufluchtnehmen in jedem Fall nur aufgrund der Eigenschaft [der Juwelen], die erhabensten und gabenwürdigsten zu sein, stattfindet, und nicht aus Gründen von Verwandtschaft, Furcht, Lehrerschaft usw. Demnach bricht die Zuflucht bei einem, der einen Andersgläubigen (Sektierer) aus Gründen wie Verwandtschaft verehrt, nicht; verehrt er jedoch einen anderen Andersgläubigen in der Annahme, dieser sei gabenwürdig, so bricht seine Zuflucht. Die entsprechende Frucht des weltlichen Zufluchtnehmens ist die Gewissheit des Erreichens des Nibbānas, weil für den Zufluchtgenommenen das Erlangen des Nibbānas in der Zukunft gewiss ist. Das Erlangen allen weltlichen Glücks sowie das Überwinden des Leidens in den Leidenswelten usw. ist jedoch die segensreiche Wirkung. Zweifel, falsches Wissen usw. bezüglich der drei Objekte (Juwelen) bilden seine Verunreinigung. Auch sein Bruch ist zweifach: fehlerbehaftet und fehlerfrei. Darunter geschieht der erstere durch von falscher Ansicht begleitete Gesten der Verehrung gegenüber Andersgläubigen usw., und dieser ist fehlerbehaftet, da sein Resultat unerwünscht ist. Der fehlerfreie Bruch hingegen geschieht durch das Ableben. Es ist zu wissen, dass es beim überweltlichen Zufluchtnehmen in keiner Weise eine Verunreinigung oder einen Bruch gibt.

Ko upāsakotiādi upāsakattasarūpakāraṇādipucchā. Tattha yo gahaṭṭho manusso vā amanusso vā vuttanayena tisaraṇaṃ gato, ayaṃ upāsako. Yo ca saraṇagamanādikiriyāya ratanattayaṃ upāsanato ‘‘upāsako’’ti vuccati. Pañca veramaṇiyo cassa sīlaṃ. Pañcamicchāvāṇijjādipāpājīvaṃ pahāya dhammena samena jīvitakappanamassa ājīvo. Assaddhiyadussīlatādayo upāsakattassa vipatti, tadabhāvo sampattīti veditabbā.

Die Frage „Wer ist ein Upāsaka?“ usw. betrifft das Wesen, die Ursachen usw. des Daseins als Laienanhänger (Upāsaka). Darunter ist jener Hausvater – sei er Mensch oder Nicht-Mensch –, der auf die besagte Weise zu den drei Zufluchten gegangen ist, ein Upāsaka. Und wer durch Handlungen wie das Zufluchtnehmen dem Dreifachen Juwel dient, wird „Upāsaka“ genannt. Die fünf Enthaltsamkeitsregeln bilden seine Tugend. Seinen Lebensunterhalt auf gerechte und rechtmäßige Weise zu bestreiten, nachdem er die fünf Arten des falschen Handels und andere unheilsame Lebensweisen aufgegeben hat, ist seine Lebensführung. Unglaube, Sittenlosigkeit und dergleichen sind der Verfall des Upāsaka-Status; das Freisein davon ist als dessen Vollkommenheit zu verstehen.

Vihāraggenāti [Pg.88] ovarakādivasanaṭṭhānakoṭṭhāsena. Ajjabhāvanti asmiṃ ahani pavattaṃ pasādādiṃ. Kāyaviññattihetuko sarīrāvayavo kāyaṅgaṃ. Vacīviññattihetukaṃ oṭṭhajivhādi vācaṅgaṃ. Acopetvāti acāletvā. Etena ca vacīpavattiyā pubbabhāge ṭhānakaraṇānaṃ calanapaccayo vāyodhātuyā vikārākāro visuṃ kāyaviññatti na hoti, tena visuṃ viññāpetabbassa adhippāyassa abhāvā vacīviññattiyameva saṅgayhati tadupakārattā. Yathā kāyena kāyakaṇḍuyanādīsu sadduppattihetubhūto pathavīdhātuyā ākāravikāro visuṃ adhippāyassa aviññāpanato vacīviññatti na hoti, evamayampīti dasseti. Adhippāyaviññāpanato hetā viññattiyo nāma jātā, na kevalaṃ vāyupathavīnaṃ calanasadduppattipaccayabhūtavikārākāramattatāya. Evañca bahiddhā rukkhādīsu calanasadduppattipaccayānaṃ yathāvuttappakārānaṃ vikārākārānaṃ aviññattitā samatthitā hotīti veditabbā. Keci vācaṅganti ‘‘hotu sādhū’’ti evamādivācāya avayavantiādiṃ vadanti, taṃ acopetvāti iminā na sameti. Khantiṃ cāretvāti anumatiṃ pavattetvā. ‘‘Khantiṃ dhāretvā’’tipi pāṭho, bahi anikkhamanavasena gaṇhitvāti attho. Paṭimukhoti bhagavati paṭinivattamukho, tenāha ‘‘apakkamitvā’’ti.

„Vihāraggenā“ bedeutet nach den Abschnitten der Wohnstätte wie Zimmern und dergleichen. „Ajjabhāvaṃ“ bezeichnet das an jenem Tag aufgetretene Vertrauen/die Freude usw. Der Körperteil, der die Ursache für die körperliche Ankündigung ist, wird als „Körperglied“ bezeichnet. Die Lippen, die Zunge usw., welche die Ursache für die sprachliche Ankündigung sind, werden als „Sprachglied“ bezeichnet. „Acopetvā“ bedeutet ohne zu bewegen. Und dadurch zeigt er: Die veränderte Form des Windelements, welche im Vorfeld der Sprachäußerung die Ursache für die Bewegung der Artikulationsstellen und -organe ist, stellt keine separate körperliche Ankündigung dar, da mit ihr keine Absicht gesondert mitgeteilt werden soll; sie wird der sprachlichen Ankündigung selbst zugerechnet, weil sie dieser dienlich ist. Genauso wie die Formveränderung des Erdelements beim Kratzen des Körpers usw. mit dem Körper, welche die Ursache für die Entstehung eines Geräuschs ist, keine sprachliche Ankündigung darstellt, da sie keine Absicht mitteilt, so verhält es sich auch mit diesem [Zustand des Windelements] – dies wird hier aufgezeigt. Denn diese werden nur deshalb als „Ankündigungen“ bezeichnet, weil sie eine Absicht mitteilen, und nicht bloß aufgrund einer bloßen Formveränderung, die als Bedingung für die Bewegung oder die Entstehung von Geräuschen von Wind- oder Erdelement dient. Und auf diese Weise ist zu verstehen, dass damit bewiesen ist, dass die besagten Formveränderungen im Äußeren, wie bei Bäumen usw., welche die Ursachen für Bewegung und Geräuschentstehung sind, keine Ankündigungen darstellen. Einige Lehrer sagen, dass unter „Sprachglied“ ein Teil der Rede wie „Es sei so, gut!“ usw. zu verstehen sei; diese Aussage stimmt jedoch nicht mit dem Wort „acopetvā“ (ohne Bewegung) überein. „Khantiṃ cāretvā“ bedeutet, nachdem man sein Einverständnis gegeben hat. Es gibt auch die Lesart „khantiṃ dhāretvā“; die Bedeutung ist: im Inneren bewahrend, ohne nach außen zu dringen. „Paṭimukho“ bedeutet mit dem Gesicht dem Erhabenen zugewandt; darum sagte er „ohne wegzugehen“.

16. Yācadhātussa dvikammakattā ‘‘bhagavā vassāvāsaṃ yācito’’ti vuttaṃ. Susassakālepīti vuttamevatthaṃ pākaṭaṃ kātuṃ ‘‘atisamagghepī’’ti vuttaṃ. Ativiya appagghepi yadā kiñcideva datvā bahuṃ pubbaṇṇāparaṇṇaṃ gaṇhanti, tādise kālepīti attho. Bhikkhamānāti yācamānā. Vuttasassanti vapitasassaṃ. Tatthāti verañjāyaṃ, etena ‘‘vuttaṃ salākā eva hoti etthāti salākāvuttā’’ti visesanassa paranipātena nibbacanaṃ dasseti. Atha vā ‘‘sabbaṃ sassaṃ salākāmattameva vuttaṃ nibbattaṃ sampannaṃ etthāti salākāvuttā’’tipi nibbacanaṃ daṭṭhabbaṃ, tenāha ‘‘salākā eva sampajjatī’’ti. ‘‘Salākāya vuttaṃ jīvikā etissanti salākāvuttā’’tipi nibbacanaṃ dassetuṃ salākāya vātiādi vuttaṃ. Dhaññakaraṇaṭṭhāneti dhaññaminanaṭṭhāne. Vaṇṇajjhakkhanti kahāpaṇaparikkhakaṃ.

16. Weil die Verbalwurzel yāc doppeltransitiv ist, wurde gesagt: „der Erhabene wurde um die Regenzeitresidenz gebeten“. Um die besagte Bedeutung von „selbst zur Zeit einer guten Ernte“ zu verdeutlichen, wurde gesagt: „selbst wenn die Preise extrem niedrig sind“. Die Bedeutung ist: selbst in einer solchen Zeit, wenn [Waren] überaus billig sind, und wenn man, indem man nur ein klein wenig gibt, viel Getreide und Hülsenfrüchte erhält. „Bhikkhamānā“ bedeutet bettelnd. „Vuttasassaṃ“ bedeutet gesätes Getreide. „Tattha“ (dort) bezieht sich auf Verañjā; hiermit zeigt er die Worterklärung durch Nachstellung des Beiworts: „Das hier Gesäte besteht nur aus Stäbchen (salākā), daher heißt es salākāvutta (von Stäbchen/Losen ernährt)“. Oder aber die Erklärung ist so zu verstehen: „Sämtliches Getreide ist hier bloß in der Größe von Halmen gesät, gewachsen und herangereift, daher heißt es salākāvutta“; darum sagte er: „nur Halme gedeihen“. Um auch die Worterklärung zu zeigen: „Diejenigen, deren Lebensunterhalt durch Lose (salākā) bestritten wird, heißen salākāvuttā“, wurde die Passage beginnend mit „salākāya vā“ angeführt. „Dhaññakaraṇaṭṭhāne“ bedeutet am Ort, an dem Getreide gemessen wird. „Vaṇṇajjhakkham“ bezeichnet den Münzprüfer (Prüfer von Kahāpaṇas).

Uñchena paggahenāti ettha paggahenāti pattena, taṃ gahetvāti attho. Paggayhati etena bhikkhāti hi paggaho, patto. Tenāha paggahena [Pg.89] yo uñchotiādi. Atha vā paggahenāti gahaṇena, uñchatthāya gahetabbo pattoti sijjhatīti āha ‘‘pattaṃ gahetvā’’ti.

„Mit Aufrechterhalten durch das Almosensammeln“ (uñchena paggahena): Hierbei bedeutet „mit dem Aufrechterhalten“ (paggahena): „mit der Almosenschale, indem man diese nimmt“, so lautet die Erklärung. Denn mit dieser [Schale] wird die Almosenspeise emporgehalten, daher wird sie „paggaha“ genannt, das heißt die Almosenschale. Deshalb heißt es: „Das Almosensammeln, das mit dem Halten geschieht“ usw. Oder aber „mit dem Halten“ bedeutet „durch das Ergreifen“; der Sinn ergibt sich als: „Zum Zwecke des Almosensammelns ist die Almosenschale zu halten“, weshalb gesagt wurde: „nachdem er die Almosenschale genommen hat“.

Gaṅgāya uttaradisāpadeso uttarāpatho, so nivāso etesaṃ, tato vā āgatāti uttarāpathakā, tenāha uttarāpathavāsikātiādi. ‘‘Uttarāhakā’’tipi pāṭho, so eva attho niruttinayena. Mandiranti assasālaṃ. ‘‘Mandara’’ntipi likhanti, taṃ na sundaraṃ. Sā ca mandirā yasmā parimaṇḍalākārena bahuvidhā ca katā, tasmā ‘‘assamaṇḍalikāyo’’ti vuttā.

Das Gebiet nördlich des Ganges ist Uttarāpatha (der Nordweg). Da dies ihr Wohnort ist oder weil sie von dort kommen, nennt man sie „Uttarāpathakā“; deshalb heißt es: „die Bewohner von Uttarāpatha“ usw. Es gibt auch die Lesart „Uttarāhakā“, was nach der Methode der Wortableitung (niruttinaya) dieselbe Bedeutung hat. „Mandira“ bezeichnet einen Pferdestall. Manche schreiben auch „Mandara“, doch das ist nicht korrekt. Und weil dieser Stall (mandira) in kreisrunder Form und auf vielfältige Weise errichtet wurde, wird er als „Pferderundstall“ (assamaṇḍalikā) bezeichnet.

Gaṅgāya dakkhiṇāya disāya deso dakkhiṇāpatho, tattha jātā manussā dakkhiṇāpathamanussā. Buddhaṃ mamāyanti mamevāyanti gaṇhanasīlā buddhamāmakā, evaṃ sesesupi. Evanti pacchā vuttanayena atthe gayhamāne. Paṭivīsanti koṭṭhāsaṃ. Tadupiyanti tadanurūpaṃ tappahonakaṃ. Laddhāti labhitvā no hotīti sambandho. ‘‘Laddho’’ti vā pāṭho, upaṭṭhākaṭṭhānaṃ neva labhinti attho. Ñāti ca pasatthatamaguṇayogato seṭṭho cāti ñātiseṭṭho. Evarūpesu ṭhānesu ayameva patirūpoti āmisassa dullabhakālesu parikathobhāsādiṃ akatvā paramasallekhavuttiyā ājīvasuddhiyaṃ ṭhatvā bhagavato adhippāyānuguṇaṃ āmisaṃ vicārentena nāma ñātisinehayuttena ariyasāvakeneva kātuṃ yuttanti adhippāyo.

Das Gebiet in der südlichen Himmelsrichtung des Ganges ist Dakkhiṇāpatha (der Südweg); die dort geborenen Menschen sind die Menschen von Dakkhiṇāpatha. Diejenigen, die die Gewohnheit haben, den Buddha als den ihren zu betrachten, indem sie denken: „Er ist mein eigener Buddha“, werden „Buddhamāmakā“ (dem Buddha Ergebene) genannt; ebenso verhält es sich bei den übrigen [wie Dhammamāmakā]. „Evam“ (So): wenn man die Bedeutung auf die im Folgenden beschriebene Weise auffasst. „Paṭivīsa“ bedeutet einen Anteil (koṭṭhāsa). „Tadupiya“ bedeutet dem entsprechend (tadanurūpa) oder dafür ausreichend (tappahonaka). „Laddhā“ bedeutet erlangt habend; die syntaktische Verknüpfung lautet: „es ist nicht so, dass er erlangt hat“. Es gibt auch die Lesart „laddho“, was bedeutet: „er erlangte keineswegs die Stellung eines Dieners“. Er ist sowohl ein Verwandter (ñāti) als auch aufgrund seiner Verbindung mit den vortrefflichsten Eigenschaften edel (seṭṭho), daher „ñātiseṭṭho“ (der edelste Verwandte). „In solchen Situationen ist genau dies angemessen“ bedeutet: In Zeiten, in denen materielle Gaben (āmisa) schwer zu bekommen sind, ohne Anspielungen (parikathā), Andeutungen (obhāsa) usw. zu machen, sondern in äußerster Genügsamkeit (paramasallekhavutti) verbleibend und die Reinheit des Lebensunterhalts (ājīvasuddhi) wahrend, die Gaben im Einklang mit der Absicht des Erhabenen zu verwalten – dies ist eine Tat, die sich nur für einen edlen Jünger (ariyasāvaka) geziemt, der von Verwandtenliebe erfüllt ist; das ist der tiefere Sinn.

Mārāvaṭṭanāyāti mārena katacittaparivaṭṭanena, cittasammohanenāti attho. Tampīti uttarakuruṃ vā tidasapuraṃ vā āvaṭṭeyya.

„Zur Verwirrung durch Māra“ (mārāvaṭṭanāya) bedeutet: durch die von Māra bewirkte Ablenkung des Geistes (cittaparivaṭṭana), d.h. durch die Verwirrung des Geistes (cittasammohana). „Auch jene“ (tampi) bedeutet: Er könnte entweder Uttarakuru oder die Stadt der Dreiunddreißig Götter (tidasapura) verwirren (oder umdrehen).

‘‘Phussassāhaṃ pāvacane, sāvake paribhāsayiṃ;

Yavaṃ khādatha bhuñjatha, mā ca bhuñjatha sālayo’’ti. (apa. thera 1.39.88) –

„In der Lehre des Phussa schmähte ich einst die Jünger: ‚Esst und verzehrt Gerste, und esst ja keinen feinen Reis!‘“

Apadāne vuttassa akusalassa tadā okāsakatattā. Nibaddhadānassāti ‘‘dassāmā’’ti vācāya niyamitadānassa. Appitavattassāti kāyena atiharitvā dinnavatthunopi. Visahatīti sakkoti. Saṅkhepenāti nīhārena. Byāmappabhāyāti samantato heṭṭhā ca upari ca asītihatthamatte ṭhāne ghanībhūtāya chabbaṇṇāya pabhāya, yato chabbaṇṇaraṃsiyo taḷākato mātikāyo viya nikkhamitvā dasasu disāsu [Pg.90] dhāvanti, sā yasmā byāmamattā viya khāyati, tasmā ‘‘byāmappabhā’’ti vuccati. Yasmā anubyañjanāni ca paccekaṃ bhagavato sarīre pabhāsampattiyuttā ākāse candasūriyādayo viya vibhātā virocanti, tasmā tāni byāmappabhāya saha kenaci anabhibhavanīyāni vuttāni.

Weil dem im Apadāna erwähnten unheilsamen Karma (akusala) damals Gelegenheit gegeben wurde [zur Reifung]. „Des beständigen Geschenks“ (nibaddhadānassa) bedeutet: des durch das gesprochene Wort „wir werden geben“ festgesetzten Geschenks. „Des dargebrachten Gegenstands“ (appitavattassa) bezieht sich auf den mit dem Körper herbeigebrachten und gespendeten Gegenstand. „Visahati“ bedeutet: er vermag (sakkoti). „Kurz gesagt“ (saṅkhepena) bedeutet: durch Zusammenfassung. „Mit der klaftergroßen Aura“ (byāmappabhāya) bezieht sich auf die ringsherum, unten und oben in einem Bereich von etwa achtzig Ellen verdichtete, sechsfarbige Aura, aus der sechsfarbige Strahlen ausbrechen und wie Kanäle aus einem Teich in die zehn Himmelsrichtungen fließen; da sie wie das Maß einer Klafter erscheint, wird sie „klaftergroße Aura“ genannt. Weil auch die einzelnen Nebenmerkmale (anubyañjana) am Körper des Erhabenen, ausgestattet mit herrlicher Strahlkraft, wie Mond, Sonne usw. am Himmel deutlich leuchten und erstrahlen, wurden sie zusammen mit der klaftergroßen Aura als von niemandem zu übertreffen beschrieben.

Anatthasañhiteti ghātāpekkhaṃ sāmiatthe bhummavacanaṃ, tenāha ‘‘tādisassa vacanassa ghāto’’ti. Attho dhammadesanāya hetu uppajjati ettha, dhammadesanādiko vā attho uppajjati etāyāti aṭṭhuppatti, paccuppannavatthu.

In „anatthasañhite“ (mit Unheil verbunden) ist die Lokativendung (bhummavacana) im Sinne des Genitivs (sāmiattha) in Bezug auf das Wort „Zerstörung“ (ghāta) gebraucht; deshalb sagte er: „die Zerstörung einer solchen Rede“. Da hierbei der Nutzen (atta), nämlich der Anlass für die Lehrverkündigung, entsteht, oder weil durch diese [Begebenheit] der Nutzen, wie die Lehrverkündigung usw., entsteht, nennt man dies den Anlass der Entstehung (aṭṭhuppatti), das heißt die Gegenwartserzählung (paccuppannavatthu).

Ekaṃ gahetvāti dhammadesanāsikkhāpadapaññattisaṅkhātesu dvīsu dhammadesanākāraṇaṃ gahetvā. Ratticchedo vāti sattāhakaraṇīyavasena gantvā bahi aruṇuṭṭhāpanavasena vutto, na vassacchedavasena tassa visuṃ vuccamānattā. Etena ca vassacchedapaccaye sattāhakaraṇīyena gamanaṃ anuññātanti veditabbaṃ. Na kismiñcīti kismiñci guṇe sambhāvanāvasena na maññanti. Pacchā sīlaṃ adhiṭṭhaheyyāmāti ājīvahetu santaguṇappakāsanena ājīvavipattiṃ sandhāya vuttaṃ. Atimaññissatīti avamaññissati.

„Eines annehmend“ (ekaṃ gahetvā) bedeutet: Unter den beiden Aspekten, nämlich der Lehrverkündigung und der Festlegung der Trainingsregeln (sikkhāpada-paññatti), wird der Grund der Lehrverkündigung angenommen. „Oder der Abbruch der Nächte“ (ratticcheda) wurde im Sinne des Aufgehens der Morgenröte außerhalb der Grenze [des Klosters] gesagt, nachdem man sich wegen einer siebentägigen Angelegenheit (sattāhakaraṇīya) dorthin begeben hatte, und nicht im Sinne des Bruchs der Regenzeitklausur (vassaccheda), da dieser gesondert behandelt wird. Und hierdurch ist zu verstehen, dass beim Vorliegen eines Grundes für den Bruch der Regenzeit das Weggehen wegen einer siebentägigen Angelegenheit gestattet ist. „In nichts“ (na kismiñci) bedeutet: Sie schätzen niemanden aufgrund irgendeiner Tugend (guṇa). „Wir wollen später die Tugendregeln auf uns nehmen“ wurde im Hinblick auf den Verfall des Lebensunterhalts (ājīvavipatti) gesagt, indem man um des Lebensunterhalts willen vorhandene Tugenden zur Schau stellt. „Er wird herabsehen“ (atimaññissati) bedeutet: er wird geringschätzen (avamaññissati).

17. ‘‘Āyasmāti piyavacanameta’’nti uccanīcajanasāmaññavasena vatvā puna uccajanāveṇikavaseneva dassento ‘‘garugāravasappatissādhivacana’’nti āha. Tattha saha patissayena nissayenāti sappatisso, sanissayo, tassa garuguṇayuttesu gāravavacananti attho. Idha pana vacanameva adhivacanaṃ. Pappaṭakojanti ādikappe udakūpari paṭhamaṃ pathavībhāvena sañjātaṃ navanītapiṇḍasadisaṃ udakepi uppilanasabhāvaṃ avilīyanakaṃ atisiniddhamadhuraṃ anekayojanasahassabahalaṃ rasātalasaṅkhātaṃ pathavojaṃ. Yaṃ ādikappikehi manussehi rasataṇhāya gahetvā bhuñjamānaṃ tesaṃ kammabalena uparibhāge kakkhaḷabhāvaṃ āpajjitvā heṭṭhā purimākāreneva ṭhitaṃ, yassa ca balena ayaṃ mahāpathavī sapabbatasamuddakānanā heṭṭhāudake animujjamānā avikiriyamānā kullupari viya niccalā tiṭṭhati, taṃ pathavīsāramaṇḍanti attho, tenāha pathavīmaṇḍotiādi. Sampannanti madhurarasena upetaṃ, tenāha ‘‘sādurasa’’nti. Upapannaphaloti [Pg.91] bahuphalo. ‘‘Nimmakkhika’’nti vatvā puna ‘‘nimmakkhikaṇḍa’’nti makkhikaṇḍānampi abhāvaṃ dasseti. Ye pathavīnissitā pāṇā, te tattha saṅkāmessāmīti ettha manussāmanussatiracchānagatitthīnampi hatthasaṅkāmane kiṃ anāmāsadoso na hotīti? Na hoti, kasmā? ‘‘Anāpatti, bhikkhave, iddhimassa iddhivisaye’’ti (pārā. 159) vacanato, teneva bhagavāpi anāmāsadosaṃ adassetvā ‘‘vipallāsampi sattā paṭilabheyyu’’nti āha, khuddako gāmo. Mahanto sāpaṇo nigamo. Padavītihārenāti padanikkhepena.

17. Nachdem er gesagt hatte: „‚Ehrwürdiger‘ (āyasmā) ist ein liebevolles Wort“, um die Gemeinsamkeit zwischen hohen und niedrigen Menschen auszudrücken, sagte er erneut, um es speziell im Sinne der hohen Menschen darzustellen: „eine Bezeichnung für Ehrfurcht, Respekt und Ehrerbietung“ (garu-gārava-sappatissa-adhivacana). Dabei bedeutet „sappatissa“: zusammen mit Ehrerbietung (patissaya) und Zuflucht (nissaya), also „mit einer Stütze“; dies ist ein Wort des Respekts gegenüber jenen, die mit ehrwürdigen Tugenden ausgestattet sind. Hier ist jedoch das Wort (vacana) selbst die Bezeichnung (adhivacana). „Erdkuchen-Essenz“ (pappaṭakoja) ist die Erdessenz (pathavoja), die am Anfang des Weltzeitalters (adikappe) auf dem Wasser zuerst in Form von Erde entstand, ähnlich einem Butterklumpen, die Eigenschaft besaß, auf dem Wasser zu schwimmen, ohne sich aufzulösen, äußerst weich und süß war, viele tausend Yojanas dick und als Geschmacksschicht (rasātala) bezeichnet wurde. Als diese von den Menschen des ersten Weltzeitalters aus Gier nach Geschmack genommen und verzehrt wurde, wurde sie durch die Kraft ihres Karmas im oberen Teil hart, während sie im unteren Teil in ihrer ursprünglichen Weise verblieb; und durch deren Kraft steht diese große Erde samt ihren Bergen, Ozeanen und Wäldern unbeweglich wie auf einem Floß, ohne im darunter liegenden Wasser zu versinken oder zu zerfallen. Das ist die Bedeutung von „Erdessenz-Kreis“; deshalb sagte er „Erdscheibe“ (pathavīmaṇḍa) usw. „Vollkommen“ (sampanna) bedeutet: mit süßem Geschmack versehen; deshalb sagte er „von wohlschmeckendem Aroma“ (sādurasa). „Upapannaphala“ bedeutet: reich an Früchten (bahuphala). Nachdem er „frei von Bienen“ (nimmakkhika) gesagt hatte, zeigt er mit „frei von Bienenlarven“ (nimmakkhikaṇḍa) auch das Fehlen von Bieneneiern. Zu den Worten: „Die auf der Erde lebenden Wesen, diese werde ich dorthin versetzen“: Entsteht beim Versetzen mit den Händen auch von menschlichen, nicht-menschlichen und tierischen Weibchen nicht das Vergehen des unzulässigen Berührens (anāmāsadoso)? Es entsteht nicht. Warum? Wegen des Ausspruchs: „Mönche, für einen, der über übernatürliche Kräfte verfügt, liegt im Bereich seiner Kräfte kein Vergehen vor.“ Eben darum wies auch der Erhabene nicht auf ein Vergehen des unzulässigen Berührens hin, sondern sagte: „Die Wesen könnten auch eine Verkehrtheit [der Wahrnehmung] erleiden.“ Ein kleines Dorf ist ein „gāma“. Ein großer Marktflecken mit Geschäften ist ein „nigama“. „Mit dem Überschreiten der Schritte“ (padavītihārena) bedeutet: mit dem Setzen der Schritte (padanikkhepa).

Vinayapaññattiyācanakathāvaṇṇanā

Die Erklärung der Abhandlung über die Bitte um die Festlegung der Ordensregeln (Vinayapaññattiyācanakathāvaṇṇanā)

18. Vinayapaññattiyā mūlato pabhutīti pārājikādigarukānaṃ, tadaññesañca sikkhāpadānaṃ pātimokkhuddesakkamena yebhuyyena apaññattataṃ sandhāya vuttaṃ, na sabbena sabbaṃ apaññattatāya. Teneva thero bhagavantaṃ ‘‘sāvakānaṃ sikkhāpadaṃ paññapeyya uddiseyya pātimokkha’’nti pātimokkhuddesena saha sikkhāpadapaññattiṃ yāci. Khandhake hi ānandattherādīnaṃ pabbajjato puretarameva rāhulabhaddassa pabbajjāya ‘‘na, bhikkhave, ananuññāto mātāpitūhi putto pabbājetabbo, yo pabbājeyya āpatti dukkaṭassā’’ti (mahāva. 105) paññattasikkhāpadaṃ dissati. Idheva aṭṭhakathāyampi ‘‘sāmampi pacanaṃ…pe… na vaṭṭatī’’ti ca, ‘‘ratticchedo vassacchedo vā na kato’’ti ca vuttattā pubbeva sāmapākādipaṭikkhepo atthīti paññāyati. Evaṃ katipayasikkhāpadānaṃ paññattisabbhāvepi apaññattapārājikādike sandhāya ‘‘na tāva, sāriputta, satthā sāvakānaṃ sikkhāpadaṃ paññapetī’’ti vuttanti gahetabbaṃ. Puthuttārammaṇato paṭinivattitvā sammadeva ekārammaṇe cittena līno paṭisallīno nāmāti āha ‘‘ekībhāvaṃ gatassā’’ti, cittavivekaṃ gatassāti attho. Ciranti accantasaṃyoge upayogavacanaṃ.

18. "Von Beginn der Vinaya-Erlassung an" bezieht sich auf die Tatsache, dass die schweren Vergehen wie die Pārājika und die übrigen Trainingsregeln in der Reihenfolge der Pātimokkha-Rezitierung größtenteils (yebhuyyena) noch nicht erlassen waren; es wurde nicht deshalb gesagt, weil sie in jeder Hinsicht gänzlich unerlassen waren. Aus eben diesem Grund bat der Thera den Erhabenen um die Erlassung von Trainingsregeln zusammen mit der Rezitation des Pātimokkha, indem er sagte: "Möge der Erhabene den Jüngern eine Trainingsregel erlassen und das Pātimokkha aufzeigen." Denn im Khandhaka ist zu sehen, dass noch weit vor der Ordination des ehrwürdigen Ānanda und anderer, nämlich bei der Ordination des edlen Rāhula, die Trainingsregel erlassen wurde: "Mönche, ein Sohn darf nicht ohne Erlaubnis der Eltern ordiniert werden. Wer ihn ordiniert, dem fällt ein Vergehen des Fehlverhaltens (dukkaṭa) zu." Auch in diesem Kommentar selbst ist erkennbar, dass das Verbot des Selberkochens usw. bereits zuvor existierte, da gesagt wird: "Das Selberkochen ... ist nicht statthaft" und "Die Unterbrechung der Nacht oder der Regenzeit wurde nicht durchgeführt". Daher ist es so zu verstehen, dass trotz des Bestehens einiger weniger erlassener Trainingsregeln im Hinblick auf die noch nicht erlassenen Pārājika-Regeln und andere gesagt wurde: "Noch nicht, Sāriputta, erlässt der Lehrer eine Trainingsregel für die Jünger." Mit den Worten "für den, der zur Einheit gelangt ist" (ekībhāvaṃ gatassa) meint er: Wer sich von der Vielfalt der Objekte abgewandt hat und mit dem Geist völlig in einem einzigen Objekt verweilt, wird als "zurückgezogen" (paṭisallīno) bezeichnet; dies bedeutet "für den, der die Abgeschiedenheit des Geistes (cittaviveka) erlangt hat". Das Wort "ciraṃ" (für lange Zeit) ist ein Akkusativ der ununterbrochenen Erstreckung (accantasaṃyoga).

Soḷasavidhāya paññāyāti majjhimanikāye anupadasuttantadesanāyaṃ ‘‘mahāpañño, bhikkhave, sāriputto puthupañño hāsapañño javanapañño tikkhapañño nibbedhikapañño’’ti āgatā cha paññā ca navānupubbavihārasamāpattipaññā ca arahattamaggapaññā cāti evaṃ soḷasavidhena āgatāya paññāya. Yesaṃ buddhānaṃ sāvakā suddhāvāsesu sandissanti, teyeva [Pg.92] loke pākaṭāti vipassīādayova idha uddhaṭā, na itare pubbabuddhā. Teneva āṭānāṭiyasutte (dī. ni. 3.275 ādayo) devāpi attano pākaṭānaṃ tesaññeva gahaṇaṃ akaṃsu, nāññesanti veditabbaṃ.

"Durch die sechzehnfache Weisheit" bezieht sich auf die sechzehnfach dargelegte Weisheit, nämlich die sechs Arten von Weisheit, die in der Darlegung des Anupada-Sutta im Majjhima-Nikāya überliefert sind: "Mönche, Sāriputta besitzt große Weisheit, weite (breite) Weisheit, freudvolle (heitere) Weisheit, schnelle Weisheit, scharfe Weisheit und durchdringende Weisheit", sowie die Weisheit der neun stufenweisen Verweilungen und Erreichungen (anupubbavihārasamāpatti) und die Weisheit des Pfades der Arhatschaft. Nur diejenigen Buddhas, deren Jünger in den Reinen Regionen (suddhāvāsa) zu finden sind, sind in der Welt allgemein bekannt; daher wurden hier nur Vipassī und die folgenden Buddhas aufgeführt, nicht aber die anderen früheren Buddhas. Aus eben diesem Grund erwähnten auch im Āṭānāṭiya-Sutta die Devas nur jene Buddhas, die ihnen selbst bekannt waren, und keine anderen; so ist es zu verstehen.

19. Kilāsunoti appossukkā payojanābhāvena nirussāhā ahesuṃ, na ālasiyena, tenāha na ālasiyakilāsunotiādi. Niddosatāyāti kāyavacīvītikkamasamuṭṭhāpakadosābhāvā. Pāṇaṃ na hane na cādinnamādiyetiādinā (su. ni. 402) ovādasikkhāpadānaṃ vijjamānattā vuttaṃ sattāpattikkhandhavasenātiādi. Channaṃ channaṃ vassānaṃ osānadivasaṃ apekkhitvā ‘‘sakiṃ saki’’nti vuttattā tadapekkhamettha sāmivacanaṃ. Sakalajambudīpe sabbopi bhikkhusaṅgho uposathaṃ akāsīti sambandho.

19. "Verdrossen" (kilāsuno) bedeutet, dass sie mangels eines Nutzens sorgefrei (appossukka) und ohne Tatkraft waren, nicht aber aus Faulheit; deshalb sagte er: "nicht faul oder verdrossen" usw. "Aufgrund von Fehlerlosigkeit" (niddosatāya) bedeutet das Freisein von Fehlern, die zu körperlichen oder sprachlichen Übertretungen führen. Weil ermahnende Trainingsregeln wie "Man töte kein Lebewesen, man nehme nicht das Nicht-Gegebene" existierten, wurde die Formulierung "im Sinne der sieben Klassen von Vergehen" usw. gebraucht. Da dies im Hinblick auf den Abschlusstag von jeweils sechs Jahren als "nur einmal" (sakiṃ sakiṃ) ausgedrückt wird, steht der Genitiv in Abhängigkeit davon. Die syntaktische Verknüpfung lautet: "In ganz Jambudīpa vollzog die gesamte Mönchsgemeinde das Uposatha."

Khantī paramantiādīsu titikkhāsaṅkhātā khanti sattasaṅkhārehi nibbattāniṭṭhākhamanakilesatapanato paramaṃ tapo nāma. Vānasaṅkhātāya taṇhāya nikkhantattā nibbānaṃ sabbadhammehi paramaṃ uttamanti buddhā vadanti. Yathāvuttakhantiyā abhāvena pāṇavadhaṃ vā chedanatāḷanādiṃ vā karonto parūpaghātī parassaharaṇaparadārātikkamanādīhi musāpesuññapharusādīhi ca paraṃ viheṭhayanto ca bāhitapāpatāya abhāvena pabbajito vā samitapāpatāya abhāvena samaṇo vā na hotīti attho. Sīlasaṃvarena sabbapāpassa anuppādanaṃ lokiyasamādhivipassanāhi kusalassa upasampādanaṃ nipphādanaṃ sabbehi maggaphalehi attano cittassa parisodhanaṃ pabhassarabhāvakaraṇaṃ yaṃ, tametaṃ buddhānaṃ sāsanaṃ anusiṭṭhi. Anupavādoti vācāya kassaci anupavadanaṃ. Anupaghātoti kāyena kassaci upaghātākaraṇaṃ vuttāvasese ca pātimokkhasaṅkhāte sīle attānaṃ saṃvaraṇaṃ. Bhattasmiṃ mattaññutāsaṅkhātaājīvapārisuddhipaccayasannissitasīlasamāyogo tammukhena indriyasaṃvaro pantasenāsanasaṅkhātaṃ araññavāsaṃ tammukhena pakāsite catupaccayasantosabhāvanārāmatāsaṅkhātamahāariyavaṃse patiṭṭhānañca adhicittasaṅkhāte lokiyalokuttarasamādhimhi taduppādanavasena āyogo anuyogo ca yaṃ, tametaṃ buddhānaṃ anusiṭṭhīti yojanā.

In Versen wie "Geduld ist die höchste Askese" (khantī paramaṃ) wird jene Geduld, die als Erdulden (titikkhā) bezeichnet wird – das heißt das geduldige Ertragen des Unerwünschten, das durch Lebewesen und Gestaltungen (sattasaṅkhāra) verursacht wird –, als die höchste Askese bezeichnet, da sie die Befleckungen ausbrennt. Weil es aus dem als "Weben" (vāna) bezeichneten Begehren (taṇhā) entkommen ist, nennen die Buddhas das Nibbāna das Höchste und Vortrefflichste von allen Phänomenen. Wer mangels der besagten Geduld andere schädigt, indem er Leben nimmt oder Glieder abschneidet, schlägt usw., oder wer andere quält, indem er das Eigentum anderer stiehlt, die Ehe bricht, lügt, verleumdet, grobe Worte spricht usw., ist mangels des Beseitigens von Bösem (bāhitapāpatā) kein "Hinausgegangener" (pabbajito) und mangels des Beruhigens von Bösem (samitapāpatā) kein "Asket" (samaṇo) – dies ist die Bedeutung. Das Nicht-Entstehenlassen alles Bösen durch die Zügelung der Sittlichkeit (sīlasaṃvara), das Erlangen und Hervorbringen des Heilsamen durch weltliche Konzentration und Hellblick (lokiyasamādhivipassanā) und die Reinigung des eigenen Geistes – das heißt ihn durch alle Pfade und Früchte strahlend zu machen –, all das ist die Lehre (sāsana), die Unterweisung der Buddhas. "Nicht-Verleumden" (anupavādo) bedeutet, niemanden mit Worten zu schmähen. "Nicht-Schädigen" (anupaghāto) bedeutet, niemanden mit dem Körper zu verletzen. Und sich selbst in jener Sittlichkeit zu zügeln, die als Pātimokkha bezeichnet wird und die über das bereits Erwähnte hinausgeht. Das Ausüben der Sittlichkeit der Lebensunterhaltsreinheit und der Sittlichkeit bezüglich der Requisitennutzung, bekannt als Maßhalten beim Essen, und die darauf basierende Zügelung der Sinnesorgane (indriyasaṃvara); das Wohnen im Wald, bekannt als abgelegene Unterkunft, und das darauf basierende Feststehen im großen edlen Erbe (mahā-ariyavaṃsa), welches als Zufriedenheit mit den vier Requisiten und Freude an der Geistesschulung (bhāvanā) dargelegt ist; sowie das Streben und die Hingabe an die weltliche und überweltliche Konzentration, bekannt als höhere Geistesschulung (adhicitta), um diese zu erzeugen – all dies ist die Unterweisung der Buddhas; so lautet die syntaktische Verbindung (yojanā).

‘‘Yāva [Pg.93] sāsanapariyantā’’ti āṇāpātimokkhassa abhāvato vuttaṃ. Parinibbānato pana uddhaṃ ovādapātimokkhuddesopi nattheva, buddhā eva hi taṃ uddisanti, na sāvakā. Paṭhamabodhiyanti bodhito vīsativassaparicchinne kāle, ācariyadhammapālattherena pana ‘‘pañcacattālīsāya vassesu ādito pannarasa vassāni paṭhamabodhī’’ti vuttaṃ, sikkhāpadapaññattikaālato pana pabhuti āṇāpātimokkhameva uddisantīti idaṃ pātimokkhuddesakkameneva paripuṇṇaṃ katvā sikkhāpadapaññattikālaṃ sandhāya vuttaṃ. Aṭṭhānaṃ anavakāsoti yathākkamaṃ hetupaccayapaṭikkhepavasena kāraṇapaṭikkhepo. Yanti yena kāraṇena. Aparisuddhāya parisāyāti alajjīpuggalehi vomissatāya asuddhāya parisāya, na kevalaṃ buddhānaññeva aparisuddhāya parisāya pātimokkhuddeso ayutto, atha kho sāvakānampi. Codanāsāraṇādivasena pana sodhetvā saṃvāsakaraṇaṃ sāvakānaññeva bhāro, buddhā pana sikkhāpadāni paññapetvā uposathādikaraṇavidhānaṃ sikkhāpetvā vissajjenti, codanāsāraṇādīni na karonti, teneva bhagavā asuddhāya parisāya pātimokkhaṃ anuddisitvā sakalarattiṃ tuṇhībhūto nisīdi. Bhikkhū ca bhagavato adhippāyaṃ ñatvā asuddhapuggalaṃ bahi nīhariṃsu. Tasmā sāvakānampi asuddhāya parisāya ñatvā uposathādisaṅghakammakaraṇaṃ brahmacariyantarāyakaraṇaṃ vinā na vaṭṭatīti veditabbaṃ.

"Bis zum Ende der Lehre" (yāva sāsanapariyantā) wurde gesagt, weil das Pātimokkha der Regeln (āṇāpātimokkha) noch nicht existierte. Nach dem Parinibbāna jedoch gibt es auch die Rezitation des Pātimokkha der Ermahnung (ovādapātimokkha) überhaupt nicht mehr; denn nur Buddhas rezitieren dieses, nicht die Jünger. "In der ersten Erleuchtungsperiode" (paṭhamabodhiyaṃ) meint die Zeitspanne von zwanzig Jahren nach der Erleuchtung. Der Lehrer Dhammapāla-Thera sagte jedoch: "Unter den fünfundvierzig Jahren sind die ersten fünfzehn Jahre die erste Erleuchtungsperiode." Da sie aber ab dem Zeitpunkt der Erlassung der Trainingsregeln nur noch das Pātimokkha der Regeln rezitieren, wurde dies im Hinblick auf den Zeitpunkt der Erlassung der Trainingsregeln gesagt, indem die Reihenfolge der Pātimokkha-Rezitation vervollständigt wurde. "Es ist unmöglich, es gibt keine Gelegenheit" (aṭṭhānaṃ anavakāso) ist eine Zurückweisung der Ursache durch die Zurückweisung von Grund (hetu) und Bedingung (paccaya) in ihrer jeweiligen Reihenfolge. "Yanti" bedeutet "aus welchem Grund". "Vor einer unreinen Versammlung" (aparisuddhāya parisāya) meint eine Versammlung, die durch schamlose Personen (alajjī) vermischt und unrein ist. Nicht nur für die Buddhas ist die Rezitation des Pātimokkha vor einer unreinen Versammlung unangebracht, sondern auch für die Jünger. Doch das Reinigen durch Anklage (codana), Erinnerung (sāraṇā) usw. und das Ermöglichen des Zusammenlebens ist allein die Pflicht der Jünger. Die Buddhas hingegen erlassen die Trainingsregeln, lehren die Durchführung des Uposatha usw. und entlassen die Mönche; sie führen selbst keine Anklagen oder Erinnerungen durch. Eben deshalb saß der Erhabene, ohne das Pātimokkha vor der unreinen Versammlung zu rezitieren, die ganze Nacht über schweigend da. Und die Mönche erkannten die Absicht des Erhabenen und führten die unreine Person hinaus. Daher ist zu wissen: Auch für die Jünger ist es nicht statthaft, wissentlich das Uposatha oder andere Sangha-Handlungen in einer unreinen Versammlung durchzuführen, es sei denn zur Abwendung einer Gefahr für das heilige Leben (brahmacariyantarāya).

Sammukhasāvakānanti buddhānaṃ sammukhe dharamānakāle pabbajitānaṃ sabbantimānaṃ sāvakānaṃ. Uḷārātisayajotanatthaṃ ‘‘uḷāruḷārabhogādikulavasena vā’’ti puna uḷārasaddaggahaṇaṃ kataṃ. Ādi-saddena uḷāramajjhattaanuḷārādīnaṃ gahaṇaṃ veditabbaṃ. Te pacchimā sāvakā antaradhāpesunti sambandho.

„Sammukhasāvakānaṃ“ (der Jünger von Angesicht zu Angesicht) bedeutet: die allerletzten Jünger, die zu Lebzeiten der Buddhas vor deren Angesicht ordiniert wurden. Um deren außerordentliche Großartigkeit zu verdeutlichen, wurde das Wort „uḷāra“ (großartig) im Sinne von „oder aufgrund von Familien mit überaus großem Wohlstand usw.“ erneut herangezogen. Durch das Wort „ādi“ (und so weiter) ist zu verstehen, dass großartige, mittlere, nicht-großartige [Familien] usw. eingeschlossen sind. Die syntaktische Verknüpfung lautet: „Jene letzten Jünger ließen [die Lehre] verschwinden.“

Apaññattepi sikkhāpade yadi sāvakā samānajātiādikā siyuṃ, attano kulānugataganthaṃ viya bhagavato vacanaṃ na nāseyyuṃ. Yasmā pana sikkhāpadañca na paññattaṃ, ime ca bhikkhū na samānajātiādikā, tasmā vināsesunti imamatthaṃ dassetuṃ yasmā ekanāmā…pe… tasmā aññamaññaṃ viheṭhentātiādi vuttaṃ. Ciraṭṭhitikavāre pana sāvakānaṃ nānājaccādibhāve samānepi sikkhāpadapaññattiyā paripuṇṇatāya sāsanassa cirappavatti veditabbā. Yadi evaṃ kasmā sabbepi buddhā sikkhāpadāni na paññapentīti? Yasmā [Pg.94] ca sāsanassa cirappavattiyā na kevalaṃ sikkhāpadapaññattiyeva hetu, atha kho āyatiṃ dhammavinayaṃ gahetvā sāvakehi vinetabbapuggalānaṃ sambhavopi, tasmā tesaṃ sambhave sati buddhā sikkhāpadaṃ paññapenti, nāsatīti paripuṇṇāpaññattiyeva veneyyasambhavassāpi sūcanato sāsanassa cirappavattiyā hetu vuttāti veditabbā. Pāḷiyaṃ sahassaṃ bhikkhusaṅghaṃ…pe… ovadatīti ettha sahassasaṅkhyāparicchinno saṅgho sahasso sahassilokadhātūtiādīsu (dī. ni. 2.18) viya. Taṃ sahassaṃ bhikkhusaṅghanti yojanā. Sahassasaddassa ekavacanantatāya ‘‘bhikkhusahassassā’’ti vatvā avayavāpekkhāya ‘‘ovadiyamānāna’’nti bahuvacananiddeso katoti daṭṭhabbo.

Selbst wenn die Trainingsregel nicht festgelegt worden wäre, würden die Jünger das Wort des Erhabenen nicht zerstören, wenn sie von gleicher Herkunft usw. gewesen wären, so wie eine durch die eigene Familie überlieferte Schrift. Da aber die Trainingsregel nicht festgelegt worden war und diese Mönche nicht von gleicher Herkunft usw. waren, zerstörten sie es. Um diese Bedeutung zu zeigen, wurde gesagt: „Weil sie denselben Namen haben ... [pe] ... deshalb quälen sie einander“ usw. Im Abschnitt über das lange Bestehen der Lehre aber ist trotz der Verschiedenheit der Jünger in Herkunft usw. das lange Fortbestehen der Lehre durch die Vollständigkeit der Festlegung der Trainingsregeln zu verstehen. Wenn dem so ist, warum legen dann nicht alle Buddhas Trainingsregeln fest? [Einwand]. Weil für das lange Fortbestehen der Lehre nicht allein die Festlegung der Trainingsregeln die Ursache ist, sondern weil die Buddhas, wenn in Zukunft Personen vorhanden sind, die von den Jüngern belehrt werden müssen, nachdem diese Dhamma und Vinaya empfangen haben, bei deren Vorhandensein die Trainingsregel festlegen und bei deren Nichtvorhandensein nicht. Daher ist zu verstehen, dass die vollständige Festlegung als Ursache für das lange Fortbestehen der Lehre bezeichnet wird, da sie auch auf das Vorhandensein von zu zähmenden Personen hinweist. In der kanonischen Passage „belehrte die tausendköpfige Mönchsgemeinschaft ... [pe]“ bezeichnet „sahasso“ eine Gemeinschaft, die auf die Zahl von tausend begrenzt ist, wie in „sahassī lokadhātu“ (tausendfaches Weltsystem) usw. Die syntaktische Verknüpfung lautet: „jene tausendköpfige Mönchsgemeinschaft“. Da das Wort „sahassa“ im Singular endet, sagt man zwar „bhikkhusahassassa“ [Singular], doch im Hinblick auf die einzelnen Teile wurde die Pluralform „ovadiyamānānaṃ“ verwendet; so ist es zu betrachten.

Anupādāya āsavehi cittāni vimucciṃsūti ettha āsavehīti kattuatthe karaṇavacanaṃ. Cittānīti paccattabahuvacanaṃ. Vimucciṃsūti kammasādhanaṃ. Tasmā āsavehi kattubhūtehi anupādāya ārammaṇakaraṇavasena aggahetvā cittāni vimocitānīti evamettha attho gahetabboti āha tesañhi cittānītiādi. Yehi āsavehīti etthāpi kattuatthe eva karaṇavacanaṃ. Vimucciṃsūti kammasādhanaṃ. Teti āsavā. Tānīti cittāni, upayogabahuvacanañcetaṃ. Vimucciṃsūti kattusādhanaṃ, vimocesunti attho. Aggahetvā vimucciṃsūti ārammaṇavasena tāni cittāni aggahetvā āsavā tehi cittehi muttavanto ahesunti attho. Atha vā āsavehīti nissakkavacanaṃ, vimucciṃsūti kattusādhanaṃ. Tasmā kañci saṅkhatadhammaṃ taṇhādivasena anupādiyitvā cittāni vimuttavantāni ahesunti attho gahetabbo. Purimavacanāpekkhanti aññatarasmiṃ bhiṃsanake vanasaṇḍeti vuttavacanassa apekkhanaṃ tasmiṃ purimavacaneti evaṃ apekkhananti attho, tenāha yaṃ vuttantiādi. Bhiṃsanassa bhayassa kataṃ karaṇaṃ kiriyā bhiṃsanakataṃ, tasmiṃ bhiṃsanakiriyāyāti atthaṃ dassento āha ‘‘bhiṃsanakiriyāyā’’ti. Bhiṃsayatīti bhiṃsano, sova bhiṃsanako, tassa bhāvo ‘‘bhiṃsanakatta’’nti vattabbe ta-kārassa lopaṃ katvā vuttanti pakārantarena atthaṃ dassento āha ‘‘atha vā’’tiādi. Bahutarānaṃ sattānaṃ vāti yebhuyyenāti padassa atthadassanaṃ. Tena ca yo kocīti padassāpi yo yo [Pg.95] pavisatīti vicchāvasena nānatthena attho gahetabboti dasseti, yo yo pavisati, tesu bahutarānanti atthasambhavato.

In der Passage „Durch das Nicht-Anhaften befreiten sich die Geister von den Trieben“ (anupādāya āsavehi cittāni vimucciṃsu) ist „āsavehi“ der Instrumental im Sinne des Agens. „Cittāni“ ist der Nominativ Plural. „Vimucciṃsu“ ist ein Passiv-Ausdruck [kammasādhana]. Daher wurden die Geister durch die Triebe, die als Agens fungieren, befreit, indem sie jene nicht als Objekte ergriffen (anupādāya). Um diese Bedeutung darzulegen, sagte er: „Ihre Geister nämlich...“ usw. Auch in „yehi āsavehi“ steht der Instrumental im Sinne des Agens. „Vimucciṃsu“ ist passivisch. „Te“ bedeutet die Triebe. „Tāni“ bedeutet die Geister, und dies ist der Akkusativ Plural. „Vimucciṃsu“ ist aktivisch im Sinne von „sie befreiten“. „Ohne zu ergreifen befreiten sie sich“ bedeutet, dass die Triebe, ohne jene Geister als Objekte zu ergreifen, von jenen Geistern frei wurden. Oder aber: „āsavehi“ ist der Ablativ, und „vimucciṃsu“ ist aktivisch. Daher ist die Bedeutung anzunehmen: „Ohne irgendeinen bedingten Zustand durch Begehren usw. zu ergreifen, wurden die Geister befreit.“ „In Bezug auf das vorherige Wort“ meint die Bezugnahme auf den Satz „In einem gewissen schrecklichen Waldstück“. Dass in jener vorherigen Aussage eine solche Bezugnahme stattfindet, ist die Bedeutung; deshalb sagt er: „Was gesagt wurde...“ usw. Das Erzeugen von Schrecknis oder Furcht ist „bhiṃsanakataṃ“ (das Erzeugen von Schrecken); um die Bedeutung dieser schrecklichen Handlung zu zeigen, sagt er: „bhiṃsanakiriyāya“ (durch die schreckenerregende Handlung). Was Furcht einflößt, ist „bhiṃsana“ (schrecklich); ebendies ist „bhiṃsanaka“. Dessen Zustand is „bhiṃsanakattaṃ“ (Schrecklichkeit). Obwohl man dies so ausdrücken sollte, wurde der Buchstabe „t“ ausgelassen. Um die Bedeutung auf eine andere Weise zu zeigen, sagt er: „Oder aber...“ usw. „Oder für sehr viele Wesen“ zeigt die Bedeutung des Wortes „yebhuyyena“ (meistens/vornehmlich). Dadurch zeigt er auch für das Wort „yo koci“ (wer auch immer), dass die Bedeutung im Sinne einer Wiederholung als „wer auch immer hineingeht“ zu verstehen ist, weil sich diese Bedeutung für die allermeisten von jenen ergibt, die hineingehen.

Nigamananti pakate atthe yathāvuttassa atthassa upasaṃhāro. Ayañhettha nigamanakkamo – yā hi, sāriputta, vipassīādīnaṃ tiṇṇaṃ buddhānaṃ attano parinibbānato upari pariyattivasena vinetabbānaṃ puggalānaṃ abhāvena tesaṃ atthāya vitthārato sikkhāpadapaññattiyaṃ kilāsutā appossukkatā, yā ca upanissayasampannānaṃ veneyyānaṃ cetasā ceto paricca bhiṃsanakavanasaṇḍepi gantvā ovadantānaṃ tesaṃ maggaphaluppādanatthāya dhammadesanāya eva akilāsutā saussāhatā, na vitthārato dhammavinayadesanāya, ayaṃ kho, sāriputta, hetu, ayaṃ paccayo, yena vipassīādīnaṃ tiṇṇaṃ buddhānaṃ brahmacariyaṃ na ciraṭṭhitikaṃ ahosīti. Purisayugavasenāti purisānaṃ yugaṃ pavattikālo, tassa vasena, purisavasenāti attho. Sabbapacchimakoti parinibbānadivase pabbajito subhaddasadiso. Satasahassaṃ saṭṭhimattāni ca vassasahassānīti idaṃ bhagavato jātito paṭṭhāya vuttaṃ, bodhito paṭṭhāya pana gaṇiyamānaṃ ūnaṃ hotīti daṭṭhabbaṃ. Dveyevāti dharamāne bhagavati ekaṃ, parinibbute ekanti dve eva purisayugāni.

„Nigamana“ (Schlussfolgerung) bedeutet das Zusammenführen der zuvor dargelegten Bedeutung bei dem behandelten Sachverhalt. Dies ist hierbei die Abfolge der Schlussfolgerung: „Da nämlich, Sāriputta, bei den drei Buddhas, beginnend mit Vipassī, nach deren eigenem Parinibbāna aufgrund des Fehlens von Personen, die durch das Studium der Lehre [pariyatti] gezähmt werden könnten, eine Trägheit und ein Desinteresse an einer ausführlichen Festlegung der Trainingsregeln zu deren Wohl bestand, und da sie, während sie den Geist der mit den entsprechenden Bedingungen ausgestatteten, zu zähmenden Personen mit ihrem eigenen Geist erkannten, selbst in ein schreckliches Waldstück gingen und sie belehrt haben, unermüdlich und eifrig allein bei der Dhamma-Verkündigung waren, die in der Lage war, Pfade und Früchte hervorzubringen, nicht aber bei einer ausführlichen Verkündigung von Dhamma und Vinaya – dies wahrlich, Sāriputta, ist die Ursache, dies der Grund, weshalb das heilige Leben der drei Buddhas, beginnend mit Vipassī, nicht lange währte.“ „Nach Generationen von Menschen“ (purisayugavasena) bedeutet: durch die Zeitspanne des Bestehens einer Generation von Menschen, also im Sinne von Menschengenerationen. „Der allerletzte“ (sabbapacchimako) bezeichnet jemanden wie Subhadda, der am Tag des Parinibbāna ordiniert wurde. „Hunderttausend und etwa sechzigtausend Jahre“ ist von der Geburt des Erhabenen an gerechnet; wenn man es jedoch ab der Erleuchtung rechnet, ist es als geringer zu betrachten. „Nur zwei“ bedeutet: eine Generation zu Lebzeiten des Erhabenen und eine nach seinem Parinibbāna; das sind die zwei Generationen von Menschen.

20-1. Asambhuṇantenāti apāpuṇantena. Ko anusandhīti purimakathāya imassa ko sambandhoti attho. Yaṃ vuttanti yaṃ yācitanti attho. Yesūti vītikkamadhammesu. Nesanti diṭṭhadhammikādiāsavānaṃ. Teti vītikkamadhammā. Ñātiyeva pitāmahapituputtādivasena parivaṭṭanato parivaṭṭoti ñātiparivaṭṭo. Lokāmisabhūtanti lokapariyāpannaṃ hutvā kilesehi āmasitabbato lokāmisabhūtaṃ. Pabbajjāsaṅkhepenevāti dasasikkhāpadadānādipabbajjāmukhena. Etanti methunādīnaṃ akaraṇaṃ. Thāmanti sikkhāpadapaññāpanasāmatthiyaṃ. Sañchavinti sukkacchaviṃ pakaticchaviṃ, sundaracchaviṃ vā. Sesanti sesapadayojanadassanaṃ. Idāni atthayojanaṃ dassento āha ayaṃ vā hetthātiādi. Tattha -saddo avadhāraṇe. Hi-saddo pasiddhiyaṃ, ayameva hetthāti attho. Atha satthāti padassa atthaṃ dasseti ‘‘tadā satthā’’ti. Ropetvāti phālitaṭṭhāne [Pg.96] ninnaṃ maṃsaṃ samaṃ vaḍḍhetvā. Sake ācariyaketi attano ācariyabhāve, ācariyakamme vā.

20-1. „'Asambhuṇantena' bedeutet 'nicht erreichend' (apāpuṇantena). 'Ko anusandhi' (Welcher Zusammenhang?) bedeutet: 'Welcher Zusammenhang besteht zwischen der vorhergehenden Rede und dieser hier?'. 'Yaṃ vuttaṃ' (was gesagt wurde) bedeutet 'was erbeten wurde' (yaṃ yācitaṃ). 'Yesu' (in welchen) bezieht sich auf die Zustände der Übertretung (vītikkamadhammesu). 'Nesaṃ' bezieht sich auf die im gegenwärtigen Leben zu erfahrenden Trübungen (diṭṭhadhammikādiāsavānaṃ). 'Te' bezieht sich auf die Zustände der Übertretung (vītikkamadhammā). Ein Verwandter selbst kreist aufgrund von Großvater, Vater, Sohn usw., daher ist 'ñātiparivaṭṭo' ein Kreis der Verwandten. 'Lokāmisabhūtaṃ' (zu einem weltlichen Köder geworden) bedeutet, dass es, in der Welt enthalten seiend (lokapariyāpannaṃ), durch die Befleckungen berührt werden kann (kilesehi āmasitabbato). 'Pabbajjāsaṅkhepenevāti' bedeutet mittels des Eintritts in die Ordination durch das Erteilen der zehn Schulungsregeln usw. (dasasikkhāpadadānādipabbajjāmukhena). 'Etaṃ' bezieht sich auf das Nicht-Ausüben von Geschlechtsverkehr usw. (methunādīnaṃ akaraṇaṃ). 'Thāmaṃ' bedeutet die Fähigkeit, Schulungsregeln festzulegen (sikkhāpadapaññāpanasāmatthiyaṃ). 'Sañchaviṃ' bedeutet weiße Haut, natürliche Haut oder schöne Haut. 'Sesaṃ' zeigt die verbleibende Wortverbindung (sesapadayojanadassanaṃ). Um nun die Erklärung der Bedeutung aufzuzeigen, sagte er: 'ayaṃ vā hetthā' usw. Darin steht das Wort 'vā' zur Einschränkung (avadhāraṇe). Das Wort 'hi' dient der Bekräftigung (pasiddhiyaṃ); die Bedeutung ist 'eben dieses ist hier'. Nun zeigt er die Bedeutung des Wortes 'atha satthā' durch 'tadā satthā' (damals der Lehrer). 'Ropetvā' bedeutet, an der gespaltenen Stelle das vertiefte Fleisch gleichmäßig wachsen zu lassen (vaḍḍhetvā). 'Sake ācariyake' bedeutet in seiner eigenen Eigenschaft als Lehrer (attano ācariyabhāve) oder in der Tätigkeit als Lehrer (ācariyakamme).“

Vipulabhāvenāti bahubhāvena. Ayoniso ummujjamānāti anupāyena abhinivisamānā, viparītato jānamānāti attho. Rasena rasaṃ saṃsanditvāti anavajjasabhāvena sāvajjasabhāvaṃ sammissetvā. Uddhammaṃ ubbinayanti uggatadhammaṃ uggatavinayañca, yathā dhammo ca vinayo ca vinassissati, evaṃ katvāti attho. Imasmiṃ attheti imasmiṃ saṅghādhikāre. Pabhassaroti pabhāsanasīlo. Evaṃnāmo evaṃgottoti soyamāyasmā sotāpannotināmagottena samannāgato, ayaṃ vuccati sotāpannoti pakatena sambandho. Avinipātadhammoti ettha dhamma-saddo sabhāvavācī, so ca atthato apāyesu khipanako diṭṭhiādiakusaladhammo evāti āha ‘‘ye dhammā’’tiādi. Idāni sabhāvavaseneva atthaṃ dassetuṃ vinipatanaṃ vātiādi vuttaṃ. Niyatoti sattabhavabbhantare niyatakkhandhaparinibbāno. Tassa kāraṇamāha ‘‘sambodhiparāyaṇo’’ti.

„'Vipulabhāvena' bedeutet 'im Zustand der Fülle' (bahubhāvena). 'Ayoniso ummujjamānā' bedeutet 'auf unsachgemäße Weise anhaftend' (anupāyena abhinivisamānā), 'auf verkehrte Weise erkennend' (viparītato jānamānā), so lautet die Bedeutung. 'Rasena rasaṃ saṃsanditvā' bedeutet 'den tadelhaften Zustand mit dem tadellosen Zustand vermischend' (anavajjasabhāvena sāvajjasabhāvaṃ sammissetvā). 'Uddhammaṃ ubbinayan' bedeutet 'über das Dhamma und über das Vinaya hinausgehend', d.h. so handelnd, dass Dhamma und Vinaya untergehen (vinassissati), so lautet die Bedeutung. 'Imasmiṃ athe' bedeutet 'in dieser Angelegenheit des Saṅgha' (imasmiṃ saṅghādhikāre). 'Pabhassaro' bedeutet 'von Natur aus leuchtend' (pabhāsanasīlo). 'Evaṃnāmo evaṃgotto' bedeutet: 'Dieser Ehrwürdige ist mit dem Namen und der Sippe eines Stromeingetretenen ausgestattet; dieser wird als Stromeingetretener bezeichnet' – so ist die Verbindung mit dem Hauptsatz. Bei 'avinipātadhammo' bezeichnet das Wort 'dhamma' das eigene Wesen (sabhāvavācī); und dieses ist der Bedeutung nach eben jener unheilsame Zustand wie falsche Ansicht usw. (diṭṭhiādiakusaladhammo), der in die leidvollen Daseinsbereiche hinabwirft (apāyesu khipanako); daher sagte er 'ye dhammā' usw. Um nun die Bedeutung allein gemäss dem eigenen Wesen aufzuzeigen, wurde 'vinipatanaṃ vā' usw. gesagt. 'Niyato' bedeutet, dass das Erlöschen der Daseinsgruppen innerhalb von sieben Existenzen gewiss ist (sattabhavabbhantare niyatakkhandhaparinibbāno). Dessen Ursache nennt er mit: 'sambodhiparāyaṇo' (der Erleuchtung bestimmt).“

22. Anudhammatāti lokuttaradhammānugato sabhāvo. Pavāraṇāsaṅgahaṃ datvāti ‘‘āgāminiyā puṇṇamiyā pavāressāmā’’ti anumatidānavasena datvā, pavāraṇaṃ ukkaḍḍhitvāti attho, etena nayena kenaci paccayena pavāraṇukkaḍḍhanaṃ kātuṃ vaṭṭatīti dīpitaṃ hoti. Māgasirassa paṭhamadivaseti candamāsavasena vuttaṃ, aparakattikapuṇṇamāya anantare pāṭipadadivaseti attho. Phussamāsassa paṭhamadivaseti etthāpi eseva nayo. Idañca nidassanamattaṃ veneyyānaṃ aparipākaṃ paṭicca phussamāsato parañca ekadviticatumāsampi tattheva vasitvā sesamāsehi cārikāya pariyosāpanato. Dasasahassacakkavāḷeti idaṃ devabrahmānaṃ vasena vuttaṃ. Manussā pana imasmiṃyeva cakkavāḷe bodhaneyyā honti. Itaracakkavāḷesu pana manussānaṃ imasmiṃ cakkavāḷe uppattiyā chanduppādanatthaṃ anantampi cakkavāḷaṃ oloketvā tadanuguṇānusāsanī pāṭihāriyaṃ karontiyeva.

22. „'Anudhammatā' ist das dem überweltlichen Dhamma (lokuttaradhamma) folgende eigene Wesen. 'Pavāraṇāsaṅgahaṃ datvā' (das Gewähren des Pavāraṇā-Zusammenhalts) bedeutet, Einverständnis zu geben mit den Worten: 'Wir werden am kommenden Vollmond Pavāraṇā abhalten', d.h. das Aufschieben der Pavāraṇā (pavāraṇaṃ ukkaḍḍhitvā); dadurch wird verdeutlicht, dass es zulässig ist, das Aufschieben der Pavāraṇā aus irgendeinem Anlass vorzunehmen. 'Māgasirassa paṭhamadivase' (am ersten Tag des Monats Māgasira) ist nach dem Mondmonat gesagt und bedeutet am ersten Tag nach dem Vollmond des späten Kattika-Monats (aparakattikapuṇṇamāya anantare pāṭipadadivase). Bei 'phussamāsassa paṭhamadivase' gilt dieselbe Methode. Und dies ist nur ein Beispiel (nidassamattaṃ). Warum? Weil man wegen der Unreife der zu Führenden (veneyyānaṃ aparipākaṃ paṭicca) auch nach dem Phussa-Monat für ein, zwei, drei oder vier Monate ebendort verweilt und die Wanderung (cārikā) mit den verbleibenden Monaten zu Ende führt. 'Dasasahassacakkavāḷe' (im zehntausendfachen Weltensystem) ist im Hinblick auf Devas und Brahmas gesagt. Menschen hingegen erlangen nur in diesem Weltensystem die Erleuchtung (bodhaneyyā honti). Um jedoch bei den Menschen in den anderen Weltensystemen den Wunsch nach einer Wiedergeburt in diesem Weltensystem zu wecken, betrachten [die Buddhas] das unendliche Weltall und vollbringen ein dem entsprechendes Wunder der Unterweisung (tadanuguṇānusāsanī pāṭihāriyaṃ).“

Āyāmāti [Pg.97] ettha ā-saddo āgacchāti iminā samānatthoti āha ‘‘āgaccha yāmā’’ti, ehi gacchāmāti attho. Suvaṇṇarasapiñjarāhīti vilīnasuvaṇṇajalaṃ viya piñjarāhi suvaṇṇavaṇṇāhīti attho. Pāḷiyaṃ nimantitamhātiādīsu ‘‘nimantitā vassaṃvutthā amhā’’ti ca, ‘‘nimantitā vassaṃvutthā atthā’’ti ca sambandho.

„Bezüglich 'āyāma' hat der Laut 'ā' dieselbe Bedeutung wie 'āgaccha' (komm), weshalb er 'āgaccha yāma' (komm, lass uns gehen) sagte; die Bedeutung ist 'komm, wir wollen gehen'. 'Suvaṇṇarasapiñjarāhi' bedeutet goldfarben wie flüssiges Goldwasser. Im Pali-Kanon ist bei Stellen wie 'nimantitamha' usw. die Wortverbindung: 'eingeladen haben wir die Regenzeit verbracht' (nimantitā vassaṃvutthā amhā) und 'eingeladen habt ihr die Regenzeit verbracht' (nimantitā vassaṃvutthā attha).“

Yanti deyyadhammajātaṃ, yaṃ kiñcīti attho. No natthīti amhākaṃ natthi, noti vā etassa vivaraṇaṃ natthīti. Etthāti gharāvāse. Tanti taṃ kāraṇaṃ, kiccaṃ vā. Kutoti katarahetuto. Yanti yena kāraṇena, kiccena vā. Dutiye atthavikappe etthāti imassa vivaraṇaṃ imasmiṃ temāsabbhantareti. Tanti taṃ deyyadhammaṃ.

„'Yaṃ' bedeutet das zu spendende Objekt (deyyadhammajātaṃ), was auch immer es sei (yaṃ kiñci). 'No natthi' bedeutet 'wir haben es nicht' (amhākaṃ natthi), oder 'natthi' ist die Auslegung von 'no'. 'Ettha' bedeutet im Hausleben (gharāvāse). 'Taṃ' bedeutet jenen Grund (taṃ kāraṇaṃ) oder jene Pflicht (kiccaṃ). 'Kuto' bedeutet aus welchem Grund (katarahetuto). 'Yaṃ' bedeutet durch welchen Grund (yena kāraṇena) oder durch welche Pflicht (kiccena). Bei der zweiten Bedeutungsalternative ist 'ettha' die Auslegung von 'innerhalb dieser drei Monate' (imasmiṃ temāsabbhantare). 'Taṃ' bezieht sich auf jenes zu spendende Objekt (taṃ deyyadhammaṃ).“

Tattha ti kusale. Tikkhavisadabhāvāpādanena samuttejetvā. Vassetvāti āyatiṃ vāsanābhāgiyaṃ dhammaratanavassaṃ otāretvā. Yaṃ divasanti yasmiṃ divase.

„'Tattha ca' bedeutet im Heilsamen (kusale). 'Samuttejetvā' bedeutet anspornend, indem man es scharf und klar macht (tikkhavisadabhāvāpādanena). 'Vassetvā' bedeutet, indem man den Regen des Dhamma-Juwels herabregnen lässt, welcher für die Zukunft ein prägendes Potenzial in sich trägt (āyatiṃ vāsanābhāgiyaṃ). 'Yaṃ divasaṃ' bedeutet an welchem Tag (yasmiṃ divase).“

23. Pattuṇṇapattapaṭe cāti pattuṇṇapaṭe cīnapaṭe ca. Tumbānīti cammamayatelabhājanāni. Anubandhitvāti anupagamanaṃ katvā. Abhiranta-saddo idha abhirucipariyāyoti āha ‘‘yathājjhāsaya’’ntiādi. Soreyyādīni mahāmaṇḍalacārikāya maggabhūtāni soreyyanagarādīni. Payāgapatiṭṭhānanti gaṅgāya ekassa titthavisesassāpi, taṃsamīpe gāmassāpi nāmaṃ. Samantapāsādikāyāti samantato sabbaso pasādaṃ janetīti samantapāsādikā, tassā.

23. „'Pattuṇṇapattapaṭe ca' bezieht sich auf Seidentücher (pattuṇṇapaṭe) und chinesische Tücher (cīnapaṭe). 'Tumbāni' sind lederne Ölgefäße (cammamayatelabhājanāni). 'Anubandhitvā' bedeutet hinterherschicken (anupagamanaṃ katvā). Das Wort 'abhiranta' ist hier gleichbedeutend mit 'abhiruci' (Gefallen/Neigung), weshalb er 'yathājjhāsayaṃ' (nach Wunsch/Neigung) usw. sagte. 'Soreyyādīni' sind die Städte Soreyya usw., die als Reisewege für die große Rundreise dienen. 'Payāgapatiṭṭhānaṃ' ist der Name einer bestimmten Anlegestelle am Ganges sowie des nahegelegenen Dorfes. 'Samantapāsādikāya' bedeutet: von jener, die von allen Seiten und in jeder Hinsicht Vertrauen/Heiterkeit erzeugt (samantapāsādikā).“

Ye pana pakāre sandhāya ‘‘samantato’’ti vuccati, te pakāre vitthāretvā dassetuṃ tatridantiādi vuttaṃ. Tattha ‘‘samantapāsādikā’’ti yā saṃvaṇṇanā vuttā, tatra tassaṃ samantapāsādikāyaṃ samantapasādikabhāve idaṃ vakkhamānagāthāvacanaṃ hotīti yojanā. Bāhiranidānaabbhantaranidānasikkhāpadanidānānaṃ vasena nidānappabhedadīpanaṃ veditabbaṃ. ‘‘Theravādappakāsanaṃ vatthuppabhedadīpana’’ntipi vadanti. ‘‘Sikkhāpadānaṃ paccuppannavatthuppabhedadīpana’’ntipi vattuṃ vaṭṭati. Sikkhāpadanidānanti pana vesālīādi sikkhāpadapaññattiyā [Pg.98] kāraṇabhūtadesaviseso veditabbo. Etthāti samantapāsādikāya. Sampassataṃ viññūnanti sambandho, tasmā ayaṃ samantapāsādikātveva pavattāti yojetabbā.

„Um jedoch jene Aspekte im Detail aufzuzeigen, im Hinblick auf die gesagt wird 'von allen Seiten' (samantato), wurde 'tatridaṃ' (hierbei dieses) usw. gesagt. Darin ist die Satzverbindung wie folgt: 'Bezüglich jener Auslegung, die als Samantapāsādikā bezeichnet wurde, gilt für diese Samantapāsādikā hinsichtlich ihrer Eigenschaft, allseitig Vertrauen zu erwecken, diese im Folgenden zu nennende Strophe'. Es ist als das Aufzeigen der verschiedenen Ursachen/Ursprünge (nidānappabhedadīpanaṃ) zu verstehen, und zwar mittels des äußeren Ursprungs, des inneren Ursprungs und des Ursprungs der Schulungsregeln. Sie sagen auch: 'das Aufzeigen der Theravāda-Lehren und das Aufzeigen der verschiedenen Begebenheiten'. Es wird verdeutlicht, dass es auch angemessen ist zu sagen: 'das Aufzeigen der verschiedenen gegenwärtigen Begebenheiten der Schulungsregeln'. Unter 'Ursprung der Schulungsregeln' (sikkhāpadanidāna) ist jedoch der jeweilige Ort wie Vesālī usw. zu verstehen, der die Ursache für die Festlegung der Schulungsregeln bildet. 'Ettha' bezieht sich auf die Samantapāsādikā. 'Sampassataṃ viññūnaṃ' (der klar sehenden Weisen) ist die Verbindung; daher ist zu verbinden: 'Deshalb ist diese [Auslegung] eben als Samantapāsādikā bekannt'.“

Iti samantapāsādikāya vinayaṭṭhakathāya vimativinodaniyaṃ

„So [endet dies] in der Vimativinodanī, [dem Unterkommentar] zur Vinaya-Erklärung Samantapāsādikā.“

Verañjakaṇḍavaṇṇanānayo niṭṭhito.

„Die Methode der Erklärung des Verañja-Kapitels ist abgeschlossen.“

1. Pārājikakaṇḍo

1. „Das Kapitel über die Pārājika-Vergehen (Pārājikakaṇḍa).“

1. Paṭhamapārājikaṃ

1. „Das erste Pārājika-Vergehen.“

Sudinnabhāṇavāravaṇṇanā

„Die Erklärung des Rezitationsabschnitts über Sudinna (Sudinnabhāṇavāra).“

24. Vikkāyikabhaṇḍassa [Pg.99] vikkiṇanaṃ iṇadānañca bhaṇḍappayojanaṃ nāma. Evaṃ payojitassa mūlassa saha vaḍḍhiyā gahaṇavāyāmo uddhāro nāma. Asukadivase dinnantiādinā pamuṭṭhassa satuppādanādi sāraṇaṃ nāma. Catubbidhāyāti khattiyabrāhmaṇagahapatisamaṇānaṃ vasena, bhikkhuādīnaṃ vā vasena catubbidhāya. Disvānassa etadahosīti hetuatthe ayaṃ disvāna-saddo asamānakattukattā, yathā ghataṃ pivitvā balaṃ hotīti, evamaññatthāpi evarūpesu. Bhabbakulaputtoti upanissayamattasabhāvena vuttaṃ, na pacchimabhavikatāya. Tenevassa mātādiakalyāṇamittasamāyogena katavītikkamanaṃ nissāya uppannavippaṭisārena adhigamantarāyo jāto. Pacchimabhavikānaṃ pubbabuddhuppādesu laddhabyākaraṇānaṃ na sakkā kenaci antarāyaṃ kātuṃ. Teneva aṅgulimālattherādayo akusalaṃ katvāpi adhigamasampannā eva ahesunti. Carimakacittanti cuticittaṃ. Saṅkhaṃ viya likhitaṃ ghaṃsitvā dhovitaṃ saṅkhalikhitanti āha dhotaiccādi. Ajjhāvasatāti adhi-saddayogena agāranti bhummatthe upayogavacananti āha ‘‘agāramajjhe’’ti. Kasāyarasarattāni kāsāyānīti āha ‘‘kasāyarasapītatāyā’’ti. Kasāyato nibbattatāya ca hi rasopi ‘‘kasāyaraso’’ti vuccati.

24. Das Verkaufen von Handelsware und das Verleihen von Schulden wird „bhaṇḍappayojana“ (Verwendung von Gütern) genannt. Das Bemühen, das auf diese Weise investierte Kapital zusammen mit den Zinsen einzutreiben, wird „uddhāra“ (Rückforderung) genannt. Das Erinnern oder das Erwecken der Achtsamkeit bei jemandem, der seine Schuld vergessen hat, mit den Worten „Es wurde an jenem Tag gegeben“ usw., wird „sāraṇa“ (Erinnerung) genannt. „Vierfältig“ bedeutet aufgrund der vier Gruppen: Krieger, Brahmanen, Hausväter und Asketen, oder aufgrund von Mönchen usw. In der Passage „disvānassa etadahosi“ steht das Wort „disvāna“ (gesehen habend) in kausalem Sinne, weil es ein ungleiches Subjekt hat, wie im Satz „Nachdem man Ghee getrunken hat, entsteht Kraft“ (ghataṃ pivitvā balaṃ hoti). Ebenso verhält es sich an anderen Stellen in solchen Fällen. „Ein fähiger Sohn aus guter Familie“ (bhabbakulaputta) wird im Sinne des bloßen Vorhandenseins einer unterstützenden Bedingung gesagt, nicht wegen des Status, in seiner letzten Existenz zu sein. Deswegen entstand für ihn durch die Verbindung mit schlechten Freunden wie seiner Mutter usw. und der darauf beruhenden begangenen Übertretung sowie der entstandenen Gewissensbisse ein Hindernis für die Erlangung des Edlen Pfades. Denjenigen, die in ihrer letzten Existenz leben und unter früheren Buddhas eine Prophezeiung erhalten haben, kann niemand ein Hindernis in den Weg legen. Aus eben diesem Grund erlangten der ehrwürdige Aṅgulimāla und andere, obwohl sie unheilsame Taten begangen hatten, dennoch die Erlangung des Edlen Pfades. „Das letzte Bewusstsein“ (carimakacitta) ist das Sterbebewusstsein. Wie eine Muschel, die poliert, geschliffen und gewaschen wurde, wird es als „saṅkhalikhita“ (muschelrein poliert) bezeichnet; daher sagte der Erhabene „reingewaschen“ usw. Im Wort „ajjhāvasatā“ (bewohnend) ist aufgrund der Verbindung mit der Vorsilbe „adhi-“ das Wort „agāraṃ“ (Haus) ein Akkusativ mit lokativer Bedeutung; daher sagte er „inmitten des Hauses“ (agāramajjhe). Mit dem Saft von Färberrinde gefärbte Gewänder sind „kāsāya“; deshalb sagte er „durch das Aufsaugen des Färbersaftes“. Denn weil er aus Färberrinde gewonnen wird, wird auch dieser Saft „kasāyarasa“ (Gerbstoffsaft) genannt.

26. Yadā jānāti-saddo bodhanattho na hoti, tadā tassa payoge sappino jānāti madhuno jānātītiādīsu viya karaṇatthe sāmivacanaṃ saddasatthavidū icchantīti āha ‘‘kiñci dukkhena nānubhosī’’ti. Kenaci dukkhena nānubhosīti attho, kiñcīti etthāpi hi karaṇatthe sāmivacanassa lopo kato, teneva vakkhati ‘‘vikappadvayepi purimapadassa uttarapadena samānavibhattilopo daṭṭhabbo’’ti. Yadā pana jānāti-saddo saraṇattho hoti, tadā mātu saratītiādīsu viya upayogatthe sāmivacanaṃ [Pg.100] saddasatthavidū vadantīti āha ‘‘atha vā kiñci dukkhaṃ nassaratīti attho’’ti, kassaci dukkhassa ananubhūtatāya nassaratīti attho. Vikappadvayepīti anubhavanasaraṇatthavasena vutte dutiyatatiyavikappadvaye. Purimapadassāti kiñcīti padassa. Uttarapadenāti dukkhassātipadena. Samānāya sāmivacanabhūtāya vibhattiyā ‘‘kassaci dukkhassā’’ti vattabbe ‘‘kiñci dukkhassā’’ti lopoti daṭṭhabbo. Maraṇenapi mayaṃ teti ettha teti padassa sahatthe karaṇavasenapi atthaṃ dassetuṃ tayā viyogaṃ vā pāpuṇissāmāti atthantaraṃ vuttaṃ.

26. Wenn das Wort „jānāti“ (wissen) nicht die Bedeutung des Erkennens hat, wünschen sich die Grammatiker bei seiner Verwendung den Genitiv in der Bedeutung des Instrumentals, wie in Beispielen wie „sappino jānāti“ (er genießt mit Ghee) oder „madhuno jānāti“ (er genießt mit Honig). Daher sagte er: „Du hast keinerlei Leid erfahren“ (kiñci dukkhena nānubhosī). Die Bedeutung ist: „Er erfuhr kein Objekt mit irgendeinem Leid“. Denn auch im Wort „kiñci“ wurde die Genitivendung in der instrumentalen Bedeutung elidiert. Deswegen wird er später sagen: „Auch in beiden Alternativen ist der Ausfall der gleichen Endung des vorhergehenden Wortes mit dem nachfolgenden Wort zu sehen“. Wenn jedoch das Wort „jānāti“ die Bedeutung des Erinnerns hat, dann erklären die Grammatiker den Genitiv in der Bedeutung des Akkusativs, wie in „mātu sarati“ (er erinnert sich an die Mutter). Daher sagte er: „Oder die Bedeutung ist: Er erinnert sich an keinerlei Leid“; die Bedeutung ist, dass er sich wegen des Nicht-Erfahren-Habens von irgendeinem Leid nicht daran erinnert. „In beiden Alternativen“ bezieht sich auf die zweite und dritte Alternative, die im Sinne des Erfahrens und des Erinnerns dargelegt wurden. „Des vorhergehenden Wortes“ bezieht sich auf das Wort „kiñci“. „Mit dem nachfolgenden Wort“ bezieht sich auf das Wort „dukkhassa“. Bei einer gleichen Endung, die ein Genitiv ist, sollte es eigentlich „kassaci dukkhassa“ heißen, aber es ist als Elision zu „kiñci dukkhassa“ zu verstehen. In der Passage „maraṇenapi mayaṃ te“ (selbst durch den Tod werden wir von dir...) wurde, um die Bedeutung des Wortes „te“ im instrumentalen Sinne der Begleitung anzuzeigen, eine andere Bedeutung ausgedrückt: „Oder wir werden die Trennung von dir erfahren“.

28. Gandhabbā nāma gāyanakā. Naṭā nāma raṅganaṭā. Nāṭakā laṅghanakādayo. Sukhūpakaraṇehi attano paricaraṇaṃ karonto yasmā laḷanto kīḷanto nāma hoti, tasmā dutiye atthavikappe laḷātiādi vuttaṃ. Dānappadānādīnīti ettha niccadānaṃ dānaṃ nāma, visesadānaṃ padānaṃ nāma, ādi-saddena sīlādīni saṅgaṇhāti.

28. Mit „Gandhabbas“ sind Sänger gemeint. Mit „Naṭas“ sind Tänzer auf der Bühne gemeint. Mit „Nāṭakas“ sind Akrobaten (Springer) und Ähnliche gemeint. Weil jemand, der sich selbst mit Annehmlichkeiten verwöhnt, als „spielend und sich vergnügend“ bezeichnet wird, wurde in der zweiten Bedeutungsalternative das Wort „laḷa“ (sich vergnügen) usw. verwendet. In dem Ausdruck „dānappadānādīni“ (Gaben, Geschenke usw.) wird das tägliche Geben „dāna“ genannt, und das besondere Geben wird „padāna“ genannt. Mit dem Wort „ādi“ (und so weiter) sind Tugendregeln (sīla) und so weiter miterfasst.

30. Cuddasa bhattānīti saṅghabhattaṃ uddesabhattaṃ nimantanaṃ salākaṃ pakkhikaṃ uposathikaṃ pāṭipadikaṃ āgantukaṃ gamikaṃ gilānaṃ gilānupaṭṭhākaṃ vihāra-dhura-vārabhattanti imāni cuddasa bhattāni. Ettha ca senāsanādipaccayattayanissitesu āraññakaṅgādipadhānaṅgānaṃ gahaṇavasena sesadhutaṅgānipi gahitāneva hontīti veditabbaṃ. Vajjīnanti vajjīrājūnaṃ. Vajjīsūti janapadāpekkhaṃ bahuvacanaṃ, vajjīnāmake janapadeti attho. Pañcakāmaguṇāyeva upabhuñjitabbato paribhuñjitabbato ca upabhogaparibhogā, itthivatthādīni ca tadupakaraṇānīti āha ‘‘yehi tesa’’ntiādi. Ukkaṭṭhapiṇḍapātikattāti sesadhutaṅgaparivāritena ukkaṭṭhapiṇḍapātikadhutaṅgena samannāgatattā, tenāha ‘‘sapadānacāraṃ caritukāmo’’ti.

30. Die „vierzehn Speisen“ sind: Speise für den Saṅgha, Speise für bestimmte Personen, Einladungsspeise, Verlosungsspeise, Speise zur Halbmonatsfeier, Speise am Uposatha-Tag, Speise am ersten Tag des Halbmonats, Speise für Gäste, Speise für Reisende, Speise für Kranke, Speise für Krankenpfleger, Klosterspeise, Speise für die leitenden Mönche und Speise nach der Reihe – dies sind die vierzehn Speisen. Und hierbei ist zu verstehen: Unter den asketischen Übungen (dhutaṅga), die sich auf die drei Requisiten wie Unterkunft usw. beziehen, sind durch die Annahme der hauptsächlichen Übungen wie das Verweilen im Wald auch die übrigen asketischen Übungen bereits mitgelernt bzw. mit eingeschlossen. „Der Vajjier“ bezieht sich auf die Könige der Vajjier. Das Wort „vajjīsu“ ist ein Plural in Bezug auf das Land; die Bedeutung ist „im Land namens Vajjī“. Die fünf Arten von Sinnesobjekten selbst sind Gegenstände des Genusses und des Verbrauchs, weil sie genossen und verbraucht werden können, und Frauen, Besitztümer usw. sind deren Hilfsmittel; daher sagte er „yehi tesaṃ“ usw. „Weil er ein hervorragender Almosengänger war“ bedeutet, dass er mit der hervorragenden Praxis des Almosengangs ausgestattet war, die von den übrigen asketischen Übungen begleitet wurde; deshalb sagte er: „er wünschte, den Almosengang von Haus zu Haus (sapadānacāraṃ) durchzuführen“.

31. Dosāti ratti. Tattha abhivutthaṃ parivusitaṃ ābhidosikaṃ, abhidosaṃ vā paccūsakālaṃ gato patto atikkanto ābhidosiko, tenāha ekarattātikkantassa vātiādi.

31. „Dosa“ bedeutet Nacht. Was darin (in der Nacht) aufbewahrt oder übernachtet wurde, ist „ābhidosika“ (von der Nacht übrig geblieben/am Vorabend zubereitet). Oder: Was zur Morgendämmerung gelangt, angekommen oder darüber hinausgegangen ist, ist „ābhidosika“; deshalb sagte er: „oder was eine Nacht überschritten hat“ (ekarattātikkantassa vā) und so weiter.

32. Udakakañjiyanti pānīyaparibhojanīyaudakañca yāgu ca. Tathāti samuccayatthe.Anokappanaṃ asaddahanaṃ, amarisanaṃ asahanaṃ.

32. „Wasser und Reisschleim“ (udakakañjiya) bezeichnet Trink- und Nutzwasser sowie Reisschleim. Das Wort „tathā“ (ebenso) steht im Sinne einer Hinzufügung. „Anokappana“ bedeutet Unglaube, „amarisana“ bedeutet Unduldsamkeit.

34. Taddhitalopanti [Pg.101] pitāmahato āgataṃ ‘‘petāmaha’’nti vattabbe taddhitapaccayanimittassa e-kārassa lopaṃ katvāti attho. Yesaṃ santakaṃ dhanaṃ gahitaṃ, te iṇāyikā. Palibuddhoti ‘mā gaccha mā bhuñjā’tiādinā katāvaraṇo, pīḷitoti attho.

34. „Elision des Taddhita-Suffixes“ (taddhitalopa) bedeutet: Während man eigentlich „petāmaha“ für „vom Großvater herkommend“ sagen sollte, wurde der Vokal „e“, der durch das Taddhita-Suffix verursacht wurde, elidiert. Diejenigen, deren Eigentum oder Geld genommen wurde, sind die Gläubiger. „Palibuddha“ (behindert) bedeutet, dass jemand durch Worte wie „Gehe nicht! Iss nicht!“ gehindert und bedrängt wurde.

35. Attanāti sayaṃ. Sapatino dhanasāmino idaṃ sāpateyyaṃ, dhanaṃ. Tadeva vibhavo.

35. „Durch sich selbst“ (attanā) bedeutet selbst. Das Eigentum des Besitzers ist „sāpateyya“ (Eigentum), also das Vermögen. Eben dieses ist der Wohlstand (vibhava).

36. Bhijjantīti agahitapubbā eva bhijjanti. Dinnāpi paṭisandhīti pitarā dinnaṃ sukkaṃ nissāya uppannassa sattassa paṭisandhipi tena dinnā nāma hotīti vuttaṃ. Sukkameva vā idha paṭisandhinissayattā ‘‘paṭisandhī’’ti vuttaṃ, tenāha ‘‘khippaṃ patiṭṭhātī’’ti. Na hi pitu saṃyogakkhaṇeyeva sattassa uppattiniyamo atthi sukkameva tathā patiṭṭhānaniyamato. Sukke pana patiṭṭhite yāva satta divasāni, aḍḍhamāsamattaṃ vā, taṃ gabbhasaṇṭhānassa khettameva hoti mātu maṃsassa lohitalesassa sabbadāpi vijjamānattā. Pubbepi paññattasikkhāpadānaṃ sabbhāvato apaññatte sikkhāpadeti imassa paṭhamapārājikasikkhāpade aṭṭhapiteti attho vutto. Evarūpanti evaṃ garukasabhāvaṃ, pārājikasaṅghādisesavatthubhūtanti attho, tenāha ‘‘avasese pañcakhuddakāpattikkhandhe eva paññapesī’’ti. Yaṃ ādīnavanti sambandho. Kāyaviññatticopanatoti kāyaviññattiyā nibbattacalanato.

36. „Sie zerbrechen“ (bhijjanti) bedeutet, dass sie zerbrechen, ohne dass zuvor die Jahreszeit aufgenommen wurde. Mit den Worten „auch die Wiedergeburt ist gegeben“ (dinnāpi paṭisandhi) wird gesagt, dass auch die Wiedergeburt eines Lebewesens, das in Abhängigkeit von dem vom Vater gegebenen Samen entstanden ist, als von ihm gegeben gilt. Oder aber der Samen selbst wird hier als „Wiedergeburt“ (paṭisandhi) bezeichnet, da er die Grundlage für die Wiedergeburt darstellt; daher sagte er: „er setzt sich schnell fest“ (khippaṃ patiṭṭhāti). Denn es gibt keine feste Regel, dass das Lebewesen genau im Moment der Vereinigung des Vaters entsteht, da es die feste Regel ist, dass sich der Samen auf diese Weise festsetzt. Wenn sich der Samen jedoch festgesetzt hat, bildet dies für sieben Tage oder etwa einen halben Monat lang das bloße Feld für die Bildung des Fötus, da das Fleisch der Mutter mit dem rötlichen Schimmer stets vorhanden ist. Weil auch zuvor schon verkündete Trainingsregeln existierten, wurde für die Phrase „bei einer noch nicht verkündeten Trainingsregel“ (apaññatte sikkhāpade) die Bedeutung erklärt: „bevor die erste Pārājika-Regel festgelegt wurde“. „Solcher Art“ (evarūpa) bedeutet von solch schwerwiegender Natur, das als Grundlage für ein Pārājika, Saṅghādisesa usw. dient; daher sagte er: „Er verkündete nur die übrigen fünf Gruppen kleinerer Vergehen“. Die Verbindung ist „welches Übel“ (yaṃ ādīnavaṃ). „Durch die Bewegung der körperlichen Bekundung“ (kāyaviññatticopanato) bedeutet durch die Bewegung, die durch die körperliche Bekundung hervorgerufen wird.

Tenevāti avadhāraṇena yāni gabbhaggahaṇakāraṇāni nivattitāni, tānipi dassetuṃ kiṃ panātiādi vuttaṃ. Tattha ubhayesaṃ chandarāgavasena kāyasaṃsaggo vutto. Itthiyā eva chandarāgavasena nābhiparāmasanaṃ visuṃ vuttaṃ. Sāmapaṇḍitassa hi mātā puttuppattiyā sañjātādarā nābhiparāmasanakāle kāmarāgasamākulacittā ahosi, itarathā puttuppattiyā eva asambhavato. ‘‘Sakko cassā kāmarāgasamuppattinimittāni akāsī’’tipi vadanti, vatthuvasena vā etaṃ nābhiparāmasanaṃ kāyasaṃsaggato visuṃ vuttanti daṭṭhabbaṃ. Mātaṅgapaṇḍitassa diṭṭhamaṅgalikāya nābhiparāmasanena maṇḍabyassa nibbatti ahosi. Caṇḍapajjotamātu nābhiyaṃ vicchikā pharitvā [Pg.102] gatā, tena caṇḍapajjotassa nibbatti ahosīti āha eteneva nayenātiādi.

Mit dem einschränkenden Wort „eben dadurch“ (teneva) wird gezeigt, welche Ursachen der Empfängnis ausgeschlossen wurden; um diese aufzuzeigen, wurde „Was aber...“ usw. gesagt. Darin wird der körperliche Kontakt (kāyasaṃsaggo) aufgrund des Begehrens und der Leidenschaft (chandarāga) von beiden Parteien beschrieben. Das Berühren des Bauchnabels (nābhiparāmasanaṃ) allein durch das Begehren und die Leidenschaft der Frau wird separat beschrieben. Denn die Mutter des weisen Sāma (Sāmapaṇḍita), die den sehnlichen Wunsch hatte, einen Sohn zu gebären, hatte zur Zeit der Berührung des Bauchnabels einen von sinnlicher Leidenschaft verwirrten Geist; andernfalls wäre die Geburt eines Sohnes unmöglich gewesen. Einige sagen auch: „Sakka schuf für sie die Bedingungen für das Entstehen von sinnlicher Leidenschaft.“ Oder es ist so zu verstehen, dass diese Berührung des Bauchnabels aufgrund des konkreten Falls getrennt vom körperlichen Kontakt genannt wird. Durch die Berührung des Bauchnabels der Diṭṭhamaṅgalikā durch den weisen Mātaṅga geschah die Geburt des Maṇḍabya. Ein Skorpion kroch über den Nabel der Mutter von Caṇḍapajjota und berührte ihn; dadurch entstand Caṇḍapajjota. Deshalb heißt es: „Auf eben diese Weise...“ usw.

Ayanti sudinnassa purāṇadutiyikā. Yaṃ sandhāyāti yaṃ ajjhācāraṃ sandhāya. Mātāpitaro ca sannipatitā hontīti iminā sukkassa sambhavaṃ dīpeti, mātā ca utunī hotīti iminā soṇitassa. Gandhabboti tatrupago satto adhippeto, gantabboti vuttaṃ hoti, ta-kārassa cettha dha-kāro kato. Atha vā gandhabbā nāma raṅganaṭā, te viya tatra tatra bhavesu nānāvesaggahaṇato ayampi ‘‘gandhabbo’’ti vutto, so mātāpitūnaṃ sannipātakkhaṇato pacchāpi sattāhabbhantare tatra upapanno ‘‘paccupaṭṭhito’’ti vutto. Gabbhassāti kalalarūpasahitassa paṭisandhiviññāṇassa. Tañhi idha ‘‘gabbho’’ti adhippetaṃ sā tena gabbhaṃ gaṇhītiādīsu (pārā. 36) viya. Assa taṃ ajjhācāranti sambandho. Pāḷiyaṃ nirabbudo vata bho bhikkhusaṅgho nirādīnavoti imassa anantaraṃ tasmiṃ bhikkhusaṅgheti ajjhāharitvā sudinnena…pe… ādīnavo uppāditoti yojanā veditabbā. Itihāti nipātasamudāyassa evanti idaṃ atthabhavanaṃ. Muhuttenāti idaṃ khaṇenāti padassa vevacanaṃ. Yāva brahmalokā abbhuggatopi devānaṃ tāvamahanto saddo tesaṃ rūpaṃ viya manussānaṃ gocaro na hoti. Tasmā pacchā sudinnena vutte eva jāniṃsūti daṭṭhabbaṃ.

„Diese“ (ayaṃ) bezieht sich auf die frühere Ehefrau Sudinnas. „Worauf bezogen“ (yaṃ sandhāya) bedeutet: im Hinblick auf welches Fehlverhalten (ajjhācāra). Mit „und die Eltern kommen zusammen“ zeigt er das Vorhandensein des Samens (sukka) auf, und mit „und die Mutter ist in ihrer fruchtbaren Zeit“ das Vorhandensein des Blutes (soṇita). Mit „Gandhabba“ ist das in jene Existenz eingehende Wesen (tatrupago satto) gemeint; es bedeutet „wer dorthin gehen soll“ (gantabbo), wobei hier der Buchstabe „t“ zu „dh“ umgewandelt wurde. Oder aber, „Gandhabbas“ heißen Theatertänzer; da dieses Wesen wie sie in den verschiedenen Existenzen verschiedene Gestalten annimmt, wird es ebenfalls „Gandhabba“ genannt. Dieses wird als „bereitstehend“ (paccupaṭṭhito) bezeichnet, wenn es innerhalb von sieben Tagen nach dem Moment des Zusammenkommens der Eltern dort wiedergeboren wird. „Des Embryos“ (gabbhassa) bezieht sich auf das Wiedergeburtsbewusstsein zusammen mit dem feinen materiellen Stadium (kalalarūpa). Denn dies wird hier unter „Embryo“ (gabbha) verstanden, wie in Sätzen wie „sie empfing dadurch einen Embryo“ usw. Die syntaktische Verbindung lautet „sein Fehlverhalten“ (assa taṃ ajjhācāraṃ). Im Pali-Text ist unmittelbar nach dem Satz „Wahrlich, ihr Ehrwürdigen, die Mönchsgemeinschaft ist frei von Makeln und frei von Gefahren“ das Wort „in jener Mönchsgemeinschaft“ (tasmiṃ bhikkhusaṅghe) zu ergänzen, und die Konstruktion ist so zu verstehen: „durch Sudinna wurde ... eine Gefahr/ein Makel erzeugt“. Das Wort „so“ (evaṃ) ist die Bedeutung der Partikelverbindung „itihā“. „In einem Moment“ (muhuttena) ist ein Synonym für „in einem Augenblick“ (khaṇena). Selbst wenn der laute Ruf der Götter bis zur Brahma-Welt emporsteigt, ist er für die Menschen ebenso wenig ein Objekt der Wahrnehmung wie deren Gestalt. Daher ist anzusehen, dass die Mönche es erst erfuhren, nachdem Sudinna es später selbst erzählt hatte.

37. Maggabrahmacariyanti maggapadaṭṭhānaṃ sikkhattayameva upacārato vuttaṃ tasseva yāvajīvaṃ caritabbattā. Avipphārikoti uddesādīsu abyāvaṭo. Vahacchinnoti chinnapādo, chinnakhandho vā. Cintayīti iminā pajjhāyīti padassa kiriyāpadattaṃ dasseti. Tena ‘‘kiso ahosi…pe… pajjhāyi cā’’ti ca-kāraṃ ānetvā pāḷiyojanā kātabbā.

37. „Der edle Wandel des Pfades“ (maggabrahmacariyaṃ) bezeichnet im übertragenen Sinne (upacārato) die dreifache Schulung (sikkhattaya), die die unmittelbare Grundlage für den Pfad ist, weil eben diese das ganze Leben lang praktiziert werden muss. „Tatenlos“ (avipphāriko) bedeutet: nicht beschäftigt mit Rezitationen usw. „Mit durchschnittenen Transportmitteln“ (vahacchinno) bedeutet: mit abgehauenen Füßen oder mit abgehauenen Schultern. Mit „er dachte nach“ (cintayi) zeigt er, dass das Wort „er brütete nach“ (pajjhāyi) ein Verb ist. Daher ist die Konstruktion des Pali-Textes unter Hinzufügung des Wortes „und“ (ca) so vorzunehmen: „Er wurde mager ... und brütete nach“.

38. Gaṇe janasamāgame sannipātanaṃ gaṇasaṅgaṇikā, sāva papañcā, tena gaṇasaṅgaṇikāpapañcena. Yassāti ye assa. Kathāphāsukāti vissāsikabhāvena phāsukakathā, sukhasambhāsāti attho. Upādārūpaṃ bhūtarūpamukheneva mandanaṃ pīnanañca hotīti āha pasādaiccādi. Dānīti nipāto idha pana-saddatthe vattati takkālavācino etarahi-padassa visuṃ vuccamānattāti āha ‘‘so pana tva’’nti. No-saddopi nu-saddo viya [Pg.103] pucchanatthoti āha ‘‘kacci nu tva’’nti. Tamevāti gihibhāvapatthanālakkhaṇameva. Anabhiratimevāti eva-kārena nivattitāya pana tadaññāya anabhiratiyā vijjamānattaṃ dassetuṃ adhikusalānantiādi vuttaṃ, samathavipassanā adhikusalā nāma. Idaṃ panātiādi upari vattabbavisesadassanaṃ. Pariyāyavacanamattanti saddatthakathanamattaṃ.

38. Das Zusammenkommen in einer Gruppe oder Menschenmenge ist die Vorliebe für Gesellschaft (gaṇasaṅgaṇikā). Diese selbst ist ein Hindernis (papañca); daher „durch dieses Hindernis der Vorliebe für Gesellschaft“. „Dessen“ (yassa) ist aufzulösen in „welche ihm“ (ye assa). „Angenehm im Gespräch“ (kathāphāsukā) bedeutet ein angenehmes Gespräch aufgrund von Vertrautheit, eine erfreuliche Unterhaltung. Das abgeleitete Körperliche (upādārūpa) erfährt Verzierung und Gedeihen primär durch die primäre Materie (bhūtarūpa); deshalb wurden Worte wie „Klarheit“ (pasāda) usw. gesagt. Die Partikel „dānī“ (jetzt) wird hier im Sinne von „aber“ (pana) gebraucht, da das die gegenwärtige Zeit ausdrückende Wort „etarahi“ separat vorkommt; deshalb heißt es: „Du aber...“ (so pana tvaṃ). Auch das Wort „no“ hat wie das Wort „nu“ die Bedeutung einer Frage; deshalb heißt es: „Hoffentlich du...?“ (kacci nu tvaṃ). „Eben diese“ (tameva) bedeutet eben jene Unzufriedenheit, die durch den Wunsch nach dem Laienstand gekennzeichnet ist. In „nur die Unzufriedenheit“ (anabhiratimeva) dient das Wort „eva“ dazu, eine andere Art von Unzufriedenheit auszuschließen. Um deren Vorhandensein aufzuzeigen, wurde „hinsichtlich der höheren heilsamen Zustände“ (adhikusalānaṃ) usw. gesagt. Ruhe und Einsicht (samatha-vipassanā) werden „höhere heilsame Zustände“ genannt. „Dies aber...“ usw. zeigt eine im Folgenden zu erklärende Besonderheit auf. „Bloß eine Umschreibung“ (pariyāyavacanamattanti) bedeutet bloß die Erklärung der Wortbedeutung.

Tasminti dhamme, evaṃ virāgāya desite satīti attho. Nāmāti garahāyaṃ. Lokuttaranibbānanti virāgāyātiādinā vuttakilesakkhayanibbānato viseseti. Jātiṃ nissāya uppajjanakamāno eva madajananaṭṭhena madoti mānamado. ‘‘Ahaṃ puriso’’ti pavatto māno purisamado. ‘‘Asaddhammasevanāsamatthataṃ nissāya māno, rāgo eva vā purisamado’’ti keci. Ādi-saddena balamadādiṃ saṅgaṇhāti. Tebhūmakavaṭṭanti tīsu bhūmīsu kammakilesavipākā pavattanaṭṭhena vaṭṭaṃ. Virajjatīti vigacchati. Yoniyoti aṇḍajādayo, tā pana yavanti tāhi sattā amissitāpi samānajātitāya missitā hontīti ‘‘yoniyo’’ti vuttā.

„In diesem“ (tasmiṃ) bedeutet: „in dieser Lehre, wenn sie so zur Überwindung der Leidenschaft (virāgāya) dargelegt worden ist“. Das Wort „nāma“ wird im Sinne des Tadels verwendet. „Das überweltliche Nibbāna“ unterscheidet es von dem Nibbāna als dem Erlöschen der Befleckungen, das durch „zur Leidenschaftslosigkeit“ usw. ausgedrückt wird. Der Stolz, der im Vertrauen auf die Geburt entsteht, ist der „Stolzesrausch“ (mānamado), weil er Berauschung bewirkt. Der Stolz, der in der Form „Ich bin ein Mann“ auftritt, ist der „Männlichkeitsrausch“ (purisamado). Einige Lehrer sagen: „Der Stolz, der im Vertrauen auf die Fähigkeit zum Begehen schlechten Verhaltens auftritt, oder eben die Leidenschaft selbst, ist der Männlichkeitsrausch.“ Mit dem Wort „und so weiter“ (ādi) wird der Rausch der Stärke (balamada) usw. einbezogen. „Der Kreislauf der drei Ebenen“ (tebhūmakavaṭṭa) ist der Kreislauf (vaṭṭa), weil sich Karma, Befleckungen und Reifung in den drei Ebenen drehen. „Er verliert die Leidenschaft“ (virajjati) bedeutet: sie schwindet (vigacchati). „Geburtsbereiche“ (yoniyo) bezeichnet die eiergeborenen Wesen usw. Obwohl die Wesen mit diesen [Eiern usw.] nicht vermischt sind, gelten sie aufgrund der Gleichheit der Gattung als damit vermischt; daher werden sie „Geburtsbereiche“ genannt.

Ñātatīraṇapahānavasenāti ettha lakkhaṇādivasena sappaccayanāmarūpapariggaho ñātapariññā nāma. Kalāpasammasanādivasena pavattā lokiyavipassanā tīraṇapariññā nāma. Ariyamaggo pahānapariññā nāma. Idha pana ñātatīraṇakiccānampi asammohato maggakkhaṇe sijjhanato ariyamaggameva sandhāya tividhāpi pariññā vuttā, teneva ‘‘lokuttaramaggova kathito’’ti vuttaṃ. Kāmesu pātabyatānanti vatthukāmesu pātabyatāsaṅkhātānaṃ subhādiākārānaṃ tadākāragāhikānaṃ taṇhānanti attho. Visayamukhena hettha visayino gahitā. Tīsu ṭhānesūti ‘‘virāgāya dhammo desito…pe… no saupādānāyā’’ti evaṃ vuttesu.

In dem Ausdruck „durch das vollkommene Wissen des Bekannten, der Prüfung und des Aufgebens“ (ñātatīraṇapahānavasenā) bezeichnet das Erfassen von Geist und Materie samt ihren Bedingungen (sappaccayanāmarūpapariggaho) anhand ihrer Merkmale usw. das „vollkommene Wissen des Bekannten“ (ñātapariññā). Die weltliche Einsicht (lokiyavipassanā), die durch die Betrachtung der Gruppen (kalāpasammasana) usw. praktiziert wird, wird „vollkommenes Wissen der Prüfung“ (tīraṇapariññā) genannt. Der edle Pfad (ariyamagga) wird „vollkommenes Wissen des Aufgebens“ (pahānapariññā) genannt. Hier aber sind alle drei Arten des vollkommenen Wissens im Hinblick auf den edlen Pfad selbst gemeint, weil auch die Funktionen des Erkennens und Prüfens ohne Verblendung im Moment des Pfades vollendet werden. Eben deshalb wurde gesagt: „Es wird nur der überweltliche Pfad dargelegt.“ „Das Hineinstürzen in die Sinnlichkeit“ (kāmesu pātabyatānaṃ) bedeutet: die Begehrlichkeiten (taṇhā), die jene Aspekte des Schönen (subha) usw. ergreifen, welche als das Genießen der Objekte der Sinnlichkeit (vatthukāma) bezeichnet werden. Hier werden die Objekte besitzenden Faktoren (visayino) mittels des Objekts (visaya) erfasst. „An drei Stellen“ (tīsu ṭhānesu) bezieht sich auf die so dargelegten Stellen: „Die Lehre wurde zur Leidenschaftslosigkeit verkündet ... nicht zum Ergreifen“.

39. Kalisāsanāropanatthāyāti dosāropanatthāya. Kalīti kodhassa nāmaṃ, tassa sāsanaṃ kalisāsanaṃ, kodhavasena vuccamānā garahā. Ajjhācārova vītikkamo. Samaṇakaraṇānaṃ dhammānanti samaṇabhāvakarānaṃ hirottappādidhammānaṃ. Pāḷiyaṃ kathaṃ-saddayogena na sakkhissasīti anāgatavacanaṃ kataṃ, ‘‘nāma-saddayogenā’’tipi vadanti. Ativiya dukkhavipākanti [Pg.104] gahaṭṭhānaṃ nātisāvajjampi kammaṃ pabbajitānaṃ bhagavato āṇāvītikkamato ceva samādinnasikkhattayavināsanato ca mahāsāvajjaṃ hotīti vuttaṃ. Udake bhavaṃ odakaṃ, dhovanakiccanti āha udakakiccantiādi. Samāpajjissasīti anāgatavacanaṃ nāma-saddayogena katanti āha ‘‘nāma-saddena yojetabba’’nti. Dubbharatādīnaṃ hetubhūto asaṃvaro idha dubbharatādi-saddena vutto kāraṇe kāriyopacārenāti āha ‘‘dubbharatādīnaṃ vatthubhūtassa asaṃvarassā’’ti. Attāti attabhāvo. Dubbharatanti attanā upaṭṭhākehi ca dukkhena bharitabbataṃ. Sattehi kilesehi ca saṅgaṇanaṃ samodhānaṃ saṅgaṇikāti āha gaṇasaṅgaṇikāyātiādi. Aṭṭhakusītavatthupāripūriyāti ettha kammaṃ kātabbanti ekaṃ, tathā akāsinti, maggo gantabboti agamāsinti, nālatthaṃ bhojanassa pāripūrinti, alatthanti, uppanno me ābādhoti, aciravuṭṭhito gelaññāti ekanti imāni aṭṭha kusītavatthūni nāma. Ettha ca kosajjaṃ kusīta-saddena vuttaṃ. Vināpi hi bhāvajotanapaccayaṃ bhāvattho viññāyati yathā paṭassa sukkanti. Sabbakilesāpacayabhūtāya vivaṭṭāyāti rāgādisabbakilesānaṃ apacayahetubhūtāya nibbānāya, nibbānatthanti attho. Saṃvarappahānapaṭisaṃyuttanti sīlasaṃvarādīhi pañcahi saṃvarehi ceva tadaṅgappahānādīhi pañcahi pahānehi ca upetaṃ. Asuttanta vinibaddhanti tīsu piṭakesu pāḷisaṅkhātasuttantavasena aracitaṃ, saṅgītikārehi ca anāropitaṃ, tenāha ‘‘pāḷivinimutta’’nti. Tena ca aṭṭhakathāsu yathānurūpaṃ saṅgahitanti dasseti. Evarūpā hi pakiṇṇakadesanā aṭṭhakathāya mūlaṃ. Okkantikadhammadesanā nāma tasmiṃ tasmiṃ pasaṅge otāretvā otāretvā nānānayehi kathiyamānā dhammadesanā, tenāha bhagavā kirātiādi. Paṭikkhipanādhippāyāti paññattampi sikkhāpadaṃ ‘‘kimetenā’’ti maddanacittā.

39. „Um ein Kalisāsana anzulasten“ bedeutet: um eine Schuld [oder einen Tadel] zuzuschreiben. „Kali“ ist ein Name für Zorn; dessen Anweisung [sāsana] ist „Kalisāsana“, was einen unter dem Einfluss von Zorn geäußerten Tadel bedeutet. „Fehlverhalten“ [ajjhācāra] ist eben Übertretung [vītikkamo]. „Der mönchmachenden Dinge“ [samaṇakaraṇānaṃ dhammānaṃ] bezieht sich auf jene Eigenschaften wie Schamgefühl und Scheu vor Sünde [hiri und ottappa] usw., die das Mönchsein bewirken. Im Pali-Kanon wurde aufgrund der Verbindung mit dem Wort „kathaṃ“ (wie) das Futur verwendet: „er wird nicht fähig sein“ [na sakkhissati]; manche sagen auch: „wegen der Verbindung mit dem Wort ‚nāma‘“. „Von überaus schmerzhaftem Resultat“: Damit wird gesagt, dass eine Handlung, die für Hausleute nicht sehr tadelnswert ist, für Ordinierte von großer Schuld ist, und zwar sowohl wegen des Überschreitens des Befehls des Erhabenen als auch wegen der Zerstörung der drei übernommenen Schulungen. „Im Wasser befindlich“ ist „wässrig“ [odaka]; damit ist die Tätigkeit des Waschens gemeint; deshalb sagt er: „Wasser-Verrichtung“ [udakakicca] usw. „Er wird verfallen“ [samāpajjissati] ist ein Futur, das durch die Verbindung mit dem Wort „nāma“ gebildet wurde; daher sagt er: „Es ist mit dem Wort ‚nāma‘ zu verbinden.“ Die mangelnde Zügelung, die die Ursache für Schwer-Ernährbarkeit [dubbharatā] usw. ist, wird hier durch eine Metonymie der Wirkung für die Ursache mit dem Wort „Schwer-Ernährbarkeit“ usw. bezeichnet; daher sagt er: „der mangelnden Zügelung, die das Fundament für Schwer-Ernährbarkeit usw. darstellt.“ „Selbst“ [attā] bedeutet die eigene Person [attabhāvo]. „Schwer-Ernährbarkeit“ bedeutet das mühsame Ernährtwerden-Müssen durch sich selbst und durch die Betreuer. Die Gemeinschaft oder Vereinigung mit Wesen und mit Befleckungen wird „Umgang“ [saṅgaṇikā] genannt; daher sagt er: „durch den Umgang mit Gruppen“ [gaṇasaṅgaṇikāya] usw. In dem Ausdruck „Erfüllung der acht Anlässe für Trägheit“ [aṭṭhakusītavatthupāripūriyā] sind diese acht Anlässe für Trägheit wie folgt: (1) „Eine Arbeit ist zu tun“; ebenso (2) „Ich habe eine Arbeit getan“; (3) „Ein Weg ist zu gehen“; (4) „Ich bin einen Weg gegangen“; (5) „Ich habe keine ausreichende Nahrung erhalten“; (6) „Ich habe Nahrung erhalten“; (7) „Eine Krankheit ist in mir entstanden“; (8) „Ich bin erst vor kurzem von einer Krankheit genesen“ – diese acht nennt man Anlässe für Trägheit. Und hierbei wird die Trägheit [kosajja] mit dem Wort „kusīta“ bezeichnet. Denn auch ohne ein das Abstraktum anzeigendes Suffix wird die abstrakte Bedeutung verstanden, wie bei „die Weiße des Tuches“ [paṭassa sukkaṃ]. „Für das Entrollen, welches die Abnahme aller Befleckungen darstellt“: für das Nirvāṇa, welches die Ursache für das Schwinden aller Befleckungen wie Gier usw. ist, d.h. „zum Zwecke des Nirvāṇa“. „Verbunden mit Zügelung und Aufgeben“: versehen sowohl mit den fünf Arten der Zügelung wie der Zügelung durch Sittlichkeit usw., als auch mit den fünf Arten des Aufgebens wie dem Aufgeben durch die entsprechenden Gegenteile usw. „Nicht an ein Suttanta gebunden“: in den drei Körben nicht in Form des als Sutta überlieferten Kanons verfasst und von den Konzilsvätern nicht kanonisiert; daher sagt er: „vom Kanon-Wortlaut ausgenommen“ [pāḷivinimutta]. Und damit zeigt er, dass es in den Kommentaren in angemessener Weise aufgenommen wurde. Denn eine solche verstreute Unterweisung ist die Grundlage des Kommentars. Eine „herabsteigende Dhamma-Lehre“ [okkantikadhammadesanā] ist eine Dhamma-Unterweisung, die bei dieser oder jener Gelegenheit herabgeführt und auf vielfältige Weise dargelegt wird; deshalb sagt er: „Der Erhabene soll wohl...“ usw. „In der Absicht der Ablehnung“: mit dem Geist des Missachtens selbst einer bereits festgelegten Trainingsregel, denkend: „Was soll das?“

Vuttatthavasenāti patiṭṭhāadhigamupāyavasena. Sikkhāpadavibhaṅge yā tasmiṃ samaye kāmesumicchācārā ārati viratītiādinā (vibha. 706) niddiṭṭhaviratiyo ceva, yā tasmiṃ samaye cetanā sañcetanātiādinā (vibha. 704) niddiṭṭhacetanā ca, kāmesumicchācārā viramantassa phasso…pe… avikkhepotiādinā (vibha. 705) niddiṭṭhaphassādidhammā ca sikkhāpadanti dassetuṃ ‘‘ayañca attho [Pg.105] sikkhāpadavibhaṅge vuttanayeneva veditabbo’’ti vuttaṃ. ‘‘Yo tattha nāmakāyo padakāyoti idaṃ mahāaṭṭhakathāyaṃ vutta’’nti vadanti. Nāmakāyoti nāmasamūho nāmapaññattiyeva, sesānipi tasseva vevacanāni. Sikkhākoṭṭhāsoti viratiādayo vuttā tappakāsakañca vacanaṃ.

„Kraft der genannten Bedeutung“ heißt: kraft der Bedeutung von „Grundlage“ und „Mittel zur Erlangung“. Um zu zeigen, dass sowohl die im Sikkhāpada-Vibhaṅga dargelegten Enthaltungen, wie „die Abkehr, die Enthaltung vom Fehlverhalten in den Sinnengenüssen zu jener Zeit“ usw., als auch die dargelegte Absicht, wie „die Absicht, das Wollen zu jener Zeit“ usw., und auch die dargelegten Geistesfaktoren wie Berührung usw., wie „für einen, der sich vom Fehlverhalten in den Sinnengenüssen enthält, die Berührung ... usw. ... die Unzerstreutheit“, als Trainingsregel [sikkhāpada] gelten, wurde gesagt: „Und diese Bedeutung ist eben in der im Sikkhāpada-Vibhaṅga dargelegten Weise zu verstehen.“ Sie sagen: „Was dort als Namensgruppe [nāmakāya] oder Wortgruppe [padakāya] bezeichnet wird, das ist im Großen Kommentar [Mahāaṭṭhakathā] gesagt.“ „Namensgruppe“ ist eine Ansammlung von Namen, eben die Namensbezeichnung selbst; die übrigen Ausdrücke sind lediglich Synonyme dafür. Als „Schulungsabschnitt“ [sikkhākoṭṭhāsa] werden die Enthaltung usw. sowie die diese zum Ausdruck bringenden Worte bezeichnet.

Atthavaseti hitavisese ānisaṃsavisese, te ca sikkhāpadapaññattiyā hetūti āha ‘‘kāraṇavase’’ti. Sukhavihārābhāve sahajīvanassa abhāvato sahajīvitāti sukhavihārova vutto. Dussīlapuggalāti nissīlā dūsitasīlā ca. Pārājikasikkhāpadappasaṅge hi nissīlā adhippetā, sesasikkhāpadapasaṅge tehi tehi vītikkamehi khaṇḍachiddādibhāvappattiyā dūsitasīlā adhippetā. Ubhayenapi alajjinova idha ‘‘dussīlā’’ti vuttāti veditabbā. Sabbasikkhāpadānampi dasa atthavase paṭicceva paññattattā upari dussīlapuggale nissāyāti etthāpi eseva nayo, teneva ‘‘ye maṅkutaṃ…pe… niggahessatī’’ti sabbasikkhāpadasādhāraṇavasena attho vutto. Tattha maṅkutanti nittejataṃ adhomukhataṃ. Dhammenātiādīsu dhammoti bhūtaṃ vatthu. Vinayoti codanā ceva sāraṇā ca. Satthusāsananti ñattisampadā ceva anusāvanasampadā ca. Sandiṭṭhamānāti saṃsayaṃ āpajjamānā. Ubbāḷhāti pīḷitā. Dussīlapuggale nissāya hi uposatho na tiṭṭhati, pavāraṇā na tiṭṭhati, saṅghakammāni nappavattanti, sāmaggī na hotīti iminā alajjīhi saddhiṃ uposathādisakalasaṅghakammaṃ kātuṃ na vaṭṭati dhammaparibhogattāti dasseti. Uposathapavāraṇānaṃ niyatakālikatāya ca avassaṃ kattabbattā saṅghakammato visuṃ gahaṇaṃ veditabbaṃ. Akitti garahā. Ayaso parivārahāni.

„In Bezug auf die Zweckgründe“ [atthavase] meint: in Bezug auf den besonderen Nutzen und den besonderen Segen. Da diese die Ursachen für das Festlegen einer Trainingsregel sind, sagt er: „kraft des Grundes“ [kāraṇavase]. Weil bei Abwesenheit eines friedvollen Verweilens kein Zusammenleben möglich ist, wird das friedvolle Verweilen selbst als „Zusammenleben“ [sahajīvitā] bezeichnet. „Tugendlose Personen“ [dussīlapuggala] sind die völlig Tugendlosen [nissīla] und jene mit verletzter Sittlichkeit [dūsitasīla]. Denn im Zusammenhang mit den Pārājika-Trainingsregeln sind die völlig Tugendlosen gemeint; im Zusammenhang mit den übrigen Trainingsregeln sind jene mit verletzter Sittlichkeit gemeint, weil ihre Sittlichkeit durch die jeweiligen Übertretungen brüchig oder löchrig geworden ist. In beiden Fällen ist zu verstehen, dass hier mit „Tugendlosen“ [dussīlā] nur die Schamlosen [alajjī] gemeint sind. Da alle Trainingsregeln eben in Abhängigkeit von den zehn Zweckgründen festgelegt wurden, gilt auch weiter unten bei „in Abhängigkeit von den tugendlosen Personen“ dieselbe Methode. Eben darum wird die Bedeutung in Bezug auf alle Trainingsregeln allgemein erklärt mit: „Wer den Schamlosen ... [zurechtweisen wird] ...“. Dabei bedeutet „maṅku“ (beschämt/dreist) „glanzlos“ [nittejataṃ] oder „mit niedergeschlagenem Gesicht“ [adhomukhataṃ]. In den Passagen wie „gemäß dem Dhamma“ [dhammena] ist „Dhamma“ der tatsächliche Sachverhalt [bhūtaṃ vatthu]. „Vinaya“ ist sowohl die Anklage [codanā] als auch die Mahnung [sāraṇā]. „Die Lehre des Meisters“ [satthusāsana] ist sowohl die Vollkommenheit des Antrags [ñatti-sampadā] als auch die Vollkommenheit der Verkündigung [anussāvana-sampadā]. „Sandiṭṭhamānā“ bedeutet Zweifel hegend [saṃsayaṃ āpajjamānā]. „Ubbāḷhā“ bedeutet bedrängt [pīḷitā]. Mit den Worten: „Denn in Abhängigkeit von einer tugendlosen Person besteht der Uposatha nicht, besteht die Pavāraṇā nicht, werden Saṅgha-Rechtshandlungen nicht durchgeführt und kommt keine Eintracht zustande“, zeigt er, dass es unzulässig ist, zusammen mit Schamlosen irgendeine Saṅgha-Rechtshandlung wie den Uposatha durchzuführen, weil dies eine unrechtmäßige Nutzung [dhammaparibhoga] darstellt. Wegen der festgelegten Zeit des Uposatha und der Pavāraṇā und weil sie unweigerlich durchgeführt werden müssen, ist deren gesonderte Erwähnung neben den allgemeinen Saṅgha-Rechtshandlungen zu verstehen. „Schlechter Ruf“ [akitti] bedeutet Tadel [garahā]. „Ehrverlust“ [ayaso] bedeutet der Verlust des Gefolges [parivārahāni].

Cuddasa khandhakavattāni nāma vattakkhandhake (cūḷava. 356 ādayo) vuttāni āgantukavattaṃ āvāsikagamikaanumodanabhattaggapiṇḍacārikaāraññakasenāsanajantāgharavaccakuṭiupajjhāyasaddhivihārikaācariyaantevāsikavattanti imāni cuddasa vattāni, etāni ca sabbesaṃ bhikkhūnaṃ sabbadā ca yathārahaṃ caritabbāni. Dve asīti mahāvattāni pana tajjanīyakammakatādikāleyeva caritabbāni, na sabbadā. Tasmā visuṃ gaṇitāni. Tāni pana ‘‘pārivāsikānaṃ bhikkhūnaṃ vattaṃ paññapessāmī’’ti (cūḷava. 75) ārabhitvā ‘‘na upasampādetabbaṃ…pe… na chamāya caṅkamante [Pg.106] caṅkame caṅkamitabba’’nti vuttāvasānāni chasaṭṭhi, tato paraṃ ‘‘na, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā pārivāsikena vuḍḍhatarena bhikkhunā saddhiṃ, mūlāyapaṭikassanārahena, mānattacārikena, mānattārahena, abbhānārahena bhikkhunā saddhiṃ ekacchanne āvāse vatthabba’’ntiādinā (cūḷava. 82) vuttavattāni pakatattena caritabbehi anaññattā visuṃ agaṇetvā pārivāsikavuḍḍhatarādīsu puggalantaresu caritabbattā tesaṃ vasena sampiṇḍetvā ekekaṃ katvā gaṇitāni pañcāti ekasattativattāni ca ukkhepanīyakammakatavattesu ca vuttaṃ ‘‘na pakatattassa bhikkhuno abhivādanaṃ paccuṭṭhānaṃ…pe… nahāne piṭṭhiparikammaṃ sāditabba’’nti (cūḷava. 86) idaṃ abhivādanādīnaṃ asādiyanaṃ ekaṃ, ‘‘na pakatatto bhikkhu sīlavipattiyā anuddhaṃsetabbo’’tiādīni (cūḷava. 51) ca dasāti evaṃ dvāsīti vattāni honti, etesveva pana kānici tajjanīyakammādivattāni kānici pārivāsikādivattānīti aggahitaggahaṇena dvāsītiyeva. Aññattha pana aṭṭhakathāpadese appakaṃ ūnamadhikaṃ vā gaṇanūpagaṃ na hotīti asītikhandhakavattānīti āgataṃ. Atha vā purimehi cuddasavattehi asaṅgahitāni vinayāgatāni sabbāni vattāni yathā dvāsīti vattāni, asīti vattāni eva vā honti, tathā saṅgahetvā ñātabbāni.

Die sogenannten vierzehn Pflichten aus den Khandhakas (Khandhaka-Pflichten) sind im Vattakkhandhaka (Cullavagga 356 ff.) dargelegt: die Pflichten für ankommende Mönche (āgantukavatta), für ansässige Mönche (āvāsikavatta), für abreisende Mönche (gamikavatta), die Pflichten bei der Dankesrede (anumodanavatta), in der Speisehalle (bhattaggavatta), beim Almosengang (piṇḍacārikavatta), für Waldmönche (āraññakavatta), bezüglich der Lagerstätte (senāsanavatta), bezüglich des Heißbadehauses (jantāgharavatta), bezüglich der Toilette (vaccakuṭivatta), gegenüber dem Präzeptor (upajjhāyavatta), für den Schüler des Präzeptors (saddhivihārikavatta), gegenüber dem Lehrer (ācariyavatta) und für den Schüler des Lehrers (antevāsikavatta) – dies sind die vierzehn Pflichten, und diese müssen von allen Mönchen jederzeit in angemessener Weise (yathārahaṃ) praktiziert werden. Die zweiundachtzig großen Pflichten (mahāvatta) hingegen müssen nur zu Zeiten praktiziert werden, in denen formelle Handlungen wie die Rügehandlung (tajjanīyakamma) gegen jemanden vollzogen wurden, nicht jederzeit. Daher werden sie separat gezählt. Diese wiederum sind: beginnend mit „Ich werde die Pflichten für die unter Bewährung Stehenden (pārivāsika) festlegen...“ bis hin zu „nicht auf dem Gehweg auf und ab gehen...“ insgesamt sechsundsechzig. Danach folgen Pflichten wie „Nicht, ihr Mönche, soll ein unter Bewährung stehender Mönch mit einem älteren unter Bewährung stehenden Mönch... in einer Unterkunft unter demselben Dach wohnen.“ Da sich diese nicht von den Pflichten unterscheiden, die von einem regulären Mönch (pakatatta) zu praktizieren sind, werden sie nicht separat gezählt, sondern gemäß den verschiedenen Personen (wie den älteren unter Bewährung Stehenden) zusammengefasst und als jeweils eine einzelne Pflicht gezählt, was fünf ergibt; so ergeben sich einundsiebzig Pflichten. Bei den Pflichten für Mönche, gegen die eine Suspendierung (ukkhepanīyakamma) verhängt wurde, heißt es: „Dem regulären Mönch soll keine Ehrerbietung, kein Aufstehen... kein Reiben des Rückens beim Bad gestattet werden“ – dies ist ein Punkt (das Nicht-Gestatten von Ehrerbietung usw.). Und zehn weitere Punkte wie „Ein regulärer Mönch darf nicht wegen eines Verstoßes gegen die Sittlichkeit beschuldigt werden...“ usw. So ergeben sich zweiundachtzig Pflichten. Unter diesen selbst sind einige Pflichten für Rügehandlungen usw. und andere Pflichten für unter Bewährung Stehende usw.; ohne Doppelzählung (aggahitaggahaṇena) sind es genau zweiundachtzig. An anderen Stellen der Kommentare (aṭṭhakathā) wird eine geringfügige Abweichung (etwas weniger oder mehr) nicht mitgezählt, weshalb es dort heißt: „achtzig Khandhaka-Pflichten“. Oder aber, alle im Vinaya vorkommenden Pflichten, die nicht in den vorgenannten vierzehn Pflichten enthalten sind, sollten so zusammengefasst und verstanden werden, dass sie genau zweiundachtzig (oder achtzig) Pflichten ergeben.

Saṃvaravinayoti sīlasaṃvaro satisaṃvaro ñāṇasaṃvaro khantisaṃvaro vīriyasaṃvaroti pañcavidhopi saṃvaro yathāsakaṃ saṃvaritabbānaṃ vinetabbānañca kāyaduccaritādīnaṃ saṃvaraṇato saṃvaro, vinayanato vinayoti vuccati. Pahānavinayoti tadaṅgappahānaṃ vikkhambhanappahānaṃ samucchedappahānaṃ paṭippassaddhippahānaṃ nissaraṇappahānanti pañcavidhampi pahānaṃ, yasmā cāgaṭṭhena pahānaṃ, vinayanaṭṭhena vinayo, tasmā ‘‘pahānavinayo’’ti vuccati. Samathavinayoti satta adhikaraṇasamathā. Paññattivinayoti sikkhāpadameva. Tampi hi bhagavato sikkhāpadapaññattiyāva anuggahitaṃ hoti tabbhāve eva bhāvato. Saṅkhalikanayaṃ katvā dasakkhattuṃ yojanañca katvā yaṃ vuttanti sambandho. Tattha purimapurimapadassa anantarapadeneva yojitattā ayosaṅkhalikasadisanti ‘‘saṅkhalikanaya’’nti vuttaṃ. Dasasu padesu ekamekaṃ padaṃ tadavasesehi navanavapadehi yojitattā ‘‘ekekapadamūlika’’nti vuttaṃ.

„Zügelungs-Disziplin“ (saṃvaravinaya) bezeichnet die fünffache Zügelung: Zügelung durch Sittlichkeit (sīlasaṃvara), Zügelung durch Achtsamkeit (satisaṃvara), Zügelung durch Wissen (ñāṇasaṃvara), Zügelung durch Geduld (khantisaṃvara) und Zügelung durch Tatkraft (vīriyasaṃvara). Wegen des Schützens (saṃvaraṇa) der jeweils zu zügelnden und zu beseitigenden körperlichen Fehltritte usw. wird sie „Zügelung“ (saṃvara) genannt; wegen des Beseitigens oder Disziplinierens (vinayana) wird sie „Disziplin“ (vinaya) genannt. „Überwindungs-Disziplin“ (pahānavinaya) bezeichnet das fünffache Überwinden (pahāna): das zeitweilige Überwinden (tadaṅgappahāna), das Überwinden durch Unterdrückung (vikkhambhanappahāna), das Überwinden durch Vernichtung (samucchedappahāna), das Überwinden durch Zurruhekommen (paṭippassaddhippahāna) und das Überwinden durch Entrinnen (nissaraṇappahāna). Weil das Aufgeben im Sinne des Loslassens (cāga) ein Überwinden (pahāna) ist und im Sinne des Beseitigens (vinayana) eine Disziplin (vinaya) ist, wird es „Überwindungs-Disziplin“ genannt. „Schlichtungs-Disziplin“ (samathavinaya) bezeichnet die sieben Arten der Beilegung von Streitfragen (adhikaraṇasamatha). „Vorschriften-Disziplin“ (paññattivinaya) bezeichnet die Ordensregel (sikkhāpada) selbst. Denn auch diese wird allein durch die Festlegung der Ordensregeln durch den Erhabenen unterstützt, da sie nur bei deren Vorhandensein existiert. Die syntaktische Verbindung lautet: „was dargelegt wurde, indem man die Methode der Kettengliederung (saṅkhalikanaya) anwendete und die Verknüpfung zehnmal ausführte“. Da darin jedes jeweils vorhergehende Wort mit dem unmittelbar darauf folgenden Wort verknüpft wird, gleicht es einer eisernen Kette, weshalb es „Methode der Kettengliederung“ genannt wird. Da unter den zehn Begriffen jeder einzelne Begriff mit den verbleibenden jeweils neun Begriffen verknüpft wird, wird es „Methode mit jeweils einem Begriff als Basis“ (ekekapadamūlika) genannt.

Atthasataṃ [Pg.107] dhammasatanti ettha yo hi so parivāre (pari. 334) yaṃ saṅghasuṭṭhu, taṃ saṅghaphāsūti ādiṃkatvā yaṃ saddhammaṭṭhitiyā, taṃ vinayānuggahāyāti pariyosānaṃ khaṇḍacakkavaseneva saṅkhalikanayo vutto, tasmiṃ ekamūlakanaye āgatabaddhacakkanayena yaṃ vinayānuggahāya, taṃ saṅghasuṭṭhūti idampi yojetvā baddhacakke kate purimapurimāni dasa dhammapadāni, pacchimapacchimāni dasa atthapadāni cāti vīsati padāni honti. Ekamūlakanaye pana ekasmiṃ vāre naveva atthapadāni labbhanti. Evaṃ dasahi vārehi navuti atthapadāni navuti dhammapadāni ca honti, tāni saṅkhalikanaye vuttehi dasahi atthapadehi dasahi dhammapadehi ca saddhiṃ yojitāni yathāvuttaṃ atthasataṃ dhammasatañca hontīti veditabbaṃ. Yaṃ panettha sāratthadīpaniyaṃ (sārattha ṭī. pārājikakaṇḍa 2.39) saṅkhalikanayepi ekamūlakanayepi paccekaṃ atthasatassa dhammasatassa yojanāmukhaṃ vuttaṃ, taṃ tathā siddhepi atthasataṃ dhammasatanti (pari. 334) gāthāya na sameti dve atthasatāni dve dhammasatāni cattāri niruttisatāni aṭṭha ñāṇasatānīti vattabbato. Tasmā idha vuttanayeneva atthasataṃ dhammasatanti vuttanti gahetabbaṃ. Dve ca niruttisatānīti atthajotikānaṃ niruttīnaṃ vasena niruttisataṃ, dhammabhūtānaṃ niruttīnañca vasena niruttisatanti dve niruttisatāni. Cattāri ca ñāṇasatānīti atthasate ñāṇasataṃ, dhammasate ñāṇasataṃ, dvīsu niruttisatesu dve ñāṇasatānīti cattāri ñāṇasatāni. Atirekānayanatthoti avuttasamuccayattho.

Bei der Formulierung „hundert Bedeutungen, hundert Lehrpunkte“ (atthasataṃ dhammasataṃ) verhält es sich so: Im Parivāra wird mittels des unvollständigen Zyklus (khaṇḍacakka) die Methode der Kettengliederung dargelegt, beginnend mit „Was zum Wohle des Ordens dient, das dient dem Frieden des Ordens“ bis hin zu „Was dem Fortbestand der wahren Lehre dient, das dient der Unterstützung der Disziplin“. Wenn man in dieser Methode mit jeweils einem Begriff als Basis die Methode des geschlossenen Zyklus (baddhacakka) anwendet und auch „Was zur Unterstützung der Disziplin dient, das dient dem Wohle des Ordens“ verknüpft, ergeben sich, wenn der geschlossene Zyklus gebildet ist, die jeweils vorhergehenden zehn Lehrbegriffe (dhammapada) und die jeweils nachfolgenden zehn Bedeutungsbegriffe (atthapada), also zwanzig Begriffe. Bei der Methode mit jeweils einem Begriff als Basis erhält man jedoch in einer einzelnen Runde nur genau neun Bedeutungsbegriffe. So ergeben sich in zehn Runden neunzig Bedeutungsbegriffe und neunzig Lehrbegriffe. Diese müssen zusammen mit den zehn Bedeutungsbegriffen und zehn Lehrbegriffen, die in der Methode der Kettengliederung dargelegt wurden, verknüpft werden, wodurch sich wie erwähnt hundert Bedeutungen und hundert Lehrpunkte ergeben; so ist es zu verstehen. Was jedoch in der Sāratthadīpanī als Einleitung zur Verknüpfung von jeweils hundert Bedeutungen und hundert Lehrpunkten sowohl in der Kettengliederungsmethode als auch in der Methode mit jeweils einer Basis dargelegt wurde, stimmt, obwohl es auf diese Weise schlüssig ist, nicht mit dem Vers „hundert Bedeutungen, hundert Lehrpunkte“ überein, da dort gesagt werden muss: „zwei hundert Bedeutungen, zwei hundert Lehrpunkte, vier hundert linguistische Erklärungen, acht hundert Erkenntnisse“. Daher ist anzunehmen, dass hier in diesem Werk „hundert Bedeutungen, hundert Lehrpunkte“ genau in der zuvor dargelegten Weise gemeint ist. „Und zwei hundert linguistische Erklärungen“ (dve ca niruttisatāni): einhundert linguistische Erklärungen aufgrund der Bedeutungen erhellenden Sprachen und einhundert linguistische Erklärungen aufgrund der zu Lehrbegriffen gewordenen Sprachen, was zusammen zwei hundert linguistische Erklärungen ergibt. „Und vier hundert Erkenntnisse“ (cattāri ca ñāṇasatāni): einhundert Erkenntnisse bezüglich der hundert Bedeutungen, einhundert Erkenntnisse bezüglich der hundert Lehrpunkte und zwei hundert Erkenntnisse bezüglich der zwei hundert linguistischen Erklärungen, was zusammen vier hundert Erkenntnisse ergibt. „Zum Zweck des Hinzufügens von Überschüssigem“ (atirekānayanattha) bedeutet zum Zweck der Zusammenfassung des nicht explizit Erwähnten.

Paṭhamapaññattikathāvaṇṇanānayo niṭṭhito.

Die Darlegung der Erklärung zur ersten Festlegung der Ordensregel ist abgeschlossen.

Sudinnabhāṇavāravaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung des Sudinna-Rezitationsabschnitts (Sudinnabhāṇavāra) ist abgeschlossen.

Makkaṭīvatthukathāvaṇṇanā

Die Erklärung der Geschichte über die Meerkatze (Makkaṭīvatthu).

40. Pacuratthe hi vattamānavacananti ekadā paṭisevitvā pacchā anoramitvā divase divase sevanicchāya vattamānattā sevanāya abhāvakkhaṇepi iha mallā yujjhantītiādīsu viya abbocchinnataṃ bāhullavuttitañca upādāya paṭisevatīti vattamānavacanaṃ katanti attho. Āhiṇḍantāti vicarantā.

40. „Das Präsens steht hier nämlich im Sinne der Häufigkeit“ (pacūratthe hi vattamānavacanaṃ) bedeutet: Weil nach dem einmaligen Begehen des Vergehens danach nicht davon abgelassen wurde, sondern der Wunsch nach dem Begehen Tag für Tag gegenwärtig war, wurde – selbst im Moment, in dem die Tat nicht ausgeführt wurde, ähnlich wie bei Aussagen wie „Hier kämpfen die Malla-Ringer“ – die Präsensform „er begeht“ (paṭisevati) verwendet, um die Ununterbrochenheit und die Häufigkeit des Verhaltens auszudrücken; dies ist die Bedeutung. „Umherwandernd“ (āhiṇḍantā) bedeutet umherziehend (vicarantā).

41. Sahoḍḍhaggahitoti [Pg.108] sabhaṇḍaggahito, ayameva vā pāṭho. Taṃ sikkhāpadaṃ tatheva hotīti manussāmanussādipuggalavisesaṃ kiñci anupādiyitvā sāmaññato ‘‘yo pana bhikkhu methunaṃ dhammaṃ paṭiseveyyā’’ti (pārā. 39) vuttattā manussāmanussatiracchānagatānaṃ itthipurisapaṇḍakaubhatobyañjanānaṃ tiṃsavidhepi magge methunaṃ sevantassa taṃ sikkhāpadaṃ mūlacchejjakaraṃ hoti evāti adhippāyo. Etena yaṃ anupaññattimūlapaññattiyā eva adhippāyappakāsanavasena subodhatthāya vatthuvasena pavattānaṃ visesatthajotakavasenāti dassitaṃ hoti. Āmasanaṃ āmaṭṭhamattaṃ. Tato daḷhataraṃ phusanaṃ. Ghaṭṭanaṃ pana tato daḷhataraṃ katvā sarīrena sarīrassa saṅghaṭṭanaṃ. Taṃ sabbampīti anurāgena pavattitaṃ dassanādisabbampi.

41. „Sahoḍḍhaggahito“ bedeutet „sabhaṇḍaggahito“ (zusammen mit dem Diebesgut ergriffen); oder dies selbst ist der Wortlaut. Die Formulierung „Taṃ sikkhāpadaṃ tatheva hoti“ (Diese Trainingsregel gilt genau so) drückt folgende Absicht aus: Da allgemein ohne jegliche Unterscheidung von Personen wie Menschen, Nicht-Menschen usw. formuliert wurde: „Welcher Mönch auch immer Geschlechtsverkehr ausübt“, bewirkt diese Trainingsregel für einen Mönch, der Geschlechtsverkehr in den dreißig Arten von Wegen bei Menschen, Nicht-Menschen oder Tieren – seien es Frauen, Männer, Eunuchen (paṇḍaka) oder Zwitter (ubhatobyañjana) – ausübt, in jedem Fall das Abschneiden der Wurzel (den Ausschluss aus dem Orden). Damit wird gezeigt, dass diese Zusatzregelung (anupaññatti) der ursprünglichen Regelung (mūlapaññatti) dient, indem sie deren Absicht zur besseren Verständlichkeit anhand des Sachverhalts verdeutlicht und nicht eingeführt wurde, um eine neue Sonderbedeutung anzuzeigen. „Āmasana“ ist bloßes Anfassen. Fester als dieses ist „phusana“ (Berühren/Fühlen). „Ghaṭṭana“ (Anstoßen) wiederum ist das Aneinanderreiben von Körper an Körper, das noch fester als jenes ausgeführt wird. „Taṃ sabbampi“ (all das) bezieht sich auf alles, was aus leidenschaftlicher Zuneigung geschieht, wie das Anschauen usw.

42. Pāṇātipātādisacittakasikkhāpadānaṃ surāpānādiacittakasikkhāpadānañca (pāci. 326 ādayo) ekeneva lakkhaṇavacanena lokavajjataṃ dassetuṃ ‘‘yassa sacittakapakkhe cittaṃ akusalameva hoti, taṃ lokavajjaṃ nāmā’’ti vuttaṃ. Tattha sacittakapakkheti idaṃ kiñcāpi acittakasikkhāpadaṃ sandhāyeva vattuṃ yuttaṃ tasseva sacittakapakkhasambhavato, tathāpi sacittakasikkhāpadānampi asañcicca caṅkamanādīsu loke pāṇaghātavohārasambhavena acittakapakkhaṃ parikappetvā ubhinnampi sacittakācittakasikkhāpadānaṃ sādhāraṇavasena ‘‘sacittakapakkhe’’ti vuttaṃ. Itarathā sacittakasikkhāpadānaṃ imasmiṃ vākye lokavajjatālakkhaṇaṃ na vuttaṃ siyā. ‘‘Sacittakapakkhe cittaṃ akusalamevā’’ti vutte pana sacittakasikkhāpadānaṃ cittaṃ akusalameva, itaresaṃ sacittakapakkheyeva akusalaniyamo, na acittakapakkhe. Tattha pana yathāsambhavaṃ kusalaṃ vā siyā, akusalaṃ vā, abyākataṃ vāti ayamattho sāmatthiyato sijjhatīti veditabbaṃ. Sacittakapakkheti vatthuvītikkamavijānanacittena sacittakapakkheti gahetabbaṃ, na paṇṇattivijānanacittena tathā sati sabbasikkhāpadānampi lokavajjatāpasaṅgato. ‘‘Paṭikkhittamidaṃ kātuṃ na vaṭṭatī’’ti jānantassa hi paṇṇattivajjepi anādariyavasena paṭighacittameva uppajjati, tasmā idaṃ vākyaṃ niratthakameva siyā sabbasikkhāpadānipi lokavajjānīti ettakamattasseva vattabbatāpasaṅgato.

42. Um die weltliche Tadelnswürdigkeit (lokavajjata) sowohl der mit Absicht verbundenen Trainingsregeln (sacittakasikkhāpada) wie dem Töten von Lebewesen als auch der ohne Absicht verbundenen Trainingsregeln (acittakasikkhāpada) wie dem Trinken von Alkohol mit einer einzigen Definitionserklärung aufzuzeigen, wurde gesagt: „Dasjenige, bei dem im mit Absicht verbundenen Aspekt (sacittakapakkha) der Geist ausschließlich unheilsam ist, wird als weltlich tadelnswert (lokavajja) bezeichnet.“ Obwohl es hierbei angemessen wäre, den Ausdruck „im mit Absicht verbundenen Aspekt“ nur im Hinblick auf die acittaka-Trainingsregeln zu verwenden, da nur bei diesen ein solcher Aspekt vorkommen kann, wurde er dennoch als gemeinsame Bezeichnung für beide Arten von Regeln (sacittaka und acittaka) verwendet. Dies geschah, indem man selbst für die sacittaka-Trainingsregeln einen „ohne Absicht verbundenen Aspekt“ annahm, da in der Welt der Begriff des Tötens auch bei unbeabsichtigtem Gehen usw. gebraucht wird. Andernfalls wäre das Merkmal der weltlichen Tadelnswürdigkeit für die sacittaka-Trainingsregeln in diesem Satz nicht miterklärt worden. Wenn es jedoch heißt: „im mit Absicht verbundenen Aspekt ist der Geist ausschließlich unheilsam“, so bedeutet dies, dass bei den sacittaka-Trainingsregeln der Geist stets unheilsam ist; bei den anderen (den acittaka-Regeln) hingegen gilt diese feste Regel der Unheilsamkeit nur im mit Absicht verbundenen Aspekt, nicht aber im ohne Absicht verbundenen Aspekt. In letzterem Fall kann der Geist je nach Umständen entweder heilsam, unheilsam oder unbestimmt (abyākata) sein; es ist zu verstehen, dass sich diese Bedeutung folgerichtig ergibt. Unter „mit Absicht verbundenem Aspekt“ ist der Geist zu verstehen, der den Verstoß gegen den Gegenstand (vatthuvītikkama) erkennt, und nicht jener, der die Regelung (paṇṇatti) erkennt. Wäre Letzteres der Fall, so würde dies dazu führen, dass alle Trainingsregeln als weltlich tadelnswert eingestuft werden müssten. Denn bei einem Mönch, der weiß: „Dies ist untersagt, das darf man nicht tun“, entsteht selbst bei einem rein regelbasierten Verstoß (paṇṇattivajja) aus mangelndem Respekt ein von Abneigung (paṭigha) geprägter Geist. Daher wäre dieser Satz völlig nutzlos, da sich die Konsequenz ergäbe, dass man schlichtweg sagen müsste: „Alle Trainingsregeln sind weltlich tadelnswert.“

Ettha [Pg.109] ca sacittakapakkheyeva cittaṃ akusalanti niyamassa akatattā surāpānādīsu acittakapakkhe cittaṃ akusalaṃ na hotevāti na sakkā niyametuṃ, kevalaṃ pana sacittakapakkhe cittaṃ akusalameva, na kusalādīti evamettha niyamo sijjhati, evañca surāti ajānitvā pivantānampi akusalacitteneva pānaṃ gandhavaṇṇakādibhāvaṃ ajānitvā limpantīnaṃ bhikkhunīnaṃ vināpi akusalacittena limpanañca, ubhayatthāpi āpattisambhavo ca samatthito hoti. Yaṃ pana sāratthadīpaniyaṃ (sārattha. ṭī. pārājikakaṇḍa 2.42) ‘‘sacittakapakkhe cittaṃ akusalamevāti vacanato acittakassa vatthuajānanavasena acittakapakkhe cittaṃ akusalamevāti ayaṃ niyamo natthīti viññāyatī’’ti vuttaṃ, taṃ na yuttaṃ. Acittakesu hi terasasu lokavajjesu surāpānasseva acittakapakkhepi akusalacittaniyamo, na itaresaṃ dvādasannaṃ akusalādicittenāpi āpajjitabbato. Yaṃ pana evaṃ kenaci anicchamānaṃ saddatopi apatīyamānamimaṃ niyamaṃ parādhippāyaṃ katvā dassetuṃ ‘‘yadi hi acittakassa acittakapakkhepi cittaṃ akusalameva siyā, sacittakapakkheti idaṃ visesanaṃ niratthakaṃ siyā’’tiādi vuttaṃ, taṃ niratthakameva evaṃ niyamassa kenaci anadhippetattā. Na hi koci saddasatthavidū niyamaṃ icchati, yena sacittakapakkheti idaṃ visesanaṃ niratthakaṃ siyātiādi vuttaṃ bhaveyya, kintu sacittakapakkhe cittaṃ akusalameva, acittakapakkhe pana cittaṃ aniyataṃ akusalameva vā siyā, kusalādīsu vā aññataranti evameva icchati. Tena sacittakapakkheti visesanampi sātthakaṃ siyā. Acittakasikkhāpadānaṃ sacittakapakkhesu akusalaniyamena lokavajjatā ca sijjhati. Tesu ca surāpānasseva acittakapakkhepi lokavajjatā akusalacittatā ca, itaresaṃ pana sacittakapakkhe evāti vādopi na virujjhatīti na kiñcettha anupapannaṃ nāma.

Und da hier keine Einschränkung in der Weise getroffen wurde, dass der Geist nur im mit Absicht verbundenen Aspekt unheilsam sei, kann man nicht festlegen, dass beim Trinken von Alkohol im ohne Absicht verbundenen Aspekt der Geist keinesfalls unheilsam sei. Vielmehr gilt hier nur die Regel: Im mit Absicht verbundenen Aspekt ist der Geist ausschließlich unheilsam, nicht aber heilsam usw. Und so ist auch für jene, die trinken, ohne zu wissen, dass es Alkohol (surā) ist, das Trinken mit einem unheilsamen Geist verbunden; und für die Nonnen, die sich einreiben, ohne zu wissen, dass es sich um Riechstoffe, Schminke usw. handelt, geschieht das Einreiben auch ohne unheilsamen Geist; in beiden Fällen ist das Entstehen eines Vergehens (āpatti) begründet. Was jedoch in der Sāratthadīpanī gesagt wurde: „Aus der Aussage, dass der Geist im mit Absicht verbundenen Aspekt ausschließlich unheilsam sei, versteht man, dass für jemanden ohne Absicht aufgrund von Unkenntnis des Gegenstands im ohne Absicht verbundenen Aspekt kein solcher fester Grundsatz der Unheilsamkeit besteht“ – das ist nicht richtig. Denn unter den dreizehn acittaka-Vergehen, die weltlich tadelnswert sind, gibt es nur beim Trinken von Alkohol auch im ohne Absicht verbundenen Aspekt die feste Regel eines unheilsamen Geistes, nicht aber bei den übrigen zwölf, da diese auch mit heilsamem Geist usw. begangen werden können. Was aber manche – ohne dass dies von jemandem gewünscht oder im Wortlaut erkennbar wäre – unterstellen, um diese Einschränkung als fremde Absicht darzustellen, indem sie sagen: „Wenn nämlich selbst für jemanden ohne Absicht im ohne Absicht verbundenen Aspekt der Geist ausschließlich unheilsam wäre, dann wäre die Bestimmung ‚im mit Absicht verbundenen Aspekt‘ nutzlos“ usw. – das ist völlig nutzlos, da eine solche Regelung von niemandem beabsichtigt war. Denn kein sprachkundiger Gelehrter befürwortet eine solche Festlegung, durch die die Bestimmung „im mit Absicht verbundenen Aspekt“ nutzlos würde oder Ähnliches gesagt werden müsste. Vielmehr wird Folgendes befürwortet: Im mit Absicht verbundenen Aspekt ist der Geist ausschließlich unheilsam; im ohne Absicht verbundenen Aspekt hingegen ist der Geist unbestimmt – er kann entweder unheilsam sein oder einer der Zustände wie heilsam usw. Dadurch ist auch die Bestimmung „im mit Absicht verbundenen Aspekt“ sinnvoll. Durch die feste Regel der Unheilsamkeit im mit Absicht verbundenen Aspekt der acittaka-Trainingsregeln ist auch deren weltliche Tadelnswürdigkeit erwiesen. Und auch die Ansicht widerspricht sich nicht, dass unter diesen nur beim Trinken von Alkohol auch im ohne Absicht verbundenen Aspekt weltliche Tadelnswürdigkeit und unheilsame Geisteshaltung vorliegen, bei den anderen hingegen nur im mit Absicht verbundenen Aspekt. Daher ist hierbei nichts unschlüssig.

Yaṃ panettha ‘‘surāti ajānitvā pivantassa…pe… vināpi akusalacittena āpattisambhavato…pe… surāpānādiacittakasikkhāpadānaṃ lokavajjatā na siyā’’tiādi vuttaṃ. Yañca tamatthaṃ sādhetuṃ gaṇṭhipadesu āgatavacanaṃ dassetvā bahuṃ papañcitaṃ, taṃ na sārato paccetabbaṃ aṭṭhakathāhi viruddhattā. Tathā hi ‘‘vatthuajānanatāya cettha acittakatā veditabbā akusaleneva pātabbatāya lokavajjatā’’ti vuttaṃ. Yañcetassa ‘‘sacittakapakkhe [Pg.110] akusaleneva pātabbato lokavajjatā’’ti vuttaṃ aṭṭhakathāvacanaṃ, taṃ na sundaraṃ. ‘‘Sacittakapakkhe cittaṃ akusalamevā’’ti sabbesaṃ lokavajjānaṃ idheva pārājikaṭṭhakathāya sāmaññato vatvā surāpānasikkhāpadaṭṭhakathāyaṃ ‘‘akusaleneva pātabbatāyā’’ti evaṃ acittakapakkhepi akusalacittatāya visesetvā vuttattā. Na hi ‘‘sāmaññato idha vuttova attho puna surāpānaṭṭhakathāyampi vutto’’ti sakkā vattuṃ vuttasseva puna vacane payojanābhāvā, tadaññesupi acittakalokavajjesu vattabbatāpasaṅgato ca, nāpi ekattha vutto nayo tadaññesupi ekalakkhaṇatāya vutto eva hotīti ‘‘surāpānasikkhāpadeyeva (pāci. 326 ādayo) vutto’’ti sakkā vattuṃ acittakalokavajjānaṃ sabbapaṭhame uyyuttasikkhāpadeyeva (pāci. 311 ādayo) vattabbato, surāpānasikkhāpadeyeva vā vatvā eseva nayo sesesu acittakalokavajjesupīti atidisitabbato ca.

Was jedoch hierin mit den Worten: „Für jemanden, der trinkt, ohne zu wissen, dass es Rauschtrank (surā) ist ... weil ein Vergehen auch ohne ein unheilsames Bewusstsein entstehen kann ... würde für die Übungsregeln ohne Beteiligung des Geistes (acittaka) wie das Trinken von Rauschtrank keine weltliche Verwerflichkeit (lokavajjatā) vorliegen“ und so weiter gesagt wurde, und was zur Begründung dieses Sinnes durch das Aufzeigen von Aussagen aus den Gaṇṭhipadas (Glossartexten) weitschweifig ausgeführt wurde, das sollte nicht als wesentlich akzeptiert werden, da es im Widerspruch zu den Kommentaren steht. Denn es wurde so gesagt: „Hierbei ist die Geistlosigkeit (acittakatā) durch das Nichtwissen bezüglich des Objekts (vatthu-ajānanatā) zu verstehen, und die weltliche Verwerflichkeit liegt darin begründet, dass es nur mit einem unheilsamen [Geist] getrunken wird.“ Was nun jene Auslegung dieses Kommentars betrifft, die besagt: „Im Falle mit Beteiligung des Geistes (sacittaka-pakkha) liegt die weltliche Verwerflichkeit darin begründet, dass es nur mit einem unheilsamen [Geist] getrunken wird“ – so ist diese Erklärung nicht gut. Denn die Aussage „Im Falle mit Beteiligung des Geistes ist der Geist ausschließlich unheilsam“ wurde bereits allgemein für alle weltlichen Vergehen hier im Pārājika-Kommentar getroffen, und im Kommentar zur Surāpāna-Übungsregel wurde es mit den Worten „da es nur mit einem unheilsamen [Geist] getrunken wird“ so formuliert, um dies speziell wegen des Vorhandenseins eines unheilsamen Geistes auch für den Fall ohne Beteiligung des Geistes (acittaka-pakkha) hervorzuheben. Es kann nämlich nicht behauptet werden: „Die hier allgemein dargelegte Bedeutung ist im Surāpāna-Kommentar noch einmal dargelegt worden“, weil eine wiederholte Aussage des bereits Gesagten nutzlos wäre und weil sich daraus die Notwendigkeit ergeben würde, dies auch bei den anderen weltlichen Vergehen ohne Beteiligung des Geistes auszusprechen; ebenso wenig kann man sagen: „Da die an einer Stelle erklärte Methode aufgrund desselben Merkmals auch für andere Fälle gilt, wurde sie eben nur in der Surāpāna-Übungsregel dargelegt“, da es in der allerersten Regel unter den weltlichen Vergehen ohne Beteiligung des Geistes, nämlich in der Uyyutta-Übungsregel, hätte dargelegt werden müssen, oder weil man, wenn man es in der Surāpāna-Übungsregel dargelegt hätte, durch den Verweis „Diese Methode gilt auch für die übrigen weltlichen Vergehen ohne Beteiligung des Geistes“ auf die anderen hätte hinweisen müssen.

Apica vuttamevatthaṃ vadantena ‘‘sacittakapakkhe akusaleneva pātabbatāyā’’ti pubbe vuttakkameneva vattabbaṃ sandehādivigamatthattā puna vacanassa. Sikkhāpadavisaye ca visesitabbaṃ visesetvāva vuccati, itarathā āpattānāpattādibhedassa duviññeyyattā. Tathā hi bhikkhunīvibhaṅgaṭṭhakathāyaṃ ‘‘vināpi cittena āpajjitabbattā acittakāni, citte pana sati akusaleneva āpajjitabbattā lokavajjāni ceva akusalacittāni cā’’ti giraggasamajjādīnaṃ sacittakapakkhe eva lokavajjatā akusalacittatā ca visesetvā vuttā, na evaṃ surāpānassa. Tassa pana pakkhadvayassāpi sādhāraṇavasena ‘‘akusaleneva pātabbatāyā’’ti vuttaṃ, na pana ‘‘sacittakapakkhe’’ti visesetvā. Tasmā idaṃ surāpānaṃ sacittakācittakapakkhadvayepi lokavajjaṃ akusalacittañcāti dassetumeva ‘‘akusaleneva pātabbatāya lokavajjatā’’ti visuṃ vuttanti suṭṭhu sijjhati. Eteneva yaṃ sāratthadīpaniyaṃ ‘‘sacittakapakkhe akusaleneva pātabbatāya lokavajjatā’’ti vuttassa imasseva adhippāyassa paṭipādakametanti saññāya iminā eva hi adhippāyena aññesupi lokavajjesu acittakasikkhāpadesu akusalacittatā eva vuttā, na pana ticittatā. Teneva bhikkhunīvibhaṅgaṭṭhakathāyaṃ [Pg.111] vuttaṃ ‘‘giraggasamajjaṃ cittāgārasikkhāpadaṃ saṅghāṇi itthālaṅkāro gandhavaṇṇako vāsitakapiññāko bhikkhunīādīhi ummaddanaparimaddanānīti imāni dasa sikkhāpadāni acittakāni akusalacittāni, ayaṃ panettha adhippāyo vināpi cittena āpajjitabbattā acittakāni, citte pana sati akusaleneva āpajjitabbattā lokavajjāni ceva akusalacittāni cā’’ti vuttaṃ, tampi paṭisiddhaṃ hoti tabbiparītasseva atthassa yathāvuttanayena sādhanato. Tasmā surāpānassa acittakapakkhepi cittaṃ akusalamevāti imaṃ visesaṃ dassetumeva idaṃ vacanaṃ vuttanti gahetabbaṃ. Ayañhettha attho vatthuajānanatāya cetthāti ettha ca-kāro visesatthajotako apicāti iminā samānattho. Tasmā yadidaṃ aññesu acittakalokavajjesu vināpi cittena āpajjitabbattā acittakāni, citte pana sati akusaleneva āpajjitabbattā lokavajjāni ceva akusalacittāni cāti lokavajjatāya akusalacittatāya ca lakkhaṇaṃ vuccati, taṃ ettha surāpānasikkhāpade nāgacchati, idha pana viseso atthīti vuttaṃ hoti. So kataroti ce? Vatthuajānanatāya eva vatthujānanacittena vināpi āpajjitabbatāya eva acittakatā veditabbā, natthettha acittakatāya viseso. Kintu vatthuajānanasaṅkhātaacittakapakkhepi akusalacitteneva surāmerayassa ajjhoharitabbatāyāti imassa sikkhāpadassa sacittakapakkhepi acittakapakkhepi lokavajjatā akusalacittatā ca veditabbāti ayamettha viseso. Idha hi ‘‘citte pana satī’’ti avisesetvā ‘‘akusalenevā’’ti sāmaññato vuttattā ubhayapakkhepi lokavajjatā akusalacittatā ca siddhāti veditabbā. Teneva paramatthajotikāya (khu. pā. aṭṭha. 2.pacchimapañcasikkhāpadavaṇṇanā) khuddakaṭṭhakathāya sikkhāpadavaṇṇanāya ‘‘surāmerayamajjapamādaṭṭhānaṃ kāyato ca kāyacittato cāti dvisamuṭṭhāna’’nti vuttaṃ. Surāti jānanacittābhāveneva hettha cittaṅgavirahito kevalopi kāyo ekasamuṭṭhānaṃ vutto, tasmiñca ekasamuṭṭhānakkhaṇepi yāya cetanāya pivati, sā ekantaakusalā eva hoti. Teneva tattheva aṭṭhakathāyaṃ ‘‘paṭhamā cettha pañca ekantaakusalacittasamuṭṭhānattā pāṇātipātādīnaṃ pakativajjato veramaṇiyo, sesā paṇṇattivajjato’’ti evaṃ pañcannampi sāmaññato akusalacittatā lokavajjatāsaṅkhātā pakativajjatā ca vuttā. Aṅgesu ca jānanaṅgaṃ na vuttaṃ. Tathā hi ‘‘surāmerayamajjapamādaṭṭhānassa [Pg.112] pana surādīnaṃ aññataraṃ hoti madanīyaṃ, pātukāmatācittañca paccupaṭṭhitaṃ hoti, tajjañca vāyāmaṃ āpajjati, pīte ca pavisatīti imāni cattāri aṅgānī’’ti vuttaṃ, na pana surāti jānanaṅgena saddhiṃ pañcāti. Yadi hi surāti jānanampi aṅgaṃ siyā, avassameva taṃ vattabbaṃ siyā, na ca vuttaṃ. Yathā cettha, evaṃ aññāsupi suttapiṭakādiaṭṭhakathāsu katthaci jānanaṅgaṃ na vuttaṃ. Tasmā ‘‘akusaleneva pātabbatāya lokavajjatā’’ti imassa aṭṭhakathāpāṭhassa acittakapakkhepi ‘‘akusaleneva pātabbatāya lokavajjatā’’ti evameva atthoti niṭṭhamettha gantabbaṃ.

Darüber hinaus sollte von demjenigen, der die bereits dargelegte Bedeutung erklärt, genau in der zuvor erwähnten Weise gesagt werden: „Aufgrund der Tatsache, dass es im Falle des Vorhandenseins von Bewusstsein nur mit einem unheilsamen Geist zu trinken ist, ist es von der Welt verpönt“; denn die wiederholte Aussage dient dem Zweck, Zweifel und Ähnliches zu beseitigen. Im Bereich der Übungsregeln wird das, was spezifiziert werden muss, auch nur unter Spezifikation dargelegt; andernfalls wäre die Unterscheidung zwischen Vergehen, Nicht-Vergehen und Ähnlichem schwer zu verstehen. Denn so wird im Kommentar zum Bhikkhunī-Vibhaṅga bezüglich der Regeln über das Bergfest und andere spezifiziert: „Da sie auch ohne entsprechende Absicht begangen werden können, sind sie unbewusst; wenn jedoch Absicht vorhanden ist, sind sie, da sie nur mit unheilsamem Geist begangen werden können, sowohl von der Welt verpönt als auch von unheilsamem Geist begleitet.“ So wurde die Eigenschaft, von der Welt verpönt zu sein, und die Unheilsamkeit des Geistes nur für den Fall mit Bewusstsein spezifiziert dargelegt. Dies ist beim Trinken von Berauschendem nicht so. Für dieses wird jedoch aufgrund der Allgemeingültigkeit für beide Fälle gesagt: „Weil es nur mit einem unheilsamen Geist zu trinken ist“, und nicht unter der Spezifikation „im Falle des Vorhandenseins von Bewusstsein“. Deshalb ist es gut erwiesen, dass dies separat als „aufgrund der Tatsache, dass es nur mit einem unheilsamen Geist zu trinken ist, von der Welt verpönt“ dargelegt wurde, um eben zu zeigen, dass dieses Trinken von Berauschendem in beiden Fällen – sowohl im bewussten als auch im unbewussten Zustand – von der Welt verpönt und von unheilsamem Geist begleitet ist. Eben dadurch wird auch das zurückgewiesen, was in der Sāratthadīpanī in der Annahme gesagt wurde, diese Aussage verdeutliche eben diese Absicht: „Weil es im Falle des Vorhandenseins von Bewusstsein nur mit einem unheilsamen Geist zu trinken ist, ist es von der Welt verpönt“, wobei argumentiert wurde: „Aus genau dieser Absicht wurde auch bei anderen von der Welt verpönten, unbewussten Übungsregeln nur die Unheilsamkeit des Geistes dargelegt, nicht jedoch das Vorhandensein von drei Arten von Geist“. Deshalb wurde im Kommentar zum Bhikkhunī-Vibhaṅga gesagt: „Das Bergfest, die Übungsregel über das Bilderhaus, das Hüftband, der Frauenschmuck, Riechstoffe und Färbemittel, parfümierter Sesamkuchen, das Drücken und Massierenlassen durch Bhikkhunīs usw. – diese zehn Übungsregeln sind unbewusst und von unheilsamem Geist begleitet. Dies ist hierbei die Absicht: Da sie auch ohne Absicht begangen werden können, heißen sie unbewusst; wenn jedoch Absicht vorhanden ist, sind sie, da sie nur mit unheilsamem Geist begangen werden können, sowohl von der Welt verpönt als auch von unheilsamem Geist begleitet.“ Dies wird ebenfalls zurückgewiesen, da die genaue Gegenteilbedeutung in der oben dargelegten Weise bewiesen ist. Daher ist anzunehmen, dass diese Aussage eben deshalb gemacht wurde, um diese Besonderheit aufzuzeigen, nämlich dass auch im unbewussten Zustand des Trinkens von Berauschendem der Geist ausschließlich unheilsam ist. Dies ist hierbei die Bedeutung: In der Formulierung „vatthuajānanatāya cettha“ (und hier wegen des Nichtwissens über das Objekt) drückt das Wort „ca“ eine Spezifikation aus und ist bedeutungsgleich mit „apica“ (darüber hinaus). Deshalb gilt: Was als Merkmal der Weltverpöntheit und der unheilsamen Geistbegleitung bei anderen unbewussten, von der Welt verpönten Regeln dargelegt wird – nämlich: „Da sie auch ohne Absicht begangen werden können, sind sie unbewusst; wenn jedoch Absicht vorhanden ist, sind sie, da sie nur mit unheilsamem Geist begangen werden können, sowohl von der Welt verpönt als auch unheilsam“ –, dieses Merkmal trifft auf diese Übungsregel über das Trinken von Berauschendem nicht zu, sondern hier liegt eine Besonderheit vor; dies ist damit gesagt. Wenn man fragt: „Welche ist das?“, so ist die Unbewusstheit eben durch die Unkenntnis des Objekts zu verstehen, d.h. durch die Tatsache, dass es auch ohne das den Gegenstand erkennende Bewusstsein begangen wird; in Bezug auf die Unbewusstheit an sich gibt es hier keinen Unterschied. Vielmehr besteht die Besonderheit hierin: Da der berauschende Trank selbst in dem als „Unkenntnis des Objekts“ bezeichneten unbewussten Zustand nur mit unheilsamem Geist hinuntergeschluckt werden kann, ist für diese Übungsregel sowohl im bewussten als auch im unbewussten Zustand die Weltverpöntheit und die unheilsame Geistbegleitung zu erkennen; dies ist hier die Besonderheit. Denn da hier ohne die Einschränkung „wenn jedoch Bewusstsein vorhanden ist“ ganz allgemein gesagt wurde: „nur mit unheilsamem Geist“, ist zu wissen, dass in beiden Fällen sowohl die Weltverpöntheit als auch die Unheilsamkeit des Geistes erwiesen sind. Eben deshalb wurde in der Paramatthajotikā, dem Kommentar zum Khuddakapāṭha, bei der Erläuterung der Übungsregeln gesagt: „Die Übungsregel betreffend das Meiden von berauschenden Getränken und Drogen, welche die Ursache für Nachlässigkeit sind, entspringt zweifach: aus dem Körper und aus dem Geist.“ Denn hier wird, eben weil der Geist, der um den Alkohol weiß, fehlt, selbst der bloße Körper, der des geistigen Faktors des Wissens entbehrt, als einziger Entstehungsursprung bezeichnet; und selbst in diesem Moment des einzigen Ursprungs ist der Wille, mit dem man trinkt, absolut unheilsam. Eben deshalb wurde in demselben Kommentar gesagt: „Die ersten fünf davon, nämlich das Meiden von Töten lebender Wesen usw., sind natürliche Vergehen, weil sie ausschließlich aus unheilsamem Geist entsringen; die übrigen sind satzungsgemäße Vergehen.“ Auf diese Weise wurde für alle fünf allgemein die unheilsame Geistbegleitung sowie das als Weltverpöntheit bezeichnete natürliche Vergehen dargelegt. Und unter den Faktoren wird der Faktor des Wissens nicht genannt. Denn es wurde gesagt: „Für die Übungsregel betreffend das Meiden von berauschenden Getränken und Drogen, welche die Ursache für Nachlässigkeit sind, gibt es diese vier Faktoren: 1. Es handelt sich um ein berauschendes Getränk wie Alkohol usw., 2. die Absicht zu trinken ist vorhanden, 3. man unternimmt die entsprechende Anstrengung, und 4. die Flüssigkeit tritt beim Trinken ein.“ Es wurde jedoch nicht gesagt, dass es zusammen mit dem Faktor des Wissens, dass es sich um Alkohol handelt, die fünf Faktoren seien. Denn wenn das Wissen, dass es sich um Alkohol handelt, ein Faktor wäre, hätte dies unweigerlich erwähnt werden müssen; es wurde jedoch nicht erwähnt. Wie hier, so wurde auch in keiner anderen der Kommentare zum Sutta-Piṭaka usw. der Faktor des Wissens erwähnt. Darum ist hier die folgende Schlussfolgerung zu ziehen: Die Bedeutung dieser Kommentarpassage „Aufgrund der Tatsache, dass es nur mit einem unheilsamen Geist zu trinken ist, ist es von der Welt verpönt“ ist genau so zu verstehen, dass dies auch für den unbewussten Fall gilt.

Apica yaṃ gaṇṭhipadesu ‘‘etaṃ sattaṃ māressāmīti tasmiṃyeva padese nipannaṃ aññaṃ mārentassa pāṇasāmaññassa atthitāya yathā pāṇātipāto hoti, evaṃ etaṃ majjaṃ pivissāmīti aññaṃ majjaṃ pivantassa majjasāmaññassa atthitāya akusalameva hoti, yathā pana kaṭṭhasaññāya sappaṃ ghātentassa pāṇātipāto na hoti, evaṃ nāḷikerapānasaññāya majjaṃ pivantassa akusalaṃ na hotī’’ti pāṇātipātena saddhiṃ sabbathā samānattena upametvā vuttaṃ, taṃ ativiya ayuttaṃ sabbesaṃ sikkhāpadānaṃ pāṇātipātādiakusalānañca aññamaññaṃ samānatāya niyamābhāvā. Pāṇātipāto hi pariyāyenāpi sijjhati, na tathā adinnādānaṃ. Taṃ pana āṇattiyāpi sijjhati, na ca methunādīsu. Tasmā payogaṅgādīhipi bhinnānameva saṃsaṭṭhaṃ sabbathā samīkaraṇaṃ ayuttameva. ‘‘Pāṇātipāto viya adinnādānamethunādīnipi pariyāyakathādīhi sijjhantī’’ti kenaci vutte taṃ kinti na gayhati tathā vacanābhāvāti ce? Idhāpi ‘‘tathā pāṇātipātasadisaṃ surāpāna’’nti vacanābhāvā idampi na gahetabbameva. Kiñci aṭṭhakathāvacaneneva siddhamevatthaṃ paṭibāhantena vinayaññunā suttasuttānulomādīhi tassa virodhaṃ dassetvā paṭibāhetabbaṃ, na pana payogaṅgādīhi accantavibhinnena sikkhāpadantarena saha samīkaraṇamattena. Na hi ‘‘surāti ajānitvā pivantassāpi akusalamevā’’ti ettha suttādivirodho atthi, vinayapiṭake tāva etassa atthassa viruddhaṃ suttādikaṃ na dissati, nāpi suttapiṭakādīsu.

Zudem ist das, was in den Gaṇṭhipadas (Glossen) gesagt wurde: „Ebenso wie für jemanden, der tötet mit dem Gedanken: 'Ich will dieses Wesen töten', aber ein anderes Wesen tötet, das an eben diesem Ort liegt, aufgrund des Vorhandenseins der allgemeinen Eigenschaft eines Lebewesens (pāṇasāmañña) das Töten von Lebewesen (pāṇātipāta) vorliegt; so ist es für jemanden, der trinkt mit dem Gedanken: 'Ich will diesen Rauschtrank trinken', aber einen anderen Rauschtrank trinkt, aufgrund des Vorhandenseins der allgemeinen Eigenschaft eines Rauschtranks (majjasāmañña) in der Tat unheilsam (akusala). Und so wie für jemanden, der eine Schlange in der Vorstellung, sie sei ein Stück Holz, erschlägt, kein Töten von Lebewesen vorliegt; so ist es für jemanden, der Rauschtrank in der Vorstellung trinkt, es sei Kokosnusswasser, nicht unheilsam“ – und was somit durch den vollständigen Vergleich und die Gleichsetzung in jeder Hinsicht mit dem Töten von Lebewesen gesagt wurde, äußerst unpassend. Denn es gibt keine feste Regel für eine gegenseitige Gleichheit aller Trainingsregeln sowie der unheilsamen Taten wie dem Töten von Lebewesen. Das Töten von Lebewesen wird nämlich auch auf indirektem Wege (pariyāyena) begangen, nicht so der Diebstahl (adinnādāna). Dieser wiederum wird auch durch Befehl (āṇatti) begangen, was beim sexuellen Fehlverhalten (methuna) usw. nicht der Fall ist. Daher ist eine vollständige Gleichsetzung und Vermischung von Dingen, die sich selbst in Bezug auf die Vorbereitung (payoga), die Faktoren (aṅga) usw. voneinander unterscheiden, gänzlich unpassend. Wenn jemand einwenden sollte: „Ebenso wie das Töten von Lebewesen werden auch Diebstahl, sexuelles Fehlverhalten usw. durch indirekte Rede usw. begangen“, warum wird dies nicht akzeptiert? Weil es eine solche Aussage [in den Schriften] nicht gibt. Ebenso wenig sollte hier [bezüglich des Alkoholtrinkens] diese Aussage [der Gaṇṭhipada-Glossen] akzeptiert werden, da es keine Aussage gibt wie: „Ebenso ist das Trinken von Rauschtrank dem Töten von Lebewesen gleich“. Vielmehr sollte ein Vinaya-Kundiger, der eine allein durch die Worte der Kommentare (Aṭṭhakathā) bewiesene Sache ablehnen will, deren Widerspruch anhand der Suttas, der Sutta-Konformität (Suttānuloma) usw. aufzeigen und sie so ablehnen, nicht aber durch die bloße Gleichsetzung mit einer anderen Trainingsregel, die sich in Bezug auf die Vorbereitung, die Faktoren usw. völlig unterscheidet. Denn in der Ansicht: „Auch für jemanden, der trinkt, ohne zu wissen, dass es Rauschtrank ist, ist es in der Tat unheilsam“, gibt es keinen Widerspruch zu den Suttas usw. Zunächst einmal ist im Vinaya-Piṭaka kein Sutta usw. zu finden, das diesem Sinn widerspricht, und ebenso wenig im Sutta-Piṭaka usw.

Yaṃ panettha keci vadanti ‘‘manopubbaṅgamā dhammāti (dha. pa. 1, 2) vuttattā sabbāni akusalāni pubbe vītikkamavatthuṃ jānantasseva hontī’’ti. Taṃ tesaṃ suttādhippāyānabhiññātameva [Pg.113] pakāseti. Na hi ‘‘manopubbaṅgamā dhammā’’ti idaṃ vacanaṃ pubbe vītikkamavatthuṃ jānantasseva akusalā dhammā uppajjantīti imamatthaṃ dīpeti, atha kho kusalākusalā dhammā uppajjamānā uppādapaccayaṭṭhena pubbaṅgamabhūtaṃ sahajātacittaṃ nissāyeva uppajjanti, na vinā cittenāti imamatthaṃ dīpeti. Na hettha ‘‘surāti ajānitvā pivantassa akusalamevā’’ti vutte sahajātacittaṃ vināpi lobhādiakusalacetasikā dhammā uppajjantīti ayamattho āpajjati. Yena taṃ nisedhāya idaṃ suttaṃ āharaṇīyaṃ siyā, abhidhammavirodhopettha natthi pubbe nāmajātiādivasena ajānantasseva pañcaviññāṇavīthiyaṃ kusalākusalajavanuppattivacanato.

Was nun betrifft, was manche hier sagen: „Weil gesagt wurde: 'Der Geist geht den Geistesformationen voraus' (Dhp. 1, 2), entstehen alle unheilsamen Handlungen nur für jemanden, der zuvor das Objekt des Vergehens (vītikkamavatthu) kennt“; so offenbart dies nur ihre Unkenntnis der Absicht des Sutta. Denn diese Aussage „manopubbaṅgamā dhammā“ verdeutlicht nicht jene Bedeutung, dass unheilsame Geistesformationen nur für jemanden entstehen, der zuvor das Objekt des Vergehens kennt. Vielmehr verdeutlicht sie diese Bedeutung: Wenn heilsame und unheilsame Geistesformationen entstehen, entstehen sie in der Rolle der Bedingung für das Entstehen nur in Abhängigkeit von dem mitentstehenden Geist (sahajātacitta), der ihnen vorausgeht, und nicht ohne den Geist. Denn wenn hier gesagt wird: „Für jemanden, der trinkt, ohne zu wissen, dass es Rauschtrank ist, ist es in der Tat unheilsam“, folgt daraus nicht die Konsequenz, dass unheilsame Geistesfaktoren wie Gier (lobha) usw. selbst ohne den mitentstehenden Geist entstehen würden, weshalb dieses Sutta heranziehen müsste, um dies zu widerlegen. Auch gibt es hier keinen Widerspruch zum Abhidhamma, da gelehrt wird, dass heilsames und unheilsames Javana (Impuls) im Bewusstseinsprozess der fünst Sinne (pañcaviññāṇavīthi) selbst für jemanden entsteht, der das Objekt zuvor nicht nach Namen, Art usw. kennt.

Apica bālaputhujjanānaṃ chasu dvāresu uppajjamānāni javanāni yebhuyyena akusalāneva uppajjanti. Kusalāni pana tesaṃ kalyāṇamittādiupanissayabalena appakāneva uppajjanti, tuṇhībhūtānampi niddāyitvā supinaṃ passantānampi uddhaccādiakusalajavanasseva yebhuyyappavattito kusalākusalavirahitassa javanassa tesaṃ abhāvā. Akusalā hi visayānuguṇaṃ vāsanānuguṇañca yathāpaccayaṃ samuppajjanti, tattha kiṃ pubbe jānanājānananibaddhena. Ye pana jānanādiaṅgasampannā pāṇātipātādayo, ye ca jānanādiṃ vināpi sijjhamānā surāpānamicchādiṭṭhiādayo, te te tathā tathā yāthāvato ñatvā sammāsambuddhena niddiṭṭhā, tesañca yathāniddiṭṭhavasena gahaṇe ko nāma abhidhammavirodho. Evaṃ suttādivirodhābhāvato, aṭṭhakathāya ca vuttattā yathāvuttavasenevettha attho gahetabbo. Yadi evaṃ kasmā ‘‘sāmaṇero jānitvā pivanto sīlabhedaṃ āpajjati, na ajānitvā’’ti aṭṭhakathāyaṃ vuttanti? Nāyaṃ doso sīlabhedassa bhagavato āṇāyattattā ukkhittānuvattikādīnaṃ sīlabhedo viya. Na hi tāsaṃ akusaluppattiyā eva sīlabhedo hoti saṅghāyattasamanubhāsanānantareyeva vihitattā. Evamidhāpi jānitvā pivane eva vihito, na ajānitvā pivane. Añño hi sikkhāpadavisayo, añño akusalavisayo. Teneva sāmaṇerānaṃ purimesu pañcasu sikkhāpadesu ekasmiṃ bhinne sabbānipi sikkhāpadāni bhijjanti. Akusalaṃ pana yaṃ bhinnaṃ, tena ekeneva hoti, nāññehi. Tasmā sāmaṇerassa [Pg.114] ajānitvā pivantassa sīlabhedābhāvepi kammapathappattaṃ akusalamevāti gahetabbaṃ.

Zudem entstehen die an den sechs Toren auftretenden Javanas (Impulse) bei törichten Weltmenschen (bālaputhujjana) meistens als unheilsam. Die heilsamen hingegen entstehen bei ihnen nur spärlich, und zwar durch die Kraft der starken Abhängigkeit von guten Freunden (kalyāṇamitta) usw. Denn selbst wenn sie schweigen oder schlafen und träumen, tritt meistens ein unheilsames Javana wie Unruhe (uddhacca) usw. auf, und ein von Heilsamem und Unheilsamem freies Javana existiert für diese Weltmenschen nicht. Das Unheilsame entsteht nämlich entsprechend dem Objekt, entsprechend den Gewohnheitstendenzen (vāsanā) und gemäß den Bedingungen; was hat dies also mit einer Bindung an vorheriges Wissen oder Nichtwissen zu tun? Diejenigen Handlungen wie das Töten von Lebewesen usw., die mit den Faktoren des Wissens usw. ausgestattet sind, und diejenigen wie das Trinken von Rauschtrank, falsche Ansicht usw., die auch ohne Wissen usw. begangen werden – diese alle wurden vom Erhabenen Buddha in ihrer jeweiligen Weise gemäß der Wirklichkeit erkannt und dargelegt. Und welche Art von Widerspruch zum Abhidhamma sollte es geben, wenn man sie in der dargelegten Weise auffasst? Da es somit keinen Widerspruch zu den Suttas usw. gibt und da es in der Kommentarliteratur so dargelegt wurde, ist die Bedeutung hier genau in der zuvor beschriebenen Weise aufzufassen. Wenn dem so ist, warum wurde dann im Kommentar gesagt: „Ein Novize (sāmaṇera), der wissentlich trinkt, begeht einen Bruch seiner Tugendregeln (sīlabheda), nicht aber unwissentlich“? Dies ist kein Fehler, da der Bruch der Tugendregeln von der Anordnung des Erhabenen abhängt, so wie der Bruch der Tugendregeln bei denjenigen, die einem des Ordens verwiesenen Mönch folgen (ukkhittānuvattikā), usw. Denn bei diesen tritt der Bruch der Tugendregeln nicht allein durch das Entstehen des Unheilsamen ein, da dieser erst unmittelbar nach der vom Sangha abhängigen formellen Ermahnung (samanubhāsana) festgelegt ist. Ebenso ist es auch hier [beim Rauschtrank]: Der Bruch ist nur beim wissentlichen Trinken festgelegt, nicht beim unwissentlichen Trinken. Der Bereich des Trainingsregeln (sikkhāpada) ist nämlich das eine, und der Bereich des Unheilsamen (akusala) ist das andere. Genau deshalb brechen bei Novizen, wenn eine einzige der ersten fünst Trainingsregeln gebrochen wird, alle Trainingsregeln. Das Unheilsame jedoch, das verletzt wurde, tritt nur durch jene eine Handlung ein, nicht durch die anderen. Deshalb ist festzuhalten, dass für einen Novizen, der unwissentlich trinkt, selbst wenn kein Bruch seiner Tugendregeln vorliegt, dennoch eine unheilsame Tat vorliegt, die den Status eines Handlungspfades (kammapatha) erreicht hat.

Yaṃ pana sāratthadīpaniyaṃ (sārattha. ṭī. pārājikakaṇḍa 2.42) ‘‘sāmaṇerassa surāti ajānitvā pivantassa pārājikaṃ natthi, akusalaṃ pana hotī’’ti kehici vuttavacanaṃ ‘‘taṃ tesaṃ matimatta’’nti paṭikkhipitvā ‘‘bhikkhuno ajānitvāpi bījato paṭṭhāya majjaṃ pivantassa pācittiyaṃ. Sāmaṇero jānitvā pivanto sīlabhedaṃ āpajjati, na ajānitvāti ettakameva hi aṭṭhakathāyaṃ vuttaṃ, akusalaṃ pana hotīti na vutta’’nti tattha kāraṇaṃ vuttaṃ, taṃ akāraṇaṃ. Na hi aṭṭhakathāyaṃ sāmaṇerānaṃ jānitvā pivane eva sīlabhedo, na ajānitvāti sīlabhedakathanaṭṭhāne akusalaṃ pana hotīti avacanaṃ ajānanapakkhe akusalābhāvassa kāraṇaṃ hoti, tattha pasaṅgābhāvā, vattabbaṭṭhāne eva ‘‘akusaleneva pātabbatāya lokavajjatā’’ti vuttattā ca. Na ca te ‘‘akusalaṃ pana hotī’’ti vadantā ācariyā imaṃ sāmaṇerānaṃ sīlabhedappakāsakaṃ khandhakaṭṭhakathāpāṭhameva gahetvā avocuṃ, yena ‘‘ettakameva aṭṭhakathāyaṃ vutta’’nti vattabbaṃ siyā, atha kho surāpānaṭṭhakathāgataṃ suttapiṭakaṭṭhakathāgatañca anekavidhaṃ vacanaṃ, mahāvihāravāsīnaṃ paramparopadesañca gahetvā avocuṃ. Bhinnaladdhikānaṃ abhayagirikādīnaṃ matañhetaṃ, yadidaṃ jānitvā pivantasseva akusalanti gahaṇaṃ. Tasmā yaṃ vuttaṃ kehici ‘‘sāmaṇerassa surāti ajānitvā pivantassa pārājikaṃ natthi, akusalaṃ pana hotī’’ti, taṃ suvuttanti gahetabbaṃ.

Was nun die von einigen in der Sāratthadīpanī getroffene Aussage betrifft: „Für einen Novizen, der Alkohol trinkt, ohne zu wissen, dass es Alkohol ist, liegt kein Pārājika-Vergehen vor, aber es ist dennoch unheilsam“, welche dort mit den Worten „Das ist bloß ihre eigene Meinung“ zurückgewiesen wurde, wobei als Grund angeführt wurde: „Für einen Mönch, der Alkohol trinkt, selbst ohne es zu wissen, angefangen von der Hefe an, liegt ein Pācittiya-Vergehen vor. Ein Novize begeht einen Bruch seiner Sīla, wenn er wissentlich trinkt, nicht aber, wenn er unwissentlich trinkt; nur so viel ist im Kommentar gesagt worden, es ist jedoch nicht gesagt worden, dass es [unwissentlich] unheilsam ist“ — so ist dieser Grund kein gültiger Grund. Denn an der Stelle, an der im Kommentar über den Sīla-Bruch gesprochen wird — nämlich dass für Novizen nur beim wissentlichen Trinken ein Sīla-Bruch vorliegt, nicht aber beim unwissentlichen —, ist das Nicht-Erwähnen von „es ist aber unheilsam“ kein Grund für das Nichtvorhandensein von Unheilsamem im Falle des Unwissens. Dies liegt daran, dass an jener Stelle kein entsprechender Anlass bestand, und weil an der Stelle, wo es gesagt werden sollte [im Surāpāna-Kommentar], bereits gesagt wurde: „Aufgrund der Tatsache, dass er [Alkohol] nur mit unheilsamem Geist getrunken werden kann, ist es ein weltlicher Fehler.“ Und jene Lehrer, die sagen: „Es ist aber unheilsam“, sprachen nicht, indem sie sich bloß auf diese Textpassage des Khandhaka-Kommentars stützten, die den Sīla-Bruch der Novizen darlegt, wodurch man sagen müsste: „Nur so viel ist im Kommentar gesagt worden.“ Vielmehr sprachen sie unter Berücksichtigung der vielfältigen Aussagen aus dem Surāpāna-Kommentar und den Kommentaren des Sutta-Piṭaka sowie der überlieferten Unterweisung der Bewohner des Mahāvihāra. Denn die Auffassung, dass das Trinken nur für den wissentlich Trinkenden unheilsam sei, ist die Lehrmeinung der Abhayagiri-Mönche und anderer mit abweichenden Ansichten. Daher ist die von einigen getroffene Aussage: „Für einen Novizen, der Alkohol trinkt, ohne zu wissen, dass es Alkohol ist, liegt kein Pārājika-Vergehen vor, aber es ist dennoch unheilsam“, als wohlgesagt anzunehmen.

Yañca sāratthadīpaniyaṃ (sārattha. ṭī. pārājikakaṇḍa 2.42) ‘‘ajānitvā pivantassāpi sotāpannassa mukhaṃ surā na pavisati kammapathappattaakusalacitteneva pātabbato’’ti kehici vuttavacanaṃ ‘‘na sundara’’nti paṭikkhipitvā ‘‘bodhisatte kucchigate bodhisattamātu sīlaṃ viya hi idampi ariyasāvakānaṃ dhammatāsiddhanti veditabba’’nti vatvā dhammatāsiddhattaṃyeva samatthetuṃ ‘‘bhavantarepi hi ariyasāvako jīvitahetupi neva pāṇaṃ hanati, na suraṃ pivati. Sace pissa surañca khīrañca missetvā mukhe pakkhipanti, khīrameva pavisati, na surā. Yathā kiṃ? Yathā koñcasakuṇānaṃ khīramissake udake khīrameva pavisati, na udakaṃ. Idaṃ yonisiddhanti ce, idampi dhammatāsiddhanti veditabba’’nti idaṃ aṭṭhakathāvacanaṃ dassitaṃ, tampi na yuttameva. Yathā hi bodhisattamātu sīlaṃ viya ariyasāvakānaṃ dhammatāsiddhanti ettha [Pg.115] bodhisattamātu dhammatā nāma bodhisattassa ca attano ca pāramitānubhāvena akusalānuppattiniyamo eva. Tathā ariyasāvakānampi bhavantare pāṇātipātādīnaṃ dasannaṃ kammapathānaṃ aññesañca apāyahetukānaṃ akusalānaṃ accantappahāyakassa maggassa ānubhāvena taṃtaṃsīlavītikkamahetukassa akusalassa anuppattiniyamo eva dhammatā. Na hi sabhāvavādīnaṃ dhammatā viya ahetukatā idha dhammatā nāma. Yathā vā evaṃdhammatānaye kāraṇassa bhāve abhāve ca kāriyassa bhāvo abhāvo ca dhammatā, na ahetuappaccayābhāvābhāvo, evamidhāpi pāṇātipātādikammapathānaṃ hetubhūtassa kilesassa accantābhāvena tesaṃ abhāvo, tadavasesānaṃ akusalānaṃ hetuno bhāvena bhāvo ca dhammatā, na ahetukatā. Tasmā apāyahetuno rāgassa abhāveneva ariyānaṃ ajānitvāpi surāya anajjhoharaṇanti suvuttamevidaṃ kehici ‘‘ajānitvā pivantassāpi sotāpannassa mukhaṃ surā na pavisati kammapathappattaakusalacitteneva pātabbato’’ti, taṃ kena hetunā na sundaraṃ jātanti na ñāyati, dhammatāsiddhanti vā kathanena kathaṃ taṃ paṭikkhittanti.

Und was in der Sāratthadīpanī betrifft, wo die von einigen getroffene Aussage: „Selbst für einen Stromeingetretenen, der unwissentlich trinkt, gelangt kein Alkohol in den Mund, da er nur mit einem den Handlungspfad erreichenden unheilsamen Geist getrunken werden kann“, mit den Worten „Das ist nicht gut“ zurückgewiesen wurde, und wo gesagt wurde: „Wie die Tugend der Mutter des Bodhisatta, wenn der Bodhisatta in ihrem Schoß weilt, so ist auch dies für die edlen Jünger als durch die Natur der Dinge erwiesen zu verstehen“, um eben dieses Beruhen auf der Natur der Dinge zu untermauern, und wobei folgendes Zitat aus dem Kommentar angeführt wurde: „Denn selbst in einer anderen Existenz tötet ein edler Jünger selbst um des Lebens willen kein Lebewesen und trinkt keinen Alkohol. Wenn man ihm sogar Alkohol und Milch vermischt in den Mund gießt, dringt nur die Milch ein, nicht der Alkohol. Wie was? Wie bei den Kranichen bei mit Milch vermischtem Wasser nur die Milch eindringt, nicht das Wasser. Wenn man einwendet: 'Dies ist durch die biologische Art bedingt', so ist zu wissen: 'Auch dies ist durch die Natur der Dinge erwiesen'“ — auch dieses Zitat ist keineswegs angemessen. Denn wie bei den Worten „wie die Tugend der Mutter des Bodhisatta ist es für die edlen Jünger durch die Natur der Dinge erwiesen“ die sogenannte „Natur der Dinge“ der Mutter des Bodhisatta eben die Gesetzmäßigkeit des Nicht-Entstehens von Unheilsamem aufgrund der Kraft der Vollkommenheiten des Bodhisatta und ihrer eigenen ist, so ist auch für die edlen Jünger in einer anderen Existenz die Gesetzmäßigkeit des Nicht-Entstehens jenes Unheilsamen, das die Ursache für den jeweiligen Sīla-Verstoß darstellt, aufgrund der Kraft des Pfades, der die zehn Handlungspfade wie das Töten von Lebewesen usw. und andere unheilsame Geisteszustände, die zu den niederen Welten führen, völlig überwindet, eben die Natur der Dinge. Denn unter „Natur der Dinge“ ist hier nicht das Fehlen einer Ursache zu verstehen, wie es die Natur der Dinge für die Anhänger der Lehre vom inhärenten Wesen (Sabhāvavāda) ist. Oder wie in der Methode der „solchen Natur der Dinge“ das Vorhandensein und Nichtvorhandensein der Wirkung beim Vorhandensein und Nichtvorhandensein der Ursache die Natur der Dinge ist, und nicht ein Entstehen und Vergehen ohne Ursache und Bedingung, so ist auch hier das Nichtvorhandensein jener Handlungspfade wie des Tötens aufgrund des völligen Fehlens der Befleckungen, die deren Ursache sind, sowie das Vorhandensein der übrigen unheilsamen Geisteszustände aufgrund des Vorhandenseins ihrer Ursache die Natur der Dinge, nicht das Fehlen einer Ursache. Daher ist diese von einigen getroffene Aussage: „Selbst für einen Stromeingetretenen, der unwissentlich trinkt, gelangt kein Alkohol in den Mund, da er nur mit einem den Handlungspfad erreichenden unheilsamen Geist getrunken werden kann [und somit schlucken die Edlen Alkohol selbst unwissentlich nicht hinunter, eben wegen des Nichtvorhandenseins von Begehren, das die Ursache für die niederen Welten ist]“, in der Tat wohlgesagt. Aus welchem Grund diese Aussage unzutreffend geworden sein soll, ist nicht ersichtlich; und wie sie durch die bloße Behauptung „es ist durch die Natur der Dinge erwiesen“ zurückgewiesen sein soll, ist ebenso wenig nachvollziehbar.

Yampi dīghanikāyaṭṭhakathāyaṃ (dī. ni. aṭṭha. 1.352) ‘‘surañca khīrañca missetvā…pe… idaṃ dhammatāsiddha’’nti vacanaṃ, tampi surāpānassa acittakapakkhepi akusalacittaññeva sādheti. Tathā hi ‘‘bhavantarepi hi ariyasāvako jīvitahetupi pāṇaṃ na hanati, nādinnaṃ ādiyati…pe… na suraṃ pivatī’’ti vutte ‘‘purimānaṃ tāva catunnaṃ kammapathānaṃ sacittakattā viramaṇaṃ sukaraṃ, pacchimassa pana surāpānassa acittakattā kathaṃ viramaṇaṃ bhaveyyā’’ti codanāsambhavaṃ manasikatvā vatthuajānanavasena acittakattepi yasmā kammapathappattaakusaleneva surā ajjhoharitabbā, tādisī ca akusalappavatti ariyasāvakassa maggeneva hatā, tasmāssa paragalaṃ surāya pavisanaṃ natthīti atthato gamyamānatthaṃ parihāravacanaṃ vadatā ‘‘sace pissa surañca khīrañcā’’tiādi vuttaṃ. Tattha khīrameva pavisati, na surāti idaṃ surāya sabbathāpi paragalappavesābhāvadassanaparaṃ, na pana surāmissakhīrassa surāya viyojanasāmatthiyadassanaparaṃ. Ayañhettha adhippāyo – yadi hi surāmisse khīre kiñci paviseyya, khīrameva paviseyya, na surā. Khīre pana surāya aviyutte na kiñci pavisatīti[Pg.116]. Idaṃ yonisiddhanti udakassa mukhe appavisanaṃ yonisiddhaṃ. Yonīti cettha jāti adhippetā. Tasmā koñcajātikānaṃ mukhatuṇḍasaṅkhātānaṃ rūpadhammānaṃ khīramissaudakajjhoharaṇahetuttābhāvena taṃ appavisanaṃ siddhanti attho. Idampi hi khīramissāya surāya khīre pavisantepi paragalāpavisananti. Dhammatāsiddhanti ariyasāvakassa arūpadhammānaṃ surāpivanahetubhūtakilesasahitattābhāvasaṅkhātāya dhammatāya siddhaṃ. Evamettha acittakapakkhepi surāya akusalacitteneva pātabbato ariyasāvakānaṃ apivanaṃ samatthitanti veditabbaṃ. Athāpi siyā ajānanapakkhe akusalacittena vināva pātabbattepi surāya apivanaṃ ariyānaṃ dhammatāti samatthanaparametanti, taṃ na, aṭṭhakathāvacanantarehi virujjhanato. Yathā hi vacanantarehi na virujjhati, tathāyeva attho gahetabbo.

Auch jene Aussage in der Dīgha-Nikāya-Kommentarliteratur (Sumandgalavilāsinī, zu Dī. Ni. I, 352): „Alkohol und Milch vermischend... pe... dies ist durch die Naturgesetzmäßigkeit erwiesen (dhammatāsiddhaṃ)“ – selbst diese Aussage beweist, dass das Trinken von Alkohol (surāpāna) selbst im absichtslosen Zustand (acittakapakkha) nur durch einen unheilsamen Geist (akusalacitta) erfolgt. Denn wenn es heißt: „Selbst in einer anderen Existenz tötet der edle Schüler (ariyasāvako) selbst um des Lebens willen kein Lebewesen, nimmt nichts Ungegebenes... pe... trinkt keinen Alkohol“, und man bedenkt, dass der Einwand entstehen könnte: „Was die ersten vier Handlungspfade (kammapatha) betrifft, so ist die Enthaltung wegen des Vorhandenseins von Absicht (sacittakatta) leicht; wie aber könnte die Enthaltung vom letzten, dem Alkoholtrinken, stattfinden, wenn es ohne Absicht (acittakatta) geschieht?“, so sprach der Kommentator, um diese im Sinn enthaltene Bedeutung zu verdeutlichen, folgende Antwort: „Selbst wenn ihm Alkohol und Milch...“ usw. Darin zielt die Aussage „nur die Milch dringt ein, nicht der Alkohol“ darauf ab, das gänzliche Nicht-Eindringen des Alkohols über die Speiseröhre (paragala) hinaus aufzuzeigen, nicht aber darauf, die Fähigkeit der mit Alkohol vermischten Milch aufzuzeigen, sich vom Alkohol zu trennen. Dies ist die Absicht dabei: Wenn nämlich in eine mit Alkohol vermischte Milch etwas eindringen würde, würde nur die Milch eindringen, nicht der Alkohol. Da jedoch die Milch nicht vom Alkohol getrennt ist, dringt überhaupt nichts ein. Die Formulierung „Dies ist durch die Herkunft erwiesen“ (yonisiddhaṃ) bedeutet: Dass das Wasser nicht in den Mund gelangt, ist durch die biologische Gattung (yoni) bestimmt. Hier ist mit „yoni“ die Gattung (jāti) gemeint. Der Sinn ist: Weil bei jenen, die zur Gattung der Kraniche (koñca) gehören, die materiellen Phänomene (rūpadhamma), die man als Schnabel bezeichnet, nicht die Ursache für das Herunterschlucken des mit Milch vermischten Wassers sind, ist dieses Nicht-Eindringen erwiesen. Denn auch dies bezieht sich auf das Nicht-Eindringen über die Speiseröhre hinaus, selbst wenn bei mit Alkohol vermischter Milch die Milch eindringt. „Durch die Naturgesetzmäßigkeit erwiesen“ (dhammatāsiddhaṃ) bedeutet: Es ist erwiesen durch die Naturgesetzmäßigkeit (dhammatā) des edlen Schülers, welche in der Abwesenheit von jenen geistigen Befleckungen (kilesa) besteht, die mit den immateriellen Phänomenen (arūpadhamma) verbunden sind und die Ursache für das Trinken von Alkohol bilden. So ist zu verstehen, dass hierdurch das Nicht-Trinken der edlen Schüler begründet ist, da Alkohol selbst im absichtslosen Zustand nur mit einem unheilsamen Geist getrunken werden kann. Sollte man einwenden: „Selbst wenn man im Zustand des Nichtwissens ganz ohne unheilsamen Geist trinken könnte, dient dies dazu aufzuzeigen, dass das Nicht-Trinken von Alkohol die Naturgesetzmäßigkeit der Edlen ist“, so ist das nicht richtig, da es im Widerspruch zu anderen Aussagen der Kommentare steht. Denn man muss die Bedeutung genau so auffassen, wie sie nicht mit anderen Aussagen in Widerspruch gerät.

Apica pāṇātipātādīnaṃ pañcannaṃ kammapathānaṃ bhavantarepi akaraṇaṃ ariyānaṃ dhammatāsīlameva, tesañca yadi sacittakataṃ samānaṃ. Surāpānaṃ viya itarānipi cattāri ajānantenāpi ariyasāvakena na kattabbāni siyuṃ, tathā ca ajānantānaṃ ariyānaṃ kusalābyākatacittehipi viramaṇaparamāraṇaparasantakagahaṇādīsu kāyavacīpavatti na sampajjeyya, no ce sampajjati, cakkhupālattherassa caṅkamanena pāṇaviyogassa, uppalavaṇṇattheriyā balakkārena maggenamaggaphusanassa ca pavattattā. Tasmā surāpānassa acittakapakkhepi akusaleneva pātabbatāya surā ariyānaṃ paragalaṃ na pavisatīti visesetvā vuttanti veditabbaṃ.

Zudem ist das Nicht-Begehen der fünf Handlungspfade (kammapatha), wie dem Töten von Lebewesen usw., selbst in einer zukünftigen Existenz die natürliche Tugend (dhammatāsīla) der Edlen. Und wenn das Vorhandensein von Absicht (sacittakata) bei diesen dasselbe wäre, dann dürften die anderen vier Handlungspfade, ebenso wie das Alkoholtrinken, vom edlen Schüler selbst im Zustand des Nichtwissens nicht begangen werden. In diesem Fall würde für die unwissenden Edlen selbst bei heilsamen (kusala) oder unbestimmten (abyākata) Geisteszuständen keine körperliche oder sprachliche Aktivität (kāyavacīpavatti) in Bezug auf Enthaltung, das Töten anderer, das Wegnehmen fremden Eigentums usw. stattfinden. Dies ist jedoch nicht der Fall, da es beim Älteren Cakkhupāla durch das Auf-und-Ab-Gehen (caṅkamana) zur Zerstörung von Leben kam und bei der Nonne Uppalavaṇṇā durch Gewaltanwendung zur physischen Berührung kam. Darum ist zu verstehen, dass es ausdrücklich mit dem Unterschied gesagt wurde: Weil das Trinken von Alkohol selbst im absichtslosen Zustand nur mit unheilsamem Geist geschehen kann, dringt der Alkohol bei den Edlen nicht über die Speiseröhre hinaus ein.

Nanu vatthuṃ jānantasseva sabbe kammapathā vuttāti? Na, micchādiṭṭhiyā viparītaggahaṇeneva pavattattā. Kathañhi nāma asabbaññuṃ sabbaññuto, aniccādiṃ niccādito ca gahaṇantī diṭṭhi vatthuṃ vijānāti. Yadi hi jāneyya, micchādiṭṭhiyeva na siyā. Sā ca kammapathesu gaṇitāti kuto jānantasseva kammapathappavattiniyamo. Atha sabbaññuṃ sabbaññūti gaṇhantīpi ‘‘ayaṃ satto’’ti tassa sarūpaggahaṇato diṭṭhipi vatthuṃ vijānātīti ce? Na, surāpānassapi ‘‘ayaṃ na surā’’ti sarūpaggahaṇassa samānattā. ‘‘Aya’’nti ca vatthuparāmasanepi ‘‘surā’’ti visesavijānanābhāvā na jānātīti ce? ‘‘Aya’’nti puggalattaṃ jānantīpi ‘‘asabbaññū’’tipi visesajānanābhāvā diṭṭhipi vatthuṃ na jānātīti samānameva. Evañhi tesaṃ [Pg.117] buddhāti ahitoti ahitaṃ vā pūraṇakassapādiṃ hito paṭighassa vā anunayassa vā uppādanepi eseva nayo. Vipallāsapubbakañhi sabbaṃ akusalaṃ.

Wird nicht eingewendet: „Sind nicht alle Handlungspfade (kammapatha) nur für jemanden dargelegt, der das Objekt (vatthu) kennt?“ Nein, denn die falsche Ansicht (micchādiṭṭhi) entsteht gerade durch ein verkehrtes Erfassen (viparītaggahaṇa). Denn wie um alles in der Welt sollte eine Ansicht, die das Nicht-Allwissende als allwissend und das Unbeständige (anicca) usw. als beständig (nicca) usw. erfasst, das Objekt wirklich erkennen? Wenn sie es nämlich erkennen würde, gäbe es gar keine falsche Ansicht. Und da diese falsche Ansicht zu den Handlungspfaden gezählt wird, wie sollte es dann die feste Regel geben, dass ein Handlungspfad nur bei Erkennen des Objekts zustande kommt? Wenn man nun einwendet: „Auch wenn sie einen Nicht-Allwissenden als allwissend erfasst, erkennt die Ansicht dennoch das Objekt, weil sie dessen konkrete Gestalt (sarūpaggahaṇa) mit den Worten „Dies ist ein Lebewesen“ erfasst“? Nein, denn das ist genau dasselbe wie beim Alkoholtrinken, wenn die konkrete Gestalt mit den Worten „Dies ist kein Alkohol“ erfasst wird. Wenn man entgegnet: „Obgleich man sich mit „dieses“ auf das Objekt bezieht, weiß man es nicht, weil kein spezifisches Erkennen als „Alkohol“ vorliegt“? Dann ist das völlig gleichwertig mit: „Obgleich man die Personenschaft mit „dieses“ erkennt, weiß auch die falsche Ansicht das Objekt nicht, weil kein spezifisches Erkennen als „nicht-allwissend“ vorliegt.“ Ebenso verhält es sich, wenn man den Buddha und andere fälschlich als unheilsam ansieht oder Pūraṇa Kassapa und andere unheilsame Personen als heilsam ansieht, oder wenn man Hass (paṭigha) oder Zuneigung (anunaya) erzeugt. Denn allem Unheilsamen geht eine Verzerrung (vipallāsa) voraus.

Apica surāya pīyamānāya niyamena akusaluppādanaṃ sabhāvo pītāya viya. Khīrādisaññāya pītasurassa puggalassa mātubhaginiādīsupi rāgadosādiakusalappabandho vatthusabhāveneva uppajjati, evaṃ pīyamānakkhaṇepi tikhiṇo rāgo uppajjateva, teneva sāgatattherassa ajānitvā pivanakāle pañcābhiññādijhānaparihāni, pacchā ca buddhādīsu agāravādiakusalappabandho yāva surāvigamā pavattittha. Teneva bhagavāpi tassa agāravādiakausalappavattidassanamukhena surādosaṃ pakāsetvā sikkhāpadaṃ paññapesi. Na hi pañcanīvaraṇuppattiṃ vinā jhānaparihāni hoti. Tasmā ajānantassāpi surā pīyamānā pītā ca attano sabhāveneva akusaluppādikāti ayamattho sāgatattherassa jhānaparihāniyā anvayatopi, ariyānaṃ kilesābhāvena mukhena surāya appavesasaṅkhātabyatirekatopi sijjhatīti niṭṭhamettha gantabbaṃ, evaṃ gahaṇameva hi vibhajjavādīmatānusāraṃ.

Zudem ist es die inhärente Natur (sabhāva) des Alkohols, beim Trinken unweigerlich Unheilsames hervorzurufen, ebenso wie nach dem Trinken. Bei einer Person, die Alkohol im Glauben getrunken hat, es sei Milch oder dergleichen, entsteht die Kette unheilsamer Zustände wie Gier, Hass usw. (selbst gegenüber Mutter, Schwester usw.) allein durch die Natur des Objekts selbst. Ebenso entsteht selbst im Moment des Trinkens gewiss heftige Gier (tikhiṇa rāga). Aus eben diesem Grund ereignete sich beim Älteren Sāgata, als er unwissentlich trank, der Verlust der Vertiefungen (jhāna), wie der fünd höherer Geisteskräfte (abhiññā), und danach entstand eine Kette unheilsamer Zustände wie Respektlosigkeit gegenüber dem Buddha und anderen, die anhielt, bis die Wirkung des Alkohols verflogen war. Aus eben diesem Grund wies auch der Erhabene, indem er das Auftreten unheilsamer Geisteszustände wie Respektlosigkeit bei ihm aufzeigte, auf die Fehler des Alkohols hin und erließ die Ordensregel (sikkhāpada). Denn ohne das Entstehen der fünd Hemmnisse (nīvaraṇa) gibt es keinen Verlust der Vertiefung (jhāna). Darum bringt der Alkohol, ob er nun gerade getrunken wird oder bereits getrunken wurde, selbst bei einem Nichtwissenden allein durch seine eigene Natur Unheilsames hervor. Dieser Sinn erweist sich sowohl in Übereinstimmung (anvaya) mit dem Verlust der Vertiefung des Älteren Sāgata als auch im logischen Umkehrschluss (vyatireka), welcher darin besteht, dass aufgrund der Abwesenheit von Befleckungen bei den Edlen kein Eindringen von Alkohol in den Mund stattfindet. Zu dieser Schlussfolgerung muss man hier gelangen. Denn diese Auffassung entspricht genau der Lehrmeinung der Vibhajjavādins.

Yaṃ pana ‘‘jānitvā pivantasseva akusala’’nti gahaṇaṃ, taṃ bhinnaladdhikānaṃ abhayagirikādīnameva mataṃ, taṃ pana gaṇṭhipadakārakādīhi ‘‘paravādo’’ti ajānantehi attano matiyā saṃsanditvā likhitaṃ vibhajjavādīmaṇḍalampi pavisitvā yāvajjatanā sāsanaṃ dūseti, purāpi kira imasmimpi damiḷaraṭṭhe koci bhinnaladdhiko nāgaseno nāma thero kuṇḍalakesīvatthuṃ paravādamathananayadassanatthaṃ damiḷakabbarūpena kārento ‘‘imaṃ surāpānassa jānitvāva pivane akusalanayaṃ, aññañca desakālādibhedena anantampi ñeyyaṃ sabbaññutaññāṇaṃ salakkhaṇavaseneva ñātuṃ na sakkoti ñāṇena paricchinnattena ñeyyassa anantattahānippasaṅgato. Aniccādisāmaññalakkhaṇavaseneva pana ñātuṃ sakkotī’’ti ca, ‘‘paramatthadhammesu nāmarūpantiādibhedo viya puggalādisammutipi visuṃ vatthubhedo evā’’ti ca evamādikaṃ bahuṃ viparītatthanayaṃ kabbākārassa kavino upadisitvā tasmiṃ pabandhe kāraṇābhāsehi satiṃ sammohetvā pabandhāpesi, tañca kabbaṃ nissāya imaṃ bhinnaladdhikamataṃ idha vibhajjavādīmate [Pg.118] sammissaṃ ciraṃ pavattittha. Taṃ pana pacchā ācariyabuddhappiyamahātherena bāhirabbharikaṃ diṭṭhijālaṃ vighāṭetvā idha parisuddhaṃ sāsanaṃ patiṭṭhāpentena sodhitampi sāratthadīpaniyā (sārattha. ṭī. pārājikakaṇḍa 2.42) vinayaṭīkāya surāpānassa sacittakapakkheyeva cittaṃ akusalanti samatthanavacanaṃ nissāya kehici vipallattacittehi puna ukkhittasiraṃ jātaṃ, tañca mahātherehi vinicchinitvā gārayhavādaṃ katvā madditvā laddhigāhake ca bhikkhū viyojetvā dhammena vinayena satthusāsanena cireneva vūpasamitaṃ. Tenevettha mayaṃ evaṃ vitthārato idaṃ paṭikkhipimha ‘‘mā aññepi vibhajjavādino ayaṃ laddhi dūsesī’’ti. Tasmā idha vuttāni avuttāni ca kāraṇāni suṭṭhu sallakkhetvā yathā āgamavirodho na hoti, tathā attho gahetabbo.

Die Auffassung aber, dass [das Trinken von Berauschendem] nur für denjenigen unheilsam (akusala) ist, der wissentlich trinkt, ist die Ansicht jener von falscher Lehre Befangenen, wie den Bewohnern des Abhayagiri-Klosters und anderen. Diese [Ansicht] wurde von den Verfassern von Glossaren (gaṇṭhipadakāraka) und anderen, die nicht erkannten, dass es sich um eine gegnerische Lehre (paravāda) handelte, mit ihrer eigenen Meinung abgeglichen und aufgezeichnet; sie drang sogar in den Kreis der Vibhajjavādins ein und schädigt die Lehre (sāsana) bis zum heutigen Tage. Es heißt, dass einst selbst in diesem Damila-Reich ein Ältester namens Nāgasena, der einer Irrlehre anhing, die Geschichte der Kuṇḍalakesī in Form einer tamilischen Dichtung verfasste, um eine Methode zur Widerlegung gegnerischer Lehren aufzuzeigen. Dabei wies er den Dichter, der das Werk verfasste, an: „Dies ist die unheilsame Methode beim Trinken von Berauschendem nur im Falle des bewussten Trinkens“; und auch: „Das zu Erkennende (ñeyya), das durch Unterschiede wie Ort und Zeit unendlich ist, kann das Allwissende Wissen nicht durch das eigene spezifische Merkmal (salakkhaṇa) erkennen. Warum? Weil durch ein begrenztes Wissen das Unendliche des zu Erkennenden verloren ginge. Vielmehr kann es dies nur durch die allgemeinen Merkmale wie Unbeständigkeit (anicca) usw. erkennen“; und ferner: „Wie die Unterscheidung von Name und Form (nāmarūpa) unter den absoluten Wahrheiten (paramatthadhamma) eine wirkliche Verschiedenheit der Dinge (vatthubheda) darstellt, so ist auch die konventionelle Bezeichnung (sammuti) von Personen (puggala) usw. eine eigenständige Verschiedenheit der Dinge.“ Nachdem er dem verfassenden Dichter viele solche verkehrten Auslegungen dargelegt hatte, verwirrte er dessen Achtsamkeit in jenem Werk durch Scheingründe und ließ es so verfassen. Und gestützt auf dieses Gedicht existierte diese Ansicht der Häretiker vermischt mit der Lehre der Vibhajjavādins hier für lange Zeit. Obgleich diese Ansicht später vom großen Lehrer Buddhappiya Mahāthera bereinigt wurde, der dieses von außen eingedrungene Netz von Ansichten zerriss und die reine Lehre hier etablierte, lebte sie, gestützt auf die Feststellung in der Vinaya-Tīkā namens Sāratthadīpanī, dass beim Trinken von Berauschendem nur im Falle von Absicht (sacittakapakkha) der Geist unheilsam sei, durch einige verwirrte Geister wieder auf. Diese [Ansicht] wurde schließlich von den Großältesten untersucht, als tadelnswerte Lehre verdammt, zurückgewiesen, und die Mönche, die an dieser Ansicht festhielten, wurden ausgeschlossen, wodurch sie gemäß dem Dhamma, dem Vinaya und der Lehre des Meisters erst nach langer Zeit zur Ruhe gebracht wurde. Deshalb haben wir dies hier so ausführlich zurückgewiesen, damit diese falsche Ansicht nicht auch andere Vibhajjavādins verdirbt. Darum sollte man die hier genannten und ungenannten Gründe wohl beachten und den Sinn so erfassen, dass kein Widerspruch zu den heiligen Schriften (āgama) entsteht.

Sesanti yassa vatthuvijānanacittena sacittakapakkhepi cittaṃ akusalamevāti niyamo natthi, taṃ sabbanti attho. Rundhantīti ‘‘tiracchānagatitthiyā doso natthī’’tiādinā anāpattiyā lesaggahaṇaṃ nivārentī. Dvāraṃ pidahantīti ‘‘tañca kho manussitthiyā’’tiādinā (pārā. 41) lesaggahaṇassa kāraṇasaṅkhātaṃ dvāraṃ pidahantī. Sotaṃ pacchindamānāti tadubhayalesaggahaṇadvārānaṃ vasena avicchinnaṃ vītikkamasotaṃ pacchindamānā. Gāḷhataraṃ karontīti yathāvuttehi kāraṇehi paṭhamapaññattisiddhaṃ āpattiññeva daḷhaṃ karontī, anāpattiyā okāsaṃ adadamānāti attho. Sā ca yasmā vītikkamābhāve, avisayatāya abbohārike vītikkame ca lokavajjepi sithilaṃ karontī uppajjati, tasmā tathā uppattiṃ uppattikāraṇañca dassento āha aññatra adhimānātiādi. Aññatra adhimānāti imissā anupaññattiyā ‘‘vītikkamābhāvā’’ti kāraṇaṃ vuttaṃ. Aññatra supinantāti imissā ‘‘abbohārikattā’’ti kāraṇaṃ vuttaṃ. Tattha vītikkamābhāvāti pāpicchāya avijjamānassa uttarimanussadhammassa vijjamānato pakāsanavasappavattavisaṃvādanādhippāyasaṅkhātassa vītikkamassa abhāvato. Adhimānikassa hi anadhigate adhigatasaññitāya yathāvuttavītikkamo natthi. Abbohārikattāti ‘‘atthesā, bhikkhave, cetanā, sā ca kho abbohārikā’’ti (pārā. 235) vacanato mocanassādacetanāya upakkamanassa ca vijjamānattepi thinamiddhena abhibhūtatāya [Pg.119] avasattena abbohārikattā, āpattikāraṇavohārābhāvāti attho. -saddo cettha samuccayattho daṭṭhabbo, ‘‘abbohārikattā cā’’ti vā pāṭho. Vuttāti duvidhāpi cesā anupaññatti anāpattikarā vuttāti adhippāyo.

„Das Übrige“ (sesaṃ) bedeutet: all jene Trainingsregeln, bei denen es keine feste Regel gibt, dass selbst im Falle eines Vergehens mit Absicht (sacittakapakkha) der Geist durch das den Gegenstand erkennende Bewusstsein unheilsam sein muss. „Sie versperren“ (rundhanti) bedeutet, dass sie das Ergreifen von Ausflüchten (lesaggahaṇa) für die Straffreiheit verhindern, wie etwa: „Bei einem weiblichen Tier liegt kein Vergehen vor“ usw. „Sie schließen die Tür“ (dvāraṃ pidahanti) bedeutet, dass sie die als Ursache für Ausflüchte bezeichnete Tür schließen, wie durch die Worte: „Und dies betrifft nur eine menschliche Frau“ usw. „Indem sie den Strom abschneiden“ (sotaṃ pacchindamānā) bedeutet, dass sie den ununterbrochenen Strom der Übertretung mittels jener beiden Türen des Ergreifens von Ausflüchten abschneiden. „Sie machen es noch strenger“ (gāḷhataraṃ karonti) bedeutet, dass sie aus den genannten Gründen eben jenes durch die ursprüngliche Festlegung (paṭhamapaññatti) begründete Vergehen festigen, ohne einen Raum für Straffreiheit zu gewähren. Und da diese zusätzliche Festlegung (anupaññatti) entsteht, indem sie [die Regel] lockert, sei es bei Nichtvorliegen einer Übertretung, oder bei einer aufgrund mangelnder Eignung unbedeutenden (abbohārika) Übertretung, oder selbst bei einem gesellschaftlich verpönten Vergehen (lokavajja), sprach er, um deren Entstehung und den Grund für ihr Entstehen darzulegen, die Worte: „Außer bei Dünkel“ (aññatra adhimānā) usw. Als Grund für diese zusätzliche Festlegung „Außer bei Dünkel“ wurde „Nichtvorliegen einer Übertretung“ (vītikkamābhāva) genannt. Als Grund für jene [zusätzliche Festlegung] „Außer im Traum“ wurde „Unbedeutsamkeit“ (abbohārikatta) genannt. Dabei bedeutet „Nichtvorliegen einer Übertretung“ (vītikkamābhāva) das Fehlen einer Übertretung, die in der Absicht zur Täuschung besteht, welche sich darin äußert, dass man aus böser Absicht einen nicht vorhandenen Zustand übermenschlicher Vollkommenheit (uttarimanussadhamma) als vorhanden darstellt. Denn bei einem von Dünkel Befangenen liegt die genannte Übertretung nicht vor, da er bezüglich des Nicht-Erreichten die Wahrnehmung hat, es erreicht zu haben. „Unbedeutsamkeit“ (abbohārikatta) bedeutet: Wegen des Ausspruchs: „Es gibt diese Absicht, o Mönche, doch sie ist unbedeutend“, ist [die Absicht] trotz des Vorliegens der Absicht, den Samen auszustoßen, und der Anstrengung dazu, aufgrund der Überwältigung durch Starrheit und Trägheit (thina-middena) kraftlos und daher unbedeutend, weshalb sie nicht als Ursache für ein Vergehen bezeichnet werden kann. Das Wort „vā“ (oder) ist hier im Sinne einer Zusammenfassung (samuccaya) zu verstehen, oder es gibt die Lesart „abbohārikattā ca“ (und wegen der Unbedeutsamkeit). „Ist dargelegt“ (vuttā) bedeutet: Diese zusätzliche Festlegung ist in beiderlei Hinsicht als straffrei machend dargelegt worden; das ist die Absicht.

Akate vītikkameti āpadāsupi bhikkhūhi sikkhāpadavītikkame akate, kukkuccā na bhuñjiṃsūtiādīsu viya vītikkamaṃ akatvā bhikkhūhi attano dukkhuppattiyā ārocitāyāti attho. Sithilaṃ karontīti paṭhamaṃ sāmaññato baddhasikkhāpadaṃ mocetvā attano visaye anāpattikaraṇavasena sithilaṃ karontī. Dvāraṃ dadamānāti anāpattiyā dvāraṃ dadamānā. Aparāparampi anāpattiṃ kurumānāti dinnena tena dvārena uparūpari anāpattibhāvaṃ dīpentī. Paññattepi sikkhāpade udāyinā ‘‘muhuttikāya vesiyā na doso’’ti lesena vītikkamitvā sañcarittāpajjanavatthusmiṃ (pārā. 296 ādayo) paññattattā ‘‘kate vītikkame’’ti vuttaṃ. Paññattigatikāti atthato mūlapaññattiyevāti adhippāyo.

„Wenn keine Übertretung begangen wurde“ (akate vītikkame) bedeutet: Wenn die Mönche selbst in Notzeiten keine Übertretung der Trainingsregeln begangen haben, sondern – wie in den Fällen „Aus Gewissensbissen aßen sie nicht“ usw. – ohne eine Übertretung zu begehen, ihr eigenes Entstehen von Leid mitteilten. „Sie lockern [die Regel]“ (sithilaṃ karonti) bedeutet, dass sie die zuvor allgemein festgelegte Trainingsregel lösen und sie durch die Gewährung von Straffreiheit in Bereichen, die außerhalb ihrer Zuständigkeit liegen, lockern. „Indem sie eine Tür öffnen“ (dvāraṃ dadamānā) bedeutet, dass sie eine Tür zur Straffreiheit öffnen. „Indem sie immer weitere Straffreiheit gewähren“ (aparāparampi anāpattiṃ kurumānā) bedeutet, dass sie durch diese geöffnete Tür fortlaufend den Zustand der Straffreiheit aufzeigen. „Wenn eine Übertretung begangen wurde“ (kate vītikkame) wird gesagt, weil die Trainingsregel zwar bereits festgelegt war, Udāyin diese jedoch unter dem Vorwand „Bei einer Kurtisane für einen kurzen Moment liegt kein Vergehen vor“ übertrat, woraufhin die Regel bezüglich des Herbeiführens von Kuppelei (sañcaritta) festgelegt wurde. „Sie hat den Charakter der Festlegung“ (paññattigatikā) bedeutet, dass sie dem Sinne nach der ursprünglichen Festlegung (mūlapaññatti) gleicht; das ist die Absicht.

Makkaṭīvatthukathāvaṇṇanānayo niṭṭhito.

Die Methode der Erklärung der Geschichte über das Affen-Weibchen (Makkaṭīvatthu) ist abgeschlossen.

Santhatabhāṇavāro

Der Santhata-Rezitationsabschnitt.

Vajjiputtakavatthukathāvaṇṇanā

Die Erklärung der Geschichte über die Vajjiputtaka-Mönche.

43-44. Vajjiputtakavatthukathāya pāḷiyaṃ ‘‘vesālikā…pe… methunaṃ dhammaṃ paṭiseviṃsū’’ti ettha te ñātikulaṃ gantvā gihiliṅgaṃ gahetvā ‘‘gihibhūtā maya’’nti saññāya methunaṃ paṭiseviṃsūti gahetabbaṃ, tenāha ñātibyasanenapi phuṭṭhātiādi. Ñātīnaṃ vināso rājadaṇḍādikāraṇena hotīti āha rājadaṇḍaiccādi. Dhaññahiraññadāsidāsagomahiṃsādidhanāni bhogā nāma, tesampi rājadaṇḍādināva vināsoti āha ‘‘esa nayo dutiyapadepī’’ti. Na sabbaññubuddhotiādinā tīsu vatthūsu appasannāva sāsane abhabbāti saññāya attano bhabbataṃ pakāsentā na mayantiādimāhaṃsūti veditabbaṃ. ‘‘Aṭṭhatiṃsārammaṇesū’’ti pāḷiyaṃ anāgate ālokākāsakasiṇe vajjetvā vuttaṃ, tehi pana [Pg.120] saddhiṃ cattālīsa honti. Vibhattā kusalā dhammāti ‘‘imasmiṃ ārammaṇe idaṃ hotī’’ti vibhāgaso dassitā saupacārajjhānā mahaggatakusalā dhammā. Gihipalibodhanti sahasokitādivasena gihīsu byāvaṭataṃ. Āvāsapalibodhanti senāsanesu navakammādivasena niccabyāvaṭataṃ. Duppariccāgānaṃ imesaṃ dvinnaṃ palibodhānaṃ vasena sabbepi palibodhā saṅgahitā evāti veditabbaṃ.

43-44. In der Erklärung der Geschichte der Vajjiputtakas im Pali-Text zu den Worten „Die von Vesālī ... pflegten den Geschlechtsverkehr“ ist Folgendes zu verstehen: Sie gingen zu den Häusern ihrer Verwandten, nahmen das Aussehen von Laien an und pflegten mit der Vorstellung „Wir sind Laien geworden“ den Geschlechtsverkehr; so ist es aufzufassen. Deshalb sagte er: „Auch vom Verlust von Verwandten betroffen“ usw. Der Untergang von Verwandten geschieht durch königliche Bestrafung und andere Ursachen; deshalb sagte er: „Königliche Bestrafung“ usw. Getreide, Gold, Sklavinnen, Sklaven, Rinder, Büffel und andere Mittel des Wohlstands werden als „Besitztümer“ (bhogā) bezeichnet; auch deren Zerstörung geschieht durch königliche Bestrafung usw., weshalb er sagte: „Diese Methode gilt auch für das zweite Wort.“ Mit der Vorstellung „Der Buddha ist nicht allwissend“ usw. verkündeten sie, da sie kein Vertrauen in die drei Objekte hatten und somit für die Lehre ungeeignet waren, ihre eigene Eignung und sagten „Nicht wir...“ usw.; so ist es zu verstehen. Im Pali-Wortlaut „unter den achtunddreißig Objekten“ wurde dies unter Ausschluss der nicht vorkommenden Licht- und Raum-Kasinas gesagt; zusammen mit diesen sind es jedoch vierzig. „Analysierte heilsame Phänomene“ bedeutet: Die erhabenen heilsamen Phänomene (mahaggatakusala) samt der Zugangskonzentration (saupacārajjhāna), die im Einzelnen dargelegt werden als: „Bei diesem Meditationsobjekt entsteht dieses [heilsame Bewusstsein]“. „Das Hindernis der Laien“ bedeutet die Beschäftigung mit den Laien aufgrund von Sorge, Trauer usw. „Das Hindernis des Wohnorts“ bedeutet die ständige Beschäftigung mit den Unterkünften durch Bauarbeiten usw. Es ist zu verstehen, dass durch diese beiden schwer aufzugebenden Hindernisse auch alle anderen Hindernisse mit eingeschlossen sind.

Yenāti kāraṇena. Asaṃvāsoti idaṃ tasmiṃ attabhāve kenacipi pariyāyena bhikkhu hutvā bhikkhūhi saddhiṃ saṃvāsaṃ nārahatīti imamatthaṃ sandhāya vuttanti āha ‘‘asaṃvāso’’ti. Paññattaṃ samūhaneyyāti ‘‘so āgato na pabbājetabbo’’ti avatvā ‘‘na upasampādetabbo’’ti ettakasseva vuttattā pārājikassa sāmaṇerabhūmi anuññātāti viññāyati, tenāha sāmaṇerabhūmiyaṃ pana ṭhitotiādi. ‘‘Yo pana bhikkhū’’ti vuttattā (pārā. 39) paccakkhātasikkho yasmā bhikkhu na hoti, methunasevane ca pārājikaṃ nāpajjati, tasmāssa ‘‘āgato upasampādetabbo’’ti upasampadaṃ anujānanto pārājikaṃ na samūhanati nāma, tenāha ‘‘bhikkhubhāve ṭhatvā avipannasīlatāyā’’ti. Uttamatthaṃ arahattaṃ, nibbānameva vā.

„Durch welches“ (yena) bedeutet: aus welchem Grund. Der Begriff „Gemeinschaftslosigkeit“ (asaṃvāsa) wurde im Hinblick auf die Bedeutung gesagt, dass man in dieser Existenz auf keinerlei Weise, selbst wenn man Mönch würde, der Gemeinschaft mit den Mönchen würdig ist; deshalb sagte er „Gemeinschaftslosigkeit“. Da nicht gesagt wurde „Wenn er kommt, soll er nicht als Novize aufgenommen werden“, sondern nur gesagt wurde „er darf nicht höher ordiniert werden“, versteht man, dass für einen, der ein Pārājika begangen hat, der Status eines Novizen (sāmaṇerabhūmi) erlaubt ist; deshalb sagte er: „Wer aber auf der Stufe eines Novizen steht“ usw. Weil es heißt „Welcher Mönch aber...“, ist einer, der das Training zurückgewiesen hat, da er kein Mönch mehr ist, durch das Ausüben des Geschlechtsverkehrs nicht von einem Pārājika betroffen; wenn man ihm daher bei seiner Rückkehr die höhere Ordination gewährt mit den Worten „Wenn er kommt, soll er ordiniert werden“, hebt man das Pārājika nicht auf; deshalb sagte er: „indem er im Mönchsstand verweilt, mit unverletzter Tugend“ usw. „Das höchste Ziel“ bedeutet die Arahatschaft oder das Nibbāna selbst.

Catubbidhavinayādikathāvaṇṇanā

Erklärung der Darlegung des vierfachen Vinaya usw.

45. Nīharitvāti pāḷito uddharitvā, tathā hi ‘‘pañcahupāli, aṅgehi samannāgatena bhikkhunā nānuyuñjitabbaṃ. Katamehi pañcahi? Suttaṃ na jānāti, suttānulomaṃ na jānātī’’tiādipāḷito suttaṃ suttānulomañca nīhariṃsu. ‘‘Anāpatti evaṃ amhākaṃ ācariyānaṃ uggaho paripucchāti bhaṇatī’’ti evamādito ācariyavādaṃ. ‘‘Āyasmā upāli evamāha – ‘anāpatti, āvuso, supinantenā’ti’’ evamādito attano matiṃ nīhariṃsu, sā ca therassa attanomati suttena saṅgahitattā suttaṃ jātaṃ, evamaññāpi suttādīhi saṅgahitāva gahetabbā, netarāti veditabbaṃ. Atha vā nīharitvāti vibhajitvā sāṭṭhakathaṃ sakalaṃ vinayapiṭakaṃ suttādīsu catūsu padesesu pakkhipitvā catudhā vibhajitvā vinayaṃ pakāsesuṃ [Pg.121] tabbinimuttassa abhāvāti adhippāyo. Vuttanti nāgasenattherena milindapañhe vuttaṃ. Kaṇṭhādivaṇṇuppattiṭṭhānakaraṇādīhi āharitvā attano vacīviññattiyāva bhāsitavacanaṃ āhaccapadaṃ. Rasoti sāro ‘‘pattaraso’’tiādīsu (dha. sa. 628-630) viya, paṭikkhittaanuññātasuttasāroti attho, rasoti vā lakkhaṇaṃ paṭivatthukaṃ anuddharitvā lakkhaṇānulomena vuttattā. Dhammasaṅgāhakādiācariyavaṃsena ābhatā aṭṭhakathā ācariyavaṃsoti āha ‘‘ācariyavaṃsoti ācariyavādo’’ti.

45. „Herausgenommen habend“ (nīharitvā) bedeutet: aus dem Pali-Text entnommen habend. Denn so entnahmen sie das Sutta und das Suttānuloma aus dem Pali-Text „Mit fünf Faktoren ausgestattet, Upāli, sollte ein Mönch nicht befragt werden... Er kennt das Sutta nicht, er kennt das Suttānuloma nicht“ usw. Die Lehrmeinung der Lehrer (ācariyavāda) entnahmen sie aus Passagen wie „Kein Vergehen; so ist das Lernen und die Befragung unserer Lehrer, sagt er“ usw. Die eigene Meinung (attano mati) entnahmen sie aus Passagen wie „Der ehrwürdige Upāli sprach so: ‚Kein Vergehen, Freunde, durch einen Traum‘“ usw. Und diese persönliche Meinung des Thera wurde, weil sie mit dem Sutta übereinstimmt, zu einem Sutta. Ebenso ist zu verstehen, dass auch andere persönliche Meinungen nur dann zu akzeptieren sind, wenn sie mit dem Sutta usw. übereinstimmen, andernfalls nicht. Alternativ bedeutet „herausgenommen habend“: eingeteilt habend. Sie legten das gesamte Vinaya-Piṭaka samt Kommentar in den vier Kategorien wie Sutta usw. nieder, teilten es vierfach ein und machten das Vinaya deutlich, da es nichts gibt, was außerhalb davon stünde; dies ist die Absicht. „Es wurde gesagt“ bezieht sich auf das, was vom Thera Nāgasena im Milindapañha gesagt wurde. Worte, die durch das Hervorbringen an den Artikulationsstellen und Organen wie Kehle usw. allein durch die eigene sprachliche Bekanntmachung gesprochen werden, heißen „āhaccapada“. „Essenz“ (raso) bedeutet der Kern (sāro), wie in Ausdrücken wie „Blatt-Essenz“ (pattaraso) usw.; die Bedeutung ist: die Essenz des Sutta bezüglich des Verbotenen und Erlaubten. Oder „raso“ bedeutet Merkmal (lakkhaṇa), weil es in Übereinstimmung mit den Merkmalen dargelegt wurde, ohne sich auf einen konkreten Einzelfall zu beziehen. Der von der Linie der Lehrer, wie den Konzilsteilnehmern (dhammasaṅgāhaka), überlieferte Kommentar ist der „ācariyavaṃsa“; deshalb sagte er: „ācariyavaṃsa bedeutet die Lehrmeinung der Lehrer (ācariyavāda)“.

Vinayapiṭake pāḷīti idha adhikāravasena vuttaṃ. Sesapiṭakesupi suttādicatunayā yathānurūpaṃ labbhanteva. Mahāpadesāti mahāokāsā mahāvisayā, te atthato ‘‘yaṃ, bhikkhave’’tiādipāḷivasena akappiyānulomato kappiyānulomato ca puggalehi nayato tathā tathā gayhamānā atthanayā eva. Te hi bhagavatā sarūpato avuttesupi paṭikkhittānulomesu, anuññātānulomesu ca sesesu kiccesu nivattipavattihetutāya mahāgocarāti ‘‘mahāpadesā’’ti vuttā, na pana ‘‘yaṃ, bhikkhave, mayā idaṃ na kappatī’’tiādinā vuttā sādhippāyā pāḷiyeva tassā sutte paviṭṭhattā. ‘‘Suttānulomampi sutte otāretabbaṃ…pe… suttameva balavatara’’nti (pārā. aṭṭha. 1.45) hi vuttaṃ, na hesā sādhippāyā pāḷi sutte otāretabbā, na gahetabbā vā hoti, yenāyaṃ suttānulomaṃ siyā. Tasmā imaṃ pāḷiadhippāyaṃ nissāya puggalehi gahitā yathāvuttaatthāva suttānulomaṃ. Tappakāsakattā pana ayaṃ pāḷipi suttānulomanti gahetabbaṃ, tenāha ye bhagavatā evaṃ vuttātiādi. Yaṃ bhikkhavetiādipāḷinayena hi puggalehi gahetabbā ye akappiyānulomādayo atthā vuttā, te mahāpadesāti attho.

„Der Pali-Text im Vinaya-Piṭaka“ wurde hier aufgrund des Kontextes gesagt. Auch in den übrigen Piṭakas sind die vier Methoden, beginnend mit dem Sutta, in entsprechender Weise durchaus zu finden. „Große Verweise“ (mahāpadesā) bedeutet: von großem Spielraum und weitem Bereich. Sie sind der Bedeutung nach Methoden der Bedeutungsfindung, die von Personen in Übereinstimmung mit dem Unzulässigen und Zulässigen mittels der Pali-Passagen wie „Was auch immer, ihr Mönche...“ usw. auf die jeweilige Weise methodisch erfasst werden. Denn sie werden „große Verweise“ genannt, weil sie bei allen übrigen Angelegenheiten – selbst wenn sie vom Erhabenen nicht ausdrücklich im Wortlaut genannt wurden –, die dem Verbotenen oder dem Erlaubten entsprechen, als Ursache für Unterlassung oder Ausführung einen weiten Bereich abdecken. Aber nicht der eigentliche Pali-Text selbst, der mit Absicht gesprochen wurde, wie „Was auch immer, ihr Mönche, von mir als unzulässig erklärt wurde...“ usw., wird als „großer Verweis“ bezeichnet, da dieser bereits im Sutta enthalten ist. Denn es wurde gesagt: „Auch das Suttānuloma soll im Sutta überprüft werden ... das Sutta selbst ist am stärksten“. Denn dieser mit Absicht gesprochene Pali-Text darf nicht nochmals im Sutta überprüft werden und muss nicht so aufgefasst werden, wodurch er zu einem Suttānuloma würde. Daher sind die von Personen auf der Grundlage dieser Pali-Absicht erfassten, zuvor genannten Bedeutungen das eigentliche Suttānuloma. Weil sie dieses Suttānuloma offenbart, ist jedoch auch diese Pali-Passage selbst als Suttānuloma zu verstehen; deshalb sagte er: „Welche vom Erhabenen so gesprochen wurden...“ usw. Denn die Bedeutungen wie die Übereinstimmung mit dem Unzulässigen usw., die von Personen mittels der Pali-Methode „Was auch immer, ihr Mönche...“ zu erfassen sind, werden als „große Verweise“ bezeichnet; das ist die Bedeutung.

Bhagavato pakiṇṇakadesanābhūtā ca suttānulomabhūtā ca aṭṭhakathā. Yasmā dhammasaṅgāhakattherehi pāḷivaṇṇanākkamena saṅgahetvā vuttā, tasmā ‘‘ācariyavādo’’ti vuttā, etena ca aṭṭhakathā suttasuttānulomesu atthato saṅgayhatīti veditabbā. Yathā ca esā, evaṃ attanomatipi pamāṇabhūtā. Na hi bhagavato vacanaṃ vacanānulomañca anissāya aggasāvakādayopi attano ñāṇabalena suttābhidhammavinayesu [Pg.122] kañci sammutiparamatthabhedaṃ atthaṃ vattuṃ sakkonti, tasmā sabbampi vacanaṃ sutte suttānulome ca saṅgayhati. Visuṃ pana aṭṭhakathādīnaṃ saṅgahitattā tadavasesaṃ suttasuttānulomato gahetvā catudhā vinayo niddiṭṭho. Suttādayo nissāyeva pavattāpi attanomati tesu sarūpena anāgatattā vuttaṃ ‘‘suttasuttānulomaācariyavāde muñcitvā’’ti, tenāha ‘‘anubuddhiyā nayaggāhenā’’ti. Tattha suttādīni anugatāya eva buddhiyā tehi laddhanayaggāhena cāti attho.

Der Kommentar (Aṭṭhakathā), welcher aus den verstreuten Unterweisungen des Erhabenen besteht und mit den Suttas übereinstimmt, wird „Wort der Lehrer“ (Ācariyavāda) genannt, weil er von den Theras, die das Dhamma sammelten, in der Reihenfolge der Erläuterung des Pali-Textes zusammengestellt und dargelegt wurde. Dadurch ist zu verstehen, dass der Kommentar hinsichtlich seiner Bedeutung unter den Suttas und Sutta-Entsprechungen (Sutta-Anulomas) mitbegriffen ist. Und wie dieser Kommentar, so ist auch die eigene Meinung (Attanomati) maßgebend. Denn ohne sich auf das Wort des Erhabenen und das diesem Entsprechende zu stützen, vermögen selbst die Hauptjünger und andere nicht kraft ihrer eigenen Erkenntnis irgendeine Bedeutung hinsichtlich der Einteilung in konventionelle und absolute Wahrheit im Sutta, Abhidhamma und Vinaya darzulegen. Daher ist jegliche Rede im Sutta und im Sutta-Anuloma mitbegriffen. Da jedoch der Kommentar und das Folgende separat erfasst wurden, wird der verbleibende Rest, nachdem er aus Sutta und Sutta-Anuloma entnommen wurde, als vierfache Disziplin (Vinaya) dargelegt. Obwohl die eigene Meinung nur in Abhängigkeit von den Suttas usw. auftritt, wird sie, weil sie darin nicht in ihrer eigenen Form vorkommt, mit den Worten „unter Ausschluss von Sutta, Sutta-Anuloma und Ācariyavāda“ bezeichnet. Deswegen sagte er: „durch das Ergreifen der Methode mit einer nacheinander folgenden Erkenntnis“. Hierin ist die Bedeutung: mit einer Erkenntnis, die gerade den Suttas usw. folgt, und durch das Ergreifen der Methode, die aus diesen gewonnen wurde.

Theravādoti mahāsumattherādīnaṃ gāho. Suttādiṃ nissāyeva viparītatopi attanomati uppajjatīti āha taṃ panātiādi. Atthenāti attanā nayaggahitena atthena. Pāḷinti attano gāhassa nissayabhūtaṃ sāṭṭhakathaṃ pāḷiṃ. Pāḷiyāti tappaṭikkhepatthaṃ parenāhaṭāya sāṭṭhakathāya pāḷiyā, attanā gahitaṃ atthaṃ nissāya pāḷiñca saṃsanditvāti attho. Ācariyavādeti attanā parena ca samuddhaṭaaṭṭhakathāya. Otarati ceva sameti cāti attanā uddhaṭehi saṃsandanavasena otarati, parena uddhaṭena sameti. Sabbadubbalāti asabbaññupuggalassa dosavāsanāya yāthāvato atthasampaṭipattiabhāvato vuttaṃ. Pamādapāṭhavasena ācariyavādassa suttānulomena asaṃsandanāpi siyāti āha ‘‘itaro na gahetabbo’’ti.

„Theravāda“ bedeutet die Auffassung der älteren Theras um den ehrwürdigen Mahāsumatthera und andere. Weil eine eigene Meinung auch in verkehrter Weise entstehen kann, selbst wenn sie sich auf die Suttas usw. stützt, sagte er: „Dies aber...“ usw. „Durch die Bedeutung“ meint: durch die Bedeutung, die man selbst mithilfe der Methode erfasst hat. „Den kanonischen Text“ (Pāḷi) meint: den kanonischen Text mitsamt seinem Kommentar, der die Grundlage für die eigene Auffassung bildet. „Mit dem kanonischen Text“ meint: mit dem vom Gegner vorgebrachten kanonischen Text mitsamt Kommentar, um jenen abzuweisen; die Bedeutung ist: nachdem man die selbst erfasste Bedeutung und den kanonischen Text, der darauf basiert, damit verglichen hat. „Im Wort der Lehrer“ bezieht sich auf den Kommentar, der von einem selbst und vom anderen angeführt wurde. „Es fügt sich ein und stimmt überein“ bedeutet: Es fügt sich ein durch den Vergleich mit den von einem selbst angeführten Zitaten und stimmt mit den vom anderen angeführten überein. „Die allerschwächste“ wird sie genannt, weil aufgrund des Eindrucks von Fehlern einer nicht-allwissenden Person die Erfüllung der Bedeutung nicht den Tatsachen entsprechend gegeben ist. Weil es aufgrund von Nachlässigkeit bei der Textüberlieferung auch vorkommen kann, dass das Wort der Lehrer nicht mit dem Sutta-Anuloma übereinstimmt, sagte er: „Der andere ist nicht anzunehmen“.

Samentameva gahetabbanti ye suttena saṃsandanti, evarūpāva atthā mahāpadesato uddharitabbāti dasseti tathā tathā uddhaṭaatthānameva suttānulomattā, tenāha ‘‘suttānulomato hi suttameva balavatara’’nti. Appaṭivattiyanti appaṭibāhiyaṃ. Kārakasaṅghasadisanti pamāṇattā saṅgītikārakasaṅghasadisaṃ. Buddhānaṃ ṭhitakālasadisanti dharamānakabuddhasadisanti attho. Sakavādī suttaṃ gahetvā kathetītiādīsu yo yathābhūtamatthaṃ gahetvā kathanasīlo, so sakavādī. Suttanti saṅgītittayāruḷhaṃ pāḷivacanaṃ. Paravādīti mahāvihāravāsī vā hotu aññanikāyavāsī vā, yo viparītato atthaṃ gahetvā kathanasīlo, sova idha ‘‘paravādī’’ti vutto. Suttānulomanti saṅgītittayāruḷhaṃ vā anāruḷhaṃ vā yaṃkiñci vipallāsato vā vañcanāya vā ‘‘saṅgītittayāgatamida’’nti dassiyamānaṃ suttānulomaṃ. Keci ‘‘aññanikāye suttānuloma’’nti [Pg.123] vadanti, taṃ na yuttaṃ sakavādīparavādīnaṃ ubhinnampi saṅgītittayāruḷhasuttādīnaṃ eva gahetabbato. Tathā hi vakkhati ‘‘tisso saṅgītiyo āruḷhaṃ pāḷiāgataṃ paññāyati, gahetabba’’ntiādi. Na hi sakavādī aññanikāyasuttādiṃ pamāṇato gaṇhāti, yena tesu suttādīsu dassitesu tattha ṭhātabbaṃ bhaveyya, vakkhati ca ‘‘paro tassa akappiyabhāvasādhakaṃ suttato bahuṃ kāraṇañca vinicchayañca dasseti…pe… ‘sādhū’ti sampaṭicchitvā akappiyeyeva ṭhātabba’’nti (pārā. aṭṭha. 1.45). Tasmā paravādināpi saṅgītittaye anāruḷhampi anāruḷhamicceva dassīyati, kevalaṃ tassa tassa suttādino saṅgītittaye anāgatassa kūṭatā, āgatassa ca byañjanacchāyāya aññathā adhippāyayojanā ca viseso. Tattha ca yaṃ kūṭaṃ, taṃ apanīyati. Yaṃ aññathā yojitaṃ, tassa viparītatāsandassanatthaṃ tadaññena suttādinā saṃsandanā karīyati. Yo pana paravādinā gahito adhippāyo suttantādinā saṃsandati, so sakavādināpi attano gāhaṃ vissajjetvā gahetabboti ubhinnampi saṅgītittayāgatameva suttādipamāṇanti veditabbaṃ. Teneva kathāvatthuppakaraṇe sakavāde pañca suttasatāni paravāde pañcāti (dha. sa. aṭṭha. nidānakathā; kathā. aṭṭha. nidānakathā) suttasahassampi adhippāyaggahaṇanānattena saṅgītittayāgatameva gahitaṃ, na nikāyantare kiñcīti.

Mit den Worten „nur das Übereinstimmende ist anzunehmen“ zeigt er, dass nur solche Bedeutungen, die mit dem Sutta übereinstimmen, aus den großen Verweisen (Mahāpadesa) herangezogen werden sollten. Weil die auf diese Weise herangezogenen Bedeutungen selbst mit dem Sutta übereinstimmen, sagte er: „Denn im Vergleich zum Sutta-Anuloma ist das Sutta selbst weitaus stärker.“ „Unumstößlich“ bedeutet unaufhaltsam. „Gleich der beschließenden Sangha“ bedeutet wegen ihrer Autorität gleich der Sangha, die das Konzil durchführt. „Gleich der Zeit des Verbleibens der Buddhas“ bedeutet gleich der Zeit des noch lebenden Buddha – dies ist die Bedeutung. In Passagen wie „der Sakavādī spricht, indem er sich auf das Sutta stützt“, bezeichnet „Sakavādī“ denjenigen, der die Gewohnheit hat zu sprechen, nachdem er die Bedeutung den Tatsachen entsprechend erfasst hat. „Sutta“ bezeichnet das in den drei Konzilen rezitierte Pali-Wort. „Paravādī“ bezeichnet hier, sei er nun ein Bewohner des Mahāvihāra oder ein Angehöriger einer anderen Schule, genau denjenigen, der die Gewohnheit hat zu sprechen, nachdem er die Bedeutung in verkehrter Weise erfasst hat. „Sutta-Anuloma“ bezeichnet irgendeinen Text, sei er in den drei Konzilen rezitiert oder nicht rezitiert worden, der aus Verwirrung oder Täuschung mit den Worten „Dies ist aus den drei Konzilen überliefert“ als Sutta-Anuloma dargestellt wird. Einige sagen: „Das Sutta-Anuloma befindet sich in einer anderen Schule“; dies ist unzutreffend, da sowohl für den Sakavādī als auch für den Paravādī nur die in den drei Konzilen rezitierten Suttas usw. anzunehmen sind. Denn er wird Folgendes sagen: „Was als in den drei Konzilen rezitiert und in den Pali-Texten überliefert bekannt ist, ist anzunehmen“ usw. Denn der Sakavādī nimmt das Sutta einer anderen Schule nicht als maßgeblich an, so dass er, wenn jene Suttas vorgezeigt werden, sich daran halten müsste. Und er wird sagen: „Der andere zeigt ihm aus dem Sutta viele Gründe und Entscheidungen auf, die die Unzulässigkeit belegen ... u.s.w. ... nachdem er es mit 'Gut' akzeptiert hat, soll er eben bei der Unzulässigkeit verbleiben.“ Daher wird auch vom Paravādī das, was nicht in den drei Konzilen rezitiert wurde, eben als nicht rezitiert dargestellt; der einzige Unterschied besteht in der Unechtheit des jeweiligen Suttas usw., das nicht in den drei Konzilen vorkommt, und in der abweichenden Auslegung des Sinns unter dem Schein des Wortlauts bei einem tatsächlich vorkommenden Sutta. Und dabei wird das, was unecht ist, verworfen. Was abweichend ausgelegt wurde, wird zum Aufzeigen seiner Fehlerhaftigkeit mit einem anderen Sutta usw. verglichen. Wenn jedoch eine vom Paravādī erfasste Absicht mit den Suttas usw. übereinstimmt, so ist diese auch vom Sakavādī unter Aufgabe seiner eigenen Auffassung anzunehmen; so ist zu verstehen, dass für beide nur das in den drei Konzilen Überlieferte die Autorität der Suttas usw. darstellt. Eben deshalb wurden im Kathāvatthu-Buch fūnfhundert Suttas für die eigene Lehre und fūnfhundert für die gegnerische Lehre – also insgesamt tausend Suttas – aufgrund der Verschiedenheit in der Erfassung der Absichten ausschließlich aus dem in den drei Konzilen Überlieferten genommen, und nichts aus einer anderen Schule.

Khepanti ‘‘kiṃ iminā’’ti paṭikkhepaṃ chaḍḍanaṃ. Garahanti ‘‘kimesa bālo jānātī’’ti nindanaṃ. Sutte otāretabbanti yassa suttassa anulomanato idaṃ suttānulomaṃ akāsi, tasmiṃ, tadanurūpe vā aññatarasmiṃ sutte attanā gahitaṃ suttānulomaṃ atthato saṃsandanavasena otāretabbaṃ, ‘‘iminā ca iminā ca kāraṇena imasmiṃ sutte saṃsandatī’’ti saṃsanditvā dassetabbanti attho. Ayanti sakavādī. Paroti paravādī. Ācariyavādo sutte otāretabboti yassa suttassa vaṇṇanāvasena ayaṃ ācariyavādo pavatto, tasmiṃ, tādise ca aññatarasmiṃ sutte pubbāparaatthasaṃsandanavasena otāretabbaṃ. Gārayhācariyavādoti pamādalikhito, bhinnaladdhikehi vā ṭhapito, esa nayo sabbattha.

„Abweisen“ bedeutet das Zurückweisen und Verwerfen mit den Worten: „Was soll das?“ „Tadeln“ bedeutet das Herabsetzen mit den Worten: „Was weiß dieser Tor schon?“ „In das Sutta einordnen“ bedeutet: In dem Sutta, in dessen Übereinstimmung man dieses Sutta-Anuloma verfasst hat, oder in einem anderen ihm entsprechenden Sutta soll das selbst erfasste Sutta-Anuloma durch den Vergleich der Bedeutung eingeordnet werden; die Bedeutung ist: Man soll es vergleichen und aufzeigen mit den Worten: „Aus diesem und jenem Grund stimmt es mit diesem Sutta überein.“ „Dieser“ bezieht sich auf den Sakavādī. „Der andere“ bezieht sich auf den Paravādī. „Das Wort der Lehrer soll in das Sutta eingeordnet werden“ bedeutet: In dem Sutta, durch dessen Erläuterung dieses Wort der Lehrer entstanden ist, sowie in einem anderen derartigen Sutta soll es durch den Vergleich der früheren und späteren Bedeutungen eingeordnet werden. „Ein tadelnswertes Wort der Lehrer“ ist ein durch Nachlässigkeit geschriebenes oder von Vertretern abweichender Lehren aufgestelltes Wort der Lehrer. Diese Methode gilt überall.

Yaṃ kiñci kūṭasuttaṃ bāhirakasuttādivacanaṃ na gahetabbanti dassetuṃ suttaṃ suttānulome otāretabbantiādi vuttaṃ. Guḷhavessantarādīni mahāsaṅghikādibhinnaladdhikānaṃ pakaraṇāni. Ādi-saddena guḷhaummaggādīnaṃ gahaṇaṃ[Pg.124]. Sakavādī suttaṃ gahetvā katheti, paravādīpi suttantiādinā aññepi vādālambanā vuttanayena sakkā ñātunti idha na vuttā.

Um zu zeigen, dass man kein gefälschtes Sutta oder eine außerhalb der Lehre stehende Sutta-Rede annehmen darf, wurde gesagt: „Das Sutta ist im Sutta-Anuloma einzuordnen“ usw. Werke wie das „Guḷhavessantara“ usw. sind Abhandlungen der Mahāsaṅghikas und anderer Gruppen mit abweichenden Lehren. Mit dem Wort „und so weiter“ (ādi) ist die Einbeziehung des „Guḷhaummagga“ usw. gemeint. Da auch andere Argumentationsgänge wie „Der Sakavādī spricht, indem er sich auf das Sutta stützt, und auch der Paravādī stützt sich auf das Sutta“ nach der bereits beschriebenen Methode verstanden werden können, werden sie hier nicht weiter dargelegt.

Evaṃ suttasuttānulomādimukhena sāmaññato vivādaṃ dassetvā idāni visesato vivādavatthuṃ tabbinicchayamukhena suttādīnañca dassetuṃ atha panāyaṃ kappiyantiādi vuttaṃ. Sutte ca suttānulome cāti ettha ca-kāro vikappattho, tena ācariyavādādīnampi saṅgaho, tenāha ‘‘kāraṇañca vinicchayañca dassetī’’ti. Tattha kāraṇanti suttādinayaṃ nissāya attanomatiyā uddhaṭaṃ hetuṃ. Vinicchayanti aṭṭhakathāvinicchayaṃ. Kāraṇacchāyāti suttādīsu ‘‘kappiya’’nti gāhassa, ‘‘akappiya’’nti gāhassa ca nimittabhūtaṃ kicchena paṭipādanīyaṃ avibhūtakāraṇaṃ kāraṇacchāyā, kāraṇapatirūpakanti attho. Vinayañhi patvāti imassa vivaraṇaṃ kappiyākappiyavicāraṇamāgammāti. Rundhitabbanti kappiyasaññāya vītikkamakaraṇaṃ rundhitabbaṃ, taṃnivāraṇacittaṃ daḷhataraṃ kātabbaṃ. Sotaṃ pacchinditabbanti tattha vītikkamappavatti pacchinditabbā. Garukabhāveti akappiyabhāve. Suttavinicchayakāraṇehīti suttena aṭṭhakathāvinicchayena ca laddhakāraṇehi. Evantiādi yathāvuttassa atthassa nigamanavacanaṃ. Atirekakāraṇanti suttādīsu purimaṃ purimaṃ atirekakāraṇaṃ nāma, bahukāraṇaṃ vā.

Nachdem so im Allgemeinen der Streit dargelegt wurde, indem man das Sutta, die Sutta-Übereinstimmung (suttānuloma) usw. als Grundlage nahm, wurde nun das Wort beginnend mit „atha panāyaṃ kappiyaṃ“ gesprochen, um insbesondere den Gegenstand des Streits darzulegen, indem man die Entscheidung darüber sowie das Sutta usw. als Grundlage nimmt. In der Passage „sutte ca suttānulome ca“ steht das Wort „ca“ im Sinne einer Alternative; dadurch sind auch die Lehrmeinungen der Lehrer (ācariyavāda) usw. mit eingeschlossen. Deshalb sagte er: „Er zeigt sowohl den Grund als auch die Entscheidung“. Darin bedeutet „Grund“ (kāraṇa) die Ursache, die man nach eigener Meinung gestützt auf die Methode des Sutta usw. hervorgebracht hat. „Entscheidung“ (vinicchaya) bedeutet die Entscheidung des Kommentars. „Schatten eines Grundes“ (kāraṇacchāya) bedeutet eine unklare Ursache in den Suttas usw., welche die Veranlassung für die Auffassung „es ist zulässig“ bzw. „es ist unzulässig“ bildet und nur mit Mühe zu erbringen ist; dies meint einen Scheingrund (kāraṇapatirūpaka). Die Formulierung „in Bezug auf die Untersuchung von Zulässigem und Unzulässigem“ (kappiyākappiyavicāraṇamāgamma) ist die Erklärung für die Worte „nachdem man das Vinaya erreicht hat“ (vinayañhi patvā). „Es ist einzudämmen“ (rundhitabba) bedeutet, dass das Begehen eines Vergehens in der fälschlichen Annahme von etwas als zulässig eingedämmt werden muss; der Geist, der dieses abwendet, soll noch fester gemacht werden. „Der Strom ist abzuschneiden“ (sotaṃ pacchinditabbaṃ) bedeutet, dass das Fortbestehen des Vergehens darin abgeschnitten werden muss. „Im Zustand der Schwere“ (garukabhāve) bedeutet im Zustand des Unzulässigen (akappiyabhāve). „Durch die Gründe der Sutta-Entscheidung“ (suttavinicchayakāraṇehi) bedeutet durch Gründe, die aus dem Sutta und der Entscheidung des Kommentars gewonnen wurden. Die Passage beginnend mit „evaṃ“ ist das Schlusswort für den oben dargelegten Sinn. „Überragender Grund“ (atirekakāraṇa) bezeichnet unter den Suttas usw. das jeweils vorhergehende Glied, oder es bedeutet „zahlreiche Gründe“.

Vācuggatanti vācāya uggataṃ, tattha nirantaraṃ ṭhitanti attho. ‘‘Suttaṃ nāma sakalaṃ vinayapiṭaka’’nti vuttattā puna suttatoti tadatthapaṭipādakaṃ suttābhidhammapāḷivacanaṃ adhippetaṃ. Anubyañjanatoti imassa vivaraṇaṃ paripucchato ca aṭṭhakathāto cāti. Tattha paripucchāti ācariyassa santikā pāḷiyā atthasavanaṃ. Aṭṭhakathāti pāḷimuttakavinicchayo. Tadubhayampi hi pāḷiṃ anugantvā atthassa byañjanato ‘‘anubyañjana’’nti vuttaṃ. Vinayeti vinayācāre, teneva vakkhati vinayaṃ avijahanto avokkamantotiādi. Tattha patiṭṭhānaṃ nāma sañcicca āpattiyā anāpajjanādi hotīti āha ‘‘lajjībhāvena patiṭṭhito’’ti, tena lajjī hotīti vuttaṃ hoti. Vinayadharassa lakkhaṇe vattabbe kiṃ iminā lajjībhāvenāti āha alajjī hītiādi. Tattha bahussutopīti iminā paṭhamalakkhaṇasamannāgamaṃ dasseti. Lābhagarutāyātiādinā vinaye ṭhitatāya abhāve paṭhamalakkhaṇayogo kiccakaro na hoti, atha [Pg.125] kho akiccakaro anatthakaro evāti dasseti. Saṅghabhedassa pubbabhāgo kalaho saṅgharāji.

„Aus dem Mund hervorgegangen“ (vācuggata) bedeutet aus dem Mund aufgestiegen; der Sinn ist, dass es darin ununterbrochen gefestigt ist. Weil bereits gesagt wurde „Das Sutta ist das gesamte Vinayapiṭaka“, ist mit dem erneuten Wort „suttato“ das Wort der Sutta- und Abhidhamma-Pāḷi gemeint, welches jene Bedeutung begründet. Die Erklärung von „gemäß den Einzelheiten“ (anubyañjanato) lautet: „sowohl durch Befragung (paripucchā) als auch aus dem Kommentar (aṭṭhakathā)“. Darin bedeutet „Befragung“ (paripucchā) das Hören der Bedeutung der Pāḷi aus der Gegenwart des Lehrers. „Kommentar“ (aṭṭhakathā) bedeutet die von der Pāḷi unabhängige Entscheidung. Denn da diese beiden der Pāḷi folgen und die Bedeutung ausdrücken, werden sie als „anubyañjana“ (gemäß den Einzelheiten) bezeichnet. „Im Vinaya“ (vinaye) bedeutet im Verhalten des Vinaya (vinayācāre); eben deshalb wird er im Folgenden sagen: „ohne das Vinaya aufzugeben, ohne davon abzuweichen“ usw. Darin bedeutet „Gefestigt-Sein“ (patiṭṭhāna) das vorsätzliche Nicht-Begehen von Vergehen usw.; deshalb sagte er: „gefestigt durch den Zustand der Gewissensscheu (lajjībhāva)“. Damit wird gesagt: „Er wird gewissensscheu (lajjī)“. Wenn die Merkmale eines Vinaya-Kundigen (vinayadhara) dargelegt werden sollen, was nützt dann dieser Zustand der Gewissensscheu? Aus diesem Grund sagte er „alajjī hi“ (Denn ein Gewissensloser...) usw. Darin zeigt er mit dem Wort „obwohl er vielgelernt ist“ (bahussuto pi) den Besitz des ersten Merkmals auf. Mit den Worten „wegen der Wertschätzung von Gewinn“ usw. zeigt er, dass bei Nichtvorhandensein des Feststehens im Vinaya die Verbindung mit dem ersten Merkmal nicht wirksam ist, vielmehr ist sie unwirksam und bringt sogar Schaden. Der Streit, der die Vorstufe zur Spaltung der Sangha (saṅghabheda) darstellt, wird als „Zwist in der Sangha“ (saṅgharāji) bezeichnet.

Vitthunatīti vitthambhati, nitthunati vā santiṭṭhituṃ na sakkoti, tenāha yaṃ yantiādi. Ācariyaparamparāti ācariyānaṃ vinicchayaparamparā, teneva vakkhati ‘‘attano matiṃ pahāya…pe… yathā ācariyo ca ācariyācariyo ca pāḷiñca paripucchañca vadanti, tathā ñātuṃ vaṭṭatī’’ti. Na hi ācariyānaṃ nāmamattato paramparājānane payojanamatthi. Pubbāparānusandhitoti pubbavacanassa aparavacanena saha atthasambandhajānanato. Atthatoti padatthapiṇḍatthaadhippetatthādito. Kāraṇatoti tadatthupapattito. Theravādaṅganti theravādapaṭipāṭiṃ, tesaṃ vinicchayapaṭipāṭinti attho.

„Er schwankt“ (vitthunati) bedeutet, er erstarrt oder klagt und kann nicht feststehen; deshalb sagte er: „was auch immer“ usw. „Lehrer-Nachfolge“ (ācariyaparamparā) bedeutet die Kette der Entscheidungen der Lehrer; eben deshalb wird er im Folgenden sagen: „indem man die eigene Meinung aufgibt ... [usw.] ... man sollte so erkennen, wie der Lehrer und der Lehrer des Lehrers die Pāḷi und die Befragung erklären.“ Denn es hat keinen Nutzen, die Nachfolge der Lehrer bloß anhand ihrer Namen zu kennen. „Gemäß dem Zusammenhang von Vorhergehendem und Nachfolgendem“ (pubbāparānusandhito) bedeutet durch das Erkennen der Bedeutungsverbindung des vorhergehenden Wortes mit dem nachfolgenden Wort. „Gemäß der Bedeutung“ (atthato) bedeutet gemäß der Wortbedeutung (padattha), der zusammenfassenden Bedeutung (piṇḍattha), der beabsichtigten Bedeutung (adhippetattha) usw. „Gemäß dem Grund“ (kāraṇato) bedeutet gemäß dem logischen Entstehen jener Bedeutung. „Glied der Älteren-Tradition“ (theravādaṅga) bedeutet die Nachfolge der Theravādas, das heißt die Reihe ihrer Entscheidungen.

Imehi ca pana tīhi lakkhaṇehīti ettha paṭhamena lakkhaṇena vinayassa suṭṭhu uggahitabhāvo vutto. Dutiyenassa lajjībhāvena ceva acalatāya ca patiṭṭhitatā. Tatiyena pāḷiaṭṭhakathāsu anurūpena anāgatampi tadanulomato ācariyehi dinnanayato vinicchinituṃ samatthatā. Otiṇṇe vatthusminti codanāvasena vītikkamavatthusmiṃ saṅghamajjhe otiṇṇe. Codakena cuditakena ca vutte vattabbeti evaṃ otiṇṇe vatthuṃ nissāya codakena ‘‘diṭṭhaṃ suta’’ntiādinā cuditakena ‘‘atthi natthī’’tiādinā ca yaṃ vattabbaṃ, tasmiṃ vattabbe vutteti attho. Thullaccayadubbhāsitānaṃ mātikāya anāgatattā ‘‘pañcannaṃ āpattīna’’nti vuttaṃ. Tikadukkaṭanti ‘‘anupasampanne upasampannasaññī ujjhāyati vā khīyati vā āpatti dukkaṭassā’’tiādinā (pāci. 106 thokaṃ visadisaṃ) āgataṃ tikadukkaṭaṃ. Aññataraṃ vā āpattinti ‘‘kāle vikālasaññī āpatti dukkaṭassa, kāle vematiko āpatti dukkaṭassā’’tiādikaṃ (pāci. 250) dukadukkaṭaṃ sandhāya vuttaṃ. Antarāpattinti tasmiṃ tasmiṃ sikkhāpade āgatavatthuvītikkamaṃ vinā aññasmiṃ vatthuvītikkame nidānato pabhuti vinītavatthupariyosānā antarantarā vuttaṃ āpattiṃ. Idha pana ‘‘vatthuṃ oloketī’’ti visuṃ gahitattā tadavasesā antarāpattīti gahitā. Paṭilātaṃ ukkhipatīti idaṃ visibbanasikkhāpade (pāci. 350-351) āgataṃ. Tattha ḍayhamānaṃ alātaṃ aggikapālādito bahi patitaṃ avijjhātameva paṭiukkhipati[Pg.126], puna yathāṭhāne ṭhapetīti attho. Vijjhātaṃ pana pakkhipantassa pācittiyameva. Anāpattinti ettha antarantarā vuttā anāpattipi atthi, ‘‘anāpatti, bhikkhave, iddhimassa iddhivisaye’’tiādi (pārā. 159) viya sāpi saṅgayhati.

In der Passage „durch diese drei Merkmale aber“ (imehi ca pana tīhi lakkhaṇehi) wird durch das erste Merkmal das gründliche Erlernen des Vinaya ausgedrückt. Durch das zweite wird seine Gefestigtheit sowohl durch den Zustand der Gewissensscheu als auch durch Unerschütterlichkeit ausgedrückt. Durch das dritte wird die Fähigkeit ausgedrückt, auch das, was in Pāḷi und Kommentar nicht wörtlich vorkommt, auf der Grundlage der von den Lehrern gegebenen Methode in Übereinstimmung damit zu entscheiden. „Wenn ein Fall vorgelegt ist“ (otiṇṇe vatthusmiṃ) bedeutet, wenn ein Fall eines Vergehens durch Anklage in die Mitte der Sangha gelangt ist. „Wenn das zu Sagende durch den Ankläger und den Angeklagten gesagt wurde“ bedeutet: wenn gestützt auf den so vorgelegten Fall das, was vom Ankläger mit den Worten „es wurde gesehen, gehört“ usw. und vom Angeklagten mit den Worten „es ist so, es ist nicht so“ usw. zu sagen ist, gesagt wurde. Da Thullaccaya- und Dubbhāsita-Vergehen nicht in der Mātikā vorkommen, wurde gesagt: „von den fünf Klassen von Vergehen“. „Dreifaches Dukkaṭa“ (tikadukkaṭa) bezieht sich auf das dreifache Dukkaṭa, das in Passagen vorkommt wie: „Wenn jemand bei einem Nicht-Ordinierten die Wahrnehmung eines Ordinierten hat und sich beschwert oder ärgert, gibt es ein Dukkaṭa-Vergehen“ usw. Die Worte „oder ein anderes Vergehen“ beziehen sich auf das zweifache Dukkaṭa (dukadukkaṭa), wie in: „Wenn man zur rechten Zeit die Wahrnehmung der unzutreffenden Zeit hat, gibt es ein Dukkaṭa-Vergehen“ usw. „Zwischenvergehen“ (antarāpatti) bedeutet das Vergehen, das zwischendurch vom Ursprung bis zum Ende der entschiedenen Fälle gelehrt wird, abgesehen von der Übertretung des konkreten Falles, der in der jeweiligen Trainingsregel vorkommt, bei der Übertretung eines anderen Falles. Hier jedoch, da „er betrachte den Fall“ separat genommen wird, werden die übrigen Vergehen als „Zwischenvergehen“ aufgefasst. Der Ausdruck „er hebt das Brandende auf“ (paṭilātaṃ ukkhipati) kommt in der Visibbana-Trainingsregel vor. Darin bedeutet es: wenn ein brennendes Holzstück, das aus der Feuerschale usw. nach außen gefallen ist und noch nicht erloschen ist, wieder aufgehoben und erneut an seinen ursprünglichen Platz zurückgelegt wird. Wenn man jedoch ein bereits erloschenes Holzstück hineinwirft, zieht dies ein Pācittiya-Vergehen nach sich. Unter dem Begriff „Vergehenslosigkeit“ (anāpatti) gibt es auch die zwischendurch erwähnte Vergehenslosigkeit, wie etwa „Es liegt kein Vergehen vor, ihr Mönche, für einen Besitzer von übernatürlichen Kräften im Bereich seiner Kräfte“ usw.; auch diese ist darin eingeschlossen.

Pārājikāpattīti na tāva vattabbanti idaṃ āpannapuggalena lajjīdhamme ṭhatvā yathābhūtaṃ āvikaraṇepi dubbinicchayaṃ adinnādānādiṃ sandhāya vuttaṃ. Yaṃ pana methunādīsu vijānanaṃ, taṃ vattabbameva, tenāha methunadhammavītikkamo hītiādi. Yo pana alajjitāya paṭiññaṃ adatvā vikkhepaṃ karoti, tassa āpatti na sakkā oḷārikāpi vinicchinituṃ, yāva so yathābhūtaṃ nāvi karoti, saṅghassa ca āpattisandeho na vigacchati, tāva nāsitakova bhavissati. Sukhumāti cittaparivattiyā sukhumatāya sukhumā. Tenāha ‘‘cittalahukā’’ti, cittaṃ tassa lahukanti attho. Teti vītikkame. Taṃvatthukanti adinnādānādimūlakaṃ. Yaṃ ācariyo bhaṇati, taṃ karohītiādi sabbaṃ lajjīpesalaṃ kukkuccakameva sandhāya vuttaṃ. Yo yāthāvato pakāsetvā suddhimeva gavesati, tenāpi, pārājikosīti na vattabboti anāpattikoṭiyāpi saṅkiyamānattā vuttaṃ, teneva ‘‘pārājikacchāyā’’ti vuttaṃ. Sīlāni sodhetvāti yasmiṃ vītikkame pārājikāsaṅkā vattati, tattha pārājikābhāvapakkhaṃ gahetvā desanāvuṭṭhānagāminīnaṃ āpattīnaṃ sodhanavasena sīlāni sodhetvā. Dvattiṃsākāranti pākaṭabhāvato upalakkhaṇavasena vuttaṃ, yaṃ kiñci abhirucitaṃ manasikātuṃ vaṭṭateva. Kammaṭṭhānaṃ ghaṭiyatīti vippaṭisāramūlakena vikkhepena antarantarā khaṇḍaṃ adassetvā pabandhavasena cittena saṅghaṭiyati. Saṅkhārāti vipassanākammaṭṭhānavasena vuttaṃ. Sāpattikassa hi paguṇampi kammaṭṭhānaṃ na suṭṭhu upaṭṭhāti, pageva pārājikassa. Tassa hi vippaṭisāraninnatāya cittaṃ ekaggaṃ na hoti. Ekassa pana vitakkavikkhepādibahulassa suddhasīlassapi cittaṃ na samādhiyati, taṃ idha pārājikamūlakanti na gahetabbaṃ. Katapāpamūlakena vippaṭisārenevettha cittassa asamādhiyanaṃ sandhāya ‘‘kammaṭṭhānaṃ na ghaṭiyatī’’ti vuttaṃ, tenāha vippaṭisāragginātiādi. Attanāti cittena karaṇabhūtena puggalo kattā jānāti, paccatte vā karaṇavacanaṃ, attā sayaṃ pajānātīti attho.

Der Satz "Es sollte noch nicht gesagt werden: 'Es ist ein Pārājika-Vergehen'" wurde im Hinblick auf schwer zu entscheidende Vergehen wie Diebstahl usw. gesagt, selbst wenn die Person, die das Vergehen begangen hat, auf der Grundlage der Schamhaftigkeit verbleibt und es der Wahrheit entsprechend offenlegt. Was jedoch die leicht zu erkennenden Vergehen wie sexuellen Umgang betrifft, so muss dies durchaus ausgesprochen werden; deshalb sagte er: "Der Verstoß durch sexuellen Umgang..." usw. Wer aber aus Schamlosigkeit kein Geständnis ablegt, sondern Ausflüchte macht, dessen Vergehen kann, selbst wenn es schwerwiegend ist, nicht entschieden werden; solange er es nicht der Wahrheit entsprechend offenlegt und der Zweifel des Ordens bezüglich des Vergehens nicht schwindet, solange gilt er als völlig vernichtet. "Subtil" (sukhumā) bedeutet subtil aufgrund der Feinheit der mentalen Veränderung. Deshalb sagte er: "leicht wie der Geist" (cittalahukā); das bedeutet, es ist so flüchtig wie der Geist. "te" bezieht sich auf die Verstöße. "Darauf basierend" bedeutet auf Diebstahl usw. gegründet. Die Anweisung "Was der Lehrer sagt, das tue" usw. ist gänzlich in Bezug auf einen schamhaften und gewissenhaften Mönch gesagt, der von Gewissensbissen geplagt ist. Wer es wahrheitsgemäß offenlegt und ausschließlich nach Reinheit strebt, zu dem sollte auch nicht gesagt werden: "Du bist ein Pārājika-Gefallener", da selbst die Grenze des Nicht-Vergehens angezweifelt wird; aus eben diesem Grund wurde es als "Schatten eines Pārājika" bezeichnet. "Die Sittenregeln reinigen" bedeutet: Bei welchem Verstoß auch immer der Verdacht auf ein Pārājika besteht, dort nimmt man die Seite des Nicht-Bestehens eines Pārājika an und reinigt die Sittenregeln durch das Bereinigen jener Vergehen, die durch Beichte oder Rehabilitation behoben werden können. "Die zweiunddreißig Körperteile" ist wegen der Offenkundigkeit als bloße beispielhafte Andeutung gesagt; es ist durchaus zulässig, über jedes beliebige Meditationsobjekt zu kontemplieren, das einem zusagt. "Das Meditationsobjekt fügt sich zusammen" bedeutet, dass es sich in Form einer ununterbrochenen Kontinuität mit dem Geist verbindet, ohne dazwischen Brüche aufzuweisen, die durch auf Reue beruhende Ablenkung verursacht werden. "Formationen" (saṅkhārā) ist im Sinne des Vipassanā-Meditationsobjekts gesagt. Denn für jemanden, der ein Vergehen begangen hat, erscheint selbst ein vertrautes Meditationsobjekt nicht richtig, wie viel weniger für einen Pārājika-Gefallenen! Denn weil sein Geist zur Reue neigt, wird er nicht einspitzig konzentriert. Bei manch anderem jedoch, dessen Geist reich an Gedanken und Ablenkungen ist, konzentriert sich der Geist selbst bei reiner Tugend nicht; dies sollte hier nicht als auf einem Pārājika-Vergehen beruhend verstanden werden. Vielmehr ist hier mit der Aussage "Das Meditationsobjekt fügt sich nicht zusammen" die mangelnde Konzentration des Geistes aufgrund von Reue gemeint, die auf einer begangenen bösen Tat beruht; deshalb sagte er: "durch das Feuer der Reue..." usw. "Durch sich selbst" (attanā) bedeutet: Mit dem Geist als Instrument erkennt die Person als Handelnder; oder der Instrumental steht im Sinne des Nominativs, was bedeutet: "man selbst erkennt es".

Catubbidhavinayādikathāvaṇṇanānayo niṭṭhito.

Die Erläuterungsmethode der Darlegung des vierfachen Vinaya usw. ist abgeschlossen.

Padabhājanīyavaṇṇanā

Die Erklärung der Wortanalyse (Padabhājanīya).

Yo [Pg.127] viya dissatīti yādiso, yaṃ-saddatthe yathā-saddo vattatīti āha ‘‘yena vā tena vā yutto’’ti. Yena tenāti hi padadvayena aniyamato yaṃ-saddatthova dassito. Vāsadhurayuttoti vipassanādhurayutto. Yā jāti assāti yaṃjāti, puggalo, sova yaṃjacco sakatthe yapaccayaṃ katvā. Gottavasena yena vā tena vā gottena yathāgotto vā tathāgotto vā hotūti sambandho. Sīlesūti pakatīsu. Atha khoti idaṃ kintūti imasmiṃ atthe. Kiṃ vuttaṃ hotīti attho. Imasmiṃ attheti imasmiṃ pārājikavisaye. Esoti yathāvuttehi pakārehi yutto. Ariyāyāti ‘‘uddissa ariyā tiṭṭhanti, esā ariyānaṃ yācanā’’ti evaṃ vuttāya, na, ‘‘dehi me’’ti kapaṇāya. Liṅgasampaṭicchanenāti ‘‘bhikkhaṃ carissāmī’’ti cittābhāvepi bhikkhāhāranissitapabbajjāliṅgassa sampaṭicchanena. Kājabhattanti kājehi ānītabhattaṃ. Adhammikāyāti adhisīlasikkhādibhikkhuguṇābhāvato vuttaṃ, tenāha ‘‘abhūtāyā’’ti. ‘‘Mayaṃ bhikkhū’’ti vadantā paṭiññāmatteneva bhikkhū, na atthatoti attho. Idañca ‘‘mayaṃ bhikkhū’’ti paṭijānanassāpi sambhavato vuttaṃ. ‘‘Mayaṃ bhikkhū’’ti appaṭijānantāpi hi bhikkhuvohāranimittassa liṅgassa gahaṇena ceva bhikkhūnaṃ dinnapaccayabhāgaggahaṇādinā ca bhikkhupaṭiññā eva nāma honti. Tathā hi vuttaṃ puggalapaññattiaṭṭhakathāyaṃ

"Von welcher Art" (yādiso) bedeutet "wie derjenige, der gesehen wird". Da das Wort "yathā" im Sinne des Relativpronomens "yaṃ" verwendet wird, sagte er: "verbunden mit diesem oder jenem" (yena vā tena vā yutto). Denn durch die beiden Wörter "yena" und "tena" wird in unbestimmter Weise eben die Bedeutung des Wortes "yaṃ" aufgezeigt. "Dem Wohnen gewidmet" (vāsadhurayutto) bedeutet: der Aufgabe der Einsichtsmeditation gewidmet. Welche Geburt auch immer er hat, das ist ein "yaṃjāti"-Mensch; eben dieser ist "yaṃjacco", gebildet mit dem Suffix "ya" in seiner eigenen Bedeutung. Hinsichtlich der Abstammung lautet die Verknüpfung: "Mit welcher Abstammung auch immer, er sei von jener Abstammung". "In den Tugenden" (sīlesu) bedeutet: in den natürlichen Verhaltensweisen. Der Ausdruck "atha kho" steht hier im Sinne von "jedoch" (kintu). Das ist die Bedeutung von "was ist damit gemeint?". "In dieser Bedeutung" bezieht sich auf diesen Bereich des Pārājika. "Dieser" (eso) bezeichnet den Mönch, der mit den zuvor beschriebenen Eigenschaften ausgestattet ist. "Auf edle Weise" (ariyāya) bedeutet: gemäß dem Ausspruch: "Die Edlen stehen schweigend bereit (um Almosen zu empfangen), das ist das Bitten der Edlen" – so bittet er, und nicht auf die jämmerliche Weise mit den Worten "Gib mir!". "Durch das Annehmen des äußeren Zeichens" (liṅgasampaṭicchanena) bedeutet: durch das Akzeptieren des mönchischen Zeichens der Hauslosigkeit, das mit der Lebensweise des Almosensammelns verbunden ist, selbst wenn die Absicht "Ich werde auf Almosengang gehen" fehlt. "Tragstangen-Speise" (kājabhattaṃ) bedeutet eine Mahlzeit, die an Tragstangen herbeigetragen wurde. "Durch die unrechtmäßige" ist wegen des Fehlens der mönchischen Qualitäten wie der höheren Tugendschulung gesagt; deshalb sagte er: "durch die unwahre" (abhūtāya). Das bedeutet: Indem sie sagen "Wir sind Mönche", sind sie allein durch dieses bloße Versprechen Mönche, nicht jedoch der wahren Bedeutung nach. Und dies ist auch im Hinblick darauf gesagt, dass ein solches Versprechen wie "Wir sind Mönche" abgegeben werden kann. Denn selbst wenn sie nicht ausdrücklich erklären "Wir sind Mönche", gelten sie allein durch das Annehmen des äußeren Zeichens, das mit der Bezeichnung "Mönch" verbunden ist, sowie durch das Entgegennehmen von für Mönche bestimmten Gabenanteilen usw., als solche, die das Mönchsversprechen abgelegt haben. Denn so wurde im Kommentar zum Puggalapaññatti gesagt:

‘‘‘Abrahmacārī brahmacāripaṭiñño’ti aññe brahmacārino sunivatthe supārute sumbhakapattadhare gāmanigamajanapadarājadhānīsu piṇḍāya caritvā jīvikaṃ kappente disvā sayampi tādisena ākārena tathā paṭipajjanato ‘ahaṃ brahmacārī’ti paṭiññaṃ dento viya hoti. ‘Ahaṃ bhikkhū’ti vatvā uposathaggādīni pavisanto pana brahmacāripaṭiñño hotiyeva, tathā saṅghikaṃ lābhaṃ gaṇhanto’’ti (pu. pa. aṭṭha. 91).

"'Ein Nicht-Keuscher, der vorgibt, keusch zu leben' (abrahmacārī brahmacāripaṭiñño) ist wie jemand, der andere Keuschlebende sieht, die ordentlich gekleidet und verhüllt sind, eine schöne Almosenschale tragen und in Dörfern, Marktflecken, Ländern und Hauptstädten um Almosen wandern, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, und der sich selbst ebenso verhält und dadurch gleichsam das Versprechen abgibt: 'Ich lebe keusch'. Wer aber sagt: 'Ich bin ein Mönch' und das Uposatha-Haus usw. betritt, der gibt in der Tat das Versprechen ab, keusch zu leben; ebenso verhält es sich mit demjenigen, der Güter des Ordens (saṅghika lābha) entgegennimmt."

Tasmā evarūpehi paṭiññāya bhikkhūhi gotrabhupariyosānehi saddhiṃ sambhogaparibhogo na vaṭṭati, alajjīparibhogova hoti. Sañcicca āpattiāpajjanādialajjīlakkhaṇaṃ pana ukkaṭṭhānaṃ bhikkhūnaṃ vasena vuttaṃ sāmaṇerādīnampi [Pg.128] alajjīvohāradassanato. ‘‘Alajjīsāmaṇerehi hatthakammampi na kāretabba’’nti hi vuttaṃ. Yathāvihitapaṭipattiyaṃ atiṭṭhanañhi sabbasādhāraṇaṃ alajjīlakkhaṇaṃ. Dussīlā liṅgaggahaṇato paṭṭhāya yathāvihitapaṭipattiyā abhāvato ekantā lajjinova mahāsaṅghikādinikāyantarikā viya, liṅgatthenakādayo viya, ca. Yāva 11 ca tesaṃ bhikkhupaṭiññā anuvattati, tāva bhikkhu eva, tehi ca paribhogo alajjipaabhogova, tesañca bhikkhusaṅghasaññāya dinnaṃ saṅghe dinnaṃ nāma hoti. Vuttañhi bhagavatā –

Daher ist die gemeinsame Nutzung von Gütern mit solchen bloß dem Versprechen nach existierenden Mönchen, bis hin zu denjenigen, die nur noch dem Namen nach zum Clan gehören, nicht zulässig; es ist lediglich der Gebrauch im Zustand der Schamlosigkeit. Das Merkmal der Schamlosigkeit wie das absichtliche Begehen von Vergehen ist jedoch im Hinblick auf die fortgeschrittenen Mönche gesagt, da man sieht, dass die Bezeichnung 'schamlos' auch auf Novizen usw. angewendet wird. Denn es heißt: 'Selbst Handarbeit darf man von schamlosen Novizen nicht verrichten lassen'. Denn das Nichtverbleiben in der vorschriftsmäßigen Praxis ist das allen gemeinsame Merkmal der Schamlosigkeit. Die Sittenlosen sind von dem Moment an, in dem sie das äußere Zeichen annehmen, aufgrund des Fehlens der vorschriftsmäßigen Praxis absolut schamlos, ähnlich wie die Angehörigen anderer Schulen wie der Mahāsaṅghika oder wie Diebe des äußeren Zeichens usw. Solange ihre Behauptung, Mönche zu sein, fortbesteht, gelten sie als Mönche, und der gemeinsame Gebrauch mit ihnen ist nur ein Gebrauch mit Schamlosen. Und eine ihnen im Bewusstsein, dass sie die Mönchsgemeinschaft darstellen, dargebrachte Gabe gilt als dem Orden dargebracht. Denn der Erhabene hat gesagt:

‘‘Bhavissanti kho panānanda, anāgatamaddhānaṃ gotrabhuno kāsāvakaṇṭhā dussīlā pāpadhammā, tesu dussīlesu saṅghaṃ uddissa dānaṃ dassanti, tadāpāhaṃ, ānanda, saṅghagataṃ dakkhiṇaṃ asaṅkhyeyyaṃ appameyyaṃ vadāmī’’ti (ma. ni. 3.380).

"'Es wird aber, Ānanda, in zukünftigen Zeiten solche geben, die nur noch dem Namen nach zum Clan gehören (gotrabhuno), die gelbe Tücher um den Hals tragen (kāsāvakaṇṭhā), sittenlos und von schlechtem Charakter (pāpadhammā) sind. Diesen Sittenlosen wird man im Namen des Ordens Spenden geben. Doch auch dann, Ānanda, so erkläre ich, ist eine der Gemeinschaft dargebrachte Gabe (saṅghagata dakkhiṇā) unzählig und unermesslich.'"

Bhagavato saṅghaṃ uddissa dinnattā dakkhiṇā asaṅkhyeyyā appameyyā jātā. Dussīlānaṃ dinnattā nāti ce? Na, tesu saṅghaṃ uddissāti gotrabhūnaṃ paṭiggāhakattena parāmaṭṭhattā, itarathā ‘‘yesu kesuci gahaṭṭhesu vā pabbajitesu vā saṅghaṃ uddissā’’ti vattabbatāpasaṅgato, tathā ca ‘‘tadāpāhaṃ, ānandā’’ti heṭṭhimakoṭidassanassa payojanaṃ na siyā. Tasmā gotrabhūnampi abhāve saṅghaṃ uddissa dānaṃ natthi, heṭṭhimakoṭiyā tesupi dinnā saṅghagatā dakkhiṇā asaṅkhyeyyā, na tato paraṃ sijjhatīti tepi paṭiññāya bhikkhu evāti gahetabbaṃ.

Wenn man einwendet: „Wurde die Gabe nicht unzählbar und unermesslich, weil sie dem Orden des Erhabenen gewidmet dargebracht wurde, während dies bei einer Gabe an Sittenlose nicht der Fall ist?“ – Nein, dem ist nicht so. Denn bei diesen [Sittenlosen] wird der Orden durch die Worte „indem man sich auf den Orden bezieht“ aufgrund ihrer Eigenschaft als Empfänger der Gotrabhū-Sippe miterfasst. Andernfalls ergäbe sich die Notwendigkeit zu sagen: „indem man sich auf den Orden bei irgendwelchen Hausleuten oder Hauslosen bezieht“. Und in diesem Fall hätte die Aufzeigung der untersten Grenze durch die Worte „Auch damals, Ānanda...“ keinen Nutzen. Daher gibt es, wenn selbst diese Angehörigen der Gotrabhū-Sippe nicht mehr existieren, keine dem Orden gewidmete Gabe mehr. Als unterste Grenze ist eine dem Orden dargebrachte Gabe, selbst wenn sie an diese gegeben wird, unzählbar; darüber hinaus kommt sie nicht zustande. Daher muss man verstehen, dass auch jene [Gotrabhū-Mitglieder] aufgrund ihres Versprechens tatsächlich als Mönche anzusehen sind.

Brahmaghosanti uttamaghosaṃ, brahmuno ghosasadisaṃ vā ghosaṃ. Ehi bhikkhūti ‘‘bhikkhū’’tisambodhanaṃ. Saṃsāre bhayaikkhaka tassa bhayassa sabbaso vināsanatthaṃ tisaraṇaṃ, sāsanaṃ vā ehi manasā ‘‘tāṇaṃ leṇa’’nti pavisa upagaccha. Upagantvāpi cara brahmacariyanti sāsanabrahmacariyaṃ maggabrahmacariyañca carassu. Bhaṇḍūti muṇḍitakeso. Vāsīti dantakaṭṭhādicchedanavāsi. Bandhananti kāyabandhanaṃ. Yutto yogo samādhipaññāvasena so yuttayogo, tassa aṭṭhete parikkhārāti seso. Sarīre paṭimukkehiyeva upalakkhitoti seso. ‘‘Tīṇi satānī’’ti vattabbe gāthābandhasukhatthaṃ ‘‘tīṇi sata’’nti vuttaṃ.

„Brahmaghosa“ (Brahma-Stimme) bedeutet eine vorzügliche Stimme oder eine Stimme, die der des Brahma-Gottes gleicht. In „Komm, Mönch!“ (ehi bhikkhu) ist „Mönch“ (bhikkhū) die Anrede. O du, der du die Gefahr im Kreislauf der Wiedergeburten siehst! Um diese Gefahr gänzlich zu vernichten, komm zur dreifachen Zuflucht oder zur Lehre; tritt geistig ein, nähere dich ihr mit dem Gedanken: „Sie ist Schutz und Zuflucht“. „Und wenn du herangetreten bist, führe den heiligen Wandel“ (cara brahmacariyaṃ) bedeutet: Führe den heiligen Wandel der Lehre und den heiligen Wandel des Pfades. „Bhaṇḍu“ bedeutet einer mit geschorenem Haupt. „Vāsī“ bezeichnet ein Messer zum Schneiden von Zahnputzhölzern und Ähnlichem. „Bandhana“ meint den Leibgurt. „Yuttayoga“ (der die Anstrengung auf sich Genommene) ist jemand, dessen Anstrengung mit Konzentration und Weisheit verbunden ist; „für ihn sind diese acht Requisiten“ ist die Ergänzung des Satzes. „Allein durch die am Körper getragenen [Requisiten] ist er gekennzeichnet“ ist die weitere Ergänzung. Wo eigentlich „dreihundert“ (tīṇi satāni) gesagt werden müsste, wurde zur Erleichterung des Versmaßes „dreihundert“ [im Singular] (tīṇi sataṃ) gesagt.

Tasmāti [Pg.129] bhagavā heṭṭhā vuttaṃ parāmasati. Heṭṭhā hi ‘‘ahaṃ kho pana, kassapa, jānaññeva vadāmi ‘jānāmī’ti, passaññeva vadāmi ‘passāmī’’’ti (saṃ. ni. 2.154) vuttaṃ, taṃ parāmasati, yasmā ahaṃ jānaṃ vadāmi, tasmāti attho. Ihāti imasmiṃ sāsane. Tibbanti mahantaṃ. Paccupaṭṭhitaṃ bhavissatīti therādiupasaṅkamanato puretarameva tesu yaṃnūna me hirottappaṃ upaṭṭhitaṃ bhavissatīti attho. Kusalūpasaṃhitanti anavajjadhammanissitaṃ. Aṭṭhiṃ katvāti attānaṃ tena dhammena aṭṭhikaṃ katvā, taṃ vā dhammaṃ ‘‘esa me attho’’ti atthaṃ katvā. Ohitasototi dhamme nihitasoto. Evañhi te, kassapa, sikkhitabbanti ñāṇasotañca pasādasotañca odahitvā ‘‘dhammaṃ sakkaccameva suṇissāmī’’ti evameva tayā sikkhitabbaṃ. Sātasahagatā ca me kāyagatāsatīti asubhesu ceva ānāpāne ca paṭhamajjhānavasena sukhasampayuttakāyagatāsati. Yaṃ panetassa ovādassa sakkaccapaṭiggahaṇaṃ, ayameva therassa pabbajjā ca upasampadā ca ahosi (saṃ. ni. aṭṭha. 2.2.154).

Mit dem Wort „Darum“ (tasmā) bezieht sich der Erhabene auf das zuvor Gesagte. Denn zuvor wurde gesagt: „Ich aber, Kassapa, sage nur wissend ‚Ich weiß‘, sage nur sehend ‚Ich sehe‘“; darauf bezieht er sich. Der Sinn ist: „Weil ich wissend spreche, darum...“. „Hier“ (iha) bedeutet in dieser Lehre. „Stark“ (tibba) bedeutet groß. „Es wird gegenwärtig sein“ (paccupaṭṭhitaṃ bhavissati) bedeutet im Sinne von: Noch bevor ich mich den Theras (älteren Mönchen) usw. nähere, wird gewiss Scham und Scheu vor dem Bösen ihnen gegenüber in mir gegenwärtig sein. „Mit dem Heilsamen verbunden“ (kusalūpasaṃhita) bedeutet auf untadelige Phänomene bezogen. „Sich ein Herz fassend“ (aṭṭhiṃ katvā) bedeutet, sich selbst durch diese Lehre zu einem danach Verlangenden zu machen, oder diese Lehre als Nutzen auffassend im Sinne von: „Dies ist mein Nutzen“. „Mit geneigtem Ohr“ (ohitasoto) bedeutet mit dem auf die Lehre gerichteten Gehör. „So gewiss, Kassapa, solltest du dich üben“ bedeutet: Indem du das Ohr des Wissens und das Ohr des Vertrauens neigst, [denkend]: „Ich will die Lehre mit tiefer Ehrfurcht hören“, genau so sollst du dich üben. „Und meine von Freude begleitete Achtsamkeit auf den Körper“ (sātasahagatā ca me kāyagatāsatī) bezeichnet die mit Glücksgefühl verbundene Achtsamkeit auf den Körper mittels der ersten Vertiefung sowohl bezüglich der Unreinheiten als auch der Ein- und Ausatmung. Die ehrfurchtsvolle Annahme dieser Unterweisung selbst war für den Thera sowohl die Hinauswanderung als auch die höhere Weihung.

Uddhumātakapaṭibhāgārammaṇaṃ jhānaṃ uddhumātakasaññā. Kasiṇārammaṇaṃ rūpāvacarajjhānaṃ rūpasaññā. Imeti saññāsīsena niddiṭṭhā ime dve jhānadhammā. Sopāko ca bhagavatā puṭṭho ‘‘rūpāvacarabhāvena ekatthā, byañjanameva nāna’’nti āha. Āraddhacittoti ārādhitacitto. Garudhammapaṭiggahaṇādiupasampadā upari sayameva āvi bhavissati.

Die Vertiefung, die das Gegenbild eines aufgeblähten Leichnams zum Objekt hat, wird „Wahrnehmung des Aufgeblähten“ (uddhumātakasaññā) genannt. Die feinstoffliche Vertiefung, die ein Kasiṇa zum Objekt hat, wird „Form-Wahrnehmung“ (rūpasaññā) genannt. Diese beiden Vertiefungszustände werden hier unter der Führung des Begriffs „Wahrnehmung“ aufgezeigt. Und Sopāka, vom Erhabenen gefragt, sagte: „Aufgrund ihres feinstofflichen Charakters haben sie dieselbe Bedeutung, nur der Wortlaut ist verschieden.“ „Mit erfreutem Geist“ (āraddhacitto) bedeutet mit einem Geist, der zufriedengestellt ist. Die höhere Weihung durch die Annahme der schwerwiegenden Regeln usw. wird weiter unten von selbst klar werden.

Sabbantimena pariyāyenāti sabbantimena paricchedena. Ñatticatutthā kammavācā upasampadākammassa kāraṇattā ṭhānaṃ, tassa ṭhānassa arahaṃ anucchavikanti vatthudosādivinimuttakammaṃ ‘‘ṭhānāraha’’nti vuttaṃ vatthādidosayuttassa kammassa sabhāvato kammavācārahattābhāvā. Atha vā ṭhānanti nibbānappattihetuto sikkhattayasaṅgahaṃ sāsanaṃ vuccati, tassa anucchavikaṃ kammaṃ ṭhānārahaṃ. Yathāvihitalakkhaṇena hi kammena upasampannova sakalaṃ sāsanaṃ samādāya paripūretumarahati. Tasmā parisuddhakammavācāpariyosānaṃ sabbaṃ saṅghakiccaṃ ṭhānārahaṃ nāma, tenāha ‘‘satthusāsanārahenā’’ti, sīlādisakalasāsanaparipuṇṇassa anucchavikenāti attho. Ayaṃ imasmiṃ attheti ñatticatutthakammena upasampannasseva sabbasikkhāpadesu vuttattā kiñcāpi ehibhikkhūpasampadādīhi upasampannānaṃ suddhasattānaṃ paṇṇattivajjasikkhāpadavītikkamepi abhabbatā vā dosābhāvo vā [Pg.130] saddato paññāyati, tathāpi atthato tesampi paṇṇattivajjesu, lokavajjesupi vā surāpānādilahukesu magguppattito pubbe asañciccādinā āpattiāpajjanaṃ sijjhatiyeva. Tathā hi ‘‘dve puggalā abhabbā āpattiṃ āpajjituṃ buddhā ca paccekabuddhā ca. Dve puggalā bhabbā āpattiṃ āpajjituṃ bhikkhū ca bhikkhuniyo cā’’ti (pari. 322) vuttaṃ. Ñatticatutthena kammena upasampannoti idaṃ pana sabbasikkhāpadavītikkamārahe sabbakālike ca bhikkhū gahetvā yebhuyyavasena vuttaṃ. Niruttivasenāti nibbacanavasena. Abhilāpavasenāti vohāravasena. Guṇavasenāti bhikkhuvohāranimittānaṃ guṇānaṃ vasena.

„In der allerletzten Weise“ (sabbantimena pariyāyena) bedeutet „in der allerletzten Abgrenzung“. Das Beschlussverfahren mit einer Ankündigung und drei Anträgen (ñatticatutthā kammavācā) ist ein „Anlass“ (ṭhāna), weil es die Ursache für das Verfahren der höheren Weihung ist. Eine Handlung, die dieses Anlasses würdig und dafür angemessen ist, d. h. eine von Mängeln bezüglich des Objekts usw. freie formelle Handlung, wird als „dem Anlass angemessen“ (ṭhānāraha) bezeichnet. Denn eine formelle Handlung, die mit Mängeln des Objekts etc. behaftet ist, besitzt von Natur aus nicht die Eignung für ein gültiges Beschlussverfahren. Oder aber unter „Anlass“ (ṭhāna) versteht man die Lehre, welche die drei Schulungen umfasst, da sie die Ursache für das Erreichen des Nirvanas ist. Eine dieser Lehre angemessene formelle Handlung ist „dem Anlass angemessen“. Denn nur ein Mönch, der durch eine formelle Handlung mit den vorschriftsmäßigen Merkmalen geweiht wurde, ist imstande, die gesamte Lehre auf sich zu nehmen und zu erfüllen. Daher wird jede formelle Handlung des Ordens, die mit einer völlig reinen Verlesung des Beschlusstextes abschließt, als „dem Anlass angemessen“ bezeichnet. Deshalb heißt es: „durch das, was der Lehre des Meisters angemessen ist“, was bedeutet: „durch das, was der Erfüllung der gesamten Lehre, beginnend mit der Sittlichkeit usw., angemessen ist“. Weil dies („Dieser [Mönch] in dieser Angelegenheit...“) bezüglich aller Trainingsregeln nur für jene gelehrt wurde, die durch das Beschlussverfahren mit einer Ankündigung und drei Anträgen geweiht wurden, mag zwar dem Wortlaut nach erscheinen, dass für reine Wesen, die durch die „Komm, Mönch!“-Weihung usw. geweiht wurden, selbst beim Verstoß gegen rein satzungsmäßige Trainingsregeln entweder eine Unfähigkeit dazu oder Sündenlosigkeit vorliegt. Dennoch gilt dem Sinne nach auch für sie, dass vor dem Erreichen des Pfades durch Unachtsamkeit usw. ein Vergehen zustande kommt, sei es bei rein satzungsmäßigen Regeln oder bei weltlichen Vergehen, wie dem Trinken von Rauschgetränken etc., die als leichte Vergehen gelten. Denn so wurde gelehrt: „Zwei Personen sind unfähig, ein Vergehen zu begehen: Buddhas und Paccekabuddhas. Zwei Personen sind fähig, ein Vergehen zu begehen: Mönche und Nonnen.“ Die Formulierung „geweiht durch das Beschlussverfahren mit einer Ankündigung und drei Anträgen“ wurde jedoch verallgemeinernd formuliert, indem man jene Mönche im Blick hatte, die zu allen Zeiten fähig sind, jede Trainingsregel zu übertreten. „Nach der etymologischen Ableitung“ (niruttivasena) bedeutet „nach der Wortableitung“. „Nach dem Sprachgebrauch“ (abhilāpavasena) bedeutet „nach der Bezeichnung“. „Nach den Eigenschaften“ (guṇavasena) bedeutet „nach den Eigenschaften, die der Grund für die Bezeichnung ‚Mönch‘ sind“.

Sājīvapadabhājanīyavaṇṇanā

Erklärung der Wortanalyse der gemeinschaftlichen Lebensführung

Vivaṭṭūpanissayā sīlādayo lokiyehi abhivisiṭṭhattā adhisīlādivohārena vuttāti dassetuṃ katamaṃ panātiādi āraddhaṃ. Tattha pañcaṅgadasaṅgasīlanti abuddhuppādakāle sīlaṃ sandhāya vuttaṃ tassa vivaṭṭūpanissayattābhāvā. Yaṃ pana buddhuppāde ratanattayaguṇaṃ tathato ñatvā sāsane suniviṭṭhasaddhāhi upāsakopāsikāhi ceva sāmaṇerasikkhamānāhi ca rakkhiyamānaṃ pañcaṅgaaṭṭhaṅgadasaṅgasīlaṃ, tampi adhisīlameva magguppattihetuto. Vipassanāmagguppattinimittatāya hi pātimokkhasaṃvarasīlaṃ lokiyānaṃ sīlehi adhisīlaṃ jātaṃ adhicittaṃ viya. Na hi vipassanāmagganimittataṃ muñcitvā lokiyacittato adhicittassa añño koci viseso upalabbhati, tadubhayañca anādimato saṃsāravaṭṭassa attādisāravirahitatāya tilakkhaṇabbhāhatattaṃ, ‘‘ahaṃ mamā’’ti ākārena pavattaavijjātaṇhādidosamūlakattañca, taṃdosamūlaviddhaṃsanasamatthāya sīlacittabalopatthaddhāya vipassanāya ukkaṃseneva tassa saṃsāravaṭṭassa vigamañca, tadupadesakassa sammāsambuddhassa sabbaññutādiaparimitaguṇagaṇayogena aviparītasaddhammadesakattañca yāthāvato ñatvā paṭipannena samādāya sikkhitabbatāya vivaṭṭūpanissayaṃ jātaṃ, na aññena kāraṇena, tañca vivaṭṭūpanissayattaṃ yadi sāsane pañcasīlādissāpi samānaṃ, kimidaṃ adhisīlaṃ na siyā. Pañcasīlādimatte ṭhitānañhi anāthapiṇḍikādīnaṃ gahaṭṭhānampi maggo uppajjati. Na hi adhisīlādhicittaṃ vinā magguppatti hoti, tañca kiñcāpi kesañci [Pg.131] anupanissayatāya tasmiṃ attabhāve magguppattiyā hetu na hoti, tathāpi bhavantare avassaṃ hotevāti adhisīlameva kālaṃ karontānaṃ kalyāṇaputhujjanānaṃ pātimokkhasaṃvarasīlaṃ viya, tenāha buddhuppādeyeva ca pavattatītiādi. Vivaṭṭaṃ patthetvā rakkhiyamānampi pañcasīlādi buddhuppādeyeva pavattati. Na hi taṃ paññattintiādi pana ukkaṭṭhavasena sabbaṃ pātimokkhaṃ sandhāya vuttaṃ. Tadekadesabhūtampi hi pāṇātipātādinnādānādigahaṭṭhasīlampi. Buddhāyeva vinaye pārājikasuttavibhaṅgādīsu āgatavasena sabbaso kāyavacīdvāresu magguppattiyā vibandhakaajjhācārasotaṃ vicchinditvā magguppattiyā padaṭṭhānabhāvena paññapetuṃ sakkonti, na aññe. Magguppattiṃ sandhāya hissa adhisīlatā vuttā. Tenāha ‘‘pātimokkhasaṃvaratopi ca maggaphalasampayuttameva sīlaṃ adhisīla’’nti. Tasseva hi adhisīlanti abyavadhānena maggādhiṭṭhānāti. Idha anadhippetanti imasmiṃ paṭhamapārājikavisaye ‘‘sikkhā’’ti anadhippetaṃ.

Um zu zeigen, dass Tugend (sīla) und so weiter, die die entscheidende Grundlage für das Entkommen aus dem Daseinskreislauf (vivaṭṭūpanissaya) bilden, aufgrund ihrer Erhabenheit über die weltlichen Tugenden mit der Bezeichnung 'höhere Tugend' (adhisīla) und so weiter dargelegt werden, wurde die Passage begonnen, die mit 'katamaṃ pana' ('Was aber...') einsetzt. Darin bezieht sich der Ausdruck 'die fünf- und zehngliedrige Tugend' auf die Tugend in einer Zeit ohne das Erscheinen eines Buddhas, da ihr die Eigenschaft fehlt, eine entscheidende Grundlage für das Entkommen aus dem Daseinskreislauf zu sein. Diejenige fünf-, acht- und zehngliedrige Tugend jedoch, die zur Zeit des Erscheinens eines Buddhas von Laienanhängern und Laienanhängerinnen sowie von Novizen und Lernenden bewahrt wird, die ein fest begründetes Vertrauen in die Lehre besitzen, nachdem sie die Qualitäten der Drei Juwelen der Wahrheit gemäß erkannt haben – auch diese ist wegen ihrer Eigenschaft als Ursache für das Entstehen des Pfades wahrlich höhere Tugend. Denn weil sie die Ursache für das Entstehen von Einsicht und Pfad ist, ist die Tugend der Zügelung des Pātimokkha im Vergleich zu den Tugenden der Weltlinge zu einer höheren Tugend geworden, vergleichbar mit dem höheren Geist. Denn abgesehen von seiner Eigenschaft als Ursache für Einsicht und Pfad lässt sich kein anderer Unterschied zwischen dem höheren Geist und dem weltlichen Geist feststellen; und da beides aufgrund des Fehlens eines Wesenskerns wie eines Selbst im anfangslosen Daseinskreislauf von den drei Merkmalen geprägt ist und seine fehlerhafte Wurzel in Unwissenheit, Begehren usw. hat, die in der Form von 'Ich' und 'Mein' auftreten, und da man das Schwinden dieses Daseinskreislaufs durch die Einsicht, die durch die Kraft von Tugend und Geist unterstützt wird und imstande ist, jene fehlerhafte Wurzel zu vernichten, in allerhöchster Weise erkannt hat, und da man die Tatsache wahrheitsgemäß erkannt hat, dass der diese Befreiung lehrende vollkommen Erwachte aufgrund seiner Verbindung mit unermesslichen Tugendscharen wie der Allwissenheit die wahre Lehre unverfälscht verkündet – weil sie von einem so Praktizierenden auf sich genommen und geübt werden muss, ist sie zu einer entscheidenden Grundlage für das Entkommen geworden, und aus keinem anderen Grund. Wenn diese Eigenschaft, eine entscheidende Grundlage für das Entkommen zu sein, in der Lehre auch für die fünf Tugendregeln usw. gilt, warum sollte dies dann nicht als höhere Tugend gelten? Denn selbst bei Hausvätern wie Anāthapiṇḍika und anderen, die bloß in den fünf Tugendregeln usw. verankert waren, entsteht der Pfad. Ohne höhere Tugend und höheren Geist gibt es nämlich kein Entstehen des Pfades; und wenn diese auch für manche mangels entsprechender Grundlage in diesem Leben nicht die Ursache für das Entstehen des Pfades ist, so wird sie es dennoch unfehlbar in einer zukünftigen Existenz sein. Daher ist sie gewiss höhere Tugend, ebenso wie die Tugend der Zügelung des Pātimokkha bei edlen Weltlingen, wenn sie verscheiden. Darum heißt es: 'Und sie ist nur beim Erscheinen eines Buddhas wirksam' usw. Denn auch die fünf Tugendregeln usw., die mit dem Wunsch nach Befreiung bewahrt werden, existieren nur beim Erscheinen eines Buddhas. Der Satz 'Denn das ist nicht dekretiert...' usw. ist jedoch im Sinne des Höchsten im Hinblick auf das gesamte Pātimokkha gesprochen. Denn auch die Tugend der Hausväter, wie das Abstandnehmen vom Töten, vom Nehmen des Nichtgegebenen usw., bildet einen Teil davon. Nur die Buddhas sind imstande, im Vinaya – wie es in den Pārājika-Regeln, dem Suttavibhaṅga usw. überliefert ist – diese Regeln vollständig für die Tore von Körper und Rede festzulegen, indem sie den Strom des Fehlverhaltens abschneiden, der das Entstehen des Pfades behindert, und indem sie sie als die nächste Ursache für das Entstehen des Pfades darlegen; andere können dies nicht. Denn im Hinblick auf das Entstehen des Pfades wurde ihre Eigenschaft als höhere Tugend dargelegt. Darum heißt es: 'Sogar im Vergleich zur Zügelung des Pātimokkha ist nur die mit Pfad und Frucht verbundene Tugend die höhere Tugend'. Denn nur diese wird als höhere Tugend bezeichnet, weil sie unmittelbar die Grundlage für den Pfad bildet. Mit 'Hier nicht gemeint' ist im Bereich dieses ersten Pārājika-Vergehens der Begriff 'Schulung' nicht gemeint.

Lokiyaaṭṭhasamāpatticittānīti sāsanasabhāvaṃ ajānantehi lokiyajanehi samāpajjitabbāni aṭṭha rūpārūpajjhānasampayuttacittāni sandhāya vuttaṃ. Na hi mahaggatesu lokiyalokuttarabhedo atthi, yena lokiyavisesanaṃ lokuttaranivattanaṃ siyā. Tasmā sāsanikehi samāpajjitabbamahaggatajjhānanivattanameva lokiyavisesanaṃ kataṃ. Yathā cettha, evaṃ kāmāvacarāni pana aṭṭha kusalacittānīti etthāpi lokiyavisesanaṃ kātabbameva. Ayameva hi adhicittato cittassa bhedo, yaṃ sāsanaṃ ajānantassa puggalassa samuppajjanaṃ. Evañca abuddhuppādepi sāsanasabhāvaṃ jānantānaṃ paccekabuddhādīnampi sīlacittānaṃ adhisīlādhicittatā samatthitā hoti. Na vinā buddhuppādāti idaṃ pana aññesaṃ abhisamayahetubhāvena paccekabuddhabodhisattādīnaṃ desanāsāmatthiyābhāvato vuttaṃ. Āyatiṃ vāsanāhetuṃ pana sīlacittaṃ tepi desentiyeva, tañca maggahetutāya adhisīlādhicittampi hontaṃ appakatāya vipphārikatābāhujaññattābhāvena abbohārikanti ‘‘buddhuppādeyevā’’ti avadhāraṇaṃ katanti veditabbaṃ. Na hi taṃsamāpannotiādiaṭṭhakathāvacanehi idha adhicittaniddese, upari adhipaññāniddese ca maggaphalasampayuttaadhicittaadhipaññānameva paṭikkhepato lokiyādhicittādhipaññānaṃ [Pg.132] idha adhippetatā, taṃ dvayaṃ samāpannassāpi methunadhammasamāpajjanasabhāvo ca viññāyati, pāḷiyaṃ pana ‘‘yāyaṃ adhisīlasikkhā, ayaṃ imasmiṃ atthe adhippetā sikkhā’’ti vuttattā lokiyāpi adhicittādhipaññā anadhippetāti viññāyati. Tasmā pāḷiyaṃ aṭṭhakathāyañca evamadhippāyo veditabbo – ‘‘methunaṃ dhammaṃ paṭisevissāmī’’ti citte uppannamatte lokiyaṃ adhicittaṃ adhipaññā ca parihāyati, adhisīlaṃ pana cittuppādamattena na parihāyatīti pāḷiyaṃ adhisīlasikkhāva vuttā. Aṭṭhakathāyaṃ pana paṭiladdhalokuttaramaggassa bhikkhuno ‘‘methunaṃ paṭisevissāmī’’ti cittampi na uppajjati sabbaso akuppadhammattā, puthujjanānaṃ samāpattilābhīnampi kenaci kāraṇena uppajjati kuppadhammattāti imaṃ visesaṃ dassetuṃ ‘‘na hi taṃsamāpanno’’ti lokuttarāva paṭikkhittāti veditabbaṃ.

Der Ausdruck 'die weltlichen Geister der acht Erreichungen' wurde im Hinblick auf die acht mit den feinstofflichen und immateriellen Vertiefungen verbundenen Geisteszustände gesagt, die von weltlichen Menschen erreicht werden, welche das Wesen der Lehre nicht kennen. Denn bei den erhabenen Geisteszuständen gibt es keine Unterscheidung zwischen weltlich und überweltlich, durch die das Beiwort 'weltlich' ein Ausschluss des Überweltlichen bewirken könnte. Deshalb wurde von den Kennern der Lehre das Beiwort 'weltlich' nur verwendet, um diejenigen erhabenen Vertiefungen auszuschließen, die von den Anhängern der Lehre erreicht werden. Und wie in diesem Fall, so muss auch bei dem Ausdruck 'die acht heilsamen Geisteszustände der Sinnensphäre' das Beiwort 'weltlich' hinzugefügt werden. Denn eben dies ist der Unterschied des Geistes vom höheren Geist: das Entstehen bei einer Person, die die Lehre nicht kennt. Und auf diese Weise ist selbst in einer Zeit ohne Erscheinen eines Buddhas für die Tugend und den Geist von Einzelbuddhas und anderen, die das Wesen der Lehre kennen, die Eigenschaft der höheren Tugend und des höheren Geistes bewiesen. Die Aussage 'Nicht ohne das Erscheinen eines Buddhas' wurde jedoch im Hinblick darauf gesagt, dass andere wie Einzelbuddhas und Bodhisattvas nicht die Fähigkeit besitzen, die Wahrheit so zu verkünden, dass sie für andere zur Ursache der Wahrheitsrealisierung wird. Was jedoch die Tugend und den Geist betrifft, die als Ursache für zukünftige Neigungen dienen, so lehren auch sie diese gewiss; und da diese, obwohl sie wegen ihrer Eigenschaft als Ursache für den Pfad höhere Tugend und höherer Geist sind, wegen ihrer Geringfügigkeit und des Fehlens einer weiten Verbreitung unter vielen Menschen vernachlässigbar sind, wurde die Einschränkung 'nur beim Erscheinen eines Buddhas' vorgenommen; so ist es zu verstehen. Durch die Worte des Kommentars wie 'Denn wer diese erlangt hat...' wird verständlich, dass hier in der Darlegung des höheren Geistes und weiter unten in der Darlegung der höheren Weisheit – weil eben der mit Pfad und Frucht verbundene höhere Geist und die höhere Weisheit ausgeschlossen werden – der weltliche höhere Geist und die weltliche höhere Weisheit hier gemeint sind, und dass für jemanden, der diese beiden erlangt hat, die Möglichkeit des Ausübens des Geschlechtsverkehrs besteht. In den kanonischen Texten hingegen wird verstanden, dass auch der weltliche höhere Geist und die weltliche höhere Weisheit nicht gemeint sind, weil gesagt wird: 'Was diese Schulung in der höheren Tugend betrifft, so ist dies die in diesem Zusammenhang gemeinte Schulung'. Darum ist die Absicht in den kanonischen Texten und im Kommentar wie folgt zu verstehen: Sobald der Gedanke aufkommt 'Ich will den Geschlechtsverkehr ausüben', schwinden der weltliche höhere Geist und die höhere Weisheit; die höhere Tugend jedoch schwindet nicht allein durch das Aufkommen dieses Gedankens. Deshalb wird im kanonischen Text nur die Schulung in der höheren Tugend genannt. Im Kommentar hingegen wurde der Ausschluss 'Denn wer diese erlangt hat...' auf die überweltlichen Zustände bezogen, um folgenden Unterschied zu zeigen: Bei einem Mönch, der den überweltlichen Pfad erlangt hat, entsteht wegen der gänzlichen Unerschütterlichkeit seiner Natur nicht einmal der Gedanke 'Ich will den Geschlechtsverkehr ausüben'; bei Weltlingen jedoch, selbst wenn sie die Erreichungen erlangt haben, entsteht dieser Gedanke aus irgendeinem Grund, da ihre Natur noch erschütterlich ist. So ist es zu verstehen.

Atthi dinnanti ettha dinnanti dānacetanā adhippetā, tassa dinnassa phalaṃ atthīti attho. Esa nayo atthi yiṭṭhanti etthāpi. Ādi-saddena hutādīnaṃ saṅgaho. Tattha yiṭṭhanti mahāyāgo sabbasādhāraṇaṃ mahādānameva. Hutanti pahonakasakkāro, attano vā hotu, paresaṃ vā dasa akusalakammapathā, sabbepi vā akusalā dhammā anatthuppādanato na sakaṃ kammaṃ nāma, tabbiparītā kusalā dhammā sakaṃ nāma, tadubhayampi vā kusalākusalaṃ kammassakomhītiādivacanato sati saṃsārappavattiyaṃ adhimuccanaṭṭhena sattānaṃ sakanti evaṃ kammassakatāya sakabhāve attano santakatāya uppajjanakañāṇaṃ kammassakataññāṇaṃ, upalakkhaṇamattañcetaṃ. Sāsananissitā pana sabbāpi vaṭṭagāminikusalapaññā kammassakataññāṇe paviṭṭhā. Sāsananissitā hi vivaṭṭagāminī sabbāpi paññā ‘‘saccānulomikañāṇa’’nti vuccati. Sā eva ca adhipaññā tadavasesaṃ sabbaṃ kammassakataññāṇanti veditabbaṃ, teneva bhagavā ‘‘kammassakataññāṇaṃ saccānulomikañāṇaṃ maggasamaṅgissa ñāṇaṃ phalasamaṅgissa ñāṇa’’nti sabbampi ñāṇacatukkeyeva saṅgahesi. Tilakkhaṇākāraparicchedakaṃ pana vipassanāñāṇanti idaṃ pana maggassa āsannapaccayatāya ukkaṭṭhavasena vuttaṃ. Taditarāsañhi ratanattayānussaraṇādipaññānampi maggahetutāya adhipaññatā samānāvāti gahetabbaṃ.

„Es gibt ein Gegebenes“ (atthi dinnaṃ): Hierbei ist mit „das Gegebene“ (dinnaṃ) die Absicht des Spendens (dānacetanā) gemeint; die Bedeutung ist, dass es eine Frucht dieses Gegebenen gibt. Diese Methode gilt auch bei „Es gibt ein Geopfertes“ (atthi yiṭṭhaṃ). Mit dem Wort „und so weiter“ (ādi) ist die Miteinbeziehung des dargebrachten Opfers usw. (huta) gemeint. Darunter bezeichnet „das Geopferte“ (yiṭṭhaṃ) ein großes Opfer, ein großes Geschenk, das allen gemein ist. „Das dargebrachte Opfer“ (hutaṃ) bezeichnet die Ehrerbietung gegenüber Gästen. Alternativ: Ob es das eigene Unheil ist oder das anderer, sind die zehn unheilsamen Handlungswege (dasa akusalakammapathā) oder auch alle unheilsamen Geisteszustände (akusalā dhammā), da sie Unheil erzeugen, nicht als „eigenes Karma“ zu bezeichnen; das Gegenteil davon, die heilsamen Geisteszustände (kusalā dhammā), werden als „eigen“ bezeichnet. Oder aber beide, Heilsames und Unheilsames, sind wegen der Worte „Ich bin der Eigner meines Karmas“ (kammassako'mhi) etc. beim Fortbestehen des Kreislaufs der Wiedergeburten (saṃsāra) das Eigentum der Wesen im Sinne des Nicht-Verlierens; das so bezüglich der Eignerschaft des Karmas als das eigene Eigentum entstehende Wissen ist das „Wissen um die Eignerschaft des Karmas“ (kammassakatañāṇa), und dies ist nur ein beispielhaftes Merkmal. Aber jegliche heilsame, zum Kreislauf führende Weisheit (vaṭṭagāminī kusalapaññā), die auf der Lehre beruht, ist im Wissen um die Eignerschaft des Karmas enthalten. Denn jede auf der Lehre beruhende, aus dem Kreislauf herausführende Weisheit (vivaṭṭagāminī paññā) wird als „Wissen in Übereinstimmung mit den Wahrheiten“ (saccānulomikañāṇa) bezeichnet. Und genau diese ist die höhere Weisheit (adhipaññā); alles andere verbleibende Wissen sollte als „Wissen um die Eignerschaft des Karmas“ verstanden werden. Deswegen hat der Erhabene alles Wissen in der Vierergruppe des Wissens zusammengefasst: „Wissen um die Eignerschaft des Karmas, Wissen in Übereinstimmung mit den Wahrheiten, Wissen dessen, der mit dem Pfad verbunden ist, Wissen dessen, der mit der Frucht verbunden ist“. Die Aussage „Das Einsichtswissen (vipassanāñāṇa) bestimmt die Weise der drei Daseinsmerkmale“ ist jedoch im Sinne der Vortrefflichkeit gesagt worden, weil es eine unmittelbare Bedingung für den Pfad ist. Denn es ist anzunehmen, dass auch andere Weisheiten wie die Vergegenwärtigung der Drei Juwelen usw., da sie eine Ursache für den Pfad sind, gleichermaßen den Zustand der höheren Weisheit besitzen.

Sājīvapadabhājanīyavaṇṇanānayo niṭṭhito.

Die Erläuterungsmethode zur Analyse der Begriffe bezüglich der gemeinsamen Lebensführung (sājīva) ist abgeschlossen.

Paccakkhānavibhaṅgavaṇṇanā

Erläuterung zur Analyse der Zurückweisung (der Schulung).

Dubbalye [Pg.133] āvikateti yaṃnūnāhaṃ buddhaṃ paccakkheyyantiādinā dubbalabhāve pakāsite. Mukhāruḷhatāti lokajanānaṃ sattaṭṭhātiādīsu mukhāruḷhañāyenāti adhippāyo. Dirattatirattanti (pāci. 52) ettha yathā antarantarā sahaseyyāvasena tirattaṃ aggahetvā nirantarameva tisso rattiyo anupasampannena saddhiṃ sahaseyyāya aruṇuṭṭhāpanavasena tirattaggahaṇatthaṃ ‘‘dirattatiratta’’nti abyavadhānena vuttanti dirattaggahaṇassa payojanampi sakkā gahetuṃ, evamidhāpi dubbalyaṃ anāvikatvāti imassāpi gahaṇassa payojanamatthevāti dassetuṃ yasmā vā sikkhāpaccakkhānassātiādi vuttaṃ.

„Wenn Schwäche offenbart wird“ (dubbalye āvikate): Wenn der Zustand der Schwäche durch Worte wie „Wie wäre es, wenn ich den Buddha zurückweisen würde?“ usw. kundgetan wird. „Geläufigkeit im Munde“ (mukhāruḷhatā): Dies bezieht sich auf die Weise, wie den Menschen in der Welt Ausdrücke wie „sieben, acht“ usw. geläufig auf den Lippen liegen. Bei dem Ausdruck „zwei oder drei Nächte“ (dirattatirattaṃ) [Pācittiya 52] verhält es sich so: Um zu verdeutlichen, dass nicht drei Nächte mit Unterbrechungen durch zeitweises gemeinsames Liegen gemeint sind, sondern ununterbrochen drei Nächte des gemeinsamen Liegens mit einem Nicht-Ordinierten bis zum Aufgang der Morgenröte, wurde ohne Unterbrechung „zwei oder drei Nächte“ gesagt. Ebenso wie man den Nutzen für die Erwähnung von „zwei Nächten“ erfassen kann, so gibt es auch hier einen Nutzen für die Aufnahme des Ausdrucks „ohne Schwäche offenbart zu haben“ (dubbalyaṃ anāvikatvā). Um dies aufzuzeigen, wurde die Passage begonnen mit: „Oder weil für die Zurückweisung der Schulung...“ usw.

Idāni dubbalyaṃ anāvikatvāti imassa purimapadasseva vivaraṇabhāvaṃ vināpi visuṃ atthasabbhāvaṃ dassetuṃ apicātiādi vuttaṃ. Visesāvisesanti ettha yena vākyena dubbalyāvikammameva hoti, na sikkhāpaccakkhānaṃ, tattha sikkhāpaccakkhānadubbalyāvikammānaṃ aññamaññaṃ viseso hoti. Yena pana vacanena tadubhayampi hoti, tattha nevatthi viseso avisesopi, taṃ visesāvisesaṃ. ‘‘Kaṭha kicchajīvane’’ti dhātūsu paṭhitattā vuttaṃ ‘‘kicchajīvikappatto’’ti. Ukkaṇṭhanañhi ukkaṇṭhā, taṃ ito gatoti ukkaṇṭhito, kicchajīvikaṃ pattoti attho. Uddhaṃ gato kaṇṭho etissāti ukkaṇṭhā, anabhiratiyā vaje niruddhagogaṇo viya gamanamaggaṃ gavesanto puggalo ukkaṇṭho hoti, taṃ ukkaṇṭhaṃ. Anabhiratiṃ itotipi ukkaṇṭhitoti atthaṃ dassento āha – ‘‘uddhaṃ kaṇṭhaṃ katvā viharamāno’’ti. Sā ca ukkaṇṭhatā vikkhepenevāti vikkhittotiādi vuttaṃ.

Nun wurde „Überdies“ (api ca) usw. gesagt, um aufzuzeigen, dass für den Ausdruck „ohne Schwäche offenbart zu haben“ (dubbalyaṃ anāvikatvā) auch unabhängig von seiner Funktion als bloße Erläuterung des vorhergehenden Wortes eine eigenständige Bedeutung besteht. Zu der Formulierung „das Spezifische und das Nicht-Spezifische“ (visesāvisesaṃ): Bei einer Aussage, durch die nur das Offenbaren von Schwäche stattfindet, nicht aber die Zurückweisung der Schulung, gibt es einen gegenseitigen Unterschied (viseso) zwischen der Zurückweisung der Schulung und dem Offenbaren von Schwäche. Bei Worten jedoch, durch die beides geschieht, gibt es keinen Unterschied, was Nicht-Spezifität (aviseso) bedeutet; das ist „das Spezifische und das Nicht-Spezifische“. Da in den Wurzelverzeichnissen gelehrt wird: „kaṭha steht im Sinne eines mühseligen Lebens“, wurde gesagt: „einer, der ein mühseliges Leben führt“ (kicchajīvikappatto). Denn das Erleiden von Mühsal (ukkaṇṭhanaṃ) ist die Unzufriedenheit (ukkaṇṭhā); wer dahingelangt ist, ist unzufrieden (ukkaṇṭhito), was bedeutet, dass er ein mühseliges Leben führt. Aufgrund dieser Unzufriedenheit ist der Hals nach oben gerichtet; daher heißt es Unzufriedenheit (ukkaṇṭhā). Dies bezeichnet Unlust (anabhirati), aufgrund derer eine Person, wie eine in einem Gehege eingesperrte Rinderherde, die nur nach einem Ausweg sucht, den Hals emporstreckt (ukkaṇṭho); wer zu dieser Unlust gelangt ist, wird unzufrieden (ukkaṇṭhito) genannt. Um diese Bedeutung zu verdeutlichen, wurde gesagt: „indem er mit emporgestrecktem Hals verweilt“ (uddhaṃkaṇṭhaṃ katvā viharamāno). Und diese Unzufriedenheit entsteht wahrlich durch Zerstreutheit; um dies zu zeigen, wurde gesagt: „zerstreut“ (vikkhitto) usw.

Samaṇabhāvatoti upasampadato. Bhāvavikappākārenāti bhikkhubhāvato cavitvā yaṃ yaṃ gihiādibhāvaṃ pattukāmo ‘‘ahaṃ assa’’nti attano bhavanaṃ vikappeti, tena tena gihiādiākārena, attano bhavanassa vikappanākārenāti adhippāyo.

„Vom Zustand eines Asketen“ (samaṇabhāvato) bedeutet: von der höheren Ordination (upasampadā). „In der Weise der Abwägung des Daseinszustandes“ (bhāvavikappākārena) bedeutet: Nach dem Abfall vom Mönchsstand wünscht er, diesen oder jenen Zustand wie den eines Hausvaters usw. zu erlangen, und stellt sich sein eigenes Dasein mit den Worten vor: „Ich möchte dies oder jahre sein“; dies bezeichnet die Weise des Vorstellens seines Daseins in der Form eines Hausvaters usw.

46. Pāḷiyaṃ yadi panāhanti ahaṃ yadi buddhaṃ paccakkheyyaṃ, sādhu vatassāti attho. Apāhaṃ, handāhanti etthāpi vuttanayeneva attho gahetabbo. ‘‘Hoti me buddhaṃ paccakkheyya’’nti mama cittaṃ uppajjatīti vadati.

46. Im Pali-Text bedeutet „Wenn ich aber nun“ (yadi pana ahaṃ): „Wenn ich doch den Buddha zurückweisen würde, das wäre wahrlich gut.“ Auch bei „Sollte ich etwa“ (apāhaṃ) und „Wohlan, ich“ (handāhaṃ) ist die Bedeutung genau in der zuvor dargelegten Weise zu verstehen. „Es kommt mir“ (hoti me) drückt aus: „In mir entsteht der Gedanke: ‚Ich möchte den Buddha zurückweisen.‘“

50. Na [Pg.134] ramāmīti pabbajjāya dukkhabahulatāya sukhābhāvaṃ dasseti. Nābhiramāmīti pabbajjāya vijjamānepi anavajjasukhe attano abhiratiabhāvaṃ dasseti.

50. Mit den Worten „Ich finde keine Freude“ (na ramāmi) wird das Fehlen von Glück im Ordensleben aufgrund der Fülle an Mühsal aufgezeigt. Mit den Worten „Ich finde kein Wohlgefallen“ (nābhiramāmi) wird aufgezeigt, dass man selbst bei Vorhandenseist des tadellosen Glücks im Ordensleben keine innere Freude daran empfindet.

51. Teneva vacībhedenāti vacībhedaṃ katvāpi aññena kāyappayogena viññāpanaṃ nivatteti. Ayaṃ sāsanaṃ jahitukāmotiādinā bhāsākosallābhāvena sabbaso padatthāvabodhābhāvepi ‘‘ayaṃ attano pabbajitabhāvaṃ jahitukāmo imaṃ vākyabhedaṃ karotī’’ti ettakaṃ adhippetatthamattaṃ cepi so tāva jānāti, paccakkhānameva hotīti dasseti. Tenāha ‘‘ettakamattampi jānātī’’ti. Padapacchābhaṭṭhanti padaparāvatti, māgadhabhāsato avasiṭṭhā sabbāpi bhāsā ‘‘milakkhabhāsā’’ti veditabbā. Khettameva otiṇṇanti sikkhāpaccakkhānassa ruhanaṭṭhānabhūtaṃ khettameva otiṇṇaṃ.

51. Mit der Formulierung „nur durch diese verbale Äußerung“ (teneva vacībhedena) wird ausgeschlossen, dass eine Mitteilung durch eine körperliche Geste erfolgt, selbst wenn eine verbale Äußerung getätigt wurde. Durch die Passage „Dieser möchte die Lehre verlassen“ usw. wird verdeutlicht: Selbst wenn der Hörer mangels Sprachkompetenz die genaue Wortbedeutung nicht gänzlich versteht, aber zumindest die beabsichtigte Bedeutung erfasst: „Dieser möchte seinen Stand als Ordinierter aufgeben und äußert diese Worte“, so gilt dies bereits als Zurückweisung der Schulung. Deswegen wurde gesagt: „wenn er auch nur so viel versteht“. „Ein Wort, das verdreht ist“ (padapacchābhaṭṭhaṃ) bedeutet die Vertauschung von Wörtern. Alle Sprachen außer der Māgadhī-Sprache sind als fremde Sprachen (milakkhabhāsā) anzusehen. „Es ist auf fruchtbaren Boden gefallen“ (khettameva otiṇṇaṃ) bedeutet: Es ist genau auf den Boden gelangt, der die Stätte des Wirksamwerdens der Zurückweisung der Schulung darstellt.

Dūtanti mukhasāsanaṃ. Sāsananti paṇṇasāsanaṃ, bhittithambhādīsu akkharaṃ vā chinditvā dasseti. Paccakkhātukāmatācitte dharanteyeva vacībhedasamuppattiṃ sandhāya ‘‘cittasampayutta’’nti vuttaṃ, cittasamuṭṭhānanti attho. Niyamitāniyamitavasena vijānanabhedaṃ dassetumāha yadi ayameva jānātūtiādi. Ayañca vibhāgo vadati viññāpetīti ettha yassa vadati, tasseva vijānanaṃ adhippetanti iminā vuttanayena laddhoti daṭṭhabbaṃ, na hettha ekassa vadati aññassa viññāpetīti ayamattho sambhavati. ‘‘Tesu ekasmiṃ jānantepī’’ti vuttattā ‘‘dveyeva jānantu eko mā jānātū’’ti evaṃ dvinnampi janānaṃ niyametvā ārocitepi tesu ekasmimpi jānante paccakkhānaṃ hotiyevāti gahetabbaṃ. Parisaṅkamānoti ‘‘vāressantī’’ti āsaṅkamāno. Samayaññūti sāsanasaṅketaññū, idha pana adhippāyamattajānanenāpi samayaññū nāma hoti, tenāha ukkaṇṭhitotiādi. Tasmā buddhaṃ paccakkhāmītiādikhettapadānaṃ sabbaso atthaṃ ñatvāpi sace ‘‘bhikkhubhāvato cavitukāmatāya esa vadatī’’ti adhippāyaṃ na jānāti, appaccakkhātāva hoti sikkhā. Atthaṃ pana ajānitvāpi ‘‘ukkaṇṭhito vadatī’’ti taṃ jānāti, paccakkhātāva hoti sikkhā. Sotaviññāṇavīthiyā saddamattaggahaṇameva, atthaggahaṇaṃ pana manoviññāṇavīthiparamparāyāti āha taṅkhaṇaññevātiādi.

„Dūtaṃ“ (Bote) bedeutet eine mündliche Botschaft. „Sāsanam“ (Botschaft) bedeutet eine schriftliche Botschaft; er zeigt sie, indem er Buchstaben auf Wände, Säulen usw. ritzt. Mit Bezug auf das Entstehen des Durchbrechens der Rede, während das den Wunsch zum Ablegen der Schulung hegende Geisteszustand noch fortbesteht, wurde gesagt: „mit dem Geist verbunden“ (cittasampayutta); dies bedeutet „vom Geist hervorgebracht“ (cittasamuṭṭhāna). Um die Unterscheidung des Verstehens nach Maßgabe des Bestimmten und Unbestimmten zu zeigen, sagte er: „Wenn nur dieser es versteht“ usw. Und diese Aufteilung ist zu verstehen als erlangt durch die besagte Methode: „In den Worten 'er spricht, er lässt verstehen' (vadati viññāpeti) ist das Verstehen eben desjenigen beabsichtigt, zu dem er spricht.“ Denn hier ist die Bedeutung „er spricht zu dem einen, lässt einen anderen verstehen“ nicht möglich. Weil gesagt wurde: „Selbst wenn einer von ihnen es versteht“, ist zu verstehen: Selbst wenn man es so mitteilt, dass man die Wahrnehmung von zwei Personen festlegt, indem man denkt: „Nur diese zwei sollen es verstehen, einer soll es nicht verstehen“, so ist das Ablegen doch gültig, wenn auch nur einer von ihnen es versteht. „Parisaṅkamāno“ (besorgt sein) bedeutet besorgt sein, dass sie ihn daran hindern werden. „Samayaññū“ (Kenner der Übereinkunft) bedeutet Kenner der Zeichen der Lehre; hier aber wird man bereits durch das bloße Erkennen der Absicht als „Kenner der Übereinkunft“ bezeichnet, weshalb er sagte: „er ist unzufrieden“ usw. Deshalb: Selbst wenn man die Bedeutung der Bereichs-Begriffe wie „Ich sage mich vom Buddha los“ in jeder Hinsicht kennt, aber die Absicht nicht versteht: „Er spricht dies aus dem Wunsch heraus, vom Mönchssein abzufallen“, so ist die Schulung nicht abgelegt. Wenn man jedoch die Bedeutung nicht kennt, aber erkennt: „Er spricht, weil er unzufrieden ist“, dann ist die Schulung abgelegt. Durch den Prozess des Hörbewusstseins erfolgt nur das Erfassen des bloßen Schalls; das Erfassen der Bedeutung hingegen erfolgt durch die Abfolge der Prozesse des Geistbewusstseins. Deshalb sagte er: „In eben jenem Moment“ usw.

53. Vaṇṇapaṭṭhānanti [Pg.135] satthuguṇavaṇṇappakāsakaṃ pakaraṇaṃ. Upāligāthāsūti upālisutte upāligahapatinā dhīrassa vigatamohassātiādinā vuttagāthāsu. Yathārutanti pāḷiyaṃ vuttamevāti attho. Anantabuddhītiādīni vaṇṇapaṭṭhāne āgatanāmāni. Dhīrantiādīni (ma. ni. 2.76) pana upāligāthāsu. Tattha bodhi vuccati sabbaññutaññāṇaṃ, sā jānanahetuttā paññāṇaṃ etassāti bodhipaññāṇo. Svākkhātaṃ dhammantiādīsu dhamma-saddo svākkhātādipadānaṃ dhammavevacanabhāvaṃ dassetuṃ vutto. Tasmā svākkhātaṃ paccakkhāmītiādinā vutteyeva vevacanena paccakkhānaṃ nāma hoti. Dhamma-saddena saha yojetvā vutte pana yathārutavasena paccakkhānanti veditabbaṃ. Suppaṭipannaṃ saṅghantiādīsupi eseva nayo. Kusalaṃ dhammantiādīnipi kusalā dhammā akusalā dhammātiādidhammameva (dha. sa. tikamātikā 1) sandhāya vuttanāmāni, itarathā akusaladhammapaccakkhāne dosābhāvappasaṅgatoti, tenāha caturāsītidhammakkhandhasahassesūtiādi. Paṭhamapārājikantiādinā sikkhāpadānaṃyeva gahaṇaṃ veditabbaṃ, na āpattīnaṃ.

53. „Vaṇṇapaṭṭhānaṃ“ ist ein Werk, das das Lob der Tugenden des Meisters verkündet. „Upāligāthāsu“ bezieht sich auf die Strophen im Upāli-Sutta, die vom Hausvater Upāli mit den Worten „des Weisen, dessen Täuschung vergangen ist“ usw. gesprochen wurden. „Yathārutaṃ“ bedeutet „genau wie es im Pali-Text gesagt wird“. „Anantabuddhi“ usw. sind Namen, die im Vaṇṇapaṭṭhāna vorkommen. „Dhīraṃ“ usw. kommen in den Upāli-Strophen vor. Darin wird unter „bodhi“ das Allwissenheitswissen verstanden; weil dieses die Ursache für das Erkennen ist, besitzt er dieses Erkennen, daher heißt er „der das Allwissenheitswissen als Erkennen Besitzende“ (bodhipaññāṇo). In Phrasen wie „die wohlverkündete Lehre“ (svākkhātaṃ dhammaṃ) ist das Wort „dhamma“ gesetzt, um zu zeigen, dass es ein Synonym für Begriffe wie „svākkhāta“ ist. Deshalb findet das Ablegen allein schon durch das Synonym statt, wenn man sagt: „Ich lege das Wohlverkündete ab“ usw. Wenn man es jedoch in Verbindung mit dem Wort „dhamma“ sagt, ist das Ablegen gemäß dem Wortlaut zu verstehen. Ebenso verhält es sich bei „den gut wandelnden Orden“ (suppaṭipannaṃ saṅghaṃ) usw. Auch Bezeichnungen wie „die heilsame Lehre“ (kusalaṃ dhammaṃ) usw. sind Namen, die sich auf die Lehre beziehen, wie sie in „heilsame Phänomene, unheilsame Phänomene“ usw. vorkommt. Andernfalls käme man zu dem unerwünschten Schluss, dass beim Ablegen unheilsamer Phänomene kein Fehler vorliegt; deshalb sagte er: „In den 84.000 Lehrabschnitten“ usw. Unter „Erstes Pārājika“ usw. ist das Ergreifen nur der Schulungsregeln zu verstehen, nicht der Vergehen.

Yassa mūlenāti yassa santike. Ācariyavevacanesu yo upajjhaṃ adatvā ācariyova hutvā pabbājesi, taṃ sandhāya ‘‘yo maṃ pabbājesī’’ti vuttaṃ. Tassa mūlenāti tassa santike. Okallakoti khuppipāsādidukkhāturānaṃ kisalūkhasarīravesānaṃ gahaṭṭhamanussānaṃ adhivacanaṃ. Moḷibaddhoti baddhakesakalāpo gahaṭṭho. Kumārakoti kumārāvattho ativiya daharo sāmaṇero. Cellakoti tato kiñci mahanto. Ceṭakoti majjhimo. Moḷigalloti mahāsāmaṇero. Samaṇuddesoti avisesato sāmaṇerādhivacanaṃ. Asucisaṅkassarasamācāroti asuci hutvā ‘‘mayā kataṃ pare jānanti nu kho, na nu kho’’ti attanā, ‘‘asukena nu kho idaṃ kata’’nti parehi ca saṅkāya saritabbena anussaritabbena samācārena yutto. Sañjātarāgādikacavarattā kasambujāto. Koṇṭhoti dussīlādhivacanametaṃ.

„Yassa mūlena“ bedeutet „in dessen Gegenwart“. Unter den Bezeichnungen für den Lehrer bezieht sich „wer mich zum Novizen geweiht hat“ (yo maṃ pabbājesi) auf denjenigen, der die Weihe vollzog, ohne der Upajjhāya zu sein, sondern indem er bloß als Lehrer fungierte. „Tassa mūlena“ bedeutet „in dessen Gegenwart“. „Okallako“ ist eine Bezeichnung für Laien, die von Leiden wie Hunger und Durst geplagt sind und ein mageres, unansehnliches Aussehen haben. „Moḷibaddho“ ist ein Laie mit hochgebundenem Haarschopf. „Kumārako“ ist ein Novize im Knabenalter, der sehr jung ist. „Cellako“ ist einer, der etwas älter ist als dieser. „Ceṭako“ ist ein Novize mittleren Alters. „Moḷigallo“ ist ein älterer Novize. „Samaṇuddeso“ ist eine allgemeine Bezeichnung für Novizen ohne Unterschied. „Asucisaṅkassarasamācāro“ bezeichnet einen, der unrein ist und ein Verhalten an den Tag legt, an das man sich mit Argwohn erinnert oder zurückdenkt, sowohl man selbst („Wissen die anderen wohl, was ich getan habe, oder wissen sie es nicht?“) als auch andere („Hat wohl der und der dies getan?“). „Kasambujāto“ bedeutet „wie Unrat geworden“, wegen des Schmutzes von entstandenem Begehren usw. „Koṇṭho“ ist eine Bezeichnung für einen Sittenlosen.

54. Tihetukapaṭisandhikāti atikhippaṃ jānanasamatthe sandhāya vuttaṃ, na duhetukānaṃ tattha asambhavato. Sabhāgassāti purisassa. Visabhāgassāti mātugāmassa. Potthakarūpasadisassāti mattikādīhi katarūpasadisassa[Pg.136]. Garumedhassāti ārammaṇesu lahuppavattiyā abhāvato dandhagatikatāya garupaññassa, mandapaññassāti vuttaṃ hoti.

54. „Tihetukapaṭisandhikā“ (jene mit dreifacher Ursachen-Wiedergeburt) ist mit Bezug auf jene gesagt, die extrem schnell verstehen können; es gilt nicht für jene mit zweifacher Ursachen-Wiedergeburt, da dies für sie in diesem Zusammenhang unmöglich ist. „Sabhāgassa“ bedeutet „eines Mannes“. „Visabhāgassa“ bedeutet „einer Frau“. „Potthakarūpasadisassa“ bedeutet „einer Figur ähnlich, die aus Ton usw. hergestellt wurde“. „Garumedhassa“ bedeutet „von schwerem Verstand“, d. h. „von schwacher Weisheit“, wegen einer langsamen Auffassungsgabe, da es an einer schnellen Ausrichtung auf die Objekte fehlt.

Idānettha sikkhāpaccakkhānavārassa pāḷiyaṃ aṭṭhakathāyañca vuttanayānaṃ sampiṇḍanatthavasena evaṃ vinicchayo veditabbo – tattha hi sāmaññā cavitukāmotiādīhi padehi cittaniyamaṃ dasseti. Buddhantiādīhi padehi khettaniyamaṃ, paccakkhāmi dhāretīti etena kālaniyamaṃ, vadatīti iminā payoganiyamaṃ, alaṃ me buddhena, kiṃ nu me, na mamattho, sumuttāhantiādīhi anāmaṭṭhakālavasenapi paccakkhānaṃ hotīti dasseti, viññāpetīti iminā vijānananiyamaṃ, ummattako sikkhaṃ paccakkhāti ummattakassa santiketiādīhi puggalaniyamaṃ, so ca nappaṭivijānātītiādīhi vijānananiyamābhāvena paccakkhānābhāvaṃ dasseti, davāyātiādīhi cittaniyamābhāvena, sāvetukāmo na sāvetīti iminā payoganiyamābhāvena, aviññussa sāveti viññussa na sāvetīti etehi yaṃ puggalaṃ uddissa sāveti, tasseva savane sīsaṃ eti, nāññassāti. Sabbaso vā pana na sāveti appaccakkhātā hoti sikkhāti idaṃ pana cittādiniyameneva sikkhāpaccakkhānaṃ hoti, na aññathāti dassanatthaṃ vuttaṃ. Tasmā cittakhettakālapayogapuggalavijānanavasena sikkhāya paccakkhānaṃ ñatvā tadabhāvena appaccakkhānaṃ veditabbaṃ.

Nun ist in diesem Zusammenhang die Entscheidung bezüglich des Abschnitts über das Ablegen der Schulung gemäß der Zusammenfassung der im Pali und im Kommentar dargelegten Methoden wie folgt zu verstehen: Darin zeigen die Worte „er wünscht, vom Mönchsstand abzufallen“ usw. die Bestimmung des Geistes. Die Worte „Buddha“ usw. zeigen die Bestimmung des Bereichs; mit den Worten „ich lege ab, behaltet mich im Gedächtnis“ wird die Bestimmung der Zeit gezeigt; mit dem Wort „er spricht“ wird die Bestimmung der Anwendung gezeigt; mit den Sätzen „Genug habe ich vom Buddha“, „Was habe ich damit zu tun?“, „Ich brauche ihn nicht“, „Ich bin gut befreit“ usw. wird gezeigt, dass das Ablegen auch ohne Erwähnung der Zeit stattfindet. Mit dem Wort „er lässt verstehen“ wird die Bestimmung des Verstehens gezeigt; mit „Ein Verrückter legt die Schulung ab“, „in der Gegenwart eines Verrückten“ usw. wird die Bestimmung der Person gezeigt. Mit „Und er versteht es nicht“ usw. wird gezeigt, dass bei Fehlen der Bestimmung des Verstehens kein Ablegen stattfindet. Mit „aus Scherz“ usw. wird das Nicht-Ablegen aufgrund des Fehlens der Bestimmung des Geistes gezeigt. Mit „er will es hören lassen, lässt es aber nicht hören“ wird das Nicht-Ablegen aufgrund des Fehlens der Bestimmung der Anwendung gezeigt. Mit „er lässt einen Unverständigen hören, lässt den Verständigen nicht hören“ wird gezeigt: Nur durch das Hören eben derjenigen Person, für die man es hörbar macht, ist es gültig, nicht durch das Hören eines anderen. Die Passage „Oder aber, wenn er es überhaupt nicht hören lässt, ist die Schulung nicht abgelegt“ ist dargelegt worden, um zu zeigen, dass das Ablegen der Schulung nur durch die Bestimmung des Geistes usw. stattfindet, und nicht anders. Deshalb ist das Ablegen der Schulung durch das Vorhandensein von Geist, Bereich, Zeit, Anwendung, Person und Verstehen zu erkennen, und das Nicht-Ablegen durch das Fehlen dieser Faktoren zu verstehen.

Kathaṃ? Upasampannabhāvato cavitukāmatācitteneva hi sikkhāpaccakkhānaṃ hoti, na davā vā ravā vā bhaṇantassa. Evaṃ cittavasena sikkhāpaccakkhānaṃ hoti, na tadabhāvena. Tathā buddhaṃ paccakkhāmītiādinā vuttānaṃ buddhādīnaṃ sabrahmacāripariyosānānaṃ catuddasannañceva gihīti maṃ dhārehītiādinā vuttānaṃ gihiādīnaṃ asakyaputtiyapariyosānānaṃ aṭṭhannañcāti imesaṃ dvāvīsatiyā khettapadānaṃ yassa kassaci savevacanassa vasena tesu yaṃ kiñci vattukāmassa yaṃ kiñci vadatopi sikkhāpaccakkhānaṃ hoti. Evaṃ khettavasena sikkhāpaccakkhānaṃ hoti, na tadabhāvena. Tattha yadetaṃ ‘‘paccakkhāmīti ca maṃ dhārehīti cā’’ti vuttaṃ vattamānakālavacanaṃ, yāni ca ‘‘alaṃ me buddhena, kiṃ nu me buddhena, na mamattho buddhena, sumuttāhaṃ buddhenā’’tiādinā nayena ākhyātavasena kālaṃ anāmasitvā purimehi cuddasahi padehi saddhiṃ yojetvā vuttāni alaṃ metiādīni cattāri padāni, tesaṃyeva ca savevacanānaṃ vasena [Pg.137] paccakkhānaṃ hoti, na pana ‘‘paccakkhāsi’’nti vā, ‘‘paccakkhissa’’nti vā, ‘‘maṃ dhāresī’’ti vā, ‘‘maṃ dhāressasī’’ti vā, ‘‘yaṃnūna paccakkheyya’’nti vātiādīni atītānāgataparikappavacanāni bhaṇantassa. Evaṃ vattamānakālavasena ceva anāmaṭṭhakālavasena ca paccakkhānaṃ hoti, na tadabhāvena. Payogo pana duvidho kāyiko vācasiko, tattha buddhaṃ paccakkhāmītiādinā nayena yāya kāyaci bhāsāya vacībhedaṃ katvā vācasikapayogeneva paccakkhānaṃ hoti, na akkharalikhanaṃ vā hatthamuddādidassanaṃ vā kāyapayogaṃ karontassa. Evaṃ vācasikapayogeneva paccakkhānaṃ hoti, na tadabhāvena.

Wie ist dies zu verstehen? Denn die Aufgabe des Trainings erfolgt nur durch den Geist, der den Zustand des Ordinierten verlassen möchte, nicht für einen, der im Scherz oder unbedacht spricht. So erfolgt die Aufgabe des Trainings durch die Kraft des Geistes, nicht bei dessen Abwesenheit. Ebenso: Wenn einer irgendeinen von den zweiundzwanzig Bereichen von Begriffen – nämlich den vierzehn, die mit "Ich sage mich vom Buddha los" usw. beginnen und mit den Mitbrüdern im heiligen Leben enden, sowie den acht, die mit "Betrachte mich als Laien" usw. beginnen und mit dem Nicht-Sakyasohn enden – samt seinen jeweiligen Synonymen auszusprechen wünscht und irgendeinen davon äußert, so erfolgt die Aufgabe des Trainings. So erfolgt die Aufgabe des Trainings durch die Kraft des Bereichs, nicht bei dessen Abwesenheit. Was darunter als im Präsens stehende Aussage wie "Ich sage mich los" und "Betrachte mich als..." bezeichnet wird, sowie jene vier Ausdrücke wie "Ich habe genug vom Buddha", "Was soll mir der Buddha?", "Ich habe keinen Bedarf am Buddha", "Ich bin den Buddha gut los", die – ohne die Zeitform durch ein Verbum finitum explizit auszudrücken – mit den vorgenannten vierzehn Begriffen verbunden werden, so erfolgt die Aufgabe des Trainings nur durch die Kraft dieser eben genannten Ausdrücke samt ihren jeweiligen Synonymen. Nicht aber erfolgt sie für jemanden, der Aussagen in der Vergangenheit, Zukunft oder im Konditionalis äußert, wie "Ich habe mich losgesagt", "Ich werde mich lossagen", "Du hast mich betrachtet", "Du wirst mich betrachten" oder "Was wäre, wenn ich mich lossagte?" usw. So erfolgt die Aufgabe des Trainings sowohl durch die Kraft des Präsens als auch durch die Kraft der zeitlich unbestimmten Ausdrücke, nicht bei deren Abwesenheit. Die Ausführung aber ist zweifach: körperlich oder sprachlich. Dabei erfolgt die Aufgabe des Trainings nur durch sprachliche Ausführung, indem man in irgendeiner Sprache Worte äußert in der Weise von "Ich sage mich vom Buddha los" usw., nicht aber für jemanden, der eine körperliche Ausführung vornimmt, wie das Aufschreiben von Buchstaben oder das Zeigen von Gesten mit Händen, dem Kopf oder Ähnlichem. So erfolgt die Aufgabe des Trainings nur durch sprachliche Ausführung, nicht bei deren Abwesenheit.

Puggalo pana duvidho yo ca paccakkhāti, yassa ca paccakkhāti, tattha yo paccakkhāti, so sace ummattakakhittacittavedanaṭṭānaṃ aññataro na hoti, yassa pana paccakkhāti, so sace manussajātiko hoti, na ca ummattakādīnaṃ aññataro sammukhībhūto ca, sikkhāpaccakkhānaṃ hoti. Na hi asammukhībhūtassa dūtena vā paṇṇena vā ārocanaṃ ruhati. Evaṃ yathāvuttapuggalavasena paccakkhānaṃ hoti, na tadabhāvena. Vijānanampi niyamitāniyamitavasena duvidhaṃ. Tattha yassa yesaṃ vā niyametvā imassa imesaṃ vā ārocemīti vadati, sace te yathā pakatiyā loke manussā vacanaṃ sutvā āvajjanasamaye jānanti, evaṃ tassa vacanānantarameva ‘‘ayaṃ ukkaṇṭhito’’ti vā, ‘‘gihibhāvaṃ patthayatī’’ti vā yena kenaci ākārena manussajātiko vacanatthaṃ jānāti, paccakkhātāva hoti sikkhā. Atha aparabhāge ‘‘kiṃ iminā vutta’’nti cintetvā jānanti, aññe vā jānanti, appaccakkhātāva hoti. Aniyametvā ārocentassa pana sace vuttanayena yo koci manussajātiko vacanatthaṃ jānāti, paccakkhātā hoti sikkhā, evaṃ jānanavasena paccakkhānaṃ hoti, na tadabhāvena. Iti imesaṃ vuttappakārānaṃ cittādīnaṃ vaseneva sikkhāpaccakkhānaṃ hoti, na aññathāti daṭṭhabbaṃ.

Die Person aber ist zweifach: derjenige, der sich lossagt, und derjenige, vor dem er sich lossagt. Wenn dabei derjenige, der sich lossagt, nicht einer von jenen ist, die geisteskrank, geistig verwirrt oder von Schmerz gepeinigt sind, und wenn derjenige, vor dem er sich lossagt, von menschlicher Herkunft ist, nicht zu den Geisteskranken usw. gehört und anwesend ist, dann erfolgt die Aufgabe des Trainings. Denn eine Mitteilung mittels eines Boten oder eines Briefes an einen Abwesenden ist nicht wirksam. So erfolgt die Aufgabe des Trainings durch die Kraft der wie oben beschriebenen Personen, nicht bei deren Abwesenheit. Auch das Verstehen ist zweifach: gerichtet oder ungerichtet. Wenn man sich dabei an jemanden Bestimmten oder an bestimmte Personen wendet und sagt: "Ich teile es diesem oder diesen mit", und wenn jene – so wie gewöhnliche Menschen in der Welt nach dem Hören von Worten diese im Moment des Erwägens verstehen – unmittelbar nach seinen Worten in irgendeiner Weise erfassen: "Dieser ist unzufrieden [mit dem Ordensleben]" oder "Er wünscht sich den Zustand eines Laien", sprich wenn ein menschliches Wesen die Bedeutung der Worte versteht, dann ist das Training wahrlich aufgegeben. Wenn sie es jedoch erst später verstehen, nachdem sie darüber nachgedacht haben: "Was hat dieser gesagt?", oder wenn andere es verstehen, dann ist das Training nicht aufgegeben. Wenn aber jemand die Mitteilung macht, ohne sie an eine bestimmte Person zu richten, und irgendein menschliches Wesen in der erwähnten Weise die Bedeutung der Worte versteht, dann ist das Training aufgegeben. So erfolgt die Aufgabe des Trainings durch die Kraft des Verstehens, nicht bei dessen Abwesenheit. Es ist somit zu verstehen, dass die Aufgabe des Trainings nur durch die Kraft der oben genannten Faktoren wie Geist usw. erfolgt und nicht anders.

Sikkhāpaccakkhānavaṇṇanānayo niṭṭhito.

Die Darlegung der Erklärung über die Aufgabe des Trainings ist abgeschlossen.

Mūlapaññattivaṇṇanā

Die Erklärung der ursprünglichen Vorschrift (Mūlapaññatti)

55. Ito [Pg.138] paṭṭhāyāti duṭṭhullapadato paṭṭhāya. Methunadhammo yathā sarūpeneva duṭṭhullaṃ, evaṃ dassanādiduṭṭhulladhammaparivārattāpi duṭṭhullanti dassetuṃ yasmātiādi vuttaṃ. Avassutānanti methunarāgena tintānaṃ. Pariyuṭṭhitānanti methunarāgena abhibhūtacittānaṃ. Methuna-saddassa sadisasaddapaayāyattā vuttaṃ ‘‘sadisāna’’nti, rattatādīhi sadisānanti attho. Idañca yebhuyyato vuttaṃ ubhosu aññatarassa rāgābhāvepi itarassa methunasevanasaṃsiddhito. Methuna-saddo vā ubhayasaddapaayāyo, methunaṃ yugaḷaṃ yamakaṃ ubhayanti hi atthato ekaṃ, tenāha ‘‘ubhinnaṃ rattāna’’nti. ‘‘Dvayaṃdvayasamāpattī’’ti hi pāḷiyampi vuttaṃ. Nimittenāti bhummatthe karaṇavacanaṃ, itthinimitte attano nimittaṃ pavesetīti attho. Nimittaṃ aṅgajātanti atthato ekaṃ. Tilaphalanti sāsapamattaṃ tilabījaṃ adhippetaṃ, na kosasahitaṃ phalanti āha ‘‘tilabījamattampī’’ti. Allokāseti sabhāvena pihitassa nimittassa pakativātena asamphuṭṭhe tintappadese. Tādiso padeso sacepi kenaci vātādivikārena sukkhati, tathāpi anallokāsoti upakkamato pārājikameva.

55. „Ab hier“ bedeutet: beginnend mit dem Wort „anstößig“ (duṭṭhulla). Um zu zeigen, dass so wie der Geschlechtsverkehr seiner Natur nach anstößig ist, ebenso auch das Anschauen usw. als Begleitumstand des anstößigen Verhaltens anstößig ist, wurde die Passage beginnend mit „Weil...“ gesprochen. „Der von Begierde Beherrschten“ bedeutet: derjenigen, die von geschlechtlicher Leidenschaft durchnässt sind. „Der Besessenen“ bedeutet: derjenigen, deren Geist von geschlechtlicher Leidenschaft überwältigt ist. Da das Wort „methuna“ ein Synonym für das Wort „sadisa“ (gleich) ist, wurde gesagt: „der Gleichen“; das bedeutet: derjenigen, die einander in Bezug auf Leidenschaftlichkeit usw. gleichen. Und dies wurde als Regelfall gesagt, denn selbst wenn bei einem der beiden keine Leidenschaft vorhanden ist, kommt es durch den anderen zur Ausübung des Geschlechtsverkehrs. Oder das Wort „methuna“ ist ein Synonym für das Wort „ubhaya“ (beide). Denn „methuna“, „yugaḷa“ (Paar), „yamaka“ (Doppel) und „ubhaya“ (beide) haben dieselbe Bedeutung; darum sagte er: „der beiden Leidenschaftlichen“. Denn auch im Pali-Kanon heißt es: „die Vereinigung von jeweils zweien“. „Mit dem Organ“ ist ein Instrumental mit der Bedeutung eines Lokativs; die Bedeutung ist: „er führt sein eigenes Geschlechtsorgan in das weibliche Geschlechtsorgan ein“. „Organ“ und „Glied“ sind von der Bedeutung her ein und dasselbe. Mit „Sesamfrucht“ ist ein Sesamsamen von der Größe eines Senfkorns gemeint, nicht die Frucht mitsamt ihrer Kapsel; darum sagte er: „selbst im Ausmaß eines Sesamsamens“. „An einer unbedeckten Stelle“ bezieht sich auf einen feuchten Bereich, der von Natur aus verdeckt ist und nicht vom gewöhnlichen Wind berührt wird. Selbst wenn ein solcher Bereich durch irgendeine Störung wie Wind usw. austrocknet, gilt er dennoch als unbedeckte Stelle; wenn er das Glied dort durch Bemühung einführt, begeht er ein Pārājika.

Vemajjhanti yathā cattāri passāni aphusanto paveseti, evaṃ katavivarassa itthinimittassa abbhantaratalaṃ vuccati. Purisanimitte pana majjhanti aggakoṭiṃ sandhāya vadati. Uparīti majjhimapabbena samiñjitvā pavesiyamānassa aṅgajātassa samiñjitaṅguliyā majjhimapabbapiṭṭhisadisaaggakoṭiyeva. Heṭṭhā pavesentoti itthinimittassa heṭṭhābhāgena chupiyamānaṃ pavesento, yathā itthinimittassa allokāsaṃ heṭṭhimatalaṃ tilabījamattampi attano nimittena chupati, evaṃ pavesentoti attho. Chupanameva hettha pavesanaṃ, evaṃ sesesupi. Majjhena pavesentoti abbhantaratalena chupiyamānaṃ pavesento, yathā abbhantaratalaṃ chupati, evaṃ pavesentoti attho. Katthaci acchupantaṃ pavesetvā ākāsagatameva nīharantassa natthi pārājikaṃ, dukkaṭaṃ pana hoti chinnasīsavatthusmiṃ (pārā. 73) viya. Majjheneva chupantaṃ pavesentoti aggakoṭiyā chupantaṃ pavesento. Majjhimapabbapiṭṭhiyā saṅkocetvāti nimittaṃ attano majjhimapabbapiṭṭhiyā [Pg.139] samiñjitvā uparibhāgena chupantaṃ pavesentopi. Kiṃ viya? Samiñjitaṅguli viyāti yojanā. Atha vā majjhimapabbapiṭṭhiyā samiñjitaṅguli viyāti sambandho, samiñjitaṅguliṃ vā majjhimapabbapiṭṭhiyā pavesento viyātipi yojetabbaṃ. Uparibhāgenāti saṅkocitassa nimittassa uparikoṭiyā.

„In der Mitte“ (vemajjha) bedeutet: So, wie man einführt, ohne die vier Seiten zu berühren; so wird die innere Fläche des geöffneten weiblichen Organs bezeichnet. Beim männlichen Organ hingegen bezieht sich das Wort „Mitte“ (majjha) auf die äußerste Spitze. „Oben“ (upari) bezeichnet eben jene Spitze, die der Rückseite des mittleren Gelenks eines gebeugten Zeigefingers gleicht, wenn das Glied eingeführt wird, nachdem es am mittleren Glied eingeknickt wurde. „Von unten her einführend“ (heṭṭhā pavesento) bedeutet, dass man es so einführt, dass es vom unteren Teil des weiblichen Organs berührt wird; das heißt, man führt es so ein, dass man mit dem eigenen Organ die feuchte Stelle, nämlich die untere Fläche des weiblichen Organs, selbst nur um das Maß eines Sesamsamens berührt. Hier gilt das bloße Berühren als Einführen; ebenso verhält es sich bei den übrigen [Arten]. „Durch die Mitte einführend“ (majjhena pavesento) bedeutet, dass man es so einführt, dass es von der inneren Fläche berührt wird; das heißt, man führt es so ein, dass es die innere Fläche berührt. Für jemanden, der das Glied einführt, ohne irgendwo anzustoßen, und es wieder herauszieht, während es sich nur im leeren Raum befand, gibt es kein Pārājika, es liegt jedoch ein Dukkaṭa (Vergehen falscher Handlungsweise) vor, wie im Fall eines abgeschlagenen Kopfes. „Nur mit der Mitte berührend einführend“ (majjheneva chupantaṃ pavesento) bedeutet, mit der Spitze berührend einzuführen. „Durch Beugen auf der Rückseite des mittleren Gelenks“ (majjhimapabbapiṭṭhiyā saṅkocetvā) bedeutet, dass man sein eigenes Organ am mittleren Gelenk knickt und einführt, während es mit dem oberen Teil berührt. Wie was? „Wie ein gebeugter Finger“ – so ist die Verbindung (yojanā). Oder die Verbindung lautet: „wie ein am Rücken des mittleren Gelenks gebeugter Finger“. Oder man sollte es so verbinden: „wie wenn man einen gebeugten Finger mit der Rückseite des mittleren Gelenks einführt“. „Mit dem oberen Teil“ (uparibhāgena) bedeutet mit dem oberen Ende des gekrümmten Organs.

Idāni purisanimittassa heṭṭhā vuttesu chasu ‘‘uparī’’ti vuttassa chaṭṭhassa ṭhānassa vasena visuṃ cattāri passāni gahetvā purisanimitte dasaṭṭhānabhedaṃ dassento tatthātiādimāha. Heṭṭhā pana agahitaggahaṇavasena cha ṭhānāni vuttāni. Tulādaṇḍasadisaṃ pavesentassāpīti asamiñjitvā ujukaṃ pavesentassa. Cammakhīlanti eḷakādīnaṃ gīvāya viya nimitte jātaṃ cammaṅkuraṃ, ‘‘uṇṇigaṇḍo’’tipi vadanti. ‘‘Upahatakāyappasāda’’nti avatvā naṭṭhakāyappasādanti vacanena upādinnabhāve sati kenaci paccayena upahatepi kāyappasāde upahatindriyavatthusmiṃ (pārā. 73) viya pārājikamevāti dasseti. Itthinimittassa pana naṭṭhepi upādinnabhāve sati matasarīre viya pārājikakkhettatā na vijahatīti veditabbā. Methunassādenāti idaṃ kāyasaṃsaggarāge sati saṅghādiseso hotīti vuttaṃ. Bījānīti aṇḍāni.

Um nun die Einteilung in zehn Stellen beim männlichen Organ aufzuzeigen, indem man bezüglich der sechsten Stelle, die zuvor unter den sechs Stellen beim männlichen Organ als „oben“ (upari) bezeichnet wurde, gesondert die vier Seiten hinzunimmt, sprach er die Worte beginnend mit „tattha“. Zuvor wurden jedoch, um das noch nicht Erfasste zu erfassen, sechs Stellen genannt. „Auch für jemanden, der es wie einen Waagbalken einführt“ (tulādaṇḍasadisaṃ pavesentassāpi) bedeutet für jemanden, der es gerade, ohne es zu beugen, einführt. „Hautbolzen“ (cammakhīla) bezeichnet einen Hautauswuchs am Organ, ähnlich wie er am Hals von Ziegen und anderen Tieren wächst; man nennt ihn auch „Wollgeschwulst“ (uṇṇigaṇḍa). Indem nicht „beschädigte Körpersensitivität“ (upahatakāyappasāda), sondern „verlorene Körpersensitivität“ (naṭṭhakāyappasāda) gesagt wird, zeigt er, dass bei bestehendem Zustand des Belebten (upādinnabhāva) – selbst wenn die Körpersensitivität durch irgendeine Ursache beeinträchtigt ist – dennoch ein Pārājika vorliegt, wie im Fall eines beschädigten Sinnesorgans. Beim weiblichen Organ jedoch gilt: Selbst wenn der Zustand des Belebten erloschen ist, verliert es nicht die Eigenschaft, ein Bereich für ein Pārājika zu sein, wie bei einem Leichnam; so ist dies zu verstehen. „Aus Lust am Geschlechtsverkehr“ (methunassādena) – dies wurde im Hinblick darauf gesagt, dass ein Saṅghādisesa vorliegt, wenn Begierde nach körperlicher Berührung vorhanden ist. „Samen“ (bījāni) bezeichnet die Hoden.

Mukhaṃ apidhāyāti pamādena samuppannampi hāsaṃ bījaniyā paṭicchādanampi akatvā nisīdanaṃ agāravanti vuttaṃ. Atha vā apidhāyāti pidahitvā, bījaniyā mukhaṃ paṭicchādetvā hasamānena na nisīditabbanti attho. Dantavidaṃsakanti dante dassetvā. Gabbhitenāti ‘‘ayuttakathā’’ti saṅkocaṃ anāpajjantena, niravasesādhippāyakathane sañjātussāhenāti attho.

„Ohne das Gesicht zu bedecken“ (mukhaṃ apidhāya) bedeutet: Es wurde gesagt, dass es respektlos ist, dazusitzen, ohne das unabsichtlich entstandene Lachen mit einem Fächer zu verdecken. Oder aber „apidhāya“ bedeutet „bedeckt habend“; der Sinn ist, dass man nicht das Gesicht mit einem Fächer verhüllend lachen und so dasitzen soll. „Zähnezeigend“ (dantavidaṃsaka) bedeutet, indem man die Zähne zeigt. „Unerschrocken“ (gabbhita) bedeutet, ohne davor zurückzuscheuen, dass es sich um eine ungebührliche Rede handeln könnte, das heißt mit vollem Eifer dabei, die Absicht restlos darzulegen.

Anupaññattivaṇṇanā

Erklärung der Zusatzregelung (Anupaññatti)

Pārājikavatthubhūtāti yesaṃ tīsu maggesu tilabījamattampi nimittassa pavesokāso hoti, te itthipurisādibhedā sabbe saṅgayhanti, na itare. Idha pana tiracchānagatāyāti-pāḷipadānurūpato na sabbātiādinā itthiliṅgavasena vuttaṃ. Gonasāti sappavisesā, yesaṃ piṭṭhīsu mahantamahantāni maṇḍalāni honti. Kacchapamaṇḍūkānaṃ catuppadattepi odakatāsāmaññena [Pg.140] apadehi saha gahaṇaṃ. Mukhasaṇṭhānanti oṭṭhacammasaṇṭhānaṃ. Vaṇasaṅkhepanti vaṇasaṅgahaṃ. Vaṇe thullaccayañca ‘‘amaggena amaggaṃ paveseti, āpatti thullaccayassā’’ti (pārā. 66) imassa suttassa vasena veditabbaṃ. Maṅgusāti nakulā. Etameva hi atthanti yo naṃ ajjhāpajjati, taṃ parājetīti imamatthaṃ vuttānaṃyeva pārājikādisaddānaṃ nibbacanappasaṅge imissā parivāragāthāya pavattattā. Bhaṭṭhoti sāsanato parihīno. Niraṅkatoti nirākato. Etanti āpattirūpaṃ pārājikaṃ. Chinnoti antarākhaṇḍito.

„Als Grundlage für ein Pārājika dienend“ (pārājikavatthubhūtā) bedeutet: Alle jene verschiedenen Arten von Frauen, Männern usw., bei denen in den drei Kanälen auch nur der geringste Raum – selbst im Ausmaß eines Sesamsamens – für das Eindringen des Organs vorhanden ist, werden hier erfasst, nicht jedoch die anderen. Hier jedoch wurde, entsprechend dem Wortlaut des Pali-Textes „eines weiblichen Tieres“ (tiracchānagatāya), nicht durch Ausdrücke wie „jede“ usw. im Sinne des weiblichen Geschlechts gesprochen. „Gonasa-Schlangen“ (gonasā) bezeichnet eine besondere Schlangenart, auf deren Rücken sich sehr große kreisförmige Flecken befinden. Schildkröten und Frösche werden, obwohl sie vierfüßig sind, aufgrund ihrer Gemeinsamkeit, im Wasser zu leben, zusammen mit den fußlosen Tieren erfasst. „Form des Mundes“ (mukhasaṇṭhāna) bezeichnet die Form der Lippenhaut. „Zusammenfassung von Wunden“ (vaṇasaṅkhepa) bedeutet die Zusammenfassung von Wunden. Das Thullaccaya-Vergehen an einer Wunde ist gemäß dieser kanonischen Passage zu verstehen: „Wer in einen Nicht-Kanal einen Nicht-Kanal einführt, für den gibt es ein Thullaccaya-Vergehen.“ „Maṅgusa“ bezeichnet Mangusten (nakulā). „Eben diesen Sinn“ (etameva hi atthaṃ) bezieht sich darauf, dass diese Parivāra-Strophe zur Erklärung der sprachlichen Ableitung eben jener Begriffe wie Pārājika usw. dargelegt wurde, nämlich mit der Bedeutung: „Wer dies begeht, den besiegt es (parājeti)“. „Gefallen“ (bhaṭṭha) bedeutet aus der Lehre abgefallen. „Verworfen“ (niraṅkata) bedeutet ausgeschlossen. „Dieses“ (etaṃ) bezieht sich auf das Pārājika-Vergehen. „Abgeschnitten“ (chinna) bedeutet zwischendurch unterbrochen.

Pakatattehi bhikkhūhīti ettha pakatattā nāma pārājikaṃ anāpannā anukkhittā ca. Keci pana ‘‘pakatattehi bhikkhūhi ekato kattabbattāti aṭṭhakathāyaṃ vuttattā pakatattabhūtehi alajjīhipi saddhiṃ uposathādisaṅghakammakaraṇe doso natthī’’ti vadanti, taṃ na yuttaṃ, iminā vacanena tassa atthassa asijjhanato. Yadi hi saṅghakammaṃ karīyati, pakatatteheva karīyati, na apakatattehīti evaṃ apakatattehi sahasaṃvāsapaṭikkhepaparaṃ idaṃ vacanaṃ, na pana pakatattehi sabbehi alajjīādīhi ekato saṅghakammaṃ kattabbamevāti. Evaṃ saṃvāsavidhānaparaṃ pakatattesupi sabhāgāpattiṃ āpannehi aññamaññañca alajjīhi ca saddhiṃ ekato kammakaraṇassa paṭikkhittattā. Vuttañhi ‘‘sace sabbo saṅgho sabhāgāpattiyā sati vuttavidhiṃ akatvā uposathaṃ karoti, vuttanayeneva sabbo saṅgho āpattiṃ āpajjatī’’tiādi (kaṅkhā. aṭṭha. nidānavaṇṇanā). ‘‘Yattha āmisaparibhogo vaṭṭati, dhammaparibhogopi tattha vaṭṭatī’’ti alajjīhi saha paribhogo ca aṭṭhakathāyaṃ paṭikkhitto ekato kammakaraṇassāpi dhammaparibhogattā. Tasmā yathā hi pāḷiyaṃ pārājikāpattiāpajjanakapuggalaniyamatthaṃ yvāyaṃ ñatticatutthena kammena…pe… upasampanno, ayaṃ imasmiṃ atthe adhippeto bhikkhūti imasmiṃ vacane sabbepi ñatticatutthakammena upasampannā pārājikāpajjanakapuggalāyevāti niyamo na sijjhati pārājikānāpajjanakānampi sekkhādīnaṃ sambhavā, atha kho ñatticatutthakammena upasampannesuyeva pārājikāpattiāpajjanakā alajjī bālaputhujjanā labbhanti, na pana ehibhikkhuādīsūti evaṃ niyamo sijjhati, evamidhāpi pakatattesuyeva ekato kammakaraṇārahā anāpattikā lajjī kukkuccakā sikkhākāmā upalabbhanti[Pg.141], na apakatattesūti evameva niyamo sijjhati apakatattānaṃ gaṇapūraṇattābhāvena asaṃvāsikattaniyamato. Alajjino pana gaṇapūrakā hutvā kammassa sādhanato asaṃvāsikesu na gahitā kattabbavidhiṃ akatvā tehi saha madditvā kammaṃ karontānaṃ āpatti alajjitā ca na vigacchatīti veditabbaṃ. ‘‘Eko alajjī alajjīsatampi karotī’’ti (pārā. aṭṭha. 2.585) hi vuttaṃ, teneva vakkhati ‘‘sabbepi lajjino etesu kammādīsu saha vasantī’’tiādi. Ayañcattho upari vitthārato āvi bhavissati.

In Bezug auf die Formulierung „mit ordentlichen Mönchen“ (pakatattehi bhikkhūhi) bezeichnet „ordentlich“ (pakatattā) diejenigen, die kein Pārājika begangen haben und nicht suspendiert (anukkhittā) sind. Einige Lehrer jedoch sagen: „Weil im Kommentar gesagt wird: ‚Weil es gemeinsam mit ordentlichen Mönchen zu verrichten ist‘, gibt es keinen Fehler bei der Verrichtung von Saṅgha-Handlungen wie dem Uposatha zusammen mit solchen, die zwar ordentliche Mönche, aber schamlos (alajjī) sind.“ Das ist nicht angemessen, da sich diese Bedeutung aus jener Aussage nicht ergibt. Denn wenn eine Saṅgha-Handlung verrichtet wird, wird sie nur mit ordentlichen Mönchen verrichtet, nicht mit unordentlichen; so zielt diese Aussage auf den Ausschluss des Zusammenlebens mit unordentlichen Mönchen ab, nicht aber darauf, dass eine Saṅgha-Handlung mit allen ordentlichen Mönchen, einschließlich der Schamlosen etc., gemeinsam verrichtet werden muss. Ebenso verhält es sich mit dieser Bestimmung über das Zusammenleben, da selbst unter ordentlichen Mönchen, die eine gleichartige Verfehlung (sabhāgāpatti) begangen haben, das gemeinsame Verrichten von Handlungen untereinander sowie mit Schamlosen ausgeschlossen ist. Denn es wurde gesagt: „Wenn der gesamte Saṅgha bei Bestehen einer gleichartigen Verfehlung das Uposatha verrichtet, ohne die genannte Methode befolgt zu haben, zieht sich der gesamte Saṅgha gemäß der dargelegten Weise eine Verfehlung zu“ usw. „Wo der Gebrauch materieller Dinge zulässig ist, da ist auch der Gebrauch des Dhamma zulässig“ – so ist im Kommentar der gemeinsame Gebrauch mit Schamlosen zurückgewiesen worden, da auch die gemeinsame Verrichtung von Handlungen einen Gebrauch des Dhamma (dhammaparibhoga) darstellt. Deshalb verhält es sich wie folgt: Um in den kanonischen Texten die Personen zu bestimmen, die eine Pārājika-Verfehlung begehen, wird in der Formulierung „Wer auch immer durch eine Handlung mit einer Ankündigung und drei Proklamationen (ñatticatutthena kammena) ... Ordination erhalten hat, dieser ist in diesem Sinne als Mönch gemeint“ die Regelung, dass alle durch eine solche Handlung Ordinierten eben jene Personen sind, die ein Pārājika begehen können, nicht bewiesen, da es auch Lernende (sekha) etc. gibt, die kein Pārājika begehen können. Vielmehr verhält es sich so, dass nur unter den durch die vierfache Ankündigung Ordinierten schamlose, törichte Weltlinge (alajjī bālaputhujjanā) zu finden sind, die eine Pārājika-Verfehlung begehen können, nicht aber unter den „Ehi-bhikkhu“-Ordinierten usw.; auf diese Weise ist die Einschränkung erwiesen. Ebenso verhält es sich hier: Nur unter den ordentlichen Mönchen sind solche zu finden, die zur gemeinsamen Verrichtung von Handlungen geeignet, verfehlungsfrei, schamhaft, gewissenhaft und lernbegierig (anāpattikā lajjī kukkuccakā sikkhākāmā) sind, nicht aber unter den unordentlichen Mönchen. Auf genau diese Weise ist die Einschränkung erwiesen, da die unordentlichen Mönche die Gruppe nicht auffüllen können (gaṇapūraṇa) und somit per Regelung vom Zusammenleben ausgeschlossen sind (asaṃvāsika). Schamlose Personen jedoch werden, da sie die Gruppe auffüllen und die Handlung vollenden können, nicht unter den vom Zusammenleben Ausgeschlossenen erfasst. Für diejenigen, die, ohne das vorgeschriebene Verfahren durchzuführen, sich über die Regeln hinwegsetzen und mit jenen Schamlosen Handlungen verrichten, vergehen die Verfehlung und der Zustand der Schamlosigkeit nicht – so ist dies zu verstehen. Denn es wurde gesagt: „Ein einziger Schamloser macht auch hundert andere schamlos.“ Eben darum wird später gesagt: „Alle Schamhaften leben bei diesen Handlungen zusammen“ usw. Und diese Bedeutung wird weiter unten ausführlich dargelegt werden.

Tathāti sīmāparicchinnehītiādiṃ parāmasati. Ekato vandanabhuñjanagāmappavesanavattāpaṭivattakaraṇauggahaparipucchāsajjhāyakaraṇādisāmaggikiriyāvasena bhagavatā paññattasikkhāpadasikkhanaṃ samasikkhatā nāma, tañca lajjīheva samaṃ sikkhitabbaṃ, na alajjīhīti dassetuṃ ‘‘paññattaṃ pana…pe… samasikkhatā nāmā’’ti vuttaṃ. Tattha anatikkamanavasena uggahaparipucchādivasena ca lajjīpuggalehi samaṃ ekato sikkhitabbā samasikkhāti sikkhāpadāni vuttāni, tāsaṃ samasikkhanaṃ yathāvuttanayena lajjīhi sikkhitabbabhāvo samasikkhatā nāmāti adhippāyo. Yathāvuttesu ekakammādīsu alajjīnaṃ lajjidhamme anokkante lajjīhi saha saṃvāso natthi, tato bahiyeva te sandissantīti āha sabbepi lajjinotiādi.

Mit dem Wort „Ebenso“ (tathā) bezieht er sich auf die Stelle „diejenigen, die durch eine Grenze bestimmt sind“ (sīmāparicchinnehi) und so weiter. Das Lernen der vom Erhabenen festgelegten Übungsregeln durch das gemeinsame Ausführen von harmonischen Handlungen wie dem gemeinsamen Erweisen von Respekt, dem Essen, dem Betreten des Dorfes, dem Erfüllen der Pflichten und Gegenpflichten, dem Lernen, dem Befragen, dem Rezitieren usw. wird als „gleiche Schulung“ (samasikkhatā) bezeichnet. Um zu zeigen, dass dies nur gemeinsam mit schamhaften Mönchen geübt werden darf, nicht aber mit schamlosen, wurde gesagt: „Was jedoch festgelegt wurde... pe... wird gleiche Schulung genannt“. Dabei sind die Übungsregeln, die gemeinsam mit schamhaften Personen durch das Nicht-Übertreten sowie durch Lernen, Befragen usw. gleichermaßen geübt werden müssen, als „gleiche Schulung“ (samasikkhā) bezeichnet worden. Die Bedeutung ist: Das gleichmäßige Üben dieser Regeln in der zuvor beschriebenen Weise, d. h. die Tatsache, dass sie von Schamhaften geübt werden müssen, wird „gleiche Schulung“ (samasikkhatā) genannt. Da bei den zuvor erwähnten gemeinsamen Handlungen etc. für die Schamlosen, solange sie nicht in den Zustand der Schamhaftigkeit eingetreten sind, kein Zusammenleben mit den Schamhaften existiert, und sie nur außerhalb davon in Erscheinung treten, sagte er: „Alle Schamhaften...“ und so weiter.

56. Yaṃ taṃ vuttanti sambandho. Vatthumeva na hotīti suvaṇṇādīhi kataitthirūpānaṃ aṅgajātesupi nimittavohāradassanato tattha pārājikāsaṅkānivattanatthaṃ vuttaṃ. Teneva vinītavatthūsu lepacittādivatthūsu sañjātakukkuccassa pārājikena anāpatti vuttā.

56. Die Verbindung lautet: „was da gesagt wurde“ (yaṃ taṃ vuttaṃ). Die Aussage „Es ist überhaupt kein Objekt/keine Grundlage“ (vatthu eva na hoti) wurde gemacht, um Zweifel bezüglich einer Pārājika-Verfehlung abzuwenden, weil man selbst bei den Geschlechtsteilen von Frauenfiguren, die aus Gold usw. gefertigt sind, die Bezeichnung des Merkmals verwendet. Eben deshalb wird in den Präzedenzfällen (vinītavatthu) bei Objekten wie gemalten Bildern (lepacitta) etc. für einen Mönch, bei dem Gewissensbisse entstanden sind, die Straffreiheit (anāpatti) bezüglich eines Pārājika erklärt.

Paṭhamacatukkavaṇṇanā

Die Erklärung der ersten Vierergruppe (paṭhamacatukkavaṇṇanā).

57. Assāti ākhyātapadanti tassa atthaṃ dassento ‘‘hotī’’ti āha, bhaveyyāti attho, hotīti vuttaṃ hoti. Dutiye atthavikappe ‘‘hotī’’ti idaṃ vacanaseso.

57. Das Wort „er/sie/es sei“ (assa) ist eine Verbform (ākhyātapada). Um dessen Bedeutung aufzuzeigen, sagte er: „er/sie/es ist“ (hoti); die Bedeutung ist „er/sie/es möge sein“ (bhaveyya), das heißt, es wird ausgedrückt als „er/sie/es ist“ (hoti). In der zweiten Bedeutungsalternative ist dieses Wort „er/sie/es ist“ (hoti) der zu ergänzende Teil des Satzes (vacanasesa).

58. Sādiyantassevāti ettha sādiyanaṃ nāma sevetukāmatācittassa uppādanamevāti āha ‘‘paṭisevanacittasamaṅgissā’’ti. Paṭipakkhanti aniṭṭhaṃ [Pg.142] ahitaṃ. ‘‘Bhikkhūnaṃ paccatthikā bhikkhupaccatthikā’’ti vutte upari vuccamānā rājapaccatthikādayopi idheva pavisantīti taṃ nivattanatthaṃ bhikkhū eva paccatthikāti rājapaccatthikānurūpena attho dassito. Tasmiṃ khaṇeti pavesanakkhaṇe. Aggato hi yāva mūlā pavesanakiriyāya vattamānakālo pavesanakkhaṇo nāma. Paviṭṭhakāleti aṅgajātassa yattakaṃ ṭhānaṃ pavesanārahaṃ, tattakaṃ anavasesato paviṭṭhakāle, pavesanakiriyāya niṭṭhitakkhaṇeti attho. Evaṃ paviṭṭhassa uddharaṇārambhato antarā ṭhitakāle ṭhitaṃ aṅgajātaṃ, tassa ṭhiti vā ṭhitaṃ nāma, aṭṭhakathāyaṃ pana mātugāmassa sukkavissaṭṭhiṃ patvā sabbathā vāyāmato oramitvā ṭhitakālaṃ sandhāya ‘‘sukkavissaṭṭhisamaye’’ti vuttaṃ, tadubhayampi ṭhitamevāti gahetabbaṃ. Uddharaṇaṃ nāma yāva aggā nīharaṇakiriyāya vattamānakāloti āha ‘‘nīharaṇakāle paṭisevanacittaṃ upaṭṭhāpetī’’ti.

58. In Bezug auf das Wort „nur für den Zustimmenden“ (sādiyantassa eva) bedeutet „Zustimmung“ (sādiyana) das bloße Erzeugen des Geistes, der sich paaren will; daher sagte er: „für den, der mit dem Geist des Sich-Paarens ausgestattet ist“ (paṭisevanacittasamaṅgissā). Das Wort „Gegner“ (paṭipakkha) bedeutet das Unerwünschte, das Unheilsame. Wenn gesagt wird: „Die Feinde der Mönche sind Mönchsfeinde“, würden auch die im Folgenden erwähnten königlichen Feinde usw. hierin eingeschlossen sein. Um dies auszuschließen, wurde die Bedeutung entsprechend Begriffen wie „königliche Feinde“ dargelegt als: „Die Mönche selbst sind die Feinde“. Mit „in jenem Augenblick“ (tasmiṃ khaṇe) meint er den Augenblick des Einführens (pavesanakkhaṇe). Denn die gegenwärtige Zeit der Handlung des Einführens von der Spitze bis zur Wurzel wird als „Augenblick des Einführens“ (pavesanakkhaṇa) bezeichnet. Mit „zur Zeit des Eingedrungenseins“ (paviṭṭhakāle) ist die Zeit gemeint, in der so viel vom männlichen Glied, wie eingeführt werden kann, vollständig eingedrungen ist, also der Augenblick der Vollendung der Handlung des Einführens. Wenn das Glied auf diese Weise eingedrungen ist, wird das vor dem Beginn des Herausziehens in der Zwischenzeit verweilende Glied bzw. dessen Verweilen als „stillstehend“ (ṭhita) bezeichnet. Im Kommentar jedoch wurde im Hinblick auf die Zeit, in der das Glied nach dem Samenerguss der Frau stillsteht, nachdem die Anstrengung gänzlich eingestellt wurde, gesagt: „zur Zeit des Samenergusses“; beide Fälle sind als „Verweilen“ (ṭhita) zu verstehen. Als „Herausziehen“ (uddharaṇa) wird die gegenwärtige Zeit der Handlung des Herausziehens bis zur Spitze bezeichnet; daher sagte er: „er bringt den Geist des Sich-Paarens zur Zeit des Herausziehens hervor“.

Ettha ca yasmā parehi upakkamiyamānassa aṅgajātādikāyacalanassa vijjamānattā sevanacitte upaṭṭhitamatte tasmiṃ khaṇe cittajarūpena sañjāyamānaṃ aṅgajātādicalanaṃ iminā sevanacittena uppāditameva hoti. Apica sevanacitte uppanne parehi anupakkamiyamānassāpi aṅgajāte calanaṃ hoteva, tañca tena kataṃ nāma hoti, tasmā kāyacittato samuṭṭhitaṃ pārājikāpattiṃ so āpajjatiyeva ubbhajāṇumaṇḍalikā (pāci. 657-658) viya. Tatthāpi hi ‘‘adhakkhakaṃ ubbhajāṇumaṇḍalaṃ āmasanaṃ vā…pe… paṭipīḷanaṃ vā sādiyeyyā’’ti (pāci. 657) sādiyanamatteyeva āpatti vuttā, bhikkhuno kāyasaṃsagge pana ‘‘kāyasaṃsaggaṃ samāpajjeyyā’’ti (pārā. 270) attano upakkamassa āpattinimittabhāvena vuttattā itthiyā phusiyamānassa kāyasaṃsaggarāge ca itthiyā sañjanitakāyacalane ca vijjamānepi attano payogābhāvena anāpattiyeva vuttāti gahetabbaṃ. Keci pana ‘‘paṭhamasaṅghādisesavisayepi parehi balakkārena hatthādīhi upakkamiyamānassa mocanassādo ca uppajjati, tena ca asucimhi mutte saṅghādiseso, amutte thullaccayaṃ evā’’ti vadanti. Aṅgārakāsunti aṅgārarāsiṃ, aṅgārapuṇṇāvāṭaṃ vā. Itthiyā upakkamiyamāne asādiyanaṃ nāma na sabbesaṃ visayoti [Pg.143] āha imañhītiādi. Ekādasahi aggīhīti rāgadosamohajātijarāmaraṇasokaparidevadukkhadomanassupāyāsasaṅkhātehi ekādasaggīhi. Assāti asādiyantassa. Catukkaṃ nīharitvā ṭhapesīti ettha ekapuggalavisayatāya ekopi anāpattivāro pavesanapaviṭṭhaṭhitauddharaṇasaṅkhaātānaṃ catunnaṃ padānaṃ vasena ‘‘catukka’’nti vutto. Paṭhamacatukkakathāti ettha pana anāpattivārena saddhiṃ pañcannaṃ vārānaṃ vuttanayena ‘‘pañca catukkā’’ti vattabbepi ekamaggavisayatāya tesaṃ ekattaṃ āropetvā paṭhamacatukkatā vuttā. Teneva vakkhati tiṇṇaṃ maggānaṃ vasena tīṇi suddhikacatukkānītiādi.

Und hierbei gilt Folgendes: Da bei einer Einwirkung durch andere eine Bewegung des Genitalorgans usw. vorhanden ist, ist in jenem Moment, in dem der Geist des Genießens entsteht, die durch geistgeborene materielle Phänomene (cittajarūpa) hervorgerufene Bewegung des Genitalorgans usw. tatsächlich durch diesen Geist des Genießens bewirkt worden. Darüber hinaus findet, sobald der Geist des Genießens entstanden ist, eine Bewegung des Genitalorgans auch dann statt, wenn keine Einwirkung durch andere erfolgt, und diese Bewegung gilt als durch jenen Geist bewirkt. Daher begeht er gewiss ein von Körper und Geist verursachtes Pārājika-Vergehen, ähnlich wie im Fall des Berührens oberhalb der Knie. Denn auch dort wurde mit den Worten: „Wenn er das Berühren ... oder Pressen unterhalb des Schlüsselbeins und oberhalb der Knie gutheißt“ das Vergehen allein wegen des Gutheißens gelehrt. Beim Körperkontakt des Mönchs hingegen ist, da in den Worten „er sollte Körperkontakt eingehen“ die eigene Anstrengung als Ursache des Vergehens gelehrt wurde, zu verstehen, dass für einen von einer Frau berührten Mönch selbst bei Vorhandensein der Begierde nach Körperkontakt und der von der Frau verursachten körperlichen Bewegung mangels eigener Anstrengung Straffreiheit gelehrt wurde. Einige jedoch sagen: „Auch im Bereich des ersten Saṅghādisesa-Vergehens gilt: Wenn bei einem Mönch, an dem von anderen gewaltsam mit den Händen usw. eingewirkt wird, ein Wohlgefallen am Samenaustritt entsteht, so liegt bei erfolgtem Samenaustritt ein Saṅghādisesa vor, und falls kein Samenaustritt erfolgt, nur ein Thullaccaya.“ „Aṅgārakāsu“ bezeichnet einen Kohlehaufen oder eine mit glühenden Kohlen gefüllte Grube. Weil das Nicht-Gutheißen, wenn eine Frau einwirkt, nicht im Bereich des Möglichen aller Menschen liegt, hat er die Worte „Denn dieses...“ usw. gesprochen. „Durch die elf Feuer“ bedeutet durch die elf Feuer, die als Gier, Hass, Verblendung, Geburt, Altern, Tod, Kummer, Wehklage, Schmerz, Trübsal und Verzweiflung bezeichnet werden. „Ihm (assa)“ bedeutet demjenigen, der nicht zustimmt. In der Passage „Er entnahm die Vierergruppe und stellte sie auf“ wird dieser eine Abschnitt der Straffreiheit, obwohl er sich auf eine einzelne Person bezieht, aufgrund der vier Begriffe Einführen, Eingeführt-Sein, Verweilen und Herausziehen als „Vierergruppe“ bezeichnet. Unter dem Begriff „Erste Vierergruppe“ hingegen wird – obwohl man nach der dargelegten Methode zusammen mit dem Abschnitt der Straffreiheit eigentlich von „fünf Vierergruppen“ sprechen müsste – wegen des Bezugs auf einen einzigen Weg deren Einheitlichkeit angenommen und es als „erste Vierergruppe“ bezeichnet. Eben deshalb wird er später sagen: „mittels der drei Wege gibt es drei reine Vierergruppen“ usw.

Ekūnasattatidvisatacatukkakathāvaṇṇanā

Die Erklärung der Darlegung der zweihundertneunundsechzig Vierergruppen.

59-60. Mattanti surādīhi mattaṃ. Akkhāyitanimittā idha uttarapadalopena akkhāyitasaddena vuttāti āha ‘‘akkhāyitanimitta’’nti. Jāgarantintiādi visesanarahitattā ‘‘suddhikacatukkānī’’ti vuttaṃ. Samānācariyakātherāti ekācariyassa uddesantevāsikā. Gaṅgāya aparabhāgo aparagaṅgaṃ. Vatareti garahatthe nipāto. Evaṃ vinayagarukānanti iminā upari upatissattherena vuccamānavinicchayassa garukaraṇīyatāya kāraṇaṃ vuttaṃ. Sabbaṃ pariyādiyitvāti sabbaṃ pārājikakhettaṃ anavasesato gahetvā. Yadi hi sāvasesaṃ katvā paññapeyya, alajjīnaṃ tattha lesena ajjhācārasoto pavattatīti āha ‘‘sotaṃ chinditvā’’ti. Sahaseyyādipaṇṇattivajjasikkhāpadesuyeva (pāci. 49-51) sāvasesaṃ katvāpi paññāpanaṃ sambhavati, na lokavajjesūti āha idañhītiādi. Sahaseyyasikkhāpade hi (pāci. 49 ādayo) kiñcāpi yebhuyyacchanne yebhuyyaparicchanne heṭṭhimaparicchedato pācittiyaṃ dassitaṃ, upaḍḍhacchanne upaḍḍhaparicchanne dukkaṭaṃ, tathāpi sāvasesattā paññattiyā yebhuyyacchannaupaḍḍhaparicchannādīsupi aṭṭhakathāyaṃ pācittiyameva dassitaṃ. Idha pana niravasesattā paññattiyā bhagavatā dassitaṃ yebhuyyena akkhāyitanimittato heṭṭhā pārājikakkhettaṃ natthi, thullaccayādimeva tattha labbhati.

59-60. „Trunken (matta)“ bedeutet durch Alkohol usw. berauscht. Da die nicht-angefressenen Genitalorgane hier unter Wegfall des Folgeworts durch das Wort „nicht-angefressen“ ausgedrückt werden, sagt er: „das nicht-angefressene Genitalorgan“. Da Ausdrücke wie „die Wachende“ usw. frei von Spezifikationen sind, werden sie „reine Vierergruppen“ genannt. „Ältere mit demselben Lehrer“ sind die Schüler der Lehrlesung eines einzigen Lehrers. Der andere Teil des Ganges wird „Aparagaṅga“ genannt. „Vatare“ ist eine Partikel im Sinne des Tadels. Mit der Passage „So ist es für jene, die den Vinaya hochachten“ wird der Grund für die Wichtigkeit der im Folgenden vom Thera Upatissa dargelegten Entscheidung genannt. „Indem man alles erschöpft“ bedeutet, indem man den gesamten Pārājika-Bereich restlos erfasst. Denn wenn man die Regel so festlegen würde, dass ein Rest bleibt, würde für schamlose Personen unter einem Vorwand der Strom des Fehlverhaltens weiterfließen; deshalb sagte er: „indem man den Strom abschneidet“. Nur bei jenen Trainingsregeln über durch Satzung bedingte Vergehen wie der gemeinsamen Liegestätte usw. ist eine Festlegung, die einen Rest lässt, möglich, nicht jedoch bei den von Natur aus tadelnswerten Vergehen; deshalb sagte er: „Denn dies...“ usw. Denn obwohl in der Sahaseyya-Trainingsregel für eine größtenteils überdachte und größtenteils umwandete Unterkunft als Mindestmaß ein Pācittiya und für eine halb überdachte und halb umwandete Unterkunft ein Dukkaṭa dargelegt wird, wird dennoch, da die Festlegung einen Rest lässt, im Kommentar auch für Unterkünfte, die größtenteils überdacht und halb umwandet sind, usw. nur ein Pācittiya gezeigt. Hier jedoch hat der Erhabene gezeigt, dass, da die Festlegung restlos ist, unterhalb des größtenteils nicht-angefressenen Genitalorgans kein Pārājika-Bereich existiert; dort wird nur ein Thullaccaya usw. erhalten.

Upatissattherena vuttasseva vinicchayassa aññampi upatthambhakāraṇaṃ dassento apicātiādimāha. Nimitte appamattikāpi maṃsarāji sace avasiṭṭhā [Pg.144] hoti, taṃ yebhuyyakkhāyitameva hoti, tato paraṃ pana sabbaso khāyite nimitte dukkaṭamevāti dassento āha ‘‘tato paraṃ thullaccayaṃ natthī’’ti. Keci panettha vaccamaggādiṃ cattāro koṭṭhāse katvā ‘‘tesu dve koṭṭhāse atikkamma yāva tatiyakoṭṭhāsassa pariyosānā khāyitaṃ yebhuyyakkhāyitaṃ nāma, tato paraṃ thullaccayaṃ natthi, yāva catutthakoṭṭhāsassa pariyosānā khāyitaṃ, tampi dukkaṭavatthuyevā’’ti ca vadanti, taṃ na yuttaṃ. Matasarīrasmiṃyeva veditabbanti mataṃ yebhuyyena akkhāyitantiādivacanato vuttaṃ. Yadipi nimittantiādi jīvamānakasarīrameva sandhāya vuttaṃ tasseva adhikatattā. Teneva mātikāṭṭhakathāyaṃ (kaṅkhā. aṭṭha. paṭhamapārājikavaṇṇanā) ‘‘jīvamānakasarīrassa vuttappakāre magge sacepi tacādīni anavasesetvā sabbaso chinne’’tiādi vuttaṃ. Sabbaso khāyitanti nimittamaṃsaṃ sabbaṃ chinnanti attho. Nimittasaṇṭhānanti chinnamaṃsassa anto yāva muttavatthikosā chiddākāro abbhantarachavicammamatto itthinimittākāro, tenāha ‘‘pavesanaṃ jāyatī’’ti. Nimittasaṇṭhānaṃ pana anavasesetvāti pavesanārahachiddākārena ṭhitaabbhantaramaṃsādiṃ anavasesetvā. Etena yāva paveso labbhati, tāva maggoyevāti dasseti. Nimittato patitāya maṃsapesiyāti idaṃ nimittasaṇṭhānavirahitaṃ abbhantaramaṃsakhaṇḍaṃ sandhāya vuttaṃ. Nimittasaṇṭhānaṃ akopetvā samantato chinditvā uddhaṭamaṃsapesiyā pana matasarīre yebhuyyena akkhāyitanimitte viya upakkamantassa pārājikameva.

Um einen weiteren unterstützenden Grund für eben diese vom Thera Upatissa dargelegte Entscheidung aufzuzeigen, sagte er „Darüber hinaus“ usw. Wenn am Genitalorgan selbst ein winziger Streifen Fleisch übrig geblieben ist, gilt dies als „größtenteils angefressen“; um zu zeigen, dass darüber hinaus bei einem vollständig abgefressenen Genitalorgan nur ein Dukkaṭa vorliegt, sagte er: „Darüber hinaus gibt es kein Thullaccaya-Vergehen“. Einige jedoch teilen hierbei den Kotweg usw. in vier Teile und sagen: „Wenn man davon zwei Teile überschreitet und es bis zum Ende des dritten Teils abgefressen ist, wird es als ‚größtenteils angefressen‘ bezeichnet; danach gibt es kein Thullaccaya; wenn es bis zum Ende des vierten Teils abgefressen ist, ist auch dies nur eine Grundlage für ein Dukkaṭa“; das ist nicht angemessen. Dass dies „nur an einer Leiche zu verstehen“ ist, wurde aufgrund von Passagen wie „eine Leiche, die größtenteils nicht-angefressen ist“ gesagt. Sätze wie „Obwohl das Genitalorgan...“ usw. wurden in Bezug auf einen lebenden Körper gesagt, da ebendieser das Thema ist. Eben deshalb wurde im Mātika-Kommentar gesagt: „selbst wenn am in der dargelegten Weise beschriebenen Weg eines lebenden Körpers die Haut usw. restlos vollständig abgeschnitten ist“ usw. „Vollständig abgefressen“ bedeutet, dass das gesamte Fleisch des Genitalorgans abgeschnitten ist. „Die Form des Genitalorgans“ bezeichnet die Form einer Öffnung im Inneren des abgeschnittenen Fleisches bis hin zur Harnblase, die nur aus der inneren Hautmembran besteht und die Form des weiblichen Genitalorgans hat; deshalb sagt er: „das Eindringen findet statt“. „Ohne jedoch die Form des Genitalorgans gänzlich aufzuheben“ bedeutet, ohne das als zum Eindringen geeignete Öffnung bestehende innere Fleisch usw. restlos zu zerstören. Damit zeigt er: Solange ein Eindringen möglich ist, gilt es als der Weg selbst. Der Ausdruck „von einem vom Genitalorgan abgefallenen Stück Fleisch“ wurde in Bezug auf ein inneres Fleischstück gesagt, das frei von der Genitalform ist. An einem herausgeschnittenen Fleischstück jedoch, das ringsum abgeschnitten wurde, ohne die Genitalform zu zerstören, liegt für den sich darin Bemühenden – ähnlich wie bei einem größtenteils nicht-angefressenen Genitalorgan an einer Leiche – gewiss ein Pārājika vor.

Evaṃ jīvamānakamanussasarīre labbhamānavisesaṃ dassetvā idāni matasarīre dassetuṃ matasarīre panātiādimāha. Vatthikosesūti purisānaṃ aṅgajātakosacammesu. ‘‘Navadvāro mahāvaṇo’’tiādi (mi. pa. 2.6.1) vacanato manussānaṃ akkhināsādīni vaṇasaṅkhepena thullaccayakkhettānīti tesupi thullaccayaṃ vuttaṃ, evaṃ manussānaṃ matasarīrepi, tenāha mate allasarīretiādi. Tattha allasarīreti akuthitaṃ sandhāya vuttaṃ. Pārājikakkhetteti yebhuyyena akkhāyitampi sandhāya vuttaṃ. Thullaccayakkhetteti upaḍḍhakkhāyitādimpi sandhāya vuttaṃ. Ettha ca akkhināsādithullaccayakkhettesu yebhuyyena akkhāyitesupi thullaccayaṃ, upaḍḍhakkhāyitādīsu dukkaṭanti veditabbaṃ. Sabbesampīti yathāvuttahatthiādīhi aññesaṃ tiracchānānaṃ [Pg.145] saṅgaṇhanatthaṃ vuttaṃ. Tiracchānagatānaṃ akkhikaṇṇavaṇesu dukkaṭaṃ pana aṭṭhakathāppamāṇena gahetabbaṃ, ‘‘amaggena amaggaṃ paveseti, āpatti thullaccayassā’’ti (pārā. 66) hi sāmaññato vuttaṃ, na pana manussānanti visesetvā. Yadi hi manussānaññeva vaṇesu thullaccayaṃ siyā, hatthiassādīnaṃ nāsavatthikosesupi paṭaṅgamukhamaṇḍūkassa mukhasaṇṭhānepi ca vaṇasaṅkhepato thullaccayaṃ na vattabbaṃ siyā, vuttañca. Tasmā aṭṭhakathācariyā evettha pamāṇaṃ. Matānaṃ tiracchānagatānanti matakena sambandho.

Nachdem so der Unterschied aufgezeigt wurde, der beim lebenden menschlichen Körper vorliegt, wird nun, um dies am toten Körper aufzuzeigen, gesagt: „Am toten Körper aber“ (matasarīre pana) und so weiter. „In den Vorhäuten“ (vatthikosesu) bedeutet: in den Vorhäuten der Genitalien von Männern. Aufgrund des Wortes „Neun Tore, eine große Wunde“ und so weiter gelten Augen, Nase usw. von Menschen im Sinne der Zusammenfassung von Wunden als Bereiche, die ein Thullaccaya (schweres Vergehen) nach sich ziehen, weshalb auch für diese ein Thullaccaya gelehrt wird. Ebenso verhält es sich beim toten Körper von Menschen; darum wurde gesagt: „auf dem toten, frischen Körper“ (mate allasarīre) und so weiter. Darin bezieht sich „auf dem frischen Körper“ (allasarīre) auf einen, der noch nicht verwest ist. „Im Bereich des Pārājika“ bezieht sich auf einen Körper, der größtenteils unangefressen ist. „Im Bereich des Thullaccaya“ bezieht sich auf einen Körper, der zur Hälfte angefressen ist, und so weiter. Hierbei ist zu verstehen: In den Thullaccaya-Bereichen wie Augen, Nase usw. liegt, selbst wenn sie größtenteils unangefressen sind, ein Thullaccaya vor, und bei den zur Hälfte angefressenen usw. ein Dukkaṭa (Vergehen falscher Handlung). „Von allen [Tieren] auch“ (sabbesampi) wird gesagt, um andere Tiere als die bereits erwähnten Elefanten usw. mit einzuschließen. Das Dukkaṭa an den Wunden von Augen und Ohren bei Tieren ist jedoch nach der Autorität des Kommentars anzunehmen. Denn es heißt allgemein: „Wenn man ein Nicht-Organ in ein Nicht-Organ einführt, liegt ein Thullaccaya-Vergehen vor“, ohne es speziell auf Menschen zu beschränken. Denn wenn nur bei den Wunden von Menschen ein Thullaccaya vorläge, dann dürfte auch bei den Nasen- und Vorhäuten von Elefanten, Pferden usw. sowie bei der Mundöffnung des Paṭaṅgamukha-Frosches im Sinne der Zusammenfassung von Wunden kein Thullaccaya gelehrt werden; es wird jedoch gelehrt. Daher sind hierbei die Lehrer des Kommentars die maßgebliche Autorität. „Der toten Tiere“ (matānaṃ tiracchānagatānaṃ) steht in Verbindung mit dem Wort „tot“ (mataka).

Methunarāgena vatthikosaṃ pavesentassa thullaccayaṃ vuttanti āha ‘‘vatthikosaṃ appavesento’’ti. Methunarāgo ca nāma kāyasaṃsaggarāgaṃ mocanassādañca muñcitvā visuṃ dvayaṃdvayasamāpattiyā rāgo, so ca purisādīsupi uppajjati, tena ca apārājikakkhette itthisarīrepi upakkamantassa asucimhi muttepi saṅghādiseso na hoti, khettānurūpaṃ thullaccayadukkaṭameva hotīti veditabbaṃ. Appavesentoti iminā tīsu maggesu pavesanādhippāye asatipi methunarāgena bahi ghaṭṭanaṃ sambhavatīti dasseti, teneva thullaccayaṃ vuttaṃ, itarathā pavesanādhippāyena bahi chupantassa methunassa pubbapayogattā dukkaṭameva vattabbaṃ siyā. Nimittena nimittaṃ chupati thullaccayanti idañca ‘‘na ca, bhikkhave, rattacittena aṅgajātaṃ chupitabbaṃ, yo chupeyya, āpatti thullaccayassā’’ti (mahāva. 252) imassa cammakkhandhake āgatassa suttassa vasena vuttaṃ. Tattha ca kesañci aññathāpi atthavikappassa bījaṃ dassento mahāaṭṭhakathāyaṃ panātiādimāha. Mukheneva chupanaṃ sandhāyāti oṭṭhajivhādimukhāvayavena chupanaṃ sandhāya. Oḷārikattāti ajjhācārassa thullattā. Taṃ sandhāyabhāsitanti taṃ yathāvuttasuttaṃ. Suttañhi ajjhācāraṃ sandhāya paṭicca vuttattā ‘‘sandhāyabhāsita’’nti vuccati. Suṭṭhusallakkhetvāti piṭṭhiṃ abhiruhantānaṃ aṅgajātamukheneva nimittachupanassa sambhavaṃ methunarāgīnañca aṅgajātena chupanasseva anurūpatañca sutte ca ‘‘mukhenā’’ti avuttatañca aññañca nayaṃ yathābalaṃ suṭṭhu sallakkhetvāti attho. Saṅghādisesoti manussitthiṃ sandhāya vuttaṃ. Passāvamagganti idaṃ cammakkhandhake nidānavasena vuttaṃ. Itaramaggadvayaṃ pana nimittamukhena chupantassa vaṇasaṅkhepena thullaccayameva. Vuttanayenevāti methunarāgeneva. Nimittamukhena pana vinā methunarāgena manussitthiyā vā tiracchānagatitthiyā vā passāvamaggaṃ [Pg.146] pakatimukhena chupantassa dukkaṭameva pakatimukhena pakatimukhachupane viya, itarathā tatthāpi thullaccayena bhavitabbaṃ, tañca na yuttaṃ khandhakasuttepi tathā avuttattā. Kāyasaṃsaggarāgena dukkaṭanti nimittamukhena vā pakatimukhādiṃ itarakāyena vā kāyasaṃsaggarāgena chupantassa dukkaṭameva.

Um zu sagen, dass für jemanden, der sein Glied mit geschlechtlicher Begierde (methunarāga) in die Vorhaut einführt, ein Thullaccaya gelehrt wird, sagte er: „ohne in die Vorhaut einzudringen“ (vatthikosaṃ appavesento). Die sogenannte „geschlechtliche Begierde“ (methunarāga) ist, abgesehen von der Begierde nach körperlichem Kontakt (kāyasaṃsaggarāga) und dem Gefallen am Samenerguss (mocanassāda), eine eigenständige Begierde nach der sexuellen Vereinigung von zweien. Diese entsteht auch gegenüber Männern und so weiter. Und durch diese Begierde entsteht für einen, der sich an einem Frauenkörper bemüht, der nicht im Bereich eines Pārājika liegt, selbst wenn Samen ausgestoßen wird, kein Saṅghādisesa-Vergehen; es ist zu verstehen, dass dem Bereich entsprechend nur ein Thullaccaya oder ein Dukkaṭa vorliegt. Mit dem Wort „nicht eindringend“ (appavesento) zeigt er auf, dass, selbst wenn keine Absicht zum Eindringen in die drei Kanäle besteht, eine äußere Reibung aufgrund geschlechtlicher Begierde möglich ist; genau darum wird ein Thullaccaya gelehrt. Andernfalls, wenn jemand mit der Absicht einzudringen die Außenseite berührt, müsste man wegen der Vorbereitung (pubbapayoga) zum Geschlechtsverkehr nur ein Dukkaṭa lehren. Und das Wort „Berührt man mit dem Geschlechtsteil das Geschlechtsteil, ist es ein Thullaccaya“ wird auf der Grundlage dieser im Cammakkhandhake überlieferten Lehrrede gesagt: „Und Mönche, man soll das Geschlechtsteil nicht mit leidenschaftlichem Geist berühren; wer es berührt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen.“ Und um den Keim für eine andere Interpretation durch manche Lehrer in dieser Hinsicht aufzuzeigen, sagte er: „In der Großen Auslegung (Mahā-aṭṭhakathā) aber...“ und so weiter. „Bezieht sich nur auf das Berühren mit dem Mund“ bedeutet: Es bezieht sich auf das Berühren mit einem Teil des Mundes wie Lippen, Zunge usw. „Wegen der Grobheit“ (oḷārikattā) bedeutet: wegen der Schwere des Fehlverhaltens. „Es ist in Bezug darauf gesprochen“ bezieht sich auf die besagte Lehrrede. Denn da die Lehrrede in Bezug auf und in Abhängigkeit von Fehlverhalten gesprochen wurde, wird sie als „in Bezug darauf gesprochen“ (sandhāyabhāsita) bezeichnet. „Nachdem man es gut erwogen hat“ (suṭṭhu sallakkhetvā) bedeutet: Man soll nach Kräften gut erwägen, dass für diejenigen, die auf den Rücken steigen, die Berührung des weiblichen Geschlechtsteils gerade mit der Gliedöffnung möglich ist, und dass für diejenigen mit geschlechtlicher Begierde gerade das Berühren mit dem Glied angemessen ist, und dass in der Lehrrede „mit dem Mund“ nicht gesagt wird, sowie andere Methoden. „Ein Saṅghādisesa“ wird in Bezug auf eine menschliche Frau gesagt. „Den Urinkanal“ (passāvamagga) wird im Cammakkhandhaka aufgrund des Einleitungskontextes gesagt. Für jemanden, der jedoch die beiden anderen Kanäle mit der Gliedöffnung berührt, ist es im Sinne der Zusammenfassung von Wunden nur ein Thullaccaya. „Genau in der beschriebenen Weise“ bedeutet: mit geschlechtlicher Begierde allein. Wenn man jedoch ohne die Gliedöffnung, sondern mit geschlechtlicher Begierde, den Urinkanal einer menschlichen Frau oder eines weiblichen Tieres mit dem gewöhnlichen Mund berührt, ist es nur ein Dukkaṭa, wie beim Berühren des gewöhnlichen Mundes mit dem gewöhnlichen Mund. Andernfalls müsste auch dabei ein Thullaccaya vorliegen, was jedoch unangebracht ist, da es in der Khandhaka-Lehrrede auch nicht so gesagt wird. „Ein Dukkaṭa durch Begierde nach Körperkontakt“ bedeutet: Für jemanden, der entweder mit der Gliedöffnung oder dem gewöhnlichen Mund usw. mit einem anderen Körperteil aus Begierde nach Körperkontakt berührt, liegt nur ein Dukkaṭa vor.

Ettha ca kāyasaṃsaggarāgena bahinimitte upakkamato ajānantasseva aṅgajātaṃ yadi pārājikakkhettaṃ chupati, tattha kiṃ hotīti? Keci tāva ‘‘methunarāgassa abhāvā manussitthiyā saṅghādiseso, sesesu vatthuvasena thullaccayadukkaṭānī’’ti vadanti. Aññe pana ‘‘pavesanakkhaṇe phassassa sādiyanasambhavato balakkārena upakkamanakkhaṇe viya pārājikamevā’’ti vadanti, idameva yuttataraṃ. Maggattayato hi aññasmiṃ padeseyeva kāyasaṃsaggādirāgabhedato āpattibhedo labbhati, na maggattaye. Tattha pana yena kenaci ākārena phassassa sādiyanakkhaṇe pārājikameva, teneva paropakkamena pavesanādīsu rāgabhedaṃ anuddharitvā sādiyanamattena pārājikaṃ vuttaṃ.

Und hierbei stellt sich die Frage: Wenn jemand aus Begierde nach körperlichem Kontakt an der Außenseite des Genitals tätig wird, und sein Glied, ohne dass er es merkt, den Bereich des Pārājika berührt, welches Vergehen liegt dann vor? Einige sagen zunächst: „Wegen des Fehlens geschlechtlicher Begierde liegt bei einer menschlichen Frau ein Saṅghādisesa vor, und bei den übrigen Objekten je nach Objekt ein Thullaccaya oder ein Dukkaṭa.“ Andere jedoch sagen: „Da im Moment des Eindringens ein Zustimmen zur Berührung möglich ist, liegt wie im Moment der gewaltsamen Einwirkung ein Pārājika vor.“ Eben dies ist die passendere Ansicht. Denn ein Unterschied in den Vergehen entsprechend der Unterscheidung von Begierden wie Körperkontaktbegierde usw. ist nur an einer anderen Stelle als den drei Kanälen anzunehmen, nicht aber in den drei Kanälen. Dort jedoch liegt im Moment des Zustimmens zur Berührung auf jedwede Weise ein Pārājika vor. Genau deshalb wird bei dem durch andere veranlassten Eindringen usw., ohne die Unterscheidung der Begierden hervorzuheben, allein durch das Zustimmen ein Pārājika gelehrt.

Santhatacatukkabhedakathāvaṇṇanā

Erläuterung der Darlegung über die Einteilung der viererlei Decken (Santhatacatukka)

61-2. Paṭipannakassāti āraddhavipassakassa. Upādinnakanti kāyindriyaṃ sandhāya vuttaṃ. Upādinnakena phusatīti upādinnakasarīrena phusīyatīti kammasādhanena attho daṭṭhabbo. Atha vā evaṃ karonto bhikkhu kiñci upādinnakaṃ upādinnakena na phusatīti attho. Lesaṃ oḍḍessantīti lesaṃ ṭhapessanti, parikappessantīti attho. Santhatādibhedehi bhinditvāti santhatādivisesanehi visesetvā. Santhatāyāti samudāye ekadesavohāro daḍḍhassa paṭassa chiddantiādīsu viya. Yathā hi paṭassa ekadesova vatthato daḍḍhoti vuccati, taṃ ekadesavohāraṃ samudāye paṭe upacārato āropetvā puna taṃ samudāyaṃ daḍḍhappadesasaṅkhātachiddasambandhībhāvena ‘‘daḍḍhassa paṭassa chidda’’nti voharanti, evamidhāpi itthiyā maggappadesavohāraṃ samudāyabhūtāya itthiyā āropetvā puna taṃ itthiṃ santhatamaggasambandhiniṃ katvā santhatāya itthiyā vaccamaggenātiādi vuttaṃ. Sāratthadīpaniyaṃ (sārattha. ṭī. pārājikakaṇḍa 2.61-62) panettha ‘‘ekadese samudāyavohāro’’ti vuttaṃ, taṃ na [Pg.147] yuttaṃ avayavavohārena samudāyasseva patīyamānattā. Itarathā hi santhatāya vaccamaggenāti itthiliṅgatā maggasambandhitā ca na siyā, ekadese samudāyopacārassa pana ekadesova attho sākhāya chijjamānāya rukkho chijjatītiādīsu viya.

61-2. „Paṭipannakassa“ bedeutet „einesjenigen, der mit der Einsichtsmeditation begonnen hat“ (āraddhavipassakassa). „Upādinnaka“ (das Karma-Ergriffene) wurde im Hinblick auf das Körpersinnorgan (kāyindriya) gesagt. „Upādinnakena phusati“ (er berührt mit dem Karma-Ergriffenen) bedeutet, dass es mit dem karma-ergriffenen Körper berührt wird (upādinnakasarīrena phusīyati) – so ist der Sinn als Passivkonstruktion (kammasādhana) zu verstehen. Oder aber: Ein so handelnder Mönch berührt nichts Karma-Ergriffenes mit einem Karma-Ergriffenen; das ist der Sinn. „Lesaṃ oḍḍessanti“ bedeutet, sie werden einen Vorwand vorbringen, sie werden mutmaßen (parikappessanti); das ist der Sinn. „Santhatādibhedehi bhinditvā“ bedeutet, indem man sie durch Bestimmungen wie „ausgebreitet/bedeckt“ usw. unterscheidet (santhatādivisesanehi visesetvā). „Santhatāya“ ist die Bezeichnung des Ganzen durch einen Teil (samudāye ekadesavohāro), wie bei Ausdrücken wie „das Loch eines verbrannten Tuchs“ (daḍḍhassa paṭassa chiddaṃ) und so weiter. Denn wie beim Tuch eigentlich nur ein Teil als verbrannt (vatthuto daḍḍho) bezeichnet wird, man aber diese Bezeichnung des Teils metaphorisch (upacārato) auf das ganze Tuch überträgt und dann wiederum dieses ganze Tuch aufgrund seiner Verbindung mit dem Loch, welches der verbrannte Bereich ist, als „Loch des verbrannten Tuchs“ bezeichnet; ebenso wird auch hier die Bezeichnung für den Bereich des Pfades (maggappadesavohāra) einer Frau auf die Frau übertragen, die das Ganze darstellt (samudāyabhūtāya itthiyā), und indem man diese Frau als mit dem bedeckten Pfad verbunden darstellt, wird gesagt: „durch den Kotweg einer bedeckten Frau“ (santhatāya itthiyā vaccamaggena) und so weiter. In der Sāratthadīpanī wird hierzu jedoch gesagt: „Bezeichnung des Teils für das Ganze“ (ekadese samudāyavohāro); dies ist nicht angemessen, weil durch die Bezeichnung des Teils eben das Ganze verstanden wird. Denn andernfalls gäbe es bei „durch den Kotweg einer bedeckten“ weder die weibliche Form (itthiliṅgatā) noch die Verbindung mit dem Pfad (maggasambandhitā). Bei der metaphorischen Verwendung des Ganzen für einen Teil (ekadese samudāyopacārassa) ist die Bedeutung jedoch nur der Teil, wie bei Ausdrücken wie „der Baum wird gefällt“ (rukkho chijjati), wenn ein Ast abgeschnitten wird (sākhāya chijjamānāya).

Vatthādīni maggassa anto appavesetvā bahiyeva veṭhanaṃ sandhāya ‘‘paliveṭhetvā’’ti vuttaṃ. Samudāye avayavūpacāreneva bhikkhupi santhato nāmātiādi vuttaṃ. Yattake paviṭṭheti tilabījamatte paviṭṭhe. Akkhināsādīnaṃ santhatattepi yathāvatthukamevāti āha thullaccayakkhette thullaccayantiādi. Khāṇuṃ ghaṭṭentassa dukkaṭanti itthinimittassa anto khāṇuṃ pavesetvā samatalaṃ, atirittaṃ vā ṭhitaṃ khāṇuṃ sace ghaṭṭeti, ghaṭṭentassa dukkaṭaṃ pavesābhāvato. Sace pana īsakaṃ anto allokāse pavesetvā ṭhitaṃ anupādinnameva khāṇusīsaṃ aṅgajātena chupati, pārājikameva. Tassa talanti veḷunaḷādikassa antotalaṃ. Bahiddhā khāṇuketi anto pavesitaveḷupabbādikassa bahi nikkhantasīsaṃ sandhāya vuttaṃ. Yathā ca itthinimittetiādīsu yathā itthiyā passāvamagge khāṇuṃ katvā ghaṭṭanādikaṃ vuttaṃ, evaṃ sabbattha vaccamaggādīsupi lakkhaṇaṃ veditabbanti attho.

„Paliveṭhetvā“ (umwickelt habend) wurde im Hinblick auf das Wickeln nur an der Außenseite (bahiyeva veṭhanaṃ) gesagt, ohne Kleidung usw. in das Innere des Pfades einzuführen (maggassa anto appavesetvā). „Auch ein Mönch wird 'bedeckt' genannt“ (bhikkhupi santhato nāma) usw. wird eben durch die metaphorische Übertragung des Teils auf das Ganze (samudāye avayavūpacāreneva) gesagt. „Yattake paviṭṭhe“ (sobald so viel eingedrungen ist) bedeutet, sobald auch nur die Größe eines Sesamsamens eingedrungen ist (tilabījamatte paviṭṭhe). Auch wenn Augen, Nase usw. bedeckt sind, ist es eben den Tatsachen entsprechend; daher sagt er: „im Bereich eines Thullaccaya-Vergehens ein Thullaccaya“ usw. „Khāṇuṃ ghaṭṭentassa dukkaṭaṃ“ (ein Dukkaṭa-Vergehen für den, der an einen Stumpf stößt) bedeutet: Wenn man an einen Stumpf stößt, der sich im Inneren des weiblichen Organs befindet und entweder bündig (samatalaṃ) oder hervorstehend (atirittaṃ vā) platziert ist, gibt es für den Stoßenden ein Dukkaṭa-Vergehen, da kein Eindringen stattfindet (pavesābhāvato). Wenn man jedoch mit dem Genitalorgan (aṅgajātena) das Ende eines nicht-karma-ergriffenen Stumpfes (anupādinnameva khāṇusīsaṃ) berührt, das ein wenig in eine feuchte Stelle im Inneren eingeführt wurde, liegt eben ein Pārājika-Vergehen vor. „Tassa talaṃ“ (seine Oberfläche/sein Inneres) bedeutet die innere Höhlung von Bambus, Rohr usw. (veḷunaḷādikassa antotalaṃ). „Bahiddhā khāṇuke“ (beim äußeren Stumpf) wurde im Hinblick auf das nach außen ragende Ende (bahi nikkhantasīsaṃ) eines in das Innere eingeführten Bambusknotens usw. gesagt. Und wie in Sätzen wie „yathā ca itthinimitte“ (und wie beim weiblichen Organ) das Anstoßen usw. beschrieben wird, nachdem man einen Stumpf in die Harnröhre (passāvamagge) einer Frau platziert hat, so ist die Analogie auch überall beim Kotweg usw. zu verstehen; das ist der Sinn.

Rājapaccatthikādicatukkabhedakathāvaṇṇanā

Erklärung der Vierergruppe, beginnend mit den Feinden des Königs.

65. Kerāṭikāti vañcakā. Paṭhamaṃ itthidhuttameva dassetvā idāni itaradhuttepi saṅgahetvā dassetuṃ ‘‘itthidhuttasurādhuttādayo vā’’ti vuttaṃ.

65. „Kerāṭikā“ bedeutet Betrüger (vañcakā). Nachdem zuerst nur der Frauenjäger (itthidhutta) gezeigt wurde, wurde nun „Frauenjäger, Trunkenbolde usw.“ (itthidhuttasurādhuttādayo vā) gesagt, um auch die anderen Schänder/Verschwender einzuschließen und zu zeigen.

Āpattānāpattivāravaṇṇanā

Erklärung des Abschnitts über Vergehen und Nicht-Vergehen.

66. Paṭiññātakaraṇaṃ natthi sevetukāmatā maggena maggappaṭipattīti dvinnaṃ aṅgānaṃ siddhattā. Dūsitassa pana maggena maggappaṭipatti evamekaṃ aṅgaṃ siddhaṃ, sevetukāmatāsaṅkhātaṃ sādiyanaṃ asiddhaṃ. Tasmā so pucchitvā ‘‘sādiyi’’nti vuttapaṭiññāya nāsetabbo. Tatthevāti vesāliyaṃ mahāvane eva. Sabbaṅgagatanti sabbakāyagataṃ. ‘‘Lohitaṃ viyā’’ti vuttattā kesādīnaṃ vinimuttaṭṭhāne sabbatthāti gahetabbaṃ. Niccameva ummattako hotīti [Pg.148] yassa pittakosato pittaṃ calitvā sabbadā bahi nikkhantaṃ hoti, taṃ sandhāya vuttaṃ. Yassa pana pittaṃ calitvā pittakoseyeva ṭhitaṃ hoti, kadāci vā nikkhantaṃ puna nikkhamati, sopi antarantarā saññaṃ paṭilabhati bhesajjena ca pakatiārogyaṃ paṭilabhatīti veditabbaṃ.

66. Es gibt kein formelles Geständnisverfahren (paṭiññātakaraṇaṃ natthi), da die beiden Faktoren „Wunsch nach Ausübung“ (sevetukāmatā) und „Einführung von Kanal in Kanal“ (maggena maggappaṭipatti) bereits erfüllt sind. Für den Missbrauchten (dūsitassa) ist jedoch die Einführung von Kanal in Kanal als dieser eine Faktor erfüllt, das Akzeptieren/Zustimmen (sādiyana), welches als Wunsch nach Ausübung bezeichnet wird, ist jedoch nicht erfüllt. Daher muss er befragt werden, und auf sein Geständnis hin, mit dem er sagt „Ich habe zugestimmt“ (sādiyiṃ), muss er ausgeschlossen werden. „Genau dort“ (tattheva) bedeutet in Vesālī, genau im Großen Wald (mahāvane eva). „Durch alle Glieder gegangen“ (sabbaṅgagataṃ) bedeutet durch den ganzen Körper gegangen (sabbakāyagataṃ). Da gesagt wurde „wie Blut“, ist dies als überall zu verstehen, an Stellen, die frei von Haaren usw. sind. „Er ist ständig verrückt“ (niccameva ummattako hoti) bezieht sich auf jemanden, bei dem die Galle aus der Gallenblase (pittakosato) ausgetreten ist und sich ständig außerhalb befindet. Bei wem jedoch die Galle zwar erregt ist, aber in der Gallenblase bleibt, oder wenn sie manchmal austritt und dann wieder zurückgeht, so erlangt dieser von Zeit zu Zeit sein Bewusstsein wieder (saññaṃ paṭilabhati) und erlangt durch Medizin seine normale Gesundheit wieder; so ist dies zu verstehen.

Padabhājanīyavaṇṇanānayo niṭṭhito.

Die Methode der Erklärung der Wort-für-Wort-Analyse (Padabhājanīya) ist abgeschlossen.

Pakiṇṇakakathāvaṇṇanā

Erklärung der vermischten Abhandlung (Pakiṇṇakakathā).

Pakiṇṇakanti vomissakanayaṃ. Samuṭṭhānanti uppattikāraṇaṃ. Kiriyātiādi nidassanamattaṃ akiriyādīnampi saṅgahato. Vedanāya saha kusalañca veditabbanti yojetabbaṃ. Sabbasaṅgāhakavasenāti sabbesaṃ sikkhāpadānaṃ saṅgāhakavasena ‘‘kāyo vācā kāyavācā kāyacittaṃ vācācittaṃ kāyavācācitta’’nti evaṃ vuttāni cha āpattisamuṭṭhānāni. Samuṭṭhānādayo hi āpattiyā eva honti, na sikkhāpadassa. Taṃtaṃsikkhāpadassa niyataāpattiyā eva gahaṇatthaṃ pana sikkhāpadasīsena samuṭṭhānādīnaṃ kathanaṃ. Evañhi āpattiviseso paññāyati āpatti-saddassa sabbāpattisādhāraṇattā, imesu pana chasu samuṭṭhānesu purimāni tīṇi acittakāni, pacchimāni sacittakāni. Samāsato taṃ imaṃ pakiṇṇakaṃ viditvā veditabbanti sambandho. Cha samuṭṭhānāni etassāti chasamuṭṭhānaṃ. Evaṃ sesesupi.

„Pakiṇṇakaṃ“ bedeutet die vermischte Methode (vomissakanayaṃ). „Samuṭṭhānaṃ“ bedeutet die Ursache des Entstehens (uppattikāraṇaṃ). „Kiriyā“ (Handlung) usw. ist nur ein Beispiel (nidassanramattaṃ), da auch Nicht-Handlung (akiriyā) usw. mit eingeschlossen sind. Es ist zu verbinden als: „zusammen mit dem Gefühl sollte auch das Heilsame verstanden werden“ (vedanāya saha kusalañca veditabbanti yojetabbaṃ). „Sabbasaṅgāhakavasena“ bedeutet durch die Einbeziehung aller Übungsregeln (sabbesaṃ sikkhāpadānaṃ saṅgāhakavasena). Es gibt die sechs so genannten Ursachen für das Entstehen von Vergehen (cha āpattisamuṭṭhānāni): „Körper, Rede, Körper-Rede, Körper-Geist, Rede-Geist, Körper-Rede-Geist“. Denn die Ursachen usw. gehören nur zum Vergehen (āpattiyā eva), nicht zur Übungsregel (na sikkhāpadassa). Aber um das mit der jeweiligen Übungsregel fest verbundene Vergehen zu erfassen, wird die Erklärung der Ursachen usw. unter der Bezeichnung der Übungsregel (sikkhāpadasīsena) dargelegt. Denn auf diese Weise wird die spezifische Art des Vergehens deutlich (āpattiviseso paññāyati), da das Wort „Vergehen“ (āpattisadda) für alle Vergehen allgemein gilt. Unter diesen sechs Ursachen sind die ersten drei unbewusst (acittakāni), die letzten drei bewusst (sacittakāni). Zusammenfassend: „Nachdem man dieses Vermischte erkannt hat, sollte es verstanden werden“ (samāsato taṃ imaṃ pakiṇṇakaṃ viditvā veditabbaṃ) ist die Verbindung (sambandho). „Für diese [Übungsregel] gibt es sechs Ursachen“; daher wird sie als „sechsursächliche“ (chasamuṭṭhānaṃ) bezeichnet. Ebenso verhält es sich bei den übrigen.

Atthi kathinasamuṭṭhānantiādi samuṭṭhānasīsavasena dvisamuṭṭhānaekasamuṭṭhānānaṃ dassanaṃ. Terasa hi samuṭṭhānasīsāni paṭhamapārājikasamuṭṭhānaṃ adinnādānasamuṭṭhānaṃ sañcarittasamuṭṭhānaṃ samanubhāsanasamuṭṭhānaṃ kathinasamuṭṭhānaṃ eḷakalomasamuṭṭhānaṃ padasodhammasamuṭṭhānaṃ addhānasamuṭṭhānaṃ theyyasatthasamuṭṭhānaṃ dhammadesanāsamuṭṭhānaṃ bhūtārocanasamuṭṭhānaṃ corīvuṭṭhāpanasamuṭṭhānaṃ ananuññātasamauṭṭhānanti. Tattha atthi chasamuṭṭhānanti iminā sañcarittasamuṭṭhānaṃ vuttaṃ, pañcasamuṭṭhānassa abhāvato ‘‘atthi pañcasamuṭṭhāna’’nti avatvā ‘‘atthi catusamuṭṭhāna’’nti vuttaṃ, iminā ca addhānasamuṭṭhānaṃ ananuññātasamuṭṭhānañca saṅgahitaṃ. Yañhi paṭhamatatiyacatutthachaṭṭhehi samuṭṭhānehi samuṭṭhāti[Pg.149], idaṃ addhānasamuṭṭhānaṃ. Yaṃ pana dutiyatatiyapañcamachaṭṭhehi samuṭṭhāti, idaṃ ananuññātasamuṭṭhānaṃ. Atthi tisamuṭṭhānanti iminā adinnādānasamuṭṭhānaṃ bhūtārocanasamuṭṭhānañca saṅgahitaṃ. Yañhi sacittakehi tīhi samuṭṭhāti, idaṃ adinnādānasamuṭṭhānaṃ. Yaṃ pana acittakehi tīhi samuṭṭhāti, idaṃ bhūtārocanasamuṭṭhānaṃ. Atthi kathinasamuṭṭhānantiādinā pana avasesasamauṭṭhānasīsavasena dvisamuṭṭhānaṃ ekasamuṭṭhānañca saṅgaṇhāti. Tattha hi yaṃ tatiyachaṭṭhehi samuṭṭhāti, idaṃ kathinasamuṭṭhānaṃ nāma. Yaṃ pana paṭhamacatutthehi samuṭṭhāti, idaṃ eḷakalomasamuṭṭhānaṃ. Yaṃ chaṭṭheneva samuṭṭhāti, idaṃ dhuranikkhepasamuṭṭhānaṃ, ‘‘samanubhāsanasamauṭṭhāna’’ntipi tasseva nāmaṃ. Iti sarūpena aṭṭha āpattisīsāni dassitāni. Ādisaddena panettha avasesāni paṭhamapārājikasamuṭṭhānapadasodhammatheyyasatthadhammadesanācorīvuṭṭhāpanasamuṭṭhānāni pañcapi samuṭṭhānasīsāni saṅgahitāni. Tattha yaṃ kāyacittato samuṭṭhāti, idaṃ paṭhamapārājikasamuṭṭhānaṃ. Yaṃ dutiyapañcamehi samuṭṭhāti, idaṃ padasodhammasamuṭṭhānaṃ. Yaṃ catutthachaṭṭhehi samuṭṭhāti, idaṃ theyyasatthasamuṭṭhānaṃ. Yaṃ pañcameneva samuṭṭhāti, idaṃ dhammadesanāsamauṭṭhānaṃ. Yaṃ pañcamachaṭṭhehi samuṭṭhāti, idaṃ corīvuṭṭhāpanasamuṭṭhānaṃ. Ettha ca pacchimesu tīsu sacittakasamuṭṭhānesu ekekasamuṭṭhānavasena ekasamuṭṭhānāni tividhāni. Dvisamuṭṭhānāni pana paṭhamacatutthehi vā dutiyapañcamehi vā tatiyachaṭṭhehi vā catutthachaṭṭhehi vā pañcamachaṭṭhehi vā samuṭṭhānavasena pañcavidhānīti veditabbāni.

Die Formulierung „Es gibt den Kathina-Ursprung“ und so weiter dient dazu, die zweifach entspringenden und einfach entspringenden Vergehen im Hinblick auf die Hauptkategorien des Entstehens aufzuzeigen. Es gibt nämlich dreizehn Hauptkategorien des Entstehens: der Ursprung der ersten Pārājika-Regel, der Ursprung des Nehmens von Nicht-Gegebenem, der Ursprung der Heiratsvermittlung, der Ursprung der formellen Ermahnung, der Ursprung des Kathina-Festes, der Ursprung von Schafswolle, der Ursprung des wortweisen Rezitierens der Lehre, der Ursprung des Reisens auf einer Landstraße, der Ursprung der Räuberbande, der Ursprung der Lehrdarlegung, der Ursprung des Mitteilens einer tatsächlichen übermenschlichen Errungenschaft, der Ursprung der Ordination einer Diebin und der Ursprung der nicht genehmigten Handlung. Dabei wird mit den Worten „Es gibt den sechsfachen Ursprung“ der Ursprung der Heiratsvermittlung bezeichnet. Da es keinen fünffachen Ursprung gibt, wurde, ohne „Es gibt den fünffachen Ursprung“ zu sagen, formuliert: „Es gibt den vierfachen Ursprung“. Hiermit sind der Ursprung des Reisens auf einer Landstraße und der Ursprung der nicht genehmigten Handlung erfasst. Denn diejenige Trainingsregel, die durch den ersten, dritten, vierten und sechsten Ursprung entsteht, ist der Ursprung des Reisens auf einer Landstraße. Diejenige Trainingsregel jedoch, die durch den zweiten, dritten, fünften und sechsten entsteht, ist der Ursprung der nicht genehmigten Handlung. Mit den Worten „Es gibt den dreifachen Ursprung“ sind der Ursprung des Nehmens von Nicht-Gegebenem und der Ursprung des Mitteilens einer tatsächlichen übermenschlichen Errungenschaft erfasst. Denn diejenige Trainingsregel, die durch drei bewusste Ursachen entsteht, ist der Ursprung des Nehmens von Nicht-Gegebenem. Diejenige jedoch, die durch drei unbewusste Ursachen entsteht, ist der Ursprung des Mitteilens einer tatsächlichen übermenschlichen Errungenschaft. Mit den Worten „Es gibt den Kathina-Ursprung“ und so weiter werden jedoch durch die verbleibenden Hauptkategorien des Entstehens der zweifache Ursprung und der einfache Ursprung erfasst. Denn darunter ist diejenige Trainingsregel, die durch den dritten und sechsten Ursprung entsteht, als der Kathina-Ursprung bekannt. Diejenige jedoch, die durch den ersten und vierten entsteht, ist der Ursprung von Schafswolle. Diejenige, die nur durch den sechsten entsteht, ist der Ursprung des Aufgebens der Pflicht, und auch „Ursprung der formellen Ermahnung“ ist eine Bezeichnung für genau diesen. So wurden acht Haupttypen von Vergehen in ihrer eigenen Form dargestellt. Durch das Wort „und so weiter“ sind hierbei auch die verbleibenden fünf Hauptkategorien des Entstehens erfasst, nämlich: der Ursprung der ersten Pārājika-Regel, der Ursprung des wortweisen Rezitierens der Lehre, der Ursprung der Räuberbande, der Ursprung der Lehrdarlegung und der Ursprung der Ordination einer Diebin. Darunter ist diejenige Trainingsregel, die aus Körper und Geist entsteht, der Ursprung der ersten Pārājika-Regel. Diejenige, die aus dem zweiten und fünften entsteht, ist der Ursprung des wortweisen Rezitierens der Lehre. Diejenige, die aus dem vierten und sechsten entsteht, ist der Ursprung der Räuberbande. Diejenige, die nur aus dem fünften entsteht, ist der Ursprung der Lehrdarlegung. Diejenige, die aus dem fünften und sechsten entsteht, ist der Ursprung der Ordination einer Diebin. Und unter diesen sind bei den letzten drei bewussten Ursprüngen die einfach entspringenden Vergehen, je nach dem Entstehen durch einen einzelnen Ursprung, dreifach. Die zweifach entspringenden Vergehen sind jedoch als fünffach zu verstehen, je nach dem Entstehen entweder durch den ersten und vierten, den zweiten und fünften, den dritten und sechsten, den vierten und sechsten oder den fünften und sechsten Ursprung.

Evaṃ samuṭṭhānavasena sabbasikkhāpadāni terasadhā dassetvā idāni kiriyāvasena pañcadhā dassetuṃ tatrāpītiādi vuttaṃ. Kiñcīti sikkhāpadaṃ. Kiriyatoti pathavīkhaṇanādi (pāci. 84-85) viya kāyavacīviññattijanitakammato. Akiriyatoti paṭhamakathinādi (pārā. 459 ādayo) viya kattabbassa akaraṇeneva. Kiriyākiriyatoti aññātikāya bhikkhuniyā hatthato cīvarapaṭiggahaṇādi (pārā. 508 ādayo) viya. Siyā kiriyato, siyā akiriyato rūpiyapaṭiggahaṇādi (pārā. 582 ādayo) viya, siyā kiriyato, siyā kiriyākiriyato kuṭikārādi (pārā. 342) viya. Vītikkamasaññāya abhāvena vimokkho assāti saññāvimokkhanti majjhepadalopīsamāso daṭṭhabbo. Cittaṅgaṃ labhati sacittakasamuṭṭhāneheva [Pg.150] samuṭṭhahanato. Itaranti yassa cittaṅganiyamo natthi, taṃ, anāpattimukhena cetaṃ saññādukaṃ vuttaṃ, āpattimukhena sacittakadukanti ettakameva viseso, atthato samānāva.

Nachdem so alle Trainingsregeln auf dreizehnfache Weise nach der Art des Entstehens aufgezeigt wurden, heißt es nun „tatrāpi“ („auch darin“) und so weiter, um sie auf fünffache Weise nach der Art des Handelns aufzuzeigen. „Kiñci“ bedeutet eine Trainingsregel. „Durch Handeln“ bedeutet: aus einer Handlung, die durch körperliche oder sprachliche Äußerung hervorgebracht wird, wie das Graben in der Erde und Ähnliches. „Durch Nichthandeln“ bedeutet: allein durch das Nichtausführen dessen, was zu tun ist, wie beim ersten Kathina-Vergehen und Ähnlichem. „Durch Handeln und Nichthandeln“ bedeutet: wie das Entgegennehmen einer Robe aus der Hand einer nicht verwandten Nonne und Ähnliches. „Manchmal durch Handeln, manchmal durch Nichthandeln“ bedeutet: wie das Entgegennehmen von Geld und Ähnlichem; „manchmal durch Handeln, manchmal durch Handeln und Nichthandeln“ bedeutet: wie beim Bau einer Hütte und Ähnlichem. Der Begriff „Befreiung durch Wahrnehmung“ ist als ein Kompositum mit Elision des mittleren Gliedes zu verstehen, in dem Sinne: „Befreiung [von einem Vergehen] durch das Fehlen der Wahrnehmung eines Verstoßes“. Es erhält das Element des Geistes, weil es ausschließlich aus bewussten Ursprüngen entsteht. „Das andere“ bezieht sich auf diejenige Trainingsregel, für die es keine feste Regelung bezüglich des Geistes gibt. Diese Zweiergruppe der Wahrnehmung wird aus der Perspektive des Nicht-Vergehens dargelegt, während die bewusste Zweiergruppe aus der Perspektive des Vergehens dargelegt wird; dies ist der einzige Unterschied, in der Bedeutung sind sie völlig gleich.

Kāyavacīdvārehi āpajjitabbampi kāyakamme vā vacīkamme vā saṅgayhati. Tattha bāhullavuttito adinnādānamusāvādādayo viyāti atthi sikkhāpadaṃ kāyakammantiādinā kāyakammaṃ vacīkammañcāti dukameva vuttaṃ, vibhāgato pana kāyavacīkammena saddhiṃ tikameva hoti. Teneva mātikāṭṭhakathāyaṃ (kaṅkhā. aṭṭha. paṭhamapārājikavaṇṇanā) vuttaṃ ‘‘sabbā ca kāyakammavacīkammatadubhayavasena tividhā hontī’’ti. Tatoyeva idhāpi adinnādānādīsu (pārā. 89) kāyakammavacīkammanti tadubhayavasena dassitaṃ. Atthi pana sikkhāpadaṃ kusalantiādi āpattisamuṭṭhāpakacittavasena kāriye kāraṇopacārena vuttaṃ, na pana āpattiyā kusalādiparamatthadhammatāvasena āpattiyā sammutisabhāvattā. Kusalākusalādiparamatthadhamme upādāya hi bhagavatā āpattisammuti paññattā. Vakkhati hi ‘‘yaṃ kusalacittena āpajjati, taṃ kusala’’ntiādi (pārā. aṭṭha. 1.66 pakaṇṇakakathā). Na hi bhagavato āṇāyattā āpatti kusalādiparamatthasabhāvā hoti anupasampannānaṃ ādikammikānañca āpattippasaṅgato, tassā desanādīhi visuddhiabhāvappasaṅgato ca. Na hi kāraṇabalena uppajjamānā kusalādisabhāvā āpatti anupasampannādīsu nivattati, uppannāya ca tassā kenaci vināso na sambhavati. Sarasavināsato desanādinā ca āpatti vigacchatīti vacanamatthi, na pana tena akusalādi vigacchati. Pitughātādikammena hi pārājikaṃ āpannassa bhikkhuno gihiliṅgaṃ gahetvā bhikkhubhāvapariccāgena pārājikāpatti vigacchati, na pāṇātipātādiakusalaṃ ānantariyādibhāvato. Tasmā dummaṅkūnaṃ niggahādidasaatthavase (pārā. 39; pari. 2) paṭicca bhagavatā yathāpaccayaṃ samuppajjamāne kusalākusalādināmarūpadhamme upādāya paññattā sammutiyeva āpatti, sā ca yathāvidhipaṭikammakaraṇena vigatā nāma hotīti veditabbaṃ, tenāha dvattiṃseva hi āpattisamuṭṭhāpakacittānītiādi. Āpattisamuṭṭhāpakatteneva hettha kusalādīnaṃ āpattito bhedo siddho. Na [Pg.151] hi taṃsamuṭṭhitassa tato abhedo yutto samuṭṭhānasamuṭṭhitabhedabyavahārupacchedappasaṅgato. Sāratthadīpaniyaṃ (sārattha. ṭī. pārājikakaṇḍa 2.66 pakiṇṇakakathāvaṇṇanā) pana āpattiyā paramatthato kusalattameva na sambhavati ‘‘āpattādhikaraṇaṃ siyā akusalaṃ, siyā abyākataṃ, natthi āpattādhikaraṇaṃ kusala’’nti vacanato, ‘‘akusalattaṃ pana abyākatattañca āpattiyā sambhavatī’’ti saññāya kusalacittasamuṭṭhānakkhaṇepi rūpābyākatattaṃ āpattiyā samatthetuṃ yaṃ kusalacittena āpajjati, taṃ kusalaṃ, itarehi itaranti (pārā. aṭṭha. 1.66 pakiṇṇakakathā) imaṃ aṭṭhakathāvacanaṃ nissāya vuttaṃ ‘‘yaṃ kusalacittena āpajjatīti yaṃ sikkhāpadasīse gahitaṃ āpattiṃ kusalacittasamaṅgī āpajjati, iminā pana vacanena taṃ kusalanti āpattiyā vuccamāno kusalabhāvo pariyāyato, na paramatthatoti dasseti. Kusalacittena hi āpattiṃ āpajjanto saviññattikaṃ aviññattikaṃ vā sikkhāpadavītikkamākārappavattaṃ rūpakkhandhasaṅkhātaṃ abyākatāpattiṃ āpajjatī’’ti. Tattha yaṃ kusalacittena āpajjatīti imaṃ vacanaṃ uddissa ‘‘iminā pana vacanena taṃ kusalanti āpattiyā vuccamāno kusalabhāvo pariyāyato, na paramatthatoti dassetī’’ti vuttaṃ, evaṃ itarehi itaranti vacanena ‘‘yaṃ akusalacittena āpajjahi, taṃ akusalaṃ, yaṃ abyākatacittena āpajjati, taṃ abyākata’’nti imassa atthassa vuttattā itarehīti vacanaṃ uddissa ‘‘imināpi vacanena itaranti āpattiyā vuccamāno akusalabhāvo abyākatabhāvo ca pariyāyato dassetī’’ti vattabbaṃ. Evaṃ avatvā kusalapakkhe eva kathanassa kāraṇaṃ na passāma. Yaṃ pana āpattādhikaraṇaṃ siyā akusalantiādivacanaṃ kāraṇattena vuttaṃ, tampi akāraṇaṃ yaṃ akusalacittena āpajjati, taṃ akusalantiādinā heṭṭhā vuttanayena akusalādibhāvassa pariyāyadesitattā, āpattiyā kusalavohārassa ayuttatāya natthi āpattādhikaraṇaṃ kusalanti vuttattā ca. Āpattiyā hi kusalacittasamuṭṭhitattepi bhagavatā paṭikkhittabhāvena sāvajjadhammattā kāraṇūpacārenāpi anavajjakusalavohāro na yutto sāvajjānavajjānaṃ aññamaññaviruddhattā. Yathā ākāsādisammutisaccānaṃ uppannatādivohāro viya jātijarābhaṅgānaṃ uppannatādivohāro anavaṭṭhānādidesato ayutto, evamidhāpi kusalavohāro ayutto viruddhattā. Akusalādivohāro pana yutto[Pg.152], kāraṇūpacārena pana akusalādisabhāvatā yathāvuttadosānativattanato. Suttassāpi hi yathā suttasuttānulomādīhi virodho na hoti, tatheva attho gahetabbo.

Auch ein Vergehen, das durch die beiden Tore von Körper und Sprache zu begehen ist, wird entweder unter der körperlichen Tat oder der sprachlichen Tat zusammengefasst. Dabei wurde wegen des überwiegenden Vorkommens – wie im Fall von Diebstahl, Lüge usw. – durch Formulierungen wie „Es gibt eine Übungsregel, die eine körperliche Tat ist“ usw. nur die Zweiergruppe, nämlich „körperliche Tat und sprachliche Tat“, dargelegt; in der detaillierten Klassifizierung jedoch ergibt sich zusammen mit der körperlich-sprachlichen Tat eine Dreiergruppe. Eben deshalb wurde im Mātikā-Kommentar gesagt: „Und alle [Vergehen] sind in dreifacher Weise vorhanden, je nachdem, ob sie durch körperliche Tat, sprachliche Tat oder durch beides bedingt sind.“ Genau aus diesem Grund wurde auch hier bei Diebstahl usw. durch den Ausdruck „körperliche Tat und sprachliche Tat“ die Natur von beiden aufgezeigt. Was jedoch Aussagen wie „Es gibt eine heilsame Übungsregel“ usw. betrifft, so wird dies in Bezug auf den das Vergehen hervorrufenden Geist im Sinne einer metaphorischen Übertragung der Ursache auf die Wirkung gesagt, nicht aber im Sinne einer absoluten Realität des Vergehens als heilsam usw., da ein Vergehen seiner Natur nach eine begriffliche Konvention ist. Denn in Abhängigkeit von den absoluten Phänomenen wie Heilsamkeit, Unheilsamkeit usw. hat der Erhabene die begriffliche Konvention des „Vergehens“ verordnet. Er wird nämlich später sagen: „Was man mit heilsamem Geist begeht, das ist heilsam“ usw. Denn ein Vergehen, das von der Autorität des Erhabenen abhängt, besitzt nicht die fundamentale Natur des Heilsamen usw.; andernfalls würde dies nämlich zu der absurden Konsequenz führen, dass auch unordinierte Personen und Ersttäter ein Vergehen begingen und dass dieses Vergehen nicht durch Beichte usw. bereinigt werden könnte. Denn ein Vergehen mit einer heilsamen usw. Natur, das durch die Kraft von Ursachen entsteht, würde bei Unordinierten und anderen nicht ausbleiben; und wenn es einmal entstanden ist, wäre seine Vernichtung durch irgendetwas unmöglich. Aufgrund des Vergehens aus eigener Natur heraus gibt es zwar die Aussage, dass ein Vergehen durch Beichte usw. schwindet, doch schwindet dadurch nicht das Unheilsame usw. Denn für einen Mönch, der durch eine Tat wie Vatermord ein Pārājika-Vergehen begangen hat, schwindet das Pārājika-Vergehen, wenn er das Gewand eines Laien anlegt und den Stand des Mönchs aufgibt; das Unheilsame des Lebensnehmens usw. schwindet jedoch nicht, da es sich um eine Tat mit unmittelbarer Wirkung handelt. Daher ist zu verstehen, dass ein Vergehen bloß eine begriffliche Konvention ist, die vom Erhabenen im Hinblick auf die zehn Heilswirkungen wie die Zügelung schamloser Personen verordnet wurde, basierend auf den sich gemäß den Bedingungen manifestierenden geistigen und physischen Phänomenen wie Heilsamkeit und Unheilsamkeit; und dieses gilt als behoben, wenn die Abhilfe vorschriftsmäßig durchgeführt wird. Aus diesem Grund sagte er: „Es gibt genau zweiunddreißig das Vergehen hervorrufende Geisteszustände“ usw. Hierbei ist der Unterschied zwischen dem Heilsamen usw. und dem Vergehen allein dadurch erwiesen, dass ersteres die Ursache für das Entstehen des Vergehens ist. Denn es ist unangebracht, das dadurch Hervorgerufene als identisch mit jenem zu betrachten; andernfalls würde dies zur Aufhebung des sprachlichen Unterschieds zwischen dem Hervorrufenden und dem Hervorgerufenen führen. In der Sāratthadīpanī jedoch wird dargelegt, dass im absoluten Sinne eine Heilsamkeit des Vergehens unmöglich ist, da es heißt: „Das Streitverfahren bezüglich eines Vergehens mag unheilsam sein, es mag unbestimmt sein, aber es gibt kein heilsames Streitverfahren bezüglich eines Vergehens.“ Um jedoch unter der Annahme, dass „Unheilsamkeit und Unbestimmtheit für ein Vergehen möglich sind“, die unbestimmte körperliche Form des Vergehens selbst im Moment des Entstehens aus einem heilsamen Geist zu begründen, wird gestützt auf das Kommentarwort „Was man mit heilsamem Geist begeht, das ist heilsam; bei den anderen ist es das andere“ gesagt: „Mit der Passage ‚Was man mit heilsamem Geist begeht...‘ ist gemeint, dass jemand, der mit einem heilsamen Geist ausgestattet ist, ein im Rahmen der Übungsregel erfasstes Vergehen begeht. Mit dieser Aussage zeigt er auf, dass die Heilsamkeit, die dem Vergehen zugeschrieben wird, nur im übertragenen Sinne und nicht im absoluten Sinne gilt. Denn wer mit heilsamem Geist ein Vergehen begeht, begeht ein unbestimmtes Vergehen, das in der Formgruppe der Körperlichkeit besteht, welche als die Art und Weise der Übertretung der Übungsregel auftritt, sei es mit körperlicher oder sprachlicher Äußerung oder ohne Äußerung.“ Darin wurde in Bezug auf den Satz „Was man mit heilsamem Geist begeht...“ gesagt: „Mit dieser Aussage zeigt er auf, dass die Heilsamkeit, die dem Vergehen zugeschrieben wird, im übertragenen, nicht im absoluten Sinne gilt.“ Ebenso hätte man bezüglich des Satzes „bei den anderen ist es das andere“ – da dies die Bedeutung hat: „Was man mit unheilsamem Geist begeht, das ist unheilsam; was man mit unbestimmtem Geist begeht, das ist unbestimmt“ – sagen müssen: „Auch mit diesem Wort zeigt er auf, dass die dem Vergehen zugeschriebene Unheilsamkeit und Unbestimmtheit im übertragenen Sinne gelten.“ Dass er dies nicht so gesagt hat, sondern nur die heilsame Seite erörtert hat, dafür sehen wir keinen Grund. Was aber die Aussage „Das Streitverfahren bezüglich eines Vergehens mag unheilsam sein“ usw. betrifft, die als Begründung angeführt wird, so ist auch diese unbegründet; denn wie oben dargelegt wurde mit Sätzen wie „Was man mit unheilsamem Geist begeht, das ist unheilsam“ usw., ist die Natur des Unheilsamen usw. nur im übertragenen Sinne gelehrt worden, und weil die Bezeichnung eines Vergehens als „heilsam“ unangebracht ist, wurde gesagt: „Es gibt kein heilsames Streitverfahren bezüglich eines Vergehens.“ Denn selbst wenn ein Vergehen durch einen heilsamen Geist hervorgerufen wird, ist es doch vom Erhabenen untersagt worden und hat somit die Natur eines tadelnswerten Phänomens; daher ist die Bezeichnung als „tadelloses Heilsames“ selbst durch metaphorische Übertragung der Ursache unpassend, da das Tadelnswerte und das Tadellose einander völlig entgegengesetzt sind. Wie der Sprachgebrauch des Entstandenseins bei begrifflichen Wahrheiten wie dem Raum unpassend ist, oder wie der Sprachgebrauch des Entstandenseins bei Geburt, Alter und Zerfall wegen Mängeln wie der Instabilität unpassend ist, so ist auch hier der Sprachgebrauch von „heilsam“ aufgrund des Widerspruchs unpassend. Der Sprachgebrauch von „unheilsam“ usw. hingegen ist angemessen, jedoch ist eine inhärente Natur des Unheilsamen usw. durch metaphorische Übertragung der Ursache unpassend, da dies die oben genannten Mängel nicht vermeidet. Denn die Bedeutung des Sutta-Textes muss genau so erfasst werden, dass kein Widerspruch zu den Suttas, der Sutta-Konformität usw. entsteht.

Yaṃ pana vuttaṃ ‘‘kusalacittena hi āpattiṃ āpajjanto…pe… rūpakkhandhasaṅkhātaṃ abyākatāpattiṃ āpajjatī’’ti, taṃ ayuttameva rūpakkhandhassa khaṇikatāya āpattiyāpi desanādipaṭikammaṃ vināva paṭipassaddhippasaṅgato. Rūpaparamparā āpattīti ce? Tanna, paṭikammenāpi avigamappasaṅgato. Na hi rūpasantatidesanādīhi vigacchati sakāraṇāyattattā, iti sabbathā āpattiyā paramatthatā ayuttā, eteneva yaṃ vuttaṃ ‘‘nipajjitvā nirodhasamāpannassa sahaseyyavasena tathākārappavattarūpadhammasseva āpattibhāvato’’tiādi, tampi paṭisiddhanti veditabbaṃ. Idha pana nirodhasamāpannānaṃ rūpadhammameva paṭicca uppannattā āpatti acittā avedanā, aññattha pana sacittā savedanāva, sabbatthāpi paññattisabhāvāti veditabbā. Teneva duṭṭhadosasikkhāpadaṭṭhakathāyaṃ āpattiyā akusalādisabhāvaṃ paraparikappitaṃ nisedhetuṃ ‘‘ādikammikassa anāpattivacanato…pe… paṇṇattimattameva āpattādhikaraṇanti veditabba’’nti sayameva vakkhati, tasmā ‘‘taṃtaṃkusalādidhammasamuppattiyā bhagavatā paññattā āpattisammuti samuṭṭhitā’’ti ca, ‘‘yāva paṭippassaddhikāraṇā tiṭṭhatī’’ti ca, ‘‘paṭippassaddhikāraṇehi vinassatī’’ti ca voharīyati. Āpattiyā ca sammutisabhāvattepi hi sañcicca taṃ āpajjantassa, paṭikiriyaṃ akarontassa ca anādare akusalarāsi ceva saggamaggantarāyo ca hotīti lajjino yathāvidhiṃ nātikkamanti, anatikkamanappaccayā ca tesaṃ anantappabhedā sīlādayo dhammā parivaḍḍhantīti gahetabbaṃ. Dvattiṃsevāti niyamo āpattinimittānaṃ kāyavacīviññattīnaṃ eteheva samuppajjanato kato, na pana sabbāpattīnampi eteheva samuppajjanato. Nipajjitvā niddāyantānañhi jhānanirodhasamāpannānañca aviññattijanakehi vipākaappanācittehi ceva rūpadhammehi ca sahaseyyādiāpatti sambhavati.

Was aber gesagt wurde: 'Wer mit einem heilsamen Geist ein Vergehen begeht ... [usw.] ... begeht ein unbestimmtes Vergehen, welches als das Aggregat der Materie (rūpakkhandha) bezeichnet wird', das ist gänzlich unpassend. Wegen der Momentanität (khaṇikatā) des Aggregats der Materie würde dies zu der unzulässigen Konsequenz führen, dass auch ein Vergehen ohne Beichte und andere Abhilfemaßnahmen (desanādipaṭikamma) wieder erlischt. Wenn man einwendet: 'Die materielle Kontinuität (rūpaparamparā) ist das Vergehen'? Das ist nicht so, da dies zu der unzulässigen Konsequenz führen würde, dass es selbst durch Abhilfemaßnahmen (paṭikamma) nicht verschwindet. Denn die materielle Kontinuität schwindet nicht durch Beichte usw., da sie von ihren eigenen Ursachen abhängt. Daher ist die Annahme, das Vergehen besitze eine absolute Realität (paramatthatā), in jeder Hinsicht unpassend. Eben dadurch ist auch das als widerlegt anzusehen, was gesagt wurde: 'Weil für einen, der sich hingelegt und die Tilgung (nirodhasamāpanna) erreicht hat, aufgrund des gemeinsamen Liegens (sahaseyyā) eben nur die in dieser Weise auftretenden materiellen Zustände das Vergehen darstellen' und so weiter. Hier jedoch ist für jene, welche die Tilgung erreicht haben, das Vergehen, da es in Abhängigkeit von rein materiellen Phänomenen entstanden ist, ohne Geist (acittā) und ohne Gefühl (avedanā); andernorts hingegen ist es mit Geist (sacittā) und mit Gefühl (savedanā) verbunden, und überall ist es als von konventioneller Natur (paññattisabhāvā) zu verstehen. Eben deshalb wird der Kommentator selbst im Kommentar zur Duṭṭhadosa-Übungsregel, um die von anderen eingebildete unheilsame Natur usw. des Vergehens zu widerlegen, Folgendes sagen: 'Wegen der Aussage, dass für den Ersttäter kein Vergehen vorliegt ... [usw.] ... ist zu verstehen, dass die Angelegenheit des Vergehens (āpattādhikaraṇa) eine bloße Festlegung (paṇṇattimatta) ist.' Daher spricht man davon, dass 'durch das Entstehen des jeweiligen heilsamen usw. Geisteszustandes die vom Erhabenen festgelegte Konvention des Vergehens (āpattisammuti) ins Dasein tritt', und dass 'sie bis zum Anlass der Behebung (paṭippassaddhikāraṇa) besteht', und dass 'sie durch die Mittel der Behebung vergeht'. Und obwohl das Vergehen von konventioneller Natur ist, entsteht für jemanden, der es absichtlich begeht und keine Abhilfe leistet, aufgrund von Respektlosigkeit (anādara) eine Menge an Unheilsamem sowie ein Hindernis für den Himmel und den Pfad. Daher übertreten die Gewissenhaften (lajjino) die Vorschrift nicht, und aufgrund der Nicht-Übertretung wachsen ihre Tugenden (sīlā) und andere heilsame Qualitäten von unendlicher Vielfalt. So sollte es aufgefasst werden. Die Einschränkung 'nur zweiunddreißig' wurde im Hinblick auf die körperlichen und sprachlichen Kundgebungen (kāyavacīviññatti) getroffen, die die Ursachen für Vergehen sind, da diese eben durch jene entstehen; nicht aber, weil alle Vergehen selbst nur durch jene entstehen. Denn für diejenigen, die sich hinlegen und schlafen, sowie für jene, die in Absorption (jhāna) und Tilgung eingetreten sind, kann ein Vergehen wie das gemeinsame Liegen (sahaseyyā) usw. durch die ergebnisgeborenen und appanā-Geister, welche keine Kundgebung hervorrufen, sowie durch materielle Phänomene entstehen.

Dasāti kiriyāhetukamanoviññāṇadhātudvayena saha aṭṭha mahākiriyacittāni. Paññattiṃ ajānitvā iddhivikubbanādīsu abhiññānaṃ āpattisamuṭṭhāpakattaṃ veditabbaṃ. Ettha ca kiñci sikkhāpadaṃ akusalacittameva, kiñci [Pg.153] kusalābyākatavasena dvicittaṃ, kiñci ticittanti ayameva bhedo labbhati, nāññoti veditabbaṃ. Kiriyāsamuṭṭhānanti parūpakkamena jāyamānaṃ aṅgajātādicalanaṃ sādiyanacittasaṅkhāte sevanacitte uppanne tena cittena samuppāditameva hotīti vuttaṃ itarathā ‘‘siyā kiriyasamuṭṭhānaṃ, siyā akiriyasamuṭṭhāna’’nti vattabbato.

'Zehn' bedeutet: die acht großen funktionalen Geister (mahākiriyacitta) zusammen mit den zwei funktionalen ursachenlosen Geist-Bewusstseins-Elementen (kiriyāhetukamanoviññāṇadhātudvaya). Es ist zu verstehen, dass bei den höheren Geisteskräften (abhiññā), wie dem Hervorbringen übernatürlicher Kräfte (iddhivikubbana) usw., wenn man die Festlegung (paññatti) nicht kennt, diese Geister die Entstehung von Vergehen bewirken. Und hierbei ist zu verstehen: Manche Übungsregel (sikkhāpada) bezieht sich nur auf den unheilsamen Geist, manche auf zwei Geister durch die Unterscheidung von heilsam und unbestimmt (kusalābyākata), manche auf drei Geister (ticitta) – nur diese Unterscheidung ist zulässig, keine andere. 'Durch Handlung hervorgerufen' (kiriyāsamuṭṭhāna) bedeutet: Wenn das auf Ausübung ausgerichtete Bewusstsein (sevanacitta), das als das zustimmende Bewusstsein (sādiyanacitta) bezeichnet wird, entsteht, wird die Bewegung des Geschlechtsorgans usw., die durch die Anstrengung eines anderen (parūpakkame) erzeugt wird, eben durch jenen Geist bewirkt; so wurde es gesagt. Andernfalls müsste man sagen: 'Es kann durch Handlung entstanden sein, es kann nicht durch Handlung entstanden sein.'

Yaṃ pana sāratthadīpaniyaṃ (sārattha. ṭī. pārājikakaṇḍa 2.66 pakiṇṇakakathāvaṇṇanā) vuttaṃ ‘‘kiriyasamuṭṭhānanti idaṃ yebhuyyavasena vuttaṃ parūpakkame sati sādiyantassa akiriyasamuṭṭhānabhāvato’’tiādi, taṃ na gahetabbaṃ paṭhamapārājikassa akiriyasamuṭṭhānatāya pāḷiaṭṭhakathāsu avuttattā. ‘‘Manodvāre āpatti nāma natthī’’ti (kaṅkhā. aṭṭha. paṭhamapārājikavaṇṇanā; pārā. aṭṭha. 2.583-4) hi vuttaṃ. Kathañhi nāma parūpakkamena methunaṃ sādiyanto attano aṅgajātādikāyacalanaṃ na sādiyeyya, sādiyanacittānuguṇameva pana sakalasarīre cittajarūpasamuppattiyā viññattipi sukhumā samuppannā eva hotīti daṭṭhabbaṃ, tenāha kāyadvāreneva samuṭṭhānato kāyakammantiādi. Cittaṃ panettha aṅgamattaṃ hotīti kāyaviññatti eva kāyakammabhāve kāraṇaṃ, na cittaṃ. Taṃ panettha kāyasaṅkhātāya viññattiyāyeva aṅgamattaṃ, na kāyakammabhāvassa, itarathā methunassa ‘‘manokamma’’nti vattabbato, tenāha ‘‘na tassa vasena kammabhāvo labbhatī’’ti. Kammabhāvoti kāyakammabhāvo. Sabbañcetanti etaṃ samuṭṭhānādikaṃ. Sikkhāpadasīsenāti taṃtaṃsikkhāpadaniyataāpattiyā eva gahaṇatthaṃ sikkhāpadamukhena.

Was jedoch in der Sāratthadīpanī gesagt wurde: 'Durch Handlung hervorgerufen ist mehrheitlich gemeint, weil für einen, der zustimmt, wenn eine fremde Anstrengung vorliegt, der Zustand des Nicht-Handelns (akiriyasamuṭṭhānabhāva) vorliegt' usw. – das sollte nicht akzeptiert werden, da in den kanonischen Texten (Pāḷi) und Kommentaren (Aṭṭhakathā) nicht gelehrt wird, dass das erste Pārājika durch Nicht-Handeln (akiriyasamuṭṭhāna) entsteht. Denn es wurde gesagt: 'Am Geistestor gibt es kein Vergehen.' Wie um alles in der Welt sollte einer, der dem Geschlechtsverkehr durch die Anstrengung eines anderen zustimmt, nicht der Bewegung seines eigenen Körpers wie des Gliedes usw. zustimmen? Vielmehr ist anzusehen, dass in Übereinstimmung mit dem zustimmenden Geist im ganzen Körper durch das Entstehen geistgeborener Materie (cittajarūpa) auch eine feine körperliche Kundgebung (viññatti) entsteht. Deshalb wurde gesagt: 'Weil es nur über das Körpertor entsteht, ist es eine körperliche Handlung' usw. Der Geist ist hierbei nur ein Hilfsmittel (aṅgamatta); somit ist die körperliche Kundgebung (kāyavinyatti) die Ursache für das Vorliegen einer körperlichen Handlung, nicht der Geist. Er [der Geist] ist hierbei nur ein Teilfaktor der Kundgebung, die als der Körper bezeichnet wird, nicht aber des Zustands der körperlichen Handlung. Andernfalls müsste der Geschlechtsverkehr als 'geistige Handlung' (manokamma) bezeichnet werden. Deshalb wurde gesagt: 'Nicht durch ihn wird der Zustand der Handlung erlangt.' 'Zustand der Handlung' (kammabhāvo) bedeutet der Zustand der körperlichen Handlung. 'Und all dies' (sabbañcetaṃ) bezieht sich auf diese Entstehung (samuṭṭhāna) usw. 'Unter der Hauptüberschrift der Übungsregel' (sikkhāpadasīsenā) bedeutet: durch das Tor der Übungsregel, um eben das für die jeweilige Übungsregel festgelegte Vergehen zu erfassen.

Pakiṇṇakakathāvaṇṇanānayo niṭṭhito.

Die Methode der Erläuterung der vermischten Abhandlung (Pakiṇṇakakathā) ist abgeschlossen.

Vinītavatthuvaṇṇanā

Die Erläuterung der entschiedenen Fälle (Vinītavatthu).

Idaṃ kinti kathetukāmatāpucchā. Imātiādi vissajjanaṃ. Vinītāni āpattiṃ tvaṃ bhikkhu āpannotiādinā (pārā. 67) bhagavatā vinicchinitāni vatthūni vinītavatthūni. Taṃ taṃ vatthuṃ uddharitvā dānato dassanato uddānabhūtā gāthā uddānagāthā, saṅgahagāthā, uddesagāthāti vuttaṃ hoti. Vatthu gāthāti tena kho pana samayena aññataro bhikkhūtiādikā vinītavatthupāḷiyeva tesaṃ tesaṃ vinītavatthūnaṃ ganthanato ‘‘vatthugāthā’’ti vuttā[Pg.154], na chandovicitilakkhaṇena. Uddānagāthānaṃ vatthu vatthugāthāti evaṃ vā ettha attho daṭṭhabbo. Etthāti vinītavatthūsu. Dutiyādīnanti dutiyapārājikādīnaṃ. Yaṃ passitvā cittakārādayo sippikā cittakammādīni sikkhanti, taṃ paṭicchannakarūpaṃ, paṭimārūpanti attho.

Die Frage 'Was ist das?' ist eine Frage aus dem Wunsch heraus, eine Erklärung zu geben. 'Diese' usw. ist die Antwort. Die vom Erhabenen entschiedenen Fälle mit den Worten 'Ein Vergehen, o Mönch, hast du begangen' usw. sind die 'entschiedenen Fälle' (vinītavatthu). Weil sie den jeweiligen Fall herausgreift (uddharitvā) und darlegt (dānato) sowie zeigt (dassanato), ist die Strophe, die eine Zusammenfassung (uddāna) darstellt, eine Uddāna-Strophe (uddānagāthā), d. h. eine zusammenfassende Strophe (saṅgahagāthā) oder eine Übersichts-Strophe (uddesagāthā). 'Fall-Strophe' (vatthugāthā) bezieht sich auf den Text der entschiedenen Fälle (Vinītavatthupāḷi) selbst, wie 'Zu jener Zeit nun ein bestimmter Mönch...' usw., weil sie diese verschiedenen entschiedenen Fälle zusammenbindet (ganthanato). Sie wird 'vatthugāthā' genannt, nicht wegen der metrischen Regeln (chandovicitilakkhaṇa). Oder die Bedeutung ist hier so zu verstehen: Das Thema (vatthu) der Uddāna-Strophen ist 'vatthugāthā'. 'Hierbei' (ettha) bedeutet unter den entschiedenen Fällen (vinītavatthu). 'Der zweiten usw.' (dutiyādīnaṃ) bedeutet des zweiten Pārājika usw. Das Bild, welches Maler und andere Kunsthandwerker betrachten, um die Malkunst usw. zu erlernen, wird 'paṭicchannakarūpa' (verdecktes Bild) oder 'paṭimārūpa' (Abbild, Modell) genannt; das ist die Bedeutung.

67. Purimāni dveti makkaṭīvajjiputtakavatthūni dve. Tānipi bhagavatā vinītabhāvena puna vinītavatthūsu pakkhittāni. Tattha tassa kukkuccaṃ ahosītiādi pana kiñcāpi tesaṃ paṭhamaṃ kukkuccaṃ na uppannaṃ, bhikkhūhi pana bhagavatā ca garahitvā vuttavacanaṃ sandhāya pacchā uppannattaṃ sandhāya vuttaṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuntiādi ca bhikkhūhi ānandattherena ca paṭhamaṃ bhagavato ārocite, bhagavatā ca tesaṃ pārājikatte pakāsite bhītā te sayampi gantvā attano kukkuccaṃ pacchā ārocenti eva. ‘‘Saccaṃ kira tva’’ntiādinā bhagavatā puṭṭhā pana ‘‘saccaṃ bhagavā’’ti paṭijānanavasenāpi ārocenti. Bhagavāpi āpattiṃ tvantiādinā tesaṃ pārājikattaṃ vinicchinoti eva. Anupaññattikathāyaṃ pana taṃ sabbaṃ avatvā anupaññattiyā anuguṇameva kiñcimattaṃ vuttaṃ, idhāpi tesaṃ vatthūnaṃ bhagavatā vinītabhāvadassanatthaṃ evaṃ vuttanti veditabbaṃ. Keci imaṃ adhippāyaṃ amanasikatvā ‘‘aññānevetāni vatthūnī’’ti vadanti. Kuseti kusatiṇāni. Kesehīti manussakesehi.

67. „Die beiden vorherigen“ (purimāni dve) bezieht sich auf die beiden Fälle, nämlich den Fall mit der Äffin (makkaṭī-vatthu) und den Fall mit den Vajji-Söhnen (vajjiputtaka-vatthu). Da auch diese beiden Fälle vom Erhabenen entschieden (vinīta) wurden, sind sie unter den entschiedenen Fällen (vinītavatthu) eingereiht. Was dort die Worte „Da überkamen ihn Gewissensbisse“ (tassa kukkuccaṃ ahosī) und so weiter betrifft, so entstanden bei diesen Mönchen anfangs zwar keine Gewissensbisse; es wurde jedoch im Hinblick darauf gesagt, dass sie später entstanden, nachdem sie von den Mönchen und vom Erhabenen getadelt worden waren. Und bezüglich der Worte „Sie berichteten diese Angelegenheit dem Erhabenen“ (bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ) und so weiter: Nachdem die Mönche und der ehrwürdige Ānanda dies zuerst dem Erhabenen berichtet hatten und der Erhabene deren Pārājika-Status verkündet hatte, gingen jene Mönche aus Angst auch selbst hin und berichteten später von ihren eigenen Gewissensbissen. Auf die Frage des Erhabenen: „Ist es wahr, dass du...?“ (saccaṃ kira tvaṃ) und so weiter, berichteten sie es auch, indem sie eingestanden: „Es ist wahr, o Erhabener.“ Auch der Erhabene entschied über ihren Pārājika-Status mit den Worten: „Du hast ein Vergehen begangen...“ und so weiter. In der Abhandlung über die Zusatzregel (anupaññatti-kathā) wurde jedoch nicht all dies dargelegt, sondern nur ein geringer Teil, der der Zusatzregel entspricht. Es ist zu verstehen, dass dies auch hier so gesagt wurde, um zu zeigen, dass diese Fälle vom Erhabenen entschieden worden sind. Einige, die diese Absicht nicht beachten, sagen: „Diese Fälle sind andere (gehören nicht dazu).“ „Mit Kusa“ (kuse) bedeutet mit Kusa-Gras. „Mit Haaren“ (kesehi) bedeutet mit Menschenhaaren.

68. Vaṇṇapokkharatāyāti ettha pokkhalaṃ nāma samiddhaṃ sundarañca, tassa bhāvo ‘‘pokkharatā’’ti ra-kāraṃ katvā vutto, samiddhatā sundaratāti attho. Padhaṃsesīti abhibhavi. Na limpatīti na allīyati.

68. In dem Begriff „wegen der Schönheit ihrer Gestalt“ (vaṇṇapokkharatāyā) bedeutet „pokkhala“ wohlgenährt (oder vollkommen) und schön. Der Zustand davon wird als „pokkharatā“ bezeichnet, wobei der Buchstabe „ra“ gebildet wurde; die Bedeutung ist Wohlgenährtheit (Vollkommenheit) und Schönheit. „Er überwältigte“ (padhaṃsesi) bedeutet er bezwang (oder vergewaltigte). „Haftet nicht an“ (na limpati) bedeutet klebt nicht an (oder verbindet sich nicht).

69. Evarūpā parivattaliṅgā bhikkhuniyo atthato ekato upasampannāpi ubhatosaṅghe upasampannāsuyeva saṅgayhanti bhikkhūpasampadāya bhikkhunīupasampadatopi ukkaṭṭhattā. Pāḷiyaṃ ‘‘tāhi āpattīhi anāpatti’’nti upayogavacanaṃ katvā anujānāmīti padena sambandhitabbaṃ. Itthiliṅganti thanādikaṃ itthisaṇṭhānaṃ vuttanti āha – ‘‘purisa…pe… itthisaṇṭhānaṃ uppanna’’nti. Taṃ nānantarikato pana ‘‘purisindriyampi antarahitaṃ, itthindriyañca uppanna’’nti vuttameva hoti, evaṃ uparipi liṅgaggahaṇeneva itthindriyādiggahaṇaṃ veditabbaṃ. ti āpattiyo, tassa vuṭṭhātunti iminā sambandho, tāhi āpattīhi vuṭṭhāpetunti [Pg.155] attho. Kathanti āha tā sabbāpi bhikkhunīhi kātabbantiādi. Tena paṭicchannāyapi appaṭicchannāyapi garukāpattiyā pakkhamānattacaraṇādikaṃ vidhiṃ dasseti.

69. Solche Nonnen, deren Geschlecht sich verändert hat (parivattaliṅgā), werden dem Wesen nach, obwohl sie nur von einer Seite ordiniert wurden (ekato-upasampannā), dennoch unter jenen gezählt, die im doppelten Orden ordiniert wurden (ubhatosaṅghe-upasampannā), weil die Ordination durch die Mönche (bhikkhu-upasampadā) höher steht als die Ordination durch die Nonnen (bhikkhunī-upasampadā). Im Pali ist die Wendung „tāhi āpattīhi anāpatti“ (Straffreiheit von jenen Vergehen) als Akkusativkonstruktion zu verstehen und mit dem Wort „anujānāmi“ (ich erlaube) zu verknüpfen. Mit „weibliches Geschlechtsmerkmal“ (itthiliṅga) ist die weibliche Körperform wie Brüste und so weiter gemeint; daher heißt es: „beim Mann ... [usw.] ... trat die weibliche Körperform auf“. Weil dies untrennbar damit verbunden ist, ist damit zugleich gesagt: „auch das männliche Organ verschwand und das weibliche Organ entstand“. So ist auch im Folgenden allein durch die Erwähnung des Geschlechtsmerkmals (liṅgaggahaṇa) die Erfassung des weiblichen Organs (itthindriya) und so weiter zu verstehen. „Jene“ (tā) bezieht sich auf die Vergehen (āpattiyo). Dies ist mit dem Wort „sich erheben“ (vuṭṭhātuṃ) zu verbinden; die Bedeutung ist: „sie von jenen Vergehen befreien (bzw. aufstehen lassen)“. Wie geschieht das? Er sagte: „All diese sind auch von den Nonnen durchzuführen“ und so weiter. Damit zeigt er das Verfahren wie das Ableisten des halbmonatigen Mānatta (pakkhamānatta-caraṇa) und so weiter selbst bei einem schweren Vergehen (garukāpatti), sei es verheimlicht (paṭicchannā) oder unverheimlicht (appaṭicchannā).

Okkantikavinicchayoti pasaṅgānuguṇaṃ otaraṇakavinicchayo. Balavaakusalenāti paradārikakammādinā. Dubbalakusalenāti yathāvuttabalavākusalopahatasattinā tato eva dubbalabhūtena kusalena. Dubbalaakusalenāti purisabhāvuppādakabrahmacariyādibalavakusalopahatasattinā tato eva dubbalabhūtena paradārikādiakusalena. Sugatiyaṃ bhāvadvayassa kusalakammajattā akusaleneva vināso kusaleneva uppattīti āha ubhayampītiādi. Duggatiyaṃ pana akusaleneva ubhinnampi uppatti ca vināso ca, tattha dubbalabalavabhāvova viseso.

„Die Entscheidung über den Geschlechtswechsel (bzw. das Eintreten)“ (okkantikavinicchayo) ist eine dem Zusammenhang entsprechende Entscheidung über das Eintreten (in einen Zustand). „Durch starkes Unheilsames“ (balavaakusalenāti) bedeutet durch Ehebruch und ähnliche Taten. „Durch schwaches Heilsames“ (dubbalakusalenāti) bedeutet durch heilsames Kamma, dessen Kraft durch das zuvor erwähnte starke unheilsame Kamma geschwächt wurde und das deshalb schwach geworden ist. „Durch schwaches Unheilsames“ (dubbalaakusalenāti) bedeutet durch das unheilsame Kamma des Ehebruchs und so weiter, dessen Kraft durch ein starkes heilsames Kamma wie das den Männerzustand hervorbringende heilige Leben (brahmacariya) geschwächt wurde und das deshalb schwach geworden ist. Da in einer glücklichen Existenzebene (sugati) beide Geschlechtszustände aus heilsamem Kamma entstehen, geschieht ihr Schwinden nur durch unheilsames Kamma und ihr Entstehen nur durch heilsames Kamma; daher heißt es: „beides...“ und so weiter. In einer unglücklichen Existenzebene (duggati) hingegen erfolgen sowohl das Entstehen als auch das Schwinden beider Zustände allein durch unheilsames Kamma; der einzige Unterschied liegt dort in der Eigenschaft, schwach oder stark zu sein.

‘‘Ehi mayaṃ gamissāmā’’ti bhikkhuniyā saddhiṃ saṃvidhāya ekaddhānagamane pācittiyāpattiparihāratthaṃ vuttaṃ ‘‘saṃvidahanaṃ parimocetvā’’ti. Tena ekagāmakkhettepi bahigāmato antaragharaṃ saṃvidhāya gamanampi āpattikaramevāti dasseti. Parimocanavidhiṃ dassento āha mayantiādi. Bahigāmeti gāmantare. Dutiyikā bhikkhunī pakkantā vā hotītiādinā (pāci. 693) vuttaanāpattilakkhaṇaṃ anulometīti vuttaṃ ‘‘gāmantara…pe… anāpattī’’ti. Kopetvāti pariccajitvā. Lajjiniyo…pe… labbhatīti liṅgaparivattanadukkhapīḷitassa saṅgahepi asati hīnāyāvattanampi bhaveyyāti ‘‘āpadāsū’’ti vuttaanāpattianulomena vuttaṃ. Tāya dutiyikaṃ gahetvāva gantabbaṃ. Alajjiniyo…pe… labbhatīti alajjinīhi saddhiṃ ekakammādisaṃvāse āpattisambhavato tā asantapakkhaṃ bhajantīti vuttaṃ, imināpetaṃ veditabbaṃ ‘‘alajjinīhi saddhiṃ paribhogo na vaṭṭatī’’ti. Yadi hi vaṭṭeyya, tatopi dutiyikaṃ vinā gāmantaragamanādīsu āpatti eva siyā saṅgāhikattā tāsaṃ saṅgāhikalajjinigaṇato viya. Ñātikā na honti…pe… vaṭṭatīti vadantīti iminā aṭṭhakathāsu anāgatabhāvaṃ dīpeti. Tatthāpi vissāsikañātikabhikkhuniyo vinā bhikkhunibhāve aramantassa mānapakatikassa āpadāṭṭhānasambhavena taṃ vacanaṃ appaṭikkhittampi tadaññesaṃ na vaṭṭatiyevāti gahetabbaṃ. Bhikkhubhāvepīti bhikkhukālepi[Pg.156]. Taṃ nissāyāti taṃ nissayācariyaṃ katvā. Upajjhā gahetabbāti upasampadāgahaṇatthaṃ upajjhā gahetabbā.

Die Worte „Komm, wir wollen gehen“ (ehi mayaṃ gamissāma) wurden gesagt, um das Pācittiya-Vergehen des gemeinsamen Reisens auf demselben Weg nach Absprache mit einer Nonne zu vermeiden; daher heißt es: „außer nach Absprache“ (saṃvidahanaṃ parimocetvā). Damit zeigt er, dass selbst innerhalb der Grenzen eines einzigen Dorfes (ekagāmakkhette) das Gehen von außerhalb des Dorfes in das Innere eines Hauses nach Absprache ebenfalls ein Vergehen nach sich zieht. Um die Methode der Befreiung (parimocana-vidhi) zu zeigen, sagte er: „wir...“ und so weiter. „Außerhalb des Dorfes“ (bahigāme) bedeutet in einem anderen Dorf (gāmantare). Mit den Worten „Die zweite Nonne ist fortgegangen oder...“ und so weiter gleicht er dies den dargelegten Merkmalen der Straffreiheit (anāpatti-lakkhaṇa) an; daher heißt es: „ein anderes Dorf ... [usw.] ... keine Übertretung“. „Nachdem er gebrochen hat“ (kopetvā) bedeutet nachdem er aufgegeben hat (pariccajitvā). Die Worte „schamhafte Nonnen ... [usw.] ... man erhält“ wurden in Übereinstimmung mit der für „in Notzeiten“ (āpadāsu) erklärten Straffreiheit gesagt, weil andernfalls, wenn es keine Unterstützung für jemanden gibt, der unter der Pein des Geschlechtswechsels leidet, sogar eine Rückkehr zum niedrigen Leben (Laienstand) erfolgen könnte. Sie darf nur gehen, nachdem sie eine Gefährtin mitgenommen hat. Die Worte „schamlose Nonnen ... [usw.] ... man erhält“ wurden gesagt, weil bei einer gemeinsamen Rechtshandlung (ekakamma) oder dem Zusammenleben mit schamlosen Nonnen ein Vergehen entstehen würde, weshalb diese als nicht existent gelten (asantapakkhaṃ bhajanti). Hieraus ist zu verstehen: „Der gemeinsame Gebrauch (Zusammenleben) mit schamlosen Nonnen ist nicht zulässig.“ Wenn es nämlich zulässig wäre, dann würde auch von ihnen das Gehen in ein anderes Dorf ohne Begleitung zu einem Vergehen führen, ebenso wie von einer Gruppe unterstützender schamhafter Nonnen. Mit den Worten „Es gibt keine Verwandten ... [usw.] ... sie sagen, es ist zulässig“ zeigt er in den Kommentaren deren Nicht-Kommen (anāgatabhāva). Selbst dort, in einem Kloster ohne Verwandte, ist diese Aussage – abgesehen von vertrauten, verwandten Nonnen – für jemanden, der am Nonnenstand keine Freude findet und stolzer Natur ist (mānapakatika), wegen der Möglichkeit einer Gefahrensituation, selbst wenn sie nicht ausdrücklich zurückgewiesen wurde, für andere keineswegs zulässig. So ist es aufzufassen. „Auch im Mönchsstand“ (bhikkhubhāvepi) bedeutet auch zur Zeit als Mönch. „Sich auf ihn stützend“ (taṃ nissāya) bedeutet, indem man ihn zum Lehrer (nissayācariya) nimmt. „Eine Lehrerin (Upajjhā) ist zu nehmen“ (upajjhā gahetabbā) bedeutet, dass eine Upajjhā genommen werden muss, um die Ordination (upasampadā) zu empfangen.

Vinayakammanti vikappanaṃ sandhāya vuttaṃ. Puna kātabbanti puna vikappetabbaṃ. Puna paṭiggahetvā sattāhaṃ vaṭṭatīti ‘‘anujānāmi, bhikkhave, bhikkhunīnaṃ sannidhiṃ bhikkhūhi, bhikkhūnaṃ sannidhiṃ bhikkhunīhi ca paṭiggāhāpetvā paribhuñjitu’’nti (cūḷava. 421) vacanato puna paṭiggahetvā paribhuñjituṃ vaṭṭatīti dassanatthaṃ vuttaṃ. Sattame divaseti idañca nissaggiyaṃ anāpajjitvāva punapi sattāhaṃ paribhuñjituṃ vaṭṭatīti dassanatthaṃ vuttaṃ. Pakatattoti aparivattaliṅgo. Rakkhatīti taṃ paṭiggahaṇavijahanato rakkhati, avibhattatāya paṭiggahaṇaṃ na vijahatīti adhippāyo.

„Die Vinaya-Handlung“ (vinayakamma) wurde im Hinblick auf die Zuweisung (vikappana) gesagt. „Es muss erneut getan werden“ (puna kātabbaṃ) bedeutet, es muss erneut zugewiesen (vikappetabba) werden. „Nachdem man es erneut entgegengenommen hat, ist es für sieben Tage zulässig“ (puna paṭiggahetvā sattāhaṃ vaṭṭati) wurde gesagt, um zu zeigen, dass es aufgrund des Wortes: „Ich erlaube, ihr Mönche, dass die Vorräte der Nonnen von den Mönchen und die Vorräte der Mönche von den Nonnen entgegengenommen und verzehrt werden“, zulässig ist, es nach erneuter Entgegennahme zu verzehren. Die Worte „am siebten Tag“ (sattame divase) wurden gesagt, um zu zeigen, dass es zulässig ist, es, ohne ein Nissaggiya-Vergehen zu begehen, für weitere sieben Tage zu verzehren. „Der im Normalzustand Befindliche“ (pakatatto) bedeutet derjenige, dessen Geschlecht sich nicht verändert hat. „Schützt“ (rakkhati) bedeutet, es schützt jenes Objekt vor dem Verlust der Entgegennahme; die Absicht ist, dass die Entgegennahme mangels Aufteilung nicht verloren geht.

Sāmaṃ gahetvāna nikkhipeyyāti sahatthena paṭiggahetvāna nikkhipeyya. Paribhuñjantassa āpattīti liṅgaparivatte jāte puna appaṭiggahetvā paribhuñjantassa āpatti.

„Selbst nehmend soll er es hinlegen“ (sāmaṃ gahetvāna nikkhipeyya) bedeutet, dass er es mit eigener Hand entgegennehmen und hinlegen soll. „Für den Verzehrenden gibt es ein Vergehen“ (paribhuñjantassa āpatti) bedeutet, dass nach dem erfolgten Geschlechtswechsel für denjenigen ein Vergehen vorliegt, der es verzehrt, ohne es erneut entgegengenommen zu haben.

Hīnāyāvattanenāti ettha keci ‘‘pakatattassa bhikkhuno sikkhaṃ appaccakkhāya ‘gihī bhavissāmī’ti gihiliṅgaggahaṇaṃ hīnāyāvattana’’nti vadanti, taṃ na yuttaṃ tattakena bhikkhubhāvassa avijahanato. Aññe pana ‘‘pārājikaṃ āpannassa bhikkhupaṭiññaṃ pahāya gihiliṅgabhāvūpagamanampi hīnāyāvattana’’nti vadanti, taṃ yuttameva. Pārājikaṃ āpanno hi taṃ paṭicchādetvā yāva bhikkhupaṭiñño hoti, tāva bhikkhu eva hoti bhikkhūnameva pārājikassa paññattattā. ‘‘Yo pana bhikkhū’’ti hi vuttaṃ. Tathā hi so saṃvāsaṃ sādiyantopi theyyasaṃvāsako na hoti, sahaseyyādiāpattiñca na janeti, attānaṃ omasantassa pācittiyañca janeti. Vuttañhi –

An der Stelle „hīnāyāvattanena“ (durch die Rückkehr zum niederen Leben) sagen einige: „Das Annehmen der äußeren Kennzeichen eines Laien seitens eines ordentlichen Mönchs, ohne dass er die Schulungsregeln zurückgegeben hat, mit dem Gedanken ‚Ich werde ein Laie werden‘, ist die Rückkehr zum niederen Leben.“ Das ist nicht angemessen, da man allein dadurch den Zustand eines Mönchs nicht aufgibt. Andere jedoch sagen: „Auch das Annehmen der äußeren Kennzeichen eines Laien, nachdem man die Behauptung, ein Mönch zu sein, aufgegeben hat, seitens eines Mönchs, der ein Pārājika-Vergehen begangen hat, ist die Rückkehr zum niederen Leben.“ Das ist durchaus angemessen. Denn wer ein Pārājika-Vergehen begangen hat und dieses verheimlicht, ist, solange er behauptet, ein Mönch zu sein, tatsächlich ein Mönch, da das Pārājika-Vergehen ja nur für Mönche erlassen wurde. Denn es heißt: „Welcher Mönch aber...“ Daher ist es so, dass er, selbst wenn er am Gemeinschaftsleben teilnimmt, kein Gemeinschaftsdieb ist, kein Vergehen durch gemeinsames Schlafen usw. verursacht und für jemanden, der ihn beschimpft, ein Pācittiya-Vergehen bewirkt. Es wurde nämlich gesagt:

‘‘Asuddho hoti puggalo aññataraṃ pārājikaṃ dhammaṃ ajjhāpanno, tañce suddhadiṭṭhi samāno okāsaṃ kārāpetvā akkosādhippāyo vadeti, āpatti omasavādassā’’ti (pārā. 389).

„Eine Person ist unrein, wenn sie ein bestimmtes Pārājika-Vergehen begangen hat. Wenn jemand im Glauben, jene Person sei rein, sich die Erlaubnis geben lässt und in der Absicht, sie zu beschimpfen, zu ihr spricht, liegt ein Pācittiya-Vergehen der beleidigenden Rede vor.“

Eke pana ‘‘pārājikaṃ āpannānaṃ dosaṃ paṭijānitvā gihiliṅgaggahaṇaṃ nāma sikkhāpaccakkhāne samodhānaṃ gacchati tenāpi paṭiññāya bhikkhubhāvassa vijahanato. Teneva vinayavinicchayādīsu hīnāyāvattanaṃ sikkhāpaccakkhāne samodhānetvā [Pg.157] visuṃ taṃ na vuttaṃ. Tasmā bhikkhunīnaṃ vibbhamitukāmatāya gihiliṅgaggahaṇaṃ idha hīnāyāvattanaṃ tāsaṃ sikkhāpaccakkhānassa abhāvato. Tāsaṃ paṭiggahaṇavijahanassāpi sabbaso vattabbattā’’ti vadanti, tampi appaṭibāhiyameva. Tasmā pārājikānaṃ bhikkhunīnañca ‘‘uppabbajissāmī’’ti gihiliṅgaggahaṇaṃ hīnāyāvattananti gahetabbaṃ. Vibbhamotipi etasseva nāmaṃ, teneva taṃ khuddasikkhāyaṃ ‘‘acchedavissajjanagāhavibbhamā’’ti adhiṭṭhānavijahane vibbhamanāmena vuttaṃ.

Einige Lehrer jedoch sagen: „Das Annehmen der äußeren Kennzeichen eines Laien seitens derer, die ein Pārājika-Vergehen begangen haben, nachdem sie ihr Vergehen eingestanden haben, fällt mit der Rückgabe der Schulungsregeln zusammen, da auch dadurch das Mönchsein durch eigene Erklärung aufgegeben wird. Genau deshalb wurde im Vinayavinicchaya und anderen Texten die Rückkehr zum niederen Leben mit der Rückgabe der Schulungsregeln zusammengefasst und nicht separat aufgeführt. Daher ist das Annehmen der äußeren Kennzeichen eines Laien durch Nonnen wegen des Wunsches auszutreten hier als Rückkehr zum niederen Leben zu verstehen, da es für sie keine Rückgabe der Schulungsregeln gibt und weil auch das Erlöschen ihrer Entgegennahme in jeder Hinsicht erklärt werden muss.“ Auch diese Ansicht ist keineswegs zurückzuweisen. Daher ist das Annehmen der äußeren Kennzeichen eines Laien sowohl von solchen, die ein Pārājika begangen haben, als auch von Nonnen mit dem Gedanken „Ich werde austreten“ als Rückkehr zum niederen Leben zu verstehen. Auch „vibbhamo“ (Austritt) ist nur eine Bezeichnung für genau dieses. Deswegen wurde dies in der Khuddasikkhā beim Aufgeben einer Entschließung unter dem Namen „vibbhamo“ genannt, in der Passage: „acchedavissajjanagāhavibbhamā“.

Anapekkhavissajjanenāti aññassa adatvāva anatthikasseva paṭiggahitavatthūnaṃ bahi chaḍḍanena. Keci ‘‘paṭiggahitavatthūsu sāpekkhassa pure paṭiggahitabhāvato parimocanatthaṃ tattha paṭiggahamattassa vissajjanampi anapekkhavissajjanameva cīvarādiadhiṭṭhānapaccuddhāro viyā’’ti vadanti, taṃ na sundaraṃ tathāvacanābhāvā. Yatheva hi cīvarādīsu anapekkhavissajjanena adhiṭṭhānavijahanaṃ vatvāpi visuṃ paccuddhāro ca vutto, evamidhāpi vattabbaṃ, yathā ca cīvarādīsu kāyapaṭibaddhesupi paccuddhārena adhiṭṭhānaṃ vigacchati, na evamidha. Idha pana paṭiggahitavatthusmiṃ anapekkhassāpi kāyato mutteyeva tasmiṃ paṭiggahaṇaṃ vijahati. Tathā hi vuttaṃ ‘‘satakkhattumpi pariccajatu, yāva attano hatthagataṃ paṭiggahitamevā’’ti. Anapekkhavissajjanenāti ettha ca ‘‘anapekkhāyā’’ti ettakameva vattabbaṃ anapekkhataṃ muñcitvā idha visuṃ vissajjanassa abhāvā. Na hettha paccuddhāre viya vissajjanavidhānamatthi. Apica paṭiggahaṇamattavissajjane sati pure paṭiggahitopi āhāro bhuñjitukamyatāya uppannāya paṭiggahaṇamattaṃ vissajjetvā puna paṭiggahetvā yathāsukhaṃ bhuñjitabbo siyāti, tathā ca sannidhikārakasikkhāpade vuttā sabbāpi vinicchayabhedā niratthakā eva siyuṃ. Vuttañhi tattha –

„Durch begehrensloses Aufgeben“ bedeutet: durch das Wegwerfen der entgegengenommenen Gegenstände nach draußen, ohne sie einem anderen zu geben, seitens eines Mönchs, der keinen Bedarf daran hat. Einige sagen: „Für jemanden, der an den entgegengenommenen Gegenständen hängt, ist zum Zwecke der Befreiung von dem Zustand, sie zuvor entgegengenommen zu haben, selbst das bloße Aufgeben der Entgegennahme ein begehrensloses Aufgeben, ähnlich wie das Aufheben der Bestimmung von Gewändern usw.“ Das ist nicht gut, da es keine solche Aussage gibt. Denn so wie bei Gewändern usw. das Aufgeben einer Entschließung durch begehrensloses Weggeben dargelegt wird und dennoch separat das Aufheben der Bestimmung erwähnt wird, so müsste es auch hier dargelegt werden. Und während bei Gewändern usw., selbst wenn sie mit dem Körper verbunden sind, die Entschließung durch das Aufheben der Bestimmung erlischt, ist dies hier nicht so. Hier jedoch erlischt die Entgegennahme eines entgegengenommenen Gegenstandes, selbst wenn man kein Begehren danach hat, erst dann, wenn er sich tatsächlich vom Körper gelöst hat. Denn es heißt: „Selbst wenn er es hundertmal aufgibt – solange es sich in seiner Hand befindet, bleibt es entgegengenommen.“ Und im Ausdruck „durch begehrensloses Aufgeben“ müsste man eigentlich nur „durch Begehrenslosigkeit“ sagen, da es hier, abgesehen von der Begehrenslosigkeit, kein separates Aufgeben gibt. Denn es gibt hier kein Verfahren des Aufgebens wie beim Aufheben der Bestimmung. Überdies, wenn ein bloßes Aufgeben der Entgegennahme existieren würde, dann könnte eine zuvor entgegengenommene Speise, sobald der Wunsch zu essen entsteht, durch bloßes Aufgeben der Entgegennahme und erneutes Entgegennehmen ganz nach Belieben verzehrt werden. Und in diesem Fall wären alle in der Schulungsregel über das Anhäufen von Speisen dargelegten detaillierten Entscheidungen völlig nutzlos. Denn dort wurde gesagt:

‘‘Gaṇṭhikapattassa vā gaṇṭhikantare sneho paviṭṭho hoti…pe… tādise pattepi punadivase bhuñjantassa pācittiya’’ntiādi (pāci. aṭṭha. 253).

„...oder bei einer geflickten Almosenschale, in deren Flicken Fett eingedrungen ist... [Lücke] ...wer aus einer solchen Schale am nächsten Tag isst, begeht ein Pācittiya“ usw.

Tattha pana ‘‘paṭiggahaṇaṃ anapekkhacittena vissajjetvā bhuñjitabba’’nti ettakameva vattabbaṃ, na ca vuttaṃ. Katthaci īdisesu ca gaṇṭhikapattādīsu paṭiggahaṇe apekkhā kassacipi nattheva tappahānāya vāyāmato, tathāpi tatthagataāmise paṭiggahaṇaṃ na vigacchati. Kasmā? Bhikkhussa patte puna bhuñjitukāmatāpekkhāya [Pg.158] vijjamānattā pattagatike āhārepi tassā vattanato. Na hi pattaṃ avissajjetvā taggatikaṃ āhāraṃ vissajjetuṃ sakkā, nāpi āhāraṃ avissajjetvā taggatikaṃ paṭiggahaṇaṃ vissajjetuṃ. Tasmā vatthuno vissajjanameva anapekkhavissajjanaṃ, na paṭiggahaṇassāti niṭṭhamettha gantabbaṃ. Teneva sannidhisikkhāpadassa anāpattivāre

Dort jedoch hätte man einfach sagen müssen: „Man soll die Entgegennahme mit begehrenslosem Geist aufgeben und dann essen“, was aber nirgends gesagt wurde. Und bei solchen geflickten Schalen usw. hat niemand ein Begehren hinsichtlich der Entgegennahme, da man sich ja bemüht, diese Nahrung loszuwerden; dennoch erlischt die Entgegennahme bezüglich der darin befindlichen Nahrung nicht. Warum? Weil im Hinblick auf die Almosenschale des Mönchs das Begehren, wieder daraus zu essen, fortbesteht, da dieses Begehren auch für die in der Schale befindliche Nahrung gilt. Denn man kann nicht, ohne die Schale aufzugeben, die darin befindliche Nahrung aufgeben; noch kann man, ohne die Nahrung aufzugeben, die damit verbundene Entgegennahme aufgeben. Daher muss man hier zu dem Schluss kommen, dass nur das Aufgeben des Gegenstandes selbst ein begehrensloses Aufgeben ist, nicht das Aufgeben der bloßen Entgegennahme. Deshalb heißt es im Abschnitt über die Straflosigkeit der Sannidhi-Schulungsregel:

‘‘Antosattāhaṃ adhiṭṭheti, vissajjeti, nassati, vinassati, ḍayhati, acchinditvā gaṇhanti, vissāsaṃ gaṇhanti, anupasampannassa cattena vantena muttena anapekkho datvā paṭilabhitvā paribhuñjatī’’ti –

„Wenn er es innerhalb von sieben Tagen bestimmt, weggibt, es verloren geht, zerstört wird, verbrennt, Räuber es wegschnappen, Vertraute es nehmen, oder wenn er es einem Nichtordinierten weggibt, erbricht oder uriniert, und es dann ohne Begehren weggibt, es wiedererhält und konsumiert...“

Evaṃ sabbattha vatthuvissajjanameva vuttaṃ. Ettha ca ‘‘antosattāhaṃ adhiṭṭhetī’’ti bāhiraparibhogāya adhiṭṭhānavacanato vatthuṃ avissajjetvāpi kevalaṃ anajjhoharitukāmatāya suddhacittena bāhiraparibhogatthāya niyamanampi visuṃ ekaṃ paṭiggahaṇavijahanakāraṇameva, idañca sandhāya paṭiggahaṇamattavissajjanaṃ vuttaṃ siyā, suvuttameva siyā, tathā ca ‘‘puna paṭiggahetvā paribhuñjissāmī’’ti paṭiggahaṇavissajjanaṃ na vattabbaṃ siyā bāhiraparibhogādhiṭṭhānassa idhādhippetattā.

So wird überall nur das Aufgeben des Gegenstandes genannt. Und da hier mit dem Ausdruck „er bestimmt es innerhalb von sieben Tagen“ die Bestimmung für den äußeren Gebrauch gemeint ist, ist selbst ohne das Aufgeben des Gegenstandes das bloße Bestimmen für den äußeren Gebrauch mit reinem Geist, allein aus dem Wunsch heraus, es nicht hinunterzuschlucken, ebenfalls eine separate, eigenständige Ursache für das Erlöschen der Entgegennahme. Wenn man sich darauf bezieht und meint, das bloße Aufgeben der Entgegennahme sei damit gemeint, so wäre das gut ausgedrückt. Und in diesem Fall müsste man nicht von einem Aufgeben der Entgegennahme mit dem Gedanken „Ich werde es erneut entgegennehmen und verzehren“ sprechen, weil hier eben die Bestimmung für den äußeren Gebrauch beabsichtigt ist.

Sāratthadīpaniyañhi (sārattha. dī. pārājikakaṇḍa 2.69) ‘‘anapekkhavissajjanenāti ettha aññassa adatvāva anatthikatāya ‘natthi iminā kammaṃ na dāni naṃ paribhuñjissāmī’ti vatthūsu vā, ‘puna paṭiggahetvā paṭibhuñjissāmī’ti paṭiggahaṇe vā anapekkhavissajjanenā’’ti evaṃ paribhuñjitukāmasseva paṭiggahaṇamattavissajjanampi paṭiggahaṇavijahanakāraṇaṃ vuttaṃ, taṃ na gahetabbaṃ. Purimameva pana bāhiraparibhogādhiṭṭhānaṃ gahetabbaṃ. Idaṃ pana aṭṭhakathāsu ‘‘anapekkhavissajjanasaṅkhāte vissajjetī’’ti vuttapāḷipadatthe saṅgahetvā visuṃ na vuttaṃ. Nassati, vinassati, ḍayhati, vissāsaṃ vā gaṇhantīti imāni pana padāni acchinditvā gaṇhantīti imasmiṃ pade saṅgahitānīti veditabbaṃ.

Denn in der Sāratthadīpanī heißt es: „In dem Ausdruck ‚durch absichtslose Aufgabe‘ (anapekkhavissajjana) [bedeutet dies]: Entweder bezüglich der Gegenstände, ohne sie einem anderen gegeben zu haben, bloß wegen mangelnden Interesses, mit dem Gedanken: ‚Ich habe dafür keine Verwendung, ich werde das jetzt nicht verzehren‘, oder bezüglich der Annahme mit dem Gedanken: ‚Erst wenn ich es wieder entgegengenommen habe, werde ich es essen‘, [wird dies] durch absichtslose Aufgabe [getan].“ Auf diese Weise wird gelehrt, dass selbst das bloße Aufgeben der Annahme durch jemanden, der dennoch essen möchte, ein Grund für den Verlust der Annahme ist; dies sollte jedoch nicht akzeptiert werden. Vielmehr ist nur die zuvor genannte Bestimmung als äußerer Gebrauchsgegenstand (bāhiraparibhogādhiṭṭhāna) zu akzeptieren. Dies wurde in den Kommentaren unter der Bedeutung des Pali-Wortes „er gibt im Sinne einer absichtslosen Aufgabe auf“ (anapekkhavissajjanasaṅkhāte vissajjeti) zusammengefasst und nicht separat dargelegt. Es ist jedoch zu verstehen, dass die Wörter „es geht verloren“, „es wird zerstört“, „es verbrennt“ oder „sie nehmen im Vertrauen“ in dem Ausdruck „sie nehmen durch gewaltsames Wegnehmen“ (acchinditvā gaṇhanti) mit eingeschlossen sind.

Acchinditvā gahaṇenāti anupasampannānaṃ balakkārādinā acchinditvā gahaṇena. Upasampannānañhi acchindanavissāsaggāhesu paṭiggahaṇaṃ na vijahati. Etthāti bhikkhuvihāre. Uparopakāti tena ropitā rukkhagacchā. Terasasu [Pg.159] sammutīsūti bhattuddesakasenāsanapaññāpakabhaṇḍāgārikacīvarapaṭiggāhakacīvarabhājakayāgubhājakaphalabhājakakhajjabhājakaappamattakavissajjakasādiyagāhāpakapattagāhāpakaārāmikapesakasāmaṇerapesakasammutisaṅkhātāsu terasasu sammutīsu.

„Durch gewaltsames Wegnehmen“ meint das Wegnehmen durch Nicht-Ordinierte (Laien oder Novizen) mittels Gewalt oder auf ähnliche Weise. Denn bei Entwendung oder vertraulicher Wegnahme unter Ordinierten geht die Gültigkeit der Annahme nicht verloren. „Hier“ bedeutet im Mönchskloster. „Uparopaka“ bezeichnet die von ihm gepflanzten Bäume und Sträucher. „In den dreizehn Autorisierungen“ bezieht sich auf die dreizehn formellen Autorisierungen, namentlich die des Speisen-Zuweisers, des Unterkunfts-Zuweisers, des Vorratshüters, des Gewand-Empfängers, des Gewand-Verteilers, des Reisschleim-Verteilers, des Früchte-Verteilers, des Speisen-Verteilers, des Verteilers von Kleinigkeiten, des Aufsehers über den Bettenempfang, des Aufsehers über den Schalenempfang, des Anweisers der Klosterarbeiter und des Anweisers der Novizen.

Pacchimikāya senāsanaggāhe paṭippassaddhepi appaṭippassaddhepi kathinatthārassa, tammūlakānaṃ pañcānisaṃsānañca abhāvassa samānattā tattha vijjamānampi senāsanaggāhapaṭippassaddhiṃ adassetvā tattha bhikkhūhi kattabbaṃ saṅgahameva dassetuṃ sace pacchimikāyātiādi vuttaṃ. Sace akusalavipāke …pe… chārattaṃ mānattameva dātabbanti idaṃ paṭicchannāya sādhāraṇāpattiyā parivasantassa asamādinnaparivāsassa vā liṅge parivatte pakkhamānattaṃ carantassa vasena vuttaṃ. Sace panassa pakkhamānatte asamādinne eva puna liṅgaṃ parivattati, parivāsaṃ datvā parivutthaparivāsasseva chārattaṃ mānattaṃ dātabbaṃ. Parivāsadānaṃ natthi bhikkhukāle appaṭicchannabhāvato. Sace pana bhikkhukālepi sañcicca nāroceti, āpatti paṭicchannāva hoti, āpattipaṭicchannabhāvato parivāso ca dātabboti vadanti. Pārājikaṃ āpannānaṃ itthipurisānaṃ liṅge parivattepi pārājikattassa ekasmiṃ attabhāve avijahanato puna upasampadā na dātabbāti gahetabbaṃ. Teneva tesaṃ sīsacchinnapurisādayo nidassitā.

Obwohl bei der späteren Regenzeitklausur die Zuweisung der Unterkunft erloschen sein mag oder nicht erloschen sein mag, wurde – da das Ausbreiten des Kathina-Gewands und die darauf beruhenden fūnf Privilegien gleichermaßen nicht vorhanden sind – das Erlöschen der Unterkunftsannahme dort nicht eigens dargelegt; vielmehr wurde der Satz „Wenn in der späteren Klausur...“ usw. formuliert, um nur die Unterstützung aufzuzeigen, die von den Mönchen dort zu leisten ist. Der Satz „Wenn durch das Reifen unheilsamer Taten ... eine sechstägige Mānatta-Sühne zu gewähren ist“, wurde in Bezug auf jemanden gesagt, der wegen eines verborgenen, gemeinschaftlichen Vergehens eine Bewährungsfrist (Parivāsa) ableistet oder die Bewährung noch nicht angetreten hat, wenn sich sein Geschlecht ändert, während er das Pakkha-Mānatta ausübt. Wenn sich sein Geschlecht jedoch erneut ändert, noch bevor er das Pakkha-Mānatta angetreten hat, muss man ihm die Bewährung gewähren, und erst nach der abgeleisteten Bewährung ist ihm die sechstägige Mānatta-Sühne zu gewähren. Es gibt keine Gewährung einer Bewährung für die Zeit danach, da das Vergehen während seiner Zeit als Mönch nicht verborgen war. Wenn er es jedoch auch während seiner Zeit als Mönch absichtlich nicht mitteilt, bleibt das Vergehen verborgen, und aufgrund der Verborgenheit des Vergehens ist eine Bewährungsfrist zu gewähren – so sagen sie. Bei Frauen und Männern, die ein Pārājika-Vergehen begangen haben, geht der Pārājika-Status selbst bei einer Änderung des Geschlechts innerhalb derselben Existenz (attabhāva) nicht verloren; daher ist zu verstehen, dass ihnen eine erneute höhere Ordination (Upasampadā) nicht gewährt werden darf. Eben darum wurden für sie Vergleiche wie der eines Mannes mit abgeschlagenem Kopf und Ähnliches herangezogen.

71. Tathevāti muccatu vā mā vāti imamatthaṃ atidisati. Aññesanti puthujjane sandhāya vuttaṃ. Tesañhi īdise ṭhāne asādiyanaṃ dukkaraṃ sotāpannādiariyānaṃ tattha dukkarattābhāvā. Na hi ariyā pārājikādilokavajjāpattiṃ āpajjanti.

71. „Ebenso“ überträgt diese Bedeutung: „ob sie befreit wird oder nicht“. „Anderer“ wurde mit Bezug auf Weltlinge (puthujjana) gesagt. Denn für diese ist es in einer solchen Situation schwierig, keine Zustimmung (asādiyana) zu empfinden, während dies für edle Personen (Ariya) wie Stromeingetretene und andere nicht schwierig ist. Denn edle Personen begehen niemals von der Welt verurteilte Vergehen (lokavajja-āpatti) wie ein Pārājika oder ähnliche.

73. Suphusitāti uparimāya dantapantiyā heṭṭhimā dantapanti āhacca ṭhitā, avivaṭāti attho. Tenāha ‘‘antomukhe okāso natthī’’ti. Uppāṭite pana oṭṭhamaṃse dante suyeva upakkamantassa thullaccayanti nimittena bahinimitte chupanattā vuttaṃ. Bahinikkhantadantajivhāsupi eseva nayo. Nijjhāmataṇhikā nāma lomakūpehi samuṭṭhitaaggijālāhi daḍḍhasarīratāya ativiya tasitarūpā. Ādi-saddena khuppipāsāsurā aṭṭhicammāvasiṭṭhā bhayānakasarīrā petiyo saṅgahitā. Visaññaṃ katvāti yathā so katampi [Pg.160] upakkamaṃ na jānāti, evaṃ katvā. Tena ca visaññī ahutvā sādiyantassa pārājikamevāti dasseti. Upahatakāyappasādoti vātapittādidosehi kāyaviññāṇānuppādakabhāvena dūsitakāyappasādo, na pana vinaṭṭhakāyappasādo. Sīse patteti maggena maggappaṭipādane jāte. Appavesetukāmatāya eva nimittena nimittachupane thullaccayaṃ vuttaṃ, sevetukāmassa pana tatthāpi dukkaṭamevāti āha ‘‘dukkhaṭameva sāmanta’’nti.

73. „Fest geschlossen“ bedeutet, dass die untere Zahnreihe fest an die obere Zahnreihe gepresst und ungeöffnet ist. Deswegen sagte er: „Im Mundinneren gibt es keinen freien Raum.“ Der Satz „Wenn jedoch das Lippenfleisch weggerissen ist und er an den Zähnen selbst Hand anlegt, liegt ein Thullaccaya-Vergehen vor“, wurde gesagt, weil das Organ die Außenseite des Organs berührt. Ebenso verhält es sich bei nach außen vorstehenden Zähnen und der Zunge. Die sogenannten „Nijjhāmataṇhikā“-Hungergeister haben wegen ihres durch Flammen, die aus ihren Haarporen dringen, verbrannten Körpers eine überaus ausgemergelte Gestalt. Mit dem Wort „und so weiter“ (ādi) werden weibliche Hungergeister (petī) mit schreckenerregenden Körpern erfasst, die nur noch aus Haut und Knochen bestehen und von Hunger und Durst gequält werden. „Bewusstlos machend“ bedeutet, dass man es so einrichtet, dass er die vorgenommene Handlung gar nicht wahrnimmt. Und damit zeigt er: Wenn jemand nicht bewusstlos ist und zustimmt, liegt ein Pārājika-Vergehen vor. „Beeinträchtigte körperliche Empfindungsfähigkeit“ (upahatakāyappasāda) meint eine körperliche Empfindlichkeit, die durch Säfte-Störungen wie Wind, Galle usw. so geschädigt ist, dass kein Körperbewusstsein entstehen kann, sie ist jedoch nicht völlig zerstört. „Wenn es den Kopf erreicht“ bezieht sich darauf, wenn das Einführen des Organs in das Organ stattfindet. Bloß wegen des Wunsches, es nicht einzuführen, wurde bei der Berührung des Organs mit dem Organ ein Thullaccaya-Vergehen gelehrt; für jemanden, der es jedoch einführen möchte, liegt selbst bei bloßer Annäherung ein Dukkaṭa-Vergehen vor, weshalb er sagte: „In unmittelbarer Nähe ist es nur ein Dukkaṭa-Vergehen.“

74. Jāti-saddena sumanapupphapariyāyena tannissayo gumbo adhippetoti āha ‘‘jātipupphagumbāna’’nti. Tena ca jātiyā upalakkhitaṃ vanaṃ jātiyāvananti aluttasamāsoti dasseti. Ekarasanti vīthicittehi asammissaṃ.

74. Mit dem Wort „Jāti“, das ein Synonym für die Jasminblüte ist, ist der Busch gemeint, auf dem sie wächst; daher sagte er: „der Jasminblütenbüsche“ (jātipupphagumbānaṃ). Und damit zeigt er, dass ein durch Jasmin gekennzeichneter Wald „Jasminwald“ (jātiyāvana) genannt wird, was ein Aluttasamāsa (ein Kompositum ohne Elision der Fallendung) ist. „Einen einzigen Geschmack habend“ (ekarasa) bedeutet unvermischt mit den aktiven Bewusstseinsprozessen (vīthicitta).

77. Uppanne vatthumhīti itthīhi kataajjhācāravatthusmiṃ. Rukkhasūcikaṇṭakadvāranti rukkhasūcidvāraṃ kaṇṭakadvāraṃ, evameva vā pāṭho. Tattha yaṃ ubhosu passesu rukkhathambhe nikhanitvā tattha majjhe vijjhitvā dve tisso rukkhasūciyo pavesetvā karonti, taṃ rukkhasūcidvāraṃ nāma. Pavesananikkhamanakāle pana apanetvā thakanakayoggena kaṇṭakasākhāpaṭalena yuttaṃ dvāraṃ kaṇṭakadvāraṃ nāma. Gāmadvārassa pidhānatthaṃ padarena kaṇṭakasākhādīhi vā katassa kavāṭassa udukkhalapāsarahitatāya ekena saṃvarituṃ vivarituñca asakkuṇeyyassa heṭṭhā ekaṃ cakkaṃ yojenti, yena parivattamānena taṃ kavāṭaṃ sukhathakanaṃ hoti, taṃ sandhāya vuttaṃ ‘‘cakkalakayuttadvāra’’nti. Cakkameva hi lātabbaṭṭhena saṃvaraṇavivaraṇatthāya gahetabbaṭṭhena cakkalakaṃ, tena yuttampi kavāṭaṃ cakkalakaṃ nāma, tena yuttaṃ dvāraṃ cakkalakayuttadvāraṃ. Mahādvāresu pana dve tīṇipi cakkalakāni yojentīti āha phalakesūtiādi. Kiṭikāsūti veḷupesikāhi kaṇṭakasākhādīhi ca katathakanakesu. Saṃsaraṇakiṭikadvāranti cakkalakayantena saṃsaraṇakiṭikāyuttamahādvāraṃ. Gopphetvāti āvuṇitvā, rajjūhi ganthetvā vā. Ekaṃ dussasāṇidvāramevāti ettha kilañjasāṇidvārampi saṅgahaṃ gacchati taggatikattā. Atha bhikkhū…pe… nisinnā hontīti idaṃ bhikkhūnaṃ sannihitabhāvadassanatthaṃ vuttaṃ. Nipannepi ābhogaṃ kātuṃ vaṭṭati, nipajjitvā niddāyante pana ābhogaṃ kātuṃ na vaṭṭati asantapakkhe ṭhitattā. Raho [Pg.161] nisajjāya viya dvārasaṃvaraṇaṃ nāma mātugāmānaṃ pavesananivāraṇatthaṃ anuññātanti āha bhikkhuniṃ vātiādi. Nisseṇiṃ āropetvāti idaṃ heṭṭhimatalassa sadvārabandhatāya vuttaṃ. Catūsu disāsu parikkhittassa kuṭṭassa ekābaddhatāya ‘‘ekakuṭṭake’’ti vuttaṃ. Pacchimānaṃ bhāroti pāḷiyā āgacchante sandhāya vuttaṃ. Yena kenaci parikkhitteti ettha parikkhepassa ubbedhato pamāṇaṃ sahaseyyappahonake vuttasadisameva.

77. „Beim Auftreten eines Vorfalls“ (uppanne vatthumhi) bedeutet: bezüglich eines Vorfalls von Fehlverhalten, das von Frauen begangen wurde. „Holzriegel- oder Dornentor“ (rukkhasūcikaṇṭakadvāra) bedeutet ein Holzriegeltor oder ein Dornentor; oder die Lesart ist genau so. Darunter ist ein „Holzriegeltor“ dasjenige, das man herstellt, indem man auf beiden Seiten Holzpfosten eingräbt, diese in der Mitte durchbohrt und zwei oder drei Holzriegel hindurchsteckt. Ein „Dornentor“ wiederum ist ein Tor, das mit einem dichten Geflecht aus Dornenzweigen versehen ist, das man beim Betreten und Verlassen wegnimmt und das zum Verschließen geeignet ist. Um ein Dorftor zu verschließen, bringt man unten an einem Torflügel, der aus Brettern oder Dornenzweigen usw. hergestellt ist und sich mangels einer Zapfenpfanne von einer einzelnen Person nicht leicht schließen und öffnen lässt, ein Rad an, durch dessen Drehung dieser Torflügel leicht zu schließen ist; im Hinblick darauf wurde gesagt: „ein mit einem Rad versehenes Tor“ (cakkalakayuttadvāra). Denn das Rad selbst wird wegen der Bedeutung des Erfassens zum Zweck des Schließens und Öffnens als „cakkalaka“ (Rolle) bezeichnet. Ein damit ausgestatteter Torflügel heißt ebenfalls „cakkalaka“, und ein damit versehenes Tor ist ein „mit einem Rad versehenes Tor“. Bei großen Toren bringt man jedoch auch zwei oder drei Räder an; daher heißt es: „auf Brettern“ (phalakesu) usw. „In Matten“ (kiṭikāsu) bezieht sich auf Verschlüsse, die aus Bambusstreifen oder Dornenzweigen usw. hergestellt sind. „Ein Schiebegitter-Tor“ (saṃsaraṇakiṭikadvāra) ist ein großes Tor, das mit einem Schiebegitter mittels einer Radvorrichtung versehen ist. „Verflochten habend“ (gopphetvā) bedeutet: aufgereiht habend oder mit Seilen zusammengebunden habend. Unter „nur ein Vorhangtor aus Stoff“ (ekaṃ dussasāṇidvāram ev) ist hier auch ein Vorhangtor aus Bastmatten (kilañjasāṇidvāra) mit umfasst, da es derselben Kategorie angehört. „Daraufhin sitzen die Bhikkhus... etc.“ (atha bhikkhū... pe... nisinnā honti) wurde gesagt, um die Anwesenheit der Bhikkhus aufzuzeigen. Auch im Liegenden ist es angemessen, Aufmerksamkeit (ābhoga) anzuwenden. Wenn man jedoch liegt und schläft, ist es nicht angemessen, Aufmerksamkeit anzuwenden, da man sich im Zustand der Bewusstlosigkeit befindet. Da das Verschließen der Tür – ähnlich wie beim Sitzen an einem geheimen Ort – erlaubt wurde, um das Eintreten von Frauen zu verhindern, heißt es: „eine Bhikkhunī oder...“ (bhikkhuniṃ vā) usw. „Die Leiter anlehnend“ (nisseṇiṃ āropetvā) wurde im Hinblick darauf gesagt, dass das Erdgeschoss mit einer Türöffnung versehen ist. „In einem Raum mit einer einzigen Wand“ (ekakuṭṭake) wurde gesagt, weil die Wand, die die vier Himmelsrichtungen umschließt, ein zusammenhängendes Ganzes bildet. „Die Last der Späteren“ (pacchimānaṃ bhāro) bezieht sich auf die in der Textpassage nacheinander eintreffenden Bhikkhus. In der Formulierung „mit irgendetwas umgeben“ (yena kenaci parikkhitte) entspricht das Maß der Höhe der Umzäunung genau dem, was im Zusammenhang mit einer zum gemeinsamen Schlafen geeigneten Unterkunft (sahaseyyappahonaka) beschrieben wurde.

Mahāpariveṇanti mahantaṃ aṅgaṇaṃ, tena ca bahujanasañcāraṃ dasseti, tenāha mahābodhītiādi. Aruṇe uggate vuṭṭhahati, anāpatti anāpattikhettabhūtāya rattiyā suddhacittena nipannattā. Pabujjhitvā puna supati āpattīti aruṇe uggate pabujjhitvā aruṇuggamanaṃ ñatvā vā añatvā vā anuṭṭhahitvā sayitasantānena supati uṭṭhahitvā kattabbassa dvārasaṃvaraṇādino akatattā akiriyasamuṭṭhānā āpatti hoti anāpattikhette katanipajjanakiriyāya anaṅgattā. Ayañhi āpatti īdise ṭhāne akiriyā, divā asaṃvaritvā nipajjanakkhaṇe kiriyā ca acittakā cāti veditabbā. Purāruṇā pabujjhitvāpi yāva aruṇuggamanā sayantassāpi purimanayena āpattiyeva. Aruṇe uggate vuṭṭhahissāmīti…pe… āpattiyevāti ettha kadā tassa āpattīti? Vuccate – na tāva rattiyaṃ ‘‘divā āpajjati no ratti’’nti (pari. 323) vuttattā. ‘‘Anādariyadukkaṭā na muccatī’’ti vuttadukkaṭaṃ pana divāsayanadukkaṭameva na hoti anādariyadukkaṭattā. Evaṃ aruṇuggamane pana acittakaṃ akiriyasamuṭṭhānaṃ āpattiṃ āpajjatīti veditabbaṃ. So sace dvāraṃ saṃvaritvā ‘‘aruṇe uggate vuṭṭhahissāmī’’ti nipajjati, dvāre ca aññehi aruṇuggamanakāle vivaṭepi tassa anāpattiyeva dvārapidahanassa rattidivābhāgesu visesābhāvā. Āpattiāpajjanasseva kālaviseso icchitabbo, na tapparihārassāti gahetabbaṃ, ‘‘dvāraṃ asaṃvaritvā rattiṃ nipajjatī’’ti (pārā. aṭṭha. 1.77) hi vuttaṃ. Divā saṃvaritvā nipannassa kenaci vivaṭepi dvāre anāpattiyeva. Attanāpi anuṭṭhahitvāva sati paccaye vivaṭepi anāpattīti vadanti. Yathāparicchedameva ca na vuṭṭhātīti aruṇe uggateyeva uṭṭhāti. Āpattiyevāti mūlāpattiṃyeva sandhāya vuttaṃ, anādariyaāpatti pana purāruṇā uṭṭhitassāpi tassa hoteva ‘‘dukkaṭā [Pg.162] na muccatī’’ti vuttattā, dukkaṭā na muccatīti ca purāruṇā uṭṭhahitvā mūlāpattiyā muttopi anādariyadukkaṭā na muccatīti adhippāyo.

„Großer Hof“ (mahāpariveṇa) bedeutet ein großer freier Platz; damit wird ein Ort angezeigt, der von vielen Menschen frequentiert wird. Deshalb heißt es: „die große Bodhi-Terrasse“ (mahābodhi) usw. Wenn man aufsteht, sobald die Morgenröte heraufzieht, liegt kein Vergehen vor (anāpatti), da man während der Nacht, die einen Bereich ohne Vergehen darstellt, mit reinem Geist gelegen hat. „Wenn er aufwacht und wieder schläft, liegt ein Vergehen vor“ (pabujjhitvā puna supati āpatti) bedeutet: Wenn er nach dem Aufgang der Morgenröte aufwacht und – sei es, dass er den Anbruch des Tages erkennt oder nicht – nicht aufsteht, sondern in liegender Haltung weiterschläft, entsteht ein Vergehen durch Unterlassung (akiriyasamuṭṭhāna), weil er das nach dem Aufstehen zu verrichtende Schließen der Tür usw. unterlassen hat. Dies liegt daran, dass das in der Nacht (dem Bereich ohne Vergehen) vollzogene Liegen kein Faktor mehr für die Straffreiheit ist. Denn dieses Vergehen ist in einem solchen Fall ein Vergehen durch Unterlassung (akiriyā). Am Tage jedoch, wenn man sich hinlegt, ohne die Tür geschlossen zu haben, ist es im Moment des Hinlegens ein Vergehen durch aktives Tun (kiriyā) und ist als unbewusst (acittaka) zu verstehen. Auch für jemanden, der vor der Morgenröte aufwacht, aber bis zum Aufgang der Morgenröte liegen bleibt, liegt nach der zuvor genannten Weise ein Vergehen vor. „Ich werde aufstehen, wenn die Morgenröte aufgeht... etc... liegt ein Vergehen vor“: Wann entsteht hierbei für ihn das Vergehen? Es wird geantwortet: Noch nicht in der Nacht, da gesagt wurde: „Er begeht das Vergehen am Tage, nicht in der Nacht“ (Pari. 323). Das als „Er wird vom Dukkaṭa-Vergehen wegen Respektlosigkeit nicht befreit“ bezeichnete Dukkaṭa-Vergehen ist jedoch wegen des Charakters der Respektlosigkeit (anādariya) nicht bloß das Dukkaṭa-Vergehen wegen des Schlafens am Tage. So ist zu verstehen, dass er beim Aufgang der Morgenröte ein unbewusstes, durch Unterlassung verursachtes Vergehen begeht. Wenn er, nachdem er die Tür geschlossen hat, sich mit dem Gedanken hinlegt: „Ich werde aufstehen, sobald die Morgenröte heraufzieht“, und die Tür wird von anderen zur Zeit des Tagesanbruchs geöffnet, so liegt für ihn kein Vergehen vor, da es bezüglich des Schließens der Tür keinen Unterschied zwischen Tag- und Nachtzeit gibt. Man muss verstehen, dass nur für das Begehen des Vergehens eine bestimmte Zeitspanne maßgebend ist, nicht aber für dessen Vermeidung; denn es heißt: „Er legt sich in der Nacht hin, ohne die Tür geschlossen zu haben.“ Wenn jemand am Tag die Tür geschlossen hat und sich hinlegt, und jemand anderes öffnet die Tür, liegt ebenfalls kein Vergehen vor. Sie sagen, dass auch dann kein Vergehen vorliegt, wenn er selbst, ohne aufzustehen, bei Vorliegen eines triftigen Grundes die Tür öffnet. „Er steht genau gemäß der Festlegung auf“ bedeutet: Er steht genau beim Aufgang der Morgenröte auf. „Es liegt gewiss ein Vergehen vor“ (āpattiyeva) bezieht sich nur auf das ursprüngliche Hauptvergehen (mūlāpatti). Das Vergehen wegen Respektlosigkeit (anādariya-āpatti) entsteht jedoch für ihn selbst dann, wenn er vor der Morgenröte aufsteht, da gesagt wurde: „Er wird vom Dukkaṭa-Vergehen nicht befreit.“ Und die Formulierung „Er wird vom Dukkaṭa-Vergehen nicht befreit“ bedeutet: Selbst wenn er vor der Morgenröte aufsteht und somit vom Hauptvergehen befreit ist, wird er dennoch nicht vom Dukkaṭa-Vergehen wegen Respektlosigkeit befreit; dies ist der Sinn.

Niddāvasena nipajjatīti vohāravasena vuttaṃ, pādānaṃ pana bhūmito amocitattā ayaṃ nipanno nāma na hoti, teneva anāpatti vuttā. Apassāya supantassāti kaṭiṭṭhito uddhaṃ piṭṭhikaṇṭake appamattakampi padesaṃ bhūmiṃ aphusāpetvā thambhādiṃ apassāya supantassa. Kaṭiṭṭhiṃ pana bhūmiṃ phusāpentassa sayanaṃ nāma hoti. Piṭṭhipasāraṇalakkhaṇā hi seyyā. Dīghavandanādīsupi tiriyaṃ piṭṭhikaṇṭakānaṃ pasāritattā nipajjanamevāti āpatti pariharitabbāva ‘‘vandāmīti pādamūle nipajjī’’tiādīsu nipajjanasseva vuttattā. Tassāpi anāpatti patanakkhaṇe avisayattā, visaye jāte sahasā vuṭṭhitattā ca. Yassa pana visaññitāya pacchāpi avisayo, etassa anāpattiyeva patitakkhaṇe viya. Tattheva sayati na vuṭṭhātīti iminā visayepi akaraṇaṃ dasseti, teneva ‘‘tassa āpattī’’ti vuttaṃ.

„Er legt sich schlafen“ (niddāvasena nipajjati) ist eine umgangssprachliche Ausdrucksweise. Da jedoch seine Füße nicht vom Boden gelöst sind, gilt er nicht als wirklich liegend; aus diesem Grund wurde die Straffreiheit (anāpatti) erklärt. „Für jemanden, der angelehnt schläft“ (apassāya supantassa) bezieht sich auf jemanden, der schläft, indem er sich an einen Pfosten oder Ähnliches anlehnt, ohne dass auch nur ein kleinster Teil seiner Wirbelsäule oberhalb der Taille den Boden berührt. Wenn jedoch die Taille den Boden berührt, gilt dies als Liegen. Denn das Liegen zeichnet sich durch das Ausstrecken des Rückens aus. Da auch beim langen Niederwerfen usw. die Wirbelsäule flach ausgestreckt ist, gilt dies ebenfalls als Liegen; daher muss das Vergehen vermieden werden, da in Passagen wie „Er legte sich an den Fußenden nieder und sprach: ‚Ich erweise Ehrerbietung‘“ das Liegen ausdrücklich erwähnt wird. Auch für ihn liegt kein Vergehen vor, weil er im Moment des Hinfallens keine Kontrolle hatte und weil er, sobald er wieder bei Sinnen war, sofort aufgestanden ist. Für jemanden jedoch, der aufgrund von Bewusstlosigkeit auch danach unfähig bleibt, liegt ebenso wie im Moment des Fallens keinerlei Vergehen vor. Mit den Worten „Er bleibt genau dort liegen und steht nicht auf“ wird das Nicht-Handeln trotz vorhandener Fähigkeit aufgezeigt; eben darum wurde gesagt: „Er begeht ein Vergehen.“

Ekabhaṅgenāti ubho pāde bhūmito amocetvāva ekapassena sarīraṃ bhañjitvā nipanno. Mahāaṭṭhakathāyaṃ pana mahāpadumattherena vuttanti sambandho, tena ‘‘mahāaṭṭhakathāya likhitamahāpadumattheravādo aya’’nti dasseti. Tattha supantassāpi avisayattamatthīti mahāpadumattherena ‘‘avisayattā pana āpatti na dissatī’’ti vuttaṃ. Ācariyā pana supantassa visaññattābhāvena visayattā anāpattiṃ na kathayanti. Visaññatte sati anāpattiyeva. Dve pana janātiādipi mahāaṭṭhakathāyameva vacanaṃ, tadeva pacchā vuttattā pamāṇaṃ. Yakkhagahitaggahaṇeneva cettha visaññībhūtopi saṅgahito. Ekabhaṅgena nipanno pana anipannattā āpattito muccatiyevāti gahetabbaṃ.

Mit der Wendung 'ekabhaṅgena' (mit einer Beugung) ist gemeint: Ohne beide Füße vom Boden zu lösen, den Körper auf eine Seite zu beugen und so dazuliegen. In der Mahāaṭṭhakathā ist dies jedoch mit den Worten des Thera Mahāpaduma verknüpft; damit zeigt er auf: 'Dies ist die in der Mahāaṭṭhakathā niedergeschriebene Lehrmeinung des Thera Mahāpaduma.' Darin sagte der Thera Mahāpaduma: 'Da jedoch [auch für einen Schlafenden] ein Unvermögen [zur Kontrolle] vorliegt, ist kein Vergehen zu erkennen.' Die Lehrer hingegen sprechen für einen Schlafenden nicht von Straffreiheit (anāpatti), da wegen des Fehlens von Bewusstlosigkeit ein Vermögen [zur Kontrolle] vorliegt. Wenn Bewusstlosigkeit vorliegt, besteht in der Tat Straffreiheit. Auch die Passage 'Zwei Personen aber...' usw. ist eine Aussage direkt in der Mahāaṭṭhakathā; eben diese ist maßgeblich, da sie später dargelegt wurde. Hierbei ist durch die Erwähnung des von einem Yakkha Besessenen auch derjenige eingeschlossen, der bewusstlos geworden ist. Wer sich jedoch auf einer Seite liegend [mit gebeugtem Körper] niederlässt, ist, da dies nicht als volles Liegen gilt, gänzlich frei von einem Vergehen – so ist dies zu verstehen.

78. Apadeti ākāse. Padanti padavaḷañjaṃ, tenāha ‘‘ākāse pada’’nti. Etadagganti eso aggo. Yadidanti yo ayaṃ. Sesaṃ uttānameva.

78. 'Apade' bedeutet: im Raum (am Himmel). 'Pada' bedeutet: Fußspur; daher heißt es 'eine Fußspur im Raum' (ākāse padaṃ). 'Etadaggaṃ' bedeutet: dieser ist der Vorzüglichste. 'Yadidaṃ' bedeutet: welcher dieser ist. Der Rest ist vollkommen klar.

Iti samantapāsādikāya vinayaṭṭhakathāya vimativinodaniyaṃ

Dies ist die Erläuterung im Vimativinodanī-Tika, dem Kommentar zur Vinaya-Auslegung namens Samantapāsādikā.

Paṭhamapārājikavaṇṇanānayo niṭṭhito.

Die Darlegung der Erklärung des ersten Pārājika ist abgeschlossen.

2. Dutiyapārājikaṃ

2. Das zweite Pārājika

Adutiyenāti [Pg.163] asadisena jinena yaṃ dutiyaṃ pārājikaṃ pakāsitaṃ, tassa idāni yasmā saṃvaṇṇanākkamo patto, tasmā assa dutiyassa ayaṃ saṃvaṇṇanā hotīti yojanā.

Mit 'adutiyena' ist gemeint: Da nun die Reihe der Kommentierung für jenes zweite Pārājika herangekommen ist, welches vom unvergleichlichen Sieger (jinena) verkündet wurde, ist dies die Erklärung für dieses zweite [Pārājika] – so lautet die syntaktische Verknüpfung (yojanā).

Dhaniyavatthuvaṇṇanā

Die Erklärung der Dhaniya-Vorgeschichte (Dhaniyavatthu).

84. Rājūhi gahitanti rājagahanti āha ‘‘mandhātū’’ti. Rājapurohitena pariggahitampi rājapariggahitamevāti mahāgovindaggahaṇaṃ, nagarasaddāpekkhāya cettha ‘‘rājagaha’’nti napuṃsakaniddeso. Aññepettha pakāreti susaṃvihitārakkhattā rājūnaṃ gahaṃ gehabhūtanti rājagahantiādike pakāre. Vasantavananti kīḷāvanaṃ, vasantakāle kīḷāya yebhuyyattā pana vasantavananti vuttaṃ.

84. 'Von Königen in Besitz genommen' (rājūhi gahitaṃ) bedeutet 'Rājagaha'; diesbezüglich sagte er 'Mandhātu' usw. Selbst wenn es vom königlichen Hofpriester (rājapurohita) in Besitz genommen wurde, gilt es dennoch als königlicher Besitz; daher erfolgt die Erwähnung von Mahāgovinda. Hierbei steht der sächliche Bezug 'Rājagahaṃ' (napuṃsakaniddeso) im Hinblick auf das Wort 'nagara' (Stadt). Weitere Erklärungsweisen hierzu (aññepettha pakāre) sind Arten wie: 'Da es wegen wohleingerichteten Schutzes das Haus bzw. die Wohnstätte der Könige (rājūnaṃ gahaṃ gehabhūtaṃ) ist, heißt es Rājagaha' usw. 'Vasantavana' bedeutet Spiel- und Lustwald (kīḷāvana); wegen des Überwiegens des Spielens zur Frühlingszeit (vasantakāle) wird es jedoch 'vasantavana' genannt.

Sadvārabandhāti vassūpagamanayoggatādassanaṃ. Nālakapaṭipadanti suttanipāte (su. ni. 684 ādayo) nālakattherassa desitaṃ moneyyapaṭipadaṃ. Pañcannaṃ chadanānanti tiṇapaṇṇaiṭṭhakasilāsudhāsaṅkhātānaṃ pañcannaṃ. No ce labhati…pe… sāmampi kātabbanti iminā nāvāsatthavaje ṭhapetvā aññattha ‘‘asenāsaniko aha’’nti ālayakaraṇamattena upagamanaṃ na vaṭṭati. Senāsanaṃ pariyesitvā vacībhedaṃ katvā vassaṃ upagantabbamevāti dasseti. ‘‘Na, bhikkhave, asenāsanikenā’’tiādinā (mahāva. 204) hi pāḷiyaṃ ‘‘nālakapaṭipadaṃ paṭipannenāpī’’ti aṭṭhakathāyañca avisesena daḷhaṃ katvā vuttaṃ, nāvāsatthavajesuyeva ca ‘‘anujānāmi, bhikkhave, nāvāya vassaṃ upagantu’’ntiādinā (mahāva. 203) asatipi senāsane ālayakaraṇavasena vassūpagamanaṃ anuññātaṃ, nāññatthāti gahetabbaṃ. Ayamanudhammatāti sāmīcivattaṃ. Katikavattānīti bhassārāmatādiṃ vihāya sabbadā appamattehi bhavitabbantiādikatikavattāni. Khandhakavattānīti ‘‘āgantukādikhandhakavattaṃ pūretabba’’nti evaṃ khandhakavattāni ca adhiṭṭhahitvā.

'Sadvārabandhā' (mit verschließbaren Toren versehen) zeigt die Eignung für den Eintritt in die Regenzeit-Klausur (vassūpagamana) an. 'Nālakapaṭipadā' bezieht sich auf die im Suttanipāta für den Thera Nālaka dargelegte Praxis des Weisen (moneyyapaṭipadā). 'Von fünf Bedachungen' (pañcannaṃ chadanānaṃ) bedeutet von den fünf Arten, die als Gras, Blätter, Ziegel, Steine und Mörtel/Verputz bekannt sind. Durch die Passage 'Wenn er keine [Unterkunft] erhält ... [usw.] ... muss er sie selbst herstellen' wird gezeigt, dass – außer auf einem Boot, in einer Karawane oder einem Viehkraal (nāvāsatthavaje ṭhapetvā) – andernorts das Eingehen der Klausur allein durch das Errichten eines Behelfsheims (ālayakaraṇamattena) unter dem Vorwand 'Ich habe keine Unterkunft' nicht zulässig ist. Man muss eine Unterkunft suchen, ein mündliches Versprechen abgeben (vacībhedaṃ katvā) und so die Regenzeit-Klausur antreten – dies wird hiermit verdeutlicht. Denn im Pāli-Kanon wird mit den Worten 'Nicht, ihr Mönche, von einem, der keine Unterkunft hat...' usw. und im Kommentar mit den Worten 'Selbst von einem, der die Nālaka-Praxis übt...' dies ausnahmslos mit Nachdruck betont. Und nur bezüglich Booten, Karawanen und Viehkraalen ist durch Stellen wie 'Ich erlaube, ihr Mönche, die Klausur auf einem Boot anzutreten...' usw. der Eintritt in die Klausur durch das bloße Errichten eines Behelfsheims gestattet, selbst wenn keine feste Unterkunft vorhanden ist, nicht jedoch andernorts – so ist dies aufzufassen. 'Ayamanudhammatā' bedeutet schickliche Pflicht (sāmīcivattaṃ). 'Katikavattāni' sind Vereinbarungen wie: Unter Verzicht auf die Lust am Reden (bhassārāmatā) etc. muss man allzeit achtsam sein usw. 'Khandhakavattāni' bezieht sich darauf, dass man sich vornimmt: 'Die im Khandhaka dargelegten Pflichten, wie etwa die Pflichten für neuankommende Mönche (āgantukavatta) usw., sind zu erfüllen', und somit diese Khandhaka-Pflichten auf sich nimmt (adhiṭṭhahitvā).

Vassaṃvutthāti padassa aṭṭhakathāyaṃ ‘‘purimikāya upagatā mahāpavāraṇāya pavāritā pāṭipadadivasato paṭṭhāya ‘vutthavassā’ti vuccantī’’ti vuttattā mahāpavāraṇādivase pavāretvā vā appavāretvā vā aññattha gacchantehi [Pg.164] sattāhakaraṇīyanimitte sati eva gantabbaṃ, nāsati, itarathā vassacchedo dukkaṭañca hotīti veditabbaṃ. ‘‘Imaṃ temāsaṃ vassaṃ upemī’’ti hi ‘‘na, bhikkhave, vassaṃ upagantvā purimaṃ vā temāsaṃ pacchimaṃ vā temāsaṃ avasitvā cārikā pakkamitabbā’’ti (mahāva. 185) ca vuttaṃ. Idheva ca vassaṃvutthā temāsaccayena…pe… pakkamiṃsūti vuttaṃ. Pavāraṇādivasopi temāsapariyāpannova. Keci pana ‘‘anujānāmi, bhikkhave, vassaṃvutthānaṃ bhikkhūnaṃ tīhi ṭhānehi pavāretunti (mahāva. 209) pavāraṇākammassa pubbeyeva vassaṃvutthānanti vutthavassatāya vuttattā mahāpavāraṇādivase sattāhakaraṇīyanimittaṃ vināpi yathāsukhaṃ gantuṃ vaṭṭatī’’ti vadanti, taṃ tesaṃ matimattaṃ, vutthavassānañhi pavāraṇānujānanaṃ anupagatachinnavassādīnaṃ nivattanatthaṃ kataṃ, na pana pavāraṇādivase avasitvā pakkamitabbanti dassanatthaṃ tadatthassa idha pasaṅgābhāvā, pavāraṇaṃ kātuṃ anucchavikānaṃ pavāraṇā idha vidhīyati, ye ca vassaṃ upagantvā vassacchedañca akatvā yāva pavāraṇādivasā vasiṃsu, te tattakena pavāraṇākammaṃ pati pariyāyato vutthavassāti vuccanti, appakaṃ ūnamadhikaṃ vā gaṇanūpagaṃ na hotīti ñāyato, na kathinakammaṃ pati temāsassa aparipuṇṇattā, itarathā tasmiṃ mahāpavāraṇādivasepi kathinatthārappasaṅgato. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, vassaṃvutthānaṃ bhikkhūnaṃ kathinaṃ attharitu’’nti (mahāva. 306) idaṃ pana ‘‘na, bhikkhave, vassaṃ upagantvā purimaṃ vā temāsaṃ pacchimaṃ vā temāsaṃ avasitvā cārikā pakkamitabbā’’tiādi (mahāva. 185) ca nippariyāyato mahāpavāraṇāya anantarapāṭipadadivasato paṭṭhāya kathinatthāraṃ pakkamanañca sandhāya vuttaṃ, parivāre ca ‘‘kathinassa atthāramāso jānitabbo’’ti (pari. 412) vatvā ‘‘vassānassa pacchimo māso jānitabbo’’ti (pari. 412) vuttaṃ. Yo hi kathinatthārassa kālo, tato paṭṭhāyeva cārikāpakkamanassāpi kālo, na tato pure vassaṃvutthānaṃyeva kathinatthārārahattā. Yadaggena hi pavāraṇādivase kathinatthāro na vaṭṭati, tadaggena bhikkhūpi vutthavassā na honti pavāraṇādivasassa avutthattā.

Bezüglich des Wortes 'vassaṃvutthā' (die Regenzeit überstanden habend) heißt es im Kommentar: 'Diejenigen, die die frühere Klausur angetreten und die große Pavāraṇā durchgeführt haben, werden ab dem ersten Tag nach Vollmond (pāṭipadadivasa) als "vutthavassā" bezeichnet.' Daher ist zu wissen: Wenn man am Tag der großen Pavāraṇā – ob mit oder ohne Durchführung der Pavāraṇā – andernorts reisen will, darf man dies nur tun, wenn ein triftiger Grund vorliegt, der innerhalb von sieben Tagen zu erledigen ist (sattāhakaraṇīya); liegt kein solcher Grund vor, darf man nicht reisen. Andernfalls liegt ein Bruch der Klausur (vassaccheda) und ein Dukkaṭa-Vergehen vor. Denn es wurde gelehrt: 'Ich trete die Klausur für diese drei Monate an' und: 'Mönche, wer die Klausur angetreten hat, darf nicht auf Wanderschaft gehen, ohne die früheren drei Monate oder die späteren drei Monate vollendet zu haben.' Und genau hier wird gesagt: 'Die die Klausur vollendet hatten, brachen nach Ablauf der drei Monate ... [usw.] ... auf.' Auch der Tag der Pavāraṇā gehört noch zu den drei Monaten. Einige Lehrer behaupten jedoch: 'Weil es heißt: "Ich erlaube, ihr Mönche, den Mönchen, welche die Klausur vollendet haben (vassaṃvutthānaṃ), die Pavāraṇā auf dreifache Weise durchzuführen", und somit der Zustand des Vollendens der Klausur (vutthavassatā) noch vor der Pavāraṇā-Handlung (pavāraṇākamma) ausgedrückt wird, sei es zulässig, am Tag der großen Pavāraṇā auch ohne einen Sieben-Tage-Grund (sattāhakaraṇīya) nach Belieben abzureisen.' Dies ist jedoch bloß deren persönliche Meinung (matimattaṃ). Denn die Erlaubnis der Pavāraṇā für diejenigen, welche die Klausur vollendet haben, dient dem Zweck, diejenigen auszuschließen, die die Klausur gar nicht angetreten oder vorzeitig abgebrochen haben; sie dient nicht dazu aufzuzeigen, dass man am Pavāraṇā-Tag abreisen darf, ohne die Klausurzeit vollständig abgesessen zu haben, da diese Bedeutung hier nicht anwendbar ist. Hier wird die Pavāraṇā für diejenigen geregelt, die zur Durchführung der Pavāraṇā berechtigt sind. Und diejenigen, die die Klausur antraten und ohne Unterbrechung bis zum Pavāraṇā-Tag blieben, werden im Hinblick auf die Pavāraṇā-Handlung im übertragenen Sinne (pariyāyato) als "vutthavassā" bezeichnet, da nach logischer Abwägung (ñāyato) eine winzige Abweichung (zu wenig oder zu viel) rechnerisch nicht ins Gewicht fällt. In Bezug auf die Kathina-Handlung werden sie jedoch nicht so genannt, da die drei Monate [zu diesem Zeitpunkt] noch nicht vollkommen abgeschlossen sind; andernfalls wäre das Ausbreiten des Kathina-Mantes auch an jenem Tag der großen Pavāraṇā zulässig. Die Stelle 'Ich erlaube, ihr Mönche, den Mönchen, welche die Klausur vollendet haben, das Kathina-Gewand auszubreiten' sowie die Passage 'Mönche, wer die Klausur angetreten hat ... [usw.] ... darf nicht auf Wanderschaft gehen' beziehen sich im eigentlichen, direkten Sinne (nippariyāyato) auf das Ausbreiten des Kathina-Gewands und das Aufbrechen auf Wanderschaft ab dem Tag unmittelbar nach der großen Pavāraṇā. Und im Parivāra heißt es, nachdem gesagt wurde: 'Der Monat für das Ausbreiten des Kathina ist zu wissen': 'Als der letzte Monat der Regenzeit ist er zu wissen.' Denn welche Zeit auch immer für das Ausbreiten des Kathina gilt, eben ab dieser Zeit gilt auch die Zeit für das Aufbrechen auf Wanderschaft, nicht jedoch davor, da nur diejenigen, welche die Klausur tatsächlich vollendet haben, für das Ausbreiten des Kathina würdig sind. Da nämlich am Tag der Pavāraṇā selbst das Ausbreiten des Kathina nicht zulässig ist, sind auch die Mönche an diesem Tag noch nicht als [vollständig] "vutthavassā" anzusehen, weil der Tag der Pavāraṇā selbst [zu diesem Zeitpunkt] noch nicht vollständig vergangen ist.

Yaṃ pana sāratthadīpaniyaṃ (sārattha. ṭī. pārājikakaṇḍa 2.84) ‘‘ekadesena avutthampi taṃ divasaṃ vutthabhāgāpekkhāya vutthameva hotī’’tiādi vuttaṃ, taṃ na yuttaṃ, taṃdivasapariyosāne aruṇuggamanakāle vasantova hi taṃ divasaṃ vuttho nāma hoti [Pg.165] parivāsaaraññavāsādīsu viya, ayañca vicāraṇā upari vassūpanāyikakkhandhake āvi bhavissatīti tattheva taṃ pākaṭaṃ karissāma.

Was jedoch in der Sāratthadīpanī gesagt wurde, nämlich: 'Selbst wenn man einen Teil des Tages nicht dort verweilt hat, gilt der Tag im Hinblick auf den verweilten Teil dennoch als verweilt', das ist nicht angemessen. Denn nur wer bis zum Zeitpunkt des Sonnenaufgangs am Ende des betreffenden Tages dort wohnt, gilt als jemand, der an diesem Tag verweilt hat, wie es sich auch beim Parivāsa, dem Leben im Wald und so weiter verhält. Diese Untersuchung wird weiter unten im Vassūpanāyikakkhandhaka deutlich werden; dort werden wir sie ausführlich darlegen.

Mahāpavāraṇāya pavāritāti purimikāya vassaṃ upagantvā acchinnavassatādassanaparaṃ etaṃ kenaci antarāyena appavāritānampi vutthavassattā. Na ovassiyatīti anovassakanti kammasādhanaṃ daṭṭhabbaṃ, yathā na temiyati, tathā katvāti attho. Anavayoti ettha anusaddo vicchāyaṃ vattatīti āha anu anu avayotiādi. Ācariyassa kammaṃ ācariyakanti āha ‘‘ācariyakamme’’ti. Kaṭṭhakammaṃ thambhādi. Telatambamattikāyāti telamissāya tambamattikāya.

Der Ausdruck 'nach der großen Pavāraṇā eingeladen (pavāritā)' bezieht sich auf jene, die die erste Regenzeit angetreten haben, und zielt darauf ab, das ununterbrochene Verweilen während der Regenzeit aufzuzeigen; denn selbst wenn einige Mönche aufgrund eines Hindernisses die Pavāraṇā nicht vollzogen haben, haben sie dennoch die Regenzeit vollendet. 'Es wird nicht beregnet, daher heißt es wasserdicht (anovassaka)' – dies ist als ein Kammasādhana (Passiv-Bildung) zu verstehen; die Bedeutung ist: 'so beschaffen, dass es nicht nass wird'. Im Wort 'anavayo' steht das Präfix 'anu' im Sinne der Wiederholung (vicchā); deshalb sagte er 'anu anu avayo' usw. Das Werk eines Lehrers (ācariya) ist 'ācariyaka'; darum sagte er 'ācariyakamme' (in der Arbeit des Lehrers). Holzarbeit (kaṭṭhakamma) bezieht sich auf Säulen und Ähnliches. 'Mit öliger roter Erde (telatambamattikāya)' bedeutet mit roter Erde, die mit Öl vermischt ist.

85. Kuṭikāya karaṇabhāvanti kuṭiyā katabhāvaṃ. Kiṃ-saddappayoge anāgatappaccayavidhānaṃ sandhāya tassa lakkhaṇantiādi vuttaṃ. Kiñcāpi therassa pāṇaghātādhippāyo natthi, anupaparikkhitvā karaṇena pana bahūnaṃ pāṇānaṃ maraṇattā pāṇe byābādhentassātiādi vuttaṃ. Pātabyabhāvanti vināsetabbataṃ. Pāṇātipātaṃ karontānanti therena akatepi pāṇātipāte pāṇakānaṃ maraṇamattena pacchimānaṃ lesena gahaṇākāraṃ dasseti, tena ca ‘‘mama tādisaṃ akusalaṃ natthī’’ti pacchimānaṃ vipallāsalesaggahaṇanimittakiccaṃ na kattabbanti dīpitaṃ hoti. Diṭṭhānugatinti diṭṭhassa kammassa anupagamanaṃ anukiriyaṃ, diṭṭhiyā vā laddhiyā anugamanaṃ gāhaṃ. Ghaṃsitabbeti madditabbe, vināsitabbeti attho. Kataṃ labhitvā tattha vasantānampi dukkaṭamevāti idaṃ bhagavatā kuṭiyā bhedāpanavacanena siddhaṃ, sāpi tiṇadabbasambhārehi tulāthambhādīhi amissā suddhamattikāmayāpi iṭṭhakāhi katā vaṭṭati. Keci hi iṭṭhakāhiyeva thambhe cinitvā tadupari iṭṭhakāhiyeva vitānādisaṇṭhānena tulādidārusambhāravirahitaṃ chadanampi bandhitvā iṭṭhakāmayameva āvasathaṃ karonti, tādisaṃ vaṭṭati. Giñjakāvasathasaṅkhepena katāti ettha giñjakā vuccanti iṭṭhakā, tāhiyeva kato āvasatho giñjakāvasatho. Vayakammampīti mattikuddhāraṇaiṭṭhakadārucchedanādikārakānaṃ dinnabhattavettanādivatthubbayena nipphannakammampi atthi, etena kuṭibhedakānaṃ gīvādibhāvaṃ parisaṅkati. Titthiyadhajoti titthiyānameva saññāṇabhūtattā vuttaṃ. Te hi īdisesu cāṭiādīsu vasanti. Aññānipīti pi-saddena attanā vuttakāraṇadvayampi mahāaṭṭhakathāyameva vuttanti dasseti. Yasmā sabbamattikāmayā [Pg.166] kuṭi sītakāle atisītā uṇhakāle ca uṇhā sukarā ca hoti corehi bhindituṃ, tasmā tattha ṭhapitapattacīvarādikaṃ sītuṇhacorādīhi vinassatīti vuttaṃ ‘‘pattacīvaraguttatthāyā’’ti. Chindāpeyya vā bhindāpeyya vā anupavajjoti idaṃ ayaṃ kuṭi viya sabbathā anupayogārahaṃ sandhāya vuttaṃ. Yaṃ pana pañcavaṇṇasuttehi vinaddhachattādikaṃ, tattha akappiyabhāgova chinditabbo, na tadavaseso tassa kappiyattā, taṃ chindanto upavajjova hoti. Teneva vakkhati ‘‘ghaṭakampi vāḷarūpampi bhinditvā dhāretabba’’ntiādi.

85. 'Den Zustand des Erbauens einer kleinen Hütte (kuṭikāya karaṇabhāvaṃ)' bedeutet die Tatsache, dass eine Hütte gebaut wurde. Im Hinblick auf die Anwendung des Wortes 'kiṃ' bezieht sich die Formulierung 'sein Merkmal (tassa lakkhaṇaṃ)' usw. auf die Vorschrift über zukünftige Suffixe. Obwohl der Ehrwürdige Dhaniya keineswegs die Absicht hatte, Lebewesen zu töten, wurde dennoch gesagt: 'für jemanden, der Lebewesen schädigt (pāṇe byābādhentassa)' usw., weil viele Insekten starben, da er den Bau ohne vorherige Untersuchung durchführte. 'Der Zustand des Herabwerfens (pātabyabhāvaṃ)' bedeutet die Zerstörungswürdigkeit. Mit den Worten 'für jene, die das Töten von Lebewesen begehen (pāṇātipātaṃ karontānaṃ)' zeigt er auf, wie spätere Generationen allein durch den Tod der Insekten – selbst wenn der Ehrwürdige kein Töten begangen hat – dies als Vorwand nehmen könnten; und damit wird verdeutlicht: 'Ich habe kein solches unheilsames Karma' – man sollte keine Handlung vollziehen, die künftigen Generationen als Anlass dient, einen verfälschten Vorwand zu ergreifen. 'Dem Gesehenen folgen (diṭṭhānugati)' bedeutet das Nachahmen oder Kopieren einer gesehenen Handlung, oder das Folgen und Annehmen einer Ansicht oder Lehre. 'Zu zerreiben (ghaṃsitabbe)' bedeutet zu zertreten oder zu zerstören; das ist die Bedeutung. Die Aussage: 'Selbst für jene, die dort wohnen, nachdem sie die fertige Hütte vorgefunden haben, ist es nur ein Dukkaṭa-Vergehen', ist durch die Anweisung des Erhabenen zur Zerstörung der Hütte bewiesen. Selbst wenn sie frei von Gras- und Baumaterialien wie Balken, Säulen usw. ist, ist eine aus Ziegeln gebaute Hütte zulässig, selbst wenn sie nur aus reinem Lehm besteht. Denn manche errichten die Säulen nur aus Ziegeln, bauen darüber ein Dach ebenfalls nur aus Ziegeln in Form eines Baldachins – frei von Holzteilen wie Balken – und stellen so ein gänzlich aus Ziegeln bestehendes Gebäude her; ein solches ist zulässig. In dem Ausdruck 'im Stil eines Ziegelhauses gebaut (giñjakāvasathasaṅkhepena katā)' werden Ziegel als 'giñjakā' bezeichnet; ein mit ihnen erbautes Haus ist ein 'giñjakāvasatha'. 'Auch die aufgewendete Arbeit (vayakammampi)' bedeutet, dass es auch Arbeit gibt, die durch den Aufwand von Gütern wie bereitgestelltes Essen, Löhne usw. für diejenigen vollbracht wird, die Lehm ausheben, Ziegel brennen oder Holz schlagen; damit erwägt er die Ersatzpflicht (gīvādibhāva) derjenigen, die die Hütte zerstören. 'Das Banner der Sektierer (titthiyadhajo)' wurde gesagt, weil es ein Erkennungsmerkmal allein der Sektierer ist; denn diese wohnen in solchen Tonkrügen und dergleichen. Bei dem Wort 'auch andere (aññānipi)' zeigt er durch das Wort 'api' (auch) an, dass beide von ihm genannten Gründe in der Mahāaṭṭhakathā selbst dargelegt sind. Da eine Hütte, die ganz aus Lehm besteht, in der kalten Jahreszeit extrem kalt und in der heißen Jahreszeit extrem heiß ist, und zudem von Dieben leicht beschädigt werden kann, wurde gesagt: 'zum Schutz von Almosenschale und Robe (pattacīvaraguttatthāyā)', da das dort abgelegte Hab und Gut durch Kälte, Hitze, Diebe usw. Schaden nehmen würde. 'Ob er sie abschneiden oder einschlagen lässt, er ist ohne Tadel (chindāpeyya vā bhindāpeyya vā anupavajjo)' – dies wurde im Hinblick auf etwas gesagt, das wie diese Hütte völlig unbrauchbar ist. Wenn jedoch ein Sonnenschirm oder Ähnliches mit fünffarbigen Fäden umwickelt ist, darf nur der unzulässige Teil abgeschnitten werden, nicht aber der Rest, da dieser Rest zulässig ist; wer diesen zulässigen Teil abschneidet, ist durchaus tadelnswert. Genau deshalb wird er später sagen: 'Nachdem man das krugförmige Teil (ghaṭaka) und die Tierfigur (vāḷarūpa) herausgebrochen hat, sollte man es tragen' usw.

Pāḷimuttakavinicchayavaṇṇanā

Erklärung der Entscheidungen außerhalb der kanonischen Texte (Pāḷimuttakavinicchayavaṇṇanā)

Chattadaṇḍaggāhakaṃ salākapañjaranti ettha yo pañjarasalākānaṃ majjhaṭṭho bunde puthulo ahicchattakasadiso agge sachiddo yattha daṇḍantaraṃ pavesetvā chattaṃ gaṇhanti, yo vā sayameva dīghatāya gahaṇadaṇḍo hoti, ayaṃ chattadaṇḍo nāma, tassa aparigaḷanatthāya chattasalākānaṃ mūlappadesadaṇḍassa samantato daḷhapañjaraṃ katvā suttehi vinandhanti, so padeso chattadaṇḍagāhakasalākapañjaraṃ nāma, taṃ vinandhituṃ vaṭṭati. Na vaṇṇamaṭṭhatthāyāti iminā thirakaraṇatthameva ekavaṇṇasuttena vinandhiyamānaṃ yadi vaṇṇamaṭṭhaṃ hoti, na tattha dosoti dasseti. Āraggenāti nikhādanamukhena. Daṇḍabundeti daṇḍamūle koṭiyaṃ. Chattamaṇḍalikanti chattapañjare maṇḍalākārena baddhadaṇḍavalayaṃ. Ukkiritvāti ninnaṃ, unnataṃ vā katvā.

In der Phrase 'das die Schirmstange haltende Rippengestell (chattadaṇḍaggāhakaṃ salākapañjaranti)' bezeichnet jenes Teil, das sich in der Mitte der Schirmrippen befindet, an der Basis breit ist, einem Pilz gleicht, an der Spitze ein Loch hat, in das man eine Stange einführt, um den Schirm zu halten, oder welches aufgrund seiner eigenen Länge selbst als Haltegriff dient, die sogenannte Schirmstange (chattadaṇḍa). Damit dieses Teil am Ansatz der Schirmrippen nicht abrutscht, fertigt man ringsherum ein festes Rippengestell an und umwickelt es mit Fäden. Dieser Bereich wird 'das die Schirmstange haltende Rippengestell' genannt; es ist zulässig, diesen Bereich zu umwickeln. Mit den Worten 'nicht um einer schönen Farbe willen (na vaṇṇamaṭṭhatthāyā)' zeigt er Folgendes auf: Wenn beim Umwickeln mit einem einfarbigen Faden, das ausschließlich zur Befestigung dient, ein schönes Aussehen entsteht, so liegt darin kein Fehler. 'Mit einer Ahle (āraggena)' bedeutet mit der Schneide eines Meißels. 'An der Basis des Stocks (daṇḍabunde)' bedeutet am unteren Ende des Griffs. 'Der Schirmring (chattamaṇḍalikanti)' ist ein in Kreisform gebundener Ring aus Stäben am Schirmgestell. 'Nachdem man es ausgeschnitzt hat (ukkaritvā)' bedeutet, indem man es entweder vertieft oder erhöht gestaltet hat.

Nānāsuttakehīti nānāvaṇṇehi suttehi. Idañca tathā karontānaṃ vasena vuttaṃ, ekavaṇṇasuttakenāpi na vaṭṭatiyeva, ‘‘pakatisūcikammameva vaṭṭatī’’ti hi vuttaṃ. Paṭṭamukheti dvinnaṃ paṭṭānaṃ saṅghaṭitaṭṭhānaṃ sandhāyetaṃ vuttaṃ. Pariyanteti cīvarapariyante, anuvātaṃ sandhāyetaṃ vuttaṃ. Veṇinti varakasīsākārena sibbanaṃ. Saṅkhalikanti diguṇasaṅkhalikākārena sibbanaṃ, veṇiṃ vā saṅkhalikaṃ vā karontīti pakatena sambandho. Agghiyaṃ nāma cetiyasaṇṭhānaṃ, yaṃ agghiyatthambhoti vadanti. Ukkirantīti uṭṭhapenti. Catukoṇameva vaṭṭatīti gaṇṭhikapāsakapaṭṭāni sandhāya vuttaṃ. Koṇasuttapiḷakāti gaṇṭhikapāsakapaṭṭānaṃ koṇehi bahi niggatasuttānaṃ [Pg.167] piḷakākārena ṭhapitakoṭiyoti keci vadanti, te piḷake chinditvā duviññeyyā kātabbāti tesaṃ adhippāyo. Keci pana ‘‘koṇasuttā ca piḷakāti dveyevā’’ti vadanti, tesaṃ matena gaṇṭhikapāsakapaṭṭānaṃ koṇato koṇehi nīhatasuttā koṇasuttā nāma. Samantato pana pariyantena katā caturassasuttā piḷakā nāma. Taṃ duvidhampi keci cīvarato visuṃ paññāyanatthāya vikārayuttaṃ karonti, taṃ nisedhāya ‘‘duviññeyyarūpā vaṭṭantī’’ti vuttaṃ, na pana sabbathā acakkhugocarabhāvena sibbanatthāya tathāsibbanassa asakkuṇeyyattā. Yathā pakaticīvarato vikāro na paññāyati, evaṃ sibbitabbanti adhippāyo. Rajanakammato pubbe paññāyamānopi viseso cīvare ratte ekavaṇṇatāya na paññāyatīti āha ‘‘cīvare ratte’’ti. Maṇināti nīlamaṇiādimaṭṭhapāsāṇena, aṃsavaddhakakāyabandhanādikaṃ pana acīvarattā saṅkhādīhi ghaṃsituṃ vaṭṭatīti vadanti. Kaṇṇasuttakanti cīvarassa dīghato tiriyañca sibbitānaṃ catūsu kaṇṇesu koṇesu ca nikkhantānaṃ suttasīsānametaṃ nāmaṃ, taṃ chinditvāva pārupitabbaṃ, tenāha ‘‘rajitakāle chinditabba’’nti. Bhagavatā anuññātaṃ ekaṃ kaṇṇasuttampi atthi, taṃ pana nāmena sadisampi ito aññamevāti dassetuṃ yaṃ panātiādi vuttaṃ. Lagganatthāyāti cīvararajjuyaṃ cīvarabandhanatthāya. Gaṇṭhiketi dantādimaye. Pīḷakāti binduṃ binduṃ katvā uṭṭhāpetabbapīḷakā.

„Mit verschiedenfarbigen Fäden“ (nānāsuttakehi) bedeutet mit Fäden von verschiedenen Farben. Dies ist im Hinblick auf diejenigen gesagt, die es so machen; selbst mit einem einfarbigen Faden ist es keineswegs zulässig, denn es wurde gesagt: „Nur die gewöhnliche Nadelarbeit ist zulässig.“ „Am Rand des Bandes“ (paṭṭamukhe) ist im Hinblick auf die Verbindungsstelle zweier Bänder gesagt. „Am Saum“ (pariyante) ist im Hinblick auf die Saumeinfassung am Rand der Robe gesagt. „Zopfartig“ (veṇi) bedeutet eine Naht in Form einer Hirse-Ähre. „Kettenartig“ (saṅkhalika) bedeutet eine Naht in Form einer doppelten Kette. „Sie machen eine zopfartige oder kettenartige Naht“ ist die syntaktische Verbindung mit dem Hauptsatz. Ein „Agghiya“ ist ein cetiya-förmiges Muster, das auch als „Agghiya-Säule“ bezeichnet wird. „Herausheben“ (ukkiranti) bedeutet hervortreten lassen. „Nur das Viereckige ist zulässig“ ist im Hinblick auf die Bänder der Knöpfe und Schlaufen gesagt. „Eckfaden-Kügelchen“ (koṇasuttapiḷakā): Einige sagen, dies seien die Fadenenden, die aus den Ecken der Knopf- und Schlaufenbänder herausragen und in Form von kleinen Kügelchen belassen wurden. Ihr Sinn ist, dass man diese Kügelchen abschneiden und unauffällig machen sollte. Andere wiederum sagen: „Es gibt nur zweierlei: Eckfäden und Kügelchen.“ Nach ihrer Ansicht heißen die Fäden, die von einer Ecke zu den anderen Ecken der Knopf- und Schlaufenbänder gezogen sind, „Eckfäden“. Die viereckigen Fäden, die ringsherum entlang des Randes verlaufen, heißen „Kügelchen“. Manche machen diese beiden Arten von der Robe getrennt und mit Verzierungen versehen, damit sie deutlich erkennbar sind; um dies zu verbieten, wurde gesagt: „Sie sind zulässig, wenn sie von schwer erkennbarer Form sind“, nicht jedoch, um sie so zu nähen, dass sie für das Auge völlig unsichtbar sind, da ein solches Nähen unmöglich ist. Der Sinn ist, dass es so genäht werden soll, dass die Verzierung gegenüber einer gewöhnlichen Robe nicht auffällt. Auch wenn der Unterschied vor dem Färben erkennbar ist, ist er nach dem Färben der Robe aufgrund der Einfarbigkeit nicht mehr erkennbar; daher heißt es: „Wenn die Robe gefärbt ist“. „Mit einem Juwel“ (maṇinā) bedeutet mit einem glatten Stein wie einem Saphir; sie sagen, dass es zulässig ist, Achselbänder, Gürtel und Ähnliches – da sie keine Roben sind – mit Muscheln oder Ähnlichem zu glätten. „Eckenfädchen“ (kaṇṇasuttaka) ist die Bezeichnung für die Fadenenden, die an den vier Ecken und Kanten der der Länge und Breite nach genähten Robe heraustreten. Man darf die Robe erst tragen, wenn man sie abgeschnitten hat; daher heißt es: „Sie müssen zur Zeit des Färbens abgeschnitten werden“. Es gibt auch ein einzelnes Eckenfädchen, das vom Erhabenen erlaubt wurde; um jedoch zu zeigen, dass dieses, obwohl namensgleich, von dem hiesigen verschieden ist, wurde die Passage beginnend mit „Was aber...“ gesagt. „Zum Zwecke des Aufhängens“ bedeutet zum Befestigen der Robe an der Robenleine. „Am Knopf“ (gaṇṭhike) bedeutet an einem aus Elfenbein o. ä. hergestellten. „Kügelchen“ (pīḷakā) bedeutet Kügelchen, die punktweise hervorgehoben werden sollen.

Thālake vāti tambādimaye puggalike tividhepi kappiyathālake. Na vaṭṭatīti maṇivaṇṇakaraṇappayogo na vaṭṭati, telavaṇṇakaraṇatthaṃ pana vaṭṭati. Pattamaṇḍaleti tipusīsādimaye. ‘‘Na, bhikkhave, cittāni pattamaṇḍalāni dhāretabbāni rūpakākiṇṇāni bhittikammakatānī’’ti (cūḷava. 253) vuttattā ‘‘bhittikammaṃ na vaṭṭatī’’ti vuttaṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, makaradantakaṃ chinditu’’nti (cūḷava. 253) vuttattā ‘‘makaradantakaṃ pana vaṭṭatī’’ti vuttaṃ, idaṃ pana pāḷiyā laddhampi idha pāḷiyā muttattā pāḷimuttakanaye vuttaṃ. Evamaññampi īdisaṃ.

„Oder in einer Schale“ (thālake vā) bezieht sich auf eine zulässige Schale aus Kupfer oder ähnlichem Material, die einer einzelnen Person gehört, in allen drei Arten. „Ist nicht zulässig“ bedeutet, dass das Bemühen, ihr die Farbe eines Edelsteins zu verleihen, unzulässig ist; um ihr jedoch die Farbe von Öl zu geben, ist es zulässig. „Auf dem Schalenständer“ (pattamaṇḍale) bezieht sich auf einen aus Blei, Zinn o. ä. hergestellten. Weil gesagt wurde: „O Mönche, bunte Schalenständer, die mit Figuren übersät oder mit Wandmalereien versehen sind, dürfen nicht getragen werden“, heißt es: „Eine Wandmalerei ist nicht zulässig“. Weil gesagt wurde: „Ich erlaube, o Mönche, ein Makara-Zahn-Muster einzuschneiden“, heißt es: „Ein Makara-Zahn-Muster hingegen ist zulässig“; obwohl dies aus dem kanonischen Text stammt, wurde es hier, da es an dieser Stelle im kanonischen Wortlaut nicht vorkommt, nach der Methode der kanonfreien Überlieferung dargelegt. Ebenso verhält es sich mit anderen ähnlichen Fällen.

Lekhā na vaṭṭatīti āraggena dinnalekhāva na vaṭṭati, jātihiṅgulikādivaṇṇehi katalekhā vaṭṭati. Chattamukhavaṭṭiyanti dhamakaraṇassa hatthena gahaṇachattākārassa [Pg.168] mukhavaṭṭiyaṃ, ‘‘parissāvanacoḷabandhanaṭṭhāne’’ti keci.

„Eine Linie ist nicht zulässig“ bedeutet, dass nur eine mit einer Ahle geritzte Linie unzulässig ist; eine mit Farben wie echtem Zinnober o. ä. gezogene Linie ist zulässig. „Am Rand der Schirmöffnung“ (chattamukhavaṭṭiyaṃ) bezeichnet den Rand der Öffnung des Wasserfilters, der die Form eines Schirms hat, den man mit der Hand greift. Einige sagen, dies bezieht sich auf die Stelle, an der das Filtertuch festgebunden wird.

Deḍḍubhasīsanti udakasappasīsaṃ. Acchīnīti kuñjaracchisaṇṭhānāni. Ekameva vaṭṭatīti ettha ekarajjukaṃ diguṇaṃ tiguṇaṃ katvāpi bandhituṃ na vaṭṭati, ekameva pana satavārampi sarīraṃ parikkhipitvā bandhituṃ vaṭṭati, bahurajjuke ekato katvā ekena nirantaraṃ veṭhetvā kataṃ ‘‘bahurajjuka’’nti na vattabbaṃ ‘‘vaṭṭatī’’ti vuttattā, taṃ murajasaṅkhaṃ na gacchatīti veditabbaṃ. Murajañhi nānāvaṇṇehi suttehi murajavaṭṭisaṇṭhānaṃ veṭhetvā kataṃ, idaṃ pana murajaṃ maddavīṇasaṅkhātaṃ pāmaṅgasaṇṭhānañca dasāsu vaṭṭati ‘‘kāyabandhanassa dasā jīranti; anujānāmi, bhikkhave, murajaṃ maddavīṇa’’nti (cūḷava. 278) vuttattā.

„Wassernatternkopf-Form“ (deḍḍubhasīsa) bedeutet den Kopf einer Wasserschlange. „Augen“ (acchīni) bedeutet Elefantenaugen-Muster. Bezüglich der Aussage „Nur eine einzige ist zulässig“ ist es unzulässig, eine einzelne Schnur doppelt oder dreifach gelegt zu binden; eine einzige Schnur darf man jedoch auch hundertmal um den Körper wickeln und festbinden. Ein Gürtel, der aus vielen zusammengefügten Schnüren besteht, die ununterbrochen mit einer einzelnen Schnur umwickelt sind, darf nicht als „vielschnurig“ bezeichnet werden, da gesagt wurde, dass er zulässig ist. Man sollte wissen, dass dies nicht unter die Kategorie des Muraja-Gürtels fällt. Denn der Muraja-Gürtel wird hergestellt, indem man Fäden verschiedener Farben in Form eines Muraja-Trommelrings umwickelt. Dieses Muraja-Muster sowie das als Maddavīṇa bekannte Ornament-Muster ist an den Fransen zulässig, da es heißt: „Die Fransen des Gürtels nutzen sich ab; ich erlaube, o Mönche, das Muraja- und Maddavīṇa-Muster“.

Vidheti dasāpariyosāne thirabhāvāya dantavisāṇasuttādīhi kattabbe vidhe. Aṭṭha maṅgalāni nāma saṅkho cakkaṃ puṇṇakumbho gayā sirīvaccho aṅkuso dhajaṃ sovattikanti vadanti. Macchayugaḷachattanandiyāvaṭṭādivasenapi vadanti. Paricchedalekhāmattanti dantādīhi katavidhassa ubhosu koṭīsu kataparicchedarājimattaṃ.

„Am Schließen-Aufsatz“ (vidhe) bezieht sich auf den Schließen-Aufsatz am Ende der Fransen zur Festigkeit, der aus Elfenbein, Horn, Fäden usw. herzustellen ist. Die sogenannten acht Glückssymbole sind: die Muschel, das Rad, der gefüllte Krug, die Lanze, das Srivatsa-Symbol, der Elefantentreiberhaken, das Banner und das Swastika-Symbol – so sagen sie. Sie erwähnen auch Symbole wie das Fischpaar, den Schirm und das Nandyāvarta-Muster. „Bloß eine Trennlinie“ bezeichnet die Begrenzungslinie, die an beiden Enden eines aus Elfenbein o. ä. hergestellten Schließen-Aufsatzes angebracht ist.

‘‘Ujukamevā’’ti vuttattā caturassādisaṇṭhānāpi añjanī vaṅkagatikā na vaṭṭati. Sipāṭikāyāti vāsiādibhaṇḍanikkhipanapasibbake. Ārakaṇṭakaṃ nāma potthakādiaasaṅkhāraṇatthaṃ katadīghamukhasatthakanti vadanti. ‘‘Bhamakārānaṃ dāruādilikhanasatthaka’’nti keci. Vaṭṭamaṇikanti vaṭṭaṃ katvā uṭṭhapetabbaṃ pupphuḷakaṃ. Aññanti iminā piḷakādiṃ saṅgaṇhāti. Pipphaliketi yaṃ kiñci chedanake khuddakasatthe. Valitakanti nakhacchedanakāle daḷhaggahaṇatthaṃ valīhi yuttameva karonti. Tasmā taṃ vaṭṭatīti iminā yaṃ aññampi vikāraṃ daḷhīkammādiatthāya karonti, na vaṇṇamaṭṭhatthāya, taṃ vaṭṭatīti dīpitaṃ, tena ca kattaradaṇḍakoṭiyaṃ aññamaññampi ghaṭṭanena saddaniccharaṇatthāya kataṃ ayovalayādikaṃ saṃyuttampi kappiyato upapannaṃ hoti. Maṇḍalanti uttarāraṇiyā pavesanatthaṃ āvāṭamaṇḍalaṃ hoti. Ujukameva bandhitunti sambandho, ubhosu vā passesu ekapasse vāti vacanaseso. Vāsidaṇḍassa ubhosu passesu daṇḍakoṭīnaṃ acalanatthaṃ bandhitunti attho.

Weil gesagt wurde: „Nur gerade“, ist eine Salbenbüchse, die eine gekrümmte Form hat, unzulässig, selbst wenn sie viereckig oder ähnlich geformt ist. „In der Tasche“ (sipāṭikāya) bezieht sich auf den Beutel zum Aufbewahren von Werkzeugen wie Deichseln usw. Ein sogenannter „Runddorn“ (ārakaṇṭaka) ist ein Messer mit einer langen Klinge, das zum Herstellen von Palmblattbüchern verwendet wird – so sagen sie. Einige sagen, es sei „das Drechselwerkzeug der Drechsler zum Bearbeiten von Holz etc.“. „Eine runde Perle“ (vaṭṭamaṇika) ist eine blasenartige Verzierung, die rund geformt hervorgehoben wird. Mit dem Wort „andere“ schließt er Kügelchen etc. mit ein. „Am kleinen Messer“ (pipphalike) bezieht sich auf irgendein kleines Schneidewerkzeug. „Gerillt“ (valitaka) bedeutet, dass sie es beim Nägelschneiden mit Rillen versehen, um einen festen Griff zu gewährleisten. Daher ist dies zulässig. Damit wird verdeutlicht: Jede andere Veränderung, die man zum Zweck der Festigkeit usw. vornimmt und nicht wegen der Schönheit der Farbe, ist zulässig. Und deshalb ist ein Eisenring o. ä., der am Ende eines Krückstocks angebracht ist, um durch das Aneinanderschlagen ein Geräusch zu erzeugen, obwohl er nicht direkt im Text erwähnt wird, als zulässig anzusehen. „Der Ring“ ist die kreisförmige Vertiefung zum Einsetzen des oberen Reibholzes. „Nur gerade festzubinden“ ist die syntaktische Verbindung. Die Auslassung lautet: „entweder an beiden Seiten oder an einer Seite“. Der Sinn ist: „um die Enden des Griffs an beiden Seiten des Beilstiels festzubinden, damit sie sich nicht bewegen.“

Āmaṇḍasāraketi [Pg.169] āmalakaphalāni pisitvā tena kakkena katatelabhājane. Tattha kira pakkhittaṃ telaṃ sītalaṃ hoti. Bhūmattharaṇeti kaṭasārādimaye parikammakatāya bhūmiyā attharitabbaattharaṇe. Pānīyaghaṭeti sabbaṃ bhājanavikatiṃ saṅgaṇhāti. Sabbaṃ…pe… vaṭṭatīti yathāvuttesu mañcādīsu itthipurisarūpampi vaṭṭati telabhājanesuyeva itthipurisarūpānaṃ paṭikkhittattā, telabhājanena saha agaṇetvā visuṃ mañcādīnaṃ gahitattā cāti vadanti, kiñcāpi vadanti, etesaṃ pana mañcādīnaṃ hatthena āmasitabbabhaṇḍattā itthirūpamevettha na vaṭṭatīti gahetabbaṃ. Aññesanti sīmasāmikānaṃ. Rājavallabhehīti lajjīpesalādīnaṃ uposathādiantarāyakarā alajjino bhinnaladdhikā ca bhikkhū adhippetā tehi saha uposathādikaraṇāyogā, teneva ‘‘sīmāyā’’ti vuttaṃ. Tesaṃ lajjīparisāti tesaṃ sīmāsāmikānaṃ anubalaṃ dātuṃ samatthā lajjīparisā. Bhikkhūhi katanti yaṃ alajjīnaṃ senāsanabhedanādikaṃ lajjībhikkhūhi kataṃ, sabbañcetaṃ sukatameva alajjīniggahatthāya pavattitabbato.

„In einem Ölgefäß, das aus der Paste zerriebener Amalaka-Früchte hergestellt wurde“ (Āmaṇḍasāraketi) bedeutet: Nachdem man Amalaka-Früchte zerrieben hat, in einem mit dieser Paste hergestellten Ölgefäß. Darin hineingegossenes Öl soll nämlich kühl sein. „Bodenbedeckung“ (Bhūmattharaṇeti) bezieht sich auf eine Decke, die auf dem präparierten Boden, wie etwa aus Matten (aus Schilf, Bast, etc.), ausgebreitet werden soll. Mit dem Wort „Wassergefäß“ (Pānīyaghaṭeti) wird jede Art von Gefäß mitumfasst. Mit der Formulierung „Alles … pe … ist zulässig“ (Sabbaṃ…pe… vaṭṭatīti) ist gemeint: Auf den zuvor genannten Gegenständen wie Betten usw. ist auch die Abbildung einer Frau oder eines Mannes zulässig. Sie sagen nämlich: Weil Frauen- und Männerfiguren nur bei Ölgefäßen untersagt sind und weil Betten usw. gesondert, ohne Berücksichtigung des Ölgefäßes, genommen werden. Obwohl sie dies sagen, sollte man dennoch verstehen: Da diese Betten usw. Gegenstände sind, die mit den Händen berührt werden müssen, ist hierauf eine Frauenfigur keineswegs zulässig. „Anderer“ (Aññesanti) bezieht sich auf die Eigentümer der Sīmā. Unter dem Wort „durch die Günstlinge des Königs“ (Rājavallabhehīti) sind schamlose Mönche und solche mit abweichenden Ansichten zu verstehen, die den gewissenhaften und tugendhaften Mönchen Hindernisse für das Uposatha-Ritual usw. bereiten, da es ungebührlich ist, mit ihnen zusammen das Uposatha usw. durchzuführen; deshalb wurde gesagt „in der Sīmā“ (sīmāyā). „Deren gewissenhafte Gemeinschaft“ (Tesaṃ lajjīparisāti) bezeichnet eine Gemeinschaft von gewissenhaften Mönchen, die in der Lage ist, jenen Eigentümern der Sīmā Unterstützung zu gewähren. „Von Mönchen getan“ (Bhikkhūhi katanti) bedeutet: Das, was von gewissenhaften Mönchen getan wurde, wie das Zerstören der Unterkünfte der Schamlosen; all dies ist wahrlich gut getan, da es zur Zurechtweisung der Schamlosen ausgeführt werden muss.

88. Avajjhāyantīti nīcato cintenti. Ujjhāyanatthoti bhikkhuno theyyakammanindanattho ‘‘kathañhi nāma adinnaṃ ādiyissatī’’ti, na pana dāru-saddavisesanattho tassa bahuvacanattā. Vacanabhedeti ekavacanabahuvacanānaṃ bhede. Sabbāvantanti bhikkhubhikkhunīādisabbāvayavavantaṃ. Bimbisāroti tassa nāmanti ettha bimbīti suvaṇṇaṃ. Tasmā sārasuvaṇṇasadisavaṇṇatāya ‘‘bimbisāro’’ti vuccatīti veditabbaṃ. Porāṇasatthānurūpaṃ uppādito vīsatimāsappamāṇauttamasuvaṇṇagghanako lakkhaṇasampanno nīlakahāpaṇoti veditabbo. Rudradāmena nāma kenaci uppādito rudradāmako. So kira nīlakahāpaṇassa tibhāgaṃ agghati. Yasmiṃ pana dese nīlakahāpaṇā na santi, tatthāpi kāḷakavirahitassa niddhantasuvaṇṇassa pañcamāsagghanakena bhaṇḍena pādaparicchedo kātabbo. Tenāti nīlakahāpaṇassa catutthabhāgabhūtena. Pārājikavatthumhi vātiādi pārājikānaṃ sabbabuddhehi paññattabhāvena vuttaṃ, saṅghādisesādīsu pana itarāpattīsupi tabbatthūsu ca nānattaṃ nattheva, kevalaṃ keci sabbākārena paññapenti, keci ekadesenāti ettakameva viseso. Na hi kadācipi sammāsambuddhā yathāparādhaṃ atikkamma ūnamadhikaṃ vā sikkhāpadaṃ paññapenti.

88. „Sie blicken geringschätzig darauf“ (Avajjhāyantīti) bedeutet: Sie betrachten es herabsetzend. „Bedeutung des Tadels“ (Ujjhāyanatthoti) drückt den Tadel für das Diebstahlsvergehen des Mönchs aus, nämlich: „Wie kann er nur Nicht-Gegebenes nehmen?“; es dient jedoch nicht zur Spezifizierung des Wortes „Holz“ (dāru), da dieses im Plural steht. „Beim Unterschied des Numerus“ (Vacanabhedeti) bezieht sich auf den Unterschied zwischen Singular und Plural. „Alle Teile umfassend“ (Sabbāvantanti) bedeutet alle Teile umfassend, wie Mönche, Nonnen usw. Im Satz „Sein Name war Bimbisāra“ (Bimbisāroti tassa nāmanti) bedeutet „bimbī“ Gold. Daher soll man wissen, dass er wegen seiner Hautfarbe, die reinem Gold gleicht, „Bimbisāra“ genannt wird. Als „Nīlakahāpaṇa“ (nīlakahāpaṇo) ist eine Münze zu verstehen, die gemäß den alten Schriften geprägt wurde, den Wert von bestem Gold im Gewicht von zwanzig Māsa hat und mit den entsprechenden Merkmalen versehen ist. Eine Münze, die von jemandem namens Rudradāman geprägt wurde, wird „Rudradāmaka“ genannt. Diese ist angeblich ein Drittel eines Nīlakahāpaṇa wert. In einer Region jedoch, in der keine Nīlakahāpaṇas existieren, muss auch dort die Bestimmung eines Pāda durch eine Ware erfolgen, die den Wert von fünf Māsa aus reinem, von Verunreinigungen freiem Gold hat. „Mit diesem“ (Tenāti) bezieht sich auf den Pāda, der ein Viertel eines Nīlakahāpaṇa ausmacht. Die Formulierung „oder im Falle eines Pārājika-Vergehens“ usw. (Pārājikavatthumhi vātiādi) wurde so ausgedrückt, weil die Pārājika-Vergehen von allen Buddhas festgelegt wurden. Bei den anderen Vergehen wie Saṅghādisesa usw. und deren Grundlagen gibt es jedoch überhaupt keinen Unterschied. Der einzige Unterschied besteht darin, dass einige Buddhas sie in jeder Hinsicht festlegen, andere hingegen nur teilweise. Denn niemals legen die vollkommen Erleuchteten eine Trainingsregel fest, die das Vergehen überschreitet, sei es im Sinne von zu wenig oder zu viel.

Padabhājanīyavaṇṇanā

Die Erklärung der Wortanalyse (Padabhājanīya).

92. Punapi [Pg.170] ‘‘āgantukāmā’’ti vuttattā ca sabbathā manussehi anivutthapubbe abhinavamāpite, ‘‘puna na pavisissāmā’’ti nirālayehi pariccatte ca gāme gāmavohārābhāvā gāmappavesanāpucchanādikiccaṃ natthīti veditabbaṃ. Araññaparicchedadassanatthanti gāmagāmūpacāresu dassitesu tadaññaṃ araññanti araññaparicchedo sakkā ñātunti vuttaṃ. Mātikāyaṃ pana gāmaggahaṇeneva gāmūpacāropi gahitoti daṭṭhabbo. Indakhīleti ummāre. Araññasaṅkhepaṃ gacchati tathā abhidhamme vuttattā. Asatipi indakhīle indakhīlaṭṭhāniyattā ‘‘vemajjhameva indakhīloti vuccatī’’ti vuttaṃ. Yattha pana dvārabāhāpi natthi, tattha pākāravemajjhameva indakhīloti gahetabbaṃ. Luṭhitvāti pavaṭṭitvā.

92. Weil wiederum gesagt wird „die eintreten wollen“ (āgantukāmā), soll man verstehen: In einem neu errichteteten Dorf, in dem zuvor noch nie Menschen gewohnt haben, sowie in einem verlassenen Dorf, das ohne Anhaftung mit dem Gedanken „wir werden nicht wieder betreten“ aufgegeben wurde, gibt es aufgrund des Fehlens der Bezeichnung als „Dorf“ keine Pflicht wie das Bitten um Erlaubnis zum Betreten des Dorfes. Mit den Worten „um die Abgrenzung des Waldes zu zeigen“ (Araññaparicchedadassanatthanti) ist gemeint: Wenn das Dorf und die dörfliche Umgebung aufgezeigt sind, kann man den Bereich des Waldes als das erkennen, was davon verschieden ist. In der Mātikā jedoch gilt, dass allein durch die Nennung des Wortes „Dorf“ auch die dörfliche Umgebung mitumfasst ist. „An der Türschwelle“ (Indakhīleti) bedeutet an der Türschwelle. Sie fällt unter die Kategorie des Waldes, da dies im Abhidhamma so dargelegt ist. Selbst wenn keine physische Türschwelle vorhanden ist, wurde gesagt: „Genau die Mitte wird als Indakhīla (Türschwelle) bezeichnet“, weil sie anstelle einer solchen steht. Wo es jedoch nicht einmal Türpfosten gibt, ist genau die Mitte der Umfassungsmauer als Indakhīla anzusehen. „Geglitten“ (Luṭhitvāti) bedeutet gerollt.

Majjhimassa purisassa suppapāto vātiādi mātugāmassa kākuṭṭhāpanavasena gahetabbaṃ, na baladassanavasena ‘‘mātugāmo bhājanadhovanaudakaṃ chaḍḍetī’’ti (pārā. aṭṭha. 1.92) upari vuccamānattā, teneva ‘‘leḍḍupāto’’ti avatvā suppapātotiādi vuttaṃ. Kurundaṭṭhakathāyaṃ mahāpaccariyañca gharūpacārova gāmoti adhippāyena ‘‘gharūpacāre ṭhitassa leḍḍupāto gāmūpacāro’’ti vuttaṃ. Kataparikkhepoti iminā parikkhepato bahi upacāro na gahetabboti dasseti. Suppamusalapātopi aparikkhittagehasseva, so ca yato pahoti, tattheva gahetabbo, appahonaṭṭhāne pana vijjamānaṭṭhānameva gahetabbaṃ. Yassa pana gharassa samantato pākārādīhi parikkhepo kato hoti, tattha sova parikkhepo gharūpacāroti gahetabbaṃ.

Die Formulierung „oder der weite Wurf [zum Verjagen einer Krähe] eines Mannes mittlerer Stärke“ usw. (Majjhimassa purisassa suppapāto vātiādi) ist hinsichtlich des Verjagens einer Krähe durch eine Frau zu verstehen, nicht hinsichtlich des Zeigens ihrer vollen Kraft, da weiter unten gesagt wird: „Eine Frau schüttet das Wasser zum Abwaschen der Gefäße aus“. Genau deshalb wurde nicht „Steinwurf“ (leḍḍupāto), sondern „der weite Wurf [zum Verjagen einer Krähe]“ (suppapāto) usw. gesagt. In der Kurundī-Atthakathā und in der Mahāpaccarī wurde mit der Absicht, dass die Hausumgebung selbst das Dorf ist, gesagt: „Für jemanden, der in der Hausumgebung steht, ist ein Steinwurf die dörfliche Umgebung“. Mit dem Wort „umfriedet“ (Kataparikkhepoti) zeigt er, dass die dörfliche Umgebung außerhalb der Umfriedung nicht genommen werden darf. Auch der Wurf einer Worfelschale oder eines Mörserkeils gilt nur für ein nicht umfriedetes Haus, und zwar von dem Punkt an, von dem aus er wirksam ist.

Pubbe vuttanayenāti parikkhittagāme vuttanayena. Saṅkarīyatīti missīyati. Vikāle gāmappavesane ‘‘parikkhittassa gāmassa parikkhepaṃ atikkamantassa āpatti pācittiyassa. Aparikkhittassa gāmassa upacāraṃ okkamantassa āpatti pācittiyassā’’ti (pāci. 513) vuttattā gāmagāmūpacārānaṃ asaṅkaratā icchitabbāti āha asaṅkarato cātiādi. Keci panettha pāḷiyaṃ ‘‘aparikkhittassa gāmassa upacāraṃ okkamantassāti idaṃ parikkhepārahaṭṭhānaṃ sandhāya vuttaṃ, na tato paraṃ ekaleḍḍupātaparicchinnaṃ upacāraṃ[Pg.171]. Tasmā parikkhepārahaṭṭhānasaṅkhātaṃ gāmaṃ okkamantasseva āpatti, na upacāra’’nti vadanti, taṃ na gahetabbaṃ ‘‘gharūpacāre ṭhitassa majjhimassa purisassa leḍḍupātabbhantaraṃ gāmo nāma. Tato aññassa leḍḍupātassa abbhantaraṃ gāmūpacāro nāmā’’ti (pārā. aṭṭha. 1.92) idheva aṭṭhakathāyaṃ vuttattā. Vikāle gāmappavesanasikkhāpadaṭṭhakathāyañhi aparikkhittassa gāmassa upacāro adinnādāne vuttanayeneva veditabboti (pāci. aṭṭha. 512) ayameva nayo atidisito. Teneva mātikāṭṭhakathāyampi ‘‘yvāyaṃ aparikkhittassa gāmassa upacāro dassito, tassa vasena vikāle gāmappavesanādīsu āpatti paricchinditabbā’’ti (kaṅkhā. aṭṭha. dutiyapārājikavaṇṇanā) vuttaṃ, tasmā parikkhittassa gāmassa parikkhepaṃ atikkamantassa, aparikkhittassa gāmassa gharūpacārato paṭṭhāya dutiyaleḍḍupātasaṅkhātaṃ gāmūpacāraṃ okkamantassa vikāle gāmappavesanāpatti hoti, mātikāyañca vikāle gāmaṃ paviseyyāti gāmaggahaṇeneva gāmūpacāropi gahitoti veditabbaṃ. Vikāle gāmappavesanādīsūti ādi-saddena gharagharūpacārādīsu ṭhitānaṃ uppannalābhabhājanādiṃ saṅgaṇhāti.

„In der zuvor erklärten Weise“ (pubbe vuttanayena) bedeutet: in der Weise, wie sie bezüglich eines umzäunten Dorfes erklärt wurde. „Vermischt sich“ (saṅkarīyati) bedeutet: ist vermischt (missīyati). Da beim Betreten eines Dorfes zur Unzeit erklärt wurde: „Für jemanden, der die Umzäunung eines umzäunten Dorfes überschreitet, gibt es ein Pācittiya; für jemanden, der die Umgebung eines nicht umzäunten Dorfes betritt, gibt es ein Pācittiya“, muss die Unvermischtheit von Dorf und Dorfumgebung angestrebt werden. Daher sagte er: „und ohne Vermischung“ (asaṅkarato ca) und so weiter. Einige Lehrer sagen jedoch hierzu bezüglich des kanonischen Textes: „Dieses ‚für jemanden, der die Umgebung eines nicht umzäunten Dorfes betritt‘, bezieht sich auf den für eine Umzäunung geeigneten Ort und nicht auf die darüber hinausgehende, durch einen einzigen Steinwurf begrenzte Umgebung. Daher tritt das Vergehen nur für jemanden ein, der das als umzäunungswürdig geltende Dorf selbst betritt, nicht aber bei dessen Umgebung.“ Das sollte nicht akzeptiert werden, da eben hier im Kommentar gesagt wurde: „Für jemanden, der in der Hausumgebung steht, gilt der Bereich innerhalb eines Steinwurfs eines durchschnittlichen Mannes als das ‚Dorf‘. Der Bereich innerhalb eines weiteren Steinwurfs darüber hinaus gilt als ‚Dorfumgebung‘.“ Denn im Kommentar zum Sikkhāpada über das Betreten eines Dorfes zur Unzeit wurde eben diese Methode übertragen, indem gesagt wurde: „Die Umgebung eines nicht umzäunten Dorfes ist in der Weise zu verstehen, wie sie beim Diebstahl erklärt wurde.“ Eben deshalb wurde auch im Mātika-Kommentar gesagt: „Welche Umgebung eines nicht umzäunten Dorfes auch immer aufgezeigt wurde, auf deren Grundlage ist das Vergehen beim Betreten eines Dorfes zur Unzeit usw. zu bestimmen.“ Daher entsteht für jemanden, der die Umzäunung eines umzäunten Dorfes überschreitet, oder für jemanden, der ausgehend von der Hausumgebung eines nicht umzäunten Dorfes die Dorfumgebung betritt, welche als der zweite Steinwurf definiert ist, ein Vergehen des Betretens eines Dorfes zur Unzeit. Und es ist zu verstehen, dass in der Mātikā durch die bloße Erwähnung von „Dorf“ in „er möge zur Unzeit das Dorf betreten“ auch die Dorfumgebung mit eingeschlossen ist. Mit dem Wort „und so weiter“ (ādi-saddena) in „beim Betreten eines Dorfes zur Unzeit usw.“ wird das Aufteilen von entstandenem Gewinn und Ähnlichem für diejenigen eingeschlossen, die sich in Häusern oder Hausumgebungen befinden.

Nikkhamitvā bahi indakhīlāti indakhīlato bahi nikkhamitvā ṭhitaṃ yaṃ ṭhānaṃ sabbametaṃ araññanti yojanā. Ācariyadhanu nāma pakatihatthena navavidatthipamāṇaṃ, jiyāya pana āropitāya sattaṭṭhavidatthimattanti vadanti.

„Nachdem er hinausgegangen ist, außerhalb der Torschwelle“ (nikkhamitvā bahi indakhīlā) bedeutet laut der syntaktischen Verknüpfung: Jeder Ort, der sich außerhalb der Torschwelle befindet, nachdem man hinausgegangen ist und dort steht, ist Wildnis. Ein sogenannter „Lehrer-Bogen“ (ācariyadhanu) misst mit einer gewöhnlichen Hand neun Spannen. Wenn die Sehne jedoch gespannt ist, sagen sie, misst er etwa sieben oder acht Spannen.

Kappiyanti anurūpavasena vuttaṃ akappiyassāpi appaṭiggahitassa paribhoge pācittiyattā. Pariccāgādimhi akate ‘‘idaṃ mayhaṃ santaka’’nti vatthusāminā aviditampi pariggahitameva bālummattādīnaṃ santakaṃ viya, tādisaṃ avaharantopi ñātakādīhi pacchā ñatvā vatthusāminā ca anubandhitabbato pārājikova hoti. Yassa vasena puriso theno hoti, taṃ theyyanti āha ‘‘avaharaṇacittassetaṃ adhivacana’’nti. Papañcasaṅkhāti taṇhāmānadiṭṭhisaṅkhātā papañcakoṭṭhāsā. Eko cittakoṭṭhāsoti ṭhānācāvanapayogasamuṭṭhāpako eko cittakoṭṭhāsoti attho.

„Geeignet“ (kappiyaṃ) ist im Sinne der Angemessenheit gesagt worden. Denn auch beim Gebrauch von ungeeigneten Dingen, die nicht formell entgegengenommen wurden, fällt ein Pācittiya an. Wenn kein Verzicht oder Ähnliches geleistet wurde, ist es, selbst wenn der Eigentümer nicht weiß: „Das ist mein Eigentum“, dennoch angeeigneter Besitz, wie der Besitz von Toren, Verrückten usw. Wer solch eine Sache stiehlt, begeht ein Pārājika, da Verwandte und andere dies später erfahren und der Eigentümer dem Dieb nachgehen wird. Dasjenige, wodurch ein Mensch zum Dieb wird, wird als „Diebstahlabsicht“ (theyya) bezeichnet. Daher sagte er: „Dies ist eine Bezeichnung für den Geisteszustand des Entwendens.“ „Als papañca bezeichnet“ (papañcasaṅkhā) meint die Abteilungen der mentalen Vielfalt, die als Begehren, Dünkel und Ansichten bekannt sind. „Eine einzelne Geistesabteilung“ (eko cittakoṭṭhāso) bedeutet: eine einzelne Geistesabteilung, die das Bestreben hervorruft, ein Objekt von seiner Stelle zu bewegen.

Abhiyogavasenāti aṭṭakaraṇavasena. Saviññāṇakenevāti idaṃ saviññāṇakānaññeva āveṇikavinicchayaṃ sandhāya vuttaṃ. Pāṇo apadantiādīsu hi ‘‘padasā nessāmī’’ti paṭhamaṃ pādaṃ saṅkāmeti, āpatti thullaccayassātiādinā pāḷiyaṃ (pārā. 111), bhikkhu dāsaṃ disvā sukhadukkhaṃ pucchitvā [Pg.172] vā apucchitvā vā ‘‘gaccha, palāyitvā sukhaṃ jīvā’’ti vadati, so ce palāyati, dutiyapadavāre pārājikantiādinā (pārā. aṭṭha. 1.114) aṭṭhakathāyañca yo saviññāṇakānaññeva āveṇiko vinicchayo vutto, so ārāmādiaviññāṇakesu na labbhatīti tādisaṃ sandhāya ‘‘saviññāṇakenevā’’ti vuttaṃ. Yo pana vinicchayo ārāmādiaviññāṇakesu labbhati, so yasmā saviññāṇakesu alabbhanako nāma natthi, tasmā vuttaṃ ‘‘nānābhaṇḍavasena saviññāṇakāviññāṇakamissakenā’’ti. Saviññāṇakena ca aviññāṇakena cāti attho. Yasmā cettha aviññāṇakeneva ādiyanādīni chapi padāni na sakkā yojetuṃ iriyāpathavikopanassa saviññāṇakavaseneva yojetabbato, tasmā ‘‘aviññāṇakenevā’’ti tatiyaṃ pakāraṃ na vuttanti daṭṭhabbaṃ.

„Durch Anklage“ (abhiyogavasena) bedeutet: durch die Führung eines Prozesses. „Nur in Bezug auf beseelte Wesen“ (saviññāṇakenevā) wurde im Hinblick auf die spezifische Entscheidung bezüglich ausschließlich beseelter Güter gesagt. Denn sowohl im kanonischen Text in Passagen wie „Bei einem Lebewesen ohne Füße... mit dem Gedanken ‚ich werde es zu Fuß wegbringen‘ bewegt er den ersten Fuß, Vergehen des Thullaccaya“ usw., als auch im Kommentar in Passagen wie „Ein Mönch sieht einen Sklaven, fragt ihn nach seinem Wohlergehen oder fragt nicht, und sagt: ‚Geh, fliehe und lebe glücklich!‘ Wenn dieser flieht, ist es beim zweiten Schritt ein Pārājika“ usw., ist diese spezifische Entscheidung nur für beseelte Wesen dargelegt worden. Diese Entscheidung findet bei unbeseelten Dingen wie Parks keine Anwendung; daher wurde sie im Hinblick darauf mit den Worten „nur bezüglich eines beseelten Wesens“ erklärt. Jene Entscheidung jedoch, die bei unbeseelten Objekten wie Gärten zutrifft, ist eine, die – weil sie bei beseelten Objekten nicht unanwendbar ist – mit den Worten „aufgrund verschiedener Güter, gemischt aus Beseeltem und Unbeseeltem“ beschrieben wird. Das bedeutet: sowohl durch Beseeltes als auch durch Unbeseeltes. Und da hierbei die sechs Ausdrücke wie „Annehmen“ usw. nicht allein in Bezug auf Unbeseeltes angewendet werden können, weil die „Störung der Körperhaltung“ nur in Bezug auf Beseeltes angewendet werden darf, ist folglich zu sehen, dass die dritte Alternative „nur bezüglich eines Unbeseelten“ nicht genannt wurde.

Ārāmanti idaṃ upalakkhaṇamattaṃ dāsādisaviññāṇakassāpi idha saṅgahetabbato, nānābhaṇḍavasena hettha yojanā dassiyati. Parikappitaṭṭhānanti parikappitokāsaṃ. Suṅkaghātanti ettha maggaṃ gacchantehi satthikehi attanā nīyamānabhaṇḍato rañño dātabbabhāgo suṅko nāma, so ettha haññati adatvā gacchantehi avaharīyati, taṃ vā hanti ettha rājapurisā adadantānaṃ santakaṃ balakkārenāti suṅkaghāto, ‘‘ettha paviṭṭhehi suṅko dātabbo’’ti rukkhapabbatādisaññāṇena niyamitappadesassetaṃ adhivacanaṃ.

„Park“ (ārāmaṃ) ist hier nur als Beispiel genannt, da hierbei auch Beseeltes wie Sklaven usw. einzuschließen ist; denn hier wird die Anwendung in Bezug auf verschiedene Güter gezeigt. „Vorgestellter Ort“ (parikappitaṭṭhānaṃ) bedeutet ein gedanklich angenommener Raum. „Zollstelle“ (suṅkaghāta) bedeutet: Hier ist „Zoll“ der Anteil, der dem König von Händlern, die auf dem Weg reisen, von den von ihnen mitgeführten Waren zu entrichten ist. Dieser Zoll wird hier „geschlagen“, das heißt von den Vorbeigehenden, die nicht bezahlen, entwendet; oder er „schlägt“ – das heißt, die königlichen Beamten nehmen hier den Besitz derer, die nicht zahlen, mit Gewalt weg. Daher wird es „Zollstelle“ genannt. Es ist eine Bezeichnung für einen Ort, der durch Markierungen wie Bäume, Berge usw. abgegrenzt ist und besagt: „Wer hier eintritt, muss Zoll zahlen.“

Pañcavīsatiavahārakathāvaṇṇanā

Die Erläuterung der Abhandlung über die fünfundzwanzig Arten des Diebstahls.

Katthacīti ekissā aṭṭhakathāyaṃ. Ekaṃ pañcakaṃ dassitanti ‘‘parapariggahitañca hoti, parapariggahitasaññī ca, garuko ca hoti parikkhāro pañcamāsako vā atirekapañcamāsako vā, theyyacittañca paccupaṭṭhitaṃ hoti, ṭhānā cāvetī’’ti (pārā. 122) vuttapañcaavahāraṅgāni ekaṃ pañcakanti dassitaṃ. Dve pañcakāni dassitānīti ‘‘chahi ākārehi adinnaṃ ādiyantassa āpatti pārājikassa. Na ca sakasaññī, na ca vissāsaggāhī, na ca tāvakālikaṃ, garuko ca hoti parikkhāro pañcamāsako vā atirekapañcamāsako vā, theyyacittañca paccupaṭṭhitaṃ hoti, ṭhānā cāveti, āpatti pārājikassā’’ti (pārā. 125) evaṃ vuttesu chasu padesu ekaṃ apanetvā sesāni [Pg.173] pañca padāni ekaṃ pañcakaṃ katvā heṭṭhā vuttapañcakañca gahetvā dve pañcakāni dassitāni. Ettha panāti pañcahākārehītiādīsu. Sabbehipi padehīti parapariggahitañca hotītiādīhi sabbehi pañcahi padehi.

„Wo auch immer“ (katthaci) bezieht sich auf einen bestimmten Kommentar (ekissā aṭṭhakathāyaṃ). „Eine Fünfergruppe ist dargestellt“ (ekaṃ pañcakaṃ dassitaṃ) bedeutet: Die fünf dargelegten Faktoren des Diebstahls (vuttapañcaavahāraṅgāni) – nämlich „es ist im Besitz eines anderen, man nimmt es als im Besitz eines anderen wahr, der Gegenstand ist wertvoll, d. h. er ist fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka wert, eine Diebstahlabsicht ist gegenwärtig, und man bewegt es von der Stelle“ – werden als eine Fünfergruppe dargestellt. „Zwei Fünfergruppen sind dargestellt“ (dve pañcakāni dassitāni) bedeutet: Aus den sechs dargelegten Sätzen „Durch sechs Weisen entsteht ein Pārājika-Vergehen für jemanden, der Nicht-Gegebenes nimmt: Er nimmt es nicht als sein Eigentum wahr, nimmt es nicht aus Vertrauen, nimmt es nicht als Leihgabe, der Gegenstand ist wertvoll, d. h. fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka wert, eine Diebstahlabsicht ist gegenwärtig, er bewegt es von der Stelle, dies führt zu einem Pārājika-Vergehen“ wird einer weggelassen und die verbleibenden fünf Sätze zu einer Fünfergruppe zusammengefasst; nimmt man nun die oben erwähnte Fünfergruppe hinzu, sind damit zwei Fünfergruppen dargestellt. „Hierbei jedoch“ (ettha pana) bezieht sich auf „durch fünf Weisen“ (pañcahākārehī) und so weiter. „Mit allen Sätzen“ (sabbehipi padehī) bedeutet mit allen fünf Sätzen, beginnend mit „es ist im Besitz eines anderen“ (parapariggahitañca hotī) und so weiter.

Pañcannaṃ avahārānaṃ samūho pañcakaṃ. Sako hattho sahattho, tena nibbatto, tassa vā sambandhīti sāhatthiko, avahāro. Sāhatthikādi pañcakaṃ sāhatthikapañcakantiādipadavasena nāmalābho daṭṭhabbo. Evaṃ sesesupi. Tatiyapañcamesu pañcakesūti sāhatthikapañcakatheyyāvahārapañcakesu. Labbhamānapadavasenāti sāhatthikapañcake labbhamānassa nissaggiyāvahārapadassa vasena, theyyāvahārapañcake labbhamānassa parikappāvahārapadassa ca vasena yojetabbanti attho.

Eine Ansammlung von HTML-fünf Diebstählen ist eine Fünfergruppe (pañcaka). Die eigene Hand ist die eigene Hand (sahattha); der Diebstahl, der mit ihr ausgeführt wird oder mit ihr in Verbindung steht, wird als „mit eigener Hand ausgeführt“ (sāhatthika) bezeichnet. Dass diese Fünfergruppe, beginnend mit dem mit eigener Hand ausgeführten Diebstahl, aufgrund ihres Anfangsgliedes den Namen „Sāhatthika-Fünfergruppe“ (sāhatthikapañcaka) erhält, ist so zu verstehen. Ebenso verhält es sich bei den übrigen Fünfergruppen. „In den dritten und fünften Fünfergruppen“ (tatiyapañcamesu pañcakesu) bezieht sich auf die Fünfergruppe des mit eigener Hand ausgeführten Diebstahls (sāhatthikapañcaka) und die Fünfergruppe des Diebstahls durch Diebstahlabsicht (theyyāvahārapañcaka). „Durch den Einfluss der vorkommenden Sätze“ (labbhamānapadavasena) bedeutet: Man soll dies entsprechend dem Satz über den abzugebenden Diebstahl (nissaggiyāvahāra), der in der Sāhatthika-Fünfergruppe vorkommt, und dem Satz über den bedingten Diebstahl (parikappāvahāra), der in der Theyyāvahāra-Fünfergruppe vorkommt, anwenden. Dies ist die Bedeutung.

Nissaggiyo nāma…pe… pārājikassāti iminā bahisuṅkaghātapātanaṃ nissaggiyapayogoti dasseti. ‘‘Hatthe bhāraṃ theyyacitto bhūmiyaṃ nikkhipati, āpatti pārājikassā’’ti (pārā. 101) vuttattā pana suddhacittena gahitaparabhaṇḍassa theyyacittena gumbādipaṭicchannaṭṭhāne khipanampi imasmiṃ nissaggiyapayoge saṅgayhatīti daṭṭhabbaṃ. Kiriyāsiddhito puretarameva pārājikāpattisaṅkhātaṃ atthaṃ sādhetīti atthasādhako. Atha vā attano vattamānakkhaṇe avijjamānampi kiriyāsiddhisaṅkhātaṃ atthaṃ avassaṃ āpattiṃ sādhetītipi atthasādhako. Asukaṃ nāma bhaṇḍaṃ yadā sakkosīti idaṃ nidassanamattaṃ parassa telakumbhiyā upāhanādīnaṃ nikkhepapayogassāpi atthasādhakattā. Tathā hi vuttaṃ mātikāṭṭhakathāyaṃ

Mit den Worten „Abzugebendes genannt … führt zu einem Pārājika“ zeigt er auf, dass das Werfen [einer Ware] außerhalb der Zollstelle (bahisuṅkaghātapātana) eine Anwendung des abzugebenden Diebstahls (nissaggiyapayoga) darstellt. Weil jedoch gesagt wurde: „Wer mit Diebstahlabsicht eine Last, die er in den Händen hält, auf den Boden wirft, begeht ein Pārājika-Vergehen“, ist zu verstehen, dass auch das Werfen von fremdem Eigentum, das man zuvor mit reinem Geist (suddhacittena) genommen hat, mit Diebstahlabsicht in ein Gebüsch oder an einen anderen verdeckten Ort in diese Anwendung des abzugebenden Diebstahls (nissaggiyapayoga) eingeschlossen ist. Er wird „zielerfüllend“ (atthasādhaka) genannt, weil er die als Pārājika-Vergehen bezeichnete Wirkung bereits vor dem Abschluss der eigentlichen Handlung herbeiführt. Oder aber er wird deshalb „zielerfüllend“ genannt, weil er, obwohl die Vollendung der Handlung im gegenwärtigen Moment des Geschehens noch nicht existiert, diese Wirkung in der Zukunft unweigerlich herbeiführt. Der Ausdruck „Wenn du kannst, [nimm] jene bestimmte Ware“ ist nur ein Beispiel, da auch das Hineinwerfen von Sandalen usw. in den Öltopf eines anderen eine zielerfüllende Anwendung darstellt. So heißt es nämlich im Mātika-Kommentar (mātikāṭṭhakathā):

‘‘Atthasādhako nāma ‘asukassa bhaṇḍaṃ yadā sakkoti, tadā taṃ avaharā’ti aññaṃ āṇāpeti. Tattha sace paro anantarāyiko hutvā taṃ avaharati, āṇāpakassa āṇattikkhaṇeyeva pārājikaṃ. Parassa vā pana telakumbhiyā pādagghanakatelaṃ avassaṃ pivanakāni upāhanādīni pakkhipati, hatthato muttamatteyeva pārājika’’nti (kaṅkhā. aṭṭha. dutiyapārājikavaṇṇanā).

„Als zielerfüllend (atthasādhaka) gilt, wenn man einen anderen anweist: ‚Wenn du kannst, stiehl die Ware von dem und dem.‘ Wenn der andere dies ohne Hindernis ausführt und die Ware stiehlt, begeht der Auftraggeber im Moment der Anweisung ein Pārājika-Vergehen. Oder wenn man Sandalen oder ähnliche Gegenstände, die unweigerlich das Öl aufsaugen, in den Öltopf eines anderen wirft, wobei das Öl einen Pāda wert ist, begeht man ein Pārājika-Vergehen in dem Moment, in dem der Gegenstand die Hand verlässt.“ (Kaṅkhāvalataraṇī-Aṭṭhakathā, Erklärung zum zweiten Pārājika).

Imassa [Pg.174] atthasādhakassa āṇattiyā ca ko visesoti? Taṅkhaṇaññeva gahaṇe niyuñjanaṃ āṇattikapayogo, kālantarena gahaṇatthaṃ niyogo atthasādhakoti ayaṃ nesaṃ viseso. Tenevāha ‘‘asukaṃ nāma bhaṇḍaṃ yadā sakkosī’’tiādi. Dhuranikkhepo pana upanikkhittabhaṇḍavasena veditabboti idaṃ nidassanamattaṃ, ārāmābhiyuñjanādīsupi tāvakālikabhaṇḍadeyyānaṃ adānepi eseva nayo. Bhaṇḍaggahaṇappayogato āṇattiyā pubbattā āha ‘‘āṇattivasena pubbapayogo veditabbo’’ti. Payogena saha vattamāno avahāro sahapayogoti āha ‘‘ṭhānācāvanavasenā’’ti, idañca nidassanamattaṃ khīlasaṅkamanādīsupi asati ṭhānācāvane sahapayogattā. Vuttañhi mātikāṭṭhakathāyaṃ ‘‘ṭhānācāvanavasena khīlādīni saṅkāmetvā khettādiggahaṇavasena ca sahapayogo veditabbo’’ti (kaṅkhā. aṭṭha. dutiyapārājikavaṇṇanā).

Was ist der Unterschied zwischen dieser zielerfüllenden Anwendung und der Anweisung (āṇatti)? Die Aufforderung, etwas genau in diesem Augenblick zu nehmen, ist die Anwendung einer Anweisung (āṇattikapayoga); die Aufforderung, etwas zu einer späteren Zeit zu nehmen, ist zielerfüllend (atthasādhaka). Dies ist ihr Unterschied. Deshalb sagte er: „Wenn du kannst, [nimm] jene bestimmte Ware“ und so weiter. Die Aussage „Das Aufgeben der Verantwortung (dhuranikkhepa) ist in Bezug auf hinterlegte Güter zu verstehen“ ist jedoch nur ein Beispiel; auch bei der widerrechtlichen Beanspruchung eines Klosters (ārāma) und beim Nicht-Zurückgeben von geliehenen oder zu ersetzenden Gütern gilt dieses Prinzip. Da die Anweisung zeitlich vor der eigentlichen Handlung des Ergreifens der Ware stattfindet, sagte er: „Die vorausgehende Handlung ist im Sinne einer Anweisung zu verstehen“ (āṇattivasena pubbapayogo veditabbo). Der Diebstahl, der zeitgleich mit der Anstrengung stattfindet, ist eine gleichzeitige Anwendung (sahapayoga); daher sagte er: „durch das Bewegen von der Stelle“ (ṭhānācāvanavasena). Auch dies ist nur ein Beispiel, da es sich beim Verschieben von Grenzpfählen usw. ebenfalls um eine gleichzeitige Anwendung handelt, selbst wenn kein tatsächliches Wegbewegen von der Stelle vorliegt. Im Mātika-Kommentar heißt es nämlich: „Eine gleichzeitige Anwendung ist durch das Bewegen von der Stelle beim Verschieben von Grenzpfählen usw. sowie durch das Inbesitznehmen von Feldern und ähnlichem zu verstehen.“

Tulayitvāti upaparikkhitvā. Sāmīcīti vattaṃ. Sakasaññāya adentassa āpatti natthīti vadanti. Sammaddoti nividdhatāsaṅkhobho. Bhaṭṭhe janakāyeti apagate janasamūhe. Attano santakaṃ katvā etasseva bhikkhuno dehīti idaṃ ubhinnampi kukkuccavinodanatthaṃ vuttaṃ. Avahārakassa hi ‘‘mayā sahatthena na dinnaṃ, bhaṇḍadeyyaṃ eta’’nti kukkuccaṃ uppajjeyya, itarassa ca ‘‘mayā paṭhamaṃ dhuranikkhepaṃ katvā pacchā adinnaṃ gahita’’nti kukkuccaṃ uppajjeyyāti.

„Abgewogen habend“ (tulayitvā) bedeutet geprüft habend (upaparikkhiṭvā). „Angemessenes Verhalten“ (sāmīci) bedeutet Pflicht (vatta). Sie sagen, dass für jemanden, der es in der Annahme, es sei sein eigenes Eigentum, nicht herausgibt, kein Vergehen vorliegt. „Gedränge“ (sammadda) bedeutet Enge oder Aufruhr (nividdhatā / saṅkhobha). „Als die Menschenmenge sich zerstreut hatte“ (bhaṭṭhe janakāye) bedeutet, als die Menschenmenge weggegangen war. Die Worte „Mache es zu deinem Eigentum und gib es eben diesem Bhikkhu“ wurden gesprochen, um die Gewissensbisse (kukkucca) beider Seiten zu vertreiben. Denn bei demjenigen, der es entwendet hat, könnten Gewissensbisse entstehen: „Ich habe es nicht mit meiner eigenen Hand übergeben; dieser Gegenstand ist zu erstatten.“ Und bei dem anderen könnten Gewissensbisse entstehen: „Ich habe zuerst die Verantwortung aufgegeben und es danach genommen, ohne dass es mir gegeben wurde.“

Samagghanti appagghaṃ. Dāruatthaṃ pharatīti dārūhi kattabbakiccaṃ sādheti. Ekadivasaṃ dantakaṭṭhacchedanādinā yā ayaṃ agghahāni vuttā, sā sabbā bhaṇḍasāminā kiṇitvā gahitameva sandhāya vuttā. Sabbaṃ panetaṃ aṭṭhakathācariyappamāṇena veditabbaṃ. Pāsāṇañca sakkharañca pāsāṇasakkharaṃ.

„Gleichwertig“ (samaggha) bedeutet von geringem Wert (appaggha). „Es erfüllt den Zweck von Holz“ (dāruatthaṃ pharati) bedeutet, es erfüllt die Aufgabe, die mit Holz getan werden muss. Jene Wertminderung, die für einen Tag durch das Schneiden von Zahnputzhölzern usw. erwähnt wurde, bezieht sich gänzlich auf den Fall, dass der Eigentümer die Ware gekauft und bereits an sich genommen hatte. Dies alles ist unter Berufung auf die Autorität der Lehrer der Kommentare (aṭṭhakathācariya) zu verstehen. „Steine und Kieselsteine“ (pāsāṇasakkhara) setzt sich aus Stein (pāsāṇa) und Kieselstein (sakkhara) zusammen.

Akkhadassāti ettha akkha-saddena kira vinicchayasālā vuccati, tattha nisīditvā vajjāvajjaṃ nirūpayantīti ‘‘akkhadassā’’ti vuccanti dhammavinicchanakā. Hananaṃ nāma hatthapādādīhi pothanañceva hatthanāsādicchedanañca hotīti āha ‘‘haneyyunti potheyyuñceva chindeyyuñcā’’ti.

Bei dem Wort „Richter“ (akkhadassa) wird mit dem Begriff „akkha“ angeblich die Gerichtshalle (vinicchayasālā) bezeichnet; weil sie dort sitzen und Schuld oder Unschuld prüfen, werden die Richter (dhammavinicchanaka) als „akkhadassa“ bezeichnet. „Schlagen“ (hanana) bedeutet sowohl das Schlagen mit Händen, Füßen usw. als auch das Abschneiden von Händen, Nase usw.; daher sagte er: „Sie sollen schlagen“ bedeutet, sie sollen sowohl verprügeln als auch abschneiden.

Padabhājanīyañca ‘‘hatthena vā pādena vā kasāya vā vettena vā aḍḍhadaṇḍakena vā chajjāya vā haneyyu’’nti (pārā. 92) vuttaṃ. Tattha aḍḍhadaṇḍakenāti dvihatthappamāṇena [Pg.175] rassamuggarena, veḷupesikāya vā. Chejjāya vāti hatthādīnaṃ chedanena. Chindanti etāya hatthapādādīnīti chejjā, satthaṃ, tena satthenātipi attho. Nīhareyyunti raṭṭhato nīhareyyuṃ. ‘‘Corosi…pe… thenosī’’ti ettha paribhāseyyunti padaṃ ajjhāharitvā attho veditabboti āha ‘‘corosi…pe… paribhāseyyu’’nti. Yaṃ taṃ bhaṇḍaṃ dassitanti sambandho.

In der Wortanalyse (Padabhājanīya) wird gesagt: „Sie mögen [ihn] mit der Hand, mit dem Fuß, mit einer Peitsche, mit einer Rute, mit einem halben Stock oder mit einem Schneidewerkzeug schlagen“ (Pārājika 92). Darin bedeutet „mit einem halben Stock“ (aḍḍhadaṇḍaka): mit einer kurzen Keule von zwei Ellen Länge, oder mit einer Bambuslatte. „Mit einem Schneidewerkzeug“ (chejjā) bedeutet: durch das Abschneiden von Händen usw. Damit schneidet man Hände, Füße usw., daher heißt es „Schneidewerkzeug“ (chejjā), d. h. eine Waffe (Messer/Schwert), also bedeutet es auch „mit jener Waffe“. „Sie mögen vertreiben“ (nīhareyyuṃ) bedeutet: sie mögen [ihn] aus dem Land vertreiben. Bei „Du bist ein Dieb ... du bist ein Räuber“ ist die Bedeutung so zu verstehen, dass man das Wort „sie mögen beschimpfen“ (paribhāseyyuṃ) ergänzt; deshalb heißt es: „Du bist ein Dieb ... sie mögen beschimpfen“. „Welches Gut auch immer gezeigt wird“ – so ist die Verknüpfung (sambandha).

93. Yattha yattha ṭhitanti bhūmiyādīsu yattha yattha ṭhitaṃ. Yathā yathā ādānaṃ gacchatīti yena yena ākārena gahaṇaṃ upagacchati.

93. „Wo auch immer es sich befindet“ bedeutet: wo auch immer es sich auf der Erde usw. befindet. „Wie auch immer es zur Aneignung gelangt“ bedeutet: in welcher Weise auch immer es ergriffen wird.

Bhūmaṭṭhakathāvaṇṇanā

Erklärung des Kommentars über das im Boden Befindliche (Bhūma-Atthakathā-Vaṇṇanā)

94. Vācāya vācāyāti ekekatthadīpikāya vācāya vācāya. Upaladdhoti ñāto. Pāḷiyaṃ sesaaṭṭhakathāsu ca kudālaṃ vā piṭakaṃ vāti idameva dvayaṃ vatvā vāsipharasūnaṃ avuttattā tesampi saṅkhepaṭṭhakathādīsu āgatabhāvaṃ dassetuṃ saṅkhepaṭṭhakathāyantiādi vuttaṃ. Theyyacittena katattā ‘‘dukkaṭehi saddhiṃ pācittiyānī’’ti vuttaṃ.

94. „Wort für Wort“ (vācāya vācāya) bedeutet: mit jedem einzelnen Wort, das jeweils eine eigene Bedeutung ausdrückt. „Wahrgenommen“ (upaladdho) bedeutet: erkannt. Da im Pali-Kanon und in den übrigen Kommentaren nur diese beiden, nämlich „eine Hacke oder ein Korb“, genannt werden und Messer und Äxte nicht erwähnt sind, wurde gesagt „im Kurzkommentar“ (saṅkhepaṭṭhakathāyaṃ) usw., um zu zeigen, dass auch diese im Kurzkommentar (Saṅkhepa-Atthakathā) usw. vorkommen. Weil es mit Diebstahlsabsicht getan wurde, wurde gesagt: „Pācittiya-Vergehen zusammen mit Dukkaṭa-Vergehen“.

Aṭṭhavidhaṃ hetantiādīsu etaṃ dukkaṭaṃ nāma therehi dhammasaṅgāhakehi imasmiṃ ṭhāne samodhānetvā aṭṭhavidhanti dassitanti yojanā. Sabbesampi dukkaṭānaṃ imesuyeva aṭṭhasu saṅgahetabbabhāvato pana itarehi sattahi dukkaṭehi vinimuttaṃ vinayadukkaṭeyeva saṅgahetabbaṃ. Dasavidhaṃ ratananti ‘‘muttā maṇi veḷuriyo saṅkho silā pavāḷaṃ rajataṃ jātarūpaṃ lohitako masāragalla’’nti evamāgataṃ dasavidhaṃ ratanaṃ.

Bei den Worten „Achtfach ist dies fürwahr“ usw. ist die Verknüpfung (yojanā) wie folgt: Dieses sogenannte Dukkaṭa-Vergehen wurde von den Theras, den Rezitatoren des Dhamma, an dieser Stelle zusammengefasst und als achtartig dargestellt. Da jedoch alle Dukkaṭa-Vergehen in eben diesen acht Arten zusammengefasst werden müssen, sollte das Dukkaṭa-Vergehen, das von den anderen sieben Dukkaṭa-Vergehen verschieden ist, allein unter dem allgemeinen Vinaya-Dukkaṭa zusammengefasst werden. „Zehnerlei Juwelen“ bedeutet das zehnerlei Juwel, das wie folgt überliefert ist: „Perle, Edelstein, Beryll, Muschel, Kristall, Koralle, Silber, Gold, Rubin und Katzenauge“.

‘‘Muttā maṇi veḷuriyo ca saṅkho,Silā pavāḷaṃ rajatañca hemaṃ;

Lohitakañca masāragallaṃ,Dasete dhīro ratanāni jaññā’’ti. –

„Perle, Edelstein, Beryll und Muschel, Kristall, Koralle, Silber und Gold, Rubin und Katzenauge – diese zehn soll der Weise als Juwelen kennen.“ So heißt es.

Hi vuttaṃ. Sattavidhaṃ dhaññanti sāli vīhi yavo kaṅgu kudrūsaṃ varako godhumoti imaṃ sattavidhaṃ dhaññaṃ. Āvudhabhaṇḍādinti ādi-saddena turiyabhaṇḍaitthirūpādiṃ saṅgaṇhāti. Anāmasitabbe vatthumhi dukkaṭaṃ anāmāsadukkaṭaṃ. Durūpaciṇṇadukkaṭanti ‘‘akattabba’’nti vāritassa katattā duṭṭhu [Pg.176] upaciṇṇaṃ caritanti durūpaciṇṇaṃ, tasmiṃ dukkaṭaṃ durūpaciṇṇadukkaṭaṃ. Vinaye paññattaṃ avasesaṃ dukkaṭaṃ vinayadukkaṭaṃ. Ekādasa samanubhāsanā nāma bhikkhupātimokkhe cattāro yāvatatiyakā saṅghādisesā ariṭṭhasikkhāpadanti pañca, bhikkhunīpātimokkhe ekaṃ yāvatatiyakapārājikaṃ cattāro saṅghādisesā caṇḍakāḷīsikkhāpadanti cha.

„Siebenerlei Getreide“ bezieht sich auf diese sieben Getreidearten: Sāli-Reis, Vīhi-Reis, Gerste, Hirse, Kudrūsa-Hirse, Varaka-Hirse und Weizen. Mit dem Wort „usw.“ in „Waffengeräte usw.“ werden Musikinstrumente, Frauenfiguren usw. miterfasst. Ein Dukkaṭa-Vergehen an einem Gegenstand, der nicht berührt werden darf, ist ein Anāmāsa-Dukkaṭa (Vergehen wegen unzulässigen Berührens). „Durūpaciṇṇa-Dukkaṭa“ (Vergehen wegen schlechten Verhaltens) bedeutet: weil man getan hat, was mit den Worten „das soll nicht getan werden“ verboten war, ist es ein schlechtes (duṭṭhu) Verhalten (upaciṇṇaṃ caritaṃ), daher „durūpaciṇṇa“; das Vergehen dabei ist ein Durūpaciṇṇa-Dukkaṭa. Ein sonstiges im Vinaya vorgeschriebenes Dukkaṭa-Vergehen ist ein Vinaya-Dukkaṭa. Die „elf Ermahnungsverfahren“ (samanubhāsanā) sind: im Bhikkhu-Pātimokkha die vier bis zum dritten Mal [zu betreibenden] Saṅghādisesa-Verfahren und die Ariṭṭha-Sikkhāpada-Ermahnung, also fünf; im Bhikkhunī-Pātimokkha das eine bis zum dritten Mal [zu betreibende] Pārājika-Verfahren, die vier Saṅghādisesa-Verfahren und das Caṇḍakāḷī-Sikkhāpada-Verfahren, also sechs.

Sahapayogato paṭṭhāya cettha purimapurimā āpattiyo paṭippassambhantīti āha atha dhuranikkhepaṃ akatvātiādi. ‘‘Dhuranikkhepaṃ akatvā’’ti vuttattā dhuranikkhepaṃ katvā puna khaṇantassa purimāpattiyo na paṭippassambhantīti vadanti. ‘‘Chedanapaccayā dukkaṭaṃ desetvā muccatī’’ti vatvā pubbapayoge āpattīnaṃ desetabbatāya avuttattā sahapayoge patte pubbapayoge āpattiyo paṭippassambhantīti veditabbaṃ.

Hierin [beim Ausgraben von vergrabenem Gut] beruhigen (erlöschen) sich ab der gemeinsamen Handlung (sahapayoga) die jeweils früheren Vergehen; deshalb heißt es: „Dann, ohne das Vorhaben aufzugeben (dhuranikkhepaṃ akatvā)“ usw. Da gesagt wurde „ohne das Vorhaben aufzugeben“, sagen manche, dass für jemanden, der das Vorhaben aufgibt (dhuranikkhepaṃ katvā) und dann erneut gräbt, die früheren Vergehen nicht erlöschen. Nachdem gesagt wurde „durch das Deklarieren des Dukkaṭa-Vergehens aufgrund des Schneidens wird man befreit“, wurde nicht erwähnt, dass die Vergehen der vorherigen Vorbereitung (pubbapayoga) deklariert werden müssen; daher ist zu verstehen, dass beim Erreichen der gemeinsamen Handlung (sahapayoga) die Vergehen der vorherigen Vorbereitung erlöschen.

Aparaddhaṃ viraddhaṃ khalitanti sabbametaṃ yañca dukkaṭanti ettha vuttassa dukkaṭassa pariyāyavacanaṃ, yaṃ manusso karetiādi panettha opammanidassanaṃ. Saṃyogabhāvoti dvittaṃ sandhāya vuttaṃ, tena rassattassāpi nimittaṃ dassitanti veditabbaṃ. Ekassa mūleti ekassa santike. Sabbatthāpi āmasane dukkaṭaṃ, phandāpane thullaccayañca visuṃ visuṃ āmasanaphandāpanapayogaṃ karontasseva hoti, ekapayogena gaṇhantassa pana uddhāre pārājikameva, na dukkaṭathullaccayānīti vadanti, ekapayogena gaṇhantassāpi āmasanaphandāpanānampi labbhamānattā taṃ na gahetabbaṃ. Na hi sakkā anāmasitvā aphandāpetvā ca kiñci gahetuṃ. ‘‘Ekameva desetvā muccatī’’ti paṃsukhaṇanādisamānapayogepi purimā āpatti uttaramuttaraṃ āpattiṃ patvā paṭippassambhantīti saññāya kurundaṭṭhakathāyaṃ vuttaṃ, itaraṭṭhakathāsu pana khaṇanapayogabhedehi payoge payoge āpannā āpattiyo uttaramuttaraṃ patvā na paṭippassambhanti aññamaññaṃ sadisattā viyūhanaṃ patvā tā sabbāpi paṭippassambhanti visadisapayogattāti iminā adhippāyena paṭippassaddhividhānaṃ vuttanti veditabbaṃ. Iminā hi avahārakassa āsannaṃ orimantaṃ parāmasati.

„Verfehlt, missglückt, gestolpert“ (aparaddhaṃ viraddhaṃ khalitaṃ) – all dies sind Synonyme für das Dukkaṭa-Vergehen, das hier mit den Worten „und welches Dukkaṭa auch immer“ (yañca dukkaṭaṃ) gemeint ist. Der Satz „was ein Mensch tun mag“ usw. dient hierbei als Veranschaulichung durch ein Gleichnis. „Verbindung“ (saṃyogabhāva) bezieht sich auf die Verdoppelung; man muss verstehen, dass damit auch die Ursache für die Kürzung [des Vokals] gezeigt wird. „An der Wurzel eines Einzigen“ (ekassa mūle) bedeutet: in der Gegenwart eines Einzigen. Überall entsteht ein Dukkaṭa-Vergehen beim Berühren (āmasane) und ein Thullaccaya-Vergehen beim Bewegen (phandāpane) separat nur für jemanden, der die Handlungen des Berührens und Bewegens ausführt. Manche sagen jedoch, dass für jemanden, der das Gut mit einer einzigen Handlung wegnimmt, beim Entfernen nur ein Pārājika-Vergehen vorliegt, nicht aber Dukkaṭa und Thullaccaya. Doch das sollte nicht so aufgefasst werden, da selbst bei der Wegnahme mit einer einzigen Handlung das Berühren und Bewegen stattfindet. Denn es ist unmöglich, etwas wegzunehmen, ohne es zu berühren und zu bewegen. Im Kurundi-Kommentar wird unter der Annahme, dass „man allein durch Deklarieren eines einzigen [Vergehens] befreit wird“, gesagt, dass selbst bei gleichartigen Handlungen wie dem Ausgraben von Erde die früheren Vergehen nacheinander in das jeweils spätere Vergehen übergehen und dadurch erlöschen. In den anderen Kommentaren hingegen wird erklärt, dass aufgrund der Verschiedenheit der Grabungshandlungen die bei jeder einzelnen Handlung begangenen Vergehen beim Übergang in das jeweils spätere nicht erlöschen, da sie einander ähnlich sind; sobald jedoch die Phase des Herausziehens (viyūhana) erreicht wird, erlöschen sie alle, da dies eine unähnliche Handlung ist. Mit dieser Absicht wurde die Regelung über das Erlöschen der Vergehen dargelegt – so ist es zu verstehen. Mit dem Wort „durch dieses“ (iminā) bezieht er sich auf das nahegelegene diesseitige Ende des Diebes.

Tatthevāti mukhavaṭṭiyameva. Bundenāti kumbhiyā heṭṭhimatalena. Ekaṭṭhāne ṭhitāya kumbhiyā ṭhānā cāvanaṃ chahi ākārehi veditabbanti sambandho. Ekaṭṭhāneti ca saṅkhalikabaddhabhāvena ekasmiṃ patiṭṭhitokāsaṭṭhāneti [Pg.177] attho. Khāṇukaṃ kesaggamattampi ṭhānā cāvetīti khāṇukaṃ attano patiṭṭhitaṭṭhānato pañcahi ākārehi ṭhānā cāveti. Chinnamatte pārājikanti avassaṃ ce patati, chinnamatte pārājikaṃ. Paricchedoti pañcamāsakādigarubhāvaparicchedo. Apabyūhantoti ṭhitaṭṭhānato apanayanavasena viyūhanto rāsiṃ karonto. Evaṃ katvāti bhājanamukhavaṭṭiyā kumbhigatena bhājanagatassa ekābaddhabhāvaṃ viyojetvāti attho. Upaḍḍhakumbhīyanti upaḍḍhapuṇṇāya kumbhiyā. Vinayadhammatāti adhikakāraṇālābhe vinayavinicchayadhammatāti adhippāyo. Na kevalañcettha garukatāva, suttānugamanampi atthīti dassento apicātiādimāha. Kaṇṭhena pana paricchinnakāleti mukhagataṃ ajjhohaṭakāleti attho. Ajjhoharaṇameva hettha paricchindanaṃ, na kaṇṭhapidahanaṃ. Cikkananti thaddhaṃ, bahalaṃ ghananti attho.

„Tattheva“ bedeutet: genau am Gefäßrand. „Bundenā“ bedeutet: mit der Unterseite des Topfes. Die Verbindung lautet: „Das Bewegen des an einem Ort befindlichen Topfes von seiner Stelle ist auf sechsfache Weise zu verstehen.“ Und „ekaṭṭhāne“ (an einem Ort) bedeutet: aufgrund des Fehlens einer Kettenbindung an einem einzigen festen Standplatz. „Einen Baumstumpf auch nur um Haaresbreite von seiner Stelle bewegen“ bedeutet: Er bewegt den Baumstumpf von seiner Standfläche auf fünffache Weise weg. „Alsbald er abgeschnitten ist, ein Pārājika“ bedeutet: Wenn er unweigerlich fällt, so tritt das Pārājika ein, sobald er durchtrennt ist. „Paricchedo“ ist die Bestimmung der Schwere, beginnend mit fünf Māsakas. „Apabyūhanto“ bedeutet: durch das Entfernen von der Standstelle anhäufend, wegschiebend. „Nachdem er dies so getan hat“ bedeutet: Er trennt den Zustand des Zusammenhängens der im Topf befindlichen Ware mit der im Gefäß befindlichen Ware mittels des Gefäßrandes. „Upaḍḍhakumbhiyaṃ“ bedeutet: in einem halbvollen Topf. „Vinayadhammatā“ bedeutet die Natur der Vinaya-Entscheidung beim Fehlen eines weiteren Grundes; so ist die Absicht. Und um zu zeigen, dass hierbei nicht nur die Schwere maßgebend ist, sondern auch das Folgeleisten gegenüber dem Sutta vorliegt, sagte er „apicā“ usw. „Zur Zeit der Begrenzung durch die Kehle“ bedeutet: zur Zeit des Hinunterschluckens dessen, was in den Mund gelangt ist. Hierbei ist eben das Verschlucken selbst die Abgrenzung, nicht das Verschließen der Kehle. „Cikkanaṃ“ bedeutet: steif, dickflüssig, dicht.

Yopi theyyacittena parassa kumbhiyā pādagghanakaṃ sappiṃ vā telaṃ vā avassaṃ pivanakaṃ yaṃ kiñci dukūlasāṭakaṃ vā cammakhaṇḍādīnaṃ vā aññataraṃ pakkhipati, hatthato muttamatte pārājikanti ettha avahāro vīmaṃsitabbo. Yadi ca dukūlādīsu sappitelānaṃ pavisanaṃ sandhāya pārājikaṃ bhaveyya, tattha paviṭṭhatelādino kumbhigatena ekābaddhatāya na tāva avahāro bhājanantaraṃ pavesetvā gahaṇakāle viya. Tathā hi vuttaṃ – ‘‘bhājanaṃ pana nimujjāpetvā gaṇhantassa yāva ekābaddhaṃ hoti, tāva rakkhatī’’tiādi. Atha telādivināsena pārājikaṃ bhaveyya, tadāpi tiṇajjhāpanādīsu viya avahāro natthi, dukkaṭena saddhiṃ bhaṇḍadeyyameva hoti, tathā ca pādagghanakaṃ telādiṃ pītaṃ dukūlādiṃ uddharantassāpi pārājikaṃ na siyā tattha paviṭṭhassa telādino vinaṭṭhaṭṭhena gahaṇakkhaṇe avijjamānattā, vijjamānattena ca uddhāreyeva pārājikaṃ vattabbaṃ, na hatthato muttamatteti. Sabbaaṭṭhakathāsu ca dukūlādīnaṃ pakkhipane hatthato muttamatte pārājikassa vuttattā na taṃ paṭikkhipituṃ sakkā. Aṭṭhakathāppamāṇena panetaṃ gahetabbaṃ, yutti panettha paṇḍitehi pubbāparaṃ saṃsanditvā uddhāretabbā.

„Wer auch immer in diebischer Absicht in den Topf eines anderen feines Tuch oder ein Lederstück usw., welches unweigerlich Ghee oder Öl im Wert von einem Pāda aufsaugt, hineinwirft, für den tritt ein Pārājika ein, sobald es aus der Hand gelassen wird.“ Hierbei muss der Diebstahl untersucht werden. Wenn das Pārājika im Hinblick auf das Eindringen von Ghee oder Öl in das Tuch usw. eintreten würde, läge wegen des Zusammenhängens des eingedrungenen Öls mit dem im Topf befindlichen Öl noch kein Diebstahl vor, ähnlich wie beim Entnehmen durch Eintauchen eines anderen Gefäßes. So heißt es ja: „Wer jedoch ein Gefäß untertaucht und entnimmt: Solange eine Verbindung besteht, schützt er es noch“, usw. Wenn das Pārājika aber wegen der Vernichtung des Öls usw. eintreten würde, gäbe es auch dann keinen Diebstahl, wie beim Verbrennen von Gras usw.; es gäbe nur die Pflicht zur Rückerstattung der Ware zusammen mit einem Dukkaṭa. Und wenn dem so wäre, gäbe es selbst für einen, der das Tuch usw., welches das Öl usw. im Wert von einem Pāda aufgesaugt hat, herauszieht, kein Pārājika, da das eingedrungene Öl im Moment des Nehmens im Sinne des Vernichtetseins nicht mehr existiert; bei dessen Existenz hingegen müsste das Pārājika allein beim Aufheben ausgesprochen werden, nicht aber „sobald es aus der Hand gelassen wird“. Da jedoch in allen Kommentaren beim Hineinwerfen von Tüchern usw. ein Pārājika alsbald nach dem Loslassen aus der Hand gelehrt wird, kann dies nicht zurückgewiesen werden. Dies ist auf die Autorität der Kommentare hin so anzunehmen; die logische Stimmigkeit hierbei aber ist von den Weisen durch Abgleichen des Vorhergehenden und Nachfolgenden herauszuarbeiten.

Palibujjhissatīti nivāressati. Vuttanayena pārājikanti hatthato muttamatteyeva pārājikaṃ. Neva avahāro, na gīvāti attano bhājanattā [Pg.178] vuttaṃ, anāpattimattameva vuttaṃ, na pana evaṃ vicāritanti adhippāyo. Bahigataṃ nāma hotīti tato paṭṭhāya telassa aṭṭhānato adhomukhabhāvato ca bahigataṃ nāma hoti. Anto paṭṭhāya chidde kariyamāne telassa nikkhamitvā gatagataṭṭhānaṃ bhājanasaṅkhyameva gacchatīti āha ‘‘bāhirantato pādagghanake gaḷite pārājika’’nti. Yathā tathā vā katassāti bāhirantato vā abbhantarantato vā paṭṭhāya katassa. Majjhe ṭhapetvā katachiddeti majjhe thokaṃ kapālaṃ ṭhapetvā pacchā taṃ chindantena katachidde.

„Palibujjhissati“ bedeutet: wird verhindern. „In der beschriebenen Weise ein Pārājika“ bedeutet: Sobald es aus der Hand gelassen wird, ist es ein Pārājika. „Weder Diebstahl noch Kehle“ ist gesagt worden, weil es das eigene Gefäß ist; es wurde nur als bloße Straffreiheit ausgesprochen, aber nicht weiter so untersucht; das ist die Absicht. „Es gilt als nach außen gelangt“ bedeutet: Von da an gilt es, weil das Öl nicht an seiner Stelle ist und sich nach unten wendet, als nach außen gelangt. Wenn das Loch von innen her gemacht wird, zählt der Ort, an den das ausfließende Öl gelangt, noch als zum Gefäß gehörig; daher sagte er: „Wenn ein Pāda-Wert von der äußeren Grenze herabtropft, ist es ein Pārājika.“ „Wie auch immer es gemacht wurde“ bedeutet: ausgehend von der äußeren Grenze oder von der inneren Grenze. „Ein Loch, das gemacht wurde, indem man die Mitte stehen ließ“ bedeutet: indem man in der Mitte ein kleines Stück der Scherbe stehen ließ und dieses danach durchstieß, um ein Loch zu machen.

Patthīnassa khādanaṃ itarassa pānañca sappiādīnaṃ paribhogoti āha ‘‘akhāditabbaṃ vā apātabbaṃ vā karotī’’ti. Kasmā panettha dukkaṭaṃ vuttanti āha ‘‘ṭhānācāvanassa natthitāya dukkaṭa’’nti. Purimadvayanti bhedanaṃ chaḍḍanañca. Kumbhijajjarakaraṇenāti puṇṇakumbhiyā jajjarakaraṇena. Mātikāujukaraṇenāti udakapuṇṇāya mātikāya ujukaraṇena. Ekalakkhaṇanti bhedanaṃ kumbhiyā jajjarakaraṇena, chaḍḍanaṃ mātikāya ujukaraṇena ca saddhiṃ ekasabhāvaṃ. Pacchimaṃ pana dvayanti jhāpanaṃ aparibhogakaraṇañca. Ettha evaṃ vinicchayaṃ vadantīti etasmiṃ mahāaṭṭhakathāyaṃ vutte atthe eke ācariyā evaṃ vinicchayaṃ vadanti. Pacchimadvayaṃ sandhāya vuttanti ettha purimapadadvaye vinicchayo heṭṭhā vuttānusārena sakkā viññātunti tattha kiñci avatvā pacchimapadadvayaṃ sandhāya ‘‘ṭhānācāvanassa natthitāya dukkaṭa’’nti idaṃ vuttanti adhippāyo. Theyyacittenāti attano vā parassa vā kātukāmatāvasena uppannatheyyacittena. Vināsetukāmatāyāti hatthapādādīni chindanto viya kevalaṃ vināsetukāmatāya. Vuttanayena bhindantassa vā chaḍḍentassa vāti muggarena pothetvā bhindantassa vā udakaṃ vā vālikaṃ vā ākiritvā uttarāpentassa vāti attho. Ayuttanti ceti pāḷiyaṃ purimadvayepi dukkaṭasseva vuttattā ‘‘purimadvaye pārājika’’nti idaṃ ayuttanti yadi tumhākaṃ siyāti attho. ti ayuttabhāvaṃ nisedhetvā tattha kāraṇamāha ‘‘aññathā gahetabbatthato’’ti.

„Das Essen von festgewordenem und das Trinken des anderen stellt den Genuss von Ghee usw. dar.“ Daher sagte er: „...macht es ungenießbar oder untrinkbar.“ „Warum wird hierbei ein Dukkaṭa genannt?“ Er sagte: „Ein Dukkaṭa wegen des Fehlens des Wegbewegens von der Stelle.“ „Das erste Paar“ bedeutet: das Zerbrechen und das Ausschütten. „Durch Brüchigmachen des Topfes“ bedeutet: durch das Brüchigmachen eines vollen Topfes. „Durch Geraderichten des Grabens“ bedeutet: durch das Geraderichten eines mit Wasser gefüllten Grabens. „Von gleicher Eigenschaft“ bedeutet: Das Zerbrechen hat dieselbe Natur wie das Brüchigmachen eines Topfes, und das Ausschütten hat dieselbe Natur wie das Geraderichten eines Grabens. „Das letzte Paar“ hingegen bedeutet: das Verbrennen und das Unbrauchbarmachen für den Gebrauch. „Hierbei äußern sie eine solche Entscheidung“ bedeutet: Zu dieser im Mahā-Aṭṭhakathā dargelegten Bedeutung äußern einige Lehrer eine solche Entscheidung. „Im Hinblick auf das letzte Paar gesagt“ bedeutet: Da die Entscheidung über das erste Begriffspaar gemäß dem unten Gesagten verstanden werden kann, wurde, ohne darüber etwas zu sagen, im Hinblick auf das letzte Begriffspaar gesagt: „Ein Dukkaṭa wegen des Fehlens des Wegbewegens von der Stelle“; dies ist die Absicht. „In diebischer Absicht“ bedeutet: mit einer entstandenen diebischen Absicht aufgrund des Wunsches, die Tat entweder für sich selbst oder für einen anderen auszuführen. „In der Absicht zu vernichten“ bedeutet: rein in der Absicht zu vernichten, ähnlich wie beim Abschneiden von Händen und Füßen. „Für einen, der in der beschriebenen Weise zerbricht oder ausschüttet“ bedeutet: für einen, der mit einem Schlägel zerschlägt, oder für einen, der Wasser oder Sand hineinschüttet und es dadurch zum Überlaufen bringt. „Und ‚es ist unpassend‘“ bedeutet: Da im Pāli selbst für beide der ersten Fälle nur ein Dukkaṭa gelehrt wird, bedeutet dies: Wenn ihr meint, dass „ein Pārājika für das erste Paar“ unpassend sei. Mit „Nein“ wies er die Unangemessenheit zurück und nannte als Grund dafür: „weil es auf andere Weise zu verstehen ist“.

Evameke vadantīti heṭṭhā vuttassa atthanayassa attanā anabhimatabhāvaṃ dassetvā sayaṃ aññathāpi pāḷiṃ aṭṭhakathañca saṃsanditvā atthaṃ dassetukāmo [Pg.179] ayaṃ panettha sārotiādimāha. Acāvetukāmovāti theyyacittena ṭhānā acāvetukāmova. Achaḍḍetukāmoyevāti etthāpi theyyacittenāti sambandhitabbaṃ. Idañhi theyyacittapakkhaṃ sandhāya vuttaṃ nāsetukāmatāpakkhassa vakkhamānattā. Tenevāha nāsetukāmatāpakkhe panātiādi. Itarathāpi yujjatīti theyyacittābhāvā ṭhānā cāvetukāmassāpi dukkaṭaṃ yujjatīti vuttaṃ hoti.

„So sagen einige“: Indem er zeigt, dass die unten genannte Auslegungsmethode von ihm selbst nicht bevorzugt wird, und er selbst die Bedeutung auf andere Weise durch den Abgleich von Pāli und Kommentar darlegen will, sagte er: „Dies ist hierbei der Kern“ usw. „Sowie in der Absicht, es nicht wegzubewegen“ bedeutet: gerade in der Absicht, es mit einem Diebstahlsgedanken nicht von seiner Stelle wegzubewegen. Auch bei „gerade in der Absicht, es nicht auszuschütten“ ist „mit einem Diebstahlsgedanken“ zu verbinden. Denn dies ist im Hinblick auf die Seite des Diebstahlsgedankens gesagt worden, da die Seite der Absicht zu vernichten noch dargelegt werden wird. Eben darum sagte er: „Auf der Seite der Absicht zu vernichten jedoch“ usw. „Es ist auch andernfalls angemessen“ bedeutet: Auch für einen, der mangels eines Diebstahlsgedankens die Sache von ihrer Stelle wegbewegen will, ist ein Dukkaṭa angemessen; dies ist damit gesagt.

Bhūmaṭṭhakathāvaṇṇanānayo niṭṭhito.

Der Erklärungsansatz zum Kommentar über die Erde (Bhūma-Aṭṭhakathā) ist abgeschlossen.

Ākāsaṭṭhakathāvaṇṇanā

Die Erklärung des Kommentars über den Raum (Ākāsa-Aṭṭhakathā)

96. Ākāsaṭṭhakathāyaṃ antovatthumhīti parikkhittassa vatthussa anto. Antogāmeti parikkhittassa gāmassa anto. Aparikkhitte pana vatthumhi gāme vā ṭhitaṭṭhānameva ṭhānaṃ. Aṭavimukhaṃ karoti…pe… rakkhatīti tena payogena tassa icchitaṭṭhānaṃ āgatattā rakkhati. Gāmato nikkhantassāti parikkhittagāmato nikkhantassa. Kapiñjaro nāma aññamaññaṃ yujjhāpanatthāya bālajanehi posāvaniyapakkhijāti.

96. Im Kommentar über den Raum (Ākāsa-Aṭṭhakathā) bedeutet der Ausdruck ‚innerhalb des Grundstücks‘ (antovatthumhi) innerhalb eines umzäunten Grundstücks. ‚Innerhalb des Dorfes‘ (antogāme) bedeutet innerhalb eines umzäunten Dorfes. Auf einem nicht umzäunten Grundstück oder in einem nicht umzäunten Dorf hingegen ist der tatsächliche Standort, an dem man steht, der Standort (ṭhāna). ‚Er macht sein Gesicht zum Wald ... er schützt‘ (aṭavimukhaṃ karoti ... rakkhati) bedeutet: Durch diese Anstrengung schützt er das Tier, weil es den von ihm gewünschten Ort nicht erreicht hat. ‚Desjenigen, der das Dorf verlassen hat‘ (gāmato nikkhantassa) bedeutet: Desjenigen, der das umzäunte Dorf verlassen hat. Der sogenannte Kapiñjara-Vogel ist eine Art von Vogel, die von törichten Menschen aufgezogen wird, um sie miteinander kämpfen zu lassen.

Vehāsaṭṭhakathāvaṇṇanā

Die Erklärung des Kommentars über die Luft (Vehāsa-Aṭṭhakathā)

97. Vehāsaṭṭhakathāyaṃ chinnamatte muttamatteti yathā chinnaṃ muttañca pakatiṭṭhāne na tiṭṭhati, tathā chedanaṃ mocanañca sandhāya vuttaṃ.

97. Im Kommentar über die Luft bezieht sich der Ausdruck ‚sobald es abgeschnitten oder losgelassen ist‘ (chinnamatte muttamatte) darauf, dass so, wie das Abgeschnittene und das Losgelassene nicht an seinem ursprünglichen Ort verbleibt, ebenso das Abschneiden und das Loslassen gemeint sind.

Udakaṭṭhakathāvaṇṇanā

Die Erklärung des Kommentars über das Wasser (Udaka-Aṭṭhakathā)

98. Udakaṭṭhakathāyaṃ sandamānaudake nikkhittaṃ na tiṭṭhatīti āha ‘‘asandanake udake’’ti. Anāpattīti hatthavārapadavāresu dukkaṭāpattiyā abhāvaṃ sandhāya vuttaṃ. Kaḍḍhatīti heṭṭhato osāreti. Sakalamudakanti daṇḍena phuṭṭhokāsagataṃ sakalamudakaṃ. Na udakaṃ ṭhānanti attanā kataṭṭhānassa aṭṭhānattā. Paduminiyanti padumagacche. Kalāpabandhanti hatthakavasena khuddakaṃ katvā baddhaṃ kalāpabaddhaṃ. Bhārabaddhaṃ nāma sīsabhārādivasena baddhaṃ. Muḷālanti kandaṃ. Pattaṃ vā pupphaṃ vāti idaṃ kaddamassa anto [Pg.180] pavisitvā ṭhitaṃ sandhāya vuttaṃ. Niddhamanatumbanti vāpiyā udakassa nikkhamananāḷaṃ. Udakavāhakanti mahāmātikaṃ. Avahārena so na kāretabboti iminā pāṇaṃ jīvitā voropane āpattiyā sabbattha na muccatīti dīpeti. Mātikaṃ āropetvāti khuddakamātikaṃ āropetvā. Maritvā…pe… tiṭṭhantīti ettha matamacchānaṃyeva tesaṃ santakattā amate gaṇhantassa natthi avahāro.

98. Im Kommentar über das Wasser heißt es ‚in nicht fließendem Wasser‘ (asandanake udake), weil ein in fließendes Wasser gelegter Gegenstand nicht an derselben Stelle bleibt. Die Formulierung ‚kein Vergehen‘ (anāpatti) bezieht sich auf das Nichtvorhandensein eines Dukkaṭa-Vergehens (Vergehens gegen die gute Sitte) bei den Greifbewegungen mit Händen und Füßen. ‚Er zieht‘ (kaḍḍhati) bedeutet, er senkt es nach unten ab. ‚Das gesamte Wasser‘ (sakalamudakaṃ) meint das gesamte Wasser, das sich an der vom Stock berührten Stelle befindet. ‚Wasser ist kein Standort‘ (na udakaṃ ṭhānaṃ) ist gesagt, weil der selbst hergestellte Ort kein echter Standort ist. ‚In der Lotusgruppe‘ (paduminiyaṃ) bedeutet in einem Lotusgebüsch. ‚Als Bündel gebunden‘ (kalāpabaddhaṃ) bedeutet ein Bündel, das handlich klein gemacht und zusammengebunden wurde. ‚Als Last gebunden‘ (bhārabaddhaṃ) wird das genannt, was als Kopflast oder Ähnliches gebunden ist. ‚Lotuswurzel‘ (muḷālaṃ) bedeutet die Knolle. ‚Entweder ein Blatt oder eine Blüte‘ bezieht sich darauf, dass es in den Schlamm eingedrungen ist und dort steht. ‚Abflussrohr‘ (niddhamanatumbaṃ) bezeichnet das Ausflussrohr für das Wasser aus einem Teich. ‚Wasserkanal‘ (udakavāhakaṃ) bedeutet einen großen Graben (Hauptkanal). Mit dem Satz ‚Er darf dies nicht durch Diebstahlabsicht veranlassen‘ (avahārena so na kāretabbo) wird dargelegt, dass man wegen des Vergehens, ein Lebewesen des Lebens zu berauben, in keinem Fall frei von Schuld ist. ‚Indem er es in einen Kanal leitet‘ (mātikaṃ āropetvā) bedeutet, indem er es in einen kleinen Graben leitet. Bei der Formulierung ‚Sie sterben ... und bleiben liegen‘ gibt es, weil diese Fische nur als tote Fische deren Eigentum sind, für jemanden, der lebende Fische nimmt, kein Vergehen des Diebstahls (avahāra).

Nāvaṭṭhakathāvaṇṇanā

Die Erklärung des Kommentars über das Boot (Nāva-Aṭṭhakathā)

99. Nāvaṭṭhakathāyaṃ thullaccayampi pārājikampi hotīti ettha paṭhamaṃ ṭhānā acāvetvā mutte thullaccayaṃ, paṭhamaṃ pana ṭhānā cāvetvā mutte pārājikanti veditabbaṃ. Pāse baddhasūkaro viyātiādinā vuttaṃ sandhāyāha ‘‘tattha yutti pubbe vuttāevā’’ti. Vipannaṭṭhanāvāti visamavātehi desantaraṃ palātā, bhijjitvā vā vināsaṃ patvā udake nimujjitvā heṭṭhā bhūmitalaṃ appatvā sāmikehi ca apariccattālayā vuccati. Balavā ca vāto āgammāti iminā asati vāte ayaṃ payogo katoti dasseti. Puggalassa natthi avahāroti sukkhamātikāyaṃ ujukaraṇanayena vuttaṃ. Taṃ attano pādena anakkamitvā hatthena ca anukkhipitvā aññasmiṃ daṇḍādīsu bandhitvā ṭhapite yujjati, attano pādena akkamitvā hatthena ca ukkhipitvā ṭhitassa pana balavavātena chattacīvarādīsu pahaṭesu pakatiṃ vijahitvā daḷhataraṃ akkamanagahaṇādipayogo abhinavo kātabbo siyā. Itarathā chattacīvarādīni vā vigacchanti, avahārako vā sayaṃ patissati, nāvā ca tadā na gamissati. Tasmā īdise abhinavappayoge sati avahārena bhavitabbaṃ. Sukkhamātikāyaṃ ujukatāya udakāgamanakāle kātabbakiccaṃ natthīti taṃ idha nidassanaṃ na hoti. Dāsaṃ pana pakatiyā palāyantaṃ ‘‘sīghaṃ yāhī’’ti vatvā pakatigamanato turitagamanuppādanādinā idha nidassanena bhavitabbanti amhākaṃ khanti, vīmaṃsitvā gahetabbaṃ. Vāte āgatepi yattha atilahukattā nāvāya kañci payogaṃ akatvā pakatiyā avahārako tiṭṭhati, tatthidaṃ aṭṭhakathāyaṃ vuttanti gahetabbaṃ.

99. Im Kommentar über das Boot ist bezüglich des Satzes ‚Es gibt sowohl ein Thullaccaya-Vergehen als auch ein Pārājika-Vergehen‘ folgendes zu verstehen: Wenn das Boot losgelassen wird, ohne es zuvor von seiner Stelle wegzubewegen, liegt ein Thullaccaya-Vergehen vor; wenn es jedoch erst von seiner Stelle wegbewegt und dann losgelassen wird, liegt ein Pārājika-Vergehen vor. In Bezug auf das, was mit den Worten ‚wie ein in einer Schlinge gefangenes Schwein‘ usw. gesagt wurde, heißt es: ‚Die Begründung dafür wurde bereits zuvor dargelegt.‘ Ein ‚beschädigtes und festsitzendes Boot‘ (vipannaṭṭhanāvā) bezeichnet ein Boot, das durch heftige Winde an einen anderen Ort getrieben wurde oder zerbrochen und zerstört im Wasser versunken ist, ohne jedoch den Grund zu erreichen, und bei dem die Eigentümer ihre Besitzabsichten noch nicht aufgegeben haben. Mit den Worten ‚und ein starker Wind kam auf‘ wird gezeigt, dass diese Anstrengung unternommen wurde, als kein Wind wehte. Der Satz ‚Für die Person gibt es kein Vergehen des Diebstahls‘ ist nach der Methode des Begradigens eines trockenen Kanals gesagt. Dies trifft zu, wenn man, ohne es mit dem eigenen Fuß zu betreten oder mit der Hand anzuheben, es an einem anderen Gegenstand wie einem Pfahl etc. festgebunden abstellt. Für jemanden jedoch, der dasteht, nachdem er mit dem eigenen Fuß darauf getreten ist und es mit der Hand angehoben hat, müsste, wenn Schirm, Robe usw. von einem starken Wind erfasst werden, die normale Haltung aufgegeben werden und eine neue, festere Anstrengung des Tretens, Festhaltens usw. unternommen werden. Andernfalls würden entweder Schirm, Robe usw. fortgeweht, oder der Dieb selbst würde stürzen, und das Boot würde sich zu jener Zeit nicht fortbewegen. Daher muss bei einer solchen neuen Anstrengung ein Diebstahl vorliegen. Die Aussage ‚Im trockenen Kanal gibt es [beim Eintreffen des Wassers nichts zu tun]‘ dient hier nicht als angemessenes Beispiel. Wenn man jedoch zu einem Sklaven, der ohnehin wegläuft, sagt: ‚Geh schnell!‘, und dadurch eine schnellere Bewegung als sein normales Gehen bewirkt, so sollte dies hier als Beispiel dienen; dies ist unsere Ansicht, was sorgfältig geprüft und angenommen werden sollte. Wo der Dieb auch beim Aufkommen des Windes aufgrund der extremen Leichtigkeit des Bootes keinerlei Anstrengung unternimmt, sondern in seiner normalen Haltung verbleibt, dort ist diese Aussage im Kommentar anzuwenden; so sollte man es verstehen.

Yānaṭṭhakathāvaṇṇanā

Die Erklärung des Kommentars über das Fahrzeug (Yāna-Aṭṭhakathā)

100. Yānaṭṭhakathāyaṃ [Pg.181] ubhosu passesūti catunnaṃ thambhānaṃ upari caturassaṃ dārusaṅghāṭaṃ āropetvā tassa vāmadakkhiṇapassesu ubhosu vātātapādiparissayavinodanatthaṃ garuḷapakkhino ubho pakkhā viya katā sandamānikā. Dukayuttassāti dvīhi goṇehi yuttassa. Ayuttakanti goṇehi ayuttaṃ. Kappakatāti dvinnaṃ sikhānaṃ sandhiṭṭhāne gosiṅgāni viya dve koṭiyo ṭhapetvā upatthambhanī kappakatā nāma, sā dvīhipi koṭīhi bhūmiyaṃ patiṭṭhāti, tenāha ‘‘cha ṭhānānī’’ti. Tīṇi vā cattāri vā ṭhānānīti akappakatāya upatthambhaniyā ca dvinnaṃ cakkānañca vasena tīṇi ṭhānāni, kappakatāya vasena cattāri ṭhānāni, tathā pathaviyaṃ ṭhapitassa tīṇi ṭhānānīti sambandho. Akkhasīsehīti akkhadāruno dvīhi koṭīhi. Akkhuddhīhīti akkhadārunā sampaṭicchakā heṭṭhimabhāge kappakatā dve dārukhaṇḍā akkhuddhiyo nāma, tāsaṃ kappakatānaṃ dvinnaṃ kappasīsāni cattāri idha ‘‘akkhuddhiyo’’ti vuccanti, tenāha ‘‘catūhi ca akkhuddhīhī’’ti. Tāhi patiṭṭhitāhi patiṭṭhitaṭṭhānāni cattāri dhurena patiṭṭhitaṭṭhānaṃ ekanti pañca ṭhānāni honti. Uddhiyova ‘‘uddhikhāṇukā’’ti vuttā, uddhikhāṇukānaṃ abhāve akkhasīsānaṃ patiṭṭhānokāsaṃ dassento āha samameva bāhaṃ katvātiādi. Tattha samamevāti uddhiyo heṭṭhā anolambetvā bāhuno heṭṭhimabhāgaṃ samaṃ katvā dvinnaṃ bāhudārūnaṃ majjhe akkhasīsappamāṇena chiddaṃ katvā tattha akkhasīsāni pavesitāni honti, tena bāhānaṃ heṭṭhābhāgaṃ sabbaṃ bhūmiṃ phusitvā tiṭṭhati, tenāha ‘‘sabbaṃ pathaviṃ phusitvā tiṭṭhatī’’ti. Sesaṃ nāvāyaṃ vuttasadisanti iminā yadi pana taṃ evaṃ gacchantaṃ pakatigamanaṃ pacchinditvā aññaṃ disābhāgaṃ neti, pārājikaṃ. Sayameva yaṃ kiñci ṭhānaṃ sampattaṃ ṭhānā acālentova vikkiṇitvā gacchati, nevatthi avahāro, bhaṇḍadeyyaṃ pana hotīti imaṃ nayaṃ atidisati.

100. Im Kommentar über Fahrzeuge bedeutet 'auf beiden Seiten': Nachdem man auf vier Säulen eine viereckige Holzkonstruktion errichtet hat, ist es eine Sänfte, die an ihren beiden Seiten, links und rechts, wie die beiden Flügel eines Garuda-Vogels gefertigt ist, um Gefahren wie Wind, Sonne usw. abzuwehren. 'Für ein Zweiergespann' bedeutet: mit zwei Ochsen bespannt. 'Nicht bespannt' bedeutet: nicht mit Ochsen bespannt. 'Ordnungsgemäß hergerichtet' (kappakatā) bedeutet: Wenn man an der Verbindungsstelle zweier Äste zwei Enden wie Ochsenhörner platziert, wird die so hergerichtete Deichselstütze 'kappakatā' genannt. Sie ruht mit beiden Enden auf dem Boden; daher heißt es: 'an sechs Stellen'. 'Drei oder vier Stellen' bedeutet: Aufgrund einer nicht-gabelförmigen Stütze und der zwei Räder sind es drei Stellen; aufgrund einer gabelförmig hergerichteten Stütze sind es vier Stellen. Ebenso ist der Zusammenhang zu verstehen: 'für einen auf der Erde abgestellten [Wagen] gibt es drei Stellen'. 'Mit den Achsenenden' bedeutet: mit den beiden Enden des Achsenholzes. 'Mit den Achsenhalterungen' bedeutet: Die beiden an der Unterseite gabelförmig hergerichteten Holzstücke, die das Achsenholz tragen, werden 'akkhuddhi' genannt. Die vier gabelförmigen Enden dieser beiden [Halterungen] werden hier als 'akkhuddhi' bezeichnet; daher heißt es: 'und mit den vier Achsenhalterungen'. Wenn diese auf dem Boden ruhen, gibt es vier Auflagepunkte, und ein Auflagepunkt durch die Wagendeichsel, so dass es fünf Stellen sind. Die Achsenhalterungen selbst werden als 'uddhikhāṇuka' bezeichnet. Um zu zeigen, wo die Achsenenden aufliegen, wenn keine 'uddhikhāṇuka' vorhanden sind, heißt es: 'indem man die Wagenseiten völlig bündig macht' usw. Darin bedeutet 'völlig bündig': Ohne die Achsenhalterungen nach unten herabhängen zu lassen, macht man die Unterseite der Wagenseite bündig, schneidet mitten in die beiden Flankenbalken ein Loch entsprechend der Größe des Achsenendes und führt dort die Achsenenden ein. Dadurch berührt die gesamte Unterseite der Wagenflanken den Boden und ruht darauf; daher heißt es: 'es steht so, dass es die ganze Erde berührt'. Mit den Worten 'Das Übrige ist so wie beim Boot erklärt' wird auf diese Regel verwiesen: 'Wenn er jedoch das so fahrende [Fahrzeug] von seiner normalen Fortbewegung abbringt und in eine andere Richtung führt, liegt ein Pārājika vor. Wenn es von selbst an irgendeinem Ort ankommt und er es, ohne es von dieser Stelle wegzubewegen, verkauft und weggeht, liegt kein Diebstahl vor, aber es ist Ersatz für die Ware zu leisten.'

Bhāraṭṭhakathāvaṇṇanā

Die Erklärung des Kommentars über Lasten (Bhāra-Aṭṭhakathā).

101. Bhāraṭṭhakathāyaṃ bhāraṭṭhanti mātikāpadassa bhāro nāmāti idaṃ atthadassananti āha ‘‘bhāroyeva bhāraṭṭha’’nti. Purimagaleti galassa purimabhāge. Galavāṭakoti gīvāya uparimagalavāṭako. Uraparicchedamajjheti [Pg.182] urapariyantassa majjhe. Sāmikehi anāṇattoti idaṃ yadi sāmikehi ‘‘imaṃ bhāraṃ netvā asukaṭṭhāne dehī’’ti āṇatto bhaveyya, tadā tena gahitabhaṇḍaṃ upanikkhittaṃ siyā, tañca theyyacittena sīsādito oropentassāpi avahāro na siyā, sāmikānaṃ pana dhuranikkhepe eva siyāti tato upanikkhittabhaṇḍabhāvato viyojetuṃ vuttaṃ, teneva vakkhati ‘‘tehi pana anāṇattattā pārājika’’nti. Ghaṃsantoti sīsato anukkhipanto, yadi ukkhipeyya, ukkhittamatte pārājikaṃ, tenāha sīsato kesaggamattampītiādi. Yo cāyanti yo ayaṃ vinicchayo.

101. Im Kommentar über Lasten ist die Erklärung 'eine Last' für das Stichwort 'bhāraṭṭha' gemeint; daher heißt es: 'die Last selbst ist der Zustand der Last (bhāraṭṭha)'. 'Am Vorderhals' bedeutet: im vorderen Teil des Halses. 'Die Kehle' bedeutet: die obere Kehle des Halses. 'Mitten in der Brustbegrenzung' bedeutet: in der Mitte des Brustbereichs. 'Nicht von den Eigentümern angewiesen' bedeutet: Wenn er von den Eigentümern angewiesen worden wäre: 'Bringe diese Last und gib sie an jenem Ort ab', dann wäre die von ihm genommene Ware als eine anvertraute anzusehen. Selbst wenn er diese mit Diebstahlabsicht vom Kopf usw. herunternehmen würde, läge kein Diebstahl vor; ein solcher läge erst dann vor, wenn die Eigentümer ihre Last niederlegen. Um dies von dem Zustand einer anvertrauten Ware zu unterscheiden, wurde dies gesagt. Aus eben diesem Grund wird später gesagt: 'Weil er jedoch von ihnen nicht angewiesen wurde, liegt ein Pārājika vor.' 'Reibend' bedeutet: ohne es vom Kopf hochzuheben. Wenn er es anheben würde, läge im bloßen Moment des Anlebens ein Pārājika vor; daher heißt es: 'selbst nur um eine Haarbreite vom Kopf [anheben]' usw. 'Und wer auch immer dieser...' bezieht sich auf diese rechtliche Entscheidung.

Ārāmaṭṭhakathāvaṇṇanā

Die Erklärung des Kommentars über Klostergärten (Ārāma-Aṭṭhakathā).

102. Ārāmaṭṭhakathāyaṃ ārāmaṃ abhiyuñjatīti idaṃ abhiyogakaraṇaṃ paresaṃ bhūmaṭṭhabhaṇḍādīsupi kātuṃ vaṭṭatiyeva. Ārāmādithāvaresu pana yebhuyyena abhiyogavaseneva gahaṇasambhavato ettheva pāḷiyaṃ abhiyogo vutto, iti iminā nayena sabbatthāpi sakkā ñātunti gahetabbaṃ. Adinnādānassa payogattāti sahapayogamāha. Vatthumhiyeva katapayogattā sahapayogavasena hetaṃ dukkaṭaṃ. Sayampīti abhiyuñjakopi. ‘‘Kiṃ karomi kiṃ karomī’’ti evaṃ kiṅkārameva paṭissuṇanto viya caratīti kiṅkārapaṭissāvī, tassa bhāvo kiṅkārapaṭissāvibhāvo, tasmiṃ, attano vasavattibhāveti vuttaṃ hoti. Ukkocanti lañjaṃ. Sabbesaṃ pārājikanti kūṭavinicchayikādīnaṃ. Ayaṃ vatthusāmītiādikassa ubhinnaṃ dhuranikkhepakaraṇahetuno payogassa karaṇakkhaṇeva pārājikaṃ hotīti veditabbaṃ. Sace pana sāmikassa vimati ca dhuranikkhepo ca kamena uppajjanti, payogasamuṭṭhāpakacittakkhaṇe pārājikameva hoti, na thullaccayaṃ. Yadi vimatiyeva uppajjati, tadā thullaccayamevāti veditabbaṃ, ayaṃ nayo sabbattha yathānurūpaṃ gahetabbo. Dhuranikkhepavaseneva parājayoti sāmiko ‘‘ahaṃ na muccāmī’’ti dhuraṃ anikkhipanto aṭṭo parājito nāma na hotīti dasseti.

102. Im Kommentar über Klostergärten bedeutet 'er beansprucht gerichtlich einen Klostergarten': Dieses Führen eines Prozesses ist durchaus auch bezüglich der im Boden befindlichen Güter anderer usw. zulässig. Da jedoch bei unbeweglichen Gütern wie Klostergärten usw. die Aneignung meistens nur durch einen Prozess möglich ist, wurde genau hier im Pāḷi-Text der 'Prozess' erwähnt. Auf diese Weise sollte man verstehen, dass dies überall angewendet werden kann. 'Weil es eine Ausführung des Diebstahls ist' bezieht sich auf die gemeinschaftliche Tatbeteiligung. Weil die Ausführung direkt am Objekt vollzogen wurde, entsteht durch diese Tatbeteiligung in der Tat ein Dukkaṭa-Vergehen. 'Auch selbst' bedeutet: auch der Kläger selbst. Wer sich so verhält, als würde er demütig auf Befehle hören, indem er sagt: 'Was soll ich tun? Was soll ich tun?', wird als 'befehlsgehorsam' (kiṅkārapaṭissāvī) bezeichnet. Dessen Zustand ist der 'Zustand des Befehlsgehorsams'; das bedeutet: 'in diesem Zustand, sich dem eigenen Willen zu unterwerfen'. 'Ukkoca' bedeutet Bestechung (lañja). 'Ein Pārājika für alle' bezieht sich auf die betrügerischen Richter usw. Es ist zu wissen, dass genau im Moment der Ausführung der Bemühung, die die Ursache dafür ist, dass beide Parteien ihren Anspruch aufgeben ('Dies ist der Eigentümer der Sache' usw.), ein Pārājika-Vergehen eintritt. Wenn jedoch beim Eigentümer Zweifel und das Aufgeben des Anspruchs nacheinander entstehen, tritt im Moment des Geistes, der die Bemühung hervorruft, ein Pārājika-Vergehen ein, kein Thullaccaya. Wenn nur Zweifel entstehen, ist zu wissen, dass es nur ein Thullaccaya-Vergehen ist. Diese Methode ist überall entsprechend anzuwenden. 'Die Niederlage erfolgt nur durch das Aufgeben des Anspruchs' zeigt, dass wenn der Eigentümer seinen Anspruch nicht aufgibt und sagt: 'Ich lasse nicht locker', die klagende Partei nicht als besiegt gilt.

Vihāraṭṭhakathāvaṇṇanā

Die Erklärung des Kommentars über Wohnstätten (Vihāra-Aṭṭhakathā).

103. Vihāraṭṭhakathāyaṃ [Pg.183] vihāranti upacārasīmāsaṅkhātaṃ sakalaṃ vihāraṃ. Pariveṇanti tassa vihārassa abbhantare visuṃ visuṃ pākārādiparicchinnaṭṭhānaṃ. Āvāsanti ekaṃ āvasathamattaṃ. Gaṇasantake paricchinnasāmikattā sakkā dhuraṃ nikkhipāpetunti āha ‘‘dīghabhāṇakādibhedassa pana gaṇassā’’ti. Idhāpi sace ekopi dhuraṃ na nikkhipati, rakkhatiyeva. Esa nayo bahūnaṃ santake sabbattha.

103. Im Kommentar über Wohnstätten bedeutet 'das Kloster' (vihāra): das gesamte Kloster inklusive des Umgebungsbereichs (Upacāra-Sīmā). 'Der Klosterhof' (pariveṇa) bedeutet: innerhalb jenes Klosters die jeweils einzeln durch Mauern usw. abgegrenzten Bereiche. 'Die Wohnstätte' (āvāsa) bedeutet: nur ein einzelnes Wohngebäude. Da es bei dem Eigentum einer Gruppe (gaṇa) einen bestimmten Eigentümer gibt, ist es möglich, den Anspruch aufzugeben; daher heißt es: 'jedoch für eine Gruppe wie die Rezitatoren des Dīgha-Nikāya usw.'. Auch hier gilt: Wenn auch nur ein Einziger den Anspruch nicht aufgibt, bleibt es geschützt. Diese Methode gilt überall für das Eigentum vieler.

Khettaṭṭhakathāvaṇṇanā

Die Erklärung des Kommentars über Felder (Khetta-Aṭṭhakathā).

104. Khettaṭṭhakathāyaṃ nirumbhitvā vātiādīsu gaṇhantassāti paccekaṃ yojetabbaṃ, tattha nirumbhitvā gahaṇaṃ nāma vīhisīsaṃ acchinditvā yathāṭhitameva hatthena gahetvā ākaḍḍhitvā bījamattasseva gahaṇaṃ. Ekamekanti ekaṃ vīhisīsaṃ. Yasmiṃ bīje vātiādi nirumbhitvā gahaṇādīsu yathākkamaṃ yojetabbaṃ. ‘‘Tasmiṃ bandhanā mocitamatte’’ti vacanato tasmiṃ bījādimhi bandhanā mutte sati tato anapanītepi ṭhānantarassa abhāvā pārājikameva. Yassa pana sīsādikassa santarādinā saha saṃsibbanaṃ vā ekābaddhatā vā hoti, tassa bandhanā mocite thullaccayaṃ, itaraṭṭhānato mocite pārājikanti gahetabbaṃ, tenāha vīhināḷantiādi. Sabhusanti palālasahitaṃ. Khīlenāti khāṇukena. Ettha ca khīlasaṅkamanādīsu sahapayogo dhuranikkhepo cāti ubhayaṃ sambhavati. Khīlasaṅkamanādi ettha sahapayogo. Tasmiñca kate yadi sāmikā dhuraṃ na nikkhipanti puna gaṇhitukāmāva honti, na tāva avahāro, ‘‘khīlaṃ saṅkāmetvā khettādiṃ asuko rājavallabho bhikkhu gaṇhitukāmo’’ti ñatvā tassa balaṃ kakkhaḷādibhāvañca nissāya khīlasaṅkamanādikiriyāniṭṭhānato paṭhamameva sāmikā dhuraṃ nikkhipanti, na avahāro etassa payoganiṭṭhānato puretarameva dhurassa nikkhittattā. Yadā pana khīlasaṅkamanādipayogeneva dhuranikkhepo hoti, tadāyeva avahāro, tenevettha ‘‘tañca kho sāmikānaṃ dhuranikkhepenā’’ti vuttaṃ. Khīlādīnaṃ saṅkamitabhāvaṃ ajānitvā sāmikānaṃ sampaṭicchanampettha dhuranikkhepoti veditabbo. Evaṃ sabbatthāti yathāvuttamatthaṃ rajjusaṅkamanādīsupi atidisati. Yaṭṭhinti mānadaṇḍaṃ. Ekasmiṃ anāgate thullaccayaṃ, tasmiṃ āgate pārājikanti [Pg.184] sace dārūni nikhaṇitvā tattakeneva gaṇhitukāmo hoti, avasāne dārumhi pārājikaṃ. Sace tattha kaṇṭakasākhādīhi pādānaṃ antaraṃ paṭicchādetvā kassaci appavesārahaṃ katvā gahetukāmo hoti, avasānasākhāya pārājikaṃ, tenāha ‘‘sākhāparivāreneva attano kātuṃ sakkotī’’ti, dārūni ca nikhaṇitvā sākhāparivārañca katvā eva attano santakaṃ kātuṃ sakkotīti attho. Khettamariyādanti vuttamevatthaṃ vibhāvetuṃ ‘‘kedārapāḷi’’nti vuttaṃ. Idañca khīlasaṅkamanādinā gahaṇaṃ ārāmādīsupi labbhateva.

104. In der Feld-Erklärung (Khetta-Aṭṭhakathā) ist bei Ausdrücken wie „oder nach dem Festhalten“ (nirumbhitvā vā) das Wort „für den Nehmenden“ (gaṇhantassa) jeweils einzeln hinzuzufügen. Darin bedeutet das sogenannte „Nehmen nach dem Festhalten“ das Ergreifen der Getreideähre mit der Hand, ohne sie abzuschneiden, das Herbeiziehen, während sie genau so steht, wie sie ist, und das bloße Wegnehmen der Samenkörner. „Einzeln“ (ekamekaṃ) meint eine einzelne Getreideähre. Der Satz „In welchem Samen auch immer“ (yasmiṃ bīje vā) usw. ist entsprechend der Reihe nach beim Nehmen nach dem Festhalten usw. anzuwenden. Aufgrund des Wortlauts „sobald dieses von der Verbindung gelöst ist“ (tasmiṃ bandhanā mocitamatte) liegt, wenn dieses Samenkorn usw. von seiner Verbindung gelöst ist, selbst wenn es nicht von dort wegbewegt wurde, mangels eines anderen Ortes gewiss ein Pārājika-Vergehen vor. Bei einer Ähre usw. jedoch, die mit einem anderen Bereich verflochten ist oder eine gemeinsame Verbindung aufweist, ist beim Lösen aus der Verbindung ein Thullaccaya-Vergehen anzunehmen, beim Lösen von der anderen Stelle jedoch ein Pārājika-Vergehen; daher sagte er: „den Getreidehalm“ (vīhināḷaṃ) usw. „Zusammen mit der Spreu“ (sabhusaṃ) bedeutet mit dem Stroh. „Mit dem Pfahl“ (khīlena) bedeutet mit dem Holzpfosten. Und hierbei sind beim Verschieben des Grenzpfahls usw. beide Aspekte möglich: die gleichzeitige Tatausführung (sahapayoga) sowie das Aufgeben des Anspruchs (dhuranikkhepa). Das Verschieben des Grenzpfahls usw. ist hierbei die gleichzeitige Tatausführung. Wenn diese vollzogen wird, die Besitzer jedoch ihren Anspruch nicht aufgeben, sondern das Feld wieder an sich nehmen wollen, liegt noch kein Diebstahl vor. Wenn die Besitzer wissen: „Nachdem er den Pfahl verschoben hat, will dieser bei Hofe beliebte Mönch das Feld usw. in Besitz nehmen“, und sie sich aufgrund seiner Macht und Unbarmherzigkeit fügen, sodass sie bereits vor dem Abschluss der Tat des Pfahlverschiebens usw. ihren Anspruch aufgeben, liegt kein Diebstahl vor, da der Anspruch bereits vor dem Abschluss der Tatausführung aufgegeben wurde. Wenn jedoch das Aufgeben des Anspruchs genau durch die Tatausführung des Pfahlverschiebens usw. bewirkt wird, liegt genau in diesem Moment Diebstahl vor. Deshalb wurde hier gesagt: „Und das freilich durch das Aufgeben des Anspruchs seitens der Besitzer.“ Auch das Einverständnis der Besitzer, ohne zu wissen, dass die Pfähle usw. verschoben wurden, ist hierbei als ein Aufgeben des Anspruchs zu verstehen. Mit den Worten „So überall“ (evaṃ sabbattha) dehnt er die besagte Bedeutung auch auf das Verschieben von Messseilen usw. aus. „Messstange“ (yaṭṭhi) bedeutet ein Richtmaß. „Wenn einer der Pfosten noch nicht gesetzt ist, ein Thullaccaya-Vergehen; wenn dieser gesetzt ist, ein Pārājika-Vergehen“ bedeutet: Wenn jemand Holzpfosten eingräbt und das Land allein dadurch in Besitz nehmen will, tritt das Pārājika-Vergehen beim letzten Holzpfosten ein. Wenn er dort die Zwischenräume zwischen den Pfostenfüßen mit Dornenzweigen usw. abdeckt, um es für jedermann unzugänglich zu machen, und es so in Besitz nehmen will, tritt das Pārājika-Vergehen beim letzten Zweig ein; deshalb sagte er: „Erst durch die Umzäunung mit Zweigen kann er es zu seinem eigenen machen“; dies bedeutet, dass er es erst nach dem Eingraben der Pfosten und dem Errichten der Umzäunung mit Zweigen zu seinem Eigentum machen kann. Um genau die Bedeutung von „Feldgrenze“ (khettamariyāda) zu verdeutlichen, wurde „Damm des Reisfeldes“ (kedārapāḷi) gesagt. Und dieses Aneignen durch das Verschieben von Pfählen usw. ist auch bei Klostergärten usw. möglich.

Vatthuṭṭhakathāvaṇṇanā

Die Erklärung des Kommentars zu Grundstücken (Vatthu-Aṭṭhakathā)

105. Vatthuṭṭhakathāyaṃ tiṇṇaṃ pākārānanti iṭṭhakasilādārūnaṃ vasena tiṇṇaṃ pākārānaṃ.

105. Im Kommentar zu Grundstücken bedeutet „von drei Mauern“ (tiṇṇaṃ pākārānaṃ): von drei Arten von Mauern, bezogen auf Ziegel, Steine oder Holz.

106. Gāmaṭṭhakathāyaṃ ‘‘gāmo nāmā’’ti pāḷiyaṃ na vuttaṃ sabbaso gāmalakkhaṇassa pubbe vuttattā.

106. Im Kommentar zum Dorf wird „ein sogenanntes Dorf“ (gāmo nāma) im Pali-Text nicht erwähnt, da die Merkmale eines Dorfes bereits zuvor vollständig erklärt wurden.

Araññaṭṭhakathāvaṇṇanā

Die Erklärung des Kommentars zum Wald (Araṇya-Aṭṭhakathā)

107. Araññaṭṭhakathāyaṃ vinivijjhitvāti ujukameva vinivijjhitvā. Lakkhaṇacchinnassāti araññasāmikānaṃ hatthato kiṇitvā gaṇhantehi kataakkharādisaññāṇassa. Challiyā pariyonaddhanti iminā sāmikānaṃ nirāpekkhatāya cirachaḍḍitabhāvaṃ dīpeti, tenāha ‘‘gahetuṃ vaṭṭatī’’ti. Yadi sāmikānaṃ sāpekkhatā atthi, na vaṭṭati. Tāni katāni ajjhāvutthāni ca hontīti tāni gehādīni katāni pariniṭṭhitāni manussehi ca ajjhāvutthāni ca honti. Dārūnīti gehādīnaṃ katattā avasiṭṭhadārūni. Gahetuṃ vaṭṭatīti sāmikānaṃ anālayattā vuttaṃ, te ca yadi gahaṇakāle disvā sālayā hutvā vārenti, gahetuṃ na vaṭṭatiyeva. ‘‘Dehī’’ti vutte dātabbamevāti ‘‘dehī’’ti vutte ‘‘dassāmī’’ti ābhogaṃ katvā gacchantassa ‘‘dehī’’ti avutte adatvā gamane āpatti natthi. Pacchāpi tehi codite dātabbameva.

107. Im Kommentar zum Wald bedeutet „durchbohrend“ (vinivijjhitvā): direkt geradeaus durchbohrend. „Dessen Markierung abgeschnitten und eingekerbt ist“ (lakkhaṇacchinnassa) bezieht sich auf die Kennzeichnung mit Schriftzeichen usw., die von denjenigen angebracht wurde, die es von den Waldbesitzern gekauft und an sich genommen haben. Mit den Worten „mit Rinde überwachsen“ (challiyā pariyonaddhaṃ) verdeutlicht er, dass das Holz aufgrund des Desinteresses der Besitzer schon vor langer Zeit zurückgelassen wurde; deshalb sagte er: „Es ist erlaubt, es zu nehmen.“ Wenn die Besitzer noch ein Interesse daran haben, ist es nicht erlaubt. „Diese sind erbaut und bewohnt“ bedeutet: jene Häuser usw. sind fertiggestellt und von Menschen bewohnt. „Holzstücke“ (dārūni) bezieht sich auf die übrig gebliebenen Hölzer, nachdem die Häuser usw. erbaut wurden. Die Aussage „Es ist erlaubt, es zu nehmen“ wurde wegen des fehlenden Besitzanspruchs der Eigentümer getroffen; wenn diese es jedoch beim Wegnehmen sehen, Besitzansprüche zeigen und es verbieten, ist das Nehmen keineswegs erlaubt. „Wenn gesagt wird: ‚Gib es‘, muss es gegeben werden“ bedeutet: Wenn aufgefordert wird: „Gib es!“, und man mit der Absicht „Ich werde es geben“ weggeht, liegt kein Vergehen vor, wenn man ohne die Übergabe weggeht, solange nicht „Gib es!“ gesagt wurde. Auch später, wenn man von jenen dazu aufgefordert wird, muss man es auf jeden Fall zurückgeben.

Adisvā gacchati, bhaṇḍadeyyanti suddhacittena gatassa bhaṇḍadeyyaṃ. Ārakkhaṭṭhānampi suddhacittena atikkamitvā theyyacitte uppannepi avahāro natthi [Pg.185] ārakkhaṭṭhānassa atikkantattā. Keci pana ‘‘yattha katthaci nītānampi dārūnaṃ araññasāmikānaññeva santakattā puna theyyacittaṃ uppādetvā gacchati, pārājikamevā’’ti vadanti, taṃ na yuttaṃ ‘‘ārakkhaṭṭhānaṃ patvā…pe… assatiyā atikkamatī’’ti, sahasā taṃ ṭhānaṃ atikkamatītiādinā (pārā. aṭṭha. 1.107) ca ārakkhaṭṭhānātikkameyeva āpattiyā vuccamānattā, ārakkhaṭṭhānātikkamameva sandhāya ‘‘idaṃ pana theyyacittena pariharantassa ākāsena gacchatopi pārājikamevā’’ti vuttaṃ. Yañca ‘‘yattha katthaci nītānampi dārūnaṃ araññasāmikānaññeva santakattā’’ti kāraṇaṃ vuttaṃ, tampi ārakkhaṭṭhānato bahi pārājikāpajjanassa kāraṇaṃ na hoti bhaṇḍadeyyabhāvasseva kāraṇattā. Tesaṃ santakatteneva hi bahi katassāpi bhaṇḍadeyyaṃ jātaṃ, itarathā ca bhaṇḍadeyyampi na siyā suṅkaghātātikkame viya. Addhikehi dinnameva suṅkikānaṃ santakaṃ hoti, nādinnaṃ, tena taṃ ṭhānaṃ yato kutoci paccayato suddhacittena atikkantassa bhaṇḍadeyyampi na hoti. Idha pana araññasāmikānaṃ santakattā sabbatthāpi bhaṇḍadeyyameva hoti, tenevetaṃ araññe ārakkhaṭṭhānaṃ suṅkaghātatopi garutaraṃ jātaṃ. Yadi hi ārakkhaṭṭhānato bahipi theyyacitte sati avahāro bhaveyya, ārakkhaṭṭhānaṃ patvātiādinā ṭhānaniyamo niratthako siyā yattha katthaci theyyacitte uppanne pārājikanti vattabbato. Tasmā ārakkhaṭṭhānato bahi theyyacittena gacchantassa avahāro na bhavati evāti niṭṭhamettha gantabbaṃ. Idaṃ pana theyyacittena pariharantassāti yasmiṃ padese atikkante tesaṃ araññaṃ ārakkhaṭṭhānañca atikkanto nāma hoti, taṃ padesaṃ ākāsenāpi atikkamanavasena gacchantassāpīti attho.

„‚Ohne zu sehen geht er weg, [das Gut ist] zurückzugeben‘ (bhaṇḍadeyya) bedeutet: Für einen, der mit reinem Geist (suddhacitta) weggegangen ist, besteht die Pflicht zur Rückgabe des Gutes (bhaṇḍadeyya). Selbst wenn nach dem Überschreiten der Bewachungsstelle (ārakkhaṭṭhāna) mit reinem Geist ein Diebstahlsgedanke (theyyacitta) entsteht, liegt kein Diebstahl (avahāra) vor, da die Bewachungsstelle [bereits] überschritten wurde. Einige jedoch sagen: ‚Da das Holz, wohin auch immer es gebracht wurde, Eigentum allein der Waldbesitzer bleibt, begeht er, wenn er nach erneutem Erwecken eines Diebstahlsgedankens weggeht, ein Pārājika.‘ Das ist nicht angemessen. Denn mit den Worten ‚nachdem er die Bewachungsstelle erreicht hat … etc. … überschreitet er sie unachtsam‘ und ‚er überschreitet jenen Ort plötzlich‘ usw. wird dargelegt, dass das Vergehen (āpatti) allein beim Überschreiten der Bewachungsstelle eintritt. Nur im Hinblick auf das Überschreiten der Bewachungsstelle wurde gesagt: ‚Wenn man dies jedoch mit Diebstahlsabsicht wegschafft, ist es selbst für einen, der durch die Luft reist, ein Pārājika.‘ Und der angeführte Grund: ‚Weil das Holz, wohin auch immer es gebracht wurde, Eigentum allein der Waldbesitzer bleibt‘, ist kein Grund für das Begehen eines Pārājika außerhalb der Bewachungsstelle, da dies lediglich ein Grund für das Bestehen einer Rückgabepflicht (bhaṇḍadeyyabhāva) ist. Denn gerade weil es deren Eigentum ist, entsteht selbst für einen, der nach draußen gelangt ist, die Rückgabepflicht. Andernfalls gäbe es nicht einmal eine Rückgabepflicht, so wie beim Überschreiten einer Zollstelle. Nur das, was von Reisenden tatsächlich gegeben wird, wird zum Eigentum der Zöllner, nicht das Nicht-Gegebene. Daher gibt es für jemanden, der jene Zollstelle aus irgendeinem Grund mit reinem Geist überschritten hat, nicht einmal eine Rückgabepflicht. Hier jedoch, weil es Eigentum der Waldbesitzer ist, besteht überall die Pflicht zur Rückgabe des Gutes. Aus eben diesem Grund ist diese Bewachungsstelle im Wald noch schwerwiegender als eine Zollstelle. Wenn es nämlich auch außerhalb der Bewachungsstelle bei Vorliegen eines Diebstahlsgedankens einen Diebstahl gäbe, wäre die Ortsbestimmung mit den Worten ‚nachdem er die Bewachungsstelle erreicht hat‘ usw. nutzlos, da man einfach hätte sagen müssen: ‚Wo auch immer ein Diebstahlsgedanke entsteht, liegt ein Pārājika vor.‘ Daher muss hier die Schlussfolgerung gezogen werden, dass für jemanden, der mit Diebstahlsabsicht außerhalb der Bewachungsstelle geht, definitiv kein Diebstahl vorliegt. Der Ausdruck ‚für einen, der dies mit Diebstahlsabsicht wegschafft‘ (theyyacittena pariharantassa) bedeutet: für jemanden, der selbst auf dem Weg durch die Luft jenen Bereich überschreitet, bei dessen Überschreitung man den Wald und die Bewachungsstelle der Besitzer überschritten hat.“

Udakakathāvaṇṇanā

Erklärung der Abhandlung über das Wasser (Udakakathāvaṇṇanā)

108. Udakakathāyaṃ mahākucchikā udakacāṭi udakamaṇiko, ‘‘samekhalā cāṭi udakamaṇiko’’tipi vadanti. Tatthāti tesu bhājanesu. Bhūtagāmena saddhimpīti pi-saddena akappiyapathavimpi saṅgaṇhāti. Taḷākarakkhaṇatthāyāti ‘‘mahodakaṃ āgantvā taḷākamariyādaṃ mā chindī’’ti taḷākarakkhaṇatthaṃ. Nibbahanaudakanti ettha taḷākassa ekena unnatena passena adhikajalaṃ nibbahati nigacchati etenāti ‘‘nibbahana’’nti adhikajalanikkhamanamātikā [Pg.186] vuccati. Tattha gacchamānaṃ udakaṃ nibbahanaudakaṃ nāma. Niddhamanatumbanti sassādīnaṃ atthāya iṭṭhakādīhi kataṃ udakanikkhamanapanāḷi. Mariyādaṃ dubbalaṃ katvāti ettha dubbalaṃ akatvāpi yathāvuttappayoge kate mariyādaṃ chinditvā nikkhantaudakagghānurūpena avahārena kattabbameva. Yattakaṃ tappaccayā sassaṃ uppajjatīti bījakasikammādibbayaṃ ṭhapetvā yaṃ adhikalābhaṃ uppajjati, taṃ sandhāya vuttaṃ. Na hi tehi kātabbaṃ vayakaraṇampi etassa dātabbaṃ. Idañca taruṇasasse jāte udakaṃ vināsentassa yujjati, sasse pana sabbathā akateyeva udakaṃ vināsentena ca udakagghameva dātabbaṃ, na tappaccayā sakalaṃ sassaṃ tena vināsitabhaṇḍasseva bhaṇḍadeyyattā, itarathā vāṇijjādiatthāya parehi ṭhapitabhaṇḍaṃ avaharantassa tadubhayampi gahetvā bhaṇḍagghaṃ kātabbaṃ siyā, tañca na yuttanti amhākaṃ khanti. Sāmikānaṃ dhuranikkhepenāti ettha ekassa santake taḷāke khette ca jāte tasseva dhuranikkhepena pārājikaṃ, yadi pana taṃ taḷākaṃ sabbasādhāraṇaṃ, khettāni pāṭipuggalikāni, tassa tassa puggalasseva dhuranikkhepe avahāro, atha khettānipi sabbasādhāraṇāni, sabbesaṃ dhuranikkhepeyeva pārājikaṃ, nāsatīti daṭṭhabbaṃ.

108. „In der Abhandlung über das Wasser ist ein großbäuchiger Wassertopf (udakacāṭi) ein Wasserbecken (udakamaṇika); manche sagen auch: ‚Ein Topf mit einer ringförmigen Einkerbung am Hals (samekhalā cāṭi) ist ein Wasserbecken (udakamaṇika)‘. ‚Darin‘ (tattha) bedeutet: unter jenen Gefäßen. Mit dem Ausdruck ‚auch zusammen mit der Pflanzenwelt‘ (bhūtagāmena saddhimpī) schließt das Wort ‚auch‘ (pi) auch ungeeignete Erde (akappiyapathavi) mit ein. ‚Zum Schutz des Teiches‘ (taḷākarakkhaṇatthāya) bedeutet: zum Schutz des Teiches, damit nicht ‚eine große Menge Wasser herbeiströmt und den Teichdamm (taḷākamariyāda) durchbricht‘. Was den Ausdruck ‚Abflusswasser‘ (nibbahanaudaka) betrifft: Hierbei fließt das überschüssige Wasser durch eine erhöhte Seite des Teiches ab; daher wird der Abflusskanal für das überschüssige Wasser ‚nibbahana‘ genannt. Das dort fließende Wasser heißt ‚Abflusswasser‘ (nibbahanaudaka). Ein ‚Ablaufrohr‘ (niddhamanatumba) ist eine aus Ziegeln usw. errichtete Wasserablassrinne zum Nutzen von Getreide usw. Unter dem Ausdruck ‚indem man den Damm schwächt‘ (mariyādaṃ dubbalaṃ katvā) ist zu verstehen: Selbst wenn man ihn nicht schwächt, aber die besagte Handlung ausführt, hat man durch das Durchbrechen des Damms einen Diebstahl (avahāra) entsprechend dem Wert des ausgetretenen Wassers begangen. Der Satz ‚so viel Getreide, wie dadurch wächst‘ bezieht sich auf den zusätzlichen Gewinn, der nach Abzug der Kosten für Saatgut, Pflügen usw. entsteht. Denn die von den Landwirten zu tragenden Ausgaben müssen ihm nicht erstattet werden. Und dies trifft auf jemanden zu, der Wasser zerstört, wenn junges Getreide bereits herangewachsen ist. Wer jedoch das Wasser zerstört, bevor das Getreide überhaupt angebaut wurde, muss nur den Wert des Wassers ersetzen, nicht das gesamte darauf basierende Getreide, da die Rückgabepflicht nur für die tatsächlich von ihm zerstörte Ware besteht. Andernfalls müsste jemand, der von anderen für den Handel usw. gelagerte Waren entwendet, beides erstatten und für den Warenwert aufkommen, was nicht angemessen ist; dies ist unsere Ansicht. Was den Ausdruck ‚durch das Aufgeben der Verantwortung seitens der Eigentümer‘ (sāmikānaṃ dhuranikkhepena) betrifft: Wenn Teich und Feld Eigentum einer einzigen Person sind, führt das Aufgeben der Verantwortung (dhuranikkhepa) durch diese Person zum Pārājika. Wenn der Teich jedoch allen gemeinsam gehört, die Felder aber im Einzelbesitz stehen, liegt ein Diebstahl vor, wenn die jeweilige Person ihre Verantwortung aufgibt. Wenn auch die Felder allen gemeinsam gehören, führt nur das Aufgeben der Verantwortung durch alle zum Pārājika, andernfalls nicht. So ist dies zu verstehen.“

Aniggateti anikkhante, taḷākeyeva ṭhiteti attho. Paresaṃ mātikāmukhanti khuddakamātikāmukhaṃ. Asampattevāti taḷākato nikkhamitvā mahāmātikāyaṃ eva ṭhite. Anikkhante baddhā subaddhāti taḷākato anikkhante bhaṇḍadeyyampi na hoti sabbasādhāraṇattā udakassāti adhippāyo. Nikkhante pana pāṭipuggalikaṃ hotīti āha ‘‘nikkhante baddhā bhaṇḍadeyya’’nti. Idha pana khuddakamātikāyaṃ appaviṭṭhattā avahāro na jāto, ‘‘taḷākato aniggate paresaṃ mātikāmukhaṃ asampattevā’’ti heṭṭhā vuttassa vikappadvayassa ‘‘anikkhante baddhā subaddhā, nikkhante baddhā bhaṇḍadeyya’’nti idaṃ dvayaṃ yathākkamena yojanatthaṃ vuttaṃ. Natthi avahāroti ettha ‘‘avahāro natthi, bhaṇḍadeyyaṃ pana hotī’’ti keci vadanti, taṃ na yuttaṃ. Vatthuṃ…pe… na sametīti ettha taḷākagataudakassa sabbasādhāraṇattā parasantakavatthu na hotīti adhippāyo.

„‚Nicht herausgeflossen‘ (aniggate) bedeutet: nicht ausgetreten, noch im Teich befindlich; dies ist die Bedeutung. ‚Die Mündung des Kanals der anderen‘ (paresaṃ mātikāmukhaṃ) bezieht sich auf die Mündung des kleinen Kanals. ‚Noch nicht erreicht habend‘ (asampatteva) bedeutet: aus dem Teich ausgetreten, aber noch im großen Kanal befindlich. ‚Wenn es nicht ausgetreten ist, ist es gebunden, gut gebunden‘ (anikkhante baddhā subaddhā) bedeutet: Solange das Wasser nicht aus dem Teich ausgetreten ist, besteht nicht einmal eine Rückgabepflicht (bhaṇḍadeyya), da das Wasser allen gemeinsam gehört; das ist die Absicht. Wenn es jedoch ausgetreten ist, wird es zu persönlichem Eigentum; deshalb heißt es: ‚Wenn es ausgetreten ist, ist es gebunden, [das Gut ist] zurückzugeben‘. Hier jedoch liegt, da das Wasser nicht in den kleinen Kanal eingetreten ist, kein Diebstahl vor. Um die beiden unten erwähnten Fälle – ‚nicht aus dem Teich ausgetreten‘ und ‚die Mündung des Kanals der anderen noch nicht erreicht habend‘ – der Reihe nach zuzuordnen, wurden die beiden Ausdrücke ‚wenn es nicht ausgetreten ist, ist es gebunden, gut gebunden‘ und ‚wenn es ausgetreten ist, besteht Rückgabepflicht‘ angeführt. Zum Ausdruck ‚es liegt kein Diebstahl vor‘ (natthi avahāro) sagen manche: ‚Es liegt zwar kein Diebstahl vor, aber es besteht eine Rückgabepflicht.‘ Das ist nicht angemessen. Der Satz ‚entspricht nicht der Sache … etc.‘ bedeutet hier: Da das im Teich befindliche Wasser allen gemeinsam gehört, stellt es kein fremdes Eigentumsobjekt dar; das ist die Absicht.“

Dantaponakathāvaṇṇanā

Erklärung der Abhandlung über die Zahnputzhölzer (Dantaponakathāvaṇṇanā)

109. Dantakaṭṭhakathāyaṃ [Pg.187] tato paṭṭhāya avahāro natthīti ‘‘yathāsukhaṃ bhikkhusaṅgho paribhuñjatū’’ti abhājetvāva yāvadicchakaṃ gahaṇatthameva ṭhapitattā arakkhitattā sabbasādhāraṇattā ca aññaṃ saṅghikaṃ viya na hotīti theyyacittena gaṇhantassāpi natthi avahāro. Khādantu, puna sāmaṇerā āharissantīti keci therā vadeyyunti yojetabbaṃ.

109. „In der Abhandlung über die Zahnputzhölzer bedeutet der Satz ‚Von da an liegt kein Diebstahl vor‘: Weil sie mit dem Gedanken ‚Möge die Gemeinschaft der Mönche sie nach Belieben nutzen‘ ohne Aufteilung bereitgestellt wurden, damit man sie nach Wunsch nehmen kann, und weil sie unbewacht und für alle gemeinsam zugänglich sind, sind sie nicht wie anderes Eigentum des Saṅgha zu behandeln. Daher liegt selbst für jemanden, der sie mit Diebstahlsabsicht nimmt, kein Diebstahl vor. Der Satz ‚Sollen sie sie benutzen, die Novizen werden wieder neue bringen‘ ist als eine Aussage zu verstehen, die einige ältere Mönche (therā) machen würden; so ist der Zusammenhang herzustellen.“

Vanappatikathāvaṇṇanā

Erklärung der Abhandlung über die Waldbäume (Vanappatikathāvaṇṇanā)

110. Vanappatikathāyaṃ sandhāritattāti chinnassa rukkhassa patituṃ āraddhassa sandhāraṇamattena vuttaṃ, na pana maricavalliādīhi pubbe veṭhetvā ṭhitabhāvena. Tādise hi chinnepi avahāro natthi araññaṭṭhakathāyaṃ veṭhitavalliyaṃ viya. Ujukameva tiṭṭhatīti iminā sabbaso chindanameva valliādīhi asambaddhassa rukkhassa ṭhānācāvanaṃ pubbe viya ākāsādīsu phuṭṭhasakalapadesato mocananti āveṇikamidha ṭhānācāvanaṃ dasseti. Keci pana ‘‘rukkhabhārena kiñcideva bhassitvā ṭhitattā hotiyeva ṭhānācāvana’’nti vadanti, tanna, rukkhena phuṭṭhassa sakalassa ākāsapadesassa pañcahi chahi vā ākārehi anatikkamitattā. Vātamukhaṃ sodhetīti yathā vāto āgantvā rukkhaṃ pāteti, evaṃ vātassa āgamanamaggaṃ rundhitvā ṭhitāni sākhāgumbādīni chinditvā apanento sodheti. Maṇḍūkakaṇṭakaṃ vāti maṇḍūkānaṃ naṅguṭṭhe aggakoṭiyaṃ ṭhitakaṇṭakanti vadanti, eke ‘‘visamacchakaṇṭaka’’ntipi vadanti.

110. In der Erklärung über den Baumriesen (Vanappatikathā) bezieht sich das Wort „weil er gestützt ist“ (sandhāritattā) nur auf das bloße Halten eines gefällten Baumes, der im Begriff ist umzukippen, nicht aber auf den Zustand, dass er zuvor von Pfefferranken und Ähnlichem umwunden dastand. Denn bei einem solchen Baum liegt selbst dann, wenn er gefällt wird, kein Diebstahl vor, wie es im Wald-Kommentar (Arañña-Aṭṭhakathā) bezüglich einer umwindenden Ranke heißt. Mit den Worten „Er steht ganz aufrecht“ zeigt er, dass beim vollständigen Fällen eines Baumes, der nicht mit Ranken und Ähnlichem verbunden ist, das Bewegen von seinem Standort (ṭhānācāvana) vorliegt, was nicht – wie zuvor – ein Freimachen von allen im Luftraum berührten Stellen bedeutet. Somit wird hier das Bewegen vom Standort als ein spezifisches dargestellt. Einige [Lehrer] jedoch sagen: „Da der Baum durch seine eigene Last ein wenig herabgesunken ist und so verbleibt, liegt gewiss ein Bewegen vom Standort vor.“ Dies ist nicht richtig, weil der vom Baum berührte gesamte Raumbereich auf fünffache oder sechsfache Weise nicht überschritten wurde. „Er reinigt die Windöffnung“ bedeutet: So wie der Wind herbeikommt und den Baum umwirft, so reinigt er [den Weg], indem er Äste, Gebüsch und Ähnliches, die den Weg des Windes versperren, abschneidet und wegschafft. „Oder einen Froschdorn“: Einige sagen, dies sei ein Dorn, der am äußersten Ende des Schwanzes von Fröschen sitzt; manche sagen auch, es sei der Stachel eines Giftfisches.

Haraṇakakathāvaṇṇanā

Die Erklärung des Abschnitts über das Wegtragen (Haraṇakakathāvaṇṇanā)

111. Haraṇakakathāyaṃ haraṇakanti vatthusāminā hariyamānaṃ. So ca pādaṃ agghati, pārājikamevāti ‘‘antaṃ na gaṇhissāmī’’ti asallakkhitattā sāmaññato ‘‘gaṇhissāmi eta’’nti sallakkhitasseva paṭassa ekadesatāya tampi gaṇhitukāmovāti pārājikaṃ vuttaṃ. Sabhaṇḍahārakanti sahabhaṇḍahārakaṃ, sakārādesassa vikappattā saha saddova ṭhito, bhaṇḍahārakena saha taṃ bhaṇḍanti attho. Sāsaṅkoti ‘‘yadi upasaṅkamitvā [Pg.188] bhaṇḍaṃ gaṇhissāmi, āvudhena maṃ pahareyyā’’ti bhayena sañjātāsaṅko. Ekamantaṃ paṭikkammāti bhayeneva anupagantvā maggato sayaṃ paṭikkamma. Santajjetvāti pharusavācāya ceva āvudhaparivattanādikāyavikārena ca santajjetvā. Anajjhāvutthakanti apariggahitakaṃ. Ālayena anadhimuttampi bhaṇḍaṃ anajjhāvutthakaṃ nāma hotīti āha ‘‘āharāpente dātabba’’nti, iminā paṭhamaṃ pariccattālayānampi yadi pacchāpi sakasaññā uppajjati, tesaññeva taṃ bhaṇḍaṃ hoti, balakkārenāpi sakasaññāya tassa gahaṇe doso natthi, adadantasseva avahāroti dasseti. Yadi pana sāmino ‘‘pariccattaṃ mayā paṭhamaṃ, idāni mama santakaṃ vā etaṃ, no’’ti āsaṅkā hoti, balakkārena gahetuṃ na vaṭṭati sakasaññābaleneva puna gahetabbabhāvassa āpannattā. ‘‘Adentassa pārājika’’nti vacanato corassa sakasaññāya vijjamānāyapi sāmikesu sālayesu adātuṃ na vaṭṭatīti dīpitaṃ hoti. Aññesūti mahāpaccariyādīsu. Vicāraṇāyeva natthīti iminā tatthāpi paṭikkhepābhāvato ayameva atthoti dasseti.

111. In der Erklärung über das Wegtragen (Haraṇakakathā) bedeutet „Wegzutragendes“ (haraṇaka) das vom Eigentümer der Sache fortgetragene Gut. Bei den Worten „Und dieses ist einen Pāda wert, es ist gewiss ein Pārājika“ wird ein Pārājika dargelegt, weil er nicht dachte: „Ich werde das Ende [des Tuchs] nicht nehmen“, sondern wegen der mangelnden Unterscheidung im Allgemeinen dachte: „Ich werde dieses [Tuch] nehmen“, und weil jener Teil ein Stück des tatsächlich ins Auge gefassten Tuchs ist, er somit auch diesen Teil nehmen wollte. „Mit dem Warenträger“ (sabhaṇḍahāraka) bedeutet „zusammen mit dem Warenträger“; da die Ersetzung durch das „sa-“ optional ist, bleibt das Wort „saha“ bestehen; die Bedeutung ist „jene Ware zusammen mit dem Warenträger“. „Ängstlich“ (sāsaṅka) bedeutet, dass bei ihm aus Furcht die Sorge entstand: „Wenn ich mich ihm nähere und die Ware an mich nehme, könnte er mich mit einer Waffe schlagen“. „Sich beiseite zurückziehend“ (ekamantaṃ paṭikkamma) bedeutet, dass er sich aus Furcht nicht nähert, sondern selbst vom Weg zurückweicht. „Einschüchternd“ (santajjetvā) bedeutet, dass er sowohl durch harsche Worte als auch durch körperliche Gebärden wie das Schwingen von Waffen einschüchtert. „Unangeeignet“ (anajjhāvutthaka) bedeutet „nicht in Besitz genommen“. Auch eine Ware, der man sich nicht mit Anhaftung zugewandt hat (ālayena anadhimutta), wird als „unangeeignet“ bezeichnet; daher heißt es: „Wenn er es herbeibringen lässt, ist es zurückzugeben“. Dadurch wird Folgendes verdeutlicht: Selbst wenn sie [die Eigentümer] zuvor ihre Anhaftung aufgegeben haben, später aber wieder die Vorstellung „Das ist mein Eigentum“ (sakasaññā) bei ihnen entsteht, gehört diese Ware ihnen; es liegt kein Vergehen vor, wenn sie diese Ware selbst mit Gewalt unter der Vorstellung des eigenen Eigentums zurücknehmen; Diebstahl liegt nur dann vor, wenn man sie ihnen vorenthält. Wenn jedoch beim Eigentümer der Zweifel entsteht: „Ich habe es zuvor aufgegeben; ist es nun mein Eigentum oder nicht?“, darf er es nicht mit Gewalt nehmen, da es nur kraft der Vorstellung des eigenen Eigentums wieder in den Zustand des Zurückzunehmenden übergegangen ist. Durch die Aussage „Für den, der es nicht gibt, ist es ein Pārājika“ wird verdeutlicht: Selbst wenn beim diebischen Mönch die Vorstellung des eigenen Eigentums vorhanden ist, ist es unzulässig, es nicht zu geben, solange die Eigentümer noch eine Anhaftung daran besitzen. „In anderen“ bezieht sich auf das Mahāpaccarī und andere [große Kommentare]. Mit den Worten „Es gibt gar keine Untersuchung“ wird gezeigt, dass auch dort mangels Zurückweisung eben diese Bedeutung anzunehmen ist.

Upanidhikathāvaṇṇanā

Die Erklärung des Abschnitts über das Pfand (Upanidhikathāvaṇṇanā)

112. Upanidhikathāyaṃ saṅgopanatthāya attano hatthe nikkhittassa bhaṇḍassa guttaṭṭhāne paṭisāmanappayogaṃ vinā nāhaṃ gaṇhāmītiādinā aññasmiṃ payoge akate rajjasaṅkhobhādikāle ‘‘na dāni tassa dassāmi, na mayhaṃ dāni dassatī’’ti ubhohipi sakasakaṭṭhāne nisīditvā dhuranikkhepe katepi avahāro natthi. Keci panettha ‘‘pārājikameva paṭisāmanappayogassa katattā’’ti vadanti, taṃ tesaṃ matimattaṃ, na sārato paccetabbaṃ. Paṭisāmanakāle hissa theyyacittaṃ natthi, ‘‘na dāni tassa dassāmī’’ti theyyacittuppattikkhaṇe pana sāmino dhuranikkhepacittuppattiyā hetubhūto kāyavacīpayogo natthi, yena so āpattiṃ āpajjeyya. Na hi akiriyasamuṭṭhānāyaṃ āpattīti. Dāne saussāho, rakkhati tāvāti avahāraṃ sandhāya avuttattā nāhaṃ gaṇhāmītiādinā musāvādakaraṇe pācittiyameva hoti, na dukkaṭaṃ theyyacittābhāvena sahapayogassāpi abhāvatoti gahetabbaṃ. Yadipi mukhena dassāmīti vadati…pe… pārājikanti ettha katarapayogena āpatti, na tāva paṭhamena bhaṇḍapaṭisāmanappayogena tadā theyyacittābhāvā, nāpi ‘‘dassāmī’’ti [Pg.189] kathanappayogena tadā theyyacitte vijjamānepi payogassa kappiyattāti? Vuccate – sāminā ‘‘dehī’’ti bahuso yāciyamānopi adatvā yena payogena attano adātukāmataṃ sāmikassa ñāpeti, yena ca so ‘‘adātukāmo ayaṃ vikkhipatī’’ti ñatvā dhuraṃ nikkhipati, teneva payogenassa āpatti. Na hettha upanikkhittabhaṇḍe pariyāyena mutti atthi. Adātukāmatāya hi kadā te dinnaṃ, kattha te dinnantiādipariyāyavacanenāpi sāmikassa dhure nikkhipāpite āpattiyeva. Teneva aṭṭhakathāyaṃ vuttaṃ – ‘‘kiṃ tumhe bhaṇatha…pe… evaṃ ubhinnaṃ dhuranikkhepena bhikkhuno pārājika’’nti (pārā. aṭṭha. 1.111). Parasantakassa parehi gaṇhāpane eva pariyāyato mutti, na sabbatthāti gahetabbaṃ. Attano hatthe nikkhittattāti ettha attano hatthe sāminā dinnatāya bhaṇḍāgārikaṭṭhāne ṭhitattā ca ṭhānācāvanepi natthi avahāro, theyyacittena pana gahaṇe dukkaṭato na muccatīti veditabbaṃ.

112. In der Erklärung über das Pfand (Upanidhikathā): Wenn eine zum Schutz in die eigenen Hände gelegte Ware an einem sicheren Ort gelassen wird, ohne dass eine Handlung des Verwahrens (paṭisāmanappayoga) erfolgt, und keine andere Handlung durch Worte wie „Ich nehme es nicht“ usw. ausgeführt wird, und wenn dann in Zeiten von Unruhen im Reich und Ähnlichem beide an ihren jeweiligen Plätzen sitzen und die Last ablegen (dhuranikkhepa) mit den Gedanken „Ich werde es ihm jetzt nicht geben“ und „Er wird es mir jetzt nicht geben“, liegt kein Diebstahl vor. Einige [Lehrer] sagen hierzu jedoch: „Es ist gewiss ein Pārājika, weil die Handlung des Verwahrens vollzogen wurde.“ Das ist bloß ihre eigene Meinung und nicht als wahrhaftig anzunehmen. Denn zur Zeit des Verwahrens hatte er keine Diebstahlsabsicht (theyyacitta). Im Moment des Entstehens der Diebstahlsabsicht („Ich werde es ihm jetzt nicht geben“) gibt es jedoch keine körperliche oder sprachliche Handlung, die die Ursache für das Entstehen des Gedankens des Eigentümers wäre, die Last aufzugeben, wodurch er sich ein Vergehen zuziehen würde. Denn dieses Vergehen ist nicht durch Nicht-Handeln bedingt (akiriyasamuṭṭhānā). Da die Worte „Er bemüht sich um das Geben, er schützt es so lange“ nicht im Hinblick auf Diebstahl gesagt wurden, liegt bei einer Lüge durch Worte wie „Ich nehme es nicht“ und Ähnliches nur ein Pācittiya vor; ein Dukkaṭa liegt nicht vor, da wegen des Fehlens einer Diebstahlsabsicht auch keine gemeinschaftliche Handlung gegeben ist; so ist es aufzufassen. Bei den Worten „Selbst wenn er mit dem Mund sagt: Ich werde es geben… [und so weiter]… Pārājika“ stellt sich die Frage: Durch welche Handlung entsteht hier das Vergehen? Zunächst nicht durch die erste Handlung des Verwahrens der Ware, da zu jener Zeit keine Diebstahlsabsicht vorlag; auch nicht durch die sprachliche Handlung des Sagens „Ich werde es geben“, da diese Handlung trotz bestehender Diebstahlsabsicht zulässig (kappiya) war. Es wird geantwortet: Durch diejenige Handlung, mit der er, obwohl er vom Eigentümer wiederholt mit den Worten „Gib es mir!“ aufgefordert wird, es nicht gibt, sondern dem Eigentümer seinen Unwillen zu geben kundtut, und wodurch dieser erkennt: „Er will es nicht geben, er weicht aus“ und daraufhin die Last aufgibt – eben durch diese Handlung zieht er sich das Vergehen zu. Denn bei einer hinterlegten Ware gibt es keine Befreiung durch Umschweife (pariyāyena mutti). Denn wenn er aus Unwillen zu geben durch umschreibende Worte wie „Wann wurde es dir von mir gegeben? Wo wurde es dir von mir gegeben?“ den Eigentümer dazu bringt, die Last aufzugeben, liegt gewiss ein Vergehen vor. Deshalb heißt es im Kommentar: „Was sagt ihr… [und so weiter]… so ist durch das Aufgeben der Last durch beide der Mönch des Pārājika schuldig.“ Man muss verstehen, dass eine Befreiung durch Umschweife nur dann vorliegt, wenn man andere das Eigentum eines Dritten nehmen lässt, nicht aber in allen Fällen. Zu den Worten „weil es in seine eigenen Hände gelegt wurde“: Weil es vom Eigentümer in seine eigenen Hände übergeben wurde und er sich in der Position des Schatzmeisters befindet, liegt selbst beim Bewegen vom Standort kein Diebstahl vor; wenn er es jedoch mit Diebstahlsabsicht an sich nimmt, ist er nicht frei von einem Dukkaṭa-Vergehen; so ist es zu verstehen.

Eseva nayoti uddhāreyeva corassa pārājikaṃ, kasmā? Aññehi sādhāraṇassa abhiññāṇassa vuttattā. Aññaṃ tādisameva gaṇhante yujjatīti saññāṇato okāsato ca tena sadisameva aññaṃ gaṇhante yujjati, corena sallakkhitappadesato taṃ apanetvā kehici tattha tādise aññasmiṃ patte ṭhapite taṃ gaṇhanteyeva yujjatīti adhippāyo, tena corena divā sallakkhitapattaṃ aññattha apanetvā tadaññe tādise patte tattha ṭhapitepi corassa pacchā rattibhāge uppajjamānaṃ theyyacittaṃ divā sallakkhitappadese ṭhapitaṃ aññaṃ tādisaṃ pattameva ālambitvā uppajjatīti dassitaṃ hoti. Padavārenāti therena nīharitvā dinnaṃ pattaṃ gahetvā gacchato corassa padavārena. Atādisameva gaṇhante yujjatīti atādisassa therena gahaṇakkhaṇe avahārābhāvato pacchā hatthapattaṃ ‘‘ta’’nti vā ‘‘añña’’nti vā saññāya ‘‘idaṃ gahetvā gacchāmī’’ti gamane padavāreneva avahāro yujjatīti adhippāyo.

„Ebenso verhält es sich“ bedeutet: Nur beim Anheben (des Gegenstands) tritt für den stehlenden Mönch ein Pārājika ein. Warum? Weil von einem gemeinsamen Kennzeichen mit anderen gesprochen wurde. „Wenn man eine andere, genau gleiche (Schale) nimmt, trifft dies zu“ bedeutet: Wenn er eine andere Schale nimmt, die jener sowohl hinsichtlich des Kennzeichens als auch des Ortes völlig gleicht, trifft dies zu. Wenn der Dieb jene markierte Schale von der markierten Stelle weggenommen hat und andere dort eine andere, gleichartige Schale hingestellt haben, und er genau diese nimmt, ist dies zutreffend – dies ist die Bedeutung. Damit wird Folgendes gezeigt: Selbst wenn der Dieb die am Tag markierte Schale an einen anderen Ort weggeschafft hat und eine andere, gleichartige Schale dort hingestellt wird, entsteht beim Dieb später in der Nacht die Absicht zu stehlen, indem sie sich als Objekt auf genau jene andere, gleichartige Schale bezieht, die am Tag an der markierten Stelle platziert worden war. „Schritt für Schritt“ bedeutet: Durch die Schritte des diebischen Mönchs, der die vom Thera herausgeholte und übergebene Schale nimmt und damit weggeht. „Wenn er eine ungleiche Schale nimmt, trifft dies zu“ bedeutet: Da bei einer ungleichen Schale im Moment des Ergreifens durch den Dieb noch kein Diebstahl vorliegt, trifft der Diebstahl erst beim Weggehen Schritt für Schritt zu, wenn er später die in seine Hand gelangte Schale mit der Wahrnehmung „Dies ist sie“ oder „Dies ist eine andere“ ergreift und denkt: „Diese nehme ich und gehe.“ Dies ist die Bedeutung.

Pārājikaṃ natthīti padavārepi pārājikaṃ natthi upanidhibhaṇḍe viyāti gahetabbaṃ. Gāmadvāranti bahigāme vihārassa patiṭṭhitattā gāmappavesassa ārambhappadesadassanavasena vuttaṃ, antogāmanti attho. Dvinnampi uddhāreyeva [Pg.190] pārājikanti therassa abhaṇḍāgārikattā vuttaṃ. Yadi hi so bhaṇḍāgāriko bhaveyya, sabbampi upanikkhittameva siyā, upanikkhittabhaṇḍe ca theyyacittena gaṇhatopi na tāva therassa avahāro hoti, corasseva avahāro. Ubhinnampi dukkaṭanti therassa attano santakatāya corassa sāmikena dinnattā avahāro na jāto, ubhinnampi asuddhacittena gahitattā dukkaṭanti attho.

„Es gibt kein Pārājika“ bedeutet: Auch bei den Schritten gibt es kein Pārājika, wie bei hinterlegtem Gut – so ist es zu verstehen. „Das Dorftor“ wurde gesagt, um den Anfangspunkt für das Betreten des Dorfes anzuzeigen, da sich das Kloster außerhalb des Dorfes befindet; „innerhalb des Dorfes“ ist die Bedeutung. „Für beide tritt das Pārājika nur beim Anheben ein“ wurde gesagt, weil der Thera kein Schatzmeister ist. Denn wenn er der Schatzmeister wäre, wäre das gesamte Gut als bei ihm hinterlegt anzusehen. Bei hinterlegtem Gut liegt für den Thera, selbst wenn er es mit der Absicht zu stehlen nimmt, noch kein Diebstahl vor, sondern der Diebstahl liegt nur beim Dieb vor. „Für beide liegt ein Dukkaṭa vor“ bedeutet: Da das Gut dem Thera selbst gehört und dem Dieb vom Eigentümer gegeben wurde, liegt kein Diebstahl vor. Da es jedoch von beiden mit unreinem Geist genommen wurde, liegt für beide ein Dukkaṭa-Vergehen vor – dies ist die Bedeutung.

Āṇattiyā gahitattāti ‘‘pattacīvaraṃ gaṇhā’’ti evaṃ therena kataāṇattiyā gahitattā. Aṭaviṃ pavisati, padavārena kāretabboti ‘‘pattacīvaraṃ gaṇha, asukaṃ nāma gāmaṃ gantvā piṇḍāya carissāmā’’ti therena vihārato paṭṭhāya gāmamaggepi sakalepi gāme vicaraṇassa niyamitattā maggato okkamma gacchantasseva padavārena āpatti vuttā. Vihārassa hi parabhāge upacārato paṭṭhāya yāva tassa gāmassa parato upacāro, tāva sabbaṃ daharassa therāṇattiyā sañcaraṇūpacārova hoti, na pana tato paraṃ. Teneva ‘‘upacārātikkame pārājikaṃ. Gāmūpacārātikkame pārājika’’nti ca vuttaṃ. Paṭinivattane cīvaradhovanādiatthāya pesanepi eseva nayo. Aṭṭhatvā anisīditvāti ettha vihāraṃ pavisitvā sīsādīsu bhāraṃ bhūmiyaṃ anikkhipitvā tiṭṭhanto vā nisīdanto vā vissamitvā theyyacitte vūpasante puna theyyacittaṃ uppādetvā gacchati ce, pāduddhārena kāretabbo. Sace bhūmiyaṃ nikkhipitvā puna taṃ gahetvā gacchati, uddhārena kāretabbo. Kasmā? Āṇāpakassa āṇattiyā yaṃ kattabbaṃ, tassa tāvatā pariniṭṭhitattā. ‘‘Asukaṃ nāma gāma’’nti aniyametvā ‘‘antogāmaṃ gamissāmā’’ti avisesena vutte vihārasāmantā pubbe piṇḍāya paviṭṭhapubbā sabbe gocaragāmāpi khettamevāti vadanti. Sesanti maggukkamanavihārābhimukhagamanādi sabbaṃ. Purimasadisamevāti anāṇattiyā gahitepi sāmikassa kathetvā gahitattā heṭṭhā vuttavihārūpacārādi sabbaṃ khettamevāti katvā vuttaṃ. Eseva nayoti antarāmagge theyyacittaṃ uppādetvātiādinā (pārā. aṭṭha. 1.112) vuttaṃ nayaṃ atidisati.

„Weil es auf Anweisung hin genommen wurde“ bedeutet: Weil es auf die vom Thera erteilte Anweisung „Nimm Almosenschale und Robe“ hin genommen wurde. Zu den Worten „Er geht in den Wald; dies ist nach den Schritten zu entscheiden“: Weil der Thera vom Kloster anfangend das Umhergehen sowohl auf dem Weg zum Dorf als auch im gesamten Dorf mit den Worten „Nimm Almosenschale und Robe, wir wollen in jenes bestimmte Dorf gehen, um Almosenspeise zu sammeln“ festgelegt hat, wurde für einen Mönch, der vom Weg abweicht und weggeht, das Vergehen nach den Schritten bestimmt. Denn vom Außenbereich des Klosters, von seiner Umgebung anfangend, bis dorthin, wo die Umgebung jenes Dorfes auf der anderen Seite reicht, gilt der gesamte Bereich für den jüngeren Mönch aufgrund der Anweisung des Theras als zulässiger Bewegungsbereich; darüber hinaus gilt dies jedoch nicht. Genau deshalb wurde gesagt: „Beim Überschreiten der Klosterumgebung tritt ein Pārājika ein“ und „Beim Überschreiten der Dorfumgebung tritt ein Pārājika ein“. Auch beim Zurückkehren oder wenn er zum Waschen der Roben usw. geschickt wird, gilt dieselbe Methode. Zu den Worten „ohne zu stehen oder zu sitzen“: Wenn er das Kloster betritt und die Last auf seinem Kopf usw. ohne sie auf den Boden abzusetzen, stehend oder sitzend ausruht, und wenn nach dem Erlöschen der Absicht zu stehlen erneut eine Absicht zu stehlen entsteht und er weggeht, ist dies nach dem Anheben des Fußes zu entscheiden. Wenn er sie auf den Boden absetzt und danach wieder aufnimmt und weggeht, ist dies nach dem Anheben des Gegenstands zu entscheiden. Warum? Weil das, was auf Anweisung des anweisenden Theras getan werden musste, mit dem Erreichen des Klosters bereits abgeschlossen ist. Wenn unbestimmt „Wir wollen ins Dorf gehen“ gesagt wird, ohne ein bestimmtes Dorf zu nennen, so sagen sie, dass alle in der Nähe des Klosters gelegenen Dörfer, in die sie zuvor zur Almosenspeise gegangen waren, als zulässiger Bereich gelten. „Das Übrige“ bezieht sich auf das Abweichen vom Weg, das Zugehen auf das Kloster usw. – alles dies. „Genauso wie zuvor“ wurde im Hinblick darauf gesagt, dass, selbst wenn es ohne formelle Anweisung genommen wurde, es nach Mitteilung an den Eigentümer genommen wurde, weshalb der unten erwähnte Klosterbereich usw. ganz als zulässiger Bereich gilt. Mit den Worten „Ebenso verhält es sich“ verweist er auf die Methode, die mit den Worten „nachdem auf dem Weg die Absicht zu stehlen entstanden ist“ usw. dargelegt wurde.

Nimitte vā kateti cīvaraṃ me kiliṭṭhaṃ, ko nu kho rajitvā dassatītiādinā nimitte kate. Vuttanayenevāti anāṇattassa therena [Pg.191] saddhiṃ pattacīvaraṃ gahetvā gamanavāre vuttanayeneva. Ekapasseti vihārassa mahantatāya attānaṃ adassetvā ekasmiṃ passe. Theyyacittena paribhuñjanto jīrāpetīti theyyacitte uppanne ṭhānācāvanaṃ akatvā nivatthapārutanīhāreneva paribhuñjanto jīrāpeti, ṭhānā cāventassa pana theyyacitte sati pārājikameva sīse bhāraṃ khandhe karaṇādīsu viya (pārā. 101). Yathā vā tathā vā nassatīti aggiādinā nassati, añño vā kocīti iminā yena ṭhapitaṃ, sopi saṅgahitoti veditabbaṃ.

„Oder wenn eine Andeutung gemacht wurde“ bedeutet: Wenn eine Andeutung gemacht wurde wie: „Meine Robe ist schmutzig, wer wird sie wohl färben und mir geben?“ „Nach der bereits erwähnten Methode“ bedeutet: Wenn er ohne Anweisung zusammen mit dem Thera Almosenschale und Robe nehmend weggeht, verhält es sich nach der bereits erwähnten Methode. „Auf einer Seite“ bedeutet: Aufgrund der Größe des Klosters, ohne sich selbst zu zeigen, auf einer Seite. „Mit der Absicht zu stehlen benutzend verschleißen lässt“ bedeutet: Wenn die Absicht zu stehlen entstanden ist, nutzt er die Robe ab, ohne sie von der Stelle zu bewegen, indem er sie einfach in der Weise des Tragens und Umhängens benutzt. Wenn er sie jedoch von ihrer Stelle bewegt, während die Absicht zu stehlen besteht, tritt ein Pārājika ein, wie wenn man eine Last vom Kopf auf die Schulter setzt usw. „Wie auch immer sie verloren geht“ bedeutet: Sie geht durch Feuer usw. verloren. Mit den Worten „oder irgendjemand anderes“ ist zu verstehen, dass auch derjenige mitumfasst ist, von dem sie dorthin gelegt worden war.

Itarassāti corassa. Itaraṃ gaṇhato uddhāre pārājikanti ettha ‘‘pavisitvā tava sāṭakaṃ gaṇhāhī’’ti imināva upanidhibhāvato mocitattā, sāmikassa itaraṃ gaṇhato attano sāṭake ālayassa sabbhāvato ca ‘‘uddhāre pārājika’’nti vuttaṃ. Sāmiko ce ‘‘mama santakaṃ idaṃ vā hotu, aññaṃ vā, kiṃ tena, alaṃ mayhaṃ iminā’’ti evaṃ suṭṭhu nirālayo hoti, corassa pārājikaṃ natthīti gahetabbaṃ. Na jānantīti tena vuttavacanaṃ asuṇantā na jānanti. Eseva nayoti ettha sace jānitvāpi cittena na sampaṭicchanti, eseva nayoti daṭṭhabbaṃ. Paṭikkhipantīti ettha cittena paṭikkhepopi saṅgahitovāti veditabbaṃ. Upacāre vijjamāneti bhaṇḍāgārassa samīpe uccārapassāvaṭṭhāne vijjamāne. Mayi ca mate saṅghassa ca senāsane vinaṭṭheti ettha ‘‘taṃ māressāmā’’ti ettake vuttepi vivarituṃ vaṭṭati gilānapakkhe ṭhitattā avisayoti vuttattā. Maraṇato hi paraṃ gelaññaṃ avisayattañca natthi. ‘‘Dvāraṃ chinditvā parikkhāraṃ harissāmā’’ti ettake vuttepi vivarituṃ vaṭṭatiyeva. Sahāyehi bhavitabbanti tehipi bhikkhācārādīhi pariyesitvā attano santakepi kiñci kiñci dātabbanti vuttaṃ hoti. Ayaṃ sāmīcīti bhaṇḍāgāre vasantānaṃ idaṃ vattaṃ.

„‚Dem anderen‘ bezieht sich auf den diebischen Mönch. In der Passage ‚Wenn er ein anderes nimmt, liegt beim Aufheben ein Pārājika vor‘ wird dies gesagt, weil der Eigentümer ihn durch die Worte ‚Geh hinein und nimm dein Gewand‘ aus dem Zustand der Verwahrung entlassen hat, und weil das Anhaften des Eigentümers an seinem eigenen Gewand fortbesteht, während der andere ein anderes Gewand nimmt; daher heißt es: ‚Beim Aufheben liegt ein Pārājika vor‘. Wenn der Eigentümer völlig frei von Anhaften ist und denkt: ‚Mag dies mein Eigentum sein oder ein anderes, was soll's? Mir genügt dieses hier‘, dann ist zu verstehen, dass für den Dieb kein Pārājika vorliegt. ‚Sie wissen es nicht‘ bedeutet, dass sie es nicht wissen, weil sie die von ihm gesprochenen Worte nicht hören. In der Phrase ‚Ebenso verhält es sich‘ ist zu verstehen: Selbst wenn sie es wissen, aber es im Geist nicht annehmen, verhält es sich ebenso. In dem Wort ‚Sie weisen ab‘ ist zu verstehen, dass auch die Abweisung im Geiste mit eingeschlossen ist. ‚Wenn die Umgebung vorhanden ist‘ bedeutet, wenn ein Ort für Notdurft und Urinieren nahe dem Lagerhaus vorhanden ist. In der Passage ‚Und wenn ich gestorben bin und die Unterkunft des Sangha zerstört ist‘ ist es angemessen, das Lagerhaus zu öffnen, selbst wenn gedroht wird: ‚Wir werden dich töten‘, da er auf der Seite eines Kranken steht und es als außerhalb des eigenen Bereichs liegend erklärt wurde. Denn über den Tod hinaus gibt es keine schwerere Krankheit und kein größeres Unvermögen. Selbst wenn gesagt wird: ‚Wir werden die Tür aufbrechen und die Utensilien wegschaffen‘, ist es dennoch angemessen, zu öffnen. ‚Sie müssen Gefährten haben‘ bedeutet, dass auch jene anderen Mönche durch Almosengang und dergleichen danach suchen und etwas von ihrem eigenen Besitz abgeben sollten. ‚Dies ist die angemessene Praxis‘ bedeutet, dass dies die Pflicht derjenigen ist, die im Lagerhaus wohnen.“

Lolamahātheroti mando momūho ākiṇṇavihārī. Itarehīti tasmiṃyeva gabbhe vasantehi itarabhikkhūhi. Vihārarakkhaṇavāre niyutto vihāravāriko, vuḍḍhapaṭipāṭiyā attano vāre vihārarakkhaṇako. Nivāpanti bhattavetanaṃ. Corānaṃ paṭipathaṃ gatesūti corānaṃ āgamanaṃ ñatvā ‘‘paṭhamataraññeva gantvā saddaṃ karissāmā’’ti corānaṃ abhimukhaṃ [Pg.192] gatesu, ‘‘corehi haṭabhaṇḍaṃ āharissāmā’’ti tadanupathaṃ gatesupi eseva nayo. Nibaddhaṃ katvāti ‘‘asukakule yāgubhattaṃ vihāravārikānaññevā’’ti evaṃ niyamanaṃ katvā. Dve tisso yāgusalākā cattāri pañca salākabhattāni ca labhamānovāti idaṃ nidassanamattaṃ, tato ūnaṃ vā hotu adhikaṃ vā attano veyyāvaccakarassa ca yāpanamattaṃ labhanameva pamāṇanti gahetabbaṃ. Nissitake jaggentīti tehi vihāraṃ jaggāpentīti attho. Asahāyakassāti sahāyarahitassa. Attadutiyassāti appicchassa attā sarīrameva dutiyo assa nāññoti attadutiyo. Tadubhayassāpi atthassa vibhāvanaṃ yassātiādi, etena sabbena ekekassa vāro na pāpetabboti dassitanti veditabbaṃ. Pākavattatthāyāti niccaṃ pacitabbayāgubhattasaṅkhātavattatthāya. Ṭhapentīti dāyakā ṭhapenti. Taṃ gahetvāti taṃ ārāmikādīhi diyyamānaṃ bhāgaṃ gahetvā. Na gāhāpetabboti ettha abbhokāsikassāpi attano adhikaparikkhāro vā ṭhapito atthi, cīvarādisaṅghikabhāgepi ālayo vā atthi, sopi gāhāpetabbova. Diguṇanti aññehi labbhamānato diguṇaṃ. Pakkhavārenāti aḍḍhamāsavārena.

„‚Der unruhige Großältere‘ ist ein törichter, völlig verblendeter Mönch, der in unruhiger Gemeinschaft lebt. ‚Von den anderen‘ bedeutet von den anderen Mönchen, die in ebendieser Kammer wohnen. Derjenige, der für den Dienst der Tempelbewachung eingeteilt ist, wird als Tempelwächter bezeichnet; er bewacht das Kloster in seiner eigenen Reihe gemäß dem Alter. ‚Unterhalt‘ bedeutet Essensration oder Lohn. ‚Wenn sie den Dieben entgegengehen‘ bedeutet: Wenn sie das Nahen der Diebe bemerken und ihnen entgegengehen, indem sie denken: ‚Wir wollen zuerst hingehen und Lärm machen‘; ebenso verhält es sich, wenn sie ihnen auf dem Weg folgen, indem sie denken: ‚Wir wollen die von den Dieben geraubten Güter zurückbringen‘. ‚Nachdem man es dauerhaft eingerichtet hat‘ bedeutet, indem man eine solche Regelung trifft: ‚Die Schleimsuppe und die Speise in jener Familie sind ausschließlich für die Tempelwächter bestimmt‘. ‚Ob er nun zwei oder drei Marken für Schleimsuppe oder vier oder fünf Marken für Speisen erhält‘ – dies ist nur ein Beispiel. Es ist so zu verstehen, dass der Maßstab darin liegt, ob es weniger oder mehr als das ist, gerade genug für den Lebensunterhalt von sich selbst und seinem Gehilfen zu erhalten. ‚Sie lassen die Abhängigen bewachen‘ bedeutet, dass sie das Kloster durch sie bewachen lassen. ‚Für einen Gefährtenlosen‘ bedeutet für einen, der ohne Gefährten ist. ‚Für einen, der sich selbst als zweiten hat‘: Für einen Genügsamen ist der eigene Körper der einzige Gefährte, es gibt keinen anderen; daher heißt er ‚einer, der sich selbst als zweiten hat‘. Die Passage, die mit ‚Für wen...‘ beginnt, dient zur Verdeutlichung der Bedeutung beider Begriffe. Durch all dies ist zu verstehen, dass gezeigt wird, dass die Wache nicht einem einzelnen Mönch allein auferlegt werden sollte. ‚Für den Zweck der Kochpflicht‘ bedeutet für den Zweck der Pflicht, die aus dem täglichen Kochen von Schleimsuppe und Speise besteht. ‚Sie stellen bereit‘ bedeutet, dass die Spender es bereitstellen. ‚Nachdem er dies genommen hat‘ bedeutet, nachdem er den von den Tempeldienern und anderen dargebotenen Anteil angenommen hat. In der Bestimmung ‚Er sollte nicht veranlasst werden, eine Wache zu übernehmen‘ gilt: Selbst wenn ein Mönch unter freiem Himmel lebt, aber er zusätzliche eigene Utensilien aufbewahrt hat oder wenn er ein Anhaften an den dem Sangha gehörenden Anteilen von Gewändern und anderem besitzt, muss auch er dazu veranlasst werden, die Wache zu übernehmen. ‚Das Doppelte‘ bedeutet das Doppelte von dem, was andere erhalten. ‚Im Rhythmus einer zweiwöchigen Wache‘ bedeutet im Turnus einer halben Monatsphase.“

Suṅkaghātakathāvaṇṇanā

„Die Erklärung der Abhandlung über die Zollhinterziehung.“

113. Suṅkaghātakathāyaṃ suṅkaṃ yattha rājapurisā hananti adadantānaṃ santakaṃ acchinditvāpi gaṇhanti, taṃ ṭhānaṃ suṅkaghātanti evampi attho daṭṭhabbo. Vuttamevatthaṃ pākaṭaṃ kātuṃ tañhītiādi vuttaṃ. Dutiyaṃ pādaṃ atikkāmetīti ettha paṭhamapādaṃ paricchedato bahi ṭhapetvā dutiyapāde uddhaṭamatte pārājikaṃ. Uddharitvā bahi aṭṭhapitepi bahi ṭhito eva nāma hotīti katvā evaṃ sabbattha padavāresupīti daṭṭhabbaṃ. Parivattitvā abbhantarimaṃ bahi ṭhapeti, pārājikanti idaṃ sayaṃ bahi ṭhatvā paṭhamaṃ abbhantarimaṃ ukkhipitvā vā samakaṃ ukkhipitvā vā parivattanaṃ sandhāya vuttaṃ. Bahi ṭhatvā ukkhittamatte hi sabbaṃ bahigatameva hotīti. Sace pana so bahi ṭhatvāpi bāhirapuṭakaṃ paṭhamaṃ anto ṭhapetvā pacchā abbhantarimaṃ ukkhipitvā bahi ṭhapeti, tadāpi ekābaddhatāya avijahitattā avahāro na dissati. Keci pana ‘‘bhūmiyaṃ patitvā vattantaṃ puna anto pavisati, pārājikamevāti (pārā. aṭṭha. 1.113) vuttattā bāhirapuṭake [Pg.193] antopaviṭṭhepi bahigatabhāvato na muccati, antogataṃ pana puṭakaṃ paṭhamaṃ, pacchā eva vā bahi ṭhapitamatte vā pārājikamevā’’ti vadanti, taṃ na yuttaṃ. Bahi bhūmiyaṃ pātitassa kenaci saddhiṃ ekābaddhatāya abhāvena antopaviṭṭhepi pārājikamevāti vattuṃ yuttaṃ, idaṃ pana ekābaddhattā tena saddhiṃ na sameti. Tasmā yathā antobhūmigatena ekābaddhatā na hoti, evaṃ ubhayassāpi bahigatabhāve sādhiteyeva avahāroti viññāyati, vīmaṃsitvā gahetabbaṃ. Ye pana parivattitvāti imassa nivattitvāti atthaṃ vadanti, tehi pana abbhantarimaṃ bahi ṭhapetīti ayamattho gahito hotīti tattha saṅkāyeva natthi. Ekābaddhanti kājakoṭiyaṃ rajjuyā bandhanaṃ sandhāya vuttaṃ. Abandhitvā kājakoṭiyaṃ ṭhapitamattameva hoti, pārājikanti bahi gahitakājakoṭiyaṃ ṭhapitaṃ yadi pādaṃ agghati, pārājikameva, antoṭhapitena ekābaddhatāya abhāvāti adhippāyo. Gacchante yāne vā…pe… ṭhapetīti suṅkaghātaṃ pavisitvā appavisitvā vā ṭhapeti. Suṅkaṭṭhānassa bahi ṭhitanti yānādīhi nīhaṭattā bahi ṭhitaṃ. Keci pana ‘‘bahi ṭhapita’’nti pāṭhaṃ vikappetvā suṅkaṭṭhānato pubbeva bahi ṭhapitanti atthaṃ vadanti, taṃ na sundaraṃ; suṅkaṭṭhāne pavisitvā yāne ṭhapitepi pavattitvā gate viya dosābhāvato. Yo pana suṅkaṭṭhānassa antova pavisitvā ‘‘suṅkaṭṭhāna’’nti ñatvā theyyacittena āgatamaggena paṭinivattitvā gacchati, tassāpi yadi tena disābhāgena gacchantānampi hatthato suṅkaṃ gaṇhanti, pārājikameva. Imasmiṃ ṭhāneti yānādīhi nīharaṇe. Tatrāti tasmiṃ eḷakalomasikkhāpade (pārā. 571 ādayo).

113. In der Erklärung über die Zollstelle (Suṅkaghāta) ist die Bedeutung wie folgt zu verstehen: Der Ort, an dem die königlichen Beamten den Zoll eintreiben, indem sie denjenigen, die ihn nicht zahlen, ihr Eigentum entreißen oder sie schlagen und die Ware wegnehmen, wird als Zollstelle (suṅkaghāta) bezeichnet. Um eben diese Bedeutung zu verdeutlichen, wird „tañhi“ usw. gesagt. Bei dem Satz „er überschreitet mit dem zweiten Fuß“ bedeutet dies: Wenn der erste Fuß außerhalb der Grenzlinie gesetzt wurde und der zweite Fuß bloß angehoben wird, liegt ein Pārājika vor. Weil er, selbst wenn er den Fuß anhebt und noch nicht außen absetzt, bereits als „außen stehend“ gilt; so ist es überall bei allen Schritten zu verstehen. Der Satz „Nachdem er die Last umgedreht hat, stellt er das Innere nach außen, dann liegt ein Pārājika vor“ bezieht sich darauf, dass er selbst außen steht und zuerst das innere Bündel anhebt oder beide gleichzeitig anhebt und umwendet. Denn wenn er außen steht, ist im Moment des bloßen Anhebens das Ganze bereits nach außen gelangt. Wenn er jedoch, obwohl er außen steht, das äußere Bündel zuerst innen ablegt und danach das innere Bündel anhebt und außen abstellt, dann ist, da die feste Verbindung nicht aufgegeben wurde, ein Diebstahl nicht ersichtlich. Einige Lehrer sagen jedoch: „Weil gesagt wurde: ‚Wenn es auf den Boden fällt, rollt und wieder nach innen gelangt, liegt dennoch ein Pārājika vor‘, wird er, selbst wenn das äußere Bündel wieder nach innen gelangt ist, nicht von der Tat befreit, da es bereits nach außen gelangt war. Sobald aber das innere Bündel, sei es zuerst oder erst danach, bloß außen abgestellt wird, liegt ein Pārājika vor.“ Dies ist nicht angemessen. Bei einem Gegenstand, der draußen auf den Boden gefallen ist, ist es angemessen zu sagen, dass selbst dann, wenn er wieder nach innen gelangt, ein Pārājika vorliegt, da keine feste Verbindung mit irgendetwas anderem mehr besteht. Diese Traglast an beiden Enden der Stange ist jedoch aufgrund der festen Verbindung nicht damit vergleichbar. Daher versteht man dies so: Nur wenn bewirkt wird, dass beide Lasten nach außen gelangen, so dass keine feste Verbindung mehr mit dem auf dem inneren Boden Befindlichen besteht, liegt ein Diebstahl vor. Dies sollte sorgfältig geprüft und so angenommen werden. Diejenigen Lehrer jedoch, die die Bedeutung von „parivattitvā“ (umwenden) als „zurückwenden“ (nivattitvā) erklären, nehmen an, dass dies bedeutet: „Er stellt das innere Bündel nach außen.“ In diesem Fall gibt es überhaupt keinen Zweifel. Mit „fest verbunden“ (ekābaddha) ist die Befestigung mit einem Seil am Ende der Tragstange gemeint. Der Satz „Wenn es, ohne festgebunden zu sein, bloß auf das Ende der Tragstange gelegt wird, liegt ein Pārājika vor“ bedeutet: Wenn das auf dem gehaltenen Ende der Tragstange liegende Gut, das sich außen befindet, einen Pāda wert ist, liegt ein Pārājika vor, da keine feste Verbindung mit dem im Inneren verbliebenen Gut besteht. Dies ist die Absicht. „In ein fahrendes Fahrzeug usw. legen“ bedeutet, dass er es ablegt, sei es nachdem er die Zollstelle betreten hat oder ohne sie betreten zu haben. „Außerhalb der Zollstelle befindlich“ bedeutet, dass es durch Fahrzeuge oder andere Mittel hinausgebracht wurde und sich somit draußen befindet. Einige Lehrer jedoch schlagen die Lesart „bahi ṭhapitaṃ“ (außen abgelegt) vor und erklären die Bedeutung als „bereits vor der Zollstelle außen abgelegt“. Das ist nicht gut. Warum? Weil es, selbst wenn man die Zollstelle betritt und die Ware im Fahrzeug ablegt, ebenso fehlerfrei ist, wie wenn es rollend davongegangen wäre. Wenn jedoch jemand das Innere der Zollstelle betritt, erkennt „Dies ist eine Zollstelle“, und mit Diebstahlsabsicht auf dem Weg, den er gekommen ist, umkehrt und weggeht, und wenn die Zollbeamten auch von den in jene Richtung Gehenden den Zoll eintreiben, dann liegt für ihn ein Pārājika vor. „An diesem Ort“ bezieht sich auf das Hinausbringen mittels Fahrzeugen usw. „Dort“ bezieht sich auf jene Eḷakaloma-Sikkhāpada.

Pāṇakathāvaṇṇanā

Erklärung über die Lebewesen (Pāṇakathāvaṇṇanā)

114. Pāṇakathāyaṃ āṭhapitoti mātāpitūhi iṇaṃ gaṇhantehi ‘‘yāva iṇadānā ayaṃ tumhākaṃ santike hotū’’ti iṇadāyakānaṃ niyyātito. Avahāro natthīti mātāpitūhi puttassa apariccattattā mātāpitūnañca asantakattā avahāro natthi. Dhanaṃ pana gataṭṭhāne vaḍḍhatīti iminā āṭhapetvā gahitadhanaṃ vaḍḍhiyā saha āṭhapitaputtahārakassa gīvāti dassitanti vadanti. Dāsassa jātoti ukkaṭṭhalakkhaṇaṃ dassetuṃ vuttaṃ. Dāsikucchiyaṃ pana adāsassa jātopi ettheva saṅgahito[Pg.194]. Paradesato paharitvāti paradesavilumpakehi rājacorādīhi paharitvā. Sukhaṃ jīvāti vadatīti theyyacittena sāmikānaṃ santikato palāpetukāmatāya vadati, tathā pana acintetvā kāruññena ‘‘sukhaṃ gantvā jīvā’’ti vadantassa natthi avahāro, gīvā pana hoti. Dutiyapadavāreti yadi dutiyapadaṃ avassaṃ uddharissati, bhikkhussa ‘‘palāyitvā sukhaṃ jīvā’’ti vacanakkhaṇeyeva pārājikaṃ. Anāpatti pārājikassāti tassa vacanena vegavaḍḍhane akatepi dukkaṭā na muccatīti dasseti. ‘‘Adinnaṃ theyyasaṅkhātaṃ ādiyeyyā’’ti (pārā. 89, 91) ādānasseva vuttattā vuttapariyāyena muccatīti.

114. In der Erklärung über die Lebewesen bedeutet „āṭhapito“ (verpfändet): von den Eltern, die ein Darlehen aufnehmen, den Gläubigern mit den Worten übergeben: „Bis zur Rückzahlung der Schuld soll dieses Kind bei euch verbleiben.“ „Es liegt kein Diebstahl vor“ bedeutet: Da die Eltern ihren Sohn nicht völlig aufgegeben haben und da er nicht das Eigentum der Eltern ist, liegt kein Diebstahl vor. Sie sagen: Mit der Passage „Das Geld aber vermehrt sich an dem Ort, an den es gelangt ist“ wird gezeigt, dass die Rückzahlung des verpfändeten Geldes mitsamt den Zinsen die Pflicht des Mönchs ist, der den verpfändeten Sohn wegnimmt. Der Ausdruck „als Sklave geboren“ (dāsassa jāto) wird verwendet, um ein extremes Merkmal aufzuzeigen. Aber auch derjenige, der im Schoß einer Sklavin von einem Nicht-Sklaven gezeugt wurde, ist hierin inbegriffen. „Aus einem anderen Land geraubt“ bedeutet, dass er von Plünderern anderer Länder wie Königen, Räubern usw. geraubt wurde. Mit den Worten „Lebe glücklich!“ spricht er in der Absicht, den Sklaven mit Diebstahlsabsicht von seinen Besitzern weglaufen zu lassen. Wenn er jedoch ohne eine solche Absicht aus reinem Mitgefühl sagt: „Gehe hin und lebe glücklich!“, liegt kein Diebstahl vor, aber es besteht eine Ersatzpflicht. „Beim zweiten Schritt-Durchgang“ bedeutet: Wenn der Sklave unweigerlich den zweiten Fuß anhebt, tritt für den Mönch bereits im Moment des Sprechens der Worte „Fliehe und lebe glücklich!“ ein Pārājika ein. Die Formulierung „Kein Vergehen eines Pārājika“ zeigt, dass er, selbst wenn durch seine Worte die Fluchtgeschwindigkeit nicht erhöht wurde, dennoch nicht von einem Dukkaṭa-Vergehen frei ist. Da es in der Formulierung „Er nimmt das Nicht-Gegebene in der Absicht zu stehlen“ ausdrücklich auf das eigentliche Wegnehmen ankommt, wird er auf die beschriebene indirekte Weise vom Vergehen befreit.

Catuppadakathāvaṇṇanā

Erklärung über die vierfüßigen Tiere (Catuppadakathāvaṇṇanā)

117. Catuppadakathāyaṃ pāḷiyaṃ āgatāvasesāti pāḷiyaṃ āgatehi hatthi ādīhi aññe pasu-saddassa sabbasādhāraṇattā. Bhiṅkacchāpanti ‘‘bhiṅkā bhiṅkā’’ti saddāyanato evaṃ laddhanāmaṃ hatthipotakaṃ. Antovatthumhīti parikkhitte. Bahinagare ṭhitassāti parikkhittanagaraṃ sandhāya vuttaṃ, aparikkhittanagare pana antonagare ṭhitassāpi ṭhitaṭṭhānameva ṭhānaṃ. Khaṇḍadvāranti attanā khaṇḍitadvāraṃ. Eko nipannoti etthāpi bandhoti ānetvā sambandhitabbaṃ, tenāha ‘‘nipannassa dve’’ti. Ghātetīti ettha theyyacittena vināsentassa sahapayogattā dukkaṭamevāti vadanti.

117. In der Erklärung über die vierfüßigen Tiere bezieht sich „die im Pāli-Text verbleibenden“ auf andere Tiere als die im Pāli-Text ausdrücklich erwähnten Elefanten usw., da das Wort „pasu“ (Vieh/Tier) allgemein anwendbar ist. Ein „bhiṅkacchāpa“ ist ein Elefantenjunges, das seinen Namen von dem Laut „bhiṅkā bhiṅkā“ hat, den es von sich gibt. „Innerhalb des Grundstücks“ bedeutet in einem umzäunten Bereich. Der Ausdruck „für ein außerhalb der Stadt befindliches Tier“ bezieht sich auf eine ummauerte Stadt. Bei einer nicht ummauerten Stadt hingegen ist der genaue Standort des Tieres selbst der Ort, selbst wenn es sich innerhalb der Stadt befindet. „Ein beschädigtes Tor“ bedeutet ein Tor, das man selbst beschädigt hat. Auch bei dem Satz „Einer liegt nieder“ muss das Wort „Anbinden“ herangezogen und verbunden werden; daher heißt es: „für einen Liegenden gibt es zwei Vergehen“. Sie sagen: Unter dem Begriff „er tötet“ fällt, dass für jemanden, der ein Tier mit Diebstahlsabsicht verliert oder vernichtet, aufgrund der unmittelbaren Tatausführung nur ein Dukkaṭa-Vergehen vorliegt.

Ocarakakathāvaṇṇanā

Erklärung über die Spione (Ocarakakathāvaṇṇanā)

118. Ocarakakathāyaṃ pariyāyena hi adinnādānato muccatīti idaṃ āṇattikapayogaṃ sandhāya vuttaṃ, sayameva pana abhiyuñjanādīsu pariyāyenapi mokkho natthi.

118. In der Erklärung über die Spione bezieht sich der Satz „Auf indirekte Weise wird er nämlich vom Diebstahl befreit“ auf die Anstiftung durch einen Mittelsmann. Wenn er jedoch selbst Anklage erhebt usw., gibt es auch auf indirekte Weise keine Befreiung vom Vergehen.

Oṇirakkhakathāvaṇṇanā

Erklärung über den Pfandhüter (Oṇirakkhakathāvaṇṇanā)

Oṇirakkhakathāyaṃ oṇinti oṇītaṃ, ānītanti attho. Oṇirakkhassa santike ṭhapitabhaṇḍaṃ upanidhi (pārā. 112) viya guttaṭṭhāne ṭhapetvā saṅgopanatthāya anikkhipitvā yathāṭhapitaṭṭhāne eva muhuttamattaṃ olokanatthāya ṭhapitattā tassa bhaṇḍassa ṭhānācāvanamattena oṇirakkhakassa pārājikaṃ hoti.

In der Erklärung über den Pfandhüter bedeutet „oṇi“ „herbeigebracht“ bzw. „übergeben“. Da die beim Pfandhüter hinterlegte Ware – ähnlich wie eine an einem sicheren Ort zur Verwahrung hinterlegte Hinterlegung – nicht zur dauerhaften Verwahrung abgelegt wurde, sondern nur für einen kurzen Moment am ursprünglichen Ablageort zur Inspektion verbleiben sollte, führt das bloße Wegbewegen dieses Gutes von seinem Platz für den Pfandhüter zu einem Pārājika.

Saṃvidāvahārakathāvaṇṇanā

Erklärung über den gemeinschaftlichen Diebstahl (Saṃvidāvahārakathāvaṇṇanā)

Saṃvidāvahārakathāyaṃ [Pg.195] saṃvidhāyāti saṃvidahitvā. Tena nesaṃ dukkaṭāpattiyoti āṇattivasena pārājikāpattiyā asambhave satīti vuttaṃ. Yadi hi tena āṇattā yathāṇattivasena haranti, āṇattikkhaṇe eva pārājikāpattiṃ āpajjanti. Pāḷiyaṃ ‘‘sambahulā saṃvidahitvā eko bhaṇḍaṃ avaharati, āpatti sabbesaṃ pārājikassā’’ti (pārā. 118) etthāpi āṇāpakānaṃ āṇattikkhaṇeyeva āpatti, avahārakassa uddhāreti gahetabbo. Sambahulā bhikkhū ekaṃ āṇāpenti ‘gacchetaṃ āharā’ti, tassuddhāre sabbesaṃ pārājikantiādīsupi evameva attho gahetabbo. Sāhatthikaṃ vā āṇattikassa āṇattikaṃ vā sāhatthikassa aṅgaṃ na hotīti bhinnakālikattā aññamaññassa aṅgaṃ na hoti. Tathā hi sahatthā avaharantassa ṭhānācāvanakkhaṇe āpatti, āṇattiyā pana āṇattikkhaṇeyevāti bhinnakālikattā āpattiyoti.

In der Erklärung über den Diebstahl durch Absprache (saṃvidhā-avahāra) bedeutet „saṃvidhāya“: sich abgesprochen habend. Mit dem Satz „Dadurch entsteht für sie ein Vergehen des Fehlverhaltens (dukkaṭa)“ wird ausgedrückt, dass dies gilt, wenn aufgrund einer bloßen Anweisung (āṇatti) ein Pārājika-Vergehen unmöglich ist. Denn wenn die von ihm Beauftragten gemäß der Anweisung stehlen, verfallen jene [Auftraggeber] genau im Moment der Anweisung einem Pārājika-Vergehen. Auch in der kanonischen Passage „Viele haben sich abgesprochen, und einer stiehlt die Ware; für alle besteht das Pārājika-Vergehen“ ist es so zu verstehen: Für die Auftraggeber tritt das Vergehen im Moment der Anweisung ein, für den Dieb beim Aufheben der Ware. Auch in Passagen wie „Viele Mönche weisen einen an: ‚Geh, bringe dies!‘ – bei dessen Aufheben tritt für alle das Pārājika ein“ ist die Bedeutung genau so zu verstehen. Der Satz „Die eigene Tatausführung (sāhatthika) ist kein Teilfaktor des Anweisungsvergehens (āṇattika), und das Anweisungsvergehen ist kein Teilfaktor der eigenen Tatausführung“ besagt, dass sie aufgrund ihrer zeitlichen Verschiedenheit nicht gegenseitig Faktoren voneinander sind. Denn für den, der mit eigener Hand stiehlt, tritt das Vergehen im Moment des Wegbewegens vom Ort ein, bei einer Anweisung jedoch genau im Moment der Anweisung. Wegen dieser zeitlichen Verschiedenheit tritt das Vergehen so ein.

Saṅketakammakathāvaṇṇanā

Erklärung zum Abschnitt über Handlungen nach Verabredung

119. Saṅketakammakathāyaṃ ocarake vuttanayenevāti ettha avassaṃ hāriye bhaṇḍetiādinā (pārā. aṭṭha. 1.118) vuttanayeneva. Pāḷiyaṃ ‘‘taṃ saṅketaṃ pure vā pacchā vā’’ti tassa saṅketassa pure vā pacchā vāti attho. ‘‘Taṃ nimittaṃ pure vā pacchā vā’’ti etthāpi eseva nayo.

119. In der Erklärung über Handlungen nach Verabredung bezieht sich der Ausdruck „gemäß der Methode, die bei den Spionen (ocaraka) genannt wurde“ auf die bereits erwähnte Methode wie „die Ware, die sicher wegzunehmen ist“ usw. In der kanonischen Passage „diese Verabredung vorher oder nachher“ bedeutet dies: vor oder nach dieser Verabredung. Auch bei „dieses Zeichen vorher oder nachher“ gilt genau dieselbe Methode.

Nimittakammakathāvaṇṇanā

Erklärung zum Abschnitt über Handlungen durch Zeichengebung

120. Nimittakammakathāyaṃ akkhinikhaṇanādinimittakammaṃ pana lahukaṃ ittarakālaṃ, tasmā taṅkhaṇeyeva taṃ bhaṇḍaṃ avaharituṃ na sakkā. Nimittakammānantarameva gaṇhituṃ āraddhattā teneva nimittena avaharatīti vuccati. Yadi evaṃ purebhattappayogova esoti vādo pamāṇabhāvaṃ āpajjatīti? Nāpajjati. Na hi saṅketakammaṃ (pārā. 119) viya nimittakammaṃ kālaparicchedayuttaṃ. Kālavasena hi saṅketakammaṃ vuttaṃ, kiriyāvasena nimittakammanti ayameva tesaṃ viseso. ‘‘Taṃ nimittaṃ pure vā pacchā vā taṃ bhaṇḍaṃ avaharati, mūlaṭṭhassa anāpattī’’ti idaṃ pana nimittakaraṇato pure [Pg.196] gaṇhantassa ceva nimittakamme ca katepi gaṇhituṃ anārabhitvā pacchā sayameva gaṇhantassa ca vasena vuttaṃ.

120. In der Erklärung über Handlungen durch Zeichengebung ist jedoch die Zeichengebung wie Augenzwinkern usw. flüchtig und von kurzer Dauer. Daher ist es unmöglich, jene Ware genau in demselben Moment zu stehlen. Da man unmittelbar nach der Zeichengebung mit dem Nehmen beginnt, sagt man: „Er stiehlt eben durch dieses Zeichen“. Wenn dem so ist, würde dann nicht die Ansicht, dass dies eine Vorbereitung am Vormittag (purebhattappayoga) sei, Gültigkeit erlangen? Nein, das tut sie nicht. Denn die Handlung durch Zeichengebung ist nicht wie die Handlung nach Verabredung mit einer zeitlichen Begrenzung verbunden. Denn eine Handlung nach Verabredung wird in Bezug auf die Zeit ausgedrückt, eine Handlung durch Zeichengebung hingegen in Bezug auf die Aktivität; genau das ist der Unterschied zwischen beiden. Die Passage „Wenn er diese Ware vor oder nach jenem Zeichen stiehlt, liegt für den ursprünglichen Anweisenden kein Vergehen vor“ bezieht sich jedoch einerseits auf denjenigen, der die Ware vor der Zeichengebung nimmt, und andererseits auf denjenigen, der die Ware nach erfolgter Zeichengebung, ohne jedoch mit dem Nehmen begonnen zu haben, später eigenmächtig nimmt.

Āṇattikathāvaṇṇanā

Erklärung zum Abschnitt über die Anweisung

121. Āṇattikathāyaṃ asammohatthanti yasmā saṅketakammanimittakammāni karonto na kevalaṃ purebhattādikālasaṅketakammaṃ akkhinikhaṇanādinimittakammameva vā karoti, atha kho evaṃvaṇṇasaṇṭhānabhaṇḍaṃ gaṇhāti, bhaṇḍaniyamampi karoti, tvaṃ itthannāmassa pāvada, so aññassa pāvadatūtiādinā puggalapaṭipāṭiyā ca āṇāpeti, tasmā pubbaṇhādikālavasena akkhinikhaṇanādikiriyāvasena bhaṇḍapuggalapaṭipāṭivasena ca āṇatte etesu saṅketakammanimittakammesu visaṅketā visaṅketabhāve sammoho jāyati, tadapagamena asammohatthaṃ. Yaṃ āṇāpakena nimittasaññaṃ katvā vuttanti pubbaṇhādīsu akkhinikhaṇanādīsu vā gahaṇatthaṃ āṇāpentena īdisavaṇṇasaṇṭhānādiyuttaṃ gaṇhāti evaṃ gahaṇassa nimittabhūtasaññāṇaṃ katvā yaṃ bhaṇḍaṃ vuttaṃ. Ayaṃ yutti sabbatthāti heṭṭhā vuttesu upari vakkhamānesu ca sabbattha āṇattippasaṅgesu āṇattikkhaṇeyeva pārājikādīnaṃ bhāvasaṅkhātā vinayayutti, sā ca āṇattassa kiriyāniṭṭhāpanakkhaṇe āṇāpakassa payoge theyyacittānaṃ abhāvā āṇattikkhaṇe ekā eva āpatti hotīti evaṃ upapattiyā pavattattā yuttīti vuttā. ‘‘Mūlaṭṭhassa thullaccaya’’nti vuttattā saṅgharakkhitena paṭiggahitepi buddharakkhitadhammarakkhitānaṃ dukkaṭameva, kasmā panettha ācariyassa thullaccayanti āha ‘‘mahājano hī’’tiādi. Mahājanoti ca buddharakkhitadhammarakkhitasaṅgharakkhite sandhāya vuttaṃ. Mūlaṭṭhasseva dukkaṭanti buddharakkhitassa dukkaṭaṃ. Idañca mūlaṭṭhassa thullaccayābhāvadassanatthaṃ paṭhamaṃ āṇattikkhaṇe dukkaṭaṃ sandhāya vuttaṃ, na pana saṅgharakkhitassa paṭiggahaṇapaccayā puna dukkaṭasambhavaṃ sandhāya. Na hi so ekapayogena dukkaṭadvayaṃ āpajjati. Keci pana ‘‘visaṅketattā pāḷiyaṃ ‘mūlaṭṭhassā’ti avatvā ‘paṭiggaṇhāti, āpatti dukkaṭassā’ti sāmaññena vuttattā idaṃ saṅgharakkhitassa dukkaṭaṃ sandhāya vutta’’nti vadanti, taṃ kiñcāpi aṭṭhakathāya na sameti, pāḷito pana yuttaṃ viya dissati. Na hi tassa paṭiggahaṇappayoge anāpatti hotīti. Imināva heṭṭhā āgatavāresupi paṭiggaṇhantānaṃ [Pg.197] dukkaṭaṃ veditabbaṃ. ‘‘Paṇṇe vā silādīsu vā ‘coriyaṃ kātabba’nti likhitvā ṭhapite pārājikamevā’’ti keci vadanti, taṃ pana ‘‘asukassa gehe bhaṇḍa’’nti evaṃ niyametvā likhite yujjati, na aniyametvā likhiteti vīmaṃsitabbaṃ. Maggānantaraphalasadisāti iminā yathā ariyapuggalānaṃ maggānantare phale uppanne kilesapaṭippassaddhipariyosānaṃ bhāvanākiccaṃ nipphannaṃ nāma hoti, evametissā atthasādhakacetanāya uppannāya āṇattikiccaṃ nipphannamevāti dasseti, tenāha ‘‘tasmā ayaṃ āṇattikkhaṇeyeva pārājiko’’ti, āṇattivacīpayogasamuṭṭhāpakacetanākkhaṇeyeva pārājiko hotīti attho.

121. In der Erklärung über die Anweisung bedeutet „zum Zweck der Nicht-Verwirrung“: Weil jemand, der Vereinbarungen oder Zeichensetzungen vornimmt, nicht bloß eine zeitliche Vereinbarung wie „am Vormittag“ usw. oder eine bloße Zeichengebung wie ein Augenzwinkern usw. macht, sondern vielmehr auch eine Bestimmung der Ware festlegt, wie: „Nimm die Ware von solcher Farbe und Gestalt!“, und auch die Reihenfolge der Personen anweist, wie: „Richte es dem und dem aus, und dieser soll es einem anderen ausrichten!“, entsteht – wenn die Anweisung in Bezug auf die Zeit, die Handlung, die Ware und die Reihenfolge der Personen gegeben wird – Verwirrung bezüglich dessen, was der Vereinbarung entspricht oder nicht entspricht, bei diesen Handlungen nach Verabredung oder Zeichengebung. Um diese Verwirrung zu beseitigen, wird dies „zur Nicht-Verwirrung“ gesagt. Der Ausdruck „was vom Auftraggeber als Erkennungszeichen bezeichnet wurde“ bezieht sich auf die Ware, die von demjenigen, der die Anweisung zum Wegnehmen am Vormittag oder beim Augenzwinkern usw. erteilt, bezeichnet wurde, indem er ein Erkennungszeichen als Ursache für das Wegnehmen festlegte, wie: „Nimm das, was von solcher Farbe, Gestalt usw. ist!“ Der Satz „Diese logische Begründung gilt überall“ bedeutet: Dies ist die vinaya-mäßige Richtigkeit, d. h. die Natur der Vergehen wie des Pārājika usw., die in allen unten erwähnten und oben noch zu nennenden Fällen von Anweisungen genau im Moment der Anweisung eintreten. Und diese wird deshalb als „logisch richtig“ bezeichnet, weil sie sich folgerichtig so verhält: Da im Moment, in dem der Beauftragte die Handlung vollendet, beim Auftraggeber keine Tathandlung und kein Diebstahlsgeist mehr vorhanden sind, tritt genau im Moment der Anweisung nur ein einziges Vergehen ein. Weil gesagt wurde: „Für den ursprünglichen Auftraggeber liegt ein schweres Vergehen (thullaccaya) vor“, entsteht für Buddharakkhita und Dhammarakkhita nur ein Fehlverhalten (dukkaṭa), selbst wenn die Ware von Saṅgharakkhita entgegengenommen wurde. Auf die Frage „Warum aber liegt hier für den Lehrer ein Thullaccaya-Vergehen vor?“ erwidert er: „Es ist nämlich eine Menschenmenge“ usw. Mit „Menschenmenge“ sind Buddharakkhita, Dhammarakkhita und Saṅgharakkhita gemeint. „Nur für den am Ursprung Stehenden gilt ein Dukkaṭa“ meint das Fehlverhalten für Buddharakkhita. Und dies wurde in Bezug auf das Fehlverhalten im ersten Moment der Anweisung gesagt, um zu zeigen, dass für den ursprünglichen Auftraggeber kein Thullaccaya-Vergehen vorliegt; nicht aber im Hinblick auf das erneute Entstehen eines Fehlverhaltens aufgrund der Annahme durch Saṅgharakkhita. Denn er zieht sich nicht durch eine einzige Tathandlung zwei Fehlverhalten-Vergehen zu. Einige jedoch sagen: „Weil der kanonische Text aufgrund des Abweichens von der Vereinbarung nicht ‚für den ursprünglichen Auftraggeber‘ sagt, sondern allgemein formuliert: ‚Er nimmt es an; es ist ein Vergehen des Fehlverhaltens‘, ist dies im Hinblick auf das Fehlverhalten von Saṅgharakkhita gesagt.“ Obwohl dies in keiner Weise mit dem Kommentar übereinstimmt, erscheint es aus Sicht des kanonischen Textes als plausibel. Denn für ihn liegt bei der Ausführung der Annahme gewiss kein Nicht-Vergehen vor. Genau hierdurch ist das Fehlverhalten für die Annehmenden auch in den unten vorkommenden Abschnitten zu verstehen. „Wenn auf einem Blatt oder auf Steinen usw. geschrieben steht: ‚Ein Diebstahl soll begangen werden‘, und dies so hinterlegt wird, liegt ein Pārājika-Vergehen vor“, sagen einige. Dies ist jedoch plausibel, wenn es unter Angabe von Details geschrieben wurde wie „die Ware im Hause von dem und dem“; wenn es ohne solche Angaben geschrieben wurde, ist es nicht plausibel – dies muss näher untersucht werden. Mit dem Ausdruck „ähnlich der Frucht unmittelbar nach dem Pfad“ zeigt er Folgendes: Wie für edle Personen bei dem unmittelbar auf den Pfad folgenden Entstehen der Frucht die Meditationspraxis mit dem endgültigen Zurruhekommen der Befleckungen als vollendet gilt, ebenso ist bei dem Entstehen dieses zielerfüllenden Willens die Handlung der Anweisung bereits vollendet. Deshalb sagte er: „Daher ist dieser genau im Moment der Anweisung ein Pārājiko.“ Das bedeutet: Genau im Moment des Willens, der die sprachliche Tathandlung der Anweisung hervorruft, wird er zu einem Pārājika-Schuldigen.

Āṇattikathāvaṇṇanānayo niṭṭhito.

Die Methode der Erklärung zur Anweisung ist abgeschlossen.

Āpattibhedavaṇṇanā

Erklärung zur Einteilung der Vergehen

122. Tattha tatthāti bhūmaṭṭhathalaṭṭhādīsu. Pāḷiyaṃ manussapariggahitaṃ sandhāya ‘‘parapariggahita’’nti vuttaṃ. Āmasati phandāpeti ṭhānā cāvetīti imehi tīhi padehi pubbapayogasahitaṃ pañcamaṃ avahāraṅgaṃ vuttaṃ, ṭhānā cāvetīti ca idaṃ upalakkhaṇamattaṃ. Āṇattikādayo sabbepi payogā dhuranikkhepo ca idha saṅgahetabbāvāti daṭṭhabbaṃ.

122. "Hier und da" (tattha tattha) bezieht sich auf auf dem Boden Befindliches, auf trockenem Land Befindliches usw. Im Pali-Text wird mit Bezug auf das von Menschen in Besitz Genommene der Ausdruck "von einem anderen in Besitz genommen" (parapariggahita) verwendet. Mit diesen drei Begriffen "berührt" (āmasati), "bringt zum Beben" (phandāpeti) und "bewegt von der Stelle" (ṭhānā cāveti) wird das fünfte Glied des Diebstahls zusammen mit der vorherigen Bemühung (pubbapayoga) dargelegt. Der Ausdruck "bewegt von der Stelle" dient lediglich als Veranschaulichung. Man sollte verstehen, dass hier alle Handlungen wie das Befehlen (āṇattika) usw. sowie das Ablegen der Last (dhuranikkhepa) mit eingeschlossen werden müssen.

125. Ṭhānācāvananti idaṃ pāḷianusārato vuttaṃ dhuranikkhepassāpi saṅgahetabbato. Esa nayo uparipi sabbattha. Tattha hi na ca sakasaññīti iminā parapariggahitatā vuttā, na ca vissāsaggāhī na ca tāvakālikanti imehi parapariggahitasaññitā, tīhi vā etehi parapariggahitatā parapariggahitasaññitā ca vuttāti veditabbā. Anajjhāvutthakanti ‘‘mameda’’nti pariggahavasena anajjhāvutthakaṃ araññe dārutiṇapaṇṇādi. Chaḍḍitanti paṭhamaṃ pariggahetvā pacchā anatthikatāya chaḍḍitaṃ yaṃ kiñci. Chinnamūlakanti naṭṭhaṃ pariyesitvā ālayasaṅkhātassa mūlassa chinnattā chinnamūlakaṃ. Assāmikanti anajjhāvutthakādīhi tīhi ākārehi dassitaṃ assāmikavatthu. Ubhayampīti assāmikaṃ attano santakañca.

125. Der Ausdruck "Wegbewegen von der Stelle" (ṭhānācāvana) ist in Übereinstimmung mit dem Pali gesagt worden, da auch das Ablegen der Last (dhuranikkhepa) mit einzuschließen ist. Diese Methode gilt auch weiterhin überall. Darin ist zu wissen: Durch das Glied "und nicht im Glauben, es sei das eigene" (na ca sakasaññī) wird der Zustand, von einem anderen in Besitz genommen zu sein (parapariggahitatā), ausgedrückt. Durch die Glieder "und nicht aus Vertrauen nehmend" (na ca vissāsaggāhī) und "nicht als vorübergehende [Leihgabe]" (na ca tāvakālika) wird die Wahrnehmung, dass es von einem anderen in Besitz genommen ist (parapariggahitasaññitā), ausgedrückt. Oder es ist zu verstehen, dass durch diese drei Glieder sowohl der Zustand des In-Besitz-Genommenseins durch einen anderen als auch die Wahrnehmung dieses In-Besitz-Genommenseins ausgedrückt werden. "Unbewohnt" (anajjhāvutthaka) bezeichnet Holz, Gras, Blätter usw. im Wald, die nicht durch Inbesitznahme im Sinne von "Das ist mein" bewohnt bzw. beansprucht werden. "Weggeworfen" (chaḍḍita) bezeichnet irgendeine Sache, die zuerst in Besitz genommen und später aus mangelndem Bedarf weggeworfen wurde. "Mit abgeschnittener Wurzel" (chinnamūlaka) bezieht sich auf etwas Verlorenes, dessen Wurzel, die als Bindung (ālaya) bezeichnet wird, nach dem Suchen abgeschnitten bzw. erloschen ist. "Besitzerlos" (assāmika) ist ein besitzerloses Objekt, das durch die drei Merkmale wie "unbewohnt" usw. aufgezeigt wird. "Beides" (ubhayam) meint das Besitzerlose und das Eigene.

Anāpattibhedavaṇṇanā

Die Erläuterung der Unterscheidung der Straffreiheit

131. Tasmiṃyeva [Pg.198] attabhāve nibbattāti tasmiṃyeva matasarīre petattabhāvena nibbattā. Rukkhādīsu laggitasāṭake vattabbameva natthīti manussehi agopitaṃ sandhāya vuttaṃ, sace panetaṃ devālayacetiyarukkhādīsu niyuttehi purisehi rakkhitagopitaṃ hoti, gahetuṃ na vaṭṭati. Thoke khāyite…pe… gahetuṃ vaṭṭatīti idaṃ adinnādānābhāvaṃ sandhāya vuttaṃ. Jighacchitapāṇinā khādiyamānamaṃsassa acchinditvā khādanaṃ nāma kāruññahānito lolabhāvato ca asāruppameva. Teneva hi ariyavaṃsikā attano patte bhattaṃ khādantampi sunakhādiṃ tajjetvā na vārenti, tiracchānānaṃ āmisadāne kusalaṃ viya tesaṃ āmisassa acchindanepi akusalamevāti gahetabbaṃ, teneva vakkhati ‘‘parānuddayatāya ca na gahetabba’’nti (pārā. aṭṭha. 1.140).

131. "In eben diesem Dasein wiedergeboren" (tasmiṃyeva attabhāve nibbattā) bedeutet: in eben jenem toten Körper als ein Peta (Hungergeist) geboren. Die Aussage "Bezüglich eines an Bäumen usw. aufgehängten Gewandes erübrigt sich jedes Wort" ist im Hinblick darauf gesagt worden, dass es von Menschen unbewacht ist. Wenn dieses jedoch von Männern, die an Götterschreinen, Cetiya-Bäumen usw. angestellt sind, bewacht und geschützt wird, ist es unzulässig, es zu nehmen. Die Passage "Wenn ein wenig gefressen ist... usw. ist es zulässig zu nehmen" ist im Hinblick auf das Nichtvorliegen eines Diebstahls (adinnādānābhāva) gesagt worden. Dass ein hungriges Wesen Fleisch wegnimmt und frisst, während es von einem anderen gefressen wird, ist aufgrund des Mangels an Mitgefühl und wegen der Gier gänzlich ungebührlich (asāruppa). Eben deshalb wehren diejenigen, die der edlen Linie (ariyavaṃsa) folgen, einen Hund usw. nicht durch Bedrohen ab, selbst wenn sie Speise aus der eigenen Schale essen. Man sollte verstehen, dass es unheilsam (akusala) ist, den Tieren ihre Nahrung wegzunehmen, so wie das Geben von materieller Nahrung an Tiere heilsam (kusala) ist. Genau deshalb wird es heißen: "Und aus Mitgefühl mit anderen sollte man es nicht nehmen."

Pakiṇṇakakathāvaṇṇanā

Die Erläuterung der verschiedenen Erörterungen

Bahu ekato dāruādibhāriyassa ekassa bhaṇḍassa ukkhipanakāle ‘‘gaṇhatha ukkhipathā’’ti vacīpayogena saddhiṃ kāyapayogasabbhāvaṭṭhānaṃ sandhāya ‘‘sāhatthikāṇattika’’nti vuttaṃ. ‘‘Tvaṃ etaṃ vatthuṃ gaṇha, ahaṃ añña’’nti evaṃ pavatte pana avahāre attanā gahitaṃ sāhatthikameva, parena gāhāpitaṃ āṇattikameva, teneva tadubhayagghena pañcamāsepi pārājikaṃ na hoti, ekekabhaṇḍagghavasena thullaccayādimeva hoti. Vuttañhi ‘‘sāhatthikaṃ vā āṇattikassa aṅgaṃ na hotī’’tiādi. Upanikkhittabhaṇḍaṃ bhaṇḍadeyyañca adātukāmatāya ‘‘demi dammī’’ti vikkhipanto tuṇhībhāvena viheṭhentopi tena tena kāyavikārādikiriyāya parassa dhuraṃ nikkhipāpesīti ‘‘kiriyāsamuṭṭhānañcā’’ti vuttaṃ.

Wenn viele gemeinsam ein schweres Gut wie Holz usw. anheben und dabei die sprachliche Handlung (vacīpayoga) "Greift zu, hebt an!" ausführen, wird dies im Hinblick auf den Zustand der gleichzeitigen körperlichen Handlung (kāyapayoga) als "persönlich und befohlen zugleich" (sāhatthikāṇattika) bezeichnet. Wenn sich jedoch ein Diebstahl so vollzieht: "Nimm du dieses Objekt, ich nehme ein anderes", dann ist das selbst Genommene rein persönlich (sāhatthika), das durch den anderen Nehmen-Gekommene rein befohlen (āṇattika). Deswegen tritt selbst bei einem Wert von fünf Māsaka für beide zusammen kein Pārājika ein; vielmehr liegt entsprechend dem Wert des einzelnen Guts nur ein Thullaccaya-Vergehen usw. vor. Es wurde nämlich gesagt: "Das Persönliche ist kein Glied des Befohlenen" usw. Wer ein hinterlegtes Gut oder eine zu erstattende Ware aus Unwillen zu zahlen mit den Worten "Ich gebe es, ich gebe es" verzögert, oder wer den anderen durch Schweigen quält und ihn so durch diese oder jene körperliche Geste dazu bringt, seine Forderung aufzugeben (parassa dhuraṃ nikkhipāpesi), für den wird gesagt: "und es hat seinen Ursprung in der Handlung" (kiriyāsamuṭṭhāna).

Padabhājanīyavaṇṇanānayo niṭṭhito.

Die Methode der Wort-für-Wort-Erläuterung (Padabhājanīya) ist abgeschlossen.

Vinītavatthuvaṇṇanā

Die Erläuterung der entschiedenen Fälle

135. Vinītavatthūsu [Pg.199] niruttiyeva taṃtaṃatthaggahaṇassa upāyatāya pathoti niruttipatho, tenevāha ‘‘vohāravacanamatte’’ti. Yathākammaṃ gatoti tato petattabhāvato matabhāvaṃ dasseti. Abbhuṇheti āsannamaraṇatāya sarīrassa uṇhasamaṅgitaṃ dasseti, tenevāha ‘‘allasarīre’’ti. Kuṇapabhāvaṃ upagatampi bhinnameva allabhāvato bhinnattā. Visabhāgasarīreti itthisarīre. Sīse vātiādi adhakkhake ubbhajāṇumaṇḍale padese cittavikārappattiṃ sandhāya vuttaṃ, yattha katthaci anāmasantena kataṃ sukatameva. Matasarīrampi hi yena kenaci ākārena sañcicca phusantassa anāmāsadukkaṭamevāti vadanti, taṃ yuttameva. Na hi apārājikavatthukepi cittādiitthirūpe bhavantaṃ dukkaṭaṃ pārājikavatthubhūte matitthisarīre nivattati.

135. Unter den entschiedenen Fällen (vinītavatthu) ist die sprachliche Formulierung (nirutti) selbst der Weg (patho), da sie das Mittel zum Erfassen der jeweiligen Bedeutungen ist – daher wird sie als "Weg der Formulierung" (niruttipatha) bezeichnet. Deshalb wurde gesagt: "in bloßen Worten des allgemeinen Sprachgebrauchs" (vohāravacanamatta). "Gegangen gemäß seinem Kamma" (yathākammaṃ gato) zeigt das Sterben aus jenem Peta-Dasein auf. "Als es noch heiß war" (abbhuṇhe) zeigt den Zustand der Restwärme des Körpers aufgrund des nahen Todes auf; deshalb wurde gesagt: "in einem frischen Körper" (allasarīre). Auch wenn ein Körper den Zustand eines Leichnams angenommen hat, gilt er als "aufgelöst" (bhinna), weil seine Frische (allabhāva) zerstört ist. "In einem andersgeschlechtlichen Körper" (visabhāgasarīre) bedeutet: in einem Frauenkörper. Die Formulierung "am Kopf oder..." usw. bezieht sich auf das Entstehen einer Geistestrübung (cittavikāra) in dem Bereich unterhalb des Schlüsselbeins und oberhalb des Kniegelenks. Wenn man handelt, ohne an irgendeiner Stelle zu berühren, ist es gut gemacht (sukata). Denn sie sagen, dass für einen, der einen toten Körper in irgendeiner Weise absichtlich berührt, ein Dukkaṭa-Vergehen wegen des Berührens des Unberührbaren (anāmāsa-dukkaṭa) vorliegt; dieses Wort ist völlig zutreffend. Denn das Dukkaṭa-Vergehen, das selbst bei einem nicht zum Pārājika führenden Objekt wie einer gezeichneten Frauenfigur usw. entsteht, weicht nicht von dem toten Frauenkörper ab, der ein Pārājika-Objekt darstellt.

Kusasaṅkāmanavatthukathāvaṇṇanā

Die Erläuterung der Erzählung über den Fall des Verschiebens von Kusa-Gras

138. Balasāti balena. Sāṭako bhavissati, gaṇhissāmīti anāgatavacanaṃ pasibbakaggahaṇato puretaraṃ samuppannaparikappadassanavasena vuttaṃ. Gahaṇakkhaṇe pana ‘‘sāṭako ce, gaṇhāmī’’ti pasibbakaṃ gaṇhātīti evamettha adhippāyo gahetabbo, na pana bahi nīharitvā sāṭakabhāvaṃ ñatvā gahessāmīti, tenāha ‘‘uddhāreyeva pārājika’’nti. Itarathā ‘‘idāni na gaṇhāmi, pacchā andhakāre jāte vijānanakāle vā gaṇhissāmi, idāni olokento viya hatthagataṃ karomī’’ti gaṇhantassāpi gahaṇakkhaṇe avahāro bhaveyya, na ca taṃ yuttaṃ tadā gahaṇe sanniṭṭhānābhāvā. Sanniṭṭhāpakacetanāya eva hi pāṇātipātādiakusalaṃ viya. Na hi ‘‘pacchā vadhissāmī’’ti pāṇaṃ gaṇhantassa tadeva tasmiṃ matepi pāṇātipāto hoti vadhakacetanāya payogassa akatattā, evamidhāpi atthaṅgate sūriye avaharissāmītiādinā kālaparikappanavasena ṭhānā cāvitepi tadāpi avahāro na hoti okāsaparikappe (pārā. aṭṭha. 1.138) viya, tasmiṃ pana yathāparikappitaṭṭhāne kāle āgate bhaṇḍaṃ bhūmiyaṃ anikkhipitvāpi theyyacittena gacchato padavārena avahāroti khāyati. Tasmā bhaṇḍaparikappo okāsaparikappo kālaparikappoti tividhopi parikappo [Pg.200] gahetabbo. Aṭṭhakathāyaṃ pana okāsaparikappe samodhānetvā kālaparikappo visuṃ na vuttoti amhākaṃ khanti, vīmaṃsitvā gahetabbaṃ. Padavārena kāretabboti bhūmiyaṃ anikkhipitvā vīmaṃsitattā vuttaṃ. Pariyuṭṭhitoti anubaddho.

138. "Mit Gewalt" (balasā) bedeutet: durch Kraft. Der Satz in der Zukunftsform: "Es wird ein Gewand sein, ich werde es nehmen" ist im Hinblick auf das Aufzeigen des Vorhabens gesagt worden, das noch vor dem Ergreifen des Beutels entstanden ist. Im Moment des Ergreifens jedoch ergreift er den Beutel mit dem Gedanken: "Wenn es ein Gewand ist, nehme ich es"; so ist hier die Absicht zu verstehen, und nicht: "Ich werde es nehmen, nachdem ich es herausgezogen und als Gewand erkannt habe." Daher heißt es: "Schon beim Aufheben tritt das Pārājika ein" (uddhāreyeva pārājikaṃ). Andernfalls würde sich der Diebstahl im Moment des Ergreifens auch für jemanden vollziehen, der zugreift und denkt: "Jetzt nehme ich es noch nicht; später, wenn es dunkel geworden ist oder wenn ich es erkenne, werde ich es nehmen. Jetzt mache ich es nur zu meinem Handbesitz, als ob ich es betrachten würde." Dies ist jedoch nicht angemessen, da es im Moment eines solchen Ergreifens an einer entscheidenden Absicht (sanniṭṭhānābhāva) fehlt. Denn die entscheidende Absicht ist maßgeblich, genau wie bei unheilsamen Taten wie dem Töten von Lebewesen (pāṇātipāta) usw. Denn für jemanden, der ein Lebewesen ergreift mit dem Gedanken: "Ich werde es später töten", liegt nicht schon in diesem Moment des Ergreifens ein Töten vor, selbst wenn das Tier stirbt, da die Ausführung der Tötungsabsicht (vadhakacetanāya payoga) noch nicht vollzogen wurde. Ebenso verhält es sich hier: Selbst wenn das Gut wegbewegt wird, während man plant "Ich werde es stehlen, wenn die Sonne untergegangen ist", liegt in diesem Moment noch kein Diebstahl vor, ähnlich wie bei der Planung des Ortes (okāsaparikappa). Wenn jedoch der geplante Ort und die geplante Zeit herangekommen sind und man mit Diebstahlabsicht (theyyacitta) fortgeht, ohne das Gut auf den Boden zurückzulegen, so gilt der Diebstahl als durch den Schritt (padavāra) vollzogen. Daher sind alle drei Arten der Planung zu berücksichtigen: die Planung des Gutes (bhaṇḍaparikappa), die Planung des Ortes (okāsaparikappa) und die Planung der Zeit (kālaparikappa). Im Kommentar wurde jedoch die Zeitplanung mit der Ortsplanung zusammengefasst und nicht gesondert aufgeführt – dies ist unsere Ansicht (khanti), die nach Prüfung angenommen werden sollte. Der Ausdruck "ist durch den Schritt auszuführen" (padavārena kāretabbo) wurde gesagt, weil es geprüft wurde, ohne es auf den Boden zu legen. "Bedrängt" (pariyuṭṭhito) bedeutet: verfolgt (anubaddho).

Parikappo dissatīti gahaṇakkhaṇe parikappo dissati, na tadā tesaṃ matena avahāroti dasseti. Disvā haṭattā parikappāvahāro na dissatīti pacchā pana bahi vīmaṃsitvā sāṭakabhāvaṃ ñatvā tato pacchā theyyacittena haṭattā pubbe katassa parikappassa avahārānaṅgattā ‘‘sutta’’nti ñatvā haraṇe viya theyyāvahāro eva siyā. Tasmā parikappāvahāro na dissati. Sāṭako ce bhavissatītiādikassa parikappassa tadā avijjamānattā kevalaṃ avahāro eva, na parikappāvahāroti adhippāyo, tena bhaṇḍaparikappāvahārassa ‘‘sāṭako ce bhavissati, gahessāmī’’ti evaṃ bhaṇḍasanniṭṭhānābhāvakkhaṇeyeva pavattiṃ dasseti, tenāha ‘‘yaṃ parikappitaṃ, taṃ adiṭṭhaṃ parikappitabhāve ṭhitaṃyeva uddharantassa avahāro’’ti. Yadi evaṃ kasmā okāsapaappāvahāro bhaṇḍaṃ disvā avaharantassa parikappāvahāro siyāti? Nāyaṃ doso abhaṇḍavisayattā tassa parikappassa, pubbeva disvā ñātabhaṇḍasseva hi okāsaparikappo vutto. Taṃ maññamāno taṃ avaharīti idaṃ suttaṃ kiñcāpi ‘‘taññeveta’’nti niyametvā gaṇhantassa vasena vuttaṃ, tathāpi ‘‘tañce gaṇhissāmī’’ti evaṃ pavatte imasmiṃ parikappepi ‘‘gaṇhissāmī’’ti gahaṇe niyamasabbhāvā avahāratthasādhakaṃ hotīti uddhaṭaṃ, teneva ‘‘sametī’’ti vuttaṃ.

„Die Spekulation zeigt sich“ bedeutet: Im Moment des Ergreifens zeigt sich die Spekulation; er zeigt, dass zu jener Zeit nach ihrer Ansicht kein Diebstahl vorliegt. „Weil man das Gut sieht und wegnimmt, zeigt sich der Diebstahl durch Spekulation nicht“ bedeutet: Später aber, nachdem man es draußen untersucht und erkannt hat, dass es ein Gewand ist, und es danach mit Diebstahlsabsicht weggenommen hat, wäre es, da die zuvor gemachte Spekulation kein Glied des Diebstahls ist, wie das Wegnehmen im Glauben „es ist ein Faden“, ein bloßer Diebstahl durch Diebstahlsabsicht. Daher zeigt sich der Diebstahl durch Spekulation nicht. Weil die Spekulation wie „Wenn es ein Gewand sein wird, werde ich es nehmen“ zu jener Zeit nicht existiert, ist die Absicht, dass es sich um einen bloßen Diebstahl handelt und nicht um einen Diebstahl durch Spekulation. Damit zeigt er das Stattfinden des Diebstahls durch Spekulation über die Ware nur in dem Moment auf, in dem die Bestimmung der Ware noch nicht feststeht, nämlich so: „Wenn es ein Gewand sein wird, werde ich es nehmen.“ Deshalb sagte er: „Was spekuliert wurde, das ist für denjenigen, der das Ungesehene wegnimmt, während es noch im Zustand des Spekulierten verbleibt, ein Diebstahl.“ Wenn dem so ist, warum wäre dann der Diebstahl durch Orts-Spekulation für jemanden, der die Ware sieht und stiehlt, ein Diebstahl durch Spekulation? Dies ist kein Fehler, da diese Spekulation sich nicht auf die Ware bezieht. Denn die Orts-Spekulation wird in Bezug auf eine Ware erklärt, die man zuvor bereits gesehen und erkannt hat. Obwohl dieser kanonische Text „Im Glauben, es sei dieses, stahl er jenes“ im Hinblick auf jemanden gesprochen wurde, der mit der Bestimmung „genau dies ist es“ zugreift, ist es dennoch so, dass auch bei dieser Spekulation, die als „Wenn es dieses ist, werde ich es nehmen“ stattfindet, beim Ergreifen die Bestimmung „ich werde es nehmen“ vorliegt, was das Wesen des Diebstahls erfüllt; daher ist dies angeführt. Aus eben diesem Grund wurde gesagt: „Es stimmt überein.“

Kecīti mahāaṭṭhakathāyameva ekacce ācariyā. Mahāpaccariyaṃ panātiādināpi kecivādo gārayho, mahāaṭṭhakathāvādova yuttataroti dasseti.

„Einige“ bezieht sich auf bestimmte Lehrer in der Großen Auslegung (Mahā-Aṭṭhakathā). Mit der Passage „In der Mahā-Paccari-Auslegung hingegen...“ zeigt er auf, dass die Ansicht der „Einigen“ zu tadeln ist und die Ansicht der Mahā-Aṭṭhakathā plausibler ist.

Alaṅkārabhaṇḍanti aṅgulimuddikādi. Kusaṃ pātetvāti vilīvamayaṃ vā tālapaṇṇādimayaṃ vā katasaññāṇaṃ pātetvā. Parakoṭṭhāsato kuse uddhaṭepi na tāva kusassa parivattanaṃ jātanti vuttaṃ ‘‘uddhāre rakkhatī’’ti. Hatthato muttamatte pārājikanti iminā ṭhānācāvanaṃ dhuranikkhepañca vinā kusasaṅkāmanaṃ nāma visuṃ ekoyaṃ avahāroti dasseti. Sabbepi hi avahārā [Pg.201] sāhatthikāṇattikādhippāyayogehi nipphādiyamānā atthato ṭhānācāvanadhuranikkhepakusasaṅkāmanesu tīsu samosarantīti daṭṭhabbaṃ. Itaro tassa bhāgaṃ uddharati, uddhāre pārājikanti purimassa attano koṭṭhāse ālayassa avigatattā vuttaṃ, ālaye pana sabbathā asati avahāro na hoti, tenāha ‘‘vicinitāvasesaṃ gaṇhantassāpi avahāro natthevā’’ti.

„Schmuckgegenstand“ meint einen Fingerring und Ähnliches. „Nachdem man ein Los geworfen hat“ bedeutet, nachdem man ein aus Bambusstreifen oder Palmblättern hergestelltes, mit einer Markierung versehenes Los geworfen hat. Obwohl man das Los aus dem Anteil eines anderen zieht, hat der Austausch des Loses noch nicht stattgefunden; daher wurde gesagt: „Es schützt beim Aufheben“. Mit der Stelle „Sobald es aus der Hand gleitet, liegt ein Pārājika vor“ zeigt er, dass das sogenannte „Übertragen des Loses“ ohne Ortsveränderung und Lasten-Niederlegen ein eigenständiger, separater Diebstahl ist. Denn es ist zu verstehen, dass alle Diebstähle, die durch eigene Hand, Anordnung oder Absicht und Ausführung vollzogen werden, inhaltlich in diesen dreien zusammengefasst sind: Ortsveränderung, Lasten-Niederlegen und Los-Übertragung. Die Aussage „Der andere hebt seinen Anteil auf; beim Aufheben liegt ein Pārājika vor“ wurde im Hinblick auf den ersten Eigentümer gemacht, da seine Anhaftung an seinem eigenen Anteil noch nicht erloschen ist. Wenn jedoch keinerlei Anhaftung mehr vorhanden ist, liegt kein Diebstahl vor; deshalb sagte er: „Auch für denjenigen, der den Rest nach dem Aussortieren nimmt, liegt gewiss kein Diebstahl vor.“

Nāyaṃ mamāti jānantopīti ettha pi-saddena tattha vematikopi hutvā theyyacittena gaṇhantopi saṅgayhati. Siveyyakanti siviraṭṭhe jātaṃ.

In der Formulierung „obwohl er weiß: ‚Dies gehört nicht mir‘“ schließt das Wort „auch“ (pi) auch denjenigen ein, der im Zweifel ist und dennoch mit Diebstahlsabsicht zugreift. „Siveyyaka“ bedeutet im Sivi-Königreich hergestellt.

140-1. Kappiyaṃ kārāpetvāti pacāpetvā. Tasmiṃ pācittiyanti adinnādānabhāvena sahapayogassāpi abhāvā dukkaṭaṃ na vuttanti veditabbaṃ. Āṇattehīti sammatena āṇattehi. Āṇattenāti sāmikehi āṇattena. Bhaṇḍadeyyanti sammatādīhi dinnattā na parājikaṃ jātaṃ, asantaṃ puggalaṃ vatvā gahitattā pana bhaṇḍadeyyaṃ vuttaṃ. Aññena diyyamānanti sammatādīhi catūhi aññena diyyamānaṃ. Gaṇhantoti ‘‘aparassa bhāgaṃ dehī’’ti vatvā gaṇhanto. Aparassāti asantaṃ puggalaṃ adassetvā pana ‘‘aparaṃ bhāgaṃ dehī’’ti vā kūṭavassāni gaṇetvā vā gaṇhato gihisantake sāminā ca ‘‘imassa dehī’’ti evaṃ āṇattena ca dinne bhaṇḍadeyyampi na hoti, saṅghasantake pana hotīti imaṃ visesaṃ dassetuṃ asammatena vā anāṇattena vātiādi puna vuttaṃ. Itarehi diyyamānanti sammatena āṇattena vā diyyamānaṃ. Evaṃ gaṇhatoti ‘‘aparampi bhāgaṃ dehī’’ti vatvā kūṭavassāni gaṇetvā vā gaṇhato. Sāmikena panāti ettha pana-saddo visesatthajotako, tena ‘‘aparampi bhāgaṃ dehī’’ti vā kūṭavassāni gaṇetvā vā gaṇhante sāmikena sayaṃ dente vā dāpente vā viseso atthīti vuttaṃ hoti. Sudinnanti bhaṇḍadeyyaṃ na hotīti adhippāyo. Heṭṭhā pana sāmikena tena āṇattena vā diyyamānaṃ gihisantakaṃ ‘‘aparassa bhāgaṃ dehī’’ti vatvā gaṇhato aparassa abhāvato sāmisantakameva hotīti bhaṇḍadeyyaṃ jātaṃ, idha pana tehiyeva diyyamānaṃ ‘‘aparampi bhāgaṃ dehī’’ti vatvā vā kūṭavassāni gaṇetvā vā gaṇhato ‘‘dehī’’ti vuttattā [Pg.202] aññātakaviññattimattaṃ ṭhapetvā bhaṇḍadeyyaṃ na hotīti sudinnamevāti vuttaṃ. Assāmikena pana āṇattena dinnaṃ bhaṇḍaṃ gaṇhato bhaṇḍadeyyamevāti vadanti, pattacatukke viya avahāratāvettha yuttā, saṅghasantake pana ‘‘dehī’’ti vuttepi sāmikassa kassaci abhāvā sammatena dinnepi bhaṇḍadeyyaṃ vuttanti gahetabbaṃ.

140-1. „Nachdem er es zulässig machen ließ“ bedeutet: nachdem er es kochen ließ. Bei der Stelle „Dafür gibt es ein Pācittiya“ ist zu verstehen, dass ein Dukkaṭa-Vergehen deshalb nicht erwähnt wurde, weil mangels der Natur einer unrechtmäßigen Aneignung auch kein gemeinsames Handeln vorliegt. „Von den Beauftragten“ meint von denjenigen, die durch einen ernannten Mönch beauftragt wurden. „Vom Beauftragten“ meint vomjenigen, der von den Eigentümern beauftragt wurde. „Gegenstand zur Rückerstattung (bhaṇḍadeyya)“ bedeutet, dass kein Pārājika entstanden ist, weil es von dem ernannten Mönch und anderen gegeben wurde; da es jedoch durch Angabe einer nicht existierenden Person erlangt wurde, wird es als „bhaṇḍadeyya“ bezeichnet. „Von einem anderen gegeben“ meint von jemand anderem als den vier Personen wie dem Ernannten usw. gegeben. „Wer es annimmt“ meint, wer es annimmt, indem er sagt: „Gib den Anteil eines anderen.“ „Des anderen“ meint, ohne eine nicht existierende Person anzuzeigen, sondern indem er sagt: „Gib einen anderen Anteil“ oder indem er betrügerisch die Regenzeit-Jahre zählt und so das Eigentum von Laien annimmt; wenn dies vom Eigentümer selbst oder von jemandem, den dieser mit den Worten „Gib es diesem“ beauftragt hat, gegeben wird, liegt nicht einmal ein bhaṇḍadeyya vor. Beim Eigentum des Saṅgha hingegen liegt es vor. Um diesen Unterschied aufzuzeigen, wurde nochmals gesagt: „oder von einem Nicht-Ernannten, oder von einem Nicht-Beauftragten usw.“ „Von den anderen gegeben“ meint von dem Ernannten oder dem Beauftragten gegeben. „Wer so annimmt“ meint, wer annimmt, indem er sagt: „Gib auch einen anderen Anteil“ oder indem er betrügerisch die Regenzeit-Jahre zählt. Bei der Stelle „Vom Eigentümer aber“ zeigt das Wort „aber“ (pana) eine besondere Bedeutung an. Damit wird gesagt: Wenn der Eigentümer selbst es gibt oder geben lässt, während der Empfänger sagt „Gib auch einen anderen Anteil“ oder die Regenzeit-Jahre betrügerisch zählt, besteht ein Unterschied. „Gut gegeben (sudinna)“ bedeutet die Absicht, dass kein bhaṇḍadeyya vorliegt. Weiter oben jedoch wurde für denjenigen, der das von dem Eigentümer oder dessen Beauftragten gegebene Eigentum eines Laien annahm, indem er sagte „Gib den Anteil eines anderen“, wegen des Nichtexistierens des anderen das Gut zum reinen Eigentum des Besitzers, weshalb ein bhaṇḍadeyya entstand. Hier jedoch, für denjenigen, der das von ebendiesen Gegebene annimmt, indem er sagt „Gib auch einen anderen Anteil“ oder betrügerisch die Regenzeit-Jahre zählt, liegt – weil „Gib“ gesagt wurde – abgesehen von einer bloßen Bitte an Nicht-Verwandte kein bhaṇḍadeyya vor, weshalb gesagt wurde „Es ist gewiss gut gegeben“. Einige sagen jedoch, dass für denjenigen, der eine Ware annimmt, die von einem Nicht-Eigentümer auf dessen Anweisung hin gegeben wurde, dies durchaus ein bhaṇḍadeyya ist; wie in den vier Fällen der Almosenschale ist hier eine Einstufung als Diebstahl angemessen. Beim Eigentum des Saṅgha hingegen ist zu verstehen, dass selbst bei der Bitte „Gib“ wegen des Fehlens jeglichen Eigentümers ein bhaṇḍadeyya erklärt wird, auch wenn es von einem Ernannten gegeben wurde.

146-9. Āharāpentesu bhaṇḍadeyyanti ‘‘gahite attamano hotī’’ti vacanato anattamanassa santakaṃ gahitampi puna dātabbamevāti vuttaṃ. ‘‘Sammukhībhūtehi bhājetabba’’nti vacanato bhājanīyabhaṇḍaṃ upacārasīmaṭṭhānameva pāpuṇātīti āha ‘‘antoupacārasīmāyaṃ ṭhitasseva gahetuṃ vaṭṭatī’’ti. Bhaṇḍadeyyanti ubhinnaṃ sālayabhāvepi corassa adatvā sāmikasseva dātabbaṃ corenāpi sāmikasseva dātabbato. Eseva nayoti paṃsukūlasaññāya gahite bhaṇḍadeyyaṃ, theyyacittena pārājikanti attho.

146-9. Die Aussage „Bei denjenigen, die es herbeischaffen lassen, ist es ein bhaṇḍadeyya“ wurde im Hinblick auf die Äußerung „Er freut sich, wenn es genommen wird“ gemacht; selbst wenn das Eigentum eines Unzufriedenen genommen wird, muss es gewiss zurückgegeben werden. Wegen des Ausspruchs „Es soll unter den Anwesenden aufgeteilt werden“ fällt das aufzuteilende Gut nur denjenigen Mönchen zu, die sich innerhalb der Grenze des Territoriums befinden; deshalb sagte er: „Es ist nur demjenigen erlaubt es zu nehmen, der sich innerhalb der Grenze des Territoriums befindet.“ „Gegenstand zur Rückerstattung (bhaṇḍadeyya)“ bedeutet, dass es, selbst wenn bei beiden noch eine Anhaftung besteht, nicht dem Dieb, sondern nur dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden muss, da es auch vom Dieb nur dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden muss. „Ebenso verhält es sich“ bedeutet: Wenn es in der Vorstellung, es sei ein weggeworfener Lappen, genommen wird, liegt ein bhaṇḍadeyya vor; wird es mit Diebstahlsabsicht genommen, liegt ein Pārājika vor.

Vuṭṭhahantesūti gāmaṃ chaḍḍetvā palāyantesu. Avisesenāti saussāhatādivisesaṃ aparāmasitvā sāmaññato. Saussāhamattameva āpattibhāvassa pamāṇaṃ sāmikānaṃ paricchinnabhāvato. Tatoti gaṇasantakādito. Kulasaṅgahaṇatthāya detīti paṃsukūlavissāsikādisaññāya gahetvā deti, tadā kulasaṅgahapaccayā ca dukkaṭaṃ bhaṇḍadeyyañca, theyyacitte pana sati kulasaṅgahaṇatthāya gaṇhatopi pārājikameva. Ūnapañcamāsakādīsu kuladūsakadukkaṭena saddhiṃ thullaccayadukkaṭāni. Senāsanatthāya niyamitanti idaṃ issaravatāya dadato thullaccayadassanatthaṃ vuttaṃ. Itarapaccayatthāya dinnampi atheyyacittena issaravatāya kulasaṅgahaṇatthāya vā ñātakādīnaṃ vā dadato dukkaṭaṃ bhaṇḍadeyyañca hoteva. Issaravatāyāti ‘‘mayi dente ko nivāressati, ahamevettha pamāṇa’’nti evaṃ attano issariyabhāvena. Thullaccayanti kulasaṅgahaṇatthāya vā aññathā vā kāraṇena dadato senāsanatthāya niyamitassa garubhaṇḍatāya thullaccayaṃ bhaṇḍadeyyañca. Gīvāti ettha senāsanatthāya niyamite thullaccayena saddhiṃ gīvā, itarasmiṃ dukkaṭena saddhinti veditabbaṃ. Sukhāditamevāti antoupacārasīmāyaṃ ṭhatvā bhājetvā attano santakaṃ katvā khāditattā vuttaṃ. Saṅghikañhi vihārapaṭibaddhaṃ [Pg.203] vebhaṅgiyaṃ bahiupacārasīmaṭṭhaṃ bhaṇḍaṃ antoupacāraṭṭhehi bhikkhūhi eva bhājetabbaṃ, na bahi ṭhitehi upacārasīmāya bhājetabbanti.

„Vuṭṭhahantesūti“ bedeutet, dass sie das Dorf verlassen und fliehen. „Avisesenāti“ bedeutet im Allgemeinen, ohne Besonderheiten wie Bemühen usw. zu berücksichtigen. Das bloße Vorhandensein von Bemühen ist das Maß für das Bestehen eines Vergehens, da das Eigentum der Besitzer abgegrenzt ist. „Tatoti“ bedeutet aus dem Besitz einer Gruppe usw. „Kulasaṅgahaṇatthāya detīti“: Wenn er es in der Annahme nimmt und gibt, es sei weggeworfen oder aus Vertrautheit usw., dann entsteht wegen der Unterstützung einer Familie sowohl ein Dukkaṭa-Vergehen als auch die Pflicht zur Rückgabe des Gutes; wenn jedoch Diebstahlsabsicht vorliegt, ist es selbst für einen, der es nimmt, um eine Familie zu unterstützen, ein Pārājika-Vergehen. Bei weniger als fünf Māsakas entstehen zusammen mit dem Dukkaṭa wegen Schädigung von Familien Thullaccaya- und Dukkaṭa-Vergehen. „Für die Unterkunft bestimmt“ wurde gesagt, um das Thullaccaya-Vergehen für jemanden aufzuzeigen, der es eigenmächtig weggibt. Selbst wenn es für ein anderes Erfordernis gegeben wurde, entsteht für jemanden, der es ohne Diebstahlsabsicht, aber eigenmächtig, zur Unterstützung einer Familie oder an Verwandte usw. gibt, gewiss ein Dukkaṭa-Vergehen und die Pflicht zur Rückgabe des Gutes. „Eigenmächtig“ bedeutet durch das eigene Gefühl der Herrschaft: „Wenn ich es gebe, wer wird mich daran hindern? Ich allein bin hier die maßgebliche Instanz.“ „Thullaccaya“ bedeutet: Für jemanden, der es zur Unterstützung einer Familie oder aus einem anderen Grund gibt, entsteht wegen der Eigenschaft als schweres Gut des für die Unterkunft bestimmten Gegenstands ein Thullaccaya-Vergehen und die Pflicht zur Rückgabe des Gutes. „Hals“ (gīvā): Hierbei ist zu wissen, dass bei dem, was für die Unterkunft bestimmt ist, der Ersatzwert zusammen mit einem Thullaccaya zu leisten ist; bei anderem zusammen mit einem Dukkaṭa. „Nur angenehm gegessen“ wurde deshalb gesagt, weil man innerhalb der Grenze des Klosterbereichs stand, es aufteilte, zu seinem eigenen Eigentum machte und verzehrte. Denn ein dem Orden gehörendes, mit dem Kloster verbundenes, aufzuteilendes Gut, das sich außerhalb der Grenze des Klosterbereichs befindet, darf nur von Mönchen aufgeteilt werden, die sich innerhalb des Klosterbereichs befinden, nicht von jenen, die sich außerhalb befinden; es muss innerhalb der Grenze des Klosterbereichs aufgeteilt werden.

150. ‘‘Vutto vajjemī’’ti vuttabhikkhusmiṃ ‘‘vutto vajjehī’’ti vuttassa pacchā uppajjanakapārājikādidosāropanato, gahaṭṭhānaṃ vā ‘‘bhadantā aparicchedaṃ katvā vadantī’’ti evaṃ dosāropanato.

150. Wenn ein Mönch, der aufgefordert wurde, sagt: „Ich wurde angewiesen, und so werde ich sprechen“, geschieht dies, um der Beschuldigung bezüglich später entstehender Vergehen wie Pārājika durch denjenigen zu entgehen, der sagte: „Ich wurde angewiesen, sprich!“, oder um der Beschuldigung durch die Hausleute zu entgehen: „Die Ehrwürdigen sprechen, ohne eine klare Abgrenzung vorzunehmen.“

153-5. Chātajjhattanti tena chātena jighacchāya udaragginā jhattaṃ, daḍḍhaṃ pīḷitanti attho. Dhanukanti khuddakadhanusaṇṭhānaṃ lagganakadaṇḍaṃ. Maddanto gacchati, bhaṇḍadeyyanti ettha ekasūkaragghanakabhaṇḍaṃ dātabbaṃ ekasmiṃ bandhe aññesaṃ tattha abajjhanato. Adūhalanti yantapāsāṇo, yena ajjhotthaṭattā migā palāyituṃ na sakkonti. Pacchā gacchatīti tena katapayogena agantvā pacchā sayameva gacchati, heṭṭhā vuttesupi īdisesu ṭhānesu eseva nayo. Rakkhaṃ yācitvāti rājapurisānaṃ santikaṃ gantvā anuddissa rakkhaṃ yācitvā. Kumīnamukhanti kumīnassa anto macchānaṃ pavisanamukhaṃ.

153-5. „Chātajjhattanti“ bedeutet, dass er durch jenen Hunger, durch das Magenfeuer verbrannt, versengt und gequält ist. „Dhanukanti“ bezeichnet einen hängenden Stecken in Form eines kleinen Bogens. „Maddanto gacchati, bhaṇḍadeyyanti“: Hierbei ist der Wert eines einzigen Schweines als Ersatz zu geben, da bei dem Fang eines einzelnen Tieres die anderen dort nicht gefangen werden. „Adūhalanti“ ist eine Stein-Falle, unter der das Wild, weil es davon niedergedrückt wird, nicht fliehen kann. „Pacchā gacchatīti“ bedeutet, dass er nicht unmittelbar durch die von ihm vorgenommene Handlung geht, sondern erst später von selbst geht; an den unten erwähnten ähnlichen Stellen gilt dieselbe Methode. „Rakkhaṃ yācitvāti“ bedeutet, dass man zu den königlichen Beamten geht und ohne Bezugnahme auf etwas Bestimmtes um Schutz bittet. „Kumīnamukhanti“ bezeichnet die Öffnung einer Fischreuse, durch die die Fische hineingelangen.

156. Therānanti āgantukattherānaṃ. Tesampīti āvāsikabhikkhūnampi. Paribhogatthāyāti saṅghike kattabbavidhiṃ katvā paribhuñjanatthāya. Gahaṇeti pāṭhaseso daṭṭhabbo. Yatthāti yasmiṃ āvāse. Aññesanti aññesaṃ āgantukānaṃ. Tesupi āgantukā anissarāti senāsane nirantaraṃ vasantānaṃ cīvaratthāya dāyakehi bhikkhūhi vā niyametvā dinnattā bhājetvā khādituṃ anissarā, āgantukehipi icchantehi tasmiṃ vihāre vassānādīsu pavisitvā cīvaratthāya gahetabbaṃ. Tesaṃ katikāya ṭhātabbanti sabbāni phalāphalāni abhājetvā ‘‘ettakesu rukkhesu phalāni bhājetvā paribhuñjissāma, aññesu phalāphalehi senāsanāni paṭijaggissāmā’’ti vā, ‘‘piṇḍapātādipaccayaṃ sampādessāmā’’ti vā, ‘‘kiñcipi abhājetvā catupaccayatthāyeva upanemā’’ti vā evaṃ sammā upanentānaṃ āvāsikānaṃ katikāya āgantukehi ṭhātabbaṃ. Mahāaṭṭhakathāyaṃ ‘‘anissarā’’ti vacanena dīpito eva attho, mahāpaccariyaṃ catunnaṃ paccayānantiādinā vitthāretvā dassito. Paribhogavasenevāti ettha eva-saddo aṭṭhānappayutto, paribhogavasena tameva bhājetvāti yojetabbaṃ. Etthāti etasmiṃ vihāre, raṭṭhe vā.

156. „Therānanti“ bezieht sich auf die neu angekommenen älteren Mönche. „Tesampīti“ bezieht sich auch auf die im Kloster ansässigen Mönche. „Paribhogatthāyāti“ bedeutet, um es zu nutzen, nachdem man das für Ordenseigentum vorgeschriebene Verfahren durchgeführt hat. Bei „gahaṇe“ ist als Auslassung des Textes „beim Nehmen“ zu verstehen. „Yatthāti“ bedeutet in welchem Kloster. „Aññesanti“ bedeutet der anderen neu angekommenen Mönche. „Tesupi āgantukā anissarāti“: Auch über diese haben die neu Angekommenen keine Verfügungsgewalt, da es von den Spendern oder den Mönchen speziell für die Gewänder derer, die dort ständig in der Unterkunft wohnen, bestimmt und gespendet wurde; sie haben keine Verfügungsgewalt, es aufzuteilen und zu verzehren. Wenn die neu angekommenen Mönche es wünschen, sollten sie in jenem Kloster während der Regenzeit verweilen und es dann für Gewänder in Empfang nehmen. „Tesaṃ katikāya ṭhātabbanti“ bedeutet, dass sie sich an die Vereinbarung jener ansässigen Mönche halten müssen, die, ohne alle Früchte aufzuteilen, diese ordnungsgemäß wie folgt verwenden: „Wir werden die Früchte von so und so vielen Bäumen aufteilen und verzehren, und mit den Früchten der anderen Bäume werden wir die Unterkünfte instand halten“, oder: „Wir werden die Erfordernisse wie Almosenspeise usw. beschaffen“, oder: „Ohne überhaupt etwas aufzuteilen, werden wir es ausschließlich für die vier Erfordernisse verwenden.“ An diese Vereinbarung der ansässigen Mönche müssen sich die neu angekommenen Mönche halten. In der Mahāaṭṭhakathā wird durch das Wort „anissarā“ genau diese Bedeutung erhellt, und im Mahāpaccarī wird dies mit den Worten „der vier Erfordernisse“ usw. ausführlich dargelegt. „Paribhogavasenevāti“: Hier ist das Wort „eva“ an unpassender Stelle gebraucht; es ist so zu verbinden: „indem man eben dies zum Zwecke der Nutzung aufteilt“. „Etthāti“ bedeutet in diesem Kloster oder in diesem Land.

Senāsanapaccayanti [Pg.204] senāsanañca tadatthāya niyametvā ṭhapitañca. Ekaṃ vā dve vā varasenāsanāni ṭhapetvāti vuttamevatthaṃ puna byatirekamukhena dassetuṃ ‘‘mūlavatthucchedaṃ pana katvā na upanetabba’’nti vuttaṃ, senāsanasaṅkhātavatthuno mūlacchedaṃ katvā sabbāni senāsanāni na vissajjetabbānīti attho. Keci panettha ‘‘ekaṃ vā dve vā varasenāsanāni ṭhapetvā lāmakato paṭṭhāya vissajjentehipi senāsanabhūmiyo na vissajjetabbāti ayamattho vutto’’ti vadanti, tampi yuttameva imassāpi atthassa avassaṃ vattabbato, itarathā keci saha vatthunāpi vissajjetabbaṃ maññeyyuṃ.

„Senāsanapaccayanti“ bedeutet die Unterkunft sowie das, was für diesen Zweck bestimmt und bereitgestellt wurde. Um den bereits dargelegten Sinn von „indem man eine oder zwei der besten Unterkünfte zurückbehält“ nochmals auf indirekte Weise aufzuzeigen, wurde gesagt: „Man darf es jedoch nicht so verwenden, dass der Grundbesitz gänzlich verloren geht“. Dies bedeutet, dass man nicht alle Unterkünfte so weggeben darf, dass das als Unterkunft bezeichnete Grundstück gänzlich verloren geht. Einige sagen hierzu: „Damit ist folgende Bedeutung gemeint: Selbst wenn man eine oder zwei der besten Unterkünfte zurückbehält und, angefangen bei den schlechteren, diese weggibt, dürfen die Grundstücke der Unterkünfte nicht weggegeben werden.“ Auch das ist durchaus zutreffend, da diese Bedeutung notwendigerweise erklärt werden muss; andernfalls könnten manche meinen, dass man sie zusammen mit dem Grundstück weggeben darf.

Paṇṇaṃ āropetvāti ‘‘ettake rukkhe rakkhitvā tato ettakaṃ gahetabba’’nti paṇṇaṃ āropetvā. Nimittasaññaṃ katvāti saṅketaṃ katvā. Dārakāti tesaṃ puttanattādayo ye keci gopenti, te sabbepi idha ‘‘dārakā’’ti vuttā. Tatoti yathāvuttadārusambhārato. Āpucchitvāti kārakasaṅghaṃ āpucchitvā. Taṃ sabbampi āharitvāti anāpucchitvāpi tāvakālikaṃ āharitvā. Ayameva bhikkhu issarotiādito paṭṭhāya attano santakehi dārusambhārādīhi ca kārāpitattā paṭijaggitattā ca saṅghikasenāsane bhāgitāya ca ayameva issaro, na ca so tato vuṭṭhāpetabboti vuttaṃ hoti. Udakapūjanti cetiyaṅgaṇe siñcanādipūjaṃ. Vattasīsenāti kevalaṃ saddhāya, na vetanādiatthāya. Savatthukanti saha bhūmiyā. Kuṭṭanti gehabhittiṃ. Pākāranti parikkhepapākāraṃ. Tatoti chaḍḍitavihārato. Tato āharitvā senāsanaṃ kataṃ hotīti sāmantagāmavāsīhi bhikkhūhi chaḍḍitavihārato dārusambhārādiṃ āharitvā senāsanaṃ kataṃ hoti.

„Paṇṇaṃ āropetvāti“ bedeutet, indem man eine Schrift mit den Worten anbringt: „Nachdem so viele Bäume geschützt wurden, darf man von dort so viel nehmen.“ „Nimittasaññaṃ katvāti“ bedeutet, indem man eine Absprache trifft. „Dārakā“ bezeichnet deren Söhne, Enkel usw., wer auch immer die Bäume schützt; sie alle werden hier als „Kinder“ bezeichnet. „Tatoti“ bedeutet von dem besagten Holzbaumaterial. „Āpucchitvāti“ bedeutet, indem man den geschäftsführenden Orden um Erlaubnis bittet. „Taṃ sabbampi āharitvāti“ bedeutet, indem man es, selbst ohne um Erlaubnis zu bitten, für den vorübergehenden Gebrauch herbeibringt. „Ayameva bhikkhu issaro“: Damit ist gemeint: Da er es von Anfang an mit seinen eigenen Besitztümern wie Holzbaumaterial usw. errichten ließ, es instand hielt und einen Anteil an der dem Orden gehörenden Unterkunft hat, ist eben dieser Mönch der Verfügungsberechtigte, und er darf von dort nicht vertrieben werden. „Udakapūjanti“ bezeichnet eine Verehrung durch das Besprengen des Hofes einer Pagode mit Wasser usw. „Vattasīsenāti“ bedeutet allein aus Glauben und nicht zum Zwecke von Lohn usw. „Savatthukanti“ bedeutet zusammen mit dem Grund und Boden. „Kuṭṭanti“ bezeichnet eine Hauswand. „Pākāranti“ bezeichnet eine Umfassungsmauer. „Tatoti“ bedeutet aus dem verlassenen Kloster. „Tato āharitvā senāsanaṃ kataṃ hotīti“ bedeutet, dass von den in den benachbarten Dörfern wohnenden Mönchen Baumaterial usw. aus dem verlassenen Kloster herbeigebracht und eine Unterkunft errichtet wurde.

157. ‘‘Puggalikaparibhogena paribhuñjatī’’ti vuttamatthaṃyeva pākaṭaṃ kātuṃ ‘‘āgatāgatānaṃ vuḍḍhatarānaṃ na detī’’ti vuttaṃ. Catubhāgaudakasambhinneti catutthabhāgena sambhinne. Pāḷiyaṃ ‘‘anāpatti, bhikkhave, pārājikassā’’ti (pārā. 157) sāmikehi thullanandaṃ uddissa etissā hatthe dinnattā, atheyyacittena paribhuñjitattā ca vuttaṃ. Theyyacittena paribhuttepi cassā bhaṇḍadeyyameva upanikkhittabhaṇḍaṭṭhāniyattā. Odanabhājanīyavatthusminti ‘‘aparassa bhāgaṃ dehī’’ti āgatavatthusmiṃ (pārā. 141).

157. „Er konsumiert es durch persönlichen Gebrauch“: Um genau diese genannte Bedeutung zu verdeutlichen, wird gesagt: „Er gibt es nicht den Älteren, die nacheinander eintreffen.“ „Mit einem Viertel Wasser vermischt“ bedeutet: mit einem vierten Teil Wasser vermischt. Wenn es in der Pali-Passage heißt: „Es liegt kein Pārājika-Vergehen vor, ihr Mönche“, so ist dies deshalb gesagt, weil es von den Eigentümern im Hinblick auf Thullanandā in deren Hand gegeben wurde und weil es ohne Diebstahlsabsicht gebraucht wurde. Selbst wenn es aber mit Diebstahlsabsicht gebraucht worden wäre, wäre für sie lediglich der Wert der Ware zu erstatten, da dies der Stellung von hinterlegtem Gut entspricht. „Beim Fall der Verteilung von Reis“ bezieht sich auf den überlieferten Fall: „Gib dem anderen seinen Anteil.“

159. Tassa [Pg.205] kulassa anukampāya pasādānurakkhaṇatthāyātiādinā kulasaṅgahatthaṃ nākāsīti dasseti. ‘‘Yāva dārakā pāsādaṃ ārohanti, tāva pāsādo tesaṃ santike hotū’’ti pubbe kālaparicchedaṃ katvā adhiṭṭhitattā eva yathākālaparicchedameva tattha tiṭṭhati, tato paraṃ pāsādo sayameva yathāṭhānaṃ gacchati, tathāgamanañca iddhivissajjanena sañjātaṃ viya hotīti vuttaṃ ‘‘thero iddhiṃ paṭisaṃharī’’ti. Yasmā evaṃ iddhividhañāṇena karontassa kāyavacīpayogā na santi theyyacittañca natthi pāsādasseva vicāritattā, tasmā ‘‘ettha avahāro natthī’’ti thero evamakāsīti daṭṭhabbaṃ. Atha vā dārakesu anukampāya ānayanatthameva pāsāde upanīte pāse baddhasūkarādīnaṃ āmisaṃ dassetvā ṭhānācāvanaṃ viya karamarānītesu dārakesu pāsādaṃ āruḷhesupi puna paṭisaṃharaṇe ca idha avahāro natthi kāruññādhippāyattā, bhaṇḍadeyyampi na hoti kāyavacīpayogābhāvā. Kāyavacīpayoge satiyeva hi āpatti bhaṇḍadeyyaṃ vā hoti, teneva bhagavā ‘‘anāpatti, bhikkhave, atheyyacittassā’’tiādiṃ avatvā ‘‘anāpatti, bhikkhave, iddhimassa iddhivisaye’’ti (pārā. 159) ettakameva avoca. Iddhivisayeti cettha parabhaṇḍādāyakakāyavacīpayogāsamuṭṭhāpakassa kevalaṃ manodvārikassa atheyyacittabhūtassa iddhicittassa visaye āpatti nāma natthīti adhippāyo gahetabbo. Kiṃ pana paṭikkhittaṃ iddhipāṭihāriyaṃ kātuṃ vaṭṭatīti codanaṃ sandhāyāha ‘‘īdisāya adhiṭṭhāniddhiyā anāpattī’’ti. ‘‘Anāpatti, bhikkhave, iddhimassa iddhivisaye’’ti hi imināyeva suttena adhiṭṭhāniddhiyā appaṭikkhittabhāvo sijjhati. Attano pakativaṇṇaṃ avijahitvā bahiddhā hatthiādidassanaṃ, ‘‘ekopi hutvā bahudhā hotī’’ti (dī. ni. 1.238, 239; ma. ni. 1.147; paṭi. ma. 1.102) āgatañca adhiṭṭhānavasena nipphannattā adhiṭṭhāniddhi nāma, ‘‘so pakativaṇṇaṃ vijahitvā kumārakavaṇṇaṃ vā dasseti, nāgavaṇṇaṃ…pe… vividhampi senābyūhaṃ dassetī’’ti (paṭi. ma. 3.13) evaṃ āgatā iddhi pakativaṇṇavijahanavikāravasena pavattattā vikubbaniddhi nāma. Attano pana pakatirūpaṃ yathāsabhāvena ṭhapetvāva bahi hatthiādidassanaṃ vikubbaniddhi nāma na hoti, attano rūpameva hatthiādirūpena nimmānaṃ vikubbaniddhīti veditabbaṃ.

159. Mit den Worten „Aus Mitgefühl für jene Familie, um deren Vertrauen zu schützen“ usw. zeigt er, dass er dies nicht tat, um die Laienfamilie zu unterstützen. „Solange die Kinder den Palast besteigen, so lange soll der Palast in ihrer Nähe sein“ – da er zuvor eine solche zeitliche Begrenzung festgesetzt und dies so bestimmt hatte, verblieb der Palast genau für diese festgelegte Zeit dort. Danach kehrte der Palast von selbst an seinen ursprünglichen Ort zurück. Da diese Rückkehr so geschah, als wäre sie durch das Zurücknehmen der übernatürlichen Macht bewirkt worden, heißt es: „Der Thera zog seine übernatürliche Kraft zurück.“ Da es bei einem, der so mittels des Wissens über die Arten übernatürlicher Macht handelt, keine körperlichen und sprachlichen Handlungen gibt und auch keine Diebstahlsabsicht vorliegt, da lediglich der Palast bewegt wurde, ist es so zu verstehen, dass der Thera so handelte, weil „hier kein Diebstahl vorliegt“. Oder aber: Selbst wenn der Palast aus Mitgefühl mit den Kindern herbeigeholt wurde, um sie herbeizuführen – ähnlich wie man gefangene Schweine usw. an einen anderen Ort bewegt, indem man ihnen einen Köder zeigt –, liegt auch dann, wenn die weggeführten Kinder den Palast besteigen, und bei dessen späterem Zurückziehen hier kein Diebstahl vorliegt, weil die Absicht auf Mitleid beruhte; und es ist auch kein Ersatz für die Ware zu leisten, da es an körperlichen und sprachlichen Handlungen fehlt. Denn nur wenn eine körperliche oder sprachliche Handlung vorliegt, gibt es ein Vergehen oder eine Warenersatzpflicht. Aus diesem Grund hat der Erhabene nicht „Es liegt kein Vergehen vor, ihr Mönche, für einen ohne Diebstahlsabsicht“ usw. gesagt, sondern lediglich: „Es liegt kein Vergehen vor, ihr Mönche, für einen Besitzer übernatürlicher Macht im Bereich seiner übernatürlichen Macht.“ Und unter „im Bereich der übernatürlichen Macht“ ist hierbei folgende Absicht zu verstehen: Es gibt kein Vergehen im Bereich des reinen, geistigen Geistes übernatürlicher Macht, welcher frei von Diebstahlsabsicht ist und der keine körperlichen oder sprachlichen Handlungen zur Aneignung fremden Eigentums hervorruft. Um jedoch dem Einwand zu begegnen: „Ist es denn erlaubt, ein verbotenes übernatürliches Wunder zu wirken?“, sagte er: „Bei einer solchen Willensmacht liegt kein Vergehen vor.“ Denn eben durch diese Lehrrede „Es liegt kein Vergehen vor, ihr Mönche, für einen Besitzer übernatürlicher Macht im Bereich seiner übernatürlichen Macht“ wird bewiesen, dass die Willensmacht nicht verboten ist. Das Zeigen von Elefanten usw. im Außen, ohne die eigene natürliche Gestalt aufzugeben, was auch in der Passage „obwohl er einer ist, wird er zu vielen“ überliefert ist, wird „Willensmacht“ genannt, da es durch die Kraft des Entschlusses zustande kommt. Diejenige übernatürliche Macht aber, die so überliefert ist: „Er gibt seine natürliche Gestalt auf und zeigt die Gestalt eines Knaben, die Gestalt einer Schlange ... bis hin zu einer vielfältigen Heerschar“, wird „Verwandlungsmacht“ genannt, weil sie sich durch die Veränderung des Aufgebens der natürlichen Gestalt vollzieht. Das bloße Zeigen von Elefanten usw. im Außen, während die eigene natürliche Gestalt unverändert beibehalten wird, ist jedoch keine Verwandlungsmacht. Es ist zu wissen: Nur die Erschaffung des eigenen Körpers in der Gestalt eines Elefanten usw. ist Verwandlungsmacht.

Parājitakilesenāti [Pg.206] vijitakilesena, nikkilesenāti attho. Idhāti imasmiṃ sāsane, tena dutiyapārājikasikkhāpadena samaṃ aññaṃ anekanayavokiṇṇaṃ gambhīratthavinicchayaṃ kiñci sikkhāpadaṃ na vijjatīti yojanā. Tattha attho nāma pāḷiattho, vinicchayo pāḷimuttakavinicchayo, te gambhīrā yasmiṃ, taṃ gambhīratthavinicchayaṃ. Vatthumhi otiṇṇeti codanāvasena vā attanāva attano vītikkamārocanavasena vā saṅghamajjhe adinnādānavatthusmiṃ otiṇṇe. Etthāti otiṇṇavatthumhi. Vinicchayoti āpattānāpattiniyamanaṃ. Kappiyepi ca vatthusminti attanā gahetuṃ yutte mātāpitādīnaṃ santakepi.

„Mit besiegten Befleckungen“ bedeutet: mit überwundenen Befleckungen, also frei von Befleckungen. „Hier“ bedeutet: in dieser Lehre; die Satzverknüpfung lautet: „In dieser Lehre gibt es keine andere Trainingsregel, die jener zweiten Pārājika-Trainingsregel gleicht, welche mit so vielen Methoden durchsetzt ist und eine so tiefe Bedeutungsentscheidung besitzt.“ Dabei bedeutet „Bedeutung“ die Bedeutung des Pali-Textes, „Entscheidung“ bedeutet die Entscheidung, die über den bloßen Pali-Text hinausgeht; diejenige Trainingsregel, in welcher diese tief sind, wird als eine mit tiefer Bedeutungsentscheidung bezeichnet. „Wenn ein Fall eingetreten ist“ bedeutet: wenn entweder durch eine Anschuldigung oder durch das eigene Melden des Vergehens vor der Gemeinschaft ein Fall von Nichtgegebenem-Nehmen eingetreten ist. „Hierin“ bedeutet: in dem eingetretenen Fall. „Entscheidung“ bedeutet die Bestimmung von Vergehen und Nicht-Vergehen. „Auch bei einem erlaubten Gegenstand“ bedeutet: selbst beim Besitz von Mutter, Vater usw., den man selbst rechtmäßig nehmen darf.

Iti samantapāsādikāya vinayaṭṭhakathāya vimativinodaniyaṃ

Somit im Vimativinodanī-Kommentar zur Samantapāsādikā, dem Vinaya-Kommentar,

Dutiyapārājikavaṇṇanānayo niṭṭhito.

Die Methode der Erklärung des zweiten Pārājika ist abgeschlossen.

3. Tatiyapārājikaṃ

3. Das dritte Pārājika.

Tīhīti kāyavacīmanodvārehi.

„Durch drei“ bedeutet: durch die Tore von Körper, Rede und Geist.

Paṭhamapaññattinidānavaṇṇanā

Erklärung des Anlasses zur ersten Festlegung.

162. Yā ayaṃ heṭṭhā taṃ panetaṃ buddhakāle ca cakkavattikāle ca nagaraṃ hotītiādinā (pārā. aṭṭha. 1.84) rājagahassa buddhuppādeyeva vepullappatti vuttā, sā etthāpi samānāti dassetuṃ ‘‘idampi ca nagara’’nti vuttaṃ, tena ca na kevalaṃ rājagahādayo evāti dasseti. Mahāvanaṃ nāmātiādi majjhimabhāṇakasaṃyuttabhāṇakānaṃ matena vuttaṃ, dīghabhāṇakā pana ‘‘himavantena saddhiṃ ekābaddhaṃ hutvā ṭhitaṃ mahāvana’’nti vadanti. Haṃsavaṭṭakacchadanenāti haṃsavaṭṭakapaṭicchannena, haṃsamaṇḍalākārenāti attho. Kāyavicchandaniyakathanti karajakāye virāguppādanakathaṃ. Chandoti dubbalarāgo. Rāgoti balavarāgo. ‘‘Kesalomādi’’nti saṅkhepato vuttamatthaṃ vibhāgena dassetuṃ yepi hītiādi vuttaṃ. Pañcapañcappabhedenāti ettha pañca pañca pabhedā etassa pariyāyassāti pañcapañcappabhedo[Pg.207], tena pañcapañcappabhedenāti evaṃ bāhiratthasamāsavasena pariyāyavisesanatā daṭṭhabbā.

162. Jene weite Verbreitung von Rājagaha, die unten mit den Worten „Dies war eine Stadt zur Zeit eines Buddha und zur Zeit eines Raddrehenden Königs“ usw. gerade zur Zeit des Erscheinens eines Buddha beschrieben wurde – um zu zeigen, dass dies auch hier gleichermaßen gilt, heißt es: „Auch diese Stadt ...“. Damit zeigt er, dass dies nicht nur für Rājagaha und andere gilt. Die Formulierung „Das sogenannte Mahāvana“ usw. ist nach der Ansicht der Rezitatoren der Mittleren Sammlung und der Gruppierten Sammlung gesagt. Die Rezitatoren der Langen Sammlung hingegen sagen: „Der Wald, der sich in einem ununterbrochenen Zusammenhang mit dem Himavanta-Gebirge erstreckt, wird Mahāvana genannt.“ „Mit einer Abdeckung wie kreisende Gänse“ bedeutet: bedeckt wie kreisende Gänse, das heißt in Form eines Gänseschwarms. „Eine Rede zur Überwindung des Begehrens nach dem Körper“ bedeutet: eine Rede zur Erzeugung von Leidenschaftslosigkeit gegenüber dem materiellen Körper. „Begehren“ ist schwache Leidenschaft. „Leidenschaft“ ist starke Leidenschaft. „Haare, Körperhaare usw.“: Um die kurz zusammengefasste Bedeutung in detaillierter Einteilung zu zeigen, wurde die Passage beginnend mit „Selbst jene ja...“ gesagt. „Mit dieser fünffach-fünffachen Einteilung“: Hierbei hat diese begriffliche Reihe jeweils fünf und fünf Unterteilungen, daher heißt sie „fünffach-fünffache Einteilung“. „Mit dieser fünffach-fünffachen Einteilung“ – so ist die Eigenschaft als Attribut des Begriffs durch die Kraft eines Bahuvrīhi-Kompositums zu verstehen.

Asubhāyāti asubhamātikāya. Vaṇṇetabbamātikañhi apekkhitvā itthiliṅge sāmivacanaṃ, tenāha mātikaṃ nikkhipitvātiādi. Taṃ vibhajantoti mātikaṃ vibhajanto. Phātikammanti nipphattikaraṇaṃ. Pañcaṅgavippahīnanti kāmacchandādipañcanīvaraṇaṅgavigamena pañcaṅgavippahīnatā, appanāppattavitakkādijjhānaṅgānaṃ uppattivasena pañcaṅgasamannāgatatā ca veditabbā. Tividhakalyāṇaṃ dasalakkhaṇasampannanti ettha pana jhānassa ādimajjhapariyosānānaṃ vasena tividhakalyāṇatā, tesaṃyeva ādimajjhapariyosānānaṃ lakkhaṇavasena dasalakkhaṇasampannatā ca veditabbā. Aṭṭhakathāyaṃ pana ‘‘dasalakkhaṇavibhāvaneneva tannissayabhūtā tividhakalyāṇatāpi jhānassa pākaṭā hotīti tatrimānītiādi vuttaṃ.

„‚Für das Unreine‘ (asubhāya) bedeutet: für die Matrix der Unreinheit (asubhamātikā). Denn in Bezug auf die zu erklärende Matrix steht der Genitiv im Femininum; deshalb heißt es: ‚Nachdem die Matrix aufgestellt wurde‘ usw. ‚Diese analysierend‘ bedeutet: die Matrix analysierend. ‚Gedeihenlassen‘ (phātikamma) bedeutet: das Bewirken des Zustandekommens. ‚Das von fünf Gliedern Befreite‘ (pañcaṅgavippahīna) ist als das Freisein von den fünf Gliedern durch das Schwinden der fünf Hindernisse wie Sinnenlust usw. zu verstehen, sowie als das Ausgestattetsein mit den fūnf Gliedern durch das Entstehen der Vertiefungsglieder wie Gedankengerichtetheit usw., welche die volle Konzentration (appanā) erreicht haben. Unter ‚das dreifach Schöne, das mit zehn Merkmalen Ausgestattete‘ ist hierbei die dreifache Schönheit der Vertiefung durch ihren Anfang, ihre Mitte und ihr Ende zu verstehen, sowie das Ausgestattetsein mit den zehn Merkmalen eben dieses Anfangs, dieser Mitte und dieses Endes durch deren jeweilige Eigenschaften. Im Kommentar heißt es jedoch: ‚Gerade durch die Darlegung der zehn Merkmale wird auch die darauf beruhende dreifache Schönheit der Vertiefung offenbar‘; daher wurde ‚Hierbei sind diese‘ (tatrimāni) usw. gesagt.“

Tatrāyaṃ pāḷīti tasmiṃ dasalakkhaṇavibhāvanavisaye ayaṃ pāḷi. Paṭipadāvisuddhīti gotrabhupariyosānāya pubbabhāgapaṭipadāya jhānassa nīvaraṇādiparibandhato visuddhi, sāyaṃ yasmā upekkhānubrūhanādīnampi paccayattena padhānā purimakāraṇasiddhā ca, tasmā vuttaṃ ‘‘paṭipadāvisuddhi ādī’’ti. Upekkhānubrūhanāti visodhetabbatādīnaṃ abhāvato tatramajjhattupekkhāya kiccanipphattiyā anubrūhanā, sā pana paribandhavisuddhisamakālavibhāvinīpi tabbisuddhiyāva nipphannāti dīpanatthamāha ‘‘upekkhānubrūhanā majjhe’’ti. Sampahaṃsanāti vatthudhammādīnaṃ anativattanādisādhakassa ñāṇassa kiccanipphattivasena pariyodapanā, sā pana yasmā kattabbassa sabbakiccassa nipphattiyāva siddhā nāma hoti, tasmā vuttaṃ ‘‘sampahaṃsanā pariyosāna’’nti. Tīṇipi cetāni kalyāṇāni ekakkhaṇe labbhamānānipi paccayapaccayuppannatādivasena pavattantīti dassanatthaṃ ādimajjhapariyosānabhāvena vuttāni, na pana jhānassa uppādādikkhaṇattaye yathākkamaṃ labbhamānattāti daṭṭhabbaṃ. Majjhimaṃ samādhinimittaṃ paṭipajjatītiādīsu majjhimaṃ samādhinimittaṃ nāma samappavatto appanāsamādhiyeva. So hi līnuddhaccasaṅkhātānaṃ ubhinnaṃ antānaṃ anupagamanena majjhimo, savisesaṃ cittassa ekattārammaṇe ṭhapanato samādhiyeva uparivisesānaṃ kāraṇabhāvato ‘‘samādhinimitta’’nti vuccati, taṃ paṭipajjati paṭilabbhatīti attho. Evaṃ [Pg.208] paṭipannattā majjhimena samādhinimittena tattha ekattārammaṇe appanāgocare pakkhandati upatiṭṭhati, evaṃ visuddhassa pana tassa cittassa puna visodhetabbābhāvato visodhane byāpāraṃ akaronto puggalo visuddhaṃ cittaṃ ajjhupekkhati nāma. Samathabhāvūpagamanena samathapaṭipannassa puna samādhāne byāpāraṃ akaronto samathapaṭipannaṃ ajjhupekkhati, samathapaṭipannabhāvato evamassa kilesasaṃsaggaṃ pahāya ekattena upaṭṭhitassa puna ekattupaṭṭhāne byāpāraṃ akaronto ekattupaṭṭhānaṃ ajjhupekkhati nāma.

„‚Hier ist dieser Text‘ (tatrāyaṃ pāḷi) bedeutet: In diesem Bereich der Darlegung der zehn Merkmale ist dies der kanonische Text. ‚Die Reinheit der Praxis‘ (paṭipadāvisuddhi) ist die Reinheit der Vertiefung von Hindernissen wie den Hemmnissen usw. durch die vorbereitende Praxis, die im Reifungsmoment (gotrabhū) gipfelt. Da diese Reinheit, weil sie die Bedingung auch für die Festigung des Gleichmuts usw. darstellt, wesentlich ist und durch die vorangehenden Ursachen bewirkt wird, wird sie als ‚die Reinheit der Praxis als Anfang‘ bezeichnet. ‚Die Stärkung des Gleichmuts‘ (upekkhānubrūhanā) ist die wiederholte Entwicklung durch die Erfüllung der Funktion des spezifischen Gleichmuts (tatramajjhattupekkhā), da es nichts mehr zu reinigen usw. gibt. Obwohl diese sich zeitgleich mit der Reinigung von Hindernissen manifestiert, ist sie eben durch jene Reinigung vollbracht; um dies zu verdeutlichen, heißt es ‚die Stärkung des Gleichmuts in der Mitte‘. ‚Die Erheiterung‘ (sampahaṃsanā) ist die Läuterung durch die Erfüllung der Funktion des Wissens, welches das Nicht-Überschreiten usw. der bestehenden Phänomene bewirkt. Da diese jedoch erst mit der Erfüllung aller zu verrichtenden Aufgaben als vollendet gilt, wird sie als ‚die Erheiterung am Ende‘ bezeichnet. Es ist zu verstehen, dass diese drei Schönheiten, obwohl sie in einem einzigen Moment erlangt werden, als Anfang, Mitte und Ende dargestellt werden, um zu zeigen, dass sie im Sinne von Ursache und Wirkung usw. wirken, und nicht, weil sie nacheinander in den drei Momenten des Entstehens usw. der Vertiefung auftreten. In Passagen wie ‚Er erlangt das mittlere Konzentrationszeichen‘ ist mit dem ‚mittleren Konzentrationszeichen‘ eben die harmonisch ablaufende Appanā-Konzentration gemeint. Denn sie ist ‚mittler‘, weil sie die beiden Extreme der Trägheit und der Aufgeregtheit meidet; sie ist ‚Konzentration‘, weil sie den Geist in besonderer Weise auf ein einziges Objekt ausrichtet; und sie wird ‚Konzentrationszeichen‘ genannt, weil sie die Ursache für höhere Errungenschaften ist. ‚Er erlangt es‘ bedeutet ‚er gewinnt es‘. Da er so praktiziert hat, dringt er mittels des mittleren Konzentrationszeichens in jenes eine Objekt, den Bereich der Appanā, ein und verweilt darin. Da dieses so gereinigte Geistelement nicht nochmals gereinigt werden muss, tut eine Person, die keine Bemühung mehr um die Reinigung unternimmt, dies als ‚Gleichmut gegenüber dem gereinigten Geist üben‘. Indem er durch das Gelangen zum Zustand der Ruhe für den in der Ruhe Befindlichen keine weitere Bemühung um die Konzentration unternimmt, schaut er gleichmütig auf den in der Ruhe Befindlichen. Eben weil er in der Ruhe gefestigt ist, hat er die Verbindung mit den Befleckungen aufgegeben und verweilt in der Einheit; wer nun keine Bemühung mehr unternimmt, um diese Einheit wiederholt herbeizuführen, schaut gleichmütig auf das Erscheinen der Einheit.“

Tattha jātānantiādīsu ye pana te evaṃ upekkhānubrūhite tasmiṃ jhānacitte jātā samādhipaññāsaṅkhātā yuganaddhadhammā, tesaṃ aññamaññaṃ anativattanasabhāvena sampahaṃsanā visodhanā pariyodapanā ca, saddhādīnaṃ indriyānaṃ kilesehi vimuttattā vimuttirasena ekarasatāya sampahaṃsanā ca, yañcetaṃ tadupagaṃ tesaṃ anativattanaekarasabhāvānaṃ anucchavikaṃ vīriyaṃ, tassa tadupagavīriyassa vāhanaṭṭhena pavattanaṭṭhena sampahaṃsanā ca, tasmiṃ khaṇe yathāvuttadhammānaṃ āsevanaṭṭhena sampahaṃsanā ca, pariyodapanā ca pariyodapanakassa ñāṇassa kiccanipphattivaseneva ijjhatīti veditabbaṃ. Evaṃ tividhattagataṃ cittantiādīni tasseva cittassa thomanavacanāni. Vitakkasampannanti vitakkaṅgena sundarabhāvamupagataṃ. Cittassa adhiṭṭhānasampannanti tasmiññeva ārammaṇe cittassa nirantarappavattisaṅkhātena samādhinā sampannaṃ, idaṃ jhānaṅgavasena vuttaṃ. Samādhisampannanti idaṃ pana indriyavasenāti veditabbaṃ.

„Zu den Worten ‚die dort Entstandenen‘ usw.: Was jene im Joch verbundenen Geisteszustände (yuganaddhadhammā) betrifft, die als Konzentration und Weisheit definiert sind und in diesem durch Gleichmut gestärkten Vertiefungsgeist entstanden sind: deren gegenseitige Erheiterung, Läuterung und Verfeinerung durch das Wesen des Nicht-Überschreitens, und die Erheiterung der Fähigkeiten wie Vertrauen usw. in ihrer Einheitlichkeit durch den Geschmack der Befreiung, da sie von den Befleckungen befreit sind; und jene diesem entsprechende Tatkraft, die dem Wesen des Nicht-Überschreitens und der Einheitlichkeit angemessen ist – deren Erheiterung im Sinne des Tragens und Vorwärtsbringens; sowie die Erheiterung und Verfeinerung jener besagten Phänomene in jenem Moment im Sinne der wiederholten Übung – all dies wird, so ist zu verstehen, durch die Erfüllung der Funktion des verfeinernden Wissens vollbracht. ‚So ist der Geist in dreifacher Weise gelangt‘ usw. sind Lobpreisungen eben dieses Geistes. ‚Mit Gedankengerichtetheit ausgestattet‘ (vitakkasampanna) bedeutet: durch das Vertiefungsglied der Gedankengerichtetheit in einen vortrefflichen Zustand gelangt. ‚Mit der Standhaftigkeit des Geistes ausgestattet‘ bedeutet: mit jener Konzentration ausgestattet, die als das ununterbrochene Fortbestehen des Geistes auf eben diesem Objekt definiert ist. Dies wurde im Sinne der Vertiefungsglieder gesagt. ‚Mit Konzentration ausgestattet‘ wurde hingegen im Sinne der Fähigkeiten (indriya) gesagt; so ist es zu verstehen.“

Paṭikuṭatīti saṅkucati. Paṭivaṭṭatīti paṭinivaṭṭati. Nhārudaddulanti nhārukhaṇḍaṃ. Payuttavācanti paccayapariyesane niyuttavācaṃ. Daṇḍavāgurāhīti daṇḍapaṭibaddhāhi dīghajālasaṅkhātāhi vāgurāhi.

„‚Weicht zurück‘ (paṭikuṭati) bedeutet: zieht sich zusammen (saṅkucati). ‚Dreht sich um‘ (paṭivaṭṭati) bedeutet: kehrt um (paṭinivaṭṭati). ‚Sehnengewebe‘ (nhārudaddula) bedeutet: ein Stück Sehne (nhārukhaṇḍa). ‚Angewandte Rede‘ (payuttavāca) bedeutet: eine Rede, die auf das Suchen nach Requisiten gerichtet ist. ‚Mit Stocknetzen‘ (daṇḍavāgurāhi) bedeutet: mit Netzen, die an Stöcken befestigt sind, d. h. langen Netzen.“

Samaṇakuttakoti kāsāyanivāsanādisamaṇakiccako. Vaggumudāti ettha ‘‘vaggumatā’’ti vattabbe lokikā ‘‘mudā’’ti vohariṃsūti dassento āha ‘‘vaggumatā’’ti. ‘‘Vaggū’’ti matā, suddhasammatāti attho, tenāha ‘‘puññasammatā’’ti. Sattānaṃ pāpunanena sodhanena sā puññasammatā.

„‚Scheinmönch‘ (samaṇakuttako) bedeutet: einer, dessen Asketenpflichten lediglich im Tragen des gelben Gewandes usw. bestehen. In Bezug auf ‚vaggumudā‘ zeigt er, dass die Weltlinge, wo eigentlich ‚vaggumatā‘ zu sagen gewesen wäre, ‚mudā‘ gebrauchten, indem er sagt: ‚vaggumatā‘. Mit ‚vaggū‘ ist ‚anerkannt‘ gemeint, im Sinne von ‚als rein anerkannt‘. Deshalb heißt es ‚als verdienstvoll anerkannt‘ (puññasammatā). Durch das Abwaschen und Reinigen der Wesen wird jener Fluss als verdienstvoll angesehen.“

163. Mārassa dheyyaṃ ṭhānaṃ, vatthu vā nivāso māradheyyaṃ, so atthato tebhūmakadhammā eva, idha pana pañca kāmaguṇā adhippetā, taṃ māradheyyaṃ[Pg.209]. ‘‘Ayaṃ samaṇakuttako yathāsamuppannasaṃvegamūlakena samaṇabhāvūpagamanena atikkamituṃ sakkhissatī’’ti cintetvā avoca, na pana ‘‘arahattappattiyā tīsu bhavesu appaṭisandhikatāya taṃ atikkamituṃ sakkhissatī’’ti maraṇeneva sattānaṃ saṃsāramocanaladdhikattā devatāya. Na hi matānaṃ katthaci paṭisandhi gacchati. Iminā atthena evameva bhavitabbanti iminā paresaṃ jīvitā voropanatthena evameva saṃsāramocanasabhāveneva bhavitabbaṃ. ‘‘Attanāpi attānaṃ jīvitā voropenti, aññamaññampi jīvitā voropentī’’ti (pārā. 162) vuttattā sabbānipi tāni pañcabhikkhusatāni jīvitā voropesīti idaṃ yebhuyyavasena vuttanti gahetabbaṃ. Tasmā ye attanāpi attānaṃ aññamaññañca jīvitā voropesuṃ, te puthujjanabhikkhū ṭhapetvā tadavasese ca puthujjanabhikkhū, sabbe ca ariye ayaṃ jīvitā voropesīti veditabbaṃ.

163. Māras Bereich, sein Ort oder seine Wohnstätte, ist 'māradheyya' (Māras Reich). Dies sind dem Sinn nach wahrlich die Phänomene der drei Daseinsebenen; hier jedoch sind die fünf Arten von Sinnenlüsten gemeint. Über diesen Bereich des Māra dachte die Gottheit: 'Dieser Scheinaszet (samaṇakuttako) wird nicht in der Lage sein, dies zu überwinden, indem er den Stand eines Asketen annimmt, der lediglich auf einer soeben entstandenen Erschütterung (saṃvega) gründet', und sprach so. Sie dachte jedoch nicht: 'Durch das Erlangen der Arahatschaft und das Ausbleiben einer Wiedergeburt in den drei Daseinsebenen wird er nicht imstande sein, dies zu überwinden.' Dies liegt daran, dass die Gottheit die Ansicht vertrat, Wesen würden allein durch den Tod aus dem Saṃsāra befreit. Denn für die Verstorbenen gibt es nirgends eine Wiedergeburt. 'In diesem Sinne muss es genau so sein' bedeutet: Ebenso wie man andere des Lebens beraubt, genau so muss dies die Natur der Befreiung aus dem Saṃsāra sein. Weil gesagt wurde: 'Sie berauben sich auch selbst des Lebens und berauben sich auch gegenseitig des Lebens' (Pārā. 162), ist zu verstehen, dass die Aussage 'er beraubte all diese fünfhundert Mönche des Lebens' als eine Verallgemeinerung (nach der Mehrheit) gesprochen wurde. Daher ist zu verstehen: Lässt man jene weltlichen Mönche beiseite, die sich selbst oder gegenseitig des Lebens beraubten, so hat dieser [Migalaṇḍika] die verbleibenden weltlichen Mönche und alle Edlen (Ariyas) des Lebens beraubt.

164. Ekībhāvatoti pavivekato. Uddesaṃ paripucchaṃ gaṇhantīti attano attano ācariyānaṃ santike gaṇhanti, gahetvā ca ācariyehi saddhiṃ bhagavantaṃ upaṭṭhahanti. Tadā pana uddesādidāyakā tanubhūtehi bhikkhūhi bhagavantaṃ upagatā, taṃ sandhāya bhagavā pucchati.

164. 'Aus dem Zustand des Alleinseins' (ekībhāvato) bedeutet aus der Abgeschiedenheit (pavivekato). 'Sie empfangen Rezitation und Befragung' bedeutet, sie lernen in der Gegenwart ihrer jeweiligen Lehrer. Nachdem sie gelernt haben, dienen sie gemeinsam mit ihren Lehrern dem Erhabenen. Zu jener Zeit jedoch kamen jene Lehrer, die die Rezitation und anderes erteilten, zusammen mit den spärlich gewordenen Mönchen zum Erhabenen; im Hinblick darauf stellt der Erhabene die Frage.

Ānāpānassatisamādhikathāvaṇṇanā

Die Erklärung der Darlegung über die Konzentration durch Achtsamkeit auf Ein- und Ausatmung (Ānāpānassati).

165. Dasānussatīsu antogadhāpi ānāpānassati tadā bhikkhūnaṃ bahūnaṃ sappāyataṃ dassetuṃ puna gahitā. Tathā hi taṃ bhagavā tesaṃ desesi. Āhāre paṭikkūlasaññā asubhakammaṭṭhānasadisā, cattāro pana āruppā ādikammikānaṃ ananurūpāti tesaṃ idha aggahaṇaṃ daṭṭhabbaṃ. Aññaṃ pariyāyanti arahattādhigamatthāya aññaṃ kāraṇaṃ. Atthayojanākkamanti atthañca yojanākkamañca. Assāsavasenāti assāsaṃ ārammaṇaṃ katvāti vuttaṃ hoti. Upaṭṭhānaṃ satīti appamussanatāya tameva assāsaṃ passāsañca upagantvā ṭhānaṃ, tathā tiṭṭhanakadhammo sati nāmāti attho. Idāni sativaseneva puggalaṃ niddisitukāmena yo assasatītiādi vuttaṃ. Tattha yo assasati, tassa sati assāsaṃ upagantvā tiṭṭhatītiādinā attho gahetabbo. Akosallasambhūteti avijjāsambhūte[Pg.210]. Khaṇenevāti attano pavattikkhaṇeneva. Ariyamaggassa pādakabhūto ayaṃ samādhi anukkamena vaḍḍhitvā ariyamaggabhāvaṃ upagato viya hotīti āha ‘‘ariyamaggavuḍḍhippatto’’ti. Opammanidassananti ettha upamāva opammaṃ, tassa nidassanaṃ.

165. Obwohl die Achtsamkeit auf Ein- und Ausatmung (ānāpānassati) in den zehn Betrachtungen (anussati) enthalten ist, wurde sie hier erneut aufgegriffen, um ihre Eignung (sappāyatā) für viele Mönche zu jener Zeit aufzuzeigen. Denn in dieser Weise hat der Erhabene sie ihnen dargelegt. Die Wahrnehmung der Unbekömmlichkeit der Nahrung ist ähnlich dem Meditationsobjekt des Unreinen (asubha), und die vier formlosen Zustände (āruppā) sind für Anfänger ungeeignet; daher ist zu verstehen, dass sie hier nicht aufgenommen wurden. 'Einen anderen Weg' (aññaṃ pariyāyaṃ) bedeutet eine andere Ursache zur Erlangung der Arahatschaft. 'Die Reihenfolge der Bedeutungserklärung' (atthayojanākkamaṃ) bezieht sich auf die Bedeutung und die syntaktische Verbindung. 'Durch die Ausatmung' (assāsavasena) bedeutet, dass die Ausatmung zum Meditationsobjekt gemacht wird. 'Das Verweilen der Achtsamkeit' (upaṭṭhānaṃ satī) bedeutet, dass man sich aufgrund von Nicht-Vergesslichkeit genau dieser Aus- und Einatmung nähert und bei ihr verweilt; der Zustand, der auf diese Weise verweilt, wird 'Achtsamkeit' (sati) genannt – so lautet der Sinn. Da der Erhabene nun eine Person eben durch das Wirken der Achtsamkeit beschreiben wollte, wurde gesagt: 'Wer ausatmet...' und so weiter. Darin ist der Sinn wie folgt zu verstehen: 'Wer ausatmet, dessen Achtsamkeit verweilt, indem sie sich der Ausatmung nähert' und so weiter. 'Aus Ungeschicklichkeit entstanden' (akosallasambhūte) bedeutet aus Unwissenheit (avijjā) entstanden. 'In einem Augenblick' (khaṇeneva) bedeutet durch den bloßen Moment des eigenen Entstehens. 'Diese Konzentration, die als Grundlage für den edlen Pfad dient, wächst allmählich an, als ob sie den Zustand des edlen Pfades erreicht hätte' – daher wurde gesagt: 'er hat die Entfaltung des edlen Pfades erreicht' (ariyamaggavuḍḎhippatto). Bei dem Begriff 'Veranschaulichung durch ein Gleichnis' (opammanidassana) ist das Gleichnis selbst das 'opamma', und dessen Darstellung ist 'nidassana'.

Bāhirakā ānāpānassatiṃ jānantā ādito catuppakārameva jānanti, na sabbaṃ soḷasappakāranti āha sabbappakāraiccādi. Evamassetaṃ senāsananti ettha evanti bhāvanāsatiyā yathāvuttanayena ārammaṇe cittassa nibandhane satiyeva, nāsatīti attho, tena muṭṭhassatissa araññavāso niratthako ananurūpoti dasseti. Avasesasattavidhasenāsananti ‘‘pabbataṃ kandaraṃ giriguhaṃ susānaṃ vanapatthaṃ abbhokāsaṃ palālapuñja’’nti (vibha. 508) evaṃ vuttaṃ. Ututtayānukūlaṃ dhātucariyānukūlanti gimhānādiututtayassa semhādidhātuttayassa mohādicariyattayassa ca anukūlaṃ. Nisajjāya daḷhabhāvaṃ pallaṅkābhujanena, assāsapassāsānaṃ pavattanasukhataṃ uparimakāyassa ujukaṃ ṭhapanena, ārammaṇapariggahūpāyaṃ parimukhaṃ satiyā ṭhapanena upadisanto. Na paṇamantīti na oṇamanti. Pariggahitaniyyānaṃ satinti sabbathā gahitaṃ sammosapaṭipakkhato niggamanasaṅkhātaṃ satiṃ katvā, paramaṃ satinepakkaṃ upaṭṭhapetvāti attho.

Die Außenstehenden, obwohl sie die Achtsamkeit auf die Atmung kennen, kennen von Anfang an nur die vierfache Art, nicht aber die gesamte sechzehnfache Art; deshalb wurden Worte wie 'in jeder Weise' usw. gesprochen. Bei dem Ausdruck 'So sollte diese Wohnstätte sein' (evamassetaṃ senāsanaṃ) bedeutet 'so' (evaṃ): nur wenn eine Bindung des Geistes an das Meditationsobjekt durch die entfaltete Achtsamkeit in der beschriebenen Weise vorhanden ist, nicht aber, wenn sie fehlt. Damit zeigt er, dass das Leben im Wald für jemanden, der unachtsam ist (muṭṭhassati), nutzlos und ungeeignet ist. 'Die übrigen sieben Arten von Wohnstätten' bezieht sich auf das, was wie folgt gesagt wurde: 'ein Berg, eine Schlucht, eine Berghöhle, ein Leichenacker, eine Waldesdickung, ein freier Platz, ein Strohhaufen' (Vibh. 508). 'Geeignet für die drei Jahreszeiten und geeignet für die körperlichen Säfte und das Verhalten' bedeutet: geeignet für die drei Jahreszeiten wie den Sommer etc., geeignet für die drei Säfte wie Schleim etc. und geeignet für die drei Charaktertypen wie den Verwirrten etc. Indem der Erhabene Folgendes aufzeigt: die Festigkeit des Sitzens durch das Einnehmen des Kreuzsitzes, die Leichtigkeit des Ein- und Ausatmens durch das Aufrichten des Oberkörpers und die Methode des Erfassens des Meditationsobjekts durch das Ausrichten der Achtsamkeit nach vorn. 'Sie beugen sich nicht' (na paṇamanti) bedeutet, sie krümmen sich nicht. 'Die Achtsamkeit, deren Befreiung erfasst ist' (pariggahitaniyyānaṃ satiṃ) bedeutet: indem man die Achtsamkeit, die als Befreiung (niggamana) bezeichnet wird und in jeder Hinsicht als das Gegenteil von Vergesslichkeit erfasst ist, etabliert und die höchste Achtsamkeit und Klugheit (satinepakka) entfaltet – so lautet die Bedeutung.

Satovāti satiyā samannāgato eva. Bāttiṃsāya ākārehīti catūsu catukkesu āgatāni dīgharassādīni soḷasa padāni assāsapassāsavasena dvidhā vibhajitvā vuttehi dvattiṃsākārehi. Dīghaṃassāsavasenāti dīghaassāsavasena, vibhattialopaṃ katvā niddeso, dīghanti vā bhagavatā vuttaassāsavasena. Cittassa ekaggataṃ avikkhepanti vikkhepapaṭipakkhabhāvato ‘‘avikkhepo’’ti laddhanāmaṃ cittassa ekaggabhāvaṃ pajānato. Paṭinissaggānupassī assāsavasenāti paṭinissaggānupassī hutvā assāsavasena, ‘‘paṭinissaggānupassiassāsanavasenā’’ti vā pāṭho, tassa paṭinissaggānupassino assāsavasenāti attho. Ā paṭhamaṃ bahimukhaṃ sasanaṃ assāso, tato antomukhaṃ paṭisasanaṃ passāsoti āha assāsoti bahinikkhamanavātotiādi, suttantaṭṭhakathāsu pana ākaḍḍhanavasena anto sasanaṃ assāso, bahi paṭisasanaṃ passāsoti katvā uppaṭipāṭiyā vuttaṃ.

'Nur achtsam' (satova) bedeutet wahrlich mit Achtsamkeit ausgestattet. 'Mit den zweiunddreißig Aspekten' bezieht sich auf die zweiunddreißig Arten, die dadurch erklärt werden, dass man die in den vier Vierergruppen vorkommenden sechzehn Glieder wie 'lang', 'kurz' usw. im Hinblick auf Ein- und Ausatmung zweifach aufteilt. 'Durch die lange Ausatmung' (dīghaṃassāsavasena) ist eine grammatikalische Darstellung durch das Weglassen der Deklinationsendung, oder es bedeutet: durch die Ausatmung, die vom Erhabenen als 'lang' (dīghaṃ) bezeichnet wurde. 'Die Einpunktigkeit und Gesammeltheit des Geistes' bezieht sich auf den Zustand des Wissens um die Einpunktigkeit des Geistes, der den Namen 'Ablenkungsfreiheit' (avikkhepo) erhalten hat, weil er das Gegenteil von Ablenkung (vikkhepa) ist. 'Durch die Ausatmung dessen, der das Loslassen betrachtet' bedeutet: indem man das Loslassen betrachtend ausatmet. Es gibt auch die Lesart 'paṭinissaggānupassiassāsanavasena', was bedeutet: durch die Ausatmung dessen, der das Loslassen betrachtet. Zuerst ist das Atmen nach außen 'assāsa' (Ausatmung), danach das Einatmen nach innen 'passāsa' (Einatmung); daher wurde gesagt: 'assāsa ist der nach außen strömende Wind' und so weiter. In den Suttanta-Kommentaren hingegen wird umgekehrt erklärt: das Hineinziehen nach innen ist 'assāsa' (Einatmung), das Hinausströmen nach außen 'passāsa' (Ausatmung).

Tatthāti [Pg.211] bahinikkhamanaantopavisanavātesu, tassa ca paṭhamaṃ abbhantaravāto nikkhamatīti iminā sambandho. ‘‘Sabbesampi gabbhaseyyakānantiādinā dārakānaṃ pavattikkamena assāso bahinikkhamanavātoti gahetabbanti dīpetī’’ti keci vadanti. Suttanayo eva cettha ‘‘assāsādimajjhapariyosānaṃ satiyā anugacchato ajjhattaṃ vikkhepagatena cittena kāyopi cittampi sāraddhā ca honti iñjitā ca phanditā ca passāsādimajjhapariyosānaṃ satiyā anugacchato bahiddhā vikkhepagatena cittena kāyopi cittampi sāraddhā ca honti iñjitā ca phanditā cā’’ti imāya pāḷiyā sametīti gahetabbaṃ. Addhānavasenāti kāladdhānavasena. Ayañhi addhāna-saddo kālassa desassa ca vācako. Tattha yathā hītiādinā desaddhānaṃ upamāvasena dassitaṃ. Idāni tabbisiṭṭhakāladdhānavasena assāsapassāsānaṃ dīgharassataṃ upameyyavasena vibhāvetuṃ evantiādi vuttaṃ. Cuṇṇavicuṇṇā anekakalāpabhāvena. Ettha ca hatthiādisarīre sunakhādisarīre ca assāsapassāsānaṃ desaddhānavisiṭṭhakāladdhānavaseneva dīgharassatā vuttāti veditabbā attabhāvasaṅkhātaṃ dīghaṃ addhānaṃ saṇikaṃ pūretvātiādivacanato. Tesanti sattānaṃ. Teti assāsapassāsā. Ittaramaddhānanti appakaṃ kālaṃ. Navahākārehīti bhāvanamanuyuñjantassa pubbenāparaṃ aladdhavisesassa kevalaṃ addhānavasena ādito vuttā tayo ākārā, te ca kassaci assāsova, kassaci passāsova, kassaci tadubhayampi upaṭṭhātīti tiṇṇaṃ puggalānaṃ vasena vuttā, tathā chandavasena tayo, tathā pāmojjavasenāti imehi navahi ākārehi. Ekenākārenāti dīghaṃ assāsādīsu ekenākārena.

„Dort“ (tattha) bezieht sich auf den nach außen gehenden und den nach innen eintretenden Wind. Dieses Wort ist zu verbinden mit: „Zuerst tritt der innere Wind aus.“ Einige sagen: „Es zeigt, dass durch den Verlauf des Prozesses bei Kindern, beginnend mit ‚Für alle im Mutterleib Befindlichen...‘, der Einatem als der nach außen gehende Wind aufzufassen ist.“ Hierbei ist anzunehmen, dass die Methode der Suttas (suttanayo) mit folgendem Pali-Text übereinstimmt: „Für jemanden, der dem Anfang, der Mitte und dem Ende des Einatems mit Achtsamkeit folgt, werden durch den nach innen abgelenkten Geist sowohl der Körper als auch der Geist unruhig, bewegt und zittrig. Für jemanden, der dem Anfang, der Mitte und dem Ende des Ausatems mit Achtsamkeit folgt, werden durch den nach außen abgelenkten Geist sowohl der Körper als auch der Geist unruhig, bewegt und zittrig.“ „Mittels der Strecke“ (addhānavasena) bedeutet mittels der Zeitstrecke. Denn dieses Wort „addhāna“ bezeichnet sowohl die Zeit als auch den Raum. Dabei wird mit „Wie nämlich...“ usw. die Raumstrecke mittels eines Gleichnisses gezeigt. Nun wurde „So...“ usw. gesagt, um die Länge und Kürze des Ein- und Ausatmens mittels des zu Vergleichenden durch die davon verschiedene Zeitstrecke zu verdeutlichen. „Zu Staub und Pulver zermahlen“ bedeutet aufgrund des Vorhandenseins zahlreicher [materieller] Gruppen. Und hierbei ist zu wissen, dass im Körper von Elefanten usw. und im Körper von Hunden usw. die Länge und Kürze des Ein- und Ausatmens nur mittels der von der Raumstrecke verschiedenen Zeitstrecke erklärt wird, wegen Aussagen wie: „nachdem er die lange Strecke, genannt die körperliche Existenz, langsam ausgefüllt hat“ usw. „Dieser“ (tesaṃ) bezieht sich auf die Lebewesen. „Diese“ (te) bezieht sich auf die Ein- und Ausatmungen. „Eine kurze Strecke“ (ittaramaddhānaṃ) bedeutet eine kurze Zeit. „In neunfacher Weise“ (navahākārehi) bezieht sich auf jemanden, der sich der Entfaltung widmet und zuvor noch keinen besonderen Fortschritt erzielt hat; zuerst werden bloß mittels der Strecke drei Weisen genannt. Und diese werden hinsichtlich dreier Personen erklärt, da für den einen nur der Einatem erscheint, für den anderen nur der Ausatem und für einen anderen beide erscheinen. Ebenso werden drei Weisen mittels des Wollens und ebenso drei Weisen mittels der Freude genannt. Dies sind die neun Weisen. „In einer Weise“ (ekenākārena) bedeutet in einer Weise unter den langen Einatmungen usw.

Addhānasaṅkhāteti dīghe okāsaddhānasaṅkhāte attabhāve kāladdhānepi vā, evaṃ upari ittarasaṅkhāteti etthāpi. Chando uppajjatīti bhāvanāya pubbenāparaṃ visesaṃ āvahantiyā laddhassādattā tattha sātisayo kattukāmatālakkhaṇo kusalacchando uppajjati. Chandavasenāti tathāpavattachandassa vasena. Pāmojjaṃ uppajjatīti assāsapassāsānaṃ sukhumatarabhāve ārammaṇassa santataratāya, kammaṭṭhānassa ca vīthipaṭipannatāya bhāvanācittasahagato pamodo khuddakādibhedā taruṇā pīti uppajjati. Cittaṃ vivattatīti paṭibhāganimitte uppanne [Pg.212] pakatiassāsapassāsato cittaṃ nivattati. Upekkhā saṇṭhātīti tasmiṃ paṭibhāganimitte upacārappanābhede samādhimhi uppanne puna jhānanibbattanatthaṃ byāpārābhāvato ajjhupekkhanaṃ hoti, sā panāyaṃ upekkhā tatramajjhattupekkhāti veditabbā. Anupassanāñāṇanti samathavasena nimittassa anupassanā, vipassanāvasena assāsapassāsamukhena tannissayanāmarūpassa anupassanā ca ñāṇaṃ. Kāyo upaṭṭhānanti assāsapassāsasaṅkhāto kāyo upagantvā tiṭṭhati ettha satīti upaṭṭhānaṃ, no sati, sati pana sarasato upatiṭṭhanaṭṭhena saraṇaṭṭhena ca upaṭṭhānañceva sati ca. Tena vuccatītiādīsu yā ayaṃ yathāvuttaassāsapassāsakāye, tannissayabhūte karajakāye ca kāyasseva anupassanā niccādibhāvaṃ vā itthipurisasattajīvādibhāvaṃ vā ananupassitvā assāsapassāsakāyamattasseva aniccādibhāvassa ca anupassanā, tāya kāyānupassanāya satisaṅkhātassa paṭṭhānassa bhāvanā vaḍḍhanā kāye kāyānupassanā satipaṭṭhānabhāvanāti ayaṃ saṅkhepattho.

„Als Strecke bezeichnet“ (addhānasaṅkhāte) bedeutet in der langen, als Raumstrecke bezeichneten körperlichen Existenz oder auch in der Zeitstrecke. Ebenso verhält es sich weiter unten bei „als kurz bezeichnet“. „Wunsch entsteht“ (chando uppajjati) bedeutet, dass aufgrund des Erlangens von Erleichterung durch die Entfaltung, die nacheinander einen besonderen Fortschritt herbeiführt, dort ein heilsames Wollen entsteht, das durch ein ausgeprägtes Bestreben zu handeln gekennzeichnet ist. „Mittels des Wollens“ (chandavasena) bedeutet durch den Einfluss des in dieser Weise entstandenen Wollens. „Freude entsteht“ (pāmojjaṃ uppajjati) bedeutet, dass wenn der Ein- und Ausatem feiner wird, durch die größere Friedlichkeit des Objekts und weil das Meditationsobjekt den richtigen Weg eingeschlagen hat, eine mit dem Geist der Entfaltung verbundene Heiterkeit entsteht, d. h. eine zarte Verzückung, die sich in kleine Verzückung usw. unterteilt. „Der Geist wendet sich ab“ (cittaṃ vivaṭṭati) bedeutet, dass wenn das Gegenbild entsteht, sich der Geist vom natürlichen Ein- und Ausatem abwendet. „Gleichmut stellt sich ein“ (upekkhā saṇṭhāti) bedeutet, dass wenn bei diesem Gegenbild die Konzentration, die sich in Nachbarschafts- und Vollkonzentration unterteilt, entsteht, aufgrund des Fehlens von Aktivität zur erneuten Erzeugung einer Vertiefung ein zuschauender Gleichmut eintritt. Dieser Gleichmut ist als der spezifische Gleichmut der Mitte (tatramajjhattupekkhā) zu verstehen. „Das Erkenntnis der Betrachtung“ (anupassanāñāṇaṃ) bedeutet die Betrachtung des Zeichens mittels der Geistesruhe sowie das Erkenntnis der Betrachtung von Geist und Materie, die darauf beruhen, mittels der Einsicht auf der Grundlage des Ein- und Ausatems. „Körper ist das Nahesein“ (kāyo upaṭṭhānaṃ) bedeutet, dass der als Ein- und Ausatem bezeichnete Körper herantritt und verweilt. Hierbei ist Achtsamkeit vorhanden, daher „Nahesein“ (upaṭṭhāna), nicht bloß Achtsamkeit. Die Achtsamkeit selbst jedoch ist sowohl ein Nahesein als auch Achtsamkeit, da sie wesensgemäß nahesteht und sich erinnert. In Passagen wie „Deshalb wird gesagt...“ bezeichnet diese Betrachtung nur des Körpers im besagten Ein- und Ausatemskörper und im physischen Körper, der dessen Grundlage bildet, ohne eine Beständigkeit usw. oder eine Identität als Frau, Mann, Wesen, Seele usw. zu betrachten, sondern nur den bloßen Ein- und Ausatemskörper und dessen Unbeständigkeit usw. betrachtend, die Entfaltung und Mehrung der als Grundlage bezeichneten Achtsamkeit. Dies ist die Entfaltung der Achtsamkeit auf den Körper durch die Betrachtung des Körpers im Körper. Dies ist die kurze Bedeutung.

Ittaravasenāti parittakālavasena. Tādisoti dīgho rasso ca. Vaṇṇāti dīghādiākārā. Nāsikaggeva bhikkhunoti nāsikagge vā, -saddena uttaroṭṭhe vāti attho. Tasmāti yasmā ‘‘ādimajjhapariyosānavasena sabbaṃ assāsapassāsakāyaṃ viditaṃ pākaṭaṃ karissāmī’’ti pubbe pavattaābhogavasena pacchā tathā samuppannena ñāṇasampayuttacittena taṃ assāsapassāsakāyaṃ evaṃ viditaṃ pākaṭaṃ karonto assasati ceva passasati ca, tasmā evaṃbhūto sabbakāyapaṭisaṃvedī assasissāmi passasissāmīti sikkhati nāma, na pana ‘‘anāgate evaṃ karissāmī’’ti cintanamattena so evaṃ vuccatīti adhippāyo. Tathābhūtassāti ādimajjhapariyosānaṃ viditaṃ karontassa. Saṃvaroti sati vīriyampi vā. Na aññaṃ kiñcīti sabbakāyaṃ viditaṃ karissāmītiādikaṃ pubbābhogaṃ sandhāya vadati. Ñāṇuppādanādīsūti ādi-saddena kāyasaṅkhārapassambhanapītipaṭisaṃvedanādiṃ saṅgaṇhāti. Kāyasaṅkhāranti assāsapassāsaṃ. So hi cittasamuṭṭhānopi samāno karajakāyapaṭibaddhavuttitāya tena saṅkharīyatīti kāyasaṅkhāroti vuccati. Apariggahitakāleti kammaṭṭhānassa anāraddhakāle, tadārambhatthāya kāyacittānampi apariggahitakāleti attho. Nisīdati pallaṅkaṃ [Pg.213] ābhujitvā ujuṃ kāyaṃ paṇidhāyāti hi iminā kāyapariggaho, parimukhaṃ satiṃ upaṭṭhapetvāti iminā cittapariggaho vutto. Adhimattanti balavaṃ oḷārikaṃ, liṅgavipallāsena vuttaṃ. Kāyasaṅkhāro hi adhippeto. Adhimattaṃ hutvā pavattatīti kiriyāvisesanaṃ vā etaṃ. Sabbesaṃyevāti ubhayesampi.

„Mittels des Kurzen“ (ittaravasena) bedeutet mittels einer kurzen Zeitspanne. „Ein solcher“ (tādiso) bedeutet lang und kurz. „Eigenschaften“ (vaṇṇā) bedeutet die Merkmale wie lang usw. „An der Nasenspitze des Mönchs“ (nāsikaggeva bhikkhuno) bedeutet an der Nasenspitze, oder mit dem Wort „oder“ (vā) an der Oberlippe. Dies ist die Bedeutung. „Deshalb“ (tasmā) bedeutet: Weil er, aufgrund der zuvor entfalteten Ausrichtung mit dem Gedanken „Ich werde den gesamten Ein- und Ausatemskörper durch Anfang, Mitte und Ende bekannt und offenbar machen“, danach mit einem in dieser Weise entstandenen, mit Erkenntnis verbundenen Geist diesen Ein- und Ausatemskörper so bekannt und offenbar macht und dabei ein- und ausatmet; deshalb übt sich ein solcher Mensch, der den ganzen Körper erfährt, mit dem Vorsatz: „Ich werde einatmen, ich werde ausatmen“. Nicht jedoch wird ein solcher Mensch bloß durch das Denken: „In der Zukunft werde ich es so tun“ so bezeichnet. Dies ist die Absicht. „Für einen solchen“ (tathābhūtassa) bedeutet für jemanden, der Anfang, Mitte und Ende bekannt macht. „Zugelung“ (saṃvaro) bedeutet entweder Achtsamkeit oder Tatkraft. „Nichts anderes“ (na aññaṃ kiñci) bezieht sich auf die anfängliche Ausrichtung des Geistes, wie „Ich werde den gesamten Körper bekannt machen“ usw. Im Wort „beim Erzeugen von Erkenntnis usw.“ (ñāṇuppādanādīsu) schließt das Wort „und so weiter“ (ādi) das Beruhigen der körperlichen Gestaltung, das Erfahren von Verzückung usw. ein. „Die körperliche Gestaltung“ (kāyasaṅkhāraṃ) bezieht sich auf den Ein- und Ausatem. Denn obwohl dieser vom Geist erzeugt wird, wird er, da seine Aktivität an den physischen Körper gebunden ist, durch diesen geformt, weshalb er „körperliche Gestaltung“ (kāyasaṅkhāro) genannt wird. „In der unerfassten Zeit“ (apariggahitakāle) bedeutet in der Zeit, in der das Meditationsobjekt noch nicht begonnen wurde, d. h. in der Zeit, in der Körper und Geist noch nicht für dessen Beginn erfasst worden sind. Denn mit „Er setzt sich hin, schlägt die Beine unter und hält den Körper aufrecht“ wird das Erfassen des Körpers ausgedrückt, und mit „Er stellt die Achtsamkeit vor sich auf“ wird das Erfassen des Geistes ausgedrückt. „Übermäßig“ (adhimattaṃ) bedeutet stark, grob; es wird mit einer Vertauschung des grammatikalischen Geschlechts ausgedrückt. Denn gemeint ist die körperliche Gestaltung. Oder dies ist ein Adverb im Sinne von „es verläuft in übermäßiger Weise“. „Aller“ (sabbesaṃyeva) bezieht sich auf beide [Lehrer].

Mahābhūtapariggahe sukhumoti catudhātumukhena vipassanābhinivesaṃ sandhāya vuttaṃ. Lakkhaṇārammaṇikavipassanāyāti kalāpasammasanamāha. Nibbidānupassanato paṭṭhāya balavavipassanā, tato oraṃ dubbalavipassanā. Pubbe vuttanayenāti apariggahitakāletiādinā samathanaye vuttanayena.

„‚Subtil beim Erfassen der Großelemente‘ ist im Hinblick auf das Eingehen in die Einsicht (Vipassanā) mittels des Tors der vier Elemente gesagt worden. Mit ‚Einsicht, die Merkmale zum Objekt hat‘, ist die Sammelbetrachtung nach Gruppen (Kalāpasammasana) gemeint. Beginnend mit der Betrachtung des Überdrusses (Nibbidānupassanā) handelt es sich um starke Einsicht; davor ist es schwache Einsicht. Mit ‚in der zuvor beschriebenen Weise‘ ist die im System der Ruhesammlung (Samatha) beschriebene Weise gemeint, wie sie mit den Worten ‚zur Zeit des Nichterfassens‘ usw. dargelegt wurde.“

Codanāsodhanāhīti anuyogaparihārehi. Kathantiādi paṭisambhidāpāḷi, tattha kathaṃ sikkhatīti sambandho. Iti kirātiādi codakavacanaṃ. Iti kirāti evañceti attho. Assāsapassāso sabbathā abhāvaṃ upaneti ceti codakassa adhippāyo. Vātūpaladdhiyāti assāsapassāsavātassa abhāvena tabbisayāya upaladdhiyā bhāvanācittassa uppādo vaḍḍhi ca na hotīti attho. Na ca nanti ettha nanti nipātamattaṃ. Puna iti kirātiādi yathāvuttāya codanāya vissajjanā, tattha iti kira sikkhatīti mayā vuttākārena yadi sikkhatīti attho. Pabhāvanā hotīti yadipi oḷārikā kāyasaṅkhārā paṭippassambhanti, sukhumā pana atthevāti bhāvanāyapi vaḍḍhi hotevāti adhippāyo. Kaṃseti kaṃsabhājane. Nimittanti nimittassa, tesaṃ saddānaṃ pavattiākārassāti attho. Sukhumakā saddāti anurave āha. Sukhumasaddanimittārammaṇatāpīti sukhumo saddova nimittaṃ tadārammaṇatāyapi.

„‚Durch Einwand und Klärung‘ (Codanā-sodhanāhi) bedeutet durch Fragen und Antworten. Die Passage beginnend mit ‚Wie?‘ (Kathaṃ) stammt aus dem Paṭisambhidāmagga-Pali; dort ist die syntaktische Verbindung ‚Wie übt er sich?‘ (Kathaṃ sikkhati). Die Worte ab ‚So soll es sein‘ (Iti kira) sind die Worte des Einwenders. ‚So soll es sein‘ bedeutet: ‚Wenn es so ist‘. Die Absicht des Einwenders ist: ‚Wenn die Ein- und Ausatmung gänzlich zum Schwinden gebracht wird.‘ ‚Aufgrund des Wahrnehmens des Windes‘ (Vātūpaladdhiyā) bedeutet: Da der Ein- und Ausatmungswind nicht vorhanden ist, entsteht und wächst die Entfaltung (Bhāvanā) nicht, die diesen [Wind] als Objekt hat. In der Formulierung ‚na ca naṃ‘ ist ‚naṃ‘ bloß eine Partikel. Das erneute ‚So soll es sein‘ usw. ist die Beantwortung des erwähnten Einwands. Darin bedeutet ‚So übt er sich wohl‘: ‚Wenn er sich in der von mir beschriebenen Weise übt‘. ‚Es kommt zur Entfaltung‘ (Pabhāvanā hoti) bedeutet: Selbst wenn die groben Körperformungen (Kāyasaṅkhāra) zur Ruhe kommen, existieren die feinen dennoch, sodass gewiss auch ein Wachstum der Entfaltung stattfindet; dies ist die Absicht. ‚In der Schale‘ (Kaṃse) bedeutet in einem Gefäß aus Bronze. ‚Das Zeichen‘ (Nimitta) bezeichnet die Art und Weise des Auftretens jener Töne. Mit ‚feine Töne‘ (Sukhumakā saddā) meint er den Nachhall. ‚Auch weil der feine Ton das Zeichen und das Objekt ist‘ (Sukhumasaddanimittārammaṇatāpi) bedeutet: Der feine Ton selbst ist das Zeichen, und auch aufgrund des Habens dieses Zeichens als Objekt.“

Ābhisamācārikasīlanti ettha abhisamācāroti uttamasamācāro, tadeva ābhisamācārikaṃ sīlaṃ, khandhakavattapariyāpannassa sīlassetaṃ adhivacanaṃ. Ahaṃ sīlaṃ rakkhāmīti ubhatovibhaṅgapariyāpannaṃ sīlaṃ sandhāya vuttaṃ. Āvāsoti āvāsapalibodho. Kulantiādīsupi eseva nayo. Kammanti navakammaṃ. Iddhīti pothujjanikā iddhi, sā vipassanāya palibodho. So upacchinditabboti visuddhimagge (visuddhi. 1.41) vuttena tassa [Pg.214] tassa palibodhassa upacchedappakārena upacchinditabbo. Yogānuyogoti yogassa bhāvanāya anuyuñjanaṃ. Aṭṭhatiṃsārammaṇesūti ālokākāsakasiṇadvayaṃ vajjetvā pāḷiyaṃ āgatānaṃ aṭṭhannaṃ kasiṇānaṃ vasena vuttaṃ, cattārīsaññeva pana kammaṭṭhānāni. Yathāvutteneva nayenāti yogānuyogakammassa padaṭṭhānattāti imamatthaṃ atidisati. Imināva kammaṭṭhānenāti iminā ānāpānassatikammaṭṭhānena. Mahāhatthipathaṃ nīharanto viyāti kammaṭṭhānavīthiṃ mahāhatthimaggaṃ katvā dassento viya.

„In dem Ausdruck ‚Sittlichkeit des edlen Verhaltens‘ (Ābhisamācārikasīla) bezeichnet ‚abhisamācāra‘ das edle Verhalten; eben dieses ist die Sittlichkeit des edlen Verhaltens. Dies ist eine Bezeichnung für die Sittlichkeit, die in den Khandhakas und Pflichten (Vatta) enthalten ist. Die Aussage ‚Ich schütze die Sittlichkeit‘ ist im Hinblick auf die in den beiden Vibhaṅgas (Ubhatovibhaṅga) enthaltene Sittlichkeit gesagt worden. ‚Wohnort‘ (Āvāsa) meint das Hindernis des Wohnorts (āvāsa-palibodha). Ebenso verhält es sich bei den Begriffen wie ‚Familie‘ (Kula) etc. ‚Arbeit‘ (Kamma) meint Bauarbeiten (navakamma). ‚Übernatürliche Macht‘ (Iddhi) meint die übernatürliche Macht eines Weltlings; sie ist ein Hindernis für die Einsicht (Vipassanā). ‚Dieses muss abgeschnitten werden‘ (So upacchinditabbo) bedeutet, dass es in der im Visuddhimagga dargelegten Weise des Abschneidens des jeweiligen Hindernisses abgeschnitten werden muss. ‚Hingabe an die Praxis‘ (Yogānuyogo) bedeutet das eifrige Betreiben der Entfaltung (Bhāvanā). Die Formulierung ‚unter den achtunddreißig Objekten‘ (Aṭṭhatiṃsārammaṇesu) ist unter Ausschluss der beiden Kasiṇas von Licht und Raum bezüglich der acht im Pali überlieferten Kasiṇas gesagt worden; es gibt jedoch genau vierzig Meditationsobjekte (Kammaṭṭhāna). Mit den Worten ‚in der zuvor beschriebenen Weise‘ (Yathāvutteneva nayena) verweist er auf diese Bedeutung: ‚weil es die Grundlage für die Arbeit der Yoga-Praxis ist‘. ‚Mit eben diesem Meditationsobjekt‘ (Imināva kammaṭṭhānena) meint mit diesem Meditationsobjekt der Achtsamkeit auf die Atmung (Ānāpānassati). ‚Wie einer, der eine breite Elefantenstraße bahnt‘ (Mahāhatthipathaṃ nīharanto viya) bedeutet: Wie einer, der den Weg des Meditationsobjekts zeigt, indem er ihn zu einem großen Elefantenpfad macht.“

Vuttappakāramācariyanti ‘‘imināva kammaṭṭhānena catutthajjhānaṃ nibbattetvā vipassanaṃ vaḍḍhetvā arahattaṃ pattassā’’tiādinā heṭṭhā vuttappakāraṃ ācariyaṃ. ‘‘Piyo garu bhāvanīyo’’tiādinā (a. ni. 7.37; netti. 113; mi. pa. 6.1.10) visuddhimagge (visuddhi. 1.42) vuttappakāramācariyantipi vadanti. Pañcasandhikanti pañcapabbaṃ, pañcabhāganti attho. Kammaṭṭhānassa uggaṇhananti kammaṭṭhānaganthassa uggaṇhanaṃ. Tadatthaparipucchā kammaṭṭhānassa paripucchā, tattha saṃsayaparipucchā vā. Kammaṭṭhānassa upaṭṭhānanti evaṃ bhāvanamanuyuñjantassa evamidha nimittaṃ upatiṭṭhatīti upadhāraṇaṃ. Tathā kammaṭṭhānappanā evaṃ jhānamappetīti. Kammaṭṭhānassa lakkhaṇanti gaṇanānubandhanāphusanānaṃ vasena bhāvanaṃ ussukkāpetvā ṭhapanāvasena matthakappatti idha bhāvanāti kammaṭṭhānasabhāvassa sallakkhaṇaṃ, tenāha ‘‘kammaṭṭhānasabhāvūpadhāraṇanti vuttaṃ hotī’’ti.

„‚Einen Lehrer der beschriebenen Art‘ (Vuttappakāramācariyaṃ) meint den unten beschriebenen Lehrer mit den Worten: ‚... der mit eben diesem Meditationsobjekt die vierte Absorption erzeugt, die Einsicht entfaltet und die Arhatschaft erlangt hat‘ usw. Sie sagen auch: einen Lehrer der im Visuddhimagga mit den Worten ‚beliebt, ehrwürdig, verehrungswürdig‘ usw. beschriebenen Art. ‚Fünfgliedrig‘ (Pañcasandhikaṃ) bedeutet fünf Abschnitte habend, also füllig fünf Teile habend. ‚Das Erlernen des Meditationsobjekts‘ (Kammaṭṭhānassa uggaṇhanaṃ) meint das Erlernen des Textes über das Meditationsobjekt. ‚Das Befragen bezüglich dessen Bedeutung‘ (Tadatthaparipucchā) meint das Befragen über das Meditationsobjekt, oder das Fragen bei Zweifeln darin. ‚Das Erscheinen des Meditationsobjekts‘ (Kammaṭṭhānassa upaṭṭhānaṃ) bedeutet das Erfassen: ‚So erscheint hier das Zeichen für jemanden, der sich so der Entfaltung widmet‘. Ebenso ist ‚die Fixierung des Meditationsobjekts‘ (Kammaṭṭhānappanā) das Erfassen: ‚So tritt die Absorption ein‘. ‚Das Merkmal des Meditationsobjekts‘ (Kammaṭṭhānassa lakkhaṇaṃ) ist das genaue Erfassen des Wesens des Meditationsobjekts, nämlich: ‚Die Entfaltung ist hier das Erlangen des Höhepunkts durch das Festlegen, nachdem man die Entfaltung mittels Zählens, Verfolgens und Berührens eifrig betrieben hat.‘ Deshalb sagt er: ‚Damit ist gesagt: das Erfassen des Wesens des Meditationsobjekts‘.“

Aṭṭhārasasenāsanadosavivajjitanti mahattaṃ navattaṃ jiṇṇattaṃ panthanissitattaṃ soṇḍipaṇṇapupphaphalayuttatā patthanīyatā nagaradārukhettasannissitatā visabhāgānaṃ puggalānaṃ atthitā paṭṭanasannissitatā paccantasannissitatā rajjasīmasannissitatā asappāyatā kalyāṇamittānaṃ alābhoti imehi aṭṭhārasahi senāsanadosehi vivajjitaṃ. Pañcasenāsanaṅgasamannāgatanti –

„‚Frei von den achtzehn Mängeln einer Wohnstätte‘ (Aṭṭhārasasenāsanadosavivajjitaṃ) bedeutet frei von diesen achtzehn Mängeln einer Wohnstätte: Übergroße, Neuheit, Baufälligkeit, Lage an einer Hauptstraße, Reichtum an Tümpeln, Blättern, Blumen und Früchten, Berühmtheit, Nähe zu einer Stadt, zu Brennholzwäldern und Feldern, das Vorhandensein unverträglicher Personen, Nähe zu einem Hafen, Nähe zu einem Grenzgebiet, Nähe zu einer Landesgrenze, Unzuträglichkeit und der Mangel an edlen Freunden. ‚Ausgestattet mit den fülligen fünf Eigenschaften einer Wohnstätte‘ (Pañcasenāsanaṅgasamannāgataṃ) bedeutet:“

‘‘Idha, bhikkhave, senāsanaṃ nātidūraṃ hoti nāccāsannaṃ gamanāgamanasampannaṃ divā appākiṇṇaṃ rattiṃ appasaddaṃ appanigghosaṃ appaḍaṃsamakasavātātapasarīsapasamphassaṃ, tasmiṃ kho pana senāsane viharantassa appakasirena uppajjanti cīvarapiṇḍapātasenāsanagilānapaccayabhesajjaparikkhārā, tasmiṃ kho pana senāsane [Pg.215] therā bhikkhū viharanti …pe… evaṃ kho, bhikkhave, senāsanaṃ pañcaṅgasamannāgataṃ hotī’’ti (a. ni. 10.11) –

„‚Hier, ihr Mönche, ist eine Wohnstätte nicht zu weit entfernt, nicht zu nah und leicht zu erreichen und zu verlassen; tagsüber ist sie nicht überlaufen, nachts ist sie geräuscharm und still; sie hat wenig Berührung mit Bremsen, Stechmücken, Wind, Hitze und kriechenden Tieren; für einen, der in dieser Wohnstätte verweilt, entstehen ohne Mühe Gewänder, Almosenspeise, Unterkunft sowie Heilmittel und Arzneien für Kranke; in dieser Wohnstätte verweilen ältere Mönche ... [und so weiter] ... So, ihr Mönche, ist eine Wohnstätte mit fünf Eigenschaften ausgestattet.‘“

Evaṃ bhagavatā vuttehi pañcahi senāsanaṅgehi samannāgataṃ, ettha ca nātidūratādi ekaṃ, divā appākiṇṇatādi ekaṃ, appaḍaṃsāditā ekaṃ, cīvarādilābho ekaṃ, therānaṃ bhikkhūnaṃ nivāso ekanti evaṃ pañcaṅgāni veditabbāni.

„Es ist somit mit den fülligen fünf vom Erhabenen dargelegten Eigenschaften einer Wohnstätte ausgestattet. Hierbei ist erstens das Nicht-zu-weit-Entfernt-Sein usw. eine Eigenschaft; zweitens das Nicht-Überlaufen-Sein bei Tage usw. eine Eigenschaft; drittens das Freisein von Bremsen usw. eine Eigenschaft; viertens das Erlangen von Gewändern usw. eine Eigenschaft; und fünftens der Aufenthalt von älteren Mönchen eine Eigenschaft. So sind diese fünf Eigenschaften zu verstehen.“

Upacchinnakhuddakapalibodhenāti dīghānaṃ kesādīnaṃ haraṇena pattacīvarādīnaṃ pacanatunnakaraṇarajanādikaraṇehi ca upacchinnā khuddakā palibodhā yena, tena. Bhattasammadanti bhojananimittaṃ parissamaṃ. Ācariyato uggaho ācariyuggaho, sabbopi kammaṭṭhānavidhi, na pubbe vuttauggahamattaṃ, tato. Ekapadampīti ekakoṭṭhāsampi.

„„‚Durch einen, von dem die kleinen Hindernisse abgeschnitten wurden‘ (Upacchinnakhuddakapalibodhena) bezieht sich auf einen Mönch, von dem die kleinen Hindernisse durch das Schneiden von langem Haar usw. sowie durch das Brennen der Almosenschale, das Nähen, Färben der Gewänder usw. abgeschnitten wurden. ‚Nahrungs-Trägheit‘ (Bhattasammada) meint die Erschöpfung infolge des Essens. ‚Das Lernen vom Lehrer‘ (Ācariyuggaho) meint das Erlernen vom Lehrer, und zwar das gesamte Verfahren des Meditationsobjekts, nicht bloß das zuvor erwähnte bloße Auswendiglernen; danach [bzw. darüber hinaus]. ‚Selbst ein einziges Wort‘ (Ekapadampi) bedeutet selbst einen einzigen Teil.“

Anuvahanāti assāsapassāsānaṃ anugamanavasena satiyā nirantaraṃ anuppavattanā. Yasmā pana gaṇanādivasena viya phusanāvasena visuṃ manasikāro natthi, phuṭṭhaphuṭṭhaṭṭhāne eva gaṇanādi kātabbanti dassetuṃ idha phusanāgahaṇanti dīpento ‘‘phusanāti phuṭṭhaṭṭhāna’’nti āha. Ṭhapanāti samādhānaṃ, samādhippadhānā pana appanāti āha ‘‘ṭhapanāti appanā’’ti. Aniccatādīnaṃ lakkhaṇato sallakkhaṇā vipassanā. Pavattato nimittato ca vinivaṭṭanato vinivaṭṭanā maggo. Kilesapaṭippassaddhibhāvato pārisuddhi phalaṃ. Tesanti vinivaṭṭanāpārisuddhīnaṃ. Khaṇḍanti ‘‘ekaṃ tīṇi pañcā’’ti ekantarikādibhāvena gaṇanāya khaṇḍanaṃ. Atha vā khaṇḍanti antarantarā katipayakālaṃ agaṇetvā puna gaṇanavasena antarā odhiparicchedo na dassetabbo. Tathā khaṇḍaṃ dassentassa hi ‘‘kammaṭṭhānaninnaṃ pavattati nu kho me cittaṃ, no’’ti vīmaṃsuppattiyā vikkhepo hoti, tenāha sikhāppattaṃ nu kho metiādi, idañca evaṃ khaṇḍaṃ dassetvā cirataraṃ gaṇanāya manasikarontassa vasena vuttaṃ. So hi tathā laddhaṃ avikkhepamattaṃ nissāya evaṃ maññeyya. Yo upaṭṭhāti, taṃ gahetvāti idaṃ assāsapassāsesu yassa ekova paṭhamaṃ upaṭṭhāti, taṃ sandhāya vuttaṃ, yassa pana ubhopi upaṭṭhahanti, tena ubhayampi gahetvā gaṇitabbaṃ. Yo upaṭṭhātīti imināva dvīsu nāsāpuṭavātesu yo pākaṭo hoti, so gahetabboti [Pg.216] ayampi attho dīpitoti gahetabbaṃ. Paṭhamaṃ ekekasmiṃ upaṭṭhitepi upalakkhetvā gaṇantasseva kamena ubhopi pākaṭā hontīti āha ‘‘assāsapassāsā pākaṭā hontī’’ti. Evaṃ sīghaṃ sīghaṃ gaṇetabbamevāti sambandho. Evaṃ sīghagaṇanārambhassa okāsaṃ dassetuṃ imassāpi purimanayena gaṇayatotiādi vuttaṃ. Tattha purimanayenāti dandhagaṇanāya, pākaṭā hutvāti iminā dandhagaṇanāya āraddhakāle cittassa avisadatāya sukhumassāsādīnaṃ apākaṭataṃ, pacchā visadakāle pākaṭatañca tesu ca pākaṭesu dandhagaṇanaṃ pahāya sīghagaṇanā kātabbāti dasseti. Sīghagaṇanāya nippariyāyato nirantarappavatti appanāvīthiyameva, na kāmāvacare bhavaṅgantarikattāti āha ‘‘nirantarappavattaṃ viyā’’ti. Purimanayenevāti sīghagaṇanāya. Anto pavisantaṃ vātaṃ manasikaronto anto cittaṃ paveseti nāma.

Das „Fortführen“ (anuvahana) ist das ununterbrochene In-Gang-Halten der Ein- und Ausatmung mittels Achtsamkeit durch das Folgen der Ein- und Ausatmungen. Weil es jedoch keine separate Aufmerksamkeit durch Berührung gibt, wie es sie durch Zählen usw. gibt, sagt er, um zu zeigen, dass Zählen usw. nur an der jeweils berührten Stelle durchgeführt werden soll, indem er hier das Erfassen der Berührung (phusanā) erklärt: „'Berührung' (phusanā) bedeutet die berührte Stelle.“ 'Festlegung' (ṭhapanā) ist die Sammlung (samādhāna); da aber die Fixierung (appanā) von Konzentration (samādhi) geprägt ist, sagt er: „'Festlegung' ist die Fixierung (appanā).“ Die Betrachtung der Unbeständigkeit usw. gemäß ihren Merkmalen ist die Einsicht (vipassanā). Der Pfad (magga) ist die 'Abwendung' (vinivaṭṭanā), da er sich vom Entstehen und vom Zeichen abwendet. Die Frucht (phala) ist die 'Reinheit' (pārisuddhi), wegen des Zustands der Beruhigung der Befleckungen. 'Ihrer' bezieht sich auf die Abwendung und die Reinheit. 'Fragment' (khaṇḍa) bedeutet das Unterbrechen des Zählens, indem man Zahlen überspringt wie „eins, drei, fūnf“. Oder aber 'Fragment' bedeutet: Man darf zwischendurch fūr eine gewisse Zeit nicht das Zählen unterlassen, um dann durch erneutes Zählen eine dazwischenliegende Fristgrenze aufzuzeigen. Denn bei jemandem, der eine solche Unterbrechung aufzeigt, entsteht durch das Aufkommen von Nachforschung wie „Verläuft mein Geist nun geneigt zum Meditationsobjekt oder nicht?“ eine Zerstreuung. Deshalb sagt er: „Hat es den Gipfel erreicht...?“ usw. Und dies wurde im Hinblick auf jemanden gesagt, der, nachdem er die Unterbrechung so aufgezeigt hat, fūr längere Zeit mit Zählen aufmerksam ist. Denn dieser könnte sich, gestūtzt auf das so erlangte bloße Nicht-Zerstreutsein, so dūnken. Die Passage „Welcher sich manifestiert, diesen erfassend“ wurde in Bezug auf jemanden gesagt, bei dem sich unter den Ein- und Ausatmungen zuerst nur eine einzige manifestiert; bei wem sich jedoch beide manifestieren, der soll beide erfassend zählen. Allein durch die Formulierung „welcher sich manifestiert“ ist auch dieser Sinn erklärt: 'Welcher von den beiden Luftströmen in den Nasenlöchern deutlich ist, der soll erfasst werden' – so ist es zu verstehen. Wenn sich auch zuerst nur der eine oder andere manifestiert, werden demjenigen, der aufmerksam zählt, allmählich beide deutlich; deshalb sagt er: „Ein- und Ausatmung werden deutlich.“ „So ist in der Tat schnell, schnell zu zählen“ – so lautet die Verknūpfung. Um die Gelegenheit fūr den Beginn dieses schnellen Zählens zu zeigen, wurde gesagt: „auch diesem, der nach der frūheren Methode zählt...“ usw. Darin bedeutet „nach der frūheren Methode“: mit dem langsamen Zählen. Mit „nachdem sie deutlich geworden sind“ zeigt er: Zur Zeit des Anfangs des langsamen Zählens herrscht wegen der Unklarheit des Geistes eine Undeutlichkeit der feinen Einatmung usw., später zur Zeit der Klarheit werden sie deutlich; und wenn sie deutlich geworden sind, soll man das langsame Zählen aufgeben und das schnelle Zählen ausfūhren. Da das ununterbrochene Fortlaufen des schnellen Zählens im eigentlichen Sinne nur im Prozess der Fixierung (appanāvīthi) stattfindet, nicht aber im kāmāvacara-Bewusstsein wegen des Dazwischentretens des Unterbewusstseinsstroms (bhavaṅgantarika), sagt er: „gleichsam ununterbrochen fortlaufend“. „Nach eben der frūheren Methode“ bedeutet: mit dem schnellen Zählen. Wenn man den nach innen eintretenden Wind beachtet, lässt man den Geist gleichsam nach innen eintreten.

Etanti etaṃ assāsapassāsajātaṃ. Anugamananti phuṭṭhaṭṭhāne manasikaraṇameva, na assāsapassāsānaṃ anuvattanaṃ, tenāha – ‘‘tañca kho na ādimajjhapariyosānānugamanavasenā’’ti. Phusanāṭhapanāvasena visuṃ manasikāro natthīti iminā yathā gaṇanāya phusanāya ca manasikaroti, evaṃ anubandhanaṃ vinā kevalaṃ ṭhapanāya ca phusanāya ca manasikāropi natthīti dassentena gaṇanaṃ paṭisaṃharitvā yāva appanā uppajjati, tāva anubandhanāya ca phusanāya ca manasikaroti, appanāya pana uppannāya anubandhanāya ṭhapanāya ca manasikaroti nāmāti dīpitaṃ hoti, aṭṭhakathāyaṃ pana anubandhanāya vinā ṭhapanāya manasikāro natthīti dassanatthaṃ ‘‘anubandhanāya ca phusanāya ca ṭhapanāya ca manasikarotīti vuccatī’’ti ettakameva vuttanti gahetabbaṃ. Yā accantāya na minoti na vinicchanati, sā mānassa samīpeti upamānaṃ siddhasādisena sādhyasādhanaṃ yathā go viya gavayoti. Paṅguḷoti pīṭhasappī. Dolāti peṅkholo. Kīḷatanti kīḷantānaṃ. Upanibandhanatthambhamūleti nāsikaggaṃ mukhanimittañca sandhāya vuttaṃ. Ādito pabhutīti upameyyatthadassanato paṭṭhāya. Nimittanti upanibandhananimittaṃ nāsikaggaṃ, mukhanimittaṃ vā. Anārammaṇamekacittassāti assāsapassāsānaṃ ekakkhaṇe appavattanato ekassa cittassa tayopi ārammaṇaṃ na honti, nimittena saha assāso passāso vāti dveyeva ekakkhaṇe ārammaṇaṃ [Pg.217] hontīti attho. Ajānato ca tayo dhammeti nimittaṃ assāso passāsoti ime tayo dhamme ārammaṇakaraṇavasena avindantassa, ca-saddo byatireko, tena evañca sati ayaṃ aniṭṭhappasaṅgoti byatirekaṃ dasseti. Bhāvanāti ānāpānassatibhāvanā.

„Dieses“ bezieht sich auf jene Gruppe von Ein- und Ausatmungen. „Folgen“ (anugamana) ist nur das Richten der Aufmerksamkeit auf die berührte Stelle, nicht das tatsächliche Nachfolgen der Ein- und Ausatmungen; deshalb sagt er: „Und dieses wahrlich nicht im Sinne des Folgens von Anfang, Mitte und Ende.“ Mit den Worten „Es gibt keine separate Aufmerksamkeit durch Berührung und Festlegung“ zeigt er: So wie man mittels Zählens und Berührung aufmerksam ist, so gibt es auch keine Aufmerksamkeit bloß durch Festlegung und Berührung ohne das fortlaufende Anbinden (anubandhana). Indem er dies zeigt, macht er deutlich: Nachdem man das Zählen aufgegeben hat, richtet man die Aufmerksamkeit durch fortlaufendes Anbinden und Berührung so lange auf das Objekt, bis die Fixierung (appanā) entsteht; wenn jedoch die Fixierung entstanden ist, richtet man die Aufmerksamkeit durch fortlaufendes Anbinden und Festlegung. Im Kommentar (Atthakathā) aber wurde, um zu zeigen, dass es keine Aufmerksamkeit durch Festlegung ohne fortlaufendes Anbinden gibt, nur so viel gesagt: „Man sagt, dass man durch fortlaufendes Anbinden, Berührung und Festlegung aufmerksam ist“ – so ist es zu verstehen. Was eine Bedeutung nicht absolut misst oder bestimmt, sondern nahe an der Messung liegt, das nennt man Analogie (upamāna); wie beim Satz „der Gaur ist wie ein Rind“ ist dies das Beweisen des zu Beweisenden durch ein bekanntes ähnliches Objekt. „Der Gelähmte“ (paṅguḷa) ist der auf einem Brett Kriechende. „Die Schaukel“ (dolā) ist die Schaukel (peṅkhola). „Der Spielenden“ bedeutet derjenigen, die spielen. „Am Pfosten des Festbindens“ wurde im Bezug auf die Nasenspitze und die Oberlippe (mukhanimitta) gesagt. „Von Anfang an“ bedeutet beginnend mit der Darstellung des Gleichnisses. „Das Zeichen“ (nimitta) ist das Zeichen des Festbindens, nämlich die Nasenspitze oder die Oberlippe. „Nicht das Objekt eines einzigen Geistesmoments“ bedeutet: Da die Ein- und Ausatmungen nicht in einem einzigen Moment stattfinden, sind fūr einen einzigen Geistesmoment nicht alle drei das Objekt, sondern nur zwei – entweder die Einatmung oder die Ausatmung zusammen mit dem Zeichen – sind in einem einzigen Moment das Objekt; das ist die Bedeutung. „Und wer diese drei Phänomene nicht kennt“ bezieht sich auf jemanden, der diese drei Phänomene – das Zeichen, die Einatmung und die Ausatmung – nicht im Sinne des Machens zum Meditationsobjekt erfährt. Das Wort „ca“ drūckt einen Gegensatz (byatireka) aus; damit zeigt er den Gegensatz: „Wenn dies so ist, entsteht diese unerwūnschte Folge.“ „Entfaltung“ (bhāvanā) ist die Entfaltung der Achtsamkeit auf das Ein- und Ausatmen (ānāpānassatibhāvanā).

Kathaṃ ime…pe… visesamadhigacchatīti idaṃ parihāragāthāya vuttamevatthaṃ kakacopamāya (ma. ni. 1.222 ādayo) vivarituṃ pucchāṭhapanaṃ. Tattha kathaṃ-saddo paccekaṃ yojetabbo ‘‘kathamime aviditā…pe… kathaṃ visesamadhigacchatī’’ti. Padhānanti bhāvanānipphādakaṃ vīriyaṃ. Payoganti nīvaraṇavikkhambhakaṃ bhāvanānuyogaṃ. Visesanti arahattapariyosānavisesaṃ. Padhānanti rukkhassa chedanavīriyaṃ. Payoganti tasseva chedanakakiriyaṃ. Kiñcāpettha ‘‘visesamadhigacchatī’’ti upamāyaṃ na vuttaṃ, tathāpi atthato yojetabbameva. Yathā rukkhotiādi upamāsaṃsandanaṃ. Nāsikagge vā mukhanimitte vāti dīghanāsiko nāsikagge, itaro mukhaṃ nimiyati chādiyati etenāti mukhanimittanti laddhanāme uttaroṭṭhe.

Die Passage „Wie diese... [pe]... die besondere Stufe erreicht“ ist eine Fragestellung, um eben jene in der Antwortstrophe dargelegte Bedeutung mittels des Säge-Gleichnisses zu erläutern. Darin ist das Wort „wie“ (kathaṃ) jeweils einzeln zu verknūpfen: „Wie sind diese unbekannt...? ... Wie erreicht er die besondere Stufe?“. „Anstrengung“ (padhāna) ist die Energie, welche die Entfaltung vollendet. „Ausūbung“ (payoga) ist die Praxis der Entfaltung, welche die Hemmnisse unterdrūckt. „Die besondere Stufe“ (visesa) ist die besondere Stufe, die mit der Arhatschaft endet. [Im Gleichnis bedeutet] „Anstrengung“ (padhāna) die Energie beim Fällen des Baumes. „Ausūbung“ (payoga) bedeutet die Tätigkeit des Fällens desselben. Obwohl hier im Gleichnis nicht gesagt wurde „er erreicht die besondere Stufe“, so ist dies dennoch dem Sinne nach auf jeden Fall zu verknūpfen. „Wie ein Baum...“ usw. ist die Anwendung des Gleichnisses. „An der Nasenspitze oder an der Oberlippe (mukhanimitta)“ bedeutet: Ein Langnasiger erfasst den Atem an der Nasenspitze, der andere an der Oberlippe, die den Namen „Oberlippe“ (mukhanimitta, wörtlich Mundzeichen) erhalten hat, weil dadurch der Mund bedeckt wird.

Idaṃ padhānanti yena vīriyārambhena kāyopi cittampi bhāvanākammassa arahaṃ idha padhānanti phalena hetuṃ dasseti. Upakkilesāti nīvaraṇā. Vitakkāti kāmavitakkādimicchāvitakkā, nīvaraṇappahānena vā paṭhamajjhānādhigamaṃ dassetvā vitakkūpasamāpadesena dutiyajjhānādīnamadhigamamāha. Ayaṃ payogoti ayaṃ jhānādhigamassa hetubhūto kammaṭṭhānānuyogasaṅkhāto payogo. Saṃyojanā pahīyantīti dasapi saṃyojanāni maggapaapāṭiyā samucchedavasena pahīyanti. Byantī hontīti tathā sattapi anusayā bhaṅgamattassapi anavasesato vigatantā honti. Ayaṃ visesoti imaṃ samādhiṃ nissāya anukkamena labbhamāno ayaṃ saṃyojanappahānādiko imassa samādhissa visesoti attho. Evaṃ ime tayo dhammātiādi nigamanavacanaṃ. Paripuṇṇāti soḷasannaṃ vatthūnaṃ pāripūriyā sabbaso puṇṇā. Anupubbanti anukkamena. Paricitāti pariciṇṇā. Imaṃ lokanti khandhādilokaṃ paññāpabhāsena pabhāseti.

„Dies ist die Anstrengung“ (idaṃ padhānaṃ) bedeutet: durch welches Aufbieten an Tatkraft sowohl der Körper als auch der Geist für das Werk der Entfaltung tauglich wird, das wird hier „Anstrengung“ genannt; er zeigt damit die Ursache durch die Wirkung auf. „Trübungen“ (upakkilesā) bezeichnet die Hemmnisse (nīvaraṇā). „Gedankengänge“ (vitakkā) bezeichnet falsche Gedanken wie Sinnenlustgedanken usw.; oder aber, nachdem er durch die Überwindung der Hemmnisse das Erreichen der ersten Vertiefung aufgezeigt hat, spricht er durch das Aufzeigen des Zur-Ruhe-Kommen der Gedanken von der Erreichung der zweiten Vertiefung und der weiteren. „Dies ist die Bemühung“ (ayaṃ payogo) bezeichnet diese Bemühung, die in der Ausübung des Meditationsobjekts (kammaṭṭhāna) besteht und als Ursache für die Erlangung der Vertiefung (jhāna) dient. „Die Fesseln werden überwunden“ (saṃyojanā pahīyanti) bedeutet, dass alle zehn Fesseln durch die Abfolge der Pfade mittels des Abschneidens überwunden werden. „Sie enden“ (byantī honti) bedeutet, dass ebenso auch die sieben latenten Tendenzen (anusaya) restlos, selbst bis hin zu ihrem bloßen Schwinden, gänzlich verschwunden sind. „Dies ist der Vorzug“ (ayaṃ viseso) bedeutet: Dies, beginnend mit der Überwindung der Fesseln, was man in Abhängigkeit von dieser Konzentration schrittweise erlangt, ist der besondere Vorzug dieser Konzentration. „So sind diese drei Dinge“ usw. ist die Schlussfolgerung (nigamanavacana). „Vollkommen“ (paripuṇṇā) bedeutet aufgrund der Vollständigkeit der sechzehn Gegenstände in jeder Hinsicht erfüllt. „Schrittweise“ (anupubbaṃ) bedeutet der Reihe nach. „Vertraut gemacht“ (paricitā) bedeutet eingeübt. „Diese Welt“ (imaṃ lokaṃ) bedeutet die Welt der Aggregate usw.; er erhellt sie mit dem Glanz der Weisheit.

Idhāti imasmiṃ ṭhāne. Assāti upamābhūtassa kakacassa. Ānayane payojananti yojetabbaṃ. Nimittanti paṭibhāganimittaṃ. Avasesajhānaṅgapaṭimaṇḍitāti vitakkādiavasesajhānaṅgapaṭimaṇḍitāti vadanti. Vicārādīhīti [Pg.218] pana vattabbaṃ nippariyāyena vitakkassa appanābhāvato. So hi ‘‘appanā byappanā’’ti niddiṭṭho. Evañhi sati avasesa-saddo upapanno hoti, vitakkasampayogato vā jhānaṅgesu padhānabhūto samādhi appanāti katvā ‘‘avasesajhānaṅgapaṭimaṇḍitā appanāsaṅkhātā ṭhapanā ca sampajjatī’’ti vuttaṃ. Kassaci pana gaṇanāvaseneva manasikārakālato pabhutīti ettha ‘‘anukkamato…pe… pattaṃ viya hotī’’ti upari vakkhamāno gantho purāṇapotthakesu dissati, tasmā ayaṃ pāṭho etthāpi likhitabbo, lekhakānaṃ pana dosena gaḷitoti veditabbo.

„Hier“ (idha) bedeutet an dieser Stelle. „Sein“ (assa) bezieht sich auf die als Gleichnis dienende Säge. Es ist so zu verbinden: „Der Nutzen beim Heranführen [der Säge]“. „Das Zeichen“ (nimittaṃ) bezeichnet das Gegenbild (paṭibhāganimittaṃ). „Geschmückt mit den übrigen Vertiefungsgliedern“ (avasesajhānaṅgapaṭimaṇḍitā): Einige sagen: „Geschmückt mit den übrigen Vertiefungsgliedern, angefangen mit dem Gedankengang (vitakka)“. Es sollte jedoch gesagt werden: „mit diskursivem Denken (vicāra) usw.“, da der Gedankengang im eigentlichen Sinne (nippariyāyena) den Zustand der Festigung (appanā) besitzt. Er wird ja als „Festigung, völlige Festigung“ (appanā byappanā) bezeichnet. Wenn dem so ist, ist das Wort „übrig“ (avasesa) stimmig. Oder aber: Die Konzentration, die aufgrund der Verbindung mit dem Gedankengang das dominierende Glied unter den Vertiefungsgliedern darstellt, wird als Festigung bezeichnet, weshalb gesagt wurde: „Die Fixierung (ṭhapanā), die als Festigung bezeichnet wird und mit den übrigen Vertiefungsgliedern geschmückt ist, kommt zustande.“ Bei der Passage „Für jemanden jedoch ab der Zeit des Aufmerkens allein durch das Zählen...“ usw. erscheint in den alten Manuskripten der weiter unten zu behandelnde Textabschnitt „schrittweise... pe... wird wie erlangt“. Daher muss dieser Text auch hier niedergeschrieben werden; es ist zu verstehen, dass er durch ein Versehen der Schreiber (lekhakānaṃ dosena) ausgefallen ist.

Oḷārike assāsapassāse niruddhetiādi heṭṭhā vuttanayampi vicetabbākārappattassa kāyasaṅkhārassa vicayanavidhiṃ dassetuṃ ānītaṃ. Desatoti pubbe phusanavasena gahitaṭṭhānato. Nimittaṃ paṭṭhapetabbanti pubbe gahitākāranimittaggāhikā saññā phusanaṭṭhāne paṭṭhapetabbā. Imameva hi atthavasanti imaṃ anupaṭṭhahantassa ārammaṇassa upaṭṭhānavidhisaṅkhātaṃ kāraṇaṃ paṭicca. Itoti ānāpānakammaṭṭhānato. Garukatā ca bhāvanādukkaratāyāti āha ‘‘garukabhāvana’’nti. Caritvāti gocaraṃ gahetvā. Nimittanti uggahanimittaṃ, paṭibhāganimittaṃ vā. Ubhayampi hi idha ekajjhaṃ vuttaṃ. Tathā hi tūlapicuādiupamattayaṃ uggahe yujjati, sesaṃ ubhayattha.

Die Passage „Wenn der grobe Ein- und Ausatmen aufgehört hat“ usw. wird angeführt – obwohl diese Methode bereits zuvor dargelegt wurde –, um das Verfahren der Untersuchung des körperlichen Gestalter-Prozesses (kāyasaṅkhāra) aufzuzeigen, der den Zustand erreicht hat, untersucht werden zu müssen. „Nach dem Ort“ (desato) bedeutet von der Stelle aus, die zuvor durch Berührung erfasst wurde. „Das Zeichen soll aufgestellt werden“ (nimittaṃ paṭṭhapetabbaṃ) bedeutet, dass die Wahrnehmung (saññā), die das zuvor erfasste Zeichen der Erscheinungsform aufnimmt, an der Berührungsstelle festgesetzt werden soll. „Eben diesen Grund“ (imameva atthavasaṃ) bedeutet in Abhängigkeit von dieser Ursache, die als Methode der Vergegenwärtigung eines sich nicht einstellenden Objekts bezeichnet wird. „Von hier“ (ito) bedeutet von diesem Meditationsobjekt der Ein- und Ausatmung (ānāpānakammaṭṭhāna). Und wegen der Schwierigkeit der Entfaltung spricht er von einer „schwierigen/bedeutsamen Entfaltung“ (garukabhāvanaṃ). „Nachdem er umhergezogen ist“ (caritvā) bedeutet, nachdem er das Weidegebiet (gocara) erfasst hat. „Das Zeichen“ (nimittaṃ) meint entweder das Auffassungszeichen (uggahanimitta) oder das Gegenbild (paṭibhāganimitta). Beides zusammen ist hier nämlich als Einheit ausgedrückt. Denn das Dreiergleichnis wie mit einem Baumwollbausch usw. passt auf das Auffassungszeichen, das übrige passt auf beide.

Tārakarūpaṃ viyāti tārakāya sarūpaṃ viya. Saññānānatāyāti nimittupaṭṭhānato pubbe pavattasaññānaṃ nānatāya. Saññajanti bhāvanāsaññāya parikappitaṃ, na uppāditaṃ avijjamānattā, tenāha ‘‘nānato upaṭṭhātī’’ti. Evaṃ hotīti bhāvanamanuyuttassa evaṃ upaṭṭhāti. Evanti evaṃ sati, yathāvuttanayena nimitte eva cittassa ṭhapane satīti attho. Ito pabhutīti ito paṭibhāganimittuppattito paṭṭhāya. Nimitteti paṭibhāganimitte. Ṭhapayanti ṭhapanāvasena cittaṃ ṭhapanto. Nānākāranti ‘‘cattāro vaṇṇā’’ti evaṃ vuttaṃ nānākāraṃ. Vibhāvayanti vibhāvento antaradhāpento. Nimittuppattito paṭṭhāya hi te ākārā amanasikaroto antarahitā viya honti. Assāsapassāseti assāse passāse ca yo nānākāro, taṃ vibhāvayaṃ assāsapassāsasambhūte vā nimitte cittaṃ ṭhapayaṃ sakaṃ cittaṃ nibandhati nāmāti [Pg.219] yojanā. Keci pana vibhāvayanti etassa vibhāvento viditaṃ pākaṭaṃ karontoti atthaṃ vadanti, taṃ pubbabhāgavasena yujjeyya. Ayañhettha attho – assāsapassāse nānākāraṃ vibhāvento pajānanto tattha yaṃ laddhaṃ nimittaṃ, tasmiṃ cittaṃ ṭhapento anukkamena sakaṃ cittaṃ nibandhati appetīti.

„Wie die Gestalt eines Sterns“ (tārakarūpaṃ viya) bedeutet wie das eigene Erscheinungsbild eines Sterns. „Wegen der Verschiedenheit der Wahrnehmung“ (saññānānatāya) bedeutet wegen der Verschiedenheit der Wahrnehmungen, die vor dem Erscheinen des Zeichens auftraten. „Aus Wahrnehmung geboren“ (saññajaṃ) bedeutet durch die Entfaltungswahrnehmung (bhāvanāsaññā) vorgestellt, nicht wirklich hervorgebracht, da es [als reales Objekt] nicht existiert; darum sagt er: „es erscheint auf vielfältige Weise“ (nānato upaṭṭhāti). „So verhält es sich“ (evaṃ hoti) bedeutet, dass es demjenigen, der sich der Entfaltung widmet, so erscheint. „So“ (evaṃ) bedeutet, wenn dies so ist, das heißt, wenn der Geist nach der zuvor beschriebenen Methode auf eben das Zeichen fixiert ist. „Von hier an“ (ito pabhuti) bedeutet von der Entstehung des Gegenbildes (paṭibhāganimitta) an. „Im Zeichen“ (nimitte) bedeutet im Gegenbild. „Festsetzend“ (ṭhapayaṃ) bedeutet, dass er den Geist mittels der Fixierung festsetzt. „Die Vielfalt der Erscheinungsformen“ (nānākāraṃ) bezeichnet die vielfältigen Formen, die wie etwa mit „die vier Farben“ beschrieben werden. „Auflösend“ (vibhāvayaṃ) bedeutet beseitigend/verschwinden lassend (antaradhāpento). Denn von der Entstehung des Zeichens an sind jene Formen für jemanden, der sie nicht im Geist bewegt (amanasikaroto), wie verschwunden. „Beim Ein- und Ausatmen“ (assāsapassāse): Die Verknüpfung (yojanā) lautet: „Indem er die vielfältige Erscheinungsform auflöst, die beim Ein- und Ausatmen vorliegt, oder indem er den Geist auf das aus Ein- und Ausatmung entstandene Zeichen fixiert, bindet er seinen eigenen Geist.“ Einige jedoch erklären die Bedeutung von „vibhāvayan“ als: „erkennend, offenbar machend“ (vibhāvento viditaṃ pākaṭaṃ karonto); dies dürfte im Hinblick auf die Anfangsphase (pubbabhāgavasena) zutreffen. Folgendes ist hierbei die Bedeutung: „Indem er die vielfältige Form beim Ein- und Ausatmen erkennt und versteht und seinen Geist auf das dort erlangte Zeichen fixiert, bindet und vertieft (appeti) er schrittweise seinen eigenen Geist.“

Kilesāti avasesakilesā. Sannisinnāyevāti aladdhanīvaraṇasahāyā olīnāyeva. Upacārabhūmiyanti upacārāvatthāyaṃ. Lakkhaṇatoti vikkhambhanādisabhāvato vā aniccādisabhāvato vā. Gocaroti bhikkhācāragāmo. Yattha dullabhā sappāyabhikkhā, so asappāyo, itaro sappāyo. Bhassanti dasakathāvatthunissitaṃ bhassaṃ, taṃ sappāyaṃ, itaramasappāyaṃ. Sesesu āvāsādīsu yattha yattha asamāhitaṃ cittaṃ samādhiyati, taṃ taṃ sappāyaṃ, itaramasappāyanti gahetabbaṃ. Yassa pana evaṃ sattavidhaṃ asappāyaṃ vajjetvā sappāyameva sevantassapi appanā na hoti, tena sampādetabbaṃ dasavidhaṃ appanākosallaṃ dassento vatthuvisadakiriyātiādimāha. Tattha vatthuvisadakiriyā nāma kesanakhacchedanādīhi ajjhattikassa sarīravatthussa, cīvarasenāsanādidhovanaparikammādīhi bāhiravatthussa ca visadabhāvakaraṇaṃ. Evañhi ñāṇampi visadakiccanipphattikaraṃ hoti. Indriyasamattapaṭipādanatā nāma saddhādīnaṃ indriyānaṃ samabhāvakaraṇaṃ. Nimittakusalatā nāma bhāvanāya laddhanimittassa rakkhaṇakosallaṃ. Yasmiṃ samaye cittaṃ niggahetabbantiādīsu yasmiṃ samaye cittaṃ accāraddhatādīhi kāraṇehi uddhatatāya niggahetabbaṃ, tadā dhammavicayasambojjhaṅgādayo tayo abhāvetvā passaddhādīnaṃ tiṇṇaṃ bhāvanena cittassa niggaṇhanā hoti. Yadāssa cittaṃ atisithilavīriyatādīhi līnatāya paggahetabbaṃ, tadā passaddhisambojjhaṅgādayo tayo abhāvetvā dhammavicayādīnaṃ tiṇṇaṃ bhāvanena cittassa paggaṇhanaṃ hoti. Yadāssa paññāpayogamandatādīhi nirassādaṃ cittaṃ hoti, tadā tassa cittassa aṭṭhasaṃvegavatthupaccavekkhaṇādinā (a. ni. aṭṭha. 1.1.418) sampahaṃsanasaṅkhātā saṃvejanā hoti. Yadā panassa evaṃ paṭipajjanato alīnaṃ anuddhataṃ anirassādaṃ ārammaṇe samappavattaṃ samathavīthipaṭipannañca cittaṃ hoti, tadā tassa paggahaniggahasampahaṃsanesu abyāpāratāsamāpajjanena ajjhupekkhanā hoti.

„Kilesā“ bedeutet die verbleibenden Befleckungen. „Sannisinnā yeva“ bedeutet, dass sie, weil sie keinen Gefährten in Form der Hemmnisse erhalten haben, gänzlich zurückgewichen sind. „Auf der Stufe des Zugangs“ (upacārabhūmiyaṃ) bedeutet in der Phase des Zugangs (upacāra). „Hinsichtlich der Merkmale“ (lakkhaṇato) bedeutet entweder gemäß dem Wesen der Unterdrückung usw. oder gemäß dem Wesen der Unbeständigkeit usw. „Weidebereich“ (gocara) bedeutet das Dorf für den Almosengang. Wo zuträgliche Almosenspeise schwer zu erlangen ist, dieses Dorf ist unzuträglich, das andere ist zuträglich. „Gespräch“ (bhassa) bedeutet ein Gespräch, das auf den zehn Themen des Gesprächs basiert; dieses ist zuträglich, das andere unzuträglich. Unter den übrigen Dingen wie Unterkünften usw. sollte man verstehen: Wo immer der unkonzentrierte Geist konzentriert wird, das jeweilige ist zuträglich, das andere unzuträglich. Wenn jedoch für jemanden, selbst wenn er diese sieben Arten des Unzuträglichen meidet und nur das Zuträgliche pflegt, die Vollsammlung (appanā) nicht eintritt, sprach er, um die zehnfache Geschicklichkeit in der Vollsammlung aufzuzeigen, die von jenem Mönch verwirklicht werden sollte, die Worte beginnend mit: „Die Reinigung der Grundlagen“ (vatthu-visada-kiriyā). Darin bedeutet „die Reinigung der Grundlagen“ das Reinigen des inneren körperlichen Fundaments durch das Schneiden der Haare, Nägel usw. und des äußeren Fundaments durch das Waschen von Gewändern, die Pflege der Unterkunft usw. Denn wenn es so gereinigt ist, wird auch die Erkenntnis klar und vollbringt ihre Aufgabe. „Das Herbeiführen des Gleichgewichts der Fähigkeiten“ bedeutet das Ausbalancieren der Fähigkeiten wie Vertrauen usw. „Geschicklichkeit bezüglich des Zeichens“ bedeutet Geschicklichkeit im Bewahren des durch die Entfaltung erlangten Zeichens. In den Sätzen wie „Zu welcher Zeit der Geist gezügelt werden sollte“ usw.: Zu welcher Zeit der Geist wegen übermäßiger Anstrengung usw. aufgrund von Unruhe gezügelt werden muss, zu jener Zeit entfaltet man die drei Erleuchtungsglieder beginnend mit der Lehruntersuchung nicht, sondern durch die Entfaltung der drei Erleuchtungsglieder beginnend mit der Ruhe findet das Zügeln des Geistes statt. Wenn sein Geist wegen zu schlaffer Tatkraft usw. aufgrund von Trägheit aufgerichtet werden muss, zu jener Zeit entfaltet man die drei Erleuchtungsglieder beginnend mit der Ruhe nicht, sondern durch die Entfaltung der drei Erleuchtungsglieder beginnend mit der Lehruntersuchung findet das Aufrichten des Geistes statt. Wenn sein Geist wegen mangelnder Weisheitsanwendung usw. freudlos ist, dann findet die als Ermutigung bezeichnete Anregung jenes Geistes durch die Betrachtung der acht Grundlagen der heilsamen Erschütterung (saṃvega) usw. statt. Wenn aber durch diese Praxis sein Geist frei von Trägheit, frei von Unruhe, nicht freudlos, gleichmäßig auf das Objekt ausgerichtet und auf dem Pfad der Geistesruhe (samatha) fortgeschritten ist, dann tritt Gleichmut (ajjhupekkhanā) ein, indem er Unbesorgtheit hinsichtlich des Aufrichtens, Zügelns und Ermutigens erlangt.

Tadadhimuttatā [Pg.220] nāma samādhiadhimuttatā, samādhininnapoṇapabbhāratāti attho. Etthāti etissaṃ kāyānupassanāyaṃ.

„Tadadhimuttatā“ (die Hingabe daran) bedeutet die Hingabe an die Konzentration; das bedeutet: das Neigen, Beugen und Absinken zur Konzentration hin. „Hierin“ (ettha) bedeutet in dieser Betrachtung des Körpers (kāyānupassanā).

Pārisuddhiṃ pattukāmoti phalaṃ adhigantukāmo samāpajjitukāmo ca. Tattha sallakkhaṇāvivaṭṭanāvasena paṭhamaṃ maggānantaraphalaṃ adhigantukāmo. Tato paraṃ sallakkhaṇavasena phalasamāpattiṃ samāpajjitukāmopīti evamattho gahetabbo. Āvajjanasamāpajjana…pe… vasippattanti ettha paṭiladdhajhānato vuṭṭhāya vitakkādīsu jhānaṅgesu ekekaṃ āvajjayato bhavaṅgaṃ upacchinditvā uppannāvajjanānantaraṃ vitakkādīsu yathāvajjitajhānaṅgārammaṇāni kāmāvacarajavanāni bhavaṅgantaritāni yadā nirantaraṃ pavattanti, athassa āvajjanavasī siddhā hoti. Taṃ pana jhānaṃ samāpajjitukāmatānantaraṃ sīghaṃ samāpajjanasamatthatā samāpajjanavasī nāma. Accharāmattaṃ vā dasaccharāmattaṃ vā khaṇaṃ jhānaṃ ṭhapetuṃ samatthatā adhiṭṭhānavasī nāma. Tatheva lahuṃ khaṇaṃ jhānasamaṅgī hutvā jhānato bhavaṅguppattivasena vuṭṭhātuṃ samatthatā vuṭṭhānavasī nāma. ‘‘Ettakameva khaṇaṃ samāpajjissāmī’’ti, ‘‘ettakameva khaṇaṃ jhānasamaṅgī hutvā jhānato vuṭṭhahissāmī’’ti ca pavattapubbaparikammabhedenettha adhiṭṭhānavuṭṭhānavasiyo bhinnā, na sarūpabhedena, yā ‘‘samāpattikusalatā, vuṭṭhānakusalatā’’ti vuccanti. Paccavekkhaṇavasī pana āvajjanavasiyā eva vuttā. Paccavekkhaṇavīthiyañhi sīghaṃ āvajjanuppattiyā āvajjanavasī tadanantarānaṃ javanānaṃ samuppattiyā paccavekkhaṇavasīti āvajjanavasīsiddhiyāva paccavekkhaṇavasī siddhā eva hotīti veditabbā. Jhānaṅgāni pariggahetvāti jhānacittasampayuttāni jhānaṅgāni lakkhaṇādivasena pariggahetvā. Tesañca nissayanti tesaṃ vatthunissayānaṃ bhūtānaṃ nissayaṃ. Idañca karajakāyassa vatthudasakassa bhūtanissayattā suttantanayena vuttaṃ, na paṭṭhānanayena. Na hi kalāpantaragatāni bhūtāni kalāpantaragatānaṃ bhūtānaṃ nissayapaccayā honti, suttantanayena pana upanissayapaccayoti veditabbāni. Paṭṭhāne hi asaṅgahitā sabbe paccayā suttantikanayena upanissayapaccaye saṅgayhantīti veditabbaṃ. Taṃnissitarūpānīti upādārūpāni. Yathāpariggahitarūpavatthudvārārammaṇaṃ vāti ettha yathāpariggahitakesādirūpārammaṇaṃ tato pubbe vuttanayavatthārammaṇañca tannissayakarajakāyapaaggahamukhena [Pg.221] upaṭṭhitacakkhādidvārañca sasampayuttadhammaviññāṇaṃ vāti yojetabbaṃ. Kammāragaggarīti kammārānaṃ aggidhamanabhastā. Tajjanti tadanurūpaṃ. Tassāti nāmarūpassa. Taṃ disvāti avijjātaṇhādipaccayaṃ disvā. Kaṅkhaṃ vitaratīti ahosiṃ nu kho ahaṃ atītamaddhānantiādinayappavattaṃ (ma. ni. 1.18; saṃ. ni. 2.20) soḷasavatthukaṃ vicikicchaṃ atikkamati. Kalāpasammasanavasenāti yaṃ kiñci rūpaṃ atītānāgatapaccuppannantiādinā (ma. ni. 1.361; 3.86, 89; a. ni. 4.181) pañcasu khandhesu atītādikoṭṭhāsaṃ ekekakalāpato gahetvā aniccādivasena sammasanaṃ kalāpasammasanaṃ, tassa vasena. Pubbabhāgeti paṭipadāñāṇadassanavisuddhipariyāpannāya udayabbayānupassanāya pubbabhāge. Obhāsādayoti obhāso ñāṇaṃ pīti passaddhi sukhaṃ adhimokkho paggaho upekkhā upaṭṭhānaṃ nikanti ca. Tattha adhimokkhoti saddhā. Upaṭṭhānanti sati. Upekkhāti tatramajjhattatā. Ettha ca obhāsādayo nava nikantisaṅkhātataṇhupakkilesavatthutāya upakkilesā vuttā, nikanti pana upakkilesatāya tabbatthutāya ca. Nibbindanto ādīnavānupassanāpubbaṅgamāya nibbidānupassanāya nibbindanto. Muñcitukamyatāpaṭisaṅkhānupassanāsaṅkhārupekkhānulomañāṇānaṃ ciṇṇapariyante uppannagotrabhuñāṇānantaraṃ uppannena maggañāṇena sabbasaṅkhāresu virajjanto vimuccanto. Phalakkhaṇe hi vimutto nāma vuccati, maggakkhaṇe vimuccantoti. Ekūnavīsatibhedassāti catunnaṃ maggavīthīnaṃ anantaraṃ paccekaṃ uppajjantassa maggaphalanibbānapahīnāvasiṭṭhakilesānaṃ pañcannaṃ paccavekkhitabbānaṃ vasena ekūnavīsatibhedassa. Arahato hi avasiṭṭhakilesābhāvena ekūnavīsatitā. Assāti ānāpānakammaṭṭhānikassa.

„Pārisuddhiṃ pattukāmo“ (der die Reinheit zu erlangen wünscht) bedeutet: der die Frucht zu erlangen wünscht und sie zu betreten wünscht. Darin wünscht er zuerst, kraft der Kennzeichnung und der Abwendung vom Daseinskreislauf, die unmittelbar auf den Pfad folgende Frucht zu erlangen. Danach wünscht er auch, kraft der Kennzeichnung, in das Verweilen in der Frucht (phalasamāpatti) einzutreten. So ist die Bedeutung aufzufassen. Zu „Meisterschaft in der Hinwendung (āvajjanavasī), dem Eintritt (samāpajjana) …pe… erlangt“: Wenn jemand aus dem erlangten Jhana austritt und die einzelnen Jhana-Glieder wie das anfängliche Denken (vitakka) usw. erwägt, das Bhavaṅga unterbricht, und unmittelbar nach der entstandenen Hinwendung (āvajjana) die sinnesweltlichen Impulsmomente (kāmāvacarajavana), welche die jeweils erwogenen Jhana-Glieder als Objekte haben, durch das Bhavaṅga getrennt, ohne Unterlass aufeinanderfolgend auftreten, dann ist für ihn die Meisterschaft in der Hinwendung (āvajjanavasī) vollendet. Die Fähigkeit jedoch, unmittelbar nach dem Wunsch, in dieses Jhana einzutreten, schnell in dieses einzutreten, nennt man Meisterschaft im Eintritt (samāpajjanavasī). Die Fähigkeit, das Jhana für die Dauer eines Fingerschnippens oder für zehn Fingerschnippen aufrechtzuerhalten, nennt man Meisterschaft im Entschließen (adhiṭṭhānavasī). Ebenso nennt man die Fähigkeit, rasch, nachdem man mit dem Jhana ausgestattet war, aus dem Jhana mittels des Entstehens des Bhavaṅga auszutreten, Meisterschaft im Austritt (vuṭṭhānavasī). Durch die Unterscheidung der vorbereitenden Vorbereitung (pubbaparikamma), die sich als „Ich werde für genau so lange eintreten“ und „Ich werde für genau so lange mit dem Jhana ausgestattet sein und dann aus dem Jhana austreten“ vollzieht, sind hier die Meisterschaft im Entschließen und im Austritt unterschieden, nicht aber in ihrem eigentlichen Wesen (sarūpa); diese werden auch als „Geschicklichkeit im Eintritt“ (samāpattikusalatā) und „Geschicklichkeit im Austritt“ (vuṭṭhānakusalatā) bezeichnet. Die Meisterschaft in der Rückschau (paccavekkhaṇavasī) jedoch ist bereits durch die Meisterschaft in der Hinwendung (āvajjanavasī) miterklärt. Denn in dem Prozess der Rückschau (paccavekkhaṇavīthi) wird sie wegen des schnellen Entstehens der Hinwendung als „Meisterschaft in der Hinwendung“ bezeichnet, und wegen des Entstehens der unmittelbar darauffolgenden Impulsmomente (javana) als „Meisterschaft in der Rückschau“. Es ist daher zu verstehen, dass durch die Vollendung der Meisterschaft in der Hinwendung auch die Meisterschaft in der Rückschau vollendet ist. „Indem er die Jhana-Glieder erfasst“ bedeutet: indem er die mit dem Jhana-Bewusstsein assoziierten Jhana-Glieder mittels ihrer Merkmale (lakkhaṇa) usw. erfasst. „Und ihre Stütze“ bedeutet: die Stütze jener Hauptelemente (bhūta), welche die physische Grundlage (vatthu) stützen. Und dies wird nach der Methode der Lehrreden (suttantanaya) dargelegt, weil der physische Körper (karajakāya) die auf den Hauptelementen beruhende Stütze für die Zehnergruppe der physischen Grundlage (vatthudasaka) darstellt, nicht aber nach der Methode des Patthana (paṭṭhānanaya). Denn Hauptelemente, die zu einer anderen Gruppe (kalāpa) gehören, dienen nicht als Stützbedingung (nissayapaccaya) für Hauptelemente in einer anderen Gruppe; nach der Methode der Lehrreden jedoch ist es als eine hinreichende Bedingung (upanissayapaccaya) zu verstehen. Denn es ist zu verstehen, dass alle Bedingungen, die im Patthana nicht eigens erfasst sind, nach der Methode der Lehrreden unter der hinreichenden Bedingung (upanissayapaccaya) subsumiert werden. „Die von ihnen abhängigen feinstofflichen Phänomene“ bedeutet: die abgeleiteten feinstofflichen Phänomene (upādārūpa). Bei der Formulierung „oder das erfasste materielle Objekt, die Grundlage und das Tor“ ist folgende Verknüpfung vorzunehmen: „oder das Bewusstsein (viññāṇa) samt seinen assoziierten Geistesfaktoren (sampayuttadhamma), das ein materielles Objekt wie die erfassten Haare usw. zum Gegenstand hat, sowie das zuvor erwähnte, auf der Herz-Grundlage beruhende Objekt, und das durch die Erfassung des physischen Körpers (karajakāya) als dessen Stütze gegenwärtige Auge usw. als Tor und Objekt.“ „Kammāragaggarī“ bedeutet: der Blasebalg eines Schmieds. „Tajjam“ bedeutet: dem entsprechend. „Tassa“ (seine) bezieht sich auf Name-und-Form (nāmarūpa). „Indem er dies sieht“ bedeutet: indem er die Bedingungen wie Unwissenheit (avijjā), Begehren (taṇhā) usw. sieht. „Er überwindet den Zweifel“ bedeutet: er überwindet den sechzehnfachen Zweifel, der sich in der Weise von „War ich wohl in der Vergangenheit?“ usw. äußert. „Mittels der gruppenweisen Untersuchung (kalāpasammasana)“: Die gruppenweise Untersuchung ist das Untersuchen der fünf Daseinsgruppen (khandha) unter Aspekten wie Unbeständigkeit (anicca) usw., indem man die Abschnitte wie Vergangenheit usw. in Form von einzelnen Gruppen zusammenfasst, gemäß der Formulierung „Was auch immer für eine Körperlichkeit vorhanden ist, sei sie vergangen, zukünftig oder gegenwärtig...“; [„mittels der gruppenweisen Untersuchung“ bedeutet] durch diese Weise. „In der früheren Phase“ bedeutet: in der Anfangsphase der Betrachtung des Entstehens und Vergehens (udayabbayānupassanā), die zur Reinheit der Erkenntnis und Schau des Weges (paṭipadāñāṇadassanavisuddhi) gehört. „Lichtglanz (obhāsa) usw.“ meint: Lichtglanz, Erkenntnis (ñāṇa), Verzückung (pīti), Gestilltheit (passaddhi), Glück (sukha), Entschlossenheit (adhimokkha), Tatkraft (paggaha), Gleichmut (upekkhā), Vergegenwärtigung (upaṭṭhāna) und Anhaftung (nikanti). Dabei ist „Entschlossenheit“ (adhimokkha) Vertrauen (saddhā). „Vergegenwärtigung“ (upaṭṭhāna) ist Achtsamkeit (sati). „Gleichmut“ (upekkhā) ist spezifische Gleichmut (tatramajjhattatā). Und hierin werden die neun Faktoren wie Lichtglanz usw. als Trübungen (upakkilesa) bezeichnet, weil sie die Grundlage für die als Anhaftung (nikanti) bekannte Trübung des Begehrens bilden. Die Anhaftung selbst hingegen wird sowohl wegen ihres eigenen trübenden Charakters als auch als Grundlage dafür so genannt. „Sich abwendend“ (nibbindanto) bedeutet: sich abwendend durch die Betrachtung der Abkehr (nibbidānupassanā), die von der Betrachtung des Elends (ādīnavānupassanā) angeführt wird. Am Ende der Ausübung der Erkenntnisse des Befreiungswunsches (muñcitukamyatāñāṇa), der reflektierenden Betrachtung (paṭisaṅkhānupassanāñāṇa), des Gleichmuts gegenüber den Gestaltungen (saṅkhārupekkhāñāṇa) und der Anpassung (anulomañāṇa) wendet er sich durch das Pfad-Wissen (maggañāṇa), das unmittelbar nach dem entstandenen Reifungs-Wissen (gotrabhūñāṇa) entsteht, von allen Gestaltungen ab und wird befreit. Denn im Moment der Frucht (phalakkhaṇa) wird man als „befreit“ (vimutta) bezeichnet, im Moment des Pfades (maggakkhaṇa) hingegen als „sich befreiend“ (vimuccanto). „Von neunzehnfacher Art“: Dies bezieht sich auf die neunzehn Arten [des Rückschau-Wissens], die jeweils unmittelbar nach den vier Pfad-Prozessen (maggavīthi) entstehen, und zwar kraft der fünf zu betrachtenden Objekte: Pfad (magga), Frucht (phala), Nibbana, die überwundenen Trübungen (pahīnakilesa) und die verbleibenden Trübungen (avasiṭṭhakilesa). Denn für einen Arahant ergibt sich die Gesamtzahl von neunzehn aufgrund des Fehlens verbleibender Trübungen. „Für ihn“ (assa) bezieht sich auf denjenigen, der das Meditationsobjekt der Ein- und Ausatmung (ānāpānakammaṭṭhāna) ausübt.

Sappītike dve jhāneti pītisahagatāni catukkanaye dve paṭhamadutiyajjhānāni. Tassāti tena yoginā. Samāpattikkhaṇeti samāpannakkhaṇe. Ārammaṇatoti paṭibhāgārammaṇaggahaṇamukhena pīti paṭisaṃviditā hoti, ārammaṇassa paṭisaṃviditattā. Ārammaṇe hi vidite tabbisayā cittacetasikā dhammā sayaṃ attano paṭisaṃviditā nāma hoti salakkhaṇato sāmaññalakkhaṇato ca pacchā gahaṇe sandehābhāvato. Vipassanākkhaṇeti vipassanāpaññāya visayato dassanakkhaṇe. Evaṃ pītiṃ aniccādivasena gahaṇameva asammohato pītipaṭisaṃvedanaṃ nāma.

„Die zwei Jhanas mit Verzückung“ bezieht sich auf die beiden mit Verzückung (pīti) verbundenen ersten und zweiten Jhanas im Vierer-System (catukkanaya). „Sein“ (tassa) bedeutet: durch jenen Übenden (yogī). „Im Moment des Eintritts“ (samāpattikkhaṇa) meint: im Moment des Verweilens darin (samāpannakkhaṇa). „Vom Objekt her“: Indem man das Gegenbild (paṭibhāganimitta) als Objekt erfasst, wird die Verzückung (pīti) erfahren (paṭisaṃveditā), da das Objekt selbst erfahren wird. Denn wenn das Objekt erfahren wird, sind die darauf gerichteten Geisteszustände (cittacetasika dhamma) von selbst mit-erfahren, sowohl durch ihr spezifisches Merkmal (salakkhaṇa) als auch durch ihr allgemeines Merkmal (sāmaññalakkhaṇa), da bei einem späteren Erfassen kein Zweifel mehr darüber besteht. „Im Moment der Einsicht“ (vipassanākkhaṇa) meint: im Moment des Sehens durch die Einsichts-Weisheit (vipassanāpaññā) in Form eines Objekts. Das Erfassen dieser Verzückung (pīti) unter dem Aspekt der Unbeständigkeit (anicca) usw. ohne Verblendung wird als „Erfahren der Verzückung“ (pītipaṭisaṃvedana) bezeichnet.

Dīghaṃ [Pg.222] assāsavasenāti dīghassa assāsassa ārammaṇabhūtassa vasena, pajānato sā pīti paṭisaṃviditā hotīti sambandho. Cittassa ekaggataṃ avikkhepaṃ pajānatoti jhānapariyāpannaṃ avikkhepāpannaṃ nāma cittassekaggataṃ taṃsampayuttāya paññāya pajānato. Yatheva hi ārammaṇamukhena pīti paṭisaṃviditā hoti, evaṃ taṃsampayuttadhammāpi paṭisaṃviditā eva hontīti. Sati upaṭṭhitā hotīti dīghaṃ assāsavasena jhānasampayuttā sati tassa ārammaṇe upaṭṭhitā tadārammaṇajjhānepi upaṭṭhitā nāma hotīti. Dīghaṃ passāsavasenātiādīsupi imināva nayena attho veditabbo. Evaṃ dassitaṃ pītipaṭisaṃvedanaṃ ārammaṇato asammohato ca vibhāgato dassetuṃ āvajjatotiādi vuttaṃ. Tattha āvajjatoti jhānaṃ āvajjantassa. Sā pītīti sā jhānapariyāpannā pīti. Jānatoti samāpannakkhaṇe ārammaṇamukhena jānato, tassa sā pīti paṭisaṃviditā hotīti sambandho. Passatoti dassanabhūtena ñāṇena jhānato vuṭṭhāya passantassa. Paccavekkhatoti jhānaṃ paccavekkhantassa. Cittaṃ adhiṭṭhahatoti ‘‘ettakaṃ velaṃ jhānasamaṅgī bhavissāmī’’ti jhānacittaṃ adhiṭṭhahantassa. Evaṃ pañcannaṃ vasibhāvānaṃ vasena jhānassa pajānanamukhena ārammaṇato pītiyā paṭisaṃvedanā dassitā. Adhimuccatoti saddahantassa, samathavipassanāvasenāti adhippāyo. Vīriyaṃ paggaṇhatotiādīsupi eseva nayo. Abhiññeyyanti visiṭṭhāya paññāya jānitabbaṃ catusaccaṃ vipassanāpaññāpubbaṅgamāya maggapaññāya abhijānatotiādi yojanā. Evaṃ pariññeyyantiādīsupi parijānatotiādinā yojanā veditabbā. Tattha pariññeyyanti dukkhasaccaṃ. Avasesapadānīti sukhapaṭisaṃvedī cittasaṅkhārapaṭisaṃvedīti padāni.

„Durch das lange Einatmen“ (dīghaṃ assāsavasena) bedeutet: Durch die Kraft des langen Einatmens, das zum Meditationsobjekt geworden ist. Für den Erkennenden wird jene Verzückung (pīti) erfahren (erlebt) – so lautet die Verknüpfung. „Die Einpünktigkeit des Geistes, die Unabgelenktheit erkennend“ (cittassa ekaggataṃ avikkhepaṃ pajānato) bezieht sich auf denjenigen, der die Einpünktigkeit des Geistes, welche in die Vertiefung (jhāna) eingeschlossen ist und als Zustand der Unabgelenktheit bezeichnet wird, mit der damit assoziierten Weisheit erkennt. Denn so wie durch die Ausrichtung auf das Objekt die Verzückung erfahren wird, ebenso werden auch die damit assoziierten Geisteszustände erfahren. „Achtsamkeit ist gegenwärtig“ (sati upaṭṭhitā hoti) bedeutet: Die mit der Vertiefung assoziierte Achtsamkeit, die durch das lange Einatmen auf dessen Objekt gerichtet ist, wird auch in jener Vertiefung, die dieses Objekt hat, als gegenwärtig bezeichnet. Auch bei Passagen wie „durch das lange Ausatmen“ (dīghaṃ passāsavasena) usw. ist der Sinn auf genau dieselbe Weise zu verstehen. Um das so aufgezeigte Erfahren der Verzückung nach Objekt, Unverwirrtheit und detaillierter Unterscheidung darzustellen, wurde „für den Erwägenden“ (āvajjato) usw. gesagt. Darin bedeutet „für den Erwägenden“: für denjenigen, der die Vertiefung erwägt. „Jene Verzückung“: jene in der Vertiefung enthaltene Verzückung. „Für den Erkennenden“: für den, der im Moment des Erreichens (Eintritts) mittels des Objekts erkennt; damit lautet die Verknüpfung: „für diesen wird jene Verzückung erfahren“. „Für den Sehenden“ (passato) bedeutet: für den, der nach dem Aufstehen aus der Vertiefung mit der sehenden Erkenntnis schaut. „Für den Reflektierenden“ (paccavekkhato) bedeutet: für den, der die Vertiefung reflektiert. „Den Geist entschlossen ausrichtend“ (cittaṃ adhiṭṭhahato) bedeutet: für denjenigen, der den Geist der Vertiefung mit dem Entschluss festlegt: „Für so lange Zeit will ich mit der Vertiefung ausgestattet sein.“ Auf diese Weise wird das Erfahren der Verzückung vom Objekt her durch das Erkennen der Vertiefung mittels der fünf Meisterschaftsgrade (vasībhāva) aufgezeigt. „Sich entschlossen hingebend“ (adhimuccato) bedeutet „vertrauend“, und zwar durch die Kraft von Ruhe (samatha) und Hellsicht (vipassanā); dies ist die Absicht. Auch bei Sätzen wie „Energie anspannend“ (vīriyaṃ paggaṇhato) usw. gilt genau dieselbe Methode. „Was direkt zu erkennen ist“ (abhiññeyyaṃ) bezieht sich auf die syntaktische Konstruktion: für denjenigen, der die vier Wahrheiten, die mit überragender Weisheit zu erkennen sind, mit der Pfad-Weisheit, der die Hellseher-Weisheit vorausgeht, direkt erkennt. Ebenso ist bei Sätzen wie „vollständig zu durchschauen“ (pariññeyyaṃ) die Konstruktion durch „vollständig durchschauend“ (parijanato) usw. zu verstehen. Darin bezeichnet „vollständig zu durchschauen“ die Wahrheit vom Leiden (dukkhasacca). „Die verbleibenden Ausdrücke“ (avasesapadāni) bezieht sich auf die Worte „Glück erfahrend“ (sukhapaṭisaṃvedī) und „die Geistesformationen erfahrend“ (cittasaṅkhārapaṭisaṃvedī).

Vedanādayoti ādi-saddena saññā gahitā, tenāha ‘‘dve khandhā’’ti. Vipassanābhūmidassanatthanti kāyikasukhādisīsena pakiṇṇakasaṅkhāradassanato vuttaṃ samathe kāyikasukhābhāvato. Soti passambhanapariyāyena vutto nirodho. Vuttanayenāti imassa hi bhikkhuno pubbe apariggahitakāletiādinā (pārā. aṭṭha. 2.165) kāyasaṅkhāre vuttanayena. Pītisīsena vedanā vuttāti pītiapadesena vedanā vuttā, sukhaggahaṇato [Pg.223] vedanānupassanāpasaṅgatoti adhippāyo. Dvīsu cittasaṅkhārapadesūti ‘‘cittasaṅkhārapaṭisaṃvedī passambhayaṃ cittasaṅkhāra’’nti imesu dvīsu koṭṭhāsesu. Saññāsampayuttā vedanāti vedanānupassanābhāvato vuttaṃ. Cittapaṭisaṃveditā veditabbāti ārammaṇato asammohatotiādinā vuttanayaṃ sandhāya vuttaṃ. Cittanti jhānasampayuttaṃ vipassanāsampayuttañca cittaṃ. Āmodetīti sampayuttāya pītiyā jhānavisayāya modeti. Vipassanākkhaṇetiādinā vuttabhaṅgānupassanakkhaṇe.

Mit dem Wort „Gefühl usw.“ (vedanādayo) ist durch das Wort „usw.“ (ādi) auch die Wahrnehmung (saññā) erfasst, weshalb er sagte: „zwei Daseinsgruppen“ (dve khandhā). „Um das Gebiet der Hellsicht (vipassanābhūmi) aufzuzeigen“ wurde im Sinne der Betrachtung der vermischten Gestaltungen unter der Führung von körperlichem Glück usw. gesagt; denn in der Ruhe (samatha) gibt es kein körperliches Glück. „Er“ (so) bezeichnet das Erlöschen (nirodha), das im Sinne der Stillung (passambhana) ausgedrückt ist. „Nach der bereits erklärten Weise“ (vuttanayena) bezieht sich auf die Methode, die bezüglich der Körperformung (kāyasaṅkhāra) mit den Worten „denn für diesen Mönch zur Zeit, als er zuvor nicht erfasst hatte...“ usw. dargelegt wurde. „Durch das Voranstellen der Verzückung ist das Gefühl gemeint“ bedeutet, dass das Gefühl unter der Bezeichnung der Verzückung genannt wird; die Absicht dahinter ist, dass durch das Erfassen von Glück die Verbindung zur Gefühlsbetrachtung (vedanānupassanā) hergestellt wird. „In den zwei Abschnitten über die Geistesformung“ (dvīsu cittasaṅkhārapadesu) bezieht sich auf diese beiden Teile: „die Geistesformung erfahrend“ und „die Geistesformung stillend“. „Das mit Wahrnehmung assoziierte Gefühl“ wird wegen des Vorliegens der Gefühlsbetrachtung gesagt. „Das Erfahren des Geistes ist zu verstehen“ ist im Hinblick auf die erklärte Methode wie „nach dem Objekt, der Unverwirrtheit...“ usw. gesagt worden. „Geist“ (citta) bezeichnet den mit der Vertiefung sowie den mit der Hellsicht assoziierten Geist. „Erfreut“ (āmodeti) bedeutet, dass er ihn mit der assoziierten Verzückung erfreut, die den Bereich der Vertiefung zum Objekt hat. „Im Moment der Hellsicht“ (vipassanākkhaṇe) bezieht sich auf den erwähnten Moment der Betrachtung des Vergehens (bhaṅgānupassanā).

Ānāpānassatisamādhikathāvaṇṇanānayo niṭṭhito.

Der Leitfaden zur Erklärung der Abhandlung über die Konzentration durch Achtsamkeit auf die Ein- und Ausatmung (ānāpānassatisamādhi) ist abgeschlossen.

167. Yadipi ariyā neva attanāva attānaṃ aññamaññaṃ vā jīvitā voropenti, nāpi parehi samādapenti, tathāpi yathāvuttehi tīhi pakārehi matānaṃ puthujjanānaṃ antare migalaṇḍikena māritānaṃ ariyapuggalānampi atthitāya ‘‘ariyapuggalamissakattā’’ti vuttaṃ. Atha vā puthujjanakāle attanāva attānaṃ ghātetvā maraṇasamaye vipassanaṃ vaḍḍhetvā ariyamaggaṃ paṭilabhitvā matānampi sabbhāvato evaṃ vuttanti gahetabbaṃ.

167. Obgleich die Edlen (ariya) weder selbst sich oder einander des Lebens berauben, noch andere dazu anstiften, wurde dennoch gesagt: „wegen der Vermischung mit edlen Personen“ (ariyapuggalamissakattā), weil unter den gewöhnlichen Menschen (puthujjana), die auf die drei genannten Weisen starben, auch edle Personen waren, die von Migalaṇḍika getötet wurden. Oder aber, dies ist so zu verstehen, weil es auch solche gibt, die sich zur Zeit, als sie noch gewöhnliche Menschen waren, selbst verletzten, dann im Moment des Todes die Hellsicht (vipassanā) entfalteten, den edlen Pfad erlangten und so starben.

Padabhājanīyavaṇṇanā

Erklärung der Wortanalyse (Padabhājanīya).

172. Byañjane ādaraṃ akatvāti jānitvā sañjānitvātiādinā byañjanānurūpaṃ avuttattā vuttaṃ. Pāṇoti jānantoti idaṃ manussoti ajānitvāpi kevalaṃ sattasaññāya eva pārājikabhāvadassanatthaṃ vuttaṃ. Vadhakacetanāvasena cetetvāti ‘‘imaṃ māremī’’ti vadhakacetanāya cintetvā. Pakappetvāti ‘‘vadhāmi na’’nti evaṃ cittena paricchinditvā. Abhivitaritvāti sanniṭṭhānaṃ katvā, tenāha ‘‘nirāsaṅkacittaṃ pesetvā’’ti. Sikhāppatto atthoti sañciccāti pubbakālakiriyāvasena vuttassapi vītikkamabhūtassa aparakālakiriyāyuttadassanena koṭippatto attho. Jātiuṇṇā nāma tadahujātaeḷakassa lomaṃ. Evaṃ vaṇṇappaṭibhāganti evaṃ vaṇṇasaṇṭhānaṃ. Tato vā uddhanti dutiyasattāhādīsu abbudādibhāvappattaṃ sandhāya vuttaṃ. Parihīnavegassa santānassa paccayo hotīti [Pg.224] sahakārīpaccayo hoti, na janako. Kammameva hi khaṇe khaṇe uppajjamānānaṃ kammajarūpānaṃ janakapaccayo, tañca pavattiyaṃ pubbe uppajjitvā ṭhitaṃ anupahataṃ catusantatirūpaṃ sahakārīpaccayaṃ labhitvāva kātuṃ sakkoti, na aññathā, yena kenaci virodhipaccayena niruddhacakkhādippasādānaṃ puggalānaṃ vijjamānampi kammaṃ cakkhādikaṃ janetuṃ na sakkotīti siddhameva hoti.

172. „Ohne Rücksicht auf den Wortlaut“ (byañjane ādaraṃ akatvā) wird gesagt, weil es nicht dem Wortlaut entsprechend mit Ausdrücken wie „erkennend, völlig erkennend“ usw. dargelegt wurde. „Erkennend, dass es ein Lebewesen ist“ (pāṇoti jānanto) wurde gesagt, um aufzuzeigen, dass ein Pārājika-Vergehen selbst dann vorliegt, wenn man nicht weiß, dass es sich um einen Menschen handelt, sondern bloß die Wahrnehmung eines Lebewesens (sattasaññā) vorliegt. „Mit der Absicht zu töten wollend“ (vadhakacetanāvasena cetetvā) bedeutet, dass man mit der Tötungsabsicht denkt: „Ich werde diesen töten“. „Planend“ (pakappetvā) bedeutet, dass man im Geiste beschließt: „Ich töte ihn.“ „Entschlossen herantretend“ (abhivitaritvā) bedeutet, dass man eine feste Entscheidung trifft, weshalb gesagt wurde: „einen zweifelsfreien Geist aussendend“. „Die Bedeutung hat den Höhepunkt erreicht“ (sikhāppatto attho) meint die gipfelnde Bedeutung, da das durch ein Absolutivum ausgedrückte Wort „mit Absicht“ (sañcicca) in Verbindung mit der darauf folgenden Handlung des eigentlichen Vergehens dargestellt wird. „Natürliche Wolle“ (jātiuṇṇā) ist die Wolle einer am selben Tag geborenen Ziege. „In gleicher Weise farbähnlich“ (evaṃ vaṇṇappaṭibhāgaṃ) bedeutet von solcher Farbe und Gestalt. „Oder darüber hinaus“ (tato vā uddhaṃ) bezieht sich auf den Zustand ab der zweiten Woche, in dem das Stadium der Blasenbildung (abbuda) usw. erreicht wird. „Es ist die Bedingung für das Kontinuum, dessen Triebkraft geschwächt ist“ (parihīnavegassa santānassa paccayo hoti) bedeutet, dass es eine kooperierende Bedingung (sahakārīpaccayo) ist, nicht die hervorbringende (janako). Denn nur das Karma selbst ist in jedem Moment die hervorbringende Bedingung für die karma-erzeugten körperlichen Phänomene (kammajarūpa). Und dieses kann im Verlauf des Daseins (pavatti) nur dann wirken, wenn es die zuvor entstandene, bestehende und unzerstörte vierfache Kontinuums-Materie (catusantatirūpa) als kooperierende Bedingung erhält, andernfalls nicht. Bei Personen, deren Sehvermögen usw. durch irgendeine gegnerische Bedingung zerstört wurde, kann das Karma, obwohl es existiert, das Auge usw. nicht mehr hervorbringen – dies ist somit erwiesen.

Atipātentoti atipātento vināsento. Vuttapakāramevāti jīvitindriyātipātanavidhānaṃ vuttappakārameva. Saraseneva patanasabhāvassa saṇikaṃ patituṃ adatvā atīva pātanaṃ sīghapātanaṃ atipāto, pāṇassa atipāto pāṇātipāto. Āthabbaṇikāti athabbaṇavedino. Athabbaṇanti athabbaṇavedavihitaṃ. Mantaṃ payojentīti aloṇabhojanadabbasayanasusānagamanādīhi payogehi mantaṃ parivattenti, tena yathicchitapāṇavadhādiphalaṃ upapajjati, tasmā taṃ kāyavacīkammesu paviṭṭhaṃ. Ītinti pīḷaṃ. Upaddavanti tato adhikataraṃ pīḷaṃ. Pajjarakanti visamajjaraṃ. Sūcikanti sūcīhi viya vijjhamānaṃ sūlaṃ. Visūcikanti sasūlaṃ āmātisāraṃ. Pakkhandiyanti rattātisāraṃ. Vijjaṃ parivattetvāti gandhāravijjādikaṃ attano vijjaṃ katūpacāraṃ mantapaṭhanakkamena parijappitvā. Tehīti tehi vatthūhi. Payojananti pavattanaṃ. Aho vatāyanti ayaṃ taṃ kucchigataṃ. Gabbhanti idaṃ kucchigataṃ gabbhaṃ. Kulumbassāti gabbhassa, kulasseva vā, kuṭumbassāti vuttaṃ hoti. Bhāvanāmayiddhiyāti adhiṭṭhāniddhiṃ sandhāya vuttaṃ. Taṃ tesaṃ icchāmattanti suttatthato na sametīti adhippāyo. Athabbaṇiddhivaseneva hi sutte ‘‘iddhimā cetovasippatto’’ti vuttaṃ, na bhāvanāmayiddhivasenāti daṭṭhabbaṃ.

„Atipātento“ (vernichtend) bedeutet: vernichtend, zerstörend. „Vuttappakārameva“ (genau auf die beschriebene Weise) bedeutet: Die Methode zur Zerstörung des Lebenskraft-Faktors ist genau von der beschriebenen Art. Ohne zuzulassen, dass das, dessen Natur es ist zu vergehen (zu sterben), von selbst langsam vergeht, ist ein übermäßiges Herabwerfen, ein schnelles Zu-Fall-Bringen „atipāto“ (Töten); das gewaltsame Zu-Fall-Bringen (Töten) eines Lebewesens (pāṇa) ist „pāṇātipāto“ (Lebenszerstörung). „Āthabbaṇikā“ bezeichnet die Anhänger des Atharva-Veda. „Athabbaṇā“ bedeutet das durch den Atharva-Veda Vorgeschriebene. „Sie wenden Mantras an“ bedeutet: Durch Praktiken wie das Essen salzloser Nahrung, das Schlafen auf Gras, das Aufsuchen von Leichenstätten und ähnliches rezitieren sie Mantras; dadurch tritt die gewünschte Wirkung, wie das Töten von Lebewesen, ein; daher geht dies in körperliche und sprachliche Handlungen ein. „Īti“ bedeutet Plage (Bedrängnis). „Upaddava“ bedeutet eine noch größere Plage als diese. „Pajjaraka“ bedeutet Wechselfieber (unregelmäßiges Fieber). „Sūcika“ bedeutet einen stechenden Schmerz, als ob man mit Nadeln gestochen würde. „Visūcika“ bedeutet unverdauten Durchfall mit kolikartigen Schmerzen (Cholera). „Pakkhandiya“ bedeutet roten Durchfall (Blutruhr). „Nachdem sie eine magische Kunst angewandt haben“ bedeutet: Nachdem sie ihre eigene, bereits geübte magische Kunst, wie die Gandhara-Magie oder ähnliches, in der Abfolge des Mantra-Rezitierens gemurmelt haben. „Durch jene“ bedeutet: durch jene Objekte. „Nutzen (Zweck)“ bedeutet: das Ingangsetzen (Ablaufen). „O dass doch dieser“ bezieht sich auf jenen im Mutterleib Befindlichen. „Fötus“ meint diesen im Schoß befindlichen Fötus. „Kulumbassa“ bedeutet: des Fötus, oder der Familie selbst, d. h. der Verwandtschaft. „Durch eine aus Entfaltung entstandene magische Kraft“ ist im Hinblick auf die durch Willensentschluss bewirkte magische Kraft (Bestimmungskraft) gesagt. „Das ist bloß ihr Wunschdenken“ bedeutet, dass dies nicht mit dem Sinn des Sutta übereinstimmt. Denn im Sutta heißt es: „Er besitzt magische Kraft, hat geistige Meisterschaft erlangt“ allein aufgrund der magischen Kraft des Atharvaveda, nicht aufgrund einer durch geistige Entfaltung entstandenen magischen Kraft – so ist es zu betrachten.

Itarathāti pariyeseyyāti padassa gavesanamattameva yathārutavasena attho siyā, tadā pariyiṭṭhamattena pariyesitvā satthādīnaṃ laddhamattenāti attho. Sasanti hiṃsanti etenāti satthanti vadhopakaraṇassa pāsāṇarajjuādino sabbassāpi nāmanti āha laguḷātiādi. Laguḷanti muggarassetaṃ adhivacanaṃ. Satthasaṅgahoti mātikāyaṃ satthahārakanti ettha vuttasatthasaṅgaho. Parato vuttanayattāti parato [Pg.225] nigamanavasena vuttassa dutiyapadassa padabhājane vuttanayattā. Cittasaddassa atthadīpanatthaṃ vuttoti citta-saddassa vicittādianekatthavisayattā itarehi nivattetvā viññāṇatthaṃ niyametuṃ vutto.

„Andernfalls“ bedeutet: Wenn die Bedeutung des Wortes „pariyeseyya“ (er sollte suchen) nach dem bloßen Wortlaut nur das reine Suchen wäre, dann wäre die Bedeutung „nachdem er bloß gesucht hat, durch das bloße Erlangen von Waffen usw.“. „Damit verletzen (sasanti) oder töten sie, daher ist es eine Waffe (sattha)“ – dies ist der Name für jedes Tötungswerkzeug wie Steine, Seile usw.; deshalb sagt er: „Keulen usw.“. „Laguḷa“ (Keule) ist eine Bezeichnung für einen Schlägel (Muggara). „Inbegriff von Waffen“ ist der Inbegriff von Waffen, wie er in der Matika im Ausdruck „Waffenträger“ (satthahāraka) erwähnt wird. „Weil die Methode weiter unten erklärt wird“ bedeutet: Weil die Methode in der Wortanalyse des zweiten Gliedes, das weiter unten als Schlussfolgerung dargelegt wird, erklärt wird. „Gesagt, um die Bedeutung des Wortes 'Citta' zu verdeutlichen“ bedeutet: Da das Wort 'Citta' einen Bereich mit vielen Bedeutungen wie „vielfältig“ (vicitta) usw. hat, wurde dies gesagt, um andere Bedeutungen auszuschließen und es auf die Bedeutung von „Bewusstsein“ (viññāṇa) festzulegen.

174. Kammunā bajjhatīti pāṇātipātakammunā bajjhati, taṃ kammamassa siddhanti attho. Ubhayathāpīti uddisakānuddisakavasena. Pacchā vā tena rogenāti etena anāgatampi jīvitindriyaṃ ārabbha pāṇātipātassa pavattiṃ dasseti. Evañca ‘‘yadā sakkoti, tadā taṃ jīvitā voropehī’’ti āṇattiyā cirena samiddhiyampi āṇattikkhaṇeyeva pāṇātipāto. Opātakhaṇanādithāvarapayogesu payogakaraṇato pacchā gahitapaṭisandhikassāpi sattassa maraṇe pāṇātipāto ca anāgatārammaṇo upapanno hoti. Yaṃ pana sikkhāpadavibhaṅge ‘‘pañca sikkhāpadāni paccuppannārammaṇāyevā’’ti vuttaṃ, taṃ pāṇātipātādito viratiṃ sandhāya vuttaṃ, na pāṇātipātādinti gahetabbaṃ. Aññacittenāti amāretukāmatācittena. Dutiyappahārena maratīti paṭhamappahāraṃ vinā dutiyeneva maratīti attho. Paṭhamappahārenevāti paṭhamappahārasamuṭṭhāpakacetanākkhaṇeyevāti attho. Kiñcāpi paṭhamappahāro sayameva na sakkoti māretuṃ, dutiyaṃ pana labhitvā sakkonto jīvitavināsahetu hoti, tasmā paṭhamappahāraṃ vinā maraṇassa asiddhattā ‘‘payogo tena ca maraṇa’’nti iminā saṃsandanato paṭhamappahāreneva kammabaddho yutto, na dutiyena tassa aññacittena dinnattā. Yathā cettha, evaṃ aññena puggalena dutiyappahāradānādīsu viya. Yadi pana dutiyappahāradāyakassāpi puggalassa vadhakacetanā atthi, tassāpi attano payogenāpi matattā payogakkhaṇe pāṇātipātoti veditabbaṃ.

174. „Er wird durch die Tat gebunden“ bedeutet, er wird durch die Tat des Lebensnehmens gebunden; das heißt, diese Tat ist für ihn vollbracht. „In beiden Weisen“ bedeutet: in Bezug auf ein bestimmtes oder unbestimmtes Opfer. Durch die Passage „oder später durch diese Krankheit“ zeigt er das Eintreten des Lebensnehmens in Bezug auf eine sogar zukünftige Lebenskraft. Und so verhält es sich: Bei dem Befehl „Wenn du kannst, dann beraube ihn des Lebens“ tritt das Töten im Moment des Befehls selbst ein, selbst wenn es erst nach langer Zeit ausgeführt wird. Bei dauerhaften Vorkehrungen, wie dem Graben einer Fallgrube, ist beim Tod eines Wesens, das erst nach dem Ausführen der Vorkehrung empfangen wurde, das Töten ebenfalls mit einem zukünftigen Objekt gültig vollzogen. Was jedoch im Sikkhāpada-Vibhaṅga gesagt wird: „Die fünf Übungsregeln haben nur ein gegenwärtiges Objekt“, bezieht sich auf die Enthaltung von Lebensnehmen usw., nicht auf das Lebensnehmen selbst – so ist es aufzufassen. „Mit einem anderen Geist“ bedeutet: mit einem Geist ohne Tötungsabsicht. „Er stirbt durch den zweiten Schlag“ bedeutet, er stirbt ohne den ersten Schlag, allein durch den zweiten. „Nur durch den ersten Schlag“ bedeutet: genau im Moment der Absicht, die den ersten Schlag hervorruft. Obwohl der erste Schlag allein nicht töten kann, wird er, wenn er mit dem zweiten verbunden ist und dadurch wirksam wird, zur Ursache für das Erlöschen des Lebens. Da ohne den ersten Schlag der Tod nicht eingetreten wäre und in Übereinstimmung mit dem Grundsatz „die Vorkehrung und der Tod dadurch“, ist es richtig, die Bindung des Kamma allein auf den ersten Schlag zu beziehen, und nicht auf den zweiten, da dieser mit einem anderen Geist (ohne Tötungsabsicht) ausgeführt wurde. Und wie in diesem Fall (eines Einzelnen, der zweimal schlägt), so ist es auch zu betrachten, wenn eine andere Person den zweiten Schlag ausführt. Wenn jedoch auch die Person, die den zweiten Schlag ausführt, eine Tötungsabsicht hat, dann liegt auch bei ihr, da das Wesen durch ihre eigene Vorkehrung stirbt, im Moment der Vorkehrung ein Töten vor – so ist es zu verstehen.

Kammāpattibyattibhāvatthanti ānantariyādikammavibhāgassa pārājikādiāpattivibhāgassa ca pākaṭabhāvatthaṃ. ‘‘Eḷakaṃ māremī’’ti viparītaggahaṇepi ‘‘ima’’nti yathānipannasseva paramatthato gahitattā yathāvatthukaṃ kammabaddho hotiyevāti āha imaṃ vatthuntiādi. Ghātako ca hotīti pāṇātipātakammena baddhoti attho. Mātādiguṇamahante ārabbha pavattavadhakacetanāya [Pg.226] mahāsāvajjatāya vuttaṃ ‘‘idha pana cetanā dāruṇā hotī’’ti.

„Zum Zweck der Klarheit über Taten und Vergehen“ bedeutet: zum Zweck der Verdeutlichung der Unterscheidung von Taten wie den Anantariya-Karmas und Vergehen wie den Pārājika-Vergehen. Selbst bei einer Fehlwahrnehmung wie „Ich werde ein Schaf töten“ ist das Kamma entsprechend dem tatsächlichen Objekt gebunden, da im absoluten Sinne genau das Wesen erfasst wurde, das da lag, indem man dachte „dieses“; darum heißt es „dieses Objekt usw.“. „Und er wird zum Mörder“ bedeutet: Er ist durch das Kamma des Lebensnehmens gebunden. Wegen der großen Verwerflichkeit einer Tötungsabsicht, die sich gegen Personen von großem Verdienst wie die Mutter usw. richtet, wurde gesagt: „Hier jedoch ist die Absicht grausam“.

Lohitakanti lohitamakkhitaṃ. Kammaṃ karonteti yuddhakammaṃ karonte. Yathādhippāyaṃ gateti yodhaṃ vijjhitvā pitari viddhe, yodhaṃ pana avijjhitvā kevalaṃ pitari viddhepi visaṅketo natthiyeva pitaripi vadhakacittassa atthitāya, kevalaṃ yodhe viddhepi eseva nayo. Ānantariyaṃ pana natthīti pituvisayaṃ pāṇātipātakammaṃ natthīti attho.

„Lohitaka“ bedeutet: mit Blut verschmiert. „Während er die Tat ausführt“ bedeutet: während er Kriegshandlungen ausführt. „Wenn es gemäß der Absicht verläuft“ bedeutet: Wenn er (eigentlich) den Krieger treffen wollte und dabei den Vater trifft, oder wenn er den Krieger verfehlt und ausschließlich den Vater trifft, liegt dennoch keine Abweichung von der Absicht vor, da die Tötungsabsicht auch in Bezug auf den Vater vorhanden war; wenn er nur den Krieger trifft, gilt dieselbe Methode. „Aber es liegt kein Anantariya-Kamma vor“ bedeutet: Es gibt kein Kamma des Lebensnehmens, das den Vater spezifisch als Ziel hatte.

Evaṃ vijjhāti evaṃ pādehi bhūmiyaṃ ṭhatvā evaṃ dhanuṃ gahetvā ākaḍḍhitvātiādinā vijjhanappakārasikkhāpanamukhena āṇāpetīti attho. Evaṃ paharāti daḷhaṃ asiṃ gahetvā evaṃ pahara. Evaṃ ghātehīti evaṃ kammakāraṇaṃ katvā mārehi. Tattakā ubhinnaṃ pāṇātipātāti anuddisitvā yesaṃ kesañci māraṇatthāya ubhohi payogassa katattā vuttaṃ. Sace hi āṇāpako ‘‘evaṃ viddhe asuko evaṃ maratī’’ti saññāya ‘‘evaṃ vijjhā’’ti āṇāpeti, niyamitasseva maraṇe āṇāpakassa kammabaddhoti vadanti. Sace āṇatto ‘‘asuka’’nti niyametvā uddissa saraṃ khipati, āṇāpako aniyametvā āṇāpeti, āṇāpakassa yesaṃ kesañci maraṇepi kammabaddho, āṇattassa pana niyamitamaraṇeyevāti veditabbaṃ. Majjheti hatthino piṭṭhino majjhe. Etenāti adhiṭṭhahitvā āṇāpetītiādipāḷivacanena. Tatthāti āṇattikapayoge.

„‚So schießt er‘ bedeutet: ‚Indem er so mit den Füßen auf dem Boden steht, so den Bogen ergreift und ihn spannt‘ usw., erteilt er den Befehl, indem er die Art und Weise des Schießens lehrt. ‚Schlage so!‘ bedeutet: ‚Nimm das Schwert fest in die Hand und schlage so!‘ ‚Töte so!‘ bedeutet: ‚Indem du so Folter anwendest, töte ihn!‘ Es heißt ‚so viele Tötungen von Lebewesen für beide‘, weil, ohne eine bestimmte Person zu benennen, die Handlung von beiden zum Zweck des Tötens irgendwelcher beliebiger Personen ausgeführt wurde. Wenn nämlich der Befehlende in der Vorstellung ‚Wenn so geschossen wird, stirbt genau jener‘ den Befehl erteilt ‚Schieße so!‘, so sagen sie, dass der Befehlende nur beim Tod des Bestimmten karmisch gebunden ist. Wenn der Beauftragte den Pfeil abschießt, indem er bestimmt und auf ‚den und den‘ zielt, der Befehlende aber befohlen hat, ohne zu bestimmen, dann ist der Befehlende auch beim Tod von irgendwelchen beliebigen Personen karmisch gebunden; für den Beauftragten jedoch gilt das nur beim Tod des Bestimmten – so ist es zu verstehen. ‚In der Mitte‘ bedeutet in der Mitte des Rückens des Elefanten. ‚Mit diesem‘ bezieht sich auf das Pali-Wort ‚Indem er sich festlegt, befiehlt er‘ usw. ‚Dort‘ bezieht sich auf die Ausführung des Befehls.“

Kiñcāpi kiriyāviseso aṭṭhakathāsu anāgato, pāḷiyaṃ pana ‘‘evaṃ vijjha, evaṃ pahara, evaṃ ghātehī’’ti (pārā. 174) kiriyāvisesassa parāmaṭṭhattā ācariyaparamparā āgataṃ kiriyāvisesampi pāḷisaṃsandanato gahetvā dassento aparo nayotiādimāha. Vijjhananti ususattiādīhi vijjhanaṃ. Chedananti asiādīhi hatthapādādicchedanaṃ. Bhedananti muggarādīhi sīsādibhedanaṃ dvidhākaraṇaṃ. Saṅkhamuṇḍakanti sīsakaṭāhe cammaṃ saha kesehi uppāṭetvā thūlasakkharāhi sīsakaṭāhaṃ ghaṃsitvā saṅkhavaṇṇakaraṇavasena saṅkhamuṇḍakammakaraṇaṃ. Evamādīti ādi-saddena biḷaṅgathālikādiṃ saṅgaṇhāti. Ure paharitvā piṭṭhiyaṃ paharitvā gīvāyaṃ paharitvātiādinā sarīrāvayavappadesesu paharaṇavijjhanādiniyamopi kiriyāviseseyeva saṅgayhati aṭṭhakathāsu saṅkhamuṇḍakādisarīrappadesavisayāyapi ghātanāya tattha [Pg.227] pavesitattā, yaṃ pana sāratthadīpaniyaṃ (sārattha. ṭī. pārājikakaṇḍa 2.174 payogakathāvaṇṇanā) purato paharitvā mārehītiādikassa aṭṭhakathāpāṭhassa ‘‘purimapassādīnampi vatthusabhāgato vatthuggahaṇeneva gahaṇanti āha purato paharitvātiādī’’ti evamadhippāyakathanaṃ, taṃ saṅkhamuṇḍakādikassa sarīrappadese kammakāraṇākaraṇassa aṭṭhakathāya kiriyāvisesavisaye vuttattā na yujjati. Yathāṇattaṃ muñcitvā puggalantaramāraṇameva hi vatthuvisaṃvādo, na paharituṃ āṇattaṃ sarīrappadesavisaṃvādanaṃ, tenāha ‘‘vatthuṃ visaṃ vādetvā…pe… tato aññaṃ māreti. Purato paharitvā mārehīti vā…pe… natthi kammabaddho’’ti, idaṃ pana yathāṇattavatthusmimpi kiriyāvisesavisaṅketena kammabaddhābhāvaṃ dassetuṃ vuttanti paññāyati. Tena ‘‘vatthuṃ avisaṃvādetvā mārentī’’ti ettakameva avatvā ‘‘yathāṇattiyā’’ti kiriyāvisesaniyamopi dassito, itarathā yathāṇattiyāti vacanassa niratthakatāpattito. Vatthuniddese ca ‘‘vatthūti māretabbo satto’’ti (pārā. aṭṭha. 2.174) ettakameva vuttaṃ, na pana ‘‘yathāṇattassa paharitabbasarīrappadesopī’’ti vuttaṃ. Tasmā purato paharaṇādipi kiriyāvisese eva saṅgayhatīti amhākaṃ khanti, vīmaṃsitvā gahetabbaṃ. Vatthuvisesenāti mātuādimatasattavisesena. Kammavisesoti ānantariyādikammaviseso. Āpattivisesoti pārājikādiāpattiviseso.

„Obgleich die Spezifikation der Handlung in den Kommentaren nicht vorkommt, hat die Lehrernachfolge, weil im Pali mit den Worten ‚Schieße so, schlage so, töte so‘ auf die Spezifikation der Handlung Bezug genommen wird, auch die überlieferte Spezifikation der Handlung durch den Vergleich mit dem Pali erfasst, und um dies zu zeigen, hat sie ‚Eine andere Methode‘ usw. dargelegt. ‚Das Durchbohren‘ ist das Durchbohren mit Pfeilen, Speeren usw. ‚Das Abschneiden‘ ist das Abschneiden von Händen, Füßen usw. mit einem Schwert usw. ‚Das Spalten‘ ist das Spalten des Kopfes usw. mit einer Keule usw., das Entzweimachen. ‚Die Muschelkopf-Tortur‘ ist die Tortur, bei der man die Haut mitsamt den Haaren vom Schädel abzieht, den Schädel mit grobem Kies reibt und ihm so die Farbe einer Muschel verleiht. Mit dem Wort ‚und so weiter‘ wird die Tortur des kochenden Kessels usw. eingeschlossen. Auch die Bestimmung bezüglich der Körperteile wie ‚auf die Brust schlagend, auf den Rücken schlagend, auf den Hals schlagend‘ usw. beim Schlagen, Durchbohren usw. fällt unter die Spezifikation der Handlung, da in den Kommentaren auch das Töten in Bezug auf Körperteile wie die Muschelkopf-Tortur dorthin eingeordnet wurde. Was jedoch im Sāratthadīpanī bezüglich der Kommentarstelle ‚von vorn schlagend töte‘ usw. als Erklärung der Absicht gesagt wird: ‚Da auch die Vorderseite usw. denselben Gegenstand betreffen, ist das Erfassen bereits durch das Erfassen des Gegenstandes geschehen, weshalb er „von vorn schlagend“ usw. sagt‘ – dies ist nicht angemessen, da in den Kommentaren die Ausführung von Folter an einem Körperteil wie bei der Muschelkopf-Tortur im Bereich der Spezifikation der Handlung dargelegt wird. Denn eine Abweichung vom Gegenstand liegt nur dann vor, wenn man den Befehl beiseite lässt und eine andere Person tötet; eine Abweichung bezüglich des befohlenen Körperteils beim Schlagen ist keine Abweichung vom Gegenstand. Daher heißt es: ‚Wenn er vom Gegenstand abweicht … und einen anderen tötet. Oder „schlage von vorn und töte“ … gibt es keine karmische Bindung.‘ Dies jedoch wurde gesagt, um zu zeigen, dass selbst bei dem befohlenen Gegenstand aufgrund des Misslingens der spezifizierten Handlung keine karmische Bindung vorliegt. So ist es ersichtlich. Deshalb wurde nicht bloß gesagt ‚sie töten, ohne vom Gegenstand abzuweichen‘, sondern mit ‚gemäß dem Befehl‘ wurde auch die Bestimmung der Spezifikation der Handlung gezeigt. Andernfalls wäre das Wort ‚gemäß dem Befehl‘ bedeutungslos. Und bei der Definition des Gegenstands wurde bloß gesagt: ‚Der Gegenstand ist das zu tötende Lebewesen‘, nicht aber: ‚auch der zu schlagende Körperteil des Befohlenen‘. Darum gehört auch das Schlagen von vorn usw. nur zur Spezifikation der Handlung. Dies ist unsere Ansicht; dies sollte nach reiflicher Überlegung angenommen werden. ‚Durch die Besonderheit des Gegenstands‘ bedeutet durch die Besonderheit des Lebewesens wie der Mutter usw. ‚Die Besonderheit des Karmas‘ ist die Besonderheit des Karmas wie das Ānantariya-Karma. ‚Die Besonderheit des Vergehens‘ ist die Besonderheit des Vergehens wie Pārājika usw.“

Yadā kadāci pubbaṇheti āṇattadivasato aññassapi yassa kassaci divasassa pubbaṇhe. Etaṃ gāme ṭhitanti gāmo puggalaniyamanatthaṃ vutto, na okāsaniyamanatthaṃ, tasmā ‘‘yattha katthaci māreti, natthi visaṅketo’’ti vuttaṃ, etena kālokāsaāvudhaiayāpathakiriyāvisesānaṃ niyamicchāya asati yena kenaci pakārena maraṇameva icchantassa āṇāpakassa mukhāruḷhavasena vuttassa desakālādiniyamassa visaṅketepi kammabaddhoyevāti ñāpitaṃ hoti. Yo pana cittena yattha katthaci yadā kadāci yena kenaci pakārena maraṇameva icchantopi kālādivisaṅketena akusalato codanato vā muccitukāmo lesena kālādiniyamaṃ karoti, tassa manussaviggahapārājikato pariyāyena amuccanato kālādivisaṅketepi kammabaddhovāti gahetvā vicāraṇato gahetabbaṃ, keci panetaṃ na icchanti, vīmaṃsitabbaṃ. Tuṇḍenāti [Pg.228] aggakoṭiyā. Tharunāti khaggamuṭṭhinā. Etaṃ gacchantanti gamanena puggalova niyamito, na iriyāpatho, tenāha ‘‘natthi visaṅketa’’nti.

„‚Irgendwann am Vormittag‘ bedeutet am Vormittag irgendeines beliebigen Tages, auch eines anderen als des Tages des Befehls. ‚Diesen im Dorf Befindlichen‘: Das ‚Dorf‘ wird genannt, um die Person zu bestimmen, nicht um den Ort zu bestimmen. Darum wurde gesagt: ‚Wo auch immer er ihn tötet, gibt es keine Abweichung.‘ Hierdurch wird verständlich gemacht: Wenn kein Wunsch nach einer Bestimmung von Zeit, Ort, Waffe, Körperhaltung oder Spezifikation der Handlung vorliegt, sondern der Befehlende lediglich den Tod auf irgendeine Weise wünscht, dann besteht die karmische Bindung selbst dann, wenn eine Abweichung von den durch bloße Gewohnheit des Sprechens geäußerten Orts- und Zeitbestimmungen vorliegt. Wer jedoch im Geiste den Tod an irgendeinem Ort, zu irgendeiner Zeit und auf irgendeine Weise wünscht, aber um sich unter einem Vorwand vor dem unheilsamen Karma oder vor einer Anklage zu schützen, eine zeitliche Bestimmung vorgibt, bei dem besteht, da er sich im Grunde nicht von dem Pārājika-Vergehen wegen der Tötung eines Menschen befreit, auch bei einer Abweichung von Zeit usw. eine karmische Bindung. Dies sollte so verstanden und nach Prüfung angenommen werden. Manche Lehrer akzeptieren dies jedoch nicht; es sollte untersucht werden. ‚Mit der Spitze‘ bedeutet mit dem äußersten Ende. ‚Mit dem Griff‘ bedeutet mit dem Griff des Schwertes. ‚Diesen Gehenden‘: Durch das ‚Gehen‘ wird nur die Person bestimmt, nicht die Körperhaltung. Darum heißt es: ‚Es gibt keine Abweichung.‘“

‘‘Dīghaṃ mārehī’’ti vuttepi dīghasaṇṭhānānaṃ bahubhāvato ‘‘itthannāmaṃ evarūpañca dīgha’’nti aññesaṃ asādhāraṇalakkhaṇena aniddiṭṭhattā ‘‘aniyametvā āṇāpetī’’ti vuttaṃ, tenevāha ‘‘yaṃ kiñci tādisaṃ māremī’’ti. Ettha ca cittena bahūsu dīghasaṇṭhānesu ekaṃ niyametvā vuttepi vācāya aniyamitattā aññasmiṃ tādise mārite natthi visaṅketoti vadanti. Attānaṃ muñcitvā parapāṇimhi pāṇasaññitālakkhaṇassa aṅgassa abhāvato nevatthi pāṇātipātoti āha ‘‘āṇāpako muccatī’’ti. Attānaṃ uddissa ‘‘asukaṭṭhāne nisinna’’nti okāsaniyame tasmiṃ padese nisinnassa yassa kassaci jīvitindriyaṃ ārabbha vadhakacittaṃ uppajjatīti vuttaṃ ‘‘neva vadhako muccati na āṇāpako’’ti. Okāsañhi niyametvā niddisanto tasmiṃ okāse nisinnaṃ māretukāmo hoti, sayaṃ pana tadā tattha natthi, tasmā okāsena saha tattha nisinnasseva jīvitindriyaṃ ārammaṇaṃ hoti, na attanoti gahetabbaṃ. Sace pana sayaṃ tattheva nisīditvā attano nisinnaṭṭhānameva niyametvā ‘‘mārehī’’ti vuttepi añño tattha nisinno māriyati, tassāpi attanopi jīvitaṃ ārabbha vadhakacetanā pavattati, parasmiṃ tattha mārite āṇāpakassa kammabaddhoti gahetabbaṃ. Evarūpe ṭhāne cittappavattiniyamo buddhavisayo, na aññesaṃ visayoti āha ‘‘tasmā ettha na anādariyaṃ kātabba’’nti.

Selbst wenn gesagt wird: „Töte den Langen (Großen)“, so wird, weil es viele Personen von langer Statur gibt, gesagt: „Er befiehlt ohne nähere Bestimmung“, da die betreffende lange Person nicht durch ein gegenüber anderen exklusives Merkmal als „die und die Person von solcher Gestalt“ bezeichnet wurde. Deshalb sagte er: „Ich töte jeden beliebigen, der so beschaffen ist.“ Und hierbei sagen sie: Selbst wenn man im Geist aus den vielen Personen von langer Statur eine bestimmte meint, so gibt es, da dies durch das gesprochene Wort nicht festgelegt wurde, bei der Tötung einer anderen Person von solcher Gestalt kein Abweichen von der Absprache (visaṅketa). Da man sich selbst ausnimmt und bezüglich des Lebens eines anderen das Glied fehlt, welches das Merkmal der Wahrnehmung eines Lebewesens besitzt, liegt kein Vergehen des Tötens eines Lebewesens (pāṇātipāta) vor; daher heißt es: „Der Befehlsgeber ist frei.“ Bezieht sich der Befehl auf einen selbst mit der Ortsbestimmung: „derjenige, der an jenem Ort sitzt“, so entsteht beim Mörder der Tötungswille im Hinblick auf das Lebensorgan irgendeiner Person, die an jenem Ort sitzt; deshalb heißt es: „Weder der Mörder noch der Befehlsgeber ist frei.“ Denn wer den Ort bestimmt und darauf hinweist, will denjenigen töten, der an diesem Ort sitzt, er selbst aber ist zu jener Zeit nicht dort. Daher ist zu verstehen, dass zusammen mit dem Ort nur das Lebensorgan dessen, der dort sitzt, das Objekt des Willens wird, nicht das eigene. Wenn er sich jedoch selbst dorthin setzt und seinen eigenen Sitzplatz bestimmt und sagt: „Töte [wen auch immer dort]“, und dann ein anderer, der dort sitzt, getötet wird, so ist zu verstehen, dass der Befehlsgeber durch das Kamma gebunden ist, wenn ein anderer dort getötet wird, da der Tötungswille sowohl im Hinblick auf das Leben jener Person als auch auf das eigene wirksam war. In einem solchen Fall ist das Gesetz über das Entstehen des Geistes der Bereich eines Buddha (buddhavisaya), nicht der Bereich anderer; deshalb sagte er: „Darum darf man hierbei keine Nachlässigkeit walten lassen.“

Evaṃ āṇāpentassa ācariyassa tāva dukkaṭanti sace āṇattiko yathādhippāyaṃ na gacchati, ācariyassa āṇattikkhaṇe dukkaṭaṃ. Sace pana so yathādhippāyaṃ gacchati, yaṃ parato thullaccayaṃ vuttaṃ, āṇattikkhaṇe tadeva hoti. Atha so avassaṃ ghāteti, yaṃ parato ‘‘āpatti sabbesaṃ pārājikassā’’ti (pārā. 174) vuttaṃ, tato imassa āṇattikkhaṇeyeva pārājikaṃ hoti, na dukkaṭathullaccayānīti gahetabbaṃ. Tesampi dukkaṭanti buddharakkhitādīnampi ārocanapaccayā dukkaṭaṃ, idañca yathāṇattivasena saṅgharakkhitassa jīvitā voropane asati yujjati, voropane sati tesampi ārocanakkhaṇeyeva pārājikaṃ. Paṭiggahitamatteti idaṃ avassaṃ paṭiggahaṇasabhāvadīpanatthaṃ vuttaṃ, na paṭiggahitakkhaṇeyeva thullaccayanti [Pg.229] dassanatthaṃ. Sace hi so avassaṃ paṭiggahessati, kammaṃ pana na nipphādessati, tadā ācariyassa āṇattikkhaṇeyeva thullaccayaṃ hotīti daṭṭhabbaṃ.

Bezüglich „Für den Lehrer, der so befiehlt, liegt zunächst ein Dukkaṭa-Vergehen vor“: Wenn der Beauftragte nicht gemäß der Absicht handelt, hat der Lehrer im Moment des Befehlens ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er jedoch gemäß der Absicht handelt, so entsteht das schwere Vergehen (Thullaccaya), das später genannt wird, bereits im Moment des Befehlens. Wenn jener die Tötung unweigerlich ausführt, wodurch später gesagt wird: „Es liegt für alle ein Pārājika-Vergehen vor“, dann tritt für diesen [Lehrer] bereits im Moment des Befehlens das Pārājika-Vergehen ein, und es ist zu verstehen, dass kein Dukkaṭa- oder Thullaccaya-Vergehen vorliegt. Bezüglich „Auch für sie liegt ein Dukkaṭa-Vergehen vor“: Auch für Buddharakkhita und die anderen liegt wegen des Übermittelns der Nachricht ein Dukkaṭa-Vergehen vor. Dies ist jedoch nur dann zutreffend, wenn eine Entziehung des Lebens von Saṅgharakkhita gemäß dem Befehl ausbleibt. Findet die Lebensentziehung statt, so liegt auch für sie im Moment des Übermittelns ein Pārājika-Vergehen vor. Die Formulierung „bloß durch das Entgegennehmen“ wurde gewählt, um das Wesen des Einverständnisses (der Annahme) zu verdeutlichen, nicht um zu zeigen, dass bereits im Moment des Entgegennehmens ein Thullaccaya-Vergehen vorliegt. Wenn er den Auftrag zwar annimmt, die Tat aber nicht ausführt, so ist anzusehen, dass für den Lehrer bereits im Moment des Befehlens ein Thullaccaya-Vergehen vorliegt.

Mūlaṭṭhasseva dukkaṭanti idaṃ mahāaṭṭhakathāyaṃ āgatanayadassanamattaṃ, na panetaṃ attanā adhippetaṃ, tenāha evaṃ santetiādi, evaṃ mahāaṭṭhakathāyaṃ vuttanayena atthe satīti attho. Paṭiggahaṇe āpattiyeva na siyāti vadhakassa ‘‘sādhu suṭṭhū’’ti maraṇapaṭiggahaṇe dukkaṭāpatti neva siyā, evaṃ anoḷārikavisayepi tāva dukkaṭaṃ, kimaṅgaṃ pana maraṇapaṭiggahaṇeti dassanatthaṃ sañcarittapaṭiggahaṇādi nidassitaṃ. ‘‘Aho vata itthannāmo hato assā’’ti evaṃ maraṇābhinandanadassanatthaṃ sañcarittapaṭiggahaṇādibhinandane dukkaṭe sati pageva ‘‘ahaṃ taṃ māressāmī’’ti maraṇapaṭiggahaṇeti adhippāyo. Paṭiggaṇhantassevetaṃ dukkaṭanti avadhāraṇena saṅgharakkhitassa paṭiggahaṇapaccayā mūlaṭṭhassa nattheva āpattīti dasseti, visaṅketattā paṭhamaṃ āṇattadukkaṭamevassa hoti. Keci pana ‘‘mūlaṭṭhassāpi dukkaṭamevā’’ti vadanti, taṃ na yuttaṃ ekena payogena dvinnaṃ dukkaṭānaṃ asambhavā. Purimanayeti samanantarātīte avisakkiyadūtaniddese. Etanti dukkaṭaṃ. Okāsābhāvenāti mūlaṭṭhassa thullaccayassa vuccamānattā paṭiggaṇhantassa dukkaṭaṃ na vuttaṃ okāsābhāvena, na pana āpattiabhāvatoti adhippāyo.

Bezüglich „Nur für den ursprünglichen Anstifter (mūlaṭṭha) liegt ein Dukkaṭa-Vergehen vor“: Dies ist lediglich die Darstellung einer Methode, die in der Großen Auslegung (Mahā-Aṭṭhakathā) überliefert ist, aber sie wird vom Autor selbst nicht geteilt. Deshalb sagte er: „Wenn dem so ist“ usw., was bedeutet: „wenn der Sinn gemäß der in der Großen Auslegung dargelegten Methode verstanden wird“. Bezüglich „Beim Annehmen gäbe es gar kein Vergehen“: Für den Mörder gäbe es bei der Annahme [des Auftrags] zur Tötung mit den Worten „Sehr gut, vortrefflich!“ überhaupt kein Dukkaṭa-Vergehen. Um zu zeigen: „Wenn es schon in solch feinen (nicht-groben) Angelegenheiten ein Dukkaṭa-Vergehen gibt, wie viel mehr dann bei der Annahme [des Auftrags] zur Tötung!“, wird das Annehmen von Vermittlungen (sañcaritta) usw. als Beispiel angeführt. Bezüglich „O, möge der und der getötet werden!“: Wenn zur Darstellung der Freude am Tod bereits ein Dukkaṭa-Vergehen beim Erfreuen an der Annahme von Vermittlungen usw. vorliegt, wie viel mehr dann bei der Annahme [des Auftrags] zur Tötung mit den Worten „Ich werde ihn töten“ – das ist die Absicht. Bezüglich „Nur für den Annehmenden ist dieses Dukkaṭa-Vergehen“: Durch die Einschränkung [mit „nur“] wird gezeigt, dass aufgrund der Annahme durch Saṅgharakkhita für den ursprünglichen Anstifter überhaupt kein Vergehen vorliegt. Wegen der Abweichung (visaṅketa) hat er lediglich das anfängliche Dukkaṭa-Vergehen für das Erteilen des Befehls. Einige Lehrer sagen jedoch: „Auch für den ursprünglichen Anstifter liegt ein Dukkaṭa-Vergehen vor“; das ist unpassend, da aus einer einzigen Handlung (payoga) nicht zwei Dukkaṭa-Vergehen entstehen können. Bezüglich „Nach der früheren Methode“: in der unmittelbar vorangegangenen Erklärung bezüglich eines Boten, der nicht abweicht. Bezüglich „Dieses“: das Dukkaṭa-Vergehen. Bezüglich „Aus Mangel an Gelegenheit“: Da für den ursprünglichen Anstifter ein Thullaccaya-Vergehen verkündet wird, wurde das Dukkaṭa-Vergehen für den Annehmenden aus Mangel an Gelegenheit (weil kein Raum dafür vorhanden war) nicht erwähnt, nicht aber, weil überhaupt kein Vergehen vorläge – so ist die Absicht.

175. Sayaṃ saṅghattherattā ‘‘upaṭṭhānakāle’’ti vuttaṃ. Vācāya vācāya dukkaṭanti ‘‘yo koci mama vacanaṃ sutvā imaṃ māretū’’ti iminā adhippāyena avatvā kevalaṃ maraṇābhinandanavaseneva vuttattā corāpi nāma taṃ na hanantītiādivācāyapi dukkaṭameva vuttaṃ. Dvinnaṃ uddissāti dve uddissa, dvinnaṃ vā maraṇaṃ uddissa. Ubho uddissa maraṇaṃ saṃvaṇṇentassa payogasamuṭṭhāpikāya cetanāya ekattepi ‘‘dve pāṇātipātā’’ti vattabbatāsaṅkhātaṃ balavabhāvaṃ āpajjitvā paṭisandhipavattīsu mahāvipākattā ‘‘akusalarāsī’’ti vuttaṃ, bahū uddissa maraṇasaṃvaṇṇanepi eseva nayo. Tattakā pāṇātipātāti yattakā saṃvaṇṇanaṃ sutvā marissanti, tattakānampi vattamānaṃ anāgatañca jīvitindriyaṃ sabbaṃ ālambitvāva cetanāya pavattanato [Pg.230] tattakā pāṇātipātā honti, tattakāhi cetanāhi dātabbaṃ pavattivipākaṃ ekāva sā cetanā dātuṃ sakkotīti attho, paṭisandhivipākaṃ pana sayañca pubbāparacetanā ca ekekameva dātuṃ sakkotīti gahetabbaṃ.

175. Da er selbst das älteste Mitglied des Ordens (saṅghatthera) war, wurde gesagt: „zur Zeit der Aufwartung (Dienstleistung)“. Bezüglich „Mit jedem Wort ein Dukkaṭa-Vergehen“: Da er nicht in der Absicht sprach: „Wer auch immer meine Worte hört, soll diesen töten“, sondern rein aus Freude am Tod, wird selbst bei Worten wie: „Nicht einmal Räuber töten ihn!“ nur ein Dukkaṭa-Vergehen festgestellt. Bezüglich „In Bezug auf zwei“: in Bezug auf zwei Personen oder in Bezug auf den Tod von zweien. Für jemanden, der den Tod im Hinblick auf beide preist, wird, obwohl die das Handeln auslösende Absicht (cetanā) eine einzige ist, diese so kraftvoll, dass man von „zwei Lebensentziehungen“ sprechen muss, und wegen der schwerwiegenden Folgen bei der Wiedergeburt (paṭisandhi) und im weiteren Lebenslauf (pavatti) wird dies als „eine Anhäufung von unheilsamen Geisteszuständen (akusalarāsi)“ bezeichnet. Dasselbe Prinzip gilt auch, wenn der Tod im Hinblick auf viele gepriesen wird. Bezüglich „Ebenso viele Lebensentziehungen“: So viele Personen, wie nach dem Hören des Lobpreises sterben werden – da die Absicht im Hinblick auf das gesamte gegenwärtige und zukünftige Lebensorgan all dieser Personen wirksam wird, gibt es ebenso viele Lebensentziehungen. Dies bedeutet, dass diese eine Absicht allein in der Lage ist, die im Lebenslauf eintretenden Reifungswirkungen (pavattivipāka) hervorzubringen, die eigentlich durch ebenso viele Absichten bewirkt würden. Was jedoch die Wiedergeburtswirkung (paṭisandhivipāka) betrifft, so ist zu verstehen, dass sie selbst sowie die vorangehenden und nachfolgenden Absichten diese nur einzeln (jede für sich) bewirken können.

176. Yesaṃ hatthatoti yesaṃ ñātakapavāritādīnaṃ hatthato, idañca bhikkhuno rūpiyamūlassa abhāvaṃ sandhāya vuttaṃ, attanova dhanañce, sayameva mūlaṃ gahetvā muñcati, mūlaṃ pana aggahetvāpi potthakassa potthakasāmino santakattāpādanamevettha pamāṇanti gahetabbaṃ. Lekhādassanakotūhalakāti sundarakkharaṃ disvā vā ‘‘kīdisaṃ nu kho potthaka’’nti vā oloketukāmā.

176. Bezüglich „Aus deren Händen“: aus den Händen von Verwandten, Eingeladenen (die Unterstützung angeboten haben) usw. Und dies wurde im Hinblick auf den Mangel an Geld (Silberwert) seitens des Bhikkhus gesagt. Wenn es jedoch sein eigenes Eigentum ist, nimmt er selbst den Preis entgegen und gibt [das Buch] frei. Doch selbst ohne den Preis entgegenzunehmen, ist hierbei als entscheidendes Kriterium (pamāṇa) zu verstehen, dass das Buch wieder in den Besitz des rechtmäßigen Eigentümers überführt wird. Bezüglich „Diejenigen, die neugierig darauf sind, die Schrift zu sehen“: diejenigen, die das Buch betrachten wollen, sei es, weil sie die schöne Handschrift gesehen haben, oder weil sie sich fragen: „Wie beschaffen ist wohl dieses Buch?“

Pāṇātipātassa payogattāti sarīrato pāṇaviyojanassa niṭṭhāpakapayogattā. Opātakhaṇanatthaṃ pana kudālādiatthāya ayobījasamuṭṭhāpanatthaṃ akappiyapathaviṃ vā kudāladaṇḍādīnaṃ atthāya bhūtagāmaṃ vikopentassa pācittiyameva. Pāṇātipātapayogattābhāvā adinnādānapubbapayaoge viya dutiyapariyesanādīsupi ettha dukkaṭaṭṭhāne dukkaṭaṃ, musāvādādipācittiyaṭṭhāne pācittiyamevāti gahetabbaṃ. Pamāṇeti attanā sallakkhite pamāṇe. Tacchetvāti unnatappadesaṃ tacchetvā. Paṃsupacchinti sabbantimaṃ paṃsupacchiṃ. Ettakaṃ alanti niṭṭhāpetukāmatāya sabbantimapayaogasādhikā cetanā sanniṭṭhāpakacetanā, mahāaṭṭhakathāyaṃ ‘‘ekasmiṃ divase avūpasanteneva payogena khaṇitvā niṭṭhāpentaṃ sandhāya sabbantimā sanniṭṭhāpakacetanā vuttā, itarāsu pana aṭṭhakathāsu ‘‘imasmiṃ patitvā marantū’’ti adhippāyena ekasmiṃ divase kiñci khaṇitvā aparasmimpi divase tato kiñci kiñci khaṇitvā niṭṭhāpentaṃ sandhāya vuttanti evaṃ aṭṭhakathānaṃ aññamaññavirodho ñātabbo. Attano dhammatāyāti ajānitvā, pakkhalitvā vā. Arahantāpi saṅgahaṃ gacchantīti aññehi pātiyamānānaṃ amaritukāmānampi arahantānaṃ maraṇaṃ sambhavatīti vuttaṃ. Purimanayeti ‘‘maritukāmā idha marissantī’’ti vuttanaye. Visaṅketoti maritukāmānaṃ māretukāmānañca uddissa khatattā amaritukāmānaṃ maraṇe kammabaddho natthīti attho.

"Pāṇātipātassa payogattā" (weil es eine Anstrengung zum Töten ist) bedeutet: weil es eine die Trennung des Lebens vom Körper vollendende Anstrengung ist. Wenn jedoch jemand unzulässige Erde beschädigt, um eine Grube zu graben, oder um Eisensteine für Hacken und ähnliches Werkzeug zu gewinnen, oder Pflanzenwelt für Hackenstiele und ähnliches beschädigt, begeht er nur ein Pācittiya. Da keine Anstrengung zum Töten vorliegt, verhält es sich wie bei der vorbereitenden Anstrengung zum Diebstahl; auch beim Suchen nach einem Gefährten und ähnlichen Handlungen gilt hier: An einer Stelle, die ein Dukkaṭa erfordert, liegt ein Dukkaṭa vor; an einer Stelle, die ein Pācittiya (wie für Lüge usw.) erfordert, liegt nur ein Pācittiya vor – so ist es zu verstehen. "Pamāṇe" bedeutet: in dem von ihm selbst festgelegten Maß. "Tacchetvā" bedeutet: eine Erhöhung abschabend. "Paṃsupacchiṃ" bedeutet: den allerletzten Erdkorb. Der Wille, der die allerletzte Anstrengung bewirkt, mit dem Wunsch "So viel ist genug!" abzuschließen, wird "vollendender Wille" (sanniṭṭhāpakacetanā) genannt. Im Großen Kommentar (Mahā-Aṭṭhakathā) heißt es: „Unter Bezugnahme auf jemanden, der an einem einzigen Tag mit ununterbrochener Anstrengung gräbt und die Arbeit abschließt, wird der allerletzte vollendende Wille genannt.“ In den anderen Kommentaren jedoch heißt es unter Bezugnahme auf jemanden, der mit der Absicht „Mögen sie hier hineinfallen und sterben!“ an einem Tag ein wenig gräbt, am nächsten Tag wieder ein wenig gräbt und so die Grube fertigstellt. So ist dieser gegenseitige Widerspruch der Kommentare zu verstehen. "Attano dhammatāya" bedeutet: ohne es zu wissen oder durch Ausrutschen. "Arahantāpi saṅgahaṃ gacchantīti" (Selbst Arahants fallen unter diese Kategorie) bedeutet: Es wird gesagt, dass selbst für Arahants, die nicht sterben wollen, der Tod eintreten kann, wenn sie von anderen hineingestoßen werden. "Purimanaye" bedeutet: nach der zuvor dargelegten Methode „Diejenigen, die sterben wollen, werden hier sterben“. "Visaṅketo" bedeutet: Weil die Grube speziell für diejenigen gegraben wurde, die sterben wollen oder getötet werden sollen, gibt es keine karmische Bindung, wenn solche sterben, die nicht sterben wollen – so ist die Bedeutung.

Tattha [Pg.231] patitaṃ bahi nīharitvāti idaṃ tattha patanapaccayā maraṇassa pavattattā vuttaṃ. Āvāṭe patitvā thokaṃ cirāyitvā gacchantaṃ gahetvā mārite tattha patitarogena pīḷitassa gacchato pakkhalitvā pāsāṇādīsu patanenāpi maraṇepi opātakhaṇako na muccatīti veditabbaṃ. Amaritukāmā vāti adhippāyassa sambhavato opapātike uttarituṃ asakkuṇitvā matepi pārājikaṃ vuttaṃ. ‘‘Nibbattitvā’’ti vuttattā patanaṃ na dissatīti ce? Tatthassa nibbattiyeva patananti natthi virodho. Yasmā mātuyā patitvā parivattitaliṅgāya matāya so mātughātako hoti, na kevalaṃ manussapurisaghātako, tasmā patitasseva vasena āpattīti adhippāyena ‘‘patanarūpaṃ pamāṇa’’nti vuttaṃ, idaṃ pana akāraṇaṃ ‘‘liṅge parivattepi ekasantānattassa avigatattā. Manussabhūtaṃ mātaraṃ vā pitaraṃ vā api parivattaliṅgaṃ jīvitā voropentassa kammaṃ ānantariya’’nti hi aṭṭhakathāyaṃ vuttaṃ. Yena pana sabhāvena sattā jāyanti, teneva maranti, sova tesaṃ rūpantaraggahaṇepi sabhāvoti ‘‘maraṇarūpameva pamāṇaṃ, tasmā pācittiya’’nti vutto. Pacchimo vādo pamāṇaṃ, evaṃ sante pāḷiyaṃ ‘‘yakkho vā peto vā tiracchānagatamanussaviggaho vā tasmiṃ patati, āpatti dukkaṭassa. Patite dukkhā vedanā uppajjati, āpatti dukkaṭassa. Marati, āpatti thullaccayassā’’ti kasmā vuttanti ce? Nāyaṃ doso. ‘‘Yakkho vā peto vā’’ti hi paṭhamaṃ sakarūpaṃ dassetvā rūpantaraṃ gahetvāpi ṭhiteyeva yakkhapete dassetuṃ ‘‘tiracchānagatamanussaviggaho vā’’ti vuttaṃ. Tasmā tiracchānagataviggaho manussaviggaho vā yakkho vā peto vāti evamettha yojanā kātabbā. Keci pana ‘‘manussaviggahena ṭhitatiracchānagatānaṃ āveṇikaṃ katvā thullaccayaṃ vuttaṃ viya dissatī’’ti vadanti, taṃ na yuttaṃ tiracchāno vā manussaviggahoti vattabbato, aṭṭhakathāsu ca imassa visesassa avuttattā. Yakkhapetarūpena matepi eseva nayoti iminā maraṇarūpasseva pamāṇattā thullaccayaṃ atidisati.

"Tattha patitaṃ bahi nīharitvā" (nachdem man den dorthin Gefallenen herausgezogen hat): Dies wurde gesagt, weil der Tod infolge des Hineinfallens an jener Stelle eintritt. Es ist zu wissen: Wenn jemand in die Grube fällt, nach einer kurzen Weile wieder herausgeht und dann ergriffen und getötet wird, oder wenn jemand beim Gehen infolge einer durch den Sturz erlittenen Verletzung stolpert und auf Steine oder ähnliches fällt und stirbt, so wird der Grubengräber nicht von der Schuld frei. "Amaritukāmā vā" (Oder jene, die nicht sterben wollen): Da diese Absicht vorliegen kann, wird ein Pārājika gelehrt, selbst wenn ein opapātika (wesenhaft geborenes Wesen) stirbt, weil es nicht herauskommen konnte. Wenn eingewendet wird: „Weil 'geboren' gesagt wurde, ist kein Hineinfallen ersichtlich“? Hierbei ist eben diese Geburt/Entstehung dort das Hineinfallen, somit gibt es keinen Widerspruch. Weil die Mutter hineinfällt, ihr Geschlecht wechselt und stirbt, wird er zum Muttermörder (mātughātako) und nicht bloß zum Mörder eines menschlichen Mannes; daher wurde in der Absicht, dass das Vergehen allein nach dem Hineingefallenen bestimmt wird, gesagt: „Die Gestalt beim Hineinfallen ist maßgebend.“ Dies ist jedoch kein stichhaltiger Grund. Warum? Weil selbst bei einem Geschlechtswechsel die Identität des Kontinuums (ekasantānattassa) nicht verloren geht. „Wer der als Mensch geborenen Mutter oder dem Vater, selbst wenn sie das Geschlecht gewechselt haben, das Leben nimmt, begeht eine Tat von unmittelbarer Wirkung (ānantariya)“, so heißt es im Kommentar. Mit welcher Beschaffenheit (sabhāva) die Wesen geboren werden, mit eben dieser sterben sie auch. Dies ist ihr Wesen, selbst wenn sie eine andere Gestalt annehmen. Daher wurde gesagt: „Nur die Gestalt beim Tod ist maßgebend, daher liegt ein Pācittiya vor.“ Diese letzte Ansicht ist maßgebend. Wenn dem so ist, warum heißt es dann im kanonischen Text (Pāḷi): „Ein Yakkha, ein Preta oder ein Tier in Menschengestalt fällt hinein, Vergehen des Dukkaṭa. Wenn er hineinfällt und schmerzhafte Empfindungen entstehen, Vergehen des Dukkaṭa. Wenn er stirbt, Vergehen des Thullaccaya“? Dies ist kein Fehler. Denn um einen Yakkha oder Preta zu bezeichnen, der zuerst seine eigene Gestalt zeigte und dann eine andere Gestalt annahm, wurde gesagt: „oder ein Tier in Menschengestalt“. Daher ist hier folgende Auslegung zu treffen: „ein Yakkha oder Preta, der die Gestalt eines Tieres oder eines Menschen angenommen hat“. Einige Lehrer sagen jedoch: „Es scheint, als würde ein Thullaccaya gelehrt, indem man Tiere, die in Menschengestalt existieren, als Sonderfall behandelt.“ Das ist nicht richtig, da „ein Tier oder eine Menschengestalt“ gesagt werden müsste, und weil diese Besonderheit in den Kommentaren nicht erwähnt wird. Mit dem Satz „Mit der Gestalt eines Yakkha oder Preta gestorben, gilt dasselbe Prinzip“ wird auf ein Thullaccaya verwiesen, da nur die Gestalt beim Tod maßgebend ist.

Mudhāti amūlena. So niddosoti tena tattha katapayogassa abhāvato, yadi pana sopi tattha kiñci karoti, na muccati evāti dassento evaṃ patitātiādimāha. Tattha evanti evaṃ mayā kateti attho[Pg.232]. Na nassissantīti adassanaṃ na gamissanti, na palāyissantīti adhippāyo. Suuddharā vā bhavissantīti idaṃ gambhīrassa opātassa pūraṇe payojanadassanaṃ. Uttāne kate opāte sīghaṃ amhehi gahetvā māretuṃ suuddharā bhavissantīti adhippāyo. Vippaṭisāre uppanneti mūlaṭṭhaṃ sandhāya vuttaṃ. Yadi pana pacchimopi labhitvā tattha vuttappakāraṃ kiñci katvā puna vippaṭisāre uppanne evaṃ karoti, tassāpi eseva nayo. Jātapathavī jātāti īdise puna aññena opāte khate tadā muccatīti dassanatthaṃ vuttaṃ, jātapathavīsadisaṃ katvā puna suṭṭhu koṭṭetvā daḷhataraṃ pūritepi muccatiyevāti gahetabbaṃ.

"Mudha" bedeutet: unentgeltlich (ohne Bezahlung). "So niddoso" (Er ist schuldfrei) bedeutet: weil er dort keine eigene Anstrengung unternommen hat. Um jedoch zu zeigen: „Wenn er aber dort auch nur das Geringste tut, wird er keineswegs frei“, sagte er „so Hineingefallene“ usw. Dabei bedeutet „evaṃ“: „so von mir getan“. "Na nassissanti" bedeutet: sie werden nicht unsichtbar werden, d.h. sie werden nicht entkommen. "Suuddharā vā bhavissanti" (Sie werden leicht herauszuheben sein): Dies zeigt den Nutzen beim Auffüllen einer tiefen Grube. Wenn die Grube flach gemacht wird, können sie von uns schnell ergriffen und getötet werden, d.h. sie werden leicht herauszuheben sein. "Vippaṭisāre uppanne" (Wenn Gewissensbisse entstehen) bezieht sich auf den ursprünglichen Besitzer der Grube. Wenn aber auch der spätere Besitzer die Grube übernimmt, dort etwas in der besagten Weise tut, und dann Gewissensbisse entstehen und er so handelt, gilt für ihn genau dasselbe. "Jātapathavī jātā" (Sie ist zu natürlicher Erde geworden): Dies wurde gesagt, um zu zeigen, dass man frei wird, wenn eine solche Grube wieder von einem anderen gegraben wird. Man muss verstehen: Selbst wenn man sie wie natürliche Erde macht, gut feststampft und fest auffüllt, wird man ebenfalls frei.

Thaddhataranti thirakaraṇatthaṃ aparāparāya pāsayaṭṭhiyā saddhiṃ bandhitvā vā tameva vā sithilabhūtapāsaṃ thaddhataraṃ bandhitvā ṭhapeti. Khāṇukanti pāsayaṭṭhibandhanakhāṇukaṃ. Tatthajātakayaṭṭhiṃ chinditvā muccatīti idaṃ araññe yathāṭhitameva daṇḍaṃ mūle acchinditvā pāsabandhanayoggaṃ katvā ṭhapitattā tattha aññopi koci pāsaṃ bandheyya, mūlaṭṭho na muccati, taṃ pana mūlepi chinditvā khaṇḍākhaṇḍaṃ katvā muccatīti dassanatthaṃ vuttaṃ. Rajjuketi vākehi ekavāraṃ vaṭṭitarajjuke. Sayaṃ vaṭṭitanti tanukavaṭṭitaṃ diguṇatiguṇatāpādanena attanā vaṭṭitaṃ. Ubbaṭṭetvāti pākatikaṃ katvā. Gopentopīti hīraṃ hīraṃ katvā gopentopi.

"Thaddhataraṃ" (Fester): Um es stabiler zu machen, bindet er es entweder mit einem weiteren Schlingenpfosten zusammen oder bindet eben diese locker gewordene Schlinge fester und stellt sie auf. "Khāṇukaṃ" bedeutet: den Holzpfahl, an dem der Schlingenpfosten festgebunden ist. "Tatthajātakayaṭṭhiṃ chinditvā muccati" (Wenn er den dort gewachsenen Ast abschneidet, wird er frei): Dies wird gesagt, um zu zeigen: Da man einen im Wald wachsenden Ast so wie er steht, ohne ihn an der Wurzel abzuschneiden, zum Binden einer Schlinge geeignet gemacht und so belassen hat, wird der ursprüngliche Errichter nicht frei, wenn ein anderer dort eine Schlinge anbringt. Schneidet er ihn jedoch auch an der Wurzel ab und zerlegt ihn in Stücke, wird er frei. "Rajjuke" bedeutet: bei Seilen, die einmal aus Bast gedreht wurden. "Sayaṃ vaṭṭitaṃ" bedeutet: ein dünnes Seil, das man selbst durch Verdoppeln oder Verdreifachen gedreht hat. "Ubbaṭṭetvā" bedeutet: indem man es in seinen normalen Zustand zurückversetzt. "Gopentopi" bedeutet: selbst wenn man es schützt, indem man es in Streifen zerlegt.

177. Ālambanarukkho vāti tatthajātakaṃ sandhāya vuttaṃ. Tadatthameva katvāti māraṇatthameva ayobījasamuṭṭhāpanādinā vāsiādiṃ satthaṃ kāretvā. Pākatikanti aññehi kataṃ pakatisatthameva labhitvā mūlaṭṭhena ṭhapitaṃ hotīti attho. Muccatīti mūlaṭṭho muccati. Visamaṇḍalanti mañcapīṭhādīsu ālittaṃ visamaṇḍalaṃ.

177. „oder ein Stützbaum“ ist mit Bezug auf die dort angebrachte Planke gesagt. „Eben zu diesem Zweck machend“ bedeutet: gerade in der Absicht zu töten, indem man eine Waffe wie eine Axt herstellen lässt, beispielsweise durch das Einschlagen von Eisennägeln. „Ein gewöhnliches“ bedeutet: Er erhält eine von anderen hergestellte, gewöhnliche Waffe, die von dem am Baumfuß Stehenden dort platziert wurde. „Ist befreit“ bedeutet: Der am Baumfuß Stehende ist frei vom Vergehen. „Ein Giftkreis“ ist ein auf Betten, Stühlen und Ähnlichem aufgetragener Giftkreis.

Vatvā asiṃ upanikkhipatīti ettha mukhena avatvā manasāva cintetvā upanikkhipanepi eseva nayo. Purimanayenāti yesaṃ hatthato mūlaṃ gahitantiādinā. Visabhāgarogo nāma kuṭṭhādivirūpabhāvato, gaṇḍapīḷakādi vā jīvitappavattiyā paccanīkattā.

In dem Satz „Nachdem er gesprochen hat, legt er das Schwert nieder“ gilt dieselbe Methode auch dann, wenn er nicht mit dem Mund spricht, sondern nur im Geist denkt und es niederlegt. „Nach der vorhergehenden Methode“ bezieht sich auf den Satz „von deren Hand das Geld genommen wurde“ und so weiter. Eine „unähnliche Krankheit“ bezeichnet Aussatz und Ähnliches wegen der Entstellung des Körpers, oder Beulen, Pusteln und Ähnliches, weil sie dem Fortbestehen des Lebens entgegenwirken.

178. Manāpiyepi eseva nayoti etena manāpiyaṃ rūpaṃ upasaṃharatīti ettha yaṃ vā manāparūpaṃ, tassa samīpe ṭhapeti, attanā vā manāpiyena rūpena [Pg.233] samannāgato tiṭṭhatītiādi yojetabbanti dasseti. Alaṅkaritvā upasaṃharatīti ‘‘alābhakena sussitvā maratū’’ti iminā adhippāyena upasaṃharati, teneva ‘‘sace uttasitvā marati, visaṅketo’’ti vuttaṃ. Alābhakena sussitvā maratīti ettha pārājikoti pāṭhaseso daṭṭhabbo. Mahākacchu nāma valliphalaviseso, yassa majjārapādasseva saṇṭhānaṃ dukkhasamphassāni sukhumalomāni ca honti. Haṃsapupphanti haṃsādīnaṃ pakkhalomaṃ sandhāya vadanti. Attano dhammatāya marati, anāpattīti pārājikaṃ sandhāya vuttaṃ dukkaṭā na muccanato.

178. Mit der Passage „Auch bei einem angenehmen gilt dieselbe Methode“ wird gezeigt, dass bei dem Satz „er führt ein angenehmes Objekt herbei“ Folgendes anzuwenden ist: Er stellt ein beliebiges angenehmes Objekt in dessen Nähe auf, oder er selbst steht da, ausgestattet mit einer angenehmen Gestalt, und so weiter. „Geschmückt herbeiführen“ bedeutet: Er führt es herbei in der Absicht: „Möge er aus Mangel austrocknen und sterben“; eben darum wurde gesagt: „Wenn er vor Schreck stirbt, ist es eine Abweichung vom Plan“. Bei „Er stirbt, indem er aus Mangel austrocknet“ ist zu verstehen, dass der Rest des Textes „Pārājika“ lautet. „Mahākacchu“ ist eine besondere Kletterpflanzenfrucht, deren Form wie die einer Katzenpfote ist und die feine, schmerzhaft zu berührende Haare besitzt. „Haṃsapuppha“ sagen sie in Bezug auf die Flügelfedern von Gänsen und anderen Vögeln. „Er stirbt durch seine eigene Natur, kein Vergehen“ ist mit Bezug auf ein Pārājika-Vergehen gesagt, da er nicht von einem Dukkaṭa-Vergehen befreit ist.

179. Asañciccāti idaṃ maraṇasaṃvattanikaupakkamassa asallakkhaṇaṃ sandhāya vuttanti āha iminā upakkamenātiādi. Ajānantassāti idaṃ pana maraṇasaṃvattanikavisādiupakkamakaraṇassa ajānanaṃ sandhāya vuttanti āha iminā ayaṃ marissatītiādi. Na maraṇādhippāyassāti idaṃ dukkhuppādakaṃ upakkamanti jānantassāpi maraṇādhippāyassa abhāvaṃ sandhāya vuttanti āha maraṇaṃ anicchantassātiādi. Anuppabandhābhāvāti domanassavīthīnaṃ nirantarappavattiabhāvā.

179. „Unbeabsichtigt“ ist im Hinblick auf das Nicht-Bemerken eines todbringenden Mittels gesagt; daher heißt es: „durch dieses Mittel“ und so weiter. „Für einen Unwissenden“ wiederum ist im Hinblick auf das Nicht-Wissen um die Anwendung eines todbringenden Mittels wie Gift gesagt; daher heißt es: „dadurch wird jener sterben“ und so weiter. „Nicht für einen, der die Absicht zu töten hat“ ist im Hinblick auf das Fehlen einer Tötungsabsicht gesagt, selbst wenn man weiß, dass das Mittel Schmerz erzeugt; daher heißt es: „für einen, der den Tod nicht wünscht“ und so weiter. „Wegen des Fehlens einer Fortsetzung“ bedeutet: wegen des Fehlens eines ununterbrochenen Ablaufs von Gedankenprozessen des Missmuts.

Padabhājanīyavaṇṇanānayo niṭṭhito.

Die Methode der Erklärung der Wortanalyse ist abgeschlossen.

Vinītavatthuvaṇṇanā

Die Erläuterung der entschiedenen Fälle.

180. Vohāravasenāti pubbabhāgavohāravasena, maraṇādhippāyassa sanniṭṭhāpakacetanākkhaṇe karuṇāya abhāvato kāruññena pāse baddhasūkaramocanaṃ (pārā. 153) viya na hotīti adhippāyo. ‘‘Yathāyunā’’ti vuttamevatthaṃ ‘‘yathānusandhinā’’ti pariyāyantarena vuttaṃ. Heṭṭhā kismiñci vijjamāne sāṭakaṃ valiṃ gaṇhātīti āha ‘‘yasmiṃ vali na paññāyatī’’ti. Paṭivekkhaṇañcetaṃ gihīnaṃ santake evāti daṭṭhabbaṃ. Pāḷiyaṃ musale ussiteti aññamaññaṃ upatthambhetvā dvīsu musalesu bhittiṃ apassāya ṭhapitesūti attho. Udukkhalabhaṇḍikanti udukkhalatthāya ānītaṃ dārubhaṇḍaṃ. Paribandhanti bhojanaparibandhaṃ, bhojanantarāyanti vuttaṃ hoti.

180. „Durch den Sprachgebrauch“ bedeutet: durch den Sprachgebrauch der vorhergehenden Phase; da im Moment des den Tod beschließenden Willens kein Mitgefühl vorhanden ist, ist dies nicht wie das Befreien eines in einer Schlinge gefangenen Schweins aus Mitgefühl – dies ist die Bedeutung. Dieselbe Bedeutung wie „gemäß der Lebenszeit“ wird mit dem synonymen Ausdruck „gemäß dem Zusammenhang“ ausgedrückt. Da ein Gewand Falten wirft, wenn sich darunter etwas befindet, heißt es: „auf dem keine Falte zu erkennen ist“. Dies ist als eine Prüfung zu verstehen, die sich nur auf das Eigentum von Laien bezieht. Im Pali-Text bedeutet „wenn Mörserkeulen aufgestellt sind“: wenn zwei Mörserkeulen einander stützend an die Wand gelehnt aufgestellt sind. „Udukkhalabhaṇḍikaṃ“ bezeichnet Holzmaterial, das für einen Mörser herbeigeholt wurde. „Hindernis“ bedeutet ein Hindernis für das Essen, womit eine Störung der Mahlzeit gemeint ist.

181. Aggakārikanti [Pg.234] ettha kārika-saddassa bhāvavacanattā ‘‘aggakiriya’’nti atthaṃ vatvāpi yasmā kiriyaṃ dātuṃ na sakkā, tasmā dānasaṅkhātāya aggakiriyāya yuttapiṇḍapātameva idha upacārayuttiyā aggakiriyāti gahetabbanti āha paṭhamaṃ laddhapiṇḍapātantiādi.

181. Bei dem Wort „aggakārika“ drückt das Wort „kārika“, da es ein Abstraktum ist, zwar die Bedeutung „Erstlingshandlung“ aus; da man jedoch eine Handlung nicht geben kann, ist hier durch metaphorische Verwendung unter „Erstlingshandlung“ eben die Almosenspeise zu verstehen, die mit dieser als Geben bezeichneten Erstlingshandlung verbunden ist; daher heißt es: „die zuerst erhaltene Almosenspeise“ und so weiter.

182-3. Daṇḍamuggaranikhādanavemādīnaṃ vasenāti ettha daṇḍo nāma dīghadaṇḍo. Muggaro nāma rasso. Vemaṃ nāma tantavāyānaṃ vatthavāyanaupakaraṇaṃ, yena vītaṃ tantaṃ ghaṭṭenti. Vibhattibyattayenāti vibhattivipariṇāmena. Visesādhigamoti samādhi vipassanā ca. Visesādhigamanti lokuttaradhammapaṭilābhaṃ. Byākaritvāti ārocetvā, idañca visesassa adhigatabhāvadassanatthaṃ vuttaṃ. Adhigatavisesā hi diṭṭhānugatiāpajjanatthaṃ lajjībhikkhūnaṃ avassaṃ adhigamaṃ byākaronti, adhigatavisesena pana abyākaritvāpi āhāraṃ upacchindituṃ na vaṭṭati, adhigamantarāyavinodanatthameva āhārūpacchedassa anuññātattā tadadhigame so na kātabbova. Kiṃ panādhigamaṃ ārocetuṃ vaṭṭatīti āha sabhāgānantiādi. Bhaṇḍakaṃ vā dhovantāti cīvaraṃ vā dhovantā. Dhovanadaṇḍakanti cīvaradhovanadaṇḍaṃ.

182-3. „Durch Stöcke, Keulen, Meißel, Weberschiffchen und so weiter“: Hier bezeichnet „Stock“ einen langen Stock. „Keule“ bezeichnet einen kurzen Schlägel. „Weberschiffchen“ bezeichnet das Gerät der Weber zum Stoffweben, mit dem sie das gewebte Gewebe zusammenschlagen. „Durch Vertauschung der Kasusendungen“ bedeutet durch Veränderung der Kasusendungen. „Erlangung des Besonderen“ ist Konzentration und Einsicht; „Erlangung des Besonderen“ meint das Erlangen der überweltlichen Lehre. „Nachdem er es verkündet hat“ bedeutet: nachdem er es mitgeteilt hat; dies ist gesagt, um das Erlangen des Besonderen aufzuzeigen. Denn diejenigen, die das Besondere erlangt haben, verkünden schamhaften Mönchen unweigerlich ihre Erlangung, damit diese ihrem Beispiel folgen. Für einen, der das Besondere erlangt hat, ist es jedoch nicht statthaft, die Nahrung zu verweigern, selbst ohne es zu verkünden, da das Einstellen der Nahrung nur zur Beseitigung von Hindernissen für die Erlangung erlaubt ist; bei dessen Erlangung darf dies also gar nicht getan werden. Warum aber ist es nicht statthaft, die Erlangung zu verkünden? Daher heißt es: „den Gleichgesinnten“ und so weiter. „Oder beim Waschen von Gegenständen“ bedeutet: beim Waschen von Roben. „Waschstock“ bezeichnet den Stock zum Waschen von Roben.

185. Maddāpetvā pāteti, visaṅketoti yathāṇattiyā akatattā vuttaṃ, yadi pana āṇāpako maddanampi maddāpanampi sandhāya vohāravasena ‘‘madditvā pātehī’’ti vadati, visaṅketo natthīti veditabbaṃ. ‘‘Maraṇavaṇṇaṃ vā saṃvaṇṇeyyā’’ti (pārā. 171) vuttattā āha ‘‘pariyāyo nāma natthī’’ti, pariyāyena āpattimokkho na hotīti adhippāyo. Avijāyanatthāya gabbhaggahaṇato puretarameva bhesajjaṃ dentassa kucchiyaṃ uppajjitvā gabbho vinassatīti iminā adhippāyena dinne tathāmarantānaṃ vasena kammabaddho, kucchiyaṃ na uppajjissatīti iminā adhippāyena dinne uppajjitvā maratu vā mā vā, nevatthi kammabaddho.

185. „Er lässt sie niedertreten und bringt die Frucht zum Abgang; es liegt eine Abweichung vom Befehl vor“ ist deshalb gesagt, weil es nicht gemäß dem Befehl ausgeführt wurde. Wenn jedoch der Befehlende sowohl das eigene Treten als auch das Niedertretenlassen meint und im üblichen Sprachgebrauch sagt: „Tritt sie nieder und bringe sie zum Abgang“, so ist zu wissen, dass keine Abweichung vorliegt. Weil gesagt wurde: „oder er preist das Lob des Todes“, heißt es: „Es gibt keinen Vorwand“; die Bedeutung ist, dass es keine Befreiung vom Vergehen durch einen Vorwand gibt. Wenn jemand Medizin gibt, noch vor der Empfängnis, damit keine Schwangerschaft eintritt, und sie in der Absicht gibt: „Möge der im Mutterleib entstehende Fötus zugrunde gehen“, so ist er im Falle ihres Sterbens durch die Tat gebunden. Wenn er sie hingegen in der Absicht gibt: „Möge im Mutterleib keine Empfängnis stattfinden“, und nach dem Geben entsteht sie und stirbt oder stirbt nicht, so liegt keine Bindung durch die Tat vor.

Sahadhammikānanti ekassa satthu sāsane sahasikkhamānadhammānaṃ, sahadhamme vā sikkhāpade sikkhanabhāvena niyuttānaṃ. Samasīlasaddhānantiādinā dussīlānaṃ bhinnaladdhikānañca akātumpi labbhatīti dasseti. Ñātakapavāritaṭṭhānatoti [Pg.235] attano tesaṃ vā ñātakapavāritaṭṭhānato. Ariyehi akatā ayuttavasena akatapubbā viññatti akataviññatti.

„Für die Gefährten im heiligen Leben“ meint jene, die gemeinsam in der Lehre desselben Lehrers üben, oder jene, die sich dem Üben der Übungsregeln in der gemeinsamen Lehre widmen. Mit den Worten „für diejenigen mit gleicher Tugend und gleichem Vertrauen“ und so weiter zeigt er, dass es statthaft ist, für Sittenlose und solche mit abweichenden Ansichten keine Behandlung durchzuführen. „Aus dem Bereich von Verwandten und Eingeladenen“ bedeutet aus dem Bereich der eigenen Verwandten oder Eingeladenen oder denen jener kranken Gefährten. Eine „nicht getätigte Bitte“ ist eine Bitte, die von den Edlen wegen Unangemessenheit niemals zuvor getätigt wurde.

Paṭiyādiyatīti sampādiyati. Akātuṃ na vaṭṭatīti ettha dukkaṭaṃ vadanti, ayuttatāvaseneva panettha akaraṇapaṭikkhepo yutto, na āpattivasenāti gahetabbaṃ. Yāva ñātakā passantīti yāva tassa ñātakā passanti.

„Wird vorbereitet“ bedeutet: wird vollbracht. Zu dem Satz „Es ist nicht statthaft, es nicht zu tun“ sagen sie: „Es ist ein Dukkaṭa-Vergehen“. Hierbei ist jedoch zu verstehen, dass die Ablehnung des Nicht-Tuns lediglich aufgrund der Unangemessenheit angebracht ist, nicht aber wegen eines eigentlichen Vergehens. „Solange die Verwandten zusehen“ bedeutet: solange die Verwandten jenes Helfers zusehen.

Pitubhaginī pitucchā. Mātubhātā mātulo. Nappahontīti kātuṃ na sakkonti. Na yācantīti lajjāya na yācanti. ‘‘Ābhogaṃ katvā’’ti vuttattā aññathā dentassa āpattiyeva. Keci pana ‘‘ābhogaṃ akatvāpi dātuṃ vaṭṭatī’’ti vadanti, taṃ na yuttaṃ bhesajjakaraṇassa pāḷiyaṃ ‘‘anāpatti bhikkhu pārājikassa, āpatti dukkaṭassā’’ti (pārā. 187) evaṃ antarāpattidassanavasena sāmaññato paṭikkhittattā, aṭṭhakathāyaṃ avuttappakārena karontassa sutteneva āpatti siddhāti daṭṭhabbā, teneva aṭṭhakathāyampi ‘‘tesaññeva santaka’’ntiādi vuttaṃ. Aññesanti asālohitānaṃ, tenāha etesaṃ puttaparamparāyātiādi. Kulaparivaṭṭoti kulasmiṃ ñātiparamparā. Bhesajjaṃ karontassāti yathāvuttavidhinā karontassa, ‘‘tāvakālikaṃ dassāmī’’ti ābhogaṃ akatvā dentassāpi pana antarāpatti dukkaṭaṃ vinā micchājīvaṃ vā kuladūsanaṃ vā na hotiyeva, tenāha – ‘‘vejjakammaṃ vā kuladūsakāpatti vā na hotī’’ti. Ñātakānañhi santakaṃ yācitvāpi gahetuṃ vaṭṭati, tasmā tattha kuladūsanādi na siyā. Sabbapadesūti ‘‘cūḷamātuyā’’tiādīsu sabbapadesu.

Die Schwester des Vaters wird Vatersschwester genannt. Der Bruder der Mutter wird Mutterbruder genannt. „Sie vermögen nicht“ bedeutet, sie können es nicht tun. „Sie bitten nicht“ bedeutet, sie bitten aus Schamgefühl nicht. Wegen der Aussage „nachdem man eine Absicht gefasst hat“ gibt es für einen, der es anders gibt, gewiss ein Vergehen. Einige sagen jedoch: „Selbst ohne eine Absicht zu fassen, ist es zulässig zu geben“; das ist nicht richtig, weil das Ausüben von Medizin im Pali-Text allgemein abgewiesen wurde, indem ein Zwischenvergehen aufgezeigt wurde mit: „Es liegt kein Vergehen für einen Bhikkhu [hinsichtlich] einer Pārājika-Regel vor, aber ein Dukkaṭa-Vergehen [liegt vor]“. Es ist so zu sehen, dass für einen, der es auf eine im Kommentar nicht genannte Weise tut, das Vergehen allein durch das Sutta erwiesen ist. Eben deshalb wurde auch im Kommentar gesagt: „Nur das Eigentum von eben diesen“ usw. „Anderen“ bedeutet Nicht-Blutsverwandten; deshalb sagte er: „in der Generationenfolge ihrer Söhne“ usw. „Familienkreis“ bedeutet die Verwandtschaftsfolge innerhalb einer Familie. „Für einen, der Medizin herstellt“ bedeutet für einen, der es nach der erwähnten Methode tut. Doch selbst für einen, der gibt, ohne die Absicht zu fassen: „Ich werde es nur vorübergehend geben“, entsteht außer dem Dukkaṭa-Zwischenvergehen gewiss weder falscher Lebensunterhalt noch das Verderben von Familien. Deshalb sagte er: „Weder eine ärztliche Tätigkeit noch das Vergehen des Verderbens von Familien liegt vor.“ Denn es ist zulässig, das Eigentum von Verwandten selbst nach dem Bitten anzunehmen, daher gäbe es dort kein Verderben von Familien usw. „In allen Wörtern“ bedeutet in allen Wörtern wie „kleine Mutter“ usw.

Upajjhāyassa āharāmāti idaṃ upajjhāyena ‘‘mama ñātakānaṃ bhesajjaṃ āharathā’’ti āṇattehi kattabbavidhidassanatthaṃ vuttaṃ, iminā ca sāmaṇerādīnaṃ apaccāsāyapi parajanassa bhesajjakaraṇaṃ na vaṭṭatīti dasseti. Vuttanayena pariyesitvāti iminā ‘‘bhikkhācāravattena vā’’ti iminā, ‘‘ñātisāmaṇerehī’’ti iminā ca vuttamatthaṃ atidisati. Apaccāsīsantenāti āgantukacorādīnaṃ karontenāpi ‘‘manussā nāma upakārakā hontī’’ti attano tehi lābhaṃ apatthayantena. Paccāsāya karontassa pana vejjakammakuladūsanādidoso hotīti adhippāyo. ‘‘Evaṃ upakāre kate sāsanaguṇaṃ [Pg.236] ñatvā pasīdanti, saṅghassa vā upakārakā hontī’’ti karaṇe pana doso natthi. Keci pana ‘‘apaccāsīsantena āgantukādīnaṃ paṭikkhittapuggalādīnampi dātuṃ vaṭṭatī’’ti vadanti, taṃ na yuttaṃ kattabbākattabbaṭṭhānavibhāgassaniratthakattappasaṅgato ‘‘apaccāsīsantena sabbesaṃ dātuṃ kātuñca vaṭṭatī’’ti ettakamattasseva vattabbato. Apaccāsīsanañca micchājīvakuladūsanādidosanisedhanatthameva vuttaṃ bhesajjakaraṇasaṅkhatāya imissā antarāpattiyā muccanatthaṃ āgantukacorādīnaṃ anuññātānaṃ dāneneva tāya āpattiyā muccanatoti gahetabbaṃ. Teneva apaccāsīsantenāpi akātabbaṭṭhānaṃ dassetuṃ saddhaṃ kulantiādi vuttaṃ. Pucchantīti iminā diṭṭhadiṭṭharogīnaṃ pariyāyenāpi vatvā vicaraṇaṃ ayuttanti dasseti. Pucchitassāpi pana paccāsīsantassa pariyāyakathāpi na vaṭṭatīti vadanti.

„Wir bringen dies für den Upajjhāya“ – dies wurde gesagt, um die Methode aufzuzeigen, die von jenen anzuwenden ist, die vom Upajjhāya angewiesen wurden: „Bringt Medizin für meine Verwandten“. Und dadurch zeigt er, dass das Ausüben von Medizin für Fremde für Novizen usw. selbst ohne Gewinnerwartung nicht zulässig ist. Mit „nachdem man auf die beschriebene Weise gesucht hat“ verweist er auf die bereits genannte Bedeutung durch „oder durch die Pflicht des Almosengangs“ und durch „durch verwandte Novizen“. „Von einem, der nichts erwartet“ bedeutet: selbst wenn er die Behandlung für Fremde, Diebe usw. durchführt, ohne für sich selbst einen Gewinn von ihnen zu wünschen, indem er denkt: „Menschen sind wahrlich hilfreich“. Für einen, der es jedoch in Erwartung von Gewinn tut, liegt der Fehler der ärztlichen Tätigkeit, des Verderbens von Familien usw. vor – dies ist die Absicht. „Wenn auf diese Weise Hilfe geleistet wurde, erkennen sie den Wert der Lehre und fassen Vertrauen, oder sie werden dem Saṅgha behilflich“ – wenn man es in diesem Sinne tut, liegt jedoch kein Fehler vor. Einige sagen jedoch: „Wer nichts erwartet, darf selbst abgewiesenen Personen wie Fremden usw. geben.“ Das ist nicht richtig, da es zu der Unhaltbarkeit führen würde, dass die Unterscheidung zwischen dem, was zu tun ist und was nicht zu tun ist, nutzlos wäre, und weil man dann bloß sagen müsste: „Wer nichts erwartet, darf allen geben und für alle tun.“ Und das Nicht-Erwarten wurde nur gesagt, um Fehler wie falschen Lebensunterhalt, Verderben von Familien usw. auszuschließen, nicht aber, um von diesem Zwischenvergehen, das als medizinische Behandlung bezeichnet wird, zu befreien. Man muss verstehen, dass die Befreiung von diesem Vergehen nur dadurch geschieht, dass man erlaubten Personen wie Fremden, Diebe usw. gibt. Gerade deshalb wurde, um den Ort aufzuzeigen, an dem selbst von einem, der nichts erwartet, nichts getan werden darf, gesagt: „eine gläubige Familie“ usw. Mit „sie fragen“ zeigt er, dass es unangebracht ist, herumzugehen und selbst in Andeutungen zu jedem Kranken zu sprechen, den man sieht. Sie sagen aber, dass selbst für einen, der gefragt wird, wenn er Gewinn erwartet, selbst eine andeutende Rede nicht zulässig ist.

Samullapesīti apaccāsīsanto evaṃ aññamaññaṃ kathaṃ samuṭṭhāpesi. Ācariyabhāgoti vinayācāraṃ akopetvā bhesajjācikkhaṇena vejjācariyabhāgoti attho. Pupphapūjanatthāya sampaṭicchiyamānaṃ rūpiyaṃ attano santakattabhajanena nissaggiyamevāti āha ‘‘kappiyavasena gāhāpetvā’’ti, ‘‘amhākaṃ rūpiyaṃ na vaṭṭati, pupphapūjanatthaṃ pupphaṃ vaṭṭatī’’tiādinā paṭikkhipitvā kappiyena kammena gāhāpetvāti attho.

„Er unterhielt sich“ bedeutet: ohne etwas zu erwarten, regte er so ein gegenseitiges Gespräch an. „Anteil des Lehrers“ bedeutet: der Anteil des Arztes als Lehrer durch das Erklären von Medizin, ohne das klösterliche Verhalten zu verletzen. Da Silber, das für die Blumenverehrung angenommen wird, bei Übergang in das eigene Eigentum durchaus ein Nissaggiya-Vergehen darstellt, sagte er: „indem man es auf zulässige Weise annehmen lässt“. Dies bedeutet: nachdem man es mit den Worten abgewiesen hat: „Für uns ist Silber nicht zulässig, für die Blumenverehrung sind Blumen zulässig“ usw., lässt man es durch eine zulässige Handlung annehmen.

Yadi ‘‘parittaṃ karothā’’ti vutte karonti, bhesajjakaraṇaṃ viya gihikammaṃ viya hotīti ‘‘na kātabba’’nti vuttaṃ. ‘‘Parittaṃ bhaṇathā’’ti vutte pana dhammajjhesanattā anajjhiṭṭhenapi bhaṇitabbo dhammo, pageva ajjhiṭṭhenāpīti ‘‘kātabba’’nti vuttaṃ. Cāletvā suttaṃ parimajjitvāti idaṃ ‘‘parittāṇaṃ ettha pavesemī’’ti cittena evaṃ kate parittāṇā tattha pavesitā nāma hotīti vuttaṃ. Vihārato…pe… dukkaṭanti idaṃ aññātakagahaṭṭhe sandhāya vuttanti vadanti. Pādesu udakaṃ ākiritvāti idaṃ tasmiṃ dese cārittavasena vuttaṃ. Vuttañhi ‘‘tattha pāḷiyā nisinnānaṃ bhikkhūnaṃ pādesu rogavūpasamanādiatthāya udakaṃ siñcitvā parittaṃ kātuṃ suttañca ṭhapetvā ‘parittaṃ bhaṇathā’ti vatvā gacchanti. Evañhi kariyamāne yadi pāde apanenti, manussā taṃ avamaṅgalanti maññanti, rogo vā na vūpasamissatī’’ti. Tenāha ‘‘na pādā apanetabbā’’ti. Matasarīradassane viya kevalaṃ susānadassanepi ‘‘idaṃ jātānaṃ sattānaṃ khayagamanaṭṭhāna’’nti maraṇasaññā uppajjatīti [Pg.237] āha ‘‘sīvathikadassane…pe… ‘maraṇassatiṃ paṭilabhissāmā’ti kammaṭṭhānasīsena gantuṃ vaṭṭatī’’ti. Lesakappaṃ akatvā samuppannasuddhacittena ‘‘parivāratthāya āgacchantū’’ti vuttepi gantuṃ vaṭṭati.

Wenn sie es tun, wenn gesagt wird: „Macht Paritta“, ist es wie das Praktizieren von Medizin oder wie die Beschäftigung von Laien; daher wurde gesagt: „Es soll nicht getan werden“. Wenn jedoch gesagt wird: „Rezitiert das Paritta“, soll die Lehre wegen der Aufforderung zum Dhamma selbst von einem Unaufgeforderten rezitiert werden, wie viel mehr von einem Aufgeforderten; daher wurde gesagt: „Es soll getan werden“. „Nachdem man den Faden bewegt und abgerieben hat“ – dies wurde gesagt, weil, wenn man dies mit dem Gedanken tut: „Ich lasse die Schutzmacht hier hineinfließen“, die Schutzmacht als darin eingeflossen gilt. „Vom Kloster aus ... [und so weiter] ... ein Dukkaṭa-Vergehen“ – dies wurde in Bezug auf nicht verwandte Hausväter gesagt, so sagen sie. „Nachdem man Wasser auf die Füße gegossen hat“ – dies wurde gemäß dem Brauch in jenem Land gesagt. Denn es wurde gesagt: „Dort gießen sie Wasser auf die Füße der in einer Reihe sitzenden Bhikkhus, um Krankheiten zu lindern usw., führen das Paritta-Ritual durch, legen den Faden hin, sagen „Rezitiert das Paritta“ und gehen weg. Wenn man nämlich so verfährt und sie die Füße wegziehen, halten die Menschen das für unheilvoll oder denken, dass die Krankheit nicht geheilt wird.“ Deswegen sagte er: „Die Füße dürfen nicht weggezogen werden.“ Wie beim Anblick eines Leichnams entsteht selbst beim bloßen Anblick eines Friedhofs die Wahrnehmung des Todes: „Dies ist der Ort des Vergehens für die geborenen Wesen.“ Deswegen sagte er: „Beim Anblick einer Grabstätte ... [und so weiter] ... es ist angemessen hinzugehen, mit dem Meditationsobjekt als Hauptziel, indem man denkt: „Wir werden die Achtsamkeit auf den Tod erlangen““. Ohne Vorwand, mit einem rein entstandenen Geist, ist es angemessen zu gehen, selbst wenn gesagt wird: „Mögen sie zur Begleitung mitkommen“.

Anāmaṭṭhapiṇḍapātoti aggahitaaggo, aparibhuttoti attho. Kahāpaṇagghanako hotīti iminā dāyakehi bahubyañjanena sampādetvā sakkaccaṃ dinnabhāvaṃ dīpeti. Thālaketi saṅghike kaṃsādimaye thālake, pattopi ettha saṅgayhati. Na vaṭṭatīti iminā dukkaṭanti dasseti. Dāmarikacorassāti rajjaṃ patthentassa pākaṭacorassa. Adīyamānepi ‘‘na dentī’’ti kujjhantīti sambandho. Āmisassa dhammassa ca alābhena attano parassa ca antare sambhavantassa chiddassa ca vivarassa paṭisantharaṇaṃ pidahanaṃ paṭisanthāro, so pana dhammāmisavasena duvidho. Tattha āmisapaṭisanthāraṃ sandhāya ‘‘kassa kātabbo, kassa na kātabbo’’ti vuttaṃ. ‘‘Āgantukassa vā…pe… kattabbo yevā’’ti saṅkhepato vuttamatthaṃ pākaṭaṃ kātuṃ āgantukaṃ tāvātiādimāha. Khīṇaparibbayanti iminā agatibhāvaṃ kāruññabhājanatañca dasseti, tena ca tabbidhurānaṃ samiddhānaṃ dāyakādīnaṃ āgantukattepi dātuṃ na vaṭṭatīti siddhaṃ hoti. Taṇḍulādimhi dātabbe sati ‘‘avelāyaṃ…pe… na vattabbo’’ti vuttaṃ. ‘‘Apaccāsīsantenā’’ti vatvā paccāsīsanappakāraṃ dassetuṃ manussā nāmātiādi vuttaṃ. Ananuññātānaṃ pana apaccāsīsantenāpi dātuṃ na vaṭṭati saddhādeyyavinipātattā, paccāsīsāya pana sati kuladūsanampi hoti.

„Unberührte Almosenspeise“ (anāmaṭṭhapiṇḍapāto) bedeutet eine Speise, von der die Erstlingsgabe noch nicht genommen und die noch ungenossen ist. Mit den Worten „Es hat den Wert eines Kahāpaṇa“ zeigt er, dass die Spender sie mit reichlich Beilagen zubereitet und ehrfurchtsvoll dargebracht haben. „In einer Schale“ (thālake) bedeutet in einer der Gemeinde gehörenden Schale aus Bronze usw.; auch eine Almosenschale ist hierin eingeschlossen. Mit den Worten „Es ist unzulässig“ zeigt er ein Vergehen des Fehlverhaltens (Dukkaṭa) an. „Einem aufrührerischen Räuber“ (dāmarikacorassa) bezieht sich auf einen berüchtigten Räuber, der nach der Herrschaft strebt. Der Satzzusammenhang lautet: Selbst wenn nichts gegeben wird, werden sie zornig und denken: „Sie geben uns nichts.“ Das Schließen bzw. Abdecken einer Kluft oder Lücke, die zwischen einem selbst und anderen entsteht, weil man entweder materielle Dinge (āmisa) oder die Lehre (dhamma) nicht erhält, wird als Entgegenkommen (paṭisanthāra) bezeichnet; dieses ist zweifach: durch die Lehre oder durch materielle Dinge. Im Hinblick auf das materielle Entgegenkommen wurde dabei gesagt: „Wem soll es erwiesen werden, wem soll es nicht erwiesen werden?“ Um den kurz dargelegten Sinn von „Einem Neuankömmling oder ... soll es wahrlich erwiesen werden“ zu verdeutlichen, sagte er: „Zuerst dem Neuankömmling“ usw. Mit dem Wort „mit erschöpftem Reiseproviant“ (khīṇaparibbayaṃ) zeigt er das Freisein von den Fehlwegen (agati) und die Würdigkeit für Mitgefühl auf, und damit ist bewiesen, dass es nicht zulässig ist, wohlhabenden Spendern usw., die das Gegenteil davon sind, etwas zu geben, selbst wenn sie als Gäste kommen. Wenn Reis usw. zu geben ist, wurde gesagt: „Zu unpassender Zeit ... soll man nicht sprechen.“ Nachdem er gesagt hat: „Ohne Erwartung einer Gegenleistung“, wird „Menschen genannt ...“ usw. gesagt, um die Art und Weise der Erwartungshaltung aufzuzeigen. Denen jedoch, die keine Erlaubnis erhalten haben, darf man selbst ohne Erwartung einer Gegenleistung nichts geben, da dies eine Verschwendung von Glaubensspenden darstellt. Wenn jedoch eine Erwartungshaltung vorliegt, kommt es zudem zur Verderbnis von Familien (kuladūsana).

Ubbāsetvāti samantato tiyojanaṃ vilumpante manusse palāpetvā. Varapotthakacittattharaṇanti anekappakāraitthipurisādiuttamarūpavicittaṃ attharaṇaṃ.

„Vertrieben habend“ (ubbāsetvā) bedeutet, dass man die Menschen vertrieben hat, die in einem Umkreis von drei Meilen (Yojanas) plünderten. „Eine Decke mit edlen Stoffzeichnungen“ (varopotthakacittattharaṇaṃ) bezeichnet eine Decke, die mit vielfältigen, hervorragenden Abbildungen von Frauen, Männern usw. verziert ist.

187. Sattarasavaggiyesu pubbe ekassa aṅgulipatodakena māritattā sesesu soḷasajanesu udaraṃ āruhitvā nisinnamekaṃ ṭhapetvā ‘‘sesāpi pannarasa janā’’ti vuttaṃ. Adūhalapāsāṇā viyāti adūhale āropitapāsāṇā viya. Kammādhippāyāti tajjanīyādikammakaraṇādhippāyā.

187. Weil zuvor unter den Siebzehn einer durch Kitzeln mit den Fingern getötet worden war, wurde unter Ausschluss des einen, der auf dem Bauch saß, über die verbleibenden sechzehn Personen gesagt: „Auch die übrigen fünfzehn Personen“. „Wie Steine auf einer Wippe“ (adūhalapāsāṇā viya) bedeutet wie Steine, die auf eine Wippvorrichtung gelegt wurden. „In der Absicht einer formellen Handlung“ (kammādhippāyā) bedeutet in der Absicht, ein Tadelungsverfahren (tajjanīyakamma) oder ein anderes formelles Verfahren durchzuführen.

Āvāhetvāti [Pg.238] āvisāpetvā. Rūpaṃ katvā hatthapādādīni chindantīti tasmiṃ piṭṭhādimaye rūpe amanussaṃ āvāhetvā tassa hatthapādādīni chindanti. Sakkaṃ devarājānaṃ māreyyāti idaṃ sambhāvanavasena vuttaṃ. Na hi tādisā mahānubhāvā yakkhā satthaghātārahā honti devāsurayuddhepi tesaṃ satthappahārena maraṇābhāvā.

„Herbeigerufen habend“ (āvāhetvā) bedeutet, dass man sie hat Besitz ergreifen lassen. „Sie fertigen eine Figur an und schneiden Hände, Füße usw. ab“ bedeutet, dass sie einen Geist (amanussa) in jene aus Mehl usw. hergestellte Figur rufen und dann die Hände, Füße usw. dieser Figur abschneiden. „Sie könnten sogar Sakka, den König der Götter, töten“ – dies wurde im Sinne einer hypothetischen Überhöhung gesagt. Denn solche Yakkhas von großer Macht können nicht mit einer Waffe getötet werden, da sie selbst im Krieg zwischen Göttern und Asuras nicht durch den Hieb einer Waffe sterben.

188. Pahāro na dātabboti sambandho. Amanussaṃ kodhacittena paharantassa dukkaṭameva. Cikicchādhippāyena paharantassa anācāroti gahetabbo. Tālapaṇṇaṃ…pe… bandhitabbanti amanussā tālapaṇṇabandhanena palāyantīti katvā vuttaṃ, idañca gihīnaṃ vejjakammavasena kātuṃ na vaṭṭati.

188. Der Satzzusammenhang lautet: „Ein Schlag darf nicht versetzt werden.“ Für einen Mönch, der einen Geist mit zorniger Gesinnung schlägt, liegt nur ein Vergehen des Fehlverhaltens (Dukkaṭa) vor. Für jemanden, der in der Absicht zu heilen schlägt, ist dies als ungebührliches Verhalten (anācāra) aufzufassen. „Ein Palmblatt ... soll umgebunden werden“ wurde gesagt, weil Geister fliehen, wenn man ein Palmblatt umbindet. Und dies für Laien im Zuge einer medizinischen Behandlung zu tun, ist nicht zulässig.

189. Yo rukkhena otthatopi na maratītiādīsu yaṃ vattabbaṃ, taṃ bhūtagāmasikkhāpadaṭṭhakathāyaṃ sayameva vakkhati, taṃ tattheva gahetabbaṃ.

189. Was in den Passagen wie „Wer, selbst wenn er von einem Baum erdrückt wird, nicht stirbt“ usw. zu sagen ist, das wird der Kommentarautor selbst im Kommentar zur Bhūtagāma-Trainingsregel darlegen; dies ist genau dort zu entnehmen.

190. Dabbūpakaraṇānīti kehici chinditvā ṭhapitāni sapariggahitāni sandhāya vuttaṃ. Tattha hi ṭhānācāvanābhāvena vināsādhippāyassa dukkaṭaṃ vuttaṃ. Khiḍḍādhippāyenāpi dukkaṭanti sukkhatiṇādīsu aggikaraṇaṃ sandhāya vuttaṃ, allesu pana kīḷādhippāyenapi karontassa pācittiyameva. Paṭipakkhabhūto, paṭimukhaṃ gacchanto vā aggi paṭaggi, tassa allatiṇādīsupi dānaṃ anuññātaṃ, taṃ dentena dūrato āgacchantaṃ dāvaggiṃ disvā vihārassa samantato ekakkhaṇe adatvā ekadesato paṭṭhāya vihārassa samantato saṇikaṃ jhāpetvā yathā mahantopi aggi vihāraṃ pāpuṇituṃ na sakkoti, evaṃ vihārassa samantā abbhokāsaṃ katvā paṭaggi dātabbo, so dāvaggino paṭipathaṃ gantvā ekato hutvā tena saha nibbāti. Parittakaraṇanti samantā rukkhatiṇādicchedanaparikhākhaṇanādiārakkhakaraṇaṃ, tenāha tiṇakuṭikānaṃ samantā bhūmitacchanantiādi.

190. „Baumaterialien“ (dabbūpakaraṇāni) wurde im Hinblick auf im Eigentum befindliche Gegenstände gesagt, die von jemandem gefällt und gelagert wurden. Denn da es in diesem Fall kein Bewegen von der Stelle gibt, wurde für jemanden, der in der Absicht der Zerstörung handelt, ein Vergehen des Fehlverhaltens (Dukkaṭa) erklärt. „Auch in spielerischer Absicht liegt ein Fehlverhalten (Dukkaṭa) vor“ wurde im Hinblick auf das Entzünden von trockenem Gras usw. gesagt. Bei feuchtem Gras jedoch führt dies für einen Mönch, der es selbst in spielerischer Absicht tut, zu einem Vergehen, das Sühne erfordert (Pācittiya). Ein Gegenfeuer (paṭaggi) ist ein Feuer, das als Gegengewicht dient oder dem herannahenden Feuer entgegengeht. Dessen Legen ist selbst auf feuchtem Gras usw. gestattet. Wenn man dieses legt, sollte man, sobald man ein herannahendes Waldfeuer aus der Ferne sieht, es nicht augenblicklich rings um das Kloster legen, sondern an einer Stelle beginnen, es allmählich rings um das Kloster brennen lassen, und auf diese Weise eine freie Fläche rings um das Kloster schaffen, sodass selbst ein großes Feuer das Kloster nicht erreichen kann; so soll das Gegenfeuer gelegt werden. Dieses geht dem Waldfeuer entgegen, vereinigt sich mit ihm und erlischt gemeinsam mit ihm. „Schutzvorkehrungen treffen“ (parittakaraṇaṃ) bedeutet das Treffen von Schutzmaßnahmen ringsherum, wie das Abholzen von Bäumen, das Mähen von Gras, das Ausheben von Gräben usw. Deshalb sagte er: „Das Einebnen des Bodens rings um die Grashütten“ usw.

191. Khettameva otiṇṇattā pārājikanti dvīsu ekassāpi antogadhattā ‘‘dvīhī’’ti vuttakhette ekassāpi otiṇṇattā pārājikaṃ, ‘‘dvīhi eva mārehi na ekenā’’ti niyamite pana ekeneva mārite natthi pārājikanti vadanti, evaṃ dve eva purisātiādīsupi. Pubbe katasīsacchedapayogato añño payogo jīvitindriyupacchedako na upalabbhati, paṭhamena payogenassa [Pg.239] jīvitindriyaṃ upacchijjatīti ‘‘sīsacchedakassā’’ti vuttaṃ, yaṃ pana sāratthadīpaniyaṃ ‘‘jīvitindriyassa avijjamānattā’’ti kāraṇaṃ vuttaṃ, taṃ akāraṇaṃ jīvitindriyasannissitacittasantatiṃ vinā ukkhipanasannirujjhanādivasappavattassa gamanassa asambhavato. Na hi vāyuvegena paṇṇapaṭādayo viya kāyo gacchati, na ca ukkhipane pavattāva cittajaviññattiādayova nikkhipanādinopi hetubhūtāti sakkā vattuṃ vicchinditvā pavattanato. Pubbe anāhitavegāpi hi kāci sarīsapajāti dvidhā chinnā chedanamattā dvīhi vibhāgehi katipayakkhaṇaṃ dvīsu disāsu gacchati, tattha ca yasmiṃ bhāge hadayavatthu tiṭṭhati, tatraṭṭhaṃ pañcadvārāvajjanacittaṃ dvīsupi bhāgesu kāyappasāde ghaṭṭitaṃ phoṭṭhabbaṃ ālambitvā uppajjati, tato tadārammaṇameva yathārahamekasmiṃ bhāge ekadā aññasmiṃ aññadāti evaṃ pariyāyena kāyaviññāṇaṃ uppajjati, tato hadayavatthusmiṃyeva sampaṭicchanādivīthicittāni bhavaṅgantaritāni manodvāravīthiviññāṇāni ca viññattijanakāni uppajjanti, ye hi ubhayabhāgā gacchanti vā calanti vā phandanti vā. Cittassa pana lahuparivattiyā ekakkhaṇe ubhayabhāgāpi calantā viya upaṭṭhahanti, seyyathāpi nāma kukkuḷādinarakesu nimuggasakalasarīrassa sattassa ekasmiṃ khaṇe sakalasarīrepi kāyaviññāṇadukkhaṃ uppajjamānaṃ viya upaṭṭhāti, evaṃsampadamidaṃ daṭṭhabbaṃ, tato pana yasmiṃ bhāge jīvitindriyaṃ sasesakammajarūpaṃ nirujjhati, tattha kāyaviññāṇaṃ nappavattati, hadayavatthusahitabhāgeyeva yāva jīvitindriyanirodhā pavattati.

191. „Wegen des Eintritts in das Gebiet selbst liegt ein Pārājika vor“: Da auch ein einzelner Schlag in zweien enthalten ist, führt auch ein einzelner Schlag, der in dem mit „durch zwei“ bezeichneten Bereich eintrifft, zu einem Pārājika. Wenn jedoch bestimmt wurde: „Töte nur mit zweien, nicht mit einem!“, und man tötet mit nur einem Schlag, dann sagen sie, gibt es kein Pārājika. Ebenso verhält es sich bei Formulierungen wie „nur zwei Männer“ usw. Außer der zuvor ausgeführten Handlung des Enthauptens ist keine andere Handlung, die die Lebenskraft (jīvitindriya) abschneidet, zu finden. Da durch die erste Handlung seine Lebenskraft abgeschnitten wird, heißt es „für den Enthauptenden“. Der Grund jedoch, der im Sāratthadīpanī genannt wird, nämlich „wegen des Nichtvorhandenseins der Lebenskraft“, ist kein gültiger Grund. Denn ohne den auf der Lebenskraft beruhenden Bewusstseinsstrom (cittasantati) ist eine Fortbewegung, die durch Heben, Senken, Anhalten usw. stattfindet, unmöglich. Denn der Körper bewegt sich nicht wie Blätter, Tücher usw. durch die Kraft des Windes fort. Und man kann nicht sagen, dass die beim Heben auftretenden geistgeborenen Ankündigungen (cittaja-viññatti) usw. auch die Ursache für das Senken usw. sind, da sie unterbrochen nacheinander entstehen. Denn manche Kriechtierarten (sarīsapajāti), selbst wenn sie zuvor keinen Schwung genommen haben, bewegen sich, wenn sie in zwei Hälften geschnitten werden, im Moment des Durchschneidens mit beiden Teilen für einige Augenblicke in zwei Richtungen. Und dabei entsteht in dem Teil, in dem die Herz-Basis (hadayavatthu) verbleibt, das dort befindliche Fünf-Türen-Zuwendungsbewusstsein (pañcadvārāvajjanacitta), indem es das Tastobjekt (phoṭṭhabba) zum Objekt nimmt, das an der Körpersensitivität (kāyappasāda) in beiden Teilen angerührt wurde. Danach entsteht ebendieses Objekt habend das Körperbewusstsein (kāyaviññāṇa) entsprechend in einem Teil zu einer Zeit und im anderen Teil zu einer anderen Zeit, also abwechselnd. Danach entstehen genau in der Herz-Basis die Prozessbewusstseine wie das Empfangen (sampaṭicchana) usw. sowie die durch das Unterbewusstsein (bhavaṅga) unterbrochenen Geisttor-Prozessbewusstseine, welche körperliche Ankündigungen (viññatti) erzeugen, wodurch sich beide Teile fortbewegen, bewegen oder zucken. Aufgrund des raschen Wechsels des Geistes erscheint es jedoch so, als ob sich im selben Augenblick beide Teile bewegen würden. Dies ist genau so wie bei einem Wesen, dessen ganzer Körper in den Höllen wie der heißen Aschehölle (kukkuḷa) versunken ist, wo es im selben Moment so erscheint, als ob das durch das Körperbewusstsein erfahrene Leiden im gesamten Körper gleichzeitig entstünde. Auf diese Weise ist diese Analogie als zutreffend zu betrachten. Danach aber, in jenem Teil, in dem die Lebenskraft zusammen mit der verbleibenden kamma-geborenen Materie (kammajarūpa) erlischt, entsteht kein Körperbewusstsein mehr; es fährt nur in dem Teil fort, der die Herz-Basis enthält, bis zum Erlöschen der Lebenskraft.

Nanu narakādīsu ekābaddhe sarīre sabbattha pariyāyena kāyaviññāṇasamuppatti yuttā hotu, dvidhā hutvā vicchinne pana bhāgadvaye kathanti? Nāyaṃ doso. Sarīre hi ekābaddhatā nāma paramatthadhammabyatirittā kāci natthi paravādīnaṃ avayavīādi viya, kammādiekakāraṇapuñjāyattatāya bahūnaṃ sahuppattiyeva ekābaddhatā. Tattha ca satthappahārādiviruddhapaccayopanipātena vibhinnānampi kammādiekakāraṇānaṃ puñjāyattatā na vigacchati, yāva sā na vigacchati, tāva avicchinnāva tattha viññāṇappavatti. Vibhinnānaṃ pana kammajarūpānaṃ aññesañca sesatisantatirūpānañca upatthambhanabhāvena ciraṃ pavattituṃ na sakkonti, yāva ca dharanti, tāva viññāṇapaccayā honti, viññāṇena ca tesaṃ [Pg.240] calanagamanādidesantaruppatti. Tasmā kabandhassapi dhāvakkhaṇe saviññāṇajīvitindriyaṃ attheva, tañca sīsacchedakappayogeneva sīghaṃ patati, tato aññappayogassa sarīre visesuppādanato puretarameva paṭhameneva kiccanipphattito sīsacchedakasseva kammabaddhoti gahetabbo. Evarūpānīti kabandhavatthusadisāni. Imassa vatthussāti āghātanavatthussa. Atthadīpaneti ekena purisena payogena vā māritatāsaṅkhātassa atthassa dīpane.

Einwand: „Mag das Entstehen des Körperbewusstseins bei einem zusammenhängenden Körper in den Höllen usw. überall abwechselnd angemessen sein, wie aber soll das bei zwei voneinander getrennten Hälften möglich sein?“ Dies ist kein Fehler. Denn im Körper gibt es kein sogenanntes „Zusammenhängen“, das von den letztendlichen Realitäten (paramattha-dhamma) verschieden wäre, wie das von anderen Schulen behauptete „Ganze“ (avayavī) usw. Das Zusammenhängen ist lediglich das gemeinsame Entstehen vieler Phänomene aufgrund ihrer Abhängigkeit von einer gemeinsamen Ursachengruppe wie Kamma usw. Und selbst wenn diese durch das Auftreffen feindlicher Bedingungen wie Waffenhiebe usw. getrennt werden, vergeht die Abhängigkeit der getrennten Teile von derselben Ursachengruppe wie Kamma usw. nicht. Solange diese nicht vergeht, solange setzt sich der Bewusstseinsprozess dort ununterbrochen fort. Die getrennten kamma-geborenen Materien und die anderen der verbleibenden drei Reihen (tisantati) von Materie können jedoch mangels gegenseitiger Unterstützung nicht lange fortbestehen. Aber solange sie bestehen, dienen sie als Bedingungen für das Bewusstsein, und durch das Bewusstsein entsteht ihre Bewegung, Fortbewegung und das Auftreten an einem anderen Ort. Daher existiert selbst bei einem enthaupteten Rumpf (kabandha) im Moment des Rennens die von Bewusstsein begleitete Lebenskraft tatsächlich. Und diese fällt schnell ab, eben durch die Handlung des Enthauptens. Da die Aufgabe bereits durch die erste Handlung vollendet wird, noch bevor eine andere Handlung eine besondere Wirkung im Körper hervorrufen kann, ist es an das Kamma des Enthauptenden selbst gebunden – so ist dies aufzufassen. „Solcherlei“ (evarūpāni) bedeutet: ähnlich dem Fall des enthaupteten Rumpfes. „Dieses Falles“ (imassa vatthussa) bedeutet: des Falles des Tötens. „In der Erklärung der Bedeutung“ (atthadīpane) bedeutet: in der Darlegung der Bedeutung, die als das Getötetsein durch einen einzelnen Mann oder durch eine einzelne Handlung definiert ist.

192. Pānaparibhogena vaṭṭatīti sambandho. Evaṃ pana vuttattā ‘‘loṇasovīrakaṃ yāmakālika’’nti keci vadanti, keci pana ‘‘gilānānaṃ pākatikameva, agilānānaṃ pana udakasambhinna’’nti vuttattā ‘‘guḷaṃ viya sattāhakālika’’nti.

192. Der Zusammenhang lautet: „Es ist als Getränk-Genuss zulässig.“ Da dies jedoch so gesagt wurde, behaupten einige: „Die Salz-Sauerampfer-Arznei (loṇasovīraka) ist nur für eine Wache lang zulässig (yāmakālika).“ Andere wiederum sagen: „Weil gesagt wurde: ‚Für Kranke ist es ganz natürlich zulässig, für Nicht-Kranke hingegen mit Wasser vermischt‘, ist es wie Rohrzucker sieben Tage lang zulässig (sattāhakālika).“

Iti samantapāsādikāya vinayaṭṭhakathāya vimativinodaniyaṃ

So endet in der Vimativinodanī, dem Unterkommentar zur Vinaya-Kommentar Samantapāsādikā,

Tatiyapārājikavaṇṇanānayo niṭṭhito.

die Methode zur Erklärung des dritten Pārājika.

4. Catutthapārājikaṃ

4. Das vierte Pārājika.

Vaggumudātīriyabhikkhuvatthuvaṇṇanā

Die Erklärung der Geschichte der Mönche am Ufer des Vaggumudā-Flusses.

193. Adhiṭṭhemāti saṃvidahāma. Iriyāpathaṃ saṇṭhapetvāti padhānānurūpaṃ katvā. Anāgatasambandhe pana asatīti bhāsito bhavissatīti pāṭhasesaṃ katvā anāgatasambandhe asati. Bhāsitoti atītavacanaṃ kathaṃ anāgatavacanena sambandhamupagacchatīti āha lakkhaṇaṃ panātiādi. Īdise hi ṭhāne dhātusambandhe paccayāti iminā lakkhaṇena dhātvatthasambandhe sati ayathākālavihitāpi paccayā sādhavo bhavantīti saddasatthavidū vadanti.

193. „Wir bestimmen“ (adhiṭṭhema) bedeutet: wir ordnen an. „Indem sie ihre Körperhaltung festlegten“ (iriyāpathaṃ saṇṭhapetvā) bedeutet: indem sie diese in Übereinstimmung mit ihrer Meditationspraxis (padhāna) gestalteten. Zu „Wenn jedoch keine zukünftige Verknüpfung besteht“ (anāgatasambandhe pana asati): Indem man den verbleibenden Textteil „es wird gesprochen werden“ (bhāsito bhavissati) ergänzt, besteht keine zukünftige Verknüpfung. Auf den Einwand: „Wie kann sich das Vergangenheitswort ‚gesprochen‘ (bhāsito) mit dem Zukunftswort verbinden?“, heißt es: „Aber das Merkmal...“ usw. Denn an einer solchen Stelle, so sagen die Grammatikexperten, sind die Suffixe bei einer Verbindung mit der Bedeutung der Wurzel, selbst wenn sie nicht der Zeit entsprechend angewendet werden, gemäß der Regel „Suffixe entstehen bei einer Verbindung von Wurzelbedeutungen“ korrekt.

194. Vaṇṇavāti iminā abhinavuppannavaṇṇatā vuttā. Pasannamukhavaṇṇāti iminā mukhavaṇṇassa atipaṇītatā vuttā. Vippasannacchavivaṇṇāti iminā pakatisarīravaṇṇasseva yathāvuttanayena vippasannatā vuttā. Yasmā indriyānaṃ upādārūpattā nissayavaseneva pīṇananti āha ‘‘abhiniviṭṭhokāsassa paripuṇṇattā’’ti. Pañcappasādānaṃ viya hadayarūpassāpi paripuṇṇatā vuttāyevāti [Pg.241] āha ‘‘manacchaṭṭhānaṃ indriyāna’’nti. Uddesaṃ paripucchaṃ anuyuñjantā imaṃ sarīrasobhaṃ neva pāpuṇiṃsūti sambandho. Yathā tanti ettha tanti nipātamattaṃ. Catucakkanti ettha pavattanaṭṭhena iriyāpathova cakkanti vutto.

194. Mit „farbprächtig“ (vaṇṇavā) wird das Vorhandensein eines neu entstandenen, strahlenden Teints ausgedrückt. Mit „von heiterer Gesichtsfarbe“ (pasannamukhavaṇṇā) wird die außerordentliche Schönheit der Gesichtsfarbe ausgedrückt. Mit „von reinem Hautton“ (vippasannacchavivaṇṇā) wird die Reinheit des natürlichen Körperteints auf die oben beschriebene Weise ausgedrückt. Da die Sinnesorgane abgeleitete Materie (upādā-rūpa) sind und ihr Gedeihen allein von ihrer Grundlage abhängt, heißt es: „wegen der Fülle der besetzten Stelle“. Da wie bei den fünf sensitiven Organen (pañcappasāda) auch die Fülle der Herz-Materie (hadayarūpa) ausgedrückt wird, heißt es: „der Sinnesorgane, von denen das Herz das sechste ist“ (manacchaṭṭhānaṃ indriyānaṃ). Der Zusammenhang lautet: „Obwohl sie sich dem Rezitieren und Befragen widmeten, erlangten sie diese körperliche Pracht nicht.“ In „yathā taṃ“ ist „taṃ“ bloß eine Partikel. In „vier Räder“ (catucakka) wird die Körperhaltung (iriyāpatha) wegen ihrer Eigenschaft, sich fortzubewegen, als „Rad“ (cakka) bezeichnet.

195. Upalabbhantīti dissanti, ñāyantīti attho. Pacantoti pīḷento, gehādīni vā sayaṃ ḍahanto, aññehi vā pācento. Uddhateti uddhaccapakatike. Unnaḷeti uggatanaḷasadisena uggatatucchamānena sahite. Capaleti pattacīvaramaṇḍanādinā cāpallena yutte. Mukhareti kharavacane. Pākatindriyeti asaṃvutattā gihikāle viya pakatiyaṃ ṭhitindriye. Iriyāpathasaṇṭhapanādīnīti ādi-saddena paccayapaṭisevanasāmantajappānaṃ gahaṇaṃ veditabbaṃ. Paramasallekhavuttīhi mahāariyavaṃsehi bhikkhūhi nivutthasenāsanāni lokasammatasenāsanāni nāma. Paripācetunti vimhāpanavasena pariṇāmetuṃ. Bhikkhācāre asampajjamāneti idaṃ janapadacārikaṃ carantīti iminā sambandhitabbaṃ, na pana pāḷiṃ vācentotiādīhi, tāni pana padāni attano nirantaravāsaṭṭhānepi janapadesupi kattabbakiccadassanavasena vuttāni, tāni ca te vattasīsena karonti, na lābhanimittaṃ, tenāha tantītiādi. Kicchenāti imasseva vevacanaṃ kasirenāti. Tadubhayampi pāramīpūraṇavāyāmaṃ sandhāya vuttaṃ. Sādhāraṇaparikkhārabhāvenāti saṅghikaparikkhārabhāvena. Tathābhāvato thenetvāti avissajjiyaavebhaṅgiyabhāvato thenetvā, na ṭhānācāvanavasenāti adhippāyo, tenāha ‘‘kuladūsakadukkaṭaṃ āpajjatī’’ti. Asantanti imassa abhūtanti idaṃ kāraṇavacanaṃ, anuppannattā avijjamānanti attho. Kitavassevāti kitavassa sakuṇagahaṇamiva. Kerāṭikassāti saṭhassa. Samaṇoti gottamattaṃ anubhonti dhārentīti gotrabhuno, nāmamattasamaṇāti attho. Dujjānaparicchedanti anantadukkhattā ‘‘ettakaṃ dukkha’’nti saṅkhyāvasena paricchinditvā ñātuṃ sabbaññutaññāṇenāpi dukkaraṃ, na pana sarūpavasena ñātuṃ buddhañāṇassa avisayabhāvā.

195. Mit 'upalabbhanti' meint man 'sie werden gesehen' (dissanti), 'sie werden erkannt' (ñāyanti), das ist die Bedeutung (attho). Mit 'pacanto' meint man 'bedrängend' (pīḷento), oder indem man selbst Häuser und dergleichen verbrennt (sayaṃ ḍahanto), oder durch andere verbrennen lässt (aññehi vā pācento). Mit 'uddhate' meint man 'von Natur aus zur Unruhe neigend' (uddhaccapakatike). Mit 'unnaḷe' meint man 'versehen mit aufgerichtetem, leerem Stolz' (uggatatucchamānena sahite), der einem aufgerichteten Schilfrohr gleicht (uggatanaḷasadisena). Mit 'capale' meint man 'behaftet mit Unbeständigkeit' (cāpallena yutte), wie durch das Verzieren von Almosenschale, Robe usw. (pattacīvaramaṇḍanādinā). Mit 'mukhare' meint man 'von rauer Rede' (kharavacane). Mit 'pākatindriye' meint man 'solche, deren Sinnesorgane wegen mangelnder Zügelung (asaṃvutattā) im gewöhnlichen Zustand verbleiben (pakatiyaṃ ṭhitindriye), so wie in der Zeit als Laie (gihikāle viya)'. In dem Ausdruck 'iriyāpathasaṇṭhapanādīni' ist zu verstehen, dass durch das Wort 'ādi' das Nutzen von Requisiten und das Schmeicheln in deren Nähe (paccayapaṭisevana-sāmantajappa) eingeschlossen ist. Die Wohnstätten, die von Mönchen bewohnt werden, die von äußerster Genügsamkeit leben und der großen edlen Ahnenreihe (mahāariyavaṃsa) angehören, werden 'von der Welt geschätzte Wohnstätten' (lokasammata-senāsanāni) genannt. Mit 'paripācetuṃ' meint man 'durch Erstaunen-Erregen geneigt machen' (vimhāpanavasena pariṇāmetuṃ). Der Ausdruck 'bhikkhācāre asampajjamāne' ist mit dem Satz 'janapadacārikaṃ caranti' zu verbinden, nicht aber mit Sätzen wie 'pāḷiṃ vācento' usw. Denn jene Worte wurden gesagt, um die Pflichten aufzuzeigen, die sowohl an ihrem eigenen ständigen Wohnort als auch in den Landgebieten zu tun sind; und diese Pflichten erfüllen sie aus Pflichtgefühl (vattasīsena), nicht um des Gewinns willen; daher sagte er 'tantīti' usw. 'Kasirena' ist ein Synonym für ebendieses Wort 'kicchena'. Beide Ausdrücke beziehen sich auf die Anstrengung zur Erfüllung der Vollkommenheiten (pāramīpūraṇa-vāyāma). Mit 'sādhāraṇaparikkhārabhāvena' meint man 'als Gebrauchsgegenstand der Gemeinschaft' (saṅghika-parikkhārabhāvena). Mit 'tathābhāvato thenetvā' ist gemeint: 'indem man stiehlt, was unübertragbar und unteilbar ist' (avissajjiya-avebhaṅgiyabhāvato thenetvā), nicht im Sinne einer bloßen Ortsveränderung (na ṭhānācāvanavasena). Das ist die Absicht; daher sagte er: 'er begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens durch das Verderben von Familien' (kuladūsaka-dukkaṭaṃ āpajjatī). 'Abhūtaṃ' ist die Begründung für das Wort 'asantaṃ'; die Bedeutung ist 'weil es nicht entstanden ist, ist es nicht existent' (anuppannattā avijjamānaṃ). Mit 'kitavasseva' meint man 'wie das Vögel-Fangen eines betrügerischen Jägers'. Mit 'kerāṭikassa' meint man 'des Betrügers' (saṭhassa). 'Gotrabhū' bedeutet, dass sie nur den bloßen Sippennamen 'Samaṇa' beanspruchen und tragen (gottamattaṃ anubhonti dhārenti); die Bedeutung ist 'Mönche nur dem Namen nach' (nāmamattasamaṇā). Mit 'dujjānaparicchedaṃ' meint man: Aufgrund des unendlichen Leidens (anantadukkhattā) ist es selbst für das Allwissende Wissen (sabbaññutaññāṇa) schwierig, das Leiden durch zählende Bestimmung als 'so viel ist das Leiden' abzugrenzen und zu erkennen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es unmöglich wäre, das Leiden in seinem eigentlichen Wesen (sarūpavasena) zu erkennen, da es nichts gibt, was nicht im Bereich des Buddha-Wissens liegt (buddhañāṇassa avisayabhāvā).

Adhimānavatthuvaṇṇanā

Die Erklärung der Geschichte über den Dünkel (adhimāna).

196. Arahatteti aggaphale. Ñāṇacakkhunāti paccavekkhaṇañāṇasaṅkhātena cakkhunā, atha vā phalacittasampayutteneva ñāṇacakkhunā. Attanā sampayuttenāpi [Pg.242] hi ñāṇena asammohato sayaṃ diṭṭhaṃ nāma hoti, tathā tasmiṃ adiṭṭheti attho. Sabbesaṃ kilesānaṃ pahāyakavasena ājānāti, samantato sabbena vā pakārena jānātīti ‘‘aññā’’ti aggamaggo vuccati, tadupacārena pana tapphalampīti āha ‘‘aññaṃ byākariṃsūti arahattaṃ byākariṃsū’’ti. Antarā ṭhapetīti sekhabhūmiyaṃ adhimāno ṭhapeti. Kilesasamudācāraṃ apassantoti purimamaggattayavajjhānaṃyeva kilesānaṃ vasena vuttaṃ, na bhavarāgādīnaṃ.

196. Mit 'arahatte' meint man 'in der höchsten Frucht' (aggaphale). Mit 'ñāṇacakkhunā' meint man 'mit dem Auge, das als das Wissen der Rückschau (paccavekkhaṇañāṇa) bezeichnet wird', oder aber 'mit dem Auge des Wissens, das direkt mit dem Frucht-Bewusstsein (phalacitta) verbunden ist'. Denn selbst durch das mit einem selbst verbundene Wissen wird etwas ohne Verblendung (asammohato) als 'selbst gesehen' (sayaṃ diṭṭhaṃ) bezeichnet. In diesem Sinne bedeutet es: 'ohne dass jene [Arahantschaft] auf diese Weise gesehen wurde' (tasmiṃ adiṭṭhe). Da er im Sinne der Überwindung aller Befleckungen (kilesa) erkennt (ājānāti), beziehungsweise rundherum auf jegliche Weise weiß (samantato sabbena vā pakārena jānāti), wird der höchste Pfad (aggamaggo) als 'aññā' (höchste Erkenntnis) bezeichnet. Durch metaphorische Übertragung (tadupacārena) gilt dies jedoch auch für dessen Frucht; daher sagte er: 'Sie erklärten die höchste Erkenntnis (aññaṃ byākariṃsu), das bedeutet, sie erklärten die Arahantschaft (arahattaṃ byākariṃsu)'. Mit 'antarā ṭhapeti' meint man, dass der Dünkel ihn auf der Stufe eines Sekha (sekhabhūmiyaṃ) verharren lässt. Mit 'kilesasamudācāraṃ apassanto' bezieht sich dies nur auf jene Befleckungen, die durch die drei vorhergehenden Pfade zu vernichten sind (purimamaggattayavajjhānaṃyeva kilesānaṃ vasena vuttaṃ), nicht aber auf das Daseinsbegehren (bhavarāga) und andere.

Savibhaṅgasikkhāpadavaṇṇanā

Die Erklärung der Trainingsregel samt ihrer Aufteilung (Savibhaṅga).

197. Pakatimanussehi uttaritarānaṃ buddhādiuttamapurisānaṃ adhigamadhammo uttarimanussadhammoti āha uttarimanussānantiādi. Pāḷiyaṃ (pārā. 198) ‘‘atthi ca me ete dhammā mayī’’ti ettha meti idaṃ padapūraṇamattaṃ. Adhigantabbato adhigamasaṅkhātassa jhānādino pucchā adhigamapucchā, sā ca jhānādīsu sāmaññato pavattāti idāni tattha paṭhamajjhānaṃ vā dutiyādīsu aññataraṃ vā tatthāpi kasiṇādiārammaṇesu kataramārammaṇaṃ jhānaṃ vā lokuttaresu ca sotāpattimaggaṃ vā sakadāgāmimaggādīsu aññataraṃ vā tatthāpi suññatavimokkhaṃ vā appaṇihitavimokkhādīsu aññataraṃ vāti evaṃ paccekaṃ bhedaniddhāraṇavasena pucchanākāraṃ dassetuṃ pāḷiyaṃ (pārā. 198) ‘‘puna katamesaṃ tvaṃ dhammānaṃ lābhī’’ti ayaṃ pucchā dassitāti daṭṭhabbā, tenāha paṭhamamaggādīsūtiādi. Yāya anukkamapaṭipattiyā lokuttaro adhigamo āgacchati, sā pubbabhāgapaṭipatti āgamanapaṭipadā. Na sujjhatīti pucchiyamāno paṭipattikkamaṃ ullaṅghitvā katheti. Apanetabboti tayā vuttakkamenāyaṃ na sakkā adhigantunti adhigatamānato apanetabbo. Sannihitesu kappiyesupi catūsu paccayesu alaggattā ‘‘ākāse pāṇisamena cetasā’’ti vuttaṃ. Vuttasadisaṃ byākaraṇaṃ hotīti yojanā. Khīṇāsavapaṭipattisadisā paṭipadā hoti suvikkhambhitakilesattā. Idañca arahattaṃ paṭijānantassa vasena vuttaṃ, tenāha khīṇāsavassa nāmātiādi. Evaṃ suvikkhambhitakilesassa vattanasekkhadhammapaṭijānanaṃ iminā bhayuppādanena, ambilādidassane kheḷuppādādinā ca na sakkā vīmaṃsituṃ, tasmā tassa vacaneneva taṃ saddhātabbaṃ. Ayaṃ bhikkhu sampannabyākaraṇoti [Pg.243] idaṃ na kevalaṃ abhāyanakameva sandhāya vuttaṃ ekaccassa sūrajātikassa puthujjanassāpi abhāyanato, rajjanīyārammaṇānaṃ badarasāḷavādiambilamaddanādīnaṃ upanayanepi kheḷuppādāditaṇhāpavattarahitaṃ sabbathā susodhitameva sandhāya vuttanti gahetabbaṃ.

197. Die Errungenschaft der höchsten Menschen wie den Buddhas und anderen, die den gewöhnlichen Menschen weit überlegen sind, wird als 'übermenschlicher Zustand' (uttarimanussadhamma) bezeichnet; daher sagte er: 'uttarimanussānaṃ' usw. In dem Pali-Satz 'atthi ca me ete dhammā mayī' ist das Wort 'me' eine bloße Satzauffüllung (padapūraṇamattaṃ). Die Frage bezüglich der Vertiefungen (jhāna) und so weiter, die als Errungenschaften bezeichnet werden, weil sie zu erlangen sind, nennt man 'Frage nach der Errungenschaft' (adhigamapucchā). Und diese bezieht sich im Allgemeinen auf die Vertiefungen usw. Um nun in diesem Zusammenhang die Art und Weise des Fragens im Einzelnen durch die Bestimmung der Unterschiede aufzuzeigen – wie etwa: 'Wurde die erste Vertiefung erlangt, oder eine andere unter der zweiten usw.?', 'Und welche Vertiefung unter jenen mit Objekten wie den Kasiṇas usw. wurde erlangt?', 'Und unter den überweltlichen Zuständen der Pfad des Stromeintritts, oder ein anderer unter den Pfaden des Einmalwiederkehrers usw.?', und 'Unter diesen wiederum die Befreiung durch die Leerheit (suññatavimokkha), oder eine andere unter den Befreiungen durch die Wunschlosigkeit (appaṇihitavimokkha) usw.?' – ist im Pali-Text die Frage 'puna katamesaṃ tvaṃ dhammānaṃ lābhī' dargestellt worden; so ist es zu verstehen. Daher sagte er: 'paṭhamamaggādīsu' usw. Der vorbereitende Praxisweg, durch dessen stufenweise Ausübung die überweltliche Errungenschaft eintritt, wird 'Weg des Herbeiführens' (āgamanapaṭipadā) genannt. Mit 'na sujjhati' meint man: Wenn er gefragt wird, überspringt er die Reihenfolge der Praxis und antwortet wirr. Mit 'apanetabbo' meint man: 'Auf dem von dir beschriebenen Weg ist dieser Zustand nicht zu erlangen; er muss von der Einbildung, etwas erlangt zu haben, weggebracht werden'. Weil er an den vier dargebotenen, erlaubten Requisiten nicht haftet, wurde gesagt: 'mit einem Geist, der wie eine Hand im Raum ist'. 'Die Erklärung ist der genannten ähnlich' ist die grammatikalische Verknüpfung. Die Praxis ist ähnlich der Praxis eines Triebversiegten (khīṇāsava-paṭipattisadisā), da die Befleckungen vollkommen unterdrückt sind. Und dies wurde in Bezug auf jemanden gesagt, der die Arahantschaft beansprucht; daher sagte er: 'khīṇāsavassa nāma' usw. Ebenso ist es unmöglich, das Beanspruchen der Eigenschaften eines noch in der Übung Befindlichen bei jemandem, dessen Befleckungen vollkommen unterdrückt sind, durch das Erregen von Furcht oder durch Speichelfluss beim Anblick von sauren Früchten usw. auf die Probe zu stellen; daher muss man ihm allein aufgrund seines Wortes Glauben schenken. Der Ausdruck 'Dieser Mönch hat eine vollkommene Erklärung abgegeben' wurde nicht allein im Hinblick auf die Abwesenheit von Furcht gesagt, da auch ein gewisser mutiger Weltling keine Furcht zeigt. Vielmehr ist darunter zu verstehen, dass dies im Hinblick auf einen völlig gereinigten Geist gesagt wurde, der selbst dann frei vom Entstehen von Speichelfluss und Begehren ist, wenn ihm reizvolle Objekte wie zubereitete Jujube-Früchte oder andere saure Speisen vorgesetzt werden.

Asantaguṇasambhāvanalakkhaṇā pāpicchāti āha yā sā idhekaccotiādi. Ādi-saddena assaddhotiādipāṭhaṃ saṅgaṇhāti. Sāmaññaṃ dupparāmaṭṭhanti samaṇadhammasaṅkhātaṃ sāmaññaṃ khaṇḍasīlāditāya dupparāmaṭṭhaṃ duṭṭhu gahitaṃ nirayāya nirayadukkhāya taṃ puggalaṃ tattha niraye upakaḍḍhati nibbattāpetīti attho. Sithiloti olīyitvā karaṇena sithilagāhena kato, sathena vā sāṭheyyena ādiṇṇo sithilo. Paribbajoti samaṇabhāvo. Bhiyyoti pubbe vijjamānānaṃ rāgarajādīnaṃ upari aparampi rajaṃ ākiratīti attho. Bhikkhubhāvoti adhammikapaṭiññāmattasiddho bhikkhubhāvo. Ajānamevāti ettha eva-saddo avadhāraṇe ajānanto evāti, ‘‘ajānameva’’ntipi pāṭho, tattha pana evaṃ jānāmi evaṃ passāmīti yojetabbaṃ.

„Schlechtes Begehren (pāpicchā) ist durch das Merkmal charakterisiert, nicht vorhandene Tugenden vorzutäuschen“, daher wurde gesagt: „yā sā idhekacco“ usw. Mit dem Wort „usw.“ (ādi) wird die Textpassage „assaddho“ (glaubenslos) usw. eingeschlossen. „Schlecht ausgeübtes Asketentum“ (sāmaññaṃ dupparāmaṭṭhaṃ) bedeutet: das Asketentum, das als die Pflichten eines Asketen (samaṇadhamma) bezeichnet wird, ist aufgrund von verletzter Tugendhaftigkeit (sīla) usw. schlecht ergriffen, d. h. unvollkommen praktiziert worden; dies zieht jene Person zur Hölle, d. h. zum Leiden in der Hölle hinab, beziehungsweise lässt sie dort wiedergeboren werden. „Schlaff“ (sithilo) bedeutet: durch ein nachlässiges Ausführen, mit lockerem Griff getan; oder trügerisch, mit List ergriffen ist „schlaff“. „Pilgerschaft“ (paribbajo) ist der Zustand eines Asketen (samaṇabhāvo). „Mehr“ (bhiyo) bedeutet: über den bereits zuvor vorhandenen Staub von Gier (rāga) usw. hinaus streut es noch weiteren Staub darüber. „Mönchsstand“ (bhikkhubhāvo) ist ein Mönchsstand, der bloß durch ein unrechtmäßiges Versprechen zustande kommt. Bei „ajānameva“ steht das Wort „eva“ im Sinne der Einschränkung und Hervorhebung (avadhāraṇa), also „wirklich unwissend“ (ajānanto eva). Es gibt auch die Lesart „ajānamevaṃ“; darin ist es zu verbinden als: „Ich weiß so, ich sehe so“.

Padabhājanīyavaṇṇanā

Erklärung der Wort-für-Wort-Analyse (Padabhājanīya)

199. Evanti ca paṭhamajjhānādiparāmasanaṃ paṭhamajjhānaṃ jānāmi dutiyādijhānanti. Asubhajjhānādīnīti ādi-saddena kāyagatāsatijjhānaṃ kasiṇajjhānaṃ kasiṇamūlakāni āruppajjhānāni ca saṅgaṇhāti. Vimokkhoti catubbidho maggo, tassa saguṇato suññatādināmaṃ dassento āha so panāyantiādi. Maggo hi nāma pañcahi kāraṇehi nāmaṃ labhati sarasena vā paccanīkena vā saguṇena vā ārammaṇena vā āgamanena vā. Sace hi saṅkhārupekkhā aniccato saṅkhāre sammasitvā vuṭṭhāti, maggo animittavimokkhena vimuccati. Sace dukkhato sammasitvā vuṭṭhāti, appaṇihitavimokkhena vimuccati. Sace anattato sammasitvā vuṭṭhāti, suññatavimokkhena vimuccati, idaṃ sarasato nāmaṃ nāma. Yasmā panesa saṅkhāresu aniccānupassanāya niccanimittaṃ pajahanto āgato, tasmā animitto. Dukkhānupassanāya sukhasaññaṃ paṇidhiṃ patthanaṃ pahāya āgatattā appaṇihito. Anattānupassanāya attasaññaṃ pahāya attasuññatādassanavasena suññatā hoti, idaṃ paccanīkato nāmaṃ nāma. Rāgādīhi [Pg.244] panesa suññatattā suññato, rūpanimittādīnaṃ, rāganimittādīnaṃ eva vā abhāvena animitto, rāgapaṇidhiādīnaṃ abhāvato appaṇihitoti vuccati, idaṃ assa saguṇato nāmaṃ. Rāgādisuññaṃ animittaṃ appaṇihitañca nibbānaṃ ārammaṇaṃ karotīti suññato animitto appaṇihitoti vuccati, idamassa ārammaṇato nāmaṃ. Āgamanaṃ pana duvidhaṃ vipassanāgamanaṃ maggāgamanañca. Tattha magge vipassanāgamanameva, phale pana maggānantare maggāgamanaṃ, phalasamāpattiyaṃ vipassanāgamanampi. Anattānupassanāvasena maggo suññato aniccadukkhānupassanāhi animitto appaṇihitoti evaṃ vipassanā attano nāmaṃ maggassa deti, maggo phalassāti idaṃ āgamanato nāmaṃ.

199. Und mit dem Wort „so“ (evaṃ) ist die Bezugnahme auf die erste Vertiefung (jhāna) usw. gemeint: „Ich kenne die erste Vertiefung, ich kenne die zweite Vertiefung“ usw. Bei „die Vertiefungen der Unreinheit (asubha) usw.“ schließt das Wort „usw.“ (ādi) die Vertiefung der Achtsamkeit auf den Körper (kāyagatāsati), die Kasiṇa-Vertiefung und die auf den Kasiṇas basierenden formlosen Vertiefungen (āruppajjhāna) ein. „Befreiung“ (vimokkho) ist der vierfache Pfad. Um dessen Namen wie „Leere“ (suññatā) usw. gemäß seinen eigenen Qualitäten aufzuzeigen, sagte er: „so panāyaṃ“ usw. Denn der Pfad erhält seinen Namen aus fünf Gründen: entweder durch sein eigenes Wesen (sarasa), durch das Gegenteil (paccanīka), durch seine eigene Qualität (saguṇa), durch das Objekt (ārammaṇa) oder durch das Herankommen (āgamana). Wenn sich nämlich der Gleichmut gegenüber den Gestaltungen (saṅkhārupekkhā) erhebt, nachdem er die Gestaltungen als unbeständig (anicca) betrachtet hat, befreit sich der Pfad durch die zeichenlose Befreiung (animittavimokkha). Wenn er sich erhebt, nachdem er sie als leidvoll (dukkha) betrachtet hat, befreit er sich durch die begehrenlose Befreiung (appaṇihitavimokkha). Wenn er sich erhebt, nachdem er sie als selbstlos (anatta) betrachtet hat, befreit er sich durch die leere Befreiung (suññatavimokkha); dies ist die Benennung nach dem eigenen Wesen. Weil dieser Pfad jedoch herangekommen ist, indem er durch die Betrachtung der Unbeständigkeit (aniccānupassanā) das Zeichen der Beständigkeit (niccanimitta) in den Gestaltungen aufgibt, wird er „zeichenlos“ (animitto) genannt. Weil er herangekommen ist, indem er durch die Betrachtung des Leidens (dukkhānupassanā) die Vorstellung von Glück (sukhasañña), das Begehren (paṇidhi) und das Verlangen (patthanā) aufgegeben hat, wird er „begehrenlos“ (appaṇihito) genannt. Weil er durch die Betrachtung der Selbstlosigkeit (anattānupassanā) die Vorstellung von einem Selbst (attasañña) aufgibt und durch das Sehen der Selbstlosigkeit zur „Leere“ (suññatā) wird, ist dies die Benennung nach dem Gegenteil. Weil dieser Pfad jedoch frei von Gier usw. ist, wird er „leer“ (suññato) genannt; wegen des Nichtvorhandenseins von Form-Zeichen usw. oder Gier-Zeichen usw. wird er „zeichenlos“ (animitto) genannt; wegen des Nichtvorhandenseins von Gier-Begehren usw. wird er „begehrenlos“ (appaṇihito) genannt; dies ist seine Benennung nach der eigenen Qualität. Weil er das von Gier usw. freie, zeichenlose und begehrenlose Nibbāna zum Objekt macht, wird er „leer“, „zeichenlos“ und „begehrenlos“ genannt; dies ist seine Benennung nach dem Objekt. Das Herankommen (āgamana) aber ist zweifach: das Herankommen durch Einsicht (vipassanāgamana) und das Herankommen durch den Pfad (maggāgamana). Dabei gibt es beim Pfad nur das Herankommen durch Einsicht; bei der Frucht (phala) unmittelbar nach dem Pfad gibt es das Herankommen durch den Pfad; bei der Erreichung der Frucht (phalasamāpatti) gibt es auch das Herankommen durch Einsicht. Auf diese Weise gibt die Einsicht (vipassanā) dem Pfad ihren eigenen Namen – „leer“ aufgrund der Betrachtung der Selbstlosigkeit, „zeichenlos“ und „begehrenlos“ aufgrund der Betrachtung der Unbeständigkeit und des Leidens –, und der Pfad gibt ihn der Frucht; dies ist die Benennung nach dem Herankommen.

Suññattāti vivittattā. Rāgādayova patiṭṭhānaṭṭhena paṇidhīti āha ‘‘rāgadosamohapaṇidhīna’’nti. Imissā vijjāyāti dibbacakkhuvijjāyātiādinā ekekavijjaṃ sandhāya vadanti. Evaṃ ekissāpi nāmaṃ aggahetvāpi tā eva sandhāya ‘‘vijjānaṃ lābhimhī’’ti bhaṇantopi pārājiko hotīti saṅkhepaṭṭhakathāyaṃ adhippāyo. Vatthuvijjādīni pana sandhāya vadanto na hoti. Ekekakoṭṭhāsavasenāti mahāaṭṭhakathāyaṃ vuttanayena lokuttaravisesaṃ akatvā kevalaṃ ‘‘satipaṭṭhānānaṃ lābhī’’ti ekekakoṭṭhāsavasenāti adhippāyo. Tatthāti tesu koṭṭhāsesu. Kilesānaṃ pahānaṃ nāma abhāvamattampi lokuttarakiccattā lokuttaranti samatthetuṃ taṃ panātiādi vuttaṃ. Rāgā cittaṃ vinīvaraṇatāti rāgato cittassa vinīvaraṇatā, tato rāgato vimuttattā eva vītarāganīvaraṇatāti attho, yā ca pañca vijjāti yojetabbaṃ. Na āgatāti idha padabhājane ‘‘ñāṇanti tisso vijjā’’ti (pārā. 199) vuttattā sesā pañca vijjā na āgatāti attho. Nibbattitalokuttarattāti lokiyadhammasādhāraṇasaṅkhatassāpi abhāvā lokiyehi sabbathā asammissalokuttarattā. Aññanti saṅkhepaṭṭhakathādiṃ vadanti, tampi tattheva paṭikkhittanti sambandho.

„Weil sie leer (suññatā) ist“ bedeutet: wegen des Zustands des Abgesondertseins (vivittattā). Nur Gier usw. werden wegen der Bedeutung des Festsetzens bzw. Begehrens (paṇidhāna) „Streben“ (paṇidhi) genannt; daher sagte er: „der Bestrebungen von Gier, Hass und Verblendung“ (rāgadosamohapaṇidhīnaṃ). Mit den Worten „dieses Wissens“ beziehen sie sich auf jeweils ein einzelnes Wissen, wie „das Wissen des himmlischen Auges“ (dibbacakkhuvijjā) usw. Selbst wenn man so den Namen auch nur eines einzigen Wissens nicht nennt, sich aber auf genau diese bezieht und sagt: „Ich habe die Wissen erlangt“, begeht man ein Pārājika-Vergehen; dies ist die Absicht im Kurzkommentar (Saṅkhepaṭṭhakathā). Wer sich jedoch auf das Wissen um Baugrundstücke (vatthuvijjā) usw. bezieht und dies sagt, begeht kein Vergehen. „In Bezug auf jede einzelne Abteilung“ (ekekakoṭṭhāsavasena) bedeutet: ohne die überweltliche Unterscheidung gemäß der in der Großen Auslegung (Mahāaṭṭhakathā) erklärten Methode vorzunehmen, bloß in Bezug auf jede einzelne Gruppe, wie „ich habe die Grundlagen der Achtsamkeit (satipaṭṭhāna) erlangt“ – dies ist die Bedeutung. „Darin“ (tattha) bedeutet: in diesen Abteilungen. Um zu begründen, dass das sogenannte Aufgeben der Befleckungen (kilesānaṃ pahānaṃ), obwohl es nur ein Nichtvorhandensein (abhāvamatta) ist, wegen seiner überweltlichen Funktion überweltlich (lokuttara) ist, wurde „taṃ pana“ usw. gesagt. „Das Freisein des Geistes von Gier als Hemmnis“ bedeutet das Freisein des Geistes von Gier; wegen der Befreiung von eben dieser Gier ist damit der Zustand des Freiseins vom Hemmnis der Gier gemeint. Dies ist zu verbinden mit „und welche fünf Wissen“. „Sie sind nicht vorgekommen“ bedeutet: Da in dieser Wortanalyse gesagt wurde „Wissen bedeutet die drei klaren Wissen“ (ñāṇanti tisso vijjā), sind die übrigen fünf Wissen hier nicht enthalten. „Weil das Überweltliche hervorgebracht wurde“ bedeutet: weil auch das mit weltlichen Dingen gemeinsame Gestaltete (saṅkhata) nicht vorhanden ist, ist es das mit den weltlichen Dingen in keiner Weise vermischte Überweltliche. Mit „ein anderes“ beziehen sie sich auf die Saṅkhepaṭṭhakathā usw.; auch dies ist genau dort zurückgewiesen worden – so ist der Zusammenhang.

200. Puna ānetvā paṭhamajjhānādīhi na yojitanti ettha ‘‘paṭhamajjhānenāti pāṭho’’ti keci vadanti, taṃ yuttameva ādi-saddena gahetabbassa [Pg.245] jhānassa abhāvā. Paṭhamajjhānamūlakañhi ekameva khaṇḍacakkaṃ. Kattusādhanopi bhaṇita-saddo hotīti āha atha vātiādi. Yena cittena musā bhaṇati, teneva cittena na sakkā ‘‘musā bhaṇāmī’’ti jānituṃ, antarantarā pana aññāhi manodvāravīthīhi ‘‘musā bhaṇāmī’’ti jānātīti vuttaṃ ‘‘bhaṇantassa hoti musā bhaṇāmī’’ti. Ayamettha attho dassitoti tīhi aṅgehi samannāgato musāvādoti ayamattho dassito. Davāti sahasā. Ravāti aññaṃ vattukāmassa khalitvā aññabhaṇanaṃ. Taṃ jānātīti taṃñāṇaṃ, tassa bhāvo taṃñāṇatā, ñāṇassa visayavisayībhāvena attasaṃvedananti attho. Ñāṇasamodhānanti bahūnaṃ ñāṇānaṃ ekasmiṃ khaṇe samodhānaṃ, sahuppattīti attho. Yena cittena ‘‘musā bhaṇissa’’nti jānātīti idaṃ pubbabhāgacetanañca sanniṭṭhānacetanañca ekato katvā vuttaṃ. Yena cittena pubbabhāgacetanābhūtena sanniṭṭhānacetanābhūtena ca visaṃvāditabbasattasaṅkhāre jānāti, yena cittena musā bhaṇissanti attho. Teneva…pe… pariccajitabbāti teneva cittena ‘‘evaṃ ahaṃ musā bhaṇāmī’’ti vā ‘‘bhaṇita’’nti vā tadeva musāvādacittamārammaṇaṃ katvā bhikkhu jānātīti evaṃ pubbāparasanniṭṭhānacetanākkhaṇesu tīsu ekeneva cittena ñāṇavisayañca ñāṇañcāti ubhayampi ekakkhaṇe puggalo jānātīti ayaṃ taṃñāṇatā pariccajitabbā visayasseva tadā pakāsanatoti adhippāyo, tenāha na hītiādi. Yadi ñāṇassa attano sarūpaṃ na ñāyati, kathaṃ pacchimaṃ cittaṃ jānātīti āha purimaṃ purimantiādi. Tattha bhaṇissāmītiādinā tīsu kālesu uppannaṃ purimapurimacittaṃ attānaṃ visayaṃ katvā uppajjamānassa pacchimassa pacchimassa cittassa tathā uppattiyā paccayo hotīti attho. Tenāti yena kāraṇena tīsu khaṇesu cittāni tadaññeheva cittehi jānitabbāni, tāni ca purimapurimacitteneva avassaṃ uppajjanti, tena kāraṇenāti attho. Tasmiṃ satīti bhaṇissāmīti pubbabhāge sati. Sesadvayanti bhaṇāmi, bhaṇitanti idaṃ dvayaṃ na hessatīti etaṃ natthīti yojanā hotiyevāti attho. Ekaṃ viya pakāsatīti bhinnakkhaṇānampi nirantaruppattiyā ‘‘tadeveda’’nti gahetabbataṃ sandhāya vadati.

200. Zu „nachdem man [es] wiederum herbeigebracht hat, wird es nicht mit der ersten Vertiefung etc. verbunden“ sagen einige: „Der Text sollte 'mit der ersten Vertiefung' lauten.“ Das ist durchaus treffend, da es wegen des Wortes 'etc.' kein zu erfassendes Jhāna gibt. Denn das Rad der Abschnitte hat nur als Grundlage die erste Vertiefung. Da das Wort 'bhaṇita' (gesprochen) auch im Sinne des Handelnden steht, sagt er „oder aber“ etc. Mit demselben Geist, mit dem man lügt, kann man nicht wissen: „Ich lüge“; vielmehr weiß man in den Zwischenräumen durch andere Pfade der Geisttore: „Ich lüge“. Daher wurde gesagt: „Dem Sprechenden wird bewusst: 'Ich lüge'“. „Dieser Sinn wird hier gezeigt“ bedeutet: Es wird dieser Sinn gezeigt, dass die Lüge mit drei Faktoren ausgestattet ist. „Dava“ bedeutet hastig. „Rava“ bedeutet das fehlerhafte Aussprechen von etwas anderem durch jemanden, der eigentlich etwas anderes sagen wollte. „Das wissen“ ist das Wissen darum; dessen Zustand ist „das Wissen-darum-Sein“. Die Bedeutung ist das Selbsterleben des Wissens durch die Wechselwirkung von Objekt und Subjekt. „Zusammenkommen des Wissens“ bedeutet das Zusammentreffen, das gemeinsame Entstehen vieler Erkenntnisse in einem einzigen Moment. „Mit welchem Geist er weiß: 'Ich werde lügen'“ – dies wurde gesagt, indem man die vorbereitende Absicht und die entscheidende Absicht zusammenfasst. Die Bedeutung ist: Mit welchem Geist er durch die vorbereitende und die entscheidende Absicht die zu täuschenden Wesen und Formationen erkennt, mit diesem Geist weiß er, dass er lügen wird. „Mit eben diesem... pe... ist aufzugeben“: Mit eben diesem Geist erkennt der Mönch, indem er eben jenen Geist der Lüge zum Objekt macht: „So lüge ich“ oder „Es ist gesprochen worden“. Auf diese Weise erkennt eine Person in den drei Momenten der vorbereitenden, nachfolgenden und entscheidenden Absicht mit nur einem einzigen Geist sowohl das Objekt des Wissens als auch das Wissen selbst, d. h. beides in einem einzigen Moment. Diese „Wissen-darum-Eigenschaft“ ist aufzugeben, weil zu jener Zeit nur das Objekt erscheint – dies ist die Absicht. Deswegen sagte er: „Nicht in der Tat“ etc. Wenn die eigene Natur des Wissens nicht erkannt wird, wie erkennt dann der nachfolgende Geist? Darum sagte er: „Das jeweils vorhergehende“ etc. Darin ist die Bedeutung: Das in den drei Zeiten durch 'Ich werde sprechen' etc. entstandene jeweils vorhergehende Bewusstsein, welches sich selbst zum Objekt macht, dient als Bedingung für das Entstehen des jeweils nachfolgenden Geistes auf diese Weise. „Deshalb“ bedeutet: Aus dem Grund, dass die Geisteszustände in den drei Momenten durch andere Geisteszustände als diese erkannt werden müssen, und diese entstehen unweigerlich durch den jeweils vorhergehenden Geist; aus diesem Grund, so ist die Bedeutung. „Wenn dies existiert“ bedeutet: Wenn die vorbereitende Absicht 'Ich werde sprechen' existiert. „Das verbleibende Paar“ bezieht sich auf 'Ich spreche' und 'Es ist gesprochen'. Die Verknüpfung lautet: Es gibt keine Möglichkeit, dass dieses Paar nicht eintreten wird; es tritt gewiss ein, so ist die Bedeutung. „Es erscheint wie eines“ sagt er im Hinblick auf die Eigenschaft, dass es wegen des ununterbrochenen Entstehens, obwohl es verschiedene Momente sind, als „eben dieses“ erfasst werden muss.

Balavadhammavinidhānavasenāti [Pg.246] balavagāhassa vinidhānavasena. Dubbaladubbalānanti dubbaladubbalānaṃ gāhānaṃ. Sakabhāvapariccajanavasenāti attano santakabhāvassa pariccajanavasena.

„Durch das Verbergen einer starken Eigenschaft“ bedeutet durch das Verbergen einer starken Ansicht. „Der sehr schwachen“ bedeutet der sehr schwachen Ansichten. „Durch das Aufgeben des eigenen Zustands“ bedeutet durch das Aufgeben des eigenen Eigentums.

207. Uttāsitattāti bhayaṃ janetvā viya palāpitattā. Evaṃ palāpito na puna taṃ ṭhānaṃ āgacchatīti āha ‘‘puna anallīyanabhāvadassanavasenā’’ti. Kheṭa-saddaṃ saddatthavidū uttāsatthe paṭhantīti āha svāyamatthotiādi. Aṇu eva aṇusahagataṃ, aṇuttena vā yuttanti attho.

207. „Weil er erschreckt wurde“ bedeutet: weil er vertrieben wurde, gleichsam nachdem man ihm Furcht eingejagt hat. Wenn er so vertrieben wurde, kehrt er nicht wieder an jenen Ort zurück. Deshalb sagt er: „Durch das Zeigen des Zustands, sich nicht wieder anzunähern“. Sprachgelehrte lehren die Wurzel 'kheṭ' im Sinne von Erschrecken. Daher sagte er: „Dies ist der Sinn“ etc. „Aṇusahagata“ bedeutet das, was klein bzw. fein ist, oder mit der Eigenschaft der Kleinheit bzw. Feinheit verbunden, so ist die Bedeutung.

Vattukāmavārakathāvaṇṇanā

Die Erklärung des Abschnitts über den Sprechwunsch (Vattukāmavāra)

215. Kevalañhiyanti kevalañhi ayaṃ vāroti ajjhāharitabbaṃ. Taṅkhaṇaññeva jānātīti pakatiyā vacanānantaraṃ vijānanaṃ sandhāya vuttaṃ. Evaṃ pana vacībhedaṃ akatvā ‘‘yo imamhā āvāsā paṭhamaṃ pakkamissati, naṃ mayaṃ ‘arahā’ti jānissāmā’’ti evaṃ katasaṅketā vihārā paṭhamaṃ pakkamanena tasmiṃ khaṇe avītivattepi nikkhantamattepi pārājikaṃ aññataro bhikkhu ‘‘maṃ ‘arahā’ti jānantū’’ti tamhā āvāsā paṭhamaṃ pakkāmīti āgatavatthumhi (pārā. 227) viya. Viññattipatheti kāyavacīviññattīnaṃ gahaṇayogge padese, tena viññattipathaṃ atikkamitvā ṭhito koci dibbena cakkhunā kāyavikāraṃ disvā dibbāya sotadhātuyā vacībhedañca sutvā jānāti, na pārājikanti dīpeti. Pāḷiyaṃ ‘‘paṭivijānantassa āpatti pārājikassā’’ti (pārā. 215) imasmiṃ paṭivijānanavāre yasmiṃ akkhare vā uccārite kāyappayoge vā kateyeva ayaṃ paṭhamajjhānaṃ samāpannotiādiatthaṃ paro vijānāti, tato purimesu akkharuccāraṇādippayogesu thullaccayaṃ āpajjitvā pacchimeva paṭivijānanapayogakkhaṇe pārājikaṃ āpajjatīti veditabbaṃ thullaccayassevettha sāmantattā, teneva buddhadattācariyena

215. „Kevalañhiyaṃ“ bedeutet: Es ist zu ergänzen, dass dieser Abschnitt ausschließlich ist. „Er versteht es genau in diesem Moment“ wurde im Hinblick auf das normale Verstehen unmittelbar nach den Worten gesagt. Wenn man jedoch die Stimme nicht erhebt, aber eine Verabredung getroffen hat: „Wer zuerst aus diesem Kloster weggeht, den werden wir als einen Arahant erkennen“, und man geht zuerst aus dem Kloster weg; selbst wenn in diesem Moment die Vereinbarung noch nicht überschritten ist und er gerade nur hinausgegangen ist, liegt ein Pārājika vor, wie in dem überlieferten Fall, wo ein gewisser Mönch zuerst aus dem Kloster wegging, damit sie dächten: „Sie sollen mich als Arahant erkennen“. „Auf dem Weg der Mitteilung“ bedeutet an einem Ort, der geeignet ist, körperliche oder sprachliche Mitteilungen wahrzunehmen. Damit wird aufgezeigt: Wenn jemand außerhalb des Bereichs der Mitteilung steht und mit dem himmlischen Auge die körperliche Bewegung sieht und mit dem himmlischen Ohr die stimmliche Äußerung hört und es versteht, liegt kein Pārājika vor. Im kanonischen Text (Pāḷi): „Für den Verstehenden liegt ein Vergehen des Pārājika vor.“ In diesem Abschnitt über das Verstehen ist zu wissen: Genau bei der Aussprache desjenigen Buchstabens oder bei der Ausführung derjenigen körperlichen Anstrengung, wodurch der andere versteht: „Er ist in die erste Vertiefung eingetreten“ usw., begeht der Mönch – nachdem er bei den vorhergehenden Bemühungen der Aussprache etc. ein schweres Vergehen (Thullaccaya) begangen hat – genau im letzten Moment der Bemühung, in dem das Verstehen stattfindet, das Pārājika. Dies ist so zu verstehen, weil das Thullaccaya hier in unmittelbarer Nähe liegt. Aus eben diesem Grund hat der Lehrer Buddhadatta Folgendes gesagt:

‘‘Dukkaṭaṃ paṭhamasseva, sāmantamiti vaṇṇitaṃ;

Sesānaṃ pana tiṇṇampi, thullaccayamudīrita’’nti –

„Ein leichtes Vergehen (Dukkaṭa) ist als das Nahestehende nur des ersten [Pārājika] erklärt worden; für die übrigen drei [Pārājika] jedoch ist das schwere Vergehen (Thullaccaya) als das Nahestehende bezeichnet worden.“

Vuttaṃ[Pg.247], ayañcattho ‘‘na paṭivijānantassa āpatti thullaccayassā’’ti iminā suttena saṅgahitoti daṭṭhabbo. Uggahaparipucchādivasenātiādinā jhānasamādhiādisaddānamatthesu pubbe akataparicayattā sutvā ‘‘atthaṃ īdisa’’nti ajānitvā kevalaṃ ‘‘visiṭṭho koci samaṇaguṇo anena laddho’’ti parena ñātepi pārājikamevāti dasseti.

Dies wurde gesagt. Und dieser Sinngehalt ist als durch das Sutta „Wenn er es nicht versteht, liegt ein Thullaccaya-Vergehen vor“ erfasst anzusehen. Durch den Ausdruck „durch Lernen, Fragen stellen etc.“ wird gezeigt: Weil der andere zuvor keine Vertrautheit mit den Bedeutungen von Wörtern wie „Jhāna“, „Samādhi“ etc. hatte, versteht er beim Hören nicht: „Er drückt eine solche Bedeutung aus“, sondern erkennt lediglich: „Dieser Mönch hat irgendeine herausragende Tugend eines Asketen (Samaṇa) erlangt“; selbst wenn es so vom anderen erkannt wird, liegt dennoch ein Pārājika vor.

Anāpattibhedakathāvaṇṇanā

Die Erklärung des Abschnitts über die Straffreiheit (Anāpatti)

220. Anullapanādhippāyassāti ‘‘evaṃ vutte uttarimanussadhammo mayā pakāsito hotī’’ti amanasikatvā ‘‘nāhaṃ, āvuso, maccuno bhāyāmī’’tiādikaṃ kathentassa. Evaṃ kathento ca vohārato aññaṃ byākaronto nāma hotīti vuttaṃ ‘‘aññaṃ byākarontassā’’ti. Bhāyantoti ‘‘ñatvā garahanti nu kho’’ti bhāyanto.

220. „Für einen, der nicht die Absicht hat, zu prahlen“ bezieht sich auf jemanden, der spricht, ohne sich vor Augen zu führen: „Wenn dies gesagt wird, ist der Zustand übermenschlicher Qualitäten von mir offenbart worden“, wie z. B.: „Freund, ich fürchte den Tod nicht“ usw. Und von einem, der so spricht, wird gesagt, dass er im konventionellen Sinne „etwas anderes erklärt“; daher heißt es: „für einen, der etwas anderes erklärt“. „Sich fürchtend“ bedeutet: sich fürchtend mit dem Gedanken: „Werden sie mich tadeln, wenn sie es erfahren?“

Padabhājanīyavaṇṇanānayo niṭṭhito.

Die Methode der Erklärung der Wortanalyse (Padabhājanīya) ist abgeschlossen.

Vinītavatthuvaṇṇanā

Die Erklärung der Fälle zur Entscheidung (Vinītavatthu)

223. Sekkhabhūmiyanti iminā jhānabhūmimpi saṅgaṇhāti. Tiṇṇaṃ vivekānanti kāyacittaupadhivivekānaṃ. Piṇḍāya caraṇassa bhojanapariyosānatāya vuttaṃ ‘‘yāva bhojanapaayosāna’’nti. Antaraghare bhutvā āgacchantassāpi vuttanayeneva sambhāvanicchāya cīvarasaṇṭhāpanādīni karontassa dukkaṭameva, pāḷiyaṃ pana dukkarādivatthūsu ‘‘anāpatti anullapanādhippāyassā’’ti idaṃ thullaccayenāpi anāpattidassanatthaṃ vuttaṃ. Ullapanādhippāyassāpi hi ‘‘nāvuso, dukkaraṃ aññaṃ byākātu’’nti vutte thullaccayameva attupanāyikattābhāvatoti daṭṭhabbaṃ.

223. „Mit dem Ausdruck ‚sekkhabhūmiyaṃ‘ (auf der Ebene des Schülers) schließt er auch die Ebene der Vertiefung (jhānabhūmi) mit ein. ‚Der drei Absonderungen‘ (tiṇṇaṃ vivekānaṃ) bedeutet: der körperlichen Absonderung, der geistigen Absonderung und der Absonderung von den Daseinsgrundlagen. Weil das Gehen auf Almosengang mit dem Beenden des Mahles abschließt, wird gesagt: ‚bis zum Beenden des Mahles‘ (yāva bhojanapariyosānaṃ). Auch für einen, der im Dorf gegessen hat und zurückkehrt, und der in der bereits beschriebenen Weise aus dem Wunsch nach Bewunderung sein Gewand zurechtrückt usw., liegt gewiss ein Dukkaṭa-Vergehen vor. In den kanonischen Texten (Pāli) jedoch ist bei den Fällen wie ‚schwer zu tun‘ (dukkara) usw. die Formulierung ‚Es liegt kein Vergehen vor für einen, der nicht die Absicht hat, sich zu rühmen‘ (anāpatti anullapanādhippāyassa) dargelegt worden, um die Straffreiheit selbst in Bezug auf ein Thullaccaya-Vergehen aufzuzeigen. Denn selbst bei einem, der die Absicht hat, sich zu rühmen, liegt – wenn gesagt wird: ‚Freund, es ist nicht schwer, etwas anderes zu erklären‘ – aufgrund des Fehlens eines Bezugs auf die eigene Person nur ein Thullaccaya-Vergehen vor; so ist es zu betrachten.“

227. Na dānāhaṃ tattha gamissāmīti puna tattha vasitaṭṭhāne na gamissāmi, evaṃ sati paṭhamaṃ gato ayaṃ puna ca nāgato, tasmā arahāti maññissantīti adhippāyo. Taṃ ṭhānanti āvāsaṃ vātiādinā pubbe paricchinnaṭṭhānaṃ. Padasā gamanaṃ sandhāya katikāya katattā yānenātiādi vuttaṃ. Vijjāmayiddhiṃ sandhāya ‘‘iddhiyā’’ti vuttaṃ ullapanādhippāyassa abhiññiddhiyā asambhavato. Aññamaññaṃ rakkhantīti ullapanādhippāye [Pg.248] satipi ekassāpi paṭhamagamanābhāvā rakkhanti. Sace pana katikaṃ katvā nisinnesu ekaṃ dve ṭhapetvā avasesā ullapanādhippāyena ekato gacchanti, gatānaṃ sabbesaṃ pārājikameva. Tesu yassa ullapanādhippāyo natthi, tassa anāpatti. Etanti heṭṭhā vuttaṃ sabbaṃ katikavattaṃ. Nānāverajjakāti nānājanapadavāsino. Saṅghalābhoti yathāvuḍḍhaṃ pāpuṇanakakoṭṭhāso. Ayañca paṭikkhepo avisesetvā karaṇaṃ sandhāya kato, visesetvā pana ‘‘ettako asukassā’’ti paricchinditvā apaloketvā dātuṃ vaṭṭati.

227. „‚Ich werde nun nicht dorthin gehen‘ (na dānāhaṃ tattha gamissāmi) bedeutet: ‚Ich werde nicht wieder an den Ort gehen, an dem ich gewohnt habe.‘ Wenn dies der Fall ist, werden die Leute denken: ‚Dieser, der zuerst dorthin gegangen ist und nicht wiedergekommen ist, muss ein Arahant sein.‘ Das ist die Absicht. ‚Jenen Ort‘ (taṃ ṭhānaṃ) bezieht sich auf den zuvor durch Worte wie ‚Wohnsitz‘ (āvāsa) usw. bestimmten Ort. Da die Vereinbarung im Hinblick auf das Gehen zu Fuß getroffen wurde, wird gesagt ‚mit einem Fahrzeug‘ usw. Das Wort ‚durch übernatürliche Kraft‘ (iddhiyā) bezieht sich auf die durch Wissen erworbene magische Kraft (vijjāmayiddhi), da für einen, der die Absicht hat, sich zu rühmen, die wirkliche übernatürliche Kraft aus höherer Geisteskraft (abhiññā-iddhi) unmöglich ist. ‚Sie schützen einander‘ (aññamaññaṃ rakkhanti) bedeutet: Selbst wenn die Absicht besteht, sich zu rühmen, schützen sie sich gegenseitig dadurch, dass kein Einziger zuerst losgeht. Wenn jedoch unter denen, die sitzend eine Vereinbarung getroffen haben, bis auf ein oder zwei alle übrigen mit der Absicht, sich zu rühmen, gemeinsam losgehen, so begehen alle, die gegangen sind, ein Pārājika-Vergehen. Wer unter ihnen nicht die Absicht hat, sich zu rühmen, ist frei von einem Vergehen. ‚Dies‘ (etaṃ) bezieht sich auf alle zuvor genannten Regeln der Vereinbarung (katikavatta). ‚Aus verschiedenen Ländern‘ (nānāverajjakā) bedeutet Bewohner verschiedener Regionen. ‚Gewinn der Gemeinschaft‘ (saṅghalābha) ist der Anteil, der gemäß dem Dienstalter (yathāvuḍḍhaṃ) zufällt. Und diese Zurückweisung bezieht sich auf eine Verteilung ohne Unterschied; wenn man es jedoch im Einzelnen bestimmt: ‚So viel ist für den Soundso bestimmt‘, und es nach Einholen des Einverständnisses (apaloketvā) gibt, ist es zulässig.“

228. Dhammadhātūti sabbaññutaññāṇaṃ, dhammānaṃ sabhāvo vā. Upapattīti attabhāvaṃ sandhāya vadati. Dussaddhāpayā hontīti puthujjane sandhāya vuttaṃ, na lakkhaṇattherādike ariyapuggale. Vituḍentīti vinivijjhitvā ḍenti gacchanti, phāsuḷantarikāyo chiddāvachiddaṃ katvā tāhi gacchantīti nissakkavasena attho. Vitudentīti pāṭhe phāsuḷantarikāhīti ādhāratthe nissakkavacanaṃ. Lohatuṇḍehīti kāḷalohamayehi tuṇḍehi. Acchariyaṃ vatāti garahitabbatāya accharaṃ paharituṃ yuttarūpaṃ. Cakkhubhūtāti lokassa cakkhu viya bhūtā sañjātā, cakkhusadisātipi attho. Tasseva kammassāti yena goghātakakammeneva niraye nibbatto, tassevāti atthe gayhamāne ekāya cetanāya bahupaṭisandhiyo hontīti āpajjati, na cetaṃ yuttaṃ ekassa ambādibījassa anekaṅkuruppatti viyāti taṃ pariharanto āha tassa nānācetanāhi āyūhitassātiādi, tena goghātakakammakkhaṇe pubbacetanā aparacetanā sanniṭṭhāpakacetanāti ekasmimpi pāṇātipāte bahū cetanā honti, nānāpāṇātipātesu vattabbameva natthi. Tattha ekāya cetanāya narake pacitvā tadaññacetanāsu ekāya aparāpariyacetanāya imasmiṃ petattabhāve nibbattoti dasseti, tenāha ‘‘avasesakammaṃ vā kammanimittaṃ vā’’ti. Ettha ca kammasarikkhavipākuppattiṃ sandhāya kammakammanimittānameva gahaṇaṃ kataṃ, na gatinimittassa, tenāha ‘‘aṭṭhirāsiyeva nimittaṃ ahosī’’ti. Pāḷiyaṃ vitacchentīti tuṇḍehi tacchento viya luñcanti. Virājentīti vilikhanti.

228. „‚Dhammadhātu‘ bedeutet das Allwissenheitswissen oder die eigene Natur der Phänomene (dhammas). ‚Wiedergeburt‘ (upapatti) bezieht sich auf die Existenzform (Körperlichkeit). ‚Sie sind schwer zum Glauben zu bringen‘ (dussaddhāpayā hontī) bezieht sich auf die Weltlinge (puthujjana), nicht auf edle Personen (ariyapuggala) wie den ehrwürdigen Lakkhaṇa und andere. ‚Sie durchbohren‘ (vituḍenti) bedeutet, dass sie durchdringen und fliegen (vinivijjhitvā ḍenti), das heißt, sie machen die Rippenzwischenräume voller Löcher und dringen durch diese hindurch; dies ist die Bedeutung im Sinne des Ablativs (nissakkavasena). Bei der Lesart ‚vitudenti‘ (sie stoßen) ist das Wort ‚phāsuḷantarikāhi‘ ein Ablativ-Ausdruck mit lokativischer Bedeutung (ādhāratthe). ‚Mit eisernen Schnäbeln‘ (lohatuṇḍehi) bedeutet mit Schnäbeln aus schwarzem Eisen. ‚Es ist wahrlich erstaunlich!‘ (acchariyaṃ vata) bedeutet, dass es wegen seiner Verwerflichkeit angebracht ist, missbilligend mit den Fingern zu schnippen. ‚Auge geworden‘ (cakkhubhūtā) bedeutet, dass sie wie das Auge der Welt geworden sind; auch die Bedeutung ‚dem Auge gleichend‘ ist möglich. Wenn man bei dem Ausdruck ‚eben desselben Kamma‘ (tasseva kammassa) die Bedeutung annimmt, dass er durch genau die Tat des Rindertötens in der Hölle wiedergeboren wurde, so würde sich ergeben, dass aus einem einzigen Willensakt (cetanā) viele Wiedergeburten (paṭisandhi) entstehen. Und dies ist nicht angemessen, ebenso wie das Entstehen vieler Sprösslinge aus einem einzigen Mangosamen oder ähnlichem nicht angemessen ist. Um dies zu vermeiden, sagte er: ‚das durch verschiedene Willensakte angehäuft wurde‘ usw. Damit [wird gezeigt], dass im Moment der Tat des Rindertötens die vorbereitende Absicht (pubbacetanā), die nachfolgende Absicht (aparacetanā) und die abschließende Absicht (sanniṭṭhāpakacetanā) existieren; so gibt es selbst bei einem einzigen Akt des Tötens eines Lebewesens viele Willensakte, und bei mehreren Akten des Tötens bedarf es darüber gar keines Wortes. Darunter zeigt er auf, dass man durch einen Willensakt in der Hölle büßt und durch einen anderen, später wirksam werdenden Willensakt (aparāpariyacetanā) unter den übrigen Willensakten in dieser Existenz als Preta wiedergeboren wird. Deshalb sagte er: ‚das verbleibende Kamma oder das Kamma-Zeichen‘ usw. Und hierbei wurde im Hinblick auf das Entstehen einer der Tat entsprechenden Reifung nur das Kamma und das Kamma-Zeichen erfasst, nicht aber das Zeichen des Bestimmungsortes (gatinimitta). Deshalb sagte er: ‚Nur der Knochenhaufen war das Zeichen.‘ Im Pāli-Text bedeutet ‚sie schälen ab‘ (vitacchenti): sie reißen das Fleisch heraus, als ob sie es mit den Schnäbeln abschälten. ‚Sie zerkratzen‘ (virājenti) bedeutet: sie zerkratzen (vilikhanti).“

229. Vallūravikkayenāti [Pg.249] sukkhāpitamaṃsavikkayena. Nippakkhacammeti vigatapakkhalomacamme. Ekaṃ miganti dīpakamigaṃ. Kāraṇāhīti ghātanāhi. Ñatvāti kammaṭṭhānaṃ ñatvā.

229. „‚Durch den Verkauf von Vallūra‘ (vallūravikkayena) bedeutet durch den Verkauf von Trockenfleisch. ‚Mit nackter Haut‘ (nippakkhacamme) bedeutet auf einer Haut, die frei von Federn und Haaren ist. ‚Einen Hirsch‘ (ekaṃ migaṃ) bedeutet einen Lockhirsch. ‚Durch Folterungen‘ (kāraṇāhi) bedeutet durch Tötungen. ‚Erkannt habend‘ (ñatvā) bedeutet, nachdem er den Ort der Schlachtung (kammaṭṭhāna) erkannt hat.“

230. Maṅganavasena ulatīti maṅguli, virūpabībhacchabhāvena pavattatīti attho. Cittakeḷinti cittaruciyaṃ anācārakīḷaṃ.

230. „‚Er bewegt sich auf unschöne Weise, daher ist er maṅguli (missgestaltet)‘; die Bedeutung ist, dass er in einer hässlichen und abscheulichen Gestalt existiert. ‚Cittakeḷi‘ (Vergnügung nach Herzenslust) bedeutet ein unanständiges Spiel nach dem Belieben des eigenen Geistes.“

231. Nissevālapaṇakakaddamoti tilabījakādisevālena nīlamaṇḍūkapiṭṭhivaṇṇena udakapiṭṭhe udakaṃ nīlavaṇṇaṃ kurumānena paṇakena kaddamena ca virahito. Uṇhabhāvena tapanato tapaṃ udakaṃ assāti tapodakāti vattabbe ka-kāralopaṃ katvā ‘‘tapodā’’ti vuccati. Petalokoti pakaṭṭhena akusalakammena sugatito duggatiṃ itānaṃ gatānaṃ loko samūho, nivāsaṭṭhānaṃ vā. Katahatthāti dhanusippe suṭṭhu sikkhitahatthā, avirajjhanalakkhavedhāti attho. Sippadassanavasena rājakulādīsu rājasamūhaṃ upecca kataṃ asanaṃ sarakkhepo etesanti katupāsanā, sabbattha dassitasippāti attho. Pabhaggoti pabhañjito, parājitoti attho.

231. „‚Frei von Algen, Wasserlinsen und Schlamm‘ (nissevālapaṇakakaddama) bedeutet: frei von Algen, die so groß wie Sesamsamen sind, und von Wasserlinsen (Entengrütze), die die Farbe des Rückens eines grünen Frosches haben und das Wasser an der Oberfläche grünblau färben, sowie frei von Schlamm. Da es aufgrund seiner Hitze heißes Wasser hat, sollte es eigentlich ‚tapodaka‘ genannt werden, doch unter Auslassung des Buchstabens ‚ka‘ wird es ‚tapodā‘ genannt. ‚Preta-Welt‘ (petaloka) bezeichnet die Gemeinschaft oder den Wohnort der Pretas, die durch weitreichendes unheilsames Kamma aus einer glücklichen Existenz in eine unglückliche Existenz gelangt sind. ‚Mit geübter Hand‘ (katahatthā) bedeutet diejenigen, deren Hände in der Kunst des Bogenschießens wohl ausgebildet sind; die Bedeutung ist: Schützen, die das Ziel fehlerfrei treffen. Da sie zum Zweck der Vorführung ihrer Kunst vor dem Königshof und anderen Versammlungen von Königen erschienen und das Schießen von Pfeilen vollzogen haben, werden sie ‚katupāsanā‘ genannt; die Bedeutung ist: solche, die überall ihre Kunst gezeigt haben. ‚Zerschlagen‘ (pabhagga) bedeutet zerstört; die Bedeutung ist: besiegt (parājito).“

232. Āneñjasamādhinti arūpasamāpattiyaṃ niruddhe satipi saddakaṇṭakena uṭṭhānāraho rūpāvacarasamādhiyeva idha vattabboti āha anejaṃ acalantiādi. Samādhiparipanthaketi vitakkādike sandhāya vadati, idaṃ pana paṭhamabodhiyaṃ uppannampi vatthuṃ anācāramattavasena bhikkhūhi coditepi bhagavatā ‘‘anāpatti, bhikkhave, moggallānassā’’ti (pārā. 228) evaṃ āyatiṃ attanā paññapiyamānapārājikānuguṇaṃ tadā eva vinītanti dhammasaṅgāhakattherehi pacchā paññattassa imassa sikkhāpadassa vinītavatthubhāvena saṅgahamāropitanti daṭṭhabbaṃ. Sāvakānaṃ uppaṭipāṭiyā anussaraṇābhāvaṃ dassetuṃ ‘‘na uppaṭipāṭiyā’’ti vuttaṃ. Dukkaraṃ katanti anantare pañcakappasatike kāle viññāṇasantatiṃ adisvāpi asammuyhitvā parato tatiyattabhāve diṭṭhacuticittena saddhiṃ vattamānabhavapaṭisandhiyā anumānenāpi kāriyakāraṇābhāvagahaṇaṃ nāma sāvakānaṃ dukkarattā vuttaṃ. Paṭividdhāti [Pg.250] paṭividdhasadisā. Yathā nāma sattadhā phālitassa cāmaravālalomassa ekāya aggakoṭiyā aparassa vālalomaṃsuno koṭiṃ dūre ṭhatvā vijjheyya āvunanto viya paṭipādeyya, evameva imināpi dukkaraṃ katanti vuttaṃ hoti. Etadagganti eso aggo. Yadidanti yo ayaṃ.

232. Mit 'āneñjasamādhi' (unerschütterliche Konzentration) ist hier nur die Konzentration der feinstofflichen Sphäre (rūpāvacarasamādhi) gemeint, die sich zu manifestieren vermag, selbst wenn der 'Dorn des Klangs' in einer formlosen Errungenschaft (arūpasamāpatti) erloschen ist. Darum sagte er 'anejaṃ acalaṃ' ('unerschütterlich, unbeweglich') usw. Mit 'Hindernisse für die Konzentration' spricht er in Bezug auf vitakka (gedankliche Ausrichtung) usw. Obwohl sich dieser Vorfall während der ersten Erleuchtungsphase (paṭhamabodhi) ereignete und die Mönche ihn bloß wegen ungebührlichen Verhaltens (anācāra) anklagten, entschied der Erhabene damals bereits: 'Es liegt kein Vergehen vor, ihr Mönche, für Moggallāna' – in Übereinstimmung mit der künftigen Pārājika-Regel, die er selbst erlassen würde. Es ist so zu verstehen, dass die Ältesten, die das Dhamma zusammentrugen, dies später als Präzedenzfall (vinītavatthu) für diese im Nachhinein erlassene Trainingsregel (sikkhāpada) in die Sammlung aufnahmen. Um zu zeigen, dass es den Jüngern an der Fähigkeit mangelt, sich in umgekehrter Reihenfolge zu erinnern (uppaṭipāṭiyā anussaraṇa), wurde gesagt: 'nicht in umgekehrter Reihenfolge'. Es wurde gesagt: 'Es ist schwer zu tun', weil es für Jünger äußerst schwierig ist, die Abfolge von Ursache und Wirkung zu erfassen – selbst durch Schlussfolgerung (anumāna) bezüglich der Wiederverbindung (paṭisandhi) im gegenwärtigen Leben in Verbindung mit dem im dritten Dasein davor wahrgenommenen Sterbebewusstsein (cuticitta), ohne Verwirrung zu stiften, obwohl sie den Fluss des Bewusstseins (viññāṇasantati) in der unmittelbar vorangegangenen Zeitspanne von fünfhundert Äonen [im Zustand der wahrnehmungslosen Wesen] nicht gesehen haben. 'Paṭividdhā' (durchdrungen) bedeutet 'wie durchdrungen'. Es ist so, als ob man aus der Ferne stünde und mit der Spitze eines in sieben Teile gespaltenen Yak-Schweifhaars die Spitze eines anderen Schweifhaars treffen, es gleichsam aufspießen und herabfallen lassen würde; ebenso, so wird gesagt, hat auch dieser [Ehrwürdige Sobhita] etwas Schweres vollbracht. 'Etadagga' (der Vorzüglichste in diesem Bereich) bedeutet 'dieser ist der Vorzüglichste'. 'Yadidaṃ' (nämlich) bedeutet 'wer dieser ist'.

Nigamanavaṇṇanā

Die Erklärung des Schlussworts

233. Idhāti bhikkhuvibhaṅge. Uddiṭṭhapārājikaparidīpananti sikkhāpadesu pātimokkhuddesavasena uddiṭṭhapārājikaparidīpanaṃ, na pana sabbasmiṃ pārājikavibhaṅge āgataāpattiparidīpanaṃ tattha thullaccayādīnampi āgatattā teneva uddiṭṭha-saddena vuttavibhaṅgassa niddesattā. Bhikkhunīnaṃ asādhāraṇāni cattārīti ubbhajāṇumaṇḍalikā (pāci. 658) vajjappaṭicchādikā (pāci. 665) ukkhittānuvattikā (pāci. 669) aṭṭhavatthukāti (pāci. 675) imāni bhikkhūhi asādhāraṇāni bhikkhunīnaṃ eva paññattāni pārājikānīti attho. Vatthuvipannāti pabbajjupasampadānaṃ vatthubhāvo vatthu nāma, tena vatthumattena vipannā, vipannavatthukāti attho. Ahetukapaṭisandhikāti maggānuppattikāraṇamāha. Kiñcāpi duhetukānampi maggo nuppajjati, te pana pabbajjupasampadāsu ṭhatvā āyatiṃ maggahetuṃ sampādetuṃ sakkonti, ahetukā pana parisuddhe catupārisuddhisīle ṭhatvā sampādetuṃ na sakkonti, tasmā te tampi paṭicca vatthuvipannāvāti veditabbā. Pārājikāti kammavipattiyā paṭisandhikkhaṇeyeva parājayaṃ āpannā. Theyyasaṃvāsakādīnaṃ gihibhāve ṭhatvā vipassanāya vāyamantānampi tasmiṃ attabhāve magguppattiabhāvato ‘‘maggo pana vārito’’ti vuttaṃ. Dīghatāya lambamānaṃ aṅgajātaṃ lambaṃ nāma, taṃ yassa atthi so lambī. So ettāvatā na pārājiko, taṃ pana dīghaṃ aṅgajātaṃ attano mukhe vā vaccamagge vā sevanādhippāyena pavesentova pārājiko, idha pana vaccamagge pavesentova adhippeto mudupiṭṭhikeneva mukhe pavesanassa vuttattā. Sopi hi kataparikammatāya mudubhūtāya piṭṭhiyā onamitvā attano aṅgajātaṃ mukhena gaṇhantova pārājiko hoti, na kevalo. Yo pana mukhena attano vaccamaggaṃ vā paresaṃ vaccamaggamukhaṃ vā itthīnaṃ passāvamaggaṃ vā gaṇhāti, tassa ca purisanimittena purisanimittaṃ chupantassa ca maggena maggapaṭipādanepi pārājikaṃ na hoti purisanimittena taditaramaggasampaṭipādaneneva methunadhammavohārato[Pg.251]. Parassa aṅgajāte abhinisīdatīti parassa uttānaṃ sayantassa kammaniye aṅgajāte attano vaccamaggaṃ pavesento tassūpari nisīdati, idañca upalakkhaṇamattaṃ paresaṃ aṅgajātaṃ vaccamagge pavesento sādiyantopi pārājikova, balakkārena pana vaccamagge vā mukhe vā parena pavesiyamāno yadi na sādiyati, anāpattikova. Ettha asādiyanaṃ nāma dukkaraṃ virajjitabbato. Ettha ca anupasampannabhāve ṭhatvā mātupituarahantesu aññataraṃ ghātento bhikkhuniṃ dūsento ca sāmaṇerapabbajjampi na labhatīti dassanatthaṃ visuṃ gahitattā mātughātakādīnaṃ catunnaṃ tatiyapaṭhamapārājikesu antogadhatā veditabbā. Yathā ettha, evaṃ gihibhāve ṭhatvā lohituppādaṃ karonto lohituppādakovāti gahetabbaṃ. Etena pariyāyenāti ubhinnaṃ rāgapariyuṭṭhānasaṅkhātena pariyāyena. Dutiyavikappe kacci atthāti padacchedo veditabbo.

233. 'Hier' (idha) bezieht sich auf den Bhikkhu-Vibhaṅga. Mit 'Aufzeigen der dargelegten Pārājika-Vergehen' (uddiṭṭhapārājikaparidīpana) ist das Aufzeigen der in den Trainingsregeln mittels der Rezitation des Pātimokkha dargelegten Pārājika-Vergehen gemeint, nicht jedoch das Aufzeigen aller im gesamten Pārājika-Vibhaṅga vorkommenden Vergehen, da dort auch Thullaccaya-Vergehen (schwere Vergehen) und andere vorkommen, und weil mit ebendiesem Wort 'darlegt' (uddiṭṭha) die Auslegung des zuvor erwähnten Vibhaṅga bezeichnet wird. Mit 'Die vier, die den Nonnen eigen sind' (bhikkhunīnaṃ asādhāraṇāni cattāri) sind jene Pārājika-Vergehen gemeint, die nur für Nonnen erlassen wurden und den Mönchen nicht gemein sind, nämlich: das Überschreiten der Kniehöhe (ubbhajāṇumaṇḍalikā), das Verheimlichen eines Vergehens (vajjappaṭicchādikā), das Folgen einer suspendierten Person (ukkhittānuvattikā) und die achtfache Sache (aṭṭhavatthukā). Mit 'Hinsichtlich der Grundlage verfehlt' (vatthuvipannā) ist gemeint: 'Grundlage' (vatthu) bezeichnet den Status der Hauslosigkeit (pabbajjā) und der höheren Ordination (upasampadā); wer allein hinsichtlich dieser Grundlage ungeeignet ist, wird als eine Person mit fehlerhafter Grundlage (vipannavatthukā) bezeichnet. Mit 'diejenigen mit einer ursachenlosen Wiederverkörperung' (ahetukapaṭisandhikā) nennt er den Grund für das Nicht-Erlangen des Pfades. Selbst wenn für Personen mit zwei heilsamen Ursachen (duhetuka) der Pfad nicht entsteht, können sie dennoch, indem sie in der Hauslosigkeit und der höheren Ordination verweilen, in der Zukunft die Ursache für den Pfad vollenden. Personen ohne heilsame Ursachen (ahetuka) hingegen können dies nicht einmal tun, wenn sie in der vollkommen reinen vierfachen Moral (catupārisuddhisīla) verweilen. Daher sind sie auch in dieser Hinsicht als 'hinsichtlich der Grundlage verfehlt' (vatthuvipannā) zu betrachten. Mit 'Pārājika-Verfallene' (pārājikā) sind diejenigen gemeint, die aufgrund eines fehlerhaften Kamma bereits im Moment der Wiederverbindung (paṭisandhikkhaṇa) eine Niederlage erlitten haben. Weil für Diebe im Orden (theyyasaṃvāsaka) und andere, selbst wenn sie im Laienstand verbleiben und sich in der Einsichtsmeditation (vipassanā) bemühen, in dieser Existenz kein Pfad entstehen kann, wurde gesagt: 'Der Pfad jedoch ist versperrt'. Ein Genitalorgan, das aufgrund seiner Länge herabhängt, wird als 'lamba' (herabhängend) bezeichnet; wer ein solches hat, ist ein 'lambī'. Er ist allein dadurch noch kein Pārājika-Verfallener. Nur wenn er dieses lange Genitalorgan in der Absicht des geschlechtlichen Verkehrs in seinen eigenen Mund oder in seinen After einführt, verfällt er dem Pārājika. Hier ist jedoch speziell das Einführen in den After gemeint, da das Einführen in den Mund bereits für denjenigen mit biegsamem Rücken (mudupiṭṭhika) erklärt wurde. Denn auch dieser [mit biegsamem Rücken] verfällt nur dann dem Pārājika, wenn er sich mit seinem durch Übung geschmeidig gewordenen Rücken herunterbeugt und sein eigenes Glied mit dem Mund ergreift, nicht aber allein durch die Biegsamkeit. Wer jedoch mit dem Mund seinen eigenen After, den After oder den Mund anderer oder die Harnröhre von Frauen ergreift, oder wer mit seinem männlichen Glied das männliche Glied eines anderen berührt – selbst wenn ein Eindringen von Kanal zu Kanal stattfindet, liegt kein Pārājika-Vergehen vor, da der Begriff 'Geschlechtsverkehr' (methunadhamma) nur das Eindringen des männlichen Glieds in einen der anderen drei Kanäle bezeichnet. Mit 'er setzt sich auf das Genitalorgan eines anderen' (parassa aṅgajāte abhinisīdatīti) ist gemeint, dass er seinen After auf das erigierte Glied eines anderen, der rücklings liegt, herabsenkt und dieses einführt. Dies ist nur eine beispielhafte Darstellung; auch wer das Glied eines anderen in seinen After eindringen lässt und dem zustimmt (sādiyanto), verfällt dem Pārājika. Wenn es jedoch durch Gewalt von einem anderen in den After oder Mund eingeführt wird und er dem nicht zustimmt, liegt kein Vergehen vor. Hierbei ist die Nicht-Zustimmung schwer, da man Abneigung empfinden muss. Und hierbei ist zu verstehen, dass die vier Personen, wie Muttermörder usw. (mātughātaka), unter dem dritten und ersten Pārājika subsumiert sind; sie wurden separat aufgeführt, um zu zeigen, dass jemand, der im Zustand eines Nicht-Ordinierten (anupasampannabhāve) entweder Vater, Mutter oder einen Arahant tötet oder eine Nonne schändet, nicht einmal die Novizenordination (sāmaṇerapabbajjā) erhält. Wie in diesem Fall, so ist es auch für jemanden zu verstehen, der im Laienstand verbleibend das Blut des Buddhas vergießt (lohituppādako). Mit 'auf diese Weise' (etena pariyāyena) ist die Weise gemeint, die als das Überwältigtsein beider von Leidenschaft (rāgapariyuṭṭhāna) bezeichnet wird. In der zweiten Alternative ist die Worttrennung als 'kacci atthi' zu verstehen.

Iti samantapāsādikāya vinayaṭṭhakathāya vimativinodaniyaṃ

Hier endet im Vimativinodani-Kommentar zur Samantapāsādikā, dem Vinaya-Kommentar,

Catutthapārājikavaṇṇanānayo niṭṭhito.

die Erklärungsmethode des vierten Pārājika.

Niṭṭhito ca pārājikakaṇḍavaṇṇanānayo.

Und es endet die Erklärungsmethode des Pārājika-Kapitels.

2. Saṅghādisesakaṇḍo

2. Das Kapitel über die Saṅghādisesa-Vergehen (das Saṅghādisesa-Kapitel)

1. Sukkavissaṭṭhisikkhāpadavaṇṇanā

1. Die Erklärung der Trainingsregel über das Freisetzen von Samen (Sukkavissaṭṭhi-Sikkhāpada)

234. Terasakassāti [Pg.252] terasa sikkhāpadāni parimāṇāni assāti terasako, kaṇḍo, tassa. Samathe vipassanāya vā abhiratirahito idha anabhirato, na pabbajjāyāti āha ‘‘vikkhittacitto’’ti. Vikkhittatāya kāraṇamāha kāmarāgāiccādi.

234. Mit 'des dreizehnteiligen' (terasakassa) ist gemeint: das Kapitel, das dreizehn Trainingsregeln als Umfang hat, ist das dreizehnteilige; dessen. Mit 'unzufrieden' (anabhirato) ist hier jemand gemeint, dem es an Freude an der Ruhe (samatha) oder der Einsicht (vipassanā) mangelt, nicht an der Hauslosigkeit (pabbajjā); darum sagte er: 'mit zerstreutem Geist' (vikkhittacitto). Als Grund für die Zerstreutheit nannte er 'Sinnenlust' (kāmarāga) usw.

235. Abbohārikāti sīlavipattivohāraṃ nārahatīti katvā vuttaṃ. Akusalabhāve panassā abbohāratā natthi.

235. Mit 'unbedeutend/nicht der Rede wert' (abbohārikā) ist gemeint, dass es die Bezeichnung als 'Sittenverfall' (sīlavipatti) nicht verdient. Hinsichtlich seiner Eigenschaft als unheilsam (akusalabhāva) jedoch ist es keineswegs ohne Bedeutung.

236-7. Cetanā-saddato visuṃ saṃ-saddassa atthābhāvaṃ ika-paccayassa ca atthavantataṃ dassetuṃ sañcetanā vātiādi dutiyavikappo vutto. Sikhāppatto atthoti adhippetatthaṃ sandhāya vuttaṃ. Āsayabhedatoti pittasemhapubbalohitānaṃ catunnaṃ āsayānaṃ bhedena. Dhātunānattatoti rasaruhirādīnaṃ sattannaṃ, pathavādīnaṃ vā catunnaṃ dhātūnaṃ nānattena. Vatthisīsanti muttavatthito matthakapassaṃ. Hatthimadacalanaṃ nāmañca sambhavoti āha ‘‘sambhavo nikkhamatī’’ti. Sambhavaveganti sambhavassa ṭhānato cavitvā dakasotābhimukhaṃ otaraṇena sañjātasarīrakkhobhavegaṃ. Bāhusīsanti khandhappadesaṃ. Dassesīti ettha iti-saddo hetuttho, tena yasmā kaṇṇacūḷikāhi sambhavo nikkhamati…pe… sambhavañca dassesi, tasmā tatiyassa bhāsitaṃ subhāsitanti evaṃ yojanā veditabbā. Dakasotanti muttassa vatthito nikkhamanamaggaṃ, aṅgajātappadesanti vuttaṃ hoti. Sukkañca nāmetaṃ rasaruhirādisattadehadhātūsu majjhimadhātucatujaṃ aṭṭhimiñjādi viya pathavīdhātusaṅgahitaṃ āhārūpajīvīnaṃ sakalakāyagataṃ atidaharadārakānampi attheva, taṃ pana pannarasasoḷasavassuddesato paṭṭhāya sattānaṃ samuppajjanakakāmarāgeheva ṭhānato calati, calitañca āpodhātubhāvena cittajameva hutvā dakasotaṃ otarati, dakasotato pana paṭṭhāya cittapaccayautujaṃ hoti matthaluṅgato calitasiṅghāṇikā viya. Yesaṃ pana samucchedanavikkhambhanādīhi rāgapariyuṭṭhānaṃ natthi[Pg.253], tesaṃ sukkavissaṭṭhi na siyā. Iti yathāṭhānato sukkassa vissaṭṭhiyeva rāgacittasamuṭṭhānā, na pakatirūpaṃ, teneva kathāvatthuaṭṭhakathāyaṃ (kathā. aṭṭha. 307) ‘‘sukkavissaṭṭhi nāma rāgasamuṭṭhānā hotī’’ti sukkassa vissaṭṭhi eva rāgasamuṭṭhānā vuttā, na pakatirūpaṃ. Channaṃ pana kāmāvacaradevānaṃ vijjamānāpi sukkadhātu dvayaṃdvayasamāpattivasena pariyuṭṭhitarāgenāpi ṭhānato na gaḷati, yathāṭhāne eva ṭhatvā kiñci vikāraṃ āpajjamānā taṅkhaṇikapariḷāhavūpasamāvahā methunakiccaniṭṭhāpitā hotīti veditabbaṃ. Keci pana ‘‘kāyasamphassasukhameva tesaṃ kāmakicca’’nti vadanti. Khīṇāsavānaṃ pana anāgāmīnañca sabbaso kāmarāgābhāvena sukkadhātuvikārampi nāpajjatīti veditabbaṃ. Rūpībrahmānaṃ pana vikkhambhitakāmarāgena janitattā anāhārūpajīvitattā ca sabbathā sukkadhātupi nattheva. Tathevāti mocanassādena nimitte upakkamatotiādiṃ atidisati. ‘‘Vissaṭṭhīti ṭhānācāvanā vuccatī’’ti padabhājane (pārā. 237) vuttattā ‘‘dakasotaṃ otiṇṇamatte’’ti kasmā vuttanti āha dakasotorohaṇañcetthātiādi. Etthāti tīsupi vādesu. Adhivāsetvāti nimitte upakkamitvā puna vippaṭisāre uppanne mocanassādaṃ vinodetvā. Antarā nivāretunti attano nimitte katūpakkamena ṭhānā cutaṃ dakasotaṃ otarituṃ adatvā antarā nivāretuṃ. Mocanassādena hatthaparikammādiṃ karontassa muttepi dukkaṭameva, nimitte upakkamābhāvato pana saṅghādiseso na hotīti āha ‘‘hattha…pe… anāpattī’’ti. Dakasotorohaṇañcetthātiādinā vuttavinicchayaṃ sandhāya ‘‘ayaṃ sabbācariyasādhāraṇavinicchayo’’ti vuttaṃ.

236-7. Die zweite Alternative 'sañcetanā vā' usw. wurde dargelegt, um zu zeigen, dass das Präfix 'saṃ-' getrennt vom Wort 'cetanā' keine eigene Bedeutung besitzt und dass das Suffix '-ika' eine eigenständige Bedeutung aufweist. Der Ausdruck 'die Bedeutung hat ihren Höhepunkt erreicht' (sikhāppatto attho) wurde im Hinblick auf die beabsichtigte Bedeutung gesagt. Der Ausdruck 'durch den Unterschied der Ansiedlungen' (āsayabhedato) bezieht sich auf den Unterschied zwischen den vier Ansiedlungsorten der Körpersäfte, nämlich Galle, Schleim, Eiter und Blut. Der Ausdruck 'durch die Vielfalt der Elemente' (dhātunānattato) bezieht sich auf die Verschiedenheit der sieben Körperelemente wie Nahrungssaft, Blut usw., oder der vier Elemente wie Erde usw. 'Harnblasenoberteil' (vatthisīsa) bezeichnet die Oberseite der Harnblase. Weil auch die Brunstflüssigkeit der Elefanten als 'Samen' (sambhava) bezeichnet wird, sagt er: 'der Samen tritt aus'. Mit 'Samenimpuls' (sambhavavega) ist der Impuls der körperlichen Erregung gemeint, der dadurch entsteht, dass der Samen von seiner Ruhestätte weicht und in Richtung des Harnkanals hinabsteigt. 'Schultergelenk' (bāhusīsa) bezeichnet den Schulterbereich. Im Ausdruck 'dassesī' ('du zeigst') hat das Wort 'iti' eine kausale Bedeutung (hetu-attha); daher ist die Satzverknüpfung wie folgt zu verstehen: 'Weil der Samen aus den Schläfendrüsen austritt ... und du den Samen zeigst, darum ist die Aussage des Dritten gut gesprochen'. Unter 'Wasserstrom' (dakasota) versteht man den Weg des Harnaustritts aus der Blase, womit der Bereich des Geschlechtsorgans gemeint ist. Dieser sogenannte 'Samen' (sukka) ist das mittlere Element unter den sieben Körperelementen wie Nahrungssaft, Blut usw., entsteht aus vier Ursachen (catuja), gehört wie das Knochenmark zum Erdelement (pathavīdhātu), ist im gesamten Körper von Wesen, die von Nahrung leben, verbreitet und ist selbst bei ganz kleinen Kindern vorhanden. Doch ab dem Alter von etwa fünfzehn oder sechzehn Jahren gerät er allein durch die in den Wesen entstehende sinnliche Begierde (kāmarāga) aus seiner Ruhestätte in Bewegung. Und der in Bewegung geratene Samen nimmt die Beschaffenheit des Wasserelements an, entsteht ausschließlich geistgeboren (cittaja) und steigt in den Harnkanal hinab. Ab dem Harnkanal jedoch wird er zu einem physischen Prozess, der durch die Temperatur bedingt ist, dessen Ursache aber im Geist liegt (cittapaccaya-utuja), vergleichbar mit Nasenschleim, der aus dem Gehirn herabrinnt. Bei jenen jedoch, bei denen durch endgültiges Abschneiden (samuccheda), Unterdrückung (vikkhambhana) usw. kein Überhandnehmen der Begierde (rāgapariyuṭṭhāna) mehr vorhanden ist, findet kein Samenerguss statt. Somit ist nur der Ausfluss des Samens aus seiner normalen Position durch das von Begierde beeinflusste Bewusstsein verursacht (rāgacitta-samuṭṭhāna), nicht aber der Samen in seinem natürlichen Zustand. Eben darum heißt es im Kommentar zum Kathāvatthu: 'Der Samenerguss ist durch Begierde bedingt.' Es wird also nur der Samenerguss als durch Begierde bedingt bezeichnet, nicht aber der Samen in seinem natürlichen Zustand. Obwohl bei den sechs Klassen von Devas der Sinneswelt (kāmāvacaradeva) das Samenelement existiert, weicht es selbst durch die Begierde, die sie während der geschlechtlichen Vereinigung überkommt, nicht aus seiner Ruhestätte. Es verbleibt vielmehr an seinem Ort, erfährt lediglich eine gewisse Veränderung, die eine augenblickliche Linderung der sexuellen Erregung bewirkt, und führt so zur Beendigung des Geschlechtsaktes; so ist dies zu verstehen. Einige Lehrer jedoch sagen: 'Für diese Devas besteht die sexuelle Handlung allein im Glücksgefühl des körperlichen Kontakts'. Bei den Triebversiegten (khīṇāsava) und den Niekehrern (anāgāmin) hingegen erfährt das Samenelement aufgrund des völligen Fehlens von sinnlicher Begierde nicht einmal eine Veränderung; so ist dies zu verstehen. Bei den feinstofflichen Brahma-Göttern (rūpībrahma) jedoch ist das Samenelement in jeder Hinsicht überhaupt nicht vorhanden, da sie mit unterdrückter sinnlicher Begierde geboren werden und nicht von materieller Nahrung leben. Mit dem Wort 'ebenso' (tathā eva) verweist er auf den Abschnitt 'wer durch die Absicht des Ausfließenlassens an seinem Genital Hand anlegt' usw. Da in der Wortanalyse (padabhājana) gesagt wird: 'Unter Erguss (vissaṭṭhi) versteht man das Abweichen von seiner Stelle', erhebt sich die Frage: 'Warum wird gesagt: sobald es in den Harnkanal hinabgestiegen ist?' Daraufhin sagt er: 'Und hierbei ist das Eintreten in den Harnkanal...'. 'Hierbei' (ettha) bezieht sich auf alle drei Lehrmeinungen. 'Nachdem er zugestimmt hat' (adhivāsetvā) bedeutet: nachdem er am Genital Hand angelegt hat und danach Gewissensbisse (vippaṭisāra) aufkamen, hat er das Verlangen nach dem Erguss vertrieben. 'Dazwischen aufhalten' (antarā nivāretuṃ) bedeutet: den Samen, der durch die am eigenen Genital vorgenommene Handlung von seiner Stelle gewichen ist, daran zu hindern, in den Harnkanal hinabzusteigen, indem man ihn unterwegs aufhält. Für jemanden, der in der Absicht des Ausfließenlassens Handgriffe vornimmt, liegt selbst beim Austreten von Harn nur ein Vergehen des Fehlverhaltens (dukkaṭa) vor. Da jedoch keine Einwirkung auf das Genital vorliegt, entsteht kein Saṅghādisesa-Vergehen; daher heißt es: 'Durch Hand... Abwesenheit eines Vergehens'. Im Hinblick auf die mit 'Und das Eintreten in den Harnkanal hierbei...' dargelegte Entscheidung wurde gesagt: 'Dies ist die gemeinsame Entscheidung aller Lehrer'.

Khobhakaraṇapaccayo nāma visabhāgabhesajjasenāsanāhārādipaccayo. Nānāvidhaṃ supinanti khubhitavātādidhātūnaṃ anuguṇaṃ. Anubhūtapubbanti pubbe bhūtapubbaṃ manasā parikappitapubbañca. Sagganarakadesantarādīnampi hi saṅgahetvā vuttaṃ. Atthakāmatāya vā anatthakāmatāya vāti idaṃ devatānaṃ hitāhitādhippāyataṃ dassetuṃ vuttaṃ. Atthāya vā anatthāya vāti sabhāvato bhavitabbaṃ hitāhitaṃ sandhāya vuttaṃ. Nanu devatāhi upasaṃhariyamānāni ārammaṇāni paramatthato natthi, kathaṃ tāni puriso passati, devatā vā tāni avijjamānāni upasaṃharantīti codanaṃ manasi katvā [Pg.254] āha so tāsantiādi. Tena ‘‘evameso parikappatū’’ti devatāhi cintitamattena supantassa cittaṃ bhavaṅgasantatito nipatitvā devatāhi cintitaniyāmeneva parikappamānaṃ pavattati, evaṃ tena parikappamānāni ārammaṇāni devatāhi upasaṃhaṭāni nāma honti, tāni ca so devatānubhāvena passati nāmāti dasseti. Bodhisattamātā viya puttapaṭilābhanimittantiādīsu bodhisattassa gabbhokkantidivase mahāmāyādeviyā attano dakkhiṇapassena ekassa setavaravāraṇassa antokucchipaviṭṭhabhāvadassanaṃ puttapaṭilābhanimittaṃ supinaṃ nāma. Amhākaṃ pana bodhisattassa ‘‘sve buddho bhavissatī’’ti cātuddasiyaṃ pakkhassa rattivibhāyanakāle himavantaṃ bibbohanaṃ katvā puratthimapacchimasamuddesu vāmadakkhiṇahatthe dakkhiṇasamudde pāde ca odahitvā mahāpathaviyā sayanaṃ eko, dabbatiṇasaṅkhātāya tiriyā nāma tiṇajātiyā naṅgalamattarattadaṇḍāya nābhito uggatāya khaṇena anekayojanasahassaṃ nabhaṃ āhacca ṭhānaṃ eko, setānaṃ kaṇhasīsānaṃ kimīnaṃ pādehi ussakkitvā yāva jāṇumaṇḍalaṃ āhacca ṭhānaṃ eko, nānāvaṇṇānaṃ catunnaṃ sakuṇānaṃ catūhi disāhi āgantvā pādamūle setavaṇṇatāpajjanaṃ eko, bodhisattassa mahato mīḷhapabbatassa upari alimpamānassa caṅkamanaṃ ekoti ime pañca mahāsupinā nāma, ime ca yathākkamaṃ sambodhiyā, devamanussesu ariyamaggappakāsanassa, gihīnañca saraṇūpagamanassa, khattiyādicatuvaṇṇānaṃ pabbajitvā arahattapaṭilābhassa, catunnaṃ paccayānaṃ lābhe alittabhāvassa ca pubbanimittānīti veditabbaṃ. Soḷasa supinā pākaṭā eva. Ekantasaccamevāti phalaniyamuppattito vuttaṃ. Dassanaṃ pana sabbattha vipallatthameva. Dhātukkhobhādīsu catūsu mūlakāraṇesu dvīhi tīhipi kāraṇehi kadāci supinaṃ passantīti āha ‘‘saṃsaggabhedato’’ti. Supinabhedoti saccāsaccatthatābhedo.

Eine Störung der Elemente (khobhakaraṇa) genannt ist die Ursache wie ungeeignete Medizin, Unterkunft, Nahrung usw. „Vielfältige Träume“ entspricht den gestörten Elementen wie Wind usw. „Zuvor erfahren“ (anubhūtapubba) bedeutet, was zuvor geschehen war und was zuvor im Geist vorgestellt wurde. Dies schließt auch Himmel, Hölle, andere Regionen usw. mit ein. Der Ausdruck „aus Wunsch nach Nutzen oder Nicht-Nutzen“ wird gesagt, um die Absicht der Gottheiten bezüglich Wohl oder Wehe aufzuzeigen. Der Ausdruck „für Nutzen oder Nicht-Nutzen“ wird im Hinblick auf das von Natur aus eintretende Wohl oder Wehe gesagt. Um den Einwand zu bedenken: „Gibt es nicht die von Gottheiten dargebotenen Objekte letztendlich gar nicht? Wie sieht der Mensch sie? Und wie bringen Gottheiten diese nicht existierenden Objekte dar?“, wurde gesagt: „so tāsanti“ usw. Dadurch fällt das Bewusstsein des Schlafenden allein durch das Denken der Gottheiten: „So möge dieser Mensch sich dies vorstellen“ aus dem Strom des Unterbewusstseins (bhavaṅga) heraus und verläuft, sich so vorstellend, wie es von den Gottheiten gedacht wurde. So heißen die von ihm vorgestellten Objekte „von den Gottheiten dargeboten“, und jener Mensch sieht sie gleichsam durch die Macht der Gottheiten. Dies wird aufgezeigt. In Passagen wie „Wie die Mutter des Bodhisatta als Zeichen für das Erlangen eines Sohnes...“ ist das Sehen des Eintretens eines edlen weißen Elefanten in ihren Bauch auf der rechten Seite durch die Königin Mahāmāyā am Tag der Empfängnis des Bodhisatta ein Traum namens „Zeichen für das Erlangen eines Sohnes“. Für unseren Bodhisatta aber am vierzehnten Tag der zweiwöchigen Mondphase zur Zeit der Morgendämmerung: (1) das Liegen auf der großen Erde, wobei er den Himavanta als Kissen benutzt und seine linke und rechte Hand im östlichen und westlichen Ozean und seine Füße im südlichen Ozean platziert – dies ist der erste; (2) das Aufsteigen einer Grasart namens Tiriya (Dabba-Gras), die einen roten Stängel von der Größe einer Pflugschar hat, aus seinem Nabel, welches im Nu den Himmel berührt und viele tausend Yojanas hoch aufragt – dies ist der zweite; (3) das Emporkriechen von weißen Würmern mit schwarzen Köpfen von seinen Füßen bis hinauf zu den Kniegelenken – dies ist der dritte; (4) das Kommen von vier verschiedenfarbigen Vögeln aus den vier Himmelsrichtungen, die an seinen Füßen weiß werden – dies ist der vierte; (5) das Auf-und-Ab-Gehen des Bodhisatta auf einem riesigen Misthaufen, ohne dabei beschmutzt zu werden – dies ist der fünfte. Diese werden „die fünf großen Träume“ genannt. Und diese sind der Reihe nach als Vorzeichen zu verstehen für: das Erlangen der Erleuchtung, das Verkünden des edlen Pfades unter Göttern und Menschen, das Zufluchtnehmen der Laiengläubigen, das Erlangen der Arahant-Schaft nach dem Aufgeben des mönchischen Lebens durch die vier Stände wie Khattiyas usw., und das Unbeflecktsein beim Erhalten der vier Requisiten. Die sechzehn Träume (des Königs Kosala) sind im Ekanipāta-Jātaka wohlbekannt. Der Ausdruck „ausnahmslos wahr“ wird wegen des gesetzmäßigen Eintretens der Wirkung gesagt. Das Sehen im Traum ist jedoch in jedem Fall verkehrt (illusionär). Unter den vier Hauptursachen wie der Störung der Elemente usw. sehen sie manchmal einen Traum aufgrund von zwei oder sogar drei Ursachen; deshalb wird gesagt: „durch die Vielfalt der Verbindungen“. Der Unterschied bei Träumen bedeutet den Unterschied zwischen wahren und unwahren Inhalten.

Rūpanimittādiārammaṇanti ettha kammanimittagatinimittato aññarūpameva viññāṇassa nimittanti rūpanimittaṃ, taṃ ādi yesaṃ sattanimittādīnaṃ tāni rūpanimittādīni ārammaṇāni yassa bhavaṅgacittassa taṃ rūpanimittādiārammaṇaṃ. Īdisānīti rūpanimittādiārammaṇāni rāgādisampayuttāni ca. Sabbohārikacittenāti paṭibuddhassa pakativīthicittena. Ko nāma passatīti suttapaṭibuddhabhāvaviyuttāya [Pg.255] cittappavattiyā abhāvato supinaṃ passanto nāma na siyāti adhippāyo, tenāha ‘‘supinassa abhāvova āpajjatī’’ti. Kapimiddhaparetoti iminā niddāvasena pavattamānabhavaṅgasantatibyavahitāya kusalākusalāya manodvāravīthiyā ca passatīti dasseti, tenāha yā niddātiādi. Dvīhi antehi muttoti kusalākusalasaṅkhātehi dvīhi antehi mutto. Āvajjanatadārammaṇakkhaṇeti supine pañcadvāravīthiyā abhāvato manodvāre uppajjanārahaṃ gahetvā vuttaṃ.

Hierbei bedeutet „Objekt, das ein sichtbares Zeichen usw. ist“: Nur eine andere Form als das Kamma-Zeichen und das Wiedergeburt-Zeichen ist die Ursache des Bewusstseins, daher wird sie „sichtbares Zeichen“ genannt. Dieses ist der Anfang jener Objekte wie das Zeichen eines Lebewesens usw. Dasjenige Bhavaṅga-Bewusstsein, welches diese sichtbaren Zeichen usw. als Objekte hat, wird „ein Bewusstsein mit sichtbaren Zeichen usw. als Objekten“ genannt. Der Ausdruck „solcherlei“ bezieht sich auf solche, die sichtbare Zeichen usw. als Objekte haben und mit Gier usw. verbunden sind. Der Ausdruck „mit dem alltagssprachlichen Geist“ meint das normale Bewusstseinsprozess-Bewusstsein einer wachen Person. Der Ausdruck „Wer sieht eigentlich?“ drückt die Absicht aus: Da es keinen Bewusstseinsstrom gibt, der frei vom Zustand des Schlafens oder Wachens ist, gäbe es niemanden, der einen Traum sieht. Deshalb wurde gesagt: „Es würde sich ergeben, dass es überhaupt keinen Traum gibt“. Mit dem Ausdruck „vom Affenschlaf überwältigt“ zeigt er, dass man durch einen heilsamen oder unheilsamen Geistestor-Prozess träumt, der durch den aufgrund von Schläfrigkeit ablaufenden Strom des Bhavaṅga unterbrochen wird. Deshalb wurde gesagt: „Welcher Schlaf...“ usw. Der Ausdruck „befreit von den beiden Extremen“ bedeutet frei von den beiden Extremen, die als heilsam und unheilsam bezeichnet werden. Der Ausdruck „im Moment der Zuwendung und der Registrierung“ wird gesagt, indem man das erfasst, was im Geistestor entstehen kann, da es im Traum keinen Fünf-Sinnesto-Prozess gibt.

Ettha ca supinantepi tadārammaṇavacanato anubhūtesu sutapubbesu vā rūpādīsu purāpattibhāvena parikappetvā vipallāsato pavattamānāpi kāmāvacaravipākadhammā parittadhamme nissāya parikappetvā pavattattā parittārammaṇā vuttā, na pana sarūpato parittadhamme gahetvā pavattattā evāti gahetabbaṃ. Evañca itthipurisādiākāraṃ āropetvā pavattamānānaṃ rāgādisavipākadhammānampi tesaṃ ārammaṇaṃ gahetvā uppannānaṃ paṭisandhādivipākānampi parittārammaṇatā kammanimittārammaṇatā ca upapannā eva hoti. Vatthudhammavinimuttaṃ pana sammutibhūtaṃ kasiṇādipaṭibhāgārammaṇaṃ gahetvā uppannā upacārappanādivasappavattā cittacetasikadhammā eva parittattike (dha. sa. tikamātikā 12) na vattabbārammaṇāti gahetabbā.

Und hierbei wird, da auch im Traum von der Registrierung gesprochen wird, gesagt, dass die Geistesphänomene der sinnlichen Reifung, die verkehrt ablaufen, indem man sich früher erfahrene oder gehörte Formen usw. als in der Vergangenheit existierend vorstellt, aufgrund des Umstands, dass sie sich auf begrenzte Dinge stützen und sich diese vorstellen, als „Objekte von begrenztem Charakter“ bezeichnet werden; es ist jedoch nicht so zu verstehen, dass sie dies nur deshalb sind, weil sie begrenzte Dinge in ihrer eigenen Natur erfassen. Unter diesen Umständen ist sowohl die Begrenztheit des Objekts als auch der Charakter als Kamma-Zeichen-Objekt für jene mit Gier usw. verbundenen Phänomene mit karmischer Wirkung, die unter der Projektion der Gestalt von Frau, Mann usw. ablaufen, als auch für die Wiedergeburt-Reifungen, die entstehen, indem sie deren Objekt erfassen, vollkommen stimmig. Hingegen sind nur jene Geistes- und Geistesfaktoren-Phänomene, die durch die aneignende oder vollständige Sammlung entstehen, indem sie das konzeptuelle Gegenbild von Kasiṇa-Übungen usw. erfassen – welches frei von physischer Realität und rein konventionell ist –, in der Triade des Begrenzten als „Objekte, die nicht als begrenzt oder unbegrenzt bezeichnet werden können“ zu verstehen.

Svāyanti supino. Vipallāsena parikappitaparittārammaṇattā ‘‘dubbalavatthukattā’’ti vuttaṃ, avijjamānārammaṇe avasavattitoti adhippāyo, tenāha avisaye uppannattātiādi.

Das Wort „svāyaṃ“ bezieht sich auf den Traum. Wegen des Begrenztseins des Objekts, das fälschlicherweise (durch Illusion) vorgestellt wurde, wird gesagt, er sei „von schwacher Grundlage“. Die Absicht ist, dass er keine Kontrolle über ein nicht existierendes Objekt ausübt. Deshalb wurde gesagt: „Weil er in einem Nicht-Bereich entstanden ist“ usw.

Āpattinikāyassāti idaṃ saṅghādisesoti pulliṅga-saddassa anurūpavasena vuttaṃ. Assāti assa āpattinikāyassa, vuṭṭhāpetuṃ icchitassāti attho, tenāha kiṃ vuttantiādi. Ruḷhisaddenāti ettha samudāye nipphannassāpi saddassa tadekadesepi pasiddhi idha ruḷhī nāma, tāya ruḷhiyā yutto saddo ruḷhīsaddo, tena. Ruḷhiyā kāraṇamāha avayaveiccādinā.

Der Ausdruck „der Gruppe von Vergehen“ wird in Entsprechung zum maskulinen Wort „saṅghādiseso“ gesagt. Das Wort „assa“ bedeutet „dieser Gruppe von Vergehen“, die man zu sühnen wünscht. Deshalb wurde gesagt: „Was wurde gesagt?“ usw. Unter dem Begriff „ruḷhīsaddena“ ist hier die etablierte Konvention zu verstehen, dass ein Wort, das eigentlich für eine Gesamtheit geprägt wurde, auch für einen Teil davon verwendet wird. Ein Wort, das mit dieser Konvention verbunden ist, ist ein „Konventions-Wort“. Durch dieses wird die Ursache für die Konvention mit den Worten „im Teil“ usw. dargelegt.

Kālañcāti ‘‘rāgūpatthambhe’’tiādinā dassitakālañca, ‘‘rāgūpatthambhe’’ti vutte rāgūpatthambhe jāte tasmiṃ kāle mocetīti atthato [Pg.256] kālo gammati. Navamassa adhippāyassāti vīmaṃsādhippāyassa. Vatthūti visayaṃ.

Und den Ausdruck „und die Zeit“ bedeutet auch die Zeit, die mit „durch die Unterstützung der Leidenschaft“ usw. aufgezeigt wird. Wenn gesagt wird „durch die Unterstützung der Leidenschaft“, versteht man dem Sinne nach die Zeit: „wenn die Unterstützung der Leidenschaft eingetreten ist, stößt er zu jener Zeit aus“. Der Ausdruck „der neunten Absicht“ bezieht sich auf die Absicht des Prüfens. Das Wort „Objekt“ bedeutet den Gegenstandsbereich.

238. Lomā etesaṃ santīti lomasā, bahulomapāṇakā.

238. Weil sie Haare haben, heißen sie „lomasā“. Das bedeutet stark behaarte Insekten.

239. Mocanenāti mocanappayogena. Mocanassādasampayuttāyāti ettha mocanicchāva mocanassādo, tena sampayuttā cetanā mocanassādacetanāti attho, na pana mocane assādaṃ sukhaṃ patthentiyā cetanāyāti evaṃ attho gahetabbo, itarathā sukhatthāya mocentasseva āpatti, na ārogyādiatthāyāti āpajjati. Tasmā ārogyādīsu yena kenaci adhippāyena mocanicchāya cetanāyāti atthova gahetabbo.

239. „Durch Freisetzen“ bedeutet durch die Anwendung zur Freisetzung. In „mit dem Wunsch nach Freisetzung verbunden“ ist „mocanassāda“ eben der Wunsch nach Freisetzung; der damit verbundene Wille (cetanā) ist der mit dem Wunsch nach Freisetzung verbundene Wille – dies ist die Bedeutung. Man sollte die Bedeutung jedoch nicht so verstehen, dass es sich um einen Willen handelt, der nach dem Vergnügen und Glück bei der Freisetzung verlangt; andernfalls würde folgen, dass ein Vergehen nur für denjenigen eintritt, der zum Zwecke des Vergnügens freisetzt, nicht aber für jemanden, der es zum Zwecke der Gesundheit usw. tut. Deshalb ist nur diese Bedeutung anzunehmen: „mit dem Willen der Absicht zur Freisetzung, aus was für einer Absicht auch immer, sei es zur Gesundheit oder für anderes.“

240. Vāyamatoti aṅgajāte kāyena upakkamato. Dve āpattisahassānīti khaṇḍacakkādīni anāmasitvāva vuttaṃ, icchantena pana khaṇḍacakkādibhedenāpi gaṇanā kātabbā. Ekena padenāti gehasitapemapadena. Tathevāti mocanassādacetanāya eva gāḷhaṃ pīḷanādippayogaṃ avijahitvā supanena saṅghādisesoti vuttaṃ. Suddhacittoti mocanassādassa nimitte ūruādīhi kataupakkamassa vijahanaṃ sandhāya vuttaṃ. Tena asubhamanasikārābhāvepi payogābhāveneva mocanepi anāpatti dīpitāti veditabbā.

240. „Sich anstrengend“ bedeutet, am Genital mit dem Körper eine Anstrengung unternehmend. „Zweitausend Vergehen“ ist gesagt, ohne die unvollständigen Zyklen (khaṇḍacakka) usw. zu berücksichtigen; wer es jedoch wünscht, sollte die Zählung auch nach der Aufteilung in unvollständige Zyklen usw. vornehmen. „Mit dem einen Wort“ bezieht sich auf das Wort der weltlichen Liebe (gehasitapema). „Ebenso“ bedeutet: Es wird gesagt, dass es ein Saṅghādisesa ist, wenn man schläft, ohne das feste Anwenden von Pressen usw. mit eben dem Willen zur Freisetzung aufzugeben. „Reinen Geistes“ ist im Hinblick auf das Aufgeben des Wunsches nach Freisetzung und der am Genital mit den Oberschenkeln usw. unternommenen Anstrengung gesagt. Dadurch ist zu verstehen, dass selbst bei Abwesenheit der Betrachtung des Unreinen (asubha-manasikāra) aufgrund des bloßen Fehlens einer Anwendung auch bei einer Freisetzung kein Vergehen vorliegt.

Tena upakkamena mutteti muccamānaṃ vinā aññasmimpi sukke ṭhānato mutte. Yadi pana upakkame katepi muccamānameva dakasotaṃ otarati, thullaccayameva payogena muttassa abhāvā. Jagganatthāyāti cīvarādīsu limpanaparihārāya hatthena aṅgajātaggahaṇaṃ vaṭṭati, tappayogo na hotīti adhippāyo. Anokāsanti aṅgajātappadesaṃ.

„Durch jene Anstrengung freigesetzt“ bedeutet, wenn – abgesehen von dem bereits im Fluss befindlichen – auch anderer Samen von seiner Stelle gelöst ist. Wenn jedoch trotz unternommener Anstrengung nur der bereits im Fluss befindliche Samen in den Harnkanal hinabsteigt, liegt nur ein Thullaccaya-Vergehen vor, weil kein durch die Anstrengung [neu] freigesetzter Samen vorhanden ist. „Zum Zwecke des Schutzes (jagganatthāya)“ bedeutet, dass das Ergreifen des Genitals mit der Hand erlaubt ist, um ein Verschmieren der Roben usw. zu verhindern; die Absicht ist, dass dies nicht als Anwendung [zur Freisetzung] gilt. „Anokāsaṃ“ bedeutet den Bereich des Genitals.

262. Supinantena kāraṇenāti supinante pavattaupakkamahetunā. Āpattiṭṭhāneyeva hi ayaṃ anāpatti avisayattā vuttā. Tenāha ‘‘sacassa visayo hoti niccalena bhavitabba’’ntiādi.

262. „Aufgrund eines Traums“ bedeutet durch die Ursache einer im Traum stattgefundenen Anstrengung. Denn diese Straffreiheit wird gerade im Bereich eines Vergehens wegen der Unkontrollierbarkeit gelehrt. Deshalb heißt es: „Wenn es in seiner Macht stünde, müsste er unbeweglich bleiben“ usw.

263. Vinītavatthupāḷiyaṃ [Pg.257] aṇḍakaṇḍuvanavatthusmiṃ mocanādhippāyena aṇḍacalanena aṅgajātassāpi calanato nimitte upakkamo hotīti saṅghādiseso vutto. Yathā pana aṅgajātaṃ na calati, evaṃ aṇḍameva kaṇḍuvanena phusantassa muttepi anāpatti aṇḍassa anaṅgajātattā.

263. In der Vinītavatthu-Pāḷi, im Fall des Kratzens der Hoden, liegt eine Anstrengung am Genital vor, wenn man mit der Absicht der Freisetzung die Hoden bewegt und sich dadurch auch das Genital bewegt; daher wurde ein Saṅghādisesa-Vergehen erklärt. Wenn sich das Genital jedoch nicht bewegt und jemand nur die Hoden berührt, um ein Jucken zu lindern, liegt selbst bei einer Freisetzung kein Vergehen vor, weil die Hoden nicht das Genital sind.

264. Vatthinti aṅgajātasīsacchādakacammaṃ. Udaraṃ tāpentassa…pe… anāpattiyevāti udaratāpanena aṅgajātepi tatte tāvattakena nimitte upakkamo kato nāma na hotīti vuttaṃ.

264. „Vatthi“ bedeutet die Haut, die die Spitze des Genitals bedeckt (die Vorhaut). „Für jemanden, der den Bauch wärmt ... liegt überhaupt kein Vergehen vor“ ist gesagt, weil durch das Erwärmen des Bauches, selbst wenn das Genital dadurch heiß wird, allein durch dieses Ausmaß keine Anstrengung am Genital als unternommen gilt.

265. Ehi me tvaṃ, āvuso, sāmaṇerāti vatthusmiṃ aññaṃ āṇāpetu, tena kariyamānassa aṅgajātacalanassa mocanassādena sādiyanato taṃ calanaṃ bhikkhussa sādiyanacittasamuṭṭhitampi hotīti sukkavissaṭṭhipaccayassa aṅgajātacalanassa hetubhūtā assādacetanāva āpattiyā aṅgaṃ hoti, na āṇāpanavācā tassā pavattikkhaṇe saṅghādisesassa asijjhanato. Evaṃ āṇāpetvāpi yonisomanasikārena mocanassādaṃ paṭivinodentassa āpattiasambhavato idaṃ sikkhāpadaṃ anāṇattikaṃ, kāyakammaṃ, kiriyasamuṭṭhānañca jātanti gahetabbaṃ, āṇāpanavācāya pana dukkaṭaṃ āpajjati. Yo pana parena anāṇattena balakkārenāpi kariyamānappayogaṃ mocanassādena sādiyati, tassāpi mutte paṭhamapārājike viya saṅghādisesova, amutte thullaccayaṃ. Mocanassāde cetanāya pana asati kāyasaṃsaggarāgena sādiyantassāpi muttepi saṅghādisesena anāpattīti ācariyā vadanti, tañca yuttameva.

265. In der Geschichte „Komm zu mir, lieber Novize“ befiehlt er einem anderen [die Tat]. Da er der von jenem anderen vorgenommenen Bewegung des Genitals mit dem Wunsch nach Freisetzung zustimmt, entsteht diese Bewegung auch aus dem zustimmenden Geist des Mönchs. Dennoch ist nur der wünschende Wille (assādacetanā), der die Ursache für die das Freisetzen des Samens bewirkende Bewegung des Genitals ist, das Glied (aṅga) des Vergehens, nicht aber das Wort des Befehls, da im Moment des Aussprechens dieses Wortes das Saṅghādisesa-Vergehen nicht vollendet wird. Und da selbst nach dem Erteilen eines solchen Befehls für jemanden, der den Wunsch nach Freisetzung durch weise Betrachtung (yoniso manasikāra) vertreibt, kein Vergehen eintritt, ist dieses Sikkhāpada als eines zu verstehen, das nicht durch Befehl (anāṇattika) vollendet wird, eine körperliche Handlung (kāyakamma) ist und durch Tat (kiriyāsamuṭṭhāna) entsteht. Durch das Wort des Befehls jedoch begeht er ein Dukkaṭa-Vergehen. Wer jedoch eine von einem anderen ohne Befehl, selbst unter Zwang, unternommene Anstrengung mit dem Wunsch nach Freisetzung billigt, für den liegt bei einer Freisetzung, wie beim ersten Pārājika, eben ein Saṅghādisesa vor, und wenn keine Freisetzung erfolgt, ein Thullaccaya. Wenn jedoch kein Wille zum Wunsch nach Freisetzung vorliegt, liegt selbst bei einer Freisetzung für jemanden, der die Berührung aus Lust an körperlichem Kontakt (kāyasaṃsaggarāga) genießt, kein Saṅghādisesa-Vergehen vor; so sagen die Lehrer, und das ist in der Tat richtig.

266. Kāyatthambhanavatthusmiṃ calanavasena yathā aṅgajāte upakkamo sambhavati, tathā vijambhitattā āpatti vuttā.

266. Im Fall des Steifmachens des Körpers (kāyatthambhana) wird ein Vergehen wegen des Streckens (vijambhitattā) erklärt, da auf diese Weise durch die Bewegung eine Anstrengung am Genital zustande kommt.

Upanijjhāyanavatthusmiṃ aṅgajātanti jīvamānaitthīnaṃ passāvamaggova adhippeto, netaro.

Im Fall des anstarrenden Betrachtens (upanijjhāyana) ist mit „Genital“ nur der Urinkanal (passāvamagga) lebender Frauen gemeint, kein anderes Teil.

267. Pupphāvalīti kīḷāviseso. Taṃ kira kīḷantā nadīādīsu chinnataṭaṃ udakena cikkhallaṃ katvā tattha ubho pāde pasāretvā nisinnā patanti[Pg.258], ‘‘pupphāvaliya’’ntipi pāṭho. Pavesentassāti payojakattena dvikammikattā ‘‘vālikaṃ aṅgajāta’’nti ubhayatthāpi upayogavacanaṃ kataṃ. Cetanā, upakkamo, muccananti imānettha tīṇi aṅgāni veditabbāni.

267. „Pupphāvalī“ ist eine bestimmte Art von Spiel. Diejenigen, die dies spielen, machen an Flüssen usw. das steile Ufer mit Wasser schlammig, strecken dort beide Füße aus, setzen sich hin und rutschen hinab; es gibt auch die Lesart „pupphāvaliyaṃ“. Bei „pavesentassa“ („einführend“) wird wegen der kausativen Bedeutung ein doppeltes Objekt regiert, weshalb in beiden Fällen der Akkusativ für „vālikaṃ“ (Sand) und „aṅgajātaṃ“ (Genital) verwendet wird. Wille (cetanā), Anstrengung (upakkamo) und Freisetzung (muccanaṃ) – diese drei sind hier als die Glieder des Vergehens zu verstehen.

Sukkavissaṭṭhisikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Sukkavissaṭṭhi-Trainingsregel ist abgeschlossen.

2. Kāyasaṃsaggasikkhāpadavaṇṇanā

2. Die Erklärung der Kāyasaṃsagga-Trainingsregel (Körperlicher Kontakt).

269. Dutiye kesuci vātapānesu vivaṭesu bahipi andhakārattā āloko na pavisati, vivaṭakavāṭena aññato āgacchantassa ālokassa nivāraṇato kavāṭassa piṭṭhipasse ghanandhakārova hoti, tādisāni sandhāya ‘‘yesu vivaṭesu andhakāro hotī’’tiādi vuttaṃ.

269. In der zweiten [Trainingsregel]: Wenn einige Fenster geöffnet sind, dringt wegen der äußeren Dunkelheit kein Licht ein. Da das geöffnete Türblatt das von anderswo kommende Licht abhält, herrscht hinter dem Türblatt dichte Finsternis; im Hinblick auf solche [Fenster] ist gesagt: „bei welchen geöffneten [Fenstern] Finsternis herrscht“ usw.

Brāhmaṇī attano aṅgamaṅgānaṃ parāmasanakkhaṇe anācārānukūlā hutvā na kiñci vatvā bhikkhuno vaṇṇabhaṇanakkhaṇe vuttattā āha ‘‘pabbajitukāmo maññeti sallakkhetvā’’ti, pabbajitukāmo viyāti sallakkhetvāti attho. Kulitthīnaṃ evaṃ parehi abhibhavanaṃ nāma accantāvamānoti āha ‘‘attano vippakāra’’nti.

Da die Brahmanenfrau im Moment des Berührens ihrer Glieder dem ungebührlichen Verhalten zustimmte und nichts sagte, aber im Moment, als der Mönch ihr Lob aussprach, sprach, heißt es: „nachdem sie dachte: ‚Er möchte wohl ein Ordinierter werden‘“; die Bedeutung ist: nachdem sie ihn wie einen, der ordinieren möchte, wahrgenommen hatte. Da eine solche Bedrängung durch andere für Frauen aus gutem Hause eine extreme Demütigung darstellt, heißt es: „ihre eigene Demütigung (vippakāra)“.

270. Otiṇṇasaddassa kammasādhanapakkhaṃ sandhāya ‘‘yakkhādīhī’’tiādi vuttaṃ, kattusādhanapakkhaṃ sandhāya ‘‘kūpādīnī’’tiādi vuttaṃ. Tasmiṃ vatthusminti itthisarīrasaṅkhāte vatthusmiṃ.

270. Im Hinblick auf die passive Bedeutung (kammasādhana) des Wortes „otiṇṇa“ wird „durch Yakkhis“ usw. gesagt; im Hinblick auf die aktive Bedeutung (kattusādhana) wird „in Brunnen“ usw. gesagt. „Auf jenem Objekt“ bedeutet auf dem als Frauenkörper bezeichneten Objekt.

271. Assāti hatthaggāhādikassa sabbassa.

271. „Sein“ bezieht sich auf all dies, wie das Ergreifen der Hand usw.

273. Etesaṃ padānanti āmasanādipadānaṃ. Itthisaññīti manussitthisaññī. Naṃ-saddassa kāyavisesanabhāvena etaṃ kāyanti atthaṃ dassetuṃ ‘‘atha vā’’tiādi vuttaṃ. Omasanto…pe… ekāva āpattīti anivatthaṃ sandhāya vuttaṃ, na nivatthaṃ. Sanivatthāya pana matthakato paṭṭhāya hatthaṃ otārentassa nivatthasāṭakopari hatthe āruḷhe thullaccayaṃ. Sāṭakato hatthaṃ otārāpetvā jaṅghato paṭṭhāya omasantassa puna saṅghādiseso.

273. „Dieser Wörter“ bezieht sich auf die Wörter wie Berühren usw. „In der Wahrnehmung einer Frau“ bedeutet in der Wahrnehmung einer menschlichen Frau. Um zu zeigen, dass das Wort „naṃ“ als Spezifikation von „kāya“ (Körper) die Bedeutung „diesen Körper“ hat, wird „oder aber“ usw. gesagt. „Berührend ... liegt nur ein einziges Vergehen vor“ ist im Hinblick auf eine unbekleidete Frau gesagt, nicht auf eine bekleidete. Wenn man jedoch bei einer bekleideten Frau, beginnend vom Kopf, die Hand herabführt und die Hand auf das getragene Obergewand gelegt wird, liegt ein Thullaccaya-Vergehen vor. Wenn man die Hand vom Gewand herabgleiten lässt und, beginnend von der Wade, sie berührt, liegt wiederum ein Saṅghādisesa-Vergehen vor.

Yathāniddiṭṭhaniddeseti [Pg.259] yathāvuttakāyasaṃsagganiddese. Tenāti yena kāraṇena vatthusaññādayo honti, tena kāraṇena. Yathāvuttasikkhāpadaniddese vuttaṃ garukaṃ bhikkhuno kareyya pakāseyyāti yojanā.

„In der Erklärung wie dargelegt“ bedeutet in der wie oben erwähnten Erklärung des körperlichen Kontakts (kāyasaṃsagganiddese). „Dadurch“ bedeutet aus dem Grund, aus dem die Wahrnehmung des Objekts usw. erfolgt. Die grammatikalische Verknüpfung (yojanā) lautet: „Man sollte das in der wie oben erwähnten Erklärung der Trainingsregel genannte schwere Vergehen (garuka) für den Mönch feststellen (aufzeigen).“

Saññāya virāgitamhīti saññāya viraddhāya. Idaṃ nāma vatthunti imasmiṃ sikkhāpade āgataṃ, anāgatañca yaṃ kiñci saviññāṇakāviññāṇakaṃ phusantassa anāpattiabhāvaṃ sandhāya vuttaṃ.

„Bei verfehlter Wahrnehmung“ (saññāya virāgitamhi) bedeutet „bei fehlerhafter Wahrnehmung“. Dies ist im Hinblick auf das Nichtbestehen eines Vergehens für einen Mönch gesagt worden, der irgendein belebtes oder unbelebtes Objekt berührt – sei es eines, das in dieser Trainingsregel erwähnt wird oder nicht –, mit der Vorstellung: „Dies ist das betreffende Objekt“.

Sārattanti kāyasaṃsaggarāgeneva sārattaṃ. Virattanti kāyasaṃsaggarāgarahitaṃ mātuādiṃ sandhāya vadati. Dukkaṭanti mātupemādivasena gaṇhantassa vasena vuttaṃ, virattampi itthiṃ kāyasaṃsaggarāgena gaṇhantassa pana saṅghādiseso eva. Imāya pāḷiyā sametīti sambandho. Kathaṃ sametīti ce? Yadi hi ‘‘itthiyā kāyappaṭibaddhaṃ gaṇhissāmī’’ti citte uppanne itthisaññā virāgitā bhaveyya. Kāyappaṭibaddhaggahaṇepi thullaccayenāpi na bhavitabbaṃ itthisaññāya eva pāḷiyaṃ (pārā. 276) thullaccayassa vuttattā, tasmā ‘‘itthiyā kāyappaṭibaddhaṃ gaṇhissāmīti kāyaṃ gaṇhantassa itthisaññā virāgitā nāma na hotīti kāyappaṭibaddhaṃ gaṇhissāmīti kāyaṃ gaṇhato itthisaññāya ceva kāyasaṃsaggarāgassa ca kāyaggahaṇassa ca sambhavā yathāvatthukaṃ saṅghādisesameva āpajjatī’’ti mahāsumattherena vuttavādova imāya pāḷiyā sameti. Aṭṭhakathāyañhi ‘‘sambahulā itthiyo bāhāhi parikkhipitvā gaṇhāmī’’ti saññāya parikkhipato majjhagatānaṃ vasena thullaccayaṃ vuttaṃ. Na hi tassa ‘‘majjhagatā itthiyo kāyappaṭibaddhena gaṇhāmī’’ti saññā atthi, tasmā aṭṭhakathāyapi sametīti gahetabbaṃ. Nīlena duviññeyyabhāvato kāḷitthī vuttā.

„Begehrend“ (sāratta) bedeutet „durch die Leidenschaft des Körperkontakts eingenommen“. „Leidenschaftslos“ (viratta) bezieht sich auf die Mutter usw., die frei von der Leidenschaft des Körperkontakts ist. „Ein Dukkaṭa-Vergehen“ (dukkaṭa) ist im Hinblick auf einen Mönch gesagt worden, der sie aus mütterlicher Liebe usw. berührt. Berührt er jedoch eine leidenschaftslose Frau mit der Leidenschaft des Körperkontakts, liegt gewiss ein Saṅghādisesa vor. Der Zusammenhang lautet: „Dies stimmt mit diesem Pāḷi-Text überein.“ Wenn man fragt: „Wie stimmt es überein?“, [lautet die Erklärung]: Wenn bei dem Gedanken „Ich werde das mit dem Körper einer Frau Verbundene ergreifen“ die Wahrnehmung einer Frau schwinden würde, dann dürfte selbst beim Ergreifen des mit dem Körper Verbundenen kein Thullaccaya-Vergehen vorliegen, da das Thullaccaya-Vergehen im Pāḷi-Text ausdrücklich nur bei Vorliegen der Wahrnehmung einer Frau dargelegt wird. Deshalb gilt die Wahrnehmung einer Frau für einen, der den Körper berührt mit dem Gedanken „Ich werde das mit dem Körper Verbundene ergreifen“, nicht als geschwunden. Daher stimmt nur die vom Elder Mahāsumma dargelegte Ansicht mit diesem Pāḷi-Text überein: „Für einen, der den Körper berührt mit dem Gedanken 'Ich werde das mit dem Körper Verbundene ergreifen', liegt, weil die Wahrnehmung einer Frau, die Leidenschaft des Körperkontakts und das Berühren des Körpers zugleich vorliegen, entsprechend dem Sachverhalt gewiss ein Saṅghādisesa vor.“ Denn im Kommentar wird im Hinblick auf einen, der mit der Vorstellung „Ich werde viele Frauen mit meinen Armen umschließen und ergreifen“ umschließt, ein Thullaccaya-Vergehen in Bezug auf die in der Mitte befindlichen Frauen dargelegt. Denn jener hat nicht die Vorstellung „Ich ergreife die in der Mitte befindlichen Frauen mittels eines mit dem Körper Verbundenen [d.h. den Armen der anderen]“; daher ist anzunehmen, dass dies auch mit dem Kommentar übereinstimmt. Aufgrund der schweren Erkennbarkeit bei einem dunklen Gewand wird von einer „schwarzen Frau“ gesprochen.

279. Sevanādhippāyoti phassasukhasevanādhippāyo. Kāyappaṭibaddhāmasanavāre kāyappaṭibaddhavasena phassapaṭivijānanaṃ veditabbaṃ. Cittuppādamatte āpattiyābhāvato anāpattīti idaṃ kāyasaṃsaggarāgamattena kāyacalanassa anuppattito itthiyā kariyamānakāyacalanaṃ sādiyatopi payogābhāvaṃ sandhāya vuttaṃ. Paṭhamapārājike pana parehi upakkamiyamānassa abhāvato sevanādhippāye uppanne tena adhippāyena aṅgajātakkhobho [Pg.260] sayameva avassaṃ sañjāyati, so ca tena kato nāma hotīti pārājikaṃ vuttaṃ, teneva nayena paṭhamasaṅghādisesepi parena kariyamānapayogasādiyamānepi aṅgajātakkhobhasambhavena āpatti hotīti veditabbaṃ. Catuttheti ‘‘na ca kāyena vāyamati, na ca phassaṃ paṭivijānātī’’ti imasmiṃ vāre. Phassapaṭivijānanampīti api-saddena tatiyavāre viya vāyāmopi natthīti dasseti. Nissaggiyena nissaggiyāmasane viyāti idaṃ pana phassapaṭivijānanābhāvamattasseva nidassanaṃ, na payogābhāvassāti daṭṭhabbaṃ. Mokkhādhippāyoti ettha cittassa lahuparivattitāya antarantarā kāyasaṃsaggarāge samuppannepi mokkhādhippāyassa avicchinnatāya anāpattiyeva, vicchinne pana tasmiṃ āpatti eva.

279. „Mit der Absicht zu genießen“ (sevanādhippāyo) bedeutet „mit der Absicht, das Glück der Berührung zu genießen“. Im Abschnitt über das Berühren eines mit dem Körper Verbundenen ist das Erfahren der Berührung mittels des mit dem Körper Verbundenen zu verstehen. Der Satz „Kein Vergehen, da kein Vergehen durch das bloße Aufkommen eines Gedankens vorliegt“ ist im Hinblick auf das Fehlen einer eigenen Anstrengung (payoga) gesagt worden, selbst wenn man die von einer Frau ausgeführte Körperbewegung genießt, da keine Körperbewegung allein durch die Leidenschaft des Körperkontakts entsteht. Beim ersten Pārājika hingegen entsteht, obwohl eine Einwirkung durch andere fehlt, bei aufgekommener Absicht zu genießen, durch diese Absicht unweigerlich von selbst eine Regung des Genitalorgans (aṅgajātakkhobha). Und diese [Regung] gilt als von ihm selbst verursacht; daher wird ein Pārājika dargelegt. Nach eben dieser Methode ist zu verstehen, dass auch beim ersten Saṅghādisesa ein Vergehen vorliegt, wenn eine von einem anderen unternommene Anstrengung genossen wird, da eine Regung des Genitalorgans stattfindet. „Im vierten“ bezieht sich auf diesen Abschnitt: „und er strengt sich weder mit dem Körper an, noch erfährt er die Berührung“. Durch das Wort „auch“ in „erfährt auch nicht die Berührung“ (phassapaṭivijānanampi) wird gezeigt, dass wie im dritten Abschnitt auch keine körperliche Anstrengung vorliegt. Die Formulierung „wie beim Berühren des Nissaggiya-Objekts“ (nissaggiyena nissaggiyāmasane viya) ist jedoch nur als Veranschaulichung des Fehlens des Erfahrens einer Berührung zu verstehen, nicht als Veranschaulichung des Fehlens einer Anstrengung. „Mit der Absicht, sich zu befreien“ (mokkhādhippāyo): Hierbei liegt, da der Geist sich schnell wandelt, selbst wenn zwischendurch die Leidenschaft des Körperkontakts aufkommt, kein Vergehen vor, solange die Absicht, sich zu befreien, ununterbrochen fortbesteht. Wenn diese jedoch unterbrochen wird, liegt gewiss ein Vergehen vor.

Padabhājanīyavaṇṇanānayo.

Dies ist die Methode der Erklärung der Wort-für-Wort-Analyse (Padabhājanīya).

281. Ettha gaṇhāhīti na vattabbāti gehasitapemena kāyappaṭibaddhena phusane dukkaṭaṃ sandhāya vuttaṃ, kāruññena pana vatthādiṃ gahetuṃ asakkontiṃ ‘‘gaṇhā’’ti vadantassāpi avasasabhāvappattaṃ udake nimujjantiṃ kāruññena sahasā anāmāsanti acintetvā kesādīsu gahetvā mokkhādhippāyena ākaḍḍhatopi anāpattiyeva. Na hi mīyamānaṃ mātaraṃ ukkhipituṃ na vaṭṭati. Aññātikāya itthiyāpi eseva nayo. Ukkaṭṭhāya mātuyāpi āmāso na vaṭṭatīti dassanatthaṃ ‘‘mātara’’nti vuttaṃ. Tassā kātabbaṃ pana aññāsampi itthīnaṃ karontassāpi anāpattiyeva anāmāsatte visesābhāvā.

281. „Hierbei darf nicht gesagt werden: 'Nimm [es]!'“ ist im Hinblick auf ein Dukkaṭa-Vergehen beim Berühren mit einem mit dem Körper Verbundenen aus weltlicher Zuneigung gesagt worden. Sagt man dies jedoch aus Mitgefühl zu einer Frau, die nicht in der Lage ist, Kleidung usw. zu ergreifen: „Nimm!“, oder zieht man eine kraftlos im Wasser ertrinkende Frau aus Mitgefühl rasch an den Haaren usw. heraus, mit der Absicht, sie zu retten, ohne darüber nachzudenken, dass sie ein unberührbares Objekt (anāmāsa) ist, so liegt kein Vergehen vor. Es geziemt sich nämlich nicht, eine sterbende Mutter zu ignorieren. Dies gilt ebenso für eine nicht verwandte Frau. Das Wort „Mutter“ (mātaraṃ) ist gesagt worden, um zu zeigen, dass im Extremfall selbst das Berühren der eigenen Mutter unzulässig ist. Was jedoch für sie getan werden muss, führt auch dann zu keinem Vergehen, wenn man es für andere Frauen tut, da es hinsichtlich des Status als unberührbares Objekt keinen Unterschied gibt.

Tiṇaṇḍupakanti hiriverādimūlehi kesālaṅkāratthāya katacumbaṭakaṃ. Parivattetvāti attano nivāsanādibhāvato apanetvā. Pūjādiatthaṃ pana tāvakālikampi āmasituṃ vaṭṭati. Sīsapasādhanakadantasūciādīti idaṃ sīsālaṅkāratthāya paṭapilotikādīhi kataṃ sīsapasādhanakañceva dantasūciādi cāti dvidhā yojetvā sīsapasādhanaṃ sipāṭikopakaraṇatthāya ceva dantasūciupakaraṇatthāya ca gahetabbanti yathākkamaṃ atthaṃ dasseti. Kesakalāpaṃ bandhitvā tattha tiriyaṃ pavesanatthāya katā dantasūci eva sīsapasādhanakadantasūcīti ekameva katvā sipāṭikāya pakkhipitvā pariharitabbasūciyeva tassa tassa kiccassa upakaraṇanti sipāṭikāsūciupakaraṇanti evaṃ vā yojanā kātabbā[Pg.261]. Potthakarūpanti sudhādīhi kataṃ, pārājikavatthubhūtānaṃ tiracchānagatitthīnaṃ saṇṭhānena katampi anāmāsameva. Itthirūpādīni dassetvā kataṃ, vatthabhittiādiñca itthirūpaṃ anāmasitvā vaḷañjetuṃ vaṭṭati. Evarūpehi anāmāse kāyasaṃsaggarāge asati kāyappaṭibaddhena āmasato doso natthi. Bhinditvāti ettha anāmāsampi daṇḍapāsāṇādīhi bhedanassa aṭṭhakathāyaṃ vuttattā, pāḷiyampi āpadāsu mokkhādhippāyassa āmasanepi anāpattiyā vuttattā ca. Sappinīādīhi vāḷamigīhi ca gahitapāṇakānaṃ mocanatthāya taṃ sappinīādiṃ vatthadaṇḍādīhi parikkhipitvā gahetuṃ, mātuādiṃ udake mīyamānaṃ vatthādīhi gahetuṃ, asakkontiṃ kesādīsu gahetvā kāruññena ukkhipituṃ vaṭṭatīti ayamattho gahetabbova. Aṭṭhakathāyaṃ ‘‘na tveva āmasitabbā’’ti idaṃ pana vacanaṃ amīyamānavatthuṃ sandhāya vuttanti ayaṃ amhākaṃ khanti.

„Graspolster“ (tiṇaṇḍupaka) bezeichnet einen Tragring, der aus den Wurzeln von Hiri-Gras u.a. zur Haardekoration hergestellt wurde. „Nachdem er es abgelegt hat“ (parivattetvā) bedeutet „nachdem er es aus seiner Funktion als Untergewand usw. entfernt hat“. Zum Zweck der Ehrerbietung usw. ist es jedoch zulässig, es selbst nur vorübergehend zu berühren. „Haarschmuck, Elfenbeinnadeln usw.“ (sīsapasādhanakadantasūciādi) zeigt die Bedeutung der Reihe nach, indem man es zweifach verbindet: als Haarschmuck, der mit Stoffstreifen usw. zur Verzierung des Kopfes hergestellt wurde, und als Elfenbeinnadeln usw.; wobei der Haarschmuck für den Zweck des Rasierbeutels (sipāṭikā) und der Zweck des Elfenbeinnadel-Behälters ergriffen werden sollte. Oder es sollte folgendermaßen konstruiert werden: Die Elfenbeinnadel, die hergestellt wurde, um quer in das aufgesteckte Haar eingeführt zu werden, wird als „Haarschmuck-Elfenbeinnadel“ bezeichnet. Wenn man dies als ein einziges [Objekt] betrachtet, ist die Nadel, die man in einem Rasierbeutel aufbewahrt und mit sich führt, ein Utensil für verschiedene Aufgaben; daher wird sie „Rasierbeutel-Nadel-Utensil“ genannt. „Gliederpuppe“ (potthakarūpa) bezeichnet eine Figur, die aus Gips usw. hergestellt wurde; auch eine Figur, die in der Gestalt von weiblichen Tieren hergestellt wurde, die Anlass für ein Pārājika sein können, ist gänzlich unberührbar. Es ist zulässig, Kleidung, Wände usw., auf denen Frauenbilder usw. abgebildet sind, zu benutzen, solange man die Frauenfigur selbst nicht berührt. Bei solchen unberührbaren Objekten liegt kein Vergehen vor, wenn ein Mönch sie mittels eines mit dem Körper Verbundenen berührt, solange keine Leidenschaft nach Körperkontakt vorhanden ist. Bezüglich des Wortes „zerbrechend“ (bhinditvā): Im Kommentar wird dargelegt, dass selbst unberührbare Objekte mit Stöcken, Steinen usw. zerstört werden dürfen, und auch im Pāḷi wird dargelegt, dass selbst bei Berührung in Notzeiten kein Vergehen vorliegt, wenn man die Absicht hat, sich zu befreien. Um von einer weiblichen Schlange oder einem weiblichen Raubtier ergriffene Lebewesen zu befreien, ist es zulässig, diese weibliche Schlange usw. mit Tüchern, Stöcken usw. zu umwickeln und zu ergreifen; ebenso ist es zulässig, die im Wasser ertrinkende Mutter usw. mit Tüchern usw. zu ergreifen, oder, falls dies unmöglich ist, sie aus Mitgefühl an den Haaren usw. zu packen und herauszuziehen. Diese Auslegung sollte gewiss so angenommen werden. Die Aussage im Kommentar „sie sollte jedoch keinesfalls berührt werden“ (na tveva āmasitabbā) ist im Hinblick auf den Fall dargelegt worden, dass sie nicht im Sterben liegt. Dies ist unsere akzeptierte Auffassung.

Maggaṃ adhiṭṭhāyāti ‘‘maggo aya’’nti maggasaññaṃ uppādetvāti attho. Paññapetvā dentīti idaṃ sāmīcivasena vuttaṃ, tehi pana āsanaṃ apaññapetvāva nisīdathāti vutte sayameva paññapetvā nisīditumpi vaṭṭati. Tatthajātakānīti acchinditvā bhūtagāmabhāveneva ṭhitāni. Kīḷantenāti vuttattā sati paccaye āmasantassa anāpatti. Bhikkhusantakaṃ pana paribhogārahaṃ sabbathā āmasituṃ na vaṭṭati durupaciṇṇattā. Anupasampannānaṃ dassāmīti idaṃ appaṭiggahetvā gahaṇaṃ sandhāya vuttaṃ. Attanopi atthāya paṭiggahetvā gahaṇe doso natthi anāmāsattābhāvā.

„Maggaṃ adhiṭṭhāya“ („sich auf einen Weg festlegen“) bedeutet: die Vorstellung eines Weges erzeugend, indem man denkt: „Dies ist ein Weg“; das ist der Sinn. „Sie bereiten es vor und geben es“ (paññapetvā denti) ist im Sinne einer ehrerbietigen Handlung (sāmīcī) gesagt. Wenn jene jedoch sagen: „Setzt euch hin, ohne dass der Sitz hergerichtet ist“, so ist es erlaubt, ihn selbst herzurichten und sich hinzusetzen. „Dort gewachsen“ (tatthajātaka) bedeutet: ohne abgeschnitten zu werden, im Zustand einer lebenden Pflanze (bhūtagāma) verbleibend. Da gesagt wurde „spielend“ (kīḷantena), liegt bei Vorliegen eines Grundes kein Vergehen für den Berührenden vor. Was jedoch den zum Gebrauch geeigneten Besitz eines Mönchs betrifft, so ist dessen Berührung aufgrund von Nachlässigkeit keineswegs zulässig. „Ich werde es den Nicht-Ordinierten geben“ bezieht sich auf das Nehmen, ohne es formell entgegengenommen zu haben. Wenn man es jedoch auch für den eigenen Nutzen formell entgegennimmt und an sich nimmt, liegt kein Fehler vor, da hierbei keine Unberührbarkeit (anāmāsa) vorliegt.

Maṇīti veḷuriyādito añño jotirasādibhedo sabbopi maṇi. Veḷuriyoti allaveḷuvaṇṇomaṇi, ‘‘majjārakkhi maṇḍalavaṇṇo’’tipi vadanti. Silāti muggamāsavaṇṇā atisiniddhā kāḷasilā, maṇivohāraṃ āgatā rattasetādivaṇṇā sumaṭṭhāpi silā anāmāsā evāti vadanti. Rajatanti kahāpaṇamāsādibhedaṃ jatumāsādiṃ upādāya sabbaṃ vuttāvasesaṃ rūpiyaṃ gahitaṃ. Lohitaṅkoti rattamaṇi. Masāragallanti kabaravaṇṇo maṇi, ‘‘marakata’’ntipi vadanti. Bhesajjatthāya pisitvā yojitānaṃ muttānaṃ ratanabhāvavirahato gahaṇakkhaṇepi ratanākārena apekkhitābhāvā ‘‘bhesajjatthāya pana vaṭṭatī’’ti vuttaṃ. Yāva pana [Pg.262] tā muttā ratanarūpena tiṭṭhanti, tāva āmasituṃ na vaṭṭati eva. Evaṃ aññampi ratanapāsāṇaṃ pisitvā bhesajje yojanatthāya gahetuṃ vaṭṭati eva, jātarūparajataṃ pana pisitvā yojanabhesajjatthāyapi sampaṭicchituṃ na vaṭṭati, gahaṭṭhehi yojetvā dinnampi yadi bhesajje suvaṇṇādirūpena tiṭṭhati, viyojetuñca sakkā, tādisaṃ bhesajjampi na vaṭṭati. Taṃ abbohārikattaṃ gataṃ ce, vaṭṭati. ‘‘Jātiphalikaṃ upādāyā’’ti vuttattā, sūriyakantacandakantādikaṃ jātipāsāṇaṃ maṇimhi eva saṅgahitanti daṭṭhabbaṃ. Dhamanasaṅkho ca dhotaviddho ca ratanamisso cāti yojetabbaṃ. Viddhoti maṇiādibhāvena katachiddo.

„Maṇi“ (Edelstein) bezeichnet jeden anderen Edelstein außer Beryll (veḷuriya), wie den Jotirasa-Stein usw. „Veḷuriya“ ist ein Edelstein von der Farbe von frischem Bambus; manche sagen auch, er habe die Farbe des Auges einer Wildkatze. „Silā“ (Stein) ist der sehr glatte, dunkle Stein, der die Farbe von Mung- oder Urdbohnen hat. Man sagt, dass auch sehr glatte rote, weiße usw. Steine, die als Edelsteine bezeichnet werden, unberührbar (anāmāsa) sind. Unter „Rajata“ (Silber) versteht man jegliches verbleibende Silber, angefangen von Münzen wie Kahāpaṇa, Māsaka usw. sowie Lack-Māsaka usw. „Lohitaṅka“ ist der rote Edelstein (Rubin). „Masāragalla“ ist ein gefleckter Edelstein; manche nennen ihn auch Smaragd (marakata). Da Perlen, die für medizinische Zwecke zermahlen und gemischt wurden, ihren Charakter als Kostbarkeit verloren haben und selbst im Moment des Ergreifens nicht mehr als Kostbarkeit angesehen werden, wurde gesagt: „Für medizinische Zwecke ist es jedoch erlaubt.“ Solange diese Perlen jedoch in ihrer Form als Kostbarkeit existieren, ist es keineswegs erlaubt, sie zu berühren. Ebenso ist es erlaubt, andere kostbare Steine zu zermahlen und zum Zwecke der Verwendung in der Medizin zu nehmen. Gold und Silber jedoch darf man, selbst wenn sie zermahlen und für medizinische Zwecke zubereitet wurden, nicht entgegennehmen. Selbst wenn es von Hausleuten zubereitet und dargebracht wurde – falls es in der Medizin noch in Form von Gold usw. vorhanden ist und wieder abgetrennt werden kann, ist eine solche Medizin unzulässig. Wenn es jedoch zu einer unbedeutenden Menge geworden ist (nicht mehr als solches zählt), ist es zulässig. Da gesagt wurde „von natürlichem Kristall (jātiphalika) ausgehend“, ist anzusehen, dass natürliche Steine wie der Sonnenstein (sūriyakanta), Mondstein (candakanta) usw. unter den Edelsteinen (maṇi) mitbegriffen sind. Die Begriffe sind zu verbinden als: „eine zu blasende Muschel“ (dhamanasaṅkha), „eine gewaschene und durchbohrte Muschel“ (dhotaviddha) und „eine mit Kostbarkeiten vermischte Muschel“ (ratanamissa). „Durchbohrt“ (viddha) bedeutet: mit einem Loch versehen wie ein Edelstein usw.

Ratanamissoti kañcanalatādivicitto, muttādiratanakhacito ca, etena dhamanasaṅkhato añño ratanamissova anāmāsoti dasseti. Silāyampi eseva nayo. Pānīyasaṅkhoti imināva thālakādiākārena katasaṅkhamayabhājanāni bhikkhūnaṃ sampaṭicchituṃ vaṭṭatīti siddhaṃ. Sesāti ratanasaṃyuttaṃ ṭhapetvā avasesā.

„Ratanamissa“ („mit Kostbarkeiten vermischt“) bedeutet: verziert mit goldenen Ranken usw. und besetzt mit Kostbarkeiten wie Perlen usw. Damit wird gezeigt, dass eine andere Muschel als die zu blasende Muschel nur dann unberührbar (anāmāsa) ist, wenn sie mit Kostbarkeiten besetzt ist. Bei Stein (silā) gilt die gleiche Regel. Allein durch das Wort „pānīyasaṅkha“ („Trinkwassermuschel“) wird begründet, dass es für Mönche zulässig ist, aus Muscheln gefertigte Gefäße in Form von Schalen usw. entgegenzunehmen. „Die übrigen“ (sesā) bezeichnet die verbleibenden Muscheln, ausgenommen jene, die mit Kostbarkeiten verbunden sind.

Bījato paṭṭhāyāti dhātupāsāṇato paṭṭhāya. Paṭikkhipīti suvaṇṇamayadhātukaraṇḍakassa, buddharūpādissa ca attano santakakaraṇe nissaggiyattā vuttaṃ. ‘‘Rūpiyachaḍḍakaṭṭhāne’’ti vuttattā rūpiyachaḍḍakassa jātarūparajataṃ āmasitvā chaḍḍetuṃ vaṭṭatīti siddhaṃ. Keḷāpayitunti āmasitvā ito cito ca sañcāretuṃ. Vuttanti mahāaṭṭhakathāyaṃ vuttaṃ. Kacavarameva harituṃ vaṭṭatīti gopakā vā hontu aññe vā, hatthena puñchitvā kacavaraṃ apanetuṃ vaṭṭati, malampi pamajjituṃ vaṭṭati evāti vadanti, taṃ aṭṭhakathāya na sameti keḷāyanasadisattā. Ārakūṭalohanti suvaṇṇavaṇṇo kittimalohaviseso. Tividhañhi kittimalohaṃ kaṃsalohaṃ vaṭṭalohaṃ hārakūṭalohanti. Tattha tiputambe missetvā kataṃ kaṃsalohaṃ nāma. Sīsatambe missetvā kataṃ vaṭṭalohaṃ. Rasatambe missetvā kataṃ hārakūṭalohaṃ nāma. Taṃ pana ‘‘jātarūpagatika’’nti vuttattā uggaṇhato nissaggiyampi hotīti keci vadanti. Rūpiyesu pana agaṇitattā nissaggiyaṃ na hoti, āmasane, sampaṭicchane ca dukkaṭamevāti veditabbaṃ. Sabbakappiyoti yathāvuttasuvaṇṇādimayānaṃ [Pg.263] senāsanaparikkhārānaṃ āmasanagopanādivasena paribhogo sabbathā kappiyoti adhippāyo. Tenāha ‘‘tasmā’’tiādi. ‘‘Bhikkhūnaṃ dhammavinayavaṇṇanaṭṭhāne’’ti vuttattā saṅghikameva suvaṇṇādimayaṃ senāsanaṃ, senāsanaparikkhārā ca vaṭṭanti, na puggalikānīti gahetabbaṃ.

„Vom Samen an“ (bījato paṭṭhāya) bedeutet: angefangen von metallhaltigem Gestein (dhātupāsāṇa). „Er lehnte ab“ (paṭikkhipi) ist gesagt worden, weil es ein Nissaggiya-Vergehen darstellt, wenn man eine goldene Reliquienkapsel, eine Buddha-Statue usw. zu seinem persönlichen Eigentum macht. Da gesagt wurde „an der Stelle des Silberwegwerfers“, ist bewiesen, dass es für den Silberwegwerfer zulässig ist, Gold und Silber zu berühren, um es wegzuwerfen. „Keḷāpayituṃ“ bedeutet: es zu berühren und hierhin und dorthin zu bewegen. „Es wurde gesagt“ bedeutet: es wurde im Großen Kommentar (Mahā-Aṭṭhakathā) gesagt. „Es ist erlaubt, nur den Schmutz wegzuräumen“ – sie sagen, dass es sowohl für Tempelwächter als auch für andere zulässig ist, den Schmutz mit der Hand wegzuwischen und zu entfernen, und auch Schmutz abzuwischen; dies stimmt jedoch nicht mit dem Kommentar überein, da es dem Herumbewegen (keḷāyana) gleicht. „Ārakūṭaloha“ (Messing) ist eine goldfarbene, künstliche Metallart. Künstliches Metall ist nämlich dreifach: Bronze (kaṃsaloha), Glockenmetall (vaṭṭaloha) und Messing (hārakūṭaloha). Darunter wird das durch Mischen von Zinn und Kupfer hergestellte Metall Bronze genannt. Das durch Mischen von Blei und Kupfer hergestellte Metall wird Glockenmetall genannt. Das durch Mischen von Quecksilber und Kupfer hergestellte Metall wird Messing genannt. Da dieses jedoch als „dem Gold gleichzusetzen“ (jātarūpagatika) bezeichnet wird, sagen einige Lehrer, dass es für den, der es annimmt, sogar ein Nissaggiya-Vergehen bewirkt. Bei Silbergegenständen jedoch liegt, da sie nicht als Währung (rūpiya) gezählt werden, kein Nissaggiya-Vergehen vor; es ist zu wissen, dass sowohl beim Berühren als auch beim Entgegennehmen nur ein Dukkaṭa-Vergehen vorliegt. „Völlig zulässig“ (sabbakappiyo) bedeutet: Die Nutzung von Unterkunftsgegenständen, die aus dem oben genannten Gold usw. bestehen, ist im Hinblick auf das Berühren, Aufbewahren usw. in jeder Weise zulässig; das ist die Absicht. Deshalb sagte er „Deshalb“ usw. Da gesagt wurde „im Bereich der Erläuterung von Dhamma und Vinaya für die Mönche“, ist zu verstehen, dass nur gemeinschaftliche (saṅghika) Unterkünfte und Unterkunftsgegenstände aus Gold usw. zulässig sind, nicht jedoch persönliche (puggalika).

Bhinditvāti paṭhamameva anāmasitvā pāsāṇādinā kiñcimattaṃ bhedaṃ katvā pacchā kappiyabhaṇḍatthāya adhiṭṭhahitvā hatthena gahetuṃ vaṭṭati. Tenāha ‘‘kappiyabhaṇḍaṃ karissāmīti sabbampi sampaṭicchituṃ vaṭṭatī’’ti. Etthāpi kiñci bhinditvā, viyojetvā vā āmasitabba.

„Indem man es zerbricht“ (bhinditvā) bedeutet: ohne es zuerst zu berühren, beschädigt man es ein wenig mit einem Stein usw., und danach ist es zulässig, es mit der Hand zu nehmen, indem man beschließt, daraus einen erlaubten Gegenstand (kappiyabhaṇḍa) zu machen. Deshalb sagte er: „Mit dem Gedanken ‚Ich werde einen erlaubten Gegenstand daraus machen‘ ist es zulässig, alles entgegenzunehmen.“ Auch hierbei muss man es berühren, nachdem man es ein wenig zerbrochen oder abgetrennt hat.

Phalakajālikādīnīti ettha saraparittāṇāya hatthena gahetabbaṃ kiṭikāphalakaṃ akkhirakkhaṇatthāya ayalohādīhi jālākārena katvā sīsādīsu paṭimuñcitabbaṃ jālikaṃ nāma. Ādi-saddena kavacādiṃ saṅgaṇhāti. Anāmāsānīti macchajālādiparūparodhakaṃ sandhāya vuttaṃ, na saraparittāṇaṃ tassa āvudhabhaṇḍattābhāvā. Teneva vakkhati ‘‘parūparodhanivāraṇaṃ hī’’tiādi. Āsanassāti cetiyassa samantā kataparibhaṇḍassa. Bandhissāmīti kākādīhi adūsanatthāya bandhissāmi.

In dem Ausdruck „phalakajālikādīni“ („Schilde, Netze usw.“) bezeichnet „Schild“ (phalaka) das hölzerne Schutzbrett, das man zum Schutz vor Pfeilen mit der Hand hält. „Netz“ (jālika) bezeichnet ein Visier (oder eine Haube), das netzartig aus Eisen, Kupfer usw. zum Schutz der Augen hergestellt und auf den Kopf aufgesetzt wird. Mit dem Wort „und so weiter“ (ādi) ist die Rüstung (kavaca) usw. mitumfasst. „Unberührbare Gegenstände“ (anāmāsāni) bezieht sich auf solche Mittel, die andere schädigen, wie Fischernetze usw., und nicht auf den Schutz vor Pfeilen, da dieser kein Waffenbesitz ist. Eben darum wird er sagen: „Es dient ja zur Abwehr einer Schädigung durch andere“ usw. „Des Sitzes“ (āsanassa) bezieht sich auf die Einfassung (paribhaṇḍa), die rings um ein Cetiya errichtet wurde. „Ich werde binden“ bedeutet: Ich werde es festbinden, damit es nicht durch Krähen usw. verunreinigt wird.

‘‘Bherisaṅghāṭoti saṅghaṭitacammabherī. Vīṇāsaṅghāṭoti saṅghaṭitacammavīṇā’’ti sāratthadīpaniyaṃ (sārattha. ṭī. 2.281) vuttaṃ. ‘‘Cammavinaddhāni vīṇābheriādīnī’’ti mahāaṭṭhakathāyaṃ vuttavacanato visesābhāvā, ‘‘kurundiyaṃ panā’’tiādinā tato visesassa vattumāraddhattā ca bheriādīnaṃ vinaddhanopakaraṇasamūho bherivīṇāsaṅghāṭoti veditabbaṃ saṅghaṭitabboti saṅghāṭoti katvā. Tucchapokkharanti avinaddhacammabherivīṇānaṃ pokkharaṃ. Āropitacammanti pubbe āropitaṃ hutvā pacchā tato apanetvā visuṃ ṭhapitamukhacammamattaṃ, na sesopakaraṇasahitaṃ. Sahitaṃ pana saṅghāṭoti ayaṃ viseso. Onahitunti bheripokkharādīni cammaṃ āropetvā cammavaṭṭiādīhi sabbehi upakaraṇehi vinandhituṃ.

„In der Sāratthadīpanī wurde gesagt: ‚„Bherisaṅghāṭo“ bedeutet eine mit Leder zusammengefügte (bespannte) Trommel. „Vīṇāsaṅghāṭo“ bedeutet eine mit Leder zusammengefügte (bespannte) Laute.‘ Da kein Unterschied zu der Aussage im Großen Kommentar (Mahā-Aṭṭhakathā) besteht: ‚Mit Leder bespannte Lauten, Trommeln usw.‘, und da [im Kommentar] versucht wurde, mit den Worten ‚In der Kurundī jedoch...‘ einen Unterschied zu jenem [Großen Kommentar] aufzuzeigen, ist unter ‚bheri-vīṇā-saṅghāṭo‘ die Gesamtheit des Zubehörs zum Bespannen von Trommeln usw. zu verstehen, indem man die Wortbedeutung bildet: ‚Weil es zusammengefügt werden muss (saṅghaṭitabbo), heißt es saṅghāṭo‘. ‚Tucchapokkharaṃ‘ bezeichnet den Hohlraum von Trommeln und Lauten, die nicht mit Leder bespannt sind. ‚Āropitacammaṃ‘ bezeichnet das bloße Oberflächenleder der Öffnung, das zuvor aufgespannt war, danach davon abgenommen und separat aufbewahrt wurde, nicht jedoch zusammen mit dem restlichen Zubehör. Das Leder zusammen mit dem [restlichen] Zubehör hingegen wird ‚saṅghāṭo‘ genannt. Dies ist der Unterschied. ‚Onahituṃ‘ bedeutet, die Schallbecher von Trommeln usw. mit Leder zu bedecken und sie mit allen Zubehörteilen wie Lederriemen usw. zu bespannen.“

Pāḷiyaṃ paṇḍakassāti paṇḍakena. Pārājikappahonakakāleti akuthitakāle. Kāyasaṃsaggarāgādibhāve sabbāvatthāyapi itthiyā saṇṭhāne [Pg.264] paññāyamāne anāmāsadukkaṭaṃ na vigacchatīti daṭṭhabbaṃ. Saṅkamādīnaṃ ṭhānācāvanavasena acāletabbatāya na kāyappaṭibaddhavohāroti dukkaṭaṃ vuttaṃ.

„Im Pali-Text bedeutet ‚paṇḍakassa‘: durch einen Paṇḍaka (Eunuchen). ‚Pārājikappahonakakāle‘ bedeutet: zur Zeit, da [der Körper] noch nicht verwest ist. Wenn Begierde nach Körperkontakt usw. vorhanden ist und die Gestalt einer Frau in jedem Zustand noch erkennbar ist, ist zu verstehen, dass das Dukkaṭa-Vergehen wegen des Berührens des Nicht-Berührbaren (anāmāsa-dukkaṭa) nicht wegfällt. Da Brücken usw. durch das Bewegen aus ihrer Position nicht erschüttert bzw. bewegt werden können, findet die Bezeichnung ‚mit dem Körper verbunden‘ (kāyappaṭibaddha) keine Anwendung; daher wurde ein Dukkaṭa-Vergehen genannt.“

282. Ekapadikasaṅkamoti tanukasetu. ‘‘Āviñchanto’’ti vuttattā cāletuṃ yuttāya eva rajjuyā thullaccayaṃ, na itarāya bhittithambhādigatikattāti āha ‘‘yā mahārajju hotī’’tiādi. Tena cāletuṃ yutte tanukarajjudaṇḍake acāletvā phusantassāpi thullaccayamevāti dīpitanti veditabbaṃ. Paṭicchādetabbāti chādanādivasena gūhitabbā. Manussitthī, manussitthisaññitā, kāyasaṃsaggarāgo, vāyāmo, tena hatthādīsu phusananti imānettha pañca aṅgāni.

282. „‚Ekapadikasaṅkamo‘ bezeichnet eine schmale Brücke (einen Steg). Wegen des Ausdrucks ‚āviñchanto‘ (beim Ziehen) liegt ein Thullaccaya-Vergehen nur bei einem Seil vor, das bewegt werden kann, nicht jedoch bei einem anderen [das nicht bewegt werden kann], da dieses den Charakter von Wänden, Säulen usw. teilt; daher heißt es: ‚Was ein großes Seil ist...‘ usw. Damit wird verdeutlicht, dass selbst für einen, der ein dünnes Seil, einen Stab usw., die bewegt werden können, berührt, ohne sie zu bewegen, ebenfalls ein Thullaccaya-Vergehen vorliegt. So ist es zu verstehen. ‚Paṭicchādetabbā‘ bedeutet, dass sie durch Bedecken usw. verborgen werden muss. Eine menschliche Frau, die Wahrnehmung einer menschlichen Frau, die Begierde nach körperlicher Berührung, die Anstrengung und das dadurch erfolgende Berühren an den Händen usw. – dies sind die fünf Faktoren (aṅgā) in dieser Trainingsregel.“

Kāyasaṃsaggasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

„Die Erklärung der Trainingsregel über den Körperkontakt ist abgeschlossen.“

3. Duṭṭhullavācāsikkhāpadavaṇṇanā

3. „Die Erklärung der Trainingsregel über unzüchtige Worte“

285. Tatiye asaddhammapaṭisaññuttanti methunadhammapaṭisaṃyuttaṃ. Bālāti subhāsitadubbhāsitaṃ ajānantī, surāmadamattatāya ummattakādibhāvena ca ajānantīpi ettheva saṅgayhati. Na tāva sīsaṃ etīti saṅghādisesapaccayattasaṅkhātaṃ matthakaṃ pāripūri na hoti, maggamethunehi aghaṭitattā dukkaṭaṃ pana hoti eva.

285. „In der dritten [Trainingsregel] bedeutet ‚mit dem unheilsamen Verhalten verknüpft‘ (asaddhamma-paṭisaṃyutta): mit dem Geschlechtsverkehr verknüpft. ‚Töricht‘ (bālā) bezeichnet eine Frau, die nicht weiß, was wohlgesprochen und was schlechtgesprochen ist; auch eine, die wegen Trunkenheit durch Alkohol oder wegen Geisteskrankheit usw. dies nicht weiß, ist hierin [unter ‚töricht‘] inbegriffen. ‚Es erreicht noch nicht den Gipfel‘ (na tāva sīsaṃ eti) bedeutet, dass die Vollendung des Höhepunkts, der als Bedingung für ein Saṅghādisesa gilt, nicht eintritt. Warum? Weil es nicht mit den Wegen des Geschlechtsverkehrs (maggamethuna) verknüpft ist. Ein Dukkaṭa-Vergehen jedoch entsteht gewiss.“

Apasādetīti apasādakaravacanaṃ karoti. Dosaṃ detīti dosaṃ patiṭṭhāpeti. Tīhīti animittāsītiādīnaṃ padānaṃ aduṭṭhullabhāvenāpi atthayojanārahattā passāvamaggādipaṭisaññuttatāniyamo natthīti vuttaṃ, tehi pana aṭṭhahi padehi paribbājikāvatthusmiṃ (pārā. 289) viya thullaccayanti veditabbaṃ.

„‚Apasādeti‘ bedeutet, er äußert herabsetzende Worte. ‚Dosaṃ deti‘ bedeutet, er schreibt einen Fehler zu (bzw. erregt Zorn). Mit den Worten ‚durch drei‘ (tīhi) wird ausgedrückt: Da Ausdrücke wie ‚animittā‘ (geschlechtslos) usw. auch in einer nicht-unzüchtigen Weise ausgelegt werden können, besteht keine zwingende Verknüpfung mit dem Harnweg usw. Durch jene acht Ausdrücke jedoch ist, wie im Fall der Paribbājikā (Nonne der Fremdsekte), ein Thullaccaya-Vergehen anzunehmen.“

Kuñcikapanāḷimattanti kuñcikāchiddamattaṃ. Sukkhasotāti dakasotassa sukkhatāya lohitavaṇṇavigamo hotīti vuttaṃ.

„‚Kuñcikapanāḷimattaṃ‘ bedeutet bloß die Größe eines Schlüssellochs. ‚Sukkhasotā‘ (mit trockenem Kanal) wurde gesagt, weil aufgrund der Trockenheit des Wasserkanals (Harnwegs) die rote Farbe verschwindet.“

Suddhānīti methunādipadehi ayojitānipi. Methunadhammena ghaṭitānevāti idaṃ upalakkhaṇamattaṃ, vaccamaggapassāvamaggehipi animitte ‘‘tava [Pg.265] vaccamaggo, passāvamaggo vā īdiso’’tiādinā ghaṭitepi āpattikarāneva.

„‚Suddhāni‘ (rein) bedeutet: selbst wenn sie nicht mit Wörtern wie Geschlechtsverkehr usw. verbunden sind. Die Formulierung ‚nur wenn sie mit dem Geschlechtsverkehr verknüpft sind‘ ist lediglich eine beispielhafte Darstellung (upalakkhaṇa). Selbst wenn sie sich auf den Kotweg, den Harnweg oder das Nicht-Geschlechtsorgan beziehen und mit den Worten ‚Dein Kotweg oder dein Harnweg ist so und so‘ usw. verknüpft sind, ziehen sie gewiss ein Vergehen nach sich.“

286. Garukāpattinti bhikkhuniyā ubbhajāṇumaṇḍalikāya pārājikāpattiṃ sandhāya vadati.

286. „Mit ‚schweres Vergehen‘ (garukāpatti) spricht er im Hinblick auf das Pārājika-Vergehen einer Nonne bei einer Berührung oberhalb der Knie (ubbhajāṇumaṇḍalikā).“

287. Hasanto hasantoti upalakkhaṇamattaṃ, ahasantopi yena kenaci ākārena attano vipariṇatacittataṃ itthiyā pakāsento vadati, āpattiyeva.

287. „‚Lachend, lachend‘ (hasanto hasanto) ist nur eine beispielhafte Darstellung. Selbst wenn er nicht lacht, aber auf irgendeine Weise seinen leidenschaftlich veränderten Geisteszustand einer Frau gegenüber offenbart und so spricht, liegt gewiss ein Vergehen vor.“

Kāyacittatoti hatthamuddāya obhāsentassa kāyacittato samuṭṭhāti.

„‚Aus Körper und Geist‘ (kāyacittato) bedeutet: Für einen, der durch Handzeichen anspielt (unzüchtige Worte andeutet), entsteht [das Vergehen] aus Körper und Geist.“

288. Tasmā dukkaṭanti appaṭivijānanato dukkaṭaṃ, paṭivijānane pana sati thullaccayameva paribbājikāvatthusmiṃ (pārā. 289) viya akhettapadattā. Khettapade hi paṭivijānantiyā saṅghādisesova siyā methunadhammayācanavatthudvaye (pārā. 289) viya, taṃ pana vatthudvayaṃ methunayācanato catutthasaṅghādisese vattabbampi duṭṭhullavācassādamattena pavattattā idha vuttanti veditabbaṃ. Evaṃ khettapadena vadantassa itthiyā appaṭivijānantiyā kiṃ hotīti? Kiñcāpi ayaṃ nāma āpattīti pāḷiaṭṭhakathāsu na vuttaṃ, atha kho thullaccayenevettha bhavitabbaṃ. Tathā hi akhettapade appaṭivijānantiyā dukkaṭaṃ, paṭivijānantiyā thullaccayaṃ vuttaṃ. Khettapade pana paṭivijānane saṅghādisesova vutto, appaṭivijānane thullaccayameva bhavituṃ yuttaṃ, na dukkaṭaṃ, akhettapadato visesābhāvappasaṅgoti gahetabbaṃ. Yathā cettha, evaṃ catutthasikkhāpadepi akhettapade paṭivijānantiyā thullaccayaṃ, appaṭivijānantiyā dukkaṭaṃ, khettapade pana appaṭivijānantiyā thullaccayanti veditabbaṃ. Pāḷiyaṃ navāvutanti navavītaṃ.

288. „‚Darum ein Dukkaṭa‘ (tasmā dukkaṭaṃ) bedeutet: Wegen des Nicht-Verstehens [der Frau] liegt ein Dukkaṭa-Vergehen vor. Wenn jedoch Verstehen vorliegt, ist es gewiss ein Thullaccaya-Vergehen, wie im Fall der Paribbājikā, da es sich um einen ungeeigneten Ausdruck (akhettapada) handelt. Denn bei einem geeigneten Ausdruck (khettapada) würde bei Verstehen der Frau gewiss ein Saṅghādisesa vorliegen, wie in den beiden Fällen der Bitte um Geschlechtsverkehr. Diese beiden Fälle, die eigentlich wegen der Bitte um Geschlechtsverkehr in der vierten Saṅghādisesa-Regel zu besprechen wären, wurden hier [in der dritten] genannt, weil sie durch das bloße Genießen unzüchtiger Worte zustande kamen. So ist es zu verstehen. Welches Vergehen liegt nun vor, wenn [der Mönch] mit einem geeigneten Ausdruck (khettapada) spricht und die Frau es nicht versteht? Dies ist die Fragestellung. Obwohl ein solches spezifisches Vergehen in den Pali-Texten und Kommentaren nicht explizit genannt wird, muss es sich hierbei dennoch um ein Thullaccaya-Vergehen handeln. Denn: Bei einem ungeeigneten Ausdruck (akhettapada) wurde bei Nicht-Verstehen ein Dukkaṭa, bei Verstehen ein Thullaccaya genannt. Bei einem geeigneten Ausdruck (khettapada) wiederum wurde bei Verstehen ein Saṅghādisesa genannt; bei Nicht-Verstehen ist es daher angemessen, dass ein Thullaccaya-Vergehen vorliegt und nicht ein Dukkaṭa, da sonst kein Unterschied zum ungeeigneten Ausdruck bestünde. So ist es anzunehmen. Wie in diesem Fall, so ist auch in der vierten Trainingsregel zu verstehen: Bei einem ungeeigneten Ausdruck (akhettapada) liegt bei Verstehen ein Thullaccaya und bei Nicht-Verstehen ein Dukkaṭa vor; bei einem geeigneten Ausdruck (khettapada) hingegen liegt bei Nicht-Verstehen ein Thullaccaya vor. Im Pali-Text bedeutet ‚navāvutaṃ‘: frisch gewebt (bzw. frisch zubereitet).“

288. Asaddhammaṃ sandhāyāti methunaṃ sandhāya vuttaṃ. Tañhi puttasamuppattiyā bījanikkhepato vappapariyāyaṃ labhatīti.

288. „‚Im Hinblick auf das unheilsame Verhalten‘ (asaddhammaṃ sandhāya) wurde bezogen auf den Geschlechtsverkehr gesagt. Denn dieser erhält wegen des Aussäens des Samens zur Zeugung eines Kindes metaphorisch die Bezeichnung ‚Aussaat‘ (vappa).“

Saṃsīdatīti vahati, saṃsarīyatīti vā attho. Manussitthī, tathāsaññitā, duṭṭhullavācassādarāgo, tena obhāsanaṃ, taṅkhaṇavijānananti imānettha pañca aṅgāni.

„‚Saṃsīdati‘ bedeutet ‚es trägt (dringt ein)‘ oder ‚es bewegt sich fort‘. Eine menschliche Frau, die entsprechende Wahrnehmung [als solche], die Begierde nach dem Genuss unzüchtiger Worte, das durch diese Begierde erfolgende Anspielen (Sich-Äußern) und das augenblickliche Verstehen [der Frau] – dies sind die f開放f Faktoren (aṅgā) in dieser Trainingsregel.“

Duṭṭhullavācāsikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

„Die Erklärung der Trainingsregel über unzüchtige Worte ist abgeschlossen.“

4. Attakāmapāricariyasikkhāpadavaṇṇanā

4. „Die Erklärung der Trainingsregel über das Anbieten von Diensten zur Befriedigung der eigenen Begierde“

290. Catutthe [Pg.266] parehi patte pātiyamānānaṃ bhikkhāpiṇḍānaṃ pāto sannipātoti piṇḍapātoti bhikkhāhāro vuccati, taṃsadisatāya aññopi yo koci bhikkhācariyaṃ vinā bhikkhūhi laddho piṇḍapātotveva vuccati. Pati eti etasmāti paccayoti āha ‘‘patikaraṇaṭṭhena paccayo’’ti. Rogadukkhānaṃ vā paṭipakkhabhāvena ayati pavattatīti paccayo. Sappāyassāti hitassa. Nagaraparikkhārehīti nagaraṃ parivāretvā rakkhaṇakehi. Rājūnaṃ gehaparikkhepo parikhā uddāpo pākāro esikā paligho aṭṭoti ime satta nagaraparikkhārāti vadanti. Setaparikkhāroti visuddhisīlālaṅkāro. Ariyamaggo hi idha ‘‘ratho’’ti adhippeto, tassa ca sammāvācādayo alaṅkāraṭṭhena ‘‘parikkhārā’’ti vuttā. Cakkavīriyoti vīriyacakko. Jīvitaparikkhārāti jīvitassa pavattikāraṇāni. Samudānetabbāti sammā uddhaṃ ānetabbā pariyesitabbā.

290. Im vierten (Sanghadisesa-Vergehen) wird die Nahrung des Bhikkhus als Almosenspeise (piṇḍapāta) bezeichnet, was das Herabfallen und Zusammenkommen von Almosenspeisen bedeutet, die von anderen in die Schale gegeben werden. Aufgrund der Ähnlichkeit damit wird auch jede andere Speise, die von Bhikkhus ohne Almosengang erhalten wird, ebenso Almosenspeise genannt. \"Weil man sich darauf verlässt (pati eti), ist es eine Bedingung (paccayo)\" – daher heißt es: \"eine Bedingung im Sinne des Gegenwirkens\". Oder: Weil es als Gegenmittel zu den Leiden von Krankheiten wirkt (ayati pavattati), ist es eine Bedingung. \"Des Zuträglichen\" (sappāyassa) bedeutet \"des Nützlichen\". \"Mit Festungsmitteln\" (nagaraparikkhārehi) bedeutet mit jenen, die die Stadt umgeben und schützen. Die sieben Dinge – die Umzäunung des königlichen Palastes, der Wassergraben, das königliche Haus, die Ringmauer, der Torpfosten, der Querriegel und der Wachturm – werden als die sieben Festungsmittel bezeichnet. \"Zubehör des weißen Wagens\" (setaparikkhāro) bedeutet der Schmuck der reinen Tugend. Denn unter dem \"Wagen\" (ratho) wird hier der Edle Pfad verstanden, und dessen Faktoren wie rechte Rede usw. werden im Sinne von Schmuck als \"Zubehör\" (parikkhārā) bezeichnet. \"Tatkraft-Rad\" (cakkavīriyo) bedeutet das Rad der Tatkraft. \"Lebensvoraussetzungen\" (jīvitaparikkhārā) sind die Ursachen für das Fortbestehen des Lebens. \"Sollten erlangt werden\" (samudānetabbā) bedeutet, dass sie rechtmäßig beschafft, emporgehoben und gesucht werden sollten.

291. Upacāreti yattha ṭhito viññāpetuṃ sakkoti, tādise ṭhāne. Kāmo ceva hetu ca pāricariyā ca atthoti pāḷiyaṃ ‘‘attano kāmaṃ, attano hetuṃ, attano adhippāyaṃ, attano pāricariya’’nti (pārā. 292) vuttesu imesu catūsu padesu kāmo, hetu, pāricariyā ca aṭṭhakathāyaṃ vutte paṭhame atthavikappe viggahavākyādhippāyasūcanato attho. Sesanti adhippāyapadamekaṃ. Byañjananti byañjanamattaṃ, paṭhamavikappānupayogitāya vacanamattanti attho. Dutiye atthavikappepi eseva nayo.

291. \"In der Nähe\" (upacāre) bedeutet an einem solchen Ort, an dem man stehend in der Lage ist, sich verständlich zu machen. \"Begehren (kāma), Grund (hetu) und Dienst (pāricariyā) sind die Bedeutung (attho)\" – unter diesen vier im kanonischen Text (Pāḷi) genannten Begriffen: \"ihren eigenen Wunsch, ihren eigenen Grund, ihre eigene Absicht, ihren eigenen Dienst\", sind im ersten im Kommentar genannten Definitionsversuch \"Begehren\", \"Grund\" und \"Dienst\" die eigentliche Bedeutung (attho), da sie die Absicht des grammatikalischen Analyse-Satzes anzeigen. \"Das Übrige\" (sesaṃ) bezieht sich auf das eine Wort \"Absicht\". \"Wortlaut\" (byañjanaṃ) bedeutet bloßer Wortlaut; da es für die erste Interpretation nicht anwendbar ist, bedeutet es eine bloße Redeweise. Auch bei der zweiten alternativen Erklärung gilt dieselbe Methode.

Yathāvuttameva atthaṃ padabhājanena saṃsanditvā dassetuṃ ‘‘attano kāmaṃ attano hetuṃ attano pāricariyanti hi vutte jānissanti paṇḍitā’’tiādi āraddhaṃ. Idaṃ vuttaṃ hoti – ‘‘attano hetu’’nti vutte attano atthāyāti ayamattho viññāyati, ‘‘attano kāmaṃ attano pāricariya’’nti vutte kāmena pāricariyāti ayamattho viññāyati. Tasmā imehi tīhi padehi attano atthāya kāmena pāricariyā attakāmapāricariyāti imaṃ atthavikappaṃ viññū jānissanti. ‘‘Attano [Pg.267] adhippāya’’nti vutte pana adhippāya-saddassa kāmita-saddena samānatthabhāvato attanā adhippetakāmitaṭṭhena attakāmapāricariyāti imamatthaṃ vikappaṃ viññū jānissanti.

Um genau die oben genannte Bedeutung mit der Wort-für-Wort-Erklärung (padabhājana) abzugleichen und darzustellen, wurde die Passage eingeleitet: \"Wenn gesagt wird: 'ihren eigenen Wunsch, ihren eigenen Grund, ihren eigenen Dienst', werden es die Weisen verstehen\" usw. Dies bedeutet Folgendes: Wenn gesagt wird \"ihren eigenen Grund\" (attano hetuṃ), versteht man darunter diese Bedeutung: \"für ihren eigenen Zweck\" (attano atthāya). Wenn gesagt wird \"ihren eigenen Wunsch, ihren eigenen Dienst\" (attano kāmaṃ attano pāricariyaṃ), versteht man darunter diese Bedeutung: \"Dienstbarkeit durch Sinneslust\" (kāmena pāricariyā). Daher werden die Weisen durch diese drei Begriffe diese alternative Bedeutung verstehen: \"Dienstbarkeit durch Sinneslust für ihren eigenen Zweck ist die Dienstbarkeit für die eigenen Wünsche\" (attakāmapāricariyā). Wenn jedoch gesagt wird \"ihre eigene Absicht\" (attano adhippāyaṃ), dann werden die Weisen diese alternative Bedeutung verstehen: \"Dienstbarkeit für die eigenen Wünsche\" (attakāmapāricariyā) im Sinne des von ihr selbst gewünschten Begehrens, da das Wort \"Absicht\" (adhippāya) die gleiche Bedeutung wie das Wort \"Begehren\" (kāmita) hat.

Etadagganti esā aggā. Duṭṭhullavācāsikkhāpadepi (pārā. 285) kāmaṃ ‘‘yācatipi āyācatipī’’ti evaṃ methunayācanaṃ āgataṃ, taṃ pana duṭṭhullavācassādarāgavasena vuttaṃ, idha pana attano methunassādarāgavasenāti ayaṃ viseso.

\"Dies ist das Höchste\" (etadaggaṃ) bedeutet: Dies ist das Vorzüglichste. Auch in der Trainingsregel über unanständige Worte kommt zwar das Erbitten von Geschlechtsverkehr in dieser Weise vor: \"er bittet oder fleht an\", aber jenes wurde aufgrund einer Begierde gesagt, die sich an unanständigen Worten erfreut. Hier jedoch wurde es aufgrund einer Begierde gesagt, die sich nach dem eigenen Geschlechtsverkehr sehnt – dies ist der Unterschied.

Vinītavatthūsu ‘‘aggadānaṃ dehī’’ti idaṃ attano atthāya vuttaṃ, duṭṭhullavācāsikkhāpade pana paratthāyapi vutte sīsaṃ etīti veditabbaṃ. Subhagāti issariyādīhi sundarehi bhagehi samannāgatā. Manussitthī, tathāsaññitā, attakāmapāricariyāya rāgo, tena kāmapāricariyayācanaṃ, taṅkhaṇavijānananti imānettha pañca aṅgāni.

In den Präzedenzfällen (vinītavatthu) wurde der Satz \"Gib die beste Gabe!\" zum eigenen Nutzen gesagt. In der Trainingsregel über unanständige Worte hingegen ist zu wissen, dass es selbst dann, wenn es zum Nutzen eines anderen gesagt wird, zum Hauptvergehen führt. \"Die Begnadete\" (subhagā) bedeutet eine Frau, die mit hervorragenden Vorzügen wie Macht usw. ausgestattet ist. Eine menschliche Frau, die Wahrnehmung von ihr als solcher, Begierde nach Dienstbarkeit für die eigenen Wünsche, das darauf basierende Erbitten von sexuellen Gefälligkeiten und das Verständnis in eben diesem Moment – dies sind die fünf Faktoren in diesem Fall.

Attakāmapāricariyasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Trainingsregel über die Dienstbarkeit für die eigenen Wünsche ist abgeschlossen.

5. Sañcarittasikkhāpadavaṇṇanā

5. Die Erklärung der Trainingsregel über die Kuppelei.

296. Pañcame paṇḍiccenāti sabhāvañāṇena. Gatimantāti sabhāvañāṇagatiyuttā. Veyyattiyenāti itthikattabbesu sikkhitañāṇena. Medhāyāti asikkhitesupi taṃitthikattabbesu ṭhānuppattiyā paññāya. Chekāti kāyena pacanādikusalā.

296. Im fünften (Sikkhāpada) bedeutet \"durch Klugheit\" (paṇḍiccena) durch das Wissen um die eigene Natur. \"Einsichtsvoll\" (gatimantā) bedeutet ausgestattet mit dem Lauf des Wissens um die eigene Natur. \"Durch Gewandtheit\" (veyyattiyena) bedeutet durch gelerntes Wissen bezüglich der Pflichten von Frauen. \"Durch Weisheit\" (medhāya) bedeutet durch die Geistesgegenwart selbst bei ungelernten Pflichten von Frauen. \"Geschickt\" (chekā) bedeutet körperlich bewandert im Kochen und anderen Tätigkeiten.

Āvahanaṃ āvāho, dārikāya gahaṇaṃ. Vidhinā parakule vahanaṃ pesanaṃ vivāho, dārikāya dānaṃ.

\"Heimführung\" (āvāha) bedeutet das Holen eines Mädchens. Das vorschriftsmäßige Führen oder Senden (des Mädchens) in eine fremde Familie ist die \"Wegführung\" (vivāha), d. h. das Übergeben eines Mädchens.

297. Randhāpanaṃ bhattapacāpanaṃ. Byañjanādisampādanaṃ pacāpanaṃ. Na upāhaṭanti na dinnaṃ. Kayo nāma gahaṇaṃ. Vikkayo nāma dānaṃ. Tadubhayaṃ saṅgahetvā ‘‘vohāro’’ti vuttaṃ.

297. \"Kochen lassen\" (randhāpana) bedeutet Reis kochen lassen. Das Zubereiten von Beilagen usw. ist \"Garen lassen\" (pacāpana). \"Nicht dargebracht\" (na upāhaṭaṃ) bedeutet nicht gegeben. \"Kauf\" (kaya) nennt man das Annehmen. \"Verkauf\" (vikkaya) nennt man das Geben. Beides zusammenfassend wird es als \"Handel\" (vohāra) bezeichnet.

300. ‘‘Abbhutaṃ kātuṃ na vaṭṭatī’’ti iminā dukkaṭaṃ hotīti dīpeti. ‘‘Parājitena dātabba’’nti vuttattā adento dhuranikkhepena kāretabbo. Acirakāle [Pg.268] adhikāro etassa atthīti acirakālādhikārikaṃ, sañcarittaṃ. ‘‘Acirakālācārika’’nti vā pāṭho. Acirakāle ācāro ajjhācāro etassāti yojanā.

300. Mit dem Satz \"Es ist ungebührlich, ein Wunder zu tun\" zeigt er, dass ein Vergehen des Fehlverhaltens (dukkaṭa) vorliegt. Da gesagt wurde \"Es muss von dem Verlierer gegeben werden\", muss derjenige, der es nicht gibt, durch Niederlegung der Pflicht (dhuranikkhepa) dazu gebracht werden. Die Vermittlung (sañcaritta) wird als \"eine in kurzer Zeit wirksame Vermittlung\" (acirakālādhikārika) bezeichnet, weil ihre Wirksamkeit innerhalb kurzer Zeit eintritt. Alternativ gibt es die Lesart \"acirakālācārikaṃ\". Die grammatikalische Verknüpfung lautet hierbei: \"Es hat in kurzer Zeit ein Betragen oder ein Fehlverhalten zur Folge\".

301. Kiñcāpi ehibhikkhuādikāpi sañcarittādipaṇṇattivajjaṃ āpattiṃ āpajjanti, tesaṃ pana asabbakālikattā, appakattā ca idhāpi ñatticatuttheneva kammena upasampannaṃ sandhāya ‘‘yvāya’’ntiādipadabhājanamāha. Sañcaraṇaṃ sañcaro, so etassa atthīti sañcarī, tassa bhāvo sañcarittaṃ. Tenāha ‘‘sañcaraṇabhāva’’nti. Sañcaratīti sañcaraṇo, puggalo, tassa bhāvo sañcaraṇabhāvo, taṃ itthipurisānaṃ antare sañcaraṇabhāvanti attho.

301. Obwohl auch jene, die durch die \"Komm, Bhikkhu!\"-Formel usw. ordiniert wurden, ein Vergehen begehen können, das auf einer Verletzung der Regeln wie der Kuppelei beruht, bezieht sich die Wort-für-Wort-Erklärung mit Worten wie \"wer auch immer\" dennoch auf einen, der durch ein formelles Verfahren mit einer Ankündigung und drei Anträgen ordiniert wurde, weil jene anderen Fälle nicht zu allen Zeiten vorkommen und selten sind. Das Hin-und-Her-Gehen ist das Gehen, und wer dies tut, ist ein Geher. Dessen Zustand ist das Gehen (Kuppelei). Daher sagte er: \"der Zustand des Hin-und-Her-Gehens\". Wer hin und her geht, ist der Gehende (d.h. die Person). Dessen Zustand ist der Zustand des Gehenden, was bedeutet: dieser Zustand des Gehens zwischen einer Frau und einem Mann.

Jāyābhāveti bhariyabhāvāya. Jārabhāveti sāmibhāvāya, taṃnimittanti attho. Nimittatthe hi etaṃ bhummavacanaṃ. Kiñcāpi ‘‘jārattane’’ti padassa padabhājane ‘‘jārī bhavissasī’’ti (pārā. 302) itthiliṅgavasena padabhājanaṃ vuttaṃ, ‘‘sañcarittaṃ samāpajjeyyā’’ti padassa pana niddese ‘‘itthiyā vā pahito purisassa santike gacchati, purisena vā pahito itthiyā santike gacchatī’’ti vuttattā purisassāpi santike vattabbākāraṃ dassetuṃ ‘‘jārattane’’ti niddesassa itthipurisasādhāraṇattā ‘‘itthiyā matiṃ purisassa ārocento jārattane ārocetī’’ti vuttaṃ. Pāḷiyaṃ pana purisassa matiṃ itthiyā ārocanavaseneva padadvayepi yojanā katā, tadanusārena itthiyā matiṃ purisassa ārocanākāropi sakkā viññātunti.

\"Als Ehefrau\" (jāyābhāve) bedeutet, um sie zur Ehefrau zu machen. \"Als Liebhaber\" (jārabhāve) bedeutet, um ihn zum Ehemann zu machen; dies ist die Ursache dafür, so lautet die Bedeutung. Denn dieser Lokativ steht im Sinne einer Ursache. Obwohl in der Wort-für-Wort-Erklärung des Wortes \"als Liebhaber\" (jārattane) die Erklärung im weiblichen Geschlecht als \"du wirst eine Geliebte sein\" gegeben wird, heißt es in der Erklärung des Wortes \"er begeht Kuppelei\": \"von einer Frau gesandt, geht er zu einem Mann, oder von einem Mann gesandt, geht er zu einer Frau\". Um also die Art und Weise des Sprechens auch gegenüber einem Mann darzustellen, da die Erklärung \"als Liebhaber\" (jārattane) sowohl für Frauen als auch für Männer gilt, wurde gesagt: \"Wenn er die Absicht einer Frau einem Mann mitteilt, teilt er sie als Liebhaber mit.\" Im kanonischen Text (Pāḷi) jedoch wurde die Verknüpfung in beiden Sätzen nur im Sinne des Mitteilens der Absicht des Mannes an die Frau vorgenommen, und dementsprechend kann auch die Art und Weise des Mitteilens der Absicht der Frau an den Mann verstanden werden.

Idāni pāḷiyaṃ vuttanayenāpi atthaṃ dassento ‘‘apicā’’tiādimāha. ‘‘Pati bhavissasī’’ti idaṃ jāyāsaddassa itthiliṅganiyamato purisapariyāyena vuttaṃ, nibaddhasāmiko bhavissasīti attho. Jāro bhavissasīti micchācārabhāvena upagacchanako bhavissasīti adhippāyo.

Nun spricht er, um die Bedeutung auch nach der im Pāḷi dargelegten Methode aufzuzeigen, die Worte beginnend mit „apicā“ („zudem“). Der Ausdruck „Du wirst ein Ehemann sein“ (pati bhavissasī) ist wegen der Festlegung des Wortes „jāyā“ im weiblichen Genus als eine männliche Entsprechung formuliert; die Bedeutung ist: „Du wirst ein dauerhafter Ehemann sein“. Die Absicht bei „Du wirst ein Buhle sein“ (jāro bhavissasī) ist: „Du wirst einer sein, der sich durch sexuelles Fehlverhalten nähert“.

303. Serivihāranti sacchandacāraṃ. Attano vasanti attano āṇaṃ. Gottavantesu gotta-saddo, dhammacārīsu ca dhamma-saddo vattatīti āha ‘‘sagottehī’’tiādi. Tattha sagottehīti samānagottehi. Sahadhammikehīti ekassa satthu sāsane sahacaritabbadhammehi, samānakuladhammehi [Pg.269] vā. Tenevāha ‘‘ekaṃ satthāra’’ntiādi. Ekagaṇapariyāpannehīti mālākārādiekagaṇapariyāpannehi.

303. „Serivihāraṃ“ bedeutet das Wandeln nach eigenem Willen. „Attano vasaṃ“ (unter eigener Gewalt) bedeutet unter eigener Autorität. Da sich das Wort „gotta“ auf Personen mit einer Abstammung bezieht und das Wort „dhamma“ auf jene, die das Dhamma praktizieren, sagte er „sagottehi“ („mit jenen gleicher Abstammung“) usw. Darin bedeutet „sagottehi“: mit jenen von gleicher Abstammung. „Sahadhammikehi“ bedeutet: mit jenen, deren Praxis in der Lehre des einen Meisters gemeinsam zu führen ist, oder mit jenen von gleichem Standesrecht. Deshalb sagte er: „einen einzigen Meister“ usw. „Ekagaṇapariyāpannehi“ bedeutet: zu einer gemeinsamen Gruppe gehörend, wie Blumenbinder und andere.

Sassāmikā sārakkhā. Yassā gamane raññā daṇḍo ṭhapito, sā saparidaṇḍā. Pacchimānaṃ dvinnanti sārakkhasaparidaṇḍānaṃ. Micchācāro hotīti tāsu gatapurisānaṃ viya tāsampi micchācāro hoti sassāmikabhāvato. Na itarāsanti māturakkhitādīnaṃ aṭṭhannaṃ micchācāro natthi assāmikattā, tāsu gatānaṃ purisānameva micchācāro hoti mātādīhi rakkhitattā. Purisā hi parehi yehi kehici gopitaṃ itthiṃ gantuṃ na labhanti, itthiyo pana kenaci purisena bhariyābhāvena gahitāva purisantaraṃ gantuṃ na labhanti, na itarā attano phassassa sayaṃ sāmikattā. Na hi mātādayo sayaṃ tāsaṃ phassānubhavanatthaṃ tā rakkhanti, kevalaṃ purisagamanameva tāsaṃ vārenti. Tasmā kenaci apariggahitaphassattā, attano phassattā ca itthīnaṃ na micchācāro, purisānaṃ pana parehi vārite attano asantakaṭṭhāne paviṭṭhattā micchācāroti veditabbo.

Frauen mit Ehemännern sind behütet (sārakkhā). Eine Frau, für deren Vergehen vom König eine Strafe festgesetzt wurde, ist eine mit Strafe Belegte (saparidaṇḍā). „Der letzten beiden“ (pacchimānaṃ dvinnaṃ) bezieht sich auf die behüteten und die mit Strafe belegten Frauen. „Es liegt sexuelles Fehlverhalten vor“ bedeutet: Wie für die Männer, die sich zu ihnen gesellen, liegt auch für diese Frauen selbst sexuelles Fehlverhalten vor, weil sie einen Ehemann haben. „Nicht für die anderen“ bedeutet: Für die acht Arten von Frauen, wie die von der Mutter beschützten usw., gibt es kein sexuelles Fehlverhalten, da sie keinen Ehemann haben; nur für die Männer, die sich zu ihnen gesellen, liegt sexuelles Fehlverhalten vor, da jene von der Mutter und anderen beschützt werden. Denn Männer dürfen nicht zu einer Frau gehen, die von irgendwelchen anderen bewacht wird; Frauen hingegen dürfen nicht zu einem anderen Mann gehen, wenn sie von einem Mann als Ehefrau genommen wurden, nicht aber die anderen (Ehemannlosen), da sie selbst die Herrinnen über ihre eigene Berührung sind. Denn Mütter und andere beschützen jene Frauen nicht, um selbst deren Berührung zu genießen, sondern sie wehren lediglich das Annähern von Männern ab. Daher liegt für diese Frauen kein sexuelles Fehlverhalten vor, da ihre Berührung von niemandem in Besitz genommen wurde und es sich um ihre eigene Berührung handelt. Für Männer hingegen ist zu wissen, dass sexuelles Fehlverhalten vorliegt, weil sie – obwohl von anderen abgewehrt – in einen Bereich eingedrungen sind, der nicht ihr Eigentum ist.

Bhogenāti bhogahetu. Udapattaṃ āmasitvā gahitā odapattakinī. Dhaja-saddena senā eva upalakkhitāti āha ‘‘ussitaddhajāyā’’tiādi.

„Durch Besitz“ (bhogena) bedeutet aufgrund von Besitz. Eine Frau, die genommen wurde, nachdem sie ein Wassergefäß berührt hat, wird „odapattakinī“ genannt. Mit dem Wort „Banner“ (dhaja) ist das Heer gemeint; deshalb sagte er „ussitaddhajāyā“ („die unter aufgezogenem Banner Genommene“) usw.

305. Bahiddhā vimaṭṭhanti aññattha ārocitaṃ. Taṃ kiriyaṃ sampādessatīti tassā ārocetvā taṃ kiccaṃ sampādetu vā mā vā, taṃ kiriyaṃ sampādane sāmatthiyaṃ sandhāya vuttaṃ. Dārakaṃ, dārikañca ajānāpetvā mātāpituādīhi mātāpituādīnaññeva santikaṃ sāsane pesitepi paṭiggaṇhanavīmaṃsanapaccāharaṇasaṅkhātāya tivaṅgasampattiyā saṅghādiseso hoti evāti daṭṭhabbaṃ.

305. „Außerhalb erwogen“ (bahiddhā vimaṭṭhaṃ) bedeutet an einem anderen Ort mitgeteilt. Der Ausdruck „Er wird diese Tat vollziehen“ (taṃ kiriyaṃ sampādessati) bezieht sich auf die Fähigkeit zur Vollziehung dieser Tat, unabhängig davon, ob sie – nachdem man es ihr mitgeteilt hat – diese Angelegenheit ausführt oder nicht. Es ist zu verstehen: Selbst wenn die Eltern und andere, ohne den Jungen und das Mädchen davon in Kenntnis zu setzen, eine Botschaft nur an die Eltern und andere senden, liegt dennoch ein Saṅghādisesa vor aufgrund der dreifachen Vollkommenheit, bestehend aus Empfangen, Prüfen und Zurückbringen.

Yaṃ uddissa sāsanaṃ pesitaṃ, taṃ eva sandhāya tassā mātuādīnaṃ ārocitepi khettameva otiṇṇabhāvaṃ dassetuṃ ‘‘buddhaṃ paccakkhāmī’’tiādi udāhaṭaṃ, idañca vacanabyattayahetubyattayānaṃ bhedepi byattayasāmaññato udāhaṭanti daṭṭhabbaṃ. Tampi udāharaṇadosaṃ pariharitvā suttānulomataṃ dassetuṃ ‘‘taṃ panā’’tiādi vuttaṃ. Iminā sametīti etthāyamadhippāyo [Pg.270] – yathā sayaṃ anārocetvā aññesaṃ antevāsikādīnaṃ vatvā vīmaṃsāpetvā paccāharantassa natthi visaṅketo, evaṃ tassā sayaṃ anārocetvā ārocanatthaṃ mātuādīnaṃ vadantassāpi mātuādayo taṃ kiriyaṃ sampādentu vā mā vā. Yadi hi tesaṃ mātuādīnaṃ tuṇhībhūtabhāvampi paccāharati, visaṅketo natthīti.

Um zu zeigen, dass man das eigentliche Feld betreten hat, selbst wenn man es der Mutter und anderen jener Frau im Hinblick auf eben dieselbe Person mitteilt, für die die Botschaft gesendet wurde, wurde das Beispiel „Ich entsage dem Buddha“ (buddhaṃ paccakkhāmi) usw. angeführt. Es ist zu verstehen, dass dies wegen der Vertauschung von Worten angeführt wurde, da trotz der Unterschiede in den Vertauschungen eine allgemeine Ähnlichkeit der Vertauschung vorliegt. Um diesen Mangel im Beispiel zu vermeiden und die Übereinstimmung mit dem Sutta aufzuzeigen, wurde gesagt: „Das aber…“ (taṃ pana) usw. Die Absicht bei „Es stimmt hiermit überein“ (iminā sameti) ist folgende: So wie für einen, der es nicht selbst mitteilt, sondern es anderen wie Schülern und anderen sagt, sie prüfen lässt und die Antwort zurückbringt, kein Fehlschlag (visaṅketo) vorliegt, ebenso verhält es sich für einen, der es der Frau nicht selbst mitteilt, sondern es der Mutter und anderen zur Mitteilung sagt – gleichgültig, ob die Mutter und andere diese Angelegenheit ausführen oder nicht. Wenn er nämlich auch nur das Schweigen der Mutter und anderen zurückbringt, liegt kein Fehlschlag vor.

Gharakiccaṃ netīti gharaṇī. Aññataraṃ vadantassa visaṅketaṃ adinnādānādīsu āṇattiyaṃ vatthusaṅketo viyāti adhippāyo. Mūlaṭṭhānañca vasenāti ettha purisassa mātuādayo sāsanapesane mūlabhūtattā ‘‘mūlaṭṭhā’’ti vuttā.

Weil sie die Hausarbeit verrichtet, wird sie Hausfrau (gharaṇī) genannt. Die Absicht ist: Für einen, der zu einer anderen Person spricht, ist der Fehlschlag wie das Missverstehen des Objekts bei einer Anweisung zum Diebstahl (adinnādāna) usw. In dem Ausdruck „und aufgrund der ursprünglichen Position“ (mūlaṭṭhānañca vasena) werden die Mutter und andere des Mannes als „die an der Quelle Stehenden“ (mūlaṭṭhā) bezeichnet, weil sie beim Senden der Botschaft die Grundlage bilden.

322. Pāḷiyaṃ māturakkhitāya mātā bhikkhuṃ pahiṇatīti ettha attano vā dhītu santikaṃ ‘‘itthannāmassa bhariyā hotū’’ti bhikkhuṃ pahiṇati, purisassa vā tassa ñātakānaṃ vā santikaṃ ‘‘mama dhītā itthannāmassa bhariyā hotū’’ti pahiṇatīti gahetabbaṃ. Eseva nayo sesesupi. Pubbe vuttanayattāti paṭhamasaṅghādisese vuttanayattā.

322. In der Pāḷi-Passage „Für eine von der Mutter Beschützte sendet die Mutter einen Mönch“ is dies so zu verstehen: Sie sendet den Mönch entweder zu ihrer eigenen Tochter mit den Worten: „Werde die Ehefrau von dem und dem“, oder sie sendet ihn zum Mann oder zu dessen Verwandten mit den Worten: „Meine Tochter soll die Ehefrau von dem und dem werden“. Ebenso verhält es sich bei den übrigen Fällen. „Weil die Methode zuvor erklärt wurde“ bedeutet: weil die Methode bereits im ersten Saṅghādisesa erklärt wurde.

338. Ante ekenāti ekena padena. Ettova pakkamatīti apaccāharitvā tatova pakkamati. ‘‘Anabhinanditvā’’ti idaṃ tathā paṭipajjamānaṃ sandhāya vuttaṃ. Satipi abhinandane sāsanaṃ anārocento pana na vīmaṃsati nāma. Tatiyapade vuttanayenāti ‘‘so tassā vacanaṃ anabhinanditvā’’tiādinā vuttanayena. Pāḷiyaṃ antevāsiṃ vīmaṃsāpetvāti ‘‘ayaṃ tesaṃ vattuṃ samattho’’ti antevāsinā vīmaṃsāpetvā. Sace pana so antevāsiko taṃ vacanaṃ ādiyitvā tuṇhī hoti, tassāpi taṃ pavattiṃ paccāharantassa ācariyassa saṅghādisesova mātuādīsu tuṇhībhūtesu tesaṃ tuṇhibhāvaṃ paccāharantassa viyāti daṭṭhabbaṃ.

338. „Am Ende mit einem“ (ante ekena) bedeutet mit einem einzigen Wort. „Er geht von hier weg“ (ettova pakkamati) bedeutet: ohne die Antwort zurückzubringen, geht er direkt von dort weg. Der Ausdruck „ohne Zustimmung“ (anabhinanditvā) bezieht sich auf einen, der so handelt. Selbst wenn jedoch eine Zustimmung vorliegt, gilt ein Mönch, der die Botschaft nicht überbringt, als einer, der die Angelegenheit nicht prüft. „Nach der im dritten Glied erklärten Weise“ bezieht sich auf die Weise, die mit „Er stimmte ihren Worten nicht zu“ usw. erklärt wurde. In der Pāḷi-Passage „nachdem er den Schüler prüfen ließ“ bedeutet: Er lässt es durch den Schüler prüfen, im Gedanken: „Dieser ist fähig, es ihnen zu sagen“. Wenn aber jener Schüler diese Worte annimmt und schweigt, ist zu verstehen: Auch für den Lehrer, der diese Begebenheit zurückbringt, liegt ein Saṅghādisesa vor, ebenso wie für einen, der das Schweigen der Mutter und anderen zurückbringt, wenn diese geschwiegen haben.

Pāḷiyaṃ catutthavāre asatipi gacchanto sampādeti, āgacchanto visaṃvādeti anāpattīti atthato āpannamevātikatvā vuttaṃ ‘‘catutthe anāpattī’’ti.

Obwohl es in der Pāḷi-Passage keinen vierten Durchgang gibt, heißt es: „Wenn er geht, führt er es aus; wenn er zurückkehrt, schlägt es fehl; es liegt kein Vergehen vor.“ Da dies sinngemäß bereits feststeht, wurde gesagt: „Beim vierten liegt Straffreiheit vor“ (catutthe anāpatti).

340. Kārukānanti [Pg.271] vaḍḍhakīādīnaṃ tacchakaayokāratantavāyarajakanhāpitakā pañca kāravo ‘‘kārukā’’ti vuccanti. Evarūpena…pe… anāpattīti tādisaṃ gihiveyyāvaccampi na hotīti katvā vuttaṃ.

340. „Für Handwerker“ (kārukānaṃ) bezieht sich auf Zimmerleute und andere. Die fünf Handwerker – Schnitzer, Schmiede, Weber, Färber und Barbiere – werden „kārukā“ genannt. Der Satz „Durch eine solche …pe… liegt Straffreiheit vor“ wurde gesagt, weil eine solche Tätigkeit auch keine Dienstleistung für Laien darstellt.

Kāyato samuṭṭhātīti paṇṇattiṃ vā alaṃvacanīyabhāvaṃ vā tadubhayaṃ vā ajānantassa kāyato samuṭṭhāti. Esa nayo itaradvayepi. Alaṃvacanīyā hontīti itthī vā puriso vā ubhopi vā jāyābhāve, sāmikabhāve ca nikkhittachandatāya accantaviyuttattā puna aññamaññaṃ samāgamatthaṃ ‘‘mā evaṃ akaritthā’’tiādinā vacanīyatāya vattabbatāya alaṃ arahāti alaṃvacanīyā, alaṃ vā kattuṃ arahaṃ sandhānavacanametesu itthipurisesūti alaṃvacanīyā, sandhānakārassa vacanaṃ vinā asaṅgacchanakā pariccattāyevāti adhippāyo.

„Es entspringt dem Körper“ (kāyato samuṭṭhāti) bedeutet: Für einen, der entweder die Festlegung, den unversöhnlichen Zustand (alaṃvacanīyabhāva) oder beides nicht kennt, entspringt es dem Körper. Diese Methode gilt auch für die anderen beiden Entstehungsweisen. „Sie sind unversöhnlich“ (alaṃvacanīyā honti) bedeutet: Da entweder die Frau, der Mann oder beide ihr Verlangen bezüglich des Ehefrauen- bzw. Ehemann-Status aufgegeben haben und endgültig getrennt sind, sind sie der Worte „Handelt nicht so“ usw. zwecks einer erneuten Zusammenführung nicht mehr würdig; deshalb werden sie „alaṃvacanīyā“ genannt. Oder aber sie werden „alaṃvacanīyā“ genannt, weil unter diesen Frauen und Männern versöhnende Worte angebracht sind. Die Absicht ist: Es sind solche, die sich ohne die Worte eines Vermittlers nicht annähern und deren Liebe erloschen ist.

Paṇṇattiṃ pana jānitvāti ettha alaṃvacanīyabhāvaṃ vāti vattabbaṃ. Teneva mātikāṭṭhakathāyañca ‘‘tadubhayaṃ pana jānitvā’’tiādi vuttaṃ. Bhikkhuṃ ajānāpetvā attano adhippāyaṃ paṇṇe likhitvā ‘‘imaṃ paṇṇaṃ asukassa dehī’’ti dinnaṃ harantassa sañcarittaṃ na hoti. Paṇṇattialaṃvacanīyabhāvaajānanavaseneva hi imaṃ sikkhāpadaṃ acittakaṃ, na sabbena sabbaṃ sañcaraṇabhāvampi ajānanavasena, pāḷiyañca aṭṭhakathāyañca ārocanameva dassitaṃ. Tasmā sandassanatthaṃ ñatvā paṇṇasandassanavasenāpi kāyena vā vācāya vā ārocentasseva āpatti hotīti gahetabbaṃ.

„Paṇṇattiṃ pana jānitvā“ („Nachdem man jedoch die Festlegung erfahren hat“): Hierbei ist zu sagen: „oder den Zustand des Geschiedenseins (alaṃvacanīyabhāva)“. Deswegen wurde auch im Mātikā-Kommentar (Mātikāṭṭhakathā) gesagt: „Nachdem man jedoch beides erfahren hat“ usw. Wenn man, ohne den Mönch wissen zu lassen, seine eigene Absicht auf ein Blatt schreibt und dieses mit den Worten „Gib dieses Blatt dem und dem“ übergibt, liegt für denjenigen, der dieses Blatt überbringt, kein Vermitteln (sañcaritta) vor. Denn nur aufgrund des Nichtwissens bezüglich der Festlegung (paṇṇatti) oder des Zustands des Geschiedenseins (alaṃvacanīyabhāva) ist diese Trainingsregel unbewusst (acittaka, d. h. ohne Absicht verletzbar), nicht aber in jeder Hinsicht durch das Nichtwissen bezüglich des Vorgangs des Vermittelns selbst. Sowohl im kanonischen Text (Pāḷi) als auch im Kommentar ist nämlich nur das Mitteilen (ārocana) aufgezeigt worden. Daher ist zu verstehen: Nachdem man die Bedeutung des Wortes verstanden hat, tritt ein Vergehen nur für denjenigen ein, der – sei es körperlich oder mündlich – auch durch das Zeigen des Blattes die Botschaft übermittelt.

341. Yathā yathā yesu yesu janapadesūti pariccattabhāvappakāsanatthaṃ kattabbaṃ paṇṇadānañātijanissarādijānāpanāditaṃtaṃdesaniyataṃ pakāraṃ dasseti, idañca nibaddhabhariyābhāvena gahitaṃ sandhāya vuttaṃ. Attano ruciyā saṅgatānaṃ pana itthīnaṃ, muhuttikāya ca purise cittassa virajjanameva alaṃvacanīyabhāve kāraṇanti daṭṭhabbaṃ. Duṭṭhullādīsupīti ādi-saddena attakāmasañcarittāni saṅgaṇhāti, ettha pana pāḷiyaṃ kiñcāpi ‘‘itthī nāma manussitthī na yakkhī’’tiādinā manussitthipurisā na dassitā, tathāpi ‘‘dasa itthiyo māturakkhitā’’tiādinā manussitthīnaññeva dassitattā purisānampi tadanuguṇānameva gahetabbato manussajātikāva [Pg.272] itthipurisā idhādhippetā. Tasmā yesu sañcarittaṃ samāpajjati, tesaṃ manussajātikatā, na nālaṃvacanīyatā, paṭiggaṇhana, vīmaṃsana, paccāharaṇānīti imānettha pañca aṅgāni.

341. „Yathā yathā yesu yesu janapadesu“ („Wie auch immer in welchen Ländern auch immer“): Dies zeigt die jeweilige landesübliche Art und Weise auf, die zur Bekanntmachung des Zustands der Trennung (pariccattabhāva) zu tun ist, wie das Überreichen eines Schreibens (paṇṇadāna), das Benachrichtigen von Verwandten (ñāti), Herrschern (janissara) usw. Und dies wurde im Hinblick auf eine Frau gesagt, die als dauerhafte Ehefrau (nibaddhabhariyā) genommen wurde. Bei Frauen jedoch, die sich aus eigenem Wunsch mit einem Mann zusammengetan haben, sowie bei einer Gelegenheitsprostituierten (muhuttikā) ist das bloße Schwinden der Zuneigung (virajjana) des Geistes gegenüber dem Mann als Grund für den Zustand der Scheidung (alaṃvacanīyabhāva) anzusehen. In der Stelle „duṭṭhullādīsupi“ („auch bei groben Vergehen usw.“) umfasst das Wort „usw.“ (ādi) das Vermitteln für das eigene Verlangen (attakāmasañcaritta) und andere Vergehen. Obwohl hier im kanonischen Text (Pāḷi) durch Sätze wie „Eine Frau ist eine menschliche Frau, keine Yakkhī“ usw. menschliche Frauen und Männer nicht ausdrücklich so dargelegt werden, sind hier dennoch – weil durch Sätze wie „Zehn Arten von Frauen, [wie] die von der Mutter behütete“ usw. nur menschliche Frauen aufgezeigt werden und folglich auch nur die ihnen entsprechenden Männer zu nehmen sind – Frauen und Männer menschlicher Herkunft gemeint. Daher sind die fünf Faktoren (aṅga) hierbei: die Zugehörigkeit derer, bei denen eine Vermittlung stattfindet, zur menschlichen Gattung (manussajātikatā); der Zustand, dass sie nicht geschieden sind (na-nālaṃvacanīyatā); das Entgegennehmen (paṭiggaṇhana); das Ausforschen (vīmaṃsana) und das Zurückbringen (paccāharaṇa).

Sañcarittasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Trainingsregel über das Vermitteln (Sañcaritta-sikkhāpada) ist abgeschlossen.

6. Kuṭikārasikkhāpadavaṇṇanā

6. Die Erklärung der Trainingsregel über den Bau einer Hütte (Kuṭikāra-sikkhāpada)

342. Chaṭṭhe ettakenāti ettakena dāruādinā. Aparicchinnappamāṇāyoti aparicchinnadāruādipamāṇāyo. Mūlacchejjāyāti parasantakabhāvato mocetvā attano eva santakakaraṇavasenāti attho. Evaṃ yācato aññātakaviññattidukkaṭañceva dāsapaṭiggahaṇadukkaṭañca hoti ‘‘dāsidāsapaṭiggahaṇā paṭivirato hotī’’ti (dī. ni. 1.10, 194) vacanaṃ nissāya aṭṭhakathāsu paṭikkhittattā. Sakakammanti pāṇavadhakammaṃ. Idañca pāṇātipātadosaparihārāya dukkaṭaṃ vuttaṃ, na viññattiparihārāya. Aniyametvāpi na yācitabbāti sāmīcidassanatthaṃ vuttaṃ, suddhacittena pana hatthakammaṃ yācantassa āpatti nāma natthi. Yadicchakaṃ kārāpetuṃ vaṭṭatīti ‘‘hatthakammaṃ yācāmi, dethā’’tiādinā ayācitvāpi vaṭṭati. Sakiccapasutampi evaṃ kārāpentassa viññatti natthi eva, sāmīcidassanatthaṃ pana vibhajitvā vuttaṃ.

342. Im sechsten [Sikkhāpada] bedeutet „mit so viel“ (ettakena): mit so viel Holz usw. „Für eine von unbegrenztem Ausmaß“ (aparicchinnappamāṇāya) bedeutet: mit unbestimmten Maßen an Holz usw. „Auf Kosten des völligen Verlusts [für den Spender]“ (mūlacchejjāya) hat die Bedeutung: indem man es aus dem Besitz eines anderen löst und zu seinem eigenen Eigentum macht. Für einen Mönch, der so bittet, liegt sowohl ein Dukkaṭa-Vergehen wegen des Bittens bei Unverwandten (aññātaka-viññatti) als auch ein Dukkaṭa-Vergehen wegen der Annahme eines Sklaven vor; dies gilt, weil es in den Kommentaren gestützt auf die Sutta-Passage „Er enthält sich der Annahme von Sklavinnen und Sklaven“ untersagt wurde. „Eigene Arbeit“ (sakakamma) bedeutet: die Tat des Tötens von Lebewesen. Und dies [das Bitten um diese Arbeit] wurde als ein Dukkaṭa-Vergehen bezeichnet, um das Vergehen des Tötens von Lebewesen zu vermeiden, nicht aber, um das [Vergehen des] Bittens (viññatti) zu vermeiden. Die Aussage „Man darf auch ohne Festlegung nicht bitten“ wurde gemacht, um die schickliche Verhaltensweise (sāmīci) aufzuzeigen. Für einen, der jedoch mit reinem Geist um Handarbeit (hatthakamma) bittet, gibt es kein Vergehen. „Es ist zulässig, es nach Belieben bauen zu lassen“ bedeutet: Es ist zulässig, auch ohne mit Sätzen wie „Ich bitte um Handarbeit, gewährt sie mir“ usw. gebeten zu haben. Für einen, der jemanden, der ohnehin mit seiner eigenen Arbeit beschäftigt ist, so bauen lässt, liegt überhaupt kein unerlaubtes Bitten (viññatti) vor; nur um die schickliche Verhaltensweise aufzuzeigen, wurde dies so differenziert dargelegt.

Sabbakappiyabhāvadīpanatthanti sabbaso kappiyabhāvadīpanatthaṃ. Mūlaṃ dethāti vattuṃ vaṭṭatīti ‘‘mūlaṃ dassāmā’’ti paṭhamaṃ vuttattā viññatti vā mūlanti vacanassa kappiyākappiyavatthusāmaññavacanattepi niṭṭhitabhatikiccānaṃ dāpanato akappiyavatthusādiyanaṃ vā na hotīti katvā vuttaṃ. Anajjhāvutthakanti apariggahitaṃ.

„Um die ausnahmslose Zulässigkeit aufzuzeigen“ (sabbakappiyabhāvadīpanatthanti) bedeutet: um die Zulässigkeit in jeder Hinsicht aufzuzeigen. Die Aussage „Es ist zulässig zu sagen: ‚Gebt den Wert/Lohn‘“ wurde mit der Begründung gemacht: Da sie [die Spender] zuerst gesagt hatten: „Wir werden den Lohn geben“, liegt weder ein unerlaubtes Bitten (viññatti) vor, noch – obwohl das Wort „Wert“ (mūla) ein allgemeiner Begriff für zulässige und unzulässige Dinge ist – ein Annehmen unzulässiger Gegenstände (akappiyavatthu-sādiyana), weil es an diejenigen ausgezahlt wird, die ihre Lohnarbeit vollendet haben. „Unbewohnt“ (anajjhāvutthaka) bedeutet: von niemandem in Besitz genommen (apariggahita).

Mañca…pe… cīvarādīni kārāpetukāmenāpītiādīsu cīvaraṃ kārāpetukāmassa aññātakaappavāritatantavāyehi hatthakammayācanavasena vāyāpane viññattipaccayā dukkaṭābhāvepi cīvaravāyāpanasikkhāpadena yathārahaṃ pācittiyadukkaṭāni hontīti veditabbaṃ. Akappiyakahāpaṇādi na dātabbanti kappiyamukhena laddhampi hatthakammakaraṇatthāya imassa [Pg.273] kahāpaṇaṃ dehīti vatvā dānaṃ na vaṭṭatīti vuttaṃ. Pubbe katakammassa dāpane kiñcāpi doso na dissati, tathāpi asāruppamevāti vadanti. Katakammatthāyapi kātabbakammatthāyapi kappiyavohārena pariyāyato bhatiṃ dāpentassa natthi doso. Vattanti cārittaṃ, āpatti na hotīti adhippāyo.

In den Passagen wie „Auch von einem, der ein Bett... [oder] Gewänder usw. herstellen lassen will“ usw. ist Folgendes zu wissen: Wenn jemand, der ein Gewand herstellen lassen will, dieses von unverwandten und nicht einladenden Webern weben lässt, indem er sie um Handarbeit bittet, liegt zwar kein Dukkaṭa-Vergehen aufgrund des Bittens (viññatti-paccaya) vor, doch treten gemäß der Trainingsregel über das Webenlassen von Gewändern (Cīvaravāyāpana-sikkhāpada) den Umständen entsprechend Pācittiya- oder Dukkaṭa-Vergehen ein. Die Aussage „Unzulässige Kahāpaṇas usw. dürfen nicht gegeben werden“ bedeutet: Selbst wenn man Geld auf zulässige Weise erhalten hat, ist es nicht zulässig, es für die Verrichtung von Handarbeit zu geben, indem man sagt: „Gib diesem [Arbeiter] einen Kahāpaṇa.“ Obwohl beim Auszahlen für eine bereits zuvor verrichtete Arbeit kein Fehler ersichtlich ist, sagen sie [die Kommentatoren] dennoch, dass dies ungebührlich (asāruppa) sei. Wenn man jedoch sowohl für eine bereits verrichtete als auch für eine noch zu verrichtende Arbeit den Lohn auf indirekte Weise unter Verwendung zulässiger Begriffe (kappiya-vohāra) auszahlen lässt, liegt kein Fehler vor. „Vatta“ (Verhalten/Verpflichtung) bedeutet Sitte (cāritta); die Absicht dahinter ist, dass kein Vergehen vorliegt.

Kappiyaṃ kārāpetvā paṭiggahetabbānīti sākhāya makkhikabījanena paṇṇādicchede bījagāmakopanassa ceva tattha laggarajādiappaṭiggahitassa ca parihāratthāya vuttaṃ. Tadubhayāsaṅkāya asati tathā akaraṇe doso natthi. Nadīyādīsu udakassa apariggahitatāya ‘‘āharāti vattuṃ vaṭṭatī’’ti vuttaṃ. ‘‘Na āhaṭaṃ paribhuñjitu’’nti vacanato viññattiyā āpannaṃ dukkaṭaṃ desetvāpi taṃ vatthuṃ paribhuñjantassa puna paribhoge dukkaṭameva, pañcannampi sahadhammikānaṃ na vaṭṭati. ‘‘Alajjīhi pana bhikkhūhi vā sāmaṇerehi vā hatthakammaṃ na kāretabba’’nti sāmaññato vuttattā attano atthāya yaṃkiñci hatthakammaṃ kāretuṃ na vaṭṭati. Yaṃ pana alajjī nivāriyamānopi bījanādiṃ karoti, tattha doso natthi. Cetiyakammādīni pana tehi kārāpetuṃ vaṭṭati. Ettha ca ‘‘alajjīhi sāmaṇerehī’’ti vuttattā ‘‘sañcicca āpattiṃ āpajjatī’’tiādi (pari. 359) alajjīlakkhaṇaṃ ukkaṭṭhavasena upasampanne paṭicca upalakkhaṇato vuttanti taṃlakkhaṇavirahitānaṃ sāmaṇerādīnaṃ liṅgatthenakagotrabhupariyosānānaṃ bhikkhupaṭiññānaṃ dussīlānampi sādhāraṇavasena alajjitālakkhaṇaṃ yathāvihitapaṭipattiyaṃ sañcicca atiṭṭhanamevāti gahetabbaṃ.

„Nachdem man es auf zulässige Weise herstellen lassen hat, sollte man es annehmen“ wurde gesagt, um beim Abschneiden von Blättern zur Herstellung eines Fliegenwedels aus einem Ast sowohl die Zerstörung von Pflanzensamen (bījagāma) als auch das Annehmen von nicht dargebrachten Dingen wie Staub, der daran haftet, zu vermeiden. Wenn bezüglich dieser beiden kein Zweifel besteht, liegt kein Fehler vor, wenn man nicht so verfährt. Da das Wasser in Flüssen usw. unbesessen (apariggahita) ist, wurde gesagt: „Es ist zulässig zu sagen: ‚Bring [Wasser]‘“. Gemäß der Aussage „Es ist nicht gestattet, das Gebrachte zu gebrauchen“ liegt selbst dann, wenn man das durch unerlaubtes Bitten (viññatti) entstandene Dukkaṭa-Vergehen gesteht, bei der erneuten Verwendung dieses Gegenstands wiederum ein Dukkaṭa-Vergehen vor; es ist für keinen der fünf [Klassen von] Ordensgefährten (sahadhammika) zulässig. „Man darf jedoch von schamlosen Mönchen oder Novizen keine Handarbeit verrichten lassen“: Weil dies allgemein so gesagt wurde, ist es nicht zulässig, sie für den eigenen Nutzen irgendeine Handarbeit verrichten zu lassen. Wenn jedoch ein schamloser [Ordensangehöriger], obwohl ihm Einhalt geboten wurde, das Wedeln usw. verrichtet, liegt darin kein Fehler vor. Es ist jedoch zulässig, sie Arbeiten am Cetiya (Schrein) usw. verrichten zu lassen. Und da hier gesagt wurde: „von schamlosen Novizen“, ist zu verstehen: Die Merkmale eines Schamlosen (alajjī-lakkhaṇa), wie „er begeht absichtlich ein Vergehen“ usw., wurden im höchsten Sinne (ukkaṭṭhavasena) in Bezug auf die Vollordinierten (upasampanna) als beispielhafte Bezeichnung (upalakkhaṇa) genannt. Für Novizen und andere, denen diese [spezifischen] Merkmale fehlen, bis hin zu Scheingefährten, die die Ordenszeichen stehlen (liṅgatthēnika), den Gotrabhūs, denen, die sich fälschlich als Mönche ausgeben, und den Sittenlosen (dussīla), gilt im allgemeinen Sinne, dass das Merkmal der Schamlosigkeit (alajjitā-lakkhaṇa) als das absichtliche Nicht-Einhalten der vorgeschriebenen Lebensweise zu verstehen ist.

Āharāpentassa dukkaṭanti viññattikkhaṇe viññattipaccayā, paṭilābhakkhaṇe goṇānaṃ sādiyanapaccayā ca dukkaṭaṃ. Goṇañhi attano atthāya aviññattiyā laddhampi sādituṃ na vaṭṭati ‘‘hatthigavassavaḷavapaṭiggahaṇā paṭivirato hotī’’ti (dī. ni. 1.10, 194) vuttattā. Tenevāha ‘‘ñātipavāritaṭṭhānatopi mūlacchejjāya yācituṃ na vaṭṭatī’’ti. Ettha ca viññattidukkaṭābhāvepi akappiyavatthuyācanepi paṭiggahaṇepi dukkaṭameva. Rakkhitvāti corādiupaddavato rakkhitvā. Jaggitvāti tiṇadānādīhi posetvā.

Das Wort „āharāpentassa dukkaṭaṃ“ (für den, der bringen lässt, ist es ein Dukkaṭa-Vergehen) bedeutet: Im Moment des Forderns entsteht ein Dukkaṭa aufgrund des Forderns, und im Moment des Erhalts entsteht ein Dukkaṭa aufgrund des Annehmens der Ochsen. Denn ein Ochse, selbst wenn er ohne Aufforderung für den eigenen Zweck erhalten wurde, darf nicht angenommen werden, da gesagt wurde: „Er enthält sich der Annahme von Elefanten, Rindern, Pferden und Stuten.“ Deshalb wurde gesagt: „Selbst von Verwandten oder Eingeladenen darf man nicht bitten, um das Eigentumsrecht vollständig zu erwerben (mūlacchejja).“ Und hierbei ist, auch wenn kein Dukkaṭa wegen unzulässigen Forderns vorliegt, sowohl das Fordern eines ungeeigneten Objekts als auch dessen Entgegennahme ein Dukkaṭa-Vergehen. „Rakkhitvā“ (beschützt habend) bedeutet: vor Gefahren wie Dieben usw. beschützt habend. „Jaggitvā“ (gepflegt habend) bedeutet: durch die Gabe von Gras usw. ernährt habend.

Ñātipavāritaṭṭhāne pana vaṭṭatīti sakaṭassa sampaṭicchitabbattā mūlacchejjavasena yācituṃ vaṭṭati. Tāvakālikaṃ vaṭṭatīti ubhayatthāpi vaṭṭatīti attho[Pg.274]. Vāsiādīni puggalikānipi vaṭṭantīti āha ‘‘esa nayo vāsī’’tiādi. Valliādīsu ca parapariggahitesu ca eseva nayoti yojetabbaṃ. ‘‘Garubhaṇḍappahonakesuyevā’’ti idaṃ viññattiṃ sandhāya vuttaṃ. Adinnādāne pana tiṇasalākaṃ upādāya parapariggahitaṃ theyyacittena gaṇhato avahāro eva, bhaṇḍagghena kāretabbo. Valliādīsūti ettha ādi-saddena pāḷiāgatānaṃ (pārā. 349) veḷuādīnaṃ saṅgaho. Tattha yasmiṃ padese haritālajātihiṅgulādi appakampi mahagghaṃ hoti, tattha taṃ tālapakkapamāṇato ūnampi garubhaṇḍameva, viññāpetuñca na vaṭṭati.

„An einem Ort von Verwandten oder Eingeladenen ist es jedoch zulässig“ bedeutet: Da ein Karren entgegengenommen werden darf, ist es zulässig, ihn im Sinne einer dauerhaften Eigentumsübertragung zu erbitten. „Vorübergehend ist es zulässig“ bedeutet, dass es in beiden Fällen zulässig ist. Da auch persönliche Werkzeuge wie Beile usw. zulässig sind, sagt er: „Dies ist die Methode für ein Beil“ usw. Auch bei Ranken usw., die sich im Besitz anderer befinden, ist dieselbe Methode anzuwenden. Der Ausdruck „nur bezüglich dessen, was als schwerer Gegenstand ausreicht“ wurde in Bezug auf das Fordern (viññatti) gesagt. Beim Diebstahl (adinnādāna) hingegen gilt: Wer fremden Besitz, angefangen bei einem Grashalm oder einem Bambussplitter, mit Diebstahlsabsicht wegnimmt, begeht tatsächlich einen Diebstahl; das Vergehen muss nach dem Wert der Ware bestimmt werden. Unter „Ranken usw.“ umfasst das Wort „usw.“ auch Bambus usw., wie es im Pali überliefert ist. Wenn an einem bestimmten Ort Realgar, Zinnober usw. selbst in geringer Menge sehr wertvoll sind, gilt dies dort selbst dann als schweres Gut (garubhaṇḍa) wenn es kleiner als eine reife Palmyrafrucht ist, und es zu erbitten ist unzulässig.

ti viññatti. Parikathādīsu ‘‘senāsanaṃ sambādha’’ntiādinā (visuddhi. 1.19) pariyāyena kathanaṃ parikathā nāma. Ujukameva akathetvā ‘‘bhikkhūnaṃ kiṃ pāsādo na vaṭṭatī’’tiādinā (visuddhi. 1.19) adhippāyo yathāvibhūto hoti, evaṃ bhāsanaṃ obhāso nāma. Senāsanādiatthaṃ bhūmiparikammādikaraṇavasena paccayuppādāya nimittakaraṇaṃ nimittakammaṃ nāma. Ukkamantīti apagacchanti.

„Sā“ bezieht sich auf das Fordern (viññatti). Unter Andeutungen (parikathā) usw. versteht man das Reden auf indirekte Weise (pariyāyena), wie zum Beispiel: „Die Unterkunft ist eng“ usw. Wenn man nicht direkt spricht, sondern so redet, dass die Absicht klar hervortritt, wie etwa: „Ist den Mönchen etwa kein Palast erlaubt?“, nennt man dies einen Wink (obhāsa). Das Erschaffen eines Zeichens (nimittakamma) zwecks Erlangung von Requisiten, etwa durch das Herrichten des Bodens für eine Unterkunft usw., wird „Zeichengebung“ (nimittakamma) genannt. „Ukkamanti“ bedeutet: sie weichen zurück.

344. Maṇi kaṇṭhe assāti maṇikaṇṭho. Devavaṇṇanti devattabhāvaṃ.

344. „Maṇikaṇṭha“ (der mit dem Juwel am Hals) bedeutet: Ein Juwel ist an seinem Hals. „Devavaṇṇa“ (göttliche Gestalt) bedeutet: das Dasein als Deva.

345. Pāḷiyaṃ pattena me atthoti (pārā. 345) anatthikampi pattena bhikkhuṃ evaṃ vadāpento bhagavā sotthiyā mantapadavasena vadāpesi. Sopi bhikkhu bhagavatā āṇattavacanaṃ vademīti avoca, tenassa musā na hoti. Atha vā ‘‘pattena me attho’’ti idaṃ ‘‘pattaṃ dadantū’’ti iminā samānatthanti daṭṭhabbaṃ. Esa nayo maṇinā me atthoti etthāpi. Tasmā aññesampi evarūpaṃ kathentassa, kathāpentassa ca vacanadoso natthīti gahetabbaṃ.

345. In der kanonischen Passage (Pāḷi) bedeutet „Ich brauche eine Feder“ (pattena me attho): Der Erhabene ließ den Mönch dies zum Heile mittels der Kraft eines Mantraspruchs sagen, obwohl der Mönch eigentlich keine Feder benötigte. Und jener Mönch sprach in der Absicht: „Ich spreche das vom Erhabenen angewiesene Wort“, weshalb für ihn keine Lüge vorliegt. Oder aber, man muss verstehen, dass der Satz „Ich brauche eine Feder“ die gleiche Bedeutung hat wie „Mögen sie mir eine Feder geben“. Diese Methode gilt auch für „Ich brauche das Juwel“. Daher ist anzunehmen, dass auch für andere Mönche, die eine solche Rede führen oder führen lassen, kein Vergehen des Sprechens vorliegt.

349. Uddhaṃmukhaṃ littā ullittā, chadanassa anto limpantā hi yebhuyyena uddhaṃmukhā limpanti. Tenāha ‘‘antolittā’’ti. Adhomukhaṃ littā avalittā. Bahi limpantā hi yebhuyyena adhomukhā limpanti. Tenāha ‘‘bahilittā’’ti.

349. „Ullitta“ bedeutet: nach oben gewandt verputzt (bestrichen). Denn diejenigen, die die Innenseite des Daches verputzen, tun dies meistens mit nach oben gerichtetem Gesicht. Deshalb sagte er: „innen verputzt“ (antolittā). „Avalitta“ bedeutet: nach unten gewandt verputzt. Denn diejenigen, die die Außenseite verputzen, tun dies meistens mit nach unten gerichtetem Gesicht. Deshalb sagte er: „außen verputzt“ (bahilittā).

Byañjanaṃ vilomitaṃ bhaveyyāti yasmā ‘‘kārayamānenā’’ti imassa hetukattuvacanassa ‘‘karontenā’’ti idaṃ suddhakattuvacanaṃ pariyāyavacanaṃ na [Pg.275] hoti, tasmā ‘‘karontena vā kārāpentena vā’’ti kārayamānenāti bahuuddesapadānuguṇaṃ karaṇavacaneneva padatthaṃ katvā niddese kate byañjanaṃ viruddhaṃ bhaveyya, tathā pana padatthavasena adassetvā sāmatthiyato siddhamevatthaṃ dassetuṃ paccattavasena ‘‘karonto vā kārāpento vā’’ti padabhājanaṃ vuttanti adhippāyo. Tenāha ‘‘atthamattamevā’’tiādi. Padatthato, sāmatthiyato ca labbhamānaṃ atthamattamevāti attho. Yañhi kārayamānena paṭipajjitabbaṃ, taṃ karontenāpi paṭipajjitabbamevāti idamettha sāmatthiyaṃ daṭṭhabbaṃ.

„Der Wortlaut würde widersprüchlich sein“ (byañjanaṃ vilomitaṃ bhaveyya) bedeutet: Da das Wort „karontena“ (durch den selbst Bauenden) kein direktes Synonym für das Kausativ-Wort „kārayamānena“ (durch den Bauenlassenden) ist, würde der Wortlaut widersprüchlich sein, wenn man in der detaillierten Erklärung (niddesa) die Wortbedeutung entsprechend dem Hauptbegriff „kārayamānena“ nur im Instrumentalis als „entweder durch den selbst Bauenden oder durch den Bauenlassenden“ darlegen würde. Um jedoch nicht bloß die wörtliche Bedeutung zu zeigen, sondern die Bedeutung darzustellen, die sich aus der logischen Konsequenz (sāmatthiya) ergibt, wurde die Wortanalyse (padabhājana) im Nominativ als „selbst bauend oder bauen lassend“ dargelegt; dies ist die Absicht. Deshalb sagte er: „nur die bloße Bedeutung“ usw. Das bedeutet: die bloße Bedeutung, die sich aus dem Wortlaut und der logischen Konsequenz ergibt. Denn was von einem, der bauen lässt, zu befolgen ist, das muss ebenso von einem, der selbst baut, befolgt werden; dies ist hier als die logische Konsequenz anzusehen.

Uddesoti sāmibhāvena uddisitabbo. Setakammanti setavaṇṇakaraṇatthaṃ setavaṇṇamattikāya vā sudhāya vā katatanukalepo, tena pana saha miniyamāne pamāṇātikkantaṃ hotīti saṅkānivāraṇatthaṃ āha ‘‘abbohārika’’nti. Tena pamāṇātikkantavohāraṃ na gacchati kuṭiyā anaṅgattāti adhippāyo.

„Uddesa“ (Zuweisung) bedeutet: das, was in der Rolle des Eigentümers anzuweisen ist. „Setakamma“ (Weißputz-Arbeit) ist das Auftragen einer dünnen Schicht aus weißer Tonerde oder Kalk, um eine weiße Farbe zu erzeugen. Um die Befürchtung auszuräumen, dass das Maß überschritten würde, wenn man diesen Verputz mitmisst, sagte er: „unbedeutend“ (abbohārika). Die Absicht ist: Dadurch fällt es nicht unter die Bezeichnung „Maßüberschreitung“, da es kein wesentlicher Bestandteil der Hütte ist.

Yathāvuttassa atthassa vuttanayaṃ dassentena ‘‘vuttañheta’’ntiādi vuttaṃ. Tattha ‘‘āyāmato ca vitthārato cā’’ti avatvā ‘‘āyāmato vā vitthārato vā’’ti vikappatthassa vā-saddassa vuttattā ekatobhāge vaḍḍhitepi āpattīti pakāsitanti adhippāyo. Tihatthāti pakatihatthena tihatthā, ‘‘vaḍḍhakīhatthenā’’tipi (sārattha. ṭī. 2.348-349) vadanti, taṃ ‘‘yattha…pe… ayaṃ kuṭīti saṅkhyaṃ na gacchatī’’ti iminā virujjhati vaḍḍhakīhatthena tihatthāyapi kuṭiyā pamāṇayuttassa mañcassa sukhena parivattanato. ‘‘Ūnakacatuhatthā vā’’ti idañca pacchimappamāṇayuttassa mañcassa aparivattanārahaṃ sandhāya vuttaṃ. Yadi hi pakatihatthena catuhatthāyapi kuṭiyā pamāṇayutto mañco na parivattati, sā akuṭīyeva, tasmā mañcaparivattanamatteneva pamāṇanti gahetabbaṃ. Pamāṇayutto mañcoti sabbapacchimappamāṇayutto mañco. So hi pakatividatthiyā navavidatthiko, aṭṭhavidatthiko vā hoti, tato khuddako mañco sīsūpadhānaṃ ṭhapetvā pādaṃ pasāretvā nipajjituṃ na pahoti. Pamāṇato ūnatarampīti ukkaṭṭhappamāṇato ūnatarampi, idañca heṭṭhimappamāṇayuttāyapi vatthudesanā kātabbā, na vāti sandehanivattanatthaṃ vuttaṃ.

Um die dargelegte Methode der genannten Bedeutung aufzuzeigen, wurde gesagt: „Dies wurde nämlich gesagt“ usw. Da dort nicht gesagt wurde „sowohl an Länge als auch an Breite“, sondern das Wort „oder“ (vā) im Sinne einer Alternative gebraucht wurde („an Länge oder an Breite“), ist die Absicht die folgende: Es wird dargelegt, dass selbst bei der Vergrößerung an nur einer Seite ein Vergehen vorliegt. „Drei Ellen“ (tihatthā) bedeutet: drei Ellen nach dem gewöhnlichen Ellenmaß. Manche sagen auch „nach der Zimmermanns-Elle“; dies steht jedoch im Widerspruch zu der Passage: „wo ... diese Hütte nicht als solche gezählt wird“, da sich ein Bett von normalem Maß selbst in einer Hütte von drei Zimmermanns-Ellen mühelos umdrehen lässt. Und die Formulierung „oder weniger als vier Ellen“ bezieht sich darauf, dass sich ein Bett des Mindestmaßes nicht umdrehen lässt. Denn wenn sich ein vorschriftsmäßiges Bett selbst in einer Hütte von vier gewöhnlichen Ellen nicht umdrehen lässt, dann ist das überhaupt keine Hütte. Daher ist anzunehmen, dass allein das Umdrehenkönnen des Bettes hier das Maß bestimmt. „Ein Bett von normaler Größe“ meint das Bett des allerkleinsten Mindestmaßes. Dieses ist nämlich nach der gewöhnlichen Spanne neun oder acht Spannen lang. Ein Bett, das kleiner als das ist, reicht nicht aus, um ein Kopfkissen hinzulegen, die Beine auszustrecken und sich hinzulegen. „Sogar kleiner als das Maß“ bedeutet: kleiner als das Höchstmaß. Dies wurde gesagt, um den Zweifel zu beseitigen, ob auch bei einer Hütte, die das Mindestmaß unterschreitet, eine Bauplatz-Zuweisung durchgeführt werden muss oder nicht.

Kalalalepoti [Pg.276] kenaci silesena katalepo, setarattādivaṇṇakaraṇatthaṃ katatambamattikādikalalalepo vā. Tenāha ‘‘alepo evā’’ti. Tena taḷākādīsu ghanena kalalena katabahalalepo mattikālepane eva pavisati lepavohāragamanatoti dasseti. Piṭṭhasaṅghāṭo nāma dvārabāhasaṅkhāto caturassadārusaṅghāṭo, yattha sauttarapāsaṃ kavāṭaṃ apassāya dvāraṃ pidahanti.

„Kalalalepo“ (Verputzen mit Lehm) bedeutet ein Auftragen, das mit irgendeinem Klebstoff (Harz oder Leim) ausgeführt wird, oder das Verstreichen von rotem Tonschlamm und Ähnlichem zum Zweck der Erzeugung einer weißen, roten oder anderen Farbe. Deshalb heißt es: „es ist eben ein Verputzen“ (alepo eva). Damit zeigt er: Ein dicker Verputz, der mit dichtem Schlamm auf Holzbrettern (Planken) und Ähnlichem ausgeführt wird, fällt genau unter das Verputzen mit Lehm (mattikālepana), da er unter die Bezeichnung „Verputz“ (lepavohāra) fällt. Der sogenannte „Piṭṭhasaṅghāṭa“ (Türrahmen) ist ein viereckiger Holzrahmen, der als Türpfosten bezeichnet wird, an dem man – gestützt auf das mit einem oberen Scharnierband versehene Türblatt – die Tür schließt.

Oloketvāpīti apaloketvāpi, apalokanakammavasenāpīti attho, apasaddassāpi oādeso katoti daṭṭhabbo.

„Oloketvāpi“ bedeutet „selbst nach Einholen der Erlaubnis“ (apaloketvāpi), d. h. auch durch die Wirkung des Aktes der Erlaubnis-Einholung (apalokanakamma). Es ist so zu verstehen, dass hierbei das Präfix „apa-“ durch den Vokal „o-“ ersetzt wurde.

353. Nibaddhagocaraṭṭhānampīti ettha gocarāya pakkamantānaṃ hatthīnaṃ nibaddhagamanamaggopi saṅgayhati. Etesanti sīhādīnaṃ. Gocarabhūmīti āmisaggahaṇaṭṭhānaṃ. Na gahitāti paṭikkhipitabbabhāvena na gahitā, na vāritāti attho. Sīhādīnañhi gocaraggahaṇaṭṭhānaṃ hatthīnaṃ viya nibaddhaṃ na hoti, yattha pana gomahiṃsādipāṇakā santi, dūrampi taṃ ṭhānaṃ sīghaṃ gantvā gocaraṃ gaṇhanti. Tasmā tesaṃ taṃ na vāritaṃ, nibaddhagamanamaggova vārito āsayato gamanamaggassa nibaddhattā. Aññesampi vāḷānanti araññamahiṃsādīnaṃ. Ārogyatthāyāti nirupaddavāya. Sesānīti pubbaṇṇanissitādīni soḷasa. Tāni ca janasammaddamahāsammaddakuṭivilopasarīrapīḷādiupaddavehi saupaddavānīti veditabbāni. Abhihananti etthāti abbhāghātaṃ. ‘‘Verighara’’nti vuttamevatthaṃ vibhāvetuṃ ‘‘corānaṃ māraṇatthāya kata’’nti vuttaṃ.

353. In der Formulierung „selbst ein ständiges Weidegebiet“ (nibaddhagocaraṭṭhānampi) ist auch der beständige Gehweg von Elefanten mitgemeint, die sich zur Nahrungssuche aufmachen. „Dieser“ (etesaṃ) bezieht sich auf Löwen und andere Wildtiere. „Weidegebiet“ (gocarabhūmi) bezeichnet den Ort des Erlangens von Nahrung (āmisaggahaṇaṭṭhāna). „Sind nicht erfasst worden“ (na gahitā) bedeutet, dass sie nicht im Sinne eines Verbots ausgeschlossen bzw. untersagt wurden. Denn das Jagdrevier von Löwen und anderen Raubtieren ist nicht so beständig wie das der Elefanten; wo auch immer sich Rinder, Büffel oder andere Tiere befinden, laufen sie schnell dorthin – selbst wenn dieser Ort weit weg ist – und schlagen ihre Beute. Daher ist ihr Jagdrevier nicht verboten, sondern verboten ist nur der ständige Gehweg, da der Pfad von ihrem Unterschlupf aus regelmäßig begangen wird. „Auch von anderen wilden Tieren“ (aññesampi vāḷānaṃ) bezieht sich auf Wildbüffel und Ähnliches. „Um der Gesundheit willen“ (ārogyatthāya) bedeutet zur Vermeidung von Unheil (nirupaddavāya). „Die übrigen“ (sesāni) bezieht sich auf die sechzehn Orte, wie jene in der Nähe von Feldfrüchten usw. Es ist zu verstehen, dass diese mit Gefahren behaftet sind, wie dem Andrang von Menschen, großem Gedränge, der Zerstörung der Hütte, körperlichen Verletzungen und anderen Heimsuchungen. „Ein Ort, an dem man tötet“ (abhihananti ettha) ist eine Hinrichtungsstätte (abbhāghāta). Um die bereits dargelegte Bedeutung von „Haus der Feinde“ (verighara) zu verdeutlichen, heißt es: „errichtet zum Zweck des Tötens von Räubern“.

Dhammagandhikāti dhammena daṇḍanītiyā hatthapādādicchindanagandhikā. Gandhikāti ca yassa upari hatthādiṃ ṭhapetvā chindanti, tādisaṃ dārukhaṇḍaphalakāti vuccati, tena ca upalakkhitaṃ ṭhānaṃ. Pāḷiyaṃ racchānissitanti rathikānissitaṃ. Caccaranissitanti catunnaṃ rathikānaṃ sandhinissitaṃ. Sakaṭenāti iṭṭhakasudhādibhaṇḍāharaṇasakaṭena.

„Dhammagandhikā“ (Richtblock) bezeichnet die Blöcke zum Abschneiden von Händen, Füßen usw. gemäß dem Gesetz, d. h. der Strafgesetzgebung (daṇḍanīti). Ein „Richtblock“ (gandhikā) ist ein solches Holzstück, Brett oder Ähnliches, auf das man Hände und andere Glieder legt, um sie abzuhauen; damit ist auch der durch diesen Richtblock gekennzeichnete Ort gemeint. Im kanonischen Text (Pāli) bedeutet „an einer Gasse gelegen“ (racchānissit) „an einer Hauptstraße gelegen“ (rathikānissita). „An einem Platz gelegen“ (caccaranissita) bedeutet „an der Kreuzung von vier Hauptstraßen gelegen“. „Mit einem Wagen“ (sakaṭena) bezieht sich auf einen Wagen zum Transport von Baumaterialien wie Ziegeln, Kalkmörtel und Ähnlichem.

Pācinanti senāsanassa bhūmito paṭṭhāya yāva talāvasānaṃ cinitabbavatthukaṃ adhiṭṭhānaṃ, yassa upari bhittithambhādīni ca patiṭṭhapenti. Tenāha ‘‘tato paṭṭhāyā’’tiādi. Kiñcāpi idha pubbapayogasahapayogānaṃ adinnādāne viya viseso natthi, tathāpi tesaṃ vibhāgena dassanaṃ [Pg.277] bhinditvā vā puna kātabbāti ettha kuṭiyā bhedena paricchedadassanatthaṃ kataṃ. Tadatthāyāti tacchanatthāya. Evaṃ katanti adesitavatthukaṃ pamāṇātikkantaṃ vā kataṃ. Paṇṇasālanti paṇṇakuṭiyā tiṇapaṇṇacuṇṇassa aparipatanatthāya anto ca bahi ca limpanti, taṃ sandhāyetaṃ vuttaṃ. Teneva vakkhati ‘‘paṇṇasālaṃ limpatī’’ti.

„Pācina“ (Unterbau/Fundament) bezeichnet das aufzumauernde Fundament, beginnend vom Boden des Wohnbereichs bis hin zur Oberkante der Plattform, auf der man die Wände, Säulenfüße und anderes errichtet. Deshalb heißt es: „von da an beginnend“ usw. Obwohl es hier bei den vorbereitenden Handlungen (pubbapayoga) und gleichzeitigen Handlungen (sahapayoga) kein Unterscheidungsmerkmal wie beim Diebstahl (adinnādāna) gibt, wird deren differenzierte Darstellung dennoch in der Bestimmung „oder sie muss nach dem Einreißen neu gebaut werden“ vorgenommen, um das Ausmaß der Zerstörung der Hütte aufzuzeigen. „Zu diesem Zweck“ (tadatthāya) bedeutet zum Zweck des Behauens (der Holzteile). „So errichtet“ (evaṃ kataṃ) bedeutet, dass sie entweder auf einem nicht zugewiesenen Bauplatz oder das vorgeschriebene Maß überschreitend errichtet wurde. „Blätterhütte“ (paṇṇasāla): Um zu verhindern, dass Staub von Gras und Blättern herabfällt, verputzt man eine Blätterhütte sowohl innen als auch außen; darauf bezieht sich diese Aussage. Genau aus diesem Grund wird es später heißen: „er verputzt die Blätterhütte“.

Antolepeneva niṭṭhāpetukāmaṃ sandhāya ‘‘antolepe vā’’tiādi vuttaṃ. Bahilepe vāti etthāpi eseva nayo. Tasminti dvārabandhe vā vātapāne vā ṭhapiteti yojetabbaṃ. Tassokāsanti tassa dvārabandhādissa okāsabhūtaṃ chiddaṃ. Puna vaḍḍhetvāti pubbe ṭhapitokāsaṃ khuddakaṃ ce, taṃ dvāravātapānacchiddabhedanena puna vaḍḍhetvā. Ṭhapiteti dvārabandhe vā gavakkhasaṅghāṭe vā ānetvā tasmiṃ vaḍḍhite vā avaḍḍhite vā chidde patiṭṭhāpite. Lepo na ghaṭīyatīti samantato dinno lepo tathā ṭhapitena dvārabandhanena vā vātapānena vā saddhiṃ na ghaṭīyati, ekābaddhaṃ na hotīti vuttaṃ hoti. Tanti dvārabandhaṃ vā vātapānaṃ vā. Paṭhamameva saṅghādisesoti tesaṃ samantato pubbeva lepassa ghaṭetvā niṭṭhāpitattā dvārabandhavātapānānaṃ ṭhapanato pubbe eva saṅghādiseso.

Mit Bezug auf jemanden, der das Werk allein durch das innere Verputzen vollenden möchte, heißt es: „oder beim inneren Verputzen“ usw. Auch bei „oder beim äußeren Verputzen“ gilt dieselbe Methode. „Bei diesem“ (tasmiṃ) ist so zu verbinden: „wenn der Türrahmen oder das Fenster eingesetzt ist“. „Dessen Öffnung“ (tassokāsa) bezeichnet die Öffnung, die als Platz für diesen Türrahmen u. dgl. dient. „Nachdem man sie wieder vergrößert hat“ (puna vaḍḍhetvā) bedeutet: Wenn der zuvor vorgesehene Platz zu klein war, vergrößert man ihn wieder, indem man die Öffnung für die Tür oder das Fenster ausbricht. „Wenn es eingesetzt ist“ (ṭhapite) bedeutet: Wenn der herbeigebrachte Türrahmen oder Fenstergitterrahmen in diese – vergrößerte oder nicht vergrößerte – Öffnung eingepasst ist. „Der Putz verbindet sich nicht“ (lepo na ghaṭīyati) besagt, dass der ringsum aufgetragene Putz sich nicht mit dem so eingesetzten Türrahmen oder Fenster verbindet, d. h. er bildet kein zusammenhängendes Ganzes. „Dieses“ (taṃ) bezieht sich auf den Türrahmen oder das Fenster. „Gleich zu Beginn ein Saṅghādisesa“ (paṭhamameva saṅghādiseso) bedeutet: Weil der Putz ringsherum bereits zuvor verbunden und fertiggestellt wurde, liegt schon vor dem eigentlichen Einsetzen der Türrahmen und Fenster ein Saṅghādisesa-Vergehen vor.

Lepaghaṭanenevāti iṭṭhakāhi katavātapānādīni vinā samantā lepaghaṭaneneva āpatti vātapānādīnaṃ alepokāsattā, iṭṭhakāhi katattā vā, vātapānādīsupi lepassa bhittilepena saddhiṃ ghaṭanenevātipi atthaṃ vadanti. Tatthāti paṇṇasālāyaṃ. Ālokatthāya aṭṭhaṅgulamattaṃ ṭhapetvā limpatīti dārukuṭṭassa dārūnamantarā aṭṭhaṅgulamattaṃ vivaraṃ yāva limpati, tāva ālokatthāya ṭhapetvā avasesaṃ sakuṭṭacchadanaṃ limpati, pacchā etaṃ vivaraṃ limpissāmīti evaṃ ṭhapane anāpattīti adhippāyo. Sace pana evaṃ akatvā sabbadāpi ālokatthāya vātapānavasena ṭhapeti, vātapānadvārasaṅghāṭe ghaṭite lepo ca ghaṭīyati, paṭhamameva saṅghādisesoti dassento āha ‘‘sace’’tiādi. Mattikākuṭṭameva mattikālepasaṅkhyaṃ gacchatīti āha ‘‘sace mattikāya kuṭṭaṃ karoti, chadanalepena saddhiṃ ghaṭane āpattī’’ti. Ubhinnaṃ anāpattīti purimassa lepassa aghaṭitattā dutiyassa attuddesikatāya asambhavato.

„Allein durch die Verbindung des Putzes“ (lepaghaṭanenev) bedeutet: Abgesehen von aus Ziegeln gefertigten Fenstern u. dgl. entsteht ein Vergehen allein durch die Verbindung mit dem Putz ringsherum, da Fenster u. dgl. keine zu verputzenden Stellen sind oder weil sie aus Ziegeln bestehen. Manche Erklärer meinen auch, dass sich dies auf das Verbinden des Putzes an den Fenstern u. dgl. mit dem Verputz der Wand bezieht. „Dort“ (tattha) bezieht sich auf die Blätterhütte. „Er verputzt, nachdem er etwa acht Zoll für das Licht freigelassen hat“ (ālokatthāya aṭṭhaṅgulamattaṃ ṭhapetvā limpati) bedeutet: Wenn man zwischen den Holzbalken einer Holzwand eine Öffnung von etwa acht Zoll Breite für das Licht freilässt, während man verputzt, und den Rest mitsamt Wand und Dach verputzt in der Absicht: „Später werde ich diese Öffnung verputzen“, so liegt bei einem solchen Belassen kein Vergehen vor. Das ist die Absicht. Wenn man es jedoch nicht so macht, sondern die Öffnung dauerhaft als Fenster für das Licht vorsieht, und wenn nach dem Einsetzen des Fenster- oder Türrahmens auch der Putz verbunden wird, liegt von Anfang an ein Saṅghādisesa vor. Um dies zu zeigen, heißt es: „Wenn...“ usw. Nur eine Lehmwand fällt unter den Begriff des Lehmverputzes; daher heißt es: „Wenn er eine Wand aus Lehm errichtet, entsteht bei der Verbindung mit dem Dachputz ein Vergehen.“ „Kein Vergehen für beide“ (ubhinnaṃ anāpatti) bedeutet: Für den ersten Mönch nicht, weil sein Putz nicht verbunden wurde, und für den zweiten nicht, weil für ihn die Absicht, für sich selbst zu bauen (attuddesikatā), nicht vorliegt.

354. Āpattibhedadassanatthanti [Pg.278] tattha ‘‘sārambhe ca aparikkamane ca dukkaṭaṃ adesitavatthukatāya, pamāṇātikkantatāya ca saṅghādiseso’’ti evaṃ āpattiyeva vibhāgadassanatthaṃ.

354. „Um die unterschiedlichen Arten von Vergehen aufzuzeigen“ (āpattibhedadassanattha) dient dazu, die Vergehen wie folgt differenziert darzustellen: „Ein Dukkaṭa-Vergehen liegt vor bei einem gefährlichen Bauplatz (sārambha) und bei mangelndem Freiraum ringsherum (aparikkamana); ein Saṅghādisesa-Vergehen hingegen liegt vor bei einem nicht zugewiesenen Bauplatz (adesitavatthukatā) sowie bei der Überschreitung des vorgeschriebenen Maßes (pamāṇātikkantatā).“

361. Aniṭṭhite kuṭikammeti lepapariyosāne kuṭikamme ekapiṇḍamattenapi aniṭṭhite. ‘‘Aññassa puggalassa vā’’ti idaṃ mūlaṭṭhassa anāpattidassanatthaṃ vuttaṃ. Yena pana laddhaṃ, tassāpi taṃ niṭṭhāpentassa ‘‘parehi vippakataṃ attanā pariyosāpeti, āpatti saṅghādisesassā’’tiādivacanato (pārā. 363) āpattiyeva. Pubbe katakammampi laddhakālato paṭṭhāya attano atthāyeva kataṃ nāma hoti, tasmā tenāpi saṅghassa vā sāmaṇerādīnaṃ vā datvā niṭṭhāpetabbaṃ. ‘‘Aññassa vā’’ti idaṃ anupasampannaṃyeva sandhāya vuttanti gahetabbaṃ, keci pana ‘‘parato laddhāya kuṭiyā niṭṭhāpane anāpattiādito paṭṭhāya attano atthāya akatattā’’ti vadanti. Apacinitabbāti yāva pācinā viddhaṃsetabbā. Bhūmisamaṃ katvāti pācinatalāvasānaṃ katvā.

361. „Wenn das Hüttenwerk unvollendet ist“ (aniṭṭhite kuṭikammetī) bedeutet: Wenn das Hüttenwerk, welches mit dem Verputzen abschließt, selbst nur um das Maß eines einzigen Lehmklumpens unvollendet ist. Dies „oder für eine andere Person“ wurde gesagt, um die Straffreiheit für den ursprünglichen Erbauer aufzuzeigen. Für denjenigen aber, der sie erhalten hat, während er sie vollendet, liegt gewiss ein Vergehen vor, gemäß dem Wortlaut: „Was von anderen unvollendet gelassen wurde, vollendet er selbst, [daraus resultiert] ein Saṅghādisesa-Vergehen“ usw. Auch die zuvor geleistete Arbeit gilt ab dem Zeitpunkt des Erhalts als für den eigenen Zweck getan. Daher muss sie auch von ihm, nachdem er sie der Saṅgha oder den Novizen usw. übergeben hat, vollendet werden. Dies „oder für einen anderen“ ist so zu verstehen, dass es sich nur auf einen Nicht-Ordinierten bezieht. Einige Lehrer sagen jedoch: „Bei der Vollendung einer von einem anderen erhaltenen Hütte liegt kein Vergehen vor. Warum? Weil sie nicht von Anfang an für den eigenen Zweck gebaut wurde.“ „Soll abgebaut werden“ (apacinitabbā) bedeutet, dass sie bis zum Fundament abgerissen werden soll. „Gleich dem Erdboden machend“ bedeutet, sie so zu gestalten, dass sie mit der Höhe der Fundamentebene abschließt.

364. Leṇanti pabbataleṇaṃ. Na hettha lepo ghaṭīyatīti chadanalepassa abhāvato vuttaṃ, visuṃ eva vā anuññātattā. Sace leṇassa anto uparibhāge cittakammādikaraṇatthaṃ lepaṃ denti, ullittakuṭisaṅkhyaṃ na gacchati, vaṭṭati eva. Iṭṭhakādīhi kataṃ caturassakūṭāgārasaṇṭhānaṃ ekakaṇṇikābaddhaṃ nātiuccaṃ paṭissayavisesaṃ ‘‘guhā’’ti vadanti, tādisaṃ mahantampi ullittāvalittaṃ karontassa anāpatti. Bhūmiguhanti umaṅgaguhaṃ.

364. „Leṇa“ bedeutet eine Berghöhle. „Hier wird kein Verputz angebracht“ wurde gesagt, weil es keinen Dachverputz gibt, oder weil sie separat erlaubt wurde. Wenn man im Inneren der Höhle an der Decke Verputz anbringt, um Malereien usw. anzufertigen, fällt dies nicht unter die Kategorie einer innen verputzten Hütte; es ist durchaus zulässig. Eine besondere Art von Unterkunft, die aus Ziegeln usw. gebaut ist, die Form eines viereckigen Gebäudes mit spitzem Dach hat, mit einem einzigen Dachfirst verbunden und nicht zu hoch ist, nennt man „Guhā“. Selbst wenn man eine solche Unterkunft groß baut und innen und außen verputzt, liegt kein Vergehen vor. „Bhūmiguhā“ bedeutet einen unterirdischen Tunnel.

Aṭṭhakathāsūti kukkuṭacchikagehantiādīsu aṭṭhakathāsu tiṇakuṭikā kukkuṭacchikagehanti vatvā puna taṃ vivarantehi aṭṭhakathācariyehi chadanaṃ daṇḍakehi…pe… vuttāti yojanā daṭṭhabbā. Tattha daṇḍakehi jālabaddhaṃ katvāti dīghato, tiriyato ca ṭhapetvā valliyādīhi baddhadaṇḍakehi jālaṃ viya katvā. So cāti ullittādibhāvo. Chadanameva sandhāya vuttoti chadanassa anto ca bahi ca limpanameva sandhāya vutto. Mattikākuṭṭe bhittilepaṃ vināpi bhittiyā saddhiṃ [Pg.279] chadanalepassa ghaṭanamattenāpi āpattisambhavato chadanalepova padhānanti veditabbaṃ. Kiñcāpi evaṃ, atha kho ‘‘upacikāmocanatthameva heṭṭhā pāsāṇakuṭṭaṃ katvā taṃ alimpitvā upari limpati, lepo na ghaṭīyati nāma, anāpattiyevā’’tiādivacanato pana chadanalepaghaṭanatthaṃ sakalāyapi bhittiyā lepo avassaṃ icchitabbova tassā ekadesassa alepepi chadanalepassa aghaṭanato. Tenāha ‘‘lepo na ghaṭīyatī’’ti. Etthāti tiṇakuṭikāyaṃ. Na kevalañca tiṇakuṭikāyaṃ eva, leṇaguhādīsupi sārambhāparikkamanapaccayāpi anāpatti eva, iminā pana nayena aññassatthāya kuṭiṃ karontassāpi sārambhādipaccayāpi anāpattibhāvo atthato dassito eva hotīti.

„In den Kommentaren“ (aṭṭhakathāsūti): In den Kommentaren zu Stellen wie „kukkuṭacchikageha“ wird gesagt: „Eine Grashütte ist ein kukkuṭacchikageha“. Die Erklärung der Kommentatoren, die dies weiter erläutern, ist wie folgt zu verstehen: „Das Dach [ist gemacht] aus Stäben...“ usw. Dabei bedeutet „mit Stäben netzartig verbunden“: dass man Stäbe der Länge und Breite nach anordnet und sie mit Lianen usw. so zusammenbindet, dass es wie ein Netz aussieht. „Und dies“ bezieht sich auf den Zustand des Verputztseins usw. „Nur in Bezug auf das Dach gesagt“ bedeutet, dass es sich nur auf das Verputzen der Innen- und Außenseite des Daches bezieht. Es ist zu wissen, dass der Dachverputz das Hauptmerkmal ist, da selbst ohne das Verputzen der Wand bei einer Lehmwand allein durch die bloße Verbindung des Dachverputzes mit der Wand ein Vergehen entstehen kann. Auch wenn dem so ist, dass der Dachverputz das Hauptmerkmal ist, so gilt dennoch aufgrund des Wortlauts: „Nur um Termiten fernzuhalten, baut er unten eine Steinmauer, verputzt diese nicht, sondern verputzt darüber; der Verputz ist nicht lückenlos verbunden, es liegt kein Vergehen vor“ usw., dass das Verputzen der gesamten Wand zwingend erforderlich ist, um die Verbindung mit dem Dachverputz herzustellen, da der Dachverputz nicht verbunden ist, wenn auch nur ein Teil der Wand unverputzt bleibt. Deshalb heißt es: „Der Verputz ist nicht lückenlos verbunden“. „Hier“ bedeutet in der Grashütte. Und dies gilt nicht nur für eine Grashütte; auch bei Berghöhlen, Grotten usw. liegt aufgrund der Bedingungen von Gewaltanwendung (Schädigung) und Mangel an Freiraum kein Vergehen vor. Auf diese Weise wird sinngemäß auch die Straffreiheit aufgrund von Gewaltanwendung usw. für jemanden aufgezeigt, der eine Hütte für einen anderen baut.

Tattha pāḷivirodhaṃ pariharituṃ ‘‘yaṃ panā’’tiādi vuttaṃ. Ayañhettha adhippāyo – aññassa upajjhāyādino atthāya karontassa sārambhādipaccayāpi anāpatti eva, yaṃ pana pāḷiyaṃ ‘‘āpattikārukānaṃ tiṇṇaṃ dukkaṭāna’’ntiādivacanaṃ, taṃ aññassatthāya karontassa, na sārambhādipaccayā āpattidassanatthaṃ vuttaṃ, kiñcarahi yathāsamādiṭṭhāya kuṭiyā akaraṇapaccayā āpattidassanatthanti. Tattha yathāsamādiṭṭhāyāti ‘‘bhikkhu samādisitvā pakkamati, ‘kuṭiṃ me karothā’ti samādisati ca, desitavatthukā ca hotu anārambhā ca saparikkamanā cā’’ti evaṃ kārāpakena āṇattikkamaṃ muñcitvā karaṇapaccayāti adhippāyo. Katthaci pana potthake ‘‘kuṭilakkhaṇappattampi kuṭiṃ aññassa…pe… karontassa anāpattī’’ti imassa pāṭhassa anantaraṃ ‘‘yaṃ pana āpatti kārukāna’’ntiādipāṭho dissati, sova yuttataro. Evañhi sati tattha adhippāyo pākaṭo hoti.

Um in dieser Aussage einen Widerspruch zum Pali-Kanon zu vermeiden, wurde die Passage beginnend mit „Was aber...“ usw. gesagt. Dies ist die darin liegende Absicht: Für jemanden, der [eine Hütte] für einen anderen, wie etwa seinen Lehrer usw., baut, liegt selbst aufgrund der Bedingungen von Gewaltanwendung usw. kein Vergehen vor. Was jedoch die Aussage im Pali betrifft: „Für die drei Verursacher des Vergehens gibt es ein Dukkaṭa-Vergehen“ usw., so wurde diese Aussage nicht gemacht, um ein Vergehen aufgrund von Gewaltanwendung usw. bei jemandem aufzuzeigen, der für einen anderen baut. Vielmehr wurde sie gesagt, um ein Vergehen aufzuzeigen, das daraus resultiert, dass man die Hütte nicht so baut, wie es angewiesen wurde. Dies ist die Absicht. Dabei bedeutet „wie angewiesen“: Ein Mönch gibt die Anweisung: „Baut mir eine Hütte“, und geht weg; und er gibt die Anweisung: „Sie soll auf einem zugewiesenen Platz stehen, frei von Gefahren und mit ausreichend Freiraum drumherum sein.“ Wenn der Erbauer auf diese Weise die Reihenfolge der Anweisungen missachtet und baut, resultiert daraus das Vergehen; dies ist die Absicht. In einigen Manuskripten erscheint jedoch direkt nach dem Text „Selbst wenn sie die Merkmale einer Hütte aufweist... liegt kein Vergehen vor“ der Text „Was aber die Verursacher des Vergehens betrifft...“ usw. Dies ist die passendere Lesart. Denn wenn dies so ist, wird die darin liegende Absicht deutlich.

Anāpattīti vatvāti vāsāgāratthāya eva aniyamitattā anāpattīti vatvā. Adesāpetvā karototi pamāṇayuttampi karoto. Acittakanti paṇṇattiajānanacittena acittakaṃ. Ullittādīnaṃ aññataratā, heṭṭhimappamāṇasambhavo, adesitavatthukatā, pamāṇātikkantatā, attuddesikatā, vāsāgāratā, lepaghaṭanāti satta vā pamāṇayuttaṅgādīsu cha vā aṅgāni.

Indem gesagt wurde „Es liegt kein Vergehen vor“, meinte man: Da sie nicht ausschließlich als Wohnunterkunft bestimmt ist, liegt kein Vergehen vor. „Baut, ohne sie vorweisen zu lassen“ bezieht sich auf jemanden, der sie baut, selbst wenn sie den Maßen entspricht. „Ohne Absicht“ bedeutet mit einem Geist, der die Vorschrift nicht kennt. Es gibt entweder sieben Faktoren: das Vorhandensein einer der Eigenschaften wie Verputztsein usw., das Erreichen der Mindestmaße, das Nicht-Vorweisen des Bauplatzes, das Überschreiten der Maße, das Bauen für sich selbst, die Nutzung als Wohnunterkunft, die Verbindung des Verputzes; oder sechs Faktoren bei jenen, die den Maßen entsprechen.

Kuṭikārasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Trainingsregel über den Hüttenbau ist abgeschlossen.

7. Vihārakārasikkhāpadavaṇṇanā

7. Die Erklärung der Trainingsregel über den Bau einer großen Unterkunft

365. Sattame [Pg.280] pūjāvacanappayoge kattari sāmivacanassapi icchitattā ‘‘gāmassa vā pūjita’’nti vuttaṃ. Rūpindriyesu vijjamānaṃ sandhāya ekindriyatā vuccatīti āha ‘‘kāyindriyaṃ sandhāyā’’ti. Te hi manindriyampi bhūtagāmānaṃ icchanti.

365. Im siebten [Sikkhāpada]: Da bei der Verwendung des Wortes der Verehrung der Genitiv auch für das Subjekt erwünscht ist, wurde gesagt: „oder vom Dorf verehrt“ (gāmassa vā pūjitaṃ). Bezogen auf das in den materiellen Fähigkeiten vorhandene Organ wird von „Einfach-Sinnigkeit“ gesprochen. Daher sagte er: „bezogen auf das Körperorgan“. Denn jene nehmen für lebende Pflanzen auch ein geistiges Organ an.

366. Kiriyato samuṭṭhānābhāvoti vatthuno adesanāsaṅkhātaṃ akiriyaṃ vinā na kevalaṃ kiriyāya samuṭṭhānabhāvo. Kiriyākiriyato hi idaṃ samuṭṭhāti. Imasmiṃ sikkhāpade bhikkhū vā anabhineyyāti ettha -saddo samuccayattho, tena ‘‘mahallakañca vihāraṃ kareyya, bhikkhū ca anabhineyyā’’ti kiriyañca akiriyañca samuccinoti.

366. „Kein Entstehen allein aus der Handlung“ bedeutet: dass es kein Entstehen allein durch das Tun gibt, ohne das Nicht-Tun, welches in dem Nicht-Vorweisen des Bauplatzes besteht. Denn diese Trainingsregel entsteht aus Tun und Nicht-Tun gemeinsam. In dieser Trainingsregel hat das Wort „vā“ in der Passage „bhikkhū vā anabhineyyā“ eine verknüpfende Bedeutung. Dadurch verknüpft es das Tun und das Nicht-Tun wie folgt: „Er lässt eine große Unterkunft bauen und führt die Mönche nicht herbei.“

Vihārakārasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Trainingsregel über den Bau einer großen Unterkunft ist abgeschlossen.

8. Paṭhamaduṭṭhadosasikkhāpadavaṇṇanā

8. Die Erklärung der ersten Trainingsregel über boshafte Anschuldigungen

380. Aṭṭhame pākārena ca parikkhittanti sambandho. Gopuraṭṭālakayuttanti ettha pākāresu yuddhatthāya kato vaṅkasaṇṭhāno sarakkhepachiddasahito patissayaviseso aṭṭālako nāma.

380. Im achten [Sikkhāpada]: „Und von einer Mauer umgeben“ ist die Verknüpfung. In der Passage „gopuraṭṭālakayuttaṃ“ (mit Torweg und Wachturm versehen): Ein Wachturm (aṭṭālaka) ist eine besondere Art von Schutzbau an Mauern, der für den Kampf errichtet wurde, eine gekrümmte Form aufweist und mit Schießscharten für Pfeile versehen ist.

Soḷasavidhassāti catūhi maggehi paccekaṃ catūsu saccesu kattabbassa pariññāpahānasacchikiriyābhāvanāsaṅkhātassa soḷasavidhassa. Te gāravenāti te kilantarūpā bhikkhū bhattuddesakaṭṭhāne sannipatitānaṃ bhikkhūnaṃ purato attano kilantasarīraṃ dassetvā uddisāpane gāravena, lajjāyāti attho. Terasapīti bhattuddesakasenāsanagāhāpakabhaṇḍāgārikacīvarapaṭiggāhakacīvarabhājakayāgubhājakaphalabhājakakhajjabhājakaappamattakavissajjakasāṭiyagāhāpakapattagāhāpakaārāmikapesakasāmaṇerapesakasammutīnaṃ vasena terasapi.

„Des sechzehnfachen“ (soḷasavidhassa): bezieht sich auf die sechzehnfache [Pflicht], die durch die vier Pfade jeweils hinsichtlich der vier Wahrheiten auszuführen ist und die als volles Erkennen (pariññā), Überwinden (pahāna), Verwirklichen (sacchikiriyā) und Entfalten (bhāvanā) bezeichnet wird. „Aus Respekt vor ihnen“ (te gāravena): Jene sichtlich erschöpften Mönche zeigten vor den am Ort der Speisenverteilung versammelten Mönchen ihren erschöpften Körper und ließen sich [die Speisen] aus Respekt – was „aus Schamgefühl“ bedeutet – zuweisen. „Auch die dreizehn“ (terasapi): bezieht sich auf die dreizehn [Gemeinschaftsämter] durch die Autorität der formellen Ernennungen zum Speisenverteiler, Bettenzuweiser, Schatzmeister, Gewandempfänger, Gewandverteiler, Reisbrühenverteiler, Früchteverteiler, Knabbergebäckverteiler, Verteiler von geringfügigen Dingen, Regengewandempfänger, Schalenempfänger, Klosterdiener-Anweiser und Novizen-Anweiser.

Pāḷiyaṃ ‘‘apisū’’ti idaṃ ‘‘apicā’’ti iminā samānattho nipāto. Evaṃ sabbapadesūti pīṭhādīsu senāsanasādhāraṇesu, katikasaṇṭhānapavesanikkhamanakālādīsu pana visuṃ visuṃ adhiṭṭhahitvā kathāpetīti veditabbaṃ[Pg.281]. Ayañhi nimmitānaṃ dhammatāti aniyametvā nimmitānaṃ vasena vuttaṃ, niyametvā pana ‘‘ettakā idañcidañca kathentu, ettakā tuṇhī bhavantu, nānāppakāraṃ iriyāpathaṃ, kiriyañca kappentu, nānāvaṇṇasaṇṭhānavayoniyamā ca hontū’’ti parikammaṃ katvā samāpajjitvā vuṭṭhāya adhiṭṭhite icchiticchitappakārā aññamaññampi visadisāva honti. Avatthukavacananti niratthakavacanaṃ.

In dem Pāḷi-Text ist der Ausdruck „api su“ eine Partikel mit derselben Bedeutung wie „api ca“. „Ebenso bei allen Gegenständen“ (evaṃ sabbapadesu): Man sollte verstehen, dass er bezüglich der Sitze und anderer gemeinschaftlicher Unterkünfte, sowie bezüglich der vereinbarten Plätze, des Betretens, Verlassens, der Zeiten usw., diese jeweils einzeln bestimmt und darüber sprechen lässt. „Dies ist nämlich die Natur der Erschaffenen“ (ayañhi nimmitānaṃ dhammatā): Dies ist ohne Einschränkung bezüglich der erschaffenen [Formen] gesagt worden. Mit Einschränkung jedoch: Nachdem er die Vorbereitung (parikamma) getroffen, die meditative Vertiefung erlangt, daraus aufgestanden ist und bestimmt hat: „So viele sollen dieses und jenes sprechen, so viele sollen schweigen, sie sollen verschiedene Arten von Körperhaltungen und Handlungen ausführen, und sie sollen in Farbe, Gestalt und Alter verschieden festgelegt sein“, werden sie genau in der gewünschten Weise und völlig voneinander verschieden entstehen. „Gegenstandsloses Gerede“ (avatthukavacanaṃ) bedeutet bedeutungsloses Gerede (niratthakavacanaṃ).

383. Ekacārikabhattanti atimanāpattā sabbesampi paṭilābhatthāya visuṃ ṭhitikāya pāpetabbabhattaṃ. Taddhitavohārenāti cattāri pamāṇamassa catukkanti evaṃ taddhitavohārena. Bhavoti bhavitabbo. Atītaṃ divasabhāganti tasmiññeva divase salākadānakkhaṇaṃ sandhāya vuttaṃ. Hiyyoti imassa ajja icceva attho. Tenevāhaṃsu ‘‘sve amhe’’tiādi. Padhūpāyantāti punappunaṃ uppajjanakodhavasena padhūpāyantā. Pāḷiyaṃ kissa manti kena kāraṇena mayāti attho.

383. „Eine Speise für den allein Umherwandernden“ (ekacārikabhattaṃ) ist eine Speise, die aufgrund ihrer großen Beliebtheit jedem einzelnen [Mönch] der Reihe nach gereicht werden muss, damit alle einen Anteil erhalten. „Durch den Taddhita-Sprachgebrauch“ (taddhitavohārena): „Vier ist dessen Maß, folglich ist es eine Vierergruppe (catukka)“ – so verhält es sich im Taddhita-Gebrauch. „Sollte sein“ (bhavoti) bedeutet „muss sein“ (bhavitabbo). „Den vergangenen Teil des Tages“ (atītaṃ divasabhāgaṃ) wurde mit Bezug auf den Moment der Loszettelverteilung (salākadāna) an eben diesem Tag gesagt. Das Wort „gestern“ (hiyyo) hat hier genau die Bedeutung von „heute“ (ajja). Aus eben diesem Grund sagten sie: „Morgen uns...“ usw. „Schwelend“ (padhūpāyantā) bedeutet, dass sie aufgrund von immer wieder aufsteigendem Zorn innerlich schwelten. Im Pāḷi-Text bedeutet „warum mich“ (kissa maṃ): „Aus welchem Grund durch mich?“

384. ‘‘Sarasi tva’’nti idaṃ ekaṃ vākyaṃ katvā, ‘‘kattā’’ti idañca kattari ritupaccayantaṃ katvā, ‘‘asī’’ti ajjhāhārapadena saha ekavākyaṃ katvā, ‘‘evarūpa’’nti idaṃ, ‘‘yathāyaṃ bhikkhunī āhā’’ti idañca dvīsu vākyesu paccekaṃ yojetabbanti dassetuṃ ‘‘atha vā’’tiādimāha. Ujukamevāti tvā-paccayantavasena paṭhamaṃ atthaggahaṇaṃ ujukanti adhippāyo.

384. Um zu zeigen, dass man „Erinnerst du dich?“ (sarasi tvaṃ) als einen Satz bilden sollte, und das Wort „Täter“ (kattā) als ein auf das Suffix -ritu endendes Wort im Sinne des Agens (kattari) auffassen und zusammen mit dem zu ergänzenden Wort „du bist“ (asi) zu einem Satz verbinden sollte, und dass man die Ausdrücke „solch eine Art“ (evarūpaṃ) und „wie diese Nonne sagte“ (yathāyaṃ bhikkhunī āha) jeweils in den zwei Sätzen einzeln zuordnen muss, sagt er „Oder aber...“ (atha vā) usw. „Geradewegs“ (ujukameva) bedeutet: Es ist der direkte Weg, die Bedeutung zuerst mithilfe der Endung -tvā zu erfassen; dies ist die Absicht.

Dutiyo dabba-saddo paṇḍitādivacanoti āha ‘‘na kho dabba dabbā paṇḍitā’’ti. Nibbeṭhentīti dosato mocenti. Vinayalakkhaṇe tantinti vinayavinicchayalakkhaṇavisaye āgamaṃ ṭhapento. Pāḷiyaṃ yato ahantiādīsu yasmiṃ kāle ahaṃ jāto, tato pabhuti supinantenapi methunaṃ dhammaṃ nābhijānāmi, na ca tassa methunadhammassa paṭisevitā ahosinti attho daṭṭhabbo. Tenāha ‘‘supinantenapī’’tiādi. Idāni ekavākyavasena yojanaṃ dassetuṃ ‘‘atha vā’’tiādi vuttaṃ. Na ghaṭatīti yasmā khīṇāsavassa vacanena etissā vacanaṃ na sameti, tañca na ghaṭanaṃ yasmā pubbe bhikkhūsu pasiddhāya eva accantadussīlatāya eva ahosi, tasmā mettiyaṃ bhikkhuniṃ nāsethāti adhippāyo.

Das zweite Wort „dabba“ ist ein Synonym für „weise“ (paṇḍita) usw., weshalb er sagte: „Nicht wahr, Dabba, die Weisen sind tüchtig (dabbā)?“ „Sie entwirren“ (nibbeṭhenti) bedeutet, sie befreien von Schuld (dosato mocenti). „Die Lehrschnur bezüglich der Merkmale der Disziplin“ (vinayalakkhaṇe tanti) bedeutet, dass er die überlieferte Lehre (āgama) im Bereich der Merkmale für disziplinarische Entscheidungen darlegt. Im Pāḷi-Text bei den Worten „Seit ich...“ (yato ahaṃ) usw. ist die Bedeutung wie folgt zu verstehen: „Seit der Zeit, in der ich geboren wurde, habe ich selbst im Traum keinen Geschlechtsverkehr erfahren, noch war ich jemals jemand, der diesen Geschlechtsverkehr praktiziert hat.“ Deshalb sagte er „selbst im Traum“ (supinantenapi) usw. Um nun die Verbindung im Sinne eines einzigen Satzes zu zeigen, wird „Oder aber...“ (atha vā) usw. gesagt. „Es passt nicht zusammen“ (na ghaṭati) bedeutet: Weil die Aussage dieser [Nonne Mettiyā] nicht mit den Worten des Triebversiegten (khīṇāsava) übereinstimmt; und diese Unvereinbarkeit ergab sich, weil sie zuvor unter den Mönchen wegen ihrer extremen Sittenlosigkeit bereits allbekannt war. Daher lautet die Absicht: „Schließt die Nonne Mettiyā aus!“ (mettiyaṃ bhikkhuniṃ nāsetha).

Cara pireti cara gaccha pire para amāmaka tvaṃ. Vinassāti adassanaṃ gaccha. Akārikāti amūlakena codanāya na kārikā. Kārako hotīti [Pg.282] ‘‘ayyenamhi dūsitā’’ti imāya paṭiññāya yadi nāsitā, tadā thero bhikkhunīdūsakattasiddhito tassa dosassa kārako hoti. Akārako hotīti tāya katapaṭiññaṃ anapekkhitvā sāmaññato ‘‘mettiyaṃ bhikkhuniṃ nāsethā’’ti bhagavatā vuttattā akārako hoti. Yadi hi thero kārako bhaveyya, avassaṃ tameva dosaṃ apadisitvā iminā nāma kāraṇena ‘‘mettiyaṃ bhikkhuniṃ nāsethā’’ti vattabbaṃ siyā, tathā avuttattā, ‘‘dabbañca anuyuñjathā’’ti avatvā ‘‘ime ca bhikkhū anuyuñjathā’’ti vuttattā ca sāmatthiyato mettiyāya bhikkhuniyā aññena dosena nāsanārahatā, vatthussa ca amūlakabhāvo, therassa akārakabhāvo ca siddho hotīti adhippāyo.

„Geh, du Wicht!“ (cara pire): „Geh fort!“ (cara gaccha), „du liebloser Fremder!“ (pire para amāmaka tvaṃ). „Verschwinde!“ (vinassa) bedeutet „Geh dorthin, wo man dich nicht sieht“ (adassanaṃ gaccha). „Nicht bewirkend“ (akārikā) bedeutet, dass man es nicht durch eine unbegründete Anschuldigung (amūlakena codanāya) bewirken darf. „Er wird zum Verursacher“ (kārako hoti): Wenn sie aufgrund dieses Geständnisses „Ich wurde vom Ehrwürdigen entweiht“ ausgeschlossen worden wäre, dann wäre der Thera [Dabba] der Täter dieses Vergehens, da damit erwiesen wäre, dass er die Nonne verführt hat. „Er ist kein Verursacher“ (akārako hoti): Weil der Erhabene, ohne auf ihr Geständnis Rücksicht zu nehmen, allgemein sagte: „Schließt die Nonne Mettiyā aus!“, ist er kein Verursacher. Denn wenn der Thera der Verursacher gewesen wäre, hätte der Erhabene gewiss ebendieses Vergehen angeführt und sagen müssen: „Aus diesem speziellen Grund schließt die Nonne Mettiyā aus.“ Da dies jedoch nicht so gesagt wurde, und weil nicht gesagt wurde: „Und verhört Dabba“, sondern gesagt wurde: „Verhört diese Mönche“, ist folgerichtig (sāmatthiyato) erwiesen, dass die Nonne Mettiyā wegen eines anderen Vergehens des Ausschlusses würdig war, dass die Angelegenheit unbegründet war, und dass der Thera kein Täter war. Dies ist die Absicht.

Attano suttanti ‘‘sakāya paṭiññāyā’’ti iminā pakkhepavacanena sahitaṃ kūṭasuttaṃ. Thero kārako hotīti ettha ayamadhippāyo – ‘‘sakāya paṭiññāyā’’ti avatvā sāmaññato ‘‘mettiyaṃ bhikkhuniṃ nāsethā’’ti otiṇṇavatthusmiṃyeva tassā nāsanā vihitāti tumhākaṃ vāde thero kārako hoti, ‘‘sakāya paṭiññāyā’’ti pana vutte pubbeyeva siddhassa pārājikassa sucikāya assā sakāya paṭiññāya nāsethāti sijjhanato amhākaṃ vāde thero akārako hotīti. Mahāvihāravāsīnampi pana ‘‘sakāya paṭiññāyā’’ti vutte otiṇṇavatthusmiṃyeva tassā nāsanā vihitā hoti, na sāmaññatoti adhippāyo. Etthāti imesu dvīsu vādesu, suttesu vā. Yaṃ pacchā vuttanti mahāvihāravāsīhi yaṃ vuttaṃ, taṃ yuttanti attho. Vicāritaṃ hetanti etaṃ pacchimassa yuttattaṃ vicāritaṃ, ‘‘tatra saṅghādiseso vuṭṭhānagāminī…pe… asuddhatāyeva nāsesī’’ti vakkhamānanayena vinicchitanti attho. ‘‘Bhikkhuniṃ anuddhaṃseti dukkaṭa’’nti iminā mahāaṭṭhakathāvādo dassito.

„Ihr eigenes Sutta“ (attano suttaṃ) ist ein gefälschtes Sutta (kūṭasuttaṃ), das mit den eingeschobenen Worten „aufgrund ihres eigenen Geständnisses“ (sakāya paṭiññāya) versehen ist. Zu der stelle „Der Thera wird zum Verursacher“ (thero kārako hoti) ist dies die Absicht: Wenn man nicht sagt „aufgrund ihres eigenen Geständnisses“, sondern allgemein sagt: „Schließt die Nonne Mettiyā aus!“, dann wurde ihr Ausschluss allein wegen des konkreten Vorfalls angeordnet, der sich ereignete (otiṇṇavatthu); folglich ist der Thera nach eurer Auffassung der Verursacher. Wenn man jedoch sagt „aufgrund ihres eigenen Geständnisses“, dann ist der Thera nach unserer Auffassung kein Verursacher, weil sich daraus ergibt: „Schließt sie aufgrund ihres eigenen Geständnisses aus“, welches auf ein bereits zuvor begangenes Pārājika-Vergehen hinweist. Aber auch nach der Auffassung der Bewohner des Mahāvihāra ist, wenn gesagt wird „aufgrund ihres eigenen Geständnisses“, ihr Ausschluss eben bezüglich des konkreten Vorfalls angeordnet worden und nicht allgemein; dies ist die Absicht. „Hierbei“ (ettha) bezieht sich auf diese beiden Lehrmeinungen oder Textversionen. „Was danach gesagt wurde“ (yaṃ pacchā vuttaṃ) bedeutet: Was von den Bewohnern des Mahāvihāra gesagt wurde, das ist stimmig. „Dies wurde nämlich untersucht“ (vicāritaṃ hetaṃ) bedeutet: Die Richtigkeit dieser letztgenannten Ansicht wurde untersucht und in der noch darzulegenden Weise entschieden, nämlich: „Dabei liegt ein Saṅghādisesa vor... [und so weiter] ...sie schloss sie wegen Unreinheit aus.“ Mit der Passage „Wenn man eine Nonne fälschlich beschuldigt, liegt ein Dukkaṭa-Vergehen vor“ wird die Lehrmeinung des Großen Kommentars (Mahāaṭṭhakathā) aufgezeigt.

Tatrāti tesu dukkaṭapācittiyesu. Dukkaṭanti vuttamahāaṭṭhakathāvādassa adhippāyaṃ dassetvā ‘‘pācittiya’’nti pavattassa kurundivādassa adhippāyaṃ dassetuṃ ‘‘pacchimanayepī’’tiādi vuttaṃ. Vacanappamāṇatoti visaṃvādanādhippāye samānepi anuddhaṃsanādivisese saṅghādisesādino vidhāyakavacanabalenāti attho. Bhikkhussa pana bhikkhuniyā dukkaṭanti bhikkhuniṃ anuddhaṃsentassa bhikkhussa dukkaṭaṃ.

„Darin“ (tatrā) bedeutet: unter jenen [zuvor erwähnten] Dukkaṭa- und Pācittiya-Vergehen. „Dukkaṭa“ wurde gesagt, um die Absicht der Großen Auslegung (Mahā-Aṭṭhakathā) darzulegen. Um die Absicht der Kurundī-Auslegung darzulegen, nach welcher es ein „Pācittiya“ ist, wurde gesagt: „Auch beim letzten Verfahren (pacchimanayepī)“ und so weiter. „Nach dem Maß der Aussage“ (vacanappamāṇato) bedeutet: Obwohl die Absicht der Täuschung dieselbe ist, gilt dies aufgrund der Kraft der das Saṅghādisesa und andere Vergehen bestimmenden Aussage bei einer Besonderheit wie der unbegründeten Anschuldigung (anuddhaṃsana) usw. „Für einen Mönch aber bezüglich einer Nonne ist es ein Dukkaṭa“ bedeutet: Einem Mönch, der eine Nonne unbegründet beschuldigt, erwächst ein Dukkaṭa-Vergehen.

Evaṃ [Pg.283] dvīsupi aṭṭhakathāvacanesu adhippāyaṃ vibhāvetvā idāni pacchime pācittiyavāde dosaṃ dassetvā purimadukkaṭavādameva patiṭṭhāpetuṃ ‘‘tatra panā’’tiādi vuttaṃ. Tattha visunti sampajānamusāvāde pācittiyato (pāci. 1) visuṃ pācittiyaṃ vuttaṃ, tattha anantogadhabhāvāti adhippāyo. Tasmāti yasmā amūlakānuddhaṃsane visuññeva pācittiyaṃ paññattaṃ, tasmā purimanayoti dukkaṭavādo. Evaṃ antarā paviṭṭhaṃ dukkaṭapācittiyavādaṃ dassetvā idāni pākaṭameva atthaṃ vibhāvetuṃ ‘‘tathā bhikkhunī’’tiādi āraddhaṃ. Tattha tathāti yathā bhikkhussa bhikkhuṃ, bhikkhuniñca anuddhaṃsentassa saṅghādisesadukkaṭāni vuttāni, tathāti attho. Etehi nāsanā natthīti sāmaññato vuttaṃ, dukkaṭena imissā pana nāsanā natthīti adhippāyo. Dussīlāti pārājikā.

Nachdem so die Absicht in beiden Aussagen der Kommentare verdeutlicht wurde, wurde nun „Dort aber“ (tatra pana) usw. gesagt, um den Fehler in der letzteren Pācittiya-Ansicht aufzuzeigen und die frühere Dukkaṭa-Ansicht zu bestätigen. Dabei bedeutet „separat“ (visuṃ): Es wird ein separates Pācittiya-Vergehen abseits des Pācittiya-Vergehens für eine bewusste Lüge dargelegt; die Absicht ist, dass jenes hierin nicht enthalten ist. „Deshalb“ (tasmā) bedeutet: Da bei einer unbegründeten Anschuldigung ein separates Pācittiya-Vergehen vorgeschrieben ist, ist deshalb das frühere Verfahren die Lehre vom Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem so die dazwischengetretene Lehre von Dukkaṭa und Pācittiya dargelegt wurde, wurde nun [der Textabschnitt] „Ebenso die Nonne“ (tathā bhikkhunī) usw. begonnen, um die Bedeutung ganz offenkundig zu erklären. Dabei bedeutet „ebenso“ (tathā): So wie für einen Mönch, der einen Mönch oder eine Nonne unbegründet beschuldigt, Saṅghādisesa- und Dukkaṭa-Vergehen dargelegt wurden, ebenso ist es hier zu verstehen. „Durch diese gibt es keine Vertreibung“ ist im allgemeinen Sinne gesagt; die Absicht ist, dass durch ein Dukkaṭa-Vergehen für diese [Nonne] keine Vertreibung erfolgt. „Sittenlos“ (dussīlā) bedeutet, dass sie ein Pārājika-Vergehen begangen hat.

386. Ākāranānattenāti dūsitākārassa, dūsakākārassa ca nānattena. Anabhiraddhoti atuṭṭho. Tenāha ‘‘na sukhito’’ti. Na pasāditoti anuppāditappasādo. Khīla-saddo thaddhabhāvavacano, kacavarapariyāyo ca hotīti āha ‘‘citta…pe… khīla’’nti. Nappatītoti pītisukhādīhi na abhigato na upagato. Tenāha ‘‘na abhisaṭo’’ti.

386. „Durch die Verschiedenheit der Art und Weise“ (ākāranānattena) bedeutet: durch den Unterschied in der Art und Weise des Beschuldigten und der Art und Weise des Beschuldigers. „Unzufrieden“ (anabhiraddho) bedeutet unglücklich. Deshalb wurde gesagt: „nicht glücklich“ (na sukhito). „Nicht besänftigt“ (na pasādito) bedeutet, dass kein Vertrauen erzeugt wurde. Das Wort „khīla“ bezeichnet Starrheit und ist auch ein Synonym für Unrat; deshalb wurde gesagt: „geistiges Hemmnis (cittakhīla)... usw.“. „Nicht erfreut“ (nappatīto) bedeutet, dass er nicht von Verzückung, Glückseligkeit usw. erfüllt oder erreicht wurde. Deshalb wurde gesagt: „nicht herangetreten“ (na abhisaṭo).

Yena duṭṭhoti ca kupitoti ca vuttoti ettha yena duṭṭhoti ca vutto yena kupitoti ca vutto, taṃ mātikāyañca padabhājane (pārā. 386) ca vuttaṃ ubhayampetanti yojetabbaṃ. Dvīhīti ‘‘tena ca kopena, tena ca dosenā’’ti vuttakopadosapadehi dvīhi, atthato pana dvīhipi dosova dassitoti āha ‘‘saṅkhārakkhandhameva dassetī’’ti. Yāyāti anattamanatāya.

In dem Satz „wodurch er als böswillig und wütend bezeichnet wird“ ist folgendes zu verbinden: Wodurch er als „böswillig“ bezeichnet wird und wodurch er als „wütend“ bezeichnet wird – beides ist sowohl in der Mātikā als auch in der Wort-für-Wort-Erklärung (Padabhājana) dargelegt. „Durch zwei“ (dvīhi) bedeutet: durch die beiden erwähnten Ausdrücke für Ärger und Hass, nämlich „durch jenen Ärger und durch jenen Hass“; in der Bedeutung jedoch wird durch beide nur Hass (dosa) aufgezeigt, weshalb gesagt wurde: „Es zeigt nur die Formations-Gruppe (saṅkhārakkhandha) auf“. „Durch welche“ (yāyā) bedeutet: durch Unzufriedenheit (anattamanatā).

Na cuditakavasenāti yadi cuditakavasenāpi amūlakaṃ adhippetaṃ siyā, amūlakaṃ nāma anajjhāpannanti padabhājanaṃ vadeyyāti adhippāyo. Yaṃ pārājikanti bhikkhuno anurūpesu ekūnavīsatiyā pārājikesu aññataraṃ. Padabhājane (pārā. 386) pana bhikkhuvibhaṅge āgatāneva gahetvā ‘‘catunnaṃ aññatarenā’’ti vuttaṃ. Etaṃ idha appamāṇanti etaṃ āpannānāpannataṃ idhānuddhaṃsane [Pg.284] āpattiyā anaṅgaṃ, āpattiṃ pana āpanne vā anāpanne vā puggale ‘‘anāpanno eso suddho’’ti suddhasaññāya vā vimatiyā vā cāvanādhippāyova idha aṅganti adhippāyo.

„Nicht im Hinblick auf den Beschuldigten“ (na cuditakavasena) bedeutet: Wenn das „Unbegründete“ auch im Hinblick auf den Beschuldigten gemeint wäre, dann würde die Wort-für-Wort-Erklärung lauten: „Unbegründet bedeutet nicht begangen“ – dies ist die Absicht. „Welches Pārājika“ (yaṃ pārājikaṃ) bezieht sich auf eines der dem Mönch entsprechenden neunzehn Pārājika-Vergehen. In der Wort-für-Wort-Erklärung jedoch wurde, indem nur die im Bhikkhu-Vibhaṅga vorkommenden genommen wurden, gesagt: „durch eines der vier“. „Dies ist hier nicht maßgebend“ bedeutet: Dieses Begangen- oder Nichtbegangensein des Vergehens ist hier bei der unbegründeten Anschuldigung kein Faktor (anaṅga) für das Vergehen [des Anschuldigers]. Vielmehr ist bei einer Person, die das Vergehen begangen hat oder nicht begangen hat, mit der Wahrnehmung der Reinheit „dieser ist unschuldig, er ist rein“ oder im Zweifel (vimati) die bloße Absicht, ihn [vom Mönchsstand] zu vertreiben (cāvanādhippāya), hier der entscheidende Faktor (aṅga) – dies ist die Absicht.

Tathevāti pasādasotena, dibbasotena vāti imamatthaṃ atidisati. Diṭṭhānusāreneva samuppannā parisaṅkāva diṭṭhaparisaṅkitaṃ nāma. Evaṃ sesesupi. ‘‘Adisvā vā’’ti idaṃ ukkaṭṭhavasena vuttaṃ, disvā pakkantesupi doso natthiyeva. Imesanti imehi. Karissantīti tasmiṃ khaṇe uppajjanākāradassanaṃ, pacchā pana ettakena kālena kataṃ vāti saṅkāya codeti. Na hi karissantīti codanā atthi. ‘‘Ariṭṭhaṃ pīta’’nti idaṃ mukhe surāgandhavāyananimittadassanaṃ. Ariṭṭhañhi surāsadisavaṇṇagandhaṃ kappiyabhesajjaṃ.

„Ebenso“ (tatheva) verweist auf diese Bedeutung: „entweder mit dem normalen Gehör (pasādasota) oder mit dem himmlischen Gehör (dibbasota)“. Ein Verdacht, der allein aufgrund des Gesehenen entstanden ist, wird „aufgrund des Gesehenen verdächtigt“ (diṭṭhaparisaṅkita) genannt. Ebenso verhält es sich bei den übrigen [Verdachtsarten]. „Oder ohne gesehen zu haben“ (adisvā vā) ist im Sinne des Extremfalls (ukkaṭṭhavasena) gesagt; denn selbst wenn man gesehen hat und [die Personen] weggegangen sind, liegt kein Vergehen vor. „Dieser“ (imesaṃ) bedeutet: durch diese. „Sie werden es tun“ (karissanti) zeigt die Art und Weise des Entstehens in jenem Moment; später jedoch beschuldigt er mit dem Verdacht: „Wurde es in dieser Zeit getan?“. Denn es gibt keine Anschuldigung mit den Worten „sie werden es tun“. „Ariṭṭha-Trank wurde getrunken“ zeigt den Grund an, warum der Geruch von Alkohol aus dem Mund strömt. Denn Ariṭṭha ist eine erlaubte Medizin, die in Farbe und Geruch dem Alkohol gleicht.

Diṭṭhaṃ atthi samūlakantiādīsu ajjhācārassa sambhavāsambhavānaṃ mūlāmūlabhāvadassanaṃ. Atthi saññāsamūlakantiādi pana diṭṭhasaññāya sambhavāsambhavānaṃ mūlāmūlabhāvadassanaṃ. Disvāva diṭṭhasaññī hutvā codetīti ettha yaṃ codeti, tato aññaṃ puggalaṃ vītikkamantaṃ, paṭicchannokāsato nikkhamantaṃ vā disvā ‘‘ayaṃ so’’ti saññāya codentopi saṅgayhati. Esa nayo sutādīsupi. Samūlakena vā saññāsamūlakena vāti ettha pārājikamāpannaṃ diṭṭhādimūlakena ca ‘‘ayaṃ āpanno’’ti asuddhasaññāya codento samūlakena codeti nāma. Saññāsamūlakatte eva anāpattisambhavato āpanne vā anāpanne vā puggale āpannasaññī diṭṭhādīsu, adiṭṭhādīsu vā mūlesu diṭṭhasutādisaññī tena diṭṭhādimūlakena taṃ puggalaṃ codento saññāsamūlakena codeti nāma. Imesaṃ anāpatti, vuttavipariyāyena āpattivāre attho veditabbo.

In Sätzen wie „das Gesehene ist wahr und begründet“ (diṭṭhaṃ atthi samūlakaṃ) wird das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Grundlage für das tatsächliche Begehen [eines Vergehens] aufgezeigt. „Es ist durch die Wahrnehmung begründet“ (atthi saññāsamūlakaṃ) usw. zeigt das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Grundlage für die Wahrnehmung des Gesehenen auf. In dem Satz „nachdem er tatsächlich gesehen hat und die Wahrnehmung des Gesehenen habend, beschuldigt er“ ist auch derjenige eingeschlossen, der eine andere Person als die, die er beschuldigt, beim Begehen eines Fehltritts oder beim Verlassen eines verborgenen Ortes sieht und ihn mit der Wahrnehmung beschuldigt: „Das ist er“. Dies ist die Methode auch beim Gehörten usw. Unter „begründet oder durch Wahrnehmung begründet“ versteht man: Wenn jemand einen, der ein Pārājika begangen hat, aufgrund einer auf Sehen usw. basierenden Wahrnehmung der Unreinheit beschuldigt: „Dieser hat ein Vergehen begangen“, so nennt man dies „begründet beschuldigen“. Da Straffreiheit (anāpatti) nur vorliegt, wenn es durch Wahrnehmung begründet ist, nennt man es „durch Wahrnehmung begründet beschuldigen“, wenn jemand bei einer Person, die das Vergehen begangen oder nicht begangen hat, in dem Glauben, sie habe das Vergehen begangen, bei tatsächlich vorliegenden Gründen (Sehen usw.) oder bei nicht vorliegenden Gründen, die Wahrnehmung des Sehens, Hörens usw. hat und diese Person aufgrund dieser auf Sehen usw. basierenden [Wahrnehmung] beschuldigt. Für diese liegt Straffreiheit vor; im Falle des Vorliegens eines Vergehens (āpattivāra) ist die Bedeutung im umgekehrten Sinne des Gesagten zu verstehen.

Samīpe ṭhatvāti hatthavikāravacīghosānaṃ codanāvasena pavattiyamānānaṃ dassanasavanūpacāre ṭhatvāti attho. Keci pana ‘‘dvādasahatthabbhantare ṭhatvā’’ti (sārattha. ṭī. 2.385-386) vadanti, taṃ na yuttaṃ. Parato byatirekato anāpattiṃ dassentena ‘‘dūtaṃ vā paṇṇaṃ vā sāsanaṃ vā pesetvā’’ti ettakameva vuttaṃ, na pana ‘‘dvādasahatthaṃ muñcitvā codentassa sīsaṃ na etī’’ti vuttaṃ. Vācāya vācāyāti sakiṃ āṇattassa sakalampi divasaṃ vadato vācāya [Pg.285] vācāya codāpakasseva āpatti. Sopīti āṇattopi. Tassa ca ‘‘mayāpi diṭṭha’’ntiādiṃ avatvāpi ‘‘amūlaka’’nti saññāya cāvanādhippāyena ‘‘tvaṃ pārājikaṃ dhammaṃ ajjhāpannosī’’ti idameva vācaṃ parassa vacanaṃ viya akatvā sāmaññato vadantassāpi saṅghādiseso eva. Satipi pana anuddhaṃsanādhippāye ‘‘asukena evaṃ vutta’’nti parena vuttameva vadantassa natthi saṅghādiseso. Sace pana parena avuttampi vuttanti vadati, āpatti eva.

„In der Nähe stehend“ (samīpe ṭhatvā) bedeutet: in einer solchen Nähe (upacāra) stehend, dass Gesten (hatthavikāra) und die Stimme beim Beschuldigen gesehen und gehört werden können. Einige [Lehrer] jedoch sagen: „innerhalb einer Entfernung von zwölf Ellen stehend“; das ist nicht zutreffend. Denn der Verfasser des Kommentars, der im Folgenden im Umkehrschluss die Straffreiheit aufzeigt, sagt lediglich: „indem er einen Boten, einen Brief oder eine Nachricht sendet“, er sagt jedoch nicht: „wenn jemand außerhalb von zwölf Ellen beschuldigt, trifft das Haupt [des Vergehens] ihn nicht“. „Wort für Wort“ (vācāya vācāya) bedeutet: Bei einem, der einmal angewiesen wurde und den ganzen Tag spricht, trifft das Vergehen mit jedem einzelnen Wort nur denjenigen, der die Anschuldigung veranlasst hat. „Auch er“ (sopī) bezieht sich auf den Beauftragten. Und auch für diesen [Beauftragten] liegt ein Saṅghādisesa-Vergehen vor, wenn er, ohne zu sagen „auch ich habe es gesehen“ usw., in dem Wissen „es ist unbegründet“ und mit der Absicht zu vertreiben, diese Worte „du hast ein Pārājika-Vergehen begangen“ im Allgemeinen spricht, ohne es als die Aussage eines anderen darzustellen. Obwohl die Absicht zur Anschuldigung vorhanden ist, liegt für einen, der nur das wiedergibt, was ein anderer gesagt hat, mit den Worten „der und der hat dies gesagt“, kein Saṅghādisesa-Vergehen vor. Wenn er jedoch behauptet, ein anderer habe es gesagt, obwohl dieser es nicht gesagt hat, liegt gewiss ein Vergehen vor.

Sambahulā sambahule sambahulehi vatthūhīti ettha sambahuleti cuditakabahuttaniddesena purimesu tīsu vāresu cuditakabahuttenāpi vārabhedasabbhāvaṃ ñāpeti. Ekasmiñhi cuditakavatthucodakabhedena idaṃ catukkaṃ vuttaṃ, cuditakabahuttenāpi catukkantaraṃ labbhatīti aṭṭhakaṃ hoti eva.

In der Formulierung „sambahulā sambahule sambahulehi vatthūhi“ zeigt das Wort „sambahule“ durch die Kennzeichnung einer Vielzahl von Beschuldigten (cuditaka) an, dass auch in den vorhergehenden drei Abschnitten (vāra) durch die Vielzahl der Beschuldigten unterschiedliche Fälle vorliegen. Denn in einem einzelnen Abschnitt wird diese Vierergruppe nach dem Unterschied von Beschuldigtem, Gegenstand (vatthu) und Ankläger (codaka) dargelegt; und da man auch durch die Vielzahl der Beschuldigten eine weitere Vierergruppe erhält, ergibt sich somit in der Tat eine Achtergruppe.

Amūlakacodanāpasaṅgena samūlakacodanālakkhaṇādiṃ dassetuṃ ‘‘codetuṃ pana ko labhatī’’tiādi āraddhaṃ. Bhikkhussa sutvā codetītiādi suttaṃ yasmā ye codakassa aññesaṃ vipattiṃ pakāsenti, tepi tasmiṃ khaṇe codakabhāve ṭhatvāva pakāsenti, tesañca vacanaṃ gahetvā itaropi yasmā codetuñca asampaṭicchantaṃ tehi titthiyasāvakapariyosānehi paṭhamacodakehi sampaṭicchāpetuñca labhati, tasmā idha sāvakabhāvena uddhaṭanti veditabbaṃ.

Um im Zusammenhang mit der unbegründeten Beschuldigung (amūlakacodanā) die Merkmale und so weiter einer begründeten Beschuldigung (samūlakacodanā) aufzuzeigen, wurde die Passage beginnend mit „Wer aber darf beschuldigen“ eingeleitet. Was die Lehrrede „Nachdem er von einem Mönch gehört hat, beschuldigt er“ und so weiter betrifft: Da diejenigen, die dem Ankläger das Vergehen anderer offenbaren, in jenem Augenblick selbst in der Rolle des Anklägers stehen und dies offenbaren, und da auch der andere (der eigentliche Ankläger), nachdem er deren Worte vernommen hat, berechtigt ist, sowohl die Beschuldigung vorzubringen als auch denjenigen, der das Vergehen nicht zugibt, durch jene ersten Ankläger – bis hin zu den Anhängern von Andersgläubigen (titthiyasāvaka) – dazu zu bringen, es zuzugeben, ist zu verstehen, dass dies hier als beweisender Beleg (sādhakabhāvena) angeführt wurde.

Dūtaṃ vātiādīsu ‘‘tvaṃ evaṃ gantvā codehī’’ti dūtaṃ vā pesetvā yo codetuṃ sakkoti, tassa paṇṇaṃ, mūlasāsanaṃ vā pesetvā. Samayenāti pakatiyā jānanakkhaṇe.

In den Passagen wie „oder einen Boten“: Wer in der Lage ist, zu beschuldigen, indem er einen Boten mit den Worten „Geh du selbst hin und beschuldige ihn!“ entsendet, für den gilt dies, indem er einen Brief oder eine mündliche Botschaft sendet. „Zur rechten Zeit“ (samayena) bedeutet im Augenblick des natürlichen Erkennens.

Garukānaṃ dvinnanti pārājikasaṅghādisesānaṃ. Micchādiṭṭhi nāma ‘‘natthi dinna’’ntiādinayappavattā (ma. ni. 1.445; 2.94, 95, 225; 3.91, 116, 136; saṃ. ni. 3.210) dasavatthukā diṭṭhi, sassatucchedasaṅkhātaṃ antaṃ gaṇhāpakadiṭṭhi antaggāhikā nāma. Ājīvahetu paññattānaṃ channanti ājīvahetupi āpajjitabbānaṃ uttarimanussadhammapārājikaṃ (pārā. 195), sañcaritte (pārā. 301, 302) saṅghādiseso, ‘‘yo te vihāre vasati, so arahā’’ti (pārā. 220) pariyāyena thullaccayaṃ, bhikkhussa paṇītabhojanaviññattiyā pācittiyaṃ (pāci. 257), bhikkhuniyāpaṇītabhojanaviññattiyā [Pg.286] pāṭidesanīyaṃ (pāci. 1236), sūpodanaviññattiyā (pāci. 612-613) dukkaṭanti imesaṃ parivāre (pari. 287) vuttānaṃ channaṃ. Na hetā āpattiyo ājīvahetu eva paññattā sañcarittādīnaṃ aññathāpi āpajjitabbato. Ājīvahetupi etāsaṃ āpajjanaṃ sandhāya evaṃ vuttaṃ, ājīvahetupi paññattānanti attho. Na kevalañca etā eva, aññāpi adinnādānakuladūsanapāṇavadhavejjakammādivasena ājīvahetu āpajjitabbāpi santi, tā pana āpattisabhaāgatāya pārājikādīsu chasu eva saṅgayhantīti visuṃ na vuttāti veditabbā.

„Von den beiden schweren Vergehen“ bezieht sich auf die Pārājika- und Saṅghādisesa-Vergehen. „Falsche Ansicht“ (micchādiṭṭhi) bezeichnet die auf zehn Punkten beruhende Ansicht, die in der Weise von „Es gibt kein gegebenes Almosen“ und so weiter auftritt. Eine Ansicht, die zu den als Ewigkeit (sassata) oder Vernichtung (uccheda) bezeichneten Extremen verleitet, heißt „extreme Ansicht“ (antaggāhikā). „Der sechs, die aufgrund des Lebensunterhalts erlassen wurden“ bezieht sich auf die sechs im Parivāra genannten Vergehen, die auch um des Lebensunterhalts willen begangen werden können: das Pārājika wegen falscher Behauptung von übermenschlichen Zuständen, das Saṅghādisesa wegen Vermittlung (sañcaritta), das Thullaccaya-Vergehen auf indirekte Weise wie „Wer in deinem Kloster wohnt, ist ein Arahant“, das Pācittiya-Vergehen eines Mönchs wegen des Forderns von feiner Speise, das Pāṭidesanīya-Vergehen einer Nonne wegen des Forderns von feiner Speise und das Dukkaṭa-Vergehen wegen des Forderns von Suppe oder Reis. Diese Vergehen wurden nämlich nicht ausschließlich aufgrund des Lebensunterhalts erlassen. Warum? Weil Vermittlung und so weiter auch auf andere Weise begangen werden können. Mit Bezug darauf, dass sie auch um des Lebensunterhalts willen begangen werden können, wurde gesagt: „die auch um des Lebensunterhalts willen erlassen wurden“ – dies ist der Sinn. Und nicht nur diese allein gibt es, sondern auch andere Vergehen, die durch Diebstahl, Korrumpierung von Familien, Töten von Lebewesen, medizinische Tätigkeit und so weiter um des Lebensunterhalts willen begangen werden können; diese werden jedoch aufgrund der Gleichartigkeit der Vergehen genau in den sechs Klassen wie Pārājika und so weiter mitgezählt und daher nicht separat aufgeführt. So ist es zu verstehen.

Ettāvatā pana sīsaṃ na etīti saṅghādisesaṃ sandhāya vuttaṃ, codanā pana katā eva hoti. Tiṃsānīti tiṃsaṃ etesamatthīti tiṃsāni, tiṃsādhikānīti vuttaṃ hoti. Navutānīti etthāpi eseva nayo.

„Dadurch kommt es jedoch nicht zum Hauptpunkt (sīsa, d. h. zum Ausschluss)“ wurde mit Bezug auf das Saṅghādisesa-Vergehen gesagt; die Beschuldigung selbst jedoch ist dennoch erfolgt. „Dreißiger“ (tiṃsāni) bedeutet, dass sie dreißig an der Zahl sind, das heißt, es bedeutet „um dreißig überschreitend“. Auch bei „Neunziger“ (navutāni) gilt genau dieselbe Methode.

Attādānaṃ ādātukāmenāti ettha attanā ādātabbato diṭṭhādimūlakehi gahetabbato parassa vipphandituṃ adatvā paggaṇhanato attādānanti codanā vuccati, taṃ ādātukāmena, codanaṃ kattukāmenāti attho.

In der Formulierung „wer sich der Beschuldigung annehmen will“ (attādānaṃ ādātukāmena): Da sie von einem selbst aufzunehmen ist – das heißt, basierend auf den Grundlagen wie Sehen und so weiter zu ergreifen ist –, ohne dem anderen Raum zum Ausweichen zu geben, und da man sie mit Tatkraft unternimmt, wird die Beschuldigung (codanā) als „attādāna“ (das selbst Anzunehmende) bezeichnet. „Wer dieses annehmen will“ bedeutet „wer die Beschuldigung vorbringen will“ – dies ist der Sinn.

Ubbāhikāyāti ubbahanti viyojenti etāya alajjīnaṃ tajjaniṃ vā kalahaṃ vāti ubbāhikā, saṅghasammuti, tāya. Vinicchinanaṃ nāma tāya sammatabhikkhūhi vinicchananameva. Alajjussannāya hi parisāya samathakkhandhake (cūḷava. 227) āgatehi dasaṅgehi samannāgatā dve tayo bhikkhū tattheva vuttāya ñattidutiyakammavācāya sammannitabbā, tehi ca sammatehi visuṃ vā nisīditvā, tassā eva vā parisāya ‘‘aññehi na kiñci kathetabba’’nti sāvetvā taṃ adhikaraṇaṃ vinicchitabbaṃ.

„Durch ein Schiedsverfahren“ (ubbāhikāya) bedeutet: Weil man dadurch die Einschüchterung oder den Streit der Schamlosen beseitigt (ubbahanti) und auflöst (viyojenti), wird es „ubbāhikā“ genannt; es ist eine Autorisierung durch den Saṅgha. „Das Entscheiden durch dieses“ bedeutet die Entscheidung eben durch jene Mönche, die durch diese Autorisierung ernannt wurden. Denn in einer Versammlung, in der Schamlose die Überhand haben, müssen zwei oder drei Mönche, die die im Samathakkhandhaka dargelegten zehn Eigenschaften besitzen, genau durch die dort genannte formelle Handlung mit einer Ankündigung als zweiter (ñattidutiyakammavācā) ernannt werden; und durch diese Ernannten muss der Streitfall entschieden werden, indem sie sich entweder abseits zusammensetzen oder eben dieser Versammlung ankündigen: „Niemand anderes darf irgendetwas sagen!“

Kimhīti kismiṃ vatthusmiṃ, kataravipattiyanti attho. ‘‘Kimhi naṃ nāmā’’ti idaṃ ‘‘katarāya vipattiyā etaṃ codesī’’ti yāya kāyaci viññāyamānāya bhāsāya vuttepi codakassa vinaye apakataññutāya ‘‘sīlācāradiṭṭhiājīvavipattīsu katarāyāti maṃ pucchatī’’ti ñātuṃ asakkontassa pucchā, na pana kimhītiādipadatthamattaṃ ajānantassa. Na hi anuvijjako codakaṃ bālaṃ aparicitabhāsāya ‘‘kimhi na’’nti pucchati. ‘‘Kimhi nampi na jānāsī’’ti idampi vacanamattaṃ sandhāya vuttaṃ na hoti, ‘‘kataravipattiyā’’ti [Pg.287] vutte ‘‘asukāya vipattiyā’’ti vattumpi na jānāsīti vacanassa adhippāyameva sandhāya vuttanti gahetabbaṃ. Teneva vakkhati ‘‘bālassa lajjissa nayo dātabbo’’ti vatvā ca ‘‘kimhi naṃ codesīti sīlavipattiyā’’tiādi adhippāyappakāsanameva nayadānaṃ vuttaṃ, na pana kimhi-naṃ-padānaṃ pariyāyamattadassanaṃ. Na hi bālo ‘‘kataravipattiyaṃ naṃ codesī’’ti imassa vacanassa atthe ñātepi vipattippabhedanaṃ, attanā codiyamānaṃ vipattisarūpañca jānituṃ sakkoti, tasmā teneva ajānanena alajjī apasādetabbo. ‘‘Kimhi na’’nti idampi upalakkhaṇamattaṃ, aññena vā yena kenaci ākārena aviññutaṃ pakāsetvā vissajjetabbova.

„Worin?“ (kimhi) bedeutet: In welchem Fall (vatthu), bei welchem Vergehen (vipatti) – dies ist der Sinn. Der Ausdruck „Worin beschuldigst du ihn eigentlich?“ ist – selbst wenn er in irgendeiner leicht verständlichen Sprache geäußert wird – eine Frage für jemanden, der aufgrund seiner Unkenntnis im Vinaya nicht zu erfassen vermag: „Fragt er mich, ob es ein Vergehen gegen die Tugend (sīla), das Verhalten (ācāra), die Ansicht (diṭṭhi) oder den Lebensunterhalt (ājīva) ist?“ Es ist jedoch keine Frage für jemanden, der bloß die reine Wortbedeutung von „kimhi“ und so weiter nicht versteht. Denn der Untersuchungsrichter stellt einem unwissenden Ankläger die Frage „Worin ihn?“ nicht in einer ihm unvertrauten Sprache. Auch die Aussage „Weißt du überhaupt, worin?“ bezieht sich nicht auf die bloßen Worte an sich. Vielmehr ist zu verstehen, dass sie sich auf die Absicht der Worte bezieht: „Wenn gefragt wird: ‚Wegen welches Vergehens?‘, weißt du nicht einmal zu sagen: ‚Wegen dieses und jenes Vergehens.‘“ Eben deshalb wird er später sagen: „Einem unwissenden, aber gewissenhaften Ankläger ist die Methode zu weisen“; und nachdem er dies gesagt hat, wird mit dem Aufzeigen der Methode wie „Beschuldige ihn mit: ‚Worin? Wegen eines Vergehens gegen die Tugend‘“ und so weiter eben die Verdeutlichung der Absicht dargelegt, nicht aber eine bloße Darstellung von Synonymen für die Wörter „kimhi“ und „naṃ“. Denn selbst wenn ein unwissender Ankläger die Bedeutung des Satzes „Wegen welches Vergehens beschuldigst du ihn?“ versteht, kann er weder die Einteilung der Vergehen noch die genaue Beschaffenheit des Vergehens, das er selbst beschuldigt, erkennen. Daher soll eben wegen dieser Unwissenheit der Schamlose zurückgewiesen werden. Auch der Ausdruck „Worin ihn?“ ist nur eine beispielhafte Andeutung (upalakkhaṇa); er soll entlassen werden, indem man auch auf jede andere Weise seine Unkenntnis offenlegt.

‘‘Dummaṅkūnaṃ puggalānaṃ niggahāyā’’tiādivacanato (pārā. 39; pari. 2) ‘‘alajjīniggahatthāya…pe… paññatta’’nti vuttaṃ. Ehitīti hi-kāro ettha āgamo daṭṭhabbo, āgamissatīti attho. Diṭṭhasantānenāti diṭṭhaniyāmena. Alajjissa paṭiññāya eva kātabbanti vacanapaṭivacanakkameneva dose āvibhūtepi alajjissa ‘‘asuddhoha’’nti dosasampaṭicchanapaaññāya eva āpattiyā kātabbanti attho. Keci pana ‘‘alajjissa etaṃ natthīti suddhapaṭiññāya eva anāpattiyā kātabbanti ayamettha attho saṅgahito’’ti vadanti, taṃ na yuttaṃ anuvijjakasseva niratthakattāpattito codakeneva alajjipaṭiññāya ṭhātabbato. Dosāpagamapaṭiññā eva hi idha paṭiññāti adhippetā. Teneva vakkhati ‘‘etampi natthīti paṭiññaṃ na detī’’tiādi (pārā. aṭṭha. 2.385-386).

Aufgrund des Ausspruchs „Zur Zurechtweisung schamloser (schwer zu bändigender) Personen“ usw. wurde gesagt: „Es ist erlassen worden zur Zurechtweisung von Schamlosen ... etc.“ Bei dem Wort „ehiti“ ist die Silbe „hi“ hier als Einschub (āgama) anzusehen; die Bedeutung ist „āgamissati“ (er wird kommen). „Durch das gesehene Kontinuum“ (diṭṭhasantānena) bedeutet durch die gesehene Gewissheit (diṭṭhaniyamena). „Es ist nur auf das Geständnis des Schamlosen hin zu verfahren“ (alajjissa paṭiññāya eva kātabbaṃ) bedeutet: Selbst wenn das Vergehen durch den Ablauf von Rede und Gegenrede offenkundig geworden ist, darf das Verfahren wegen des Vergehens nur aufgrund des Geständnisses des Schamlosen, mit dem er seinen Fehler einräumt, indem er sagt „Ich bin unrein“ (asuddhohaṃ), durchgeführt werden. Einige jedoch sagen: „Hier ist der Sinn enthalten, dass [das Verfahren] aufgrund der reinen Erklärung des Schamlosen, ‚Dies liegt bei mir nicht vor‘, als Nicht-Vergehen (anāpattiyā) durchgeführt werden sollte.“ Das ist nicht richtig, da andernfalls die Untersuchung des Richters (anuvijjaka) nutzlos würde und weil der Ankläger selbst beim Geständnis des Schamlosen verbleiben müsste. Denn unter „Geständnis“ (paṭiññā) ist hier gerade das Geständnis des Begehens eines Fehlers gemeint. Deshalb wird [der Kommentar] später sagen: „‚Auch das liegt nicht vor‘, so verweigert er das Geständnis“ usw.

Tadatthadīpanatthanti alajjissa dose āvibhūtepi tassa dosāpagamapaṭiññāya eva kātabbatādīpanatthaṃ. Vivādavatthusaṅkhāte atthe paccatthikā atthapaccatthikā. Saññaṃ datvāti nesaṃ kathāpacchedatthaṃ, abhimukhakaraṇatthañca saddaṃ katvā. Vinicchinituṃ ananucchavikoti ‘‘asuddho’’ti saññāya codakapakkhe paviṭṭhattā anuvijjakabhāvato bahibhūtattā anuvijjituṃ asakkuṇeyyataṃ sandhāya vuttaṃ. Sandehe eva hi sati anuvijjituṃ sakkā, asuddhadiṭṭhiyā pana sati cuditakena vuttaṃ sabbaṃ asaccatopi paṭibhāti, kathaṃ tattha anuvijjanā siyāti.

„Um dessen Bedeutung zu verdeutlichen“ (tadatthadīpanatthaṃ) bedeutet: um zu verdeutlichen, dass das Verfahren, selbst wenn das Vergehen des Schamlosen offenkundig ist, nur aufgrund seines Geständnisses des Fehlers durchgeführt werden darf. „In der als Streitgegenstand bezeichneten Angelegenheit die gegnerischen Parteien“ sind „Streitgegner“ (atthapaccatthikā). „Indem sie ein Zeichen gaben“ (saññaṃ datvā) bedeutet: indem sie ein Geräusch machten, um deren Gespräch zu unterbrechen und ihre Aufmerksamkeit auf sich zu lenken. „Ungeeignet zu entscheiden“ wurde im Hinblick auf die Unfähigkeit zur Untersuchung gesagt, weil er sich aufgrund der Vorstellung „er ist unrein“ auf die Seite des Klägers geschlagen hat und somit außerhalb der Rolle eines Richters (anuvijjaka) steht. Denn nur wenn Zweifel besteht, kann man eine Untersuchung durchführen; wenn jedoch die Ansicht vorliegt, dass er unrein ist, erscheint alles, was der Beschuldigte (cuditaka) sagt, als unwahr. Wie könnte in diesem Fall eine Untersuchung stattfinden?

‘‘Tathā [Pg.288] nāsitakova bhavissatī’’ti iminā vinicchayaṃ adatvā saṅghato viyojanaṃ nāma liṅganāsanā viya ayampi eko nāsanappakāroti dasseti. Viraddhaṃ hotīti sañcicca āpattiṃ sahasā āpanno hoti. ‘‘Ādito paṭṭhāya alajjī nāma natthī’’ti idaṃ ‘‘pakkhānurakkhaṇatthāya paṭiññaṃ na detī’’ti imassa alajjilakkhaṇasambhavassa kāraṇavacanaṃ. Paṭicchāditakālato paṭṭhāya alajjī nāma eva, purimo lajjibhāvo na rakkhatīti attho. Paṭiññaṃ na detīti sace mayā katadosaṃ vakkhāmi, mayhaṃ anuvattakā bhijjissantīti paṭiññaṃ na deti. Ṭhāne na tiṭṭhatīti lajjiṭṭhāne na tiṭṭhati, kāyavācāsu vītikkamo hoti evāti adhippāyo. Tenāha ‘‘vinicchayo na dātabbo’’ti, pubbe pakkhikānaṃ paṭiññāya vūpasamitassāpi adhikaraṇassa duvūpasantatāya ayampi tathā nāsitakova bhavissatīti adhippāyo.

Mit dem Wortlaut „Ebenso wird er gänzlich ausgeschlossen sein“ (tathā nāsitakova bhavissati) zeigt er, dass auch dies – nämlich der Ausschluss aus der Gemeinschaft, ohne eine Entscheidung zu fällen – eine Art des Ausschlusses (nāsanappakāra) ist, ähnlich dem Ausschluss durch Entzug der äußeren Merkmale (liṅganāsanā). „Es ist verfehlt“ (viraddhaṃ hoti) bedeutet, dass er absichtlich und voreilig ein Vergehen begangen hat. „Von Anfang an gibt es keinen sogenannten Schamlosen“ ist die Erklärung der Ursache für das Auftreten dieses Merkmals eines Schamlosen: „Um seine eigene Gruppe zu schützen, gibt er kein Geständnis ab“. Von dem Zeitpunkt der Verheimlichung an gilt er als schamlos; der frühere Zustand der Schamhaftigkeit (lajjibhāvo) schützt ihn nicht mehr – das ist die Bedeutung. „Er gibt kein Geständnis ab“ bedeutet: Er gibt kein Geständnis ab, weil er denkt: „Wenn ich meinen begangenen Fehler gestehe, werden sich meine Anhänger abspalten.“ „Er steht nicht an der richtigen Stelle“ (ṭhāne na tiṭṭhati) bedeutet, dass er nicht im Zustand eines Schamhaften verbleibt; in Körper und Rede kommt es eben zu Verstößen – das ist die Absicht. Deshalb sagt er: „Es darf keine Entscheidung gefällt werden“, was bedeutet: Da die Streitsache, obwohl sie zuvor durch das Geständnis der Parteigänger beigelegt worden war, unzureichend beigelegt wurde, wird auch dieser [Mönch] auf jene Weise gänzlich ausgeschlossen sein.

Cuditakacodakesu paṭipattiṃ ñatvāti ‘‘tumhe amhākaṃ vinicchayena tuṭṭhā bhavissathā’’tiādinā vuttaṃ cuditakacodakesu anuvijjakena paṭipajjitabbakammaṃ ñatvā. Vinicchayo majjheti āpattīti vā anāpattīti vā vinicchayapariyosānaanuvijjanānaṃ majjhaṃ nāmāti attho.

„Nachdem er das Verhalten gegenüber dem Beschuldigten und dem Kläger erkannt hat“ bedeutet: nachdem er die vom Richter gegenüber dem Beschuldigten und dem Kläger einzuhaltende Vorgehensweise erkannt hat, wie sie durch Worte wie „Werdet ihr mit unserer Entscheidung zufrieden sein?“ usw. beschrieben wird. „Die Entscheidung ist in der Mitte“ bedeutet die Mitte der Untersuchungen, die mit der Entscheidung „Vergehen“ oder „Kein Vergehen“ enden.

Amūlakampi samūlakaṃ katvā vadantīti āha ‘‘dve mūlānī’’ti. Kālena vakkhāmītiādīsu okāsaṃ kārāpetvā vadanto kālena vadati nāma. Salākaggayāguaggabhikkhācāraṭṭhānādīsu codento akālena vadati nāma. Dosato vuṭṭhāpetukāmatāya vadanto atthasaṃhitena vadati nāma. Dosantaroti dosacitto. Pannarasasu dhammesūti ‘‘parisuddhakāyasamaācāratā, tathā vacīsamācāratā, sabrahmacārīsu mettacittatā, bahussutatā, ubhinnaṃ pātimokkhānaṃ svāgatāditā, kālena vakkhāmī’’tiādinā (pari. 362) vuttapañcadhammā ca kāruññatā, hitesitā, anukampatā, āpattivuṭṭhānatā, vinayapurekkhāratāti (cūḷava. 401) imesu pannarasasu. Tattha ‘‘kāruññatā’’ti iminā karuṇā dassitā. Hitesitāti hitagavesanatā. Anukampatāti tena hitena saṃyojanatā, imehi dvīhipi mettā dassitā. Āpattivuṭṭhānatāti suddhante patiṭṭhāpanatā. Vatthuṃ codetvā sāretvā paṭiññaṃ āropetvā yathāpaṭiññāya kammakaraṇaṃ vinayapurekkhāratā nāma.

Weil sie selbst das Grundlose so darstellen, als hätte es einen Grund, sagt er: „Es gibt zwei Grundlagen“ (dve mūlāni). In Passagen wie „Ich werde zur rechten Zeit sprechen“ bezeichnet „er spricht zur rechten Zeit“ (kālena vadati) jemanden, der spricht, nachdem er sich die Erlaubnis (okāsa) erbeten hat. Wer an Orten wie der Stimmzettelverteilung, der Breiverteilung oder auf der Almosengangsrunde anklagt, spricht „zur Unzeit“ (akālena vadati). Wer mit dem Wunsch spricht, den anderen von seinem Fehler zu befreien, spricht „nutzbringend“ (atthasaṃhitena vadati). „Dosantara“ bedeutet jemand mit einem von Hass erfüllten Geist (dosacitta). Unter den „fünfzehn Eigenschaften“: „völlig reines körperliches Verhalten, ebenso reines sprachliches Verhalten, ein Geist liebevoller Güte gegenüber den Gefährten im heiligen Leben, große Belesenheit, das gute Beherrschen der beiden Pātimokkhas usw.“ sowie die fünf Eigenschaften, die mit den Worten „Ich werde zur rechten Zeit sprechen“ usw. genannt wurden, und Mitgefühl (kāruññatā), das Streben nach dem Wohl (hitesitā), Anteilnahme (anukampatā), das Aufrichten aus einem Vergehen (āpattivuṭṭhānatā) und das Voranstellen der Ordensregeln (vinayapurekkhāratā) – unter diesen fünfzehn Eigenschaften. Davon wird mit „Mitgefühl“ (kāruññatā) das Mitleid (karuṇā) gezeigt. „Streben nach dem Wohl“ (hitesitā) ist die Suche nach dem Nutzen. „Anteilnahme“ (anukampatā) ist das Verbinden mit diesem Nutzen; durch diese beiden wird die liebevolle Güte (mettā) gezeigt. „Das Aufrichten aus einem Vergehen“ (āpattivuṭṭhānatā) ist das Etablieren im reinen Zustand. Das Durchführen des Verfahrens gemäß dem Geständnis, nachdem man den Sachverhalt vorgebracht, ins Gedächtnis gerufen und das Geständnis erhoben hat, wird „das Voranstellen der Ordensregeln“ (vinayapurekkhāratā) genannt.

Adhikaraṇaṭṭhenāti [Pg.289] adhikātabbaṭṭhena, samathehi vūpasametabbaṭṭhenāti attho. Taṃ nānattaṃ dassetunti idha anadhippetampi atthuddhāravasena taṃ nānattaṃ dassetunti adhippāyo. Teneva vakkhati ‘‘sesāni atthuddhāravasena vuttānī’’ti (pārā. aṭṭha. 2.385-386). Yaṃ adhikiccātiādinā adhikaraṇasaddassa kammasādhanatā vuttā.

„Im Sinne einer rechtlichen Angelegenheit“ (adhikaraṇaṭṭhena) bedeutet: im Sinne von etwas, das intensiv betrieben werden muss (adhikātabba), oder im Sinne von etwas, das durch Schlichtungsverfahren (samatha) beigelegt werden muss. „Um diese Vielfalt aufzuzeigen“ (taṃ nānattaṃ dassetuṃ) bedeutet: Die Absicht ist, diese Vielfalt aufzuzeigen, obwohl sie hier nicht direkt beabsichtigt ist, und zwar durch das Herausziehen der Bedeutungen (atthuddhāravasena). Deshalb wird [der Kommentar] später sagen: „Die übrigen sind durch das Herausziehen der Bedeutungen dargelegt worden.“ Durch Formulierungen wie „Worauf sich beziehend...“ wird die Eigenschaft des Wortes „adhikaraṇa“ als Objektbezeichnung (kammasādhana) dargelegt.

Gāhanti ‘‘asukaṃ codessāmī’’ti manasā codanākārassa gahaṇaṃ. Cetananti ‘‘codessāmī’’ti uppannacittabyāpārasaṅkhātaṃ cittakammaṃ. Akkhantinti cuditakassa vipattiṃ disvā uppannaṃ kodhaṃ asahanaṃ, tathā pavattaṃ vā yaṃ kiñci cittacetasikarāsiṃ. Vohāranti codanāvasappavattavacanaṃ. Paṇṇattinti codanāvasappavattaṃ manasā parikappitaṃ nāmapaṇṇattiṃ. Attādānaṃ gahetvāti codanaṃ manasā gahetvā. Taṃ adhikaraṇanti taṃ gāhalakkhaṇaṃ adhikaraṇaṃ. Nirujjhati cetanāya khaṇikattā, sā ca samathappattā hotīti evamettha aniṭṭhappasaṅgo veditabbo. Evaṃ uparipi ‘‘tuṇhī hotī’’ti iminā vohāravacanassa nirodhaṃ dasseti. Tenāha ‘‘taṃ adhikaraṇaṃ samathappattaṃ bhavissatī’’ti. ‘‘Tasmā paṇṇatti adhikaraṇa’’nti aṭṭhakathāsu katasanniṭṭhānaṃ dassetvā idāni tassāpi ekaccehi paṭikkhittabhāvaṃ dassetvā puna tampi paṭisedhetvā aṭṭhakathāsu vuttapaṇṇattiyā eva adhikaraṇataṃ samatthetuṃ ‘‘taṃ paneta’’ntiādimāha. Tattha taṃ panetanti paṇṇatti adhikaraṇanti etaṃ gahaṇaṃ virujjhatīti sambandho. Pārājikādiāpatti ekantaakusalasabhāvā vā abyākatasabhāvā vā hotīti saññāya ‘‘methunadhammapārājikāpattī’’tiādikaṃ suttaṃ paṇṇattiadhikaraṇavādena virujjhatīti dassetuṃ uddhaṭaṃ. Tenāha ‘‘na hi te…pe… accantaakusalattā’’tiādi. Teti aṭṭhakathācariyā.

„‚Ergreifen‘ (gāha) meint das geistige Erfassen des Vorgangs der Beschuldigung mit dem Gedanken: ‚Ich werde diese Person beschuldigen.‘ ‚Absicht‘ (cetanā) bezeichnet die geistige Handlung, die als geistige Aktivität mit dem Gedanken entsteht: ‚Ich werde beschuldigen.‘ ‚Unduldsamkeit‘ (akkhanti) bedeutet das Nicht-Ertragen des Zorns, der entsteht, wenn man das Verderben des Beschuldigten sieht, oder eine beliebige Ansammlung von Geist und Geistesfaktoren, die sich auf diese Weise verhält. ‚Bezeichnung‘ (vohāra) meint die Rede, die durch die Kraft der Beschuldigung erfolgt. ‚Konzept‘ (paṇṇatti) bezeichnet das im Geist erdachte Namenskonzept, das durch die Kraft der Beschuldigung zustande kommt. ‚Die Aneignung ergreifend‘ bedeutet, die Beschuldigung im Geiste zu ergreifen. ‚Dieses Streitverfahren‘ bezieht sich auf jenes Streitverfahren, das die Eigenschaft des Ergreifens besitzt. Es erlischt wegen der Momenthaftigkeit der Absicht, und diese ist zur Ruhe gekommen – in dieser Weise ist hier eine unerwünschte Schlussfolgerung zu verstehen. Ebenso zeigt er weiter oben mit den Worten ‚er schweigt‘ das Aufhören der sprachlichen Äußerung. Deshalb sagte er: ‚Dieses Streitverfahren wird zur Ruhe gekommen sein.‘ Nachdem er die in den Kommentaren getroffene Entscheidung ‚Daher ist das Konzept das Streitverfahren‘ dargelegt hat, zeigt er nun, dass diese von einigen abgelehnt wurde, weist diese Ablehnung wiederum zurück und sagt ‚Dies aber...‘ usw., um die Eigenschaft des Konzepts als Streitverfahren zu beweisen, wie es in den Kommentaren dargelegt ist. Darin ist der Zusammenhang: ‚Dies aber... diese Auffassung, dass das Konzept das Streitverfahren sei, widerspricht.‘ In der Annahme, dass ein Vergehen wie das Pārājika usw. von rein unheilsamer oder unbestimmter Natur ist, wurde der Lehrtext, der mit ‚das Pārājika-Vergehen durch Geschlechtsverkehr‘ beginnt, angeführt, um zu zeigen, dass dies der Lehrmeinung widerspricht, wonach das Konzept das Streitverfahren sei. Deshalb sagte er: ‚Denn sie sind nicht ... wegen ihrer rein unheilsamen Natur‘ usw. Mit ‚sie‘ (te) sind die Kommentarlehrer gemeint.“

Amūlakañceva taṃ adhikaraṇanti ettha amūlakapārājikameva adhikaraṇa-saddena adhippetanti dassetuṃ ‘‘yañceta’’ntiādi vuttaṃ. Yasmā panātiādi pana idhādhippetāya amūlakapārājikāpattiyā eva paṇṇattibhāvo yujjatīti dassetuṃ āraddhaṃ. Tattha yāya paṇṇattiyāti sabhāvato parisuddhepi puggale ‘‘pārājiko’’tiādinā codakena pavattitaṃ nāmapaṇṇattiṃ sandhāya vadati. Paññattoti kathito. Adhikaraṇe pavattattāti avijjamānepi [Pg.290] manasā āropitamatte āpattādhikaraṇe vācakabhāvena pavattattā.

„Bei ‚Und dieses Streitverfahren ist ohne Grundlage‘ wurde die Passage beginnend mit ‚Was dieses betrifft...‘ gesagt, um zu zeigen, dass mit dem Wort ‚Streitverfahren‘ (adhikaraṇa) nur das grundlose Pārājika gemeint ist. Der Abschnitt beginnend mit ‚Weil aber...‘ wurde wiederum unternommen, um zu zeigen, dass es nur für das hier gemeinte grundlose Pārājika-Vergehen angemessen ist, ein Konzept (paṇṇatti) zu sein. Darin bezieht sich ‚durch welches Konzept‘ auf das Namenskonzept, das vom Ankläger mit den Worten ‚Er ist ein Pārājika-Gefallener‘ usw. selbst gegenüber einer von Natur aus reinen Person angewendet wird. ‚Verkündet‘ (paññatto) bedeutet ‚gesagt‘. ‚Weil es im Streitverfahren vorkommt‘ bedeutet: Weil es als Bezeichnung in dem im Geiste bloß zugeschriebenen Vergehen-Streitverfahren vorkommt, das eigentlich gar nicht existiert.“

Evaṃ nāmapaṇṇattivasena imasmiṃ sikkhāpade āpattādhikaraṇassa paññattibhāvaṃ dassetvā idāni atthapaṇṇattivasenāpi dassetuṃ ‘‘yasmā vāya’’ntiādi vuttaṃ. Paññattimattamevāti avijjamānassa vijjamānākārena manasā āropitaatthapaṇṇattimattamevāti attho. Tañca kho idhevāti tañca yathāvuttapariyāyena paṇṇattiyā adhikaraṇattaṃ idheva imasmiṃ eva sikkhāpade. Eketi keci. Taṃ na yuttanti yaṃ ekaccehi aṭṭhakathāsu vuttaṃ, adhikaraṇassa paṇṇattibhāvaṃ nisedhetvā kusalādiparamatthabhāvaṃ sādhetuṃ ‘‘taṃ panetaṃ methunadhammapārājikāpattī’’tiādinā papañcato dassito, taṃ na yuttanti attho. Tattha kāraṇamāha ‘‘ādikammikassā’’tiādinā, tena ca tasmiṃ vāde yadi āpatti nāma akusalā vā abyākatā vā bhaveyya, kathaṃ ādikammikassa anāpatti bhaveyya? Tassāpi akusalādīnaṃ uppannattā bhagavato sikkhāpadapaññattito paṭṭhāya yāva āpattītipi na sakkā vattuṃ, methunādīsu akusalādīnaṃ sikkhāpadapaññattito pubbepi samuppattito. Tato eva anupasampannānampi āpattippasaṅgo, gilānādīnaṃ uppannattā anupaññattiyāpi anāpattiabhāvappasaṅgo ca siyā. Atha mataṃ ‘‘na kevalaṃ akusalādi eva, atha kho bhagavatā paṭikkhittabhāvaṃ jānantassa samuppajjamānā eva akusalādayo āpattī’’ti, tampi asāraṃ, sikkhāpadapaññattiṃ ajānitvā vītikkamantassa methunādīsu anāpattippasaṅgato, akusalādisabhāvāya ca āpattiyā ekapayogādīsu ekattādipi na siyā. Na hi sakalampi divasaṃ itthiṃ kāyato amocetvā phusantassa ekamevākusalaṃ uppajjati, bahū vā itthiyo phusitvā apagacchantassa bahūni, yenāpattiyā ekattaṃ, bahuttaṃ vā siyāti evamādikaṃ ayuttiṃ saṅgahetvā dassitanti veditabbaṃ.

„Nachdem so die Eigenschaft des Vergehen-Streitverfahrens als Konzept mittels des Namenskonzepts in dieser Trainingsregel gezeigt wurde, wird nun gesagt ‚Oder weil dieses...‘ usw., um dies auch mittels des Begriffskonzepts (atthapaṇṇatti) zu zeigen. ‚Nur ein bloßes Konzept‘ bedeutet: Nur ein bloßes Begriffskonzept, das im Geiste einer nicht existierenden Sache so zugeschrieben wird, als ob sie existierte. ‚Und dieses freilich nur hier‘ bedeutet: Und diese Eigenschaft des Konzepts als Streitverfahren in der beschriebenen Weise gilt nur hier, genau in dieser Trainingsregel. ‚Einige‘ meint manche Lehrer. ‚Das ist nicht angemessen‘ bedeutet: Was von einigen in den Kommentaren dargelegt wurde, um die Eigenschaft des Streitverfahrens als Konzept zurückzuweisen und die letztendliche Realität von Heilsamem usw. zu beweisen – was ausführlich mit den Worten ‚Dieses aber ist das Pārājika-Vergehen durch Geschlechtsverkehr‘ usw. dargelegt wurde –, das ist nicht angemessen. Darin nennt er den Grund mit den Worten ‚für den Ersttäter‘ usw. Und damit zeigt er: Wenn in jener Lehrmeinung ein sogenanntes Vergehen entweder unheilsam oder unbestimmt wäre, wie gäbe es dann für den Ersttäter Straffreiheit (anāpatti)? Denn auch bei ihm ist Unheilsames usw. entstanden. Und man kann auch nicht sagen, dass das Vergehen erst von der Festlegung der Trainingsregel durch den Erhabenen an gilt, da Unheilsames usw. beim Geschlechtsverkehr usw. schon vor der Festlegung der Trainingsregel auftritt. Genau deshalb würde sich auch für die Nicht-Ordinierten die Konsequenz eines Vergehens ergeben, und für Kranke usw. würde sich die Konsequenz ergeben, dass es selbst bei einer nachträglichen Ausnahmebestimmung (anupaññatti) keine Straffreiheit gäbe. Wenn man meint: ‚Nicht nur das Unheilsame usw. allein ist das Vergehen, sondern vielmehr sind nur jene unheilsamen Zustände usw. ein Vergehen, die bei jemandem entstehen, der weiß, dass es vom Erhabenen verboten wurde‘, so ist auch das haltlos, da sich für jemanden, der die Festlegung der Trainingsregel nicht kennt und sie beim Geschlechtsverkehr usw. übertritt, die Konsequenz der Straffreiheit ergäbe; und bei einem Vergehen, dessen Natur unheilsam usw. ist, gäbe es bei einer einzigen Handlung usw. keine Einheitlichkeit. Denn bei einem Mönch, der den ganzen Tag eine Frau berührt, ohne den Körperkontakt zu lösen, entsteht nicht nur ein einziges unheilsames [Geistesmoment], noch entstehen bei einem, der viele Frauen berührt und weggeht, viele [unheilsame Geistesmomente], wodurch die Einzahl oder Mehrzahl des Vergehens bestimmt würde. So ist zu verstehen, dass dies dargelegt wurde, indem solche Unstimmigkeiten zusammengefasst wurden.“

Tattha vatthuñcāti vītikkamo. Tañhi āpattisammutipaññāpanassa okāsaṭṭhena ‘‘vatthū’’ti vuccati. Gottanti adinnādānādito buddhisaddanivattanaṭṭhena parikappitasāmaññākāro gottaṃ. Nāmanti avijjamānanāmapaññatti. Tassa pana pārājikanti nāmassa atthabhūtā āpatti atthapaññatti evāti daṭṭhabbaṃ[Pg.291]. Yaṃ pana ‘‘vivādādhikaraṇaṃ siyā kusala’’ntiādi (cūḷava. 220; pari. 303), ‘‘āpattādhikaraṇaṃ siyā akusala’’ntiādi (cūḷava. 222) ca suttaṃ tehi samuddhaṭaṃ, tampi na vivādādīnaṃ kusalādibhāvassa pariyāyadesitattāti yaṃ ettha vattabbaṃ, taṃ heṭṭhā paṭhamapārājikasamuṭṭhānādivaṇṇanāya sāratthadīpaniyaṃ viraddhaṭṭhānasodhanatthaṃ vitthārato vuttanti tattheva taṃ gahetabbaṃ, sāratthadīpanīkārakassa akusalādirūpāva āpattīti laddhi, teneva so idhāpi ‘‘tasmā paṇṇattiadhikaraṇanti aṭṭhakathāsu katasanniṭṭhānaṃ dassetvā idāni tampi na yuttanti dassetuṃ ‘taṃ paneta’ntiādimāhā’’ti (sārattha. ṭī. 2.385-386) evaṃ attano laddhiṃ aṭṭhakathācariyassapi laddhiṃ katvā ganthavirodhampi anoloketvā dassesi. Na hettha buddhaghosācariyo aṭṭhakathāvādaṃ ayuttanti dassetuṃ ‘‘taṃ paneta’’ntiādimārabhi ‘‘paṇṇattimattameva āpattādhikaraṇanti veditabba’’nti sayameva upari kathanato, atha kho dulladdhikānaṃ ekaccānaṃ tattha vippaṭipattiṃ dassetvā puna taṃ paṭisedhetukāmo ārabhi, teneva ante ‘‘eke’’ti vuttanti veditabbaṃ. Vivādādīnaṃ kusalādikatte taṃsamathānampi tabbhāvo āpajjati paramatthesu paṇṇattiyā samathāyogāti āha ‘‘kusalādisamathehī’’ti. Paññattisabhāvānameva catunnaṃ adhikaraṇānaṃ samathehi adhikaraṇīyatā, na pana kusalādiparamattharūpānaṃ tesaṃ tesaṃ khaṇikatāya sayameva samathappattitoti heṭṭhā samatthitamatthaṃ nigamanavasena dassentena ‘‘iti iminā adhikaraṇaṭṭhenā’’ti vuttaṃ, tassa yathāvuttanayena samathehi adhikaraṇīyatāyāti attho. ‘‘Idhekacco’’ti iminā idhādhippetaṃ vivādaṃ nivatteti.

Darin bedeutet „vatthuñca“ (und die Grundlage) das Vergehen (die Übertretung). Denn dieses wird wegen seiner Bedeutung als Anlass für die Festlegung und Deklaration eines Vergehens als „vatthu“ (Grundlage) bezeichnet. „Gotta“ (Klasse) ist ein gedachter allgemeiner Begriff, indem das Erkennen und Bezeichnen von Nichtgegebenem-Nehmen usw. abgewendet wird. „Nāma“ (Name) bezeichnet die begriffliche Benennung von etwas Nicht-Existierendem. Es ist jedoch anzusehen, dass das Vergehen, welches die eigentliche Bedeutung dieses Namens „Pārājika“ darstellt, bloß eine Begriffskonzeptualisierung der Bedeutung (atthapaññatti) ist. Was aber die Aussagen betrifft wie „Ein Streitfall könnte heilsam sein“ usw. und „Ein Vergehen-Fall könnte unheilsam sein“ usw., die aus den Suttas entnommen wurden – so wurde auch diesbezüglich hier gesagt, dass dies nicht wegen des direkten heilsamen Charakters von Streitigkeiten usw. gilt, sondern weil es im übertragenen Sinne gelehrt wurde. Dies wurde weiter unten in der Erklärung über das Entstehen des ersten Pārājika in der Sāratthadīpanī zur Bereinigung strittiger Stellen ausführlich dargelegt, weshalb es genau dort entnommen werden sollte. Die Auffassung des Autors der Sāratthadīpanī ist, dass ein Vergehen ausschließlich die Natur von Unheilsamem usw. hat. Eben darum hat er auch hier dargelegt: „Deshalb wurde in den Kommentaren die Schlussfolgerung gezogen, dass es ein Paṇṇatti-Adhikaraṇa ist; um nun zu zeigen, dass auch dies unpassend ist, sagte er: 'Taṃ panetaṃ...'“ – auf diese Weise hat er seine eigene Auffassung als die des Autors des Kommentars ausgegeben, ohne den Widerspruch in den Texten zu beachten. Denn der Lehrer Buddhaghosa hat hier nicht mit „Taṃ panetaṃ“ begonnen, um die Lehre des Kommentars als ungeeignet darzustellen, da er selbst später sagen wird: „Es ist zu verstehen, dass ein Vergehen-Fall bloß eine begriffliche Festlegung ist“. Vielmehr begann er damit, weil er die verkehrte Auffassung einiger Personen mit falschen Ansichten bezüglich dieses Punktes aufzeigen und diese daraufhin widerlegen wollte. Eben deshalb ist zu verstehen, dass am Ende das Wort „eke“ (einige) gesagt wurde. Wenn Streitigkeiten usw. heilsam usw. wären, würde dies auch für deren Beilegungen gelten, da bei letztendlichen Realitäten eine Beilegung durch bloße Begrifflichkeit unangemessen ist; daher sagte er „durch heilsame Beilegungsmethoden usw.“. Denn nur für die vier Arten von Rechtsfragen, die ihrer Natur nach bloße Begrifflichkeiten sind, besteht die Eigenschaft, durch Beilegungen geregelt zu werden, nicht jedoch für jene, die letztendliche Realitäten wie Heilsames usw. darstellen, da diese aufgrund ihrer Augenblicklichkeit von selbst zur Ruhe kommen. Dies wollte er als Schlussfolgerung zeigen, als er sagte: „iti iminā adhikaraṇaṭṭhena“ (so in diesem Sinne einer Rechtsfrage). Die Bedeutung davon ist: „aufgrund der Eigenschaft, durch Beilegungen geregelt zu werden, gemäß der zuvor erklärten Methode“. Mit dem Wort „Idhekacco“ (hier ein gewisser) schließt er einen Streit aus, der hier nicht beabsichtigt ist.

Anuvādoti vipattīhi upavadanā ceva codanā ca. Tattha upavadanā nāma garahā, akkoso ca. Pañcapīti mātikāpariyāpannāpattiyo sandhāya vuttaṃ. Kiccayatāti kattabbatā. Sapadānukkamaniddesassāti ettha padānukkamaniddesoti padabhājanaṃ vuccati, tena sahitassa sikkhāpadassāti attho.

„Anuvāda“ (Anschuldigung) bedeutet das Vorwerfen (upavadanā) und Anklagen (codanā) bezüglich von Verfehlungen (vipatti). Dabei bedeutet Vorwerfen Tadel und Beschimpfung. Das Wort „pañcapī“ (sogar fūnf) wurde in Bezug auf die in der Zusammenfassung (mātikā) enthaltenen Vergehen gesagt. „Kiccayatā“ bedeutet das, was getan werden muss (die Verpflichtung). Im Ausdruck „sapadānukkamaniddesassa“ bezieht sich „padānukkamaniddeso“ auf die Wort-für-Wort-Erklärung (padabhājana); die Bedeutung ist: „zusammen mit der dazugehörigen Trainingsregel (sikkhāpada)“.

387. Assāti kattuatthe sāmivacananti āha ‘‘etena codakenā’’tiādi. Diṭṭhamūlake panāti ‘‘diṭṭhassa hoti pārājikaṃ dhammaṃ ajjhāpajjanto’’tiādi [Pg.292] (pārā. 387) pāḷivāraṃ sandhāya vuttaṃ. Tattha itthiyā saddhiṃ rahonisajjādidassanamattavasena pārājikaṃ dhammaṃ ajjhāpajjanto puggalo tena diṭṭho, na pana maggena maggappaṭipādanādidassanavasena. Yadi hi tena so tathā diṭṭho bhaveyya, asuddhasaññī evāyaṃ tasmiṃ puggale siyā, asuddhasaññāya ca suddhaṃ vā asuddhaṃ vā codentassa saṅghādiseso na siyā ‘‘anāpatti suddhe asuddhadiṭṭhissa, asuddhe asuddhadiṭṭhissā’’tiādivacanato (pārā. 390). Tasmā itthiyā saddhiṃ rahonisajjādimattameva disvāpi ‘‘saddho kulaputto, nāyaṃ pārājikaṃ āpajjatī’’ti tasmiṃ suddhasaññissa vā vematikassa vā ‘‘suto mayā pārājikaṃ dhammaṃ ajjhāpajjanto’’tiādinā niyametvā codentasseva saṅghādiseso, na asuddhasaññissa, tassa pana diṭṭhaṃ sutanti musāvādādipaccayā lahukāpatti evāti veditabbaṃ. Yadi pana so tasmiṃ suddhadiṭṭhicāvanādhippāyopi diṭṭhaṃ rahonisajjādimattameva vadati, adiṭṭhaṃ pana maggenamaggappaṭipādanādipārājikavatthuṃ vā ‘‘assamaṇosī’’tiādikaṃ vā na vadati, tassa anāpatti. Adhikaṃ vadantassa pana āpattiyeva ‘‘adiṭṭhaṃ diṭṭha’’nti (pārā. 386-387) vuttattā. Yo pana diṭṭhena rahonisajjādinā paṭhamapārājikena asuddhasaññī hutvā cāvanādhippāyo adinnādānaṃ ajjhāpajjanto ‘‘diṭṭho’’ti vā ‘‘suto’’ti vā ādiṃ vadati, tassāpi na saṅghādiseso asuddhe asuddhadiṭṭhitāyāti keci vadanti. Aññe pana ‘‘yena pārājikena codeti, tena suddhasaññābhāvā āpattiyevā’’ti vadanti, idaṃ yuttaṃ. Tathā hi vuttaṃ mātikāṭṭhakathāyaṃ (kaṅkhā. aṭṭha. duṭṭhadosasikkhāpadavaṇṇanā) ‘‘yena pārājikena codeti, taṃ ‘ayaṃ anajjhāpanno’ti ñatvā cāvanādhippāyena…pe… saṅghādiseso’’ti. Iminā nayena sutādimūlakesupi vinicchayo veditabbo. Aññatra āgatesūti omasavādādīsu āgatesu. Avassutoti tīhipi dvārehi pārājikavatthubhūtaduccaritānuvassanena tinto. Kasambujātoti kacavarabhūto, nissāroti attho.

387. Bezüglich des Wortes „assa“: Dies ist ein Genitiv in der Bedeutung des Agens, weshalb er sagte: „durch diesen Ankläger“ usw. Der Ausdruck „diṭṭhamūlake pana“ (aufgrund von Gesehenem) wurde in Bezug auf den kanonischen Abschnitt gesagt, der beginnt mit: „Wenn jemand sieht, wie er ein Pārājika-Vergehen begeht“ usw. Dabei wurde die Person von ihm zwar im Sinne des bloßen Sehens des gemeinsamen Sitzens mit einer Frau an einem geheimen Ort usw. gesehen, wie sie ein Pārājika-Vergehen beging, nicht aber im Sinne des Sehens der eigentlichen Ausführung. Denn wenn jene Person von ihm tatsächlich so gesehen worden wäre, hätte er bezüglich dieser Person die Wahrnehmung von Unreinheit. Und für jemanden mit der Wahrnehmung von Unreinheit, der eine reine oder unreine Person anklagt, gäbe es kein Saṅghādisesa-Vergehen, gemäß dem Text: „Kein Vergehen liegt vor für jemanden, der eine reine Person als unrein ansieht, oder eine unreine Person als unrein ansieht“ usw. Deshalb zieht sich ein Saṅghādisesa-Vergehen nur auf denjenigen zu, der – obwohl er bloß das Sitzen an einem geheimen Ort mit einer Frau sah, aber dachte: „Er ist ein gläubiger Sohn einer guten Familie, er begeht kein Pārājika“, also die Wahrnehmung von Reinheit hatte oder im Zweifel war – anklagt mit den Worten: „Ich habe gehört, dass er ein Pārājika-Vergehen beging“ usw., nicht aber auf jemanden mit der Wahrnehmung von Unreinheit; für diesen ist zu wissen, dass aufgrund von Lügen („Ich habe gesehen, ich habe gehört“) bloß ein leichtes Vergehen vorliegt. Wenn er jedoch bezüglich dieser Person, obwohl er sie als rein ansieht, mit der Absicht, sie zu Fall zu bringen, nur das gesehene bloße Sitzen an einem geheimen Ort usw. äußert, nicht aber das ungesehene Pārājika-Objekt (wie die geschlechtliche Vereinigung) oder Worte wie „Du bist kein Asamaṇa“ usw. spricht, so liegt für ihn kein Vergehen vor. Für jemanden aber, der mehr als das sagt, liegt gewiss ein Vergehen vor, da gesagt wurde: „Er behauptet Gesehenes, was nicht gesehen wurde“. Einige Lehrer sagen jedoch: Wer durch das gesehene Sitzen an einem geheimen Ort usw. bezüglich des ersten Pārājika die Wahrnehmung von Unreinheit hat und mit der Absicht, den anderen zu Fall zu bringen, behauptet, er habe gesehen oder gehört, dass dieser Diebstahl (adinnādāna) beging, für den liegt ebenfalls kein Saṅghādisesa vor, da er Unreines als unrein ansieht. Andere jedoch sagen: „Da er keine Wahrnehmung von Reinheit bezüglich des Pārājika hat, mit dem er anklagt, liegt gewiss ein Vergehen vor.“ Dies ist angemessen. Denn so wurde im Mātikā-Kommentar gesagt: „Mit welchem Pārājika er auch anklagt, wenn er weiß, dass dieser es nicht begangen hat, und mit der Absicht, ihn zu Fall zu bringen... [pe] ... liegt ein Saṅghādisesa vor.“ Nach dieser Methode ist die Entscheidung auch bei den auf Gehörtem basierenden Anschuldigungen usw. zu verstehen. „Aññatra āgatesu“ bedeutet: wenn es in anderen Regeln wie der über verletzende Rede (omasavāda) usw. vorkommt. „Avassuto“ (feucht/befleckt) bedeutet: durch alle drei Tore mit dem Regen des schlechten Betragens durchnässt, welches die Grundlage für ein Pārājika-Vergehen bildet. „Kasambujāto“ (wie Unrat geworden) bedeutet: wie Abfall geworden, d.h. wertlos.

Koṇṭhoti coro, dussīloti attho. Jeṭṭhabbatikoti kāḷakaṇṇidevīvate niyutto titthiyoti vadati, sā kira kāḷakaṇṇisirideviyā jeṭṭhāti vuttā. Yadaggenāti yena kāraṇena, yattakenāti attho[Pg.293]. Tadaggenāti etthāpi eseva nayo. No kappetītiādi vematikabhāvadīpanatthameva vuttanti mahāpadumattherassa adhippāyo.

„Koṇṭha“ bedeutet Dieb, d.h. charakterlos. „Jeṭṭhabbatika“ bezeichnet einen Sektierer (titthiya), der der Praxis der Göttin Kāḷakaṇṇi anhängt; jene Kāḷakaṇṇi soll angeblich die ältere Schwester der Siri-Göttin sein. „Yadaggena“ bedeutet „aus welchem Grund“ oder „in dem Maße wie“. Auch bei „tadaggena“ gilt genau dieselbe Methode. Die Passage „no kappeti“ usw. wurde nur gesagt, um den Zustand des Zweifels (vematikabhāva) zu verdeutlichen; dies ist die Meinung des Thera Mahāpaduma.

389. Etthāti codanāyaṃ. Tajjanīyādikammaṃ karissāmītiāpattiyā codentassa adhippāyo kammādhippāyo nāma. Parivāsadānādikkamena āpattito vuṭṭhāpetuṃ āpattiyā codentassa adhippāyo vuṭṭhānādhippāyo. Uposathaṃ, pavāraṇaṃ vā saṅghe kātuṃ adānatthāya āpattiyā codayato adhippāyo uposathapavāraṇaṭṭhapanādhippāyo. Asammukhā…pe… dukkaṭanti anuddhaṃsentassapi akkosantassapi dukkaṭaṃ.

389. „Hierbei“ (etthā) bezieht sich auf die Beschuldigung (codanāyaṃ). Die Absicht desjenigen, der wegen eines Vergehens mit dem Gedanken anklagt: „Ich werde eine Tadelshandlung (Tajjanīyakamma) oder Ähnliches durchführen“, wird „Absicht einer Rechtsordnungshandlung“ (kammādhippāyo) genannt. Die Absicht dessen, der wegen eines Vergehens anklagt, um [den anderen] aus dem Vergehen durch das Verfahren der Gewährung der Bewährungszeit (parivāsa) usw. herauszuheben (zu rehabilitieren), wird „Absicht des Heraushebens“ (vuṭṭhānādhippāyo) genannt. Die Absicht dessen, der wegen eines Vergehens anklagt, um zu verhindern, dass die Uposatha- oder Pavāraṇa-Feier in der Gemeinschaft (Saṅgha) durchgeführt wird, wird „Absicht des Aussetzens von Uposatha oder Pavāraṇa“ (uposathapavāraṇaṭṭhapanādhippāyo) genannt. „In Abwesenheit … [pe] … ein Fehlverhalten (dukkaṭa)“ bedeutet, dass sowohl für den, der in Abwesenheit fälschlich beschuldigt (anuddhaṃsento), als auch für den, der schmäht (akkosanto), ein Fehlverhalten (dukkaṭa-Vergehen) vorliegt.

Sabbatthevāti sabbāsu aṭṭhakathāsu. Uposathapavāraṇānaṃ ñattikammabhāvato ñattiyā vattamānāya eva uposathapavāraṇaṭṭhapanaṃ hoti, na niṭṭhitāya, sā ca yya-kāre patte niṭṭhitā nāma hotīti āha ‘‘yya-kāre patte na labbhatī’’ti.

„In allen Fällen“ (sabbattheva) bedeutet in allen Kommentaren (aṭṭhakathāsu). Da Uposatha und Pavāraṇa Handlungen durch eine Ankündigung (ñattikamma) sind, erfolgt die Aussetzung des Uposatha oder der Pavāraṇa nur, während die Ankündigung (ñatti) gerade im Gange ist, nicht aber, wenn sie bereits abgeschlossen ist. Und diese gilt als abgeschlossen, wenn der Buchstabe „yya“ erreicht ist; daher heißt es: „Wenn der Buchstabe ‚yya‘ erreicht ist, ist [die Aussetzung] nicht mehr möglich.“

Anupāsakoti upāsakopi so bhikkhu na hoti saraṇagamanassāpi paṭippassaddhattāti vadanti. ‘‘Anodissa dhammaṃ kathentassā’’ti iminā odissa kathentena okāsaṃ kāretabbanti dasseti. Āpattiṃ desetvāti okāsākārāpanāpattiṃ desetvā. Yaṃ codeti, tassa upasampannoti saṅkhyupagamanaṃ, tasmiṃ suddhasaññitā vematikatā vā, yena pārājikena codeti, tassa diṭṭhādivasena amūlakatā, cāvanādhippāyena ‘‘tvaṃ pārājiko’’tiādinā niyametvā sammukhā codanā codāpanā, tassa taṅkhaṇavijānananti imānettha pañca aṅgāni.

„Kein Upāsaka“ (anupāsako) bedeutet: Jener Mönch ist nicht einmal ein Laienanhänger (upāsaka), da auch seine Zufluchtnahme (saraṇagamana) erloschen ist – so sagen sie. Mit den Worten „für jemanden, der die Lehre verkündet, ohne sich auf eine bestimmte Person zu beziehen“ (anodissa dhammaṃ kathentassa) zeigt er, dass derjenige, der sich auf eine bestimmte Person bezieht, um Erlaubnis (okāsa) bitten lassen muss. „Nachdem er das Vergehen gestanden hat“ (āpattiṃ desetvā) meint: nachdem er das Vergehen gestanden hat, welches durch das Nicht-Einholen der Erlaubnis entstand. Die fünf Faktoren hierbei sind: 1. dass derjenige, den er anklagt, als vollordiniert (upasampanna) gilt, 2. die Wahrnehmung von dessen Reinheit oder das Bestehen von Zweifeln an ihm, 3. die Unbegründetheit des Pārājika-Vergehens, dessen er ihn bezichtigt, in Bezug auf Gesehenes usw., 4. die persönliche Anklage oder das Anklagenlassen im Beisein mit der Absicht, ihn [vom Mönchsstand] zu vertreiben, indem man feststellt: „Du hast ein Pārājika begangen“ usw., und 5. das augenblickliche Verstehen durch den Angeklagten.

Paṭhamaduṭṭhadosasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der ersten Schulungsregel über die böswillige Beschuldigung (Paṭhamaduṭṭhadosasikkhāpada) ist abgeschlossen.

9. Dutiyaduṭṭhadosasikkhāpadavaṇṇanā

9. Die Erklärung der zweiten Schulungsregel über die böswillige Beschuldigung (Dutiyaduṭṭhadosasikkhāpada)

391. Navame mettiyaṃ bhikkhuninti liṅganāsanāya nāsitāyapi tassā bhūtapubbavohāraṃ gahetvā vuttaṃ. Aññabhāgassāti therassa manussajātibhikkhubhāvato aññassa tiracchānajātichagalakabhāvasaṅkhātassa koṭṭhāsassa. Idanti sāmaññato napuṃsakaliṅgena vuttaṃ, ayaṃ [Pg.294] chagalakoti attho. Aññabhāgoti yathāvuttatiracchānajātichagalakabhāvasaṅkhāto añño koṭṭhāso, aññabhāgassa idanti aññabhāgiyanti paṭhamaviggahassa attho, aññabhāgamatthīti dutiyaviggahassa, dvīhipi chagalakova vutto. Idāni dvīhipi viggahehi vuttamevatthaṃ vitthārato dassento ‘‘yo hi so’’tiādimāha. Tattha yo hi so chagalako vutto, so aññassa bhāgassa hotīti ca aññabhāgiyasaṅkhyaṃ labhatīti ca yojanā. Dutiyaviggahassa atthaṃ dassetuṃ ‘‘so vā’’tiādi vuttaṃ. Adhikaraṇanti veditabboti etthāpi yo hi so ‘‘dabbo mallaputto nāmā’’ti chagalako vutto, soti ānetvā sambandhitabbaṃ. Tañhi sandhāyāti ‘‘dabbo’’ti nāmakaraṇassa adhiṭṭhānabhūtaṃ chagalakaṃ sandhāya. Te bhikkhūti te anuyuñjantā bhikkhū. Āpattiyāpi puggalādhiṭṭhānattā ‘‘puggalānaṃyeva lesā’’ti vuttaṃ.

391. Im neunten [Sikkhāpada]: Die Worte „die Nonne Mettiyā“ (mettiyaṃ bhikkhuniṃ) beziehen sich auf sie unter Verwendung ihrer früheren Bezeichnung, obwohl sie bereits durch den Ausschluss aus dem Orden (liṅganāsanā) ausgeschlossen war. „Eines anderen Teils“ (aññabhāgassa) bezieht sich auf einen anderen Teil als den menschlichen Mönchsstatus des Theras – nämlich den Zustand eines tierischen Ziegenbocks (chagalaka). „Dieses“ (idaṃ) wird im Neutrum allgemein ausgedrückt; die Bedeutung ist: „dieser Ziegenbock“. „Aññabhāgo“ (ein anderer Teil) ist ein anderer Teil, der als der erwähnte tierische Ziegenbock definiert ist. „Aññabhāgiyaṃ“ (zu einem anderen Teil gehörig) bedeutet „dieses gehört zu einem anderen Teil“ – dies ist die Bedeutung der ersten Wortanalyse (viggaha). „Aññabhāgam atthi“ (es besitzt einen anderen Teil) ist die Bedeutung der zweiten Wortanalyse. In beiden Fällen ist ausschließlich der Ziegenbock gemeint. Um nun die durch beide Wortanalysen dargelegte Bedeutung im Detail aufzuzeigen, sagt er: „Denn welcher auch immer...“ (yo hi so) usw. Darin lautet die syntaktische Verknüpfung (yojanā): Welcher Ziegenbock auch immer genannt wurde, dieser gehört zu einem anderen Teil und erhält die Bezeichnung „zu einem anderen Teil gehörig“ (aññabhāgiya). Um die Bedeutung der zweiten Wortanalyse zu zeigen, heißt es „oder dieser...“ (so vā) usw. Auch bei den Worten „Es sollte als ein rechtlicher Streitfall (adhikaraṇa) verstanden werden“ ist jener Ziegenbock, der „Dabba Mallaputta“ genannt wurde, herbeizuführen und zu verbinden. „Denn sich auf diesen beziehend“ (taṃ hi sandhāya) bedeutet: sich auf den Ziegenbock beziehend, der die Grundlage für die Namensgebung „Dabba“ bildete. „Jene Mönche“ (te bhikkhū) bezeichnet die Mönche, die die Befragung durchführten. Da auch das Vergehen sich auf eine bestimmte Person bezieht (puggalādhiṭṭhāna), heißt es: „die bloßen Vorwände der Personen selbst“ (puggalānaṃyeva lesā).

393. Yā ca sā avasāne…pe… codanā vuttāti ‘‘bhikkhu saṅghādisesaṃ ajjhāpajjanto diṭṭho hoti saṅghādisese saṅghādisesadiṭṭhi hoti, tañce pārājikena codetī’’tiādiṃ (pārā. 407) codanābhedaṃ sandhāya vadati. Sattannampi āpattīnaṃ paccekaṃ pārājikattādisāmaññepi methunādinnādānādivatthuto, rāgadosattādisabhāvato ca visabhāgatāpi atthīti āha ‘‘yasmā pana…pe… na hotī’’ti.

393. Die Worte „Und jene Anklage, die am Ende … [pe] … erwähnt ist“ beziehen sich auf die verschiedenen Arten der Beschuldigung (codanābheda), wie zum Beispiel: „Ein Mönch wird dabei gesehen, wie er ein Saṅghādisesa-Vergehen begeht, es besteht die Wahrnehmung eines Saṅghādisesa, und man klagt ihn dennoch wegen eines Pārājika-Vergehens an“ usw. Obwohl alle sieben Klassen von Vergehen jeweils Ähnlichkeiten in Bezug auf Pārājika-Eigenschaften usw. aufweisen, besteht dennoch eine Unähnlichkeit (visabhāgatā) hinsichtlich des Objekts (vatthu), wie Geschlechtsverkehr, Diebstahl usw., sowie hinsichtlich des eigentlichen Wesens wie Gier, Hass usw. Deshalb heißt es: „Weil aber … [pe] … nicht ist.“

Vuttanayenevāti ‘‘sabhāgavisabhāgavatthuto’’tiādinā (pārā. aṭṭha. 2.393) vuttanayena. Kammalakkhaṇaṃ, taṃmanasikāro ca avipannakammassa nimittato phalūpacārena kammanti vuccatīti āha ‘‘taṃ nissāya uppajjanato’’ti. Parivāsādiṃ nissāya mānattādīnaṃ uppajjanato ‘‘purimaṃ purima’’ntiādi vuttaṃ.

„In der bereits beschriebenen Weise“ (vuttanayeneva) meint die dargelegte Methode durch Worte wie „aufgrund gleichartiger und ungleichartiger Objekte“ usw. Das Merkmal einer Handlung (kammalakkhaṇa) und die Ausrichtung des Geistes darauf (taṃmanasikāro) werden, da sie die Ursache für eine unbeschädigte Handlung darstellen, im Wege einer Metapher der Wirkung (phalūpacārena) als „Handlung“ (kamma) bezeichnet. Daher heißt es: „weil es in Abhängigkeit davon entsteht“ (taṃ nissāya uppajjanato). Wegen des Entstehens von Mānatta (Bußübung) usw. in Abhängigkeit von Parivāsa (Bewährungsfrist) usw. wird gesagt: „das jeweils vorherige“ (purimaṃ purimaṃ) usw.

395. Savatthukaṃ katvāti puggalādhiṭṭhānaṃ katvā. Dīghādinoti dīgharassādiliṅgassa. Diṭṭhādinoti diṭṭhapubbādino.

395. „Indem man es mit einer konkreten Grundlage versieht“ (savatthukaṃ katvā) bedeutet, es auf eine Person zu beziehen (puggalādhiṭṭhānaṃ katvā). „Des Langen usw.“ (dīghādino) bezieht sich auf Merkmale wie lang, kurz usw. „Des Gesehenen usw.“ (diṭṭhādino) bezieht sich auf zuvor Gesehenes usw.

408. Evaṃ tathāsaññīti aññassa methunādikiriyaṃ disvā ‘‘ayaṃ so’’ti evaṃ tathāsaññī. Aṅgāni paṭhamaduṭṭhadose vuttasadisāni, idha pana kiñcidesaṃ lesamattaṃ upādiyanā adhikā.

408. „Ebenso in solcher Weise wahrnehmend“ (evaṃ tathāsaññī) bedeutet: Nachdem man das Begehen von Geschlechtsverkehr usw. durch einen anderen gesehen hat, hat man die entsprechende Wahrnehmung: „Dies ist jener [Mönch]“. Die Faktoren (aṅgāni) entsprechen denen, die bei der ersten böswilligen Beschuldigung beschrieben wurden; hier jedoch kommt das Ergreifen irgendeines bloßen Vorwands (lesamatta) als zusätzlicher Faktor hinzu.

Dutiyaduṭṭhadosasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der zweiten Schulungsregel über die böswillige Beschuldigung (Dutiyaduṭṭhadosasikkhāpada) ist abgeschlossen.

10. Paṭhamasaṅghabhedasikkhāpadavaṇṇanā

10. Die Erklärung der ersten Schulungsregel über die Spaltung der Gemeinschaft (Paṭhamasaṅghabhedasikkhāpada)

410. Dasame [Pg.295] bahūnanti dubbalatāya araññādisevāya cittaṃ samāhitaṃ kātuṃ asakkontānaṃ. Dukkhassantakiriyāya tasmiṃ attabhāve buddhavacanaggahaṇadhāraṇādisaṅkhātaṃ byañjanapadameva paramaṃ assa, na maggalābhoti padaparamo. Abhisambhuṇitvāti nipphādetvā. Dhammato apetaṃ uddhammaṃ. Paṭikkhittamevāti ‘‘na, bhikkhave, asenāsanikena vassaṃ upagantabba’’nti (mahāva. 204) vacanato vuttaṃ, idameva vacanaṃ sandhāya pāḷiyampi ‘‘aṭṭha māse’’tiādi (pārā. 409) vuttaṃ.

410. Im zehnten [Sikkhāpada]: „Für viele“ (bahūnaṃ) bezieht sich auf diejenigen, die aufgrund von Schwäche unfähig sind, ihren Geist durch das Aufsuchen des Waldes usw. zur Ruhe zu bringen. „Einer, für den das Wort das Höchste ist“ (padaparamo) bezeichnet jemanden, für den zur Beendigung des Leidens in dieser Existenz nur der Wortlaut und die Silben – bestehend aus dem Erlernen, Bewahren usw. des Buddha-Wortes – das Höchste sind, während das Erlangen der Pfade (maggalābha) für ihn nicht möglich ist. „Erlangt habend“ (abhisambhuṇitvā) bedeutet: vollbracht habend (nipphādetvā). „Was nicht der Lehre entspricht“ (uddhammaṃ) bedeutet: von der Lehre abweichend. „Es ist wahrlich untersagt“ (paṭikkhittamev) wird aufgrund der Anweisung gesagt: „Mönche, von einem, der keine Unterkunft hat, darf die Regenzeit-Klausur nicht angetreten werden.“ Genau auf diese Aussage beziehend heißt es auch im Pali-Text: „acht Monate“ (aṭṭha māse) usw.

Tīhi koṭīhīti asuddhamūlehi. Ettha ca bhikkhūnaṃ catūsu kulesu pakkapiṇḍiyālopabhojananissitatāya, macchamaṃsabhojanavirahitassa ca kulassa dullabhatāya tattha laddhesu bhattabyañjanesu macchamaṃsasaṃsaggasaṅkāya, dunnivāraṇatāya ca bhikkhūnaṃ sarīrayāpanampi na siyāti bhagavatā macchamaṃsaṃ sabbathā appaṭikkhipitvā tīhi koṭīhi aparisuddhameva paṭikkhittaṃ. Yadi hi taṃ bhagavā sabbathā paṭikkhipeyya, bhikkhū maramānāpi macchādisaṃsaggasaṅkitaṃ bhattaṃ na bhuñjeyyuṃ, tato taṇḍuladhaññādiṃ paṭiggahetvā nidahitvā sayaṃ pacitvā bhuñjituṃ tadupakaraṇabhūtaṃ dāsidāsaṃ, udukkhalamusalādikañca bhikkhūnaṃ pattādi viya avassaṃ gahetuṃ anujānitabbaṃ siyāti titthiyānaṃ viya gahaṭṭhāvāso eva siyā, na bhikkhuāvāsoti veditabbaṃ. Jālaṃ macchabandhanaṃ. Vāgurā migabandhanī. Kappatīti yadi tesaṃ vacanena saṅkā na vattati, vaṭṭati, na taṃ vacanaṃ lesakappaṃ kātuṃ vaṭṭati. Teneva vakkhati ‘‘yattha ca nibbematiko hoti, taṃ sabbaṃ kappatī’’ti.

„Unter drei Bedingungen“ bezieht sich auf die unreinheitsbegründenden Faktoren. Und hierbei würde, da die Mönche bei den vier Kasten von dargebrachten gekochten Almosenspeisen abhängig sind, und weil eine Familie, die frei von Fisch- und Fleischkonsum ist, schwer zu finden ist, und weil der Verdacht einer Vermischung mit Fisch oder Fleisch bei den dort erhaltenen Speisen und Beilagen schwer auszuräumen ist, selbst der bloße Lebensunterhalt der Mönche unmöglich werden. Daher hat der Erhabene Fisch und Fleisch nicht gänzlich untersagt, sondern nur dasjenige abgelehnt, das unter diesen drei Bedingungen unrein ist. Denn wenn der Erhabene dies gänzlich verboten hätte, würden die Mönche selbst im Sterben liegend keine Speise zu sich nehmen, bei der der Verdacht einer Vermischung mit Fisch usw. besteht. Infolgedessen müsste ihnen erlaubt werden, Rohreis, Getreide usw. anzunehmen, aufzubewahren und selbst zu kochen, um es zu essen, und dafür unweigerlich Dienerinnen und Diener, Mörser, Stößel und Ähnliches wie die Almosenschale usw. anzunehmen. So würde das Leben der Mönche dem eines Hausvaters gleichen, wie bei den Sektierern, und es gäbe keine mönchische Gemeinschaft mehr; so ist es zu verstehen. „Netz“ ist ein Gerät zum Fischfang. „Schlinge“ ist ein Gerät zum Fangen von Wild. „Es ist zulässig“ bedeutet: Wenn durch ihre Worte der Zweifel ausgeräumt wird, ist es zulässig; man darf diese Aussage jedoch nicht als Vorwand nutzen. Genau deshalb wird er später sagen: „Und wo immer man frei von Zweifel ist, ist all das zulässig.“

Pavattamaṃsanti āpaṇādīsu pavattaṃ vikkāyikaṃ matamaṃsaṃ. Bhikkhūnaṃyeva atthāya akatanti ettha aṭṭhānappayutto eva-saddo, bhikkhūnaṃ atthāya akatamevāti sambandhitabbaṃ, tasmā bhikkhūnañca maṅgalādīnañcāti missetvā katampi na vaṭṭatīti veditabbaṃ. Keci pana yathāṭhitavasena avadhāraṇaṃ gahetvā ‘‘vaṭṭatī’’ti vadanti, taṃ na sundaraṃ. ‘‘Vatta’’nti iminā āpatti natthīti dasseti.

„Vorhandenes Fleisch“ bedeutet totes Fleisch, das auf Märkten usw. vorhanden und verkäuflich ist. Bei der Formulierung „nicht eigens für die Mönche zubereitet“ ist das Wort „eva“ (nur/eigens) an unpassender Stelle verwendet worden; es sollte so verbunden werden: „wirklich nicht für die Mönche zubereitet“. Daher ist zu verstehen: Auch Fleisch, das gemischt zubereitet wurde – d. h. sowohl für die Mönche als auch für festliche Anlässe –, ist nicht zulässig. Einige Lehrer jedoch nehmen die Einschränkung so, wie sie im Text steht, und sagen: „Es ist zulässig“; dies ist jedoch nicht korrekt. Mit dem Wort „vattaṃ“ zeigt er, dass kein Vergehen vorliegt.

Kappanti asaṅkheyyakappaṃ, ‘‘āyukappa’’ntipi (sārattha. ṭī. 2.410) keci. Mahākappassa hi catutthabhāgo asaṅkheyyakappo, tato vīsatimo bhāgo saṅghabhedakassa [Pg.296] āyukappanti vadanti, taṃ aṭṭhakathāsu kappaṭṭhakathāya na sameti ‘‘kappavināse eva muccatī’’tiādi (vibha. aṭṭha. 809) vacanato. Brahmaṃ puññanti seṭṭhaṃ puññaṃ. Kappaṃ saggamhīti ettha paṭisandhiparamparāya kappaṭṭhatā veditabbā.

„Ein Äon lang“ bezieht sich auf ein unzählbares Äon; einige sagen jedoch auch „eine Lebensspanne“. Denn der vierte Teil eines großen Äons ist ein unzählbares Äon. Davon wiederum ist der zwanzigste Teil die Lebensspanne für einen Ordensspalter – so sagen sie. Diese Aussage stimmt jedoch nicht mit der Erklärung in den Kommentaren über das Verbleiben für ein ganzes Äon überein, da es heißt: „Er wird erst bei der Zerstörung des Äons befreit“ usw. „Heilsame Verdienste von hoher Qualität“ bedeutet die höchste Form des Verdienstes. „Ein Äon lang im Himmel“ – hierbei ist das Verbleiben für ein Äon durch eine Kette aufeinanderfolgender Wiedergeburten zu verstehen.

411. Laddhinānāsaṃvāsakenāti ukkhittānuvattakabhāvena bhāvappadhānattā niddesassa. Kammanānāsaṃvāsakenāti ukkhittabhāvena. ‘‘Bhedāya parakkameyyā’’ti visuṃ vuttattā bhedanasaṃvattanikassa adhikaraṇassa samādāya paggaṇhanato pubbepi pakkhapariyesanādivasena saṅghabhedāya parakkamantassa samanubhāsanakammaṃ kātuṃ vaṭṭatīti veditabbaṃ. Yopi cāyaṃ saṅghabhedo hotīti sambandho.

411. „Durch einen, der aufgrund seiner Ansichten eine getrennte Gemeinschaft bildet“ wird so erklärt, dass die Bestimmung im Sinne des Zustands eines Anhängers eines Ausgestoßenen steht. „Durch einen, der aufgrund von Ordenshandlungen eine getrennte Gemeinschaft bildet“ bedeutet im Zustand eines Ausgestoßenen. Da der Satz „Er möge sich um eine Spaltung bemühen“ separat formuliert ist, ist zu verstehen: Weil er die Angelegenheit, die zur Spaltung führt, aufgreift und betreibt, ist es zulässig, das formelle Ermahnungsverfahren gegen einen Mönch durchzuführen, der sich schon zuvor durch die Suche nach einer Anhängerschaft usw. um eine Spaltung der Sangha bemüht. Die Satzverbindung lautet: „Und auch diese Spaltung der Sangha findet statt...“

Kammenāti apalokanādinā. Uddesenāti pātimokkhuddesena. Vohārenāti tāhi tāhi upapattīhi ‘‘adhammaṃ dhammo’’tiādinā (a. ni. 3.10-39, 42; cūḷava. 352) vohārena, paresaṃ paññāpanenāti attho. Anusāvanāyāti attano laddhiyā gahaṇatthameva anu punappunaṃ kaṇṇamūle mantasāvanāya, kathanenāti attho. Salākaggāhenāti evaṃ anusāvanāya tesaṃ cittaṃ upatthambhetvā attano pakkhe paviṭṭhabhāvassa saññāṇatthaṃ ‘‘gaṇhatha imaṃ salāka’’nti salākaggāhena. Ettha ca kammameva, uddeso vā saṅghabhede padhānaṃ kāraṇaṃ, vohārādayo pana saṅghabhedassa pubbabhāgāti veditabbā. Abbhussitanti abbhuggataṃ. Accheyyāti vihareyya.

„Durch eine formelle Handlung“ bedeutet durch Ankündigung usw. „Durch die Rezitation“ bedeutet durch die Rezitation des Patimokkha. „Durch eine Behauptung“ bedeutet, anderen durch verschiedene Begründungen wie „Das Nicht-Dhamma ist Dhamma“ usw. Mitteilung zu machen und sie zu belehren; dies ist die Bedeutung. „Durch Einflüsterung“ bedeutet: um die anderen dazu zu bringen, die eigene Ansicht anzunehmen, flüstert man ihnen wiederholt ins Ohr oder redet auf sie ein; dies ist die Bedeutung. „Durch das Stimmenausgeben“ bedeutet: nachdem man ihren Geist durch solche Einflüsterungen beeinflusst hat, fordert man sie auf: „Nehmt dieses Stäbchen!“, um festzustellen, wer sich der eigenen Fraktion angeschlossen hat. Und hierbei ist zu verstehen: Die Ordenshandlung selbst oder die Rezitation ist die Hauptursache für die Spaltung der Sangha; die Behauptungen usw. sind hingegen die vorbereitenden Phasen der Spaltung der Sangha. „Errichtet“ bedeutet emporgehoben. „Sollte verweilen“ bedeutet sollte leben.

‘‘Lajjī rakkhissatī’’ti (visuddhi. 1.42; pārā. aṭṭha. 1.45) vacanato āpattibhayena ārocanaṃ lajjīnaṃ eva bhāroti āha ‘‘lajjīhi bhikkhūhī’’ti, alajjissapi anārocentassa āpattiyeva. Appaṭinissajjato dukkaṭanti visuṃ visuṃ vadantānaṃ gaṇanāya dukkaṭaṃ. Pahontenāti gantuṃ samatthena, icchantenāti attho. Āpatti pana aḍḍhayojanabbhantareneva agilānassa vasena veditabbā.

Aufgrund des Wortes „Der Gewissenhafte wird die Ordensregeln hüten“ ist das Mitteilen aus Furcht vor einem Vergehen nur die Pflicht der Gewissenhaften; daher sagt er: „durch gewissenhafte Mönche“. Doch auch für einen Gewissenlosen, der es nicht mitteilt, entsteht ein Vergehen. „Für denjenigen, der nicht davon ablässt, ein Vergehen des Fehltritts“ bedeutet: Es entsteht ein Fehltritt entsprechend der Anzahl der Mönche, die sich jeweils einzeln äußern. „Durch einen, der fähig ist“ bedeutet: durch einen, der fähig ist zu gehen und es wünscht; dies ist die Bedeutung. Das Vergehen ist jedoch nur innerhalb einer halben Meile für einen Nicht-Kranken zu verstehen.

416. Ñattiyādīhi dukkaṭādisabbhāvaṃ sandhāya ‘‘saṅghādisesena anāpattī’’ti vuttaṃ. Assāti devadattassa. Apaññatte sikkhāpade samanubhāsanakammasseva abhāvato ‘‘na hi paññattaṃ sikkhāpadaṃ vītikkamantassā’’ti vuttaṃ. Sikkhāpadaṃ paññapenteneva hi samanubhāsanakammaṃ anuññātaṃ. Uddissa anuññātatoti ‘‘anujānāmi, bhikkhave, romanthakassa romanthana’’ntiādiṃ [Pg.297] (cūḷava. 273) uddissānuññātaṃ sandhāya vadati. Anāpattiyanti anāpattivāre. Āpattiṃ ropetabboti samanubhāsanāya pācittiyaāpattiṃ ropetabbo. Āpattiyeva na jātāti saṅghādisesāpatti na jātā eva.

416. Im Hinblick auf das Bestehen eines Fehltritts usw. durch die formelle Ankündigung etc. wurde gesagt: „Kein Sanghadisesa-Vergehen“. „Ihm“ bezieht sich auf Devadatta. Da das formelle Ermahnungsverfahren noch gar nicht existierte, bevor die Ordensregel erlassen wurde, heißt es: „Denn dies gilt nicht für jemanden, der eine bereits erlassene Ordensregel übertritt.“ Denn erst mit dem Erlass der Ordensregel wurde auch das formelle Ermahnungsverfahren gestattet. „Im Hinblick auf einen bestimmten Fall gestattet“ bezieht sich auf eine spezifische Erlaubnis wie: „Ich erlaube, ihr Mönche, dem Wiederkäuer das Wiederkäuen“ usw. „Bei Straffreiheit“ bezieht sich auf den Abschnitt über die Straffreiheit. „Ihm soll ein Vergehen auferlegt werden“ bedeutet: Ihm soll durch das formelle Verfahren ein Pacittiya-Vergehen auferlegt werden. „Ein Vergehen ist gar nicht entstanden“ bedeutet: Das Sanghadisesa-Vergehen ist überhaupt nicht entstanden.

‘‘Na paṭinissajjāmī’’ti saññāya abhāvena muccanato saññāvimokkhaṃ. Sacittakanti ‘‘na paṭinissajjāmī’’ti jānanacittena sacittakaṃ. Yo visaññī vā bhīto vā vikkhitto vā ‘‘paṭinissajjitabba’’ntipi, ‘‘kammaṃ karissatī’’ti vā na jānāti, tassa anāpatti. Bhedāya parakkamanaṃ, dhammakammena samanubhāsanaṃ, kammavācāpariyosānaṃ, na paṭinissajjāmīti cittena appaṭinissajjananti imānettha cattāri aṅgāni.

Es ist eine „Befreiung durch Wahrnehmung“, weil man dadurch frei wird, dass die Wahrnehmung „Ich werde nicht davon ablassen“ nicht vorhanden ist. „Mit Absicht verbunden“ bedeutet: mit dem bewussten Geist „Ich werde nicht davon ablassen“. Wer bewusstlos, verängstigt oder verwirrt ist und weder weiß „Es ist davon abzulassen“ noch „Es wird eine formelle Handlung durchgeführt werden“, für den liegt kein Vergehen vor. Das Bemühen um eine Spaltung, das formelle Ermahnungsverfahren gemäß dem Dhamma, der Abschluss der formellen Ordenshandlung und das Nicht-Ablassen mit der Geisteshaltung „Ich lasse nicht davon ab“ – dies sind hierbei die vier Faktoren.

Paṭhamasaṅghabhedasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der ersten Ordensregel zur Spaltung der Sangha ist abgeschlossen.

11. Dutiyasaṅghabhedasikkhāpadavaṇṇanā

11. Die Erklärung der zweiten Ordensregel zur Spaltung der Sangha.

418. Ekādasame yasmā ubbāhikādisammutikammaṃ bahūnampi kātuṃ vaṭṭati, tasmā ‘‘na hi saṅgho saṅghassa kammaṃ karotī’’ti idaṃ niggahavasena kattabbakammaṃ sandhāya vuttanti veditabbaṃ. Aṅgāni panettha bhedāya parakkamanaṃ pahāya anuvattanaṃ pakkhipitvā heṭṭhā vuttasadisāneva gahetabbāni.

418. Bei der elften Ordensregel ist zu verstehen: Da es zulässig ist, eine formelle Ernennung wie das Einsetzen eines Schiedsausschusses usw. auch für viele Mönche durchzuführen, bezieht sich die Aussage „Die Sangha führt keine formelle Handlung für die Sangha durch“ auf ein Verfahren, das als Maßregelung durchzuführen ist. Die Faktoren hierbei sind entsprechend den oben genannten zu verstehen, wobei das Bemühen um eine Spaltung weggelassen und das Anschließen hinzugefügt wird.

Dutiyasaṅghabhedasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der zweiten Ordensregel zur Spaltung der Sangha ist abgeschlossen.

12. Dubbacasikkhāpadavaṇṇanā

12. Die Erklärung der Ordensregel über die Schwererziehbarkeit.

424. Dvādasame vambhanavacananti garahavacanaṃ. Saṭa-saddo patitasaddena samānattho, tassa ca visesanassa paranipātoti āha ‘‘tattha tattha patitaṃ tiṇakaṭṭhapaṇṇa’’nti. Kenāpīti vātādisadisena upajjhāyādinā.

424. Im zwölften [Trainingsregel] bedeutet "Schmähwort" (vambhanavacana) ein Wort des Tadels. Das Wort "saṭa" hat dieselbe Bedeutung wie das Wort "patita" (herabgefallen); und weil dieses Attribut nachgestellt ist, sagte er: "hier und da herabgefallenes Gras, Holz und Laub". "Durch irgendetwas" bedeutet durch etwas, das dem Wind oder Ähnlichem gleicht, [oder] durch den Upajjhāya (Lehrer) und so weiter.

426. Cittapariyonāho daḷhakodhova upanāho. Tatopi balavataro dummocanīyo kodhābhisaṅgo. Codakaṃ paṭippharaṇatāti codakassa [Pg.298] paṭiviruddho hutvā avaṭṭhānaṃ. Codakaṃ apasādanāti vācāya ghaṭṭanā. Paccāropanāti ‘‘tvampi sāpattiko’’ti codakassa āpattiāropanā. Paṭicaraṇatāti paṭicchādanatā. Apadānenāti attano cariyāya. Na sampāyanatāti ‘‘yaṃ tvaṃ codako vadesi ‘mayā esa āpattiṃ āpanno diṭṭho’ti, tvaṃ tasmiṃ samaye kiṃ karosi, ayaṃ kiṃ karoti, kattha ca tvaṃ ahosi, kattha aya’’ntiādinā nayena cariyaṃ puṭṭhena sampādetvā akathanaṃ.

426. Ein fester, anhaltender Zorn, der den Geist umhüllt, ist Groll (upanāha). Noch stärker als dieser und schwer zu lösen ist die Zornesbehaftung (kodhābhisaṅga). "Das Entgegentreten gegen den Ankläger" (paṭippharaṇatā) bedeutet, sich dem Ankläger widersetzend standzuhalten. "Das Herabsetzen des Anklägers" (apasādanā) bedeutet ein Bedrängen mit Worten. "Gegenbeschuldigung" (paccāropanā) bedeutet, dem Ankläger eine Verfehlung vorzuwerfen, indem man sagt: "Auch du hast eine Verfehlung begangen." "Ausflüchte machen" (paṭicaraṇatā) bedeutet das Verbergen. "Durch das Verhalten" (apadānena) bedeutet durch das eigene Verhalten. "Nicht-Kooperieren" (na sampāyanatā) bedeutet, dass jemand, der nach dem Verhalten gefragt wird, die Antwort nicht vollständig darlegt und verschweigt, wenn er gefragt wird: "Was du, Ankläger, sagst: 'Ich habe gesehen, wie dieser eine Verfehlung begangen hat' – was hast du in jenem Moment getan? Was hat dieser getan? Wo warst du? Wo war dieser?" und so weiter.

‘‘Yassa siyā āpattī’’ti (mahāva. 134) iminā nidānavacanena sabbāpi āpattiyo saṅgahitāti āha ‘‘yassa siyā’’tiādi. Aṅgāni cettha paṭhamasaṅghabhedasadisāni, ayaṃ pana viseso yathā tattha bhedāya parakkamanaṃ, idha avacanīyakaraṇatā daṭṭhabbā.

Durch dieses einleitende Wort "Wer auch immer eine Verfehlung haben mag" sind alle Verfehlungen mitumfasst; daher sagte er: "yassa siyā" und so weiter. Die Faktoren hierbei sind denen des ersten Ordensschismas (paṭhamasaṅghabheda) ähnlich, doch dies ist der Unterschied: Wie man sich dort um die Spaltung bemüht, so ist hier das Verhalten des Sich-Unbelehrbar-Machens (avacanīyakaraṇatā) zu betrachten.

Dubbacasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Trainingsregel über die Schwerbelehrbarkeit (Dubbaca-Sikkhāpada) ist abgeschlossen.

13. Kuladūsakasikkhāpadavaṇṇanā

13. Die Erklärung der Trainingsregel über das Verderben von Familien (Kuladūsaka-Sikkhāpada)

431. Terasame kīṭāgirīti tassa nigamassa nāmaṃ. Tañhi sandhāya parato ‘‘na assajipunabbasukehi bhikkhūhi kīṭāgirismiṃ vatthabba’’nti vuttaṃ, gāmanigamato ca pabbājanaṃ, na janapadato. Tena pana yogato janapadopi ‘‘kīṭāgiri’’icceva saṅkhyaṃ gatoti āha ‘‘evaṃnāmake janapade’’ti.

431. Im dreizehnten [Trainingsregel] ist "Kīṭāgiri" der Name jenes Marktfleckens (nigama). Denn im Hinblick darauf wurde später gesagt: "Die Mönche Assaji und Punabbasu dürfen nicht in Kīṭāgiri wohnen". Die Vertreibung erfolgt aus dem Dorf oder dem Marktflecken, nicht aus der [ganzen] Provinz (janapada). Doch aufgrund der Verbindung damit wird auch die Provinz als "Kīṭāgiri" bezeichnet; daher sagte er: "in der Provinz dieses Namens".

Tatrāti sāvatthiyaṃ. Dhuraṭṭhāneti abhimukhaṭṭhāne, jetavanadvārasamīpeti attho. Dvīhi meghehīti vassikena, hemantikena cāti dvīhi meghehi. Gaṇācariyehi chahi adhikatāya ‘‘samadhika’’nti vuttaṃ.

"Dort" bedeutet in Sāvatthī. "An einem nahen Ort" (dhuraṭṭhāne) bedeutet an einem gegenüberliegenden Ort, nahe dem Tor des Jetavana-Klosters, so lautet die Bedeutung. "Durch zwei Regenwolken" bedeutet durch zwei Regenperioden, die des Monsuns und die des Winters. Weil es die sechs Sektenlehrer (gaṇācariya) übertrifft, wurde "weit mehr" (samadhika) gesagt.

Udakassāti akappiyaudakassa ‘‘kappiyaudakasiñcana’’nti visuṃ vakkhamānattā, tañca ‘‘ārāmādiatthāya rukkharopane akappiyavohāresupi kappiyaudakasiñcanādi vaṭṭatī’’ti vakkhamānattā idhāpi vibhāgaṃ katvā kappiyaudakasiñcanādi [Pg.299] visuṃ dassitaṃ. Yathā koṭṭanakhaṇanādikāyikakiriyāpi akappiyavohāre saṅgahitā, evaṃ mātikāujukaraṇādikappiyavohārepīti āha ‘‘sukkhamātikāya ujukaraṇa’’nti. Ettha purāṇapaṇṇādiharaṇampi saṅgayhati. Mahāpaccariyavādova pamāṇattā pacchā vutto. Akappiyavohārepi ekaccaṃ vaṭṭatīti dassetuṃ ‘‘na kevalañca sesa’’ntiādimāha. Yaṃkiñci mātikanti sukkhaṃ vā asukkhaṃ vā. Tatthāti ārāmādiatthāya rukkharopane. Tathāti kappiyavohārapariyāyādīhi ganthāpanaṃ sandhāya vuttaṃ. Iminā ca kulasaṅgahatthāya ganthāpanādipi na vaṭṭatīti dasseti.

"Des Wassers" (udakassa) bezieht sich auf unzulässiges Wasser, da das "Begießen mit zulässigem Wasser" separat erwähnt werden wird. Und da gesagt werden wird: "Beim Pflanzen von Bäumen zum Zweck eines Parks usw. ist das Begießen mit zulässigem Wasser usw. selbst unter den unzulässigen Tätigkeiten (akappiyavohāra) erlaubt", hat man auch hier eine Unterscheidung getroffen und das Begießen mit zulässigem Wasser separat aufgezeigt. Wie körperliche Handlungen wie das Zerkleinern und Graben unter die unzulässigen Tätigkeiten fallen, so fällt auch das Begradigen eines Grabens unter die zulässigen Tätigkeiten; daher sagte er: "das Begradigen eines trockenen Grabens". Hierbei ist auch das Entfernen von altem Laub und Ähnlichem mitumfasst. Da die Lehrmeinung der Mahāpaccarī-Aṭṭhakathā maßgebend ist, wurde sie an späterer Stelle genannt. Um zu zeigen, dass auch bei unzulässigen Tätigkeiten einiges erlaubt ist, sagte er: "na kevalañca sesaṃ" und so weiter. "Irgendein Graben" bedeutet ein trockener oder ein feuchter Graben. "Dort" bedeutet beim Pflanzen von Bäumen zum Zweck eines Parks und so weiter. "Ebenso" wurde im Hinblick auf das Binden von Kränzen durch zulässige Umschreibungen (kappiyavohārapariyāya) und Ähnliches gesagt. Hiermit zeigt er, dass das Binden von Kränzen zum Zweck des Gunsterwerbs bei Familien (kulasaṅgaha) unzulässig ist.

Vatthupūjanatthāya sayaṃ ganthanaṃ kasmā na vaṭṭatīti codento ‘‘nanu cā’’tiādimāha. Yathā ārāmādiatthaṃ kappiyapathaviyaṃ sayaṃ ropetumpi vaṭṭati, tathā vatthupūjanatthāya sayaṃ ganthanampi kasmā na vaṭṭatīti codakassa adhippāyo. Vuttantiādi parihāro. Atha ‘‘na pana mahāaṭṭhakathāya’’nti kasmā vadati? Mahāpaccariādīsu vuttampi hi pamāṇamevāti nāyaṃ virodho, mahāaṭṭhakathāyaṃ avuttassa sayaṃ ropanassa tattheva vuttena udakasiñcanena saha saṃsandananayadassanamukhena pamāṇamevāti patiṭṭhāpetuṃ vuttattā. ‘‘Maññeyyāsī’’ti padaṃ ‘‘taṃ katha’’nti iminā sambandhitabbaṃ. Tatthāyaṃ adhippāyo – kiñcāpi mahāaṭṭhakathāyaṃ sayaṃ ropanaṃ na vuttaṃ, kappiyaudakassa sayaṃ āsiñcanaṃ vuttameva, tasmā yathā ārāmādiatthāya kappiyaudakaṃ sayaṃ siñcitumpi vaṭṭati, tathā vatthupūjanatthāya ganthanampi kasmā na vaṭṭatīti. Tampi na virujjhatīti yadetaṃ vatthupūjanatthāyapi ganthanādiṃ paṭikkhipitvā ārāmādiatthāya sayaṃ ropanasiñcanaṃ vuttaṃ, tampi pāḷiyā saṃsandanato pubbāparaṃ na virujjhati.

Um Einspruch zu erheben mit der Frage: 'Warum ist das eigene Binden [von Kränzen] zur Verehrung der [drei] Juwele (vatthupūjanatthāya) unzulässig?', sagte er: "nanu ca" und so weiter. Der Sinn des Einwenders ist: 'So wie es erlaubt ist, auf zulässigem Boden zum Zweck eines Parks usw. selbst zu pflanzen, warum sollte dann nicht ebenso das eigene Binden zur Verehrung der Juwele zulässig sein?' Die Worte "Es wurde gesagt" usw. sind die Antwort. Wenn das so ist, warum sagt er dann: 'aber nicht im Großen Kommentar (Mahāaṭṭhakathā)'? Da das, was in der Mahāpaccarī und anderen Kommentaren gesagt wird, ebenfalls maßgeblich ist, gibt es hier keinen Widerspruch. Denn dies wurde gesagt, um das eigene Pflanzen, das in der Mahāaṭṭhakathā nicht erwähnt wird, als maßgeblich zu etablieren, indem die Methode des Vergleichens mit dem dort erwähnten Begießen mit Wasser aufgezeigt wird. Das Wort "maññeyyāsi" (du mögest meinen) ist mit den Worten "taṃ kathaṃ" (wie ist das) zu verbinden. Die Absicht dabei ist folgende: Obwohl das eigene Pflanzen in der Mahāaṭṭhakathā nicht erwähnt wird, ist das eigene Begießen mit zulässigem Wasser sehr wohl erwähnt; so wie es also erlaubt ist, zum Zweck eines Parks usw. zulässiges Wasser selbst zu gießen, warum sollte dann nicht ebenso das Binden zur Verehrung der Juwele zulässig sein? "Auch das widerspricht nicht" bedeutet: Was hier unter Ausschluss des Bindens usw. selbst zur Verehrung der Juwele über das eigene Pflanzen und Begießen zum Zweck eines Parks gesagt wurde, widerspricht aufgrund der Übereinstimmung mit dem kanonischen Text (Pāḷi) nicht dem Vorhergehenden und Nachfolgenden.

Taṃ kathaṃ na virujjhatīti āha ‘‘tatra hī’’tiādi. Tatrāti ropanasiñcanavisaye. Pupphādīhi kulasaṅgahappasaṅge ‘‘mālāvaccha’’nti visesitattā kulasaṅgahatthameva ropanaṃ adhippetanti viññāyatīti āha ‘‘mālāvacchanti vadanto’’tiādi. Etaṃ vuttanti ‘‘mālāvacchaṃ ropentipi ropāpentipi, siñcantipi siñcāpentipī’’ti etaṃ vuttaṃ. Aññatra panāti ārāmādiatthāya mālāvacchādīnaṃ ropane pana. Pariyāyoti sayaṃkaraṇakārāpanasaṅkhāto pariyāyo vohāro atthavisesoti attho atthi upalabbhati[Pg.300], kulasaṅgahatthattābhāvāti adhippāyo. Evamettha pariyāyasaddassa karaṇakārāpanavasena atthe gayhamāne ‘‘ganthentipi ganthāpentipī’’ti pāḷiyaṃ paṭikkhittaganthanaganthāpanaṃ ṭhapetvā yaṃ parato ‘‘evaṃ jāna, evaṃ kate sobheyyā’’tiādikappiyavacanehi ganthāpanaṃ vuttaṃ, tattha dosābhāvo samatthito hoti, ‘‘ganthehī’’ti āṇattiyā kārāpanasseva ganthāpananti adhippetattā. Tattha pariyāyaṃ idha ca pariyāyābhāvaṃ ñatvāti tattha ‘‘mālāvacchaṃ ropentī’’tiādīsu ‘‘mālāvaccha’’nti kulasaṅgahatthatāsūcanakassa visesanassa sabbhāvato karaṇakārāpanasaṅkhātapariyāyasabbhāvaṃ. Idha ‘‘ganthentī’’tiādīsu tathāvidhavisesavacanābhāvato tassa pariyāyassa abhāvañca ñatvā. Taṃ suvuttamevāti veditabbanti yojanā.

Auf die Frage, wie dies nicht widerspricht, sagte er: "tatra hi" und so weiter. "Dort" bezieht sich auf den Bereich des Pflanzens und Begießens. Da es sich um den Gunsterwerb bei Familien mittels Blumen und Ähnlichem handelt, wird durch die Spezifizierung als "Blumenstrauch" (mālāvaccha) deutlich, dass das Pflanzen ausschließlich zum Zweck des Gunsterwerbs bei Familien gemeint ist; daher sagte er: "mālāvacchanti vadanto" und so weiter. "Dies wurde gesagt" bezieht sich auf die Aussage: "Sie pflanzen Blumensträucher und lassen sie pflanzen, sie gießen sie und lassen sie gießen." "Andernorts jedoch" bezieht sich auf das Pflanzen von Blumensträuchern und Ähnlichem zum Zweck eines Parks und so weiter. "Umschreibung" (pariyāya) bedeutet die umschreibende Ausdrucksweise, die als "selbst tun oder tun lassen" bezeichnet wird, und diese besondere Bedeutung liegt vor, da kein Zweck des Gunsterwerbs bei Familien gegeben ist; das ist die Absicht. Wenn auf diese Weise die Bedeutung des Wortes "pariyāya" im Sinne von "selbst tun oder tun lassen" verstanden wird, so ist das im kanonischen Text (Pāḷi) durch "sie binden und lassen binden" untersagte Binden und Bindenlassen ausgenommen; und was später als Bindenlassen durch zulässige Worte wie 'Wisse dies, wenn es so gemacht wird, wird es schön sein' und so weiter beschrieben wird, erweist sich als fehlerfrei, da mit "Bindenlassen" nur das Veranlassen durch den Befehl 'Binde!' gemeint ist. "Indem man dort die Umschreibung und hier das Fehlen der Umschreibung erkennt" bedeutet: Man erkennt, dass dort in Sätzen wie "sie pflanzen Blumensträucher" eine Umschreibung im Sinne von "selbst tun oder tun lassen" vorliegt, weil das qualifizierende Wort "Blumenstrauch" auf den Zweck des Gunsterwerbs bei Familien hinweist; während hier in Sätzen wie "sie binden" diese Umschreibung fehlt, da ein solches qualifizierendes Wort nicht vorhanden ist. Die syntaktische Verknüpfung (yojanā) lautet: 'Indem man dies erkennt, ist zu verstehen, dass jene Aussage sehr wohl richtig formuliert ist.'

Sabbaṃ vuttanayeneva veditabbanti aṭṭhakathāsu āgatanayeneva ropanādi, ganthāpanādi ca sabbaṃ veditabbaṃ. Na hettha sandeho kātabboti nigameti.

„‚Alles ist in der bereits erklärten Weise zu verstehen‘ bedeutet: Alles, wie das Anpflanzen usw. und das Bindenlassen usw., ist genau nach der in den Kommentaren (Aṭṭhakathās) überlieferten Methode zu verstehen. Mit den Worten ‚Hierbei sollte kein Zweifel gehegt werden‘ schließt er ab.“

Haraṇādīsūti vatthupūjanatthāya haraṇādīsu. Kulitthiādīnaṃ atthāya haraṇatoti kulitthiādīnaṃ haraṇasseva visesetvā paṭikkhittattāti adhippāyo. Tenāha ‘‘haraṇādhikāre hī’’tiādi. Mañjarīti pupphagocchaṃ. Vaṭaṃsakoti kaṇṇassa upari piḷandhanatthaṃ katapupphavikati, so ca ‘‘vaṭaṃso’’ti vuccati. Kaṇṇikāti bahūnaṃ pupphānaṃ vā mālānaṃ vā ekato bandhitassa nāmaṃ, ‘‘kaṇṇābharaṇa’’ntipi vadanti. Hārasadisanti muttāhārasadisaṃ.

„‚Beim Bringen usw.‘ (haraṇādīsu) meint beim Bringen usw. zum Zwecke der Verehrung der [drei] Kostbarkeiten. ‚Wegen des Bringens zum Wohle von ehrbaren Frauen usw.‘ drückt die Absicht aus, dass speziell das Bringen [von Blumen] für ehrbare Frauen usw. untersagt ist. Deshalb sagt er: ‚Denn im Abschnitt über das Bringen...‘ usw. ‚Mañjarī‘ bedeutet Blütenbüschel. ‚Vaṭaṃsako‘ ist ein besonderer Blumenschmuck, der über dem Ohr getragen wird; dieser wird auch als ‚vaṭaṃso‘ bezeichnet. ‚Kaṇṇikā‘ ist die Bezeichnung für viele Blumen oder Kränze, die an einer Stelle zusammengebunden sind; man nennt dies auch ‚Ohrschmuck‘ (kaṇṇābharaṇa). ‚Wie eine Kette‘ (hārasadisa) bedeutet wie eine Perlenkette.“

Kappiyenāti kappiyaudakena. Tesaṃyeva dvinnanti kuladūsanaparibhogānaṃ dvinnaṃ. Dukkaṭanti kulasaṅgahatthāya sayaṃ siñcane, kappiyavohārena vā akappiyavohārena vā siñcāpane ca dukkaṭaṃ, paribhogatthāya pana sayaṃ siñcane, akappiyavohārena siñcāpane ca dukkaṭaṃ. Payogabahulatāyāti sayaṃ karaṇe, kāyapayogassa kārāpane ca vacīpayogassa ca bahuttena.

„‚Mit Erlaubtem‘ (kappiyena) bedeutet mit erlaubtem Wasser. ‚Eben dieser beiden‘ (tesaṃyeva dvinnanti) bezieht sich auf die beiden, nämlich die Bestechung von Familien (kuladūsana) und den persönlichen Gebrauch (paribhoga). ‚Ein Dukkaṭa-Vergehen‘ (dukkaṭaṃ) bedeutet: Wenn man selbst [Wasser auf Pflanzen] gießt, um Familien zu begünstigen, oder wenn man gießen lässt – sei es durch einen erlaubten oder einen unerlaubten Ausdruck –, liegt ein Dukkaṭa-Vergehen vor. Zum Zweck des persönlichen Gebrauchs wiederum liegt ein Dukkaṭa-Vergehen vor, wenn man selbst gießt oder wenn man unter Verwendung eines unerlaubten Ausdrucks gießen lässt. ‚Wegen der Vielzahl der Bemühungen‘ (payogabahulatāyāti) bezieht sich auf die Fülle der körperlichen Bemühungen beim Selbermachen und der verbalen Bemühungen beim Gießenlassen.“

Ganthena nibbattaṃ dāmaṃ ganthimaṃ. Eseva nayo sesesupi. Na vaṭṭatīti vatthupūjanatthāyapi na vaṭṭati, dukkaṭanti attho. Vaṭṭatīti vatthupūjanatthāya vaṭṭati, kulasaṅgahatthāya pana kappiyavohārena kārāpentassāpi dukkaṭameva.

„Ein Kranz, der durch Knüpfen hergestellt wurde, wird als geknüpft (ganthima) bezeichnet. Dieselbe Erklärung gilt auch für die übrigen [Kranzarten, wie geflochtene usw.]. ‚Es ist nicht zulässig‘ bedeutet, dass es selbst zum Zweck der Verehrung der [drei] Kostbarkeiten nicht zulässig ist; die Bedeutung ist, dass ein Dukkaṭa-Vergehen vorliegt. ‚Es ist zulässig‘ bedeutet, dass es zum Zweck der Verehrung der Objekte zulässig ist. Zum Zwecke der Begünstigung von Familien jedoch zieht es selbst für jemanden, der es unter Verwendung eines erlaubten Ausdrucks herstellen lässt, ein Dukkaṭa-Vergehen nach sich.“

Nīpapupphaṃ [Pg.301] nāma kadambapupphaṃ. Purimanayenevāti ‘‘bhikkhussa vā’’tiādinā vuttanayena.

„Eine ‚Nīpa-Blüte‘ ist eine Kadamba-Blüte. ‚Genauso wie nach der vorherigen Methode‘ (purimanayeneva) bezieht sich auf die erklärte Methode, beginnend mit den Worten ‚oder für einen Mönch...‘ usw.“

Kadalikkhandhamhītiādinā vuttaṃ sabbameva sandhāya ‘‘taṃ atioḷārikamevā’’ti vuttaṃ, sabbattha karaṇe, akappiyavacanena kārāpane ca dukkaṭamevāti attho. ‘‘Pupphavijjhanatthaṃ kaṇṭakaṃ bandhitumpi na vaṭṭatī’’ti imassa upalakkhaṇattā pupphadāmolambanādiatthāya rajjubandhanādipi na vaṭṭatīti keci vadanti, aññe pana ‘‘pupphavijjhanatthaṃ kaṇṭakanti visesitattā tadatthaṃ kaṇṭakameva bandhituṃ na vaṭṭati, tañca aṭṭhakathāpamāṇenā’’ti vadanti, vīmaṃsitvā gahetabbaṃ. Pupphapaṭicchakaṃ nāma daṇḍādīhi kataṃ pupphādhānaṃ, etampi nāgadantakampi sachiddakameva gahetabbaṃ. Asokapiṇḍiyāti asokasākhānaṃ, pupphānaṃ vā samūhe. Dhammarajju nāma cetiyādīni parikkhipitvā tesañca rajjuyā ca antarā pupphappavesanatthāya bandharajju. ‘‘Sithilavaṭṭitā vā rajjuvaṭṭiantare pupphappavesanatthāya evaṃ bandhā’’tipi vadanti.

„Mit Bezug auf all das, was beginnend mit den Worten ‚an einem Bananenstamm‘ usw. gesagt wurde, heißt es: ‚Das ist überaus grob (atioḷārika)‘. Die Bedeutung ist, dass in allen Fällen beim Selbermachen sowie beim Veranlassen durch eine unerlaubte Äußerung ein Dukkaṭa-Vergehen vorliegt. Da der Satz ‚Selbst das Festbinden eines Dorns zum Aufspießen von Blumen ist unzulässig‘ eine beispielhafte Erwähnung (upalakkhaṇa) ist, sagen einige [Lehrer], dass auch das Festbinden eines Seils usw. zum Aufhängen von Blumenkränzen usw. nicht zulässig ist. Andere wiederum sagen: Weil es speziell als ‚ein Dorn zum Aufspießen von Blumen‘ bezeichnet wurde, ist es nur unzulässig, eben einen Dorn für diesen Zweck festzubinden, und dies sollte gemäß der Autorität der Kommentare verstanden werden; dies sollte nach gründlicher Prüfung angenommen werden. Ein ‚Blumenfänger‘ (pupphapaṭicchaka) ist ein aus Stäben oder Ähnlichem gefertigtes Blumenbehältnis; sowohl dieses als auch ein Wandhaken (nāgadantaka) dürfen nur genommen werden, wenn sie Löcher aufweisen. ‚In einem Asoka-Bündel‘ (asokapiṇḍiyā) bezieht sich auf eine Ansammlung von Asoka-Zweigen oder -Blüten. Ein ‚Dharma-Seil‘ (dhammarajju) ist ein Seil, das um einen Schrein (Cetiya) usw. gewickelt wird, um Blumen in den Zwischenraum zwischen ihnen und dem Seil einzuführen. Einige sagen auch: ‚Oder es ist ein locker gedrehtes Seil, das so gebunden ist, um Blumen in die Zwischenräume der Seildrehungen einzufügen.‘“

Matthakadāmanti dhammāsanādimatthakalambakadāmaṃ. Tesaṃyevāti uppalādīnaṃ eva. Vākena vā daṇḍakena vāti pupphanāḷaṃ phāletvā pupphena ekābaddhaṃ ṭhitavākena, daṇḍakena ca ekabandhaneneva, etena pupphaṃ bījagāme saṅgahaṃ na gacchati pañcasu bījesu appaviṭṭhattā paṇṇaṃ viya, tasmā kappiyaṃ akārāpetvāpi kopane doso natthi. Yañca chinnassāpi makuḷassa vikasanaṃ, tampi atitaruṇassa abhāvā vuḍḍhilakkhaṇaṃ na hoti, pariṇatassa pana makuḷassa pattānaṃ sinehe pariyādānaṃ gate visuṃbhāvo eva vikāso, teneva chinnamakuḷavikāso acchinnamakuḷavikāsato parihīno, milātayutto vā dissati. Yañca milātassa udakasaññoge amilānatāpajjanaṃ, tampi tambulapaṇṇādīsu samānanti vuḍḍhilakkhaṇaṃ na hoti, pāḷiaṭṭhakathādīsu ca na katthaci pupphānaṃ kappiyakaraṇaṃ āgataṃ, tasmā pupphaṃ sabbathā abījamevāti viññāyati, vīmaṃsitvā gahetabbaṃ. ‘‘Pasibbake viyā’’ti vuttattā pupphapasibbake vā pasibbakasadisabandhe vā yattha katthaci cīvare vā pakkhipituṃ vaṭṭatīti siddhaṃ. Bandhituṃ na vaṭṭatīti rajjuādīhi bandhanaṃ sandhāya vuttaṃ, pupphasseva pana acchinnadaṇḍavākehi bandhituṃ vaṭṭati eva.

„‚Kranz für die Spitze‘ (matthakadāma) bedeutet ein herabhängender Kranz über einem Predigtstuhl (dhammāsana) usw. ‚Eben dieser‘ (tesaṃyeva) bedeutet eben von Lotusblüten usw. ‚Mit Bast oder einem Stiel‘ (vākena vā daṇḍakena vā) bedeutet, dass man den Blütenstiel spaltet und die mit der Blüte verbundene Bastfaser oder den Stiel als einzige Verbindung nutzt; dadurch wird die Blüte nicht unter das Samengut (bījagāma) gerechnet, da sie – ähnlich wie ein Blatt – nicht zu den fünf Samenarten gehört. Daher liegt beim Zerstören kein Vergehen vor, selbst wenn man sie zuvor nicht als zulässig (kappiya) erklären lässt. Auch das Erblühen einer bereits abgepflückten Knospe stellt kein Wachstumsmerkmal (vuḍḍhilakkhaṇa) dar, da dies bei einer ganz jungen Knospe nicht geschieht; vielmehr ist das Erblühen einer reifen Knospe lediglich das Sich-Entfalten der Blütenblätter, wenn deren Feuchtigkeit schwindet. Aus eben diesem Grund erscheint das Erblühen einer abgepflückten Knospe im Vergleich zu einer nicht abgepflückten Knospe unvollständig oder welk. Und dass eine verwelkte Blüte bei Kontakt mit Wasser wieder frisch wird, ist ebenso wie bei Betelblättern usw., weshalb dies kein Merkmal von Wachstum ist. Auch wird in den kanonischen Texten und Kommentaren nirgends das Zulässigmachen (kappiyakaraṇa) für Blüten überliefert. Daher wird verstanden, dass eine Blüte in jeder Hinsicht kein Samen (abīja) ist; dies sollte nach gründlicher Prüfung angenommen werden. Da gesagt wurde ‚wie in einer Tasche‘ (pasibbake viya), ist erwiesen, dass es zulässig ist, sie in eine Blumentasche, in ein taschenartiges Bündel oder an irgendeine Stelle in einer Robe zu legen. Der Satz ‚Es ist unzulässig, sie festzubinden‘ bezieht sich auf das Binden mit Seilen usw. Es ist jedoch durchaus zulässig, sie mit den ungeschnittenen Stielen und Fasern der Blüte selbst festzubinden.“

Pupphapaṭe [Pg.302] ca daṭṭhabbanti pupphapaṭaṃ karontassa dīghato pupphadāmassa haraṇapaccāharaṇavasena pūraṇaṃ sandhāya vuttaṃ, tiriyato haraṇaṃ pana vāyimaṃ nāma hoti, na pūrimaṃ. ‘‘Purimaṭṭhānaṃ atikkāmetī’’ti sāmaññato vuttattā purimaṃ pupphakoṭiṃ phusāpetvā vā aphusāpetvā vā parikkhipanavasena pana atikkamantassa āpattiyeva. Bandhituṃ vaṭṭatīti puppharahitāya suttavākakoṭiyā bandhituṃ vaṭṭati. ‘‘Ekavāraṃ haritvā vā parikkhipitvā vā’’ti idaṃ pubbe vuttacetiyādiparikkhepaṃ, pupphapaṭakaraṇañca sandhāya vuttaṃ.

„‚Dies ist auch bezüglich eines Blumentuchs zu verstehen‘ (pupphapaṭe ca daṭṭhabbaṃ) bezieht sich auf das Füllen in der Länge durch das Hin- und Herführen des Blumenkranzes bei der Herstellung eines Blumentuchs. Das Führen in der Quere hingegen wird als ‚gewebter [Kranz]‘ (vāyima) bezeichnet, nicht als ‚gefüllter [Kranz]‘ (pūrima). Da allgemein gesagt wurde: ‚Er überschreitet die vorherige Stelle‘, zieht das Überschreiten der vorherigen Blumenspitze durch Umwickeln – ob man sie nun berühren lässt oder nicht – stets ein Vergehen nach sich. ‚Es ist zulässig, sie festzubinden‘ bedeutet, dass es zulässig ist, sie am blütenfreien Ende des Fadens oder Basts festzubinden. Die Worte ‚nachdem man es einmal herumgeführt oder umwickelt hat‘ beziehen sich auf das zuvor erwähnte Umwickeln eines Cetiyas usw. sowie auf das Herstellen eines Blumentuchs.“

Parehi pūritanti dīghato pasāritaṃ. Vāyitunti tiriyato harituṃ, taṃ pana ekavārampi na labbhati. Pupphāni ṭhapentenāti aganthitapupphāni aññamaññaṃ phusāpetvāpi ṭhapentena. Ghaṭikadāmaolambakoti heṭṭhābhāge ghaṭikākārayutto, dārughaṭikākāro vā olambako. Suttamayaṃ geṇḍukaṃ nāma. Sabbatthāti ganthimādīsu sabbattha.

„‚Von anderen gefüllt‘ bedeutet in der Länge ausgebreitet. ‚Zu weben‘ bedeutet in der Quere zu führen; dies jedoch ist nicht einmal ein einziges Mal gestattet. ‚Für jemanden, der Blumen hinlegt‘ bezieht sich auf jemanden, der ungeknüpfte Blumen so hinlegt, dass sie einander berühren. Ein ‚Ghaṭika-Kranz-Anhänger‘ (ghaṭikadāmaolambaka) ist ein hängender Schmuck, der im unteren Teil die Form eines kleinen Topfes hat, oder ein hölzerner topfförmiger Anhänger. Ein ‚Geṇḍuka‘ (Spielball) besteht aus Fäden. ‚In allen Fällen‘ (sabbattha) bedeutet in allen Fällen von geknüpften [Kränzen] usw.“

Recakanti abhinayaṃ, ‘‘evaṃ naccāhī’’ti naṭanākāradassananti attho, ‘‘cakkaṃ viya attānaṃ bhamāpana’’ntipi keci. Ākāseyeva kīḷantīti ‘‘ayaṃ sārī asukapadaṃ mayā nītā’’ti evaṃ mukheneva ubhopi vadantā kīḷanti. Jūtaphalaketi jūtamaṇḍale. Pāsakakīḷāyāti dvinnaṃ tivaṅgulappamāṇānaṃ dārudantādimayānaṃ pāsakānaṃ catūsu passesu ekakādivasena bindūni katvā phalake khipitvā uparibhāge diṭṭhabindūnaṃ vasena sāriyo apanetvā kīḷanakajūtakīḷāya.

„‚Recaka‘ bedeutet darstellendes Spiel (abhinaya); die Bedeutung ist das Vorführen von Tanzbewegungen, während man sagt: ‚Tanze so!‘ Einige sagen auch: ‚Sich selbst wie ein Rad im Kreis drehen‘. ‚Sie spielen bloß in der Luft‘ (ākāseyeva kīḷanti) bedeutet, dass beide Parteien spielen, indem sie rein mündlich sagen: ‚Ich habe diese Spielfigur auf jenes Feld gezogen‘. ‚Auf dem Spielbrett‘ (jūtaphalake) bedeutet auf dem Würfelfeld. ‚Beim Würfelspiel‘ (pāsakakīḷāyā) bezieht sich auf das Würfelspiel, bei dem man zwei Würfel von der Länge dreier Fingerbreiten, die aus Holz, Elfenbein usw. gefertigt und auf ihren vier Seiten mit Punkten von eins an aufwärts versehen sind, auf das Spielbrett wirft und die Spielfiguren entsprechend den oben sichtbaren Punkten fortbewegt.“

Mañjaṭṭhi nāma mañjaṭṭharukkhasārakasāvaṃ. Salākahatthanti nāḷikerahīrādīnaṃ kalāpassetaṃ nāmaṃ. Pāḷiyaṃ tharusminti khagge. Usseḷentīti mukhena usseḷanasaddaṃ pamuñcanti, mahantaṃ abyattasaddaṃ pavattentīti attho. Apphoṭentīti dviguṇitavāmahatthe dakkhiṇahatthena tāḷetvā saddaṃ karonti. Mukhaḍiṇḍimanti mukhabherī.

„Mañjaṭṭhi“ bezeichnet den herben Saft, der das Kernholz des Mañjaṭṭha-Baumes ist. „Salākahattha“ ist der Name für ein Bündel von Kokosstreifen und Ähnlichem. In der Pali-Passage bezieht sich „tharusmiṃ“ auf das Schwert. „Usseḷenti“ bedeutet, dass sie mit dem Mund ein pfeifendes Geräusch ausstoßen; der Sinn ist, dass sie einen lauten, unartikulierten Laut erzeugen. „Apphoṭenti“ bedeutet, dass sie mit der rechten Hand auf den angewinkelten linken Arm schlagen und so ein Geräusch erzeugen. „Mukhaḍiṇḍima“ bedeutet das Trommeln mit dem Mund.

432. Tesanti samāse guṇībhūtāni pabbānipi parāmasati. Bondoti lolo, mandadhātukoti attho. Bhakuṭiṃ katvāti bhamukabhedaṃ katvā. Nelāti niddosā.

432. Mit dem Wort „tesaṃ“ bezieht es sich im Kompositum auch auf die untergeordneten Glieder. „Bondo“ bedeutet unruhig und von schwacher Natur; dies ist die Bedeutung. „Bhakuṭiṃ katvā“ bedeutet, dass man die Augenbrauen verzieht. „Nelā“ bedeutet fehlerfrei.

433. Pāḷiyaṃ [Pg.303] ‘‘sāriputtā’’ti idaṃ ekasesanayena sāriputtamoggallānānaṃ ubhinnaṃ ālapanaṃ, teneva bahuvacananiddeso kato.

433. In der Pali-Passage ist das Wort „Sāriputtā“ nach der Methode des Ekasesa eine Anrede für beide, nämlich Sāriputta und Moggallāna; aus eben diesem Grund wurde der Plural verwendet.

435. Aṭṭhārasa vattānīti ‘‘na upasampādetabba’’ntiādīni ‘‘na bhikkhūhi sampayojetabba’’nti pariyosānāni kammakkhandhake (cūḷava. 7) āgatāni aṭṭhārasa vattāni. Na pannalomāti na patitamānalomā, ananukūlavattinoti attho.

435. „Achtzehn Pflichten“ bezeichnet die im Kammakkhandhaka überlieferten achtzehn Pflichten, beginnend mit „er soll nicht ordiniert werden“ und endend mit „es darf nicht mit den Mönchen vergesellschaftet werden“. „Na pannalomā“ bedeutet, dass sie ihre Haare nicht gesenkt haben, was bedeutet, dass sie sich nicht fügsam verhalten.

437. Parasantakaṃ deti dukkaṭamevāti vissāsagāhena dānaṃ sandhāya vuttaṃ. Thullaccayanti ettha bhaṇḍadeyyampi hoti eva.

437. „Wenn er gibt, was einem anderen gehört, begeht er nur ein Dukkaṭa-Vergehen“ wurde in Bezug auf ein Geben aus Vertrautheit gesagt. Bei „Thullaccaya“ tritt dies in der Tat ein, wenn fremdes Eigentum weggegeben werden muss.

Tañca kho vatthupūjanatthāyāti mātāpitūnampi pupphaṃ dentena vatthupūjanatthāyeva dātabbanti dasseti. Maṇḍanatthāya pana sivaliṅgādipūjanatthāyāti ettakameva vuttattā ‘‘imaṃ vikkiṇitvā jīvissantī’’ti mātāpitūnaṃ dātuṃ vaṭṭati, sesañātīnaṃ pana tāvakālikameva dātuṃ vaṭṭati. Ñātisāmaṇerehevāti tesaṃ gihikammaparimocanatthaṃ vuttaṃ. Itareti aññātakā, tehipi sāmaṇerehi ācariyupajjhāyānaṃ vattasīsena haritabbaṃ. Cūḷakanti upaḍḍhabhāgatopi upaḍḍhaṃ.

Der Ausdruck „und das wahrlich zum Zweck der Verehrung des heiligen Objekts“ zeigt, dass selbst wenn ein Mönch seinen Eltern eine Blume gibt, diese nur zum Zweck der Verehrung der Drei Juwelen gegeben werden darf. Da nur gesagt wurde: „Jedoch zum Zwecke des Schmucks oder zur Verehrung des Shiva-Lingam und Ähnlichem“, ist es zulässig, sie den Eltern mit dem Gedanken zu geben: „Sie werden dies verkaufen und davon leben.“ Für die übrigen Verwandten ist es jedoch zulässig, sie nur zur vorübergehenden Nutzung zu geben. Die Formulierung „nur durch verwandte Novizen“ wurde gesagt, um sie von weltlichen Verpflichtungen zu befreien. „Die anderen“ bedeutet nicht verwandte Novizen; auch diese Novizen müssen sie im Rahmen ihrer Pflichten gegenüber ihren Lehrern und Präzeptoren überbringen. „Cūḷaka“ bedeutet die Hälfte einer Hälfte.

Sāmaṇerā…pe… ṭhapentīti arakkhitāgopitaṃ sandhāya vuttaṃ. Tattha tatthāti magge vā cetiyaṅgaṇe vā. ‘‘Sāmaṇerehi dāpetuṃ na labhantī’’ti idaṃ sāmaṇerehi gihīnaṃ kammaṃ kāritaṃ viya hotīti vuttaṃ, na pana pupphadānaṃ hotīti sāmaṇerānampi na vaṭṭanato. Vuttañca ‘‘sayamevā’’tiādi. ‘‘Avisesena vutta’’nti iminā sabbesampi na vaṭṭatīti dasseti.

Die Passage „Novizen... legen ab“ wurde in Bezug auf unbewachte und ungeschützte Blumen gesagt. „Hier und da“ bedeutet entweder auf dem Weg oder auf dem Cetiya-Hof. Die Aussage „Sie dürfen nicht durch Novizen geben lassen“ wurde gesagt, weil dies so wäre, als ließe man Novizen Arbeiten für Laien verrichten; es bedeutet jedoch nicht, dass das Schenken von Blumen zulässig ist, da es auch für Novizen unzulässig ist. Und es wurde gesagt: „Er selbst...“ usw. Durch den Ausdruck „ohne Unterscheidung gesagt“ zeigt es, dass es für niemanden zulässig ist.

Khīṇaparibbayānanti āgantuke sandhāya vuttaṃ. Paricchinnesupi rukkhesu ‘‘idha phalāni sundarānī’’tiādiṃ vadantena kulasaṅgaho kato nāma hotīti āha ‘‘evaṃ pana na vattabba’’nti.

„Für diejenigen, deren Reisemittel erschöpft sind“ wurde in Bezug auf ankommende Gäste gesagt. Selbst bei abgegrenzten Bäumen begeht ein Mönch, der sagt: „Hier sind die Früchte gut“ usw., eine ungebührliche Gefälligkeit gegenüber Laienfamilien; daher heißt es: „So aber sollte man nicht sprechen.“

Rukkhacchallīti rukkhattaco. Abhājanīyattā garubhaṇḍaṃ vuttaṃ. Vuttanayenāti paṇṇadānampi pupphaphalādīsu vuttanayena kulasaṅgaho hotīti dasseti.

„Rukkhacchalli“ bedeutet Baumrinde. Da sie nicht aufgeteilt werden darf, wird sie als schwerer Besitz bezeichnet. Mit „in der bereits beschriebenen Weise“ zeigt es, dass auch das Geben von Blättern eine ungebührliche Gefälligkeit gegenüber Laienfamilien darstellt, ganz in der Weise, wie es für Blumen, Früchte usw. dargelegt wurde.

Pubbe vuttappakāranti mama vacanena bhagavato pāde vandathātiādinā vuttappakārasikkhāpade paṭhamaṃ vuttaṃ. ‘‘Pakkamatāyasmā’’ti idaṃ pabbājanīyakammavasena [Pg.304] vuttaṃ. Puna ‘‘pakkamatāyasmā’’ti idampi pabbājanīyakammakatassa vattavasena vuttaṃ. Ettha ca assajipunabbasukehi ācariyesu anekavidhesu anācāresu paññapetabbā āpattiyo sikkhāpadantaresu paññattā evāti tā idha apaññapetvā kuladūsakānaṃ pabbājanīyakammavasena niggahaṃ kātuṃ tattheva sammā avattitvā kārakasaṅghaṃ chandagāmitādīhi pāpentānaṃ samanubhāsanāya saṅghādisesaṃ āropitañca idaṃ sikkhāpadaṃ paññattanti veditabbaṃ. Paṭhamasaṅghabhedasadisānevāti ettha aṅgesupi yathā tattha parakkamanaṃ, evamidha chandādīhi pāpanaṃ daṭṭhabbaṃ. Sesaṃ tādisamevāti.

„In der zuvor beschriebenen Weise“ wurde zuerst in der Trainingsregel über das Verhalten, wie „Verehrt in meinem Namen die Füße des Erhabenen“ usw., gesagt. Die Formulierung „Der Ehrwürdige möge weggehen“ wurde im Sinne des Vertreibungsaktes gesagt. Die erneute Formulierung „Der Ehrwürdige möge weggehen“ wurde im Sinne der Pflichten eines Mönchs gesagt, gegen den der Vertreibungsakt vollzogen wurde. Und hierbei sind die Vergehen, die bezüglich der vielfältigen Fehlverhalten, welche von Assaji und Punabbasuka praktiziert wurden, festzulegen wären, bereits in anderen Trainingsregeln erlassen worden. Es ist daher zu wissen, dass diese Trainingsregel erlassen wurde, ohne jene Vergehen hier erneut festzulegen, um vielmehr jene Mönche, die Familien verderben, durch den Vertreibungsakt zu disziplinieren, und um jenen ein Saṅghādisesa-Vergehen aufzuerlegen, die sich darin nicht ordnungsgemäß verhalten und nach formeller Ermahnung die handelnde Sangha der Parteilichkeit usw. beschuldigen. Bezüglich des Ausdrucks „ganz ähnlich wie die erste Spaltung der Sangha“ ist hierbei hinsichtlich der Faktoren zu verstehen: So wie dort das aktive Streben der entscheidende Faktor ist, so ist hier das Beschuldigen der Sangha wegen Parteilichkeit usw. zu betrachten. Die übrigen Faktoren sind genau dieselben wie jene.

Kuladūsakasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Trainingsregel über das Verderben von Familien ist abgeschlossen.

Nigamanavaṇṇanā

Die Erklärung des Schlussworts.

442. Itare pana yāvatatiyakāti veditabbāti sambandho. Yo hi jaro ekasmiṃ divase āgantvāpi gato anantaresu dvīsu divasesu anuppajjitvā tatiye divase uppajjati, so tatiyako. Yo pana tatiyepi anuppajjitvā catutthe eva divase uppajjati, so catutthako cāti vuccati. Taṃ sandhāyāha ‘‘yathā tatiye’’tiādi. ‘‘Akāmena avasenā’’ti iminā appaṭikammakaraṇaṃ nāma yasmā alajjilakkhaṇaṃ, saggamokkhāvaraṇañca, tasmā āpanno puggalo ‘‘pacchā parivasissāmī’’ti vikkhipituṃ na labhati, saṅghena ca anicchantasseva parivāso dātabboti dasseti. Pāḷiyaṃ ciṇṇamānatto bhikkhu…pe… abbhetabboti ettha yo bhikkhu ciṇṇamānatto, so bhikkhu abbhetabboti evaṃ bhikkhusaddadvayassa yojanā veditabbā. Te ca bhikkhū gārayhāti ūnabhāvaṃ ñatvā abbhenti, dukkaṭāpajjanena garahitabbā. Sāmīcīti vattaṃ.

442. Der grammatikalische Zusammenhang lautet: „Die anderen jedoch sind als solche zu verstehen, die bis zum dritten Mal abzumahnen sind.“ Wer nämlich an einem Tag kommt und wieder geht, an den folgenden zwei Tagen nicht erscheint, aber am dritten Tag wiederkommt, der wird als „der am dritten Tag Erscheinende“ bezeichnet. Wer hingegen auch am dritten Tag nicht erscheint, sondern erst am vierten Tag kommt, der wird als „der am vierten Tag Erscheinende“ bezeichnet. In Bezug darauf sagte er: „Wie am dritten...“ usw. Durch den Ausdruck „unfreiwillig, wider Willen“ zeigt es: Da das Nicht-Wiedergutmachen eines Vergehens ein Merkmal von Schamlosigkeit ist und ein Hindernis für den Himmel und die Befreiung darstellt, darf die betroffene Person die Sühne nicht mit den Worten „Ich werde die Bewährungsfrist später ableisten“ aufschieben, und die Sangha muss die Bewährungsfrist selbst einem unwilligen Mönch auferlegen. In der Pali-Passage „Ein Mönch, der die Bußübung vollzogen hat... soll rehabilitiert werden“ ist die Verknüpfung der beiden Vorkommen des Wortes „Mönch“ so zu verstehen: „Welcher Mönch die Bußübung vollzogen hat, dieser Mönch soll rehabilitiert werden.“ „Und jene Mönche sind tadelnswert“ bedeutet, dass sie die Rehabilitation vollziehen, obwohl sie wissen, dass die Anzahl der Mönche unvollständig ist; sie sind tadelnswert, weil sie dadurch ein Dukkaṭa-Vergehen begehen. „Sāmīcī“ bezeichnet das angemessene Verhalten.

Iti samantapāsādikāya vinayaṭṭhakathāya vimativinodaniyaṃ

So steht es in der Vimativinodanī, dem Kommentar zur Vinaya-Erklärung namens Samantapāsādikā.

Terasakavaṇṇanānayo niṭṭhito.

Die Methode der Erklärung der dreizehn Saṅghādisesa-Vergehen ist abgeschlossen.

3. Aniyatakaṇḍo

3. Das Kapitel über die unbestimmten Vergehen.

1. Paṭhamaaniyatasikkhāpadavaṇṇanā

1. Die Erklärung der ersten unbestimmten Trainingsregel.

443. Puttasaddena [Pg.305] sāmaññaniddesato, ekasesanayena vā puttīpi gahitāti āha ‘‘bahū dhītaro cā’’ti. Tadanantaranti bhikkhūnaṃ bhojanānantaraṃ.

443. Mit dem Wort „Sohn“ ist, sei es als allgemeine Bezeichnung oder nach der Methode des Ekasesa, auch die Tochter mitgemeint; deshalb sagte er: „und viele Töchter“. „Danach“ bedeutet unmittelbar nach dem Mahl der Mönche.

444-5. Taṃ kammanti taṃ methunādiajjhācārakammaṃ. Pāḷiyaṃ ‘‘sotassa raho’’ti idaṃ atthuddhāravasena vuttaṃ, upari sikkhāpade ‘‘na heva kho pana paṭicchanna’’ntiādinā (pārā. 454) etassa sikkhāpadassa visayaṃ paṭikkhipitvā ‘‘alañca kho hoti mātugāmaṃ duṭṭhullāhi vācāhi obhāsitu’’nti visayantarabhūtasotarahassa visuṃ vakkhamānattā, idha pana cakkhurahova adhippeto ‘‘paṭicchanne āsane’’tiādivacanato, ‘‘sakkā hoti methunaṃ dhammaṃ paṭisevitu’’nti vuttattā ca. Tenāha ‘‘kiñcāpī’’tiādi. Paricchedoti rahonisajjāpattiyā vavatthānaṃ.

444-5. „Jene Handlung“ bezeichnet jene Handlung des sexuellen Fehlverhaltens wie den Geschlechtsverkehr usw. In der Pali-Passage wurde der Ausdruck „verborgen vor dem Gehör“ im Sinne einer Bedeüterungsanalyse gesagt. Warum? Weil in der darauffolgenden Trainingsregel mit den Worten „Es ist zwar kein verdeckter [Sitz]“ usw. der Bereich dieser ersten unbestimmten Trainingsregel ausgeschlossen wird und mit den Worten „es ist jedoch geeignet, eine Frau mit unanständigen Worten anzusprechen“ das „verborgen vor dem Gehör“ gesondert als ein anderer Bereich dargelegt wird. Hier hingegen ist nur „verborgen vor den Augen“ gemeint. Warum? Wegen der Formulierung „auf einem verdeckten Sitz“ usw. und weil gesagt wurde: „es ist möglich, den Geschlechtsverkehr auszuüben“. Deshalb sagte er: „Obwohl...“ usw. „Grenzbestimmung“ bezeichnet die Abgrenzung des Vergehens des heimlichen Sitzens.

Idāni cakkhuraheneva āpattiṃ paricchinditvā dassento ‘‘sacepi hī’’tiādimāha. ‘‘Pihitakavāṭassā’’ti iminā paṭicchannabhāvato cakkhussa rahova adhippeto, na sotassa rahoti dasseti. Tenāha ‘‘apihitakavāṭassa…pe… anāpatti’’nti. Na hi kavāṭapidahanena sotassa raho vigacchati, cakkhussa raho eva pana vigacchati. ‘‘Antodvādasahatthepī’’ti idaṃ dutiyasikkhāpade āgatasotassa rahena āpajjitabbaduṭṭhullavācāpattiyā sabbathā anāpattibhāvaṃ dassetuṃ vuttaṃ. Dvādasahatthato bahi nisinno hi tattha sotassa rahasabbhāvato duṭṭhullavācāpattiyā anāpattiṃ na karoti, tathā ca ‘‘anāpattiṃ na karotī’’ti sāmaññato na vattabbaṃ siyā, ‘‘methunakāyasaṃsaggāpattīhi anāpattiṃ karotī’’ti visesetvā vattabbaṃ bhaveyya. Tasmā tathā taṃ avatvā sabbathā anāpattiṃ dassetumeva ‘‘dvādasahatthe’’ti vuttanti gahetabbaṃ. Yadi hi cakkhusseva rahabhāvaṃ sandhāya vadeyya, ‘‘antodvādasahatthe’’ti na vadeyya appaṭicchanne tato dūre nisinnepi cakkhussa rahāsambhavato[Pg.306]. Yasmā nisīditvā niddāyanto kapimiddhapareto kiñci kālaṃ cakkhūni ummīleti, kiñci kālaṃ nimmīleti. Tasmā ‘‘niddāyantopi anāpattiṃ karotī’’ti vuttaṃ.

Nun sagt er „sacepi hī“ usw., um das Vergehen allein durch die Abgeschiedenheit des Auges abzugrenzen und aufzuzeigen. Mit dem Ausdruck „pihitakavāṭassā“ (bei geschlossener Tür) zeigt er, dass wegen des Verdecktseins hier nur die Abgeschiedenheit des Auges gemeint ist, nicht die Abgeschiedenheit des Ohres. Daher sagt er: „apihitakavāṭassa…pe… anāpatti“ (bei unverschlossener Tür… kein Vergehen). Denn durch das Verschließen der Tür wird die Abgeschiedenheit des Ohres nicht aufgehoben, wohl aber wird die Abgeschiedenheit des Auges aufgehoben. Die Worte „antodvādasahatthepī“ (auch innerhalb von zwölf Ellen) wurden gesagt, um die völlige Straffreiheit bezüglich des in der zweiten Trainingsregel erwähnten Vergehens der groben Rede aufzuzeigen, das durch die Abgeschiedenheit des Ohres begangen wird. Denn wer außerhalb von zwölf Ellen sitzt, ist dort wegen des Vorhandenseins der Abgeschiedenheit des Ohres bezüglich des Vergehens der groben Rede nicht straffrei. Wenn man die Bedeutung so auffasst, sollte man nicht allgemein sagen „er ist nicht straffrei“, sondern man müsste es spezifizieren: „er ist bezüglich der Vergehen des Geschlechtsverkehrs und des Körperkontakts straffrei“. Um daher, ohne jenes so auszudrücken, die völlige Straffreiheit aufzuzeigen, wurde gesagt: „innerhalb von zwölf Ellen“ – so ist es aufzufassen. Denn wenn man sich nur auf den Zustand der Abgeschiedenheit des Auges beziehen würde, würde man nicht sagen „innerhalb von zwölf Ellen“, da an einem unverdeckten Ort, selbst wenn man weit entfernt davon sitzt, keine Abgeschiedenheit des Auges vorliegt. Weil ein sitzender und schlummernder Mensch, der von Schläfrigkeit überwältigt ist, die Augen für kurze Zeit öffnet und für kurze Zeit schließt, wurde gesagt: „Selbst wenn er schläft, liegt kein Vergehen vor.“

Paṭiladdhasotāpattiphalāti antimaparicchedato vuttaṃ. Nisajjaṃ paṭijānamānoti methunakāyasaṃsaggādivasena raho nisajjaṃ paṭijānamānoti attho. Tenāha ‘‘pārājikena vā’’tiādi. Na appaṭijānamānoti alajjīpi appaṭijānamāno āpattiyā na kāretabbova. So hi yāva dosaṃ na paṭijānāti, tāva ‘‘neva suddho, nāsuddho’’ti vā vattabbo, vattānusandhinā pana kāretabbo. Vuttañhetaṃ –

Mit den Worten „paṭiladdhasotāpattiphalā“ (die die Frucht des Stromeintritts erlangt hat) wird die unterste Grenze ausgedrückt. „nisajjaṃ paṭijānamāno“ (das Sitzen eingestehend) bedeutet: das Sitzen an einem abgeschiedenen Ort unter dem Einfluss von Geschlechtsverkehr, Körperkontakt usw. eingestehend. Deshalb sagte er „pārājikena vā“ (oder durch ein Pārājika) usw. „na appaṭijānamāno“ (nicht ohne Einständnis) bedeutet: Selbst ein Schamloser (alajjī) darf, wenn er es nicht eingesteht, nicht wegen des Vergehens verurteilt werden. Denn solange er das Vergehen nicht eingesteht, darf er weder als „rein“ noch als „unrein“ bezeichnet werden; er soll jedoch gemäß dem dargelegten Zusammenhang zur Verantwortung gezogen werden. Denn dies wurde gesagt:

‘‘Paṭiññā lajjīsu katā, alajjīsu evaṃ na vijjati;

Bahumpi alajjī bhāseyya, vattānusandhitena kāraye’’ti. (pari. 359);

„Das Geständnis wird bei Gewissenhaften eingeholt, bei Schamlosen gibt es dies so nicht; selbst wenn der Schamlose viel redet, soll man ihn gemäß dem dargelegten Zusammenhang zur Verantwortung gezogen werden.“

Nisajjādīsu…pe… paṭijānamānova tena so bhikkhu kāretabboti ettha paṭijānamānoti pāḷiyaṃ anāgatampi adhikārato āgatamevāti katvā vuttaṃ.

In der Passage „nisajjādīsu…pe… paṭijānamāno…“ (bezüglich des Sitzens usw. [eingestehend, soll jener Mönch zur Verantwortung gezogen werden]) wurde das Wort „paṭijānamāno“ (eingestehend), obwohl es im Pāḷi-Urtext nicht direkt vorkommt, in der Annahme formuliert, dass es durch den Kontext als mitgegeben zu betrachten ist.

Vadāpethāti tassa iddhiyā vigatāsaṅkopi taṃ ovadanto āha, anupaparikkhitvā adese nisinnā ‘‘mātugāmena saddhiṃ ekāsane thero raho nisinno’’ti evaṃ mādisehipi tumhe tumhākaṃ avaṇṇaṃ vadāpetha kathāpayittha, mā puna evaṃ karitthāti adhippāyo. Evamakāsinti nigūhitabbampi imaṃ visesādhigamaṃ pakāsento taṃ saddhāpetumeva evamakāsinti attho. Rakkheyyāsimanti imaṃ uttarimanussadhammaṃ aññesaṃ mā pakāsayi.

„vadāpetha“ (ihr lasst reden/beschuldigen) wurde von ihm [dem Laien], der den Älteren ermahnte, gesagt, obwohl er durch dessen übernatürliche Kraft frei von Zweifel war. Die Absicht ist: „Weil ihr euch ohne vorherige Prüfung an einem ungeeigneten Ort niedergelassen habt, habt ihr bewirkt, dass selbst Menschen wie ich euren Tadel aussprechen: ‚Der Ältere sitzt im Geheimen mit einer Frau auf einem einzigen Sitz‘; tut dies nicht wieder.“ „evamakāsiṃ“ (ich habe so gehandelt) bedeutet: Um dich zu überzeugen, offenbarte er diese außergewöhnliche Errungenschaft, die eigentlich geheim gehalten werden sollte, und handelte so. „rakkheyyāsiman“ (bewahre mir dies) bedeutet: Offenbare diesen Zustand übermenschlicher Qualitäten (uttarimanussadhamma) nicht anderen gegenüber.

451. Nisajjāya pācittiyanti rahonisajjassāde vattamāne pācittiyaṃ. Sace pana so rahonisajjassādaṃ paṭivinodetvā kammaṭṭhānamanasikārādinā aññavihito, niddūpagato vā anāpatti eva. Tenāha ‘‘assāde uppanne’’ti. ‘‘Nisinnāya itthiyā’’ti iminā nisīdanakkhaṇe assādābhāvaṃ dasseti. Yadi hi nisīdanakkhaṇe assādo uppajjeyya, tena uṭṭhātabbaṃ. Itarathā āpatti eva itthiyā uṭṭhāyuṭṭhāya punappunaṃ nisīdane viya, tatthāpi bhikkhussa [Pg.307] uṭṭhahato anāpatti, tena rahonisajjāpatti akiriyasamuṭṭhānāpi hotīti vadanti. Idaṃ pana aniyatasikkhāpadaṃ, anantarañcāti dvepi visuṃ āpattipaññāpanavasena paññattāni na honti rahonisajjādīsu āpattiyā sikkhāpadantaresu paññattattā. Pārājikādiāpattīhi pana kenaci coditassa anuvijjakehi vinicchayakāraṇanayadassanatthaṃ evaṃ vatthuvasena dvidhā vibhajitvā paññattāni, imāneva ca yasmā bhikkhunīnampi vinicchayanayaggahaṇāya alaṃ, tasmā tāsaṃ visuṃ na vuttānīti veditabbaṃ. Yaṃ pana āpattiṃ paṭijānāti, tassa vasenettha aṅgabhedo veditabbo. Teneva ‘‘ayaṃ dhammo aniyato’’ti vuttaṃ.

451. „nisajjāya pācittiyaṃ“ (ein Pācittiya für das Sitzen) bedeutet: Wenn das Gefallen am Sitzen im Geheimen vorhanden ist, liegt ein Pācittiya vor. Wenn er jedoch dieses Gefallen am Sitzen im Geheimen vertreibt und durch die Ausrichtung des Geistes auf das Meditationsobjekt (kammaṭṭhāna) usw. anderweitig beschäftigt ist oder in Schlaf versinkt, liegt überhaupt kein Vergehen vor. Daher sagte er: „assāde uppanne“ (wenn Gefallen entsteht). Mit den Worten „nisinnāya itthiyā“ (wenn die Frau sitzt) zeigt er das Fehlen von Gefallen im Moment des Niedersetzens auf. Denn wenn im Moment des Niedersetzens Gefallen entstehen würde, müsste er aufstehen. Andernfalls liegt ein Vergehen vor, ähnlich wie wenn eine Frau wiederholt aufsteht und sich wieder hinsetzt; doch auch in diesem Fall ist der Mönch straffrei, wenn er aufsteht. Daher sagt man, dass das Vergehen des Sitzens im Geheimen auch durch Untätigkeit ausgelöst werden kann (akiriyasamuṭṭhānāpi). Diese unbestimmte Trainingsregel (aniyatasikkhāpada) und die darauffolgende – beide sind nicht separat zum Zwecke der Festlegung von Vergehen verordnet worden, da das Vergehen bezüglich des Sitzens im Geheimen usw. bereits in anderen Trainingsregeln geregelt ist. Wenn jedoch jemand von jemandem eines Vergehens wie Pārājika usw. beschuldigt wird, wurden sie von den Untersuchern auf diese Weise nach dem Sachverhalt in zwei Teile getrennt verordnet, um die Methode der Entscheidungsgründe aufzuzeigen. Und da ebendiese Regeln auch für die Nonnen ausreichen, um die Methode der Entscheidungsfindung zu erlernen, wurden sie für diese nicht separat dargelegt – so ist es zu verstehen. Welches Vergehen er auch immer gesteht, entsprechend diesem ist hier die Aufteilung der Faktoren (aṅgabheda) zu verstehen. Eben darum wurde gesagt: „Diese Regel ist unbestimmt“ (ayaṃ dhammo aniyato).

Idha aniyatavasena vuttānaṃ pārājikasaṅghādisesapācittiyānaṃ tiṇṇampi aññamaññaṃ sadisasamuṭṭhānāditāya vuttaṃ ‘‘samuṭṭhānādīni paṭhamapārājikasadisānevā’’ti.

Hier wurde bezüglich des Falls der drei als unbestimmt genannten Vergehen – Pārājika, Saṅghādisesa und Pācittiya – aufgrund ihrer gegenseitigen Ähnlichkeit in Ursprung usw. gesagt: „Die Ursprünge usw. sind genau wie beim ersten Pārājika.“

Paṭhamaaniyatasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der ersten unbestimmten Trainingsregel ist abgeschlossen.

2. Dutiyaaniyatasikkhāpadavaṇṇanā

2. Erklärung der zweiten unbestimmten Trainingsregel

452. ‘‘Na labhati mātugāmena saddhiṃ eko ekāya…pe… nisajjaṃ kappetu’’nti avatvā ‘‘paṭikkhittaṃ mātugāmenā’’tiādinā vuttattā ‘‘eko’’ti paccattapadaṃ paṭikkhittapadena na sameti, ‘‘ekassā’’ti vattabboti sādhento āha ‘‘itarathā hī’’tiādi.

452. Da er nicht sagte „na labhati mātugāmena…pe… nisajjaṃ kappetuṃ“ (er darf nicht mit einer Frau… das Sitzen herbeiführen), sondern „paṭikkhittaṃ mātugāmena…“ (es ist untersagt mit einer Frau…) usw. formulierte, stimmt das im Nominativ (paccattapada) stehende Wort „eko“ (allein) nicht mit dem Wort „paṭikkhittaṃ“ überein; es müsste vielmehr „ekassa“ (für einen Einzelnen) heißen. Um dies zu beweisen, sagte er: „itarathā hī“ (denn andernfalls) usw.

453. Pariveṇaṅgaṇādīti pariveṇassa māḷakaṃ. Ādi-saddena pākārādiparikkhittaṃ cetiyamāḷakādiṃ saṅgaṇhāti. Antogadhanti appaṭicchannaṭṭhāne eva pariyāpannaṃ. Idha itthīpi anāpattiṃ karotīti sambandho. Kasmā pana itthī idheva anāpattiṃ karoti, na purimasikkhāpadeti? Imassa sikkhāpadassa methunaṃ vinā duṭṭhullavācāya vasena āgatattā. Methunameva hi itthiyo aññamaññaṃ paṭicchādenti mahāvane dvāraṃ vivaritvā niddūpagatamhi bhikkhumhi viya. Duṭṭhullaṃ pana na paṭicchādenti, teneva duṭṭhullavācāsikkhāpade ‘‘yā tā itthiyo hirimanā, tā nikkhamitvā bhikkhū ujjhāpesu’’nti (pārā. 283) vuttaṃ, tasmā [Pg.308] ‘‘itthīpi anāpattiṃ karotī’’ti vuttaṃ, ‘‘appaṭicchannaṭṭhānattā’’tipi kāraṇaṃ vadanti.

453. „pariveṇaṅgaṇādi“ (Hof des Klosterbereichs usw.) bezeichnet die Terrasse (māḷaka) des Klosterhofs. Mit dem Wort „ādi“ (usw.) wird die von einer Mauer umgebene Cetiya-Plattform usw. miteingeschlossen. „antogadham“ (einbegriffen) bedeutet, dass es ausschließlich zu einem unbedeckten Ort gehört. Die Verknüpfung lautet: „Hier bewirkt auch die Frau Straffreiheit.“ Warum aber bewirkt die Frau gerade in dieser Trainingsregel Straffreiheit (kein Vergehen), nicht aber in der vorhergehenden? Weil diese Trainingsregel unabhängig von Geschlechtsverkehr (methuna) aufgrund von grober Rede (duṭṭhullavācā) überliefert wurde. Denn Frauen verbergen zwar untereinander den Geschlechtsverkehr, wie bei dem im Großen Wald eingeschlafenen Mönch, bei dem sie die Tür öffneten; grobe Rede hingegen verbergen sie nicht. Eben darum wurde in der Trainingsregel über grobe Rede gesagt: „Jene Frauen, die schamhaft waren, gingen hinaus und brachten Beschwerden gegen die Mönche vor.“ Deshalb wurde gesagt: „Auch die Frau bewirkt Straffreiheit.“ Als Grund dafür geben sie auch an: „weil es ein unbedeckter Ort ist“.

Kāyenāpi duṭṭhullobhāsasambhavato imasmiṃ sikkhāpade cakkhussa raho, sotassa raho ca adhippetoti āha ‘‘anandho abadhiro’’tiādi. Keci pana vibhaṅge ‘‘nālaṃ kammaniyanti na sakkā hoti methunaṃ dhammaṃ paṭisevitu’nti (pārā. 454) ettakameva vatvā ‘na sakkā hoti kāyasaṃsaggaṃ samāpajjitu’nti avuttattā appaṭicchannepi ṭhāne raho aññesaṃ abhāvaṃ disvā ekāya itthiyā kāyasaṃsaggopi sakkā āpajjitunti antodvādasahatthe savanūpacāre ṭhito abadhiropi andho kāyasaṃsaggassāpi sabbhāvābhāvaṃ na jānātīti kāyena duṭṭhullobhāsanasabbhāvaṃ amanasikatvāpi kāyasaṃsaggāpattiyāpi parihārāya anandho abadhirotiādi vutta’’nti vadanti. Yaṃ pana sāratthadīpaniyaṃ ‘‘kāyasaṃsaggavasena anandho vutto’’ti (sārattha. ṭī. 2.453) vuttaṃ, taṃ pana kāyena duṭṭhullobhāsanasambhavaṃ amanasikatvā vuttaṃ, kāyasaṃsaggavasenāpīti gahetabbaṃ. Teneva ‘‘imasmiṃ sikkhāpade sotassa raho eva adhippeto…pe… kenaci pana ‘dvepi rahā idha adhippetā’ti vuttaṃ, taṃ na gahetabba’’nti vuttaṃ. Yaṃ pana cakkhussa rahābhāvasādhanatthaṃ ‘‘na hi appaṭicchanne okāse cakkhussa raho sambhavatī’’tiādi vuttaṃ, taṃ na yuttaṃ atidūratare ṭhitassa kāyena obhāsanampi hatthaggāhādīnipi sallakkhetuṃ asakkuṇeyyattā. Teneva pāḷiyaṃ ‘‘cakkhussa raho’’ti vuttaṃ, aṭṭhakathāyaṃ appaṭikkhittaṃ. Na kevalañca appaṭikkhittaṃ, atha kho ‘‘anandho badhiroti ca andho vā abadhiropi na karotī’’ti ca vuttaṃ, tasmā dvepi rahā idha gahetabbā. ‘‘Antodvādasahatthe’’tiiminā sotassa raho dvādasahatthena paricchinnoti idaṃ dasseti. Cakkhussa raho pana yattha ṭhitassa kāyavikārādayo na paññāyanti, tena paricchinditabboti daṭṭhabbaṃ. Badhiro pana cakkhumāpīti duṭṭhullavācāsaṅghādisesaṃ sandhāya vuttaṃ. Duṭṭhullāpatti vuttāti purimasikkhāpade vuttehi adhikavasena duṭṭhullāpatti ca vuttāti evamattho gahetabbo, na pana duṭṭhullāpatti evāti kāyasaṃsaggassāpi idha gahetabbato. Teneva ‘‘pārājikāpattiñca parihāpetvā’’ti [Pg.309] ettakameva vuttaṃ, itarathā ‘‘kāyasaṃsaggañcā’’ti vattabbaṃ bhaveyya.

Weil auch mit dem Körper eine unanständige Annäherung möglich ist, meinte er, dass in dieser Trainingsregel sowohl das Nicht-Gesehenwerden des Auges als auch das Nicht-Gehörtwerden des Ohres beabsichtigt ist, und sagte daher: „weder blind noch taub“ etc. Einige Lehrer sagen jedoch: Weil im Vibhaṅga nur so viel gesagt wurde wie: „'untauglich zu handeln' bedeutet, dass es nicht möglich ist, den Beischlaf auszuüben“, und nicht gesagt wurde: „es ist nicht möglich, körperlichen Kontakt einzugehen“, könne man selbst an einem unbedeckten Ort, an dem man Abgeschiedenheit und die Abwesenheit anderer sieht, mit einer einzelnen Frau körperlichen Kontakt begehen. Daher wisse selbst ein Blinder, der taub ist und sich innerhalb von zwölf Ellen in Hörweite befindet, nicht um das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein des körperlichen Kontakts. Deswegen wurde, ohne das Vorhandensein einer unanständigen Geste mit dem Körper zu berücksichtigen, zur Vermeidung auch des Vergehens des körperlichen Kontakts gesagt: „weder blind noch taub“ etc. Was jedoch in der Sāratthadīpanī gesagt wurde: „Aufgrund des körperlichen Kontakts wurde 'nicht blind' gesagt“, das wurde gesagt, ohne das mögliche Auftreten einer unanständigen Geste mit dem Körper zu berücksichtigen; es sollte so verstanden werden, dass dies auch aufgrund des körperlichen Kontakts gilt. Eben deshalb wurde dort gesagt: „In dieser Trainingsregel ist nur das Nicht-Gehörtwerden des Ohres beabsichtigt... etc... von jemandem aber wurde gesagt: 'Beide Arten der Abgeschiedenheit sind hier beabsichtigt', das sollte nicht akzeptiert werden.“ Was jedoch zur Begründung des Fehlens des Nicht-Gesehenwerdens des Auges gesagt wurde: „Denn an einem unbedeckten Ort ist das Nicht-Gesehenwerden des Auges nicht möglich“ etc., das ist nicht korrekt, da es für jemanden, der sehr weit entfernt steht, unmöglich ist, eine Geste mit dem Körper oder das Ergreifen der Hände usw. wahrzunehmen. Genau deshalb wurde im Pali gesagt: „das Nicht-Gesehenwerden des Auges“, und dies wurde im Kommentar nicht zurückgewiesen. Und es wurde nicht nur nicht zurückgewiesen, sondern es wurde gesagt: „weder blind noch taub“ und „selbst ein Blinder oder ein Tauber tut es nicht“. Daher müssen beide Arten der Abgeschiedenheit hier angenommen werden. Mit „innerhalb von zwölf Ellen“ wird gezeigt, dass die Abgeschiedenheit des Gehörs auf zwölf Ellen begrenzt ist. Die Abgeschiedenheit des Auges jedoch ist als durch den Ort begrenzt anzusehen, an dem für einen dort Stehenden körperliche Bewegungen usw. nicht wahrgenommen werden können. „Ein Tauber jedoch, der sehen kann“ wurde in Bezug auf das Saṅghādisesa-Vergehen der unanständigen Worte gesagt. „Das unanständige Vergehen wurde genannt“: Dies bedeutet, dass zusätzlich zu den in der vorherigen Trainingsregel genannten Vergehen auch das unanständige Vergehen genannt wurde; so ist die Bedeutung zu verstehen, nicht aber, dass nur das unanständige Vergehen genannt wurde, da auch der körperliche Kontakt hier einzubeziehen ist. Genau deshalb wurde nur so viel gesagt: „mit Ausnahme des Pārājika-Vergehens“. Andernfalls hätte man sagen müssen: „und den körperlichen Kontakt“.

Tisamuṭṭhānantiādi pana purimasikkhāpade āgatehi adhikassa duṭṭhullavācāsaṅghādisesassa vasena vuttaṃ kāyasaṃsaggādīnampi purimasikkhāpade eva vuttattā, idha pana na vuttantipi vadanti, vīmaṃsitvā gahetabbaṃ.

Die Aussage „durch drei Ursachen entstehend“ usw. wurde jedoch im Hinblick auf das Saṅghādisesa-Vergehen der unanständigen Worte gesagt, welches über die in der vorherigen Trainingsregel erwähnten Vergehen hinausgeht, da körperlicher Kontakt usw. bereits in der vorherigen Trainingsregel genannt wurden, während sie hier nicht genannt werden, so sagen einige; dies sollte nach sorgfältiger Prüfung angenommen werden.

Dutiyaaniyatasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der zweiten unbestimmten Trainingsregel ist abgeschlossen.

Niṭṭhito aniyatavaṇṇanānayo.

Die Darlegung der Erklärung der unbestimmten Trainingsregeln ist abgeschlossen.

4. Nissaggiyakaṇḍo

4. Das Kapitel über die Vergehen, die Sühne durch Hingabe erfordern (Nissaggiya-Kapitel).

1. Cīvaravaggo

1. Die Roben-Vagga (Erster Abschnitt über Roben).

1. Paṭhamakathinasikkhāpadavaṇṇanā

1. Die Erklärung der ersten Kathina-Trainingsregel.

459. Samitāvināti [Pg.310] samitapāpena. Gotamakacetiyaṃ nāma gotamayakkhassa cetiyaṭṭhāne katavihāro vuccati.

459. „Samitāvina“ bedeutet „durch einen, der das Böse zur Ruhe gebracht hat“. Was „Gotamaka-Schrein“ genannt wird, bezeichnet ein Kloster, das an der Stelle des Schreins des Yakkha Gotamaka errichtet wurde.

461. Navamaṃ vā dasamaṃ vāti bhummatthe upayogavacanaṃ. Sace bhaveyyāti sace kassaci kaṅkhā bhaveyya. Vuttasadisanti dasamaṃ vāti vuttasadisaṃ paricchedasadisaṃ, ‘‘vuttasadisamevā’’tipi likhanti. Dhāretunti ettha āhāti pāṭhaseso daṭṭhabbo.

461. „Am neunten oder zehnten Tag“ ist ein Akkusativ im Sinne eines Lokativs. „Wenn es sein sollte“ bedeutet „wenn jemand Zweifel haben sollte“. „Wie gesagt“ bedeutet „wie am zehnten Tag gesagt“, was dem festgelegten Zeitraum entspricht; manche schreiben auch „genau wie gesagt“. Bei „tragen“ ist zu beachten, dass das Wort „sagte“ als Auslassung zu ergänzen ist.

463. Sūciyā paṭisāmananti sūcighare saṃgopanaṃ, idañca sūcikammassa sabbassa pariniṭṭhitabhāvadassanatthaṃ vuttaṃ. Etanti naṭṭhacīvaraṃ. Etesampīti naṭṭhacīvarādīni parāmasati, tena cīvarapalibodhābhāvaṃ dasseti. Dutiyassa palibodhassāti āvāsapalibodhassa. Ettha ca niṭṭhitacīvarasmiṃ, ubbhatasmiṃ kathineti dvīhi padehi dvinnaṃ palibodhānaṃ abhāvadassanena atthatakathinassa pañcamāsabbhantare yāva cīvarapalibodhaāvāsapalibodhesu aññataraṃ na upacchijjati, tāva atirekacīvaraṃ dhāretuṃ vaṭṭatīti dīpeti. Pakkamanaṃ anto assāti pakkamanantikā, evaṃ sesāpi veditabbā. Vitthāro panettha āgataṭṭhāne āvi bhavissati.

463. „Das Weglegen der Nadel“ bedeutet das Aufbewahren im Nadelbehälter; und dies wird gesagt, um anzuzeigen, dass die gesamte Näharbeit vollständig abgeschlossen ist. „Dieses“ bezieht sich auf die verloren gegangene Robe. Mit dem Wort „auch für diese“ bezieht er sich auf verloren gegangene Roben usw.; damit zeigt er das Nichtvorhandensein des Hindernisses bezüglich der Robe an. „Des zweiten Hindernisses“ bezieht sich auf das Hindernis bezüglich der Unterkunft. Und hier zeigt er durch das Aufzeigen des Nichtvorhandenseins der beiden Hindernisse mit den zwei Phrasen „wenn die Robe fertiggestellt ist“ und „wenn das Kathina aufgehoben ist“ Folgendes auf: Für einen Mönch, dessen Kathina-Privileg ausgebreitet wurde, ist es innerhalb von fūnf Monaten so lange zulässig, eine zusätzliche Robe zu behalten, bis eines der beiden Hindernisse – das Robenhindernis oder das Unterkunftshindernis – wegfällt. „Das Aufbrechen ist das Ende davon“ bedeutet „beendet durch das Aufbrechen“; ebenso sind die übrigen zu verstehen. Die ausführliche Erklärung hierzu wird an der entsprechenden Stelle, an der sie vorkommt, deutlich werden.

Dasāhaparamaṃ kālanti accantasaṃyogavacanaṃ. Idañhi vuttaṃ hoti…pe… dasāhaparamabhāvoti idaṃ dasāhaparamatāpadassa atthamattadassanaṃ, dasāhaparamabhāvoti idañhi vuttaṃ hotīti evamettha yojanā veditabbā. Ayamatthotiādi dasāhaparamapadasseva adhippetatthadassanavasena vuttaṃ. Tattha ettako kāloti ‘‘dasāhaparamatā’’ti vutto yo kālo, so ettako kāloti attho.

„Höchstens zehn Tage lang“ ist ein Akkusativ der zeitlichen Erstreckung. Die Formulierung „Denn dies ist gesagt... etc... der Zustand von höchstens zehn Tagen“ ist eine bloße Bedeutungsdarstellung des Wortes „höchstens zehn Tage“. „Denn dies ist gesagt, nämlich der Zustand von höchstens zehn Tagen“ – so ist hier die syntaktische Verbindung zu verstehen. Die Passage „Dies ist die Bedeutung“ usw. wurde im Sinne der Darlegung der beabsichtigten Bedeutung eben des Wortes „höchstens zehn Tage“ gesagt. Darin bedeutet „eine solche Zeitspanne“: Die Zeitspanne, die als „höchstens zehn Tage“ bezeichnet wird, ist genau diese Zeitspanne.

Khomanti khomasuttehi vāyitaṃ khomapaṭacīvaraṃ, taṃ vākamayanti vadanti. Kappāsasuttehi vāyitaṃ kappāsikaṃ, evaṃ sesānipi. Kambalanti eḷakādīnaṃ lomamayasuttena vāyitapaṭaṃ. Bhaṅganti khomasuttādīni sabbāni, ekaccāni vā missetvā vāyitaṃ cīvaraṃ. Bhaṅgampi vākamayamevāti keci. Dukūlaṃ pattuṇṇaṃ somārapaṭaṃ cīnapaṭaṃ iddhijaṃ devadinnanti imāni pana cha cīvarāni etesaññeva [Pg.311] anulomānīti visuṃ na vuttāni. Dukūlañhi sāṇassa anulomaṃ vākamayattā. ‘‘Pattuṇṇaṃ koseyyaviseso’’ti abhidhānakose vuttaṃ. Somāradese, cīnadese ca jātavatthāni somāracīnapaṭāni. Pattuṇṇādīni tīṇi koseyyassa anulomāni pāṇakehi katasuttamayattā. Iddhijanti ehibhikkhūnaṃ puññiddhiyā nibbattacīvaraṃ. Kapparukkhe nibbattaṃ, devadinnañca khomādīnaṃ aññataraṃ hotīti tesaṃ sabbesaṃ anulomāni. Manussānaṃ pakatividatthiṃ sandhāya ‘‘dve vidatthiyo’’tiādi vuttaṃ. Iminā dīghato vaḍḍhakīhatthappamāṇaṃ vitthārato tato upaḍḍhappamāṇaṃ vikappanupaganti dasseti. Tathā hi ‘‘sugatavidatthi nāma idāni majjhimassa purisassa tisso vidatthiyo, vaḍḍhakīhatthena diyaḍḍho hattho hotī’’ti (pārā. aṭṭha. 2.348-349) kuṭikārasikkhāpadaṭṭhakathāyaṃ vuttaṃ, tasmā sugataṅgulena dvādasaṅgulā sugatavidatthi vaḍḍhakīhatthena diyaḍḍho hatthoti siddhaṃ. Evañca katvā ‘‘sugataṅgulena aṭṭhaṅgulaṃ vaḍḍhakīhatthappamāṇa’’nti āgataṭṭhānehi ca sameti.

„Leinen“ (khoma) bedeutet ein Gewand aus Leinen (khomapaṭacīvara), das aus Leinenfäden gewebt ist; einige sagen, es sei aus Bast hergestellt. Aus Baumwollfäden gewebt ist Baumwollstoff (kappāsika); ebenso verhält es sich mit den übrigen. „Wolle“ (kambala) ist ein Tuch, das aus den Haarfäden von Schafen und ähnlichen Tieren gewebt ist. „Mischgewebe“ (bhaṅga) ist ein Gewand, das gewebt wurde, indem man alle oder einige Fäden wie Leinenfäden usw. mischte. Einige sagen, dass auch Mischgewebe ausschließlich aus Bast hergestellt ist. Die sechs Arten von Gewändern, nämlich Dukūla-Feinleinen, Pattuṇṇa-Seide, Somāra-Tuch, China-Tuch, das durch übernatürliche Kraft entstandene Gewand (iddhija) und das von Göttern gegebene Gewand (devadinna), wurden nicht separat aufgeführt, da sie genau diesen Gewandarten entsprechen. Denn Dukūla-Feinleinen entspricht Hanf (sāṇa), da es aus Bast hergestellt ist. Im Abhidhānapallika-Wörterbuch (Abhidhānakosa) heißt es: „Pattuṇṇa ist eine besondere Art von Seide.“ Die im Somāra-Land und im China-Land hergestellten Stoffe nennt man Somāra- und China-Tuch. Die drei Arten, beginnend mit Pattuṇṇa, entsprechen Seide (koseyya), weil sie aus Fäden bestehen, die von Seidenraupen erzeugt wurden. „Durch übernatürliche Kraft entstanden“ (iddhija) bezeichnet das Gewand, das für Ehi-Bhikkhu-Mönche durch die Kraft ihres verdienstvollen Wirkens entsteht. Das an einem Wunschbaum entstandene Gewand sowie das von Göttern gegebene Gewand gehören zu einer der Gewandarten wie Leinen usw., weshalb sie all diesen entsprechen. Mit Bezug auf die normale Spanne der Menschen wurde gesagt: „zwei Spannen“ usw. Damit zeigt er, dass ein Gewand in der Länge das Maß einer Zimmermanns-Elle und in der Breite die Hälfte dieses Maßes besitzt, um für die formelle Übertragung (vikappana) geeignet zu sein. Denn so heißt es im Kommentar zur Kuṭikāra-Schulungsregel: „Eine Sugata-Spanne entspricht heutzutage drei Spannen eines durchschnittlich großen Mannes; nach der Zimmermanns-Elle gemessen ist es anderthalb Ellen.“ Daher ist erwiesen, dass eine Sugata-Spanne zwölf Sugata-Fingerbreit entspricht, was anderthalb Zimmermanns-Ellen ausmacht. Auf diese Weise stimmt dies auch mit den Textstellen überein, in denen es heißt: „Acht Sugata-Fingerbreit entsprechen dem Maß einer Zimmermanns-Elle.“

Taṃ atikkāmayatoti ettha tanti cīvaraṃ, kālaṃ vā parāmasati. Tassa yo aruṇoti cīvaruppādadivasassa yo atikkanto aruṇo. Cīvaruppādadivasena saddhinti cīvaruppādadivasassa ādibhūtena atikkantaaruṇena saddhinti attho, idañca bhagavatā ‘‘dasāhaparama’’nti vatvā puna ‘‘ekādase aruṇuggamane’’ti vuttattā pubbāparasaṃsandanatthaṃ saddato gammamānampi ‘‘cīvaruppādadivasena saddhi’’nti evaṃ vuttaṃ. ‘‘Dasame aruṇe’’ti vutte eva hi dasāhaparamena saddhiṃ sameti. Divasapariyosānassa avadhibhūtaanāgatāruṇavasena hi divasaṃ atikkantaṃ nāma hoti, na pana divasassa ādibhūtāruṇavasena parivāsādīsu tathā aggahaṇato, idha pana bhagavatā divasassa ādiantaparicchedadassanavasena ‘‘ekādase aruṇuggamane’’ti vuttaṃ, tasmā aṭṭhakathāyaṃ divasassa ādibhūtaṃ taṃdivasanissitampi aruṇaṃ gahetvā ‘‘ekādase aruṇuggamane nissaggiyaṃ hotī’’ti vuttaṃ. Aruṇoti cettha sūriyuggamanassa purecaro vaḍḍhanaghanaratto pabhāvisesoti daṭṭhabbo.

In der Formulierung „wenn er dies überschreiten lässt“ (taṃ atikkāmayato) bezieht sich das Wort „dies“ (taṃ) entweder auf das Gewand oder auf die Frist. „Dessen Morgendämmerung“ (tassa yo aruṇo) bedeutet die Morgendämmerung, die nach dem Tag des Erhalts des Gewands angebrochen ist. „Zusammen mit dem Tag des Erhalts des Gewands“ bedeutet: zusammen mit der vergangenen Morgendämmerung, die den Beginn des Tages des Erhalts des Gewands markiert. Und dies wurde vom Erhabenen so ausgedrückt, um das Vorhergehende mit dem Nachfolgenden in Einklang zu bringen, da er zuerst „höchstens zehn Tage“ sagte und danach „beim Aufgang der Morgendämmerung am elften [Tag]“. Obwohl sich dies bereits aus dem Wortlaut ergibt, wurde es im Kommentar ausdrücklich als „zusammen mit dem Tag des Erhalts des Gewands“ formuliert. Denn nur wenn man sagt „bei der zehnten Morgendämmerung“, stimmt es mit der Frist von „höchstens zehn Tagen“ überein. Ein Tag gilt nämlich als vergangen im Hinblick auf die zukünftige Morgendämmerung, die das Ende des Tages begrenzt, nicht aber im Hinblick auf die Morgendämmerung, die den Beginn des Tages bildet, da dies bei der Bewährung (parivāsa) und ähnlichen Verfahren nicht so gezählt wird. Hier jedoch hat der Erhabene, um die Abgrenzung von Anfang und Ende des Tages aufzuzeigen, gesagt: „beim Aufgang der Morgendämmerung am elften [Tag]“. Daher hat der Kommentar die Morgendämmerung, die den Beginn des Tages bildet und mit diesem Tag verknüpft ist, herangezogen und erklärt: „beim Aufgang der Morgendämmerung am elften [Tag] wird es zu einem Vergehen des Aufgebens (Nissaggiya)“. Unter „Morgendämmerung“ (aruṇa) ist hier das besondere, rötliche Leuchten zu verstehen, das dem Sonnenaufgang vorausgeht und allmählich intensiver wird.

Vacanīyoti saṅghāpekkho. Vacanabhedoti ‘‘ñattiyaṃ dve āpattiyo saratī’’tiādinā vattabbanti adhippāyo.

Das Wort „auszusprechen“ (vacanīyo) bezieht sich auf die Ordensgemeinschaft (Saṅgha). „Änderung der Formulierung“ (vacanabheda) bedeutet, dass es gemäß Sätzen wie „er erinnert sich an zwei Vergehen während des formellen Antrags (ñatti)“ usw. ausgedrückt werden muss; dies ist die Absicht.

468. ‘‘Na [Pg.312] idha saññā rakkhatī’’ti idaṃ vematikañca anatikkantasaññañca sandhāya vuttaṃ. Yopi evaṃsaññī tassapīti yo anatikkantasaññī, vematiko vā, tassapīti attho. Anaṭṭhato aviluttassa visesamāha ‘‘pasayhāvahāravasenā’’ti. Theyyāvahāravasena gahitampi idha naṭṭhaṃ.

468. Der Satz „Hier schützt die Wahrnehmung nicht“ wurde im Hinblick auf den Zweifelnden und denjenigen gesagt, der fälschlicherweise wahrnimmt, dass die Frist noch nicht überschritten sei. „Auch für den, der eine solche Wahrnehmung hat, gilt dies“ bedeutet: auch für den Mönch, der wahrnimmt, dass die Frist nicht überschritten ist, oder der im Zweifel ist. Um den Unterschied zu dem Zustand zu erklären, in dem das Gewand weder verloren gegangen noch geraubt wurde, sagt er: „durch gewaltsame Wegnahme“. Denn auch ein Gewand, das durch Diebstahl entwendet wurde, gilt hier als verloren gegangen.

Anāpatti aññena kataṃ paṭilabhitvātiādi nisīdanasanthataṃ sandhāya vuttaṃ. Yena hi purāṇasanthatassa sāmantā sugatavidatthiṃ anādiyitvā navaṃ nisīdanasanthataṃ kataṃ, tassa taṃ nissaggiyampi tato aññassa paṭilabhitvā paribhuñjantassa anāpattikaranti sijjhanato ayamattho sabbanissaggiyesupi sijjhati.

Die Passage „Kein Vergehen liegt vor, wenn man eine von einem anderen angefertigte [Sitzmatte] erhält“ usw. wurde in Bezug auf die Sitzmatte gesagt. Wenn nämlich ein Mönch eine neue Sitzmatte hergestellt hat, ohne ringsherum um die alte Matte das Maß einer Sugata-Spanne zu verwenden, und diese Matte für ihn zwar ein aufzugebendes Objekt (nissaggiya) ist, sie aber von einem anderen Mönch erhalten und benutzt wird, führt dies für diesen anderen Mönch zu keinem Vergehen. Weil dies so erwiesen ist, gilt dieser Grundsatz für alle Nissaggiya-Objekte.

469. Ticīvaraṃ adhiṭṭhātunti saṅghāṭiādināmena adhiṭṭhātuṃ. ‘‘Na vikappetu’’nti iminā nāmena na vikappetuṃ, etena vikappitaticīvaro tecīvariko na hoti. Tassa tasmiṃ adhiṭṭhitaticīvare viya avippavāsādinā kattabbavidhi na kātabboti dasseti, na pana vikappane dosoti. Tato paranti catumāsato paraṃ vikappetvā paribhuñjituṃ anuññātanti keci vadanti, aññe pana ‘‘vikappetvā yāva āgāmivassānaṃ, tāva ṭhapetumeva vaṭṭatī’’ti vadanti, apare pana ‘‘vikappane na doso, tathā vikappitaṃ parikkhārādināmena adhiṭṭhahitvā paribhuñjitabba’’nti vadanti.

469. „Die drei Gewänder bestimmen“ bedeutet, sie unter der Bezeichnung Saṅghāṭi (Doppelmantel) usw. formell zu bestimmen. „Nicht zu übertragen“ bedeutet, sie nicht unter dieser Bezeichnung formell zu übertragen. Dadurch ist ein Mönch, der seine drei Gewänder formell übertragen hat, kein „Mönch mit den drei Gewändern“ mehr. Dies zeigt, dass er bezüglich dieser übertragenen Gewänder nicht die gleichen Pflichten (wie das Nicht-Getrennt-Sein über Nacht usw.) ausführen muss, wie es bei formell bestimmten Gewändern der Fall wäre, nicht aber, dass in der formellen Übertragung an sich ein Fehler liegt. „Darüber hinaus“ bedeutet: Einige Lehrer sagen, dass es erlaubt ist, das Gewand nach Ablauf von vier Monaten formell zu übertragen und zu benutzen. Andere wiederum sagen: „Nach der formellen Übertragung ist es nur zulässig, das Gewand so lange aufzubewahren, bis die nächste Regenzeit beginnt.“ Wieder andere sagen: „Es liegt kein Fehler in der formellen Übertragung; man sollte das so übertragene Gewand unter der Bezeichnung eines Gebrauchsgegenstands usw. formell bestimmen und benutzen.“

Muṭṭhipañcakanti muṭṭhiyā upalakkhitaṃ pañcakaṃ, catuhatthe minitvā pañcamaṃ hatthaṃ muṭṭhiṃ katvā minitabbanti adhippāyo. Keci pana ‘‘muṭṭhihatthānaṃ pañcakaṃ muṭṭhipañcakaṃ, tasmā pañcapi hatthe muṭṭhiṃ katvāva minitabbā’’ti vadanti. Muṭṭhittikanti etthāpi eseva nayo. Dvihatthena antaravāsakena timaṇḍalaṃ paṭicchādetuṃ sakkāti āha ‘‘pārupanenā’’tiādi. Atirekanti sugatacīvarappamāṇato adhikaṃ. Ūnakanti muṭṭhipañcakādito ūnakaṃ, tena ca tesu ticīvarādhiṭṭhānaṃ na ruhatīti dasseti.

„Fünf Handbreit-Ellen“ (muṭṭhipañcaka) bedeutet eine Fünfzahl von Ellen, die durch eine geschlossene Faust gekennzeichnet ist. Das bedeutet, man misst vier Ellen ab und die fünfte Elle misst man, indem man eine Faust macht; das ist die Absicht. Einige Lehrer sagen jedoch: „Muṭṭhipañcaka ist eine Gruppe von fünf Faust-Ellen; daher müssen alle fünf Ellen so gemessen werden, dass man jeweils eine Faust macht.“ Bei „drei Faust-Ellen“ (muṭṭhittika) gilt dieselbe Methode. Da es unmöglich ist, mit einem nur zwei Ellen langen Untergewand die drei Kreise vollständig zu bedecken, sagt er: „durch das Umwerfen“ usw. „Überschreitend“ bedeutet: größer als das Maß des Gewands des Erhabenen (Sugata-Gewandmaß). „Unterschreitend“ bedeutet: kleiner als die fünf Faust-Ellen usw. Damit zeigt er, dass bei solchen Gewänden die formelle Bestimmung als eines der drei Gewänder ungültig ist.

Imaṃ saṅghāṭiṃ paccuddharāmīti imaṃ saṅghāṭiadhiṭṭhānaṃ ukkhipāmi pariccajāmīti attho. Kāyavikāraṃ karontenāti hatthena cīvaraṃ parāmasantena, cālentena vā. Vācāya adhiṭṭhātabbāti ettha kāyenapi cāletvā vācampi bhinditvā kāyavācāhi adhiṭṭhānampi saṅgahitanti veditabbaṃ ‘‘kāyena aphusitvā’’ti vuttattā. Duvidhanti ahatthapāsahatthapāsavasena duvidhaṃ. Tattha hatthapāso nāma aḍḍhateyyahattho vuccati. Dvādasahatthanti keci vadanti[Pg.313], taṃ idha na sameti. ‘‘Sāmantavihāre’’ti idaṃ ṭhapitaṭṭhānasallakkhaṇayogge ṭhitaṃ sandhāya vuttaṃ. Tato dūre ṭhitampi ṭhapitaṭṭhānaṃ sallakkhentena adhiṭṭhātabbameva. Tatthapi cīvarassa ṭhapitabhāvasallakkhaṇameva pamāṇaṃ. Na hi sakkā sabbathā ṭhānaṃ sallakkhetuṃ. Ekasmiṃ vihāre ṭhapetvā tato aññasmiṃ ṭhapitanti adhiṭṭhātuṃ na vaṭṭati. Keci pana ‘‘tathāpi adhiṭṭhite na doso’’ti vadanti, taṃ aṭṭhakathāya na sameti, vīmaṃsitabbaṃ. Adhiṭṭhahitvā ṭhapitavatthehīti parikkhāracoḷanāmena adhiṭṭhahitvā ṭhapitavatthehi, teneva ‘‘imaṃ paccuddharāmī’’ti parikkhāracoḷassa paccuddhāraṃ dasseti. Etena ca tecīvaradhutaṅgaṃ pariharantena paṃsukūlādivasena laddhaṃ vatthaṃ dasāhabbhantare katvā rajitvā pārupituṃ asakkontena parikkhāracoḷavasena adhiṭṭhahitvāva dasāhaṃ atikkametabbaṃ, itarathā nissaggiyaṃ hotīti dasseti. Teneva ‘‘rajitakālato pana paṭṭhāya nikkhipituṃ na vaṭṭati, dhutaṅgacoro nāma hotī’’ti (visuddhi. 1.25) visuddhimagge vuttaṃ. ‘‘Puna adhiṭṭhātabbānī’’ti idañca saṅghāṭiāditicīvaranāmena adhiṭṭhahitvā paribhuñjitukāmassa vasena vuttaṃ, itarassa pana purimādhiṭṭhānameva alanti veditabbaṃ. ‘‘Puna adhiṭṭhātabba’’nti iminā kappabindupi dātabbanti dasseti.

„Ich ziehe diese Sanghati zurück“ bedeutet: „Ich hebe diese Bestimmung der Sanghati auf, ich gebe sie auf.“ „Indem man eine körperliche Bewegung macht“ meint: mit der Hand die Robe berührend oder sie bewegend. Was den Ausdruck „durch Sprache zu bestimmen“ betrifft, so ist hierbei zu wissen, dass auch das Bestimmen durch Körper und Sprache (indem man die Robe körperlich bewegt und zugleich die Worte spricht) mit umfasst ist, da gesagt wurde: „ohne sie mit dem Körper zu berühren“. „Zweifach“ bedeutet: zweifach nach Maßgabe von außerhalb der Handreichweite und innerhalb der Handreichweite. Darunter wird die Handreichweite als zweieinhalb Ellen bezeichnet. Einige sagen „zwölf Ellen“, aber das stimmt hier nicht überein. „Im benachbarten Kloster“ bezieht sich auf einen Zustand, in dem sich die Robe an einem Ort befindet, den man im Gedächtnis behalten kann. Auch wenn sie weiter entfernt abgelegt ist, muss sie von demjenigen bestimmt werden, der sich den Ablageort merkt. Auch in diesem Fall ist allein das Einprägen des Ablageorts der Robe das maßgebliche Kriterium. Es ist nämlich unmöglich, den Ort in jeder Hinsicht exakt zu erfassen. Es ist unzulässig, die Robe in einem Kloster abzulegen und sie dann so zu bestimmen, als sei sie in einem anderen Kloster abgelegt worden. Einige sagen jedoch: „Selbst wenn sie so bestimmt wird, liegt kein Fehler vor“; diese Aussage stimmt mit dem Kommentar nicht überein und muss untersucht werden. „Mit den Stoffen, die nach der Bestimmung abgelegt wurden“ meint: mit Stoffen, die unter der Bezeichnung „Gebrauchsstoff“ (parikkhāracoḷa) bestimmt und abgelegt wurden; eben darum zeigt er mit dem Satz „Ich ziehe diesen zurück“ das Zurückziehen des Gebrauchsstoffes. Und hiermit wird gezeigt: Ein Mönch, der die asketische Praxis der drei Roben ausübt und ein durch Lumpensammeln usw. erhaltenes Tuch nicht innerhalb von zehn Tagen nähen, färben und tragen kann, muss dieses als Gebrauchsstoff bestimmen und so die Zehn-Tage-Frist überschreiten; andernfalls verfällt er in ein Nissaggiya. Deswegen heißt es im Visuddhimagga: „Ab der Zeit des Färbens jedoch ist es unzulässig, [die Robe unbestimmt] wegzulegen; [wer dies tut,] wird als Dieb der asketischen Praxis bezeichnet.“ Und dies: „Sie müssen erneut bestimmt werden“ wird im Hinblick auf jemanden gesagt, der sie unter dem Namen der drei Roben (wie Sanghati usw.) bestimmen und gebrauchen möchte; für den anderen hingegen (der sie bloß als Gebrauchsstoff nutzen will) ist zu wissen, dass die frühere Bestimmung ausreicht. Mit dem Satz „Sie müssen erneut bestimmt werden“ zeigt er, dass auch der Markierungspunkt (kappabindu) anzubringen ist.

Baddhasīmāyaṃ avippavāsasīmāsammutisambhavato na tattha dupparihāratāti āha ‘‘abaddhasīmāyaṃ dupparihāra’’nti.

Da es in einer festgelegten Grenze (baddhasīmā) möglich ist, eine Grenze des Nicht-Getrenntwohnens (avippavāsasīmā) zu vereinbaren, gibt es dort keine Schwierigkeit beim Einhalten der Praxis; darum sagte er: „In einer nicht festgelegten Grenze ist es schwer einzuhalten.“

Atirittappamāṇāya chedanakaṃ pācittiyanti āha ‘‘anatirittappamāṇā’’ti. Tato paraṃ paccuddharitvā vikappetabbāti vassikamāsato paraṃ adhiṭṭhānaṃ paccuddharitvā vikappetabbā, iminā catunnaṃ vassikamāsānaṃ upari adhiṭṭhānaṃ tiṭṭhatīti viññāyati tato paccuddharāyogā. Yañca mātikāṭṭhakathāyaṃ ‘‘vassikasāṭikā vassānamāsātikkamenāpi, kaṇḍupaṭicchādi ābādhavūpasamenāpi adhiṭṭhānaṃ vijahatī’’ti (kaṅkhā. aṭṭha. kathinasikkhāpadavaṇṇanā) vuttaṃ, taṃ samantapāsādikāyaṃ natthi. Parivāraṭṭhakathāyañca ‘‘atthāpatti hemante āpajjati, no gimhe’’ti ettha idaṃ vuttaṃ ‘‘kattikapuṇṇamāsiyā pacchime pāṭipadadivase vikappetvā ṭhapitaṃ vassikasāṭikaṃ nivāsento hemante āpajjati, kurundiyaṃ pana ‘kattikapuṇṇamadivase apaccuddharitvā hemante āpajjatī’ti vuttaṃ, tampi suvuttaṃ, ‘catumāsaṃ adhiṭṭhātuṃ tato paraṃ vikappetu’nti [Pg.314] hi vutta’’nti (pari. aṭṭha. 323). Tattha mahāaṭṭhakathāyaṃ nivāsanapaccayā dukkaṭaṃ vuttaṃ, kurundaṭṭhakathāyaṃ pana apaccuddhārapaccayā, tasmā kurundiyaṃ vuttanayenāpi vassikasāṭikā vassānamāsātikkamepi adhiṭṭhānaṃ na vijahatīti paññāyati. Adhiṭṭhānavijahanesu ca vassānamāsaābādhānaṃ vigamena vijahanaṃ mātikāṭṭhakathāyampi na uddhaṭaṃ, tasmā samantapāsādikāyaṃ āgatanayena yāva paccuddhārā adhiṭṭhānaṃ tiṭṭhatīti gahetabbaṃ. Nahānatthāya anuññātattā ‘‘vaṇṇabhedamattarattāpi cesā vaṭṭatī’’ti vuttaṃ. ‘‘Dve pana na vaṭṭantī’’ti iminā saṅghāṭiādīsu viya dutiye adhiṭṭhānaṃ na ruhati, atirekacīvaraṃ hotīti dasseti. Mahāpaccariyaṃ cīvaravasena paribhogakiccassa abhāvaṃ sandhāya anāpatti vuttā senāsanaparikkhāratthāya dinnapaccattharaṇe viya. Yaṃ pana ‘‘paccattharaṇampi adhiṭṭhātabba’’nti vuttaṃ, taṃ senāsanatthāyevāti niyamitaṃ na hoti navasu cīvaresu gahitattā, tasmā attano nāmena adhiṭṭhahitvā nidahitvā parikkhāracoḷaṃ viya yathā tathā viniyujjitabbamevāti gahetabbaṃ. Pāvāro kojavoti imesampi paccattharaṇādīnaṃ lokepi voharaṇato senāsanaparikkhāratthāya dinnapaccattharaṇato visuṃ gahaṇaṃ kataṃ.

Da bei Überschreitung des Maßes ein Pācittiya-Vergehen vorliegt, das das Zerschneiden erfordert, sagte er: „die das Maß nicht überschreitet“. „Danach ist sie zurückzuziehen und zu übertragen“ bedeutet: Nach dem Regenmonat ist die Bestimmung zurückzuziehen und eine Übertragung (vikappana) vorzunehmen; daraus versteht man, dass die Bestimmung über die vier Regenmonate hinaus fortbesteht, da danach ein Zurückziehen unmöglich wäre. Was im Mātikā-Kommentar mit den Worten gesagt wurde: „Das Regenmantel-Tuch verliert seine Bestimmung auch durch das Vergehen der Regenmonate, und die Juckreiz-Decke durch das Abklingen der Krankheit“, das findet sich im Samantapāsādikā-Kommentar nicht. Und im Parivāra-Kommentar wird hierzu Folgendes gesagt: „Das Vergehen tritt im Winter ein, nicht im Sommer.“ Dies bedeutet: „Wer das Regenmantel-Tuch, das er am ersten Tag nach dem Vollmond des Kattika-Monats übertragen und abgelegt hat, im Winter anzieht, begeht ein Vergehen.“ In der Kurundī-Erklärung hingegen heißt es: „Weil man es am Vollmondtag des Kattika-Monats nicht zurückgezogen hat, begeht man im Winter ein Vergehen.“ Auch das ist treffend gesagt; denn es heißt: „Vier Monate lang ist es zu bestimmen, danach ist es zu übertragen.“ Darunter wird im Großen Kommentar (Mahā-aṭṭhakathā) aufgrund des Tragens ein Dukkaṭa-Vergehen genannt, im Kurundī-Kommentar hingegen aufgrund des Nicht-Zurückziehens; daher ist auch nach der in der Kurundī dargelegten Weise erkennbar, dass das Regenmantel-Tuch seine Bestimmung selbst nach dem Vergehen der Regenmonate nicht verliert. Und unter den Arten des Verlusts der Bestimmung ist der Verlust durch das Vergehen der Regenmonate oder das Abklingen der Krankheiten auch im Mātikā-Kommentar nicht explizit herausgegriffen worden; daher ist gemäß der in der Samantapāsādikā überlieferten Weise anzunehmen, dass die Bestimmung bis zum tatsächlichen Zurückziehen bestehen bleibt. Da es zum Zweck des Badens erlaubt wurde, heißt es: „Selbst wenn es nur mit einer Farbbruch-Färbung gefärbt ist, ist es zulässig.“ Mit dem Satz „Zwei sind jedoch nicht zulässig“ zeigt er, dass – wie bei der Sanghati usw. – bei einem zweiten Regenmantel-Tuch die Bestimmung nicht wirksam wird, sondern dieses zu einer überzähligen Robe wird. Im Mahāpaccarī-Kommentar wird im Hinblick auf das Fehlen des tatsächlichen Gebrauchs als Robe Straffreiheit dargelegt, ähnlich wie bei einem Deckentuch, das für den Bedarf an Unterkünften gespendet wurde. Was jedoch mit „Auch das Deckentuch ist zu bestimmen“ gesagt wurde, so ist dies nicht ausschließlich für den Bedarf an Unterkünften festgelegt, da es unter den neun Robenstoffen aufgeführt wird; daher ist anzunehmen: Man muss es unter seinem eigenen Namen bestimmen, aufbewahren und wie einen Gebrauchsstoff in jeglicher Weise verwenden. Bezeichnungen wie „Mantel“ und „Wollteppich“ zeigen, dass auch diese Deckentücher im weltlichen Sprachgebrauch vorkommen, weshalb sie getrennt von den für den Bedarf an Unterkünften gespendeten Deckentüchern aufgeführt wurden.

‘‘Hīnāyāvattanenā’’ti idaṃ antimavatthuṃ ajjhāpajjitvā bhikkhupaṭiññāya ṭhitassa ceva titthiyapakkantassa ca bhikkhuniyā ca bhikkhunibhāve nirapekkhatāya gihiliṅgatitthiyaliṅgaggahaṇaṃ sandhāya vuttaṃ. Sikkhaṃ apaccakkhāya gihibhāvūpagamanaṃ sandhāya vuttanti keci vadanti, taṃ na yuttaṃ tadāpissa upasampannattā, cīvarassa ca tassa santakattāvijahanato. Pamāṇacīvarassāti pacchimappamāṇaṃ sandhāya vuttaṃ. Dve cīvarāni pārupantassāti gāmappavese diguṇaṃ katvā saṅghāṭiyo pārupanaṃ sandhāya vuttaṃ. ‘‘Esa nayo’’ti iminā pamāṇayuttesu yattha katthaci chiddaṃ adhiṭṭhānaṃ vijahatītiādiatthaṃ saṅgaṇhāti.

„Durch die Rückkehr zum niedrigen Stand des Laienlebens“ bezieht sich auf das Annehmen der äußeren Erscheinung von Laien oder Häretikern aufgrund des Desinteresses am Mönchs- bzw. Nonnenstatus; dies betrifft sowohl einen Mönch, der ein extremes Vergehen begangen hat und sich dennoch als Mönch ausgibt, als auch einen zu den Häretikern Übergetretenen sowie eine Nonne. Einige sagen, dies beziehe sich auf den Eintritt in den Laienstand, ohne das Training formal zurückzugeben; das ist jedoch nicht zutreffend, da er auch zu jener Zeit noch ein Ordinierter ist und die Robe nicht aufhört, sein Eigentum zu sein. „Von einer vorschriftsmäßigen Robe“ bezieht sich auf die Mindestmaße. „Für jemanden, der zwei Roben trägt“ bezieht sich auf das Tragen der Sanghatis in doppelter Lage beim Betreten eines Dorfes. Mit dem Satz „Dies ist die Methode“ schließt er die Bedeutung ein, dass bei einer vorschriftsmäßigen Robe ein Loch an irgendeiner Stelle dazu führt, dass die Bestimmung erlischt, und Ähnliches.

Aññaṃ pacchimappamāṇaṃ nāma natthīti sutte āgataṃ natthīti adhippāyo. Idāni tameva vibhāvetuṃ ‘‘yañhī’’tiādi vuttaṃ, taṃ na sameti, saṅghāṭiādīnaṃ muṭṭhipañcakādiheṭṭhimappamāṇassa sutte anāgatattāti adhippāyo.

„Es gibt kein anderes Mindestmaß“ bedeutet, dass ein solches im Sutta nicht überliefert ist; dies ist die Absicht. Um nun genau dies zu verdeutlichen, wurde die Passage beginnend mit „yañhi...“ dargelegt. Dies stimmt jedoch nicht überein, da das Mindestmaß von fünf Faustbreiten usw. für Sanghati und andere Roben im Sutta nicht vorkommt; dies ist die beabsichtigte Bedeutung.

Mahantaṃ vā khuddakaṃ karotīti ettha atimahantaṃ cīvaraṃ muṭṭhipañcakādipacchimappamāṇayuttaṃ katvā samantato chindanenāpi vicchindanakāle chijjamānaṭṭhānaṃ chiddasaṅkhyaṃ [Pg.315] na gacchati adhiṭṭhānaṃ na vijahati evāti sijjhati, ‘‘ghaṭetvā chindati, na bhijjatī’’ti vacanena ca sameti. Parikkhāracoḷaṃ pana vikappanupagapacchimappamāṇato ūnaṃ katvā chinnaṃ adhiṭṭhānaṃ vijahati adhiṭṭhānassa anissayattā. Tāni puna baddhāni ghaṭitāni adhiṭṭhātabbamevāti veditabbaṃ. Keci pana ‘‘vassikasāṭikacīvare dvidhā chinne yadipi ekekaṃ khaṇḍaṃ pacchimapacchimappamāṇaṃ pahoti, ekasmiṃyeva khaṇḍe adhiṭṭhānaṃ tiṭṭhati, na itare, ‘‘dve pana na vaṭṭantī’’ti vuttattā. Nisīdanakaṇḍuppaṭicchādīsupi eseva nayoti vadanti.

In der Passage „Er macht ein großes [Gewand] klein“ bedeutet dies: Wenn man ein übergroßes Gewand auf das Mindestmaß von fünf Faustbreiten usw. bringt, indem man es ringsherum abschneidet, zählt die abgeschnittene Stelle beim Zerschneiden nicht als Loch, und die Bestimmung (adhiṭṭhāna) geht keineswegs verloren; so ist die Absicht erwiesen. Dies stimmt auch mit dem Ausspruch „Wenn man es verbindet und schneidet, ist es nicht beschädigt“ überein. Wenn jedoch ein Zubehörstoff (parikkhāracoḷa) unter das für eine Vikappanā zulässige Mindestmaß verkleinert und abgeschnitten wird, verliert er seine Bestimmung, weil er keine geeignete Grundlage für die Bestimmung mehr darstellt. Es ist zu verstehen, dass diese Teile, wenn sie wieder zusammengebunden und zusammengefügt werden, erneut bestimmt werden müssen. Einige Lehrer sagen jedoch: „Wenn das Regenmantel-Gewand in zwei Teile geschnitten wird, bleibt die Bestimmung – selbst wenn jedes einzelne Stück das Mindestmaß erreicht – nur auf einem einzigen Stück bestehen und nicht auf dem anderen, da gesagt wurde: ‚Zwei aber sind nicht zulässig.‘ Dasselbe Prinzip gilt auch bei der Sitzmatte, dem Juckreiz-Tuch (kaṇḍuppaṭicchādī) und so weiter.“

Sammukhe pavattā sammukhāti paccattavacanaṃ, tañca vikappanavisesanaṃ, tasmā ‘‘sammukhe’’ti bhummatthe nissakkavacanaṃ katvāpi atthaṃ vadanti, abhimukheti attho. Atha vā sammukhena attano vācāya eva vikappanā sammukhāvikappanā. Parammukhena vikappanā parammukhāvikappanāti karaṇatthenāpi attho daṭṭhabbo, ayameva pāḷiyā sameti. Sannihitāsannihitabhāvanti āsannadūrabhāvaṃ. Ettāvatā nidhetuṃ vaṭṭatīti ettakeneva vikappanākiccassa niṭṭhitattā, atirekacīvaraṃ na hotīti dasāhātikkame na nissaggiyaṃ janetīti adhippāyo. Paribhuñjituṃ…pe… na vaṭṭatīti sayaṃ apaccuddharaṇaṃ paribhuñjane pācittiyaṃ, adhiṭṭhāne paresaṃ vissajjane dukkaṭañca sandhāya vuttaṃ.

Das Wort „sammukhā“ bezieht sich auf das, was in Gegenwart (sammukhe) stattfindet, und steht im Nominativ (paccattavacana); es ist ein Attribut zu „vikappanā“. Daher erklären einige die Bedeutung auch, indem sie das Lokativ-Wort „sammukhe“ in die Bedeutung des Ablativs setzen, wobei die Bedeutung „angesichts“ (abhimukhe) ist. Oder aber, eine Vikappanā, die man in direkter Gegenwart mit der eigenen Stimme vollzieht, ist eine „sammukhā-vikappanā“ (Übertragung in Anwesenheit). Eine Vikappanā durch einen Stellvertreter (in Abwesenheit) ist eine „parammukhā-vikappanā“; so ist die Bedeutung auch im instrumentalen Sinne zu betrachten. Genau diese Auslegung stimmt mit dem Pāḷi-Text überein. „Der Zustand des Vorhandenseins oder Nicht-Vorhandenseins“ (sannihitā-asannihitabhāva) bedeutet den Zustand von Nähe und Ferne. Zu den Worten „Insofern ist es zulässig, es aufzubewahren“: Da allein durch diese Handlung die Vikappanā abgeschlossen ist, wird es nicht zu einem überzähligen Gewand (atirekacīvara). Die Absicht ist, dass es nach dem Verstreichen von zehn Tagen kein Nissaggiya-Vergehen hervorruft. Die Passage „Es ist nicht zulässig zu gebrauchen... usw.“ bezieht sich auf ein Pācittiya-Vergehen beim eigenen Gebrauch ohne vorherigen Widerruf (paccuddhāra) sowie auf ein Dukkaṭa-Vergehen bei einer Bestimmung (adhiṭṭhāna) oder beim Überlassen an andere.

Paribhogādayopi vaṭṭantīti paribhogavissajjanaadhiṭṭhānānipi. Api-saddena nidhetumpi vaṭṭatīti attho, etena ca paccuddhārepi kate cīvarampi vikappitacīvarameva hoti, na atirekacīvaraṃ. Taṃ pana ticīvarādināmena adhiṭṭhātukāmena adhiṭṭhahitabbaṃ, itarena vikappitacīvarameva katvā paribhuñjitabbanti dasseti. Keci pana ‘‘yaṃ vikappitacīvaraṃ, taṃ yāva aparibhogakālā apaccuddharāpetvāva nidahitabbaṃ, paribhogakāle pana sampatte paccuddharāpetvā adhiṭṭhahitvā paribhuñjitabbaṃ. Yadi hi tato purepi paccuddharāpeyya, paccuddhāreneva vikappanāya vigatattā atirekacīvaraṃ nāma hoti, dasāhātikkame ca nissaggiyaṃ pācittiyaṃ. Tasmā yaṃ aparibhuñjitvāva ṭhapetabbaṃ, tadeva vikappetabbaṃ, paccuddhāre ca kate antodasāheyeva adhiṭṭhātabbaṃ. Yañca aṭṭhakathāyaṃ ‘tato pabhuti paribhogādayopi vaṭṭantī’tiādi vuttaṃ, taṃ pāḷiyā virujjhatī’’ti vadanti, taṃ tesaṃ matimattameva. Pāḷiyañhi [Pg.316] ‘‘antodasāhaṃ adhiṭṭheti, vikappetī’’ti (pārā. 469) ca ‘‘sāmaṃ cīvaraṃ vikappetvā apaccuddhāraṇaṃ paribhuñjeyya pācittiya’’nti (pāci. 373) ca ‘‘anāpatti so vā deti, tassa vā vissāsanto paribhuñjatī’’ti (pāci. 374) ca sāmaññato vuttattā, aṭṭhakathāyañca ‘‘imaṃ cīvaraṃ vā vikappanaṃ vā paccuddharāmī’’tiādinā paccuddhāraṃ adassetvā ‘‘mayhaṃ santakaṃ paribhuñja vā vissajjehi vā’’ti evaṃ attano santakattaṃ amocetvāva paribhogādivaseneva paccuddhārassa vuttattā, ‘‘tato pabhuti paribhogādayopi vaṭṭantī’’ti adhiṭṭhānaṃ vināpi visuṃ paribhogassa, nidahanassa ca vuttattā vikappanānantarameva paccuddharāpetvā anadhiṭṭhahitvā eva ticīvaravirahitaṃ vikappanārahaṃ cīvaraṃ paribhuñjituṃ, nidahituñca idaṃ pāṭekkaṃ vinayakammanti khāyati. Apica bahūnaṃ pattānaṃ vikappetuṃ, paccuddhāretuñca vuttattā paccuddhārena tesaṃ atirekapattatā dassitāti sijjhati tesu ekasseva adhiṭṭhātabbato. Tasmā aṭṭhakathāyaṃ āgatanayeneva gahetabbaṃ.

Die Formulierung „Gebrauch usw. sind ebenfalls zulässig“ meint auch den Gebrauch, das Überlassen und das Bestimmen. Durch das Wort „ebenfalls“ (api) wird verdeutlicht, dass auch das Aufbewahren zulässig ist. Dadurch bleibt das Gewand, selbst wenn ein Widerruf (paccuddhāra) erfolgt ist, ein bloß übertragenes Gewand (vikappitacīvara) und wird nicht zu einem überzähligen Gewand (atirekacīvara). Es zeigt sich, dass dieses Gewand von einem Mönch, der es unter dem Namen des Dreifachgewandes (ticīvara) usw. bestimmen möchte, bestimmt werden muss; andernfalls ist es als bloß übertragenes Gewand zu gebrauchen. Einige Lehrer sagen jedoch: „Das übertragene Gewand muss, solange es ungebraucht bleibt, ohne einen Widerruf aufbewahrt werden; wenn jedoch die Zeit des Gebrauchs eintrifft, muss man den Widerruf veranlassen, es bestimmen und erst dann gebrauchen. Wenn man es nämlich schon davor widerrufen ließe, würde die Vikappanā allein durch den Widerruf erlöschen, wodurch es zu einem sogenannten überzähligen Gewand würde, und nach Ablauf von zehn Tagen entstünde ein Nissaggiya-Pācittiya. Daher darf nur jenes Gewand übertragen werden, das ungebraucht aufbewahrt werden soll, und nach dem Widerruf muss es innerhalb von zehn Tagen bestimmt werden. Was im Kommentar mit den Worten ‚Von da an sind auch Gebrauch usw. zulässig‘ usw. dargelegt wird, widerspricht dem kanonischen Text (Pāḷi).“ Doch dies ist bloß deren eigene Meinung. Denn im Pāḷi ist im Allgemeinen dargelegt: „Er bestimmt [es] innerhalb von zehn Tagen oder überträgt es“, ferner „Wenn er ein selbst übertragenes Gewand ohne Widerruf gebraucht, ist es ein Pācittiya“, und „Kein Vergehen liegt vor, wenn jener es gibt oder wenn man im Vertrauen auf ihn das Gewand gebraucht“. Zudem wird im Kommentar der Widerruf nicht durch Formeln wie „Ich widerrufe dieses Gewand oder diese Übertragung“ vollzogen, sondern der Widerruf wird durch den bloßen Gebrauch usw. ausgedrückt, ohne das Eigentumsrecht aufzugeben, wie in: „Gebrauche mein Eigentum oder überlasse es.“ Da ferner mit den Worten „Von da an sind auch Gebrauch usw. zulässig“ der Gebrauch und das Aufbewahren auch ohne Bestimmung separat dargelegt sind, scheint es eine eigenständige Rechtsanwendung (vinayakamma) zu sein, dass man ein zur Übertragung geeignetes Gewand, welches nicht zu den drei Hauptgewändern gehört, unmittelbar nach der Vikappanā widerrufen lässt, ohne es zu bestimmen, um es zu gebrauchen und aufzubewahren. Da außerdem das Übertragen und Widerrufen von mehreren Almosenschalen dargelegt ist, steht fest, dass durch den Widerruf deren Eigenschaft als überzählige Almosenschale nicht begründet wird, da von diesen nur eine einzige bestimmt werden muss. Daher ist die Methode genau so zu übernehmen, wie sie im Kommentar überliefert ist.

Paññattikovido na hotīti evaṃ vikappite ‘‘anantarameva evaṃ paccuddharitabba’’nti vinayakammaṃ na jānāti. Tenāha ‘‘na jānāti paccuddharitu’’nti, imināpi cetaṃ veditabbaṃ ‘‘vikappanānantarameva paccuddhāro kātabbo’’ti.

Der Ausdruck „Er ist kein Kenner der Regeln“ bedeutet: Wenn [das Gewand] auf diese Weise übertragen wurde, kennt er die Rechtsanwendung (vinayakamma) nicht, wonach unmittelbar darauf der Widerruf in dieser Weise zu vollziehen ist. Daher heißt es: „Er weiß nicht, wie man [es] widerruft“. Auch hierdurch ist zu verstehen: „Der Widerruf muss unmittelbar nach der Vikappanā erfolgen.“

Avisesena vuttavacananti ticīvarādīnaṃ sādhāraṇavacanena vuttavacanaṃ. Yaṃ panettha ‘‘viruddhaṃ viya dissatī’’ti vatvā taṃ virodhāsaṅkaṃ nivattetuṃ ‘‘ticīvarasaṅkhepena…pe… vikappanāya okāso dinno hotī’’ti vuttaṃ, taṃ ‘‘adhiṭṭheti vikappetī’’ti sāmaññato vuttepi ticīvarampi vikappetīti ayamattho na sijjhati, ‘‘ticīvaraṃ adhiṭṭhātuṃ na vikappetu’’nti (mahāva. 358) visesetvā vuttattā. Yaṃ pana adhiṭṭhātabbaṃ, taṃ adhiṭṭhāti. Yaṃ ticīvaravirahitaṃ, taṃ vikappetabbaṃ, taṃ vikappetīti evamattho sijjhatīti. Tasmā ettha pubbāparavirodho na dissati sāmaññavacanassa vuttāvaseseyeva avatiṭṭhanato. Yaṃ panettha ticīvarassāpi vikappanavidhiṃ dassetuṃ ‘‘ticīvaraṃ ticīvarasaṅkhepenā’’tiādi vuttaṃ. Tattha ticīvarasaṅkhepena parihariyamānesu ekampi paccuddharitvā vikappetuṃ na vaṭṭati, ticīvarato pana ekaṃ vā sakalameva vā apanetvā aparaṃ ticīvaraṃ ticīvarasaṅkhepena pariharitukāmassa vā ticīvarādhiṭṭhānaṃ muñcitvā parikkhāracoḷavaseneva sabbacīvaraṃ paribhuñjitukāmassa [Pg.317] vā purimaṃ adhiṭṭhitacīvaraṃ paccuddharitvā vikappetuṃ vaṭṭatīti evamadhippāyena ‘‘ticīvare ekena cīvarena vippavasitukāmo hotī’’tiādi vuttaṃ siyā, iccetaṃ pāḷiyā saddhiṃ sameti. Atha punapi tadeva ticīvarādhiṭṭhānena adhiṭṭhātukāmo hutvā vippavāsasukhatthaṃ paccuddharitvā vikappetīti iminā adhippāyena vuttaṃ siyā, taṃ ‘‘ticīvaraṃ adhiṭṭhātuṃ na vikappetu’’nti (mahāva. 358) iminā vacanena na sameti. Yadi hi sesacīvarāni viya ticīvarampi paccuddharitvā vikappetabbaṃ siyā, ‘‘ticīvaraṃ adhiṭṭhātuṃ na vikappetu’’nti idaṃ vacanameva niratthakaṃ siyā sesacīvarehi ticīvarassa visesābhāvā. Tasmā ‘‘vikappetī’’ti idaṃ ticīvaravirahitameva sandhāya vuttaṃ. Ticīvaraṃ pana vikappetuṃ na vaṭṭatīti viññāyati, teneva dutiyakathinasikkhāpadassa anāpattivāre ‘‘vikappetī’’ti idaṃ na vuttaṃ, vīmaṃsitvā yathā pāḷiyā saddhiṃ na virujjhati, tathā ettha adhippāyo gahetabbo.

„Eine Äußerung ohne Spezifizierung“ bedeutet eine Äußerung, die mit einem gemeinsamen Begriff in Bezug auf das Dreifachgewand usw. gemacht wurde. Was aber hierbei gesagt wurde, nachdem man geäußert hatte „es scheint widersprüchlich zu sein“, um diesen Zweifel an einem Widerspruch auszuräumen: „durch die Zusammenfassung des Dreifachgewands ... ist die Gelegenheit zur Überlassung gegeben“ — selbst wenn hierbei allgemein gesagt wird „er bestimmt, er überlässt“, so ist die Bedeutung, dass man auch das Dreifachgewand überlässt, nicht schlüssig, weil es spezifisch dargelegt wurde: „Das Dreifachgewand ist zu bestimmen, nicht zu überlassen“ (Mahāva. 358). Was jedoch zu bestimmen ist, das bestimmt er. Was frei vom Dreifachgewand ist und überlassen werden muss, das überlässt er. Auf diese Weise ist die Bedeutung schlüssig. Daher ist hier kein Widerspruch zwischen Vorherigem und Nachfolgendem zu erkennen, da der allgemeine Ausdruck sich nur auf das bezieht, was nach Abzug des bereits Erwähnten übrig bleibt. Was aber hier gesagt wurde, um das Verfahren der Überlassung auch für das Dreifachgewand aufzuzeigen: „das Dreifachgewand in der Zusammenfassung des Dreifachgewands“ usw. Darin ist es unter den Gewändern, die in der Zusammenfassung des Dreifachgewands getragen werden, nicht statthaft, auch nur ein einziges aufzuheben und zu überlassen. Wenn aber jemand eines oder das gesamte Dreifachgewand ablegen und ein anderes Dreifachgewand in der Zusammenfassung des Dreifachgewands tragen möchte, oder wenn jemand die Bestimmung des Dreifachgewands aufheben und alle Gewänder lediglich als Gebrauchsstoff nutzen möchte, ist es statthaft, das zuvor bestimmte Gewand aufzuheben und zu überlassen. In dieser Absicht dürfte die Äußerung „wenn er wünscht, sich von einem Gewand des Dreifachgewands zu trennen“ usw. gemacht worden sein; dies stimmt mit dem Pali-Text überein. Wenn es aber in der Absicht gesagt worden wäre, dass er eben dasselbe Gewand wieder als Dreifachgewand bestimmen will und es, um die Bequemlichkeit der Trennung während der Nacht zu haben, aufhebt und überlässt, dann stimmt das nicht mit der Aussage „Das Dreifachgewand ist zu bestimmen, nicht zu überlassen“ (Mahāva. 358) überein. Wenn nämlich das Dreifachgewand wie die übrigen Gewänder aufgehoben und überlassen werden könnte, wäre eben diese Aussage „Das Dreifachgewand ist zu bestimmen, nicht zu überlassen“ nutzlos, da es keinen Unterschied zwischen dem Dreifachgewand und den übrigen Gewändern gäbe. Daher bezieht sich der Ausdruck „er überlässt“ nur auf das Gewand, das nicht zum Dreifachgewand gehört. Es ist jedoch zu verstehen, dass es nicht statthaft ist, das Dreifachgewand zu überlassen. Aus eben diesem Grund wird im Abschnitt über die Straflosigkeit der zweiten Kathina-Trainingsregel das Wort „er überlässt“ nicht erwähnt. Man sollte die Absicht hier nach sorgfältiger Prüfung so auffassen, dass sie nicht im Widerspruch zum Pali steht.

Tuyhaṃ demītiādīsu pariccattattā manasā asampaṭicchantepi sampadānabhūtasseva santakaṃ hoti, so icchitakkhaṇe gahetuṃ labhati. Itthannāmassāti parammukhe ṭhitaṃ sandhāya vadati. Yassa pana ruccatītiādi ubhohipi pariccattatāya assāmikataṃ sandhāya vuttaṃ.

Bei Ausdrücken wie „Ich gebe es dir“ usw. wird das Gewand, weil es weggegeben wurde, zum Eigentum des Empfängers, selbst wenn dieser es im Geiste nicht annimmt; er kann es in dem Moment nehmen, in dem er es wünscht. Das Wort „für den Soundso“ bezieht sich auf jemanden, der abwesend ist. Die Phrase „wem auch immer es beliebt“ usw. bezieht sich auf den Zustand der Herrenlosigkeit, da das Gewand von beiden Seiten aufgegeben wurde.

‘‘Taṃ na yujjatī’’ti idaṃ antodasāhe eva vissāsaggahaṇaṃ sandhāya anāpattivārassa āgatattā, idha nissaggiyacīvarassa kappiyabhāvakaraṇatthaṃ lesena gahitattā ca vuttaṃ, keci pana ‘‘parehi sabhāgena acchinne, vissāsaggahite ca puna laddhe doso na dissatī’’ti vadanti. Anadhiṭṭhānenāti kāyavācāhi kattabbassa akaraṇenāti adhippāyo. Cīvarassa attano santakatā, jātipamāṇayuttatā, chinnapalibodhabhāvo, atirekacīvaratā, dasāhātikkamoti imānettha pañca aṅgāni.

Die Aussage „Das ist nicht angemessen“ bezieht sich auf das Nehmen aus Vertrauen innerhalb von zehn Tagen, da dies im Abschnitt über die Straflosigkeit vorkommt, und weil hier das zu verwirkende Gewand unter einem Vorwand genommen wurde, um es zulässig zu machen. Einige sagen jedoch: „Wenn es von anderen im Einvernehmen weggenommen oder im Vertrauen genommen und dann wiedererlangt wird, ist kein Vergehen erkennbar.“ „Durch Nicht-Bestimmen“ bedeutet das Nicht-Ausführen der Bestimmung, die durch Körper oder Rede zu tun ist; dies ist die Absicht. Das Eigentum des Gewandes an sich selbst, die Angemessenheit in Bezug auf Art und Maß, der Zustand, in dem die Hindernisse abgeschnitten sind, der Zustand als überschüssiges Gewand und das Überschreiten der Zehn-Tage-Frist – dies sind hier die pfünf Faktoren.

Paṭhamakathinasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der ersten Kathina-Trainingsregel ist abgeschlossen.

2. Udositasikkhāpadavaṇṇanā

2. Die Erklärung der Udosita-Trainingsregel

473. Dutiye avippavāseti avippavāse nipphādetabbe, vippavāsadosābhāve sādhetabbe kattabbā sammutīti attho.

473. In der zweiten Regel bedeutet „bei Nicht-Getrenntsein“: das Erteilen des Einverständnisses, das vorgenommen werden muss, wenn das Nicht-Getrenntsein herbeizuführen ist, d. h. wenn die Abwesenheit des Fehlers des Getrenntseins bewirkt werden soll.

475. Paṭisiddhapariyāpannenāti [Pg.318] vippavasituṃ paṭisiddhesu tīsu cīvaresu antogadhena, ekena ca avayave samudāyopacāraṃ dasseti.

475. „Mit dem, was zu den untersagten gehört“ zeigt die metaphorische Übertragung des Ganzen auf einen Teil mittels eines einzelnen Gewands, das unter den drei Gewändern inbegriffen ist, von denen sich zu trennen untersagt ist.

478-9. Ettāvatāti ‘‘parikkhitto’’ti iminā. ‘‘Sabhāyeti liṅgabyattayena sabhā vuttā’’ti vatvā puna sayampi ‘‘sabhāye’’ti iminā voharanto sabhā-saddassa pariyāyo sabhāya-saddo napuṃsakaliṅgayutto atthīti dasseti. ‘‘Sabhāyanti liṅgabyattayena sabhā vuttā’’ti vā pāṭho. Liṅgabyattayena sabhāti ca liṅgantarayutto sabhāsaddapariyāyo sabhāyasaddoti attho.

478-9. „Bis hierher“ bezieht sich auf das Wort „umfriedet“. Nachdem der Kommentator gesagt hat: „Mit 'sabhāye' ist die Versammlungshalle durch Genuswechsel gemeint“, zeigt er, indem er selbst wieder den Begriff „sabhāye“ verwendet, dass es ein sächliches Wort „sabhāya“ als Synonym für das Wort „sabhā“ gibt. Alternativ lautet die Lesart „sabhāyaṃ“ mit der Erklärung „sabhā ist durch Genuswechsel gemeint“. Und die Formulierung „sabhā durch Genuswechsel“ bedeutet, dass das Wort „sabhāya“ ein Synonym für das Wort „sabhā“ mit einem anderen Genus ist.

Sabhāyaṃ gacchatīti sabhaṃ gacchati. Vasitabbaṃ natthīti cīvarahatthapāseyeva vasitabbaṃ natthīti attho. Tassāti vīthiyā. Sabhāyassa ca dvārassa ca hatthapāsā na vijahitabbanti ettha sabhāyadvārānamantare vīthi gehāpi gahitā eva honti ādipariyosānānaṃ gahitattā. Ettha ca dvāravīthigharesu vasantena gāmappavesanasahaseyyādidosaṃ pariharitvā supaṭicchannatādiyutteneva bhavitabbaṃ, sabhā pana yadi sabbesaṃ vasanatthāya sālāsadisā katā, antarārāme viya yathāsukhaṃ vasituṃ vaṭṭatīti veditabbaṃ. Parikkhittatāya ca ekūpacārataṃ, aparikkhittatāya nānūpacāratañca nivesanādīsupi atidisanto āha ‘‘etenevūpāyenā’’tiādi. Nivesanādīni bahigāmato sanniviṭṭhāni gahitāni antogāme ṭhitānaṃ gāmaggahaṇeneva gahitattā. Sabbatthāti gāmanigamanivesanādīsu pannarasasu. Parikkhepādīti ādi-saddena aparikkhepasseva gahaṇaṃ, na ekakulādīnampi tesaṃ ekūpacāratānānūpacāratānimittatābhāvā. Ettha ca satthassa katipāhaṃ katthaci niviṭṭhasseva parikkhepo hoti, na gacchantassa.

„Er geht zur Halle“ bedeutet, er geht zur Versammlungshalle. „Es gibt keinen Aufenthaltsort“ bedeutet, dass es keinen Aufenthaltsort außerhalb der Reichweite der Hand des Gewands gibt. „Deren“ bezieht sich auf die Straße. In der Passage „Man darf die Handreichweite der Halle und des Tors nicht verlassen“ sind auch die Häuser auf der Straße zwischen der Halle und dem Tor mit eingeschlossen, da Anfang und Ende erfasst sind. Und wer in diesen Häusern an der Straße oder am Tor wohnt, muss den Fehler des Betretens eines Dorfes, des gemeinsamen Liegens usw. vermeiden und gut verhüllt sein. Wenn die Halle jedoch wie eine Rasthütte für jedermanns Aufenthalt gebaut ist, ist es statthaft, sich dort ganz nach Belieben aufzuhalten, wie in einem inneren Klostergelände. Indem der Autor die Einheit des Bereichs bei Umfriedung und die Verschiedenheit des Bereichs bei Nicht-Umfriedung auch auf Wohnhäuser usw. überträgt, sagt er: „Mit dieser Methode...“ usw. Wohnhäuser usw. sind hier als außerhalb des Dorfes gelegen zu verstehen, da die Häuser innerhalb des Dorfes bereits durch das Wort „Dorf“ erfasst sind. „Überall“ bezieht sich auf die fünfzehn Orte wie Dörfer, Kleinstädte, Wohnhäuser usw. In der Formulierung „Umfriedung usw.“ wird durch das Wort „usw.“ nur die Nicht-Umfriedung erfasst, nicht aber „eine einzige Familie“ usw., da diese nicht die Ursache für die Einheit oder Verschiedenheit des Bereichs darstellen. Und hierbei hat eine Karawane nur dann eine Umfriedung, wenn sie sich für einige Tage irgendwo niedergelassen hat, nicht aber, wenn sie in Bewegung ist.

482-7. Gāmato bahi issarānaṃ samuddatīrādīsu katabhaṇḍasālā udositoti āha ‘‘yānādīna’’ntiādi. Muṇḍacchadanapāsādoti nātiucco candikaṅgaṇayutto sikharakūṭamālādivirahito pāsādo.

482-7. Ein Lagerhaus ist ein von Herrschern außerhalb des Dorfes, z. B. an Meeresküsten, errichtetes Warenlager; daher sagt er: „von Fahrzeugen usw.“. Ein flachgedecktes Gebäude ist ein nicht allzu hoher Palast, der mit einer Terrasse für Mondschein ausgestattet ist und keine Kuppelspitzen oder Ziertürme besitzt.

489. Pariyādiyitvāti ajjhottharitvā. Nadīparihāroti visuṃgāmādīnaṃ viya nadīparihārassa avuttattā cīvarahatthapāso evāti vadanti, aññe pana ‘‘iminā aṭṭhakathāvacanena nadīparihāropi visuṃ siddho, nadiyā [Pg.319] hatthapāso na vijahitabbo’’ti vadanti. Vihārasīmanti avippavāsasīmaṃ sandhāyāha. Ettha ca vihārassa nānākulasantakabhāvepi avippavāsasīmāparicchedabbhantare sabbattha cīvaraavippavāsasambhavato tassā padhānattā tattha satthaparihāro na labbhatīti ‘‘vihāraṃ gantvā vasitabba’’nti vuttaṃ. ‘‘Satthasamīpe’’ti idaṃ yathāvuttaṃ abbhantaraparicchedavasena vuttaṃ. Pāḷiyaṃ nānākulassa sattho hoti, satthe cīvaraṃ nikkhipitvā hatthapāsā na vijahitabbanti ettha satthahatthapāso gahito.

489. „Pariyādiyitvā“ bedeutet „nachdem man überwältigt (oder bedeckt) hat“. Bezüglich „Schutzbereich des Flusses“ (nadīparihāra) sagen einige, dass, weil im Gegensatz zu Dörfern und Ähnlichem kein separater Schutzbereich für den Fluss erwähnt wird, hier nur der Handbereich (hatthapāsa) der Robe gemeint ist. Andere wiederum sagen: „Durch diese Aussage des Kommentars ist auch der Schutzbereich des Flusses separat erwiesen, weshalb der Handbereich des Flusses nicht verlassen werden darf.“ Das Wort „Vihāra-Grenze“ (vihārasīma) bezieht sich auf die Grenze des Nicht-Getrenntseins (avippavāsasīma). Und hierbei gilt: Auch wenn das Kloster verschiedenen Familien gehört, ist es überall innerhalb der Abgrenzung der Grenze des Nicht-Getrenntseins möglich, dass kein Getrenntsein von den Roben vorliegt. Da diese Grenze maßgeblich ist, gibt es dort keinen Schutzbereich der Karawane; deshalb heißt es: „Man muss in das Kloster gehen und dort verweilen.“ Der Ausdruck „in der Nähe der Karawane“ ist in Bezug auf den oben erwähnten inneren Abgrenzungsbereich gesagt. In der Passage des kanonischen Textes: „Es gibt eine Karawane aus verschiedenen Familien; wenn man die Robe bei der Karawane ablegt, darf man den Handbereich nicht verlassen“, ist hier der Handbereich der Karawane gemeint.

490. Ekakulassa khetteti aparikkhittaṃ sandhāya vadati.

490. Der Ausdruck „auf dem Feld einer einzelnen Familie“ bezieht sich auf ein nicht umzäuntes Feld.

491-4. Vihāro nāma upacārasīmā. Tattha yasmiṃ vihāreti tassa antopariveṇādiṃ sandhāya vuttaṃ, ekakulādisantakatā cettha kārāpakānaṃ vasena. Chāyāya phuṭṭhokāsassāti ujukaṃ avakkhittaleḍḍupātabbhantaraṃ sandhāya vadati.

491-4. Mit „Vihāra“ ist die Umkreis-Grenze (upacārasīma) gemeint. Der Ausdruck „in welchem Kloster“ bezieht sich auf das Innere des Klosterhofs und Ähnliches. Dass es hier im Besitz einer einzelnen Familie usw. ist, wird in Bezug auf die Erbauer (Stifter) gesagt. Der Ausdruck „die vom Schatten berührte Stelle“ bezieht sich direkt auf den Bereich innerhalb der Reichweite eines geworfenen Erdklumpens.

Agamanapatheti tadaheva gantvā nivattetuṃ na sakkuṇeyyake samuddamajjhe ye dīpakā, tesūti yojanā. Itarasminti puratthimadisāya cīvare. ‘‘Uposathakāle…pe… vaḍḍhatī’’ti iminā cīvaravippavāsasattabbhantarato samānasaṃvāsāya sattabbhantarasīmāya accantavisadisataṃ dasseti. Tathā hi bahūsu bhikkhūsu ekato nisīditvā samantā sattabbhantaraparicchedesu yathāsakaṃ cīvaraṃ ṭhapetvā pariharantesu ekekassa bhikkhuno nisinnokāsato paṭṭhāya paccekaṃ sattabbhantarassa paricchedo aññamaññavisadiso anekavidho hoti, na eko parisapariyantato paṭṭhāya animitabbattā. Teneva tattha parisavasena vuḍḍhi, hāni vā na hoti, na evaṃ sattabbhantarasīmāya. Sā hi yojanikāyapi parisapariyantatova paṭṭhāya samantā sattabbhantarapaacchinnā ekāva hoti. Teneva sā parisavasena vaḍḍhati, hāyati ca, tasmā aññāva sattabbhantarasīmā añño sattabbhantarato paricchinno cīvaravippavāsaparihāro abbhokāsoti veditabbaṃ. Yañcettha vattabbaṃ, taṃ khandhake sīmākathāyameva (mahāva. 143) vakkhāma.

„Auf einem unwegsamen Pfad“ (agamanapatha) verbindet sich mit: „auf jenen kleinen Inseln mitten im Ozean, von denen man nicht am selben Tag zurückkehren kann“. Bezüglich „auf der anderen Seite“ (itarasmiṃ) bezieht sich dies auf die Robe in östlicher Richtung. Mit der Passage „Zur Zeit des Uposatha ... dehnt sie sich aus“ zeigt er den völligen Unterschied zwischen der Sieben-Abbhantara-Grenze für die Gemeinschaft (sattabbhantarasīma) und dem Sieben-Abbhantara-Bereich für das Nicht-Getrenntsein von der Robe (cīvaravippavāsa-sattabbhantara). Denn wenn viele Mönche zusammensitzen und ihre jeweiligen Roben ringsum in den Bereichen von sieben Abbhantara ablegen und darauf achten, dann unterscheidet sich der Bereich von sieben Abbhantara für jeden einzelnen Mönch, ausgehend von seinem jeweiligen Sitzplatz, voneinander und ist vielfältig; er ist nicht ein einziger Bereich, weil er nicht vom Rand der Versammlung aus gemessen wird. Daher gibt es dort (beim Roben-Bereich) je nach der Versammlung weder eine Vergrößerung noch eine Verkleinerung. Bei der Sieben-Abbhantara-Gemeinschaftsgrenze verhält es sich jedoch nicht so. Denn selbst wenn die Versammlung eine Meile (Yojana) groß ist, ist jene Grenze, ausgehend vom Rand der Versammlung ringsherum um sieben Abbhantara abgegrenzt, ein einziger einheitlicher Bereich. Genau deshalb vergrößert oder verkleinert sie sich je nach der Größe der Versammlung. Daher ist zu verstehen: Die Sieben-Abbhantara-Grenze (der Gemeinschaft) ist das eine, und der auf sieben Abbhantara begrenzte Schutzbereich im Freien für das Nicht-Getrenntsein von der Robe ist etwas anderes. Was hierzu noch zu sagen ist, werden wir im Khandhaka bei der Erklärung der Grenzen (Sīmākathā) darlegen.

495. Nadiṃ [Pg.320] otaratīti hatthapāsaṃ muñcitvā otarati. Bahigāme ṭhapetvāti apārupitabbatāya vuttaṃ. Vinayakammaṃ kātabbanti uttarāsaṅge ca bahigāme ṭhapitasaṅghāṭiyañca paṭhamaṃ vinayakammaṃ katvā pacchā uttarāsaṅgaṃ nivāsetvā antaravāsake kātabbaṃ. Ettha ca bahigāme ṭhapitassāpi vinayakammavacanato parammukhāpi ṭhitaṃ vissajjituṃ, nissaṭṭhaṃ dātuñca vaṭṭatīti veditabbaṃ. Daharānaṃ gamane saussāhattā ‘‘nissayo pana na paṭippassambhatī’’ti vuttaṃ. Muhuttaṃ…pe… paṭippassambhatīti saussāhatte gamanassa upacchinnattā vuttaṃ. Tesaṃ pana purāruṇāva uṭṭhahitvā saussāhena gacchantānaṃ aruṇe antarā uṭṭhitepi na paṭippassambhati ‘‘yāva aruṇuggamanā sayantī’’ti vuttattā. Teneva ‘‘gāmaṃ pavisitvā…pe… na paṭippassambhatī’’ti vuttaṃ. Aññamaññassa vacanaṃ aggahetvātiādimhi saussāhattā gamanakkhaṇe paṭippassaddhi na vuttā. Dhenubhayenāti taruṇavacchagāvīnaṃ abhidhāvitvā siṅgena paharaṇabhayena. Nissayo ca paṭippassambhatīti ettha dhenubhayādīhi ṭhitānaṃ yāva bhayavūpasamā ṭhātabbato ‘‘antoaruṇeyeva gamissāmī’’ti niyametuṃ asakkuṇeyyattā vuttaṃ. Yattha pana evaṃ niyametuṃ sakkā, tattha antarāruṇe uggatepi nissayo na paṭippassambhati bhesajjatthāya gāmappaviṭṭhadaharānaṃ viya. Antosīmāyaṃ gāmanti avippavāsasīmāsammutito pacchā patiṭṭhāpitagāmaṃ sandhāya vadati gāmañca gāmūpacārañca ṭhapetvā sammannitabbato. Paviṭṭhānanti ācariyantevāsikānaṃ visuṃ visuṃ gatānaṃ avippavāsasīmattā neva cīvarāni nissaggiyāni honti, saussāhatāya nissayo na paṭippassambhati. Antarāmaggeti dhammaṃ sutvā āgacchantānaṃ antarāmagge.

495. „Er steigt in den Fluss hinab“ (nadiṃ otarati) bedeutet, er steigt hinab, nachdem er den Handbereich (hatthapāsa) der Robe verlassen hat. Der Ausdruck „außerhalb des Dorfes ablegen“ (bahigāme ṭhapetvā) ist gesagt, weil man die Robe dort nicht tragen darf. „Es muss eine Vinaya-Handlung vollzogen werden“ (vinayakammaṃ kātabbaṃ) bedeutet, dass zuerst an der oberen Robe (uttarāsaṅga) und der außerhalb des Dorfes abgelegten äußeren Robe (saṅghāṭi) eine Vinaya-Handlung vorgenommen werden muss, und danach zieht man die obere Robe an und vollzieht sie an der inneren Robe (antaravāsaka). Und hierbei ist zu verstehen: Da auch für die außerhalb des Dorfes abgelegte Robe eine Vinaya-Handlung vorgeschrieben ist, ist es zulässig, das abgelegte Objekt auch in Abwesenheit aufzugeben und das Aufgegebene wegzugeben. Bezüglich des Reisens der jungen Mönche heißt es wegen ihrer Emsigkeit (saussāhatā): „Die Abhängigkeit (nissaya) erlischt jedoch nicht“. Die Formulierung „Für einen Moment ... erlischt sie“ ist gesagt, weil die Reise unterbrochen wurde, obwohl sie emsig waren. Für jene jungen Mönche jedoch, die vor der Dämmerung aufgestanden sind und emsig reisen, erlischt die Abhängigkeit nicht, selbst wenn die Dämmerung unterwegs anbricht, da gesagt wurde: „Sie schlafen bis zum Aufgang der Dämmerung“. Genau deshalb heißt es: „Nachdem man das Dorf betreten hat ... erlischt sie nicht“. In der Passage beginnend mit „ohne die Worte des anderen zu beachten“ wird wegen der Emsigkeit während des Gehens kein Erlöschen der Abhängigkeit erwähnt. „Aus Furcht vor Kühen“ (dhenubhayena) bedeutet aus Furcht davor, dass Kühe mit jungen Kälbern herbeirennen und mit den Hörnern zustoßen. Der Ausdruck „und die Abhängigkeit erlischt“ ist hier für jene Mönche gesagt, die wegen der Furcht vor Kühen usw. stehen bleiben müssen, bis die Gefahr vorüber ist, weil sie nicht festlegen können: „Ich werde noch vor der Dämmerung ankommen.“ Wo dies jedoch so festgelegt werden kann, erlischt die Abhängigkeit nicht, selbst wenn die Dämmerung inzwischen anbricht – so wie es bei jungen Mönchen, die wegen Medizin das Dorf betreten haben, nicht erlischt. Der Ausdruck „ein Dorf innerhalb der Grenze“ bezieht sich auf ein Dorf, das erst nach der Festlegung der Grenze des Nicht-Getrenntseins (avippavāsasīma) errichtet wurde. Warum? Weil eine Grenze nur unter Ausschluss des Dorfes und seines Umkreises festgelegt werden darf. „Der Eingetretenen“ (paviṭṭhānaṃ): Für Lehrer und Schüler, die getrennt weggegangen sind, werden die Roben aufgrund der Grenze des Nicht-Getrenntseins nicht verwirkt (nissaggiya), und wegen ihrer Emsigkeit erlischt die Abhängigkeit nicht. „Auf dem Weg“ (antarāmagge) bezieht sich auf den Weg der jungen Mönche, die zurückkehren, nachdem sie die Lehre (Dhamma) gehört haben.

‘‘Idha apaccuddharaṇa’’nti iminā adhiṭṭhānavikappanāni viya paccuddharaṇampi kāyena vā vācāya vā kattabbanti dasseti. Kāyavācāhi kattabbassa akaraṇatoti idaṃ kāyavācāsamuṭṭhānaṃ vuttaṃ. Adhiṭṭhitaticīvaratā, anatthatakathinatā, aladdhasammutitā, rattivippavāsoti imānettha cattāri aṅgāni.

Mit der Passage „Hierbei kein Zurücknehmen“ (apaccuddharaṇa) zeigt er, dass das Zurücknehmen ebenso wie das Bestimmen (adhiṭṭhāna) und das Zuweisen (vikappanā) körperlich oder sprachlich vollzogen werden muss. Mit dem Ausdruck „wegen des Nicht-Vollziehens dessen, was durch Körper und Sprache zu tun ist“ wird gesagt, dass dieses Trainingsreglement durch Körper und Sprache verursacht ist (kāyavācāsamuṭṭhāna). Die vier Faktoren hierbei sind: das Besitzen einer bestimmten dreiteiligen Robe (adhiṭṭhitataticīvaratā), das Nicht-Ausgebreitetsein des Kathina (anatthatakathinatā), das Nicht-Erhaltenhaben einer Genehmigung (aladdhasammutitā) und das Getrenntsein bei der Morgendämmerung (rattivippavāsa).

Udositasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Udosita-Trainingsregel (Udositasikkhāpada) ist abgeschlossen.

3. Tatiyakathinasikkhāpadavaṇṇanā

3. Erklärung der dritten Kathina-Trainingsregel

497. Tatiye [Pg.321] pāḷiyaṃ cīvarapaccāsā nikkhipitunti cīvarapaccāsāya satiyā nikkhipitunti attho. Niṭṭhitacīvarasmiṃ bhikkhunāti ettha dutiyakathine viya sāmivaseneva karaṇavacanassa attho veditabbo.

497. In der dritten (Kathina-Regel) bedeutet der kanonische Ausdruck „cīvarapaccāsā nikkhipituṃ“: „abzulegen, wenn die Erwartung einer Robe besteht“. Bei der Formulierung „wenn die Robe des Mönchs fertiggestellt ist“ (niṭṭhitacīvarasmiṃ bhikkhunā) ist hierbei die Bedeutung des Instrumentals (bhikkhunā), genau wie bei der zweiten Kathina-Regel, im Sinne eines Genitivs („des Mönchs“) zu verstehen.

499-500. Tuyhaṃ dammīti dinnanti ‘‘tuyhaṃ, bhante, akālacīvaraṃ dammī’’ti evaṃ dinnaṃ, etampi kāle ādissa dinnaṃ nāma hotīti adhippāyo. Idaṃ pana aṭṭhakathāvacanaṃ, pāḷiyaṃ ‘‘kālepi ādissa dinna’’nti idañca ‘‘akālacīvara’’nti vacanasāmaññato labbhamānaṃ sabbampi dassetuṃ atthuddhāravasena vuttaṃ paṭhamaaniyate sotassa raho viya. Saṅghassa hi kālepi ādissa dinnaṃ akāle uppannacīvaraṃ viya sammukhībhūtehi vutthavassehi, avutthavassehi ca sabbehipi bhājetabbatāsāmaññena akālacīvaraṃ nāma hotīti dassanatthaṃ atthuddhāravasena pāḷiyaṃ ‘‘kālepi ādissa dinna’’nti vuttaṃ, na pana ‘‘tato bhājetvā laddhacīvarampi akāle laddhacīvarampi vutthavassānaṃ ekamāsaparihāraṃ, pañcamāsaparihāraṃ vā na labhati, paccāsācīvare asati dasāhaparihārameva labhatī’’ti dassanatthaṃ vuttaṃ, aṭṭhakathāyampi ‘‘ādissa dinna’’nti vacanasāmaññato labbhamānaṃ sabbaṃ atthuddhāravasena dassetuṃ ‘‘ekapuggalassa vā idaṃ tuyhaṃ dammīti dinna’’nti vuttaṃ, na pana tathāladdhaṃ vā akāle laddhaṃ vā anatthatakathinānaṃ dasāhabbhantare adhiṭṭhātabbanti dassetunti veditabbaṃ itarathā pāḷiaṭṭhakathāhi virujjhanato. Tathā hi accekacīvarasikkhāpade akāle uppannampi accekacīvaraṃ ‘‘yāvacīvarakālasamayaṃ nikkhipitabba’’nti (pārā. 648) vuttaṃ, tassa aṭṭhakathāyañca ‘‘pavāraṇamāsassa juṇhapakkhapañcamiyaṃ uppannassa accekacīvarassa anatthate kathine ekādasadivasādhiko māso, atthate kathine ekādasadivasādhikā pañca māsā ca parihāro vutto, tameva parihāraṃ sandhāya ‘chaṭṭhito paṭṭhāya pana uppannaṃ anaccekacīvarampi paccuddharitvā ṭhapitacīvarampi etaṃ parihāraṃ labhatiyevā’ti (pārā. aṭṭha. 2.646-649) vuttaṃ. Tasmā kālepi akālepi ca yathātathā laddhaṃ atirekacīvaraṃ vutthavassānaṃ ekamāsaṃ, pañcamāsaṃ vā yathārahaṃ parihāraṃ labhati evāti gahetabbaṃ.

499-500. „Dir gebe ich dies“: so gegeben bedeutet: „Ehrwürdiger Herr, dir gebe ich diese Außerzeitrobe (akālacīvara)“ – auf diese Weise gegeben; auch dies gilt als „während der Robenzeit unter namentlicher Zuweisung gegeben“. Dies ist die Absicht. Dies ist jedoch eine Aussage des Kommentars. Im Pāli wird der Satz „selbst wenn in der rechten Zeit unter namentlicher Zuweisung gegeben“ und der Begriff „Außerzeitrobe“ aufgrund der Gemeinsamkeit des Ausdrucks dargelegt, um jede erlangte Robe im Sinne einer Begriffsexplikation (atthuddhāra) aufzuzeigen, ähnlich wie im ersten Unbestimmten Fall (Aniyata) bezüglich des Alleinseins bei Gehörsausschluss dargetan wird. Denn eine dem Saṅgha selbst in der rechten Zeit unter namentlicher Zuweisung gegebene Robe gilt – ebenso wie eine außerhalb der Zeit entstandene Robe – aufgrund der Gemeinsamkeit der Aufteilbarkeit unter allen anwesenden Mönchen, sowohl jenen, welche die Regenzeit verbracht haben, als auch jenen, die sie nicht verbracht haben, als „Außerzeitrobe“. Um dies aufzuzeigen, wurde im Pāli im Wege der Begriffsexplikation gesagt: „selbst wenn in der rechten Zeit unter namentlicher Zuweisung gegeben“. Es wurde jedoch nicht gesagt, um zu zeigen, dass „auch eine nach der Aufteilung davon erhaltene Robe sowie eine außerhalb der Zeit erhaltene Robe für jene, die die Regenzeit verbracht haben, keine einmonatige Schutzfrist oder fünfmonatige Schutzfrist erhalten, sondern bei Fehlen einer zu erwartenden Robe nur eine zehntägige Schutzfrist erhalten“. Auch im Kommentar wurde gesagt: „oder einem einzelnen Individuum mit den Worten ‚Dies gebe ich dir‘ gegeben“, um im Wege der Begriffsexplikation alles darzustellen, was unter der Gemeinsamkeit des Ausdrucks „unter namentlicher Zuweisung gegeben“ erlangt wird. Es ist jedoch nicht so zu verstehen, dass damit gezeigt werden soll, dass eine auf diese Weise erhaltene oder außerhalb der Zeit erhaltene Robe von jenen, die das Kathina-Muster nicht ausgebreitet haben, innerhalb von zehn Tagen bestimmt (adhiṭṭhātabba) werden muss; andernfalls gäbe es einen Widerspruch zwischen Pāli und Kommentar. Denn im Accekacīvara-Sikkhāpada wird gesagt, dass eine Eilrobe (accekacīvara), die außerhalb der Zeit entstanden ist, „bis zur Zeit der Roben-Saison aufbewahrt werden darf“. Und in dessen Kommentar wird gesagt: „Für eine Eilrobe, die am fünften Tag der lichten Monatshälfte des Pavāraṇā-Monats entstanden ist, beträgt die Schutzfrist bei nicht ausgebreitetem Kathina einen Monat plus elf Tage, und bei ausgebreitetem Kathina fünf Monate plus elf Tage.“ Eben auf diese Schutzfrist bezogen wurde gesagt: „Ab dem sechsten Tag jedoch erhält selbst eine entstandene Nicht-Eilrobe, die nach dem Entschließen wieder abgelegt wurde, diese Schutzfrist.“ Daher ist festzuhalten: Eine überschüssige Robe, die auf die eine oder andere Weise in der rechten Zeit oder außerhalb der Zeit erhalten wurde, erhält für jene, welche die Regenzeit verbracht haben, je nach den Umständen eine Schutzfrist von entweder einem Monat oder fünf Monaten.

Evaṃ pana avatvā padabhājanaṃ vuttanti sambandho. Tattha evanti yaṃ aṭṭhakathāyaṃ ‘‘tato ce uttarī’’ti imassa māsaparamato uttarīti [Pg.322] attho vutto, taṃ parāmasati. Padabhājaniyaṃ evamatthaṃ avatvā aññathā attho vuttoti adhippāyo. Tāva uppannaṃ paccāsācīvaranti paccattavacanaṃ. ‘‘Mūlacīvara’’nti idaṃ upayogavacanaṃ. Attano gatikaṃ karotīti anantarā dutiyadivasādīsu uppannaṃ paccāsācīvaraṃ māsaparamaṃ mūlacīvaraṃ ṭhapetuṃ adatvā attano dasāhaparamatāya eva patiṭṭhāpetīti attano gatikaṃ karotīti. Tato uddhaṃ mūlacīvaranti ettha pana mūlacīvaranti paccattavacanaṃ. Tañhi vīsatimadivasato uddhaṃ dvāvīsatimadivasādīsu uppannaṃ paccāsācīvaraṃ attanā saddhiṃ ekato sibbetvā ghaṭitaṃ dasāhaparamaṃ gantuṃ adatvā navāhaparamatādivasena attano gatikaṃ karoti, ekato asibbetvā visuṃ ṭhapitaṃ pana paccāsācīvaraṃ dasāhaparamameva.

„Ohne dies jedoch so zu sagen, wird die Wortanalyse dargelegt“ – dies ist der Zusammenhang. Darin bezieht sich das Wort „so“ (evaṃ) auf die Erklärung im Kommentar zu „darüber hinaus“ (tato ce uttarī), nämlich „über das Maximum von einem Monat hinaus“. Die Absicht ist: In der Wortanalyse (padabhājanīya) wurde diese Bedeutung nicht so dargelegt, sondern auf andere Weise erklärt. „Die in der Zwischenzeit entstandene zu erwartende Robe“ (tāva uppannaṃ paccāsācīvaraṃ) ist im Nominativ (paccattavacana). „Die Hauptrobe“ (mūlacīvaraṃ) ist im Akkusativ (upayogavacana). „Sie teilt ihr eigenes Schicksal“ (attano gatikaṃ karoti) bedeutet: Sie lässt nicht zu, dass die Hauptrobe für maximal einen Monat aufbewahrt wird, wenn die zu erwartende Robe an den unmittelbar folgenden Tagen wie dem zweiten Tag usw. entsteht, sondern lässt sie nur in ihrer eigenen maximal zehntägigen Frist verbleiben; so macht sie sie gleichlaufend mit sich selbst. Bei der Formulierung „Danach ist die Hauptrobe...“ ist „Hauptrobe“ (mūlacīvaraṃ) jedoch Nominativ. Denn sie macht eine zu erwartende Robe, die nach dem zwanzigsten Tag, d.h. am zweiundzwanzigsten Tag usw., entstanden ist und die man mit sich selbst zusammengenäht hat, gleichlaufend mit sich selbst im Sinne einer Zehn-Tage-Frist usw., indem sie ihr nicht erlaubt, über die Frist von maximal zehn Tagen hinauszugehen. Eine zu erwartende Robe jedoch, die nicht zusammengenäht, sondern separat abgelegt wurde, hat nur eine Frist von maximal zehn Tagen.

Pāḷiyaṃ dasāhāti dasāhena. Ekādase uppannetiādīsu ekādasāhe uppannetiādinā attho, ayameva vā pāṭho gahetabbo. Ekavīse uppanne…pe… navāhā kāretabbantiādi paccāsācīvarassa uppannadivasaṃ ṭhapetvā vuttaṃ. Teneva ‘‘tiṃse…pe… tadaheva adhiṭṭhātabba’’nti vuttaṃ. ‘‘Aññaṃ paccāsācīvaraṃ…pe… kāretabba’’nti idaṃ satiyā eva paccāsāya vuttaṃ. Sace pana ‘‘ito paṭṭhāya cīvaraṃ na labhissāmī’’ti icchitaṭṭhānato paccāsāya upacchinnāya aññatthāpi yena kenaci upāyena paccāsaṃ uppādeti, mūlacīvaraṃ na adhiṭṭhātabbaṃ, sabbathā paccāsāya upacchinnāya dasāhātikkantaṃ mūlacīvaraṃ tadaheva adhiṭṭhātabbaṃ. Paccāsācīvarampi parikkhāracoḷaṃ adhiṭṭhātabbanti paṭhamataraṃ uppannaṃ visabhāgaṃ sandhāya vadati. Aññamaññanti aññaṃ aññaṃ, ayameva vā pāṭho. Aṅgaṃ panettha paṭhamakathine vuttasadisameva. Kevalañhi tattha dasāhātikkamo, idha māsātikkamoti ayaṃ viseso.

Im Pāli bedeutet „zehn Tage“ (dasāhā): innerhalb von zehn Tagen. Bei Sätzen wie „am elften entstanden“ usw. ist die Bedeutung: „am elften Tag entstanden“ usw. Oder aber genau diese Lesart ist zu wählen. Sätze wie „Wenn am einundzwanzigsten entstanden ... soll sie innerhalb von neun Tagen fertiggestellt werden“ usw. sind unter Ausschluss des Entstehungstages der zu erwartenden Robe gesagt. Eben deshalb wurde gesagt: „Am dreißigsten ... muss sie am selben Tag bestimmt werden.“ Die Worte „Eine andere zu erwartende Robe ... soll angefertigt werden“ beziehen sich nur auf den Fall, dass die Erwartung tatsächlich noch besteht. Wenn jedoch die Erwartung an dem gewünschten Ort erloschen ist, weil man denkt: „Ab jetzt werde ich keine Robe mehr erhalten“, man aber an einem anderen Ort durch irgendein Mittel wieder eine Erwartung erzeugt, darf die Hauptrobe nicht bestimmt werden. Wenn die Erwartung gänzlich erloschen ist, muss die Hauptrobe, die die zehn Tage überschritten hat, am selben Tag bestimmt werden. Die Aussage „Auch die zu erwartende Robe soll als Utensilienstoff (parikkhāracoḷa) bestimmt werden“ bezieht sich auf ein zuvor entstandenes, unpassendes Tuch (visabhāga). „Aññamaññaṃ“ bedeutet „einzeln“; oder aber dies ist einfach die Lesart. Die Faktoren hierbei sind genau dieselben wie im ersten Kathina-Sikkhāpada beschrieben. Der einzige Unterschied besteht darin, dass dort das Überschreiten von zehn Tagen und hier das Überschreiten eines Monats maßgeblich ist.

Tatiyakathinasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung des dritten Kathina-Sikkhāpada ist abgeschlossen.

4. Purāṇacīvarasikkhāpadavaṇṇanā

4. Erklärung des Purāṇacīvara-Sikkhāpada (Die Übungsregel über alte Roben)

503-5. Catutthe pāḷiyaṃ bhattavissagganti bhattassa udare vissajjanaṃ, pavesanaṃ ajjhoharaṇaṃ bhattakiccanti attho, bhojanapariyosānena bhattassa vissajjanantipi [Pg.323] vadanti. Tattha nāma tvanti so nāma tvaṃ, tāya nāma tvanti vā attho. Pitā ca mātā ca pitaro, pitūnaṃ pitā ca mātā ca pitāmahā, te eva yugaḷaṭṭhena yugo, tasmā yāva sattamā pitāmahayugā pitāmahāvaṭṭāti evamettha attho daṭṭhabbo. Evañhi pitāmahaggahaṇena mātāmaho ca pitāmahī mātāmahī ca gahitāva honti. Sattamayugato paraṃ ‘‘aññātakā’’ti veditabbaṃ. ti bhikkhunī. Pitu mātā pitāmahī, mātu pitā mātāmaho.

503-5. Im vierten [Sikkhāpada] bedeutet im Pāli „bhattavissagga“ (das Beenden des Essens): das Ausscheiden der Speise im Magen, das Einführen, das Verschlucken, die Verrichtung des Mahls; man sagt auch, es sei das Beenden der Speise durch den Abschluss des Essens. Darin bedeutet „nāma tvaṃ“: du als solcher, oder: du mit jener (nicht verwandten Nonne). Vater und Mutter sind „pitaro“ (Eltern). Der Vater und die Mutter der Eltern sind „pitāmahā“ (Großeltern). Eben diese sind im Sinne eines Paares ein „yuga“ (Generationenpaar). Daher ist die Bedeutung überall [wo dieser Begriff steht] so zu verstehen: „bis zur siebten Generation der Großelternpaare in der Großelternlinie“. Denn durch die Erwähnung von „Großeltern“ (pitāmaha) sind auch der Großvater mütterlicherseits (mātāmaha), die Großmutter väterlicherseits (pitāmahī) und die Großmutter mütterlicherseits (mātāmahī) mitgemeint. Jenseits der siebten Generation gilt man als „nicht verwandt“ (aññātaka). „Yā“ bedeutet: die Nonne. Die Mutter des Vaters ist die Großmutter väterlicherseits (pitāmahī), der Vater der Mutter ist der Großvater mütterlicherseits (mātāmaho).

Payoge payoge bhikkhussa dukkaṭanti ‘‘dhovā’’ti āṇāpanavācāya ekāya eva tadanuguṇassa sabbassāpi payogassa āṇattattā vuttaṃ.

„Bei jeder Handlung begeht der Mönch ein Dukkaṭa-Vergehen“ – dies wurde gesagt, weil durch die einmalige Aufforderung „Wasche es!“ alle damit zusammenhängenden vorbereitenden Handlungen mitbefohlen sind.

506. Tadavinābhāvato dhovanassa ‘‘kāyavikāraṃ katvā’’ti ca ‘‘antodvādasahatthe’’ti ca vuttattā kāyena dhovāpetukāmataṃ appakāsetvā dānakhipanapesanādiṃ karontassa ca dvādasahatthaṃ upacāraṃ muñcitvā bahi ṭhatvā kāyavācāhi āṇāpetvā khipanapesanādiṃ karontassa ca anāpatti eva.

506. Weil das Waschen nicht ohne diese [vorbereitenden Handlungen] stattfinden kann. Da es heißt „indem man eine körperliche Geste macht“ und „innerhalb von zwölf Ellen“, gibt es kein Vergehen (anāpatti) für denjenigen, der, ohne den Wunsch, es durch den Körper waschen zu lassen, offenkundig zu machen, Handlungen wie Geben, Zuwerfen oder Senden ausführt; ebenso wie für denjenigen, der außerhalb des Umkreises von zwölf Ellen steht, mit Körper oder Sprache den Befehl gibt und Handlungen wie Zuwerfen oder Senden ausführt.

Ekena vatthunāti paṭhamakatena. Pañcasatāni pamāṇaṃ etāsanti pañcasatā. Bhikkhubhāvato parivattaliṅgāpi bhikkhunī bhikkhūnaṃ santike ekatoupasampannā eva.

„Ekena vatthunā“ (durch eine einzige Angelegenheit) bedeutet: durch die zuerst vollzogene Angelegenheit. „Etāsaṃ pañcasatāni pamāṇaṃ“ (Das Maß dieser beträgt fünfhundert), daher werden sie „die Fünfhundert“ (pañcasatā) genannt. Auch eine Nonne, deren Geschlechtsmerkmale sich vom Zustand eines Mönchs aus verändert haben (Geschlechtswechsel), ist in der Gegenwart der Mönche nur einseitig ordiniert (ekatoupasampannā).

507. Tāvakālikaṃ gahetvāti attanā katipāhaṃ pārupanādiatthāya tāvakālikaṃ yācitvā. Purāṇacīvaratā, upacāre ṭhatvā aññātikāya bhikkhuniyā āṇāpanaṃ, tassā dhovāpanādīni cāti imānettha tīṇi aṅgāni.

507. „Tāvakālikaṃ gahetvā“ (vorübergehend nehmen) bedeutet: für sich selbst für einige Tage zum Zweck des Umhängens usw. vorübergehend darum bitten [und es nehmen]. Der Zustand eines alten Gewandes (purāṇacīvaratā), das Befehlen einer nicht verwandten Nonne, während man sich im Umkreis (upacāra) aufhält, und das Waschenlassen usw. durch sie – dies sind hierbei die drei Faktoren (aṅgāni).

Purāṇacīvarasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Übungsregel über das alte Gewand (Purāṇacīvara-Sikkhāpada) ist abgeschlossen.

5. Cīvarapaṭiggahaṇasikkhāpadavaṇṇanā

5. Die Erklärung der Übungsregel über die Entgegennahme eines Gewandes (Cīvarapaṭiggahaṇa-Sikkhāpada)

508. Pañcame [Pg.324] apaññatte sikkhāpadeti gaṇamhā ohīyanasikkhāpade (pāci. 691-692) apaññatte. Koṭṭhāsasampattīti kesādipañcakoṭṭhāsānaṃ kalyāṇatā. Hatthataleyeva dassetvāti hatthatalato sesakāyassa adassanaṃ dīpeti.

508. Im fünften [Abschnitt]: „apaññatte sikkhāpadete“ (bevor die Übungsregel erlassen wurde) bedeutet: bevor die Übungsregel über das Zurückbleiben hinter der Gruppe erlassen wurde. „Koṭṭhāsasampatti“ bedeutet: die Schönheit der fünf Körperbestandteile wie Haare usw. „Hatthataleyeva dassetvā“ (nur die Handflächen zeigend) verdeutlicht, dass der übrige Körper außer den Handflächen nicht gezeigt wird.

510. Vihatthatāyāti vihatatāya, amissitatāya apaṭisaraṇatāyāti attho. Tenāha ‘‘samabhitunnattā’’ti, byadhitattāti attho. Parivattetabbaṃ parivattaṃ, tadeva pārivattakaṃ, parivattetvā diyyamānanti attho.

510. „Vihatthatāyā“ bedeutet: aufgrund des Unvermögens, die Hände zusammenzulegen (vigatahatthatāya), aufgrund der Unvermischtheit (amissitatā), aufgrund der Schutzlosigkeit (apaṭissaraṇatā); dies ist die Bedeutung. Daher heißt es „samabhitunnattā“ (völlig gequält), was bedeutet: aufgrund von Krankheit (byādhitattā). Was umgetauscht werden muss, ist ein Tauschobjekt (parivatta); eben dies ist „pārivattaka“ (Tauschgabe), was bedeutet: ein Gegenstand, der im Austausch gegeben wird.

Purimasikkhāpade viya idha dvādasahattho upacāraniyamo natthīti āha ‘‘upacāraṃ muñcitvā’’ti. Aññatra pārivattakāti yaṃ antamaso harīṭakakhaṇḍampi datvā vā ‘‘dassāmī’’ti ābhogaṃ katvā vā parivattakaṃ gaṇhāti, taṃ ṭhapetvā. ‘‘Taṃ acittakabhāvena na sametī’’ti iminā ñātibhāvājānanādīsu viya bhikkhunībhāvājānanādivasenāpi acittakataṃ pakāseti.

Da es hier, anders als in der vorherigen Übungsregel, keine feste Bestimmung eines Umkreises von zwölf Ellen gibt, heißt es „upacāraṃ muñcitvā“ (den Umkreis verlassend). „Aññatra pārivattakā“ (außer durch Tausch) bedeutet: ausgenommen das Gewand, das man erhält, indem man im Austausch selbst nur ein Stück Myrobalane-Frucht gibt oder den Entschluss fasst: „Ich werde [etwas] geben“, und es so als Tauschobjekt annimmt. Mit den Worten „Dies stimmt aufgrund des Fehlens von Absicht (acittakabhāva) nicht überein“ zeigt er die Absichtslosigkeit auf, wie sie auch beim Nichtwissen über die Verwandtschaft usw. sowie beim Nichtwissen über den Status als Nonne usw. gegeben ist.

513-4. Tikañca taṃ pācittiyañcāti tikapācittiyaṃ, pācittiyatikanti attho. Pattatthavikādīti anadhiṭṭhānupagaṃ sandhāya vadati. Ko pana vādo pattatthavikādīsūti mahatiyāpi tāva bhisicchaviyā anadhiṭṭhānupagattā anāpatti, vikappanupagapacchimappamāṇavirahitatāya anadhiṭṭhātabbesu kimeva vattabbanti dasseti. Pattatthavikādīni pana vikappanupagapacchimāni gaṇhituṃ na vaṭṭati eva. Paṭiggahaṇaṃ kiriyā, aparivattanaṃ akiriyā. Vikappanupagacīvaratā, pārivattakābhāvo, aññātikāya hatthato gahaṇanti imānettha tīṇi aṅgāni.

513-4. „Tikañca taṃ pācittiyañca“ (eine Dreiergruppe und ein Pācittiya) bedeutet: die Dreiergruppe der Pācittiya-Vergehen (tikapācittiya). Der Ausdruck „Almosenschalentaschen usw.“ bezieht sich auf Gegenstände, die nicht für die formelle Bestimmung (anadhiṭṭhānupaga) geeignet sind. Mit der Frage „Was soll man erst über Almosenschalentaschen usw. sagen?“ zeigt er Folgendes: Wenn selbst bei einer großen Matratzenhülle (bhisicchavi) wegen mangelnder Eignung zur formellen Bestimmung kein Vergehen vorliegt, wie viel mehr muss das erst von Gegenständen gelten, die nicht formell bestimmt werden können, da ihnen die Mindestgröße für eine formelle Übertragung (vikappanupaga) fehlt? Es ist jedoch keineswegs zulässig, Almosenschalentaschen usw. anzunehmen, welche die Mindestgröße für eine formelle Übertragung aufweisen. Das Entgegennehmen (paṭiggahaṇa) ist eine aktive Handlung (kiriyā), das Nicht-Austauschen (aparivattana) ein Unterlassen (akiriyā). Die Eignung des Gewandes zur formellen Übertragung (vikappanupagacīvaratā), das Fehlen eines Austauschs (pārivattakābhāvo) und das Entnehmen aus der Hand einer nicht verwandten Nonne – dies sind hierbei die drei Faktoren (aṅgāni).

Cīvarapaṭiggahaṇasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Übungsregel über die Entgegennahme eines Gewandes (Cīvarapaṭiggahaṇa-Sikkhāpada) ist abgeschlossen.

6. Aññātakaviññattisikkhāpadavaṇṇanā

6. Die Erklärung der Übungsregel über das Bitten bei Nichtverwandten (Aññātakaviññatti-Sikkhāpada)

515. Chaṭṭhe [Pg.325] paṭu eva paṭṭo. Pāḷiyaṃ dhammanimantanāti samaṇesu vattabbācāradhammamattavasena nimantanā, dātukāmatāya katanimantanā na hotīti attho. Teneva ‘‘viññāpessatī’’ti vuttaṃ. Aññātakaappavāritato hi viññatti nāma hoti.

515. Im sechsten [Abschnitt]: Nur ein geschickter Mensch (paṭu) wird als „paṭṭo“ bezeichnet. In den kanonischen Texten (pāḷiyaṃ) bedeutet „dhammanimantanā“ (eine formelle Einladung): eine Einladung unter Asketen, die bloß aus Gründen des Anstands erfolgt; sie ist keine Einladung, die aus der Absicht zu spenden (dātukāmatā) erfolgt; dies ist die Bedeutung. Eben darum heißt es „viññāpessati“ (er wird darum bitten). Denn eine Bitte (viññatti) erfolgt gegenüber einem Nichtverwandten, der keine Einladung ausgesprochen hat (aññātakaappavārita).

517. ‘‘Tiṇena vā paṇṇena vā paṭicchādetvā āgantabba’’nti iminā bhūtagāmavikopanaṃ anuññātanti āha ‘‘neva bhūtagāmapātabyatāyā’’tiādi. Paṭhamaṃ suddhacittena liṅgaṃ gahetvā pacchā laddhiṃ gaṇhantopi titthiyapakkantako evāti āha ‘‘nivāsetvāpi laddhi na gahetabbā’’ti.

517. Mit den Worten „Man soll kommen, indem man sich mit Gras oder Laub bedeckt“ wird das Beschädigen von lebender Vegetation (bhūtagāmavikopana) erlaubt; daher heißt es „nicht zum Zweck der Zerstörung von Vegetation (neva bhūtagāmapātabyatāya)“ usw. Selbst wer zuerst mit reinem Geist die äußere Tracht [eines Sektierers] annimmt und erst danach dessen Lehre (laddhi) annimmt, gilt dennoch als zu den Sektierern übergetreten (titthiyapakkantaka). Daher heißt es: „Selbst wenn man [ihre Tracht] anlegt, darf die Lehre nicht angenommen werden.“

Yaṃ āvāsaṃ paṭhamaṃ upagacchatīti etthāpi vihāracīvarādiatthāya pavisantenapi tiṇādīhi paṭicchādetvāva gantabbaṃ, na tveva naggena āgantabbanti sāmaññato dukkaṭassa vuttattā. Cimilikāhīti paṭapilotikāhi. Paribhogenevāti aññaṃ cīvaraṃ alabhitvā paribhuñjanena. Paribhogajiṇṇanti yathā taṃ cīvaraṃ paribhuñjiyamānaṃ obhaggavibhaggatāya asāruppaṃ hoti, evaṃ jiṇṇaṃ.

Auch bei den Worten „zu welcher Unterkunft er zuerst kommt“ gilt: Selbst wer eine Klosterunterkunft betritt, um ein Gewand usw. zu erlangen, muss sich mit Gras usw. bedecken und so gehen, da allgemein ein Dukkaṭa-Vergehen für das Nacktgehen mit den Worten verkündet wurde: „Man soll keinesfalls nackt kommen.“ „Cimilikāhi“ bedeutet: mit Stofffetzen (paṭapiloṭikāhi). „Paribhogeneva“ bedeutet: indem man es benutzt, weil man kein anderes Gewand erhalten hat. „Paribhogajiṇṇa“ (durch Gebrauch abgetragen) bedeutet: so abgenutzt, dass dieses Gewand durch den Gebrauch zerschlissen und zerrissen und somit unpassend (asāruppa) geworden ist.

521. Aññassatthāyāti etthāpi ‘‘ñātakānaṃ pavāritāna’’nti idaṃ anuvattati evāti āha ‘‘attano ñātakapavārite’’tiādi. Idha pana aññassa acchinnanaṭṭhacīvarassa atthāya aññātakaappavārite viññāpentassa nissaggiyena anāpattīti attho gahetabbo, itarathā ‘‘ñātakānaṃ pavāritāna’’nti iminā viseso na bhaveyya. Teneva anantarasikkhāpade vakkhati ‘‘aṭṭhakathāsu pana ñātakaparivātaṭṭhāne…pe… pamāṇameva vaṭṭatīti vuttaṃ, taṃ pāḷiyā na sametī’’ti (pārā. aṭṭha. 2.526) ca ‘‘yasmā panidaṃ sikkhāpadaṃ aññassatthāya viññāpanavatthusmiṃyeva paññattaṃ, tasmā idha ‘aññassatthāyā’ti na vutta’’nti (pārā. aṭṭha. 2.526) ca. Vikappanupagacīvaratā, samayābhāvo, aññātakaviññatti, tāya paṭilābhoti imānettha cattāri aṅgāni.

521. Auch bei dem Wort „aññassatthāya“ (zum Wohle eines anderen) gilt die Bestimmung „von Verwandten oder Eingeladenen“ fort; daher heißt es: „von den eigenen Verwandten oder Eingeladenen“ usw. Hierbei ist jedoch folgende Bedeutung zu verstehen: Für jemanden, der zum Wohle eines anderen, dessen Gewand geraubt wurde oder verloren ging, bei Nichtverwandten oder Nichteingeladenen bittet, liegt kein Nissaggiya-Vergehen vor. Andernfalls gäbe es durch die Bestimmung „von Verwandten oder Eingeladenen“ keinen Unterschied. Genau deshalb wird in der folgenden Übungsregel gesagt werden: „In den Kommentaren heißt es jedoch, dass im Falle von Verwandten oder Eingeladenen [...] nur das Maß zulässig sei; dies stimmt nicht mit dem Pali überein“, und: „Da diese Übungsregel jedoch speziell für den Fall des Bitten zum Wohle eines anderen erlassen wurde, wird hier nicht gesagt: ‚zum Wohle eines anderen‘“. Die Eignung des Gewandes zur formellen Übertragung (vikappanupagacīvaratā), das Fehlen eines angemessenen Anlasses (samayābhāvo), das Bitten bei einem Nichtverwandten (aññātakaviññatti) und das Erlangen dadurch (tāya paṭilābho) – dies sind hierbei die vier Faktoren (aṅgāni).

Aññātakaviññattisikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Übungsregel über das Bitten bei Nichtverwandten (Aññātakaviññatti-Sikkhāpada) ist abgeschlossen.

7. Tatuttarisikkhāpadavaṇṇanā

7. Die Erklärung der Übungsregel darüber hinaus (Tatuttari-Sikkhāpada)

522-524. Sattame [Pg.326] pāḷiyaṃ paggāhikasālanti dussāpaṇaṃ. Tañhi vāṇijakehi dussāni paggahetvā dassanaṭṭhānatāya ‘‘paggāhikasālā’’ti vuccati. Assa cīvarassāti sāditabbacīvarassa. ‘‘Ticīvarikenā’’ti iminā acchinnaticīvarato aññassa vihārādīsu nihitassa cīvarassa abhāvaṃ dasseti. Yadi bhaveyya, viññāpetuṃ na vaṭṭeyya. Tāvakālikaṃ nivāsetvā attano cīvaraṃ gāhetabbaṃ, tāvakālikampi alabhantassa bhūtagāmavikopanaṃ katvā tiṇapaṇṇehi chadanaṃ viya viññāpanampi vaṭṭati eva. Aññenāti acchinnaasabbacīvarena. Dve naṭṭhānīti adhikārato vuttaṃ ‘‘dve sāditabbānī’’ti.

522-524. Im siebten [Abschnitt]: In den kanonischen Texten bezeichnet „paggāhikasālā“ ein Tuchgeschäft (dussāpaṇa). Dieser wird nämlich so genannt, weil Kaufleute dort Stoffe bereithalten, um sie vorzuzeigen. „Assa cīvarassā“ bedeutet: des Gewandes, an dem man Gefallen finden darf. Mit dem Wort „ticīvarikena“ (durch jemanden mit drei Gewändern) zeigt er das Fehlen eines anderen Gewandes auf, das in Klöstern usw. aufbewahrt wird, abgesehen von dem geraubten dreifachen Gewand. Wenn ein solches vorhanden wäre, dürfte man nicht darum bitten. Man sollte ein vorübergehendes Gewand anlegen und sein eigenes Gewand holen. Wenn man selbst kein vorübergehendes Gewand erhält, ist es zulässig, sich mit Gras und Blättern zu bedecken, nachdem man die Vegetation beschädigt hat, und so darum zu bitten. „Aññena“ bedeutet: durch jemanden, dessen gesamtes Gewand nicht geraubt wurde. „Dve naṭṭhānī“ (zwei Verluste) bezieht sich im Kontext auf „zwei Gewänder, an denen man Gefallen finden darf“ (dve sāditabbāni).

526. Pāḷiyā na sametīti ‘‘anāpatti ñātakānaṃ pavāritāna’’nti imāya pāḷiyā na sameti tatuttariviññāpanaāpattippasaṅge eva vuttattā. ‘‘Aññassatthāyāti na vutta’’nti idaṃ aññassatthāya tatuttari viññāpane nissaggiyaṃ pācittiyaṃ hotīti imamatthaṃ dīpeti, tañca pācittiyaṃ yesaṃ atthāya viññāpeti, tesaṃ vā siyā, viññāpakasseva vā, na tāva tesaṃ tehi aviññāpitattā, nāpi viññāpakassa attānaṃ uddissa aviññāpitattā. Tasmā aññassatthāya viññāpentassāpi nissaggiyaṃ pācittiyaṃ na dissati. Pāḷiyaṃ pana imassa sikkhāpadassa attano sādiyanapaṭibaddhatāvasena pavattattā ‘‘aññassatthāyā’’ti anāpattivāre na vuttanti vadanti, tañca yuttaṃ viya dissati, vīmaṃsitvā gahetabbaṃ. Tatuttaricīvaratā, acchinnādikāraṇatā, aññātakaviññatti, tāya ca paṭilābhoti imānettha cattāri aṅgāni.

526. „‚Stimmt nicht mit der Pāḷi überein‘ bedeutet: Es stimmt nicht mit dieser Pāḷi-Passage überein: ‚Kein Vergehen im Falle von Verwandten und Eingeladenen‘, da dies nur im Zusammenhang mit dem Vergehen des Bittens über das Maß hinaus [für Unter- und Obergewand] verkündet wurde. Der Satz ‚Es wurde nicht gesagt: „für den Nutzen eines anderen“‘ verdeutlicht diese Bedeutung: Wenn man über das Maß hinaus für den Nutzen eines anderen bittet, entsteht ein Nissaggiya Pācittiya. Und dieses Pācittiya müsste entweder für diejenigen sein, für deren Nutzen man bittet, oder für den Bittenden selbst. Zunächst kann es nicht für jene sein, da sie nicht darum gebeten haben; noch kann es für den Bittenden sein, da er nicht im Hinblick auf sich selbst darum gebeten hat. Daher ist auch für einen, der für den Nutzen eines anderen bittet, kein Nissaggiya Pācittiya ersichtlich. In der Pāḷi jedoch wird im Abschnitt über die Straffreiheit (anāpattivāra) nicht ‚für den Nutzen eines anderen‘ gesagt, weil diese Übungsregel (sikkhāpada) aufgrund der Verbindung mit dem eigenen Akzeptieren in Kraft ist – so sagen sie. Und dies scheint angemessen zu sein; es sollte nach sorgfältiger Prüfung angenommen werden. Das Übersteigen des Gewandmaßes darüber hinaus (tatuttaricīvaratā), der Umstand des Raubes usw. (acchinnādikāraṇatā), das Bitten von Nicht-Verwandten (aññātakaviññatti) und das Erhalten dadurch (tāya ca paṭilābho) – dies sind hier die vier Faktoren (aṅgāni).“

Tatuttarisikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

„Die Erklärung der Übungsregel über das [Bitten] über das Maß hinaus (Tatuttari-sikkhāpada) ist abgeschlossen.“

8. Paṭhamaupakkhaṭasikkhāpadavaṇṇanā

8. „Erklärung der ersten Übungsregel über das Bereitstellen [von Gewändern] (Paṭhamaupakkhaṭa-sikkhāpada)“

528-531. Aṭṭhame yo kattāti dāyakaṃ sandhāya vuttaṃ. Paṭo eva paṭako. ‘‘Appagghaṃ cetāpetī’’ti idaṃ nissaggiyapācittiyā anāpattiṃ sandhāya vuttaṃ, viññattipaccayā pana dukkaṭameva. ‘‘Pubbe appavārito’’ti hi sutte [Pg.327] viññattikāraṇaṃ vuttaṃ. Mātikāṭṭhakathāyampi ‘‘cīvare bhiyyokamyatā, aññātakaviññatti, tāya ca paṭilābhoti imānettha tīṇi aṅgānī’’ti (kaṅkhā. aṭṭha. upakkhaṭasikkhāpada) aññātakaviññattitā pakāsitā, keci pana ‘‘dāyakena dātukāmomhīti attano santike avuttepi yadagghanakaṃ so dātukāmo, tadagghanakaṃ āharāpetuṃ vaṭṭati evā’’ti vadanti, taṃ rājasikkhāpadaṭṭhakathāyapi na sameti, dūtena vā dāyakena vā ‘‘āyasmantaṃ uddissa cīvaracetāpannaṃ ābhata’’nti ārocitepi mukhavevaṭiyakappiyakārakādīnaṃ santikā āharāpanassa tattha paṭikkhittattā. Vuttañhi tattha ‘‘ime dve aniddiṭṭhakappiyakārakā nāma, etesu aññātakaappavāritesu viya paṭipajjitabbaṃ…pe… na kiñci vattabbā. Desanāmattameva cetaṃ ‘dūtena cīvaracetāpannaṃ pahiṇeyyā’ti sayaṃ āharitvāpi piṇḍapātādīnaṃ atthāya dadantesupi eseva nayo’’ti. Mukhavevaṭiyakappiyakārakādayo hi dāyakena pariccattepi vatthumhi ‘‘asukassa santike cīvarapiṇḍapātādiṃ gaṇhathā’’ti aniddiṭṭhattā eva ‘‘na kiñci vattabbā’’ti vuttaṃ, na pana tassa vatthuno mukhavevaṭiyādīnaṃ santakattā, tasmā idhāpi dāyakena vā dūtena vā ‘‘yaṃ icchatha, taṃ vadathā’’ti appavāritassa vadato dukkaṭameva. Agghavaḍḍhanakanti cīvare agghavaḍḍhanakaṃ nissāya pavattaṃ idaṃ sikkhāpadaṃ, na piṇḍapātādīsu tesu agghavaḍḍhanassa dukkaṭamattattā, paṇītapiṇḍapāte suddhikapācittiyattā cāti gahetabbaṃ. Teneva ‘‘cīvare bhiyyokamyatā’’ti aṅgaṃ vuttaṃ.

528-531. „In der achten [Übungsregel] bezieht sich der Ausdruck ‚wer der Weber ist‘ (yo kattā) auf den Spender (dāyaka). ‚Paṭaka‘ ist einfach ein Tuch. Der Ausdruck ‚lässt ein weniger wertvolles erwerben‘ (appagghaṃ cetāpeti) ist im Hinblick auf die Straffreiheit vom Nissaggiya-Pācittiya gesagt; aufgrund des Bittens (viññatti) liegt jedoch ein Dukkaṭa-Vergehen vor. Denn im Sutta wird mit den Worten ‚zuvor nicht eingeladen‘ (pubbe appavārito) der Grund für das Bitten dargelegt. Auch im Mātikā-Kommentar wird das Bitten von Nicht-Verwandten aufgezeigt mit den Worten: ‚Die Begierde nach einem besseren Gewand, das Bitten von Nicht-Verwandten und das Erhalten dadurch – dies sind hier die drei Faktoren.‘ Einige jedoch sagen: ‚Selbst wenn der Spender in seiner Gegenwart nicht geäußert hat „Ich möchte spenden“, ist es dennoch zulässig, ein Gewand im Wert dessen, was er zu spenden wünscht, herbeibringen zu lassen.‘ Diese Aussage stimmt jedoch auch mit dem Kommentar zur Rāja-sikkhāpada nicht überein. Warum? Weil selbst wenn durch einen Boten oder den Spender verkündet wurde: ‚Ein Gewandfonds wurde im Hinblick auf den Ehrwürdigen herbeigebracht‘, dort das Herbeibringenlassen von den Mukhavevaṭiya-Kappiyakārakas [nicht ausdrücklich angewiesenen Gehilfen] usw. abgelehnt wird. Denn dort heißt es: ‚Diese beiden werden als nicht-angewiesene Kappiyakārakas bezeichnet; bei diesen sollte man sich wie bei nicht-verwandten, nicht-einladenden Personen verhalten ... man darf ihnen nichts sagen. Dies ist nur eine bloße Belehrung: „Möge er den Gewandfonds durch einen Boten senden.“ Selbst wenn sie es selbst bringen und für Almosenspeisen usw. geben, gilt dieselbe Methode.‘ Denn obwohl das Objekt vom Spender freigegeben wurde, wurde für die Mukhavevaṭiya-Kappiyakārakas usw. nicht angewiesen: „Empfangt das Gewand, die Almosenspeise usw. bei dem und dem“, weshalb gesagt wurde: ‚Man darf ihnen nichts sagen‘; dies wurde jedoch nicht gesagt, weil dieses Objekt den Mukhavevaṭiyas gehört. Daher liegt auch hier, wenn der Spender oder Bote nicht eingeladen hat, und man zu dem, der fragt: ‚Sagt, was ihr wünscht‘, spricht, ein Dukkaṭa-Vergehen vor. Der Begriff ‚Wertsteigerung‘ (agghavaḍḍhanaka) bezieht sich darauf, dass diese Übungsregel aufgrund einer Wertsteigerung in Bezug auf ein Gewand in Kraft tritt. Sie betrifft nicht Almosenspeisen usw., da bei diesen eine Wertsteigerung nur ein Dukkaṭa-Vergehen nach sich zieht, und bei exquisiter Almosenspeise ein reines Pācittiya – so ist es zu verstehen. Genau deshalb wurde als Faktor ‚die Begierde nach einem besseren Gewand‘ (cīvare bhiyyokamyatā) genannt.“

Paṭhamaupakkhaṭasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

„Die Erklärung der ersten Übungsregel über das Bereitstellen [von Gewändern] (Paṭhamaupakkhaṭa-sikkhāpada) ist abgeschlossen.“

9. Dutiyaupakkhaṭasikkhāpadavaṇṇanā

9. „Erklärung der zweiten Übungsregel über das Bereitstellen [von Gewändern] (Dutiyaupakkhaṭa-sikkhāpada)“

533. Navame pāḷiyaṃ paccekacīvaracetāpannāti paccekaṃ niyametvā cīvaracetāpannā, ekekena visuṃ visuṃ niyamitā cīvaracetāpannāti attho. Ubhova santā ekenāti ubho ekatova santā, ubho ekato hutvāti attho.

533. „In der neunten [Übungsregel] bedeutet der Ausdruck ‚einzelne Gewandfonds‘ (paccekacīvaracetāpannā) in der Pāḷi: einzeln bestimmte Gewandfonds; die Bedeutung ist: von jedem Einzelnen separat bestimmte Gewandfonds. Der Ausdruck ‚obwohl beide vorhanden sind, durch einen‘ (ubhova santā ekenā) bedeutet: beide zusammen vorhanden, d. h. beide zusammenwirkend.“

Dutiyaupakkhaṭasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

„Die Erklärung der zweiten Übungsregel über das Bereitstellen [von Gewändern] (Dutiyaupakkhaṭa-sikkhāpada) ist abgeschlossen.“

10. Rājasikkhāpadavaṇṇanā

10. „Erklärung der Übungsregel über den [Boten des] Königs (Rāja-sikkhāpada)“

537. Dasame [Pg.328] ‘‘ajjaṇho’’ti ‘‘ajja no’’ti vattabbe ha-kārāgamaṃ, na-kārassa ca ṇa-kāraṃ katvā vuttoti āha ‘‘ajja ekadivasaṃ amhāka’’nti.

537. „In der zehnten [Übungsregel] bedeutet ‚ajjaṇho‘: Wo eigentlich ‚ajja no‘ gesagt werden müsste, wurde ein Einfügen des Lautes ‚ha‘ (ha-kārāgama) vorgenommen und der Laut ‚na‘ in ‚ṇa‘ umgewandelt; daher sagt er: ‚Heute, an diesem einen Tag, gehört es uns‘ (ajja ekadivasaṃ amhākaṃ).“

538-9. Yaṃ vuttaṃ mātikāṭṭhakathāyaṃ (kaṅkhā. aṭṭha. rājasikkhāpadavaṇṇanā) ‘‘iminā cīvaracetāpannena cīvaraṃ cetāpetvā itthannāmaṃ bhikkhuṃ cīvarena acchādehīti idaṃ āgamanasuddhiṃ dassetuṃ vuttaṃ, sace hi ‘idaṃ itthannāmassa bhikkhuno dehī’ti peseyya, āgamanassa asuddhattā akappiyavatthuṃ ārabbha bhikkhunā kappiyakārakopi niddisitabbo na bhaveyyā’’ti, taṃ nissaggiyavatthudukkaṭavatthubhūtaṃ akappiyacīvaracetāpannaṃ ‘‘asukassa bhikkhuno dehī’’ti evaṃ āgamanasuddhiyā asati, sikkhāpade āgatanayena dūtavacane ca asuddhe sabbathā paṭikkhepo eva kātuṃ vaṭṭati, na pana ‘‘cīvarañca kho mayaṃ paṭiggaṇhāmā’’ti vattuṃ, tadanusārena na veyyāvaccakarañca niddisituṃ āgamanadūtavacanānaṃ ubhinnaṃ asuddhattā. Pāḷiyaṃ āgatanayena pana āgamanasuddhiyā sati dūtavacane asuddhepi sikkhāpade āgatanayena sabbaṃ kātuṃ vaṭṭatīti dassanatthaṃ vuttaṃ. Tena ca yathā dūtavacanāsuddhiyampi āgamane suddhe veyyāvaccakarampi niddisituṃ vaṭṭati, evaṃ āgamanāsuddhiyampi dūtavacane suddhe vaṭṭati evāti ayamattho atthato siddhova hoti, ubhayasuddhiyaṃ vattabbameva natthīti ubhayāsuddhipakkhameva sandhāya mātikāṭṭhakathāyaṃ (kaṅkhā. aṭṭha. rājasikkhāpadavaṇṇanā) ‘‘kappiyakārakopi niddisitabbo na bhaveyyā’’ti vuttanti veditabbaṃ.

538-9. „Was im Mātikā-Kommentar gesagt wurde: ‚„Lass mit diesem Gewandfonds ein Gewand erwerben und bekleide den Mönch namens Soundso mit einem Gewand“ – dies wurde gesagt, um die Reinheit des Herkommens (āgamanasuddhi) zu zeigen. Wenn er nämlich gesendet hätte: „Gib dies dem Mönch namens Soundso“, so dürfte der Mönch wegen der Unreinheit des Herkommens und in Bezug auf ein unzulässiges Objekt nicht einmal einen Kappiyakāraka anweisen‘ – diese Aussage bezieht sich darauf, dass, wenn ein unzulässiger Gewandfonds, der ein Nissaggiya- oder Dukkaṭa-Objekt darstellt, gesendet wird mit den Worten ‚Gib es dem Mönch Soundso‘, wodurch keine Reinheit des Herkommens vorliegt, und auch die Worte des Boten gemäß der in der Übungsregel dargelegten Weise unrein sind, man dies in jeder Hinsicht rundweg ablehnen muss; es ist dann nicht zulässig zu sagen: ‚Wir nehmen jedoch Gewänder an‘, noch ist es zulässig, demgemäß einen Gehilfen (veyyāvaccakara) anzuweisen, da sowohl das Herkommen als auch die Worte des Boten unrein sind. Gemäß der in der Pāḷi überlieferten Methode ist es jedoch so: Wenn das Herkommen rein ist, selbst wenn die Worte des Boten unrein sind, ist es zulässig, alles gemäß der in der Übungsregel dargelegten Methode zu tun – dies wurde [im Kommentar] dargelegt, um das zu zeigen. Und dadurch ist folgende Bedeutung bereits sinngemäß erwiesen: Ebenso wie bei unreinem Wort des Boten, aber reinem Herkommen, das Anweisen des Gehilfen zulässig ist, so ist es auch bei unreinem Herkommen, aber reinem Wort des Boten, durchaus zulässig, den Gehilfen anzuweisen. Bei Reinheit in beiderlei Hinsicht erübrigt sich ohnehin jedes Wort. Es ist daher zu verstehen, dass im Mātikā-Kommentar im Hinblick auf den Fall, dass beides unrein ist (ubhayāsuddhipakkhā), gesagt wurde: ‚Man darf nicht einmal einen Kappiyakāraka anweisen‘.“

Yaṃ panettha sāratthadīpaniyaṃ (sārattha. ṭī. 2.537-539) ‘‘āgamanassa suddhiyā vā asuddhiyā vā visesappayojanaṃ na dissatī’’tiādi vuttaṃ, taṃ mātikāṭṭhakathāvacanassa adhippāyaṃ asallakkhetvā vuttaṃ yathāvuttanayena āgamanasuddhiādinā sappayojanattā. Yo panettha ‘‘mūlasāmikena kappiyavohāravasena, pesitassa dūtassa akappiyavohāravasena ca vadatopi kappiyakārako niddisitabbo bhaveyyā’’ti aniṭṭhappasaṅgo vutto, so aniṭṭhappasaṅgo eva na hoti abhimatattā. Tathā hi sikkhāpade eva ‘‘paṭiggaṇhātu āyasmā cīvaracetāpanna’’nti akappiyavohārena vadato dūtassa kappiyena [Pg.329] kammena veyyāvaccakaro niddisitabbo vutto āgamanassa suddhattā, āgamanassāpi asuddhiyaṃ pana kappiyenāpi kammena veyyāvaccakaro na niddisitabboti attheva āgamanassa suddhiasuddhīsu payojanaṃ. Kathaṃ pana dūtavacanena āgamanasuddhi viññāyatīti? Nāyaṃ bhāro. Dūtena hi akappiyavohāreneva vutte eva āgamanasuddhi gavesitabbā, na itarathā, tattha ca tassa vacanakkamena pucchitvā ca yuttiādīhi ca sakkā viññātuṃ. Idhāpi hi sikkhāpade ‘‘cīvaracetāpannaṃ ābhata’’nti dūtavacaneneva cīvaraṃ kiṇitvā dātuṃ pesitabhāvo viññāyati. Yadi hi sabbathā āgamanasuddhi na viññāyati, paṭikkhepo eva kattabboti.

Was hierzu in der Sāratthadīpanī gesagt wurde: „Es ist kein besonderer Nutzen aus der Reinheit oder Unreinheit des Herkommens [des Geldes] ersichtlich“ usw., das wurde gesagt, ohne die Absicht der Worte des Mātikā-Kommentars (Mātikāṭṭhakathā) erfasst zu haben, da gemäß der dargelegten Weise durch die Reinheit des Herkommens usw. sehr wohl ein Nutzen vorliegt. Was ferner den hier erwähnten unerwünschten Einwand (aniṭṭhappasaṅga) betrifft: „Selbst bei einem Boten, der vom ursprünglichen Eigentümer mit zulässigen Begriffen entsandt wurde, aber mit unzulässigen Begriffen spricht, müsste ein Kappiyakāraka (Gehilfe) angewiesen werden“, so ist dies keineswegs ein unerwünschter Einwand, da dies so beabsichtigt ist. Denn in der Trainingsregel selbst heißt es, dass einem Boten, der mit unzulässigen Begriffen spricht: „Der Ehrwürdige möge den Betrag für die Robe annehmen“, aufgrund der Reinheit des Herkommens ein Diensttuender (veyyāvaccakara) für eine zulässige Handlung angewiesen werden soll; bei Unreinheit des Herkommens hingegen darf selbst für eine zulässige Handlung kein Diensttuender angewiesen werden. Somit gibt es in der Tat einen Nutzen bezüglich der Reinheit oder Unreinheit des Herkommens. Wie aber wird die Reinheit des Herkommens durch die Worte des Boten erkannt? Dies ist keine schwierige Aufgabe. Denn nur wenn der Bote mit unzulässigen Begriffen spricht, muss die Reinheit des Herkommens untersucht werden, andernfalls nicht; und dabei kann man dies durch Befragung im Verlauf seiner Worte sowie durch logische Gründe usw. erfahren. Denn auch hier in der Trainingsregel wird allein durch die Worte des Boten: „Der Betrag für die Robe wurde herbeigebracht“, die Tatsache erkannt, dass er gesandt wurde, um eine Robe zu kaufen und zu übergeben. Wenn die Reinheit des Herkommens auf keinerlei Weise erkannt werden kann, dann ist einfach eine Ablehnung auszusprechen.

Pāḷiyañca ‘‘cīvarañca kho mayaṃ paṭiggaṇhāmā’’tiādi dūtavacanassa akappiyattepi āgamanasuddhiyā sati paṭipajjanavidhidassanatthaṃ vuttaṃ. ‘‘Eso kho…pe… na vattabbo ‘tassa dehī’’’tiādi akappiyavatthusādiyanaparimocanatthaṃ vuttaṃ. ‘‘Saññatto’’tiādi ‘‘evaṃ dūtena puna vutte eva codetuṃ vaṭṭati, na itarathā’’ti dassanatthaṃ vuttaṃ. ‘‘Na vattabbo ‘dehi me cīvaraṃ…pe… cetāpehi me cīvara’’’nti idaṃ dūtenābhatarūpiyaṃ paṭiggahetuṃ attanā niddiṭṭhakappiyakārakattāva ‘‘dehi me cīvaraṃ…pe… cetāpehi me cīvara’’nti vadanto rūpiyassa pakatattā tena rūpiyena parivattetvā ‘‘dehi cetāpehī’’ti rūpiyasaṃvohāraṃ samāpajjanto nāma hotīti taṃ dosaṃ dūrato parivajjetuṃ vuttaṃ rūpiyapaṭiggahaṇena saṅghamajjhe nissaṭṭharūpiye viya. Vuttañhi tattha ‘‘na vattabbo imaṃ vā imaṃ vā āharā’’ti. Tasmā na idaṃ viññattidosaṃ parivajjetuṃ vuttanti veditabbaṃ, ‘‘attho me, āvuso, cīvarenā’’tipi avattabbatāpasaṅgato, teneva dūtaniddiṭṭhesu rūpiyasaṃvohārasaṅkābhāvato aññaṃ kappiyakārakaṃ ṭhapetvāpi āharāpetabbanti vuttaṃ. Tatthāpi ‘‘dūtena ṭhapitarūpiyena cetāpetvā cīvaraṃ āharāpehī’’ti avatvā kevalaṃ ‘‘cīvaraṃ āharāpehī’’ti evaṃ āharāpetabbanti adhippāyo gahetabbo. Ṭhānaṃ bhañjatīti ettha ṭhānanti ṭhitiyā ca kāraṇassa ca nāmaṃ, tasmā āsane nisīdanena ṭhānampi kuppati, āgatakāraṇampi tesaṃ na viññāyati. Ṭhitaṃ pana akopetvā āmisapaṭiggahaṇādīsu āgatakāraṇameva bhañjati, na ṭhānaṃ. Tenāha ‘‘āgatakāraṇaṃ bhañjatī’’ti. Keci pana ‘‘āmisapaṭiggahaṇādinā ṭhānampi bhañjatī’’ti vadanti, taṃ aṭṭhakathāya na sameti.

Und im Pali-Text wurde die Passage: „Eine Robe freilich nehmen wir an“ usw. dargelegt, um das richtige Verhalten bei Reinheit des Herkommens aufzuzeigen, selbst wenn die Worte des Boten unzulässig sind. Die Passage: „Dieser [ist der Gehilfe]… er darf nicht angewiesen werden: ‚Gib es ihm‘“ usw. wurde dargelegt, um sich von der Zustimmung zu unzulässigen Dingen (akappiyavatthu) zu befreien. Der Ausdruck „verständigt“ (saññatto) usw. wurde dargelegt, um zu zeigen: „Nur wenn der Bote dies erneut so sagt, ist es angemessen, ihn zu drängen, andernfalls nicht.“ Die Anweisung: „Er darf nicht angewiesen werden: ‚Gib mir eine Robe… kaufe mir eine Robe‘“ wurde dargelegt, um den Fehler des Geldgeschäfts (rūpiyasaṃvohāra) von Weitem zu meiden. Denn wenn ein Mönch, der selbst einen zulässigen Gehilfen (kappiyakāraka) angewiesen hat, das vom Boten herbeigebrachte Geld anzunehmen, sagt: „Gib mir eine Robe… kaufe mir eine Robe“, so lässt er sich faktisch auf ein Geldgeschäft ein, indem er das Geld umtauscht, da das Geld vorhanden ist. Dies gleicht dem Fall, wo Geld inmitten der Gemeinschaft (Saṅgha) von jemandem aufgegeben wird, der Geld angenommen hat; denn dort heißt es: „Er darf nicht angewiesen werden: ‚Bring dieses oder jenes‘.“ Daher ist zu verstehen, dass dies nicht zur Vermeidung des Fehlers einer unerlaubten Andeutung (viññatti) gesagt wurde; andernfalls bestünde die unerwünschte Konsequenz, dass selbst der Satz „Ich brauche eine Robe, Freund“ nicht mehr gesagt werden dürfte. Eben deshalb wurde gesagt, dass man die Robe – da bei den vom Boten angewiesenen Gehilfen kein Verdacht auf ein Geldgeschäft besteht – sogar durch Einsetzung eines anderen Kappiyakāraka herbeibringen lassen kann. Doch auch dabei ist die Absicht wie folgt zu verstehen: Man soll nicht sagen: „Lass eine Robe mit dem vom Boten hinterlegten Geld kaufen und herbeibringen“, sondern schlicht: „Lass die Robe herbeibringen.“ Bei dem Ausdruck „Er bricht das Stehen (ṭhāna)“ ist „ṭhāna“ eine Bezeichnung sowohl für das Stehen (ṭhiti) als auch für den Grund (kāraṇa). Daher wird durch das Niedersetzen auf einen Sitz das Stehen gestört, und auch der Grund ihres Kommens wird für sie nicht mehr ersichtlich. Wenn man jedoch das Stehen nicht stört, bricht man beim Empfang von materiellen Gaben (āmisa) usw. nur den Grund des Kommens, nicht das Stehen. Daher heißt es: „Er bricht den Grund des Kommens.“ Einige Lehrer sagen jedoch: „Durch das Empfangen von materiellen Gaben usw. bricht er auch das Stehen“; diese Aussage stimmt jedoch nicht mit dem Kommentar (Aṭṭhakathā) überein.

Yatassa [Pg.330] cīvaracetāpannantiādi yena attanā veyyāvaccakaro niddiṭṭho, cīvarañca anipphāditaṃ, tassa kattabbavidhidassanaṃ. Evaṃ bhikkhunā vatthusāmikānaṃ vutte te codetvā denti, vaṭṭati ‘‘sāmikā codetvā dentī’’ti anāpattiyaṃ vuttattā. Tena ca yo sayaṃ acodetvā upāsakādīhi pariyāyena vatvā codāpeti, tesu sattakkhattumpi codetvā cīvaraṃ dāpentesu tassa anāpatti siddhā hoti sikkhāpadassa anāṇattikattā.

Die Passage „Für wen der Betrag für die Robe…“ usw. zeigt die Vorgehensweise für einen Mönch auf, der selbst einen Diensttuenden (veyyāvaccakara) angewiesen hat, während die Robe noch nicht fertiggestellt ist. Wenn der Mönch dies den Eigentümern der Gabe so mitteilt und diese nach Aufforderung die Gabe übergeben, ist dies zulässig, da im Abschnitt über die Straffreiheit (anāpatti) gelehrt wird: „Die Eigentümer übergeben sie, nachdem sie aufgefordert wurden.“ Und dadurch gilt: Wenn ein Mönch, ohne selbst zu fordern, den Laienanhängern (upāsaka) usw. die Sache indirekt mitteilt und sie veranlasst, die Forderung zu stellen, und diese selbst nach hundertmaligem Urgieren die Übergabe der Robe bewirken, ist er frei von einem Vergehen, da die Trainingsregel in Bezug auf die Aufforderung durch Dritte keine Anordnung zur Verpflichtung enthält (anāṇattika).

Kenaci aniddiṭṭho attano mukheneva byāvaṭabhāvaṃ veyyāvaccakarattaṃ patto mukhavevaṭiko. ‘‘Avicāretukāmatāyā’’ti iminā vijjamānampi dātuṃ anicchantā ariyāpi vañcanādhippāyaṃ vinā vohārato natthīti vadantīti dasseti. Bhesajjakkhandhake meṇḍakaseṭṭhivatthumhi (mahāva. 299) vuttaṃ ‘‘santi, bhikkhave’’tiādivacanameva (mahāva. 299) meṇḍakasikkhāpadaṃ nāma. Kappiyakārakānaṃ hattheti dūtena niddiṭṭhakappiyakārake sandhāya vuttaṃ, na pana bhikkhunā niddiṭṭhe, aniddiṭṭhe vāti. Tenāha ‘‘ettha ca codanāya pamāṇaṃ natthī’’tiādi.

Ein „mukhavevaṭiko“ (aus eigenem Antrieb Diensttuender) ist jemand, der von niemandem angewiesen wurde, sondern allein durch eigene Initiative (mit eigenem Mund) die Rolle des Besorgers bzw. Diensttuenden übernimmt. Mit dem Ausdruck „aus dem Wunsch heraus, nicht nachzuforschen“ wird gezeigt, dass selbst Edle (ariya), wenn sie etwas tatsächlich Vorhandenes nicht geben wollen, im allgemeinen Sprachgebrauch „Es ist nicht da“ sagen können, ohne dass damit eine betrügerische Absicht verbunden ist. Die im Bhesajjakkhandhaka in der Geschichte des Großkaufmanns Meṇḍaka überlieferten Worte „Es gibt, ihr Mönche…“ usw. bilden die sogenannte Meṇḍaka-Trainingsregel. Der Ausdruck „in die Hände der Kappiyakārakas“ bezieht sich auf die vom Boten angewiesenen Gehilfen, nicht aber auf jene, die vom Mönch angewiesen oder nicht angewiesen wurden. Deshalb heißt es: „Und hierbei gibt es kein Maß für das Urgieren“ usw.

Sayaṃ āharitvā dadantesūti sambandho. ‘‘Piṇḍapātādīnaṃ atthāyā’’ti iminā cīvaratthāyeva na hotīti dasseti. ‘‘Eseva nayo’’ti iminā vatthusāminā niddiṭṭhakappiyakārakabhedesupi piṇḍapātādīnampi atthāya dinne ca ṭhānacodanādi sabbaṃ heṭṭhā vuttanayeneva kātabbanti dasseti.

Die Formulierung „wenn sie selbst [die Gabe] herbeibringen und übergeben“ ist die Satzverbindung. Mit dem Ausdruck „für Almosenkost usw.“ wird gezeigt, dass dies nicht ausschließlich für Roben gilt. Mit dem Satz „Dies ist die Methode“ wird verdeutlicht, dass selbst dann, wenn etwas für Almosenkost usw. an die verschiedenen vom Eigentümer der Gabe angewiesenen Kappiyakārakas gegeben wird, alles bezüglich des Stehens, Urgierens usw. genau nach der oben dargelegten Weise zu erfolgen hat.

‘‘Saṅghaṃ vā…pe… anāmasitvā’’ti vuttattā ‘‘saṅghassa vihāratthāya demā’’tiādinā āmasitvā vadantesu paṭikkhipitabbameva. ‘‘Saṅgho sampaṭicchatī’’ti idaṃ ukkaṭṭhavasena vuttaṃ, gaṇādīsupi saṅghassatthāya sampaṭicchantesupi paṭiggahaṇepi paribhogepi dukkaṭameva. Sāratthadīpaniyaṃ ‘‘paṭiggahaṇe pācittiya’’nti (sārattha. ṭī. 2.537-539) vuttaṃ, taṃ na yuttaṃ saṅghacetiyādīnaṃ atthāya dukkaṭassa vuttattā. Codetīti tassa dosābhāvaṃ ñatvāpi kodhena vā lobhena vā bhaṇḍadeyyanti codeti. So eva hi musāvādādipaccayā pācittiyadukkaṭādiāpattīhi sāpattiko hoti, gīvātisaññāya pana vatvā niddosabhāvaṃ ñatvā viramantassa natthi āpatti.

Da es heißt: „Ohne den Saṅgha zu erwähnen…“ usw., muss es schlichtweg zurückgewiesen werden, wenn die Spender unter Erwähnung des Saṅgha sprechen: „Wir spenden dies für den Vihāra des Saṅgha“ usw. Die Formulierung „Der Saṅgha nimmt an“ ist im Sinne des höchsten Maßstabs (ukkaṭṭhavasena) gemeint. Auch bei einer Gruppe (gaṇa) usw. liegt sowohl beim Annehmen als auch beim Nutzen ein Dukkaṭa-Vergehen vor, selbst wenn sie es für den Saṅgha annehmen. Was in der Sāratthadīpanī gesagt wurde: „Beim Annehmen liegt ein Pācittiya vor“, ist nicht zutreffend, da für den Zweck des Saṅgha, eines Cetiya usw. ein Dukkaṭa gelehrt wird. Der Ausdruck „er fordert“ bedeutet, dass er – obwohl er weiß, dass kein Vergehen vorliegt – aus Zorn oder Gier fordert: „Die Ware muss übergeben werden!“ Ein solcher [Mönch] zieht sich aufgrund von Lüge (musāvāda) usw. Vergehen wie Pācittiya, Dukkaṭa usw. zu. Wenn er jedoch mit der Vorstellung spricht, es sei zum Verzehr geeignet (gīvātisaññāya), und nach dem Erkennen der Sündlosigkeit davon ablässt, liegt kein Vergehen vor.

Taḷākaṃ [Pg.331] khette paviṭṭhattā ‘‘na sampaṭicchitabba’’nti vuttaṃ. Cattāro paccaye saṅgho paribhuñjatūti deti, vaṭṭatīti ettha ‘‘bhikkhusaṅghassa catupaccayaparibhogatthāya taḷākaṃ dammī’’ti vā ‘‘bhikkhusaṅgho cattāro paccaye paribhuñjituṃ taḷākaṃ dammī’’ti vā ‘‘ito taḷākato uppanne cattāro paccaye dammī’’ti vā vattumpi vaṭṭati, idañca saṅghassa paribhogatthāya diyyamānaññeva sandhāya vuttaṃ, puggalassa pana evampi dinnaṃ taḷākakhettādi na vaṭṭati. Suddhacittassa pana udakaparibhogatthaṃ kūpapokkharaṇīādayo vaṭṭanti. ‘‘Saṅghassa taḷākaṃ atthi, taṃ katha’’nti hi ādinā sabbattha saṅghavaseneva vuttaṃ. Hattheti vase.

Es wurde gesagt: „Es darf nicht angenommen werden“, weil das Staubecken in ein Feld hineingebaut wurde. Bezüglich der Aussage „Möge der Saṅgha die vier Bedarfsgegenstände nutzen, das ist zulässig“ ist es auch zulässig zu sagen: „Ich gebe dem Bhikkhu-Saṅgha das Staubecken zum Zweck des Nutzens der vier Bedarfsgegenstände“ oder „Ich gebe das Staubecken, damit der Bhikkhu-Saṅgha die vier Bedarfsgegenstände nutzen kann“ oder „Ich gebe die aus diesem Staubecken hervorgegangenen vier Bedarfsgegenstände“. Und dies wurde nur im Hinblick auf ein dem Saṅgha zum Nutzen dargebrachtes Spendenobjekt gesagt; für eine einzelne Person jedoch ist ein auf diese Weise gegebenes Staubecken, Feld usw. nicht zulässig. Für einen reinen Geist (einen Bhikkhu mit reiner Absicht) hingegen sind Brunnen, Teiche usw. zum Zwecke des Wassergebrauchs zulässig. Denn überall wurde es mit Formulierungen wie „Der Saṅgha besitzt ein Staubecken, wie verhält es sich damit?“ nur im Sinne des Saṅgha gesagt. „In der Hand“ bedeutet „unter der Kontrolle“.

‘‘Ṭhapethāti vutte’’ti idaṃ sāmīcivasena vuttaṃ, avuttepi ṭhapentassa doso natthi. Tenāha ‘‘udakaṃ vāretuṃ labbhatī’’ti. Sassakālepi tāsetvā muñcituṃ vaṭṭati, amuñcato pana bhaṇḍadeyyaṃ. Puna detīti acchinditvā puna deti, evampi vaṭṭatīti sambandho. Iminā ‘‘yena kenaci issarena ‘pariccattamidaṃ bhikkhūhi, assāmika’ntisaññāya attanā gahetvā dinnaṃ vaṭṭatī’’ti dasseti. Kappiyavohārepi vinicchayaṃ vakkhāmāti pāṭhaseso.

Die Formulierung „wenn gesagt wird: ‚Stellt es auf‘“ wurde aus Ehrerbietung gesagt; selbst wenn es nicht gesagt wird, gibt es für den Aufstellenden kein Vergehen. Deshalb sagt er: „Es ist erlaubt, das Wasser aufzuhalten“. Auch zur Erntezeit ist es zulässig, [die Tiere] aufzuschrecken und [das Wasser] abzulassen; demjenigen jedoch, der es nicht ablässt, droht eine Entschädigungspflicht (bhaṇḍadeyya). „Er gibt es wieder“ bedeutet: Nachdem er es weggenommen hat, gibt er es wieder zurück; der Zusammenhang besteht darin, dass es auch so zulässig ist. Hiermit wird gezeigt: „Wenn irgendein Machthaber es unter der Annahme ‚Dies wurde von den Mönchen aufgegeben, es ist herrenlos‘ selbst an sich nimmt und spendet, ist es zulässig“. „Auch bezüglich der zulässigen Redeweise (kappiyavohāra) werden wir die Entscheidung darlegen“ ist der restliche Textteil.

Udakavasenāti udakaparibhogatthaṃ. ‘‘Suddhacittāna’’nti idaṃ sahatthena ca akappiyavohārena ca karonte sandhāya vuttaṃ. Sassasampādanatthanti evaṃ asuddhacittānampi pana sayaṃ akatvā kappiyavohārena āṇāpetuṃ vaṭṭati eva. ‘‘Kappiyakārakaṃ ṭhapetuṃ na vaṭṭatī’’ti idaṃ sahatthādinā katataḷākattā ‘‘asāruppa’’nti vuttaṃ, ṭhapentassa, pana taṃ paccayaṃ paribhuñjantassapi vā saṅghassa āpatti na viññāyati, aṭṭhakathāpamāṇena vā ettha āpatti gahetabbā. Lajjibhikkhunāti lajjināpi, pageva alajjinā mattikuddharaṇādīsu kārāpitesūti adhippāyo. Navasasseti akatapubbe kedāre. ‘‘Kahāpaṇe’’ti iminā dhaññuṭṭhāpane tasseva akappiyanti dasseti, dhaññuṭṭhāpane cassa payogepi dukkaṭameva, na kahāpaṇuṭṭhāpane viya.

„Aufgrund des Wassers“ bedeutet zum Zweck des Wassergebrauchs. „Für jene mit reinem Geist“ bezieht sich auf diejenigen, die es mit eigener Hand oder durch eine unzulässige Redeweise tun. Zum Zwecke der Getreideerzeugung ist es jedoch selbst für jene mit unreinem Geist zulässig, es nicht selbst zu tun, sondern es durch eine zulässige Formulierung anzuweisen. „Es ist unzulässig, einen Gehilfen (kappiyakāraka) einzusetzen“ – dies wurde als „unangemessen“ bezeichnet, weil das Staubecken mit eigener Hand usw. angelegt wurde; für den Saṅgha jedoch, der einen solchen einsetzt oder das entsprechende Requisit nutzt, ist kein Vergehen bekannt, oder das Vergehen ist hier nach der Autorität des Kommentars zu bestimmen. „Durch einen gewissenhaften Mönch“ bedeutet: Dies gilt, wenn Arbeiten wie das Ausheben von Lehm selbst von einem Gewissenhaften, geschweige denn von einem Gewissenlosen, angeordnet werden; dies ist die Absicht. „Auf einem neuen Feld“ bedeutet auf einem zuvor nicht bearbeiteten Feld. Durch das Wort „Kahāpaṇa“ zeigt er, dass bei der Getreideerzeugung dies nur für ebendiesen unzulässig ist, und auch bei der Anstrengung zur Getreideerzeugung entsteht für ihn ein Dukkaṭa-Vergehen, nicht jedoch wie bei der Erzeugung von Geld (Kahāpaṇa).

‘‘Kasatha vapathā’’ti vacane sabbesampi akappiyaṃ siyāti āha ‘‘avatvā’’ti. Ettako nāma bhāgoti ettha ettako kahāpaṇoti idampi sandhāya vadati. Tathā vuttepi hi tadā kahāpaṇānaṃ avijjamānattā [Pg.332] āyatiṃ uppannaṃ aññesaṃ vaṭṭati eva. Tenāha ‘‘tasseva taṃ akappiya’’nti. Tassa pana sabbapayogesu, paribhogesupi dukkaṭaṃ. Keci pana ‘‘dhaññaparibhoge eva āpatti, na pubbapayoge’’ti vadanti, taṃ na yuttaṃ, yena minanarakkhaṇādipayogena pacchā dhaññaparibhoge āpatti hoti, tassa payogassa karaṇe anāpattiyā ayuttattā. Pariyāyakathāya pana sabbattha anāpatti. Teneva ‘‘ettakehi vīhīhi idañcidañca āharathā’’ti niyamavacane akappiyaṃ vuttaṃ, kahāpaṇavicāraṇepi eseva nayo. Vatthu ca evarūpaṃ nāma saṃvijjati, kappiyakārako natthīti vattabbantiādivacanañcettha sādhakaṃ.

Da bei den Worten „Pflügt, sät!“ dies für alle unzulässig wäre, sagte er: „ohne dies zu sagen“. Mit „ein solcher Anteil“ meint er auch „so und so viele Kahāpaṇas“. Denn selbst wenn dies so gesagt wird, ist das in Zukunft gewonnene Gut für andere durchaus zulässig, weil zu jener Zeit keine Kahāpaṇas vorhanden waren. Deshalb sagte er: „Nur für ihn selbst ist dies unzulässig“. Für ihn jedoch entsteht sowohl bei allen Anstrengungen als auch bei den Nutzungen ein Dukkaṭa-Vergehen. Einige jedoch sagen: „Ein Vergehen liegt nur beim Nutzen des Getreides vor, nicht bei der vorhergehenden Anstrengung“; das ist nicht richtig, denn es ist unlogisch, dass bei der Durchführung einer Anstrengung (wie dem Einzäunen und Bewachen des Feldes), durch die später beim Nutzen des Getreides unzutreffend ein Vergehen entsteht, kein Vergehen vorliegen soll. Durch eine umschreibende Ausdrucksweise (pariyāyakathā) jedoch gibt es überall Straffreiheit. Genau deshalb wurde bei einer einschränkenden Formulierung wie „Bringt dieses und jenes mit so und so viel Getreide herbei“ die Unzulässigkeit erklärt; und auch bei der Geldverwaltung gilt dieselbe Methode. Aussagen wie „Ein solcher Gegenstand ist zwar vorhanden, aber es gibt keinen Gehilfen“ dienen hierbei als Beleg.

Vanaṃ dammi…pe… vaṭṭatīti ettha nivāsaṭṭhānattā puggalassāpi suddhacittena gahetuṃ vaṭṭati. Sīmaṃ demāti vihārasīmādisādhāraṇavacanena vuttattā ‘‘vaṭṭatī’’ti vuttaṃ.

Bezüglich „Ich gebe den Wald... u.s.w. ... es ist zulässig“: Da es sich um einen Wohnort handelt, ist es hierbei selbst für ein Individuum zulässig, ihn mit reinem Geist anzunehmen. Bei der Formulierung „Wir geben eine Grenze“ wurde es, weil dies ein allgemeines Wort für die Grenze eines Vihāra usw. ist, als „zulässig“ bezeichnet.

‘‘Veyyāvaccakara’’ntiādinā vuttepi puggalassapi dāsaṃ gahetuṃ vaṭṭati ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ārāmika’’nti (pārā. 619; mahāva. 270) visesetvā anuññātattā, tañca kho pilindavacchena gahitaparibhuttakkamena, na gahaṭṭhānaṃ dāsaparibhogakkamena. Khettādayo pana sabbe saṅghasseva vaṭṭanti pāḷiyaṃ puggalikavasena gahetuṃ ananuññātattāti daṭṭhabbaṃ. Vihārassa demāti saṅghikavihāraṃ sandhāya vuttaṃ, ‘‘khettavatthupaṭiggahaṇā paṭivirato hotī’’tiādinā (dī. ni. 1.10, 194) suttantesu āgatapaṭikkhepo bhagavatā āpattiyāpi hetubhāvena katoti bhagavato adhippāyaṃ jānantehi saṅgītimahātherehi khettapaṭiggahaṇādinissito ayaṃ sabbopi pāḷimuttavinicchayo vuttoti gahetabbo. Kappiyakārakassa niddiṭṭhabhāvo, dūtena appitatā, tatuttari vāyāmo, tena paṭilābhoti imānettha cattāri aṅgāni.

Selbst wenn mit Worten wie „Tempeldiener“ (veyyāvaccakara) usw. gesprochen wird, ist es auch für eine Einzelperson zulässig, einen Sklaven anzunehmen, da der Erhabene mit den Worten „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Tempeldiener“ dies ausdrücklich gestattet hat; und dies ist in jener Weise der Annahme und Nutzung zulässig, wie sie vom Ehrwürdigen Pilindavaccha praktiziert wurde, nicht aber in der Weise des Sklavengebrauchs durch Hausleute. Felder usw. jedoch sind alle nur für den Saṅgha zulässig; es ist zu verstehen, dass es im Pali nicht gestattet wurde, sie für eine Einzelperson anzunehmen. „Wir geben es dem Vihāra“ wurde im Hinblick auf einen Saṅgha-Vihāra gesagt. Das in den Suttas überlieferte Verbot mit Worten wie „Er enthält sich der Annahme von Feldern und Grundstücken“ wurde vom Erhabenen auch als Ursache für ein Vergehen festgelegt. Daher ist zu verstehen: Die die Absicht des Erhabenen kennenden großen Konzil-Ältesten haben diese gesamte, nicht direkt im Pali enthaltene Entscheidung (pāḷimuttavinicchaya), die sich auf die Annahme von Feldern usw. stützt, dargelegt. Die Kennzeichnung des Gehilfen (kappiyakāraka), die Übergabe durch einen Boten, die darüber hinausgehende Bemühung und die dadurch erlangte Anschaffung – dies sind hierbei die vier Faktoren.

Rājasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Königs-Sikkhāpada ist abgeschlossen.

Niṭṭhito cīvaravaggo paṭhamo.

Das erste Kapitel über die Gewänder (Cīvaravagga) ist abgeschlossen.

2. Kosiyavaggo

2. Das Kosiya-Kapitel (Kosiyavagga)

1. Kosiyasikkhāpadavaṇṇanā

1. Die Erklärung der Kosiya-Sikkhāpada

542. Dutiyassa [Pg.333] paṭhame pāḷiyaṃ kosiyakāraketi kosakārakapāṇānaṃ kosato nibbattattā kosiyena suttena vatthādiṃ karonte. Saṅghātanti vināsaṃ.

542. Im ersten Sikkhāpada des zweiten Kapitels bedeutet das Wort „kosiyakārake“ im Pali: Jene, die Stoffe usw. aus Seidenfaden herstellen, der aus dem Kokon der kokonbildenden Insekten gewonnen wird. „Saṅghāta“ bedeutet Zerstörung.

544. ‘‘Avāyima’’nti vuttattā vāyitvā karaṇe anāpatti. Missetvāti eḷakalomehi missetvā. Paṭilābhenāti pariniṭṭhānena ‘‘pariyosāpeti, nissaggiya’’nti (pārā. 545) vuttattā, kosiyamissakatā, attano atthāya santhatassa karaṇakārāpanaṃ, paṭilābho cāti imānettha tīṇi aṅgāni.

544. Aufgrund des Wortes „avāyima“ (nicht gewebt) gibt es kein Vergehen, wenn man es durch Weben herstellt. „Missetvā“ bedeutet: gemischt mit Schafswolle. „Paṭilābhena“ bedeutet durch die Fertigstellung, da gesagt wurde: „er stellt es fertig, [es ist] Nissaggiya“. Die Beimischung von Seide, das Herstellen oder Herstellen-Lassen einer Decke (santhata) für den eigenen Gebrauch, und das Erlangen – dies sind hierbei die drei Faktoren.

Kosiyasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Kosiya-Sikkhāpada ist abgeschlossen.

547-552. Dutiyañca tatiyañca uttānameva. Tattha pana odātādimissakasaññāya suddhakāḷakānaññeva santhatassa karaṇavasena cettha dvebhāgato adhikesu suddhakāḷakesu anadhikasaññāya santhatassa karaṇavasena ca acittakatā veditabbā.

547-552. Das zweite und das dritte Sikkhāpada sind leicht verständlich. Dabei ist jedoch die Schuldlosigkeit mangels Absicht (acittakatā) wie folgt zu verstehen: erstens, wenn man eine Decke aus rein schwarzer Wolle in der Annahme herstellt, sie sei mit weißer usw. gemischt; zweitens, wenn man bei diesen zwei Sikkhāpadas eine Decke herstellt, bei der die rein schwarze Wolle den zulässigen Anteil von zwei Teilen überschreitet, in der Annahme, sie überschreite ihn nicht.

4. Chabbassasikkhāpadavaṇṇanā

4. Die Erklärung der Chabbassa-Sikkhāpada (Sikkhāpada über die sechs Jahre)

557. Catutthe hada karīsussagge, miha secaneti dhātuatthaṃ sandhāyāha ‘‘vaccampi passāvampi karontī’’ti. Ūnakachabbassesu atirekachabbassasaṅkitādivasenettha acittakatā veditabbā.

557. Im vierten Sikkhāpada bezieht er sich auf die Wurzelbedeutungen von „had“ für das Ausscheiden von Kot und „mih“ für das Wasserlassen, wenn er sagt: „sie verrichten Kot und Urin“. Bei Decken, die weniger als sechs Jahre alt sind, ist die Schuldlosigkeit mangels Absicht (acittakatā) durch die Annahme, sie seien älter als sechs Jahre, usw. zu verstehen.

Chabbassasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Chabbassa-Sikkhāpada ist abgeschlossen.

5. Nisīdanasanthatasikkhāpadavaṇṇanā

5. Die Erklärung der Nisīdanasanthata-Sikkhāpada (Sikkhāpada über die Sitzmatte)

565. Pañcame [Pg.334] tattha sandississatīti sakāya katikāya ayuttakāritāvasena viññūhi sandississatīti attho. Araññakaṅgādīni tīṇi pāḷiyaṃ senāsanādipaccayattayassa ādiaṅgavasena vuttāni, sesānipi te samādiyiṃsu evāti veditabbaṃ.

565. „In der fünften [Übungsregel] bedeutet der Ausdruck ‚wird dort gesehen werden‘ (tattha sandississati): Sie werden von den Weisen aufgrund ihres ungebührlichen Verhaltens gemäß ihrer eigenen Vereinbarung erkannt werden. Die drei dhutaṅgas, beginnend mit dem Waldbewohner-Faktor (araññakaṅga) usw., wurden in der Pāḷi als die anfangenden Faktoren für das Requisitentrio wie Lagerstatt und Sitzgelegenheit usw. genannt. Es ist zu verstehen, dass sie auch die übrigen dhutaṅgas durchaus auf sich genommen haben.“

566. Pihayantāti patthayantā. Santhatassa avāyimattā, senāsanaparikkhārattā ca cīvaratā, adhiṭṭhātabbatā ca natthīti āha ‘‘catutthacīvarasaññitāyā’’ti, vipallāsasaññāyāti attho. Keci pana ‘‘idaṃ nisīdanasanthataṃ nāma navasu cīvaresu nisīdanacīvarameva, nāññaṃ. Nisīdanasikkhāpadepi (pāci. 531 ādayo) imasmiṃ sikkhāpade viya ‘nisīdanaṃ nāma sadasaṃ vuccatī’ti ca aṭṭhakathāyañcassa ‘santhatasadisaṃ santharitvā ekasmiṃ ante sugatavidatthiyā vidatthimatte padese dvīsu ṭhānesu phāletvā tisso dasā karīyanti, tāhi dasāhi sadasaṃ nāma vuccatī’ti (pāci. aṭṭha. 531) ca vuttattā’’ti vadanti, taṃ na yuttaṃ idha pamāṇaniyamassa avuttattā, santhatassa ca avāyimacīvarattā, adhiṭṭhānupagattābhāvā aṭṭhakathāyaṃ avuttattā ca. Nisīdanacīvaraṃ pana channaṃ cīvarānaṃ khaṇḍapilotikāni pamāṇayuttameva santharitvā santhataṃ viya karonti. Teneva ‘‘santhatasadisa’’nti sadisaggahaṇaṃ kataṃ, tasmā tadeva cīvaraṃ adhiṭṭhānupagañca, na idanti gahetabbaṃ.

566. „‚Sie begehren‘ (pihayantā) bedeutet ‚sie ersehnen‘ (patthayantā). Weil die Unterlage nicht gewebt ist und weil sie ein Ausrüstungsgegenstand für die Unterkunft ist, besitzt sie nicht die Eigenschaft eines Gewandes und ist nicht zur Bestimmung geeignet; darum heißt es: ‚mit der Wahrnehmung eines vierten Gewandes‘ (catutthacīvarasaññitāyā), was bedeutet: ‚mit einer verkehrten Wahrnehmung‘ (vipallāsasaññāya). Einige [Lehrer] jedoch sagen: ‚Diese sogenannte Sitzunterlage (nisīdanasanthata) ist unter den neun Gewandstücken wahrlich das Sitzgewand selbst, kein anderes. Warum? Weil auch in der Nisīdana-Trainingsregel wie in dieser Trainingsregel gesagt wird: „Sitzunterlage bedeutet das, was einen Saum hat“ und in deren Kommentar gesagt wird: „Nachdem man etwas einer Unterlage Ähnliches ausgebreitet hat, reißt man es an einem Ende im Ausmaß einer Sugata-Spanne an zwei Stellen ein und stellt drei Säume her; mit diesen Säumen wird es als mit einem Saum versehen bezeichnet.“‘ Das ist nicht angemessen. Warum? Weil hier eine Bestimmung des Maßes nicht genannt ist, und weil die Unterlage aus ungewebtem Stoff besteht und daher untauglich zur Bestimmung als Gewand ist, und weil dies im Kommentar nicht erwähnt wird. Das Sitzgewand hingegen stellt man her, indem man Lumpenstücke von sechs Gewändern in der passenden Größe ausbreitet, ähnlich einer Unterlage. Eben darum wurde der Begriff ‚unterlagenähnlich‘ (santhatasadisa) verwendet. Daher ist nur jenes [Sitzgewand] ein Gewand und zur Bestimmung geeignet, nicht aber diese [Sitzunterlage]. So ist es aufzunehmen.“

567. Sugatavidatthikaṃ anādāya ādiyantisaññāya, sugatavidatthiūne anūnantisaññāya ca vasenettha acittakatā veditabbā. Vitānādīnaññeva atthāya karaṇe anāpattivacanato nipajjanatthāya karotopi āpatti eva. Paribhuñjituṃ na vaṭṭatīti kosiyesu suddhakāḷakānañca vatthūnaṃ akappiyattā vuttaṃ. Teneva pāḷiyaṃ ‘‘aññena kataṃ paṭilabhitvā paribhuñjati, āpatti dukkaṭassā’’ti (pārā. 545, 550) tattha tattha vuttaṃ, itaresu pana dvīsu ‘‘anāpattī’’ti vuttaṃ. Tattha catutthe aññassatthāya karaṇepi anāpatti, pañcame tattha dukkaṭanti daṭṭhabbaṃ. Nissaṭṭhadānavacanato pana gahaṇe doso natthi, paribhuñjane ca vijaṭetvā kappiyavasena kate na doso.

567. „Hierbei ist die Abwesenheit von Absicht (acittakatā) durch das Aufnehmen in der Wahrnehmung, man nehme [das Maß], ohne das Maß einer Sugata-Spanne genommen zu haben, sowie in der Wahrnehmung, es sei nicht weniger, bei einem Stück, das kürzer als eine Sugata-Spanne ist, zu verstehen. Da gesagt wird, dass kein Vergehen vorliegt, wenn es ausschließlich für einen Baldachin oder ähnliches hergestellt wird, zieht die Herstellung zum Zweck des Liegens sehr wohl ein Vergehen nach sich. ‚Es ist nicht erlaubt, es zu gebrauchen‘ wird gesagt, weil Gegenstände aus Seide und solche aus reinem Schwarz unzulässig (akappiya) sind. Eben deshalb heißt es im kanonischen Text an verschiedenen Stellen: ‚Wenn er ein von einem anderen hergestelltes [Teil] erhält und gebraucht, liegt ein Vergehen der falschen Handlung (dukkaṭa) vor‘, während bei den anderen beiden [Fällen] ‚kein Vergehen‘ gesagt wird. Dabei ist im vierten Fall, selbst wenn man es für einen anderen herstellt, kein Vergehen anzunehmen; im fünften Fall ist dort ein Vergehen der falschen Handlung (dukkaṭa) anzunehmen. Da jedoch vom Schenken des bereits Übergebenen gesprochen wird, liegt beim Empfangen kein Fehler vor, und auch beim Gebrauch liegt kein Fehler vor, wenn man es entwirrt und auf zulässige Weise herstellt.“

Nisīdanasanthatasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

„Die Erklärung der Trainingsregel über die Sitzunterlage ist abgeschlossen.“

6. Eḷakalomasikkhāpadavaṇṇanā

6. „Die Erklärung der Trainingsregel über Schafwolle“

572. Chaṭṭhe [Pg.335] pāḷiyaṃ ‘‘addhānamaggappaṭipannassā’’ti idaṃ vatthuvasena vuttaṃ. Nivāsaṭṭhāne laddhānipi tiyojanato paraṃ harituṃ na vaṭṭati eva. Asante hāraketi anurūpato vuttaṃ. Santepi hārake harato natthi doso. Āpattiyevāti anāṇattena haṭattā. Pakkhadvayassapi kāraṇamāha ‘‘saussāhattā’’ti, anuparatagamanicchattāti attho. Suddhacittapakkhasseva kāraṇamāha ‘‘acittakattā’’ti. Na sametīti ‘‘anāpatti, aññaṃ harāpetī’’ti ettakasseva pariharaṇe vuttattā. Agacchanteti ṭhite. Heṭṭhāti bhūmiyā.

572. „In der sechsten [Trainingsregel] wird im Pali-Text der Ausdruck ‚für einen, der eine Landstraße betreten hat‘ (addhānamaggappaṭipannassa) in Bezug auf den Sachverhalt gesagt. Selbst wenn man [die Wolle] an seinem Wohnort erhält, ist es keineswegs erlaubt, sie weiter als drei Yojanas zu tragen. ‚Wenn kein Träger vorhanden ist‘ (asante hārake) wird den Umständen entsprechend gesagt. Selbst wenn ein Träger vorhanden ist, liegt für den [sie selbst] Tragenden kein Fehler vor. ‚Gewiss ein Vergehen‘ (āpattiyevā) heißt es, weil sie getragen wurde, ohne dass es befohlen worden war. Als Grund für beide Seiten nennt er ‚wegen des Eifers‘ (saussāhattā), was bedeutet: ‚weil der Wunsch weiterzugehen nicht aufgehört hat‘. Nur für die Seite des reinen Geistes nennt er als Grund ‚wegen der Absichtslosigkeit‘ (acittakattā). ‚Es stimmt nicht überein‘ (na sametīti) wird gesagt, weil nur so viel bezüglich des Behebens gelehrt wurde: ‚Kein Vergehen, wenn er einen anderen tragen lässt.‘ ‚Beim Kommenden‘ (āgacchante) bedeutet beim stehenden [Fahrzeug]. ‚Unten‘ (heṭṭhā) bedeutet auf der Erde.“

575. Taṃ harantassāti paṭhamaṃ paṭilābhaṭṭhānato paṭṭhāya tiyojanato uddhaṃ harantassāti attho. Tathā harantassa hi corehi acchinditvā puna dinnaṭṭhānato tiyojanaṃ harituṃ vaṭṭati. Keci pana ‘‘mātikāṭṭhakathāyaṃ aṅgesu ‘paṭhamappaṭilābho’ti vuttattā dutiyapaṭilābhaṭṭhānato tiyojanātikkamepi anāpattī’’ti vadanti, taṃ na yuttaṃ, dutiyapaṭilābhassāpi paṭilābhaṭṭhāne pavisanato vāsatthāya gamanaṭṭhānato puna gamane viya. Kāyabandhanādīnanti dvipaṭalakāyabandhanādīnaṃ antare pakkhittaṃ pasibbake pakkhittasadisaṃ, na katabhaṇḍanti vuttaṃ, tathā nidhānamukhanti. Akatabhaṇḍatā, paṭhamappaṭilābho, tiyojanātikkamanaṃ, āharaṇapaccāharaṇaṃ, avāsādhippāyatāti imānettha pañca aṅgāni.

575. „‚Für den, der sie trägt‘ (taṃ harantassa) bedeutet: für den, der sie beginnend vom ersten Ort des Erhalts über drei Yojanas hinaus trägt. Für einen, der sie in dieser Weise trägt, ist es nämlich erlaubt, sie bis zu drei Yojanas weit von dem Ort an zu tragen, an dem sie ihm, nachdem Räuber sie ihm weggenommen hatten, wiedergegeben wurde. Einige jedoch sagen: ‚Weil im Mātikā-Kommentar unter den Faktoren „erster Erhalt“ (paṭhamappaṭilābho) genannt wird, liegt kein Vergehen vor, selbst wenn man drei Yojanas vom Ort des zweiten Erhalts an überschreitet.‘ Das ist nicht angemessen, da auch ein zweiter Erhalt unter das Eintreffen am Ort des Erhalts fällt, ähnlich wie das erneute Aufbrechen von einem Ort, zu dem man gegangen war, um dort zu wohnen. ‚Von Gürteln usw.‘ (kāyabandhanādīnaṃ) bezieht sich auf das, was in das Innere eines doppellagigen Gürtels oder ähnlichem gesteckt wurde; dies gleicht dem, was in einen Beutel gesteckt wurde. Es wird gesagt, dass es ‚keine hergestellte Ware‘ (na katabhaṇḍaṃ) sei, und ebenso verhält es sich mit dem zur Aufbewahrung verschnürten Bündel (nidhānamukha). Dies ist so zu verstehen. Die Nicht-Eigenschaft einer hergestellten Ware, der erste Erhalt, das Überschreiten von drei Yojanas, das Hin- und Zurücktragen sowie die Absicht, nicht zu wohnen – dies sind hierbei die fünf Faktoren.“

Eḷakalomasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

„Die Erklärung der Trainingsregel über Schafwolle ist abgeschlossen.“

7. Eḷakalomadhovāpanasikkhāpadavaṇṇanā

7. „Die Erklärung der Trainingsregel über das Waschenlassen von Schafwolle“

581. Sattame pāḷiyaṃ anāpattivāre aparibhuttaṃ katabhaṇḍaṃ dhovāpetīti ettha paribhuttassa kambalādikatabhaṇḍassa dhovāpanaṃ purāṇacīvaradhovāpanasikkhāpadena āpattikaranti tannivattanatthaṃ ‘‘aparibhuttaṃ katabhaṇḍa’’nti vuttaṃ. Sesamettha uttānatthameva.

581. „In der siebten [Trainingsregel] heißt es im Pali-Text im Abschnitt über die Straflosigkeit: ‚er lässt eine ungebrauchte hergestellte Ware waschen‘ (aparibhuttaṃ katabhaṇḍaṃ dhovāpeti). Weil das Waschenlassen einer gebrauchten hergestellten Ware, wie einer Decke usw., gemäß der Trainingsregel über das Waschenlassen alter Gewänder ein Vergehen nach sich zieht, wurde zur Ausschließung dessen ‚eine ungebrauchte hergestellte Ware‘ (aparibhuttaṃ katabhaṇḍaṃ) gesagt. Das Übrige ist hierbei von ganz offensichtlicher Bedeutung.“

Eḷakalomadhovāpanasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

„Die Erklärung der Trainingsregel über das Waschenlassen von Schafwolle ist abgeschlossen.“

8. Rūpiyasikkhāpadavaṇṇanā

8. „Die Erklärung der Trainingsregel über Silber“

583-4. Aṭṭhame [Pg.336] suvaṇṇamayakahāpaṇena kahāpaṇopi rajate eva saṅgayhatīti āha ‘‘sovaṇṇamayo vā’’ti. Rūpiyamayo vāti rajatena rūpaṃ samuṭṭhapetvā katakahāpaṇo. Pākatiko nāma etarahi pakatikahāpaṇo.

583-4. „In der achten [Trainingsregel] heißt es: ‚oder aus Gold bestehend‘ (sovaṇṇamayo vā), weil auch eine aus Gold hergestellte Kahāpaṇa-Münze unter Silber (rajata) gefasst wird. ‚Oder aus Silber bestehend‘ (rūpiyamayo vā) bezeichnet eine Kahāpaṇa-Münze, die hergestellt wurde, indem man ein Bild auf Silber aufprägte. ‚Gewöhnlich‘ (pākatiko) bezeichnet die heutzutage übliche Kahāpaṇa-Münze.“

Iccetaṃ sabbampīti sikkhāpadena, vibhaṅgena ca vuttaṃ sabbampi nidasseti. Tassa catubbidhaṃ nissaggiyavatthūti imināva sambandho, na pana anantarena ‘‘rajata’’nti padena. Idāni taṃ catubbidhaṃ nissaggiyavatthuṃ sarūpato dassento ‘‘rajata’’ntiādimāha. Tattha kiñcāpi heṭṭhā rajatamāsakova vutto, na kevalaṃ rajataṃ, tathāpi sikkhāpade ‘‘jātarūparajata’’nti padeneva vuttanti tampi dassetuṃ ‘‘rajata’’nti idaṃ visuṃ vuttaṃ. Padabhājane pana mātikāpadeneva siddhattā taṃ avatvā tena saha saṅgayhamānameva dassetuṃ ‘‘rajataṃ nāma kahāpaṇo’’tiādi vuttanti veditabbaṃ. Jātarūpamāsakoti suvaṇṇamayakahāpaṇo. Vuttappabhedoti ‘‘rūpiyamayo vā pākatiko vā’’tiādinā vuttappabhedo. Paṭova paṭako, vatthaṃ. Dukkaṭamevāti paṭiggāhakasseva paṭiggahaṇapaccayā dukkaṭaṃ, paribhoge pana pañcasahadhammikehi paṭiggahitānaṃ dhaññavirahitamuttādīnaṃ kāraṇā uppannapaccayaṃ paribhuñjantānaṃ sabbesampi dukkaṭameva. Keci pana ‘‘dhaññampi pañcasahadhammikehi paṭiggahitaṃ muttādikhettādi viya sabbesampi paribhuñjituṃ na vaṭṭati, kevalaṃ saṅghikabhūmiyaṃ kappiyavohārena ca uppannassa dhaññassa vicāraṇameva sandhāya ‘tassevetaṃ akappiya’nti vutta’’nti vadanti.

„All dies“ [iccetaṃ sabbampi] zeigt all das auf, was durch die Trainingsregel (Sikkhāpada) und die Analyse (Vibhaṅga) dargelegt wurde. Die Verbindung davon besteht nur mit dem Ausdruck „vierfacher Gegenstand des Verwirkens“ [catubbidhaṃ nissaggiyavatthu], nicht jedoch mit dem unmittelbar darauffolgenden Wort „Silber“ [rajata]. Um nun diesen vierfachen Gegenstand des Verwirkens in seiner eigenen Form aufzuzeigen, sagte er: „Silber“ [rajata] und so weiter. Obwohl darin weiter oben nur die Silbermünze (rajatamāsaka) erwähnt wurde und nicht reines Silber (kevalaṃ rajataṃ), ist letzteres dennoch in der Trainingsregel durch das Wort „Gold und Silber“ [jātarūparajata] ausgedrückt; um also auch dieses aufzuzeigen, wurde das Wort „Silber“ [rajata] hier gesondert genannt. In der Wortanalyse (Padabhājana) hingegen wurde dies, da es bereits durch das Begriffswort (Mātikāpada) festgelegt war, nicht eigens erwähnt; es ist jedoch zu verstehen, dass „Silber ist ein Kahāpaṇa“ und so weiter gesagt wurde, um das aufzuzeigen, was zusammen mit ihm (dem reinen Silber) erfasst wird. „Goldmünze“ [jātarūpamāsaka] bezeichnet einen aus Gold gemachten Kahāpaṇa. „In der genannten Art und Weise“ [vuttappabheda] meint die Einteilung, wie sie mit den Worten „aus Silber oder gewöhnlich“ und so weiter dargelegt wurde. Ein „Tuch“ [paṭaka] ist einfach ein Gewand (paṭa), also Kleidung (vattha). „Nur ein Vergehen des Fehlverhaltens“ [dukkaṭam eva] bedeutet: Für den Empfänger selbst entsteht durch die Annahme ein Fehlverhalten (Dukkaṭa). Beim Gebrauch hingegen entsteht für alle, die das Gut nutzen, welches aus Perlen und dergleichen (unter Ausschluss von Getreide) entstanden ist, das von den fünf Gefährten im Ordensleben angenommen wurde, ebenfalls nur ein Fehlverhalten. Einige Lehrer jedoch sagen: „Auch Getreide, das von den fünf Gefährten im Ordensleben angenommen wurde, darf – wie Perlen, Felder und so weiter – von niemandem genutzt werden. Die Aussage „Für diesen ist es unzulässig“ [tassevetaṃ akappiyaṃ] wurde nur im Hinblick auf die Verwaltung von Getreide gemacht, das auf dem Land der Sangha durch zulässige Vereinbarungen erwirtschaftet wurde.“

Eko sataṃ vā sahassaṃ vātiādi rūpiye heṭṭhimakoṭiyā pavattanākāraṃ dassetuṃ vuttaṃ, na pana ‘‘evaṃ paṭipajjitabbamevā’’ti dassetuṃ. ‘‘Idha nikkhipāhī’’ti vutte uggaṇhāpanaṃ hotīti āha ‘‘idha nikkhipāhīti na vattabba’’nti. Kappiyañca…pe… hotīti yasmā asāditattā tato uppannapaccayā vaṭṭanti, tasmā kappiyaṃ nissāya ṭhitaṃ. Yasmā pana dubbicāraṇāya sati tato uppannampi na kappati, tasmā akappiyaṃ nissāya ṭhitanti veditabbaṃ.

Die Worte „eine [Münze], ein Hundert oder ein Tausend“ und so weiter wurden gesagt, um die Art und Weise der Anwendung auf Silber bis zur untersten Grenze aufzuzeigen, nicht jedoch, um zu zeigen, dass „man sich genau so verhalten muss“. Wenn man sagt: „Lege es hier hin!“, kommt dies einem Veranlassen zur Annahme gleich; daher heißt es: „Man darf nicht sagen: „Lege es hier hin!““. „Und es ist zulässig… und so weiter“ bedeutet: Da es nicht genossen (begehrt) wurde, sind die daraus entstandenen Requisiten zulässig; daher stützt es sich auf das Zulässige. Da es jedoch bei fehlerhafter Verwaltung unzulässig wird, selbst wenn es daraus entstanden ist, ist zu verstehen, dass es sich auf das Unzulässige stützt.

‘‘Na tena kiñci kappiyabhaṇḍaṃ cetāpita’’nti iminā cetāpitaṃ ce, natthi paribhogūpāyo uggahetvā anissaṭṭharūpiyena cetāpitattā. Īdisañhi saṅghamajjhe nissajjanaṃ katvāva chaḍḍetvā pācittiyaṃ desetabbanti dasseti. Keci [Pg.337] pana ‘‘yasmā nissaggiyavatthuṃ paṭiggahetvāpi cetāpitaṃ kappiyabhaṇḍaṃ saṅghe nissaṭṭhaṃ kappiyakārakehi nissaṭṭharūpiyaṃ parivattetvā ānītakappiyabhaṇḍasadisaṃ hoti, tasmā vināva upāyaṃ bhājetvā paribhuñjituṃ vaṭṭatī’’ti vadanti, taṃ pattacatukkādikathāya (pārā. aṭṭha. 2.589) na sameti. Tattha rūpiyena parivattitapattassa aparibhogova dassito, na nissajjanavidhānanti. Upanikkhepaṃ ṭhapetvāti kappiyakārakehi vaḍḍhiyā payojanaṃ sandhāya vuttaṃ. Akappiyanti tena vatthunā gahitattā vuttaṃ.

Mit den Worten „Damit wurde kein zulässiger Gegenstand erworben“ wird gezeigt: Wenn er erworben wurde, gibt es keine Möglichkeit der Nutzung, da er mit angenommenem, aber nicht abgegebenem Silber erworben wurde. Denn bei einem solchen Gegenstand muss man ihn in der Mitte der Sangha abgeben und wegschmeißen und dann ein Pācittiya-Vergehen gestehen; dies wird hiermit gezeigt. Einige Lehrer jedoch sagen: „Da ein zulässiger Gegenstand, der erworben wurde, obwohl man das verwirkbare Sühneobjekt angenommen hatte, dem gleicht, was von den Gehilfen (Kappiyakāraka) durch Umtausch des abgegebenen Silbers für die Sangha herbeigebracht wurde, ist es zulässig, ihn ohne besonderen Ausweg aufzuteilen und zu nutzen.“ Dies stimmt jedoch nicht mit der Erklärung über die viererlei Almosenschalen und so weiter überein. Denn dort wird nur die Nichtnutzung einer durch Silber eingetauschten Almosenschale aufgezeigt, nicht aber ein Verfahren zur Abgabe. „Ausgenommen die Hinterlegung“ [upanikkhepaṃ ṭhapetvā] wurde im Hinblick auf den Nutzen durch Zinsen seitens der Gehilfen gesagt. „Unzulässig“ [akappiyaṃ] wurde gesagt, weil es durch jenen Gegenstand erlangt wurde.

585. ‘‘Patitokāsaṃ asamannāharantenā’’ti idaṃ nirapekkhabhāvadassanaparanti veditabbaṃ. Asantasambhāvanāyāti pariyāyādinā abhūtārocanaṃ sandhāya vuttaṃ. Theyyaparibhogoti paccayasāminā bhagavatā ananuññātattā vuttaṃ. Iṇaparibhogoti bhagavatā anuññātampi kattabbaṃ akatvā paribhuñjanato vuttaṃ, tena ca paccayasannissitasīlaṃ vipajjatīti dasseti. Paribhoge paribhogeti kāyato mocetvā mocetvā paribhoge. Pacchimayāmesu paccavekkhitabbanti yojanā. Iṇaparibhogaṭṭhāne tiṭṭhatīti ettha ‘‘hiyyo yaṃ mayā cīvaraṃ paribhutta’’ntiādināpi atītapaccavekkhaṇā vaṭṭatīti vadanti. Paribhoge paribhogeti udakapatanaṭṭhānato antopavesanesu, nisīdanasayanesu ca. Satipaccayatā vaṭṭatīti paccavekkhaṇasatiyā paccayattaṃ laddhuṃ vaṭṭati. Paṭiggahaṇe ca paribhoge ca paccavekkhaṇāsati avassaṃ laddhabbāti dasseti. Tenāha ‘‘satiṃ katvā’’tiādi. Keci pana ‘‘satipaccayatā paccaye sati bhesajjaparibhogassa kāraṇe satī’’ti evampi atthaṃ vadanti, tesampi paccaye satīti paccayasabbhāvasallakkhaṇe satīti evamattho gahetabbo paccayasabbhāvamattena sīlassa asujjhanato. ‘‘Paribhoge akarontasseva āpattī’’ti iminā pātimokkhasaṃvarasīlassa bhedo dassito, na paccayasannisssisīlassa, tassa atītapaccavekkhaṇāya visujjhanato. Etasmiṃ, pana sesapaccayesu ca iṇaparibhogādivacanena paccayasannissitasīlasseva bhedoti evamimesaṃ nānākaraṇaṃ veditabbaṃ.

585. „Ohne den Ort zu beachten, wohin es gefallen ist“ [patitokāsaṃ asamannāharantena]: Dies ist als ein Ausdruck zu verstehen, der die Gleichgültigkeit aufzeigt. „Durch das Vortäuschen von nicht vorhandenen [Eigenschaften]“ [asantasambhāvanāya] wurde im Hinblick auf das direkte oder indirekte Behaupten von nicht vorhandenen übermenschlichen Qualitäten (Uttarimanussadhamma) gesagt. „Diebstahlsgleicher Nutzen“ [theyyaparibhoga] wurde gesagt, weil es vom Erhabenen, dem Herrn der Requisiten, nicht gestattet wurde. „Schuldenhafter Nutzen“ [iṇaparibhoga] wurde gesagt, weil man das vom Erhabenen zwar Erlaubte nutzt, ohne die zu verrichtende Reflexion (Paccavekkhaṇā) auszuführen; damit wird gezeigt, dass das auf Requisiten gestützte Sittengesetz (Paccayasannissitasīla) beschädigt wird. „Bei jedem Gebrauch“ [paribhoge paribhoge] meint den Gebrauch, bei dem man es immer wieder vom Körper ablegt. „Es soll in den letzten Nachtwachen reflektiert werden“ ist die syntaktische Verknüpfung (Yojanā). Zu der Passage „Es steht an der Stelle eines schuldenhaften Nutzens“ sagen sie, dass auch eine nachträgliche Reflexion wie „Das Gewand, das ich gestern genutzt habe...“ und so weiter zulässig ist. „Bei jedem Gebrauch“ bezieht sich auch auf das Hineingehen von der Stelle, an der das Wasser herabtropft, sowie auf das Niedersitzen und Niederlegen. „Achtsamkeit als Bedingung ist zulässig“ bedeutet, dass es zulässig ist, die Eigenschaft zu erlangen, die Achtsamkeit der Reflexion als Bedingung zu haben. Es zeigt, dass sowohl beim Empfang als auch beim Gebrauch die Achtsamkeit der Reflexion unbedingt erlangt werden muss. Deshalb sagte er: „Nachdem man Achtsamkeit erzeugt hat“ und so weiter. Einige Lehrer jedoch erklären die Bedeutung auch so: „Achtsamkeit als Bedingung bedeutet: Wenn die Bedingung vorliegt, also wenn ein Grund für den Gebrauch von Medizin vorliegt.“ Auch nach deren Ansicht muss die Bedeutung von „wenn die Bedingung vorliegt“ als „wenn das Vorhandenseist der Bedingung bemerkt wird“ verstanden werden, da das Sittengesetz nicht allein durch das bloße Vorhandensein der Bedingung gereinigt wird. Mit den Worten „Nur für den, der keinen Gebrauch macht, liegt ein Vergehen vor“ wird der Bruch des Pātimokkha-Sittengesetzes (Pātimokkhasaṃvarasīla) aufgezeigt, nicht der des auf Requisiten gestützten Sittengesetzes, da letzteres durch nachträgliche Reflexion gereinigt wird. Es ist zu verstehen, dass der Unterschied darin besteht, dass hierbei sowie bei den übrigen Requisiten durch Ausdrücke wie „schuldenhafter Nutzen“ und so weiter nur der Bruch des auf Requisiten gestützten Sittengesetzes eintritt.

Evaṃ paccayasannissitasīlassa visuddhiṃ dassetvā teneva pasaṅgena sabbāpi visuddhiyo dassetuṃ ‘‘catubbidhā hi suddhī’’tiādimāha. Tattha sujjhati [Pg.338] desanādīhi, sodhīyatīti vā suddhi, catubbidhasīlaṃ. Tenāha ‘‘desanāya sujjhanato’’tiādi. Ettha desanāggahaṇena vuṭṭhānampi chinnamūlānaṃ abhikkhutāpaṭiññāpi saṅgahitā. Chinnamūlānampi hi pārājikāpattivuṭṭhānena heṭṭhā parirakkhitaṃ bhikkhusīlaṃ visuddhaṃ nāma hoti, tena tesaṃ maggapaṭilābhopi sampajjati.

Nachdem er so die Reinheit des auf Requisiten gestützten Sittengesetzes aufgezeigt hatte, sagte er bei dieser Gelegenheit, um alle Arten von Reinheit aufzuzeigen: „Es gibt nämlich viererlei Reinheit“ und so weiter. Darin bezeichnet „Reinheit“ [suddhi] das vierfache Sittengesetz (Sīla), welches durch Offenbarung (Desanā) und so weiter gereinigt bzw. gesäubert wird. Deshalb sagte er: „Weil es durch Offenbarung gereinigt wird“ und so weiter. Hierbei ist durch die Erwähnung der Offenbarung sowohl das Aufstehen (Vuṭṭhāna) aus einem Vergehen als auch das Eingeständnis des Nicht-Mönchseins seitens derer, deren Wurzeln abgeschnitten sind (Chinnamūla), mitumfasst. Denn selbst bei jenen, deren Wurzeln abgeschnitten sind, wird das zuvor bewahrte Mönchs-Sittengesetz durch das Aufstehen aus dem Pārājika-Vergehen rein; dadurch gelingt ihnen auch das Erlangen des Pfades.

Dātabbaṭṭhena dāyaṃ, taṃ ādiyantīti dāyādā. Sattannaṃ sekkhānanti ettha kalyāṇaputhujjanāpi saṅgahitā tesaṃ āṇaṇyaparibhogassa dāyajjaparibhoge saṅgahitattāti veditabbaṃ. Dhammadāyādasuttanti ‘‘dhammadāyādā me, bhikkhave, bhavatha, mā āmisadāyādā’’tiādinā (ma. ni. 1.29) pavattaṃ suttaṃ. Tattha mā me āmisadāyādāti evaṃ me-saddaṃ ānetvā attho gahetabbo. Evañhi tathā vuttatthasādhakaṃ hoti.

Ein „Erbe“ [dāya] ist das, was im Sinne des zu Gebenden gegeben wird; jene, die dieses Erbe annehmen, nennt man „Erben“ [dāyādā]. Bei den Worten „der sieben in der Schulung Befindlichen“ [sattannaṃ sekkhānaṃ] ist zu verstehen, dass auch edle Weltlinge (Kalyāṇaputhujjana) mitumfasst sind, weil deren schuldenfreier Nutzen im Nutzen des Erbes mitumfasst ist. Das Dhammadāyāda-Sutta ist die Lehrrede, die mit den Worten „Seid meine Erben des Dhamma, ihr Mönche, und nicht Erben der materiellen Dinge“ und so weiter beginnt. Darin ist die Bedeutung so zu verstehen, dass das Wort „meine“ [me] herbeigezogen wird zu: „Nicht meine Erben der materiellen Dinge“. Denn so dient es als Beweis für die zuvor genannte Bedeutung.

Lajjinā saddhiṃ paribhogoti dhammāmisavasena missabhāvo. Alajjinā saddhinti etthāpi eseva nayo. ‘‘Ādito paṭṭhāya hi alajjī nāma natthī’’ti iminā diṭṭhadiṭṭhesu āsaṅkā nāma na kātabbā, diṭṭhasutādikāraṇe sati eva kātabbāti dasseti. Attano bhārabhūtā saddhivihārikādayo. Sace na oramatīti agatigamanena dhammāmisaparibhogato na oramati. ‘‘Āpatti nāma natthī’’ti idaṃ alajjīnaṃ dhammena uppannapaccayaṃ, dhammakammañca sandhāya vuttaṃ. Tesampi hi kuladūsanādisamuppannapaccayaṃ paribhuñjantānaṃ, vaggakammādiṃ karontānañca āpatti eva.

„‚Gebrauch zusammen mit einem Gewissenhaften‘ (lajjinā saddhiṃ paribhogo) bedeutet die Gemeinschaft mittels des Dhamma und materieller Dinge. Bei ‚zusammen mit einem Gewissenslosen‘ (alajjinā saddhiṃ) gilt dieselbe Methode. Mit den Worten ‚Denn von Anfang an gibt es niemanden, der gewissenslos genannt wird‘ zeigt er, dass man gegenüber jedem Mönch, den man sieht, keinen Verdacht hegen sollte; man sollte ihn nur hegen, wenn ein Grund wie Sehen, Hören oder Ähnliches vorliegt. ‚Diejenigen, die einem zur Last fallen‘ (attano bhārabhūtā) sind die Mitschüler (saddhivihārika) und andere. ‚Wenn er nicht davon ablässt‘ (sace na oramati) bedeutet, wenn er aufgrund des Abweichens vom rechten Pfad (agatigamana) nicht vom Genuss des Dhamma und materieller Dinge ablässt. ‚Es liegt gewiss kein Vergehen vor‘ (āpatti nāma natthi) bezieht sich auf Requisiten, die den Gewissenslosen rechtmäßig zugeflossen sind, sowie auf rechtmäßige Ordenshandlungen. Denn selbst für sie liegt sehr wohl ein Vergehen vor, wenn sie Requisiten genießen, die durch das Bestechen von Familien oder Ähnliches entstanden sind, oder wenn sie spalterische Ordenshandlungen und Ähnliches durchführen.“

‘‘Dhammiyādhammiyaparibhogo paccayavasena veditabbo’’ti vuttattā heṭṭhā lajjiparibhogo paccayavasena ca ekakammādivasena ca vutto evāti veditabbaṃ. Teneva duṭṭhadosasikkhāpadaṭṭhakathāyaṃ codakacuditakabhāve ṭhitā dve alajjino dhammaparibhogampi sandhāya ‘‘ekasambhogaparibhogā hutvā jīvathā’’ti (pārā. aṭṭha. 2.385-386) vuttā tesaṃ aññamaññaṃ dhammāmisaparibhoge virodhābhāvā. Lajjīnameva hi alajjinā saha tadubhayaparibhogā na vaṭṭantīti.

„Da gesagt wurde: ‚Der rechtmäßige und unrechtmäßige Gebrauch ist nach Maßgabe der Requisiten zu verstehen‘, ist zu wissen, dass weiter unten der Gebrauch durch einen Gewissenhaften sowohl nach Maßgabe der Requisiten als auch nach Maßgabe einer einzelnen Ordenshandlung usw. bereits dargelegt wurde. Eben deshalb heißt es im Kommentar zur Duṭṭhadosa-Trainingsregel über zwei Gewissenslose, die sich in der Rolle des Anklägers und des Angeklagten befinden, auch im Hinblick auf den Gebrauch des Dhamma: ‚Lebt so, dass ihr in einer einzigen Gemeinschaft und im gemeinsamen Gebrauch verbunden seid‘, weil es zwischen ihnen beim gegenseitigen Gebrauch von Dhamma und materiellen Requisiten keinen Widerspruch gibt. Nur für die Gewissenhaften ist nämlich der beiderseitige Gebrauch zusammen mit einem Gewissenslosen unzulässig.“

Dhammaparibhogoti ‘‘ekakammaṃ ekuddeso’’tiādinā (pārā. 55, 92, 172) vuttasaṃvāso ceva nissayaggahaṇadānādiko sabbo nirāmisaparibhogo ca veditabbo[Pg.339]. ‘‘Na so āpattiyā kāretabbo’’ti vuttattā lajjino alajjipaggahe āpattīti veditabbaṃ. Itaropīti lajjīpi. Tassāpi attānaṃ paggaṇhantassa alajjino, iminā ca lajjino vaṇṇabhaṇanādilābhaṃ paṭicca āmisagarukatāya vā gehasitapemena vā taṃ alajjiṃ paggaṇhanto lajjī sāsanaṃ antaradhāpeti nāmāti dasseti. Evaṃ gahaṭṭhādīsu upatthambhito alajjī balaṃ labhitvā pesale abhibhavitvā nacirasseva sāsanaṃ uddhammaṃ ubbinayaṃ karotīti.

Unter „Gebrauch des Dhamma“ (dhammaparibhoga) ist die dargelegte Gemeinschaft durch die Worte „gemeinschaftliches Rechtsverfahren, gemeinsames Verlesen [der Ordensregeln]“ usw. sowie jede nicht-materielle Nutzung wie das Nehmen und Gewähren von Abhängigkeit (nissaya) und Ähnliches zu verstehen. Weil gesagt wurde: „Dieser darf nicht unter Begehung eines Vergehens veranlasst werden“, ist zu verstehen, dass für einen gewissenhaften Mönch ein Vergehen entsteht, wenn er einen schamlosen Mönch begünstigt. Mit den Worten „auch der andere“ ist der gewissenhafte Mönch gemeint. Indem der gewissenhafte Mönch jenen schamlosen Mönch begünstigt, der sich selbst erhöht – sei es wegen des Gewinns von Lob und Anerkennung durch diesen, sei es aus Wertschätzung für materiellen Gewinn oder aus weltlicher Zuneigung –, bringt er die Lehre zum Verschwinden; dies wird damit aufgezeigt. Auf diese Weise erlangt der von Hausleuten und anderen unterstützte schamlose Mönch Macht, überwältigt die tugendliebenden Mönche und macht die Lehre schon bald zu einer Lehre entgegen dem Dhamma und entgegen dem Vinaya.

‘‘Dhammaparibhogopi tattha vaṭṭatī’’ti iminā āmisaparibhogato dhammaparibhogova garuko, tasmā ativiya alajjivivekena kātabboti dasseti. ‘‘Dhammānuggahena uggaṇhituṃ vaṭṭatī’’ti vuttattā alajjussannatāya sāsane osakkante, lajjīsu ca appahontesu alajjimpi pakatattaṃ gaṇapūrakaṃ gahetvā upasampadādikaraṇena ceva keci alajjino dhammāmisaparibhogena saṅgahetvā sesālajjigaṇassa niggahena ca sāsanaṃ paggaṇhituṃ vaṭṭati eva.

Mit den Worten „Auch der Gebrauch des Dhamma ist dort zulässig“ zeigt er auf, dass der Gebrauch des Dhamma schwerwiegender ist als der materielle Gebrauch; daher muss er unter äußerster Meidung schamloser Personen praktiziert werden. Weil gesagt wurde: „Es ist zulässig, [Schriften] mit der Absicht, den Dhamma zu unterstützen, zu erlernen“, ist es durchaus zulässig, die Lehre wie folgt aufrechtzuerhalten: Wenn die Lehre wegen des Überhandnehmens schamloser Mönche verfällt und die gewissenhaften Mönche nicht ausreichen, darf man selbst einen schamlosen Mönch, der einen ordnungsgemäßen Status (pakatatta) besitzt, zur Vervollständigung der Mönchsgruppe (gaṇapūraka) heranziehen, um Ordinationen (upasampadā) und andere Rechtsverfahren durchzuführen, einige schamlose Mönche durch die Gewährung von Dhamma und materiellen Gaben zu unterstützen und die übrige Gruppe der Schamlosen in Schranken zu weisen.

Keci pana ‘‘koṭiyaṃ ṭhito ganthoti vuttattā ganthapariyāpuṇanameva dhammaparibhogo, na ekakammādi. Tasmā alajjīhipi saddhiṃ uposathādikaṃ kammaṃ kātuṃ vaṭṭati, āpatti natthī’’ti vadanti, taṃ na yuttaṃ, ekakammādīsu bahūsu dhammaparibhogesu alajjināpi saddhiṃ kattabbāvatthāyuttaṃ dhammaparibhogaṃ dassetuṃ idha nidassanavasena ganthasseva samuddhaṭattā. Na hi ekakammādiko vidhi dhammaparibhogo na hotīti sakkā vattuṃ anāmisattā dhammāmisesu apariyāpannassa kassaci abhāvā. Teneva aṭṭhasāliniyaṃ dhammapaṭisandhārakathāyaṃ (dha. sa. aṭṭha. 1351)‘‘kammaṭṭhānaṃ kathetabbaṃ, dhammo vācetabbo…pe… abbhānavuṭṭhānamānattaparivāsā dātabbā, pabbajjāraho pabbājetabbo, upasampadāraho upasampādetabbo…pe… ayaṃ dhammapaṭisandhāro nāmā’’ti evaṃ saṅghakammādipi dhammakoṭṭhāse dassitaṃ. Tesu pana dhammakoṭṭhāsesu yaṃ gaṇapūraṇādivasena alajjino apekkhitvā uposathādi vā tesaṃ santikā dhammuggahaṇanissayaggahaṇādi vā karīyati, taṃ dhammo ceva paribhogo cāti dhammaparibhogoti vuccati, etaṃ tathārūpapaccayaṃ vinā kātuṃ na vaṭṭati, karontassa alajjiparibhogo ca hoti dukkaṭañca. Yaṃ pana alajjisataṃ anapekkhitvā tajjanīyādiniggahakammaṃ [Pg.340] vā parivāsādiupakārakammaṃ vā uggahaparipucchādānādi vā karīyati, taṃ dhammo eva, no paribhogo. Etaṃ anurūpānaṃ kātuṃ vaṭṭati, āmisadānaṃ viya āpatti natthi. Nissayadānampi terasasammutidānādi ca vattapaṭivattasādiyanādiparibhogassāpi hetuttā na vaṭṭati.

Einige [Lehrer] jedoch sagen: „Weil gesagt wurde: ‚Das Studium der Lehrtexte steht an der Spitze‘, ist nur das Erlernen der Schriften der Gebrauch des Dhamma, nicht aber gemeinschaftliche Rechtsverfahren und Ähnliches. Daher ist es zulässig, das Uposatha-Verfahren und andere Handlungen zusammen mit schamlosen Mönchen durchzuführen; es liegt kein Vergehen vor.“ Dies ist nicht richtig. Denn unter den vielen Arten des Dhamma-Gebrauchs, wie gemeinschaftlichen Rechtsverfahren usw., wurde hier lediglich das Studium der Schriften beispielhaft angeführt, um jene Form des Dhamma-Gebrauchs aufzuzeigen, die unter bestimmten Umständen auch zusammen mit einem schamlosen Mönch durchgeführt werden darf. Man kann nämlich nicht behaupten, dass ein Verfahren wie ein gemeinschaftliches Rechtsverfahren usw. kein Gebrauch des Dhamma sei, da es unstofflich ist und es keinerlei Nutzung gibt, die nicht entweder unter den Dhamma oder unter materielle Dinge (āmisa) fällt. Eben deshalb wird in der Atthasālinī in der Abhandlung über die freundliche Aufnahme im Dhamma (dhammapaṭisandhārakathā) Folgendes dargelegt: „Ein Meditationsobjekt (kammaṭṭhāna) soll erklärt werden, der Dhamma gelehrt werden ... die Sühneverfahren Abbhāna, Vuṭṭhāna, Mānatta und Parivāsa sollen gewährt werden, wer der Aufnahme in den Orden (pabbajjā) würdig ist, soll aufgenommen werden, wer der Vollordination (upasampadā) würdig ist, soll vollordiniert werden ... dies nennt man die freundliche Aufnahme im Dhamma.“ Auf diese Weise wird auch das Sangha-Rechtsverfahren (saṅghakamma) etc. der Kategorie des Dhamma zugeordnet. Was nun unter diesen Kategorien des Dhamma getan wird, indem man schamlose Mönche zur Vervollständigung der Gruppe (gaṇapūraṇa) heranzieht – wie das Uposatha-Verfahren – oder was man in ihrer Gegenwart tut – wie das Erlernen des Dhamma oder das Nehmen von Abhängigkeit (nissaya) –, das ist sowohl Dhamma als auch ein gemeinsamer Gebrauch (paribhoga) und wird daher „Gebrauch des Dhamma“ genannt. Dies ohne einen entsprechenden triftigen Grund zu tun, ist unzulässig; wer es dennoch tut, begeht ein Vergehen der unschicklichen Handlungsweise (dukkaṭa) durch die Gemeinschaft mit Schamlosen. Was man jedoch tut, ohne Rücksicht auf die Schar der Schamlosen zu nehmen, wie etwa ein Zurechtweisungsverfahren (tajjanīyakamma) oder ein anderes Disziplinarverfahren gegen sie, oder ein unterstützendes Verfahren wie die Bewährungsfrist (parivāsa) usw., oder das Erteilen von Unterricht und das Beantworten von Fragen, das ist reiner Dhamma und kein gemeinsamer Gebrauch. Dies gegenüber dafür geeigneten Personen auszuüben, ist zulässig; wie beim Geben von materiellen Dingen liegt hierbei kein Vergehen vor. Das Gewähren von Abhängigkeit (nissaya) sowie das Erteilen der dreizehn formellen Ermächtigungen (sammuti) usw. sind jedoch unzulässig, da sie die Ursache für das Akzeptieren von gegenseitigen Pflichten (vattapaṭivatta) und somit für einen gemeinschaftlichen Gebrauch darstellen.

Yo pana mahāalajjī uddhammaṃ ubbinayaṃ satthu sāsanaṃ karoti, tassa saddhivihārikādīnaṃ upasampadādiupakārakammampi uggahaparipucchādānādi ca kātuṃ na vaṭṭati, āpatti eva hoti, niggahakammameva kātabbaṃ. Teneva alajjipaggahopi paṭikkhitto. Dhammāmisaparibhogavivajjanenāpi hi dummaṅkūnaṃ puggalānaṃ niggaho adhippeto, so ca pesalānaṃ phāsuvihārasaddhammaṭṭhitivinayānuggahādiatthāya etadatthattā sikkhāpadapaññattiyā. Tasmā yaṃ yaṃ dummaṅkūnaṃ upatthambhāya pesalānaṃ aphāsuvihārāya saddhammaparihānādiatthāya hoti, taṃ sabbampi paribhogo vā hotu aparibhogo vā kātuṃ na vaṭṭati, evaṃ karontā sāsanaṃ antaradhāpenti, āpattiñca āpajjanti. Dhammāmisaparibhogesu cettha alajjīhi ekakammādidhammaparibhogo eva pesalānaṃ aphāsuvihārasaddhammaparihānādiatthāya hoti, na tathā āmisaparibhogo. Na hi alajjīnaṃ paccayaparibhogamattena pesalānaṃ aphāsuvihārādi hoti, yathāvuttadhammaparibhogena pana hoti, tapparivajjanena ca phāsuvihārādayo. Tathā hi katasikkhāpadavītikkamā alajjipuggalā uposathādīsu paviṭṭhā ‘‘tumhe kāyadvāre, vacīdvāre ca vītikkamaṃ karothā’’tiādinā bhikkhūhi vattabbā honti, yathā vinayañca atiṭṭhantā saṅghato bahikaraṇādivasena suṭṭhu niggahetabbā, tathā akatvā tehi saha saṃvasantāpi alajjinova honti ‘‘ekopi alajjī alajjisatampi karotī’’tiādivacanato (pārā. aṭṭha. 2.585). Yadi hi te evaṃ na niggahitā siyuṃ, saṅghe kalahādiṃ vaḍḍhetvā uposathādisāmaggīkammapaṭibāhanādinā pesalānaṃ aphāsuṃ katvā kamena te devadattavajjiputtakādayo viya parisaṃ vaḍḍhetvā attano vippaṭipattiṃ dhammato vinayato dīpentā saṅghabhedādimpi katvā nacirasseva sāsanaṃ antaradhāpeyyuṃ, tesu pana saṅghato bahikaraṇādivasena niggahitesu sabbopāyaṃ upaddavo na hoti. Vuttañhi –

Wenn jedoch jemand ein großer Schamloser (mahāalajjī) ist und die Lehre des Meisters un-dhammahaft und un-vinayahaft auslegt, so ist es unzulässig, für dessen Schüler (saddhivihārika) und Anhänger selbst unterstützende Handlungen wie die Vollordination oder das Erteilen von Unterricht und das Beantworten von Fragen durchzuführen. Wer dies dennoch tut, begeht gewiss ein Vergehen; es darf ausschließlich ein Disziplinarverfahren gegen ihn durchgeführt werden. Eben deshalb ist auch die Begünstigung schamloser Personen untersagt. Denn selbst durch das Vermeiden des gemeinsamen Gebrauchs von Dhamma und materiellen Dingen ist die Zurechtweisung widerspenstiger Personen (dummaṅkūnaṃ puggalānaṃ niggaho) beabsichtigt. Und diese Zurechtweisung dient dem friedvollen Verweilen der Tugendliebenden, dem Fortbestand des wahren Dhamma und der Unterstützung des Vinaya; denn dies ist der Zweck für das Erlassen der Ordensregeln (sikkhāpadapaññatti). Daher darf all das, was zur Unterstützung widerspenstiger Mönche, zum unfriedlichen Verweilen der Tugendliebenden und zum Verfall des wahren Dhamma führt, keinesfalls getan werden – sei es nun ein gemeinschaftlicher Gebrauch oder nicht. Wer so handelt, bringt die Lehre zum Verschwinden und begeht ein Vergehen. Unter den Arten des Gebrauchs von Dhamma und materiellen Dingen ist es gerade der gemeinschaftliche Gebrauch des Dhamma – wie etwa die Durchführung von Rechtsverfahren – zusammen mit Schamlosen, der zum unfriedlichen Verweilen der Tugendliebenden und zum Verfall des wahren Dhamma führt; nicht in gleicher Weise verhält es sich mit dem materiellen Gebrauch. Denn nicht allein durch den Gebrauch von Bedarfsgegenständen seitens der Schamlosen entsteht für die Tugendliebenden ein unfriedliches Verweilen usw., wohl aber durch den oben erwähnten Gebrauch des Dhamma; und durch dessen Vermeidung entstehen friedvolles Verweilen und andere heilsame Zustände. Denn so verhält es sich: Schamlose Personen, die die Ordensregeln übertreten haben und zu den Uposatha-Feiern usw. erscheinen, müssen von den Mönchen mit den Worten zurechtgewiesen werden: „Ihr habt Übertretungen mit dem Körper und mit der Sprache begangen.“ Und wenn sie sich nicht gemäß dem Vinaya fügen, müssen sie durch Ausschluss aus der Gemeinschaft (saṅghato bahikaraṇa) und Ähnliches gründlich gemaßregelt werden. Handelt man nicht so und lebt stattdessen mit ihnen zusammen, wird man selbst schamlos, gemäß dem Wort: „Selbst ein einziger Schamloser macht hundert andere schamlos.“ Wenn sie nämlich nicht auf diese Weise gemaßregelt würden, würden sie Streitigkeiten und Zwietracht im Sangha schüren, das gemeinschaftliche Uposatha-Verfahren behindern, dadurch das friedliche Verweilen der Tugendliebenden stören, und allmählich – wie Devadatta oder die Vajjiputtaka-Mönche – ihre Anhängerschaft vergrößern. Indem sie ihr falsches Verhalten als Dhamma und Vinaya darstellen, würden sie eine Spaltung des Sangha herbeiführen und so in Kürze die Lehre zum Verschwinden bringen. Wenn sie jedoch durch Ausschluss aus der Gemeinschaft gemaßregelt werden, bleibt diese ganze Gefahr aus.

‘‘Dussīlapuggale [Pg.341] nissāya uposatho na tiṭṭhati, pavāraṇā na tiṭṭhati, saṅghakammāni nappavattanti, sāmaggī na hoti…pe… dussīlesu pana niggahitesu sabbopi ayaṃ upaddavo na hoti, tato pesalā bhikkhū phāsu viharantī’’ti (pārā. aṭṭha. 1.39).

Es wurde nämlich gesagt: „Wegen sittenloser Personen hat das Uposatha-Verfahren keinen Bestand, hat das Pavāraṇā-Verfahren keinen Bestand, werden Sangha-Rechtsverfahren nicht durchgeführt und kommt keine Eintracht zustande ... Wenn aber die Sittenlosen gemaßregelt sind, bleibt diese ganze Gefahr aus, und danach verweilen die tugendliebenden Mönche friedvoll.“

Tasmā ekakammādidhammaparibhogova āmisaparibhogatopi ativiya alajjivivekena kātabbo, āpattikaro ca saddhammaparihānihetuttāti veditabbaṃ.

Darum ist zu verstehen, dass gerade der Gebrauch des Dhamma, wie gemeinschaftliche Rechtsverfahren und Ähnliches, noch viel mehr als der materielle Gebrauch unter äußerster Meidung schamloser Personen praktiziert werden muss; andernfalls führt er zu einem Vergehen, da er die Ursache für den Verfall des wahren Dhamma darstellt.

Apica uposatho na tiṭṭhati, pavāraṇā na tiṭṭhati, saṅghakammāni nappavattantīti evaṃ alajjīhi saddhiṃ saṅghakammākaraṇassa aṭṭhakathāyaṃ pakāsitattāpi cetaṃ sijjhati, tathā parivattaliṅgassa bhikkhuno bhikkhunupassayaṃ gacchantassa paṭipattikathāyaṃ ‘‘ārādhikā ca honti saṅgāhikā lajjiniyo, tā kopetvā aññattha na gantabbaṃ. Gacchati ce, gāmantaranadīpārarattivippavāsagaṇaohīyanāpattīhi na muccati…pe… alajjiniyo honti, saṅgahaṃ pana karonti, tāpi pariccajitvā aññattha gantuṃ labbhatī’’ti evaṃ alajjinīsu dutiyikāgahaṇādīsu saṃvāsāpattiparihārāya nadīpāragamanādigarukāpattiṭṭhānānaṃ anuññātattā tatopi alajjisaṃvāsāpatti eva saddhammaparihānihetuto garukatarāti viññāyati. Na hi lahukāpattiṭṭhānaṃ, anāpattiṭṭhānaṃ vā pariharituṃ garukāpattiṭṭhānavītikkamaṃ ācariyā anujānanti, tathā asaṃvāsapadassa aṭṭhakathāyaṃ ‘‘sabbehipi lajjipuggalehi samaṃ sikkhitabbabhāvato samasikkhātā nāma. Ettha yasmā sabbepi lajjino etesu kammādīsu saha vasanti, na ekopi tato bahiddhā sandissati, tasmā tāni sabbānipi gahetvā eso saṃvāso nāmā’’ti evaṃ lajjīheva ekakammādisaṃvāso vaṭṭatīti pakāsito.

Zudem ist dies erwiesen, weil im Kommentar dargelegt wird: „Das Uposatha-Ritual findet nicht statt, die Pavāraṇā findet nicht statt, die Handlungen des Ordens werden nicht durchgeführt“, womit das Nicht-Durchführen von Ordenshandlungen zusammen mit schamlosen Mönchen aufgezeigt wird. Ebenso wird für einen Mönch, dessen Geschlecht sich gewandelt hat und der zu einer Nonnenunterkunft geht, in der Darlegung der Pflichten erklärt: „Wenn sie erfreulich, fürsorglich und gewissenhaft sind, soll man sie nicht verärgern und anderswohin gehen. Geht er dennoch, wird er von den Vergehen des Gehens in ein anderes Dorf, des Überquerens eines Flusses, des Übernachtens im Freien und des Zurückbleibens hinter der Gruppe nicht frei … und so weiter … Wenn sie schamlos sind, aber Unterstützung gewähren, ist es erlaubt, sie zu verlassen und anderswohin zu gehen.“ Da auf diese Weise bei schamlosen Nonnen zur Vermeidung des Vergehens bezüglich des Zusammenlebens – wie etwa durch das Mitnehmen einer Begleiterin – Gegebenheiten für schwere Vergehen wie das Überqueren eines Flusses erlaubt wurden, wird verstanden, dass das Vergehen des Zusammenlebens mit Schamlosen noch viel schwerwiegender ist, da es die Ursache für den Niedergang der wahren Lehre ist. Denn die Lehrer erlauben nicht das Begehen eines schweren Vergehens, um einen Bereich eines leichten Vergehens oder der Straffreiheit zu bewahren. Ebenso ist im Kommentar zum Begriff der Nicht-Gemeinschaft dargelegt: „Weil mit allen gewissenhaften Personen gleichermaßen zu üben ist, wird dies als gleiche Schulung bezeichnet. Da hierbei alle Gewissenhaften bei diesen Ordenshandlungen und so weiter zusammenleben und kein einziger außerhalb davon anzutreffen ist, wird dies unter Erfassung von all dem als Gemeinschaft bezeichnet.“ Auf diese Weise wird dargelegt, dass das gemeinsame Handeln und so weiter nur mit Gewissenhaften statthaft ist.

Yadi evaṃ, kasmā asaṃvāsikesu alajjī na gaṇitoti? Nāyaṃ virodho, ye gaṇapūrake katvā kataṃ kammaṃ kuppati, tesaṃ pārājikādiapakatattānaññeva asaṃvāsikatte gahitattā. Alajjino pana pakatattabhūtāpi santi, te ce gaṇapūraṇā hutvā kammaṃ sādhenti, kevalaṃ katvā agatigamanena karontānaṃ āpattikarā honti sabhāgāpattiāpannā [Pg.342] viya aññamaññaṃ. Yasmā alajjitañca lajjitañca puthujjanānaṃ cittakkhaṇapaṭibaddhaṃ, na sabbakālikaṃ. Sañcicca hi vītikkamacitte uppanne alajjino ‘‘na puna īdisaṃ karissāmī’’ti cittena lajjino ca honti, tesu ca ye pesalehi ovadiyamānāpi na oramanti, punappunaṃ vītikkamanti, te eva asaṃvasitabbā, na itare lajjidhamme okkantattā. Tasmāpi alajjino asaṃvāsikesu agaṇetvā tapparivajjanatthaṃ sodhetvāva uposathādikaraṇaṃ anuññātaṃ. Tathā hi ‘‘pārisuddhiṃ āyasmanto ārocetha, pātimokkhaṃ uddisissāmī’’tiādinā (mahāva. 134) aparisuddhāya parisāya uposathakaraṇassa ayuttatā pakāsitā, ‘‘yassa siyā āpatti so āvikareyya…pe… phāsu hotī’’ti (mahāva. 134) evaṃ alajjimpi lajjidhamme patiṭṭhāpetvā uposathakaraṇappakāro ca vutto, ‘‘kaccittha parisuddhā…pe… parisuddhetthāyasmanto’’ti (pārā. 442, 458, 662; pāci. 551, 575, 655) ca pārisuddhiuposathe ‘‘parisuddho ahaṃ bhante, parisuddhoti maṃ dhārethā’’ti (mahāva. 168) ca evaṃ uposathaṃ karontānaṃ parisuddhatā ca pakāsitā, vacanamattena anoramantānañca uposathapavaāraṇaṭṭhapanavidhi ca vuttā, sabbathā lajjidhammaṃ anokkamantehi saṃvāsassa ayuttatāya nissayadānaggahaṇapaṭikkhepo, tajjanīyādiniggahakammakaraṇañca ukkhepanīyakammakaraṇena sānuvattakaparisassa alajjissa asaṃvāsikattapāpanavidhi ca vuttā. Tasmā yathāvuttehi suttanayehi, aṭṭhakathāvacanehi ca pakatattehipi apakatattehipi sabbehi alajjīhi ekakammādisaṃvāso na vaṭṭati, karontānaṃ āpatti eva dummaṅkūnaṃ puggalānaṃ niggahatthāyeva sabbasikkhāpadānaṃ paññattattāti niṭṭhamettha gantabbaṃ. Teneva dutiyasaṅgītiyaṃ pakatattāpi alajjino vajjiputtakā yasattherādīhi mahantena vāyāmena saṅghato viyojitā. Na hi tesu pārājikādiasaṃvāsikā atthi tehi dīpitānaṃ dasannaṃ vatthūnaṃ (cūḷava. 452) lahukāpattivisayattā.

Wenn dem so ist, warum wird ein schamloser Mönch (alajjī) unter den Nicht-Gemeinschaftsfähigen nicht mitgezählt? Dies ist kein Widerspruch. Denn als Nicht-Gemeinschaftsfähige werden nur jene erfasst, die im beeinträchtigten Status (apakatatta) durch ein Pārājika-Vergehen oder ähnliches stehen und durch deren Hinzuziehung zur Vervollständigung der Gruppe (gaṇapūrake) eine vollzogene formelle Rechtshandlung (kamma) ungültig wird. Es gibt jedoch auch schamlose Mönche, die sich im regulären Status (pakatatta) befinden. Wenn diese die Gruppe vervollständigen, führen sie die formelle Rechtshandlung erfolgreich aus. Sie bringen lediglich denjenigen ein Vergehen ein, die die Handlung unter dem Einfluss von Voreingenommenheit (agatigamana) vollziehen, so wie jene, die von einem gleichartigen Vergehen (sabhāgāpatti) betroffen sind, einander ein Vergehen einbringen. Denn Schamlosigkeit und Schamhaftigkeit sind bei Weltlingen (puthujjana) an den einzelnen Geistesmoment gebunden und nicht allzeit vorhanden. Wenn nämlich absichtlich ein Geisteszustand des Verstoßes entsteht, sind sie schamlos; mit dem Gedanken „Ich werde so etwas nicht wieder tun“ sind sie jedoch schamhaft. Und unter ihnen sind nur jene, die, obwohl sie von tugendliebenden Mönchen ermahnt werden, nicht davon ablassen und immer wieder verstoßen, als ungeeignet für die Gemeinschaft anzusehen; nicht jedoch die anderen, da sie in den Zustand der Schamhaftigkeit eingetreten sind. Deshalb auch ist es gestattet, den Uposatha usw. durchzuführen, ohne die Schamlosen unter den Nicht-Gemeinschaftsfähigen mitzuzählen, nachdem man sich gereinigt hat, um jene Schamlosigkeit zu vermeiden. Denn ebenso wird durch Worte wie „Verkündet die Reinheit, ihr Ehrwürdigen, ich werde das Pātimokkha rezitieren“ dargelegt, dass es unangebracht ist, den Uposatha in einer unrein gewordenen Versammlung durchzuführen, und mit den Worten „Wer ein Vergehen hat, soll es offenbaren ... das gereicht ihm zum Wohl“ wird die Weise der Durchführung des Uposatha dargelegt, indem selbst ein schamloser Mönch im Zustand der Schamhaftigkeit gefestigt wird. Und durch Fragen wie „Seid ihr darin rein? ... Ihr seid darin rein, ihr Ehrwürdigen“ sowie beim Reinheits-Uposatha (pārisuddhiuposatha) mit den Worten „Ich bin rein, Ehrwürdiger, haltet mich für rein“ wird die Reinheit derjenigen verkündet, die den Uposatha durchführen. Und für jene, die allein auf Worte hin nicht ablassen, ist das Verfahren zur Aussetzung des Uposatha und der Pavāraṇā dargelegt. Überdies ist wegen der Unangemessenheit der Gemeinschaft mit solchen, die keineswegs in den Zustand der Schamhaftigkeit eintreten, die Verweigerung des Gewährrens und Empfangens von Nissaya (Abhängigkeit), die Durchführung von Zurechtweisungen wie der Tadelungshandlung (tajjanīyakamma) sowie das Verfahren zur Versetzung eines schamlosen Mönchs samt seiner ihm folgenden Anhängerschaft in den Zustand der Nicht-Gemeinschaftsfähigkeit durch die Durchführung der Ausschluss-Handlung (ukkhepanīyakamma) dargelegt. Daher ist hier zu folgendem Schluss zu gelangen: Gemäß den dargelegten Sutta-Methoden und den Aussagen der Kommentare ist die Gemeinschaft bei gemeinsamen Handlungen mit allen schamlosen Mönchen, seien sie im regulären oder beeinträchtigten Status, unzulässig; für diejenigen, die dies tun, liegt gewiss ein Vergehen vor, da alle Ordensregeln einzig zur Zurechtweisung widerspenstiger Personen (dummaṅku) erlassen wurden. Eben deshalb wurden beim Zweiten Konzil die Vajjiputtaka-Mönche, obwohl sie sich im regulären Status befanden, aber schamlos waren, vom Älteren Yasa und anderen mit großer Anstrengung aus der Gemeinschaft (saṅgha) ausgeschlossen. Denn unter ihnen gab es keine Nicht-Gemeinschaftsfähigen aufgrund eines Pārājika-Vergehens oder ähnlichem, da die zehn von ihnen dargelegten Streitpunkte in den Bereich leichter Vergehen (lahukāpatti) fielen.

Tassa pana santiketi mahārakkhitattherassa santike. Kharapattanti kharasaṅkhātaṃ suvaṇṇapatirūpakaṃ vatthu. Dāyakehi asatiyā dinnaṃ rūpiyaṃ tehi puna sakasaññāya gaṇhante adātuṃ, nissaggiyavatthuṃ gaṇhāhīti dātuñca [Pg.343] na vaṭṭatīti āha ‘‘tava coḷakaṃ passāhī’’ti. Evaṃ vatvāpi pana naṭṭhavatthusmiṃ viya nissajjitabbābhāvepi āpatti desetabbāva. Asatiyāpi hi taṃ vatthuṃ vatthādinā sahatthena gahetvā ‘‘idaṃ demī’’ti dinnaṃ, tadā pariccāgasabbhāvato dānameva hoti ‘‘appagghaṃ dassāmī’’ti mahagghassa dāne viya. Paṭiggaṇhantassa ca asatiyā diyyamānatte ñātepi adinnādānaṃ na hoti dāyakehi dinnattā, tasmā rūpiyaṃ nissaggiyameva hoti. Keci pana ‘‘īdisaṃ nāma na hoti, teneva cettha ‘tava coḷakaṃ passā’ti vutta’’nti vadanti, taṃ no nakkhamati, vīmaṃsitabbaṃ.

„In dessen Gegenwart“ (tassa pana santike) bedeutet in der Gegenwart des älteren Mönchs Mahārakkhita. „Kharapatta“ (rauhes Blatt) bezeichnet ein Objekt, das als „rauhes Goldimitat“ bekannt ist. Wenn Spender unachtsam Silber spenden und es dann im Glauben, es sei ihr eigenes Eigentum, wieder zurücknehmen, ist es unzulässig, es ihnen nicht zurückzugeben; ebenso ist es unzulässig, es ihnen mit den Worten „Nimm das Nissaggiya-Objekt!“ zurückzugeben. Daher sagte er: „Sieh nach deinem Tuch!“ (tava coḷakaṃ passāhi). Doch selbst wenn man dies so sagt, muss das Vergehen dennoch gestanden werden, auch wenn – wie bei einem verlorenen Gegenstand – kein aufzugebendes Objekt mehr vorhanden ist. Denn selbst wenn man dieses Objekt unachtsam mit eigener Hand zusammen mit einem Tuch oder ähnlichem ergreift und mit den Worten „Ich gebe dies“ spendet, gilt dies aufgrund des Vorhandenseins der Absicht des Loslassens zu jener Zeit als eine echte Spende, ähnlich wie wenn man etwas Wertvolles spendet, während man denkt: „Ich werde etwas Geringwertiges geben“. Und für den Empfänger liegt, selbst wenn er erkennt, dass es aus Unachtsamkeit gegeben wird, kein Diebstahl (adinnādāna) vor, da es von den Spendern gegeben wurde. Daher liegt in Bezug auf das Silber gewiss ein Nissaggiya-Vergehen vor. Einige Lehrer jedoch sagen: „So etwas gilt nicht als Spende; eben darum wurde hier gesagt: ‚Sieh nach deinem Tuch!‘“. Dies missfällt uns; es sollte gründlich untersucht werden.

586. Ekaparicchedānīti siyā kiriyattaṃ, siyā akiriyattañca sandhāya vuttaṃ. Jātarūparajatabhāvo, attuddesikatā, gahaṇādīsu aññatarabhāvoti imānettha tīṇi aṅgāni.

586. „Eine Grenze habend“ (ekaparicchedāni) ist im Hinblick auf das Vorliegen einer Handlung (kiriyatta) oder das Nichtvorliegen einer Handlung (akiriyatta) gesagt. Das Bestehen aus Gold oder Silber (jātarūparajatabhāvo), die Bestimmung für sich selbst (attuddesikatā) und das Vorliegen einer der Handlungen wie dem Entgegennehmen (gahaṇādīsu aññatarabhāvo) – dies sind hierbei die drei Faktoren.

Rūpiyasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erläuterung der Ordensregel über Silber (Rūpiyasikkhāpada) ist abgeschlossen.

9. Rūpiyasaṃvohārasikkhāpadavaṇṇanā

9. Die Erläuterung der Ordensregel über den Handel mit Silber (Rūpiyasaṃvohārasikkhāpada).

587. Navame jātarūpādicatubbidhanissaggiyavatthu idha rūpiyaggahaṇeneva gahitanti āha ‘‘jātarūparajataparivattana’’nti. Paṭiggahitaparivattaneti kappiyavohārena, akappiyavohārena vā paṭiggahitassa rūpiyassa parivattane.

587. Im neunten Abschnitt wird das vierfache aufzugebende Objekt (nissaggiyavatthu), bestehend aus Gold usw., hier allein durch den Begriff „Silber“ (rūpiya) erfasst; deshalb heißt es „Eintausch von Gold und Silber“ (jātarūparajataparivattana). „Beim Eintausch von Angenommenem“ (paṭiggahitaparivattane) bezieht sich auf den Eintausch von Silber, das entweder durch zulässige oder unzulässige Ausdrucksweise angenommen wurde.

589. Pāḷiyaṃ ghanakatanti iṭṭhakādi. Rūpiyaṃ nāma satthuvaṇṇotiādīsu kiñcāpi kevalaṃ rajataṃ na gahitaṃ, tathāpi rūpiyapadeneva taṃ gahitanti daṭṭhabbaṃ. Suddho rūpiyasaṃvohāro eva vuttoti ajjhāharitabbaṃ. Rūpiye rūpiyasaññītiādimhi vinicchayaṃ vakkhāmāti pāṭhaseso.

589. In den kanonischen Texten (pāḷiyaṃ) bedeutet „massiv Gefertigtes“ (ghanakata) Ziegel o. ä. [aus Gold oder Silber]. Obwohl in Passagen wie „Silber bezeichnet die Farbe des Metalls“ (rūpiyaṃ nāma satthuvaṇṇo) nicht bloß reines Silber erfasst wird, ist dennoch zu verstehen, dass es allein durch das Wort „Silber“ (rūpiya) mitbezeichnet wird. Es ist zu ergänzen, dass hier nur der reine Silberhandel (suddho rūpiyasaṃvohāro) dargelegt ist. „Wir werden die Entscheidung bezüglich der Passage ‚bei Silber die Wahrnehmung von Silber habend‘ usw. darlegen“ ist die Auslassung im Text.

591. Pāḷiyaṃ rūpiye rūpiyasaññīti attanā diyyamānaṃ sakasantakaṃ sandhāya vuttaṃ. Rūpiyaṃ cetāpetīti parasantakaṃ. Esa nayo sesesupi. Tattha arūpiya-saddena dukkaṭavatthumpi saṅgaṇhāti. Pacchime pana tike ‘‘arūpiye rūpiyasaññī arūpiyaṃ cetāpeti, āpatti dukkaṭassā’’ti iminā nayena sabbattha yojanā veditabbā. Imasmiñca tike arūpiya-saddena kappiyavatthuyeva gahitaṃ, na muttādidukkaṭavatthu ante ‘‘pañcannaṃ saha anāpattī’’ti [Pg.344] vuttattā. Kiñcāpi dukkaṭavatthu na gahitaṃ, tathāpi dukkaṭavatthunā dukkaṭavatthuṃ, kappiyavatthunā dukkaṭavatthuñca parivattayato dukkaṭaṃ, nayato siddhameva hoti. Tañca dukkaṭavatthumhi tathasaññāya vā atathasaññāya vā vimatiyā vā parivattentassapi hotiyeva acittakattā imassa sikkhāpadassa. Pañcannaṃ sahāti pañcahi sahadhammikehi saha.

591. In den kanonischen Texten bezieht sich der Ausdruck „bei Silber die Wahrnehmung von Silber habend“ (rūpiye rūpiyasaññī) auf das eigene Eigentum, das von einem selbst gegeben wird. „Er lässt Silber eintauschen“ (rūpiyaṃ cetāpeti) bezieht sich auf das Eigentum eines anderen. Diese Methode gilt auch für die verbleibenden Fälle. Dabei schließt das Wort „Nicht-Silber“ (arūpiya) auch ein Objekt ein, das ein Vergehen des Fehlverhaltens (dukkaṭa) nach sich zieht. Im letzten Dreiergruppen-Abschnitt (tika) ist die Verbindung überall nach folgender Methode zu verstehen: „Wenn er bei Nicht-Silber die Wahrnehmung von Silber hat und Nicht-Silber eintauschen lässt, liegt ein Vergehen des Fehlverhaltens (dukkaṭa) vor.“ Und in dieser Dreiergruppe wird mit dem Begriff „Nicht-Silber“ nur das zulässige Objekt (kappiyavatthu) erfasst, nicht aber Perlen o. ä., die ein Dukkaṭa-Vergehen bewirken, da am Ende gesagt wird: „Es liegt kein Vergehen vor für die fünf Gemeinschaftsmitglieder gemeinsam.“ Wenn auch ein solches Dukkaṭa-Objekt hier nicht erfasst wird, so steht dennoch durch logische Schlussfolgerung fest, dass für einen Mönch, der ein Dukkaṭa-Objekt gegen ein Dukkaṭa-Objekt oder ein zulässiges Objekt gegen ein Dukkaṭa-Objekt eintauscht, ein Fehlverhalten (dukkaṭa) vorliegt. Und dieses Dukkaṭa-Vergehen tritt auch für denjenigen ein, der ein solches Dukkaṭa-Objekt eintauscht, sei es mit der korrekten Wahrnehmung, einer inkorrekten Wahrnehmung oder im Zweifel darüber, da diese Ordensregel unabhängig vom Geisteszustand (acittaka) gilt. „Zusammen mit den fünfen“ (pañcannaṃ saha) bedeutet zusammen mit den fünf Gefährten im Dhamma (sahadhammika).

Idāni ‘‘nissaggiyavatthunā dukkaṭavatthuṃ vā’’tiādinā vuttassa atthassa pāḷiyaṃ sarūpena anāgatattepi nayato labbhamānataṃ dassetuṃ ‘‘yo hi aya’’ntiādi vuttaṃ. Ettha ca yasmā rūpiyena parivattitaṃ arūpiyaṃ nissaṭṭhampi sabbesampi akappiyattā nissaggiyameva na hoti nissajjitvā paribhuñjitabbasseva nissajjitabbato, kevalaṃ pana idaṃ chaḍḍetvā pācittiyameva parivattakena desetabbaṃ, tasmā ‘‘rūpiye rūpiyasaññī arūpiyaṃ cetāpeti, nissaggiyaṃ pācittiya’’ntiādi tiko bhagavatā na vutto, tīsupi padesu parivattiyamānassa arūpiyattena nissaggiyavacanāyogā rūpiyasseva nissajjitabbato. Rūpiyasseva hi nissaṭṭhassa ārāmikādīhi paṭipajjanavidhi pāḷiyaṃ dassito, na arūpiyassa. Tasmā pācittiyamattasambhavadassanatthameva panettha aṭṭhakathāyaṃ ‘‘avuttopi ayaṃ…pe… tiko veditabbo’’ti vuttaṃ, na pana tassa vatthuno nissaggiyatādassanatthaṃ. Teneva pattacatukke ‘‘na sakkā kenaci upāyena kappiyaṃ kātu’’ntiādi vuttaṃ. Ayaṃ amhākaṃ khanti. Attano vā hītiādi dutiyatikānulomeneva tatiyattikassa sijjhanappakāraṃ samatthetuṃ vuttaṃ. Tatrāyaṃ adhippāyo – yasmā hi yathā attano arūpiyena parassa rūpiyaṃ cetāpentassa ekasmiṃ ante rūpiyasambhavato ‘‘rūpiyasaṃvohāro kato eva hotī’’ti dutiyattiko vutto, evaṃ attano rūpiyena parassa arūpiyaṃ cetāpentassāpi hotīti tatiyo tiko vattabbo bhaveyya, so pana dutiyattikeneva ekato rūpiyapakkhasāmaññena sijjhatīti pāḷiyaṃ na vuttoti. Tattha ekantena rūpiyapakkheti ekena antena rūpiyapakkhe, ‘‘ekato rūpiyapakkhe’’ti vā pāṭho.

Nun wurde die Passage beginnend mit „yo hi ayaṃ“ dargelegt, um zu zeigen, dass die mit „durch ein Nissaggiya-Objekt oder ein Dukkaṭa-Objekt“ usw. ausgedrückte Bedeutung, obwohl sie im Pali-Text nicht in ihrer eigentlichen Form erscheint, sich dennoch folgerichtig ergibt. Und hierbei gilt: Da ein Nicht-Geld-Objekt, das gegen Geld eingetauscht wurde, selbst nach der Übergabe wegen seiner Unzulässigkeit für alle Mönche nicht als Nissaggiya-Objekt zulässig ist – denn aufzugeben ist nur das, was nach der Aufgabe auch genutzt werden darf –, muss derjenige, der den Tausch vorgenommen hat, dieses Nicht-Geld-Objekt einfach wegwerfen und bloß ein Pācittiya beichten. Daher wurde die Dreiergruppe beginnend mit „Wenn er bezüglich Geld die Wahrnehmung von Geld hat und Nicht-Geld eintauschen lässt, liegt ein Nissaggiya Pācittiya vor“ vom Erhabenen nicht gelehrt, da in allen drei Fällen, weil das eingetauschte Objekt ein Nicht-Geld-Objekt ist, das Wort „Nissaggiya“ unpassend ist, da nur das Geld selbst aufzugeben ist. Denn in den Pali-Texten wird das Verfahren für Tempeldiener usw. bezüglich des Umgangs nur für das aufgegebene Geld gezeigt, nicht aber für ein Nicht-Geld-Objekt. Daher wurde im Kommentar nur um das Eintreten eines bloßen Pācittiya aufzuzeigen gesagt: „Obwohl diese Dreiergruppe nicht ausdrücklich genannt ist... ist sie zu verstehen“, nicht aber, um die Eigenschaft als Nissaggiya für dieses Objekt aufzuzeigen. Eben darum wurde im Abschnitt über die vier Fälle von Almosenschalen gesagt: „Es ist durch keinerlei Mittel möglich, es zulässig zu machen“ usw. Dies ist unsere Auffassung. Die Passage beginnend mit „Entweder sein eigenes...“ wurde gesagt, um die Gültigkeit der dritten Dreiergruppe in Analogie zur zweiten Dreiergruppe zu untermauern. Der Sinn dabei ist folgender: Da nämlich ebenso wie für jemanden, der mit seinem eigenen Nicht-Geld-Objekt das Geld eines anderen eintauschen lässt, auf einer Seite Geld im Spiel ist und somit die zweite Dreiergruppe mit den Worten „Geldhandel ist tatsächlich betrieben worden“ gelehrt wurde, so verhält es sich auch für jemanden, der mit seinem eigenen Geld das Nicht-Geld-Objekt eines anderen eintauschen lässt, weshalb eine dritte Dreiergruppe gelehrt werden müsste; da diese jedoch bereits durch die zweite Dreiergruppe aufgrund der Gemeinsamkeit, dass auf einer Seite Geld beteiligt ist, abgedeckt ist, wurde sie im Pali-Text nicht eigens erwähnt. Darin bedeutet „ekantena rūpiyapakkhe“: auf einer Seite auf der Seite des Geldes; oder die Lesart lautet „ekato rūpiyapakkhe“.

Idāni dutiyattike arūpiyapadassa atthabhūtesu dukkaṭavatthukappiyavatthūsu dukkaṭavatthunā rūpiyādiparivattane āpattibhedaṃ dassetuṃ ‘‘dukkaṭavatthunā’’tiādi [Pg.345] āraddhaṃ. Dukkaṭavatthunā dukkaṭavatthuntiādi pana dukkaṭavatthunā parivattanappasaṅge pāḷiyaṃ avuttassāpi atthassa nayato labbhamānataṃ dassetuṃ vuttaṃ. Tattha imināti rūpiyasaṃvohārasikkhāpadena, tena ca dukkaṭassa acittakatampi dasseti. Aññatra sahadhammikehīti ‘‘pañcannaṃ saha anāpattī’’ti vacanato vuttaṃ, tenāpi kayavikkayasikkhāpadassa kappiyavatthunissitataṃ eva sādheti. Imaṃ…pe… rūpiyacetāpanañca sandhāya vuttanti pakatena sambandho. Idhāti imasmiṃ sikkhāpade. Tatthāti kayavikkayasikkhāpade (pārā. 593).

Nun wurde der Abschnitt beginnend mit „dukkaṭavatthunā“ eingeleitet, um unter den Dukkaṭa-Objekten und den zulässigen Objekten, welche die Bedeutung des Wortes „Nicht-Geld“ (arūpiya) in der zweiten Dreiergruppe ausmachen, die unterschiedlichen Vergehen beim Eintauschen von Geld usw. mittels eines Dukkaṭa-Objekts aufzuzeigen. Die Formulierung „ein Dukkaṭa-Objekt gegen ein Dukkaṭa-Objekt“ usw. wurde jedoch dargelegt, um zu zeigen, dass sich im Zusammenhang mit dem Tausch mittels eines Dukkaṭa-Objekts diese Bedeutung – obwohl im Pali-Text nicht explizit genannt – folgerichtig ergibt. Darin bezieht sich „durch dieses“ (iminā) auf die Trainingsregel über den Geldhandel, und damit zeigt der Autor auch, dass das Dukkaṭa-Vergehen unabhängig vom Geisteszustand eintritt. „Außer mit den Gefährten im Dhamma“ (aññatra sahadhammikehi) wurde im Hinblick auf die Aussage „Für die fünf gemeinsam liegt kein Vergehen vor“ gesagt; und auch damit wird bewiesen, dass sich die Trainingsregel über Kauf und Verkauf ausschließlich auf zulässige Objekte bezieht. „Dies... und bezüglich des Eintauschens von Geld gesagt“ ist die Verbindung mit dem Hauptsatz. „Hier“ (idha) bedeutet in dieser Trainingsregel. „Dort“ (tattha) bezieht sich auf die Trainingsregel über Kauf und Verkauf.

Evaṃ dukkaṭavatthunā rūpiyādiparivattane āpattibhedaṃ dassetvā idāni kappiyavatthunāpi dassetuṃ ‘‘kappiyavatthunā panā’’tiādi āraddhaṃ. Tattha tenevāti kappiyavatthunā eva. ‘‘Rūpiyaṃ uggaṇhitvā’’ti idaṃ ukkaṭṭhavasena vuttaṃ. Muttādidukkaṭavatthumpi uggahetvā kāritampi pañcannampi na vaṭṭati eva. Samuṭṭhāpetīti sayaṃ gantvā, ‘‘imaṃ kahāpaṇādiṃ kammakārānaṃ datvā bījaṃ samuṭṭhāpehī’’ti evaṃ aññaṃ āṇāpetvā vā samuṭṭhāpeti. Mahāakappiyoti attanāva bījato paṭṭhāya dūsitattā aññassa mūlasāmikassa abhāvato vuttaṃ. So hi corehi acchinnopi puna laddho jānantassa kassacipi na vaṭṭati. Yadi hi vaṭṭeyya, taḷākādīsu viya acchinno vaṭṭatīti ācariyā vadeyyuṃ. Na sakkā kenaci upāyenāti saṅghe nissajjanena, corādiacchindanādinā ca kappiyaṃ kātuṃ na sakkā, idañca tena rūpena ṭhitaṃ, tammūlikena vatthumuttādirūpena ṭhitañca sandhāya vuttaṃ. Dukkaṭavatthumpi hi tammūlikakappiyavatthuñca na sakkā kenaci upāyena tena rūpena kappiyaṃ kātuṃ. Yadi pana so bhikkhu tena kappiyavatthudukkaṭavatthunā puna rūpiyaṃ cetāpeyya, taṃ rūpiyaṃ nissajjāpetvā aññesaṃ kappiyaṃ kātumpi sakkā bhaveyyāti daṭṭhabbaṃ.

Nachdem so die unterschiedlichen Vergehen beim Eintauschen von Geld usw. mittels eines Dukkaṭa-Objekts aufgezeigt wurden, wurde nun der Abschnitt beginnend mit „Mit einem zulässigen Objekt aber...“ eingeleitet, um dies auch für den Fall eines zulässigen Objekts zu zeigen. Darin bedeutet „eben dadurch“ (teneva): genau durch das zulässige Objekt. Der Ausdruck „Geld annehmend“ wurde im Sinne eines extremen Falls gesagt. Eine Almosenschale, die man anfertigen lässt, indem man selbst Dukkaṭa-Objekte wie Perlen usw. annimmt, ist für alle fünf Gruppen von Ordinierten absolut unzulässig. „Er bringt es zustande“ (samuṭṭhāpeti) bedeutet, dass er entweder selbst hingeht oder einen anderen anweist, indem er sagt: „Gib diese Kahāpaṇa-Münzen usw. den Arbeitern und beschaffe das Rohmaterial!“ „Äußerst unzulässig“ (mahāakappiyo) wurde deshalb gesagt, weil es vom Mönch selbst von der Wurzel an verdorben wurde und es keinen anderen ursprünglichen Eigentümer dafür gibt. Denn selbst wenn eine solche Almosenschale von Räubern geraubt und später wiedererlangt wird, ist sie für keinen Mönch, der darum weiß, zulässig. Denn wäre sie zulässig, würden die Lehrer wie im Falle von Teichen usw. sagen: „Sie ist nach dem Raub zulässig.“ „Es ist durch keinerlei Mittel möglich“ bedeutet, dass es weder durch das Aufgeben im Saṅgha noch durch den Raub durch Diebe usw. möglich ist, das Objekt zulässig zu machen. Und dies wurde sowohl im Hinblick auf das Objekt in seiner gegenwärtigen Form als auch im Hinblick auf ein Objekt gesagt, das durch dessen Wert in Form von Stoff, Perlen usw. erlangt wurde. Denn ein Dukkaṭa-Objekt sowie ein darauf basierendes zulässiges Objekt können durch keinerlei Mittel in dieser Form zulässig gemacht werden. Wenn dieser Mönch jedoch mit jenem zulässigen Objekt oder Dukkaṭa-Objekt wieder Geld eintauschen lässt, so ist anzusehen, dass es nach dem Aufgeben dieses Geldes möglich sein kann, es für andere zulässig zu machen.

Pattaṃ kiṇātīti ettha ‘‘iminā kahāpaṇādinā kammārakulato pattaṃ kiṇitvā ehī’’ti ārāmikādīhi kiṇāpanampi saṅgahitanti veditabbaṃ. Teneva rājasikkhāpadaṭṭhakathāyaṃ ‘‘ettakehi kahāpaṇehi sāṭake āhara, ettakehi yāguādīni sampādehīti vadati, yaṃ te āharanti, sabbesaṃ akappiyaṃ. Kasmā? Kahāpaṇānaṃ vicāritattā’’ti (pārā. aṭṭha. 2.538-539) vuttaṃ[Pg.346]. Iminā pana vacanena yaṃ mātikāṭṭhakathāyaṃ rūpiyasaṃvohārasikkhāpadaṃ ‘‘anāṇattika’’nti vuttaṃ, taṃ na sameti. Na kevalañca iminā, pāḷiyāpi taṃ na sameti. Pāḷiyañhi nissaṭṭharūpiyena ārāmikādīhi sappiyādiṃ parivattāpetuṃ ‘‘so vattabbo ‘āvuso, imaṃ jānāhī’ti. Sace so bhaṇati ‘iminā kiṃ āharīyatū’ti, na vattabbo ‘imaṃ vā imaṃ vā āharā’ti. Kappiyaṃ ācikkhitabbaṃ ‘sappi vā’’’tiādinā rūpiyasaṃvohāraṃ parimocetvāva vuttaṃ. ‘‘Iminā rūpiyena kiṃ āharīyatū’’ti pucchanto ‘‘imaṃ āharā’’ti vuttepi adhikārato ‘‘iminā rūpiyena imaṃ āharā’’ti bhikkhūhi āṇatto eva hotīti taṃ rūpiyasaṃvohāraṃ parivajjetuṃ ‘‘na vattabbo ‘imaṃ vā imaṃ vā āharā’’’ti paṭikkhepo kato, anāpattivārepi ‘‘kappiyakārakassa ācikkhatī’’ti na vuttaṃ. Kayavikkayasikkhāpade (pārā. 595) pana tathā vuttaṃ, tasmā idaṃ sāṇattikaṃ kayavikkayameva anāṇattikanti gahetabbaṃ.

Bezüglich der Stelle „er kauft eine Almosenschale“ ist zu verstehen, dass hierbei auch das Veranlassen des Kaufs durch Tempeldiener usw. mit den Worten „Kauf mit diesen Kahāpaṇa-Münzen usw. eine Almosenschale beim Schmied und komm zurück!“ eingeschlossen ist. Eben deshalb wurde im Kommentar zur Königs-Trainingsregel gesagt: „Wenn er sagt: ‚Bringe mit so vielen Kahāpaṇas Gewänder, beschaffe mit so vielen Kahāpaṇas Reisschleim usw.‘, dann ist das, was sie bringen, für alle unzulässig. Warum? Weil die Kahāpaṇas direkt verwendet wurden.“ Mit dieser Aussage stimmt jedoch das, was im Mātika-Kommentar gesagt wurde – nämlich dass die Trainingsregel über den Geldhandel „ohne Anweisung“ (anāṇattika) sei –, nicht überein. Und nicht nur mit dieser Aussage, sondern auch mit dem Pali-Text stimmt jenes nicht überein. Denn im Pali-Text wird bezüglich des Eintauschens von Butterschmalz usw. mittels des aufgegebenen Geldes durch Tempeldiener usw. gesagt: „Er soll zu ihm sagen: ‚Freund, kümmere dich darum.‘ Wenn jener sagt: ‚Was soll damit gebracht werden?‘, darf er nicht sagen: ‚Bringe dies oder jenes.‘ Vielmehr soll das Zulässige genannt werden: ‚Butterschmalz oder...‘“ usw., wodurch der Geldhandel explizit vermieden wird. Wenn nämlich auf die Frage „Was soll mit diesem Geld gebracht werden?“ geantwortet wird: „Bringe dies!“, so gilt dies kraft des Kontextes als direkte Anweisung durch die Mönche: „Bringe dies mit diesem Geld!“. Um diesen Geldhandel zu vermeiden, wurde das Verbot ausgesprochen: „Er darf nicht sagen: ‚Bringe dies oder jenes.‘“ Und auch im Abschnitt über die Straffreiheit wird nicht gesagt: „Er teilt es dem Gehilfen mit.“ In der Trainingsregel über Kauf und Verkauf jedoch wird dies so gesagt. Daher ist zu verstehen, dass diese Trainingsregel eine Anweisung beinhaltet, während nur Kauf und Verkauf ohne Anweisung ist.

Mūlassa anissaṭṭhattāti yena uggahitamūlena patto kīto, tassa mūlassa saṅghamajjhe anissaṭṭhattā, etena rūpiyameva nissajjitabbaṃ, na tammūlikaṃ arūpiyanti dasseti. Yadi hi tena rūpiyena aññaṃ rūpiyaṃ cetāpeyya, taṃ rūpiyasaṃvohārasikkhāpade āgatanayeneva nissajjāpetvā sesehi paribhuñjitabbaṃ bhaveyyāti. ‘‘Mūlassa asampaṭicchitattā’’ti iminā mūlassa gihisantakattaṃ, teneva pattassa rūpiyasaṃvohārānuppannatañca dasseti. Pañcasahadhammikasantakeneva hi rūpiyasaṃvohāradoso. Tattha ca attano santake pācittiyaṃ, itarattha dukkaṭaṃ.

„Weil der Wert nicht aufgegeben wurde“ bedeutet: Weil jener Wert, mit dem die Almosenschale gekauft wurde, in der Mitte der Gemeinde (Saṅgha) nicht aufgegeben worden ist. Damit zeigt er auf: Nur das Geld selbst ist abzugeben, nicht der auf diesem Wert basierende Nicht-Geld-Gegenstand (arūpiya). Denn wenn man mit diesem Geld anderes Geld eintauschen würde, müsste man dieses nach der in der Rūpiyasaṃvohāra-Sikkhāpada überlieferten Methode abgeben lassen, woraufhin es von den übrigen Mönchen genutzt werden könnte. Mit der Formulierung „weil der Wert nicht angenommen wurde“ zeigt er auf, dass der Wert im Besitz von Laien verblieb, und dass eben deshalb für die Almosenschale kein Vergehen des Geldverkehrs entstanden ist. Denn ein Vergehen des Geldverkehrs liegt nur bei Eigentum vor, das den fünf Gefährten im Dhamma gehört. Und dabei führt das eigene Eigentum zu einem Pācittiya, das Eigentum eines anderen zu einem Dukkaṭa.

Nissajjīti dānavasena vuttaṃ, na vinayakammavasena. Teneva ‘‘sappissa pūretvā’’ti vuttaṃ. Yaṃ attano dhanena parivatteti, tassa vā dhanassa rūpiyabhāvo, parivattanaparivattāpanesu aññatarabhāvo cāti imānettha dve aṅgāni.

„Er soll abgeben“ (nissajjī) ist im Sinne des Schenkens gesagt, nicht im Sinne einer formellen Vinaya-Handlung. Eben deshalb heißt es: „nachdem man sie mit flüssiger Butter gefüllt hat“. Was man mit seinem eigenen Besitz eintauscht: dass entweder dieser Besitz Geldcharakter hat, oder dass beim Eintauschen oder Eintauschenlassen eines von beiden vorliegt – dies sind hier die zwei Faktoren.

Rūpiyasaṃvohārasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Rūpiyasaṃvohāra-Sikkhāpada (Trainingsregel über den Geldverkehr) ist abgeschlossen.

10. Kayavikkayasikkhāpadavaṇṇanā

10. Die Erklärung der Kayavikkayasikkhāpada (Trainingsregel über Kauf und Verkauf).

593-5. Dasame [Pg.347] pāḷiyaṃ jānāhīti idāneva upadhārehi, idaṃ pacchā chaḍḍetuṃ na sakkāti adhippāyo. Imināti bhikkhunā diyyamānaṃ vuttaṃ. Imanti parena paṭidiyyamānaṃ. Sesañātakesu saddhādeyyavinipātasambhavato tadabhāvaṭṭhānampi dassetuṃ ‘‘mātaraṃ pana pitaraṃ vā’’ti vuttaṃ. Na sakkā taṃ paṭikkhipitunti ettha yathā rūpiyaṃ bhatakānaṃ datvā assāmikabhūmiyaṃ ayobījasamuṭṭhāpane bhatiyā khaṇantānaṃ santikā gahitabhaṇḍakabhāvepi pācittiyaṃ hoti, evamidhāpīti keci vadanti, taṃ na yuttaṃ. Yañhi assāmikabhūmiṃ khaṇitvā samuṭṭhāpitaṃ ayobījaṃ, taṃ bhatakānaṃ santakaṃ nāma hoti, tadatthañca tesaṃ rūpiyaṃ dentassa rūpiyasaṃvohārova hoti akappiyavohārena rajanacchalliādīnaṃ āharāpane kayavikkayo viya, tādisampi parabhaṇḍaṃ idha vatthadhovanādīsu natthi, tasmā aṭṭhakathāpamāṇenevettha pācittiyaṃ gahetabbaṃ.

593-5. Im zehnten Sikkhāpada bedeutet im Pali-Text „Erfahre!“ (jānāhi): „Prüfe es genau jetzt; es ist nicht möglich, dies später wegzuwerfen“ – das ist die Absicht. Mit „durch dieses“ (iminā) wird das bezeichnet, was vom Mönch gegeben wird. Mit „dieses“ (imaṃ) wird das bezeichnet, was von der anderen Person im Gegenzug gegeben wird. Um auch den Ort aufzuzeigen, an dem kein Missbrauch von gläubig gespendeten Gaben stattfindet – da bei den übrigen Verwandten die Möglichkeit eines solchen Missbrauchs besteht –, wurde gesagt: „Mutter oder Vater jedoch“. Zu der Stelle „Es ist nicht möglich, das zurückzuweisen“: Einige Lehrer sagen, dass so wie ein Pācittiya vorliegt, wenn man Lohnarbeitern Geld gibt und von ihnen Waren annehmen würde, die sie auf herrenlosem Land für ihren Lohn ausgegraben haben, so verhalte es sich auch hier. Das ist nicht richtig. Denn das Erz, das durch das Umgraben von herrenlosem Land gewonnen wird, ist das Eigentum der Lohnarbeiter; und für den Mönch, der ihnen dafür Geld gibt, liegt ein tatsächlicher Geldverkehr vor, ähnlich wie der Kauf und Verkauf beim Herbeischaffen von Färberrinde etc. durch unzulässigen Handel. Ein solches fremdes Gut ist hier jedoch beim Waschen von Kleidern usw. nicht vorhanden. Daher sollte hier ein Pācittiya nur gemäß dem Maßstab des Kommentars (Aṭṭhakathā) angenommen werden.

597. Puññaṃ bhavissatīti detīti ettha sace bhikkhu attano bhaṇḍassa appagghataṃ ñatvāpi akathetvā ‘‘idāneva upaparikkhitvā gaṇha, mā pacchā vippaṭisārī hohī’’ti vadati, itaro ca attano diyyamānassa mahagghataṃ ajānanto ‘‘ūnaṃ vā adhikaṃ vā tumhākamevā’’ti datvā gacchati, bhikkhussa anāpatti upanandassa viya paribbājakavatthuggahaṇe. Vippaṭisārissa puna sakasaññāya āgatassa yaṃ adhikaṃ gahitaṃ, taṃ dātabbaṃ. Yena yaṃ parivatteti, tesaṃ ubhinnaṃ kappiyavatthutā, asahadhammikatā, kayavikkayāpajjanañcāti imānettha tīṇi aṅgāni.

597. Zu „Er gibt im Gedanken: 'Es wird heilsames Verdienst bringen'“: Wenn der Mönch, obwohl er den geringen Wert seiner eigenen Ware kennt, ohne dies zu erwähnen, sagt: „Prüfe es genau jetzt und nimm es; sei später nicht voller Reue!“, und der andere, ohne den hohen Wert der von ihm gegebenen Ware zu kennen, sagt: „Ob es nun weniger oder mehr wert ist, es soll allein Euch gehören!“, dies übergibt und weggeht, liegt für den Mönch kein Vergehen vor, wie beim ehrwürdigen Upananda beim Empfangen des Gewands von einem Wanderbettler. Wenn der andere jedoch voller Reue zurückkehrt und meint, es sei sein Eigentum, so muss ihm das zu viel Genommene zurückgegeben werden. Dass beide Gegenstände – das, womit man tauscht, und das, was man eintauscht – zulässige Dinge (kappiyavatthu) sind, dass der Handelspartner kein Gefährte im Dhamma (asahadhammika) ist, und dass das Begehen von Kauf und Verkauf stattfindet: dies sind hier die drei Faktoren.

Kayavikkayasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Kayavikkayasikkhāpada (Trainingsregel über Kauf und Verkauf) ist abgeschlossen.

Niṭṭhito kosiyavaggo dutiyo.

Das zweite Kapitel, das Kosiya-Kapitel (Kosiyavagga), ist abgeschlossen.

3. Pattavaggo

3. Das Almosenschalen-Kapitel (Pattavagga).

1. Pattasikkhāpadavaṇṇanā

1. Die Erklärung der Pattasikkhāpada (Trainingsregel über die Almosenschale).

602. Tatiyavaggassa paṭhame aḍḍhaterasapalāti māgadhikāya mānatulāya aḍḍhaterasapalaparimitaṃ udakaṃ gaṇhantaṃ sandhāya vuttaṃ, tathā [Pg.348] parimitaṃ yavamāsādiṃ gaṇhantiṃ sandhāyāti keci. Ācariyadhammapālattherena pana ‘‘pakaticatumuṭṭhikaṃ kuḍuvaṃ, catukuḍuvaṃ nāḷi, tāya nāḷiyā soḷasa nāḷiyo doṇaṃ, taṃ pana magadhanāḷiyā dvādasa nāḷiyo hontīti vadantī’’ti vuttaṃ. Damiḷanāḷīti purāṇanāḷiṃ sandhāya vuttaṃ. Sā ca catumuṭṭhikehi kuḍuvehi aṭṭha kuḍuvā, tāya nāḷiyā dve nāḷiyo magadhanāḷiṃ gaṇhāti. Purāṇā pana ‘‘sīhaḷanāḷi tisso nāḷiyo gaṇhātī’’ti vadanti, tesaṃ matena magadhanāḷi idāni pavattamānāya catukuḍuvāya damiḷanāḷiyā catunāḷikā hoti, tato magadhanāḷito upaḍḍhañca purāṇadamiḷanāḷisaṅkhātaṃ patthaṃ nāma hoti, etena ca ‘‘omako nāma patto patthodanaṃ gaṇhātī’’ti pāḷivacanañca sameti, lokiyehipi –

602. Im ersten Sikkhāpada des dritten Kapitels bezieht sich der Ausdruck „zwölfeinhalb Pala“ (aḍḍhaterasapala) auf ein Hohlmaß, das eine Wassermenge im Wert von zwölfeinhalb Pala nach dem Magadha-Gewichtsmaß fasst; ebenso bezieht er sich nach Ansicht einiger auf ein Maß, das eine entsprechende Menge an Gerste, Bohnen etc. fasst. Der Lehrer Dhammapāla Thera jedoch sagte: „Sie sagen: Ein normales Kuḍuva besteht aus vier Handvoll; vier Kuḍuva sind ein Nāḷi; sechzehn dieser Nāḷi sind ein Doṇa; dieses entspricht wiederum zwölf Nāḷi nach dem Magadha-Maß.“ Mit „Damiḷa-Nāḷi“ ist das alte Nāḷi-Maß gemeint. Dieses besteht aus acht Kuḍuva zu je vier Handvoll; zwei Nāḷi dieses Maßes entsprechen einem Magadha-Nāḷi. Man sagt jedoch, dass das alte singhalesische Nāḷi (sīhaḷanāḷi) drei Nāḷi fasst. Nach ihrer Ansicht entspricht ein Magadha-Nāḷi vier Einheiten des heute gebräuchlichen Damiḷa-Nāḷi von vier Kuḍuva. Und die Hälfte dieses Magadha-Nāḷi ist das sogenannte Pattha, welches dem alten Damiḷa-Nāḷi entspricht. Damit stimmt auch die Aussage des Pali-Textes überein: „Eine kleine Almosenschale fasst ein Pattha Reis“, ebenso wie die weltlichen Aussagen:

‘‘Lokiyaṃ magadhañceti, patthadvayamudāhaṭaṃ;

Lokiyaṃ soḷasapalaṃ, māgadhaṃ diguṇaṃ mata’’nti. –

„Es wird von zwei Arten von Pattha gesprochen: dem weltlichen und dem magadhischen. Das weltliche gilt als sechzehn Pala schwer, das magadhische als doppelt so groß.“

Evaṃ loke nāḷiyā magadhanāḷi diguṇāti dassitā, evañca gayhamāne omakapattassa ca yāpanamattodanagāhikā ca siddhā hoti. Na hi sakkā aṭṭhakuḍuvato ūnodanagāhinā pattena athūpīkataṃ piṇḍapātaṃ pariyesitvā yāpetuṃ. Teneva verañjakaṇḍaṭṭhakathāyaṃ ‘‘pattho nāma nāḷimattaṃ hoti ekassa purisassa alaṃ yāpanāya. Vuttampi hetaṃ ‘patthodano nālamayaṃ duvinna’’’nti (jā. 2.21.192) vuttaṃ, ‘‘ekekassa dvinnaṃ tiṇṇaṃ pahotī’’ti ca āgahaṃ, tasmā idha vuttanayānusāreneva gahetabbaṃ.

So wird gezeigt, dass das Magadha-Nāḷi im Vergleich zum weltlichen Nāḷi doppelt so groß ist. Wenn man dies so versteht, ist bewiesen, dass auch eine kleine Almosenschale eine für den Lebensunterhalt ausreichende menge an Reis fassen kann. Denn es ist unmöglich, mit einer Almosenschale, die weniger Nahrung als acht Kuḍuva fasst, eine ungehäufte Almosenspeise zu sammeln und damit das Leben zu fristen. Eben deshalb heißt es im Kommentar zum Verañja-Kapitel (Verañjakaṇḍa-Aṭṭhakathā): „Ein Pattha entspricht etwa einem Nāḷi, was für den Lebensunterhalt eines Mannes ausreicht. Denn es wurde gesagt: 'Ein Pattha Reis reicht nicht für zwei Personen.'“ Und es heißt auch: „Für jeden Einzelnen, für zwei oder drei reicht es aus.“ Daher ist dies hier genau nach der dargelegten Methode aufzufassen.

Ālopassa anurūpanti ettha ‘‘byañjanassa mattā nāma odanato catutthabhāgo’’ti (ma. ni. aṭṭha. 2.387) brahmāyusuttaṭṭhakathāyaṃ vuttattā ālopassa catutthabhāgameva byañjanaṃ anurūpanti daṭṭhabbaṃ. Odanagatikānevāti odanassa anto eva pavisanasīlāni siyuṃ, attano okāsaṃ na gavesantīti attho. Nāmamatteti ‘‘majjhimo patto majjhimomako’’tiādināmamatte.

Zu „dem Bissen angemessen“ (ālopassa anurūpaṃ): Da im Kommentar zum Brahmāyu-Sutta gesagt wird: „Das angemessene Maß an Beilage beträgt ein Viertel des Reises“, ist anzusehen, dass eine Beilage von genau einem Viertel des Bissens angemessen ist. „Sie gehen mit dem Reis“ (odanagatikāneva) bedeutet, dass sie ganz in den Reis eindringen und keinen eigenen Platz für sich beanspruchen. „Nur dem Namen nach“ bezieht sich auf bloße Bezeichnungen wie „mittlere Almosenschale, mittlere unter den kleinen Almosenschalen“ usw.

607-8. Evaṃ payoge payogeti pariyosānālopajjhoharaṇapayoge payoge, ālope ālopeti attho. Katvāti pākapariyosānaṃ katvā. Pacitvā ṭhapessāmīti kāḷavaṇṇapākaṃ sandhāya [Pg.349] vuttaṃ. Chiddanti mukhavaṭṭito dvaṅgulassa heṭṭhāchiddaṃ vuttaṃ. Sesaṃ paṭhamakathine vuttanayameva.

607-8. „So bei jeder Ausführung“ (evaṃ payoge payoge) bedeutet: bei jeder einzelnen Ausführung des Hinunterschluckens des letzten Bissens, also Bissen für Bissen. „Nachdem er es getan hat“ (katvā) bedeutet: nachdem das Brennen vollendet wurde. „Ich werde es brennen und hinstellen“ bezieht sich auf ein Brennen, bis es eine tiefschwarze Färbung annimmt. „Ein Loch“ (chiddaṃ) bezeichnet ein Loch, das zwei Fingerbreit unter dem Schalenrand liegt. Das Übrige entspricht genau der im ersten Kathina-Sikkhāpada dargelegten Weise.

Pattasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Pattasikkhāpada (Trainingsregel über die Almosenschale) ist abgeschlossen.

2. Ūnapañcabandhanasikkhāpadavaṇṇanā

2. Die Erklärung der Ūnapañcabandhanasikkhāpada (Trainingsregel über die Almosenschale mit weniger als einem Bund von fünf).

609-613. Dutiye pāḷiyaṃ ahaṃ pattena te bhikkhū santapessāmīti seso. ‘‘Apatto’’ti iminā adhiṭṭhānavijahanampi dasseti. Pañcabandhanepi patte aparipuṇṇapāke patte viya adhiṭṭhānaṃ na ruhati. ‘‘Tipupaṭṭakena vā’’ti vuttattā tambalohādīhi kappiyalohehi ayopattassa chiddaṃ chādetuṃ vaṭṭati. Teneva ‘‘lohamaṇḍalakenā’’ti vuttaṃ. Imasmiṃ sikkhāpade akāḷavaṇṇampi kappiyapattaṃ viññāpentassa āpatti evāti daṭṭhabbaṃ. Adhiṭṭhānupagapattassa ūnapañcabandhanatā, attuddesikatā, akataviññatti, tāya ca paṭilābhoti imānettha cattāri aṅgāni.

609-613. Im zweiten (Schulungswort) ist in der Pali-Passage „Ich werde jene Mönche mit einer Schale zufriedenstellen“ der Rest des Satzes. Mit dem Wort „schalenlos“ (apatto) wird auch das Aufgeben der Bestimmung aufgezeigt. Selbst bei einer Schale mit fünf Flickstellen kommt, wie bei einer nicht vollständig gebrannten Schale, die Bestimmung nicht zustande. Wegen des Ausdrucks „oder mit einem Zinnblech“ ist es statthaft, das Loch einer eisernen Schale mit erlaubten Metallen wie Kupfer und so weiter abzudecken. Eben darum wurde gesagt: „mit einer Metallscheibe (lohamaṇḍalaka)“. In dieser Trainingsregel ist anzusehen, dass für denjenigen, der um eine erlaubte Schale bittet, die noch nicht von dunkler Farbe ist, ein Vergehen vorliegt. Dass die zur Bestimmung geeignete Schale weniger als fünf Flickstellen aufweist, die Absicht für sich selbst, das unerlaubte Bitten und der Erhalt durch dieses – das sind hierbei die vier Faktoren.

Ūnapañcabandhanasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Trainingsregel über weniger als fünf Flickstellen ist abgeschlossen.

3. Bhesajjasikkhāpadavaṇṇanā

3. Die Erklärung der Trainingsregel über Arzneien

618-621. Tatiye pāḷiyaṃ pilindavacchattherena ‘‘na kho, mahārāja, bhagavatā ārāmiko anuññāto’’ti paṭhamaṃ paṭikkhipitvā ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ārāmika’’nti puggalānampi ārāmikanāmena dāsaggahaṇe anuññāte eva ārāmikānaṃ gahitattā khettavatthādīni kappiyavohārenapi puggalānaṃ gahetuṃ na vaṭṭati, tathā ananuññātattāti viññāyati. ‘‘Khettavatthupaṭiggahaṇā paṭivirato hotī’’tiādinā (dī. ni. 1.10, 194) hi paṭikkhittesu ekasseva puggalikavasena gahaṇe anuññāte itarītarānaṃ tathā na gahetabbatā siddhāva hoti. Yañca pilindavacchattherena dāyakakulassa dārikāya suvaṇṇamālāvasena tiṇaṇḍupakassa nimmānaṃ, taṃ ‘‘anāpatti, bhikkhave, iddhimassa iddhivisaye’’ti (pārā. 159) vacanato kulasaṅgahādi na hotīti katanti daṭṭhabbaṃ, keci pana ‘‘khīṇāsavānaṃ lābhicchāya abhāvato kulasaṅgahepi [Pg.350] ājīvakopo natthī’’ti vadanti, taṃ na yuttaṃ khīṇāsavānampi ājīvavipattihetūnaṃ piṇḍapātādīnaṃ parivajjetabbato. Vuttañhi dhammasenāpatinā ‘‘neva bhindeyyamājīvaṃ, cajamānopi jīvita’’nti (mi. pa. 6.1.5). Bhagavatā ca ‘‘gāthābhigītaṃ me abhojanīya’’ntiādi vuttaṃ (su. ni. 81, 484; mi. pa. 4.5.9; saṃ. ni. 1.197).

618-621. Im dritten (Schulungswort) wies der Thera Pilindavaccha in der Pali-Passage zuerst ab mit den Worten: „O großer König, ein Tempeldiener ist vom Erhabenen nicht erlaubt worden“. Erst als mit den Worten „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Tempeldiener“ die Annahme von Dienern unter dem Namen „Tempeldiener“ auch für einzelne Personen erlaubt wurde, wurden Tempeldiener angenommen. Daher versteht man, dass es für einzelne Personen nicht statthaft ist, Felder, Grundstücke und so weiter selbst unter Verwendung erlaubter Begriffe (kappiyavohāra) anzunehmen, da dies nicht in gleicher Weise erlaubt wurde. Denn da unter den Dingen, die mit den Worten „Er enthält sich der Annahme von Feldern und Grundstücken“ und so weiter abgewiesen wurden, nur die Annahme eines einzigen Tempeldieners für den persönlichen Gebrauch erlaubt wurde, steht fest, dass die anderen Dinge nicht auf diese Weise angenommen werden dürfen. Was ferner das Erschaffen einer goldenen Girlande aus einem Grasring durch den Thera Pilindavaccha für das Mädchen der Spenderfamilie betrifft, so ist anzusehen, dass dies wegen des Wortes „Es liegt kein Vergehen vor, ihr Mönche, für einen, der über übernatürliche Kräfte verfügt, im Bereich seiner Kräfte“ getan wurde und somit keine unzulässige Begünstigung von Laienfamilien (kulasaṅgaha) und so weiter darstellt. Einige sagen jedoch: „Da den Triebversiegten das Verlangen nach Gewinn fehlt, liegt selbst bei einer Begünstigung von Familien kein Verstoß gegen den Lebensunterhalt vor.“ Das ist nicht richtig, da auch Triebversiegte solche Dinge wie das Anbieten von Almosenspeisen und so weiter, die zum Verfall des Lebensunterhalts führen, meiden müssen. Denn vom Heerführer der Lehre wurde gesagt: „Man sollte den Lebensunterhalt keineswegs brechen, selbst wenn man das Leben hingibt.“ Und auch vom Erhabenen wurde gesagt: „Was durch das Rezitieren von Strophen erlangt wurde, ist für mich ungenießbar“ und so weiter.

622. Uggahitakanti paribhogatthāya sayaṃ gahitaṃ. Sayaṃ karotīti pacitvā karoti. Purebhattanti tadahupurebhattameva vaṭṭati savatthukapaṭiggahitattā. Sayaṃkatanti khīranavanītaṃ pacitvā kataṃ. Nirāmisamevāti tadahupurebhattaṃ sandhāya vuttaṃ. Ajja sayaṃkataṃ nirāmisameva bhuñjantassa kasmā sāmapāko na hotīti āha ‘‘navanītaṃ tāpentassā’’tiādi. Paṭiggahitehīti khīradadhīni sandhāya vuttaṃ. Uggahitakehi kataṃ abbhañjanādīsu upanetabbanti yojanā. Eseva nayoti nissaggiyāpattiṃ sandhāya vuttaṃ. Akappiyamaṃsasappimhīti hatthiādīnaṃ sappimhi.

622. „Uggahitaka“ (Selbstgenommenes) bedeutet, dass es zum eigenen Gebrauch selbst genommen wurde. „Er macht es selbst“ bedeutet, dass er es kocht und zubereitet. „Vor dem Essen“ (purebhatta) bedeutet, dass es nur am Vormittag desselben Tages statthaft ist, da es zusammen mit der ursprünglichen Substanz empfangen wurde. „Selbstgemacht“ (sayaṃkata) bedeutet, hergestellt durch das Kochen von Milch und Butter. Das Wort „rein fleischlos“ (nirāmisameva) bezieht sich auf den Vormittag desselben Tages. Auf die Frage: „Warum liegt kein Vergehen des Selbstkochens (sāmapāka) vor, wenn man heute selbstgemachtes Ghee verzehrt, das frei von Beimischungen ist?“, heißt es: „Für einen, der Butter erhitzt …“ und so weiter. Das Wort „mit den empfangenen“ bezieht sich auf Milch und saure Milch. Die syntaktische Verknüpfung lautet: Das aus Selbstgenommenem Hergestellte soll für Einreibungen und so weiter verwendet werden. „Ebenso ist das Verfahren“ bezieht sich auf das Nissaggiya-Vergehen. „In unzulässigem Fleisch-Ghee“ bezieht sich auf das Ghee von Elefanten und so weiter.

Ettha panāti navanīte viseso atthīti attho. Dhotaṃ vaṭṭatīti dhotameva paṭiggahitumpi na vaṭṭati, itarathā savatthukapaṭiggahitaṃ hotīti therānaṃ adhippāyo.

„Hierbei jedoch“ bedeutet, dass es eine Besonderheit bei der Butter gibt. „Das Gewaschene ist statthaft“ bedeutet: Nur wenn sie gewaschen ist, ist sie statthaft; das Empfangen [im ungewaschenen Zustand] ist nicht statthaft, andernfalls wäre es eine Annahme zusammen mit der ursprünglichen Substanz – so lautet die Ansicht der Theras.

Mahāsivattherassa pana vatthuno viyojitattā dadhiguḷikādīhi yuttatāmattena savatthukapaṭiggahitaṃ nāma na hoti, tasmā takkato uddhaṭamattameva paṭiggahetvā dhovitvā, pacitvā vā nirāmisameva katvā paribhuñjiṃsūti adhippāyo, na pana dadhiguḷikādīhi saha vikāle bhuñjiṃsu. Tenāha ‘‘tasmā navanītaṃ paribhuñjantena…pe… savatthukapaṭiggahitaṃ nāma na hotī’’ti. Tattha adhotaṃ paṭiggahetvāpi taṃ navanītaṃ paribhuñjantena dadhiādīni apanetvā paribhuñjitabbanti attho. Khayaṃ gamissatīti nirāmisaṃ hoti, tasmā vikālepi vaṭṭatīti attho. Ettāvatāti navanīte laggamattena visuṃ dadhiādivohāraṃ aladdhena appamattena dadhiādināti attho, etena visuṃ paṭiggahitadadhiādīhi saha pakkaṃ savatthukapaṭiggahitasaṅkhyameva gacchatīti dasseti. Tasmimpīti nirāmisabhūtepi. Kukkuccakānaṃ pana ayaṃ adhippāyo – paṭiggahaṇe tāva dadhiādīhi asambhinnarasattā bhattena sahitena guḷapiṇḍādi viya savatthukapaṭiggahitaṃ nāma na hoti, taṃ [Pg.351] pana pacantena dhovitvāva pacitabbaṃ, itarathā pacanakkhaṇe paccamānadadhiguḷikādīhi sambhinnarasatāya sāmaṃpakkaṃ jātaṃ, tesu khīṇesu sāmaṃpakkameva hoti, tasmā nirāmisameva pacitabbanti. Teneva ‘‘āmisena saha pakkattā’’ti kāraṇaṃ vuttaṃ.

Die Absicht des Thera Mahāsīva ist jedoch, dass Butter, weil sie vom Grundstoff (der Milch) getrennt ist, nicht schon dadurch als „zusammen mit dem Grundstoff entgegengenommen“ gilt, dass sie bloß mit Sauermilchklumpen usw. verbunden ist. Daher genossen sie die Butter, nachdem sie diese aus der Buttermilch bloß abgeschöpft, gewaschen oder gekocht und völlig frei von Rückständen (nirāmisa) gemacht hatten; sie aßen sie jedoch nicht zur Unzeit zusammen mit Sauermilchklumpen usw. Deshalb sagte er: „Daher gilt sie für jemanden, der Butter konsumiert, ... nicht als zusammen mit dem Grundstoff entgegengenommen.“ Dabei ist dies die Bedeutung: Selbst wenn man ungewaschene Butter entgegengenommen hat, muss derjenige, der diese Butter konsumiert, Sauermilch usw. entfernen und sie erst dann konsumieren. „Es wird vergehen“ bedeutet, dass es frei von Rückständen wird; daher ist es auch zur Unzeit zulässig. „Hiermit“ bezieht sich auf eine geringfügige Menge an Sauermilch usw., die bloß an der Butter haftet, ohne eine separate Bezeichnung als „Sauermilch usw.“ zu erhalten. Damit zeigt er, dass Butter, die zusammen mit separat entgegengenommener Sauermilch usw. gekocht wird, als „zusammen mit dem Grundstoff entgegengenommen“ eingestuft wird. „Auch darin“ bedeutet: selbst in der von Rückständen befreiten Butter. Für die Gewissenhaften gilt jedoch folgende Absicht: Zwar gilt sie beim Entgegennehmen aufgrund des unvermischten Geschmacks mit Sauermilch usw. – wie ein Zuckerkloß zusammen mit Reis – noch nicht als „zusammen mit dem Grundstoff entgegengenommen“, wer sie jedoch kocht, muss sie vor dem Kochen waschen. Andernfalls vermischt sich der Geschmack während des Kochens mit den mitgekochten Sauermilchklumpen usw., wodurch es zu einer selbst gekochten Speise (sāmaṃpakka) wird; selbst wenn diese Klumpen vergehen, bleibt es dennoch eine selbst gekochte Speise. Daher darf man sie nur kochen, wenn sie frei von Rückständen ist. Eben deshalb wurde als Grund angegeben: „weil es zusammen mit dem Rückstand gekocht wurde“.

Ettha cāyaṃ vicāraṇā – savatthukapaṭiggahitattābhāve āmisena saha bhikkhunā pakkassa sayaṃpākadoso vā parisaṅkīyati yāvakālikatā vā, tattha na tāva sayaṃpākadoso ettha sambhavati sattāhakālikattā. Yañhi tattha dadhiādi āmisagataṃ, taṃ parikkhīṇanti. Atha paṭiggahitadadhiguḷikādinā saha attanā pakkattā savatthukapakkaṃ viya bhaveyyāti parisaṅkīyati, tadā āmisena saha paṭiggahitattāti kāraṇaṃ vattabbaṃ, na pana pakkattāti. Tathā ca upaḍḍhattherānaṃ matameva aṅgī kataṃ siyā. Tattha ca sāmaṇerādīhi pakkampi yāvakālikameva siyā paṭiggahitakhīrādiṃ pacitvā anupasampannehi katasappiādi viya ca, na ca taṃ yuttaṃ, bhikkhācārena laddhanavanītādīnaṃ takkādiāmisasaṃsaggasambhavena aparibhuñjitabbatāpasaṅgato. Na hi gahaṭṭhā dhovitvā, sodhetvā vā patte ākirantīti niyamo atthi, aṭṭhakathāyañca ‘‘yathā tattha patitataṇḍulakaṇādayo na paccanti, evaṃ…pe… puna pacitvā deti, purimanayeneva sattāhaṃ vaṭṭatī’’ti iminā vacanenapetaṃ virujjhati, tasmā idha kukkuccakānaṃ kukkuccuppattiyā nimittameva na dissati. Yathā cettha, evaṃ ‘‘lajjī sāmaṇero yathā tattha patitataṇḍulakaṇādayo na paccanti, evaṃ sāmisapākaṃ mocento aggimhi vilīyāpetvā…pe… vaṭṭatī’’ti vacanassāpi nimittaṃ na dissati. Yadi hi etaṃ yāvakālikasaṃsaggaparihārāya vuttaṃ siyā, attanāpi tathā kātabbaṃ bhaveyya. Gahaṭṭhehi dinnasappiādīsu ca āmisasaṃsaggasaṅkā na vigaccheyya. Na hi gahaṭṭhā evaṃ vilīyāpetvā pana taṇḍulādiṃ apanetvā puna pacanti, apica bhesajjehi saddhiṃ khīrādiṃ pakkhipitvā yathā khīrādi khayaṃ gacchati, evaṃ parehi pakkabhesajjatelādipi yāvakālikameva siyā, na ca tampi yuttaṃ dadhiādikhayakaraṇatthaṃ ‘‘puna pacitvā detī’’ti vuttattā. Tasmā mahāsivattheravāde kukkuccaṃ akatvā adhotampi navanītaṃ tadahupi punadivasādīsupi pacituṃ, taṇḍulādimissaṃ sappiādiṃ attanāpi aggimhi vilīyāpetvā parissāvetvā puna takkādikhayatthaṃ pacituñca vaṭṭati.

Hierbei ist folgende Untersuchung: Wenn kein Empfangen zusammen mit dem materiellen Objekt (savatthukapaṭiggahita) vorliegt, wird bei Butterfett etc., das von einem Mönch zusammen mit einer materiellen Beigabe gekocht wurde, entweder der Fehler des Selbstkochens oder der Status der Tagesbegrenztheit befürchtet. Darunter kommt hier der Fehler des Selbstkochens erstens nicht in Betracht, da es sich um ein Siebentage-Heilmittel handelt. Denn was an materieller Beigabe wie Joghurt darin enthalten ist, das ist aufgezehrt. Wenn man nun befürchtet, es könnte wie ein Kochen mit dem materiellen Objekt sein, weil man es selbst zusammen mit empfangenen Joghurtkügelchen etc. gekocht hat, dann sollte als Grund "weil es zusammen mit der materiellen Beigabe empfangen wurde" angegeben werden, nicht aber "weil es gekocht wurde". Und in diesem Fall würde man lediglich die Meinung der Hälfte der Theras annehmen. Und nach deren Ansicht wäre das, selbst wenn es von Novizen etc. gekocht wurde, nur eine tagesbegrenzte Gabe, so wie von Nicht-Ordinierten hergestelltes Butterfett nach dem Kochen von empfangener Milch; und das ist nicht angemessen. Warum? Weil sich daraus die Unbrauchbarkeit von frischer Butter etc., die durch Almosengang erlangt wurde, aufgrund der unvermeidlichen Vermischung mit Beigaben wie Buttermilch ergeben würde. Denn es gibt keine Regel, dass die Hausleute sie waschen oder reinigen, bevor sie sie in die Schale gießen. Auch in dem Kommentar widerspricht dies der Aussage: "Wie darin hineingefallene Reiskörner etc. nicht kochen, so ... gibt er es, nachdem er es erneut gekocht hat; nach der früheren Methode ist es für sieben Tage zulässig." Daher ist hier für Gewissensbängliche überhaupt kein Anlass für Gewissensbisse zu sehen. Und wie hier, so ist auch für die Aussage: "Ein schambehafteter Novize schmilzt es über dem Feuer, um die Vermischung mit der Beigabe zu beseitigen, so wie die hineingefallenen Reiskörner nicht kochen... und es ist zulässig" kein Anlass für Gewissensbisse zu sehen. Wenn dies nämlich gesagt worden wäre, um die Vermischung mit Tagesbegrenztem zu vermeiden, müsste man es selbst auch so tun. Und bei von Hausleuten gespendeter Butter etc. würde der Verdacht der Vermischung mit der Beigabe nicht weichen. Denn Hausleute schmelzen sie nicht so, entfernen die Reiskörner etc. und kochen sie dann erneut. Zudem: Wenn man Milch etc. zusammen mit Arzneimitteln hineingibt, so dass die Milch etc. schwindet, dann wäre auch von anderen gekochtes medizinisches Öl etc. nur tagesbegrenzt. Und auch das ist nicht angemessen, da gesagt wurde: "Er kocht es erneut und gibt es, um Joghurt etc. zu vernichten." Deshalb ist es nach der Lehrmeinung des Thera Mahāsīva zulässig, Butterfett, ohne Gewissensbisse zu haben, selbst ungewaschen an demselben Tag oder an den folgenden Tagen zu kochen, und auch mit Reis etc. vermischte Butter selbst über dem Feuer zu schmelzen, zu filtern und erneut zu kochen, um Buttermilch etc. zu beseitigen.

Tattha [Pg.352] vijjamānassapi paccamānakkhaṇe sambhinnarasassa yāvakālikassa abbohārikattena savatthukapaṭiggahitapurepaṭiggahitānampi abbohārikatoti niṭṭhamettha gantabbanti. Teneva ‘‘ettāvatā savatthukapaṭiggahitaṃ nāma na hotī’’ti vuttaṃ. Visuṃ paṭiggahitena pana khīrādiāmisena navanītādiṃ missetvā bhikkhunā vā aññehi vā pakkatelādibhesajjaṃ savatthukapaṭiggahitasaṅkhyameva gacchati, tattha paviṭṭhayāvakālikassa abbohārikattābhāvā. Yaṃ pana purepariggahitabhesajjehi appaṭiggahitaṃ khīrādiṃ pakkhipitvā pakkatelādikaṃ anupasampanneheva pakkampi savatthukapaṭiggahitampi sannidhipi na hoti, tattha pakkhittakhīrādikassapi tasmiṃ khaṇe sambhinnarasatāya purepaṭiggahitattāpattito. Sace pana appaṭiggahiteheva, aññehi vā pakkatelādīsupi sace āmisaraso paññāyati, taṃ yāvakālikameva hotīti veditabbaṃ. Uggahetvāti sayameva gahetvā.

Hierbei ist zu folgendem Schluss zu gelangen: Da das tagesbegrenzte Mittel, obwohl vorhanden, im Moment des Kochens durch die Vermischung des Geschmacks rechtlich vernachlässigbar ist, ist auch das Empfangen mit dem materiellen Objekt und das am Vortag Empfangene rechtlich vernachlässigbar. Deshalb wurde gesagt: "Dadurch wird es nicht als mit dem materiellen Objekt empfangen bezeichnet". Wenn man jedoch frische Butter etc. mit separat empfangener Beigabe wie Milch vermischt und ein Mönch oder andere daraus gekochtes medizinisches Öl herstellen, fällt dies unter die Einstufung als "mit dem materiellen Objekt empfangen", weil das darin eingegangene tagesbegrenzte Mittel nicht vernachlässigbar ist. Wenn man aber nicht empfangene Milch in am Vortag empfangene Heilmittel hineingibt und das gekochte Öl selbst von Nicht-Ordinierten gekocht wird, ist es weder mit dem materiellen Objekt empfangen, noch stellt es eine Aufbewahrung dar, da auch für die hineingebene Milch in diesem Moment aufgrund der Vermischung des Geschmacks die Einstufung als am Vortag empfangen eintritt. Wenn jedoch bei nicht empfangenen [Heilmitteln] oder bei von anderen gekochtem Öl der Geschmack der Beigabe wahrgenommen wird, so ist zu wissen, dass dies tagesbegrenzt ist. "Uggahetvā" bedeutet: eigenhändig genommen.

Parissāvetvā gahitanti taṇḍulādivigamatthaṃ parissāvetvā, takkādivigamatthaṃ puna pacitvā gahitanti attho. Paṭiggahetvā ṭhapitabhesajjehīti atirekasattāhapaṭiggahitehi, etena tehi yuttampi sappiādi atirekasattāhapaṭiggahitaṃ na hotīti dasseti. Vaddalisamayeti vassakālasamaye, anātapakāleti attho.

"Nach dem Filtern genommen" (parissāvetvā gahitaṃ) bedeutet: gefiltert zur Beseitigung von Reiskörnern etc., und erneut gekocht und genommen zur Beseitigung von Buttermilch etc. Dies ist der Sinn. "Mit empfangenen und beiseitegestellten Heilmitteln" (paṭiggahetvā ṭhapitabhesajjehi) bedeutet: mit solchen, die länger als sieben Tage empfangen wurden. Damit zeigt er, dass Butterfett etc., selbst wenn es mit diesen vermischt ist, nicht als länger als sieben Tage empfangen gilt. "In der Vaddali-Zeit" (vaddalisamaye) bedeutet: in der Regenzeit, d.h. in der Zeit ohne Sonnenschein. Dies ist der Sinn.

Nibbaṭṭitattāti yāvakālikavatthuto vivecitattā, etena tele sabhāvato yāvakālikattābhāvaṃ, bhikkhuno savatthukapaṭiggahaṇena yāvakālikattupagamanañca dasseti. Ubhayampīti attanā, aññehi ca kataṃ.

"Weil es gewonnen wurde" (nibbaṭṭitattā) bedeutet: weil es vom tagesbegrenzten Objekt getrennt wurde. Damit zeigt er, dass Öl von Natur aus nicht tagesbegrenzt ist, und dass es für den Mönch durch das Empfangen zusammen mit dem materiellen Objekt den Status des Tagesbegrenzten annimmt. "Beides" (ubhayampi) bedeutet: das von einem selbst und das von anderen hergestellte.

623. Acchavasanti dukkaṭavatthūnaññeva upalakkhaṇanti āha ‘‘ṭhapetvā manussavasa’’nti. Saṃsaṭṭhanti parissāvitaṃ. Tiṇṇaṃ dukkaṭānanti ajjhohāre ajjhohāre tīṇi dukkaṭāni sandhāya vuttaṃ. Kiñcāpi paribhogatthāya vikāle paṭiggahaṇapacanaparissāvanādīsu pubbapayogesu pāḷiyaṃ, aṭṭhakathāyañca āpatti na vuttā, tathāpi ettha āpattiyā eva bhavitabbaṃ paṭikkhittassa karaṇato āhāratthāya vikāle yāmakālikādīnaṃ paṭiggahaṇe viya. Yasmā khīrādiṃ pakkhipitvā pakkabhesajjatele kasaṭaṃ āmisagatikaṃ, tena saha telaṃ paṭiggahetuṃ, pacituṃ vā bhikkhuno na vaṭṭati. Tasmā vuttaṃ ‘‘pakkatelakasaṭe viya kukkuccāyatī’’ti. Sace vasāya saha pakkattā na vaṭṭati, idaṃ kasmā na vaṭṭatīti pucchantā ‘‘bhante [Pg.353] …pe… vaṭṭatī’’ti āhaṃsu. Thero atikukkuccatāya ca ‘‘etampi, āvuso, na vaṭṭatī’’ti āha. Roganiggahatthāya eva vasāya anuññātattaṃ sallakkhetvā pacchā ‘‘sādhū’’ti sampaṭicchi.

623. Der Begriff "Bärenfett" (acchavasaṃ) ist nur ein repräsentatives Beispiel für die Quellen eines Dukkaṭa-Vergehens; daher sagte er: "außer Menschenfett". "Vermengt" (saṃsaṭṭhaṃ) bedeutet: gefiltert. Der Ausdruck "dreier Dukkaṭas" (tiṇṇaṃ dukkaṭānaṃ) bezieht sich auf drei Dukkaṭa-Vergehen bei jedem einzelnen Schluck. Obgleich in Bezug auf die vorbereitenden Handlungen wie das Empfangen, Kochen, Filtern etc. zur unzeitigen Stunde zwecks des Gebrauchs weder im Pali noch im Kommentar ein Vergehen genannt wird, muss dennoch hierbei ein Vergehen vorliegen, da eine verbotene Handlung begangen wird – so wie beim Empfangen von Yāmakālika-Mitteln etc. zur unzeitigen Stunde zwecks Nahrung. Da der Rückstand in dem durch Hinzufügen von Milch etc. gekochten medizinischen Öl wie eine Beigabe wirkt, ist es einem Mönch nicht erlaubt, das Öl zusammen mit diesem Rückstand zu empfangen oder zu kochen. Deshalb wurde gesagt: "Er hat Gewissensbisse wie bei dem Rückstand von gekochtem Öl". Fragend: "Wenn es nicht erlaubt ist, weil es zusammen mit Fett gekocht wurde, warum ist dann dies zulässig?", sagten [die Schüler]: "Ehrwürdiger Herr, ...pe... ist dies zulässig?". Der Thera sagte wegen seiner übergroßen Gewissensbänglichkeit: "Auch dies, ihr Brüder, ist nicht erlaubt". Als er später jedoch bedachte, dass Tierfett nur zur Linderung von Krankheiten erlaubt worden war, stimmte er zu und sagte: "Gut so".

‘‘Madhukarīhi nāma madhumakkhikāhī’’ti idaṃ khuddakabhamarānaṃ dvinnaṃ eva visesananti keci vadanti, aññe pana ‘‘daṇḍakesu madhukārikā madhukarīmakkhikā nāma, tāhi saha tisso madhumakkhikājātiyo’’ti vadanti. Bhamaramakkhikāti mahāpaṭalakārikā. Silesasadisanti sukkhatāya vā pakkatāya vā ghanībhūtaṃ. Itaranti tanukamadhu.

Einige Lehrer sagen, dass die Worte "von Honigmachern, d.h. von Honigbienen" eine nähere Bestimmung nur für zwei Arten, nämlich die kleinen Bienen, darstellen. Andere wiederum sagen: "Diejenigen, die Honigwaben an Zweigen bauen, heißen Madhukarī-Bienen; zusammen mit diesen gibt es drei Arten von Honigbienen." "Bhamara-Bienen" sind jene, die große Waben bauen. "Wie Leim" bedeutet: verfestigt, entweder durch Trockenheit oder durch Kochen. "Das andere" bedeutet: dünnflüssiger Honig.

Ucchurasaṃ upādāyāti nikkasaṭarasassapi sattāhakālikataṃ dasseti ‘‘ucchumhā nibbatta’’nti pāḷiyaṃ sāmaññato vuttattā. Yaṃ pana suttantaṭṭhakathāyaṃ ‘‘ucchu ce, yāvakāliko. Ucchuraso ce, yāmakāliko. Phāṇitaṃ ce, sattāhakālikaṃ. Taco ce, yāvajīvako’’ti vuttaṃ, taṃ ambaphalarasādimissatāya yāmakālikattaṃ sandhāya vuttanti gahetabbaṃ, avinayavacanattā taṃ appamāṇanti. Teneva ‘‘purebhattaṃ paṭiggahitena aparissāvitaucchurasenā’’tiādi vuttaṃ. Nirāmisameva vaṭṭati tattha paviṭṭhayāvakālikassa abbohārikattāti idaṃ guḷe kate tattha vijjamānampi kasaṭaṃ pākena sukkhatāya yāvajīvikattaṃ bhajatīti vuttaṃ. Tassa yāvakālikatte hi sāmaṃpākena purebhattepi anajjhoharaṇīyaṃ siyāti. ‘‘Savatthukapaṭiggahitattā’’ti idaṃ ucchurase cuṇṇavicuṇṇaṃ hutvā ṭhitakasaṭaṃ sandhāya vuttaṃ, tena ca aparissāvitena appaṭiggahitena anupasampannehi kataṃ sattāhaṃ vaṭṭatīti dasseti. Jhāmaucchuphāṇitanti aggimhi ucchuṃ tāpetvā kataṃ. Koṭṭitaucchuphāṇitanti khuddānukhuddakaṃ chinditvā koṭṭetvā nippīḷetvā pakkaṃ.

„Bezüglich des Zuckerrohrsafts“ zeigt, dass selbst reiner Saft ohne Faserrückstände die Eigenschaft einer siebentägigen Frist (sattāhakālika) besitzt, weil es im Pali-Text allgemein als „aus Zuckerrohr gewonnen“ bezeichnet wird. Was jedoch im Suttanta-Kommentar gesagt wurde: „Zuckerrohr ist yāvakālika (nur am Vormittag erlaubt). Zuckerrohrsaft ist yāmakālika (bis zum Ende der Nachtwache erlaubt). Melasse ist sattāhakālika (sieben Tage erlaubt). Die Rinde ist yāvajīvaka (lebenslang erlaubt)“, so ist dies so zu verstehen, dass es sich auf die Eigenschaft als yāmakālika aufgrund der Vermischung mit Mangosaft usw. bezieht; oder es ist unmaßgeblich, weil es kein Wort des Vinaya-Kommentars ist. Eben deshalb wurde gesagt: „mit vor dem Essen entgegengenommenem, ungefiltertem Zuckerrohrsaft“ usw. Der Satz „Es ist nur zulässig, wenn es frei von Rückständen ist, weil das darin enthaltene yāvakālika-Element unbedeutend (abbohārika) ist“ wurde im Hinblick darauf gesagt, dass die im fertigen Zucker vorhandene Faser beim Kochen durch das Austrocknen die Eigenschaft von yāvajīvaka annimmt. Denn wenn er die Eigenschaft von yāvakālika hätte, dürfte er wegen des Selbst-Kochens (sāmaṃpāka) selbst am Vormittag nicht geschluckt werden. „Weil es zusammen mit dem Grundstoff entgegengenommen wurde“ bezieht sich auf die im Zuckerrohrsaft in pulverisierter Form vorhandenen Faserrückstände, und damit zeigt er, dass Melasse, die von Nicht-Ordinierten aus ungefiltertem, noch nicht entgegengenommenem Zuckerrohrsaft hergestellt wurde, sieben Tage lang zulässig ist. „Melasse aus versengtem Zuckerrohr“ ist Melasse, die hergestellt wird, nachdem das Zuckerrohr im Feuer erhitzt wurde. „Melasse aus zerstoßenem Zuckerrohr“ ist Melasse, die gekocht wird, nachdem das Zuckerrohr in sehr kleine Stücke geschnitten, zerstoßen und ausgepresst wurde.

Taṃ tattha vijjamānampi kasaṭaṃ pakkakāle yāvakālikattaṃ vijahatīti āha ‘‘taṃ yutta’’nti. Sītodakena katanti madhukapupphāni sītodakena madditvā parissāvetvā pacitvā kataṃ, amadditvā katanti keci, tattha kāraṇaṃ na dissati. Khīrajallikanti khīrapheṇaṃ. Madhukapupphaṃ panātiādi yāvakālikarūpena ṭhitassapi avaṭṭanakamerayabījavatthuṃ dassetuṃ āraddhaṃ.

Er sagte „Das ist angemessen“, weil die darin vorhandene Faser beim Kochen ihre Eigenschaft als yāvakālika ablegt. „Mit kaltem Wasser zubereitet“ bezeichnet Melasse, die hergestellt wird, indem man Madhuka-Blüten mit kaltem Wasser zerreibt, filtert und kocht. Einige sagen: „ohne sie zu zerreiben zubereitet“, aber dafür ist kein Grund ersichtlich. „Khīrajallika“ bezeichnet Milchschaum. Die Passage beginnend mit „Die Madhuka-Blüte aber...“ wurde unternommen, um zu zeigen, dass selbst die Madhuka-Blüte, obwohl sie in der Form eines yāvakālika existiert, unzulässig ist, da sie als Rohstoff für Gärungsmittel (merayabīja) dient.

Sabbānipīti [Pg.354] sappiādīni pañcapi. Āhārakiccaṃ karontāni etāni kasmā evaṃ paribhuñjitabbānīti codanāparihārāya bhesajjodissaṃ dassentena tappasaṅgena sabbānipi odissakāni ekato dassetuṃ ‘‘sattavidhaṃ hī’’tiādi vuttaṃ. Apakatibhesajjattā vikaṭāni virūpāni visaharaṇato mahāvisayattā mahantāni cāti mahāvikaṭāni. Upasampadādīnīti ādi-saddena gaṇaṅgaṇūpāhanādiṃ saṅgaṇhāti.

„Sogar alle“ bezieht sich auf alle fünf, Ghee usw. Um den Einwand abzuweisen: „Warum dürfen diese Ghee usw. konsumiert werden, obwohl sie die Funktion von Nahrung erfüllen?“, wollte der Kommentator die Zweckbestimmung als Arznei aufzeigen, und in diesem Zusammenhang wurde die Passage beginnend mit „Es gibt nämlich siebenfache...“ dargelegt, um alle sieben Arten von Zweckbestimmungen zusammenhängend darzustellen. Sie heißen „große Abweichungen“ (mahāvikaṭa), weil sie im Vergleich zu gewöhnlicher Arznei ungewöhnlich (vikaṭa) sind, und weil sie aufgrund ihrer Wirksamkeit bei der Beseitigung von Schlangengift eine breite Wirkung haben und somit bedeutend (mahanta) sind. In dem Wort „Upasampadā usw.“ schließt das Wort „usw.“ mehrschichtige Sandalen usw. mit ein.

Adhiṭṭhetīti bāhiraparibhogatthametanti cittaṃ uppādeti, evaṃ paribhoge anapekkhatāya paṭiggahaṇaṃ vijahatīti adhippāyo. Evaṃ aññesupi kālikesu anajjhoharitukāmatāya suddhacittena bāhiraparibhogatthāya niyamepi paṭiggahaṇaṃ vijahatīti idampi visuṃ ekaṃ paṭiggahaṇavijahanakāraṇanti daṭṭhabbaṃ.

„Er bestimmt“ bedeutet, dass er den Gedanken fasst: „Dies dient dem äußeren Gebrauch.“ Die Absicht ist, dass er auf diese Weise durch das Fehlen des Begehrens nach Konsum die formelle Entgegennahme aufhebt. Ebenso verhält es sich bei den anderen kālika-Stoffen: Weil er sie nicht zu schlucken wünscht, hebt er durch das Bestimmen für den äußeren Gebrauch mit reinem Geist ebenfalls die formelle Entgegennahme auf. Daher ist anzusehen, dass auch dies ein separater, eigenständiger Grund für das Aufheben der formellen Entgegennahme ist.

625. Sace dvinnaṃ…pe… na vaṭṭatīti ettha pāṭho gaḷito, evaṃ panettha pāṭho veditabbo ‘‘sace dvinnaṃ santakaṃ ekena paṭiggahitaṃ avibhattaṃ hoti, sattāhātikkame dvinnampi anāpatti, paribhuñjituṃ pana na vaṭṭatī’’ti. Aññathā hi saddappayogopi na saṅgahaṃ gacchati. ‘‘Gaṇṭhipadepi ca ayameva pāṭho dassito’’ti (sārattha. ṭī. 2.625) sāratthadīpaniyaṃ vuttaṃ. Dvinnampi anāpattīti avibhattattā vuttaṃ. ‘‘Paribhuñjituṃ pana na vaṭṭatī’’ti idaṃ ‘‘sattāhaparamaṃ sannidhikārakaṃ paribhuñjitabba’’nti vacanato vuttaṃ. ‘‘Yena paṭiggahitaṃ, tena vissajjitattā’’ti iminā upasampannassa dānampi sandhāya ‘‘vissajjetī’’ti idaṃ vuttanti dasseti. Upasampannassa nirapekkhadinnavatthumhi paṭiggahaṇassa avigatattepi sakasantakatā vigatāva hoti, tena nissaggiyaṃ na hoti. Attanāva paṭiggahitattaṃ, sakasantakattañcāti imehi dvīhi kāraṇehi nissaggiyaṃ hoti, na ekena. Anupasampannassa nirapekkhadāne pana tadubhayampi vijahati, paribhogopettha vaṭṭati, na sāpekkhadāne dānalakkhaṇābhāvato. ‘‘Vissajjetī’’ti etasmiñca pāḷipade kassaci adatvā anapekkhatāya chaḍḍanampi saṅgahitanti veditabbaṃ. ‘‘Anapekkho datvā’’ti idañca paṭiggahaṇavijahanavidhidassanatthameva vuttaṃ. Paṭiggahaṇe hi vijahite puna paṭiggahetvā paribhogo sayameva vaṭṭissati, tabbijahanañca vatthuno sakasantakatāpariccāgena hotīti, etena ca vatthumhi ajjhoharaṇāpekkhāya sati paṭiggahaṇavissajjanaṃ nāma visuṃ na labbhatīti sijjhati. Itarathā hi ‘‘paṭiggahaṇe anapekkhova [Pg.355] paṭiggahaṇaṃ vissajjetvā puna paṭiggahetvā bhuñjatī’’ti vattabbaṃ siyā. ‘‘Appaṭiggahitattā’’ti iminā ekassa santakaṃ aññena paṭiggahitampi nissaggiyaṃ hotīti dasseti.

625. Bezüglich der Stelle „Wenn etwas, das zwei Personen gehört... pe ... es ist nicht statthaft, es zu gebrauchen“ ist hier der Textlaut unvollständig geblieben. In diesem Fall ist der Textlaut wie folgt zu verstehen: „Wenn etwas, das zwei Personen gehört, von einer Person entgegengenommen wurde und ungeteilt ist, liegt bei Überschreiten von sieben Tagen für beide kein Vergehen vor, aber es ist nicht statthaft, es zu gebrauchen.“ Denn andernfalls passt auch die Verwendung des Wortes „pana“ grammatikalisch nicht zusammen. „Auch im Gaṇṭhipada wird eben dieser Textlaut gezeigt“, so heißt es in der Sāratthadīpanī. Die Aussage „für beide kein Vergehen“ wurde wegen des ungeteilten Zustands gesagt. Der Satz „aber es ist nicht statthaft, es zu gebrauchen“ wurde aufgrund des Wortlauts „was für maximal sieben Tage gelagert wird, darf gebraucht werden“ gesagt. Mit der Passage „weil es von demjenigen, der es entgegengenommen hat, weggegeben wurde“ zeigt er auf, dass das Wort „weggibt“ im Hinblick auf das Schenken an einen Ordinierten gesagt wird. Selbst wenn bei einem Gegenstand, der einem Ordinierten ohne Vorbehalt gegeben wurde, das Entgegengenommensein nicht erloschen ist, so ist doch der eigene Besitz daran erloschen; daher entsteht kein Nissaggiya. Ein Nissaggiya entsteht aufgrund dieser beiden Gründe: dass es von einem selbst entgegengenommen wurde und dass es das eigene Eigentum ist; nicht durch nur einen von beiden. Bei einer Schenkung ohne Vorbehalt an einen Nicht-Ordinierten jedoch erlöschen beide Aspekte, und hierbei ist auch der Gebrauch statthaft; nicht jedoch bei einer Schenkung mit Vorbehalt, da das Merkmal einer Schenkung fehlt. Und im Pali-Wort „vissajjeti“ (weggeben) ist auch das Wegwerfen ohne Vorbehalt enthalten, ohne es jemandem zu geben – so ist es zu verstehen. Und das Wort „ohne Vorbehalt gebend“ wird nur gesagt, um die Methode des Aufgebens des Empfangs darzustellen. Denn wenn der Empfang aufgegeben wurde, wird der Gebrauch nach erneutem Empfang von selbst statthaft sein. Und dieses Aufgeben geschieht durch das Aufgeben des Eigentumsrechts an der Sache. Dadurch ist erwiesen, dass ein separates Aufgeben des Empfangs nicht möglich ist, wenn bezüglich der Sache eine Absicht zum Verzehr vorliegt. Andernfalls müsste man ja sagen: „Ohne Vorbehalt bezüglich des Empfangs, den Empfang aufgebend, nimmt er es erneut entgegen und isst.“ Mit der Passage „weil es nicht entgegengenommen wurde“ zeigt er auf, dass das Eigentum eines Einzelnen, auch wenn es von einem anderen entgegengenommen wurde, kein Nissaggiya begründet.

Evanti ‘‘puna gahessāmī’’ti apekkhaṃ akatvā suddhacittena pariccattataṃ parāmasati. Paribhuñjantassa anāpattidassanatthanti nissaggiyamūlikāhi pācittiyādiāpattīhi anāpattidassanatthanti adhippāyo. Paribhoge anāpattidassanatthanti ettha pana nissaṭṭhapaṭiladdhassa kāyikaparibhogādīsu yā dukkaṭāpatti vuttā, tāya anāpattidassanatthanti adhippāyo. Sappiādīnaṃ paṭiggahitabhāvo, attano santakatā, sattāhātikkamoti imānettha tīṇi aṅgāni.

Mit dem Wort „so“ bezieht er sich auf das Aufgeben mit reinem Geist, ohne die Erwartung zu hegen: „Ich werde es wieder annehmen.“ Die Passage „um die Straffreiheit für denjenigen zu zeigen, der es gebraucht“ bedeutet: um die Straffreiheit bezüglich der Vergehen wie Pācittiya, die auf Nissaggiya basieren, aufzuzeigen; dies ist die Absicht des Älteren Mahāsumma. Im Ausdruck „um die Straffreiheit beim Gebrauch zu zeigen“ wiederum ist die Absicht des Älteren Mahāpaduma: um die Straffreiheit bezüglich jenes Dukkaṭa-Vergehens aufzuzeigen, das für den körperlichen Gebrauch usw. eines weggegebenen und wiedererhaltenen Gegenstands gelehrt wurde. Dass geklärte Butter usw. von einem selbst entgegengenommen wurde, dass es das eigene Eigentum ist, und das Überschreiten der Sieben-Tage-Frist: dies sind hierbei die drei Faktoren.

Bhesajjasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Trainingsregel über Arzneien ist abgeschlossen.

4. Vassikasāṭikasikkhāpadavaṇṇanā

4. Die Erklärung der Trainingsregel über das Regenkleid.

628. Catutthe jeṭṭhamūlapuṇṇamāsiyā…pe… karaṇakkhettañcāti paṭhamaddhamāsampi karaṇakkhettaṃ vuttaṃ. Taṃ ‘‘katvā nivāsetabba’’nti imassa purimaddhamāse vā pacchimaddhamāse vā katvā pacchimamāseva nivāsetabbanti evamatthaṃ gahetvā vuttaṃ nivāsaneyeva āpattiyā vuttattāti. Yaṃ pana mātikāṭṭhakathāyaṃ ‘‘gimhānaṃ pacchimo māso pariyesanakkhettaṃ, pacchimo addhamāso karaṇanivāsanakkhettampī’’ti (kaṅkhā. aṭṭha. vassikasāṭikasikkhāpadavaṇṇanā) vuttaṃ, taṃ tasmiṃyeva addhamāse katvā nivāsetabbanti evamatthaṃ gahetvā vuttaṃ. Idha vuttanayeneva atthe gahite virodho natthi.

628. Im vierten [Sikkhāpada] wird mit den Worten „Am Vollmondtag des Monats Jeṭṭhamūla ... und der Zeitraum des Herstellens“ auch die erste Hälfte des Monats [Jeṭṭha] als Herstellungszeitraum bezeichnet. Dies wurde im Hinblick auf die Bedeutung des Ausdrucks „hergestellt habend soll es getragen werden“ gesagt: Wenn man es entweder in der ersten oder in der zweiten Hälfte herstellt, soll es nur in der zweiten Hälfte getragen werden, weil das Vergehen (āpatti) genau in Bezug auf das Tragen (nivāsana) gelehrt wurde. Was jedoch im Kommentar zur Mātikā [Kaṅkhāvitaraṇī] gesagt wurde: „Der letzte Monat des Sommers ist der Zeitraum für die Suche, die letzte Monatshälfte ist auch der Zeitraum für die Herstellung und das Tragen“, dies wurde in der Bedeutung gesagt, dass es in eben dieser [letzten] Monatshälfte hergestellt und getragen werden soll. Wenn man jedoch den Sinn so auffasst, wie es hier erklärt wurde, gibt es keinen Widerspruch.

‘‘Vattabhede dukkaṭa’’nti idaṃ vassikasāṭikaadinnapubbe sandhāya vuttaṃ. Tenāha ‘‘ye manussā’’tiādi. Pakatiyā vassikasāṭikadāyakā nāma saṅghaṃ vā attānaṃ vā appavāretvāva anusaṃvaccharaṃ dāyakā.

„Bei Bruch der Pflicht gibt es ein Dukkaṭa“: Dies wurde in Bezug auf jene Spender gesagt, die zuvor noch nie ein Regengewand (vassikasāṭikā) gespendet hatten. Deshalb heißt es: „Welche Menschen...“ usw. Gewöhnlich sind diejenigen, die als Spender von Regengewändern bekannt sind, Spender, die Jahr für Jahr geben, ohne den Saṅgha oder sich selbst [zuvor] einzuladen.

630. ‘‘Cha māse parihāraṃ labhatī’’ti etena antovassepi yāva vassānassa pacchimadivasā akatā parihāraṃ labhatīti dīpitaṃ hoti. Ekamāsanti hemantassa pacchimuposathena saha gaṇetvā vuttaṃ. Tasmiṃ uposathadivase [Pg.356] eva hi taṃ mūlacīvaraṃ kātabbaṃ, itarathā hi nissaggiyato. Ekāhadvīhādivasena…pe… laddhā ceva niṭṭhitā cāti ettha ekāhānāgatāya vassūpanāyikāya laddhā ceva niṭṭhitā ca dvīhānāgatāya…pe… dasāhānāgatāya vassūpanāyikāya laddhā ceva niṭṭhitā ca, antovasse vā laddhā ceva niṭṭhitā cāti evamattho daṭṭhabbo. Tattha āsaḷhīmāsassa juṇhapakkhapuṇṇamiyaṃ laddhā, tadaheva rajanakappapariyosānehi niṭṭhitā ca vassikasāṭikā ‘‘ekāhānāgatāya vassūpanāyikāya laddhā ceva niṭṭhitā cā’’ti vuccati. Eteneva nayena juṇhapakkhassa chaṭṭhiyaṃ laddhā, niṭṭhitā ca ‘‘dasāhānāgatāya vassūpanāyikāya laddhā ceva niṭṭhitā cā’’ti vuccati. Yāva paṭhamakattikatemāsipuṇṇamā, tāva laddhā, niṭṭhitā ca ‘‘antovasse laddhā ceva niṭṭhitā cā’’ti vuccati. Paṭhamakattikatemāsipuṇṇamito paraṃ laddhā ceva niṭṭhitā ca yāva cīvarakālo nātikkamati, tāva anadhiṭṭhahitvāpi ṭhapetuṃ vaṭṭatīti adhippāyo.

630. Mit dem Satz „Es erhält für sechs Monate Schutz“ wird aufgezeigt, dass ein noch nicht hergestelltes Gewand selbst während der Regenzeit bis zum letzten Tag der Regenzeit Schutz erhält. „Einen Monat“ ist so gemeint, dass es zusammen mit dem letzten Uposatha-Tag des Winters gezählt wird. An eben diesem Uposatha-Tag muss nämlich dieses Hauptgewand (mūlacīvara) hergestellt werden, da es andernfalls zu einem Nissaggiya-Vergehen führt. Hierbei ist der Sinn von „einen Tag, zwei Tage usw. vor [der Regenzeit] ... erhalten und fertiggestellt“ wie folgt zu verstehen: erhalten und fertiggestellt einen Tag vor Beginn der Regenzeit (vassūpanāyikā), zwei Tage vor..., zehn Tage vor Beginn der Regenzeit, oder während der Regenzeit erhalten und fertiggestellt. Darunter wird ein Regengewand, das am Vollmondtag der lichten Hälfte des Monats Āsaḷha erhalten und am selben Tag durch Tätigkeiten wie das Färben fertiggestellt wurde, als „einen Tag vor Beginn der Regenzeit erhalten und fertiggestellt“ bezeichnet. Nach dieser Methode wird ein Gewand, das am sechsten Tag der lichten Hälfte erhalten und fertiggestellt wurde, als „zehn Tage vor Beginn der Regenzeit erhalten und fertiggestellt“ bezeichnet. Bis zum ersten Vollmondtag des dreimonatigen Kattika-Monats wird ein erhaltenes und fertiggestelltes Gewand als „während der Regenzeit erhalten und fertiggestellt“ bezeichnet. Nach diesem ersten Vollmond des Kattika-Monats ist es die Absicht, dass ein erhaltenes und fertiggestelltes Gewand, solange die Gewand-Zeit (cīvarakāla) nicht abgelaufen ist, auch ohne Bestimmung (anadhiṭṭhahitvā) aufbewahrt werden darf.

Ettha ca ‘‘tasmiṃyeva antodasāhe adhiṭṭhātabbā’’ti avisesena vuttepi vassānato pubbe ekāhadvīhādivasena anāgatāya vassūpanāyikāya laddhā tehi divasehi dasāhaṃ anatikkamantena vassūpanāyikadivasato paṭṭhāya adhiṭṭhānakkhettaṃ sampattā eva adhiṭṭhātabbā, tato pana pubbe dasāhātikkamena niṭṭhitāpi na adhiṭṭhātabbā adhiṭṭhānassa akhettattā. Tādisā pana vassūpanāyikadivase eva adhiṭṭhātabbā, anadhiṭṭhahato aruṇuggamanena nissaggiyaṃ hoti. Yadi evaṃ ‘‘dasāhānāgatāyā’’ti iminā kiṃ payojananti ce? Vassānato pubbe eva dasāhe atikkante niṭṭhitā vassūpanāyikadivase eva adhiṭṭhātabbāti dassanatthaṃ vuttaṃ. Tenevāha ‘‘dasāhātikkame niṭṭhitā tadaheva adhiṭṭhātabbā’’ti.

Und obwohl hier allgemein gesagt wird: „Es muss innerhalb genau dieser zehn Tage bestimmt werden“, muss ein Gewand, das vor der Regenzeit – sei es einen Tag, zwei Tage usw. vor dem Eintritt – erhalten wurde, so bestimmt werden, dass diese zehn Tage nicht überschritten werden; man darf es erst bestimmen, wenn es ab dem Tag des Vassa-Eintritts den Bestimmungszeitraum (adhiṭṭhānakkhetta) erreicht hat. Was jedoch davor nach Ablauf von zehn Tagen fertiggestellt wurde, darf nicht bestimmt werden, da es noch nicht der zulässige Zeitraum für die Bestimmung ist. Ein solches Gewand muss jedoch genau am Tag des Vassa-Eintritts bestimmt werden; bestimmt man es nicht, führt es mit dem Sonnenaufgang zu einem Nissaggiya-Vergehen. Wenn dem so ist, welchen Nutzen hat dann der Ausdruck „zehn Tage vor [dem Eintritt]“? Er wurde gesagt, um zu zeigen, dass ein Gewand, das bereits vor der Regenzeit nach Ablauf von zehn Tagen fertiggestellt wurde, genau am Tag des Vassa-Eintritts bestimmt werden muss. Deshalb heißt es: „Das nach Ablauf von zehn Tagen fertiggestellte Gewand muss an eben diesem Tag bestimmt werden.“

Dasāhe appahonte cīvarakālaṃ nātikkametabbāti temāsabbhantare dasāhe appahonte navāhānāgatāya kattikatemāsipuṇṇamāya sattamito paṭṭhāya laddhā, niṭṭhitā ca cīvarakālaṃ nātikkametabbāti attho. Tathā hi ‘‘māso seso gimhānanti bhikkhunā vassikasāṭikacīvaraṃ pariyesitabba’’nti pariyesanakkhettaṃ vatvā ‘‘vassikasāṭikaṃ vassānaṃ cātumāsaṃ adhiṭṭhātu’’nti (mahāva. 358) vuttattā katāyapi akatāyapi [Pg.357] māsamattaṃ anadhiṭṭhātabbatā siddhā. Yasmā ca akatā vassikasāṭikasaṅkhyaṃ na gacchati, akaraṇañca kenaci vekallena, na anādarena, tasmā cātumāsaṃ akatattā eva parihāraṃ labhati, katā pana adhiṭṭhānakkhette, akatā ca cīvarakāle dasāhaparamasikkhāpadeneva parihāraṃ labhatīti ayamattho labbhati. Kasmāti attano matiyā kāraṇapucchā. Tasmāti vassāneyeva vassikasāṭikāya adhiṭṭhātabbatāvacanato. ‘‘Ticīvaraṃ adhiṭṭhātu’’nti suttaṃ panettha sesacīvarānaṃ evaṃ kālaniyamābhāvaṃ sādhetuṃ uddhaṭaṃ. Na hi tenettha aññaṃ payojanaṃ atthi.

„Wenn die zehn Tage nicht ausreichen, darf die Gewand-Zeit nicht überschritten werden“ bedeutet: Wenn innerhalb der drei Monate [der Regenzeit] die zehn Tage nicht ausreichen, darf ein Gewand, das ab dem siebten Tag vor dem dreimonatigen Kattika-Vollmond (d.h. neun Tage vor dem Vollmond) erhalten und fertiggestellt wurde, die Gewand-Zeit nicht überschreiten. Denn da nach der Festlegung des Suchraums („Wenn noch ein Monat des Sommers verbleibt, soll ein Mönch nach einem Regengewand suchen“) gelehrt wurde: „Das Regengewand soll für die vier Monate der Regenzeit bestimmt werden“, steht fest, dass sowohl für ein fertiges als auch für ein unfertiges Gewand eine Nicht-Bestimmung für etwa einen Monat zulässig ist. Und da ein unfertiges Gewand nicht als eigentliches Regengewand gilt, und dieses Nicht-Herstellen auf ein bestimmtes Hindernis zurückzuführen ist und nicht auf mangelnden Respekt, erhält es gerade deshalb, weil es während der vier Monate unfertig blieb, Schutz. Ein im Bestimmungszeitraum fertiggestelltes Gewand und ein unfertiges Gewand in der Gewand-Zeit erhalten jedoch Schutz allein durch die Übungsregel von maximal zehn Tagen (Dasāhaparamasikkhāpada). Dieser Sinn ergibt sich hieraus. „Warum?“ ist eine Frage nach dem Grund für die eigene Auffassung. „Deshalb“ bezieht sich darauf, dass gelehrt wurde, das Regengewand dürfe nur während der Regenzeit bestimmt werden. Die Sutta-Stelle „Er soll die drei Gewänder bestimmen“ wird hier angeführt, um zu belegen, dass für die übrigen Gewänder keine solche zeitliche Begrenzung existiert. Denn hierfür gibt es in diesem Zusammenhang keinen anderen Nutzen.

Kadā adhiṭṭhātabbātiādikurundivacanenāpi ‘‘yadā vā tadā vā adhiṭṭhātuṃ vaṭṭatī’’ti idaṃ paṭikkhipitvā dasāhabbhantare eva katāya adhiṭṭhātabbataṃ dasseti.

Auch durch die Aussage im Kurundī-Kommentar, beginnend mit „Wann soll es bestimmt werden?“, wird die Ansicht „Es ist zulässig, es zu jeder beliebigen Zeit zu bestimmen“ zurückgewiesen und gezeigt, dass ein fertiggestelltes Gewand nur innerhalb von zehn Tagen bestimmt werden muss.

Pāḷiyaṃ acchinnacīvarassātiādīsu acchinnasesacīvarassa naṭṭhasesacīvarassa. Etesañhi asamaye pariyesananivāsanāpattiyā eva anāpatti vuttā. Teneva mātikāṭṭhakathāyaṃ ‘‘acchinnacīvarassa vā naṭṭhacīvarassa vā anivatthaṃ corā harantīti evaṃ āpadāsu vā nivāsayato ummattakādīnañca anāpattī’’ti (kaṅkhā. aṭṭha. vassikasāṭikasikkhāpadavaṇṇanā) vuttaṃ, idha pana samantapāsādikāyaṃ ayaṃ nissaggiyā anāpatti pāḷito sayameva sijjhatīti imaṃ adassetvā asijjhamānaṃ naggassa nhāyato dukkaṭāpattiyā eva anāpattiṃ dassetuṃ ‘‘acchinnacīvarassā’’tiādi vuttanti gahetabbaṃ. Na hi esā anāpatti avutte sijjhatīti. Vassikasāṭikāya attuddesikatā, asamaye pariyesanatā, tāya ca paṭilābhoti imāni tāva pariyesanāpattiyā tīṇi aṅgāni. Nivāsanāpattiyā pana sacīvaratā, āpadābhāvo, vassikasāṭikāya sakabhāvo, asamaye nivāsananti cattāri aṅgāni.

In den Sätzen des Pāḷi-Kanons wie „für einen, dessen Gewand geraubt wurde“ usw., bezieht sich dies auf einen, dessen andere Gewänder (außer dem Regengewand) geraubt wurden, oder dessen andere Gewänder verloren gingen. Denn für diese wird Straffreiheit (anāpatti) bezüglich des Vergehens durch Suchen und Tragen außerhalb der zulässigen Zeit erklärt. Deshalb heißt es im Mātikā-Kommentar [Kaṅkhāvitaraṇī]: „Für einen, dessen Gewand geraubt wurde oder verloren ging, oder wenn Räuber das nicht getragene Gewand wegholen, gibt es in solchen Notfällen beim Tragen keine Verfehlung; ebenso wenig für Geisteskranke usw.“ Hier in der Samantapāsādikā jedoch versteht es sich von selbst aus dem Pāli, dass diese Straffreiheit bezüglich des Nissaggiya besteht. Um dies nicht eigens aufzuzeigen, sondern um die ansonsten nicht offensichtliche Straffreiheit bezüglich des Dukkaṭa-Vergehens beim nackten Baden aufzuzeigen, wurde der Ausdruck „für einen, dessen Gewand geraubt wurde“ usw. verwendet. So ist dies zu verstehen. Denn diese Straffreiheit wäre ohne Erwähnung nicht offensichtlich. Was die Verfehlung beim Suchen betrifft, so gibt es zunächst drei Faktoren: die Bestimmung des Regengewands für sich selbst, das Suchen außerhalb der zulässigen Zeit und das Erhalten durch dieses Suchen. Für das Vergehen beim Tragen hingegen gibt es vier Faktoren: das Vorhandensein anderer Gewänder, das Fehlen einer Notlage, dass das Regengewand das eigene Eigentum ist, und das Tragen außerhalb der zulässigen Zeit.

Vassikasāṭikasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Übungsregel über das Regengewand ist abgeschlossen.

5. Cīvaraacchindanasikkhāpadavaṇṇanā

5. Erklärung der Übungsregel über das Entreißen eines Gewands.

631. Pañcame [Pg.358] yampi…pe… acchindīti ettha yaṃ te ahaṃ cīvaraṃ adāsiṃ, taṃ ‘‘mayā saddhiṃ pakkamissatī’’ti saññāya adāsiṃ, na aññathāti kupito acchindīti evaṃ ajjhāharitvā yojetabbaṃ.

631. Zur fünften Regel: In der Passage „yampi... pe... acchindi“ ist dies so zu ergänzen und zu verbinden: „Die Robe, die ich dir gab, gab ich in der Annahme: 'Er wird mit mir fortgehen', und nicht anders“ – so sprach der erzürnte Upananda und raubte sie weg.

633. Ekaṃ dukkaṭanti yadi āṇatto avassaṃ acchindati, āṇattikkhaṇe pācittiyameva. Yadi na acchindati, tadā eva dukkaṭanti daṭṭhabbaṃ. Ekavācāya sambahulā āpattiyoti yadi āṇatto anantarāyena acchindati, āṇattikkhaṇeyeva vatthugaṇanāya pācittiyaāpattiyo payogakaraṇakkhaṇeyeva āpattiyā āpajjitabbato, cīvaraṃ pana acchinneyeva nissaggiyaṃ hoti. Yadi so na acchindati, āṇattikkhaṇe ekameva dukkaṭanti daṭṭhabbaṃ. Evaṃ aññatthāpi īdisesu nayo ñātabbo.

633. „Ein Dukkaṭa“: Wenn der Beauftragte sie unweigerlich wegraubt, liegt im Moment des Befehls nur ein Pācittiya vor. Wenn er sie nicht wegraubt, ist es genau zu jener Zeit als ein Dukkaṭa anzusehen. „Viele Vergehen durch eine einzige Äußerung“: Wenn der Beauftragte sie ohne Hindernis wegraubt, entstehen bereits im Moment des Befehls Pācittiya-Vergehen entsprechend der Anzahl der Gegenstände, da das Vergehen genau im Moment der Ausführung der Handlung begangen wird; die Robe jedoch wird erst nach dem tatsächlichen Wegrauben zum Nissaggiya. Wenn er sie nicht wegraubt, ist es im Moment des Befehls nur ein einziges Dukkaṭa-Vergehen – so ist es zu verstehen. Ebenso ist diese Methode auch andernorts bei derartigen Trainingsregeln zu verstehen.

635. Upajjhaṃ gaṇhissatīti sāmaṇerassa dānaṃ dīpeti, tena ca sāmaṇerakāle datvā upasampannakāle acchindatopi pācittiyaṃ dīpeti. ‘‘Bhikkhussa sāmaṃ cīvaraṃ datvā’’ti idaṃ ukkaṭṭhavasena vuttaṃ. Āharāpetuṃ pana vaṭṭatīti kamme akate bhatisadisattā vuttaṃ. Vikappanupagapacchimacīvaratā, sāmaṃ dinnatā, sakasaññitā, upasampannatā, kodhavasena acchindanaṃ vā acchindāpanaṃ vāti imānettha pañca aṅgāni.

635. „Er wird einen Lehrer nehmen“ zeigt das Schenken an einen Novizen auf, und dadurch zeigt es auch ein Pācittiya für denjenigen auf, der die Robe wegraubt, nachdem er sie zu dessen Zeit als Novize geschenkt hatte und dieser nun ordiniert ist. Der Satz „Nachdem er einem Mönch selbst eine Robe gegeben hat“ ist im Sinne des Extremfalls gesagt. „Es ist jedoch statthaft, sie zurückbringen zu lassen“ wird gesagt, weil es, wenn die Arbeit nicht verrichtet wurde, dem Lohn gleicht. Dass es sich um eine Robe handelt, die mindestens der Größe für eine formelle Übertragung entspricht, dass sie von einem selbst gegeben wurde, dass man sie als die eigene ansieht, dass der Empfänger ein Ordinierter ist, und das Wegrauben oder Wegrauben-Lassen aus Zorn: dies sind hierbei die fünf Faktoren. Die Erklärung der Trainingsregel über das Wegrauben einer Robe ist abgeschlossen.

Cīvaraacchindanasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Trainingsregel über das Wegrauben einer Robe ist abgeschlossen.

6. Suttaviññattisikkhāpadavaṇṇanā

6. Die Erklärung der Trainingsregel über das Erbitten von Garn.

636. Chaṭṭhe vītavītaṭṭhānaṃ yasmiṃ caturassadārumhi paliveṭhenti, tassa turīti nāmaṃ. Vāyantā tiriyaṃ suttaṃ pavesetvā yena ākoṭentā vatthe ghanabhāvaṃ āpādenti, taṃ ‘‘vema’’nti vuccati.

636. Zur sechsten Regel: Das quadratische Holz, auf welches sie das jeweils gewebte Stück aufwickeln, wird „Turī“ genannt. Das Werkzeug, mit dem die Weber den Querfaden einführen und anschlagen, um dem Tuch Dichte zu verleihen, wird „Vema“ genannt.

‘‘Itarasmiṃ tatheva dukkaṭa’’nti iminā vāyituṃ āraddhakālato paṭṭhāya yathāvuttaparicchedaniṭṭhiteyeva dukkaṭampi hoti, na tato pubbe vāyanapayogesūti dasseti.

Mit der Passage „beim anderen ist es ebenso ein Dukkaṭa“ zeigt er auf, dass ab dem Zeitpunkt, an dem mit dem Weben begonnen wurde, erst nach der Fertigstellung des besagten Maßes ein Dukkaṭa-Vergehen vorliegt, nicht jedoch davor während der vorbereitenden Handlungen des Webens.

Tante [Pg.359] ṭhitaṃyeva adhiṭṭhātabbanti ettha ekavāraṃ adhiṭṭhite pacchā vītaṃ adhiṭṭhitagatikameva hoti, puna adhiṭṭhānakiccaṃ natthi. Sace pana antarantarā dasā ṭhapetvā visuṃ visuṃ saparicchedaṃ vītaṃ hoti, paccekaṃ adhiṭṭhātabbamevāti daṭṭhabbaṃ. Ettha ca kappiyasuttaṃ gahetvā aññātakaappavāritenāpi akappiyatantavāyena ‘‘suttamatthi, vāyanto natthī’’tiādipariyāyamukhena vāyāpentassa anāpatti. Teneva mātikāṭṭhakathāyaṃ (kaṅkhā. aṭṭha. suttaviññattisikkhāpadavaṇṇanā) ‘‘vāyāpeyyā’’ti padassa ‘‘cīvaraṃ me, āvuso, vāyathāti akappiyaviññattiyā vāyāpeyyā’’ti attho vutto, evaṃ vadanto akappiyatantavāyena vāyāpeti nāma, nāññathā.

„Es muss bestimmt werden, während es noch auf dem Webstuhl gespannt ist“: Hierbei verhält es sich so, dass das, was nach einer einmaligen Bestimmung gewebt wird, denselben Status wie das Bestimmte hat; eine erneute Bestimmung ist nicht erforderlich. Wenn es jedoch so ist, dass man zwischendurch Fransen lässt und separate Stücke mit einer Begrenzung webt, so muss jedes einzeln bestimmt werden – so ist es zu verstehen. Und wenn man hierbei zulässiges Garn nimmt und es von einem nicht-verwandten, nicht einladenden, unzulässigen Weber weben lässt, indem man indirekt sagt: „Es ist Garn vorhanden, aber es gibt niemanden, der webt“, so liegt kein Vergehen vor. Eben deshalb wurde im Kommentar zur Mātikā die Bedeutung des Wortes „weben lassen“ erklärt als: „Lass ihn weben durch eine unzulässige Bitte: 'Lieber Bruder, webe mir eine Robe'“; wer so spricht, lässt im eigentlichen Sinne durch einen unzulässigen Weber weben, nicht anders.

640. Anāpatti cīvaraṃ sibbetuntiādīsu iminā sikkhāpadeneva anāpatti, akataviññattipaccayā pana dukkaṭamevāti vadanti. Akappiyasuttatā, attuddesikatā, akappiyatantavāyena akappiyaviññattiyā vāyāpananti imānettha tīṇi aṅgāni.

640. In den Passagen wie „Kein Vergehen beim Nähen einer Robe“ meint man, dass durch diese Trainingsregel allein Straffreiheit besteht; wenn es jedoch auf einer unzulässigen Bitte beruht, liegt dennoch ein Dukkaṭa vor – so sagen sie. Dass das Garn unzulässig ist, dass es für einen selbst bestimmt ist, und dass man es durch eine unzulässige Bitte von einem unzulässigen Weber weben lässt: dies sind hierbei die drei Faktoren.

Suttaviññattisikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Trainingsregel über das Erbitten von Garn ist abgeschlossen.

7. Mahāpesakārasikkhāpadavaṇṇanā

7. Die Erklärung der großen Trainingsregel über die Weber.

642. Sattame ‘‘kiñcimattaṃ anupadajjeyyā’’ti idaṃ payogabhedadassanaṃ, dānaṃ panettha aṅgaṃ na hoti. Teneva tassa vibhaṅge ‘‘antamaso dhammampi bhaṇatī’’ti vuttaṃ. Sesamettha uttānameva. Aññātakaappavāritānaṃ tantavāye upasaṅkamitvā vikappamāpajjanatā, cīvarassa attuddesikatā, tassa vacanena suttavaḍḍhanaṃ, cīvarapaṭilābhoti imānettha cattāri aṅgāni.

642. Im siebten Sikkhāpada ist dies: „er mag auch nur ein Geringes hinzugeben“ eine Aufzeigung der besonderen Anstrengung; das Geben selbst ist hierbei kein Glied. Eben darum wird in der Erklärung (Vibhaṅga) dieses Wortes gesagt: „selbst wenn er auch nur die Lehre vorträgt“. Das Übrige hierbei ist völlig klar. Das Herantreten an Weber, die weder verwandt noch einladend sind, und das Veranlassen einer Abänderung [der Webart], die Bestimmung der Robe für sich selbst, das Erhöhen des Fadens auf sein Wort hin und der Erhalt der Robe – das sind hier die vier Glieder.

Mahāpesakārasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der großen Weber-Trainingsregel ist abgeschlossen.

8. Accekacīvarasikkhāpadavaṇṇanā

8. Die Erklärung der Trainingsregel über die Eilrobe (Accekacīvara)

646. Aṭṭhame [Pg.360] chaṭṭhiyaṃ uppannacīvarassa ekādasamāruṇo cīvarakāle uṭṭhātīti āha ‘‘chaṭṭhito paṭṭhāyā’’tiādi, tena ca ‘‘dasāhānāgata’’nti vuttattā pañcamito paṭṭhāya puṇṇamito pubbe dasasu aruṇesu uṭṭhitesupi cīvaraṃ nissaggiyaṃ na hoti. Puṇṇamiyā saha ekādasa divasā labbhantīti ettakameva iminā sikkhāpadena laddhaṃ, chaṭṭhito paṭṭhāya uppannaṃ sabbacīvaraṃ paṭhamakathinasikkhāpadavaseneva yāva cīvarakālaṃ nissaggiyaṃ na hotīti dasseti.

646. Im achten Sikkhāpada: Für jemanden, bei dem eine Robe am sechsten Tag [des schwindenden Mondes] entstanden ist, geht die elfte Dämmerung in der Robenzeit auf; daher wird gesagt: „vom sechsten Tag an“ usw. Und weil gesagt wurde „zehn Tage vor [dem Ende]“, wird die Robe, selbst wenn vom fünften Tag an vor dem Vollmond zehn Dämmerungen aufsteigen, nicht abgabepflichtig (nissaggiya). Zusammen mit dem Vollmondtag erhält man elf Tage; genau so viel wird durch diese Trainingsregel erlangt. Es zeigt, dass jede Robe, die vom sechsten Tag an entsteht, allein kraft der ersten Kathina-Trainingsregel bis zur Robenzeit nicht abgabepflichtig wird.

650. Idāni paṭhamakathinādisikkhāpadehi tassa tassa cīvarassa labbhamānaṃ parihāraṃ idheva ekato sampiṇḍetvā dassento ‘‘atirekacīvarassā’’tiādimāha. ‘‘Anatthate kathine ekādasadivasādhiko māso, atthate kathine ekādasadivasādhikā pañca māsā’’ti ayameva pāṭho pāḷiyā sameti. Keci pana ‘‘dasadivasādhiko māso, dasadivasādhikā pañca māsāti pāṭhena bhavitabba’’nti vadanti, taṃ na yuttaṃ, aññathā ‘‘navāhānāgata’’nti vattabbato. Yaṃ panettha mātikāṭṭhakathāyañca ‘‘kāmañcesa ‘dasāhaparamaṃ atirekacīvaraṃ dhāretabba’nti imināva siddho, aṭṭhuppattivasena pana apubbaṃ viya atthaṃ dassetvā sikkhāpadaṃ ṭhapita’’nti (kaṅkhā. aṭṭha. accekacīvarasikkhāpadavaṇṇanā) likhanti, taṃ pamādalikhitaṃ ‘‘pavāraṇamāsassa juṇhapakkhapañcamito paṭṭhāya uppannassa cīvarassa nidhānakālo dassito hotī’’ti (kaṅkhā. aṭṭha. accekacīvarasikkhāpadavaṇṇanā) vuttattā. Imameva ca pamādalikhitaṃ gahetvā bhadantabuddhadattācariyena ca ‘‘parihārekamāsova, dasāhaparamo mato’’tiādi vuttanti gahetabbaṃ.

650. Um nun die Verwahrungsfrist der jeweiligen Robe, die man durch die erste Kathina- und die anderen Trainingsregeln erhält, genau hier zusammenzufassen und aufzuzeigen, sagte er: „einer zusätzlichen Robe...“ usw. Nur diese Lesart: „Wenn das Kathina nicht ausgebreitet ist, ein Monat plus elf Tage; wenn das Kathina ausgebreitet ist, fünf Monate plus elf Tage“ stimmt mit dem Pali-Kanon überein. Einige sagen jedoch: „Es sollte die Lesart ‚ein Monat plus zehn Tage, fünf Monate plus zehn Tage‘ sein.“ Das ist nicht korrekt, weil andernfalls „neun Tage vor [dem Ende]“ hätte gesagt werden müssen. Was jedoch hier und im Mātikā-Kommentar geschrieben steht: „Obwohl dies bereits durch ‚Eine zusätzliche Robe darf höchstens zehn Tage aufbewahrt werden‘ feststeht, wurde die Trainingsregel dennoch aufgestellt, um aufgrund des Anlasses eine scheinbar neue Bedeutung aufzuzeigen“ – das ist ein Schreibfehler, weil gesagt wurde: „Damit wird die Verwahrungsfrist für eine Robe aufgezeigt, die ab dem fünften Tag der lichten Monatshälfte des Pavāraṇa-Monats entstanden ist.“ Man sollte verstehen, dass auch der ehrwürdige Lehrer Buddhadatta, indem er genau diese fehlerhafte Lesart übernahm, Verse wie „Die Aufbewahrung beträgt nur einen Monat, zehn Tage gelten als das Maximum“ usw. verfasst hat.

Accekacīvarasadise aññasminti pubbe adhiṭṭhite uppannakālākārādi sādisena accekacīvarasadise aññasmiṃ cīvare accekacīvarasaññāya cīvarakālaṃ atikkametīti attho. Tenevettha dukkaṭaṃ, anāpatti ca vuttā, itarathā tīsupi padesu pācittiyasseva vattabbato. Anaccekacīvarampi hi cīvarakālaṃ atikkamayato pācittiyameva accekacīvarattike viyāti daṭṭhabbaṃ. Vikappanupagapacchimappamāṇassa accekacīvarassa attano santakatā[Pg.361], dasāhānāgatāya kattikatemāsipuṇṇamāya uppannabhāvo, anadhiṭṭhitaavikappitatā, cīvarakālātikkamoti imānettha cattāri aṅgāni.

Bezüglich „In einer anderen [Robe], die einer Eil-Robe gleicht (accekacīvarasadise aññasmiṃ)“: Dies bedeutet, dass man die Robenzeit (cīvarakāla) in Bezug auf eine andere Robe verstreichen lässt, welche der Eil-Robe gleicht aufgrund der Ähnlichkeit in Bezug auf die Zeit und Weise ihres Entstehens mit der zuvor förmlich bestimmten Robe (pubbe adhiṭṭhite uppannakālākāradisādisena), geleitet von der Wahrnehmung, es handele sich um eine Eil-Robe (accekacīvarasaññāya). Eben darum wird in diesem Zusammenhang ein Dukkaṭa-Vergehen sowie Straffreiheit dargelegt; andernfalls müsste in allen drei Abschnitten ein Pācittiya ausgesprochen werden. Es ist nämlich zu verstehen, dass für jemanden, der die Robenzeit verstreichen lässt, selbst bei einer Nicht-Eilrobe (anaccekacīvara) ein Pācittiya eintritt, genau wie in der Dreier-Gruppe über die Eil-Robe. Die vier Faktoren hierbei sind: Das eigene Eigentum an einer Eil-Robe von der Mindestgröße, die für eine Zuteilung in Frage kommt; ihr Entstehen weniger als zehn Tage vor dem Vollmond des dreimonatigen Kattika-Monats; dass sie weder förmlich bestimmt noch übertragen wurde; und das Überschreiten der Robenzeit.

Accekacīvarasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Trainingsregel über die Eil-Robe (Accekacīvara-Sikkhāpada) ist abgeschlossen.

9. Sāsaṅkasikkhāpadavaṇṇanā

9. Die Erklärung der Trainingsregel über das Gefahrvolle (Sāsaṅka-Sikkhāpada)

652-3. Navame antarantarā gharametthāti antaragharanti gāmo vuttoti āha ‘‘antogāme’’ti. ‘‘Paṭhamaṃ jhānaṃ upasampajja viharatī’’ti (vibha. 624) imassa vibhaṅge ‘‘upasampajja’’nti sānusāraṃ uddhaṭaṃ. Taṃ sandhāyāha ‘‘upasampajjantiādīsu viyā’’ti. Tassāpīti ‘‘vutthavassāna’’nti vibhaṅgapadassapi. Vutthavassānanti ca niddhāraṇe sāmivacanaṃ, etena ca purimasikkhāpade anatthatakathinānaṃ kathinamāsepi asamādānacāro na labbhatīti siddhaṃ hoti, itarathā sikkhāpadasseva niratthakattāti daṭṭhabbaṃ.

652-3. Im neunten [Abschnitt]: „Weil es hier und da Häuser gibt (antarantarā gharam ettha), wird das Dorf als 'antaraghara' (Ortsbereich) bezeichnet“; daher heißt es: „innerhalb des Dorfes“ (antogāme). Bezüglich des Begriffs „upasampajja“ im Vibhaṅga zu „nachdem er die erste Vertiefung erlangt hat, verweilt er“ (paṭhamaṃ jhānaṃ upasampajja viharati), der mit dem Anusvāra angeführt ist, sagt er im Hinblick darauf: „wie in 'upasampajjanti' usw.“. [Das Wort] „tassāpi“ bezieht sich auch auf das Vibhaṅga-Wort „vutthavassānaṃ“ („derer, die die Regenzeit beendet haben“). Und „vutthavassānaṃ“ steht im Genitiv der Auswahl (niddhāraṇe sāmivacanaṃ). Dadurch wird bewiesen, dass für jene, die den Kathina-Schnitt nicht durchgeführt haben, ein Umherwandern ohne Mitnahme [der Roben] selbst im Kathina-Monat nicht gestattet ist; andernfalls wäre diese Trainingsregel selbst nutzlos. So ist es zu verstehen.

Parikkhepārahaṭṭhānatoti ettha gāmapariyante ṭhitagharūpacārato paṭṭhāya eko leḍḍupāto parikkhepārahaṭṭhānaṃ nāma. Visuddhimaggepi ‘‘aparikkhittassa paṭhamaleḍḍupātato paṭṭhāyā’’ti (visuddhi. 1.31) vuttaṃ. Tanti taṃ paṭhamasenāsanādiṃ. Majjhimanikāyaṭṭhakathāyaṃ pana vihārassapi gāmasseva upacāraṃ nīharitvā ubhinnaṃ leḍḍupātānaṃ antarā minitabbanti vuttaṃ.

Bezüglich „parikkhepārahaṭṭhānato“ („vom umzäunungswürdigen Ort“): Hierbei gilt ab dem Umkreis eines am Dorfrand stehenden Hauses die Weite eines Steinwurfs als der sogenannte „umzäunungswürdige Ort“. Auch im Visuddhimagga heißt es: „Beginnend mit dem ersten Steinwurf bei einem nicht umzäunten [Areal]“. „Tanti“ bezieht sich auf jene erste Wohnstätte usw. In der Majjhimanikāya-Atthakathā hingegen wird gesagt, dass man – nachdem man den Umkreis des Klosters ebenso wie den des Dorfes ausgeschlossen hat – den Abstand zwischen den beiden Steinwürfen ausmessen soll.

‘‘Kosambiyaṃ aññataro bhikkhu gilāno hotī’’ti āgatattā ‘‘kosambakasammuti anuññātā’’ti vuttaṃ. ‘‘Ayañca pacchimadisaṃ gato hotī’’ti iminā antaraghare cīvaraṃ nikkhipitvā tasmiṃ vihāre vasantassa sakalampi cīvaramāsaṃ vippavasituṃ vaṭṭati, tato aññattha gamanakicce sati vihārato bahi chārattaṃ vippavāso anuññātoti dīpeti. Tenāha ‘‘senāsanaṃ āgantvā sattamaṃ aruṇaṃ uṭṭhāpetu’’ntiādi. Vasitvāti aruṇaṃ uṭṭhāpetvā. Tatthevāti tasmiññeva gataṭṭhāne. Aṅgāni panettha aṭṭhakathāyameva vuttāni.

Da überliefert ist: „In Kosambī war ein gewisser Mönch krank“, heißt es: „Die Kosambī-Übereinkunft wurde gestattet“. Mit dem Satz „Und dieser ist in westliche Richtung gegangen“ wird verdeutlicht: Für einen Mönch, der seine Robe im Ortsbereich zurückgelassen hat und in jener Unterkunft weilt, ist es zulässig, die gesamte Robenzeit über ohne die Robe zu weilen. Besteht die Notwendigkeit, von dort anderswohin zu gehen, ist ihm gestattet, sich für sechs Nächte außerhalb des Klosters aufzuhalten. Daher sagt er: „Nachdem er zur Wohnstätte zurückgekehrt ist, soll er die siebte Morgendämmerung aufgehen lassen“ usw. „Vasitvā“ bedeutet: nachdem er die Morgendämmerung hat aufgehen lassen. „Tattheva“ bedeutet: genau an jenem Ort, an den er gegangen ist. Die Faktoren hierzu sind in der Atthakathā selbst dargelegt.

Sāsaṅkasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Trainingsregel über das Gefahrvolle (Sāsaṅka-Sikkhāpada) ist abgeschlossen.

10. Pariṇatasikkhāpadavaṇṇanā

10. Die Erklärung der Trainingsregel über die Umlenkung [von Gaben] (Pariṇata-Sikkhāpada)

660. Dasame [Pg.362] ropitamālavacchatoti kenaci niyametvā ropitaṃ sandhāya vuttaṃ. Anocitaṃ milāyamānaṃ ocinitvā yattha katthaci pūjetuṃ vaṭṭati. Ṭhitaṃ disvāti sesakaṃ gahetvā ṭhitaṃ disvā. Yattha icchatha, tattha dethāti ettha niyametvā ‘‘asukassa dehī’’ti vuttepi doso natthi ‘‘tumhākaṃ ruciyā’’ti vuttattā. Saṅghe pariṇatabhāvo, taṃ ñatvā attano pariṇāmanaṃ, paṭilābhoti imānettha tīṇi aṅgāni.

660. Im zehnten [Abschnitt]: „ropitamālavacchatoti“ („von einem gepflanzten Blumenbaum“) ist im Hinblick auf einen von jemandem absichtlich gepflanzten Blumenbaum gesagt. Es ist zulässig, eine ungepflückte, welkende Blume zu pflücken und damit an einem beliebigen Ort eine Opfergabe darzubringen. „Ṭhitaṃ disvā“ („sehen, dass er dasteht“) bedeutet, dass man sieht, wie er dasteht und die restlichen Opfergaben hält. „Gebt es, wo ihr wollt“: Wenn hierbei bestimmt gesagt wird: „Gebt es dem und dem“, liegt kein Vergehen vor, weil gesagt wurde: „Nach eurem Belieben“. Die drei Faktoren hierbei sind: Die Umlenkung auf den Saṅgha; das Umlenken auf sich selbst, obwohl man diese Umlenkung kennt; und der Erhalt [des Gegenstands].

Pariṇatasikkhāpadavaṇṇanā niṭṭhitā.

Die Erklärung der Trainingsregel über die Umlenkung [von Gaben] (Pariṇata-Sikkhāpada) ist abgeschlossen.

Niṭṭhito pattavaggo tatiyo.

Das dritte Kapitel über die Schale (Patta-Vagga) ist abgeschlossen.

Iti samantapāsādikāya vinayaṭṭhakathāya vimativinodaniyaṃ

Somit im Vimativinodanī-Kommentar zur Samantapāsādikā, dem Vinaya-Kommentar:

Tiṃsakavaṇṇanānayo niṭṭhito.

Die Darstellungsweise zur Erklärung der dreißig [Nissaggiya-Pacittiya-Regeln] ist abgeschlossen.

Paṭhamo bhāgo niṭṭhito.

Der erste Teil ist abgeschlossen.


हिंदी
पाली कैननकमेंट्रीउप-टिप्पणियाँअन्य
1101 Pārājika Pāḷi
1102 Pācittiya Pāḷi
1103 Mahāvagga Pāḷi (Vinaya)
1104 Cūḷavagga Pāḷi
1105 Parivāra Pāḷi
1201 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-1
1202 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-2
1203 Pācittiya Aṭṭhakathā
1204 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Vinaya)
1205 Cūḷavagga Aṭṭhakathā
1206 Parivāra Aṭṭhakathā
1301 Sāratthadīpanī Ṭīkā-1
1302 Sāratthadīpanī Ṭīkā-2
1303 Sāratthadīpanī Ṭīkā-3
1401 Dvemātikāpāḷi
1402 Vinayasaṅgaha Aṭṭhakathā
1403 Vajirabuddhi Ṭīkā
1404 Vimativinodanī Ṭīkā-1
1405 Vimativinodanī Ṭīkā-2
1406 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-1
1407 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-2
1408 Kaṅkhāvitaraṇīpurāṇa Ṭīkā
1409 Vinayavinicchaya-uttaravinicchaya
1410 Vinayavinicchaya Ṭīkā-1
1411 Vinayavinicchaya Ṭīkā-2
1412 Pācityādiyojanāpāḷi
1413 Khuddasikkhā-mūlasikkhā

8401 Visuddhimagga-1
8402 Visuddhimagga-2
8403 Visuddhimagga-mahāṭīkā-1
8404 Visuddhimagga-mahāṭīkā-2
8405 Visuddhimagga nidānakathā

8406 Dīghanikāya (pu-vi)
8407 Majjhimanikāya (pu-vi)
8408 Saṃyuttanikāya (pu-vi)
8409 Aṅguttaranikāya (pu-vi)
8410 Vinayapiṭaka (pu-vi)
8411 Abhidhammapiṭaka (pu-vi)
8412 Aṭṭhakathā (pu-vi)
8413 Niruttidīpanī
8414 Paramatthadīpanī Saṅgahamahāṭīkāpāṭha
8415 Anudīpanīpāṭha
8416 Paṭṭhānuddesa dīpanīpāṭha
8417 Namakkāraṭīkā
8418 Mahāpaṇāmapāṭha
8419 Lakkhaṇāto buddhathomanāgāthā
8420 Sutavandanā
8421 Kamalāñjali
8422 Jinālaṅkāra
8423 Pajjamadhu
8424 Buddhaguṇagāthāvalī
8425 Cūḷaganthavaṃsa
8427 Sāsanavaṃsa
8426 Mahāvaṃsa
8429 Moggallānabyākaraṇaṃ
8428 Kaccāyanabyākaraṇaṃ
8430 Saddanītippakaraṇaṃ (padamālā)
8431 Saddanītippakaraṇaṃ (dhātumālā)
8432 Padarūpasiddhi
8433 Mogallānapañcikā
8434 Payogasiddhipāṭha
8435 Vuttodayapāṭha
8436 Abhidhānappadīpikāpāṭha
8437 Abhidhānappadīpikāṭīkā
8438 Subodhālaṅkārapāṭha
8439 Subodhālaṅkāraṭīkā
8440 Bālāvatāra gaṇṭhipadatthavinicchayasāra
8446 Kavidappaṇanīti
8447 Nītimañjarī
8445 Dhammanīti
8444 Mahārahanīti
8441 Lokanīti
8442 Suttantanīti
8443 Sūrassatinīti
8450 Cāṇakyanīti
8448 Naradakkhadīpanī
8449 Caturārakkhadīpanī
8451 Rasavāhinī
8452 Sīmavisodhanīpāṭha
8453 Vessantaragīti
8454 Moggallāna vuttivivaraṇapañcikā
8455 Thūpavaṃsa
8456 Dāṭhāvaṃsa
8457 Dhātupāṭhavilāsiniyā
8458 Dhātuvaṃsa
8459 Hatthavanagallavihāravaṃsa
8460 Jinacaritaya
8461 Jinavaṃsadīpaṃ
8462 Telakaṭāhagāthā
8463 Milidaṭīkā
8464 Padamañjarī
8465 Padasādhanaṃ
8466 Saddabindupakaraṇaṃ
8467 Kaccāyanadhātumañjusā
8468 Sāmantakūṭavaṇṇanā
2101 Sīlakkhandhavagga Pāḷi
2102 Mahāvagga Pāḷi (Dīgha)
2103 Pāthikavagga Pāḷi
2201 Sīlakkhandhavagga Aṭṭhakathā
2202 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Dīgha)
2203 Pāthikavagga Aṭṭhakathā
2301 Sīlakkhandhavagga Ṭīkā
2302 Mahāvagga Ṭīkā (Dīgha)
2303 Pāthikavagga Ṭīkā
2304 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-1
2305 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-2
3101 Mūlapaṇṇāsa Pāḷi
3102 Majjhimapaṇṇāsa Pāḷi
3103 Uparipaṇṇāsa Pāḷi
3201 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-1
3202 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-2
3203 Majjhimapaṇṇāsa Aṭṭhakathā
3204 Uparipaṇṇāsa Aṭṭhakathā
3301 Mūlapaṇṇāsa Ṭīkā
3302 Majjhimapaṇṇāsa Ṭīkā
3303 Uparipaṇṇāsa Ṭīkā
4101 Sagāthāvagga Pāḷi
4102 Nidānavagga Pāḷi
4103 Khandhavagga Pāḷi
4104 Saḷāyatanavagga Pāḷi
4105 Mahāvagga Pāḷi (Saṃyutta)
4201 Sagāthāvagga Aṭṭhakathā
4202 Nidānavagga Aṭṭhakathā
4203 Khandhavagga Aṭṭhakathā
4204 Saḷāyatanavagga Aṭṭhakathā
4205 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Saṃyutta)
4301 Sagāthāvagga Ṭīkā
4302 Nidānavagga Ṭīkā
4303 Khandhavagga Ṭīkā
4304 Saḷāyatanavagga Ṭīkā
4305 Mahāvagga Ṭīkā (Saṃyutta)
5101 Ekakanipāta Pāḷi
5102 Dukanipāta Pāḷi
5103 Tikanipāta Pāḷi
5104 Catukkanipāta Pāḷi
5105 Pañcakanipāta Pāḷi
5106 Chakkanipāta Pāḷi
5107 Sattakanipāta Pāḷi
5108 Aṭṭhakādinipāta Pāḷi
5109 Navakanipāta Pāḷi
5110 Dasakanipāta Pāḷi
5111 Ekādasakanipāta Pāḷi
5201 Ekakanipāta Aṭṭhakathā
5202 Duka-tika-catukkanipāta Aṭṭhakathā
5203 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Aṭṭhakathā
5204 Aṭṭhakādinipāta Aṭṭhakathā
5301 Ekakanipāta Ṭīkā
5302 Duka-tika-catukkanipāta Ṭīkā
5303 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Ṭīkā
5304 Aṭṭhakādinipāta Ṭīkā
6101 Khuddakapāṭha Pāḷi
6102 Dhammapada Pāḷi
6103 Udāna Pāḷi
6104 Itivuttaka Pāḷi
6105 Suttanipāta Pāḷi
6106 Vimānavatthu Pāḷi
6107 Petavatthu Pāḷi
6108 Theragāthā Pāḷi
6109 Therīgāthā Pāḷi
6110 Apadāna Pāḷi-1
6111 Apadāna Pāḷi-2
6112 Buddhavaṃsa Pāḷi
6113 Cariyāpiṭaka Pāḷi
6114 Jātaka Pāḷi-1
6115 Jātaka Pāḷi-2
6116 Mahāniddesa Pāḷi
6117 Cūḷaniddesa Pāḷi
6118 Paṭisambhidāmagga Pāḷi
6119 Nettippakaraṇa Pāḷi
6120 Milindapañha Pāḷi
6121 Peṭakopadesa Pāḷi
6201 Khuddakapāṭha Aṭṭhakathā
6202 Dhammapada Aṭṭhakathā-1
6203 Dhammapada Aṭṭhakathā-2
6204 Udāna Aṭṭhakathā
6205 Itivuttaka Aṭṭhakathā
6206 Suttanipāta Aṭṭhakathā-1
6207 Suttanipāta Aṭṭhakathā-2
6208 Vimānavatthu Aṭṭhakathā
6209 Petavatthu Aṭṭhakathā
6210 Theragāthā Aṭṭhakathā-1
6211 Theragāthā Aṭṭhakathā-2
6212 Therīgāthā Aṭṭhakathā
6213 Apadāna Aṭṭhakathā-1
6214 Apadāna Aṭṭhakathā-2
6215 Buddhavaṃsa Aṭṭhakathā
6216 Cariyāpiṭaka Aṭṭhakathā
6217 Jātaka Aṭṭhakathā-1
6218 Jātaka Aṭṭhakathā-2
6219 Jātaka Aṭṭhakathā-3
6220 Jātaka Aṭṭhakathā-4
6221 Jātaka Aṭṭhakathā-5
6222 Jātaka Aṭṭhakathā-6
6223 Jātaka Aṭṭhakathā-7
6224 Mahāniddesa Aṭṭhakathā
6225 Cūḷaniddesa Aṭṭhakathā
6226 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-1
6227 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-2
6228 Nettippakaraṇa Aṭṭhakathā
6301 Nettippakaraṇa Ṭīkā
6302 Nettivibhāvinī
7101 Dhammasaṅgaṇī Pāḷi
7102 Vibhaṅga Pāḷi
7103 Dhātukathā Pāḷi
7104 Puggalapaññatti Pāḷi
7105 Kathāvatthu Pāḷi
7106 Yamaka Pāḷi-1
7107 Yamaka Pāḷi-2
7108 Yamaka Pāḷi-3
7109 Paṭṭhāna Pāḷi-1
7110 Paṭṭhāna Pāḷi-2
7111 Paṭṭhāna Pāḷi-3
7112 Paṭṭhāna Pāḷi-4
7113 Paṭṭhāna Pāḷi-5
7201 Dhammasaṅgaṇi Aṭṭhakathā
7202 Sammohavinodanī Aṭṭhakathā
7203 Pañcapakaraṇa Aṭṭhakathā
7301 Dhammasaṅgaṇī-mūlaṭīkā
7302 Vibhaṅga-mūlaṭīkā
7303 Pañcapakaraṇa-mūlaṭīkā
7304 Dhammasaṅgaṇī-anuṭīkā
7305 Pañcapakaraṇa-anuṭīkā
7306 Abhidhammāvatāro-nāmarūpaparicchedo
7307 Abhidhammatthasaṅgaho
7308 Abhidhammāvatāra-purāṇaṭīkā
7309 Abhidhammamātikāpāḷi

Indonesia
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1101 Pārājika Pāḷi
1102 Pācittiya Pāḷi
1103 Mahāvagga Pāḷi (Vinaya)
1104 Cūḷavagga Pāḷi
1105 Parivāra Pāḷi
1201 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-1
1202 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-2
1203 Pācittiya Aṭṭhakathā
1204 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Vinaya)
1205 Cūḷavagga Aṭṭhakathā
1206 Parivāra Aṭṭhakathā
1301 Sāratthadīpanī Ṭīkā-1
1302 Sāratthadīpanī Ṭīkā-2
1303 Sāratthadīpanī Ṭīkā-3
1401 Dvemātikāpāḷi
1402 Vinayasaṅgaha Aṭṭhakathā
1403 Vajirabuddhi Ṭīkā
1404 Vimativinodanī Ṭīkā-1
1405 Vimativinodanī Ṭīkā-2
1406 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-1
1407 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-2
1408 Kaṅkhāvitaraṇīpurāṇa Ṭīkā
1409 Vinayavinicchaya-uttaravinicchaya
1410 Vinayavinicchaya Ṭīkā-1
1411 Vinayavinicchaya Ṭīkā-2
1412 Pācityādiyojanāpāḷi
1413 Khuddasikkhā-mūlasikkhā

8401 Visuddhimagga-1
8402 Visuddhimagga-2
8403 Visuddhimagga-mahāṭīkā-1
8404 Visuddhimagga-mahāṭīkā-2
8405 Visuddhimagga nidānakathā

8406 Dīghanikāya (pu-vi)
8407 Majjhimanikāya (pu-vi)
8408 Saṃyuttanikāya (pu-vi)
8409 Aṅguttaranikāya (pu-vi)
8410 Vinayapiṭaka (pu-vi)
8411 Abhidhammapiṭaka (pu-vi)
8412 Aṭṭhakathā (pu-vi)
8413 Niruttidīpanī
8414 Paramatthadīpanī Saṅgahamahāṭīkāpāṭha
8415 Anudīpanīpāṭha
8416 Paṭṭhānuddesa dīpanīpāṭha
8417 Namakkāraṭīkā
8418 Mahāpaṇāmapāṭha
8419 Lakkhaṇāto buddhathomanāgāthā
8420 Sutavandanā
8421 Kamalāñjali
8422 Jinālaṅkāra
8423 Pajjamadhu
8424 Buddhaguṇagāthāvalī
8425 Cūḷaganthavaṃsa
8427 Sāsanavaṃsa
8426 Mahāvaṃsa
8429 Moggallānabyākaraṇaṃ
8428 Kaccāyanabyākaraṇaṃ
8430 Saddanītippakaraṇaṃ (padamālā)
8431 Saddanītippakaraṇaṃ (dhātumālā)
8432 Padarūpasiddhi
8433 Mogallānapañcikā
8434 Payogasiddhipāṭha
8435 Vuttodayapāṭha
8436 Abhidhānappadīpikāpāṭha
8437 Abhidhānappadīpikāṭīkā
8438 Subodhālaṅkārapāṭha
8439 Subodhālaṅkāraṭīkā
8440 Bālāvatāra gaṇṭhipadatthavinicchayasāra
8446 Kavidappaṇanīti
8447 Nītimañjarī
8445 Dhammanīti
8444 Mahārahanīti
8441 Lokanīti
8442 Suttantanīti
8443 Sūrassatinīti
8450 Cāṇakyanīti
8448 Naradakkhadīpanī
8449 Caturārakkhadīpanī
8451 Rasavāhinī
8452 Sīmavisodhanīpāṭha
8453 Vessantaragīti
8454 Moggallāna vuttivivaraṇapañcikā
8455 Thūpavaṃsa
8456 Dāṭhāvaṃsa
8457 Dhātupāṭhavilāsiniyā
8458 Dhātuvaṃsa
8459 Hatthavanagallavihāravaṃsa
8460 Jinacaritaya
8461 Jinavaṃsadīpaṃ
8462 Telakaṭāhagāthā
8463 Milidaṭīkā
8464 Padamañjarī
8465 Padasādhanaṃ
8466 Saddabindupakaraṇaṃ
8467 Kaccāyanadhātumañjusā
8468 Sāmantakūṭavaṇṇanā
2101 Sīlakkhandhavagga Pāḷi
2102 Mahāvagga Pāḷi (Dīgha)
2103 Pāthikavagga Pāḷi
2201 Sīlakkhandhavagga Aṭṭhakathā
2202 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Dīgha)
2203 Pāthikavagga Aṭṭhakathā
2301 Sīlakkhandhavagga Ṭīkā
2302 Mahāvagga Ṭīkā (Dīgha)
2303 Pāthikavagga Ṭīkā
2304 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-1
2305 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-2
3101 Mūlapaṇṇāsa Pāḷi
3102 Majjhimapaṇṇāsa Pāḷi
3103 Uparipaṇṇāsa Pāḷi
3201 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-1
3202 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-2
3203 Majjhimapaṇṇāsa Aṭṭhakathā
3204 Uparipaṇṇāsa Aṭṭhakathā
3301 Mūlapaṇṇāsa Ṭīkā
3302 Majjhimapaṇṇāsa Ṭīkā
3303 Uparipaṇṇāsa Ṭīkā
4101 Sagāthāvagga Pāḷi
4102 Nidānavagga Pāḷi
4103 Khandhavagga Pāḷi
4104 Saḷāyatanavagga Pāḷi
4105 Mahāvagga Pāḷi (Saṃyutta)
4201 Sagāthāvagga Aṭṭhakathā
4202 Nidānavagga Aṭṭhakathā
4203 Khandhavagga Aṭṭhakathā
4204 Saḷāyatanavagga Aṭṭhakathā
4205 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Saṃyutta)
4301 Sagāthāvagga Ṭīkā
4302 Nidānavagga Ṭīkā
4303 Khandhavagga Ṭīkā
4304 Saḷāyatanavagga Ṭīkā
4305 Mahāvagga Ṭīkā (Saṃyutta)
5101 Ekakanipāta Pāḷi
5102 Dukanipāta Pāḷi
5103 Tikanipāta Pāḷi
5104 Catukkanipāta Pāḷi
5105 Pañcakanipāta Pāḷi
5106 Chakkanipāta Pāḷi
5107 Sattakanipāta Pāḷi
5108 Aṭṭhakādinipāta Pāḷi
5109 Navakanipāta Pāḷi
5110 Dasakanipāta Pāḷi
5111 Ekādasakanipāta Pāḷi
5201 Ekakanipāta Aṭṭhakathā
5202 Duka-tika-catukkanipāta Aṭṭhakathā
5203 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Aṭṭhakathā
5204 Aṭṭhakādinipāta Aṭṭhakathā
5301 Ekakanipāta Ṭīkā
5302 Duka-tika-catukkanipāta Ṭīkā
5303 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Ṭīkā
5304 Aṭṭhakādinipāta Ṭīkā
6101 Khuddakapāṭha Pāḷi
6102 Dhammapada Pāḷi
6103 Udāna Pāḷi
6104 Itivuttaka Pāḷi
6105 Suttanipāta Pāḷi
6106 Vimānavatthu Pāḷi
6107 Petavatthu Pāḷi
6108 Theragāthā Pāḷi
6109 Therīgāthā Pāḷi
6110 Apadāna Pāḷi-1
6111 Apadāna Pāḷi-2
6112 Buddhavaṃsa Pāḷi
6113 Cariyāpiṭaka Pāḷi
6114 Jātaka Pāḷi-1
6115 Jātaka Pāḷi-2
6116 Mahāniddesa Pāḷi
6117 Cūḷaniddesa Pāḷi
6118 Paṭisambhidāmagga Pāḷi
6119 Nettippakaraṇa Pāḷi
6120 Milindapañha Pāḷi
6121 Peṭakopadesa Pāḷi
6201 Khuddakapāṭha Aṭṭhakathā
6202 Dhammapada Aṭṭhakathā-1
6203 Dhammapada Aṭṭhakathā-2
6204 Udāna Aṭṭhakathā
6205 Itivuttaka Aṭṭhakathā
6206 Suttanipāta Aṭṭhakathā-1
6207 Suttanipāta Aṭṭhakathā-2
6208 Vimānavatthu Aṭṭhakathā
6209 Petavatthu Aṭṭhakathā
6210 Theragāthā Aṭṭhakathā-1
6211 Theragāthā Aṭṭhakathā-2
6212 Therīgāthā Aṭṭhakathā
6213 Apadāna Aṭṭhakathā-1
6214 Apadāna Aṭṭhakathā-2
6215 Buddhavaṃsa Aṭṭhakathā
6216 Cariyāpiṭaka Aṭṭhakathā
6217 Jātaka Aṭṭhakathā-1
6218 Jātaka Aṭṭhakathā-2
6219 Jātaka Aṭṭhakathā-3
6220 Jātaka Aṭṭhakathā-4
6221 Jātaka Aṭṭhakathā-5
6222 Jātaka Aṭṭhakathā-6
6223 Jātaka Aṭṭhakathā-7
6224 Mahāniddesa Aṭṭhakathā
6225 Cūḷaniddesa Aṭṭhakathā
6226 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-1
6227 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-2
6228 Nettippakaraṇa Aṭṭhakathā
6301 Nettippakaraṇa Ṭīkā
6302 Nettivibhāvinī
7101 Dhammasaṅgaṇī Pāḷi
7102 Vibhaṅga Pāḷi
7103 Dhātukathā Pāḷi
7104 Puggalapaññatti Pāḷi
7105 Kathāvatthu Pāḷi
7106 Yamaka Pāḷi-1
7107 Yamaka Pāḷi-2
7108 Yamaka Pāḷi-3
7109 Paṭṭhāna Pāḷi-1
7110 Paṭṭhāna Pāḷi-2
7111 Paṭṭhāna Pāḷi-3
7112 Paṭṭhāna Pāḷi-4
7113 Paṭṭhāna Pāḷi-5
7201 Dhammasaṅgaṇi Aṭṭhakathā
7202 Sammohavinodanī Aṭṭhakathā
7203 Pañcapakaraṇa Aṭṭhakathā
7301 Dhammasaṅgaṇī-mūlaṭīkā
7302 Vibhaṅga-mūlaṭīkā
7303 Pañcapakaraṇa-mūlaṭīkā
7304 Dhammasaṅgaṇī-anuṭīkā
7305 Pañcapakaraṇa-anuṭīkā
7306 Abhidhammāvatāro-nāmarūpaparicchedo
7307 Abhidhammatthasaṅgaho
7308 Abhidhammāvatāra-purāṇaṭīkā
7309 Abhidhammamātikāpāḷi

日文
巴利義註複註藏外典籍
1101 Pārājika Pāḷi
1102 Pācittiya Pāḷi
1103 Mahāvagga Pāḷi (Vinaya)
1104 Cūḷavagga Pāḷi
1105 Parivāra Pāḷi
1201 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-1
1202 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-2
1203 Pācittiya Aṭṭhakathā
1204 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Vinaya)
1205 Cūḷavagga Aṭṭhakathā
1206 Parivāra Aṭṭhakathā
1301 Sāratthadīpanī Ṭīkā-1
1302 Sāratthadīpanī Ṭīkā-2
1303 Sāratthadīpanī Ṭīkā-3
1401 Dvemātikāpāḷi
1402 Vinayasaṅgaha Aṭṭhakathā
1403 Vajirabuddhi Ṭīkā
1404 Vimativinodanī Ṭīkā-1
1405 Vimativinodanī Ṭīkā-2
1406 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-1
1407 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-2
1408 Kaṅkhāvitaraṇīpurāṇa Ṭīkā
1409 Vinayavinicchaya-uttaravinicchaya
1410 Vinayavinicchaya Ṭīkā-1
1411 Vinayavinicchaya Ṭīkā-2
1412 Pācityādiyojanāpāḷi
1413 Khuddasikkhā-mūlasikkhā

8401 Visuddhimagga-1
8402 Visuddhimagga-2
8403 Visuddhimagga-mahāṭīkā-1
8404 Visuddhimagga-mahāṭīkā-2
8405 Visuddhimagga nidānakathā

8406 Dīghanikāya (pu-vi)
8407 Majjhimanikāya (pu-vi)
8408 Saṃyuttanikāya (pu-vi)
8409 Aṅguttaranikāya (pu-vi)
8410 Vinayapiṭaka (pu-vi)
8411 Abhidhammapiṭaka (pu-vi)
8412 Aṭṭhakathā (pu-vi)
8413 Niruttidīpanī
8414 Paramatthadīpanī Saṅgahamahāṭīkāpāṭha
8415 Anudīpanīpāṭha
8416 Paṭṭhānuddesa dīpanīpāṭha
8417 Namakkāraṭīkā
8418 Mahāpaṇāmapāṭha
8419 Lakkhaṇāto buddhathomanāgāthā
8420 Sutavandanā
8421 Kamalāñjali
8422 Jinālaṅkāra
8423 Pajjamadhu
8424 Buddhaguṇagāthāvalī
8425 Cūḷaganthavaṃsa
8427 Sāsanavaṃsa
8426 Mahāvaṃsa
8429 Moggallānabyākaraṇaṃ
8428 Kaccāyanabyākaraṇaṃ
8430 Saddanītippakaraṇaṃ (padamālā)
8431 Saddanītippakaraṇaṃ (dhātumālā)
8432 Padarūpasiddhi
8433 Mogallānapañcikā
8434 Payogasiddhipāṭha
8435 Vuttodayapāṭha
8436 Abhidhānappadīpikāpāṭha
8437 Abhidhānappadīpikāṭīkā
8438 Subodhālaṅkārapāṭha
8439 Subodhālaṅkāraṭīkā
8440 Bālāvatāra gaṇṭhipadatthavinicchayasāra
8446 Kavidappaṇanīti
8447 Nītimañjarī
8445 Dhammanīti
8444 Mahārahanīti
8441 Lokanīti
8442 Suttantanīti
8443 Sūrassatinīti
8450 Cāṇakyanīti
8448 Naradakkhadīpanī
8449 Caturārakkhadīpanī
8451 Rasavāhinī
8452 Sīmavisodhanīpāṭha
8453 Vessantaragīti
8454 Moggallāna vuttivivaraṇapañcikā
8455 Thūpavaṃsa
8456 Dāṭhāvaṃsa
8457 Dhātupāṭhavilāsiniyā
8458 Dhātuvaṃsa
8459 Hatthavanagallavihāravaṃsa
8460 Jinacaritaya
8461 Jinavaṃsadīpaṃ
8462 Telakaṭāhagāthā
8463 Milidaṭīkā
8464 Padamañjarī
8465 Padasādhanaṃ
8466 Saddabindupakaraṇaṃ
8467 Kaccāyanadhātumañjusā
8468 Sāmantakūṭavaṇṇanā
2101 Sīlakkhandhavagga Pāḷi
2102 Mahāvagga Pāḷi (Dīgha)
2103 Pāthikavagga Pāḷi
2201 Sīlakkhandhavagga Aṭṭhakathā
2202 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Dīgha)
2203 Pāthikavagga Aṭṭhakathā
2301 Sīlakkhandhavagga Ṭīkā
2302 Mahāvagga Ṭīkā (Dīgha)
2303 Pāthikavagga Ṭīkā
2304 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-1
2305 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-2
3101 Mūlapaṇṇāsa Pāḷi
3102 Majjhimapaṇṇāsa Pāḷi
3103 Uparipaṇṇāsa Pāḷi
3201 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-1
3202 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-2
3203 Majjhimapaṇṇāsa Aṭṭhakathā
3204 Uparipaṇṇāsa Aṭṭhakathā
3301 Mūlapaṇṇāsa Ṭīkā
3302 Majjhimapaṇṇāsa Ṭīkā
3303 Uparipaṇṇāsa Ṭīkā
4101 Sagāthāvagga Pāḷi
4102 Nidānavagga Pāḷi
4103 Khandhavagga Pāḷi
4104 Saḷāyatanavagga Pāḷi
4105 Mahāvagga Pāḷi (Saṃyutta)
4201 Sagāthāvagga Aṭṭhakathā
4202 Nidānavagga Aṭṭhakathā
4203 Khandhavagga Aṭṭhakathā
4204 Saḷāyatanavagga Aṭṭhakathā
4205 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Saṃyutta)
4301 Sagāthāvagga Ṭīkā
4302 Nidānavagga Ṭīkā
4303 Khandhavagga Ṭīkā
4304 Saḷāyatanavagga Ṭīkā
4305 Mahāvagga Ṭīkā (Saṃyutta)
5101 Ekakanipāta Pāḷi
5102 Dukanipāta Pāḷi
5103 Tikanipāta Pāḷi
5104 Catukkanipāta Pāḷi
5105 Pañcakanipāta Pāḷi
5106 Chakkanipāta Pāḷi
5107 Sattakanipāta Pāḷi
5108 Aṭṭhakādinipāta Pāḷi
5109 Navakanipāta Pāḷi
5110 Dasakanipāta Pāḷi
5111 Ekādasakanipāta Pāḷi
5201 Ekakanipāta Aṭṭhakathā
5202 Duka-tika-catukkanipāta Aṭṭhakathā
5203 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Aṭṭhakathā
5204 Aṭṭhakādinipāta Aṭṭhakathā
5301 Ekakanipāta Ṭīkā
5302 Duka-tika-catukkanipāta Ṭīkā
5303 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Ṭīkā
5304 Aṭṭhakādinipāta Ṭīkā
6101 Khuddakapāṭha Pāḷi
6102 Dhammapada Pāḷi
6103 Udāna Pāḷi
6104 Itivuttaka Pāḷi
6105 Suttanipāta Pāḷi
6106 Vimānavatthu Pāḷi
6107 Petavatthu Pāḷi
6108 Theragāthā Pāḷi
6109 Therīgāthā Pāḷi
6110 Apadāna Pāḷi-1
6111 Apadāna Pāḷi-2
6112 Buddhavaṃsa Pāḷi
6113 Cariyāpiṭaka Pāḷi
6114 Jātaka Pāḷi-1
6115 Jātaka Pāḷi-2
6116 Mahāniddesa Pāḷi
6117 Cūḷaniddesa Pāḷi
6118 Paṭisambhidāmagga Pāḷi
6119 Nettippakaraṇa Pāḷi
6120 Milindapañha Pāḷi
6121 Peṭakopadesa Pāḷi
6201 Khuddakapāṭha Aṭṭhakathā
6202 Dhammapada Aṭṭhakathā-1
6203 Dhammapada Aṭṭhakathā-2
6204 Udāna Aṭṭhakathā
6205 Itivuttaka Aṭṭhakathā
6206 Suttanipāta Aṭṭhakathā-1
6207 Suttanipāta Aṭṭhakathā-2
6208 Vimānavatthu Aṭṭhakathā
6209 Petavatthu Aṭṭhakathā
6210 Theragāthā Aṭṭhakathā-1
6211 Theragāthā Aṭṭhakathā-2
6212 Therīgāthā Aṭṭhakathā
6213 Apadāna Aṭṭhakathā-1
6214 Apadāna Aṭṭhakathā-2
6215 Buddhavaṃsa Aṭṭhakathā
6216 Cariyāpiṭaka Aṭṭhakathā
6217 Jātaka Aṭṭhakathā-1
6218 Jātaka Aṭṭhakathā-2
6219 Jātaka Aṭṭhakathā-3
6220 Jātaka Aṭṭhakathā-4
6221 Jātaka Aṭṭhakathā-5
6222 Jātaka Aṭṭhakathā-6
6223 Jātaka Aṭṭhakathā-7
6224 Mahāniddesa Aṭṭhakathā
6225 Cūḷaniddesa Aṭṭhakathā
6226 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-1
6227 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-2
6228 Nettippakaraṇa Aṭṭhakathā
6301 Nettippakaraṇa Ṭīkā
6302 Nettivibhāvinī
7101 Dhammasaṅgaṇī Pāḷi
7102 Vibhaṅga Pāḷi
7103 Dhātukathā Pāḷi
7104 Puggalapaññatti Pāḷi
7105 Kathāvatthu Pāḷi
7106 Yamaka Pāḷi-1
7107 Yamaka Pāḷi-2
7108 Yamaka Pāḷi-3
7109 Paṭṭhāna Pāḷi-1
7110 Paṭṭhāna Pāḷi-2
7111 Paṭṭhāna Pāḷi-3
7112 Paṭṭhāna Pāḷi-4
7113 Paṭṭhāna Pāḷi-5
7201 Dhammasaṅgaṇi Aṭṭhakathā
7202 Sammohavinodanī Aṭṭhakathā
7203 Pañcapakaraṇa Aṭṭhakathā
7301 Dhammasaṅgaṇī-mūlaṭīkā
7302 Vibhaṅga-mūlaṭīkā
7303 Pañcapakaraṇa-mūlaṭīkā
7304 Dhammasaṅgaṇī-anuṭīkā
7305 Pañcapakaraṇa-anuṭīkā
7306 Abhidhammāvatāro-nāmarūpaparicchedo
7307 Abhidhammatthasaṅgaho
7308 Abhidhammāvatāra-purāṇaṭīkā
7309 Abhidhammamātikāpāḷi

한국인
Pali CanonCommentariesSub-commentariesOther
1101 Pārājika Pāḷi
1102 Pācittiya Pāḷi
1103 Mahāvagga Pāḷi (Vinaya)
1104 Cūḷavagga Pāḷi
1105 Parivāra Pāḷi
1201 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-1
1202 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-2
1203 Pācittiya Aṭṭhakathā
1204 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Vinaya)
1205 Cūḷavagga Aṭṭhakathā
1206 Parivāra Aṭṭhakathā
1301 Sāratthadīpanī Ṭīkā-1
1302 Sāratthadīpanī Ṭīkā-2
1303 Sāratthadīpanī Ṭīkā-3
1401 Dvemātikāpāḷi
1402 Vinayasaṅgaha Aṭṭhakathā
1403 Vajirabuddhi Ṭīkā
1404 Vimativinodanī Ṭīkā-1
1405 Vimativinodanī Ṭīkā-2
1406 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-1
1407 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-2
1408 Kaṅkhāvitaraṇīpurāṇa Ṭīkā
1409 Vinayavinicchaya-uttaravinicchaya
1410 Vinayavinicchaya Ṭīkā-1
1411 Vinayavinicchaya Ṭīkā-2
1412 Pācityādiyojanāpāḷi
1413 Khuddasikkhā-mūlasikkhā

8401 Visuddhimagga-1
8402 Visuddhimagga-2
8403 Visuddhimagga-mahāṭīkā-1
8404 Visuddhimagga-mahāṭīkā-2
8405 Visuddhimagga nidānakathā

8406 Dīghanikāya (pu-vi)
8407 Majjhimanikāya (pu-vi)
8408 Saṃyuttanikāya (pu-vi)
8409 Aṅguttaranikāya (pu-vi)
8410 Vinayapiṭaka (pu-vi)
8411 Abhidhammapiṭaka (pu-vi)
8412 Aṭṭhakathā (pu-vi)
8413 Niruttidīpanī
8414 Paramatthadīpanī Saṅgahamahāṭīkāpāṭha
8415 Anudīpanīpāṭha
8416 Paṭṭhānuddesa dīpanīpāṭha
8417 Namakkāraṭīkā
8418 Mahāpaṇāmapāṭha
8419 Lakkhaṇāto buddhathomanāgāthā
8420 Sutavandanā
8421 Kamalāñjali
8422 Jinālaṅkāra
8423 Pajjamadhu
8424 Buddhaguṇagāthāvalī
8425 Cūḷaganthavaṃsa
8427 Sāsanavaṃsa
8426 Mahāvaṃsa
8429 Moggallānabyākaraṇaṃ
8428 Kaccāyanabyākaraṇaṃ
8430 Saddanītippakaraṇaṃ (padamālā)
8431 Saddanītippakaraṇaṃ (dhātumālā)
8432 Padarūpasiddhi
8433 Mogallānapañcikā
8434 Payogasiddhipāṭha
8435 Vuttodayapāṭha
8436 Abhidhānappadīpikāpāṭha
8437 Abhidhānappadīpikāṭīkā
8438 Subodhālaṅkārapāṭha
8439 Subodhālaṅkāraṭīkā
8440 Bālāvatāra gaṇṭhipadatthavinicchayasāra
8446 Kavidappaṇanīti
8447 Nītimañjarī
8445 Dhammanīti
8444 Mahārahanīti
8441 Lokanīti
8442 Suttantanīti
8443 Sūrassatinīti
8450 Cāṇakyanīti
8448 Naradakkhadīpanī
8449 Caturārakkhadīpanī
8451 Rasavāhinī
8452 Sīmavisodhanīpāṭha
8453 Vessantaragīti
8454 Moggallāna vuttivivaraṇapañcikā
8455 Thūpavaṃsa
8456 Dāṭhāvaṃsa
8457 Dhātupāṭhavilāsiniyā
8458 Dhātuvaṃsa
8459 Hatthavanagallavihāravaṃsa
8460 Jinacaritaya
8461 Jinavaṃsadīpaṃ
8462 Telakaṭāhagāthā
8463 Milidaṭīkā
8464 Padamañjarī
8465 Padasādhanaṃ
8466 Saddabindupakaraṇaṃ
8467 Kaccāyanadhātumañjusā
8468 Sāmantakūṭavaṇṇanā
2101 Sīlakkhandhavagga Pāḷi
2102 Mahāvagga Pāḷi (Dīgha)
2103 Pāthikavagga Pāḷi
2201 Sīlakkhandhavagga Aṭṭhakathā
2202 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Dīgha)
2203 Pāthikavagga Aṭṭhakathā
2301 Sīlakkhandhavagga Ṭīkā
2302 Mahāvagga Ṭīkā (Dīgha)
2303 Pāthikavagga Ṭīkā
2304 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-1
2305 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-2
3101 Mūlapaṇṇāsa Pāḷi
3102 Majjhimapaṇṇāsa Pāḷi
3103 Uparipaṇṇāsa Pāḷi
3201 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-1
3202 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-2
3203 Majjhimapaṇṇāsa Aṭṭhakathā
3204 Uparipaṇṇāsa Aṭṭhakathā
3301 Mūlapaṇṇāsa Ṭīkā
3302 Majjhimapaṇṇāsa Ṭīkā
3303 Uparipaṇṇāsa Ṭīkā
4101 Sagāthāvagga Pāḷi
4102 Nidānavagga Pāḷi
4103 Khandhavagga Pāḷi
4104 Saḷāyatanavagga Pāḷi
4105 Mahāvagga Pāḷi (Saṃyutta)
4201 Sagāthāvagga Aṭṭhakathā
4202 Nidānavagga Aṭṭhakathā
4203 Khandhavagga Aṭṭhakathā
4204 Saḷāyatanavagga Aṭṭhakathā
4205 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Saṃyutta)
4301 Sagāthāvagga Ṭīkā
4302 Nidānavagga Ṭīkā
4303 Khandhavagga Ṭīkā
4304 Saḷāyatanavagga Ṭīkā
4305 Mahāvagga Ṭīkā (Saṃyutta)
5101 Ekakanipāta Pāḷi
5102 Dukanipāta Pāḷi
5103 Tikanipāta Pāḷi
5104 Catukkanipāta Pāḷi
5105 Pañcakanipāta Pāḷi
5106 Chakkanipāta Pāḷi
5107 Sattakanipāta Pāḷi
5108 Aṭṭhakādinipāta Pāḷi
5109 Navakanipāta Pāḷi
5110 Dasakanipāta Pāḷi
5111 Ekādasakanipāta Pāḷi
5201 Ekakanipāta Aṭṭhakathā
5202 Duka-tika-catukkanipāta Aṭṭhakathā
5203 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Aṭṭhakathā
5204 Aṭṭhakādinipāta Aṭṭhakathā
5301 Ekakanipāta Ṭīkā
5302 Duka-tika-catukkanipāta Ṭīkā
5303 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Ṭīkā
5304 Aṭṭhakādinipāta Ṭīkā
6101 Khuddakapāṭha Pāḷi
6102 Dhammapada Pāḷi
6103 Udāna Pāḷi
6104 Itivuttaka Pāḷi
6105 Suttanipāta Pāḷi
6106 Vimānavatthu Pāḷi
6107 Petavatthu Pāḷi
6108 Theragāthā Pāḷi
6109 Therīgāthā Pāḷi
6110 Apadāna Pāḷi-1
6111 Apadāna Pāḷi-2
6112 Buddhavaṃsa Pāḷi
6113 Cariyāpiṭaka Pāḷi
6114 Jātaka Pāḷi-1
6115 Jātaka Pāḷi-2
6116 Mahāniddesa Pāḷi
6117 Cūḷaniddesa Pāḷi
6118 Paṭisambhidāmagga Pāḷi
6119 Nettippakaraṇa Pāḷi
6120 Milindapañha Pāḷi
6121 Peṭakopadesa Pāḷi
6201 Khuddakapāṭha Aṭṭhakathā
6202 Dhammapada Aṭṭhakathā-1
6203 Dhammapada Aṭṭhakathā-2
6204 Udāna Aṭṭhakathā
6205 Itivuttaka Aṭṭhakathā
6206 Suttanipāta Aṭṭhakathā-1
6207 Suttanipāta Aṭṭhakathā-2
6208 Vimānavatthu Aṭṭhakathā
6209 Petavatthu Aṭṭhakathā
6210 Theragāthā Aṭṭhakathā-1
6211 Theragāthā Aṭṭhakathā-2
6212 Therīgāthā Aṭṭhakathā
6213 Apadāna Aṭṭhakathā-1
6214 Apadāna Aṭṭhakathā-2
6215 Buddhavaṃsa Aṭṭhakathā
6216 Cariyāpiṭaka Aṭṭhakathā
6217 Jātaka Aṭṭhakathā-1
6218 Jātaka Aṭṭhakathā-2
6219 Jātaka Aṭṭhakathā-3
6220 Jātaka Aṭṭhakathā-4
6221 Jātaka Aṭṭhakathā-5
6222 Jātaka Aṭṭhakathā-6
6223 Jātaka Aṭṭhakathā-7
6224 Mahāniddesa Aṭṭhakathā
6225 Cūḷaniddesa Aṭṭhakathā
6226 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-1
6227 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-2
6228 Nettippakaraṇa Aṭṭhakathā
6301 Nettippakaraṇa Ṭīkā
6302 Nettivibhāvinī
7101 Dhammasaṅgaṇī Pāḷi
7102 Vibhaṅga Pāḷi
7103 Dhātukathā Pāḷi
7104 Puggalapaññatti Pāḷi
7105 Kathāvatthu Pāḷi
7106 Yamaka Pāḷi-1
7107 Yamaka Pāḷi-2
7108 Yamaka Pāḷi-3
7109 Paṭṭhāna Pāḷi-1
7110 Paṭṭhāna Pāḷi-2
7111 Paṭṭhāna Pāḷi-3
7112 Paṭṭhāna Pāḷi-4
7113 Paṭṭhāna Pāḷi-5
7201 Dhammasaṅgaṇi Aṭṭhakathā
7202 Sammohavinodanī Aṭṭhakathā
7203 Pañcapakaraṇa Aṭṭhakathā
7301 Dhammasaṅgaṇī-mūlaṭīkā
7302 Vibhaṅga-mūlaṭīkā
7303 Pañcapakaraṇa-mūlaṭīkā
7304 Dhammasaṅgaṇī-anuṭīkā
7305 Pañcapakaraṇa-anuṭīkā
7306 Abhidhammāvatāro-nāmarūpaparicchedo
7307 Abhidhammatthasaṅgaho
7308 Abhidhammāvatāra-purāṇaṭīkā
7309 Abhidhammamātikāpāḷi

සිංහල
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1101 Pārājika Pāḷi
1102 Pācittiya Pāḷi
1103 Mahāvagga Pāḷi (Vinaya)
1104 Cūḷavagga Pāḷi
1105 Parivāra Pāḷi
1201 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-1
1202 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-2
1203 Pācittiya Aṭṭhakathā
1204 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Vinaya)
1205 Cūḷavagga Aṭṭhakathā
1206 Parivāra Aṭṭhakathā
1301 Sāratthadīpanī Ṭīkā-1
1302 Sāratthadīpanī Ṭīkā-2
1303 Sāratthadīpanī Ṭīkā-3
1401 Dvemātikāpāḷi
1402 Vinayasaṅgaha Aṭṭhakathā
1403 Vajirabuddhi Ṭīkā
1404 Vimativinodanī Ṭīkā-1
1405 Vimativinodanī Ṭīkā-2
1406 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-1
1407 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-2
1408 Kaṅkhāvitaraṇīpurāṇa Ṭīkā
1409 Vinayavinicchaya-uttaravinicchaya
1410 Vinayavinicchaya Ṭīkā-1
1411 Vinayavinicchaya Ṭīkā-2
1412 Pācityādiyojanāpāḷi
1413 Khuddasikkhā-mūlasikkhā

8401 Visuddhimagga-1
8402 Visuddhimagga-2
8403 Visuddhimagga-mahāṭīkā-1
8404 Visuddhimagga-mahāṭīkā-2
8405 Visuddhimagga nidānakathā

8406 Dīghanikāya (pu-vi)
8407 Majjhimanikāya (pu-vi)
8408 Saṃyuttanikāya (pu-vi)
8409 Aṅguttaranikāya (pu-vi)
8410 Vinayapiṭaka (pu-vi)
8411 Abhidhammapiṭaka (pu-vi)
8412 Aṭṭhakathā (pu-vi)
8413 Niruttidīpanī
8414 Paramatthadīpanī Saṅgahamahāṭīkāpāṭha
8415 Anudīpanīpāṭha
8416 Paṭṭhānuddesa dīpanīpāṭha
8417 Namakkāraṭīkā
8418 Mahāpaṇāmapāṭha
8419 Lakkhaṇāto buddhathomanāgāthā
8420 Sutavandanā
8421 Kamalāñjali
8422 Jinālaṅkāra
8423 Pajjamadhu
8424 Buddhaguṇagāthāvalī
8425 Cūḷaganthavaṃsa
8427 Sāsanavaṃsa
8426 Mahāvaṃsa
8429 Moggallānabyākaraṇaṃ
8428 Kaccāyanabyākaraṇaṃ
8430 Saddanītippakaraṇaṃ (padamālā)
8431 Saddanītippakaraṇaṃ (dhātumālā)
8432 Padarūpasiddhi
8433 Mogallānapañcikā
8434 Payogasiddhipāṭha
8435 Vuttodayapāṭha
8436 Abhidhānappadīpikāpāṭha
8437 Abhidhānappadīpikāṭīkā
8438 Subodhālaṅkārapāṭha
8439 Subodhālaṅkāraṭīkā
8440 Bālāvatāra gaṇṭhipadatthavinicchayasāra
8446 Kavidappaṇanīti
8447 Nītimañjarī
8445 Dhammanīti
8444 Mahārahanīti
8441 Lokanīti
8442 Suttantanīti
8443 Sūrassatinīti
8450 Cāṇakyanīti
8448 Naradakkhadīpanī
8449 Caturārakkhadīpanī
8451 Rasavāhinī
8452 Sīmavisodhanīpāṭha
8453 Vessantaragīti
8454 Moggallāna vuttivivaraṇapañcikā
8455 Thūpavaṃsa
8456 Dāṭhāvaṃsa
8457 Dhātupāṭhavilāsiniyā
8458 Dhātuvaṃsa
8459 Hatthavanagallavihāravaṃsa
8460 Jinacaritaya
8461 Jinavaṃsadīpaṃ
8462 Telakaṭāhagāthā
8463 Milidaṭīkā
8464 Padamañjarī
8465 Padasādhanaṃ
8466 Saddabindupakaraṇaṃ
8467 Kaccāyanadhātumañjusā
8468 Sāmantakūṭavaṇṇanā
2101 Sīlakkhandhavagga Pāḷi
2102 Mahāvagga Pāḷi (Dīgha)
2103 Pāthikavagga Pāḷi
2201 Sīlakkhandhavagga Aṭṭhakathā
2202 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Dīgha)
2203 Pāthikavagga Aṭṭhakathā
2301 Sīlakkhandhavagga Ṭīkā
2302 Mahāvagga Ṭīkā (Dīgha)
2303 Pāthikavagga Ṭīkā
2304 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-1
2305 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-2
3101 Mūlapaṇṇāsa Pāḷi
3102 Majjhimapaṇṇāsa Pāḷi
3103 Uparipaṇṇāsa Pāḷi
3201 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-1
3202 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-2
3203 Majjhimapaṇṇāsa Aṭṭhakathā
3204 Uparipaṇṇāsa Aṭṭhakathā
3301 Mūlapaṇṇāsa Ṭīkā
3302 Majjhimapaṇṇāsa Ṭīkā
3303 Uparipaṇṇāsa Ṭīkā
4101 Sagāthāvagga Pāḷi
4102 Nidānavagga Pāḷi
4103 Khandhavagga Pāḷi
4104 Saḷāyatanavagga Pāḷi
4105 Mahāvagga Pāḷi (Saṃyutta)
4201 Sagāthāvagga Aṭṭhakathā
4202 Nidānavagga Aṭṭhakathā
4203 Khandhavagga Aṭṭhakathā
4204 Saḷāyatanavagga Aṭṭhakathā
4205 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Saṃyutta)
4301 Sagāthāvagga Ṭīkā
4302 Nidānavagga Ṭīkā
4303 Khandhavagga Ṭīkā
4304 Saḷāyatanavagga Ṭīkā
4305 Mahāvagga Ṭīkā (Saṃyutta)
5101 Ekakanipāta Pāḷi
5102 Dukanipāta Pāḷi
5103 Tikanipāta Pāḷi
5104 Catukkanipāta Pāḷi
5105 Pañcakanipāta Pāḷi
5106 Chakkanipāta Pāḷi
5107 Sattakanipāta Pāḷi
5108 Aṭṭhakādinipāta Pāḷi
5109 Navakanipāta Pāḷi
5110 Dasakanipāta Pāḷi
5111 Ekādasakanipāta Pāḷi
5201 Ekakanipāta Aṭṭhakathā
5202 Duka-tika-catukkanipāta Aṭṭhakathā
5203 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Aṭṭhakathā
5204 Aṭṭhakādinipāta Aṭṭhakathā
5301 Ekakanipāta Ṭīkā
5302 Duka-tika-catukkanipāta Ṭīkā
5303 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Ṭīkā
5304 Aṭṭhakādinipāta Ṭīkā
6101 Khuddakapāṭha Pāḷi
6102 Dhammapada Pāḷi
6103 Udāna Pāḷi
6104 Itivuttaka Pāḷi
6105 Suttanipāta Pāḷi
6106 Vimānavatthu Pāḷi
6107 Petavatthu Pāḷi
6108 Theragāthā Pāḷi
6109 Therīgāthā Pāḷi
6110 Apadāna Pāḷi-1
6111 Apadāna Pāḷi-2
6112 Buddhavaṃsa Pāḷi
6113 Cariyāpiṭaka Pāḷi
6114 Jātaka Pāḷi-1
6115 Jātaka Pāḷi-2
6116 Mahāniddesa Pāḷi
6117 Cūḷaniddesa Pāḷi
6118 Paṭisambhidāmagga Pāḷi
6119 Nettippakaraṇa Pāḷi
6120 Milindapañha Pāḷi
6121 Peṭakopadesa Pāḷi
6201 Khuddakapāṭha Aṭṭhakathā
6202 Dhammapada Aṭṭhakathā-1
6203 Dhammapada Aṭṭhakathā-2
6204 Udāna Aṭṭhakathā
6205 Itivuttaka Aṭṭhakathā
6206 Suttanipāta Aṭṭhakathā-1
6207 Suttanipāta Aṭṭhakathā-2
6208 Vimānavatthu Aṭṭhakathā
6209 Petavatthu Aṭṭhakathā
6210 Theragāthā Aṭṭhakathā-1
6211 Theragāthā Aṭṭhakathā-2
6212 Therīgāthā Aṭṭhakathā
6213 Apadāna Aṭṭhakathā-1
6214 Apadāna Aṭṭhakathā-2
6215 Buddhavaṃsa Aṭṭhakathā
6216 Cariyāpiṭaka Aṭṭhakathā
6217 Jātaka Aṭṭhakathā-1
6218 Jātaka Aṭṭhakathā-2
6219 Jātaka Aṭṭhakathā-3
6220 Jātaka Aṭṭhakathā-4
6221 Jātaka Aṭṭhakathā-5
6222 Jātaka Aṭṭhakathā-6
6223 Jātaka Aṭṭhakathā-7
6224 Mahāniddesa Aṭṭhakathā
6225 Cūḷaniddesa Aṭṭhakathā
6226 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-1
6227 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-2
6228 Nettippakaraṇa Aṭṭhakathā
6301 Nettippakaraṇa Ṭīkā
6302 Nettivibhāvinī
7101 Dhammasaṅgaṇī Pāḷi
7102 Vibhaṅga Pāḷi
7103 Dhātukathā Pāḷi
7104 Puggalapaññatti Pāḷi
7105 Kathāvatthu Pāḷi
7106 Yamaka Pāḷi-1
7107 Yamaka Pāḷi-2
7108 Yamaka Pāḷi-3
7109 Paṭṭhāna Pāḷi-1
7110 Paṭṭhāna Pāḷi-2
7111 Paṭṭhāna Pāḷi-3
7112 Paṭṭhāna Pāḷi-4
7113 Paṭṭhāna Pāḷi-5
7201 Dhammasaṅgaṇi Aṭṭhakathā
7202 Sammohavinodanī Aṭṭhakathā
7203 Pañcapakaraṇa Aṭṭhakathā
7301 Dhammasaṅgaṇī-mūlaṭīkā
7302 Vibhaṅga-mūlaṭīkā
7303 Pañcapakaraṇa-mūlaṭīkā
7304 Dhammasaṅgaṇī-anuṭīkā
7305 Pañcapakaraṇa-anuṭīkā
7306 Abhidhammāvatāro-nāmarūpaparicchedo
7307 Abhidhammatthasaṅgaho
7308 Abhidhammāvatāra-purāṇaṭīkā
7309 Abhidhammamātikāpāḷi

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1101 Pārājika Pāḷi
1102 Pācittiya Pāḷi
1103 Mahāvagga Pāḷi (Vinaya)
1104 Cūḷavagga Pāḷi
1105 Parivāra Pāḷi
1201 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-1
1202 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-2
1203 Pācittiya Aṭṭhakathā
1204 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Vinaya)
1205 Cūḷavagga Aṭṭhakathā
1206 Parivāra Aṭṭhakathā
1301 Sāratthadīpanī Ṭīkā-1
1302 Sāratthadīpanī Ṭīkā-2
1303 Sāratthadīpanī Ṭīkā-3
1401 Dvemātikāpāḷi
1402 Vinayasaṅgaha Aṭṭhakathā
1403 Vajirabuddhi Ṭīkā
1404 Vimativinodanī Ṭīkā-1
1405 Vimativinodanī Ṭīkā-2
1406 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-1
1407 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-2
1408 Kaṅkhāvitaraṇīpurāṇa Ṭīkā
1409 Vinayavinicchaya-uttaravinicchaya
1410 Vinayavinicchaya Ṭīkā-1
1411 Vinayavinicchaya Ṭīkā-2
1412 Pācityādiyojanāpāḷi
1413 Khuddasikkhā-mūlasikkhā

8401 Visuddhimagga-1
8402 Visuddhimagga-2
8403 Visuddhimagga-mahāṭīkā-1
8404 Visuddhimagga-mahāṭīkā-2
8405 Visuddhimagga nidānakathā

8406 Dīghanikāya (pu-vi)
8407 Majjhimanikāya (pu-vi)
8408 Saṃyuttanikāya (pu-vi)
8409 Aṅguttaranikāya (pu-vi)
8410 Vinayapiṭaka (pu-vi)
8411 Abhidhammapiṭaka (pu-vi)
8412 Aṭṭhakathā (pu-vi)
8413 Niruttidīpanī
8414 Paramatthadīpanī Saṅgahamahāṭīkāpāṭha
8415 Anudīpanīpāṭha
8416 Paṭṭhānuddesa dīpanīpāṭha
8417 Namakkāraṭīkā
8418 Mahāpaṇāmapāṭha
8419 Lakkhaṇāto buddhathomanāgāthā
8420 Sutavandanā
8421 Kamalāñjali
8422 Jinālaṅkāra
8423 Pajjamadhu
8424 Buddhaguṇagāthāvalī
8425 Cūḷaganthavaṃsa
8427 Sāsanavaṃsa
8426 Mahāvaṃsa
8429 Moggallānabyākaraṇaṃ
8428 Kaccāyanabyākaraṇaṃ
8430 Saddanītippakaraṇaṃ (padamālā)
8431 Saddanītippakaraṇaṃ (dhātumālā)
8432 Padarūpasiddhi
8433 Mogallānapañcikā
8434 Payogasiddhipāṭha
8435 Vuttodayapāṭha
8436 Abhidhānappadīpikāpāṭha
8437 Abhidhānappadīpikāṭīkā
8438 Subodhālaṅkārapāṭha
8439 Subodhālaṅkāraṭīkā
8440 Bālāvatāra gaṇṭhipadatthavinicchayasāra
8446 Kavidappaṇanīti
8447 Nītimañjarī
8445 Dhammanīti
8444 Mahārahanīti
8441 Lokanīti
8442 Suttantanīti
8443 Sūrassatinīti
8450 Cāṇakyanīti
8448 Naradakkhadīpanī
8449 Caturārakkhadīpanī
8451 Rasavāhinī
8452 Sīmavisodhanīpāṭha
8453 Vessantaragīti
8454 Moggallāna vuttivivaraṇapañcikā
8455 Thūpavaṃsa
8456 Dāṭhāvaṃsa
8457 Dhātupāṭhavilāsiniyā
8458 Dhātuvaṃsa
8459 Hatthavanagallavihāravaṃsa
8460 Jinacaritaya
8461 Jinavaṃsadīpaṃ
8462 Telakaṭāhagāthā
8463 Milidaṭīkā
8464 Padamañjarī
8465 Padasādhanaṃ
8466 Saddabindupakaraṇaṃ
8467 Kaccāyanadhātumañjusā
8468 Sāmantakūṭavaṇṇanā
2101 Sīlakkhandhavagga Pāḷi
2102 Mahāvagga Pāḷi (Dīgha)
2103 Pāthikavagga Pāḷi
2201 Sīlakkhandhavagga Aṭṭhakathā
2202 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Dīgha)
2203 Pāthikavagga Aṭṭhakathā
2301 Sīlakkhandhavagga Ṭīkā
2302 Mahāvagga Ṭīkā (Dīgha)
2303 Pāthikavagga Ṭīkā
2304 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-1
2305 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-2
3101 Mūlapaṇṇāsa Pāḷi
3102 Majjhimapaṇṇāsa Pāḷi
3103 Uparipaṇṇāsa Pāḷi
3201 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-1
3202 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-2
3203 Majjhimapaṇṇāsa Aṭṭhakathā
3204 Uparipaṇṇāsa Aṭṭhakathā
3301 Mūlapaṇṇāsa Ṭīkā
3302 Majjhimapaṇṇāsa Ṭīkā
3303 Uparipaṇṇāsa Ṭīkā
4101 Sagāthāvagga Pāḷi
4102 Nidānavagga Pāḷi
4103 Khandhavagga Pāḷi
4104 Saḷāyatanavagga Pāḷi
4105 Mahāvagga Pāḷi (Saṃyutta)
4201 Sagāthāvagga Aṭṭhakathā
4202 Nidānavagga Aṭṭhakathā
4203 Khandhavagga Aṭṭhakathā
4204 Saḷāyatanavagga Aṭṭhakathā
4205 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Saṃyutta)
4301 Sagāthāvagga Ṭīkā
4302 Nidānavagga Ṭīkā
4303 Khandhavagga Ṭīkā
4304 Saḷāyatanavagga Ṭīkā
4305 Mahāvagga Ṭīkā (Saṃyutta)
5101 Ekakanipāta Pāḷi
5102 Dukanipāta Pāḷi
5103 Tikanipāta Pāḷi
5104 Catukkanipāta Pāḷi
5105 Pañcakanipāta Pāḷi
5106 Chakkanipāta Pāḷi
5107 Sattakanipāta Pāḷi
5108 Aṭṭhakādinipāta Pāḷi
5109 Navakanipāta Pāḷi
5110 Dasakanipāta Pāḷi
5111 Ekādasakanipāta Pāḷi
5201 Ekakanipāta Aṭṭhakathā
5202 Duka-tika-catukkanipāta Aṭṭhakathā
5203 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Aṭṭhakathā
5204 Aṭṭhakādinipāta Aṭṭhakathā
5301 Ekakanipāta Ṭīkā
5302 Duka-tika-catukkanipāta Ṭīkā
5303 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Ṭīkā
5304 Aṭṭhakādinipāta Ṭīkā
6101 Khuddakapāṭha Pāḷi
6102 Dhammapada Pāḷi
6103 Udāna Pāḷi
6104 Itivuttaka Pāḷi
6105 Suttanipāta Pāḷi
6106 Vimānavatthu Pāḷi
6107 Petavatthu Pāḷi
6108 Theragāthā Pāḷi
6109 Therīgāthā Pāḷi
6110 Apadāna Pāḷi-1
6111 Apadāna Pāḷi-2
6112 Buddhavaṃsa Pāḷi
6113 Cariyāpiṭaka Pāḷi
6114 Jātaka Pāḷi-1
6115 Jātaka Pāḷi-2
6116 Mahāniddesa Pāḷi
6117 Cūḷaniddesa Pāḷi
6118 Paṭisambhidāmagga Pāḷi
6119 Nettippakaraṇa Pāḷi
6120 Milindapañha Pāḷi
6121 Peṭakopadesa Pāḷi
6201 Khuddakapāṭha Aṭṭhakathā
6202 Dhammapada Aṭṭhakathā-1
6203 Dhammapada Aṭṭhakathā-2
6204 Udāna Aṭṭhakathā
6205 Itivuttaka Aṭṭhakathā
6206 Suttanipāta Aṭṭhakathā-1
6207 Suttanipāta Aṭṭhakathā-2
6208 Vimānavatthu Aṭṭhakathā
6209 Petavatthu Aṭṭhakathā
6210 Theragāthā Aṭṭhakathā-1
6211 Theragāthā Aṭṭhakathā-2
6212 Therīgāthā Aṭṭhakathā
6213 Apadāna Aṭṭhakathā-1
6214 Apadāna Aṭṭhakathā-2
6215 Buddhavaṃsa Aṭṭhakathā
6216 Cariyāpiṭaka Aṭṭhakathā
6217 Jātaka Aṭṭhakathā-1
6218 Jātaka Aṭṭhakathā-2
6219 Jātaka Aṭṭhakathā-3
6220 Jātaka Aṭṭhakathā-4
6221 Jātaka Aṭṭhakathā-5
6222 Jātaka Aṭṭhakathā-6
6223 Jātaka Aṭṭhakathā-7
6224 Mahāniddesa Aṭṭhakathā
6225 Cūḷaniddesa Aṭṭhakathā
6226 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-1
6227 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-2
6228 Nettippakaraṇa Aṭṭhakathā
6301 Nettippakaraṇa Ṭīkā
6302 Nettivibhāvinī
7101 Dhammasaṅgaṇī Pāḷi
7102 Vibhaṅga Pāḷi
7103 Dhātukathā Pāḷi
7104 Puggalapaññatti Pāḷi
7105 Kathāvatthu Pāḷi
7106 Yamaka Pāḷi-1
7107 Yamaka Pāḷi-2
7108 Yamaka Pāḷi-3
7109 Paṭṭhāna Pāḷi-1
7110 Paṭṭhāna Pāḷi-2
7111 Paṭṭhāna Pāḷi-3
7112 Paṭṭhāna Pāḷi-4
7113 Paṭṭhāna Pāḷi-5
7201 Dhammasaṅgaṇi Aṭṭhakathā
7202 Sammohavinodanī Aṭṭhakathā
7203 Pañcapakaraṇa Aṭṭhakathā
7301 Dhammasaṅgaṇī-mūlaṭīkā
7302 Vibhaṅga-mūlaṭīkā
7303 Pañcapakaraṇa-mūlaṭīkā
7304 Dhammasaṅgaṇī-anuṭīkā
7305 Pañcapakaraṇa-anuṭīkā
7306 Abhidhammāvatāro-nāmarūpaparicchedo
7307 Abhidhammatthasaṅgaho
7308 Abhidhammāvatāra-purāṇaṭīkā
7309 Abhidhammamātikāpāḷi

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1101 Pārājika Pāḷi
1102 Pācittiya Pāḷi
1103 Mahāvagga Pāḷi (Vinaya)
1104 Cūḷavagga Pāḷi
1105 Parivāra Pāḷi
1201 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-1
1202 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-2
1203 Pācittiya Aṭṭhakathā
1204 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Vinaya)
1205 Cūḷavagga Aṭṭhakathā
1206 Parivāra Aṭṭhakathā
1301 Sāratthadīpanī Ṭīkā-1
1302 Sāratthadīpanī Ṭīkā-2
1303 Sāratthadīpanī Ṭīkā-3
1401 Dvemātikāpāḷi
1402 Vinayasaṅgaha Aṭṭhakathā
1403 Vajirabuddhi Ṭīkā
1404 Vimativinodanī Ṭīkā-1
1405 Vimativinodanī Ṭīkā-2
1406 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-1
1407 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-2
1408 Kaṅkhāvitaraṇīpurāṇa Ṭīkā
1409 Vinayavinicchaya-uttaravinicchaya
1410 Vinayavinicchaya Ṭīkā-1
1411 Vinayavinicchaya Ṭīkā-2
1412 Pācityādiyojanāpāḷi
1413 Khuddasikkhā-mūlasikkhā

8401 Visuddhimagga-1
8402 Visuddhimagga-2
8403 Visuddhimagga-mahāṭīkā-1
8404 Visuddhimagga-mahāṭīkā-2
8405 Visuddhimagga nidānakathā

8406 Dīghanikāya (pu-vi)
8407 Majjhimanikāya (pu-vi)
8408 Saṃyuttanikāya (pu-vi)
8409 Aṅguttaranikāya (pu-vi)
8410 Vinayapiṭaka (pu-vi)
8411 Abhidhammapiṭaka (pu-vi)
8412 Aṭṭhakathā (pu-vi)
8413 Niruttidīpanī
8414 Paramatthadīpanī Saṅgahamahāṭīkāpāṭha
8415 Anudīpanīpāṭha
8416 Paṭṭhānuddesa dīpanīpāṭha
8417 Namakkāraṭīkā
8418 Mahāpaṇāmapāṭha
8419 Lakkhaṇāto buddhathomanāgāthā
8420 Sutavandanā
8421 Kamalāñjali
8422 Jinālaṅkāra
8423 Pajjamadhu
8424 Buddhaguṇagāthāvalī
8425 Cūḷaganthavaṃsa
8427 Sāsanavaṃsa
8426 Mahāvaṃsa
8429 Moggallānabyākaraṇaṃ
8428 Kaccāyanabyākaraṇaṃ
8430 Saddanītippakaraṇaṃ (padamālā)
8431 Saddanītippakaraṇaṃ (dhātumālā)
8432 Padarūpasiddhi
8433 Mogallānapañcikā
8434 Payogasiddhipāṭha
8435 Vuttodayapāṭha
8436 Abhidhānappadīpikāpāṭha
8437 Abhidhānappadīpikāṭīkā
8438 Subodhālaṅkārapāṭha
8439 Subodhālaṅkāraṭīkā
8440 Bālāvatāra gaṇṭhipadatthavinicchayasāra
8446 Kavidappaṇanīti
8447 Nītimañjarī
8445 Dhammanīti
8444 Mahārahanīti
8441 Lokanīti
8442 Suttantanīti
8443 Sūrassatinīti
8450 Cāṇakyanīti
8448 Naradakkhadīpanī
8449 Caturārakkhadīpanī
8451 Rasavāhinī
8452 Sīmavisodhanīpāṭha
8453 Vessantaragīti
8454 Moggallāna vuttivivaraṇapañcikā
8455 Thūpavaṃsa
8456 Dāṭhāvaṃsa
8457 Dhātupāṭhavilāsiniyā
8458 Dhātuvaṃsa
8459 Hatthavanagallavihāravaṃsa
8460 Jinacaritaya
8461 Jinavaṃsadīpaṃ
8462 Telakaṭāhagāthā
8463 Milidaṭīkā
8464 Padamañjarī
8465 Padasādhanaṃ
8466 Saddabindupakaraṇaṃ
8467 Kaccāyanadhātumañjusā
8468 Sāmantakūṭavaṇṇanā
2101 Sīlakkhandhavagga Pāḷi
2102 Mahāvagga Pāḷi (Dīgha)
2103 Pāthikavagga Pāḷi
2201 Sīlakkhandhavagga Aṭṭhakathā
2202 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Dīgha)
2203 Pāthikavagga Aṭṭhakathā
2301 Sīlakkhandhavagga Ṭīkā
2302 Mahāvagga Ṭīkā (Dīgha)
2303 Pāthikavagga Ṭīkā
2304 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-1
2305 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-2
3101 Mūlapaṇṇāsa Pāḷi
3102 Majjhimapaṇṇāsa Pāḷi
3103 Uparipaṇṇāsa Pāḷi
3201 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-1
3202 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-2
3203 Majjhimapaṇṇāsa Aṭṭhakathā
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3301 Mūlapaṇṇāsa Ṭīkā
3302 Majjhimapaṇṇāsa Ṭīkā
3303 Uparipaṇṇāsa Ṭīkā
4101 Sagāthāvagga Pāḷi
4102 Nidānavagga Pāḷi
4103 Khandhavagga Pāḷi
4104 Saḷāyatanavagga Pāḷi
4105 Mahāvagga Pāḷi (Saṃyutta)
4201 Sagāthāvagga Aṭṭhakathā
4202 Nidānavagga Aṭṭhakathā
4203 Khandhavagga Aṭṭhakathā
4204 Saḷāyatanavagga Aṭṭhakathā
4205 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Saṃyutta)
4301 Sagāthāvagga Ṭīkā
4302 Nidānavagga Ṭīkā
4303 Khandhavagga Ṭīkā
4304 Saḷāyatanavagga Ṭīkā
4305 Mahāvagga Ṭīkā (Saṃyutta)
5101 Ekakanipāta Pāḷi
5102 Dukanipāta Pāḷi
5103 Tikanipāta Pāḷi
5104 Catukkanipāta Pāḷi
5105 Pañcakanipāta Pāḷi
5106 Chakkanipāta Pāḷi
5107 Sattakanipāta Pāḷi
5108 Aṭṭhakādinipāta Pāḷi
5109 Navakanipāta Pāḷi
5110 Dasakanipāta Pāḷi
5111 Ekādasakanipāta Pāḷi
5201 Ekakanipāta Aṭṭhakathā
5202 Duka-tika-catukkanipāta Aṭṭhakathā
5203 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Aṭṭhakathā
5204 Aṭṭhakādinipāta Aṭṭhakathā
5301 Ekakanipāta Ṭīkā
5302 Duka-tika-catukkanipāta Ṭīkā
5303 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Ṭīkā
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6101 Khuddakapāṭha Pāḷi
6102 Dhammapada Pāḷi
6103 Udāna Pāḷi
6104 Itivuttaka Pāḷi
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6113 Cariyāpiṭaka Pāḷi
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6116 Mahāniddesa Pāḷi
6117 Cūḷaniddesa Pāḷi
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6119 Nettippakaraṇa Pāḷi
6120 Milindapañha Pāḷi
6121 Peṭakopadesa Pāḷi
6201 Khuddakapāṭha Aṭṭhakathā
6202 Dhammapada Aṭṭhakathā-1
6203 Dhammapada Aṭṭhakathā-2
6204 Udāna Aṭṭhakathā
6205 Itivuttaka Aṭṭhakathā
6206 Suttanipāta Aṭṭhakathā-1
6207 Suttanipāta Aṭṭhakathā-2
6208 Vimānavatthu Aṭṭhakathā
6209 Petavatthu Aṭṭhakathā
6210 Theragāthā Aṭṭhakathā-1
6211 Theragāthā Aṭṭhakathā-2
6212 Therīgāthā Aṭṭhakathā
6213 Apadāna Aṭṭhakathā-1
6214 Apadāna Aṭṭhakathā-2
6215 Buddhavaṃsa Aṭṭhakathā
6216 Cariyāpiṭaka Aṭṭhakathā
6217 Jātaka Aṭṭhakathā-1
6218 Jātaka Aṭṭhakathā-2
6219 Jātaka Aṭṭhakathā-3
6220 Jātaka Aṭṭhakathā-4
6221 Jātaka Aṭṭhakathā-5
6222 Jātaka Aṭṭhakathā-6
6223 Jātaka Aṭṭhakathā-7
6224 Mahāniddesa Aṭṭhakathā
6225 Cūḷaniddesa Aṭṭhakathā
6226 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-1
6227 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-2
6228 Nettippakaraṇa Aṭṭhakathā
6301 Nettippakaraṇa Ṭīkā
6302 Nettivibhāvinī
7101 Dhammasaṅgaṇī Pāḷi
7102 Vibhaṅga Pāḷi
7103 Dhātukathā Pāḷi
7104 Puggalapaññatti Pāḷi
7105 Kathāvatthu Pāḷi
7106 Yamaka Pāḷi-1
7107 Yamaka Pāḷi-2
7108 Yamaka Pāḷi-3
7109 Paṭṭhāna Pāḷi-1
7110 Paṭṭhāna Pāḷi-2
7111 Paṭṭhāna Pāḷi-3
7112 Paṭṭhāna Pāḷi-4
7113 Paṭṭhāna Pāḷi-5
7201 Dhammasaṅgaṇi Aṭṭhakathā
7202 Sammohavinodanī Aṭṭhakathā
7203 Pañcapakaraṇa Aṭṭhakathā
7301 Dhammasaṅgaṇī-mūlaṭīkā
7302 Vibhaṅga-mūlaṭīkā
7303 Pañcapakaraṇa-mūlaṭīkā
7304 Dhammasaṅgaṇī-anuṭīkā
7305 Pañcapakaraṇa-anuṭīkā
7306 Abhidhammāvatāro-nāmarūpaparicchedo
7307 Abhidhammatthasaṅgaho
7308 Abhidhammāvatāra-purāṇaṭīkā
7309 Abhidhammamātikāpāḷi

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Kinh điển PaliChú giảiPhụ chú giảiKhác
1101 Pārājika Pāḷi
1102 Pācittiya Pāḷi
1103 Mahāvagga Pāḷi (Tạng Luật)
1104 Cūḷavagga Pāḷi
1105 Parivāra Pāḷi
1201 Chú Giải Pārājikakaṇḍa - 1
1202 Chú Giải Pārājikakaṇḍa - 2
1203 Chú Giải Pācittiya
1204 Chú Giải Mahāvagga (Tạng Luật)
1205 Chú Giải Cūḷavagga
1206 Chú Giải Parivāra
1301 Phụ Chú Giải Sāratthadīpanī - 1
1302 Phụ Chú Giải Sāratthadīpanī - 2
1303 Phụ Chú Giải Sāratthadīpanī - 3
1401 Dvemātikāpāḷi
1402 Chú Giải Vinayasaṅgaha
1403 Phụ Chú Giải Vajirabuddhi
1404 Phụ Chú Giải Vimativinodanī - 1
1405 Phụ Chú Giải Vimativinodanī - 2
1406 Phụ Chú Giải Vinayālaṅkāra - 1
1407 Phụ Chú Giải Vinayālaṅkāra - 2
1408 Phụ Chú Giải Kaṅkhāvitaraṇīpurāṇa
1409 Vinayavinicchaya-uttaravinicchaya
1410 Phụ Chú Giải Vinayavinicchaya - 1
1411 Phụ Chú Giải Vinayavinicchaya - 2
1412 Pācityādiyojanāpāḷi
1413 Khuddasikkhā-mūlasikkhā

8401 Thanh Tịnh Đạo - 1
8402 Thanh Tịnh Đạo - 2
8403 Đại Phụ Chú Giải Thanh Tịnh Đạo - 1
8404 Đại Phụ Chú Giải Thanh Tịnh Đạo - 2
8405 Lời Tựa Thanh Tịnh Đạo

8406 Trường Bộ Kinh (Vấn Đáp)
8407 Trung Bộ Kinh (Vấn Đáp)
8408 Tương Ưng Bộ Kinh (Vấn Đáp)
8409 Tăng Chi Bộ Kinh (Vấn Đáp)
8410 Tạng Luật (Vấn Đáp)
8411 Tạng Vi Diệu Pháp (Vấn Đáp)
8412 Chú Giải (Vấn Đáp)
8413 Niruttidīpanī
8414 Paramatthadīpanī Saṅgahamahāṭīkāpāṭha
8415 Anudīpanīpāṭha
8416 Paṭṭhānuddesa dīpanīpāṭha
8417 Phụ Chú Giải Namakkāra
8418 Mahāpaṇāmapāṭha
8419 Lakkhaṇāto buddhathomanāgāthā
8420 Sutavandanā
8421 Kamalāñjali
8422 Jinālaṅkāra
8423 Pajjamadhu
8424 Buddhaguṇagāthāvalī
8425 Cūḷaganthavaṃsa
8426 Mahāvaṃsa
8427 Sāsanavaṃsa
8428 Kaccāyanabyākaraṇaṃ
8429 Moggallānabyākaraṇaṃ
8430 Saddanītippakaraṇaṃ (padamālā)
8431 Saddanītippakaraṇaṃ (dhātumālā)
8432 Padarūpasiddhi
8433 Mogallānapañcikā
8434 Payogasiddhipāṭha
8435 Vuttodayapāṭha
8436 Abhidhānappadīpikāpāṭha
8437 Phụ Chú Giải Abhidhānappadīpikā
8438 Subodhālaṅkārapāṭha
8439 Phụ Chú Giải Subodhālaṅkāra
8440 Bālāvatāra gaṇṭhipadatthavinicchayasāra
8441 Lokanīti
8442 Suttantanīti
8443 Sūrassatinīti
8444 Mahārahanīti
8445 Dhammanīti
8446 Kavidappaṇanīti
8447 Nītimañjarī
8448 Naradakkhadīpanī
8449 Caturārakkhadīpanī
8450 Cāṇakyanīti
8451 Rasavāhinī
8452 Sīmavisodhanīpāṭha
8453 Vessantaragīti
8454 Moggallāna vuttivivaraṇapañcikā
8455 Thūpavaṃsa
8456 Dāṭhāvaṃsa
8457 Dhātupāṭhavilāsiniyā
8458 Dhātuvaṃsa
8459 Hatthavanagallavihāravaṃsa
8460 Jinacaritaya
8461 Jinavaṃsadīpaṃ
8462 Telakaṭāhagāthā
8463 Phụ Chú Giải Milinda
8464 Padamañjarī
8465 Padasādhanaṃ
8466 Saddabindupakaraṇaṃ
8467 Kaccāyanadhātumañjusā
8468 Sāmantakūṭavaṇṇanā
2101 Sīlakkhandhavagga Pāḷi
2102 Mahāvagga Pāḷi (Trường Bộ)
2103 Pāthikavagga Pāḷi
2201 Chú Giải Sīlakkhandhavagga
2202 Chú Giải Mahāvagga (Trường Bộ)
2203 Chú Giải Pāthikavagga
2301 Phụ Chú Giải Sīlakkhandhavagga
2302 Phụ Chú Giải Mahāvagga (Trường Bộ)
2303 Phụ Chú Giải Pāthikavagga
2304 Phụ Chú Giải Mới Sīlakkhandhavagga - 1
2305 Phụ Chú Giải Mới Sīlakkhandhavagga - 2
3101 Mūlapaṇṇāsa Pāḷi
3102 Majjhimapaṇṇāsa Pāḷi
3103 Uparipaṇṇāsa Pāḷi
3201 Chú Giải Mūlapaṇṇāsa - 1
3202 Chú Giải Mūlapaṇṇāsa - 2
3203 Chú Giải Majjhimapaṇṇāsa
3204 Chú Giải Uparipaṇṇāsa
3301 Phụ Chú Giải Mūlapaṇṇāsa
3302 Phụ Chú Giải Majjhimapaṇṇāsa
3303 Phụ Chú Giải Uparipaṇṇāsa
4101 Sagāthāvagga Pāḷi
4102 Nidānavagga Pāḷi
4103 Khandhavagga Pāḷi
4104 Saḷāyatanavagga Pāḷi
4105 Mahāvagga Pāḷi (Tương Ưng Bộ)
4201 Chú Giải Sagāthāvagga
4202 Chú Giải Nidānavagga
4203 Chú Giải Khandhavagga
4204 Chú Giải Saḷāyatanavagga
4205 Chú Giải Mahāvagga (Tương Ưng Bộ)
4301 Phụ Chú Giải Sagāthāvagga
4302 Phụ Chú Giải Nidānavagga
4303 Phụ Chú Giải Khandhavagga
4304 Phụ Chú Giải Saḷāyatanavagga
4305 Phụ Chú Giải Mahāvagga (Tương Ưng Bộ)
5101 Ekakanipāta Pāḷi
5102 Dukanipāta Pāḷi
5103 Tikanipāta Pāḷi
5104 Catukkanipāta Pāḷi
5105 Pañcakanipāta Pāḷi
5106 Chakkanipāta Pāḷi
5107 Sattakanipāta Pāḷi
5108 Aṭṭhakādinipāta Pāḷi
5109 Navakanipāta Pāḷi
5110 Dasakanipāta Pāḷi
5111 Ekādasakanipāta Pāḷi
5201 Chú Giải Ekakanipāta
5202 Chú Giải Duka-tika-catukkanipāta
5203 Chú Giải Pañcaka-chakka-sattakanipāta
5204 Chú Giải Aṭṭhakādinipāta
5301 Phụ Chú Giải Ekakanipāta
5302 Phụ Chú Giải Duka-tika-catukkanipāta
5303 Phụ Chú Giải Pañcaka-chakka-sattakanipāta
5304 Phụ Chú Giải Aṭṭhakādinipāta
6101 Khuddakapāṭha Pāḷi
6102 Dhammapada Pāḷi
6103 Udāna Pāḷi
6104 Itivuttaka Pāḷi
6105 Suttanipāta Pāḷi
6106 Vimānavatthu Pāḷi
6107 Petavatthu Pāḷi
6108 Theragāthā Pāḷi
6109 Therīgāthā Pāḷi
6110 Apadāna Pāḷi - 1
6111 Apadāna Pāḷi - 2
6112 Buddhavaṃsa Pāḷi
6113 Cariyāpiṭaka Pāḷi
6114 Jātaka Pāḷi - 1
6115 Jātaka Pāḷi - 2
6116 Mahāniddesa Pāḷi
6117 Cūḷaniddesa Pāḷi
6118 Paṭisambhidāmagga Pāḷi
6119 Nettippakaraṇa Pāḷi
6120 Milindapañha Pāḷi
6121 Peṭakopadesa Pāḷi
6201 Chú Giải Khuddakapāṭha
6202 Chú Giải Dhammapada - 1
6203 Chú Giải Dhammapada - 2
6204 Chú Giải Udāna
6205 Chú Giải Itivuttaka
6206 Chú Giải Suttanipāta - 1
6207 Chú Giải Suttanipāta - 2
6208 Chú Giải Vimānavatthu
6209 Chú Giải Petavatthu
6210 Chú Giải Theragāthā - 1
6211 Chú Giải Theragāthā - 2
6212 Chú Giải Therīgāthā
6213 Chú Giải Apadāna - 1
6214 Chú Giải Apadāna - 2
6215 Chú Giải Buddhavaṃsa
6216 Chú Giải Cariyāpiṭaka
6217 Chú Giải Jātaka - 1
6218 Chú Giải Jātaka - 2
6219 Chú Giải Jātaka - 3
6220 Chú Giải Jātaka - 4
6221 Chú Giải Jātaka - 5
6222 Chú Giải Jātaka - 6
6223 Chú Giải Jātaka - 7
6224 Chú Giải Mahāniddesa
6225 Chú Giải Cūḷaniddesa
6226 Chú Giải Paṭisambhidāmagga - 1
6227 Chú Giải Paṭisambhidāmagga - 2
6228 Chú Giải Nettippakaraṇa
6301 Phụ Chú Giải Nettippakaraṇa
6302 Nettivibhāvinī
7101 Dhammasaṅgaṇī Pāḷi
7102 Vibhaṅga Pāḷi
7103 Dhātukathā Pāḷi
7104 Puggalapaññatti Pāḷi
7105 Kathāvatthu Pāḷi
7106 Yamaka Pāḷi - 1
7107 Yamaka Pāḷi - 2
7108 Yamaka Pāḷi - 3
7109 Paṭṭhāna Pāḷi - 1
7110 Paṭṭhāna Pāḷi - 2
7111 Paṭṭhāna Pāḷi - 3
7112 Paṭṭhāna Pāḷi - 4
7113 Paṭṭhāna Pāḷi - 5
7201 Chú Giải Dhammasaṅgaṇi
7202 Chú Giải Sammohavinodanī
7203 Chú Giải Pañcapakaraṇa
7301 Phụ Chú Giải Gốc Dhammasaṅgaṇī
7302 Phụ Chú Giải Gốc Vibhaṅga
7303 Phụ Chú Giải Gốc Pañcapakaraṇa
7304 Phụ Chú Giải Tiếp Theo Dhammasaṅgaṇī
7305 Phụ Chú Giải Tiếp Theo Pañcapakaraṇa
7306 Abhidhammāvatāro-nāmarūpaparicchedo
7307 Abhidhammatthasaṅgaho
7308 Phụ Chú Giải Cổ Điển Abhidhammāvatāra
7309 Abhidhammamātikāpāḷi